Date post: | 05-Apr-2015 |
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1. Das 3-Säulen-Konzept
2. VKKS und Vorsorge generell
3. Wesentliches zur 1. Säule
4. Organisation / Informationen zur Pensionskasse Musik und Bildung
5. Vorsorgelösungen der PK Musik und Bildung für VKKS
6. Fragen
Themenübersicht
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Vorsorge im Überblick
• Kein Luxus, sondern Sicherung der gewohnten Lebenshaltung mittels 1. + 2. Säule
• Alterssparen und Risikovorsorge in einem• Für Unselbständig- und Selbständigerwerbende
* mit Steuerbefreiung
Staatliche Vorsorge *
AHV/IV
Ergänzungs-
leistungen
(EL)
Erste Säule
Existenzsicherung
Zweite Säule
Berufliche Vorsorge *
Fortsetzung der gewohnten
Lebenshaltung
Obligatorische
berufliche
Vorsorge
Freiwillige
berufliche Vorsorge
Dritte Säule
Private Vorsorge
Individuelle Bedürfnisse
Gebundene
Vorsorge (Säule 3a) *
Freie Vorsorge (Säule 3b)
Drei-Säulen-Konzept
VKKS-Mitglieder und ihre Vorsorgesituation
These: Mitglieder der VKKS arbeiten zumeist freischaffend oder selbständig-erwerbend, also in "atypischen" Erwerbsformen; für sie gilt in beson-derem Masse, sich selbst um ihre Vorsorgebelange zu kümmern.
• Für Festangestellte mit Lohn > CHF 20'880 ist Vorsorge grundsätzlich durch Arbeitgeber sichergestellt. Achtung: bei Teilzeitanstellung resultiert suboptimale Vorsorge infolge BVG-Lohnkoordination -> beschäftigungsgradabhängige Koordination
• Für Freischaffende (erwerbstätig im Dienste mehrerer Arbeitgeber; Mehrfachbeschäftigte) ist die 1. Säule in der Regel sichergestellt, nicht jedoch die 2. Säule.
• Selbständigerwerbende (ohne Mitarbeitende) haben selbst Beiträge in die 1. Säule zu leisten, sind jedoch ohne freiwillige Versicherung von der 2. Säule ausgeschlossen.
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Unselbständig- oder selbständigerwerbend?
"Selbständigerwerbend"• eigene Abrechnung der Aufträge, eigenes
wirtschaftliches Risiko• frei in der Wahl seiner Betriebsorganisation• Anerkannte Selbständigkeit durch AHV;
eigene Abrechnung der AHV-Beiträge
Berufliche Vorsorge:• freiwillige Unterstellung Art. 44 BVG• zahlt alle Beiträge selbst
(50% als Geschäftsaufwand abziehbar)
• PK Musik und Bildung: - Vorsorgepläne SE1, SE2, SE3
"Unselbständigerwerbend"• Arbeitnehmer in einem (oder mehreren)
festen Anstellungsverhältnissen• Freischaffende (Jahreseinkommen im
voraus nicht bekannt): teils zeitlich gestaffelte kleinere/kürzere Anstellungen bei mehreren Arbeitgebern
Berufliche Vorsorge:• obligatorische Unterstellung
(unbefristete Anstellung, Lohn > 20'880)• Mehrfachbeschäftigte Art. 46 BVG
(Gesamtlohn/-einkommen > 20'880)• Beiträge 50% AG, 50% AN
• PK Musik und Bildung: - Vorsorgepläne BV1, BV2, BV3, BV4- Vorsorgeplan MV
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Grundsätzliches zur 1. Säule (AHV/IV)
• AHV- und IV-Leistungen sind abhängig von (möglichst lückenlosen) Beitragszahlungen; Voraussetzung sind 44 Beitragsjahre (sog. Skala 44)• Bei Auslandaufenthalten unbedingt Minimalbeiträge der AHV bezahlen
(aktuell knapp CHF 500 pro Jahr)• Erziehungs- und Betreuungsgutschriften bei Mutterschaft bzw. Pflege von
Angehörigen werden angerechnet• Mitentscheidend für die Leistungshöhe ist das durchschnittliche,
beitragspflichtige Einkommen• Nur bei vollen Beitragsjahren und einem beitragspflichtigen Einkommen
über der dreifachen maximalen AHV-Altersrente über die gesamte Beitragsperiode erwächst Anspruch auf die maximale AHV-Altersrente bzw. die maximale IV-Rente (der staatlichen IV)
• Eine Berechnung der künftigen AHV-Leistungen erstellt die zuständige Ausgleichskasse gegen Verrechnung der Kosten
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Wer bezahlt Beiträge in die 1. Säule
• Der Arbeitgeber bezahlt Beiträge auf den Löhnen seiner unselbständig-erwerbenden Mitarbeitenden für• AHV/IV/EO die Hälfte von 10.30% 1)
• ALV die Hälfte von 2.20% bis zu einem Lohn von CHF 126'000 1)
• KTG die Hälfte der entsprechenden Prämie pro Versicherten 1)
• UVG die Beiträge der obligatorischen UV (Nichtbetriebsunfall durch AN)
1) andere Hälfte mittels Lohnabzug durch Arbeitnehmer
• Der Selbständigerwerbende bezahlt Beiträge auf seinem AHV-pflichtigen Einkommen• AHV/IV/EO in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens• ALV keine Beiträge, keine Leistungen• KTG freiwillige Versicherung• UVG freiwillige Versicherung
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Besonderes zu AHV/IV
• AHVV Art. 34d geringfügiger Lohn 1 Vom massgebenden Lohn, der je Arbeitgeber den Betrag von CHF 2'300 im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben.
• 2 Auf dem massgebenden Lohn der in Privathaushalten beschäftigten Personen müssen die Beiträge in jedem Fall entrichtet werden. Dasselbe gilt für den Lohn der Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie von Schulen im künstlerischen Bereich beschäftigt werden.
• 3 Akzeptiert der Arbeitnehmer die ungekürzte Lohnzahlung, so kann er nachträglich nicht mehr verlangen, dass die Beiträge erhoben werden.
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Leistungserwartungen 1. und 2. Säule
Die Leistungen der 1. und 2. Säule zusammen sollen die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen…
Goldene Regel: Gesamtleistung 60% des vorherigen Lohnes, davon rund 60% aus 2. Säule
Vorausgesetzt wird eine "typische" Erwerbskarriere, d.h.• Festanstellung, möglichst in Vollzeit• Keine beitragslosen Unterbrüche
Bei atypischen Erwerbsformen fehlen Leistungen, wenn gewisse Einkommen nicht versichert sind.
Mögliche Kompensation fehlender Leistungen durch 3. Säule bei kleinen Einkommen fraglich…
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Vorsorgebedarf bei Pensionierung (Soll-Altersrente)
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Leistungen des UVG
Lei
stu
ng
en i
n %
des
B
rutt
olo
hn
es
Beginn der Erwerbsunfähigkeit
Lohn
0%
*
100%
90%
80%
1 Jahr ordentliche Pensionierung
Leistungen der IV Leistungender AHV
Lohnfortzahlung
* Lohnfortzahlung, UVG-Leistung ab 3. Tag der Invalidität
Leistungen bei Invalidität infolge Unfall
3 Mte.Beitragsbefreiung
Die Unfallversicherung leistet 80% des Lohnes. Sobald die IV leistungspflichtig wird, erbringt die
Unfallversicherung eine Komplementärrente bis max. 90% des Lohnes
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Leistungen bei Invalidität infolge Krankheit
* Lohnfortzahlung(variabel)
100%
60%
80%
0%Beginn der
Erwerbsunfähigkeit
Variante mit Krankentaggeld (Volldeckung)
Lohn
*
1 Jahr 2 Jahre
Krankentaggeld
Leistungen der IV
Lei
stu
ng
en i
n %
des
B
rutt
olo
hn
es
evtl. überobligatorische Leistungen der Pensionskasse
Leistungen der AHV
ordentliche Pensionierung
Leistungen BVG Leistungen BVG
3 Mte.Beitragsbefreiung
VKKS-Mitglieder und PK Musik und Bildung
These: Mitglieder der VKKS arbeiten zumeist freischaffend oder selbständig-erwerbend, also in "atypischen" Erwerbsformen; für sie gilt in besonderem Masse, sich selbst um ihre Vorsorgebelange zu kümmern.
Durch Anschluss der VKKS an die PK Musik und Bildung können sich die Mitglieder ihrem Bedarf entsprechend einfach und kostengünstig in der 2. Säule versichern:
• Erwerbstätige im Dienste mehrerer Arbeitgeber (Mehrfachbeschäf-tigte, Freischaffende) im Sinn von Art. 46 BVG im Vorsorgeplan MV
• Selbständigerwerbende im Sinn von Art. 44 BVG in den Vorsorgeplänen SE1, SE2 und SE3
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Wer ist die PK Musik und Bildung?
• Kennzahlen 2011:• ~680 angeschlossene Mitglieder; 8'500 Vorsorgeverhältnisse• ~386 Mio Guthaben; ~16.6 Mio Stiftungsmittel und Reserven• ~31 Mio Jahresbeiträge
• Verbandliche Pensionskasse• rechtlich eigenständig• gegründet 1978 durch VMS; Anschluss weiterer Verbände (wie VKKS) • unabhängiger Stiftungsrat (aus eigenen Kreisen…)• eigene Jahresrechnung; Deckungsgrad Ende 2010: 104,4%
(aktuell ~103%)• rückgedeckt zu min. 70% durch AXA
Garantien für Substanzwert, Mindestzins, Renten und Liquidität• Teilselbstanlage möglich bis max. 30% der Altersguthaben
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Teilselbstanlage durch PK Musik und Bildung
• Ende 2010 sind 22% des Gesamtvermögens selbst angelegt; 78% durch AXA garantiert (100% des Rentendeckungskapitals)
• Anlageausschuss, in der Verantwortung des Stiftungsrates• Konzeption und Beratung durch Algofin AG (Spin-off der HSG)• Vermögensverwaltung durch Credit Suisse
• Anlagephilosophie• höchstmögliche Sicherheit des Vorsorgevermögens• optimale Ergänzung zu den Garantien der AXA;
bestmöglicher Ertrag bei breiter Streuung des Portefeuilles• Ziel: Wertschwankungsreserven zu 100% gebildet
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Gesamtanlagen der PK per 31.12.2010
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Vorteile unserer Vorsorgelösung (1)
• Umhüllende Vorsorge• Vorsorge ab dem 1. Lohnfranken, ohne Koordinationsabzug• Alle BVG-Vorsorgepläne übertreffen die Mindestbestimmungen des BVG
• PK ist günstig (erlaubt verbessertes Alterssparen)• sehr tiefer Risikobeitrag bei überdurchschnittlichen Risikoleistungen• kein Kostenbeitrag
• PK verzinst überdurchschnittlich• über Jahre um 0,25-0.50% über dem BVG-Mindestzins• für 2012: 2.00% (ggü 1.50% BVG-Zins)
• PK deckt gesamten Vorsorgebedarf ihrer Versicherten• kleine Pensen im Bereich Musik, Bildung und Kunst versicherbar (MV)• Verbands-PK: auch Einkommen aus selbständigem Erwerb versicherbar
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Vorteile unserer Vorsorgelösung (2)
• PK ist transparent• Jährlich zweimalige Berichterstattung an alle Versicherten• alle Angaben auf www.musikundbildung.ch • jährliche Vorsorgeübersicht bei mehreren Vorsorgeverhältnissen
• Vorsorgeleistungen• Alterssparen im Beitragsprimat, d.h. angespartes, verzinstes Altersguthaben im
Pensionsalter bestimmt die Höhe der Altersrente• Einheitliche Risikoleistungen in allen Vorsorgeplänen• Risikoleistungen in % des AHV-Lohnes – deutlich über BVG
• Eigene Geschäftsstelle in Basel• hohe Kompetenz – kennt die Anliegen von künstlerisch tätigen Personen• freundlich, erreichbar, einfach
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Altersrente Bei AHV-Pensionsalter: Frauen 64 / Männer 65 Jahre• Vorzeitige Pensionierung ab 58, Aufschub bis 69/70 Jahre• Teilpensionierung möglich
Kapitaloption (6 Monate vor Pensionierung)
+ Ehegatten-/Lebenspartnerrente 60% der Altersrente+ Pensionierten-Kinderrente/Waisenrente 20% der Altersrente
Invalidenrente 50% des AHV-pflichtigen Jahreslohnes• Wartefrist 12 Monate (koordiniert mit Krankentaggeld)
Ehegatten-/LP-Rente 60% der Invalidenrente
Kinderrenten 20% der Invalidenrente (bei Ausbildung bis max. 25 Jahre)• Invalidenkinderrente• Waisenrente
Beitragsbefreiung 3 Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
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Vorsorgeleistungen Alter, Tod und Invalidität
Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte (1/2)
Vorsorgeplan MVErwerbstätige im Dienste mehrerer Arbeitgeber (Mehrfachbeschäftigte) im Sinn von Art. 46 BVG; auch für kurze Anstellungen• Freiwillige Vorsorge, d.h. der Erwerbstätige muss initiativ werden• Bei Entscheid für Vorsorge sind alle Arbeitgeber gebunden
Voraussetzung• Gesamtes jährliches Erwerbseinkommen übersteigt CHF 20'880!• Betrifft nur Anstellungen, welche nicht anderweitig versichert sind!
Vorgehensweise• Mitglied schliesst Plan MV der PK Musik und Bildung ab• Mitglied verhandelt und vereinbart mit jedem Arbeitgeber eine
Vorsorgeerklärung
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Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte (2/2)
Versicherung, Abrechnung• Vorsorgeerklärungen sind der PK einzureichen• PK schickt jedem Arbeitgeber referenzierte Einzahlungsscheine• Arbeitgeber zahlt den Gesamtbeitrag gemäss Alter und Lohn des
Versicherten an die Pensionskasse (keine rückwirkenden Beiträge)• Abzug von maximal 50% des Gesamtbeitrages vom Lohn
Beitragskontrolle• PK stellt dem Versicherten jährlich eine Übersicht über alle
Beitragseingänge zu• Kontrolle und allfällige Nachforderung fehlender Beiträge ist Aufgabe
des Versicherten
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Vorsorgeplan MV
FrauenMänner
18-24 25-34 35-44 45-5455-6455-65
Gesamtbeitrag 3,0% 8,0% 11,0% 14,0% 15,0%
davon Risikobeitrag 3,0% 3,0% 3,0% 3,0% 2,0%
• in % des effektiven AHV-Lohnes (kein Koordinationsabzug)• Gesamtbeitrag – Risikobeitrag = Sparbeitrag• kein Beitrag für Verwaltungskosten
Vorsorge für Selbständigerwerbende (1/2)
Vorsorgeplan SE1, SE2 oder SE3Selbständigerwerbende im Sinn von Art. 44 BVG: • "Selbständigerwerbende können sich bei der Vorsorgeeinrichtung
ihres Berufes oder ihrer Arbeitnehmer versichern lassen"• Freiwillige Vorsorge, d.h. der Selbständigerwerbende ist frei ob und
welche Vorsorge er abschliesst
Voraussetzung• Der Selbständigerwerbende ist als solcher bei der AHV registriert
und rechnet unter eigener Nummer Beiträge ab• Regelmässiges Einkommen als SE von > CHF 5'000 pro Jahr• Ordentliche Buchführung über das Einkommen als SE
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Vorsorge für Selbständerwerbende (2/2)
Vorgehensweise• Mitglied schliesst nach Wahl einen Plan SE der Pensionskasse ab• Beitrittsvereinbarung unter Nachweis der Verbandsmitgliedschaft• SE1 ist v.a. Risikoversicherung; SE2 und SE3 erhöhen Alterssparen
Versicherung, Abrechnung• Versicherter Lohn nicht höher als AHV-pflichtiges Einkommen!• Definitive Lohnmeldung wird jährlich angefordert• Beitragsabrechnung: quartalsweise oder jährliche à-Conto-
Zahlungen, nach Lohnmeldung definitive Abrechnung
Steuern• Gesamtbeitrag in SE Plan ist steuerlich abziehbar; 50% davon als
Geschäftsaufwand
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Vorsorgepläne SE
FrauenMänner
18-24 25-34 35-44 45-5455-6455-65
… Plan SE1 3,0% 10,0% 10,0% 10,0% 10,0%
… Plan SE2 3,0% 15,0% 15,0% 15,0% 15,0%
… Plan SE3 1) 20,0% 20,0% 20,0% 20,0%
davon Risikobeitrag 3,0% 3,0% 3,0% 3,0% 2,0%1) frühestmöglicher Eintritt mit 30 Jahren
• in % des effektiven AHV-Lohnes (kein Koordinationsabzug)• Gesamtbeitrag – Risikobeitrag = Sparbeitrag• kein Beitrag für Verwaltungskosten
Gesamtbeitrag
Fragen?
Pensionskasse Musik und Bildung
Marktgasse 5
4051 Basel
Tel 061 906 99 00
Fax 061 906 99 01
www.musikundbildung.ch
Christine Stücker
Sabrina Demontis
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