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180220 AenFNP UB - juelich.de · Stand: 20.02.2018 Umweltbericht zur Änderung des...

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Stand: 20.02.2018 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Umspannwerk Merscher Höhe“ der Stadt Jülich Februar 2018 Auftraggeber Bearbeitet durch Westnetz GmbH Planen/Bau Rhein-Sieg Ing.- und Planungsbüro LANGE GbR Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski Von-Werth-Straße 274 Carl-Peschken-Straße 12 50259 Pulheim 47441 Moers Telefon: 02234 9590-5354 Telefon: 02841/7905 – 0 Telefax: 02841/7905 – 55 Ansprechpartner: Bearbeitung: Frau Weber Dipl. Biol. Lisa-Marie Schüürman
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Stand: 20.02.2018

Umweltbericht zur

Änderung

des

Flächennutzungsplanes

„Umspannwerk Merscher Höhe“

der

Stadt Jülich

Februar 2018

Auftraggeber Bearbeitet durchWestnetz GmbH Planen/Bau Rhein-Sieg

Ing.- und Planungsbüro LANGE GbRDipl.-Ing. Wolfgang Kerstan

Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski

Von-Werth-Straße 274 Carl-Peschken-Straße 12

50259 Pulheim 47441 Moers

Telefon: 02234 9590-5354 Telefon: 02841/7905 – 0 Telefax: 02841/7905 – 55

Ansprechpartner: Bearbeitung:Frau Weber Dipl. Biol. Lisa-Marie Schüürman

Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans „Umspannwerk Merscher Höhe“ der Stadt Jülich

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR

Inhaltsverzeichnis Seite

1  METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG ........................................................... 4 

1.1  Rechtliche Herleitung ................................................................................................................... 4 

1.2  Räumliche und inhaltliche Abgrenzung .................................................................................... 4 

1.3  Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung .............................................................................................................................................. 6 

1.4  Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erstellung der Unterlagen ......................................... 9 

2  EINLEITUNG ..................................................................................................... 9 

2.1  Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der FNP-Änderung einschließlich der Beschreibung der Darstellungen des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden .............................................................................................................................. 9 

3  DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES, DIE FÜR DEN BAULEITPLAN VON BEDEUTUNG SIND, UND DER ART, WIE DIESE ZIELE UND DIE UMWELTBELANGE BEI DER AUFSTELLUNG BERÜCKSICHTIGT WURDEN . 10 

3.1  Schutzgutbezogene Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele des Umweltschutzes ......................................................................................................................................... 10 

3.2  Fachpläne ..................................................................................................................................... 13 

4  BESTANDSAUFNAHME DER EINSCHLÄGIGEN ASPEKTE DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES (BASISSZENARIO), ÜBERSICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG SOWIE PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI DUCHFÜHRUNG DER PLANUNG (INSBES. WÄHREND DER BAU- UND BETRIEBSPHASE) ......................................... 14 

4.1  Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit ........................................................ 14 

4.2  Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ............................................................... 15 

4.3  Schutzgut Fläche ......................................................................................................................... 18 

4.4  Schutzgut Boden ......................................................................................................................... 19 

4.5  Schutzgut Wasser ....................................................................................................................... 20 

4.6  Schutzgut Klima und Luft einschl. Klimaschutz und Klimawandel .................................... 21 

4.7  Schutzgut Landschaft ................................................................................................................ 22 

4.8  Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ............................................................ 22 

4.9  Anfälligkeit für schwere Unfälle/ Katastrophen ...................................................................... 23 

4.10  Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................................................... 23 

Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans „Umspannwerk Merscher Höhe“ der Stadt Jülich

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 3

5  KUMULIERUNG MIT DEN AUSWIRKUNGEN VON VORHABEN BENACHBARTER PLANGEBIETE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG ETWAIGER BESTEHENDER UMWELTPROBLEME IN BEZUG AUF MÖGLICHERWEISE BETROFFENE GEBIETE MIT SPEZIELLER UMWELTRELEVANZ ODER AUF DIE NUTZUNG VON NATÜRLICHEN RESSOURCEN ......................................................... 24 

6  VERMEIDUNGS-, VERHINDERUNGS-, VERRINGERUNGS- UND AUSGLEICHS-MAßNAHMEN .......................................................................................... 25 

7  IN BETRACHT KOMMENDE ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN ........................................................................................ 25 

8  BESCHREIBUNG VON ERHEBLICH NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN 25 

9  BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN DER DURCHFÜHRUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES AUF DIE UMWELT ............................................ 26 

10  ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG DER ERFORDERLICHEN ANGABEN ..................................................................................... 26 

11  LITERATURVERZEICHNIS ............................................................................ 28  Tabellenverzeichnis Tabelle 1  Schutzgutbezogene Indikatoren ..................................................................................... 6 Tabelle 2  Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Verordnungen ..... 10 Tabelle 3  Darstellung / Inhalte der Fachpläne im Untersuchungsgebiet ..................................... 13 

Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans „Umspannwerk Merscher Höhe“ der Stadt Jülich

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 4

Umweltbericht 1 METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG

1.1 Rechtliche Herleitung Der vorliegende Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung ist gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c des Baugesetzbuches ebenengerecht erstellt worden. Umfang und Detaillie-rungsgrad der Umweltprüfung entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplanes. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Der Umweltbericht ist gesonderter Teil der Begründung zur FNP-Änderung „Umspannwerk Merscher Höhe“.

Die zu prüfenden Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-j BauGB beziehen sich unter Berücksichtigung der Bau- und Betriebsphase auf:

a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsge-füge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,

b) die Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnatur-schutzgesetzes,

c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölke-rung insgesamt,

d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,

e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,

f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,

g) die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-Abfall- und Immissionsschutzrechts,

h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immis-sionsgrenzwerte nicht überschritten werden,

i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buch-staben a bis d.

j) unbeschadet des § 50 Abs. 1 BImSchG die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i.

1.2 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung „Umspannwerk Merscher Höhe“ befindet sich nördlich des Stadtgebietes von Jülich, südwestlich von Mersch auf der Merscher Höhe im Bereich der ehemaligen Sendeanlage. Er umfasst derzeit weitgehend unbebaute, als Wiese und/ oder Mäh-weide genutzte Flächen und hat eine Größe von ca. 1,6 ha.

Der Untersuchungsraum zur Erfassung der Umweltfolgen wurde so gefasst, dass alle umweltrele-vanten Wirkungen auf die einzelnen Schutzgüter berücksichtigt werden können. Schutzgutspezifi-sche darüber hinausgehende Auswirkungen werden verbal beschrieben.

Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans „Umspannwerk Merscher Höhe“ der Stadt Jülich

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Unter Beachtung der Lage, der Bestands- und Nutzungssituation sowie planerischer Vorgaben wird der Untersuchungsraum (U-Raum; Umkreis 150 m) in folgender Weise abgegrenzt:

s

Abbildung 1 Untersuchungsraum mit Geltungsbereich Quelle: Bez.-Reg. Köln (2017), TIM-online

Der Untersuchungsraum umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 20,4 ha (rote Linie). Auf den Gel-tungsbereich der FNP-Änderung (schwarze Linie) entfallen davon insgesamt ca. 1,6 ha.

A 44

B 55

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1.3 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung

Die Auswirkungen der Darstellungen der FNP-Änderung „Umspannwerk Merscher Höhe“ auf die Schutzgüter Bevölkerung/menschliche Gesundheit, Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt, Fläche, Bo-den, Wasser, Klima/Luft (einschl. Klimaschutz und Klimawandel), Landschaft, Kulturelles Erbe/ sonstige Sachgüter sowie Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen und ihre Wechselwir-kungen untereinander werden nach der Methodik der ökologischen Risikobeurteilung geprüft.

Aufbauend auf einer Darstellung und Bewertung der Schutzgüter unter Berücksichtigung der Vor-belastung des Raumes wird für die in der FNP-Änderung getroffenen Darstellungen eine Beurtei-lung der Wirkungs-/ Eingriffsintensität und eine Risikobeurteilung/ Auswirkungsprognose (anlage-, bau- und betriebsbedingte Wirkfaktoren) im Hinblick auf möglicherweise erheblich nachteilige Um-weltauswirkungen mit Hilfe von Indikatoren bzw. Funktionen erarbeitet (vgl. auch Tabelle 1). Kön-nen einzelne Planungskomponenten noch nicht ausreichend konkretisiert werden, so ist der Risi-kobeurteilung der schlechteste Fall (Worst Case) zu Grunde zu legen.

Tabelle 1 Schutzgutbezogene Indikatoren

Schutzgut Indikatoren / Funktionen Bewertung Bevölkerung, menschliche Gesundheit

erholungsrelevante Wohnumfeld-funktionen (wohnungsnah bis 200 m / siedlungsnah bis 1.000 m)

Vorkommen landschaftlich bzw. städtisch ge-prägter Frei-/Stadträume bzw. erholungswirksa-mer Elemente; Ausprägung Erholungsinfra-struktur; Flächenzugänglichkeit

städtebaul. Wohnumfeldfunktio-nen

Ausprägung der Versorgungssituation

Gesundheit: Immissionen (Lufthygiene, Lärm, Staub)

verbal-argumentative Einschätzung der Situa-tion auf Grundlage von Messwerten, Grenz-, Richt- und Orientierungswerten (z.B. BImSch-Verordnungen, DIN 18005, TA Luft/ TA Lärm, EU-Richtlinien) (ggf. auch entspr. Fachgutach-ten z. B. Lärm und Staub, CO2-Bilanz) Konfliktintensität verbal-argumentative Bewertung

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Biotopfunktion, Biotopverbund-funktion

Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflan-zen; Vorkommen Rote-Liste-Arten; Umfang/ Qualität Biotopverlust bzw. Randbeeinträchti-gungen; Verinselung/Störung von Lebensräu-men (vgl. auch entspr. Fachgutachten Arten-schutz)

Schutzstatus Vorkommen bzw. Nachbarschaft zu Schutzge-bieten (LSG, NSG, NATURA 2000, BK, § 30 BNatSchG/§ 42 LNatSchG NRW-Biotope etc.)

Fläche Art der Bodennutzung, Flächen-verbrauch

Größenwerte unter Berücksichtigung der Quali-tät/Bedeutung des Standortes; (Verbrauch von Grund und Boden während der Bau- und Be-triebsphase: Einschätzung z.B. auf Grundlage Festsetzung baulicher Nutzung)

verbal-argumentative Bewertung aufgrund Art, Größe und Leistung des Vorhabens unter Be-rücksichtigung von Schwellenwerten:

<400 m²: genehmigungsfreies/ nicht eingriffsrelevantes Vorhaben - 2 m Höhe/ Tiefe: genehmigungsfreie/ nicht eingriffsrelevante Aufschüttung/

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Schutzgut Indikatoren / Funktionen Bewertung Abgrabung

Schutzstatus Vorkommen von naturschutzfachlichen bzw. wasserwirtschaftlichen Schutzgebieten, geschützten Böden (Extremstandorte)

Boden Lebensraumfunktion, Puffer- und Filterfunktion (gemäß Auswertung Bodenkarte)

Ermittlung der Natürlichkeit (auch Seltenheit) des Bodens, Grad der Versiegelung/Überbau-ung; Veränderungen der Bodenstruktur infolge Auf-/Abtrag, Verdichtung, Entwässerung; Vor-kommen seltener/ schutzwürdiger Böden Konfliktintensität bei Bauflächen (Einzelflächen bzw. mehrere zusammenhängende Flächen:

< 1,5 ha → gering 1,5-5,0 ha → mittel > 5,0 ha → hoch

Ertragsfunktion (gemäß Auswertung Bodenkarte)

Bodenwertzahl; Bedeutung für Standort natürli-cher Vegetation

Altlasten Vorkommen von Altlasten/Altlastenverdachts- flächen und potenziellen stofflichen Einträgen durch Emissionen (Gewerbe, Verkehr)

Wasser: Grundwasser Grundwasserneubildungsfunktion Grad der Versiegelung / Überbauung Konfliktintensität bei Bauflächen (Einzelflächen bzw. mehrere zusammenhängende Flächen:

< 1,5 ha → gering 1,5-5,0 ha → mittel > 5,0 ha → hoch

Grundwasserschutzfunktion Abschätzung der Vorbelastung/pot. Stoffein-träge, GW-Flurabstände, Wasserdurchlässig keit/ Sorptionsfähigkeit d. Bodenstandorte

Schutzstatus Vorkommen bzw. Nachbarschaft zu Trinkwas-serschutzgebieten, Grenz- / Richtwerte TrinkWV

Wasser: Oberflächenwasser (Fließ-, Stillgewässer)

Retentionsfunktion, -gebiete Vorkommen von Rückhalteflächen bzw. Lage in Überschwemmungsgebieten oder über-schwemmungsgefährdeten Gebieten oder an Gewässerläufen mit Überschwemmungsgefahr

Lebensraumfunktion / Leitstrukturen

Vorkommen von Gewässern und möglicher Randstreifen, Gewässergüte, Strukturgüte

Luft und Klima (einschl. Klimaschutz und Klimawandel)

Lokalklima von Überbauung/ Versiegelung und Durchgrü-nungsgrad/ Vegetationstyp abhängige Ausbil-dung von Klimatopen

klimatische Funktionen Frischluftzufuhr/ Durchlüftung, Kaltluftentste-hungsgebiete, Luftregenerationsräume (biokli-matische Ausgleichsfunktion)

Schadstoffbelastung (Luft, Gerüche, CO2-Ausstoss, Treibhausgaseffekt))

verbal-argumentative Einschätzung der Situa-tion auf Grundlage von Messwerten, Grenz-, Richt- und Orientierungswerten (z.B. BImSch-Verordnungen, TA Luft, EU-Richtlinien) (ggf. auch entspr. Fachgutachten z. B. Lärm und Staub, CO2-Bilanz)

Landschaft Natur-/ Landschaftsfunktion Vorkommen / Ausprägung gliedernder und be-lebender Landschaftselemente bzw. Grad der Überformung der Landschaft durch technische Formen; Relief; Sichtbarrieren/ Einsehbarkeit; Einbindung in den Siedlungszusammenhang/ Arrondierung (bei Bauflächen)

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Schutzgut Indikatoren / Funktionen Bewertung Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Dokumentations-/ Informations-funktion

Vorkommen Bau-, Bodendenkmäler sowie tra-ditionell/ kulturhistorisch bedeutsamer Nut-zungsformen und ihre Funktion und Bedeutung für die historische Entwicklung des Gebietes

Vorkommen/Bewertung (Inwertsetzung i.S. von Vermehrung, Reduzierung oder Schädigung) baulicher Anlagen, Verkehrs-/ Leitungsinfra-struktur

Wechselwirkungen zwi-schen den Schutzgütern

siehe jeweilige Schutzgüter, Summation/Kumulation, Vorbelastung

Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen

schwere Unfälle/ Katastrophen verbal-argumentative Einschätzung von Unfäl-len/Katastrophen, die der Bauleitplan auslösen kann bzw. die von außen auf diesen wirken (Darlegung auf Grundlage Hazard-Check, Kata-log Störfall-Verordnung, Seveso-II/ III-Richtlinie, KAS-18)

Die in Kap. 1.4 aufgeführte Darlegung zu den Schutzgütern beinhaltet dabei eine Beschreibung der Bestandssituation (Basisszenario; Realnutzung mit weitgehend landwirtschaftlicher Nutzung, ehem. Sendeanlage) sowie eine Auswirkungsprognose der geplanten FNP-Darstellungen (Son-derbaufläche Zweckb. „Öffentlicher Versorger mit Elektrizität“).

Die Bestandserfassung (Basisszenario)/-bewertung erfolgte durch Auswertung vorhandener Pla-nungsgrundlagen einschl. Fachinformationen und eigenen Geländeerhebungen im Zuge der Biot-operfassung und des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (Stand November 2017) im Zeitraum Spätsommer 2017.

Die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung mit Darstellung der Eingriffsbeurtei-lung, der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und den Maßnahmen zur Vermeidung/Verhinderung/ Verringerung und zum Ausgleich ist dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu entnehmen.

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1.4 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erstellung der Unterlagen Der vorliegende Umweltbericht basiert auf öffentlich verfügbaren Daten, der Informationsdienste des Landes NRW und der Stadt Jülich sowie Ortsbegehungen. Speziell auf die Planung bezogene bzw. zu verwendende Gutachten (s. o.) lagen zum Bearbeitungszeitpunkt vor, sodass die Empfind-lichkeit der Schutzgüter gegenüber den Darstellungen der FNP-Änderung (bzw. die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens) planungsbezogen auf Ebene eines Umweltberichtes beurteilt wer-den können. Dabei handelt es sich nicht um eine allumfassende Untersuchung zur Umweltverträg-lichkeit, wie sie üblicherweise bei einer projektbezogenen Umweltverträglichkeitsuntersuchung in Form einer Umweltverträglichkeitsstudie resp. UVP-Bericht vorliegt.

2 EINLEITUNG

2.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der FNP-Änderung einschließ-lich der Beschreibung der Darstellungen des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden

Die Westnetz GmbH plant den Neubau einer Umspannanlage (UA) im Bereich der ehem. Sende-anlage für die Deutsche Kurzwelle auf der Merscher Höhe, Stadt Jülich. Für die Umspannanlage wird ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch-geführt.

Ziel des Baus der UA ist der Aufbau entsprechender Kapazitäten für die Einspeisung von Wind-energie aus der Umgebung, da hier ein großes Potenzial der Windenergie vorhanden ist. Ein wich-tiges Kriterium für die Auswahl des Standortes war die vorhandene Infrastruktur im Hinblick auf Erreichbarkeit mit Schwertransporten sowie die Netzstruktur des 20-kv- und 110-kv-Netzes. Ein weiterer Aspekt ist der große Abstand der Flächen zu Wohnbebauung.

Die geplante UA umfasst einen separat eingezäunten Bereich von ca. 3.800 m² mit Schalthaus, Trafos und einer Zufahrt von dem nördlich an den Änderungsbereich angrenzenden, unbenannten Weg.

Da es sich bei dem Standort um den Bereich der ehem. Sendeanlage handelt, weist der derzeit gültige Flächennutzungsplan die Flächen als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sende-anlage“ aus. Um den Bau der Umspannanlage zu ermöglichen, soll die Darstellung im Flächennut-zungsplan in Sonderbaufläche Zweckbestimmung „Öffentlicher Versorger mit Elektrizität“ geändert werden.

Im Rahmen der FNP-Änderung sind für den 1,6 ha großen Änderungsbereich folgende Inhalte dargelegt:

Darstellungen der FNP-Änderung

o S3 = Sonderbaufläche Zweckbestimmung „Öffent-licher Versorger mit Elektrizität“, Größe ca. 1,6 ha

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3 DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES, DIE FÜR DEN BAULEITPLAN VON BEDEUTUNG SIND, UND DER ART, WIE DIESE ZIELE UND DIE UMWELTBELANGE BEI DER AUFSTELLUNG BERÜCKSICHTIGT WURDEN

3.1 Schutzgutbezogene Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele des Umweltschutzes

Hinsichtlich der einzelnen Schutzgüter der Umwelt, die in der Umweltprüfung gemäß Baugesetz-buch zu behandeln sind, bestehen diverse Ziele zum Schutz, zur Pflege und der Entwicklung der Umwelt. In der nachfolgenden Tabelle werden die aus den Fachgesetzen zu entnehmenden Ziele des Umweltschutzes, bezogen auf das Planungsvorhaben, dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch EU-Richtlinien direkt für Bauleitplanungen zu beachtende Ziele beinhalten. Viele natio-nale bzw. lokale Rahmenbedingungen sind durch EU-Richtlinien determiniert.

Tabelle 2 Schutzgutbezogene Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Verordnungen

Schutzgut Fachgesetze/ Verordnungen Bemerkung

Bevölkerung und menschli-che Gesundheit

BNatSchG, LNatSchG NRW BWaldG, LFoG NRW

Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künfti-gen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Raum so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- u. Funktionsfähigkeit des Naturhaus-halts einschließl. der Regenerationsfähigkeit u. nach-haltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart u. Schönheit sowie der Erholungs-wert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind

BImSchG, div. BImSch-Verord-nungen; DIN 18005/45691, VDI-Richtlinien (z.B. Freizeitlärm), GIRL, TA Lärm/TA Luft, Ab-standserlass NRW, BauO NRW, GIRL, Seveso III/ KAS 18

Schutz des Menschen vor schädlichen Umweltaus-wirkungen wie z.B. Lärm, Geruch, Staub, Luftschad-stoffe, Erschütterungen, elektromagnetische Felder, Strahlung, Überschwemmungen

BauGB, BauO NRW gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse; Zielvorga-ben für u.a. Schutz der Bevölkerung, Erholungsbe-dürfnisse, Städtebau, Klimaschutz/Klimawandel

Art und Weise ihrer Berücksichti-gung

Nachnutzung des Standortes der ehem. Sendeanlage außerhalb eines Siedlungsgebiets

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Schutzgut Fachgesetze/ Verordnungen Bemerkung

Tiere, Pflanzen und biologische Viel-falt

BNatSchG, LNatSchG NRW BWaldG, LFoG NRW

Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften, Erhalt und Entwicklung der noch vorhandenen Naturbestände, Schutzgebiets-festsetzungen zu Zwecken des dauerhaften Schut-zes, der Pflege, Entwicklung bzw. Wiederherstellung der Tier und Pflanzenwelt, mit Erhalt der biologischen Vielfalt

BauGB, ROG Berücksichtigung der Aspekte Tiere, Pflanzen und bi-ologische Vielfalt in der Bauleitplanung; Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Klimaschutz/ Klima-wandel

USchadG Schadensbegrenzungs-, Sanierungsmaßnahmen bei Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräu-men nach Maßgabe des BNatSchG

Art und Weise ihrer Berücksichti-gung

Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung zur Sicherstellung der Einhaltung der artenschutz-rechtlichen Vorgaben und Berücksichtigung der Ver-meidungsmaßnahmen.

Fläche BauGB, BNatSchG/LNatSchG NRW BWaldG, LFoG NRW UVPG Anlage 1 und 2 BauO NRW

Flächenverbrauch Regelungen bzgl. genehmigungserforderlicher bzw. genehmigungsfreier Vorhaben Regelungen bzgl. Durchführung Standortbezogener/ Allgemeiner Vorprüfung bzw. UVP-Pflicht anhand von Schwellenwerten

Art und Weise ihrer Berücksichti-gung

Nachnutzung des Standortes der ehem. Sendeanlage

Boden BBodSchG/BBodSchV, LBodSchG NRW

nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bo-denfunktionen, Abwendung schädlicher Bodenverän-derungen; Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen

BNatSchG Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können

BauGB, ROG Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, sparsamer Umgang mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel)

USchadG Schadensbegrenzungs-, Sanierungsmaßnahmen bei Schädigung des Bodens durch eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen gem. BBodSchG

Art und Weise ihrer Berücksichti-gung

Nachnutzung des Standortes der ehem. Sendeanlage

Minimierung der versiegelten Fläche auf ein Mindest-maß

Wasser WHG, LWG NRW, WRRL, EG-HWRM-RL

Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Natur-haushaltes und Lebensraum für Pflanzen und Tiere; Deckung des Wasserbedarfs der öffentlichen Was-serversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservor-kommen; Schutz vor nachteiligen Einwirkungen; An-reicherung und Schutz des Grundwassers; Bewirt-schaftung oberirdischer Gewässer mit Vermeidung nachteiliger Veränderungen; Hochwasserschutz; Prü-fung der Versickerung der nicht verunreinigten Nie-derschlagswässer, Klimaschutz/Klimawandel

USchadG Schadensbegrenzungs-, Sanierungsmaßnahmen bei Schädigung der Gewässer nach Maßgabe des WHG

Art und Weise ihrer Berücksichti-gung

Versickerung des Regenwassers vor Ort, Minimie-rung der Versiegelung auf ein Mindestmaß

Klima und Luft

Klimaschutz/

BNatSchG, LNatSchG NRW BWaldG, LFoG NRW

Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas; nachhaltige Energieversorgung, Nutzung erneuerba-rer Energien, Verbesserung des (örtlichen) Klimas

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Schutzgut Fachgesetze/ Verordnungen Bemerkung Klimawandel auch durch Maßnahmen des Naturschutzes/Land-

schaftspflege

BImSchG, div. BImSch-Verord-nungen, TA Luft

Schutz der Atmosphäre vor schädlichen Umweltein-wirkungen, Luftschadstoffgrenzwerte

BauGB, ROG EEWärmeG

Vermeidung von Emissionen, Nutzung erneuerbarer Energien, Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität, Klimaschutz/Klimawandel

Klimaschutzklausel: „Die Bauleitpläne… sollen dazu beitragen …. den Klimaschutz und die Klimaanpas-sung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, … .“

Ausstattung des Gemeindegebietes mit Anlagen, Ein-richtungen und sonstigen Maßnahmen, die dem Kli-mawandel entgegenwirken bzw. die der Anpassung an den Klimawandel dienen

Planungsrechtliche Absicherung nachträglicher Ener-gieeffizienzmaßnahmen

Klimaschutzgesetz NRW gesetzliche Verankerung der Schutzziele; Verringe-rung Treibhausgasemissionen; Ressourcenschutz

Art und Weise ihrer Berücksichti-gung

Minimierung der versiegelten Fläche auf ein Mindest-maß

Landschaft BNatSchG, LNatSchG NRW BWaldG, LFoG NRW

Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft

BauGB, ROG Verpflichtung der Bauleitplanung zum Erhalt und zur Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes; Ziele für den Siedlungs- und Freiraum bzw. Natur und Landschaftspflege

Art und Weise ihrer Berücksichti-gung

Ausgleich des Eingriffs in unmittelbarer Nähe über Gehölzanpflanzung

Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

DSchG NRW Schutz, Pflege, sinnvolle Nutzung, wissenschaftliche Erforschung von Kulturgütern/Denkmälern

BNatSchG, LNatSchG NRW BWaldG, LFoG NRW

Erhalt und Schutz historischer Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonderer Eigenart, ein-schließlich solcher von besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützens-werter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler

BauGB Berücksichtigung der Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der erhal-tenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von ge-schichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Be-deutung und Gestaltung des Orts- und Landschafts-bildes in der Bauleitplanung; Sicherung von Sachwer-ten, die durch die Bauleitplanung gesichert, geschaf-fen oder beeinträchtigt werden

Art und Weise ihrer Berücksichti-gung

Nachnutzung des Standortes der ehem. Sendeanlage

Anfälligkeit f. schwere Unfälle o. Katastrophen

BImSchG, BImSchV, Seveso III-Richtlinie, Abstandserlass NRW, Hazard-Check, KAS-18

Erfassung von Umwelteinwirkungen, die die Folge von Unfällen/ Katastrophen sind, die von dem beab-sichtigten Bauleitplan ausgehen können bzw. denen der Bauleitplan ausgesetzt ist

Art und Weise ihrer Berücksichti-gung

Für das konkrete Vorhaben bestehen in der Bau- und Betriebsphase keine konkreten Risiken für schwere Unfälle/Katastrophen.

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3.2 Fachpläne Die folgende Tabelle enthält eine Zusammenstellung der Inhalte der im Geltungsbereich und Un-tersuchungsraum vorhandenen Fachpläne und Schutzgebiete.

Tabelle 3 Darstellung / Inhalte der Fachpläne im Untersuchungsgebiet

Geltungsbereich darüber hinausgehender Untersuchungsraum LEP NRW veröffentlicht am 25.01.2017, Inkraft seit dem 08.02.2017

nachrichtliche Darstellung: Freiraum nachrichtliche Darstellung: Freiraum

REP Köln

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich

Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln

Geltungsbereich befindet sich außerhalb von Kulturland-schaftsbereichen

Geltungsbereich befindet sich außerhalb von Kultur-landschaftsbereichen

FNP

Sonderbaufläche Zweckbestimmung „Sendeanlage“ Sonderbaufläche Zweckbestimmung „Sendeanlage“ [Sonderbaufläche Zweckbestimmung „Photovoltaikan-lage“ - demnächst rechtskräftig]

Flächen für die Landwirtschaft

Bebauungspläne

kein verbindliches Baurecht kein verbindliches Baurecht

Landschaftsplan 2 ‚Ruraue‘, Kreis Düren

Lage innerhalb Geltungsbereich L-Plan:

Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer Land-schaft mit naturnahen Lebensräumen und mit glie-dernden und belebenden Elementen“ sowie „Ge-hölzanpflanzungen“

Lage innerhalb Geltungsbereich L-Plan:

Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ sowie „Gehölzanpflanzungen“

Schutzgebiete nach BNatSchG/ LNatSchG NRW NRW

Geltungsbereich liegt außerhalb von NATURA 2000-, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten

Geltungsbereich liegt außerhalb von NATURA 2000-, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten

Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG/ § 42 LNatSchG NRW) / Biotopkataster LANUV

keine Betroffenheit keine Betroffenheit

Biotopverbund

keine Betroffenheit keine Betroffenheit

Schutzgebiete nach WHG/ LWG NRW

keine Betroffenheit keine Betroffenheit

Hochwassergefahren-/ Hochwasserrisikokarten; Hochwasserrisikomanagement/ Kommunensteckbrief

keine Betroffenheit keine Betroffenheit

Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans „Umspannwerk Merscher Höhe“ der Stadt Jülich

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4 BESTANDSAUFNAHME DER EINSCHLÄGIGEN ASPEKTE DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES (BASISSZENARIO), ÜBERSICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG SOWIE PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (INSBES. WÄHREND DER BAU- UND BETRIEBSPHASE)

Im Folgenden wird eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu-standes (Basisszenario) und eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durch-führung der Planung unter Berücksichtigung der möglichen erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der Umsetzung der Darstellungen der FNP-Änderung dargelegt.

Die Darstellung und Bewertung der möglichen (erheblichen) Umweltauswirkungen (unter Berück-sichtigung möglicher kumulativer Auswirkungen) erfolgt verbal-argumentativ, differenziert nach den drei Stufen: geringe, mittlere/ mäßige und hohe Umwelterheblichkeit/ Auswirkungen auf Grundlage von schutzgutbezogenen Indikatoren (vgl. auch Tab. 1).

Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (unter Berücksichtigung weiterer Planungen)

Aufgrund der einheitlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung werden diese nachfolgend zusammen für alle Schutzgüter aufgeführt.

Die Flächen im Geltungsbereich sind als Sonderbaufläche Zweckbestimmung Sendeanlage dar-gestellt. Die Sendeanlagen sind bereits zurückgebaut. Die umliegenden Flächen werden dem-nächst rechtskräftig als Sonderbaufläche Zweckbestimmung Photovoltaikanlage dargestellt. Somit kann davon ausgegangen werden, dass bei Nichtdurchführung der Planung das Plangebiet wie die übrigen angrenzenden Flächen der ehem. Sendeanlage für die Aufstellung von Photovoltaikanla-gen genutzt werden würde. Dementsprechend würde sich hier eine Änderung der derzeitigen Nut-zung ergeben.

Unmittelbar angrenzend befinden sich landwirtschaftliche Flächen, die auch weiterhin in Nutzung blieben.

4.1 Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit Basisszenario (Ausprägung, Vorbelastung, Bewertung)

Wohnen, Wohnumfeld

Innerhalb des Geltungsbereichs sowie der weiteren Umgebung der FNP-Änderung liegen keine Wohnbauflächen. Das Plangebiet wird derzeit ausschließlich als Wiese/ Weide genutzt.

Die Umgebung ist durch die landwirtschaftliche Nutzung und die Flächen der ehemaligen Sende-anlage geprägt. Freizeit und Erholen

Die Flächen des Geltungsbereichs sind eingezäunt und nicht zugänglich. Abgesehen von der Wahrnehmung einer landschaftlich geprägten Fläche mit Gehölz- und Grünanteil, verfügt der Gel-tungsbereich über keinerlei Erholungsfunktion und entsprechende Infrastruktureinrichtungen.

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Der über den Geltungsbereich hinausgehende U-Raum bietet aufgrund von Vorbelastungen ein-geschränkt die Möglichkeit zur relativ siedlungsnah gelegenen landschaftsbezogenen, relativ ruhi-gen Erholung (Feierabenderholung, „Hunde-Runde“. So bestehen fuß-/ radläufige Verbindungen nach Mersch im Nordosten sowie Jülich im Süden.

Vorbelastungen des Umfeldes sind in Form von Lärm-/ Geruchsbelästigungen durch die Autobahn A 44 und die Bundesstraße B 55 sowie die landwirtschaftliche Nutzung gegeben.

Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung (insbes. während Bau- und Betriebsphase)

Geringe mögliche Auswirkungen auf Erholungsuchende durch Lärm und Kfz-bedingte Schadstoffe (PKW und LKW) bzw. auch Staub und Erschütterungen während der Bau-phase (Baustellenverkehr montags-freitags).

zusammenfassende Beurteilung: mit den geänderten Darstellungen der FNP-Änderung sind insgesamt temporär geringe negative Auswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit zu erwarten (geringe Umwelterheblichkeit). 4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Basisszenario (Ausprägung, Vorbelastung, Bewertung)

Reale Vegetation

Die Erfassung der realen Vegetation für den Geltungsbereich und den U-Raum erfolgte durch ei-gene Geländeerhebungen (Spätsommer 2017) und ergänzende Auswertungen digitaler Orthofo-tos. Der im Folgenden beschriebene Bestand ist dem Kartenmaterial des Landschaftspflegerischen Begleitplans zu entnehmen.

Der Bereich der ehemaligen Sendestation ist geprägt von Fettweide, in die Einzelbäume, Baum-gruppen, Baumreihen und kleinere Gebüsch-/Heckenstrukturen eingestreut sind.

Der Geltungsbereich stellt sich überwiegend als Fettweide (ohne Feuchte-/ Nässezeiger) dar. Ent-lang der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Geltungsbereich verlaufen zwei etwa 50 m lange Baumreihen aus heimischem Gehölz, u.a. mit Steil-Eiche und Feld-Ahorn. Je eine weitere Baumgruppe aus heimischem Gehölz liegt im mittleren und südlichen Teil des Geltungsbereichs. An der nördlichen Grenze befindet außerdem eine einzelne Lärche. Entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereichs verlaufen Hecken- und Gebüschstrukturen mit vereinzelten Bäumen. Der Geltungsbereich wird in Nord-Süd-Richtung von zwei 3-4 m breiten, asphaltierten Wegen durch-schnitten.

Entlang der nördlichen Grenze verläuft ein unbenannter, asphaltierter Weg, der von der östlich lie-genden L 241 bzw. B 55 zu erreichen ist.

Die Umgebung ist durch intensive Landwirtschaft und die restlichen Flächen der Sendeanlage ge-prägt.

Tiere

Der Schutz wild lebender Tiere- und Pflanzenarten ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in den Bestimmungen des Kapitels 5 (§§ 37-55) verankert. So ergeben sich besondere rechtliche Anforderungen für die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Planungs-verfahren, d.h. auch für die hier betrachtete FNP-Änderung „Umspannwerk Merscher Höhe“.

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Die Bauleitplanung selbst entfaltet durch die Erstellung der Planwerke und die Formulierung von Darstellungen / Festsetzungen keine direkten Wirkungen auf Flora und Fauna. Diese kommen erst im Rahmen der konkreten Umsetzung der geplanten Anlagen zum Tragen, auch können erst zu diesem Zeitpunkt mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten. Eine Beurteilung und Bewältigung der prognostizierten Konflikte ist jedoch bereits auf Ebene der Bauleitplanung er-forderlich, da die Pläne (FNP, B-Plan) bei Nichtbeachtung ggf. vorhandener und ungelöster Kon-flikte vollzugsunfähig werden können.

Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag basiert als sogenannte "Worst-Case-Analyse" auf vorhan-denen und bekannten Daten zu faunistischen Vorkommen, ergänzt durch eine Ortsbegehung im Spätsommer 2017 zwecks Potenzialanalyse der Habitatstrukturen. So liegen aus der Messtisch-blattabfrage (MTB 5004/1 „Jülich“) und der Ortsbegehung Hinweise auf das Vorkommen von 3 Säugetierarten (Fledermäuse) und 13 Brutvogelarten vor:

Säugetiere: Fledermäuse

o Wald bewohnende Fledermausarten: Braunes Langohr

o Gebäudefledermäuse: Graues Langohr, Zwergfledermaus

keine Vorkommen von Höhlenbäumen/ unterirdischer Quartiermöglichkeiten/ keine Be-troffenheit von Gebäuden, Jagdhabitate bleiben erhalten keine Betroffenheit von Fle-dermäusen

Brutvögel

o Baumhorste bewohnende Arten: Mäusebussard, Turmfalke, Saatkrähe (Koloniebrüter) keine Vorkommen von Baumhorsten, großen Nestern oder Brutkolonien, keine essen-tiellen Nahrungshabitate keine Betroffenheit der Arten

o Baumhöhlen bewohnende Arten: Steinkauz, Feldsperling, Waldkauz keine Vorkommen von Höhlenbäumen, keine essentiellen Nahrungshabitate keine Betroffenheit der Arten

o Bodenbrüter: Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz, Wiesenpieper keine geeigneten Habitate für Rebhuhn und Wiesenpieper keine Betroffenheit der Arten In einer Art-für-Art Betrachtung wurde für Kiebitz und Feldlerche nachgewiesen, dass eine Beeinträchtigung durch erhebliche Störung aufgrund von Baumaßnahmen wäh-rend Brutzeit auszuschließen ist. Kiebitz und Feldlerche zeigen bei vertikalen Struktu-ren ein Meideverhalten von etwa 100 m zu den Strukturen. Die artspezifische Flucht-distanz liegt beim Kiebitz bei 30-100 m und bei der Feldlerche bei 20 m. Aufgrund der vorhandenen vertikalen Strukturen (Gehölze) ist nicht von Brutvorkommen in unmittelbarer Umgebung zum Eingriffsgebiet auszugehen. Eine Beeinträchtigung ist daher auszuschlie-ßen.

o Gebäude bewohnende Arten: Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Schleiereule keine geeigneten Habitate, keine essentiellen Nahrungshabitate keine Betroffenheit der Arten

Amphibien /Reptilien

o Keine Nachweise

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o Gewässer/ essenzielle Landhabitate sind durch die Planung nicht betroffen keine Betroffenheit der Arten

Betrachtet werden im Rahmen des Umweltberichtes auch nicht planungsrelevante, jedoch beson-ders geschützte Arten. Systematische Erfassungen der oftmals ubiquitär verbreiteten Arten liegen für den betrachteten Raum nur begrenzt aus den Ortsbegehung 2017 vor. Im Folgenden aufgelis-tete Arten gelten als nachgewiesen (fett) oder potenziell vorkommend:

europäische Vogelarten

o Arten der Binnengewässer: Bachstelze, Graugans, Haubentaucher, Höckerschwan, Ka-nadagans, Nilgans, Reiherente, Stockente, Teichralle Gewässer oder essenzielle Landhabitate der oben aufgeführten Artengilde werden im Rahmen der hier betrachteten Planung nicht in Anspruch genommen keine Betrof-fenheit der Arten

o Arten der offenen landwirtschaftlichen Flächen: Jagdfasan, Wiesenschafstelze Flächen in der offenen landwirtschaftlichen Feldflur werden durch das geplante Vorhaben nicht in Anspruch genommen keine Betroffenheit der Arten

o Arten der Wälder und Kleingehölze: Amsel, Blaumeise, Buchfink, Goldammer, Kohl-meise, Heckenbraunelle, Mäusebussard, Rabenkrähe, Rotkehlchen, Schwanz-meise, Star, Stieglitz, Zaunkönig, Zilpzalp Wälder werden durch die geplante Änderung des FNP nicht beansprucht. Unvermeidliche Gehölzentnahmen beschränken sich auf einzelne Gehölze entlang des Eingriffsbereichs. Hier sind Vorkommen zumindest einiger der oben genannten Arten nicht auszuschließen Vermeidungsmaßnahme: Rodung außerhalb der Brutzeit

o Arten der Siedlungen: Dohle, Elster, Gartengrasmücke, Ringeltaube, Saatkrähe Gebäude werden durch die Planung nicht in Anspruch genommen. Auch in Gehölzen brü-tende Arten der Siedlungen werden im Rahmen des Individuenschutzes für Gehölzbrüter (siehe oben) wirkungsvoll geschützt keine Betroffenheit der Arten

Im Regelfall kann bei den sog. "Allerweltsarten" (ubiquitär verbreitete Arten) mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebens-stätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tö-tungsrisiko). Für die Gesamtheit der ungefährdeten und nicht streng geschützten europäischen Vo-gelarten gilt i. d. R. die Legalausnahme des § 44(5) BNatSchG. Die Arten sind weit verbreitet und besiedeln vielfältige im Raum vorhandene Habitate, sodass durch die verhältnismäßig kleinflächi-gen Eingriffe im Rahmen des Vorhabens die ökologische Funktion im Raum nicht beeinträchtigt wird. Ausweichmöglichkeiten sind vorhanden.

Zusätzlich werden die erforderlichen Baumfällungen im Winterhalbjahr und somit außerhalb der Brutzeit durchgeführt, so dass es weder zum Verlust besetzter Niststätten und zum damit verbun-denen Tod von nicht mobilen Entwicklungsstadien (Eier, Jungtiere) noch zur fitnessrelevanten Stö-rung von Brutpaaren von Vogelarten kommen kann.

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Eine populationsrelevante Störung kann im Rahmen der Baumaßnahmen für die häufigen Vogel-arten grundlegend ausgeschlossen werden, da die Bestände groß sind und der Eingriff im Verhält-nis zur Verbreitung der Arten nur einen sehr kleinen Ausschnitt betrifft. Vorbelastung

Der Geltungsbereich stellt sich als relativ artenarme Fettwiese mit mittlerer Habitatausstattung auf-grund des Gehölzbestandes dar. Aufgrund der Lage auf einer Anhöhe ist der Bereich entwässert (keine Hinweise auf Feuchtezeiger).

Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung (insbes. während Bau- und Betriebsphase)

gegenüber den rechtskräftigen Darstellungen im FNP als Sonderbaufläche Zweckbestim-mung Sendeanlage hinsichtlich anthropogener Überformung/ Biotopfunktion keine er-höhte Auswirkungen/ Randbeeinträchtigungen auf Biotopflächen im näheren Umfeld

Inanspruchnahme einer Fettwiese geringer ökologischer Wertigkeit sowie Verlust einzel-ner lebensraumtypischer Gehölze; geringe Zunahme der Flächenversiegelung

Betroffenheit von Entwicklungszielen des Landschaftsplans „Anreicherung einer Land-schaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ und „Gehölzanpflanzung“ (ca. 3.800 m²); aufgrund Lage/ Flächengröße ohne Beeinträch-tigung der Entwicklungsziele – Ausgleich: Anpflanzung von Gehölzen in unmittelbarer Um-gebung

nach Auswertung der vorhandenen Daten zu planungsrelevanten Arten im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages kann der Geltungsbereich und dessen unmittelbare Umgebung folgende Funktion aufweisen, deren Beeinträchtigung durch die Umsetzung der Planung prognostiziert wird:

o mögliche Betroffenheit nicht planungsrelevanter Arten („Allerweltsarten“), weniger an-spruchsvoller Mitglieder der betroffenen Vogel-Gilden der Wälder und Gehölze (Kleinge-hölze)

artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Zuge von Gehölzentnahmen im Geltungsbereich (baubedingter Verlust von Nestern/ Individuen; baubedingte Störung der Brutphase durch Lärm/ optische Beunruhigung) nach § 44 Abs. 1 BNatSchG werden durch artspezifische Ver-meidungsmaßnahmen (Rodung außerhalb der Brutzeit) ausgeschlossen.

zusammenfassende Beurteilung: mit den geänderten Darstellungen der FNP-Änderung sind insgesamt geringe negative Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt zu erwarten (geringe Umwelterheblichkeit)

4.3 Schutzgut Fläche Basisszenario (Ausprägung, Vorbelastung, Bewertung)

Der ca. 1,6 ha große Geltungsbereich umfasst derzeit die Darstellung von Sonderbauflächen Zweckbestimmung Sendeanlage bei realer Nutzung überwiegend als Grünlandfläche (Fettweide) und geringer Versiegelung durch einen vorhandenen asphaltierten Weg.

Der U-Raum ist durch nahezu allseits rahmende intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche ge-prägt.

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Die im Umfeld befindlichen weiteren Flächen der ehemaligen Sendeanlage werden derzeit eben-falls als Fettweide genutzt. Auch hier befinden sich einige asphaltierte Wege.

Vorbelastungen des Geltungsbereichs und des U-Raumes ergeben sich durch bekannte Einwir-kungen sog. „Naturgewalten“ wie Starkregenereignisse und die intensive landwirtschaftliche Nut-zung.

Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung (insbes. während Bau- und Betriebsphase)

Rücknahme der Darstellungen Sonderbaufläche Zweckbestimmung Sendeanlage zu-gunsten der Darstellungen von Sonderbaufläche Zweckbestimmung Öffentlicher Versorg-ger mit Elektrizität

bei insgesamt ca. 0,665 ha Mehrversiegelung

zusammenfassende Beurteilung: mit den geänderten Darstellungen der FNP-Änderung sind aufgrund des geringen Flächenverbrauchs insgesamt geringe negative Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche zu erwarten (geringe Umwelterheblichkeit)

4.4 Schutzgut Boden Basisszenario (Ausprägung, Vorbelastung, Bewertung)

Die geologische Struktur wird durch marine Sedimente (Sand, Ton) und fluviatil-limnische Ablage-rungen (Kiese, Sande, Tone) geprägt. Während der Weichsel-Kaltzeit entstanden Niederterras-sensedimente (Schluff, Sand, Kies) und das äolische Sediment Löss. Im Holozän bildeten sich in den Flusstälern Auensande und -lehme, diese überdecken die Niederterrasse mit bis zu 2 m Mäch-tigkeit Typische Bodenbildungen der Lössbörden sind Parabraunerde und Pseudogley-Parabraun-erde. Bei geringer Lössdecke oder innerhalb der steileren Terrassenhänge sind Braunerden ver-breitet.

Die vorliegenden Böden sind als sehr schutzwürdige fruchtbare Böden (Regelungs- und Puffer-funktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit) anzusprechen.

Gemäß Bodenkarte (Auszug aus dem IS BK50 NW) liegt am Vorhabensort typische Parabraun-erde, vereinzelt pseudovergleyt, vereinzelt mit Tschernosem-Relikten über lehmigem Schluff und schluffigem Lehm aus Löss (Jungpleistozän) vor.

Vorbelastung

Die im Geltungsbereich mehr oder weniger natürlich gelagerten Böden (Parabraunerde, vereinzelt pseudovergleyt, vereinzelt mit Tschernosem-Relikten) sind überwiegend unversiegelt, durch lang-jährige landwirtschaftliche Nutzung (Fettweide) anthropogen hinsichtlich Gefüge und Bodenchemie (z.B. Düngung) jedoch verändert.

Die im Untersuchungsraum anstehenden Böden sind aufgrund der ehemals intensiven ackerbauli-chen Nutzung (z.B. Düngung und Bodenbearbeitungen) und der Nutzung als Standort für Sende-anlagen stark anthropogen überformt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist aufgrund der landwirtschaftlichen Vornutzung im Geltungsbe-reich nicht mit Altlasten-/-verdachtsflächen zu rechnen. Es befinden sich jedoch möglicherweise Relikte der ehemaligen Nutzung als Sendeanlage im Boden.

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Der Geltungsbereich der FNP-Änderung befindet sich in der Erdbebenzone 3, der Untergrund-klasse S. Mögliche Beeinträchtigungen lassen sich hier nicht herleiten.

Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampf-mitteln im Geltungsbereich. Daher ist eine Überprüfung auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Ga-rantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden, so dass bei Erdarbeiten ent-sprechende Vorgaben/ Maßnahmen zu ergreifen sind.

Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung (insbes. während Bau- und Betriebsphase)

gegenüber den rechtskräftigen Darstellungen im FNP als Sonderbaufläche Zweckbestim-mung Sendeanlage hinsichtlich anthropogener Überformung/ Bodenfunktionen (Lebens-raum-, Puffer-, Filter- und Ertragsfunktion) geringe Auswirkungen

geringe Versiegelung bzw. Überbauung bisher unversiegelter, teils als sehr schutzwürdig klassifizierte Böden; geringe Standortbeeinträchtigung der Randstreifen während der Bauphase

zusammenfassende Beurteilung: mit den geänderten Darstellungen der FNP-Änderung sind aufgrund des geringen Flächenverbrauchs trotz Vorkommen sehr schutzwürdiger Böden ins-gesamt geringe negative Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten (geringe Um-welterheblichkeit)

4.5 Schutzgut Wasser Grundwasser

Basisszenario (Ausprägung, Vorbelastung, Bewertung)

Der Vorhabensort ist gemäß Bodenkarte grundwasserfern (Stufe 0).

Aufgrund des Bodentyps Parabraunerde, vereinzelt pseudovergleyt, ist von einer mäßigen Grund-wasserschutzfunktion auszugehen.

Geltungsbereich und U-Raum befinden sich außerhalb von Wasserschutzgebieten.

Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung (insbes. während Bau- und Betriebsphase)

gegenüber den rechtskräftigen Darstellungen im FNP als Sonderbaufläche Zweckbestim-mung Sendeanlage ergibt sich keine Änderung der Grundwasserneubildungsrate. Das anfallende Niederschlagswasser wird weiterhin innerhalb des Geltungsbereichs versickert.

zusammenfassende Beurteilung: mit den geänderten Darstellungen der FNP-Änderung sind unter Berücksichtigung der Versickerung der anfallenden Niederschläge insgesamt keine ne-gative Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser, hier Grundwasser, zu erwarten (keine Um-welterheblichkeit)

Oberflächenwasser (Fließ-, Stillgewässer)

Basisszenario (Ausprägung, Vorbelastung, Bewertung)

Innerhalb des Geltungsbereichs und der weiteren Umgebung befindet sich kein Oberflächenge-wässer.

Es sind keine Gewässer mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko in der Umgebung vor-handen.

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Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung

Es ergeben sich keine Änderungen des derzeitigen Zustandes.

Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung (insbes. während Bau- und Betriebsphase)

gegenüber den rechtskräftigen Darstellungen im FNP als Sonderbaufläche Zweckbestim-mung Sendeanlage ergeben sich keine Einflüsse auf Oberflächengewässer

zusammenfassende Beurteilung: mit den geänderten Darstellungen der FNP-Änderung sind insgesamt keine negative Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser, hier Oberflächengewäs-ser, zu erwarten (keine Umwelterheblichkeit)

4.6 Schutzgut Klima und Luft einschl. Klimaschutz und Klimawandel Basisszenario (Ausprägung, Vorbelastung, Bewertung)

Der zur Niederrheinischen Bucht gehörende Planungsraum ist großklimatisch dem nordwesteuro-päisch-atlantischen Klima zuzuordnen. Niederrheinische Bucht liegt in der atlantisch geprägten Großklimazone. Die Jülicher Börde liegt bei Westwinden im Lee der Eifel und ist daher etwas tro-ckener und wärmer. Die Jahresniederschläge liegen bei 550 - 600 mm , die mittlere Jahrestempe-ratur liegt bei 9 bis 11 °C. Die in der windoffenen Landschaft vorherrschenden West- und Südwest-winde führen relativ milde, feuchte atlantische Luftmassen heran. Winde aus nördlichen und östli-chen Richtungen treten nur selten auf.

Der Geltungsbereich wirkt als mehr oder weniger offene Grünlandfläche im räumlich-funktionalen Zusammenhang zu landwirtschaftlichen Flächen ohne Gehölzstrukturen als Freilandklima. Der Gel-tungsbereich hat derzeit keine besonderen klimatischen oder lufthygienischen Funktionen (wie z.B. wesentliche Luftleitbahn für den Luftaustausch im Siedlungsraum, großflächige Luftregenerations-funktion).

Vorbelastung

Der Untersuchungsraum liegt in einer Region, die vergleichsweise gering mit Luftschadstoffen be-lastet ist. Die nordwestlich des Plangebietes verlaufende BAB 44 und die östlich verlaufende B 55 wirken dabei als lineare Emissionsquelle. Weitere Emissionsquelle ist die landwirtschaftliche Nut-zung.

Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung (insbes. während Bau- und Betriebsphase)

gegenüber den rechtskräftigen Darstellungen im FNP als Sonderbaufläche Zweckbestim-mung Sendeanlage kommt es nur kleinflächig zur Ausbildung von kleinklimatisch wirksa-men Wärmeinseln infolge kleinflächiger Überbauung und Versiegelung

zusammenfassende Beurteilung: mit den geänderten Darstellungen der FNP-Änderung sind insgesamt keine negative Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft zu erwarten (keine Umwelterheblichkeit)

Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Auf die Vorgaben des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) für die Neuerrichtung von Gebäuden wird hingewiesen (Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien).

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4.7 Schutzgut Landschaft Basisszenario (Ausprägung, Vorbelastung, Bewertung)

Der Geltungsbereich stellt sich als relativ ebene und unbebaute, derzeit noch landwirtschaftlich als Fettweide genutzte Fläche dar, gerahmt durch lebensraumtypische Gehölze. Das Areal stellt sich als Restfläche einer bäuerlich geprägten Kulturlandschaft dar.

Der U-Raum ist wie folgt charakterisiert: vorherrschende intensive landwirtschaftliche Nutzung ohne größere Gehölzbestände, durchzogen von einigen wenigen asphaltierten Wegen.

Vorbelastung

Prägende Elemente sind die etwas erhöht liegende Autobahn im Westen sowie die Bundesstraße B 55 im Osten inklusive der stärkeren Begrünung und die diversen, im Umfeld zu sehenden Wind-energieanlagen.

Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung (insbes. während Bau- und Betriebsphase)

gegenüber den rechtskräftigen Darstellungen im FNP als Sonderbaufläche Zweckbestim-mung Sendeanlage ergeben sich nur geringe Auswirkungen auf das direkte Landschafts-bild

aufgrund der für die geplante Nutzung im Zuge der sich durch die Änderung der Zweck-bestimmung der Sonderbauflächen ergebenden sehr geringen Flächenausnutzung und der umgebenden Gehölzstrukturen sowie der Kompensation durch Gehölzpflanzung in angrenzenden Bereichen ist eine teilweise Eingrünungen des Sondergebiets vorhanden.

zusammenfassende Beurteilung: mit den geänderten Darstellungen der FNP-Änderung sind insgesamt geringe negative Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten (geringe Umwelterheblichkeit)

4.8 Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Kulturelles Erbe

Basisszenario (Ausprägung, Vorbelastung, Bewertung)

Baudenkmäler liegen im Planbereich nicht vor. Boden- oder Baudenkmale sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt.

Bei der Fläche handelt es sich um einen Teilbereich des ehemaligen Standorts des Kurzwellen-zentrums Jülich mit mehreren Sendeanlagen, bei dem es sich um ein kulturelles Erbe der Stadt Jülich handelt. Die Sendemasten wurden bereits abgerissen.

Der Geltungsbereich befindet sich außerhalb von Kulturlandschaftsbereichen gemäß Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln.

Bei Auftreten archäologischer Funde ist die Stadt Jülich als Untere Denkmalbehörde oder das Rhei-nische Amt für Bodendenkmalpflege zu informieren.

Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung (insbes. während Bau- und Betriebsphase)

gegenüber den rechtskräftigen Darstellungen im FNP als Sonderbaufläche Zweckbestim-mung Sendeanlage ergeben sich aufgrund fehlender Betroffenheit keine Veränderungen

derzeit sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturelles Erbe zu erwarten.

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zusammenfassende Beurteilung: mit den geänderten Darstellungen der FNP-Änderung sind insgesamt keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturelles Erbe zu erwarten (keine Umwelterheblichkeit)

Sonstige Sachgüter

Basisszenario (Ausprägung, Vorbelastung, Bewertung)

Der derzeit landwirtschaftlich als Fettweide genutzte Geltungsbereich ist über einen unbenannten Weg von der L 241 / Bundesstraße B55 im Osten erschlossen. Die Durchfahrt ist nur für landwirt-schaftlichen Verkehr frei.

Als weitere Sachgüter im U-Raum können benannt werden: landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung (insbes. während Bau- und Betriebsphase)

gegenüber den rechtskräftigen Darstellungen im FNP als Sonderbaufläche Zweckbestim-mung Sendeanlage ergeben sich hinsichtlich Art und Ausprägung des Sachgutes gering-fügige Änderungen – geringfügige Verringerung der als Fettweide genutzten Fläche

aufgrund fehlender baulicher Anlagen im Geltungsbereich besteht kein Erfordernis von Abrissarbeiten

zusammenfassende Beurteilung: mit den geänderten Darstellungen der FNP-Änderung sind insgesamt geringe negative Auswirkungen auf das Schutzgut sonstige Sachgüter zu erwarten (geringe Umwelterheblichkeit)

4.9 Anfälligkeit für schwere Unfälle/ Katastrophen Basisszenario (Ausprägung, Vorbelastung, Bewertung)

Geltungsbereich und U-Raum liegen außerhalb von Betriebsbereichen und Anlagen (einschl. zu-gehöriger Abstandsempfehlungen), die der Störfall-Verordnung unterliegen. Es sind weiterhin Gefährdungen in Form von Gebäudeschäden durch Erdbeben (Lage innerhalb Erdbebenzone 3) zu erwarten.

Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung (insbes. während Bau- und Betriebsphase)

gegenüber den rechtskräftigen Darstellungen im FNP als Sonderbaufläche Zweckbestim-mung Sendeanlage ergeben sich nur geringe Änderungen für Risiken der menschlichen Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt vom Geltungsbereich ausgehende schwere Unfälle oder Katastrophen liegen im Rahmen der normalen Gefährdung

zusammenfassende Beurteilung: mit den geänderten Darstellungen der FNP-Änderung sind insgesamt geringe negative Auswirkungen von schweren Unfällen oder Katastrophen zu er-warten (geringe Umwelterheblichkeit).

4.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Basisszenario (Ausprägung, Vorbelastung, Bewertung)

Es bestehen Wechselwirkungen (ökosystemare Wechselbeziehungen) eines seit Rückbau der Sendeanlagen als Fettweide genutzten Flurstückes mit den relevanten Schutzgütern Bevölkerung (Erholungsfunktion), Fläche und Boden (teils sehr schutzwürdige Böden), Wasser und Landschaft

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(Landschaftsbild). Wechselwirkungen mit NATURA 2000-Gebieten oder anderen Schutzgebieten bestehen aufgrund fehlender Schutzgebietskulisse nicht.

Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung (insbes. während Bau- und Betriebsphase)

vorhabenbedingte Auswirkungen betreffen im Wesentlichen die Schutzgüter Bevölkerung (Erholung), Tiere und Pflanzen (Verlust von Gehölzstrukturen), Fläche und Boden (ge-ringe Inanspruchnahme unversiegelter, bereichsweise sehr schutzwürdiger Böden) und Landschaft (Veränderung des Landschaftsbildes bei teilweiser Eingrünung)

5 KUMULIERUNG MIT DEN AUSWIRKUNGEN VON VORHABEN BENACHBARTER PLANGEBIETE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG ETWAIGER BESTEHENDER UMWELTPROBLEME IN BEZUG AUF MÖGLICHERWEISE BETROFFENE GEBIETE MIT SPEZIELLER UMWELTRELEVANZ ODER AUF DIE NUTZUNG VON NATÜRLICHEN RESSOURCEN

Im Baugesetzbuch ist der Begriff „Kumulierung“ nicht definiert. Gemäß § 3 b UVPG ist der Begriff „Kumulierende Vorhaben“ wie folgt erläutert: „….., wenn mehrere Vorhaben derselben Art, die gleichzeitig von demselben oder mehreren Trägern verwirklicht werden sollen und in einem engen Zusammenhang stehen (kumulierende Vorhaben), zusammen die maßgeblichen Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten. Ein enger Zusammenhang ist gegeben, wenn diese Vorhaben

1. als technische oder sonstige Anlagen auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind oder

2. als sonstige in Natur und Landschaft eingreifende Maßnahmen in einem engen räumli-chen Zusammenhang stehen

und wenn sie einem vergleichbaren Zweck dienen.“

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird demnächst die Flächennutzungsplanänderung zum B-Plan Nr. A27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ rechtskräftig. Die Flächen grenzen unmittelbar südlich an das Plangebiet und haben eine Größe von ca. 8 ha. Die Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Sendeanlage werden in Sonderbaufläche Zweckbestimmung Photovoltaikanlage geändert. Ziel ist es, die Errichtung von Photovoltaikanlagen zu ermöglichen. Die Anlagen sollen auf Ständerwerk stehen, so dass eine Vegetationsentwicklung möglich bleibt, und die Flächen im nördlichen Bereich eingegrünt werden.

Da es sich bei beiden Vorhaben um eine Änderung der Zweckbestimmung der ausgewiesenen Sonderbaufläche handelt, ist durch den aktuellen FNP bereits eine anthropogene Veränderung des Standortes ermöglicht. In Zusammenhang mit der Anlage von Photovoltaikanlagen ergibt sich im Hinblick auf Habitatstrukturen für Vögel eine negative Auswirkung aufgrund des Verlusts von Ge-hölzstrukturen. Da für beide Vorhaben eine Eingrünung der Flächen zumindest punktuell vorgese-hen ist, werden neue Gehölzstrukturen geschaffen, die die Auswirkung durch den Verlust von Ge-hölzflächen minimieren. Weitere Änderungen der Auswirkungen auf Schutzgüter sind aufgrund der anthropogenen Vorprägung sowie der sehr geringen Größe des geplanten Vorhabens UA nicht gegeben. Erhebliche Beeinträchtigungen werden sich nicht ergeben.

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6 VERMEIDUNGS-, VERHINDERUNGS-, VERRINGERUNGS- UND AUSGLEICHS-MAßNAHMEN

Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung als auch zum Ausgleich von Beein-trächtigungen sollen zumindest den Status quo von Natur und Landschaft und der Umwelt allge-mein sichern. Dabei ist u.a. die Zielsetzung, Eingriffe so gering wie möglich zu halten und den Aus-gleich für unvermeidbare Eingriffe bevorzugt an der beeinträchtigten Stelle zu leisten. Solche Opti-mierungsmaßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von schädlichen und negativen Einwir-kungen auf Lebensgemeinschaften von Menschen, Tieren, Pflanzen und ihre Lebensräume sowie den weiterhin zu berücksichtigenden Schutzgütern müssen auf Ebene des Flächennutzungsplanes insbesondere am Standort i.V.m. der Art der baulichen Nutzung ansetzen. Folgende Maßnahmen lassen sich u.a. benennen:

Vermeidungs-, Verhinderungs- und Verringerungsmaßnahmen:

Maßnahmenvorschlag für verbindliche Bauleitplanung

Berücksichtigung artenschutzfachlicher Vermeidungsmaßnahmen

Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen im direkten Umfeld

Ausgleichsmaßnahmen:

Im Landschaftspflegerischen Begleitplan wird der durch die Änderung der Zweckbestim-mung ausgelöste Eingriff nach Landschaftsrecht erfasst und bewertet (Ermittlung und Be-wertung des Biotopbestandes sowie des Ausgleichsbedarfs erfolgte anhand der “Numeri-sche Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW" (LANUV 2008). Unter Berücksichtigung der Planung der Umspannanlage durch die Westnetz ergibt sich durch Inanspruchnahme der Fettweide (Wertstufe 4) und lebensraumtypischer Gehölze (Wertstufe 6) eine extern erforderliche Kompensationsmaßnahme von ca. 5.130 ÖWE (erforderliche Flä-chengröße bei Wertsteigerung einer geeigneten Fläche um 2 Wertpunkte ca. 2.565 m²) es ist vorgesehen, den erforderlichen Bedarf durch Ergänzung der vorhandenen Gehölze im direkten Umfeld auszugleichen.

7 IN BETRACHT KOMMENDE ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN

Aufgrund des geplanten Aufbaus entsprechender Kapazitäten für die Einspeisung von Windenergie aus der Umgebung, da hier ein großes Potenzial an Windenergienutzung vorhanden ist, und einer bereits vorhandenen Ausweisung als Sonderbaufläche wurden durch die Standortwahl bereits we-sentliche Umweltauswirkungen vermieden. Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl des Standortes war die vorhandene Infrastruktur im Hinblick auf Erreichbarkeit mit Schwertransporten sowie die Netzstruktur des 20-kv- und 110-kv-Netzes. Ein weiterer Aspekt war der große Abstand zu Wohn-bebauung.

Alternative Standorte mit entsprechender Anbindung an Windflächen mit Potenzial sind nicht gege-ben.

8 BESCHREIBUNG VON ERHEBLICH NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN

Es sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans „Umspannwerk Merscher Höhe“ der Stadt Jülich

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9 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN DER DURCHFÜHRUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES AUF DIE UMWELT

Gemäß § 4c BauGB müssen Gemeinden die erheblichen (negative als auch positive) Umweltaus-wirkungen, die aufgrund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten, überwachen. Durch die Überwachung soll sichergestellt werden, dass nachteilige unvorhergesehene Auswirkungen ermit-telt und entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe getroffen werden können. Gegenstand der Um-weltüberwachung können vorrangig die Umweltauswirkungen sein, die auf einer im Rahmen der Abwägung nach allgemeinen Grundsätzen zulässigen Prognoseentscheidung beruhen, wie z.B. höhere Verkehrszahlen als gutachterlich prognostiziert, Überwachung von emittierenden Anlagen. Da der Flächennutzungsplan im Allgemeinen keine allgemeine Verbindlichkeit in Form von Bau-rechten begründet, hat die Umweltüberwachung im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung eine geringere Bedeutung. Planbedingte mögliche Umweltauswirkungen werden durch den FNP zwar vorbereitet, erfahren aber erst durch die nachgeschalteten Planungen (Bebauungsplan und weitere Genehmigungsverfahren) ihre Rechtsverbindlichkeit.

Maßnahmen des Monitorings für die prüfpflichtigen Darstellungen der FNP-Änderung werden hier g nur stichwortartig aufgelistet:

Überprüfung auf Einhaltung und Umsetzung der notwendigen Vermeidungs- und Aus-gleichsmaßnahmen

10 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG DER ERFORDERLICHEN ANGABEN

Die Stadt Jülich beabsichtigt, mit der FNP Änderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Umspannanlage im Bereich der ehemaligen Sendeanlage zu schaffen.

Der insgesamt ca. 1,6 ha große Geltungsbereich umfasst die Darstellungen eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Öffentlicher Versorger mit Elektrizität.

Bezogen auf die Alternativenprüfung bestehen keine verfügbaren Flächen in der benötigten Nähe zu potenziellen Windflächen zur Verfügung.

Als kumulierendes Vorhaben bzw. Kumulierung mit den Auswirkungen von weiteren, durch die Stadt als Träger der Bauleitplanung vorgesehenen Vorhaben, kann die demnächst rechtkräftig wer-dende FNP-Änderung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf direkt südl. angrenzenden Flä-chen genannt werden. Erhebliche Beeinträchtigungen können nach derzeitigem Kenntnisstand je-doch ausgeschlossen werden.

Der vorliegende Umweltbericht betrachtet die Umweltauswirkungen der Änderung des FNP auf die Schutzgüter „Bevölkerung und menschliche Gesundheit“ „Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt“, „Flä-che“, „Boden“, „Wasser“ (Grund-/ Oberflächenwasser), „Klima und Luft“ (einschl. Klimaschutz/ Kli-mawandel), „Landschaft“, „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“ sowie den Aspekt Anfälligkeit für schwere Unfälle/ Katastrophen in einem ca. 20,4 ha großen Untersuchungsraum unter Berück-sichtigung der Bau- und Betriebsphase.

Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung befindet sich nördlich des Stadtgebietes von Jülich, südwestlich von Mersch auf der Merscher Höhe im Bereich der ehemaligen Sendeanlage. Er umfasst derzeit weitgehend unbebaute, als Wiese und/ oder Mähweide genutzte Flächen. Für

Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans „Umspannwerk Merscher Höhe“ der Stadt Jülich

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den Geltungsbereich der FNP Änderung liegen keine Schutzgebietsausweisungen nach BNatSchG vor .

Bei Realisierung der Planung beziehen sich (als gering nachteilig zu bewertende) Umweltauswir-kungen vor allem auf die Schutzgüter Bevölkerung/ menschliche Gesundheit (temporärer Lärm), Fläche und Boden (Verlust unversiegelter, bereichsweise sehr schutzwürdiger Böden; ca. 0,665 ha), Tiere und Pflanzen (Verlust von Gehölzstrukturen) und Landschaft (nur teilweise Ein-grünung des Gebietes). Die Auswirkungen werden durch entsprechende Maßnahmen/ Regelun-gen vermieden bzw. verringert. Aus Gründen des Landschaftsrechtes erforderliche externe Kom-pensationsmaßnahmen im Umfang von ca. 5.130 Biotopwertpunkten (Ermittlung gem. Eingriffsre-gelung des LANUV) werden durch Maßnahmen (Gehölzanpflanzung) im direkten Umfeld ausge-glichen.

Der vorliegende Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung ist gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a 2 und 4c des Baugesetzbuches erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplanes.

Grundsätzlich sind durch die Darstellungen der Änderung des Flächennutzungsplanes voraussicht-lich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Schutzgutrelevante anlage-, bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das benachbarte Umfeld werden unter der Erheb-lichkeitsschwelle bleiben.

Der Flächennutzungsplan begründet im Allgemeinen keine allgemeine Verbindlichkeit in Form von Baurechten. Gegenstand einer Umweltüberwachung (Monitoring) können vorrangig die Umwelt-auswirkungen sein, die auf einer im Rahmen der Abwägung nach allgemeinen Grundsätzen zuläs-sigen Prognoseentscheidung beruhen. Als mögliche Monitoringmaßnahmen können aufgeführt werden: Überprüfung Umsetzung Vermeidungs-/ Ausgleichsmaßnahmen.

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11 LITERATURVERZEICHNIS

Gesetzliche Grundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusam-menlebens in der Stadt vom 04. Mai 2017

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29.07.2009, gültig seit 01.03.2010, zuletzt geändert am 15.09.2017

FFH-Richtlinie – Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildle-benden Tiere vom 21.05.1992

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) - Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen vom 15. November 2016

UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24. Februar 2010, zuletzt geändert am 20.07.2017 / Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017

WHG – Wasserhaushaltsgesetz. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31. Juli 2009, zuletzt geän-dert 18.07.2017 (Änderungen insbes. hinsichtlich § 78 WHG in der ab 05.01.2018 geltenden Fassung)

Allgemeine Literatur und Quellen

AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG Deutscher Planungsatlas, Band I: Nordrhein-Westfalen, Lieferung 3: Vegetation (Potentielle natürliche Ve-getation). Hannover 1972

BEZIRKSREGIERUNG KÖLN Regionalplan, Teilabschnitt Aachen (GEP Region Aachen), 2003, Stand Oktober 2016

BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG (HRSG.), 1963 Geographische Landesaufnahme. Naturräumliche Gliederung Deutschlands

GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW Geologische Karte Nordrhein-Westfalen, M. 1:100.000 Bodenkarte Nordrhein-Westfalen, M. 1:50.000

KREIS DÜREN Landschaftsplan Nr. 2

LANDESREGIERUNG Nordrhein-Westfalen: Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), Stand 14.12.2016, veröffentlicht im Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes NRW am 25.01.2017

Landschaftsverband Rheinland Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln. Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung. Köln 2016

LANGE GBR Artenschutzprüfung (1. Stufe) erstellt im Auftrag der Westnetz GmbH. Moers, November 2017 Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt im Auftrag der Westnetz GmbH, Moers, November 2017

STADT JÜLICH (2017): Begründung zur Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. A 27 ‚Photo-voltaik Merscher Höhe‘, 23. Oktober 2017

Internet-Datenquellen GEOLOGISCHER DIENST NW

Auskunftssystem BK 50. Karte der schutzwürdigen Böden, Bodenkarte.

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ELWAS-WEB (Fachinformationsdienst: elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Was-serwirtschaftsverwaltung in NRW)- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Ver-braucherschutz NRW (Hrsg.) – www.elwasweb.nrw.de

GFZ - Deutsches Geoforschungszentrum: www.gfz-potsdam.de/din4149_erdbebenzonenabfrage/)

Klimaatlas NRW - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW (Hrsg.) - www.klimaatlas.nrw.de

LANUV – Infosysteme und Datenbanken: Naturschutz: Landschaftsplanung (Biotopverbund, Unzerschnittene verkehrsarme Räume); Biotopschutz (Biotopkataster, gesetzlich geschützte Biotope); Schutzgebiete Umwelt: Umweltinformationen: Umweltportal NRW ; Luft: Emissionskataster Luft – Quellendaten für NRW

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Feldblock-Finder - www.landwirtschaftskammer.de/FBF/jsp /fbf_map.jsp

TIM-ONLINE 2017 – Bezirksregierung Köln (Hrsg.) – www.tim-online.nrw.de

UMWELTPORTAL NRW - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucher-schutz NRW (Hrsg.) - www.umweltportal.nrw.de

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im Februar 2018


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