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14. Schweizerischer Case Management Kongress 14. … · Thomas Grieder: Dr. iur., Rechtsanwalt...

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14.9.2016 14. Schweizerischer Case Management Kongress 14. September 2016, Forum 4 Patientenrechte und Patientenschutz: Bedeutung für die psychische Gesundheit Annina Hess-Cabalzar CM Kongress 2016 Forum 4 Annina Hess-Cabalzar [email protected]
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14.9.2016

14. Schweizerischer Case Management Kongress 14. September 2016, Forum 4

Patientenrechte und Patientenschutz: Bedeutung für die psychische Gesundheit

Annina Hess-Cabalzar

CM Kongress 2016 Forum 4 Annina Hess-Cabalzar

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Ablauf Forum 4

• Vorstellung

• Gesundsein und Kranksein

• Menschenbild

• Patientenrechte

• Patientenpflichten

• SPO Patientenschutz

• Beispiele und Diskussion

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14.9.2016 CM Kongress 2016 Forum 4

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Gesundsein und Kranksein

Was ist gesund? Was ist krank?

Wer beantwortet diese Fragen?

«Psychische Gesundheit» - Klärung der Begriffe

Gesundheit und Krankheit

Wilhelm Schmid – Philosophie der Lebenskunst

Provisorisch könnte Gesundheit definiert werden als: reibungsloses Funktionieren des Organismus und Wohlgeordnet-heit der Psyche. Krankheit wäre dann: Dysfunktionalität, Störung der Ordnung. Aber ist in allen Fällen klar, was Ordnung und was Störung ist? Was ist, wenn die Ordnung nichts anderes ist als eine von Menschen gesetzte Norm, deren Verletzung dann die Störung ist? Und wie viel Störung braucht eine Ordnung eventuell, um gut funktionieren zu können? Gesundheit als Lebenskunst zu thematisieren, macht zuallererst erforderlich, ein nicht allzu oberflächliches Verständnis von Gesundheit und eine normative Setzung ihres Werts kritisch zu befragen, um möglichst auszuschliessen, zum naiven Opfer blosser Definitionen zu werden. Es hätte ja wohl keinen Sinn, die erstrebte Gesundheit auf Grundlagen zu stellen, die selbst krank wären und Krankheit generieren.

Zitiert aus Menschenmedizin – Für eine kluge Heilkunst.. Seite 24. Ch.Hess. A. Hess-Cabalzar. Suhrkamp Verlag

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WHO Gesundheitsdefinition

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Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen physischen, psychischen (spirituellen) und sozialen Wohlbefindens, und nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen.

14.9.2016

Krankheit Hans-Georg Gadamer (1900 – 2002)

Was ist Gesundheit? Man weiss ungefähr, was Krankheiten sind. Sie haben sozusagen die Aufständigkeit des «Ausfalls». Sie sind in ihrem Erscheinen nach Gegenstand, das Widerstand leistet, den man brechen soll. Man kann dies unter die Lupe nehmen und auf seinen Krankheitswert hin beurteilen, und zwar auf allerlei Weisen, die eine objektivierende Wissenschaft im Zuge der modernen Naturwissenschaft uns in die Hand gegeben hat. Aber….

Zitiert aus Menschenmedizin – Für eine kluge Heilkunst.. Seite 24. Ch.Hess. A. Hess-Cabalzar. Suhrkamp Verlag

14.9.2016

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Gesundheit Hans-Georg Gadamer (1900 – 2002)

Aber… Gesundheit ist etwas, das all dem auf eigentümliche Art entzogen ist. Gesundheit ist nicht etwas, das sich als solches bei der Untersuchung zeigt, sondern etwas, dass gerade dadurch ist, dass es sich entzieht. Gesundheit ist also nicht ständig bewusst und begleitet uns nicht besorgt wie Krankheit. Sie gehört zum Wunder der Selbstvergessenheit. Trotz aller Verborgenheit kommt sie in einer Art Wohlgefühl zutage und mehr noch darin, dass wir vor lauter Wohlgefühl unternehmungsfreudig, erkenntnisoffen und selbstvergessen sind und selbst Strapazen und Anstrengungen kaum spüren – das ist Gesundheit.

Zitiert aus Menschenmedizin – Für eine kluge Heilkunst.. Seite 24,25. Ch.Hess. A. Hess-Cabalzar. Suhrkamp Verlag

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«Grosse Gesundheit» ( in: die fröhliche Wissenschaft. 5. Buch )

Friedrich Nietzsche ( 1844 – 1900 )

Die grosse Gesundheit

heisst

annehmen und umgehen Können

mit dem existenziell gegebenen

sowohl gesund- als auch Kranksein

des Menschen

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Ausgangspunkt: Menschenbild

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Integrales Menschenbild

Körper, Seele und Geist sind eine Einheit; sie lassen sich weder

beim gesunden noch beim kranken Menschen trennen.

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14.9.2016

Integrales Menschenbild Körper, Seele und Geist sind eine Einheit; sie lassen sich weder beim gesunden noch beim kranken Menschen trennen.

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Auch wenn sie im Einzelfall in einem der Bereiche Körper, Seele oder Geist vorwiegend zum Ausdruck kommen, betreffen sie doch immer die Ganzheit des Menschen.

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Zirkularität

Gesundsein

Kranksein

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Patientenrechte 1

Charta für Patientinnen und Patienten

Die zehn wichtigsten Rechte

Kurt Pfändler, Rechtsanwalt

Alle kantonal gültigen Gesetze sind zu finden unter: www.lexfind.ch Suchwort «Patienten» eingeben, gewünschten Kanton wählen und «Suchen» drücken

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Patientenrechte 2

1. Das Recht auf menschenwürdige und sorgfältige Behandlung ( fachgerecht / Achtung der Persönlichkeit / Wahrung der

Menschenwürde, des Willen und der Rechte der Pat. / Sorgfaltspflicht / einstehen für Behandlungsfehler und Persönlichkeitsverletzung)

2. Das Recht auf Information ( Befund / vorgesehene Behandlung / voraussichtlicher

Verlauf / Risiken und Nebenwirkungen / Behandlungsalternativen / finanzielle Aspekte und versicherungsrechtliche Fragen )

3. Das Recht auf Selbstbestimmung ( Zustimmung zu der Behandlung nach

Aufklärung / Zwangsbehandlung nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung )( siehe auch neues Erwachsenenschutzrecht Art. 360 bis 381 ZGB -Bestimmungen )

4. Das Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte ( SPO Ratgeber – Umgang mit Krankengeschichte , S. 105)

5. Das Recht auf Geheimhaltung ( Datenschutz: http://www.edoeb.admin.ch) (

strafrechtlich geschütztes Berufsgeheimnis der Gesundheitsberufe / Schweigepflicht für Privatstellen, Privatfirmen, Bundesstellen, die Daten verarbeiten / Ausnahmen für Verisicherungen)

14.9.2016

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Patientenrechte 3

6. Die Rechte urteilsunfähiger und bevormundeter Patienten ( Patientenverfügung SPO mit Informationsbroschüre )

7. Die Rechte der Angehörigen ( Recht auf Information, falls Pat. damit

einverstanden )

8. Die Rechte in Forschung und Lehre ( Forschungszweck muss in

vertretbarem Verhältnis zum Risiko für Pat. sein / Lehrvorführung: Aufklärung über Art und Sinn / Zustimmungserklärung des Pat. muss für Forschung immer vorhanden sein)

9. Das Recht auf Sterbehilfe ( Verzicht auf weitere Behandlung / Verzicht auf

lebenserhaltende Massnahmen / Abbruch von eingeleiteten Massnahmen / Patientenverfügung wird respektiert)

10. Die Rechte bei Obduktion und Organentnahme ( Jede Person verfügt schriftlich über ihre Organe / z.B. Verbot durch

Pat.verfügung / Besteht keine Äusserung: Stellvertretend Einspracherecht durch die Angehörigen . Erfolgt diese nicht , darf Organentnahme mit Zustimmung erfolgen = erweiterte Zustimmungslösung )

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Patientenpflichten 1

für Spitäler Beispiel Gesundheitsdirektion Zürich

• die Wegleitung des Spitals und die Hausordnung befolgen

• dem zuständigen Fachpersonal die für die Behandlung notwendige Auskunft geben

• Rücksicht nehmen auf Mitpatienten und Personal

• Anweisungen des Personals beachten

• Empfehlung: Arzt, Ärztin über frühere Krankheiten, Untersuchungen und Behandlungen, Medikamente – und soweit medizinisch von Bedeutung über ihre Familie, ihre Arbeit, ihre Lebensweise zu informieren.

• Sparen – ein Gebot für alle

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Patientenpflichten 2

grundsätzlich

• sein Leben bewusst führen

• sich informieren

• angepasste Entscheidungen treffen

• Mitwirkungspflicht

• Meldepflicht

• Schadensvermeidungspflicht

• …………………………

• bei Bedarf entsprechende Hilfe aufsuchen

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SPO Patientenschutz

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Die SPO: Ihr starker Partner im Gesundheitswesen

Als Patient/in haben Sie Rechte.

Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz setzt sich dafür ein, dass Sie als Patient/in ernst genommen werden und selbstbestimmt entscheiden können.

Die SPO bietet Dienstleistungen und engagiert sich in der Politik für Patientenrechte und Qualität im Gesundheitswesen. Diverse Publikationen erleichtern den Patientinnen und Patienten die Orientierung und das Wahrnehmen ihrer Rechte.

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Allgemeine

Patientenvertretung

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Stiftungsrat mit

Präsidentin:

Margrit Kessler

Gönnerverein:

SPO-Mitglieder

Geschäftsstelle Zürich:

Lotte Arnold/Barbara Züst

Beratungsstellen:

Genf, Lausanne, Bern, Olten, Zürich, St. Gallen, Bellinzona

14.9.2016

SPO-Stiftungsräte

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Stephan Bachmann: Betriebsökonom FH / EMBA, Spitaldirektor

Anne-Marie Bollier: Apothekerin

Pierre-François Cuénoud: Dr. med.,

Albert R. Gasser: Dr. med. dent., Zahnarzt

Thomas Grieder: Dr. iur., Rechtsanwalt

Annina Hess-Cabalzar: Präsidentin Gönnerverein SPO,

Psychotherapeutin ASP

Marcel Mesnil: PD Dr. pharm., Generalsekretär PharmaSuisse

Ueli Müller: lic. rer. pol.,

Lukas Ott: lic. phil. I, Politforschung und Kommunikation, Stadtpräsident

/ Liestal BL

Gerhard Rogler: Prof. Dr. med., Dr. phil., leitender Arzt, USZ

Simone Schmucki: lic. iur., Rechtsanwältin

Franziska Sprecher: Prof. Dr. iur., Professorin

Doris Zundel-Maurhofer: Dr. med., Hausärztin

14.9.2016

Generelle Ebene: Vertretung

in den Institutionen

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Leistungserbringer (FMH, H +)

Zulieferer (Pharma)

SAMW

Versicherer

Bund/Politik (BAG)

SPO

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SPO in Gremien

a) Eidgenössische Kommissionen: - Eidg. Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK)

- Eidg. Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK)

- Eidg. Kommission für Arzneimittel (EAK)

b) Im Stiftungsrat: - Schweiz. Stiftung Equam - Externe Qualitätssicherung in der Medizin

- Schweiz. Stiftung für Patientensicherheit

- Schweiz. Stiftung für Zertifizierung, SanaCERT

c) Andere Kommissionen und Arbeitsgruppen:

- ANQ, Nationaler Verein Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken

- Beirat Acredis, Gruppe führender Spezialzentren für Ästhetische Chirurgie

- Fachbegleitgruppe Medikationssicherheit Stiftung Patientensicherheit

- Parlamentarische Gruppe Psychische Gesundheit

- Projektleitungsgremium eHealth Schweiz

- Qualitätssicherung der Schweiz. Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe SGGG

- SAPI – Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Patientinnen- und Patienteninteressen

- Spitalversorgungskommission Kanton Bern

- Verein Gesundheitsbildung Schweiz CM Kongress 2016 Forum 4

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SPO Mitgliedschaft

Jahresbeitrag Familienmitglied Fr. 90.--

Einzelmitglied Fr. 60.--

Kollektivmitgliedschaft

Nutzen der Mitgliedschaft:

• kostenlose telefonische Beratung

• Persönliche Beratung

• Patienten-Rechtsschutzversicherung

Bis Fr. 250‘000.00 pro Haftpflichtfall

• Abonnement der Patientenzeitung

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Aufgaben und Ziele

Direkte Dienstleistung

• Beratung und Bildung

• Schadenbearbeitung

Vertretung auf

Systemebene

• Fachorganisationen

• Politische Gremien

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Team Beratung

Ausbildung:

• Pflegefachfrauen mit

Zusatzausbildung in

Intensiv- und

Anästhesiepflege

• Zahnfachfrauen (DH)

• Juristin

• Psychologin

• Arzt (Internist)

Anzahl:

• 20 Teilzeitmitarbeitende

• 850 Stellenprozente

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Der Weg zur SPO

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Mandate:

• Hotline für Fr. 2.90/Min. (Nichtmitglieder)

• Mitglieder rufen direkt an

• via Rechtsschutzversicherungen

• Leistungsvereinbarungen (z. B. Santémed)

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Aufgaben im Einzelfall:

Vermutete Fehlbehandlung

Resultat der Abklärungen:

• Oft schicksalshafte Verläufe mit

mangelhafter Kommunikation

• Grosser Aufklärungsbedarf

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Medizinische Vorabklärung

durch SPO:

sinnvolle, speditive Triage

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Zentraler Wert SPO

Hohe Erfolgsquote

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Ärztinnen/Ärzte 47%

Spital und Arztpraxen

Zahnärztinnen/Zahn-ärzte 7%

Krankenkassen 10% Andere

Versicherungen 5%

Spital/Pflege 5%

Sonstiges 13%

Psychiatrie 3%

Therapien 3%

Patienten- verfügung 7%

Probleme der Ratsuchenden Pro Jahr rund 4'000

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4000 Ratsuchende: Telefonischer Kontakt

92% der Anfragen

sind beantwortet

Ratsuchende: kein

Behandlungsfehler

Info der Ratsuchenden,

bei schweren Fällen mit

Pat.Anwalt, evtl.

Facharzt

Vorstellung Fall bei Patientenanwalt

angenommen abgelehnt

FMH-Gutachten Verhandlungen

Gericht 2%

350 Ratsuchende: Vollmacht des Patienten. Einholen der

Krankengeschichte. Studium KG

140 Ratsuchende: mögl. Aufklärungspflichtverletzung, mögl.

Behandlungsfehler

98% aussergerichtlich

140 Ratsuchende: mögl. Aufklärungspflichtverletzung, mögl.

Behandlungsfehler

Ratsuchende: mögl. Aufklärungspflichtverletzung, mögl.

Behandlungsfehler

Arbeitsweise

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gehört werden verstanden werden

Vertrauen Patientenrechte

Patientenschutz

«psychische» Gesundheit:

Selbstbestimmte Lebensführung

Kompetenter Umgang mit dem «sowohl als auch» sowohl gesund als krank, sowohl gelingen als auch scheitern, sowohl unbeschwert

als auch belastet, sowohl Freiheit als auch Begrenzung, sowohl Leben als auch Sterben.

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Der Patientenkompass (Barbara Züst 2015)

ein umfassender Ratgeber Schritt für Schritt zeigen wir

Ihnen den Weg: • unabhängige

Informationsgewinnung • individuelle

Informationsbewertung • Rollenverteilung zwischen

Arzt und Patient • Beitrag zur eigenen

Sicherheit • konstruktive

Lösungsstrategien im Konfliktfall

14.9.2016 CM Kongress 2016 Forum 4

Annina Hess-Cabalzar [email protected]

Annina Hess-Cabalzar [email protected] www.spo.ch www.menschenmedizin.ch

Forum 4: Fragen und Diskussion


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