+ All Categories
Home > Documents > 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index...

14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index...

Date post: 04-Sep-2020
Category:
Upload: others
View: 2 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
139
Europäisches Amt für Personalauswahl Der Direktor Brüssel, den 18/06/2008 EPSO/D/KH D(2008) – Betrifft: Ausschreibung (offenes Verfahren) – Nr. EPSO/PO/2008/056 „Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen für allgemeine und sonstige Auswahlverfahren der Organe und dezentralen Agenturen der Europäischen Union“ – Bekanntmachung im ABl. Nr. 2008/S 117-155068 vom 18/06/2008 Sehr geehrte Damen und Herren, das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) beabsichtigt, einen Dienstleistungsrahmenvertrag über Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen für allgemeine und sonstige Auswahlverfahren abzuschließen. Die Leistungsbeschreibung zu dieser Ausschreibung ist im Anhang beigefügt. Sie kann auch als Word-Dokument von folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden: http://europa.eu/epso/ index_de.htm/ (siehe Neueste Informationen) Weitere Informationen können ausschließlich per Fax oder E- Mail eingeholt werden: — Fax: +32 2 299 94 32 — E-Mail: [email protected] Ihr Angebot ist in dreifacher Ausfertigung entsprechend den Angaben in Abschnitt 2.1. der Leistungsbeschreibung einzureichen. Es besteht folgende Möglichkeiten der Angebotsabgabe: 1
Transcript
Page 1: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Europäisches Amt für Personalauswahl

Der Direktor

Brüssel, den 18/06/2008EPSO/D/KH D(2008) –

Betrifft: Ausschreibung (offenes Verfahren) – Nr. EPSO/PO/2008/056„Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen für allgemeine und sonstige Auswahlverfahren der Organe und dezentralen Agenturen der Europäischen Union“ – Bekanntmachung im ABl. Nr. 2008/S 117-155068 vom 18/06/2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) beabsichtigt, einen Dienstleistungsrahmenvertrag über Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen für allgemeine und sonstige Auswahlverfahren abzuschließen.

Die Leistungsbeschreibung zu dieser Ausschreibung ist im Anhang beigefügt. Sie kann auch als Word-Dokument von folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden: http://europa.eu/epso/ index_de.htm/ (siehe Neueste Informationen)

Weitere Informationen können ausschließlich per Fax oder E-Mail eingeholt werden:

— Fax: +32 2 299 94 32— E-Mail: [email protected]

Ihr Angebot ist in dreifacher Ausfertigung entsprechend den Angaben in Abschnitt 2.1. der Leistungsbeschreibung einzureichen. Es besteht folgende Möglichkeiten der Angebotsabgabe:

— entweder per Einschreiben an nachstehende Anschrift, wobei das Angebot spätestens am 24.7.2008 um 16.00 Uhr abgeschickt sein muss (es gilt das Datum des Poststempels):

EPSOStrategische Planung und Ressourcen (Nr. EPSO/PO/2008/056)Büro: C-80 5/28B-1049 Brüssel

— oder durch Abgabe (persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, d. h. auch durch einen privaten Kurierdienst), von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr bei folgender Adresse:

EUROPÄISCHE KOMMISSION1

Page 2: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Zentrale PoststelleEinschreibenBezug: EPSO — Strategische Planung und Ressourcen (Nr. EPSO/PO/2008/056)

Büro: C-80 5/28Avenue du Bourget 3B-1140 EvereBelgien

spätestens am 24.7.2008 um 16.00 Uhr. Als Nachweis gilt die vom Bediensteten der Kommission bei Aushändigung der Unterlagen unterschriebene und datierte Empfangsbestätigung.

Das Angebot ist in einem doppelten Umschlag einzureichen. Beide Umschläge müssen verschlossen sein. Der innere Umschlag muss neben der Angabe der Empfängerdienststelle folgende Aufschrift tragen: „Appel d’offres n° EPSO/PO/2008/056, à n’ouvrir que par la commission chargée de l’ouverture des offres“.

Werden selbstklebende Umschläge verwendet, so sind diese zusätzlich mit einem Klebestreifen zu verschließen. Quer über diesen Klebestreifen bringt der Absender seinen Namenszug an. Selbstklebende Umschläge, die geöffnet und wieder verschlossen werden können, ohne dass dies erkennbar wäre, dürfen nicht verwendet werden.

Die öffentliche Angebotseröffnung erfolgt am 31.7.2008 um 15.00 Uhr in der Avenue de Cortenbergh 80, B-1040 Brüssel.

Sie werden über das Ergebnis der Prüfung ihres Angebots unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen

David Nicholas BEARFIELDDirektor

Anlage: Leistungsbeschreibung

2

Page 3: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Europäisches Amt für Personalauswahl

Der Direktor

AUSSCHREIBUNG (offenes Verfahren)

Nr. EPSO/PO/2008/056

„Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen für allgemeine und sonstige Auswahlverfahren der Organe und dezentralen

Agenturen der Europäischen Union“

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

3

Page 4: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Inhalt

1. EINLEITUNG.............................................................................................. 6

1.1. Allgemeine Hinweise zur Ausschreibung............................................6

1.2. Vertragslaufzeit................................................................................... 6

1.3. Mittelausstattung.................................................................................6

2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER AUSSCHREIBUNG.....................7

2.1. Angebote............................................................................................. 7

2.2. Bindefrist............................................................................................ 9

2.3. Preise.................................................................................................. 9

2.4. Gemeinsame Angebote.....................................................................10

2.5. Unterauftragnehmer..........................................................................11

2.6. Kontaktstelle.....................................................................................11

3. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN........................................................12

3.1. Hintergrundinformationen zum Auftrag............................................12

3.2. Auftragsgegenstand - Beschreibung der wichtigsten Dienstleistungen13

3.3. Zu erbringende Leistungen................................................................14

3.4. Liefer- bzw. Leistungsort..................................................................16

3.5. Rechnungstellung..............................................................................17

4. BEWERTUNG UND ZUSCHLAGSERTEILUNG....................................17

4.1. Ausschluss von Bietern.....................................................................17

4.2. Auswahl von Bietern.........................................................................18

4.3. Bewertung der Angebote...................................................................20

4.4. Zuschlagserteilung............................................................................21

4

Page 5: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

5. ALLGEMEINE VERGABEBEDINGUNGEN...........................................21

5.1. Vertrag.............................................................................................. 21

5.2. Keine Verpflichtung zur Zuschlagserteilung.....................................22

ANHANG 1....................................................................................................... 23

ANHANG 2....................................................................................................... 48

ANHANG 3....................................................................................................... 85

1 FRAGEBOGEN FÜR DIE ANGABEN ZUM BIETER.............................85

2 FRAGEBOGEN ZWECKS AUSSCHLUSS BZW. AUSWAHL VON BIETERN................................................................................................... 87

3. Unterschrift des Bieters..............................................................................92

5

Page 6: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

AUSSCHREIBUNG (offenes Verfahren)Nr. EPSO/2008/056

„Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen für allgemeine und sonstige Auswahlverfahren der Organe und dezentralen Agenturen der Europäischen

Union“

1. EINLEITUNG

1.1. Allgemeine Hinweise zur Ausschreibung

Das Europäische Amt für Personalauswahl (im Folgenden das „EPSO“) möchte einen Dienstleistungsrahmenvertrag über Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen für allgemeine und sonstige Auswahlverfahren abschließen.

Der Auftrag umfasst drei Teile:— die Tagespresse— die Fachpresse— das InternetDer Bieter muss ein Gesamtangebot für alle drei Teile des Auftrags einreichen.

Zu den zu erbringenden Leistungen finden Sie ausführliche Informationen in Abschnitt 3 dieser Leistungsbeschreibung.

1.2. Vertragslaufzeit

Bei Vergabe des Auftrags wird ein Dienstleistungsrahmenvertrag nach dem in Anhang 1 beigefügten Mustervertrag geschlossen. Der Vertrag ist auf maximal drei Jahre befristet (ab dem Datum der Unterzeichnung durch die letzte Vertragspartei) und kann ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, so dass die Gesamtlaufzeit höchstens vier Jahre beträgt.

1.3. Mittelausstattung

Für diesen Rahmenvertrag stehen maximal 6 000 000 EUR (sechs Mio. Euro) über einen Zeitraum von vier Jahren zur Verfügung.

Das EPSO behält sich die Möglichkeit vor, Zusatzaufträge für gleichartige Leistungen, wie sie dem Zuschlagsempfänger des Erstauftrags von derselben Vergabebehörde übertragen wurden, ohne vorherige Vergabebekanntmachung im Verhandlungsverfahren zu vergeben. Dieses Verfahren ist nur in den ersten drei Jahren nach Vergabe des Erstauftrags zulässig.

2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER AUSSCHREIBUNG

2.1. Angebote

Das Preisangebot ist in Tabellenform (siehe Anhang 2) einzureichen, wobei die Kosten für jedes Medium einzeln nach Ländern anzugeben sind.

6

Page 7: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Den Angeboten müssen alle Informationen und Unterlagen beigefügt sein, die es der Auftrag gebenden Dienststelle ermöglichen, die Angebote nach den Zuschlagskriterien in Abschnitt 4 zu beurteilen.

Mit der Abgabe eines Angebots als Reaktion auf eine Ausschreibung des EPSO

(a) erkennt der Bieter alle in der Ausschreibung und ggf. in den Besonderen Bedingungen festgelegten Bestimmungen an (siehe Mustervertrag in Anhang 1)

(b) und verzichtet auf die Anwendung eigener Geschäfts- und Werkbedingungen.

Die Angebote müssen

(a) in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden: ein deutlich gekennzeichnetes „Original“ und zwei Kopien mit der Aufschrift „Kopie 1“ bzw. „Kopie 2“. „Kopie 2“ darf nicht gebunden sein,

(b) mit einer Diskette oder CD-ROM eingereicht werden, auf der die in Anhang 2 aufgeführten Preislisten (1 - 30) in einem für das EPSO lesbarem Format (Word, Excel o. ä.) abgespeichert sind. Außerdem muss ein Ausdruck der Preislisten beiliegen (siehe auch Abschnitt 2.3. unten),

(c) die vom Bieter ausgefüllten und unterschriebenen Fragebögen aus Anhang 3 umfassen,

(d) ein vom Bieter oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnetes Begleitschreiben umfassen,

(e) deutlich lesbar sein, um Unklarheiten in Bezug auf Wörter oder Zahlen grundsätzlich zu vermeiden,

(f) in einem verschlossenen doppelten Umschlag eingereicht werden; der innere Umschlag muss an die in der Ausschreibung angegebene Dienststelle adressiert sein und folgende Aufschrift tragen:

„Appel d’offres — Référence n° EPSO/PO/2008/056Planning stratégique et Ressources

Ne peut être ouvert par le service de courrier interne“

Werden selbstklebende Umschläge verwendet, so sind diese zusätzlich mit einem Klebestreifen zu verschließen. Quer über diesen Klebestreifen bringt der Absender seinen Namenszug an;

(g) entweder per Post versandt oder direkt bei der Kommission abgegeben werden:

1) Bei Postversand muss das Angebot per Einschreiben spätestens an dem im Begleitschreiben zu dieser Ausschreibung angegebenen Einsendeschluss abgeschickt werden (es gilt das Datum des Poststempels).

7

Page 8: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

2) Im Falle der Hinterlegung bei der Kommission muss das Angebot vom Bieter persönlich oder von einem bevollmächtigten Vertreter (hierfür kommt auch ein privater Kurierdienst in Frage) abgegeben werden. Das Angebot ist spätestens an dem im Begleitschreiben zu dieser Ausschreibung genannten Termin den Kommissionsbediensteten gegen eine unterschriebene und datierte Empfangsbestätigung auszuhändigen (Anschrift, Datum und Uhrzeiten, zu denen die Abgabe erfolgen kann, sind dem Begleitschreiben zu dieser Ausschreibung zu entnehmen).

WICHTIG: Zwischen beiden Möglichkeiten zur Einreichung von Angeboten besteht nennenswerte Unterschiede.

Der Schlusstermin für die Angebotsabgabe ist im Begleitschreiben zu dieser Ausschreibung genannt. Dieses Datum gilt unabhängig davon, für welche Möglichkeit sich der Bieter zur Einreichung seines Angebots entscheidet.

Ein per Post versandtes Angebot (Option 1) muss spätestens an dem angegebenen Schlussdatum bei der Post aufgegeben werden. Das bedeutet, dass das Angebot spätestens an diesem Termin vom Bieter abgeschickt werden muss und je nach Postlaufzeit auch nach diesem Datum beim EPSO eintreffen kann.

Ein Angebot, das direkt bei der Kommission abgegeben wird (Option 2), muss spätestens bis zum Einsendeschluss vorliegen. Das bedeutet, dass das Angebot spätestens zu diesem Datum bei der Kommission eintreffen muss, was in bestimmten Fällen (etwa bei Beauftragung eines privaten Kurierdiensts) erfordern kann, dass der Bieter das Angebot früher abschickt.

Es liegt in jedem Fall in der Verantwortung des Bieters, dafür zu sorgen, dass die Vorschriften, die für die gewählte Möglichkeit der Angebotsabgabe gelten, eingehalten werden.

Alle vom Bieter eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des EPSO über und werden vertraulich behandelt.

Die Ausgaben für die Erstellung und Einreichung der Angebote werden vom EPSO nicht erstattet.

2.2. Bindefrist

Der Bieter ist ab dem Zeitpunkt, an dem die Abgabefrist abläuft, neun (9) Monate an sein Angebot gebunden.

2.3. Preise

(1) Das EPSO schließt seine Verträge in Euro ab und zahlt auch in dieser Währung. Die Angebote sind daher in dieser Währung zu erstellen.

Die Preise müssen unter Angabe aller dazugehörigen Kostenbestandteile und Stückpreise klar ausgewiesen sein. Dabei handelt es sich um

8

Page 9: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Festpreise, in denen sämtliche Kosten (Projektmanagement, Qualitätskontrolle, Schulung des eigenen Personals, Backup-Ressourcen usw.) und Ausgaben (Betriebsführung, Sekretariat, Sozialversicherung, Gehälter, Reise- und Büroaufwendungen usw.) enthalten sind, die direkt oder indirekt mit der Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen verbunden sind. Alle Preise sind ohne Steuern anzugeben.

Mit der Unterzeichnung und Abgabe seines Angebots bestätigt der Bieter bzw. bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft im Namen des eigenen Unternehmens, dass

- die im Angebot angegebenen Preise unabhängig und ganz ohne Kenntnis der Kalkulationselemente anderer Bieter oder Mitwettbewerber noch in Absprache mit ihnen festgesetzt worden sind,

- der Bieter die angebotenen Preise, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, vor Öffnung der Angebote keinem anderen Bieter oder Konkurrenten direkt oder indirekt wissentlich bekannt gegeben hat oder gibt,

- der Bieter nicht versucht hat und nicht versuchen wird, andere zur Einreichung eines Angebots zu bewegen oder sie daran zu hindern, um die Zahl der Mitbieter klein zu halten.

Auf andere Währungen (nicht Euro) lautende Angebote werden nicht zugelassen.

Ab Beginn des zweiten Jahrs der Vertragserfüllung können die in der Preisliste aufgeführten Preise jährlich auf Antrag einer Partei nach oben oder unten korrigiert werden; der Antrag dafür muss per Einschreiben mindestens drei Monate vor dem Datum gestellt werden, an dem sich die Vertragsunterzeichnung jährt. Die Preisanpassung erfolgt nach den im Vertrag festgelegten Modalitäten (vgl. Anhang 1 Artikel I.3.3.).

Nach Maßgabe der Artikel 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften sind die Gemeinschaften von allen Zöllen, Steuern und Abgaben, einschließlich der Mehrwertsteuer, befreit. Diese Abgaben dürfen daher nicht in die Berechnung des Angebotspreises einfließen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt auszuweisen.

(2) Um ein Angebot abzugeben, muss der Bieter die in Anhang 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Preislisten (1) bis (30) ausfüllen.

Die Dienstleistungen oder Produkte werden dem EPSO auf der Grundlage der Preislisten (1) bis (28) in Rechnung gestellt (diese Preise stellen dabei die geltende Obergrenze dar). Sie sind dem Rahmenvertrag daher als Anhang beigefügt.

Der Bieter füllt die Preislisten aus, ohne ihren Aufbau zu verändern. Er darf jedoch die Felder mit Hilfe der eigenen Textverarbeitung vergrößern.

9

Page 10: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Es darauf zu achten, dass jede Frage vollständig beantwortet wird. Unvollständige Antworten stehen einer vollständigen Bewertung im Wege und können zum Ausschluss des Angebots führen.

Wichtig: Fehlende Angaben werden als negative Antwort gewertet.

Beim Ausdrucken des Fragebogens mit dem eigenen Textverarbeitungssystem ist darauf zu achten, dass alle Felder der Originalliste im Ausdruck wiedergegeben sind. Auslassungen oder Änderungen an den Originalfragen können zum Ausschluss des Angebots führen. Handschriftlich ausgefüllte Preislisten werden nicht zugelassen. Die Preislisten können als Word-Dokumente von folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden: http://europa.eu/epso/index_de.htm/ (siehe Neueste Informationen).

(3) Auf jeder Seite der Preisliste müssen unbedingt der Name der Firma und die Unterschrift eines Firmenvertreters stehen.

(4) Aus dem Preisangebot müssen der Verwaltungsaufwand oder sonstigen Nebenkosten, die in den genannten Preisen enthalten sind, klar und deutlich hervorgehen. Fehlt eine solche Angabe, geht das EPSO davon aus, dass die Kosten dafür in den angegebenen Preisen inbegriffen sind.

(5) Zur Vergleichbarkeit der Angebote muss das Preisangebot eine getrennte Aufstellung der voraussichtlichen Reise- und Aufenthaltskosten enthalten. Diese Kosten sind für die Zuschlagserteilung nicht von Belang. Diese Schätzung wird anhand von Artikel II.7 des Rahmenvertragsmusters (vgl. Mustervertrag in Anhang 1 dieser Leistungsbeschreibung) vorgenommen. Sie enthält insbesondere die Fahrten zu Treffen mit den EPSO-Dienststellen in Brüssel (Fahrtkosten in EUR für jede Reise).

2.4. Gemeinsame Angebote

Gemeinsame Angebote oder Angebote von Bietergemeinschaften sind zulässig. Art und Ausgestaltung solcher Angebote sind den Bietern freigestellt.

Angebote dieser Art werden grundsätzlich wie alle anderen Angebote behandelt, d. h. sie werden allein anhand der in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Bewertungs- und Zuschlagskriterien geprüft.

2.5. Unterauftragnehmer

Im Angebot ist ausdrücklich anzugeben, wenn Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer weitervergeben werden sollen. Der Hauptauftragnehmer bleibt in jedem Fall allein für die Vertragserfüllung verantwortlich.

2.6. Kontaktstelle

In der Zeit bis zur Angebotsabgabe sind Kontakte nur mit der Stelle zulässig, die im Begleitschreiben zu dieser Ausschreibung genannt ist. Der Bieter ist gehalten, etwaige Fragen schriftlich zu formulieren und per Fax, E-Mail oder

10

Page 11: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

auf dem Postweg an die betreffende Kontaktperson zu senden. Aus rechtlichen Gründen können telefonische Anfragen nicht berücksichtigt werden.

Fragen zur organisatorischen Abwicklung werden gesondert bearbeitet. Ist die Antwort auf eine Frage von allgemeinem Interesse, so wird sie gleichzeitig an alle Bieter weitergeleitet.

11

Page 12: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

3. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

3.1. Hintergrundinformationen zum Auftrag

Einleitender Hinweis: Die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung vorkommenden Verweise auf das „EPSO“ und/oder das Referat „Auswahlpolitik – Juristische Fragen/Information und Kommunikation“ sind auf die anderen EPSO-Referate und die anderen Organe mit Sitz in Brüssel, Luxemburg und Straßburg, insbesondere das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Kommission, den Gerichtshof, den Rechnungshof, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Bürgerbeauftragten sowie die dezentralen Einrichtungen der Gemeinschaft übertragbar, deren Personal dem Beamtenstatut oder den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten unterliegt. Der im Anschluss an diese Ausschreibung geschlossene Rahmenvertrag steht allen genannten Organen und Einrichtungen offen, die Leistungen in Auftrag geben können. Wie die Auftragserteilung, der Leistungsort und die Abrechnung konkret gehandhabt werden, richtet sich nach den Vorgaben der Dienststelle, für die die Leistung bestimmt ist.

Die Hauptaufgabe des Europäischen Amts für Personalauswahl besteht darin, im Auftrag der Organe der Europäischen Union für eine professionelle Personalauswahl zu sorgen.

Als institutionenübergreifendes Amt hat das EPSO die Aufgabe, allgemeine Auswahlverfahren für die Besetzung von Stellen in allen Organen der Europäischen Union (insbesondere Europäisches Parlament, Rat, Europäische Kommission, Gerichtshof, Rechnungshof, Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ausschuss der Regionen, Europäischer Bürgerbeauftragter) durch hoch qualifizierte Mitarbeiter durchzuführen.

Die Hauptarbeitsorte der EU-Organe sind Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Die Kommission und das Parlament verfügen über mehrere Informationsbüros und Delegationen sowie dezentrale Einrichtungen in den EU-Ländern und Drittstaaten; sie betreiben auch Forschungszentren auf dem Gebiet der Europäischen Union.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stellen die Organe Beamte und Bedienstete auf Zeit ein. Die Stellen werden auf dem Wege allgemeiner oder sonstiger Auswahlverfahren ausgeschrieben und mit Staatsangehörigen aus den EU-Mitgliedstaaten1 besetzt; für die Bewerber gilt eine strikte Gleichbehandlung.

Das „Statutspersonal“ der Organe wird abhängig von der Aufgabenstellung – Führungs-, Planungs- und Forschungstätigkeit; Umsetzung und Management; ausführende, manuelle Aufgaben und Dienstleistungen – in Funktionsgruppen eingeteilt.

1 Derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

12

Page 13: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Die Funktionsgruppen umfassen auch Übersetzer und Dolmetscher mit Hochschulausbildung sowie im Forschungsbereich tätiges wissenschaftliches und technisches Personal, das in Besoldungsgruppen eingeteilt ist, denen besondere Funktionsbezeichnungen entsprechen (siehe Anhang I des Statuts http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/consleg/1962/R/01962R0031-20060701-de.pdf ).

Um hoch qualifizierte multinationales Personal für alle Besoldungs- und Funktionsgruppen zu finden, inseriert das EPSO in der Tagespresse, in Zeitschriften und Fachpublikationen der Mitgliedstaaten, bei Bedarf auch in Drittstaaten und im Internet. Über diese Anzeigen werden Bewerber/-innen auf anstehende allgemeine und sonstige Auswahlverfahren hingewiesen, die das EPSO für die Organe und Institutionen der Europäischen Gemeinschaften zur Einstellung von Beamten oder Bediensteten auf Zeit veranstaltet.

Von Zeit zu Zeit werden auch Anzeigen in Sonderpublikationen geschaltet, die insbesondere Studenten ansprechen und ihr Interesse für die Laufbahnen im europäischen Öffentlichen Dienst wecken sollen.

Die ausgeschriebenen Leistungen sind somit in ein multikulturelles, mehrsprachiges und auf Modernisierung der Kommunikation ausgerichtetes Arbeitsumfeld eingebettet.

3.2. Auftragsgegenstand - Beschreibung der wichtigsten Dienstleistungen

Durch die Inanspruchnahme der Dienste eines externen Auftragnehmers möchte das EPSO die nachstehend beschriebenen Aufgaben fortsetzen und weiter ausbauen. Die EU-Organe und –Institutionen legen nämlich größten Wert darauf, dass die beschriebenen Informationen die Zielgruppen auch erreichen.

Folgende Dienstleistungen werden hiermit ausgeschrieben:

(1) Layoutgestaltung von EPSO-Stellen- und Imageanzeigen für eine Karriere im europäischen Öffentlichen Dienst in den EU-Amtssprachen2 und den drei Alphabeten: Lateinisch, Griechisch und Kyrillisch

(2) Veröffentlichung der besagten Inserate in dem Medium (den Medien), das (die) für die Stellenausschreibungen bzw. die Imagewerbung am besten geeignet ist (sind)

(3) Hilfestellung und Beratung bei der grafischen Gestaltung und den Druckvorstufearbeiten für Werbe- oder Informationsmaterial

Das EPSO beziffert den ungefähren jährlichen Umfang an wichtigen Stellenausschreibungen in der Presse oder anderen Medien ganz unverbindlich wie folgt: ca. 30 für das EPSO, 15 für die Kommission (insbesondere die GD ADMIN, Referat A.5 „Organisationsplan und leitende Beamte“), 10 für das Europäische Parlament, 10 für den Rat, 5 für den Gerichtshof und 10 für andere dezentrale Einrichtungen der Gemeinschaft, deren Personal dem

2 Derzeit: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

13

Page 14: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Beamtenstatut oder den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten unterliegt.

Hierfür sind durchschnittliche Ausgaben in Höhe von 1 500 000 EUR jährlich eingeplant.

Zu speziellen Anforderungen, die über den im Anschluss an diese Ausschreibung abgeschlossenen Rahmenvertrag u. U. nicht richtig gedeckt werden können, wird vom jeweiligen Organ bzw. von der jeweiligen Dienststelle zu gegebener Zeit ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren veranstaltet.

Dies gilt insbesondere für nicht in diesem Vertrag berücksichtigte Zeitungen, Zeitschriften, Medien, Sprachen und/oder Länder, soweit sie sich für die Verwirklichung eines Ziels oder eine bestimmte Zielgruppe als notwendig erweisen. Diese Regelung kommt immer dann zur Anwendung, wenn die Bestimmungen in Abschnitt 3.3.2.2. Buchstabe b) nicht zu einem zufrieden stellenden Ergebnis für das EPSO führen.

3.3.Zu erbringende Leistungen

3.3.1. Die Leistungen sind in den derzeitigen Amtssprachen der Europäischen Union (Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch) zu erbringen; auch Inserate in den Sprachen der Bewerberländer sind zu veröffentlichen. Dafür ist eine technische Leistungsfähigkeit mindestens in den drei Alphabeten Lateinisch, Griechisch und Kyrillisch erforderlich.

3.3.2. Bei einem allgemeinen oder sonstigen Auswahlverfahren müssen die Leistungen in täglicher Zusammenarbeit mit dem Referat EPSO.4 „Beziehungen zu ‚Stakeholdern’ und Planung“ zur Layout-Erstellung und Gestaltung der Originaldateien fristgerecht nach den Zeitvorgaben der Auswahlverfahren erbracht werden können; dabei ist auf die grundsätzliche Gleichbehandlung der Bewerber bei der Informationsvermittlung über die Presse, das Internet oder andere Kanäle zu achten.

Die maximale Ausführungsfrist beträgt 15 Tage, doch manchmal können Leistungen auch kurzfristiger (eine Woche) angefordert werden.

Die Leistungserbringung erfolgt an allen Arbeitstagen der EU-Organe, d. h. möglicherweise auch an Feiertagen3 des jeweiligen Landes.

3 Zur Veranschaulichung hier die Liste der Feiertage im Jahr 2008: 1.1. Neujahr, 2.1. Tag nach Neujahr, 20.3. Gründonnerstag, 21.3. Karfreitag, 24.3. Ostermontag, 1.5. Tag der Arbeit + Christi Himmelfahrt, 2.5. Tag nach Christi Himmelfahrt, 9.5. Jahrestag der SCHUMAN-Erklärung 1950, 12.5. Pfingstmontag, 21.7. Belgischer Nationalfeiertag, 15.8. Mariä Himmelfahrt, 24.-31.12. Weihnachten und Sylvester.

14

Page 15: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

3.3.2.1. Auf Grundlage der Stellenausschreibung und der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens erstellt das Referat EPSO.4 den in den Medien zu veröffentlichenden Text und lässt ihn in die EU-Amtssprachen oder bei Bedarf in die Sprache der Drittländer übersetzen.

3.3.2.2. a) Der Auftragnehmer schlägt eine Anzeigenkampagne in den am besten dafür geeigneten Medien vor. Er erstellt einen Kostenvoranschlag ausgehend von den Grundkosten des Vertrags und der tatsächlichen Anzeigengröße. Die Texte werden dem Auftragnehmer per E-Mail zugesandt.

Die Entscheidung über die Medien sowie die vorgeschlagenen Farben und das vorgeschlagene Format liegt letztendlich beim EPSO. Das EPSO teilt seine abschließende Entscheidung durch Ausstellung eines Auftragsscheins mit; diesem sind der Kostenvoranschlag des Auftragnehmers in Anwendung der im Rahmenvertrag festgelegten Lieferbedingungen und Preise beigefügt.

b) Unbeschadet der Bestimmungen im letzten Absatz von Abschnitt 3.2. „Beschreibung der Aufgaben“ oben kann das EPSO spezielle Medien (wöchentlich erscheinende Zeitungen, Fachzeitschriften, Internetsites usw.) benennen und beim Auftragnehmer eine gezielte Preisanfrage dazu machen. Kommt eine Einigung im Hinblick auf den Preis zustande, so wird ihm ein Auftragsschein zugesandt.

Bei Auswahlverfahren für die Bewerberländer während und nach dem Beitrittsverfahren wird nach den gleichen Vorgaben verfahren, allerdings in den Sprachen und mit den Medien der betreffenden Länder.

3.3.2.3. Die Agentur liefert am im Auftrag genannten Leistungsort und zu dem vorgegebenen Termin einen ersten Layout-Entwurf für die Anzeigen in allen EU-Sprachen oder der/den betreffenden Sprache(n) für das jeweilige Auswahlverfahren, die in der Rubrik „Freie Stellen“ in den Medien inseriert werden.

Parallel dazu ist eine Liste mit den vorgeschlagenen Medien und dem (den) geplanten Erscheinungstermin(en) vorzulegen.

3.3.2.4. Die Layout-Entwürfe werden vom Referat EPSO.4 bewertet.

3.3.2.5. Auf Wunsch der Dienststellen des Referats EPSO.4 führt die Agentur im Sinne einer optimalen Lesbarkeit in allen betreffenden Sprachen ggf. Änderungen am Layout durch und liefert die bearbeiteten Original-Druckplatten für alle betreffenden Sprachen in Original-Größe schnellstmöglich nach Brüssel.

3.3.2.6. Das EPSO prüft dann die typographischen Abzüge in einem oder zwei Durchgängen auf Textfehler (Korrekturen sind ggf.

15

Page 16: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

von der Agentur einzuarbeiten) und erteilt die Freigabe für die fertigen Dateien und das Erscheinen in den vom EPSO ausgewählten Zeitungen.

3.3.3. Die Agentur erteilt dann ganz in eigener Verantwortung den Auftrag für die Anzeigen in den Zeitungen an den vorgesehenen Tagen, in der vom EPSO genehmigten Größe (auch Kosten) und legt innerhalb von acht Tagen nach ihrem Erscheinen Ausschnitte von Zeitungen vor, in denen die Anzeigen veröffentlicht wurden.

3.3.4. Informationen und Daten zum Inhalt und zur Aufmachung der Werbeanzeigen werden per E-Mail nach den im Referat EPSO.4 gebräuchlichen DV-Normen, d. h. zur Zeit im Format PDF® von Adobe® Acrobat®, ausgetauscht.

3.3.5. In Bezug auf die Überwachung des Rahmenvertrags ist der Auftragnehmer dafür zuständig, dass das EPSO über die Inanspruchnahme des Rahmenvertrags durch andere Einrichtungen und Stellen zeitnah informiert wird und ihm quartalsweise entsprechende Verbrauchsübersichten vorgelegt werden. Außerdem ist jedes Organ oder jede andere EU-Einrichtung, die den Rahmenvertrag in Anspruch nimmt, ebenfalls gehalten, entsprechende Übersichten zu Verbrauch und Überwachung des Rahmenvertrags vorzulegen, damit die vorgesehenen Höchstgrenzen nicht überschritten werden.

3.4. Liefer- bzw. Leistungsort

3.4.1. Layout:

— in Brüssel: Referat EPSO.4 „Beziehungen zu ‚Stakeholdern’ und Planung“ bzw. andere Dienststelle oder Einrichtung, von der die Bestellung ausgeht

— in Luxemburg: Europäisches Parlament bzw. andere Dienststelle oder Einrichtung, von der die Bestellung ausgeht

— in Straßburg: Europäisches Parlament, Europäischer Bürgerbeauftragter bzw. andere Dienststelle oder Einrichtung, von der die Bestellung ausgeht

— bei Agenturen: am Sitz der betreffenden Agentur

Die genaue Anschrift wird bei Auftragserteilung mitgeteilt.

3.4.2. Anzeigenauftrag:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern und andere Länder bei Beitritt oder Beitrittskandidatur, wie oben angegeben.

16

Page 17: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

3.5. Rechnungstellung

Die Rechnungen sind an das Organ oder die Dienststelle zu richten, das bzw. die den Auftragsschein ausgestellt hat.

4. BEWERTUNG UND ZUSCHLAGSERTEILUNG

Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Angaben, die der Bieter in seinem Angebot in Beantwortung der Ausschreibung vorlegt.

Das EPSO behält sich vor, darüber hinaus weitere Informationen aus öffentlichen Quellen oder Fachkreisen heranzuziehen. Alle Informationen werden auf der Grundlage der in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Kriterien bewertet.

Die Bewertung erfolgt stufenweise, wie nachstehend erläutert. Nur Angebote, die die Anforderungen einer Bewertungsstufe erfüllen, werden zur nächsten Stufe zugelassen. Am Ende der Bewertung steht die Zuschlagserteilung.

Die Stufen des Bewertungsverfahrens sind:– Ausschluss von Bietern– Auswahl von Bietern– Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien:- technische Bewertung- finanzielle Bewertung– Zuschlagserteilung

4.1. Ausschluss von Bietern

Die Bieter müssen nachweisen, dass die folgenden Ausschlussgründe nicht auf sie zutreffen:

(a) Sie befinden sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren, haben ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat oder befinden sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage.

(b) Sie sind rechtskräftig wegen eine Tatbestandes verurteilt, der ihre berufliche Integrität in Frage stellt.

(c) Sie haben bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwerwiegende, vom Auftraggeber nachweisbare Verfehlung begangen.

(d) Sie sind ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben in dem Land, in dem sie niedergelassen sind, oder in dem Land, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat, oder in dem Land, in dem die Leistung zu erbringen ist, nicht nachgekommen.

(e) Sie haben sich bei der Erteilung der von der Auftrag gebenden Dienststelle angeforderten Auskünfte in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht.

17

Page 18: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

(f) Sie wurden rechtskräftig wegen Betrugs, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt.

(g) Sie haben im Zusammenhang mit einer anderen Ausschreibung oder der Gewährung einer Finanzhilfe aus dem Gemeinschaftshaushalt ihre Vertragspflichten nachweislich durch Nichterfüllung schwerwiegend verletzt.

Bei gemeinsamen Angeboten (Bietergemeinschaften) müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die verlangten Nachweise vorlegen. Die Ausschlusskriterien gelten für jedes Mitglied einzeln und die Bietergemeinschaft als Ganzes.

4.2. Auswahl von Bietern

4.2.1. Fachliche Leistungsfähigkeit

Angaben zum Bieter (Name, Anschrift und Rechtsform). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Firmengruppe müssen alle Partner die verlangten Angaben machen.

Folgende Angaben sind erforderlich:

Firmenname

Datum der Unternehmensgründung

Kopie der Satzung

Eintragung im Handelsregister

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Tätigkeitsbereich des Unternehmens

Zusammensetzung des Verwaltungsrates

von der zuständigen Behörde des Landes des Bieters vor weniger als 90 Tagen erstellte Bescheinigung, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist

4.2.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Firmengruppe müssen alle Partner die verlangten Angaben machen.

Folgende Angaben sind erforderlich:

Bilanzen der zwei letzten Jahre

Bankbescheinigung über die finanzielle Lage

18

Page 19: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

4.2.3. Technische Leistungsfähigkeit

Der Bieter muss

über die erforderlichen Kompetenzen und eine mindestens dreijährige Erfahrung verfügen, die er direkt in den genannten Bereichen oder mit der Lieferung oder Erbringung der in dieser Ausschreibung verlangten Produkte und Leistungen erworben hat.

(a) Es sind Beispiele für Arbeiten vorzulegen, die mit den in dieser Ausschreibung geforderten Leistungen vergleichbar sind; dabei ist anzugeben, wie der Bieter und die Partner des Bieters in der Vergangenheit gleichartige Arbeiten durchgeführt haben. Sollte der Bieter als Hauptauftragnehmer nur einen Teil der Leistungen selbst erbracht haben, so ist anzugeben, wie mit dem anderen Teil verfahren wurde.

(b) Es ist eine Liste der Auftraggeber vorzulegen, für die der Bieter in den letzten drei Jahren tätig war.

nachweisen, dass er in der Lage ist, auf Gemeinschaftsebene und in allen Gemeinschaftssprachen zu arbeiten:

(a) Sprachkenntnisse des Bieters

(b) Fähigkeit, Material in allen Sprachen der Gemeinschaft zu gestalten und zu erstellen

seine technische Eignung nachweisen, alle im Rahmen dieser Ausschreibung geforderten Produkte und Leistungen direkt oder über Unterauftragnehmer zu liefern bzw. zu erbringen:

(a) Beschreibung der technischen Geräte und Anlagen, die dem Bieter für die Erbringung und Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen und Produkte zur Verfügung stehen

(b) Kompatibilität der Software des Bieters mit dem Betriebssystem der Kommission (Windows XP und Apple Macintosh für das Amt für Veröffentlichungen)

(c) Aufstellung der Leistungen, die der Bieter selbst erbringen kann

(d) Aufstellung der Leistungen, die der Bieter an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt, sowie Angabe, welchen Teil des Auftrags der Bieter möglicherweise an Unterauftragnehmer weitergeben wird, mit Referenzen der ausgewählten Unterauftragnehmern und deren schriftlicher Einwilligung

(e) Liste der Mitarbeiter, die für die in Abschnitt 3 dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Aufgaben zur Verfügung stehen, mit Angabe ihrer Erfahrung, ihrer Qualifikation und ihrer Sprachkenntnisse, mit allen Lebensläufen als Nachweis

19

Page 20: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

dafür, dass sie die fachliche Eignung für die Erbringung der geforderten Dienstleistungen besitzen

4.3. Bewertung der Angebote

Die Angebote werden anhand der Musterangebote (Preislisten 29 und 30) bewertet. Hierfür sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

4.3.1. Technische Bewertung

4.3.1.1. Übereinstimmung des Angebots mit den geforderten Leistungen und Produkten (70 Punkte)

Der Bieter muss beschreiben, welches Konzept er für die Erreichung der Ziele des EPSO und die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorschlägt.

Er erläutert insbesondere, wie er gewährleisten will, dass die vorgeschlagenen Grafikkonzepte sowie Tonfall und Stil, die für die Planung und Gestaltung von Anzeigen auf schriftlichen und elektronischen Informationsträgern zugrunde gelegt werden, den jeweiligen Zielgruppen gerecht werden.

Des Weiteren muss er beschreiben, wie er erreichen will, dass die Anzeigen in den für die jeweilige Zielgruppe am besten geeigneten Medien veröffentlicht werden.

4.3.1.2. Methodik, vorgeschlagene Arbeitsorganisation sowie Qualitätskontrollen und Termintreue (30 Punkte)

Der Bieter beschreibt kurz, nach welchem Konzept er verfahren will und wie der reibungslose Ablauf der täglichen Arbeiten gewährleistet werden soll.

Er beschreibt insbesondere die Methodik und das System, die er für die Qualitätssicherung der im Rahmen dieser Ausschreibung erbrachten Leistungen und für eine fristgerechte Lieferung innerhalb des vorgesehenen Finanzrahmens anwenden will.

4.3.2. Finanzielle Bewertung

Nur Angebote, die bei der technischen Bewertung mindestens 50 von maximal 100 Punkten und mindestens 50 % der für jedes Kriterium zu vergebenden Punkte erreichen, werden einer finanziellen Bewertung unterzogen.

Die Vergabe der Punkte an diejenigen Angebote, die für die finanzielle Bewertung in Frage kommen, erfolgt nach folgendem Verfahren:

1. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 100 Punkte.

20

Page 21: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

2. Für die übrigen Angebote gilt folgende Formel:(Preis des günstigsten Angebots/Preis des betreffenden Angebots) x 100

4.4. Zuschlagserteilung

Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei technische Qualität und Preis im Verhältnis 50:50 gewichtet werden.

Das heißt:

das Ergebnis der technischen Bewertung (Punktzahl) wird mit 0,50 multipliziert,

das Ergebnis der finanziellen Bewertung (Punktzahl) wird mit 0,50 multipliziert.

Die beiden Teilergebnisse werden addiert. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.

5. ALLGEMEINE VERGABEBEDINGUNGEN

1. Vertrag

Der Vertrag wird in Form einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, die von der Kommission und dem Bieter unterzeichnet wird, geschlossen; Grundlage ist der Mustervertrag in der Anlage zur Leistungsbeschreibung, der nach der Zuschlagserteilung unter Berücksichtigung des ausgewählten Angebots geändert und ergänzt wird.

Bei Bietergemeinschaften wird der Vertrag im Namen aller Mitglieder vom Federführer der Bietergemeinschaft unterzeichnet. Jedes Mitglied unterzeichnet eine Erklärung, mit der es die Vertragsunterzeichnung durch den Federführer anerkennt.

Der Vertrag ist ein Dienstleistungsrahmenvertrag, für den die allgemeinen Bedingungen des beiliegenden Mustervertrags gelten.

Falls das Angebot nicht in allen Punkten angenommen wird oder falls die Kommission ihre Entscheidung erst nach Ablauf der Bindefrist bekannt gibt, kommt der Vertragsabschluss nur mit schriftlicher Zustimmung des Bieters zustande.

Für jede Maßnahme im Rahmen dieser Ausschreibung wird von beiden Parteien ein Auftragsschein unterzeichnet (siehe Muster in Anhang 1, Unter-Anhang III des Vertrags).

2. Keine Verpflichtung zur Zuschlagserteilung

Mit der Veröffentlichung einer Ausschreibung ist die Kommission nicht zur Vergabe eines entsprechenden Auftrags verpflichtet. Die Kommission zahlt Bietern, deren Angebote nicht zum Zuge kommen, keine Entschädigung. Dies gilt auch, wenn die Kommission auf die Auftragsvergabe verzichtet.

21

Page 22: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Anhang 1

Muster „Dienstleistungsrahmenvertrag“

22

Page 23: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Europäisches Amt für Personalauswahl

Der Direktor

DIENSTLEISTUNGSRAHMENVERTRAG

VERTRAG NR. EPSO/PO/2008/056

Die Europäische Gemeinschaft (im Folgenden „die Gemeinschaft“), vertreten durch das Europäische Amt für Personalauswahl (im Folgenden „das EPSO“), das zur Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags vertreten wird durch seinen Direktor, Herrn Nicholas David Bearfield,

einerseits

und

[vollständige Firmenbezeichnung des Auftragnehmers]

[Rechtsform]

[vollständige Geschäftsanschrift]

[Umsatzsteuer-Identifikationsnummer]

(im Folgenden „der Auftragnehmer“), [der zur Unterzeichnung des Vertrags vertreten wird durch [Name, Vorname und Funktion]]

andererseits

23

Page 24: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

SIND ÜBER

die folgenden Besonderen Bedingungen, Allgemeinen Bedingungen und Anhänge übereingekommen:

Anhang I — Leistungsbeschreibung (Ausschreibung Nr. EPSO/PO/2008/056 vom [Datum])

Anhang II — Angebot des Auftragnehmers (Nr. […] vom […])

Anhang III — Muster des Auftragsscheins

die Bestandteile dieses Vertrages sind (im Folgenden „der Vertrag“).

Die Besonderen Bedingungen gehen den übrigen Teilen des Vertrags vor. Die Allgemeinen Bedingungen gehen den Anhängen vor. Die Bestimmungen des Vertrags gehen denen der besonderen Aufträge vor. Die Leistungsbeschreibung (Anhang I) geht dem Angebot (Anhang II) vor.

Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen sind die verschiedenen Teile dieses Vertrags als sich gegenseitig erläuternd zu verstehen. Etwaige Unklarheiten oder Widersprüche innerhalb eines Teils oder zwischen verschiedenen Teilen werden auf schriftlichem Wege durch die Kommission geklärt und berichtigt. Dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, seine Rechte gemäß Artikel I.8 geltend zu machen und dagegen vorzugehen.

24

Page 25: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

I — BESONDERE BEDINGUNGEN

ARTIKEL I.1 — VERTRAGSGEGENSTAND

I.1.1. Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Erbringung folgender Leistungen im Rahmen von Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen bei allgemeinen und sonstigen Auswahlverfahren:

(1) Layoutgestaltung für Stellen- und Imageanzeigen für eine Karriere im europäischen Öffentlichen Dienst in den EU-Amtssprachen4 und den drei Alphabeten: Lateinisch, Griechisch und Kyrillisch

(2) Veröffentlichung der besagten Inserate in der Presse oder gegebenenfalls in dem Medium, das für die Stellenausschreibungen oder Imagewerbung am besten geeignet ist

(3) Hilfestellung und Beratung bei der grafischen Gestaltung und den Druckvorstufearbeiten für Werbe- oder Informationsmaterial

Der in diesem Vertrag genannte Leistungsumfang kann bei jeder Vertragsverlängerung erweitert oder geändert werden, um dem Informationsbedarf der Zielgruppen dieser Maßnahme besser Rechnung zu tragen.

Der vorliegende Rahmenvertrag gilt nicht als Bestellung: bei Auftragserteilung werden Auftragscheine ausgestellt.

Dieser Vertrag steht den anderen EU-Organen und dezentralen Einrichtungen der Gemeinschaft offen, deren Personal dem Beamtenstatut oder den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten unterliegt. Die konkrete Handhabung von Auftragserteilung, Leistungsort und Abrechnung wird von der Dienststelle, für die die Leistung bestimmt ist, geregelt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem EPSO die Inanspruchnahme des Vertrags und alle Ausgaben durch EU-Organe und Einrichtungen vorab mitzuteilen, damit die Vertragsverwaltung und –überwachung durch das EPSO möglich ist.

I.1.2. Mit der Unterzeichnung des Vertrags geht die Kommission keine Verpflichtung zum Erwerb der Dienstleistung ein. Bindend für die Kommission sind ausschließlich die erteilten Einzelaufträge.

I.1.3. Mit Beginn der Vertragsausführung oder der Aufforderung dazu führt der Auftragnehmer die Aufgaben nach Maßgabe sämtlicher Vertragsbestimmungen durch.

I.1.4. Durch den Vertrag erhält der Auftragnehmer keinen Exklusivanspruch auf die Ausführung der in Anhang I beschriebenen Leistungen.

4 Derzeit: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

25

Page 26: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

ARTIKEL I.2 — LAUFZEIT

I.2.1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die letzte Partei in Kraft.

I.2.2. Der Vertrag darf nicht vor seinem Inkrafttreten durchgeführt werden. Mit der Erbringung der Leistungen darf nicht vor der Auftragserteilung begonnen werden.

I.2.3. Der Vertrag ist auf drei Jahre ab seinem Inkrafttreten befristet. Dieser Zeitraum und alle anderen im Vertrag genannten Zeiträume werden, soweit nichts Anders bestimmt ist, in Kalendertagen berechnet.

I.2.4. Die Einzelaufträge sind vor Ablauf des Vertrages, auf den sie sich beziehen, unterschrieben zurückzusenden.

Der Vertrag gilt auch nach Vertragsende für diese Einzelaufträge weiter, jedoch höchstens bis zu sechs Monate nach Ende der Laufzeit.

I.2.5. Der Vertrag kann höchstens ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Parteien und kann nur vor Ablauf des Vertrags erfolgen. Die Verlängerung bedeutet nicht, dass bestehende Verpflichtungen geändert oder zurückgestellt werden.

ARTIKEL I.3 — PREISE

I.3.1. Die Preise der Leistungen sind in Anhang II aufgeführt.

I.3.2. Die Preise sind in Euro angegeben.

I.3.3. Die Preise sind Festpreise und können im ersten Jahr des Vertrags nicht angepasst werden.

Ab Beginn des zweiten Jahrs der Vertragserfüllung können die Preise jährlich auf Antrag einer Partei nach oben oder unten korrigiert werden; der Antrag dafür muss per Einschreiben mindestens drei Monate vor dem Datum gestellt werden, an dem sich die Vertragsunterzeichnung jährt. Das EPSO erwirbt die Leistungen zu den am Tage der Auftragserteilung bzw. bei Abschluss des Einzelvertrags geltenden Preisen. Diese Preise sind Festpreise.

Die Preisanpassung erfolgt auf der Grundlage der Entwicklung des harmonisierten Verbraucherpreisindexes VPI-EWU (Eurozone), wobei die Erstveröffentlichung des Index durch das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften im Monatsbulletin EUROSTAT (Themenkreis 2 Wirtschaft und Finanzen, Reihe B, Geld, Finanzen und der Euro: Statistiken) maßgeblich ist.

Die Anpassung wird nach folgender Formel berechnet: Pr = Po x Ir/Io

Dabei ist:

Pr = neuer Preis

26

Page 27: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Po = Preis des ursprünglichen Angebots

Io = Index des Monates, in dem die Bindefrist für das Angebot abläuft

Ir = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen ist

I.3.4. Über den in jedem Einzelauftrag festgelegten Gesamtbetrag hinaus werden Reise-, Aufenthalts- und Beförderungskosten gemäß Artikel II.7 erstattet. Das gilt auch für sonstige in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von [Betrag in Zahlen und Worten] EUR.

ARTIKEL I.4 — ANWENDUNG DES VERTRAGS

Binnen fünf Arbeitstagen nach Absendung der Leistungsanforderung durch das EPSO legt der Auftragnehmer eine detaillierte und entsprechend begründete Aufstellung der für die Erbringung der Leistungen vorgesehenen Ressourcen vor.

Der Auftragnehmer sendet den Auftragsschein innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Tag, an dem das EPSO ihn abgeschickt hat, ordnungsgemäß unterschrieben und datiert zurück.

ARTIKEL I.5 — ZAHLUNGSFRISTEN UND MODALITÄTEN

Für die vertragsgemäßen Zahlungen sind die Bestimmungen in Artikel II.4 maßgeblich. Die Zahlungen werden nur geleistet, wenn der Auftragnehmer bis zur Rechnungstellung alle seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat.

I.5.1. Vorfinanzierung: entfällt

I.5.2. Zahlung des Restbetrags:

Der Antrag des Auftragnehmers auf Zahlung des Restbetrags ist nur gültig, wenn folgende Belege beigefügt sind:

Ausschnitte aus Zeitungen, in denen die Anzeigen veröffentlicht wurden

die betreffenden Rechnungen, auf denen die Nummer des Vertrags und die Nummer des Auftragsscheins, denen sie zuzuordnen sind, angegeben sind.

Das EPSO kann einen Zahlungsantrag innerhalb von 20 Tagen nach Eingang billigen oder ablehnen. Der Auftragnehmer hat dann 15 Tage Zeit, um zusätzliche Angaben vorzulegen oder einen neuen Zahlungsantrag zu stellen.

Innerhalb von 30 Tagen, nachdem das EPSO den Zahlungsantrag genehmigt hat, erfolgt die Zahlung des Restbetrags in Höhe der betreffenden Rechnungen.

[Für Auftragnehmer mit Sitz in Belgien gilt der Vertrag als Antrag auf Befreiung von der Mehrwertsteuer Nr. 450, sofern auf der Rechnung/den

27

Page 28: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Rechnungen des Auftragnehmers der Vermerk „Befreiung von der Mehrwertsteuer nach Artikel 42 Absatz 3.3 des Mehrwertsteuergesetzbuchs“ oder eine gleichwertige Formulierung auf Niederländisch oder Französisch angebracht ist.]

[Für Auftragnehmer mit Sitz in Italien gilt der Vertrag als Antrag auf Befreiung von der Mehrwertsteuer, sofern auf der Rechnung/den Rechnungen des Auftragnehmers der Vermerk „Operazione non imponibile ai sensi dell'articolo 72, comma 3) paragrafo 3 del D.P.R. n. 633 del 26/10/1972 come modificato da ultimo dal D.L. n. 323 del 20/06/1996 convertito in Legge n. 425 dell'8/8/1996“ angebracht ist.]

ARTIKEL I.6 — BANKKONTO

Die Zahlungen werden auf das folgende auf Euro lautende Bankkonto5 des Auftragnehmers geleistet:

Name der Bank: […]

Vollständige Anschrift der kontoführenden Zweigstelle: […]

Genaue Bezeichnung des Kontoinhabers: […]

Vollständige Kontonummer (einschließlich Bankleitzahl): […]

[IBAN-Code6 : […]]

ARTIKEL I.7 — ALLGEMEINE VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN

Jede Mitteilung im Zusammenhang mit dem Vertrag hat schriftlich unter Angabe der Vertragsnummer und der Nummer des Auftragsscheins zu erfolgen. Im Regelfall gilt ein Schreiben als zu dem Zeitpunkt beim EPSO eingegangen, zu dem die unten angegebene zuständige Stelle dieses Schreiben registriert hat. Die maßgeblichen Zustellungsanschriften lauten:

Für das EPSO:

Finanzielle Angelegenheiten:Europäische Kommission EPSOStrategische Planung und RessourcenB-1049 Brüssel

Technische Angelegenheiten:EPSO

5 Die Angaben zur Bankverbindung sind durch eine von der betreffenden Bank ausgestellte oder bestätigte Bescheinigung belegt.

6 BIC-Code für die Länder, die den IBAN-Code nicht anwenden.28

Page 29: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Referat EPSO.4 — Kommunikation und InformationB-1049 Brüssel

Für den Auftragnehmer:

Herrn/Frau […] [Funktion] [Firmenname] [vollständige Geschäftsanschrift]

ARTIKEL I.8 — ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

I.8.1. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht Belgiens.

I.8.1a Unbeschadet von Artikel I.8.2 können die Vertragsparteien vereinbaren, dass Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Vertrags, die nicht gütlich beigelegt werden können, in einem Vermittlungsverfahren geklärt werden.

Zeigt eine der Streitparteien der jeweils anderen Partei die Bereitschaft zu einem Vermittlungsverfahren an und stimmt die andere Partei schriftlich zu, so bestellen die Vertragsparteien gemeinsam einen für beide Seiten annehmbaren Vermittler innerhalb von zwei Wochen nach Zustandekommen der schriftlichen Einigung. Können sich die Parteien innerhalb dieser Frist nicht auf einen gemeinsamen Vermittler einigen, kann jede Partei [ein Gericht, eine Organisation oder eine Person, auf die sich die Parteien bei Vertragsabschluss geeinigt haben] anrufen, um einen Vermittler zu bestellen.

Der schriftliche Vorschlag oder die abschließende schriftliche Würdigung des Vermittlers, ohne die kein Vorschlag formuliert werden kann, wird innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt vorgelegt, an dem die zweite Partei der Einleitung des Vermittlungsverfahren schriftlich zugestimmt hat. Der Vorschlag bzw. die abschließende Würdigung des Vermittlers ist für die Parteien nicht bindend, die sich das Recht vorbehalten, zur Klärung der Streitpunkte gemäß Artikel I.8.2. die zuständigen Gerichte anzurufen.

Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vermittlungsvorschlags durch den Vermittler können die Parteien auf Grundlage des Vorschlags eine schriftliche Vereinbarung schließen, die von allen Beteiligten ordnungsgemäß zu unterschreiben ist.

Außerdem vereinbaren die Parteien, die Kosten für die Vermittlung durch den Vermittler zu gleichen Teilen zu tragen, wobei sonstige Kosten, die einer Partei in Verbindung mit der Vermittlung entstehen, nicht eingeschlossen sind.

I.8.2. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Auslegung oder Anwendung des Vertrags, die nicht gütlich beigelegt werden können, sind die belgischen Gerichte zuständig.

ARTIKEL I.9 — DATENSCHUTZ

29

Page 30: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Alle im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten werden gemäß Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr erfasst. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt einzig und allein zum Zweck der Erfüllung, der Verwaltung und des Follow-up des Vertrags durch das Europäische Amt für Personalauswahl. Die Daten können jedoch auch an Stellen, die nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts Überwachungs- oder Überprüfungsaufgaben wahrnehmen, übermittelt werden. Der Auftragnehmer ist zur Einsicht in seine persönlichen Daten berechtigt und kann verlangen, dass unrichtige oder unvollständige Daten berichtigt werden. Für Fragen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der personenbezogenen Daten ist das Referat Auswahlpolitik – Juristische Fragen/Information und Kommunikation der Generaldirektion Verwaltung der Europäischen Kommission zuständig. Der Auftragnehmer kann sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragen wenden.

ARTIKEL I.10a — VERTRAGSABSCHLUSS VOR ABLAUF DER WARTEZEIT

Wird der vorliegende Vertrag vor Ablauf einer Frist von 14 Kalendertagen [gerechnet ab dem Tag nach dem Zeitpunkt der gleichzeitigen Zustellung der Zuschlags- und Ablehnungsbescheide] von der Kommission und vom Auftragnehmer zugleich unterzeichnet, so ist er rechtlich unwirksam.

30

Page 31: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

II – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

ARTIKEL II.1 — VERTRAGSERFÜLLUNG

II.1.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vertraglichen Leistungen fachgerecht zu erbringen. Der Auftragnehmer haftet allein für die Einhaltung aller ihm obliegenden rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere aufgrund arbeits-, steuer- und sozialrechtlicher Bestimmungen.

II.1.2. Es obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer, alle Genehmigungen zu beschaffen, die nach den am Erfüllungsort geltenden Rechtsvorschriften für die Vertragserfüllung erforderlich sind.

II.1.3. Unbeschadet von Artikel II.3 betrifft jede Bezugnahme auf das Personal des Auftragnehmers in diesem Vertrag ausschließlich das von diesem zur Vertragserfüllung eingesetzte Personal.

II.1.4. Der Auftragnehmer setzt zur Vertragserfüllung Personal ein, das die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen für die Ausführung der in Auftrag gegebenen Leistungen besitzt.

II.1.5. Der Auftragnehmer darf die Kommission weder vertreten noch durch sein Auftreten den Anschein erwecken, dies sei der Fall. Der Auftragnehmer muss Dritten gegenüber klarstellen, dass er nicht dem europäischen Öffentlichen Dienst angehört.

II.1.6. Der Auftragnehmer haftet allein für das zur Vertragserfüllung eingesetzte Personal.

Der Auftragnehmer regelt das Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zu seinen Mitarbeitern wie folgt:

Das Personal, das die dem Auftragnehmer übertragenen Aufgaben ausführt, darf keine unmittelbaren Weisungen von der Kommission entgegennehmen.

Die Kommission wird in keinem Fall als Arbeitgeber des Personals betrachtet; das Personal verpflichtet sich, aus der vertraglichen Beziehung zwischen Kommission und Auftragnehmer keinerlei Rechte gegenüber der Kommission abzuleiten.

II.1.7. Bei Störungen oder Zwischenfällen in den Räumlichkeiten der Kommission, für die ein dort arbeitender Mitarbeiter des Auftragnehmers verantwortlich ist, oder wenn die Erfahrung und/oder fachliche Befähigung eines Mitarbeiters des Auftragnehmers nicht dem aufgrund des Vertrags erforderlichen Profil entspricht, ersetzt der Auftragnehmer den betreffenden Mitarbeiter unverzüglich. Die Kommission kann mit entsprechender Begründung den Ersatz des betreffenden Mitarbeiters verlangen. Das Ersatzpersonal muss über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und in der Lage sein, die weitere Vertragserfüllung unter denselben Bedingungen zu gewährleisten. Der Auftragnehmer haftet für Verzögerungen bei der Vertragserfüllung, die sich daraus ergeben, dass ein Mitarbeiter nach Maßgabe dieses Artikels ersetzt wird.

31

Page 32: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

II.1.8. Wird die Vertragserfüllung mittelbar oder unmittelbar durch unvorhergesehene Ereignisse, Handlungen oder Unterlassungen teilweise oder vollständig behindert, so hat der Auftragnehmer dies umgehend und von sich aus festzuhalten und der Kommission zu melden. In der Meldung ist die Störung zu beschreiben und anzugeben, wann sie eingetreten ist und welche Maßnahmen der Auftragnehmer getroffen hat, um die vollständige Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu gewährleisten. Der Auftragnehmer bemüht sich vorrangig um die Beseitigung der Ursache und nicht um die Klärung der Haftungsfrage.

II.1.9. Erfüllt der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht nach Maßgabe des Vertrags, kann die Kommission - unbeschadet ihres Rechts, den Vertrag zu kündigen - im Verhältnis zur festgestellten Nichterfüllung Zahlungen kürzen oder ausgezahlte Beträge zurückfordern. Außerdem kann die Kommission gemäß Artikel II.16 finanzielle Sanktionen verhängen oder Schadenersatz verlangen.

ARTIKEL II.2 — HAFTUNG

II.2.1. Die Kommission kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Auftragnehmer bei der Vertragserfüllung entstehen, es sei denn, diese Schäden sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Kommission zurückzuführen.

II.2.2. Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm bei der Vertragserfüllung - auch im Rahmen der Vergabe von Unteraufträgen an Dritte gemäß Artikel II.13 - mittelbar oder unmittelbar verursachten Verluste und Schäden. Die Kommission kann nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Auftragnehmers im Rahmen der Vertragserfüllung haftbar gemacht werden.

II.2.3. Bei Klagen, Beschwerden oder Verfahren Dritter gegen die Kommission wegen Schäden, die der Auftragnehmer bei der Vertragserfüllung verursacht hat, übernimmt dieser die volle Haftung für die Kommission und verpflichtet sich zum Schadenersatz.

II.2.4. Erhebt ein Dritter im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Klage gegen die Kommission, leistet der Auftragnehmer der Kommission Beistand. Die dem Auftragnehmer dadurch entstehenden Kosten können von den Kommission übernommen werden.

II.2.5. Der Auftragnehmer schließt alle nach den einschlägigen Vorschriften erforderlichen Versicherungen gegen Risiken und Schäden bei der Vertragserfüllung ab. Er schließt die branchenüblichen Zusatzversicherungen ab. Der Kommission ist auf Wunsch eine Kopie der jeweiligen Versicherungspolicen auszuhändigen.

ARTIKEL II.3 - INTERESSENKONFLIKT

II.3.1. Der Auftragnehmer trifft alle nötigen Vorkehrungen, um eine Situation zu vermeiden, die eine unparteiische und objektive Vertragserfüllung

32

Page 33: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

beeinträchtigen könnte. Ein derartiger Interessenkonflikt kann sich insbesondere aus einem wirtschaftlichen Interesse, politischer Affinität oder nationalen Bindungen, familiären oder freundschaftlichen Beziehungen sowie sonstigen Interessengemeinschaften ergeben. Entstehen im Zuge der Vertragserfüllung Interessenkonflikte, so sind diese der Kommission unverzüglich schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer trifft sofort alle nötigen Vorkehrungen, um einen solchen Interessenkonflikt zu beenden.

Die Kommission behält sich vor, die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen des Auftragnehmers auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu verlangen, für deren Durchführung sie eine Frist setzt. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass Mitarbeiter, Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane seiner Firma nicht in eine Situation geraten, die zu einem Interessenkonflikt führen könnte. Unbeschadet von Artikel II.1 tauscht der Auftragnehmer umgehend und auf eigene Kosten alle Mitarbeiter aus, die in eine solche Situation geraten könnten.

II.3.2. Der Auftragnehmer vermeidet Kontakte, die seine Unabhängigkeit gefährden könnten.

II.3.3. Der Auftragnehmer erklärt, dass

er keine Angebote gleich welcher Art gemacht hat und auch in Zukunft nicht machen wird, mit denen ein Vorteil aus dem Vertrag gezogen werden könnte,

er als Anreiz oder Entgelt im Rahmen der Vertragserfüllung finanzielle Vorteile oder Sachleistungen weder einem Dritten gewährt noch von einem Dritten verlangt, erhalten, zu erhalten versucht oder angenommen hat, die unmittelbar oder mittelbar als rechtswidriges Verhalten oder Bestechlichkeit anzusehen sind, und dies auch in Zukunft nicht tun wird.

II.3.4. Der Auftragnehmer gibt alle maßgeblichen Verpflichtungen schriftlich an seine Mitarbeiter, die Geschäftsleitung und die Verwaltungsorgane seiner Firma sowie die an der Vertragserfüllung beteiligten Dritten weiter. Er händigt der Kommission auf Wunsch eine Kopie der Weisungen und eingegangenen Verpflichtungen aus.

ARTIKEL II.4 — RECHNUNGSTELLUNG UND ZAHLUNGEN

II.4.1. Vorfinanzierung

Ist gemäß Artikel I.5.1 eine Sicherheitsleistung vorgesehen, stellt der Auftragnehmer zur Deckung der vertraglich vorgesehenen Vorfinanzierung eine von einer Bank oder einem zugelassenen Finanzinstitut (dem Bürgen) gebildete Sicherheit o. ä. in Höhe des in dem vorgenannten Artikel genannten Betrags. An Stelle dieser Sicherheit ist auch eine gesamtschuldnerische Bürgschaft eines Dritten zulässig.

Der Bürge zahlt der Kommission auf deren Anforderung einen Betrag in Höhe der Zahlungen an den Auftragnehmer, für die dieser noch keine Leistungen erbracht hat.

33

Page 34: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Der Bürge zahlt die Sicherheit auf erste Anforderung aus und verlangt von der Kommission keine Vorausklage gegen den Hauptschuldner (den Auftragnehmer).

In der Bürgschaftserklärung ist festzulegen, dass sie spätestens ab dem Tag gilt, an dem der Auftragnehmer die Vorfinanzierung erhält. Die Kommission befreit den Bürgen von seinen Verpflichtungen, sobald der Auftragnehmer nachweist, dass er die der Vorfinanzierung entsprechenden Leistungen erbracht hat. Die Sicherheit wird einbehalten, bis die Vorfinanzierung mit den Zwischenzahlungen oder dem Restbetrag verrechnet worden ist. Sie wird in dem darauf folgenden Monat freigegeben. Die Kosten für diese Sicherheitsleistung trägt der Auftragnehmer.

II.4.2. Zwischenzahlungen

Nach Ablauf der Fristen in Anhang I übermittelt der Auftragnehmer der Kommission einen förmlichen Zahlungsantrag, dem er nach Maßgabe der Besonderen Bedingungen folgende Unterlagen beifügt:

einen Zwischenbericht über die technische Durchführung, der nach den Anweisungen in Anhang I erstellt wird

die betreffenden Rechnungen, auf denen die Nummer des Vertrags und der Bestellung oder des Einzelauftrags angegeben ist, dem sie zuzuordnen sind

Aufstellungen über die erstattungsfähigen Ausgaben gemäß Artikel II.7

Ist die Vorlage des Berichts Voraussetzung für die Zahlung, verfügt die Kommission nach seinem Eingang über die in den Besonderen Bedingungen genannte Frist, um

den Bericht zu billigen, wobei sie etwaige Bemerkungen bzw. Vorbehalte anbringen kann, oder diese Frist auszusetzen und zusätzliche Informationen anzufordern oder

den Bericht abzulehnen und einen neuen Bericht zu verlangen.

Äußert sich die Kommission innerhalb dieser Frist nicht, so gilt der Bericht als genehmigt. Mit der Genehmigung des Berichts wird weder dessen Ordnungsmäßigkeit noch die Authentizität, Vollständigkeit und Korrektheit der darin enthaltenen Erklärungen und Informationen bestätigt.

Fordert die Kommission einen neuen Bericht an, weil der zuvor eingereichte abgelehnt wurde, so muss dieser innerhalb der in den Besonderen Bedingungen genannten Frist vorgelegt werden. Die oben genannten Bestimmungen finden auch auf den neuen Bericht Anwendung.

II.4.3. Zahlung des Restbetrags

Binnen sechzig Tagen nach Abschluss der in der Bestellung oder im Einzelauftrag aufgeführten Leistungen legt der Auftragnehmer der Kommission einen förmlichen Zahlungsantrag vor, dem er gemäß den Besonderen Bedingungen die folgenden Unterlagen beifügt:

einen Schlussbericht, der nach den Anweisungen in Anhang I erstellt wird die betreffenden Rechnungen, auf denen die Nummer des Vertrags und der

Bestellung oder des Einzelauftrags angegeben ist, dem sie zuzuordnen sind Aufstellungen der erstattungsfähigen Ausgaben gemäß Artikel II.7

34

Page 35: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Ist die Vorlage des Berichts Voraussetzung für die Zahlung, verfügt die Kommission nach seinem Eingang über die in den besonderen Bedingungen genannte Frist, um

den Bericht zu billigen, wobei sie etwaige Bemerkungen bzw. Vorbehalte anbringen kann, oder diese Frist auszusetzen und zusätzliche Informationen anzufordern oder

den Bericht abzulehnen und einen neuen Bericht zu verlangen.

Äußert sich die Kommission innerhalb dieser Frist nicht, so gilt der Bericht als genehmigt. Mit der Genehmigung des Berichts wird weder dessen Ordnungsmäßigkeit noch die Authentizität, Vollständigkeit und Korrektheit der darin enthaltenen Erklärungen und Informationen bestätigt.

Fordert die Kommission einen neuen Bericht an, weil der zuvor eingereichte abgelehnt wurde, so muss dieser innerhalb der in den Besonderen Bedingungen genannten Frist vorgelegt werden. Die oben genannten Bestimmungen finden auch auf den neuen Bericht Anwendung.

ARTIKEL II.5 — ZAHLUNGEN - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

II.5.1. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem das Bankkonto der Kommission belastet wird.

II.5.2. Die Zahlungsfristen in Artikel I.5 können von der Kommission jederzeit ausgesetzt werden, sofern sie dem Auftragnehmer mitteilt, dass sie seinem Zahlungsantrag nicht stattgeben kann, weil die Zahlung nicht fällig oder der Zahlungsantrag nicht ordnungsgemäß mit den nötigen Belegen versehen ist. Zweifelt die Kommission die Erstattungsfähigkeit der im Zahlungsantrag angegebenen Ausgaben an, kann sie die Zahlungsfrist aussetzen, um weitere Überprüfungen, u. a. auch Kontrollen vor Ort, vorzunehmen, und sich so vor der Zahlung von der Erstattungsfähigkeit der Ausgaben zu vergewissern.

Die Kommission teilt dies dem Auftragnehmer durch Einschreiben mit Rückschein oder auf gleichwertige Art mit. Die Aussetzung wird ab dem Tag wirksam, an dem die Kommission diese Mitteilung absendet. Die in Artikel I.5 genannte Frist läuft weiter, sobald die Aussetzung aufgehoben ist.

II.5.3. Bei verspäteter Zahlung kann der Auftragnehmer höchstens bis zu zwei Monate nach Zahlungseingang Verzugszinsen fordern. Für die Berechnung der Zinsen wird der zuletzt von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte verwendete Zinssatz („Referenzzinssatz“), zuzüglich sieben Prozentpunkten („Marge“), zugrunde gelegt. Maßgeblich ist der Referenzzinssatz am ersten Tag des Monats, in dem die Zahlung fällig wird. Dieser Zinssatz wird im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht. Der Zinsbetrag wird für den Zeitraum zwischen dem auf den Ablauf der Zahlungsfrist folgenden Kalendertag und dem Tag, an dem die Zahlung erfolgt, fällig. Die Aussetzung von Zahlungen durch die Kommission gilt nicht als Zahlungsverzug.

35

Page 36: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

ARTIKEL II.6 — EINZIEHUNG

II.6.1. Wurde dem Auftragnehmer mehr ausgezahlt als im Vertrag vorgesehen oder ist eine Einziehung nach Maßgabe des Vertrags gerechtfertigt, zahlt der Auftragnehmer die betreffenden Beträge in Euro entsprechend den von der Kommission festgelegten Modalitäten und Fristen sofort bei Erhalt der Belastungsanzeige zurück.

II.6.2. Kommt der Empfänger der Rückzahlungsaufforderung nicht innerhalb der darin gesetzten Frist nach, so werden Verzugszinsen zu dem in Artikel II.5.3 vorgesehenen Zinssatz fällig. Die Zinsen fallen an für die Zeit vom ersten Kalendertag nach Ablauf der Zahlungsfrist bis zu dem Kalendertag, an dem der geschuldete Betrag vollständig zurückgezahlt ist.

II.6.3. Kommt der Empfänger der Rückzahlungsaufforderung bis zu dem darin genannten Termin nicht nach, so kann die Einziehung der der Kommission geschuldeten, einredefreien, auf einen Geldbetrag lautenden und fälligen Beträge nach Unterrichtung des Auftragnehmers durch Aufrechnung mit seinen Forderungen gegenüber den Gemeinschaften erfolgen, wenn diese ebenfalls einredefrei sind, auf einen Geldbetrag lauten und fällig sind. Wurde eine Sicherheit gestellt, kann die Kommission entsprechende Beträge auch von der Sicherheit einbehalten.

ARTIKEL II.7 — KOSTENERSTATTUNG

II.7.1. Soweit dies in den Besonderen Bedingungen oder in Anhang I vorgesehen ist, erstattet die Kommission bei Vorlage der Originalbelege, einschließlich Quittungen und benutzter Fahrscheine, die Auslagen, die in direktem Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen.

II.7.2. Etwaige Reise- und Aufenthaltskosten werden - für die Reisekosten auf der Grundlage der kürzesten Fahrstrecke - erstattet.

II.7.3. Reisekosten werden wie folgt erstattet:

a) Flugreisen bis zu dem am Tag der Buchung geltenden Höchstpreis für den Flug in der Touristenklasse,

b) Schiffsreisen oder Eisenbahnfahrten bis zum Höchstpreis für eine Reise erster Klasse,

c) Fahrten mit dem PKW zum Preis für einen Fahrausweis für die Eisenbahnfahrt erster Klasse für dieselbe Strecke am selben Tag,

d) Reisen an einen Ort außerhalb der Gemeinschaft werden nach Maßgabe der allgemeinen Bedingungen dieses Artikels nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Kommission erstattet.

II.7.4. Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage eines Tagegeldes wie folgt erstattet:

a) Für Reisen über eine Entfernung von bis zu 200 km (Hin- und Rückfahrt) wird kein Tagegeld gezahlt.

36

Page 37: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

b) Tagegeld wird ausschließlich auf Vorlage eines Nachweises gezahlt, mit dem die Anwesenheit der betreffenden Person am Zielort bestätigt wird.

c) Mit dem Tagegeld werden pauschal alle Aufenthaltskosten einschließlich Unterbringung, Mahlzeiten, Beförderung vor Ort, Versicherungen und Spesen abgegolten.

d) Falls Anspruch auf Tagegeld besteht, wird der in Artikel I.3 genannte Betrag zugrunde gelegt.

II.7.5. Die Kosten für die Beförderung von nicht mitgeführtem Material und Gepäck werden nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Kommission erstattet.

ARTIKEL II.8 — EIGENTUMSRECHTE AN DEN ERGEBNISSEN - GEISTIGES UND GEWERBLICHES EIGENTUM

Mit Ausnahme bereits vor Vertragsabschluss bestehender Rechte sind sämtliche Ergebnisse und Rechte, einschließlich des Urheberrechts und anderer Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum, die im Zuge der Vertragserfüllung erzielt oder erworben werden, Eigentum der Gemeinschaft, die ohne geografische oder sonstige Einschränkung über die Nutzung, die Veröffentlichung und die Abtretung an Dritte entscheiden kann.

ARTIKEL II.9 — GEHEIMHALTUNG

II.9.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen oder Unterlagen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung streng vertraulich zu behandeln und weder anderweitig zu nutzen noch an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Abschluss der Leistungen bestehen.

II.9.2. Die Mitarbeiter, die Geschäftsleitung und die Verwaltungsorgane der Firma des Auftragnehmers verpflichten sich ihm gegenüber, auch nach Abschluss der Leistungen sämtliche Informationen, die direkt oder indirekt mit der Leistungserbringung im Zusammenhang stehen, geheim zu halten und nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Unterlagen oder sonstige Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder zu ihrem eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu nutzen.

ARTIKEL II.10 — NUTZUNG, VERBREITUNG UND VERÖFFENTLICHUNG VON DATEN

II.10.1. Der Auftragnehmer ermächtigt die Kommission, im Vertrag enthaltene oder mit diesem in Zusammenhang stehende Informationen, wie insbesondere die Identität des Auftragnehmers, Gegenstand und Laufzeit des Vertrags, den gezahlten Betrag sowie die Berichte, zu erfassen, zu nutzen und mit allen Mitteln, auf allen Trägern und zu beliebigen Zwecken zu verbreiten und zu

37

Page 38: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

veröffentlichen. Für personenbezogene Daten sind die Bestimmungen in Artikel I.9 maßgeblich.

II.10.2. Soweit in den Besonderen Bedingungen nicht anders geregelt, ist die Kommission nicht verpflichtet, die in Erfüllung des Vertrags vorgelegten Unterlagen oder Informationen zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Entscheidet sie sich gegen eine Veröffentlichung, kann der Auftragnehmer die Unterlagen oder Informationen nur dann anderweitig veröffentlichen lassen, wenn die Kommission schriftlich zustimmt.

II.10.3. Jede Verbreitung oder Veröffentlichung von Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag durch den Auftragnehmer muss zuvor von der Kommission schriftlich genehmigt werden; in den Informationen ist der von der Gemeinschaft gezahlte Betrag zu nennen. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die darin geäußerten Auffassungen ausschließlich die Meinung des Auftragnehmers und nicht einen offiziellen Standpunkt der Kommission wiedergeben.

II.10.4. Der Auftragnehmer darf Informationen, von denen er im Zuge der Vertragserfüllung Kenntnis erhält, nur dann zu anderen Zwecken als der Vertragserfüllung verwenden, wenn die Kommission zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

ARTIKEL II.11 — STEUERLICHE BESTIMMUNGEN

II.11.1. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die anwendbaren nationalen Steuervorschriften beachtet werden. Jeder Verstoß hat die Ungültigkeit der vorgelegten Rechnungen zur Folge.

II.11.2. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die Kommission nach Maßgabe der Artikel 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften grundsätzlich von allen Steuern und Abgaben, insbesondere von der Mehrwertsteuer, befreit ist.

II.11.3. Der Auftragnehmer unternimmt alle Schritte bei den zuständigen Behörden, um sicherzustellen, dass die zur Vertragserfüllung benötigten Waren und Dienstleistungen von allen Steuern und Abgaben, einschließlich der Mehrwertsteuer, befreit sind.

II.11.4. In den Rechnungen des Auftragnehmers sind der Ort der Mehrwertsteuererhebung sowie jeweils gesondert die Beträge ohne und mit Umsatzsteuer anzugeben.

ARTIKEL II.12 — HÖHERE GEWALT

II.12.1. Unter „höherer Gewalt“ sind unvorhersehbare und außergewöhnliche, trotz der gebotenen Sorgfalt unabwendbare Situationen oder Ereignisse zu verstehen, die nicht von einer Vertragspartei verschuldet werden, nicht auf einem Fehler oder fahrlässigem Verhalten einer Partei oder eines Unterauftragnehmers beruhen

38

Page 39: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

und eine Partei daran hindern, eine oder mehrere Vertragspflichten zu erfüllen. Fehler an Material, Anlagen oder Geräten, Verzögerungen bei der Bereitstellung, Arbeitskonflikte, Streiks oder finanzielle Schwierigkeiten können nur dann als höhere Gewalt geltend gemacht werden, wenn sie nachweislich und unmittelbar auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

II.12.2. Tritt für eine Partei ein Fall von höherer Gewalt ein, so teilt sie dies unbeschadet von Artikel II.1.8 der anderen Partei unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein oder in gleichwertiger Form mit, wobei sie Art, voraussichtliche Dauer und zu erwartende Folgen des betreffenden Ereignisses angibt.

II.12.3. Es wird keiner Partei als Verstoß gegen ihre vertraglichen Pflichten ausgelegt, wenn sie durch höhere Gewalt an der Erfüllung dieser Pflichten gehindert wird. Kann der Auftragnehmer infolge höherer Gewalt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen, so hat er lediglich Anspruch auf Bezahlung der tatsächlich erbrachten Leistungen.

II.12.4. Die Parteien ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um etwaige Schäden möglichst gering zu halten.

ARTIKEL II.13 — UNTERAUFTRÄGE

II.13.1. Der Auftragnehmer darf Unteraufträge nicht ohne schriftliche Zustimmung der Kommission vergeben und den Vertrag auch nicht de facto von Dritten ausführen lassen.

II.13.2. Die Zustimmung der Kommission zur Vergabe von Unteraufträgen entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen vertraglichen Pflichten ihr gegenüber. Er allein haftet für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung.

II.13.3. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die Vergabe von Unteraufträgen nicht die Rechte und Garantien berührt, die der Kommission laut Vertrag, insbesondere gemäß Artikel II.17, zustehen.

ARTIKEL II.14 — ABTRETUNG

II.14.1. Der Auftragnehmer darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kommission ganz oder teilweise abtreten.

II.14.2. Erfolgt die Abtretung ohne die Zustimmung gemäß Absatz 1 oder unter Missachtung der Bedingungen einer erteilten Zustimmung, ist sie gegenüber der Kommission rechtlich unwirksam.

ARTIKEL II.15 — KÜNDIGUNG DURCH DIE KOMMISSION

39

Page 40: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

II.15.1. Die Kommission kann den Vertrag, eine laufende Bestellung oder einen Einzelauftrag in folgenden Fällen kündigen:

a) wenn sich der Auftragnehmer im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befindet oder seine gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befindet,

b) wenn der Auftragnehmer aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen,

c) wenn der Auftragnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, welche vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,

d) wenn der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes seiner Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen ist,

e) wenn die Kommission den Auftragnehmer des Betrugs, der Korruption, der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft gerichteten rechtswidrigen Handlung verdächtigt,

f) wenn der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen gemäß Artikel II.3 nicht nachkommt,

g) wenn der Auftragnehmer in Bezug auf die von der Kommission für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche Angaben oder keine Angaben gemacht hat,

h) wenn durch rechtliche, finanzielle, technische oder organisatorische Änderungen beim Auftragnehmer die Vertragserfüllung nach Auffassung der Kommission wesentlich beeinträchtigt werden könnte,

i) wenn die Erfüllung der in einer laufenden Bestellung oder einem Einzelauftrag vorgesehenen Aufgaben nicht tatsächlich binnen 15 Tagen nach dem dafür vorgesehenen Datum begonnen hat und der vom Auftragnehmer gegebenenfalls vorgeschlagene neue Termin für die Kommission nicht zumutbar ist,

j) wenn dem Auftragnehmer durch eigenes Verschulden eine zur Vertragserfüllung erforderliche Genehmigung versagt wird,

k) wenn der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten fortgesetzt in schwerwiegender Weise verletzt, obwohl er mit förmlichem Schreiben über den ihm vorgeworfenen Tatbestand unterrichtet und ihm zur Behebung des betreffenden Problems eine ab dem Erhalt der förmlichen Mitteilung laufende angemessene Frist gesetzt wurde.

40

Page 41: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

II.15.2. In einem Fall höherer Gewalt, der gemäß Artikel II.12 angezeigt wird, kann jede Partei den Vertrag kündigen, sofern die Vertragserfüllung während mindestens eines Fünftels des in Artikel I.2.3 genannten Zeitraums nicht gewährleistet werden kann.

II.15.3. Vor einer Kündigung gemäß den Buchstaben e, h und k erhält der Auftragnehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Kündigung wird an dem Tag wirksam, an dem das Kündigungsschreiben dem Auftragnehmer per Einschreiben mit Rückschein zugestellt wird, oder an dem Tag, der im Kündigungsschreiben genannt ist.

II.15.4. Wirkung der Kündigung

Kündigt die Kommission den Vertrag, eine noch nicht erledigte Bestellung oder einen Einzelauftrag nach Maßgabe dieses Artikels, so verzichtet der Auftragnehmer unbeschadet anderer Vertragbestimmungen auf jede Forderung wegen indirekt daraus entstandenen Schadens, einschließlich entgangenen Gewinns wegen nicht abgeschlossener Arbeiten. Bei Erhalt des Kündigungsschreibens trifft der Auftragnehmer alle erforderlichen Maßnahmen, um die Ausgaben möglichst gering zu halten, Schäden zu vermeiden und von ihm selbst eingegangene Verpflichtungen zu stornieren oder deren Umfang zu reduzieren. Er erstellt binnen sechzig Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung die laut Besonderen Bestimmungen vorgeschriebenen Berichte und Unterlagen für die bis dahin erbrachten Leistungen.

Die Kommission kann für entstandene Schäden Schadenersatz verlangen und im Rahmen des Vertrags bereits an den Auftragnehmer ausgezahlte Beträge wieder zurückfordern.

Nach der Kündigung kann die Kommission einen anderen Auftragnehmer damit beauftragen, die Leistungen zu erbringen oder zu Ende zu führen. Sie kann unbeschadet aller sonstigen Rechte und Ansprüche, die ihr gemäß Vertrag zustehen, vom Auftragnehmer die Übernahme aller zusätzlich entstandenen Kosten verlangen.

ARTIKEL II.15a — SCHWERE FEHLER, UNREGELMÄSSIGKEITEN UND BETRUG DES AUFTRAGNEHMERS

Wenn sich nach Zuschlagserteilung herausstellt, dass das Vergabeverfahren oder die Auftragsausführung mit schweren Fehlern, Unregelmäßigkeiten oder Betrug behaftet ist und diese dem Auftragnehmer zuzuschreiben sind, kann die Kommission - jeweils abhängig von der Schwere der Fehler, Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle - die Zahlung verweigern, bereits geleistete Zahlungen wieder einziehen oder alle mit dem betreffenden Auftragnehmer geschlossenen Verträge kündigen.

ARTIKEL II.16 — SCHADENERSATZ

41

Page 42: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Unbeschadet der tatsächlichen oder potenziellen Haftung des Auftragnehmers aufgrund des Vertrags sowie des Kündigungsrechts der Kommission zahlt der Auftragnehmer bei Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten bis zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt Schadenersatz, der sich je Kalendertag Verzug auf 0,2 % des Gesamtauftragswerts des entsprechenden Auftragsscheins beläuft. Der Auftragnehmer kann innerhalb von dreißig Tagen nach dem Tag, an dem ihm diese Entscheidung per Einschreiben mit Rückschein oder auf gleichwertige Art mitgeteilt wird, Einspruch einlegen. Äußert sich der Auftragnehmer vor Ablauf dieser Frist nicht oder nimmt die Kommission ihre Entscheidung nicht binnen dreißig Tagen nach Erhalt des Einspruchsschreibens zurück, ist die Entscheidung zur Verhängung von Schadenersatz vollstreckbar. Kein Schadenersatz wird fällig, wenn für Verzögerungen bei der Leistungserbringung vereinbart wurde, dass Zinsen zu zahlen sind. Die Kommission und der Auftragnehmer erkennen ausdrücklich an, dass die gemäß diesem Artikel zu zahlenden Beträge Schadenersatz und keine finanziellen Sanktionen sind und eine angemessenen Entschädigung für die Verluste darstellen, die erfahrungsgemäß aus einer solchen Vertragsverletzung erwachsen können.

ARTIKEL II.17 — KONTROLLEN UND PRÜFUNGEN

II.17.1. Gemäß Artikel 142 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften ist der Europäische Rechnungshof befugt, von der Vertragsunterzeichnung an und bis zu fünf Jahre nach der letzten Zahlung die Unterlagen im Besitz natürlicher oder juristischer Personen, die Zahlungen aus dem Haushalt erhalten, zu prüfen.

II.17.2. In Bezug auf Kontrollen und Prüfungen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haben die Kommission oder eine externe Einrichtung ihrer Wahl von der Unterzeichnung des Rahmenvertrags an und bis zu fünf Jahre nach der letzten Zahlung die gleichen Rechte wie der Europäische Rechnungshof.

II.17.3. Darüber hinaus kann das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung gemäß Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates von der Unterzeichnung des Rahmenvertrags an und bis zu fünf Jahre nach der letzten Zahlung Kontrollen und Überprüfungen vor Ort vornehmen.

ARTIKEL II.18 — VERTRAGSÄNDERUNGEN

Zur Änderung des Vertrags bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Mündliche Absprachen sind für die Parteien nicht bindend. Bestellungen und Einzelaufträge können nicht als Vertragsänderungen gelten.

ARTIKEL II.19 — AUSSETZUNG DES VERTRAGS

Die Kommission kann unbeschadet ihres Kündigungsrechts jederzeit die Ausführung des Vertrags, noch nicht erledigter Bestellungen oder Einzelaufträge oder von Teilen davon

42

Page 43: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

aussetzen. Die Aussetzung ist von dem Tag, an dem die per Einschreiben mit Rückschein oder in gleichwertiger Form übermittelte Aussetzungsmitteilung beim Auftragnehmer eingeht, oder ab einem späteren, in der Mitteilung genannten Zeitpunkt wirksam. Die Kommission kann den Auftragnehmer jederzeit nach der Aussetzung auffordern, die ausgesetzten Arbeiten wieder aufzunehmen. Der Auftragnehmer hat im Falle der Aussetzung des Vertrags, der Bestellungen oder der Einzelaufträge oder eines Teils davon keinen Anspruch auf Schadenersatz.

UNTERSCHRIFTEN

Für den Auftragnehmer

[Firmenname/Vorname/Name/Funktion]

Unterschrift(en): _______________________

Für das EPSO

Nicholas David Bearfield, Direktor

Unterschrift(en):

[................], den [......] Brüssel, den

In zwei Ausfertigungen in deutscher Sprache.

43

Page 44: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Anhang I des Vertrags

Leistungsbeschreibung (Ausschreibung Nr. EPSO/PO/2008/056 vom [Datum])

44

Page 45: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Anhang II des Vertrags

Angebot des Auftragnehmers (Nr. […] vom […])

45

Page 46: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Anhang III des Vertrags – Muster für einen Auftragsschein

46

Page 47: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Anhang 2

Preisliste

47

Page 48: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Anhang 2 - Preislisten

ALLGEMEINE HINWEISE

Der Bieter legt sein Preisangebot in Form von Tabellen nach den nachfolgenden Mustern vor, in die er die Kosten für die Layouterstellung und das Honorar für den Anzeigenauftrag einträgt.

(1) Der Bieter muss ein Angebot zu den in den Tabellen aufgeführten Tageszeitungen und Wochenzeitschriften vorlegen.

Es liegt außerdem bei ihm, für weitere zielgruppenrelevante Medien, die im Hinblick auf die Ausschreibungsziele in Frage kommen, ein Angebot zu machen und dies in einem beigefügten Dokument zu begründen. Im gegenteiligen Fall ist kurz erläutern, warum keine weiteren Vorschläge gemacht wurden.

(2) In den verschiedenen betroffenen Ländern wird die Anzeigenabrechnung unterschiedlich gehandhabt; der Einheitlichkeit halber und zur besseren Vergleichbarkeit der Angebote sind die Preise daher in mm² Anzeigengröße anzugeben. Bei der Angebotserstellung ist entweder das gebräuchlichste Anzeigenformat oder der rechnerische Mittelwert aus den verschiedenen Preisen in den Spalten oder sonstigen Formeln in mm² umzurechnen. In jedem Fall sollten Sie in der Anlage zur entsprechenden Preisliste genau angeben, wie Sie bei der Umrechnung des Preises in mm² vorgegangen sind.

(3) Das Angebot ist in Euro zu erstellen.

In die Preislisten sind sämtliche Ausgaben für die Aufgaben, Tätigkeiten und Produkte einzutragen, die nach Auffassung des Bieters für die Erbringung der hier geforderten Leistungen getätigt werden müssen.

Darüber hinaus gehende Kosten, die nicht in die Preislisten eingetragen wurden, können vom EPSO nicht übernommen werden; ausgenommen davon sind außerplanmäßige Anforderungen des EPSO, die bei den in besagten Preislisten dargelegten Aufgaben, Tätigkeiten und Produkten nicht berücksichtigt waren.

Die Preislisten (29-30) entsprechen den Musterangeboten. Die Musterangebote beziehen sich auf Anzeigenkampagnen, die das EPSO theoretisch mit Hilfe eines externen Auftragnehmers durchführen könnte. Die Musterangebote bilden die Vergleichsgrundlage für die Preisangebote aller Bieter.

Die in den Preislisten (1) bis (28) angegebenen Preise werden bei der Ermittlung der Preise für die in den Übersichten (29-30) zu beschreibenden Musterangebote zugrunde gelegt.

Die Preislisten (1) bis (30) müssen auf Papier und auf einer CD-ROM in einem Format eingereicht werden, das mit dem beim EPSO verwendeten System kompatibel ist (Word, Excel o. ä.).

48

Page 49: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (1)

PREISLISTE 1

ÖSTERREICH

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Der Standard

Wiener Zeitung

Die Presse

Neue Kronen Zeitung

Kurier

Kleine Zeitung

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

49

Page 50: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (2)

PREISLISTE (2)

BELGIEN

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Références

La Libre Entreprise

Job @

Vacature

Grenz Echo

The Bulletin

European Voice

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

Page 51: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (3)

PREISLISTE (3)

DEUTSCHLAND

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Frankfurter Allgemeine

Frankfurter Rundschau

Handelsblatt

Die Welt

Die Zeit

Süddeutsche Zeitung

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

51

Page 52: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (4)

PREISLISTE (4)

DÄNEMARK

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Politiken

Jyllands Posten

Berlingske Tidende

Arhus Stifstidende

Nordjysk Stifstidende

Fyens Stifstidende

Jydske Vestkysten

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

52

Page 53: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (5)

PREISLISTE (5)

SPANIEN

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

El País

El País Internacional

ABC

La Vanguardia

El Mundo

Expansión y Empleo

El Periódico

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

53

Page 54: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (6)

PREISLISTE (6)

FRANKREICH

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Le Monde

Les Échos

Le Figaro

Libération

Nouvel Observateur

Le Point

L’Express

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

54

Page 55: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (7)

PREISLISTE (7)

VEREINIGTES KÖNIGREICH

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

The Guardian

The Times/Sunday Times

The Daily/Sunday Telegraph

The Scotsman/Scotsman on S

The Independent/Sunday

Financial Times

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

55

Page 56: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (8)

PREISLISTE (8)

GRIECHENLAND

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Ta Nea

Elefteros Typos

Kathimerini

To Vima

Eleftherotypia

Makedonia

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

56

Page 57: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (9)

PREISLISTE (9)

IRLAND

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Irish Times

Irish Independent

Sunday Independent

Evening Herald

The Sunday Tribune

Foinse

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

57

Page 58: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (10)

PREISLISTE (10)

ITALIEN

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

La Repubblica

Il sole 24 Ore

Corriere della Sera

La Stampa

Il Messaggero

Il matino

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

58

Page 59: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (11)

PREISLISTE (11)

LUXEMBURG

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Luxemburger Wort

Tageblatt

Le Jeudi

Le quotidien

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

59

Page 60: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (12)

PREISLISTE (12)

NIEDERLANDE

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Volkskrant

NRC Handelsblad

De Telegraaf

Het Financieel Dagblad

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

60

Page 61: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (13)

PREISLISTE (13)

PORTUGAL

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Expresso

Público

Diário de Notícias

Jornal de Notícias

Correio da Manhã

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

61

Page 62: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (14)

PREISLISTE (14)

FINNLAND

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Helsingin Sanomat

Kauppalehti

Hufvutdstabladet

Aamulehti

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

62

Page 63: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (15)

PREISLISTE (15)

SCHWEDEN

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Svenska Dagbladet

Dagens Nyheter

Göteborgsposten

Sydsvenska Dagbladet

Dagens Industri

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

63

Page 64: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (16)

PREISLISTE (16)

WELTWEITE PRESSE

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Financial Times – Continental Europe

The Economist

The International Herald Tribune

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

64

Page 65: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (17)

PREISLISTE (17)

BULGARIEN

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

24 Chase & Trud

Kapital

Monitor

Standard News

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

65

Page 66: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (18)

PREISLISTE (18)

ZYPERN

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Simerini

Phileleftheros

Politis

Cyprus Mail

Kibris

Afrika

Yeni Duzen

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

66

Page 67: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (19)

PREISLISTE (19)

ESTLAND

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Eesti Ekspress

Aripaëv Estonian

Postimees

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

67

Page 68: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (20)

PREISLISTE (20)

UNGARN

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Népszabadság

HVG

Mayar Hirlap

Figyelo

Magyuar nemzet

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

68

Page 69: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (21)

PREISLISTE (21)

LETTLAND

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Diena

Dienas Business

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

69

Page 70: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (22)

PREISLISTE (22)

LITAUEN

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Lietuvos Rytas

Verslo Zinios

Kauno Diena

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

70

Page 71: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (23)

PREISLISTE (23)

MALTA

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

L'Orizzont

IT-Tórca

In Nazzjon

Business Weekly

Malta Independent

Sunday Times

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

71

Page 72: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (24)

PREISLISTE (24)

POLEN

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Gazetta Wyborcza

Rzeczpospolita

Zycie Warszawy

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

72

Page 73: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (25)

PREISLISTE (25)

RUMÄNIEN

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Romenia Liberia

National

Evenimentul Ziley

Capital

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

73

Page 74: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (26)

PREISLISTE (26)

SLOWAKEI

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Novy Cas

SME

Pravda

Hospodarske Noviny

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

74

Page 75: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (27)

PREISLISTE (27)

SLOWENIEN

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Delo

Dnevnik

Slov-Novice

Vecer

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

75

Page 76: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (28)

PREISLISTE (28)

TSCHECHISCHE REPUBLIK

NAME(Aufzählung nicht vollständig)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für Anzeigenaufträge in mm²

in schwarz/weiß

mit einer Grundfarbe

in Vierfarben-druck

Tagespresse und Wochenzeitungen

Mlada Fronta Dnes

Hospodarske Noviny

Pravo

Lidove Noviny

Fachpresse

Internet-Sites für die Stellenvermittlung

Unterschrift des Bieters

76

Page 77: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (29)

MUSTERANGEBOT 1 – PREISLISTE (29)

Anzeigenkampagne für ein allgemeines Auswahlverfahren für Auditoren

- Zielgruppe: Staatsbürger der 27 EU-Mitgliedstaaten- zu veröffentlichende Information:

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) veranstaltet folgendes allgemeines Auswahlverfahren mit Prüfung zur Bildung einer Einstellungsreserve für

RECHNUNGSPRÜFER

Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/999/09

Aufgabenstellung

Wie andere Kontrollgremien für öffentliche Finanzen auch führt der Europäische Rechnungshof zwei verschiedene Arten von Audits durch, d. h. Rechnungsprüfungen und Prüfungen auf wirtschaftlichen Mitteleinsatz bzw. Leistungsaudits.

Die Prüftätigkeit am Europäischen Rechnungshof betrifft verschiedene Bereiche und besteht im Wesentlichen aus:

- regelmäßigen Prüfaufgaben, die der Rechungshof alljährlich gemäß den Bestimmungen des Vertrags durchführen muss. Dazu gehört die Prüfung der Jahresabschlüsse der Europäischen Union, der Europäischen Entwicklungsfonds und aller anderen von der Europäischen Union geschaffenen Einrichtungen und Agenturen,

- gezielte Auditaufgaben. Hier wählt der Rechnungshof einzelne, besonders relevante Haushalts- oder Verwaltungsbereiche aus und unterzieht sie einer gründlichen Prüfung.

Folgende Maßnahmen sind möglich:

- Prüfungen, ob die Mittel effizient und sparsam eingesetzt werden- Prüfungen zur Bewertung, ob die Maßnahmen zielführend waren und wie geplant umgesetzt

werden- Risikoabschätzung und –management für gemeinschaftliche Fördergelder, die von

europäischen Einrichtungen und Organen, ihren Partnern, zwischengeschalteten Stellen und Endbegünstigten oder –gläubigern vergeben werden oder ihnen zufließen

- Bewertung und Prüfung der Leistungsfähigkeit der internen Kontrollsysteme von Organen und Einrichtungen, die eine gemeinschaftliche Finanzierung verwalten oder erhalten bzw. gemeinschaftliche Einnahmen erfassen und eintreiben,

- Prüfung der Datensysteme auf Zuverlässigkeit und Vollständigkeit- Prüfung der Hilfsmittel zur Sicherung der Aktiva- Durchführung der erforderlichen Finanzkontrollen, um sich von der Stichhaltigkeit der geltend

gemachten Ausgaben und vom wirtschaftlichen Umgang mit Fördergeldern bei Gemeinschaftsbeihilfen und von der Gemeinschaft geförderten Projekten zu überzeugen

- Prüfung der Haushalts- und Finanzvorgänge auf Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit- Prüfung der Jahresabschlüsse auf Zuverlässigkeit- Bewertung der Systeme zur Lenkung und Steuerung der Tätigkeit der betreffenden

Einrichtungen

Die europäischen Organe und Institutionen, d. h. auch der Rechnungshof, legen insbesondere Wert auf die Fähigkeit der Bewerber/-innen, unterschiedliche und oftmals komplexe Probleme erfassen, sich rasch auf veränderte Gegebenheiten einstellen und Sachverhalte wirksam vermitteln zu können. Von den Bewerbern/-innen wird Eigeninitiative, kreatives Denkvermögen und Einsatzfreude erwartet. Sie müssen sich auf eine regelmäßige, hohe Arbeitsbelastung allein und im

77

Page 78: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Team einstellen und in einem multikulturellen Arbeitsumfeld zurecht kommen. Unerlässlich ist auch die kontinuierliche Bereitschaft zur Fortbildung.

Titel oder Ausbildungsabschlüsse

Zulassungsvoraussetzungen für die Bewerber/-innen:

i) ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit Bescheinigung durch ein Prüfungszeugnis entspricht, wenn die Regelstudienzeit dafür vier Jahre oder länger beträgt

oder

ii) ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit Bescheinigung durch ein Prüfungszeugnis und anschließender mindestens 1-jähriger einschlägiger Berufserfahrung entspricht, wenn die Regelstudienzeit dafür mindestens drei Jahre beträgt

oder

iii) eine gleichwertige Berufsausbildung

Berufserfahrung

Die Bewerber/-innen müssen eine mindestens 10-jährige Berufserfahrung nachweisen, davon 8 Jahre im jeweiligen Aufgabenbereich und 3 Jahre als Führungskraft, d. h. in leitender Stellung eines Auditteams o. ä. Sie wurde nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung am Ende eines 4-jährigen Studiums (i) oder nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung am Ende eines 3-jährigen Studiums mit anschließender einjähriger einschlägiger Berufserfahrung (ii) oder einer gleichwertigen Berufsausbildung (iii) erworben.

Sprachkenntnisse

a) Hauptsprache (erste Sprache)Die Bewerber/-innen müssen gründliche Kenntnisse in einer der EU-Amtssprachen besitzen.

b) Zweitsprache (zweite Sprache)Die Bewerber/-innen müssen zufrieden stellende Kenntnisse in einer der folgenden EU-Amtssprachen haben: Deutsch, Englisch, Französisch (hierfür kommt die Hauptsprache nicht in Frage).

Dienstbezüge

Monatliches Grundgehalt ab dem 1. Januar 2009, Besoldungsgruppe AD 9, erste Dienstaltersstufe: 6 000,00 EUR

Die Stellenausschreibung wird im Amtsblatt der Europäischen Union C 999 A vom 31. Januar 2009 (http://europa.eu/eur-lex) in deutscher, englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Interessenten müssen sich auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl (http://europa.eu/epso) online anmelden und anschließend den Link „Candidature en ligne/Online applications/Online-Bewerbung“ anklicken, wo sie weitere Hinweise zum Online-Bewerbungsverfahren und das elektronische Anmeldeformular finden.

Bewerber/-innen, die das Anmeldeformular aufgrund einer Behinderung nicht auf elektronischem Wege einreichen können, können dieses Formular in Papierform – allerdings nur schriftlich – bei der in dieser Anzeige angegebenen Adresse anfordern.

Die Organe der Europäischen Union verfolgen eine Politik der Chancengleichheit. Näheres hierzu können Sie der Bekanntmachung des Ausschreibungsverfahrens entnehmen.

Auf unserer Website http://europa.eu/epso finden Sie weitere Informationen zu den Auswahlverfahren.

78

Page 79: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Anmeldeschluss für Online-Anmeldungen: 7. März 2009, 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit

Europäisches Amt für PersonalauswahlInfo-Einstellung(EPSO/AD/999/09)Büro: C-80 4/11B-1049 BrüsselFax: +32-2 295 74 88

Achtung: Bei allen EPSO-Auswahlverfahren ist grundsätzlich nur der Wortlaut der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung des Auswahlverfahrens maßgeblich. Bei Abweichungen gegenüber den Informationen an anderer Stelle sind die Angaben in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens verbindlich.

- Schlagen Sie eine Anzeigenkampagne in den 27 Mitgliedstaaten unter Verwendung der Medien aus den Preisübersichten 1 – 28 vor, die Ihnen dafür am geeignetsten erscheinen. Erläutern Sie Ihre Auswahl.

- Legen Sie ein Preisangebot zu dieser Kampagne auf Grundlage der Preise und Kostensätze aus den Preislisten 1 – 28 vor.Dieses Angebot muss vollständig sein, das heißt, es müssen alle Kosten für die Arbeiten aufgeführt sein, die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind, einschließlich der Kosten für Koordinierung, Personal, Verwaltung, Reisen, Auftragsvergabe an Unterauftragnehmer, Gemeinkosten u. ä. Keine Kostenart darf ausgenommen werden. Nicht aufgeführte zusätzliche Kosten werden vom EPSO nicht berücksichtigt.

MUSTERANGEBOT 1

NAMEN DER MEDIEN(ausführliche Liste)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für AnzeigenaufträgeVorgeschla-genes Format in mm²

Preis Zusätzliche Angaben

Tages-, Wochen-, Fachpresse und/oder Internetsites

Gesamt

ENDSUMME:

79

Page 80: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG — ANHANG 2 (30)

MUSTERANGEBOT 2 – PREISLISTE (30)

Anzeigenkampagne für ein allgemeines Auswahlverfahren für Informatiker

- Zielgruppe: Staatsbürger der folgenden 12 EU-Mitgliedstaaten: BG, CY, CZ, EE, HU, MT, LT, LV, PL, RO, SI, SK - zu veröffentlichende Information:

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) veranstaltet folgendes allgemeines Auswahlverfahren mit Prüfung zur Bildung einer Einstellungsreserve für

ASSISTENTINNEN UND ASSISTENTEN im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (Informatik)

Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AST/999/09

Gesucht werden EDV-Spezialisten für Aufgaben in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

- Betrieb / Steuerung von Rechenzentren

- Entwicklung von Datensystemen (Multilevel- oder weborientierte „Client-/Server“-Systeme) sowie Web-Entwicklung und Verwaltung

- Pflege und Verwaltung von Benutzeroberflächen

- Erstellen neuer Konzepte, Aufbau, Betrieb und Überwachung von Diensten in den Bereichen E-Mail, Daten- und Sprachnetze sowie Telekommunikation im Allgemeinen

- Verwaltung der Datensicherheit bei Informationstechnologien

- Entwicklung und Pflege von Software zur Erfassung, Verarbeitung und Verbreitung statistischen Datenmaterials

- Audit zur Sicherheit von Datensystemen

Zulassungsvoraussetzungen (erforderliches Profil)

Das Auswahlverfahren steht Bewerbern/-innen offen, die am Stichtag der Online-Bewerbung folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Titel oder Ausbildungsabschlüsse

Zulassungsvoraussetzungen für die Bewerber/-innen:

i) abgeschlossene Hochschulausbildung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (Informatik)oder ii) allgemeiner oder beruflicher Sekundarschulabschluss, der zu einer post-sekundären Ausbildung berechtigt, mit anschließender Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, die einen Bezug zur Art der Tätigkeit aufweist

2. Berufserfahrung

80

Page 81: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Die Bewerber/-innen müssen- nach dem Abschluss, der gemäß Ziffer i) für die Zulassung zum Auswahlverfahren gefordert wird,

- nach dem unter Ziffer ii) geforderten Abschluss mit anschließender Berufserfahrung

eine mit der Art der Aufgaben im Zusammenhang stehende Berufserfahrung von mindestens drei Jahren erworben haben.

3. Sprachkenntnisse

a) Hauptsprache

Die Bewerber/-innen müssen gründliche Kenntnisse in einer der folgenden EU-Amtssprachen haben: Bulgarisch, Estnisch, Griechisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch oder Tschechisch.

b) Zweite Sprache

Die Bewerber/-innen müssen über zufrieden stellende Kenntnisse in Deutsch, Englisch oder Französisch verfügen.

Dienstbezüge

Monatliches Grundgehalt ab dem 1. Januar 2009, Besoldungsgruppe AST 3, erste Dienstaltersstufe: 3 000,00 EUR.

Die Stellenausschreibung wird im Amtsblatt der Europäischen Union C 999 A vom 31. Januar 2009 (http://europa.eu/eur-lex) in deutscher, englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Interessenten müssen sich auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl (http://europa.eu/epso) online anmelden und anschließend den Link „Candidature en ligne/Online applications/Online-Bewerbung“ anklicken, wo sie weitere Hinweise zum Online-Bewerbungsverfahren und das elektronische Anmeldeformular finden.

Bewerber/-innen, die das Anmeldeformular aufgrund einer Behinderung nicht auf elektronischem Wege einreichen können, können dieses Formular in Papierform – allerdings nur schriftlich – bei der in dieser Anzeige angegebenen Adresse anfordern.

Die Organe der Europäischen Union verfolgen eine Politik der Chancengleichheit. Näheres hierzu können Sie der Bekanntmachung des Ausschreibungsverfahrens entnehmen.

Auf unserer Website http://europa.eu/epso finden Sie weitere Informationen zu den Auswahlverfahren.

Anmeldeschluss für Online-Anmeldungen: 7. März 2009, 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit

Europäisches Amt für Personalauswahl

Info-Einstellung(EPSO/AST/999/09)Büro: C-80 4/11B-1049 BrüsselFax: +32-2 295 74 88

Achtung: Bei allen EPSO-Auswahlverfahren ist grundsätzlich nur der Wortlaut der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung des Auswahlverfahrens maßgeblich. Bei Abweichungen gegenüber den Informationen an anderer Stelle sind die Angaben in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens verbindlich.

- Schlagen Sie eine Anzeigenkampagne in den 12 Mitgliedstaaten unter Verwendung der Medien aus den Preisübersichten 1 – 28 vor, die Ihnen dafür am geeignetsten erscheinen. Erläutern Sie Ihre Auswahl.

81

Page 82: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

- Legen Sie ein Preisangebot zu dieser Kampagne auf Grundlage der Preise und Kostensätze aus den Preislisten 1 – 28 vor.Dieses Angebot muss vollständig sein, das heißt, es müssen alle Kosten für die Arbeiten aufgeführt sein, die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind, einschließlich der Kosten für Koordinierung, Personal, Verwaltung, Reisen, Auftragsvergabe an Unterauftragnehmer, Gemeinkosten u. ä. Keine Kostenart darf ausgenommen werden. Nicht aufgeführte zusätzliche Kosten werden vom EPSO nicht berücksichtigt.

MUSTERANGEBOT 2

NAMEN DER MEDIEN(ausführliche Liste)

Einheitspreis in EUR für die Layout-Gestaltung

Preis in EUR für AnzeigenaufträgeVorgeschla-genes Format in mm²

Preis Zusätzliche Angaben

Tages-, Wochen-, Fachpresse und/oder Internetsites

Gesamt

ENDSUMME:

82

Page 83: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Anhang 3 - Fragebögen

- Fragebogen für die Angaben zum Bieter

- Fragebogen zwecks Ausschluss bzw. Auswahl der Bieter

83

Page 84: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Anhang 3

1 FRAGEBOGEN FÜR DIE ANGABEN ZUM BIETER

Kurze Antwort oder Verweis auf das Angebot

1.1. Name des Bieters

1.2. Rechtsform des Bieters

1.3. Datum der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

1.4. Land der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

1.5. Nummer der Eintragung

1.6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

1.7. Bankverbindung:

a) Nachweis zur Bankverbindung a)

b) Kontonummer b)

c) Währung c) Euro

d) Name der Bank d)

e) Anschrift der Bank e)

1.8. Firmensitz des Bieters

1.9. Geschäftsanschrift des Bieters

1.10. Zur Vertragsunterzeichnung im Namen des Bieters bevollmächtigte Person:

a) Name a)

b) Vorname b)

c) Anrede (Dr., Frau, Herr usw.) c)

d) Funktion (Geschäftsführer usw.) d)

e) Telefon e)

f) Postanschrift f)

84

Page 85: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

1.11. Ist die Unterschrift des Zeichnungsberechtigten ausreichend für einen Vertragsabschluss im Namen des Bieters?

Ja/Nein

Falls nicht,

a) tragen Sie bitte die unter Ziffer 1.10 verlangten Angaben für jeden weiteren Zeichnungsberechtigten ein,

a)

b) geben Sie bitte an, welche Unterschriften für den Vertragsabschluss im Namen des Bieters erforderlich sind.

b)

1.12. Ansprechpartner für diese Ausschreibung:

a) Name a)

b) Vorname b)

c) Anrede (Dr., Frau, Herr usw.) c)

d) Funktion (Geschäftsführer usw.) d)

e) Telefon e)

f) Fax f)

g) E-Mail g)

h) Postanschrift h)

85

Page 86: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

2 FRAGEBOGEN ZWECKS AUSSCHLUSS BZW. AUSWAHL VON BIETERN

2.1. Ausschlusskriterien

Kurze Antwort oder Verweis auf das Angebot

2.1.1. Liegen dem Angebot Bescheinigungen darüber bei, dass

Ja/Nein

a) Sie sich nicht in Konkurs, in Liquidation, in einem Vergleich zur Abwendung eines Konkurses (oder in einer ähnlichen Lage) befinden, dass Sie Ihre Geschäftstätigkeit nicht dauernd oder vorübergehend eingestellt haben und gegen Sie kein vergleichbares Verfahren anhängig ist,

a)

b) Sie nicht rechtskräftig wegen eines Tatbestands verurteilt wurden, der Ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,

b)

c) Sie keinen schwerwiegenden Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften begangen haben,

c)

d) Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge, der Steuern und Abgaben nachgekommen sind,

d)

e) Sie bei der Erteilung der von der Auftrag gebenden Dienststelle geforderten Auskünfte keine vorsätzlich falschen Erklärungen abgegeben oder falsche Bescheinigungen vorgelegt haben,

e)

f) Sie nicht rechtskräftig wegen Betrugs, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten rechtswidrigen Handlung verurteilt worden sind,

f)

g) Sie im Zusammenhang mit einer anderen Ausschreibung oder der Gewährung einer Finanzhilfe aus dem Gemeinschaftshaushalt keine schwere Vertragsverletzung durch Nichterfüllung begangen haben?

g)

86

Page 87: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Kurze Antwort oder Verweis auf das Angebot

2.1.2. Geben Sie Ihr Angebot gemeinsam mit anderen Bietern ab?

Ja/Nein

2.1.3. Falls Sie Ziffer 2.1.2 oben mit „Ja“ beantwortet haben:

a) Hat jeder Partner des gemeinsamen Angebots einen Nachweis beigefügt, aus dem hervorgeht, dass die Bedingungen gemäß Ziffern 2.1.1.a) bis 2.1.1.g) erfüllt sind?

a)

b) Bitte geben Sie die Namen aller am gemeinsamen Angebot beteiligten Partner an.

b)

2.1.4. Sieht Ihr Angebot die Vergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer vor?

Ja/Nein

2.1.5. Falls Sie Ziffer 2.1.4. oben mit „Ja“ beantwortet haben:

a) Bitte geben Sie die Namen aller vorgeschlagenen Unterauftragnehmer an.

a)

b) Bitte geben Sie an, welchen Anteil des Auftrags Sie an jeden einzelnen Unterauftragnehmer vergeben wollen.

b)

2.2. Fachliche Leistungsfähigkeit

Kurze Antwort oder Verweis auf das Angebot

Haben Sie (bzw. im Fall eines gemeinsamen Angebots, haben alle Partner) die folgenden erforderlichen Angaben gemacht:

Ja/Nein

a) Firmenname a)

b) Datum der Firmengründung b)

c) Kopie der Satzung c)

d) Eintragung im Handelsregister d)

e) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

e)

87

Page 88: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Kurze Antwort oder Verweis auf das Angebot

f) Geschäftsbereiche des Unternehmens

f)

g) Zusammensetzung des Verwaltungsrates

g)

h) höchstens 90 Tage alte Bescheinigung der im Land Ihrer Niederlassung zuständigen Behörde, aus der hervorgeht, dass Sie Ihren Verpflichtungen zur Entrichtung von Steuern und Sozialbeiträgen ordnungsgemäß nachgekommen sind

h)

2.3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kurze Antwort oder Verweis auf das Angebot

Haben Sie (oder im Fall eines gemeinsamen Angebots, haben alle Partner) Folgendes beigefügt?

Ja/Nein

a) Bilanzen der letzten beiden Jahre a)

b) Bankbescheinigung über die finanzielle Lage

b)

88

Page 89: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

2.4. Technische Leistungsfähigkeit

Kurze Antwort oder Verweis auf das Angebot

2.4.1. Haben Sie Folgendes beigefügt?

a) Beispiele für Arbeiten, die unmittelbar mit den in dieser Ausschreibung vorgesehenen Leistungen und Produkten im Zusammenhang stehen

b) Beispiele für Arbeiten, die mit den in dieser Ausschreibung geforderten Leistungen vergleichbar sind; dabei ist anzugeben, wie der Bieter und die Partner des Bieters in der Vergangenheit gleichartige Arbeiten durchgeführt haben

c) Referenzen von Kunden des Unternehmens

d) Liste der Auftraggeber, für die Sie während der letzten drei Jahre tätig waren

Ja/Nein

a)

b)

c)

d)

2.4.2. Liegen Nachweise bei, aus denen hervorgeht, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind?

Ja/Nein

a) geforderte Sprachkenntnisse a)

b) Fähigkeit, Informationsmaterial in allen Gemeinschaftssprachen zu gestalten und zu erstellen (einschließlich Übersetzungen)

b)

c) Erfahrungen mit komplexen und grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsaktionsmaßnahmen, die für öffentliche oder private Organisationen durchgeführt wurden

c)

2.4.3. Liegt dem Angebot Folgendes bei? Ja/Nein

a) Beschreibung der technischen Ausrüstung, über die Sie zur Lieferung bzw. Erbringung der in dieser Ausschreibung verlangten Produkte und Leistungen verfügen

a)

89

Page 90: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

Kurze Antwort oder Verweis auf das Angebot

b) Nachweis für die Kompatibilität Ihrer Software mit dem Betriebssystem der Kommission (Windows XP)

b)

c) Aufstellung der Dienstleistungen, die Sie unmittelbar erbringen können

c)

d) Aufstellung der Leistungen, die Sie an Unterauftragnehmer vergeben wollen

d)

2.4.4. Liegt dem Angebot Folgendes bei? Ja/Nein

a) Angabe der Gesamtzahl der Vollzeitbeschäftigten des Bieters

a)

b) Liste der Mitarbeiter, die die in Abschnitt 4.2 der Leistungsbeschreibung erläuterten Aufgaben durchführen können, mit Angabe ihrer Erfahrung, ihrer Qualifikation und ihrer Sprachkenntnisse, mit allen Lebensläufen

b)

2.4.5. Wurden sonstige sachdienliche Angaben zu den Qualifikationen und zur Erfahrung des Personals übermittelt, das für diese Aufgaben eingesetzt werden kann, aus denen hervorgeht, dass diese Mitarbeiter fachlich kompetent sind, die geforderten Dienstleistungen zu erbringen?

Ja/Nein

2.4.6. Ist - mit Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern und mit deren schriftlichem Einverständnis - vermerkt, welcher Anteil des Auftrags gegebenenfalls weitervergeben werden soll?

Ja/Nein

90

Page 91: 14-1999-00957-00-00-FR-TRA-00 (EN) - Europaeuropa.eu/epso/doc/ao_de_final.doc · Web viewIr = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen

3. UNTERSCHRIFT DES BIETERS

3.1. Name des Bieters

3.2. Zeichnungsberechtigter:

a) Name a)

b) Funktion b)

c) Unterschrift c)

d) Datum d)

3.3. Stempel des Unternehmens des Bieters (fakultativ)

91


Recommended