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1 Ver.di- Kreisdelegiertenkonferenz Offenbach 12. September 2006 Herzlich willkommen.

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1 Ver.di- Kreisdelegiertenkonferenz Offenbach 12. September 2006 Herzlich willkommen
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Ver.di- Kreisdelegiertenkonferenz Offenbach

12. September 2006

Herzlich willkommen

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Was will die Initiative Mindestlohn?

Arbeit darf nicht arm machen– deshalb fordern ver.di und NGG gemeinsam die

Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns– mit 7,50 € beginnen und schrittweise auf 9 € erhöhen

Vollzeiterwerbsarbeit muß eine unabhängige Existenzsicherung und ein menschenwürdiges Leben ermöglichen

– auch dort, wo das tarifpolitisch nicht durchzusetzen ist

Ein gesetzlicher Mindestlohn kurbelt die Binnennachfrage an und es entstehen neue Arbeitsplätze

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Die Anzahl der Millionäreist im Jahr 2002um 25.000 auf755.000 gestiegen.

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Verteilung wird zum Problem:

Armut nimmt zu - Reichtum auch!– (2. Armutsbericht der Bundesregierung 2005)

13,5% der Bevölkerung lebten 2003 unter der Armutsgrenze - 1,5 Prozentpunkte mehr als 1998

gleichzeitig wuchs der Anteil der oberen 10% Vermögensbesitzer am gesamten Nettovermögen um 2,4%

zunehmende Spaltung der Erwerbseinkommen

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6

Umverteilung – immer weiter?Veränderungen gegenüber dem Vorjahr

26 Mrd. €

32 Mrd. €

42 Mrd. €

2 Mrd. €

40 Mrd. €

-6 Mrd. €-10

0

10

20

30

40

50

Mil

liar

den

Eu

ro

Volkseinkommen

Arbeitnehmerentgelte

Gewinn- und Vermögenseinkommen

2005 2006

2006

2006 2005

2005

Quelle: 2005: Statistisches Bundesamt: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung; Prognose für 2006: Jahreswirtschaftsbericht 2006.

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7

Einbruch der Gewinnsteuern Steuereinnahmen in Mrd. €

23,6

8,6

27,0

24,523,5

23,2

13,5

20,9 14,010,8

-0,4 2,9

2000 2001 2002 2003

Kapitalertrag-steuer

Gewerbe-steuer

Körperschaft-steuer

Quelle: Bundesfinanzministerium, Steuerschätzung Mai 2003

64,1

45,0

40,4

ver.di BundesvorstandBereich Wirtschaftspolitik

42,6

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Das Märchen vom Hochlohnland:

Niedrig- und Armutslöhne trotz Vollzeitarbeit nehmen zu

Definition:

Niedriglöhne (weniger als 2.163 €) beziehen– fast 60% der Erwerbstätigen im Osten– 25% der Erwerbstätigen im Westen

Armutslöhne (weniger als 1.442 €) beziehen– fast 30% der Erwerbstätigen im Osten– 12% der Erwerbstätigen im Westen

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Marsch in den LohnsteuerstaatEntlastung der Gewinne und Vermögen

13%

18%

23%

28%

33%

38%

1977

1978

1979

1980

1981

1982

1983

1984

1985

1986

1987

1988

1989

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

An

teil

an

de

n S

teu

ere

inn

ah

me

n

Gewinn- und Vermögenssteuern *)

Lohnsteuer

*) Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer + veranlagte Einkommensteuer + Kapitalertragsteuer + Zinsabschlagsteuer + VermögensteuerQuelle: Volkwirtschaftliche Gesamtrechnungen, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

ver.di BundesvorstandBereich Wirtschaftspolitik

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Wer arbeitet im Niedriglohnsektor?

Besonders betroffen sind Beschäftigte– in Dienstleistungsbranchen– in Kleinbetrieben

Frauen– Anteil ist bei Frauen doppelt so hoch wie bei Männern– Friseurin in Sachsen im ersten Jahr nach der Berufsausbildung > 615,-€

– Floristin Sachsen-Anhalt 959,-€ im Monat

– Arzthelferin Westdeutschland 1.309,-€Zusätzlich:

Teilzeitbeschäftigte (57%)

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100,0(4.175)

100,0(2.138)

Alle(in Mill. Personen)

73,166,5Keine einfache Tätigkeit

60,865,3Alter 30 Jahre und darüber

64,361,6Mit Berufsausbild. (ohne Abitur)

52,426,04,4

63,022,416,6

Dienstleistungsbereich   Handel und Verkehr   haushaltsb. Dienstleistungen

49,845,3

71,364,8

Geschlecht: Frau   dar. deutsche Frauen

62,222,0

80,945,3

Kleinbetrieben bis    99 Beschäftigte      9 Beschäftigte

PrekärlöhnerArmutslöhnerBeschäftigungsmerkmale

Quelle: WSI

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Branchen mit hohem Anteil an Niedriglohnbeschäftigten

76% 75%72%

40%

33% 33% 32%

SonstigeDienstleistungen

Private Haushalte Gastgewerbe Landwirtschaft undFischerei

Ernährungsgewerbe,Tabakverarbeitung

Einzelhandel Dienstleistungen fürUnternehmen

Niedriglöhne sind besonders verbreitet bei Dienstleistungstätigkeiten. Rund drei Viertel der Beschäftigten im Gastgewerbe, in privaten Haushalten oder sonstigen Dienstleistungen wie Friseurhandwerk oder Bewachungsgewerbe arbeiten für Niedriglöhne. Auch im Einzelhandel erhalten ein Drittel der Beschäftigten nur einen Niedriglohn.Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigtenpanel / IAT

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Bezieher/innen von Niedriglöhnen(knapp 6,9 Millionen)

Vollzeit-beschäftigterund 3 Mio.=

43%

sozialversicher.-pflichtige Teilzeit-beschäftigte rund

1,4 Mio = 21%

geringfügig Beschäftigte rund

2,5 Mio = 36%

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Hartz IV führt zu weiterer Verarmung!

Verschärfung der „Zumutbarkeitsregelung“– Löhne unterhalb des Tarifniveaus sind zumutbar

einzige Bremse nach unten: die „Sittenwidrigkeit“– ab 30% unter Tarif oder unter „ortsüblichem Lohn“

Tarifautonomie wird dadurch de facto ausgehebelt– Beispiel Bewachungsgewerbe Thüringen: 4,26 € minus

30% = 3 €

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Niedriglöhne gegen Arbeitslosigkeit?

Entwicklung ist gewollt– Begründung: Niedriglöhne sind kein Problem, sondern

die Lösung des (Arbeitslosigkeits-)Problems Hans-Werner Sinn:

– „Jeder, der Arbeit sucht, findet Arbeit, wenn man nur zuläßt, daß der Lohn weit genug fällt ...“

Wenn Löhne nicht zum Leben reichen - kein Problem! Staatliche Transferleistungen helfen aus (Kombi-Lohn)

Tatsächlich führt Lohnsenkung zu mehr Arbeitslosigkeit

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Die reichsten0,5 Prozentder Deutschen besitzenein Vierteldes gesamtenGeldvermögens.

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Warum gesetzlicher Mindestlohn? Tarifpolitik allein reicht nicht!

Tarifpolitische Strategien - wie Verbesserung der AVE oder Ausweitung des Entsendegesetzes - lösen nicht das Problem, denn wichtige Voraussetzungen fehlen

– flächendeckende Tarifverträge– existenzsichernde Löhne in Tarifverträgen

Rückläufige Tarifbindung und tariffreie Zonen

Tarifbereiche mit niedrigen Tarifvergütungen, „tarifschwache Zonen“

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Tarifbindung 1998-2003

70

54

76

63

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21

95

92

80

78

76

74

73

70

68

68

68

65

35

47

52

49

43

55

54

42

49

25

56

41

98

77

88

99

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

Gebietsk./Sozialv.

Bergbau/Energie

Kredit/Versicherung

Baugewerbe

Grundstoffverarbeitung

Verbrauchsgüter

Investitionsgüter

Verkehr/Nachrichten

Insgesamt

Handel/Reparatur

Org. ohne Erwerbszweck

Landwirtschaft u.a.

sonstige Dienste

Dienste für Unternehmen

West Ost

Tarifbindung in Deutschland

nach Sektoren 2003

(Beschäftigte in %)

Quelle: WSI

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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948: „Recht auf eine angemessene + befriedigende Entlohnung, die

eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert“.

EU Sozialcharta:Minimum 60% des Nettolohns = prinzipiell die Grenze nach unten Wenn Land Garantie von angemessener Lebensstandard

nachweist, dann = 50% absolute Untergrenze

Realität anders: 50% nur in 3 Ländern der EU erreicht

Mit 7,50 € in Deutschland 45% des Durchschnittlohns Mit 9,- € wären es 54%

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Warum 7,50? Beispielrechnung für Mindestlohn (2003)

Durchschnittlicher Bruttoverdienst 2.884Keine Armutslöhne:50% des Vollzeitlohns 1.442Netto 1.012Pfändungsfreigrenze für Erwerbstätige 985Sozialhilfe 639

Erfasste ArbeitnehmerInnen:Bei 1.442 € 3,4 MioBei 1.250 € 2,4 Mio

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Abbildung 3: Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor (2000)*

19,4%

18,7%

16,6%

16,0%

15,7%

15,6%

15,6%

15,1%

12,2%

11,2%

10,9%

10,8%

9,7%

8,6%

0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0%

Großbritannien

Irland

Niederlande

Griechenland

Deutschland

Spanien

Frankreich

EU (13)

Belgien

Österreich

Portugal

Finnland

Italien

Dänemark

* Alle Beschäftigten mit mindestens 15 Wochenstunden, die weniger als 2/3 des nationalen Median-Lohns verdienen

Quelle: Europäische Kommission (2004: 168)

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Dienstleistungsrichtlinie braucht gesetzlichen Mindestlohn

Das Herkunftslandprinzip hätte dem Lohn-, Sozial- und Umweltdumping in Europa Tür und Tor geöffnet.

Die Dienstleistungsrichtlinie ist noch nicht endgültig. Weitere Entwürfe können hinter des erreichten Stand zurückfallen.

Die Entsenderichtlinie erlaubt es, die im Gastland geltenden Mindeststandards und Mindestlöhne für die entsandten Arbeitnehmer/innen verpflichtend zu machen.

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wäre sichergestellt, daß die Dienstleistungsrichtlinie nicht zu mehr Druck auf deutsche Löhne führt.

Rosi Haus
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Europäische Erfahrungen

In den meisten europäischen Nachbarstaaten gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn - mit positiven Erfahrungen

– ist nicht schädlich für die Beschäftigung– Lohnspreizung wurde reduziert– Lohndiskriminierung von Frauen wurde reduziert

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Abbildung 2: Gesetzliche Mindestlöhne pro Stunde in Euro (Stand: Januar 2006)

8,69

8,03

7,96

7,65

7,48

7,36

3,86

3,78

3,35

3,03

2,62

1,58

1,35

1,32

1,00

0,99

0,92

0,67

0,52

0,47

4,25

0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00

Luxemburg

Frankreich

Niederlande

Irland

Belgien

Grossbritannien

Griechenland

Spanien

Malta

Slowenien

Portugal

Tschechien

Polen

Ungarn

Slowakei

Estland

Litauen

Lettland

Rumänien

Bulgarien

USA

Gesetzlich festgelegter Stundenlohnsatz: Luxemburg, Frankreich, Großbritannien, Irland, USA (bei Großbritannien und USA umgerechnet zum Wechselkurs vom 16.1.2006)

Berechneter Stundensatz auf der Grundlage folgender Wochenarbeitszeiten: 40 Stunden: Griechenland, Malta, Slow enien, Ungarn, Polen, Estland, Litauen, Lettland, Bulgarien, Rümänien; 39 Stunden: Slow akei; 38,5 Stunden : Spanien, Portugal; 38 Stunden : Belgien, Tschechien; 37-Stunden : Niederlande. Bei Spanien und Portugal w urden die Werte auf der Grundlage der

obligatorischen 14 Monatsgehälter berechnet.

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Abbildung 4: Monatliche gesetzliche Mindestlöhne in % der durchschnittlichen Monatslöhne in der Industrie und den Dienstleistungen (2004)

50,0%

49,6%

49,0%

46,4%

46,1%

44,1%

41,0%

40,7%

40,7%

39,1%

38,8%

38,5%

37,9%

37,7%

35,1%

34,4%

34,1%

32,9%

32,4%

0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0%

Irland

Luxemburg

Malta

Belgien**

Niederlande

Slowenien

Bulgarien

Portugal

Ungarn

Lettland

Tschechien

Litauen

Grossbritannien

Spanien

Polen

Rumänien

Slowakei

USA

Estland*

* 2003; ** 2002

Quelle: Europäische Kommission

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Länder ohne gesetzlichen Mindestlohn

Skandinavien– hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad

Österreich– hohe Tarifbindung durch Pflichtmitgliedschaft der

Unternehmen in der Wirtschaftskammer Italien

– hohe Tarifbindung abgesichert durch Verfassung Deutschland

– kein funktionaler Ersatz

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Verfahren zur Festlegung und Anpassung

Rein politische Entscheidung (USA)

Politische Entscheidung mit institutionalisierten Konsultationen von Arbeitgebern und Gewerkschaften (Großbritannien, Irland, Spanien, Portugal)

Ergebnis von nationalen Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften (Belgien, Griechenland)

Indexierung des Mindestlohns an die Preis- und/oder Lohnentwicklung sowie politische Entscheidung mit institutionalisierten Konsultationen (Frankreich, BeNeLux-Staaten)

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Ist Kombi-Lohn die bessere Lösung?

Kombi-Löhne ermöglichen Lohn-Dumping, setzen das gesamte Lohngefüge unter Druck und eine Spirale nach unten in Gang.

Kombi-Löhne gibt es bereits (ALG II)

Gibt keine Belege dafür, daß Kombi-Lohn zu einem nennenswerten Aufbau von Beschäftigung geführt hat.

Z.B. Magdeburger Modell: Breit angelegte Kombilöhne bringen kaum Beschäftigung, sind aber enorm teuer.

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Jobkiller Mindestlohn?

„Ein Mindestlohn würde arbeitsmarktpolitisch einen Riesenschaden anrichten.“ (Martin Kannegiesser)

Arbeitsmarktforscher tun sich schwer, negative Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen wissenschaftlich zu belegen.

Der Mindestlohn schafft in Deutschland 70.000 zusätzliche Arbeitsplätze - wegen der Nachfragewirkung der höheren Löhne (ökonometrische Studie im Auftrag von ver.di)

Der Mindestlohn ist eine Voraussetzung für fairen Wettbewerb und gegen die Lohnspirale nach unten

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Exportüberschuss Deutschlandsin Milliarden Euro

19,1

25,728,8

16,3

7,8

38,6

83,0

11,6

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

Quelle: Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

ver.di BundesvorstandBereich Wirtschaftspolitik

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Wachstum entsteht durch Binnenachfrage

Wachstum der Nachfragekomponenten 1998 - 2002

-5%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

40%

Bruttoinlandsprodukt Privater Konsum Staatskonsum Bruttoinvestitionen Export

USA Frankreich Großbritannien Deutschland

ver.di BundesvorstandBereich Wirtschaftspolitik

Quelle: OECD 2003, eigene Berechnungen

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Konkrete Anknüpfungspunkte in ver.di

Tarifentgelte unter 7,50 € in 10 Branchen von ver.di:– ArzthelferInnen– Callcenter– Bewachungsgewerbe– Einzelhandel– Facility-Management– Friseurhandwerk– Großhandel– Speditionen/ Logistik– Tankstellen– Zeitarbeit

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Was tun? - Mindestlohn-Initiative

online- Kampagne (ab März 2006) www.mindestlohn.de SMS- Handy- Kampagne mit Tel.: 7 26 26

(Mindeslohn, Vorname, Nachname, Wohnort)

Mindestlohn- Film- Veranstaltung Unterschriftenaktionen der ver.di- Personal- + Betriebsräte Info- Stände in der Innenstadt mit Unterschriftensammlung Handy- Karawane Parken für den Mindestlohn Fahrradkarawane – Strampeln für den Mindestlohn Mindest- Lobby

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Papst Benedikt XVI:

„Die gerechte Ordnung der Gesellschaft ist ein zentraler Auftrag der Politik“ (Enzyklika „Deus Caritas Est“ 2005)

Papst Johannes Paul II:

„Die Aufteilung der Gesellschaft in Starke und Gesunde auf der einen und den Schwachen und Kranken auf der anderen Seite ist des Menschen unwürdig.“

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