Date post: | 05-Apr-2015 |
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Unterrichtsveranstaltung für Pharmaziepraktikanten
Referent:
RA Martin Reiss
Die Apothekerversorgung Berlin (AVB) und das System der berufsständischen Versorgungswerke
Inhalt
1. Allgemeines2. Vorteile des
Versorgungswerkes3. Beitragsrecht4. Leistungsrecht5. Alterseinkünftegesetz
Allgemeines
Die Rentenversicherung der Berliner und Brandenburger Apotheker/Pharmazie- praktikanten.
Eine Einrichtung der Kammer.
Wer ist die Apothekerversorgung Berlin ?Wer ist die Apothekerversorgung Berlin ?
Bremen
Apotheker
Apotheker
Hamburg
Apotheker
Brandenburg
Berlin
ApothekerSachsen-Anhalt
ApothekerApotheker
Apotheker
Apotheker
Rheinland-Pfalz
Bayern
Schleswig- Holstein
Apotheker
Apotheker
Apotheker
Mecklenburg-Vorpommern
Apotheker
Baden-Württemberg
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
Apotheker
ThüringenSachsen
Saarland
Apotheker
Apotheker
Apotheker
Allgemeines
Stellung der AVB im sozialen SicherungssystemStellung der AVB im sozialen Sicherungssystem
I. Säule II. Säule III. Säule
Allgemeines
Berliner Kammergesetz/Heilberufe-gesetz Bbg.
RechtsgrundlagenRechtsgrundlagen
Satzung der Apothekerversorgung
Allgemeine Gesetze
Allgemeines
Altersabsicherung
Aufgaben der AVBAufgaben der AVB
Hinterbliebenenabsicherung
Berufsunfähigkeitsschutz
Reha-Zuschüsse
Inhalt
1. Allgemeines2. Vorteile des
Versorgungswerkes3. Beitragsrecht4. Leistungsrecht5. Alterseinkünftegesetz
Vorteile des VSW
= kein Einfluss Dritter
kompetente Beratung
höhere Leistungen
niedrige Verwaltungskosten
Mitteilungen über Anwartschaften
Selbstverwaltung
Gewinnverwendung für Leistungsver-
besserung
gute Verzinsung der Beiträge
Vorteile des VSW
Deutsche RV: 37 Jahre Höchstbeitrag = 2.111,00 EUR (W)
= 1.873,00 EUR (O)
Höhere Leistungen als in der Deutschen Höhere Leistungen als in der Deutschen RVRV
Apothekerversorgung Berlin: 37 Jahre Höchstbeitrag = 4.358,08 EUR (W)
= 3.803,47 EUR (O)
Vorteile des VSW
Niedrige VerwaltungskostenNiedrige Verwaltungskosten
1,551,62 1,621,65
2,08
1,761,791,74
1,43 1,391,381,46 1,6 1,64
0
0,3
0,6
0,9
1,2
1,5
1,8
2,1
2,4
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Verwaltungskostensatz
Vorteile des VSW
Gute VerzinsungskennziffernGute Verzinsungskennziffern
7,18
6,886,59 6,73
5,52
4,834,634,72
4,424,44
4,26 3,61
5,27
4,38
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009
ZinsRechnungszins
Vorteile des VSW
Demografisch unanfälligerDemografisch unanfälliger
BfA
VSW Deutsche RV
Organstruktur der AVBOrganstruktur der AVB
Kammerversammlung der LAK Brandenburg
Delegiertenversammlung Apothekerkammer Berlin
10 Berliner Vertreter 2 Brandenburger Vertreter
Vertreterversammlung AVB
wählt
wäh
lt
wä
hlt
Verwaltungsausschuss5 Berliner/1 Brandenburger
Aufsichtsausschuss5 Berliner/1 Brandenburger
wä
hlt
Inhalt
1. Allgemeines2. Vorteile des
Versorgungswerkes3. Beitragsrecht4. Leistungsrecht5. Alterseinkünftegesetz
Beitragsrecht
Pharmaziepraktikanten
Wer wird MitgliedWer wird Mitglied
Angehörige der Apothekerkammer Berlin und Brandenburg
Voraussetzungen:Voraussetzungen: - Alter < 60. Lj. - nicht berufsunfähig - tätig in Bln. oder Bbg.
Beitragsrecht
angestellte Apotheker/Pharmazeuten im Praktikum sind kraft Gesetz zunächstin beiden Systemen pflichtig
Deutsche RV oder AVB ?!Deutsche RV oder AVB ?!
aber:aber:
eine Befreiung zugunsten der AVB istmöglich (§ 6 Abs.1 Nr.1 SGB VI)
Beitragsrecht
Rechtsfolgen der Befreiung von der Rechtsfolgen der Befreiung von der Deutschen RVDeutschen RV
Rententräger ist ausschließlich die AVB Befreiung von der Deutschen RV gilt tätig-
keits- und nicht personenbezogen
Problem:Problem:(vorübergehend) berufsfremde Tätigkeit
Beitragsrecht
BeitragszahlungBeitragszahlung
1. Angestellte: - gleicher Beitragssatz wie zur Deutschen RV,
z.Zt. 19,9 % (50% AG, 50 % AN), in 2012 voraussichtlich Absenkung auf 19,6%
- Beitragsbemessungsgrenzen in 2011:
5.500 € (W); 4.800 € (O)
- Beitragsbemessungsgrenzen in 2012:
5.600 € (W); 4.800 € (O)
Beitragsrecht
BeitragszahlungBeitragszahlung
2. Selbständige:
-Beitragssatz wie zur Deutschen RV,
z.Zt. 19,9 % bis zur BBG (2012: 19,6%) -Selbständige müssen den Beitrag allein aufbringen !
Beitragsrecht
3. Pharmazeuten im Praktikum im Ausland:3. Pharmazeuten im Praktikum im Ausland: während der Praktikumszeit:
Ausscheiden aus der AVB
aber: Fortführung mit 1/10 Beitrag möglich
ab 01.01.2011: 109,45 € (W) / 95,52 €(O)
ab 01.01.2012: 109,76 € (W) / 94,08 €(O)
Beitragsrecht
4. Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit:4. Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit:
Bitte teilen Sie die Arbeitslosigkeit der AVB sofort mit !
die Beiträge werden nach § 207 SGB III vom Arbeitsamt übernommen
Aber: nicht mehr bei Bezug von AloGeld II
Beitragsrecht
5. Zeiten der Kinderbetreuung5. Zeiten der Kinderbetreuung:
grds. beitragsfrei zur Vermeidung von Rentennachteilen gilt:
Für Geburten ab 01.01.1992 bleiben Zeiten des Mutter- schutzes und der Kinderbetreuung bis zu längstens 36 Monaten nach der Geburt des Kindes bei der Errechnung der durchschnittlichen Steigerungszahl außer Betracht
Neues BSG-Urteil: Mitglieder berufsständischer Vwke haben Rechtsanspruch auf Anerkennung von KiErzZeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV Bund)
Tätigkeitsverlagerung
Wechsel des Kammerbereiches:Wechsel des Kammerbereiches:
- Lokalitätsprinzip
- ggf. „Patchworkrente“
- Überleitung nur, soweit noch nicht 5 Jahre Mitglied in einem V‘werk
Inhalt
1. Allgemeines2. Vorteile des
Versorgungswerkes3. Beitragsrecht4. Leistungsrecht5. Alterseinkünftegesetz
Leistungsrecht
Altersrente Witwen(r)rente
Berufsunfähigkeitsrente
Halbwaisenrente
Vollwaisenrente
Reha- Zuschüsse
Sterbegeld
Leistungsrecht
AltersrenteAltersrente
Derzeit: Anspruch mit dem 65. Lebensjahr
und Vorziehung bis zum 60. Lj. möglichaber seit 1.1.2009: schrittweise
Anhebung des Regelrentenalters auf 67 und des Vor-ziehungsalters auf das 62. Lj.
Leistungsrecht
Altersrente: Übergang von 65 auf 67Altersrente: Übergang von 65 auf 67
Später in Rente
Versicherte Geburtsjahr
Anhebung um 2 Monate
auf das Alter Jahr Monat
1950 II 2 65 2 1951 IIII 4 65 4 1952 IIIIII 6 65 6 1953 IIIIIIII 8 65 8 1954 IIIIIIIIII 10 65 10 1955 IIIIIIIIIIII 12 66 0 1956 IIIIIIIIIIIIII 14 66 2 1957 IIIIIIIIIIIIIIII 16 66 4 1958 IIIIIIIIIIIIIIIIII 18 66 6 1959 IIIIIIIIIIIIIIIIIIII 20 66 8 1960 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 22 66 10 1961 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 24 67 0
Leistungsrecht
BerufsunfähigkeitsrenteBerufsunfähigkeitsrente
Anspruch besteht ab dem 1. Beitrag, aber strenger Berufsunfähigkeitsbegriff
Anspruch in Höhe von derzeit 85 % der hochgerechneten Altersrente. Ab 1.1.2009 schrittweise Absenkung auf 70% über 10 Jahre
grundsätzlich BU-Rente auf Zeit (bis zu 2 Jahre mit Wiederholungsmöglichkeiten)
Leistungsrecht
HinterbliebenenrentenHinterbliebenenrenten 60 % Witwen(r)rente bei Rentenbezug des
Verstorbenen
10 % Halbwaisenrente bis zum 27. Lj. (8,5% Anw.)
20 % Vollwaisenrente bis zum 27. Lj. (17% Anw.)
Sterbegeld (2 Monatsrenten)
Vorteil: Es erfolgt keine Anrechnung eigenen Einkommens.
51 % der Anwartschaft auf AR, falls Mitglied z.Zt. des Todes Anwartschaftsberechtigter war
Leistungsrecht
Reha- ZuschüsseReha- Zuschüsse
Voraussetzung:Berufsfähigkeit gefährdet
Zuschuss:im Regelfall 50 % der Kostenin Härtefällen höherer Zuschussstets 100 % der Kosten bei AHB oder
Entziehungskuren
Rechtsschutz
Öffentlich-rechtliche PflichtversorgungÖffentlich-rechtliche Pflichtversorgung
Widerspruch gegen Bescheide des Verwaltungsausschusses
Klage vor dem VG gegen ablehnende Bescheide des Aufsichtsausschusses
Rechtszug: VG- OVG- BVerwG-BVerfG
Inhalt
1. Allgemeines2. Vorteile des
Versorgungswerkes3. Beitragsrecht4. Leistungsrecht5. Alterseinkünftegesetz
Die Neuregelungen AltEinkG
Beiträge zu Systemen der sog. Basisversorgung sind ab 2005 als Sonderausgaben beschränkt abziehbar (ab 2005 zunächst bis zu 12.000 €, dann jährlich um 2 % steigend bis auf 20.000 € im Jahre 2025 – bei Ehepaaren doppelter Betrag) !
Sonstige Vorsorgeaufwendungen können von Selbständigen bis zu 2.500 €, von Angestellten bis 1.500 € abgezogen werden.
Beitragsseite:Beitragsseite:
Das AltEinkG hat zum 01.01.2005 eine vollkommen neue Systematik der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung von Versorgungsbeiträgen und Alterseinkünften eingeführt.
Jedes Mitglied der AVB, das nicht aktiv handelt, verschenkt zu großen Teilen den Sonderausgabenabzug für gezahlte Rentenbeiträge und wird später durch die Besteuerung der Renten dafür bestraft.
Kurzformel: Wer nichts tut, schenkt dem Bundesfinanzminister Geld !
Das neue AlterseinkünftegesetzDas neue Alterseinkünftegesetz
Die Neuregelungen AltEinkG
Beiträge zur AVB sind als Sonderausgaben Beiträge zur AVB sind als Sonderausgaben in gewissem Umfang abziehbarin gewissem Umfang abziehbar
..
für 2007: 64% der tats. gez. Beiträge, max. 12.800/25.600 € 2008: 66% der tats. gez. Beiträge, max. 13.200/26.400 € 2009: 68% der tats. gez. Beiträge, max. 13.600/27.200 € 2010: 70% der tats. gez. Beiträge, max. 14.000/28.000 €
.......
2025: 100% der tats. gez. Beiträge, max. 20.000/40.000 €
2011: 72% der tats. gez. Beiträge, max. 14.400/28.800 €
Die Neuregelungen AltEinkG
Die Neuregelungen AltEinkG
Leistungsseite:Leistungsseite: Renten der Basisversorgung unterliegen ab 2005 der
Besteuerung – dies gilt auch für bereits laufende Renten
Rententräger (auch AVB) muss Rentenbezug und –höhe an Zentralstelle melden
Nur, wer als Rentner unter dem Grundfreibetrag bleibt (z.B. 8.004 €/16.008 € p.a. für 2010) muss keine Steuererklärung abgeben
Es gilt das Kohortenverfahren Der Steuerfreibetrag wird für die Folgejahre festge-
schrieben
AltEinkG
Aufsatz mit Zahlbeispielen zum AltEinkGAufsatz mit Zahlbeispielen zum AltEinkGfinden Sie unter:finden Sie unter:
www.apothekerversorgung-berlin.deLeitpfad: Login interner Bereich
Rubrik: Aktuelles Archiv
Aufsatz: “Umgesteuert - über Chancen, Risiken und Nebenwirkungen des neuen Alterseinkünftegesetzes”
Zahlen und Fakten
Gründung 1983 Mitglieder zum 31.12.10: 5.282 (15 % Brandenb.)
Leistungsempfänger zum 31.12.10: 716 Verwaltungskostensatz 2010 = 1,55 % Nettoverzinsung 2010 = 4,38 % Vermögen zum 31.12.10 = rd. 707 Mio.EUR
Wie erreichen Sie uns ?Wie erreichen Sie uns ?
Potsdamer Str. 47, 14163 Berlin
Herr Höppner
Frau Hannemann
Herr Lindow
Herr Lüders
816 002- 44/54/63
von Mo-Fr 9.00-15.00 u. nach Vereinbarung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
E n d e