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Brief aus dem Deutschen Bundestag für harz und Salzland Nr. 53
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BRIEF AUS DEM BUNDESTAG für Harz und Salzland Ausgabe 04- 2013 _ Nr. 53 Aktuelle Informationen aus der Wahlkreisarbeit und dem Deutschen Bundestag von Heike Brehmer MdB Büro Heike Brehmer MdB Tel.: 030 - 227 72960 Fax: 030 - 227 76960 E-Mail: [email protected] www.heike-brehmer.de Klausurtagung des erweiterten Landesvorstandes der CDU Sachsen-Anhalt in Schierke Bereits zum achten Mal fand die Klausurta- gung des Landesvorstandes der CDU Sachsen- Anhalt mit allen CDU-Kreisvorsitzenden vom 01. bis 02.03. 2013 in Schierke statt. Der Tagungsleiter CDU-Landesvorsitzen- der Minister omas Webel sowie die stellv. CDU-Landesvorsitzende Heike Brehmer MdB konnten, neben dem CDU-Bundesvorstands- mitglied Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Landtagspräsident Detlef Gürth, die weite- ren stellv. Landesvorsitzenden Minister Holger Stahlknecht und den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion André Schröder be- grüßen. Landwirtschaſtsminister Dr. Hermann Onko Aeikens, Wirtschaſts- und Wissenschaſtsministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff, Staatsminister Dr. Rainer Robra sowie der Parl. Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Beauſtragter für die Neuen Länder, Dr. Christoph Bergner MdB, waren ebenfalls Gäste der Klausurtagung. Zudem waren zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundes- tages und des Landtages anwesend. Zu Beginn zeichnete Landesvorsitzender omas Webel die Kreisverbände Anhalt-Bitterfeld, Magdeburg und Halle für die beste Mitgliederwerbung im Jahr 2012 aus. Im Mittelpunkt der Beratung stand die aktuelle Jahresplanung 2013. Dabei formulierte CDU-Landesvorsitzender Webel den Anspruch der CDU in Sachsen-Anhalt, zur diesjährigen Bundestagswahl alle Wahlkreise in Sachsen-An- halt direkt zu gewinnen. Der Kurs von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel muss deutlich unterstützt werden. Der klugen und vorausschauenden Politik der Union ist es zu verdanken, dass Wirtschaſt,- Finanz- und Eurokrise bisher erfolgreich bewältigt werden konnten und alle Wirtschaſtsdaten positive Ergebnisse ausweisen. Des Weiteren beschäſtigte sich das Gremium mit dem aktuellen Stand zur Erarbeitung des neuen Grundsatzpro- gramms. Hier wurde der im letzten Jahr besprochene Zeitplan bestätigt und die Durchführung von 5 Regionalkonfe- renzen im Land festgelegt. Der Programmentwurf ist über die Homepage www.cdulsa abruar. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich an der Grundsatzprogrammdiskussion der CDU Sachsen-Anhalt zu beteiligen. „Mit unserem neuen Grundsatzprogramm wollen wir aufzeigen, was CDU-Politik pur für die Menschen bedeutet“, so der CDU-Landesvorsitzende omas Webel. Unsere Grundwerte und die Grundlagen unserer Politik als Volkspartei im 21. Jahrhundert sollen die Botschaſten dieses Grundsatzprogramms sein. Zusammengefasst finden sich die politischen Schwerpunkte in den formulierten Leitsätzen zum Grundsatzprogramm. Weitere Schwerpunkte der Klausurtagung waren die Vorbereitung des Bundestagswahlkampfes und die Arbeit der CDU-Vereinigungen und Landesfachausschüsse. Der Haushalt des Landesverbandes für das Jahr 2013 wurde verab- schiedet und die Mitgliederentwicklung analysiert. zur strategischen Planung der Bundespartei zur strategischen Planung der Bundespartei
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BRIEF AUS DEM BUNDESTAG für Harz und SalzlandAusgabe 04- 2013 _ Nr. 53

Aktuelle Informationen aus der Wahlkreisarbeit und dem Deutschen Bundestag von Heike Brehmer MdB

Büro Heike Brehmer MdB Tel.: 030 - 227 72960 Fax: 030 - 227 76960 E-Mail: [email protected]

www.heike-brehmer.de

Klausurtagung des erweiterten Landesvorstandes der CDU Sachsen-Anhalt in Schierke

Bereits zum achten Mal fand die Klausurta-gung des Landesvorstandes der CDU Sachsen-Anhalt mit allen CDU-Kreisvorsitzenden vom 01. bis 02.03. 2013 in Schierke statt.

Der Tagungsleiter CDU-Landesvorsitzen-der Minister � omas Webel sowie die stellv. CDU-Landesvorsitzende Heike Brehmer MdB konnten, neben dem CDU-Bundesvorstands-mitglied Ministerpräsident Dr. Reiner Haselo� und Landtagspräsident Detlef Gürth, die weite-ren stellv. Landesvorsitzenden Minister Holger Stahlknecht und den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion André Schröder be-grüßen. Landwirtscha� sminister Dr. Hermann Onko Aeikens, Wirtscha� s- und Wissenscha� sministerin Prof. Dr. Birgitta Wol� , Staatsminister Dr. Rainer Robra sowie der Parl. Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Beau� ragter für die Neuen Länder, Dr. Christoph Bergner MdB, waren ebenfalls Gäste der Klausurtagung. Zudem waren zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundes-tages und des Landtages anwesend.

Zu Beginn zeichnete Landesvorsitzender � omas Webel die Kreisverbände Anhalt-Bitterfeld, Magdeburg und Halle für die beste Mitgliederwerbung im Jahr 2012 aus.

Im Mittelpunkt der Beratung stand die aktuelle Jahresplanung 2013. Dabei formulierte CDU-Landesvorsitzender Webel den Anspruch der CDU in Sachsen-Anhalt, zur diesjährigen Bundestagswahl alle Wahlkreise in Sachsen-An-halt direkt zu gewinnen. Der Kurs von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel muss deutlich unterstützt werden. Der klugen und vorausschauenden Politik der Union ist es zu verdanken, dass Wirtscha� ,- Finanz- und Eurokrise bisher erfolgreich bewältigt werden konnten und alle Wirtscha� sdaten positive Ergebnisse ausweisen.

Des Weiteren beschä� igte sich das Gremium mit dem aktuellen Stand zur Erarbeitung des neuen Grundsatzpro-gramms. Hier wurde der im letzten Jahr besprochene Zeitplan bestätigt und die Durchführung von 5 Regionalkonfe-renzen im Land festgelegt.

Der Programmentwurf ist über die Homepage www.cdulsa abru� ar. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich an der Grundsatzprogrammdiskussion der CDU Sachsen-Anhalt zu beteiligen.

„Mit unserem neuen Grundsatzprogramm wollen wir aufzeigen, was CDU-Politik pur für die Menschen bedeutet“, so der CDU-Landesvorsitzende � omas Webel.

Unsere Grundwerte und die Grundlagen unserer Politik als Volkspartei im 21. Jahrhundert sollen die Botscha� en dieses Grundsatzprogramms sein. Zusammengefasst � nden sich die politischen Schwerpunkte in den formulierten Leitsätzen zum Grundsatzprogramm.

Weitere Schwerpunkte der Klausurtagung waren die Vorbereitung des Bundestagswahlkampfes und die Arbeit der CDU-Vereinigungen und Landesfachausschüsse. Der Haushalt des Landesverbandes für das Jahr 2013 wurde verab-schiedet und die Mitgliederentwicklung analysiert.

Simone Großner aus der CDU-Bundesgeschä� sstelle spricht zur strategischen Planung der Bundesparteizur strategischen Planung der Bundesparteizur strategischen Planung der Bundesparteizur strategischen Planung der Bundespartei

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BRIEF AUS DEM BUNDESTAG für Harz und Salzland

Sportbund Harz ehrt im Rathaus Halberstadt seine verdienstvollen Sportlerinnen und Sportler

Einer der größten Sportbünde in Sachsen-Anhalt, der Sportbund Harz, ehrte im Rathaus Halberstadt seine ver-dienstvollen Sportlerinnen und Sportler. Aus den Reihen der fast 35.000 Mitglieder wählten zudem eine Jury sowie die Leser der beiden großen Tageszeitungen im Landkreis seine Sportlerinnen und Sportler des Jahres 2012 in den verschiedensten Kategorien. Für ihr jahrelanges Engagement wurde zudem die Harzer CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer zum „Ehrenmobiler“ der Sportjugend Harz ernannt.Besonders schön war, dass auch das ehrenamtli-che Engagement der Eltern und Betreuer angemessen gewürdigt wurde.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Sukzessivadoption.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass ab sofort Sukzessivadoptionen auch in gleichgeschlechtlichen Partnerscha� en zulässig sind und den Gesetzgeber verp� ichtet, bis 2014 eine ge-setzliche Regelung dafür zu scha� en. Zu diesem Urteil hat es eine intensive Diskussion gegeben. Auch wenn wir das Urteil als Rechtsstaatsparteien umsetzen werden, sind Schnellschüsse nicht angebracht. Darüber hinaus ist natürlich zu prüfen, welche Konsequenzen dieses Urteil noch nach sich zieht.

Für uns ist aber klar, dass es eine Gleichsetzung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerscha� auf gar keinen Fall gibt. Ehe und Familie stehen nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dabei bleibt es für uns auch.

Mehr Fairness für Presseverlage – Leistung schützen.

Die Koalition setzte in der Woche vom 25.02. bis 01.03.2013 ein wichtiges Zeichen für den Urheberschutz. Mit einem eigenen Leistungsschutzrecht geben wir Pres-severlagen ein Mittel an die Hand, um sich gegen eine unbezahlte Nutzung ihrer Angebote im Internet durch Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren zur Wehr setzen zu können. Zukün� ig können sie auch für die Nut-zung ihrer frei verfügbaren Erzeugnisse Lizenzen verge-ben, um auf diesem Wege an den Gewinnen, die Dritte mit ihren Presseerzeugnissen erzielen, beteiligt zu wer-den. Presseverlage werden damit anderen Werkmittlern, die für ihre organisatorisch-� nanziellen Leistungen be-reits über Leistungsschutzrechte verfügen, gleichgestellt. Das ist eine Absage an die Kostenlos-Mentalität auch für diejenigen, die gewerblich im Internet unterwegs sind. Die Regelung verbessert die Fairness im weltweiten Netz.

Das Leistungsschutzrecht ist ein weiterer Baustein da-für, dass sich die freie Presse weiterhin am Markt � nan-zieren kann und Qualitätsjournalismus eine faire Chance bekommt. Wir stärken damit das geistige Eigentum in ei-nem Bereich, der besonders von den Veränderungen des Medienangebots durch das Internet betro� en ist. Dieses ist ein wichtiges rechts- und kulturpolitisches Anliegen der Koalition, das im Koalitionsvertrag verankert ist. Wir unterstreichen damit unseren Anspruch, wirkungsvolle Schritte zugunsten der Urheber im Internet einzuleiten. Das Fehlen verbindlicher Regeln hat bislang dazu geführt, dass Urheber und Rechteinhaber viel zu o� den Kürzeren gezogen haben. Mit einem sicheren Eigentumsschutz si-chern wir die Existenzgrundlage der Kreativwirtscha� .

Private Nutzer betri� das Leistungsschutzrecht üb-rigens nicht, ebenso wenig ehrenamtlich organisierte Vereine, Verbände und Unternehmen der sonstigen ge-

werblichen Wirtscha� - Blogger ohne Gewinnerzie-lungsabsicht sowieso nicht. Sie alle können im Internet verfügbare Presseerzeugnisse weiterhin so nutzen wie bisher. Ebenso bleiben Internet-Verknüpfungen kosten-frei. Damit ist gewährleistet, dass die Informationsfrei-heit bewahrt bleibt, gleichzeitig aber der Wert journalis-tischer Arbeit angemessen zur Geltung kommt.

Koalition für Entgeltgleichheit von Frauen und Män-nern.

Die Koalition widmet sich verstärkt der Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, denn noch immer ergibt die unbereinigte Gegenüberstel-lung der Bruttostundenlöhne von Frauen und Männern für 2011, dass hierzulande die Entgelte von Frauen um 22 Prozent unter denen von Männern liegen. In West-deutschland ist diese Lücke mit 24 Prozent ausgeprägter als in Ostdeutschland, wo sie nur sieben Prozent beträgt.Wenn Frauen hinsichtlich Quali� kation, Beruf, Branche oder Erwerbsbiogra� e über vergleichbare Eigenscha� en wie die Männer verfügen, verdienen sie in deutschland-weiter Betrachtung acht Prozent weniger als Männer – ein immer noch zu großer Unterschied, wie wir � nden. Wir nehmen daher den internationalen Frauentag und den Equal-Pay-Day zum Anlass für eine große Debatte im Bundestag. Gesetzliche Scheinmaßnahmen à la Op-position führen allerdings nicht weiter. So hat jüngst die Anhörung zu Gesetzentwürfen der SPD und der Grü-nen ergeben, dass diese hauptsächlich Bürokratie und Verwaltungsaufwand verursachen, den Frauen im Alltag aber nicht helfen würden. Das haben die Sachverständi-gen in der Anhörung eindrucksvoll bestätigt.Uns geht es vielmehr um die tatsächlichen Gründe und Ursachen der Lohnlücke: Frauen sind nicht in allen Be-rufen und Branchen vertreten. Die geringere Lohnlücke in Ostdeutschland ist insbesondere auf die dort besseren Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf, kürzere familienbedingte Erwerbsunterbrechungen und eine allgemein stärker ausgeprägte Erwerbsneigung von Müttern zurückzuführen.

Wir setzen darauf, Frauen durch geeignete Rahmenbedin-gungen im Erwerbsleben zu unterstützen. An erster Stel-le steht die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir appellieren an die Tarifvertragsparteien und die Unternehmen: Seid sensibel für Entgeltungleich-heit. Im Dezember 2010 startete ein Forschungsprojekt, damit das � ema Entgeltgleichheit kün� ig in Tarifver-handlungen eine größere Rolle spielt. Um verdeckte Ent-geltunterschiede zwischen Frauen und Männern im Un-ternehmen zu identi� zieren und gezielt Ursachen hierfür zu überprüfen, bietet die Bundesregierung das Verfahren „Logib-D“ an, das wir jedem Unternehmen empfehlen.

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Die politische Lage in Deutschland

BRIEF AUS DEM BUNDESTAG für Harz und Salzland

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Grundsatzprogramm im CDU-Ortsverband Quedlinburg vorgestellt

BRIEF AUS DEM BUNDESTAG für Harz und Salzland

Zwei Jahre Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus bedür� igen Familien

Heike Brehmer MdB informiert über Umsetzung und VerwaltungsvereinfachungMit dem Bildungs- und Teilhabepaket, welches rückwirkend zum 01. Januar 2011 eingeführt wurde, erhalten Kinder

und Jugendliche aus bedür� igen Familien die Chance, an Bildungs- und Teilhabeangeboten teilzunehmen. Dazu zäh-len zum Beispiel die Mitgliedscha� in einem Verein oder das warme Mittagessen in der Schule oder Kita.

Die Harzer CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer informiert: „Das Bildungs- und Teilhabepaket wird im Harz gut von den betro� enen Familien angenommen. Die Kommunale Beschä� igungsagentur (KoBa) des Landkrei-ses Harz, welche für die Umsetzung des Bildungspakets verantwortlich ist, ist ein vertrauensvoller Ansprechpartner für die Familien und leistet hervorragende Arbeit.“

Nach zwei Jahren Praxiserfahrung soll die Inanspruchnahme für die betro� enen Familien vereinfacht werden. Hier-zu hat der Deutsche Bundestag am 21. Februar 2013 einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesrates verab-schiedet. Zum Beispiel soll es kün� ig in Ausnahmefällen möglich sein, die Teilhabeleistung von 10 Euro pro Monat nicht nur für die Mitgliedscha� in Vereinen zu nutzen, sondern auch für Ausrüstungsgegenstände wie etwa Sportbe-kleidung oder Musikinstrumente. Auch der zumutbare Eigenanteil bei der Schülerbeförderung und die Kostenab-rechnung von Klassenaus� ügen werden optimiert.

„Bildung und Teilhabe sind die Schlüssel für die Zukun� unserer Kinder. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sol-len Kinder und Jugendliche diese Zukun� schancen erhalten“, so Heike Brehmer.

Die Mitglieder und Gäste des CDU-Ortsverbandes Quedlinburg folgten den Ausführungen der stellv. CDU-Landesvorsitzenden Heike Brehmer MdB zum Entwurf des CDU-Grundsatzprogramms. Ortsvorsitzender Frank Ruch bedankte sich bei Heike Brehmer anschließend mit einem Blumenstrauß und dankte den Teilnehmern für die aufschlussreiche Diskussion. Auch der Ortsverband Quedlinburg wird sich mit Anträgen an der Entwicklung des Grundsatzprogrammes beteiligen und dabei auch kommunalpolitische Aspekte ein� ießen lassen.

BRIEF AUS DEM BUNDESTAG für Harz und Salzland

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Die Woche im Parlament

Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräu-chen im Hochfrequenzhandel. In der Woche vom 25.02. bis 01.03.2013 haben wir in zweiter und dritter Lesung weitere Regulierungen für einen gefährlichen Bereich des Finanzmarktes beschlossen. Der Hochfrequenzhan-del erfolgt über computergesteuerte Handelsprogram-me, die in Sekundenbruchteilen Kauf- und Verkaufssig-nale auslösen. Wir führen strenge Anforderungen für die Nutzung dieses Instruments ein, regeln und minimieren dadurch besondere Risiken wie Systemüberlastungen und Überreaktionen bei Kursentwicklungen und schlie-ßen Lücken in der Aufsicht der Hochfrequenzhändler. Ein weiteres Mal ist Deutschland europäischer Vorreiter in der Finanzmarktregulierung.

Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechts-gesetzes. In der Woche vom 25.02. bis 01.03.2013 haben wir die Einführung des Leistungsschutzrechtes für Pres-severlage beschlossen. In der Debatte zur zweiten und dritten Lesung haben wir die Einzelheiten der von vielen erwarteten Regelung dargelegt.

Entgeltgleichheit für Frauen und Männer verwirkli-chen – Familienfreundliche Unternehmen als Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter. Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP schlagen als ursachengerechte Strategie zur Verminderung der Entgeltungleichheit von Frauen und Männern Maßnahmen zur besseren Verein-barkeit von Familie und Beruf vor.

Entsendung bewa� neter deutscher Streitkrä� e zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Aus-bildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Er-suchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüs-se 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Natio-nen. Wir stimmten der Entsendung von bis zu 180 Bun-deswehrangehörigen zur EU-geführten Ausbildungsmis-sion für die malischen Streitkrä� e zu.

Entsendung bewa� neter deutscher Streitkrä� e zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungs-mission in Mali unter afrikanischer Führung (AFIS-MA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Im Rahmen der internationalen Unterstützungsmission für die mali-schen Streitkrä� e stimmten wir auch einer Beteiligung der Bundeswehr im Logistikbereich zu.

Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kont-rollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes. Die LINKE muss ihren Vertreter im Parlamentarischen Kontrollgremium nach dem Austritt ihres Abgeordneten

Wolfgang Neskovic ersetzen und schlägt dem Plenum zur Wahl den Abgeordneten Ste� en Bockhahn vor.

Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radio-aktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Wir haben die Rückholung der radioaktiven Ab-fälle aus der Schachtanlage Asse II in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz beschleunigt das Verfah-ren, was angesichts des schlechten Zustands des Berg-werks geboten ist. Geregelt werden auch Kriterien zum Abbruch der Rückholung, wenn Grundsätze des Strah-lenschutzes nicht eingehalten werden können oder die bergtechnische Sicherheit nicht gewährleistet ist.

Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschri� en. Neben verwal-tungstechnischen Notwendigkeiten ist ein Schwerpunkt dieses Gesetzes die Einführung einer Sonderregelung für Elektrofahrzeuge im Rahmen der sogenannten Dienst-wagenbesteuerung, mit der wir Elektromobilität stärker fördern. Hierfür haben wir in zweiter und dritter Lesung die Grundlage gescha� en.

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittel-gesetzes (Antibiotika in der Tierhaltung). Die in zwei-ter und dritter Lesung verabschiedete Novelle dient der Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutz-tierhaltung. Eingeführt wird etwa die einzelbetriebliche Erfassung der � erapiehäu� gkeit mit Antibiotika über eine Datenbank. Der daraus ermittelte durchschnittliche � erapieindex wird Überschreitungen erkennen lassen und so zur Reduzierung des Einsatzes insgesamt beitra-gen. Umwidmungen von Antibiotika, die für die Human-medizin wichtig sind, werden eingeschränkt.

Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG). Wir haben in zweiter und dritter Lesung eine Neustrukturie-rung des Tierseuchenrechts beschlossen, wodurch eine bessere EU-weite Abstimmung in der Tierseuchenbe-kämpfung erreicht wird. Angesichts des stetig zuneh-menden inner- und außergemeinscha� lichen Handels mit Tieren und Tierprodukten ist dies ein sinnvoller und notwendiger Schritt.

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vor-schri� en. Die umfassend überarbeitete Ausbildungs-ordnung stand in zweiter und dritter Lesung zur Ab-stimmung an. Es handelt sich um eine grundlegende Reform: So wird die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre angehoben. Der Ausbildungsgang soll den Auszu-bildenden darüber hinaus bei der Abschätzung kritischer Einsatzsituationen und der Entscheidung unterstützen, in welchen Situationen ein Eingreifen auf der Grund-

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BRIEF AUS DEM BUNDESTAG für Harz und Salzland

lage der sog. Notfallkompetenz gerechtfertigt ist. Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koor-dination des Unterrichts wird den Schulen übertragen. Auszubildende erhalten zukün� ig erstmalig eine Ausbil-dungsvergütung.

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatenge-setzes. Nachdem die gesetzliche Verp� ichtung zur Ab-leistung des Grundwehrdienstes mit Datum vom 30. Juni 2011 ausgesetzt wurde, fehlt eine einheitliche Rechts-grundlage für den freiwilligen Dienst in den Streitkräf-ten. Wir übernahmen daher in zweiter und dritter Lesung die bisher im Wehrp� ichtgesetz enthaltenen Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst inhaltsgleich in das Solda-tengesetz und scha� en so ein einheitliches Dienstrecht für unsere Soldaten.

Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben, führt bisher über verschiedene Fachgesetze verteilte Sonder-regelungen zur Verfahrensbeschleunigung im Sinne der Rechtsvereinheitlichung zusammen. Daneben wird un-ter anderem das neue Instrument der „frühen Ö� ent-lichkeitsbeteiligung“ eingeführt. Es soll dazu beitragen, Großvorhaben besser vorzubereiten und Kon� ikte früh-zeitig zu bereinigen oder zu vermeiden. Das Instrument grei� bereits vor dem eigentlichen Verwaltungsvorhaben und steht einem möglichst großen Personenkreis o� en, um einen Dialog zu ermöglichen. Mit den geplanten Re-gelungen sollen Großvorhaben zugleich zügiger und mit größerer Akzeptanz der Bevölkerung umgesetzt werden können. Das Gesetz erlaubt den Vorhabenträgern die Entscheidung für eine frühzeitige Einholung der Bürger-meinung ohne sie dazu zu verp� ichten.

Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes. Wir haben ein Gesetz zur Entscheidung in zwei-ter und dritter Lesung vorgelegt, das das bisher nicht einheitliche Gebührenrecht des Bundes in einer umfas-senden Strukturreform bereinigt, vereinheitlicht und modernisiert. Schwerpunkte der Reform sind die Zusam-menfassung der allgemeinen Regelungen im neuen Bun-desgebührengesetz sowie eine Gebührenbemessung am Kostendeckungsprinzip. So wird die Gebührenkalkulati-on auf eine sichere Grundlage gestellt. Der Bund regelt schließlich nur solche Aspekte, bei denen ein Bedürf-nis für eine bundeseinheitliche Handhabe besteht – alle anderen ö� entlichen Leistungen der Länder sind durch Landesrecht zu regeln.

Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschrif-ten. Das zur Entscheidung in zweiter und dritter Lesung vorgelegene Gesetz regelt in Umsetzung des Dioxin-Aktionsplans des BMELV eine Versicherungsp� icht

für Futtermittelunternehmen. Vorgesehen ist, dass sich von verunreinigten Futtermitteln geschädigten Kunden direkt an die Ha� p� ichtversicherer der Futtermittel-hersteller wenden können. Weiterhin sieht das Gesetz Verp� ichtungen zur Zusammenarbeit von und zum In-formationsaustausch zwischen Bundes- und Länderbe-hörden im Fall von Lebensmittelkrisen vor.

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgeset-zes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbü-rokratisierungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung entschieden wir über die Vereinfachung und Beschleu-nigung der Beantragung von Unterhaltsleistungen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Gleich-zeitig wird die Regelung eingeführt, dass die zuständige Stelle dem alleinerziehenden Elternteil relevante Infor-mationen über den Unterhaltsschuldner zur Durchset-zung der Unterhaltsansprüche weitergeben muss.

Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschri� en. Wir haben in zweiter und dritter Lesung die Umstände geregelt, unter denen ein Jagdrevierinhaber einen Antrag zur Herausnahme seines Grundstückes aus der revierü-bergreifenden Bejagung stellen kann. Eine genaue Dar-legung seiner ethischen Skrupel ist dazu unumgänglich. Wir stellen so sicher, dass die Bejagung als elementarer Bestandteil der Hege und damit des Natur- und Arten-schutzes in der Regel weiterhin revierübergreifend erfol-gen kann.

Änderung der Geschä� sordnung des Deutschen Bun-destages (hier: Änderung der Geheimschutzordnung). Durch eine Änderung der Geschä� sordnung stellten wir in Reaktion auf einen Beschluss des Bundesverfassungs-gerichts sicher, dass die parlamentarische Arbeit und die berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Bundes ab-gewogen werden. Bei der Beantwortung von Anfragen wird die Bundesregierung kün� ig die Gründe für die Geheimhaltung von Informationen darlegen. Verschluss-sachen werden weiterhin bei entsprechender Berechti-gung in der Geheimregistratur eingesehen werden kön-nen. Verschlusssachen können davon abweichend von Mitgliedern von Untersuchungsausschüssen sowie von regelmäßig ge-heim tagenden Gremien zur Einsichtnahme in den Büro-räumen ausge-geben werden, sofern diese mit V S -Ve r wah r -gelassen ausge-stattet sind.

Die Woche im Parlament

Impressum:

Heike Brehmer MdBFischmarkt 12b38820 Halberstadt Telefon: 03 94 1/62 06 14 Fax-Nr. 03 94 1/67 82 29 [email protected]

Anzahl der Wohngeld-Haushalte sinkt um 10%.

Rund 770.000 Haushalte in Deutschland bezogen am Jahresende 2011 Wohngeld. Das waren 1,9% der pri-vaten Haushalte. Im Jahr 2010 bezogen noch 2,1% der Haushalte Wohngeld. Dabei wurde das Wohngeld nach Auskun� des Statistischen Bundesamtes in den neuen Ländern (ohne Berlin) 2011 fast doppelt so häu� g in An-spruch genommen wie im früheren Bundesgebiet. 1,3% aller ostdeutschen und 1,7% aller westdeutschen Privat-haushalte bezogen am Jahresende 2011 diesen ö� entli-chen Zuschuss. Die Zahlen über die Wohngeldbezüge im Jahr 2011 zeigen zudem, dass Einpersonenhaushalte am häu� gsten Wohngeld emp� ngen: 56% aller Empfänger-haushalte waren Einpersonenhaushalte, 13% Zweiperso-nenhaushalte und 8% Dreipersonenhaushalte. 23% der Empfängerhaushalte machten Haushalte mit vier oder mehr Personen aus. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag 2011 bei 114 Euro im Monat.

(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Reallöhne steigen 2012 zum dritten Mal in Folge.

Sozialer Aufstieg durch Arbeit und Bildung vermeidet Armut. Im März wird das Kabinett den 4. Armuts- und Reichtumsbericht beschließen. Die zur Vorbereitung he-rangezogenen Daten zeigen schon jetzt: Deutschland ist bei der Armutsbekämpfung gut vorangekommen.

Der größte Erfolg im Kampf gegen die Armut entsteht dadurch, dass Arbeitsplätze gescha� en werden, auf die Arbeitslose vermittelt werden: Die Arbeitslosigkeit konnte auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereini-gung gesenkt werden. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen hat seit 2007 um über 40% abgenommen (von 1,73 Milli-onen auf 1,03 Millionen in 2011).

Chancen für Erwachsene auf Arbeit zu scha� en, heißt zugleich Chancen für die Kinder auf Bildung und sozia-len Aufstieg zu scha� en: Dies lässt sich daran ermessen, dass die Zahl der bedür� igen Kinder unter 15 Jahren, die Unterstützung durch die Grundsicherung für Arbeitsu-chende benötigen, rückläu� g ist: 2001 waren es 236.000 Kinder weniger als im Jahr 2007.

Bildung ist der Schlüssel für Beschä� igung und exis-tenzsichernde Löhne: Auch hier gibt es Fortschritte: So stieg der Anteil von Schülern mit Hauptschulabschluss von 92,3% (2007) auf 93,5% (2010). Die Arbeitslosigkeit Jugendlicher hat sich halbiert. Deutschland hat dank des dualen Ausbildungssystems die niedrigste Jugendarbeits-losenquote in der Europäischen Union. Im August 2012 betrug sie hierzulande rund 6,1%, während sie in einigen europäischen Ländern um 50% beträgt.

Außerdem positiv: Die materielle Absicherung im Alter zeigt eine stabile Entwicklung: Seit 2007 haben deutlich über 97% der über 65-jährigen existenzsichernde Alters-einkün� e. Die Ungleichheit der Einkommen nimmt seit

dem Jahr 2005 ab. Die aktuellen Tari� ohnsteigerungen setzen diesen Trend fort.

(Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Bun-desamt, Statistisches Amt der Europäischen Union, Ber-telsmann-Sti� ung, Deutsches Institut für Wirtscha� sfor-schung)

Soziale Gerechtigkeit ist vor allem Chancengerechtig-keit.

Deutlich mehr Bildungsaufsteiger als -absteiger in Deutschland. Deutschland zählt deutlich mehr Bildungs-aufsteiger als Bildungsabsteiger, wie eine Studie des Ins-tituts der deutschen Wirtscha� Köln (IW) zeigt. Die Stu-die basiert auf den Daten des Nationalen Bildungspanels (National Educational Panel Study/NEPS), die Studie fokussiert sich dabei aber auf die 35- bis 44-Jährigen, da diese die jüngste Gruppe bilden, in der die meisten den Bildungsweg abgeschlossen haben. Rund ein Drittel der Befragten dieser Altersklasse besitzt laut der IW-Studie einen höheren Bildungsabschluss als ihr Vater, während knapp ein Fün� el einen niedrigeren Bildungsabschluss besitzt. Vergleicht man den Abschluss der Befragten mit dem ihrer Mütter, so sind vier von zehn der 35- bis 44-Jäh-rigen Bildungsaufsteiger und nur jeder el� e ein Abstei-ger. Weiterhin sehen die IW-Forscher Aufwärtsmobilität durch die Tatsache erwiesen, dass der Anteil der Gym-nasiasten, deren Vater über keinen beru� ichen Abschluss verfügt, allein zwischen 2000 und 2009 von 17% auf 22% gestiegen ist. Vor allem das soziale Umfeld ist für den Bil-dungsaufstieg junger Menschen wichtig. Laut IW spielt das Einkommen der Eltern eine nur geringe Rolle, be-deutender ist vielmehr, wie das Einkommen erzielt wird: Kinder von Sozialhilfeempfängern gehen seltener auf ein Gymnasium als Kinder von Erwerbstätigen, auch wenn diese nur ein geringes Einkommen haben.

(Quelle: Institut der deutschen Wirtscha� Köln (IW))

Privathaushalte kommen besser mit Einkommen zu-recht.

Den privaten Haushalten fällt es nach eigener Auskun� heute wesentlich leichter, mit ihrem monatlichen Ein-kommen zurechtzukommen, als dies noch 2005 der Fall war. Während 2005 noch 51,7% der Haushalte angaben, schlecht mit den Einkommen aller Haushaltsmitglieder zurechtzukommen, ist dieser Anteil im Jahr 2010 auf 22,9% abgesunken.

(Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2007und 2012)

www.heike-brehmer.de

Daten und Fakten

BRIEF AUS DEM BUNDESTAG für Harz und Salzland

V.i.S.d.P.: CDU-Bundesgeschäftsstelle | Klingelhöferstraße 8 | 10785 Berlin | [email protected] | www.cdu.de | Stand: 28. Februar 2013

Die Mitte.

Familienpolitik

Viele Eltern wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die CDU nimmt

diese Erwartungen auf und arbeitet an ihrer Umsetzung. Ein Beispiel dafür: Mit der CDU wurde

der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für zwei- und dreijährige Kinder beschlossen.

Der Deutsche Landkreistag hat jetzt Zahlen erhoben, die zeigen: Der dafür notwendige Ausbau

der Krippenplätze kommt viel besser voran, als Rot-Grün immer falsch behauptet.

� In der Regierungszeit der CDU hat sich die Betreuungsquote von unter Dreijährigen seit 2006 bun -

desweit von 13,6 Prozent auf 27,6 Prozent verdoppelt. 2012 hat die Bundesregierung noch einmal

weitere 580,5 Millionen Euro für zusätzliche 30 000 Krippenplätze zur Verfügung gestellt. Insgesamt

investiert der Bund damit 5,4 Milliarden Euro in den Kita-Ausbau.

� Mehr als 90 Prozent der Landkreise können nach eigenen Angaben den Rechtsanspruch auf Betreu -

ung für Kinder im Alter von zwei oder drei Jahren erfüllen. Die Landkreise und Träger vor Ort arbei-

ten bis August mit Hochdruck daran, die letzten Lücken zu schließen.

� Die CDU-geführte Bundesregierung hat für Länder und Gemeinden Vorschläge erarbeitet, wie zu -

sätz liche Erzieher für die Krippen gewonnen werden können.

� Mit dem Bundesprogramm „Lernort Praxis“ unterstützt die Bundesregierung außerdem die Aus -

bildung zur Erzieherin und zum Erzieher. Diese kann berufsbegleitend erfolgen. Zusätzlich stellt

der Bund für das Anlernen der Auszubildenden zusätzliches Personal zur Verfügung.

Die CDU macht sich für Familien stark. Mit uns können Eltern frei entscheiden, ob sie ihre Kinder

ganz zu Hause erziehen oder einen Krippenplatz in Anspruch nehmen wollen.

Ausbau der Krippen kommt gut voran

Ausbau der Kindebetreuung – Zahlen und Fakten kompakt.

Wie unterstützt der Bund die Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung?

Finanzielle Unterstützung mittelbar über die Länder Nach dem Grundgesetz haben die Länder die Pflicht und die Verantwortung, den Kita-Ausbau und ein bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zu gewährleisten und zu finanzieren. Die Länder sind verfassungsrechtlich zuständig, d.h. der Bund darf keine direkten finanziellen Zahlungen an die Kommunen leisten. Der Bund unterstützt die Länder, damit diese die Kommunen unterstützen.

A. Sondervermögen in Höhe von vier Milliarden Euro

• Der Bund hat sich zu einer massiven finanziellen Hilfestellung bereit erklärt. Er übernimmt vier Milliarden Euro, das ist ein Drittel der bis 2013 veranschlagten Kosten für den Bau und Betrieb. Das Bundesgeld steht wie vereinbart zur Verfügung.

B. Weitere 580 Millionen

• 2012 hat der Bund weitere 580,5 Millionen Euro für zusätzliche 30.000 U3-Plätze bereitgestellt.

C. Betriebskosten in Höhe von jährlich 845 Millionen Euro

• Anschließend bekommen die Länder und Kommunen für den Betrieb der Kitas und Tagespflegestellen vom Bund jährlich 845 Millionen Euro an Kita-Betriebskostenzuschüssen. Damit hilft der Bund beim U3 Ausbau allein bis 2014 mit insgesamt 5,4 Mrd. Euro.

Der Bund hat damit jeden Euro, den er zugesagt hat, rechtzeitig bereitgestellt. Einen Großteil der Kita-Plätze, die in den letzten fünf Jahren entstanden sind, gibt es nur dank unserer Bundesgelder. Mit den insgesamt 5,4 Mrd. Euro gehen wir sogar über unsere Zusagen von 2007 hinaus, weil wir jenseits aller verfassungsrechtlichen Aspekte eine Verantwortung haben gegenüber den Eltern und Kindern.

Leider haben manche Länder erst zu spät oder zu wenig eigene Investitionsmittel in die Hand genommen – obwohl sie verfassungsrechtlich die volle finanzielle Verantwortung für den Ausbau tragen. Diese Länder sind jetzt in der Pflicht, das einzulösen, was sie mit ihrer Zustimmung zum U3-Rechtsanspruch vor fünf Jahren fest versprochen haben.

Das zeigt: Für den Bund hat der Kita-Ausbau oberste Priorität.

Mehr Infos: Was leistet der Bund?

der Kinderbetreuung?

Ausbau und ein bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Rechtsanspruchsgewährleisten und zu finanzieren.

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Ausbau der Kindebetreuung – Zahlen und Fakten kompakt.

Direkte Unterstützung der Kommunen

Der Bund versucht den Kommunen unmittelbar dort zu helfen, wo er kann!

A. Förderung eines Forschungsprojekts zur Bedarfsermittlung

• Aktuelle Elternbefragungen zeigen, dass sich im bundesweiten Durchschnitt 39 Prozent aller Eltern von Kindern unter drei Jahren ein Betreuungsangebot für ihr Kind wünschen. Dafür braucht man umgerechnet 780.000 U3-Plätze und damit 30.000 Plätze mehr als 2007 beim sog. Krippengipfel prognostiziert. Damals ging man von einem deutschlandweiten Durchschnittsbedarf von 35 Prozent und umgerechnet 750.000 Plätzen aus.

• Diese 35 bzw. 39 Prozent waren und sind keine Zielvorgabe des Bundes für einzelne Städte und Gemeinden, sondern ein mathematischer Durchschnittswert für ganz Deutschland.

• Jede Stadt und jede Gemeinde muss selber ermitteln, wie hoch der Bedarf an U3-Plätzen vor Ort ist und entsprechend diesem örtlichen Bedarf die nötigen Plätze bereitstellen.

• Das BMFSFJ unterstützt die Kommunen bei der Erhebung des U3- Betreuungsbedarfs -jede Kommunen kann sich dafür direkt an den Forschungsverbund TU Dortmund/DJI München wenden.

• Das BMFSFJ übernimmt sämtliche Kosten.

Mehr Infos: Projekt des Forschungsverbundes

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Ausbau der Kindebetreuung – Zahlen und Fakten kompakt.

B. Das 10 Punkte-Programm

Das BMFSFJ hat im Mai 2012 ein 10-Punkte-Programm vorgelegt, um den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige zusätzlich zu beschleunigen. Damit unterstützen wir die Kommunen unmittelbar bei der Beseitigung von Ausbauhemmnissen insbesondere mit folgenden Sofortmaßnahmen aus dem Programm:

• „Aktionsprogramm Kindertagespflege“:

Mehr finanzielle Sicherheit und bessere soziale Absicherung sowie geregelte Abläufe und institutionalisierte Netzwerkstrukturen bringen deutliche Vorteile für Kindertagespflegepersonen.

Das entlastet die Kommunen.

Bereits wenige Wochen nach dem Start des Programms ist die Grundlage für über 1.000 neue Betreuungsplätze gelegt.

Volumen: Insg. 10 Mio. € aus Bundesmitteln und ESF.

Mehr Infos zum "Aktionsprogramm Kindertagespflege"

• KfW-Förderprogramm für den Ausbau von Kitas:

Kommunen und Träger erhalten über die KfW durch Zinszuschüsse des Bundes verbilligte Kredite für den Ausbau. Das hilft Kommunen und Trägern, Eigenmittel für den Ausbau zu erbringen.

Das entlastet die Kommunen.

Start 1. Februar 2013, Dauer: zwei Jahre; Volumen: 350 Mio. Euro.

Mehr Infos zum KfW-Förderprogramm

Ausbau der Kindebetreuung – Zahlen und Fakten kompakt.

• Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung:

Arbeitgeber erhalten pro neu geschaffenem betrieblichem Ganztagsbetreuungsplatz einen Betriebskostenzuschuss von 400 Euro pro Monat für zwei Jahre.

Das entlastet die Kommunen.

Start: 30. November 2012.

Mehr Infos zum Förderprogramm BeKiB

• Arbeitsgruppe zur Fachkräftegewinnung für die Kindertagesbetreuung

Der Betreuungsausbau für unter Dreijährige erfordert ein erhebliches „Mehr“ an qualifizierten Fachkräften. Deshalb haben wir eine AG Fachkräfte eingerichtet, die gemeinsame Empfehlungen zur Gewinnung von Fachkräften erarbeitet hat.

Die Länder und Kommunen sind nun gefordert, diese Anregungen umzusetzen.

Mehr Infos: „Mehr Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung“

Ausbau der Kindebetreuung – Zahlen und Fakten kompakt.

Differenz zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf

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Diese Grafik gibt Auskunft über die Lücke zwischen der aktuellen Betreuungsquote und dem Betreuungsbedarf der Eltern von Kindern von 0 bis 3 Jahren.

Quellen: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 2012 (Stichtag: 1. März); Deutsches Jugendinstitut: Ergebnisse der repräsentativen Regionalbefragung zu den Betreuungswünschen der Eltern von Kindern unter drei Jahren 2012

Mehr Infos: Interaktive Landkarte zu Betreuungsquote und - bedarf in den Ländern


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