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03 | 2017 SPECTRUM - vrr.de · rang vor dem motorisierten Individual-verkehr haben. Die...

Date post: 06-Sep-2019
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SPECTRUM nachrichten. hintergründe. impulse. 03 | 2017 Infrastrukturförderung: Für einen attraktiven, sicheren und modernen ÖPNV // Tarif im VRR: Ab 1. Januar 2018 einfacher und attraktiver // nextTicket: Die neue Ticket-Generation im VRR // Probefahrt mit dem RRX // SPNV-Aufgabenträger unterzeichnen Verträge zum zukünftigen Betrieb von RE 8, RB 33 und RB 27 // Branchenvereinbarung regelt Personalübergang bei einem Be- treiberwechsel im SPNV // Verfügungsdienste Sicherheit bis Ende 2019 im Einsatz // DeinRadschloss: Mit einem Ticket den ÖPNV nutzen und das Fahrrad sicher parken // Pilotprojekt in Duisburg: myBUS fährt, wie Fahrgäste es wünschen
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SPECTRUMnachrichten. hintergründe. impulse.

03 | 2017

Infrastrukturförderung: Für einen attraktiven, sicheren und modernen ÖPNV // Tarif im VRR: Ab 1. Januar 2018 einfacher und attraktiver // nextTicket: Die neue Ticket-Generation im VRR // Probefahrt mit dem RRX // SPNV-Aufgabenträger unterzeichnen Verträge zum zukünftigen Betrieb von RE 8, RB 33 und RB 27 // Branchenvereinbarung regelt Personalübergang bei einem Be-treiberwechsel im SPNV // Verfügungsdienste Sicherheit bis Ende 2019 im Einsatz // DeinRadschloss: Mit einem Ticket den ÖPNV nutzen und das Fahrrad sicher parken // Pilotprojekt in Duisburg: myBUS fährt, wie Fahrgäste es wünschen

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

ein ereignisreiches Jahr 2017 liegt hinter uns. In spectrum haben wir Ihnen wichtige Projekte vorgestellt, über Neuerungen und Trends berichtet und auch verkehrspolitisch wichtige Fragen aufgegriffen. Wir möchten Ihnen herzlich für Ihre Treue danken und freuen uns, Sie auch im nächsten Jahr wieder rund um den Öffentlichen Personennahverkehr im VRR zu informieren. In der aktuellen Titelgeschichte widmen wir uns zum Jahresabschluss der Infrastrukturförde-rung im Verbund. In den zurückliegenden zwölf Monaten hat der VRR wieder zahlreiche Investitionsvorhaben nach §§ 12 und 13 des ÖPNV-Gesetzes NRW gefördert und damit einen wichtigen Beitrag geleistet, die Verkehrsverhält-nisse in der Region zu verbessern.

Im nächsten Frühjahr möchte der VRR seinen Fahrgästen mit einem neuen elektronischen Tarif den Zugang zum ÖPNV erleichtern. Im Rahmen des mehr-monatigen Praxistests nextTicket können interessierte Kunden das innovative Tarifmodell direkt über ihr Smartphone nutzen. Um die Menschen im VRR für das Projekt zu gewinnen, startet der VRR eine umfassende Online- und Print-Werbekampagne. Auf den Seiten 9 und 10 informieren wir Sie über den aktu-ellen Stand der Dinge.

Fahrgästen, die zukünftig zu ÖPNV-Haltepunkten radeln und dann mit öffent-lichen Verkehrsmitteln weiterreisen möchten, bieten der VRR und 15 Kom-munen zukünftig eine attraktive Möglichkeit, das Fahrrad geschützt vor Diebstahl und Witterung unterzustellen. Unter dem Markennamen „Dein-Radschloss“ wird es im Laufe des kommenden Jahres mehr als 1.000 digital gesteuerte Radabstellanlagen geben. Der große Vorteil für Abonnenten eines Nahverkehrstickets: Sie können mit nur einer Chipkarte Bus und Bahn nutzen und ihr Fahrrad sicher parken. In unserer Rubrik „Im Fokus“ erfahren Sie, wie weit die Planungen und Arbeiten am neuen System vorangeschritten sind.Wir wünschen Ihnen einen geruhsamen, besinnlichen Jahresausklang und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2018.

Eine informative Lektüre wünscht

Ihr

Hans Wilhelm ReinersVerbandsvorsteher

Impressum

Herausgeber:Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRAugustastraße 1 • 45879 GelsenkirchenTelefon: 0209/1584-0E-Mail: [email protected]

Verantwortlich für den Inhalt:Sabine Tkatzik – Leiterin PR, Pressesprecherin VRRRedaktion: Wibke Hinz, Dino Niemann, Annemarie Alice Gonsiorczyk Gestaltung: Sven Scholz

Fotos/Bildnachweis: S. 3 ©Hermann - stock.adobe.com, S. 5 ©Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) S. 7 ©Rawpixel.com - stock.adobe.com, S. 9 ©blackzheep - stock.adobe.com, S. 12 ©Deutsche Bahn AG - Martin Busbach, S. 18 ©Duisburger Verkehrsgesellschaft AG, S. 19 Mobilitätskonferenz ©RVR/Olaf Ziegler, alle weiteren Bilder ©VRR AöR

Inhalt

Titelthema

Infrastrukturförderung: Für einen attraktiven,

sicheren und modernen ÖPNV . . . . . . Seite 3

Im Verbund

Tarif im VRR: Ab 1 . Januar 2018 einfacher

und attraktiver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7

nextTicket: Die neue Ticket-Generation

im VRR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9

Probefahrt mit dem RRX . . . . . . . . . . Seite 11

SPNV-Aufgabenträger unterzeichnen

Verträge zum zukünftigen Betrieb von

RE 8, RB 33 und RB 27 . . . . . . . . . . . Seite 12

Im Forum

Branchenvereinbarung regelt Personal-

übergang bei einem Betreiberwechsel

im SPNV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 13

Im Fokus

Verfügungsdienste Sicherheit bis Ende

2019 im Einsatz . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 15

DeinRadschloss: Mit einem Ticket den

ÖPNV nutzen und das Fahrrad sicher

parken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 16

Pilotprojekt in Duisburg: myBUS fährt,

wie Fahrgäste es wünschen . . . . . . . Seite 18

VRR-Ticker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19

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Infrastrukturförderung: Für einen attraktiven, sicheren und modernen ÖPNVIm polyzentrischen Ballungsraum des VRR pendeln zahlreiche Menschen über die Grenzen ihres Wohnortes hinaus zur Arbeit und nehmen dabei oftmals auch sehr lange Arbeitswege auf sich. Der Großteil der Pendler setzt dabei immer noch auf das Auto. Innerstädtische Verkehrswege und Autobahnen ächzen unter dem hohen Verkehrsaufkom-men. Kommt es dann noch zu Störungen, Streckensperrungen oder sind Brücken nur eingeschränkt oder teilweise gar nicht befahrbar, endet dies oftmals im Verkehrschaos. Busse, Bahnen und die Züge des Schienenpersonennah-verkehrs sind für staugeplagte Pendler immer häufiger eine lohnenswerte Verkehrsalternative. Doch auch der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist auf eine moderne und funktionstüchtige Infrastruktur angewiesen: Sichere, moderne und leistungsstarke Strecken, Stationen und Betriebseinrichtungen sind von entscheidender Bedeutung für eine effektive öffentliche Mobilität. Im zurückliegenden Jahr hat der VRR nach §§ 12 und 13 des ÖPNV-Gesetzes NRW deshalb wieder zahlreiche Investitionsvorhaben gefördert, die der Verbesserung der Verkehrs-verhältnisse und dem Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in der Region dienen. Und auch für das kommende Jahr sind wieder zahlreiche Vorhaben geplant.

Damit die Nahverkehrsinfrastruk-tur baulich und technisch auf einem Stand ist, der einen reibungslosen Betrieb der öffentlichen Verkehrs-mittel ermöglicht, hat der VRR seit Anfang 2017 49,3 Millionen Euro für 61 Investitionsvorhaben nach § 12 ÖPNVG NRW bewilligt. Sämtliche Maßnahmen sind Bestandteil des ent-

sprechenden gesetzlich vorgeschrie-benen ÖPNV-Förderkataloges 2017.

Nach § 13 ÖPNVG NRW bewilligte der VRR im Auftrag des Landes NRW weitere elf Maßnahmen im beson-deren Landesinteresse mit zehn Mil-lionen Euro. Neben Baumaßnahmen der DB Station&Service AG im Bereich

der SPNV-Infrastruktur werden mit dem Geld kommunale Verkehrs-unternehmen bei der Anschaffung von Elektrobussen und der benötig-ten Ladeinfrastruktur unterstützt.

Auch für das Jahr 2018 sind wie-der zahlreiche Investitionsvorhaben geplant. Der VRR-Verwaltungsrat hat

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bereits im Oktober 2017 den Förder-katalog 2018 mit Maßnahmen zur Ver-besserung der Verkehrsinfrastruktur beschlossen. Er enthält 71 grundsätz-lich förderfähige Investitionsvorha-ben mit einem Zuwendungsvolumen von rund 67 Millionen Euro. Bis Ende des Jahres haben die Antragsteller, allesamt Kommunen und Verkehrs-unternehmen aus dem VRR, nun Zeit, ihre konkreten Finanzierungsanträ-ge für die gemeldeten Maßnahmen einzureichen, um möglichst im Jahr 2018 mit der baulichen Umsetzung zu beginnen. Einen zentralen Förder-schwerpunkt bildet, wie in den Vor-jahren, der barrierefreie Aus- und Umbau von Bus- und Bahnhaltestel-len. Auch die Fahrgastinformation und die Verknüpfung der unterschiedli-chen Verkehrsträger mit dem ÖPNV sollen verbessert werden. Hierzu sind Maßnahmen zum Ausbau von P+R- sowie B+R-Anlagen an ÖPNV- und SPNV-Haltepunkten geplant. Der Förderkatalog 2018 enthält darü-ber hinaus neue Videoanlagen sowie Notruf- und Infosprechstellen. Die DB Station&Service AG möchte im nächsten Jahr die Bahnsteige einiger Bahnhöfe auf eine Höhe von 76 Zen-timetern umbauen und hat entspre-chende Bauvorhaben zur Förderung nach § 12 ÖPNVG NRW angemeldet.

Insgesamt 13 Maßnahmen wurden vom Land NRW bislang in das Investi-tionsprogramm des Besonderen Lan-desinteresses (§ 13 ÖPNVG NRW) für eine Förderung aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwölf Bauvor-haben von Kommunen und Verkehrs-unternehmen, mit denen Stadtbahn-, Straßenbahn- und Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden sol-len, sowie eine Brückenerneuerung an der Wittener Straße in Bochum.

Erweiterung der Linien 302/310: Erstes Teilstück feierlich eröffnetNach mehr als 45 Jahren wurde im Oktober die erste Straßenbahnstrecke im BOGESTRA-Betriebsgebiet erwei-tert: Seitdem ist das Zentrum des

Stadtteils Langendreer an das kom-munale Schienennetz der BOGESTRA angeschlossen. Das erste 2,6 Kilome-ter lange Teilstück der Linienerweite-rung 302/310 wurde nach fünf Jahren Bauzeit feierlich eröffnet. Die Straßen-bahnlinie 302 verkehrt nun von Gel-senkirchen-Buer über Wattenscheid, Bochum Hbf, Langendreer Markt bis hin zum S-Bahn-Haltepunkt in Lan-gendreer. Die Fahrgäste profitieren von deutlich kürzeren Reisezeiten und können problemlos von der Stra-ßenbahn auf die S-Bahn umsteigen. Bis Ende 2019 werden auch die letz-ten Bauarbeiten abgeschlossen sein. Dann werden die verbleibenden rund drei Kilometer Strecke eröffnet und die Straßenbahnlinie 310 fährt nicht mehr in der Randlage des Stadtteils

Langendreer nach Witten, sondern wird über das Zentrum Langendre-ers führen, um so den Verkehrsbe-dürfnissen der ÖPNV-Kunden gerecht zu werden. Das Investitionsvolumen des Gesamtprojektes für den Öffent-lichen Verkehr beträgt rund 60 Mil-lionen Euro. Hiervon finanziert der VRR ca. 45 Millionen Euro aus För-dermitteln nach § 12 ÖPNVG NRW.

Für den ersten Teilabschnitt wurden rund zehn Kilometer Schienen, zwölf Weichen und 172 Fahrleitungsmasten verbaut. Um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, ist die zwei-gleisige Strecke so gestaltet, dass Straßenbahnen an den Ampeln Vor-rang vor dem motorisierten Individual-verkehr haben. Die Haltestellen

Feierliche Eröffnung des ersten Teilstücks der Linienerweiterung 302/310: Bezirksbürgermeisterin Andrea Busche, die Vizepräsidentin des Landtags Carina Goedecke und Bochums Oberbürgermeister Thomas Eiskirch taufen den Triebwagen 105 auf den Namen „Langendreer“.

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entlang der Strecke wurden an die Türhöhe der modernen Niederflur-bahnen angepasst, sodass die Fahr-gäste nun niveaugleich ein- und aussteigen können. Wenn nötig schließen Klapprampen den wenige Zentimeter breiten Spalt zwischen Bahnsteig und Fahrzeug. Auch die Fahrgastunterstände wurden neu gebaut. Sie verfügen über große Glas-flächen, eine moderne Beleuchtung und Sitzgelegenheiten. Damit sich die Fahrgäste bestmöglich orientieren können, sind die meisten Haltestellen mit digitalen Informationstafeln ausgerüstet.

Durch den Ausbau der Strecke kön-nen Verkehre von der Straße auf die Schiene verlagert werden, entspre-chend wurden die Linienverläufe der Stadtbuslinien in diesem Bereich angepasst. Und auch Fahrten mit pri-vaten Pkw werden reduziert, wenn die Bürgerinnen und Bürger auf das neue Nahverkehrsangebot umsteigen. Dies verringert die Abgasemissionenentlang der Strecke deutlich – ein Gewinn für Umwelt und Anwohner.

Mönchengladbach Hbf: Bahnsteig-verlängerung für RRX-ZügeUm den Hauptbahnhof in Mönchen-gladbach an die Anforderungen des RRX-Vorlaufbetriebes anzupassen, verlängert die DB Station&Service AG die Bahnsteige 3 und 4 auf eine Län-ge von 220 Metern. Das Land NRW unterstützt das Vorhaben mit För-dermitteln nach § 13 ÖPNVG NRW,

der VRR übergab im Oktober 2017 einen entsprechenden Zuwendungs-bescheid an die DB Station&Service AG. Die neuen RRX-Fahrzeuge werden ab Dezember 2020 auf der Linie RE 4 von Aachen über Mönchengladbach, Düsseldorf, Wuppertal und Hagen nach Dortmund ihren Betrieb aufneh-men. Damit die Züge an den Statio-nen problemlos halten können, muss die vorhandene Infrastruktur ent-sprechend ausgebaut werden. Mön-chengladbach Hbf ist einer der ersten Bahnhöfe, die für den RRX-Vorlaufbe-trieb umgerüstet werden. Im Zuge der Umbauarbeiten versieht die DB die Bahnsteige mit einer neuen Beleuch-tungsanlage, es werden Signale ver-setzt und die Lautsprecheranlage erweitert. Bahnsteig 4 erhält zusätz-lich ein taktiles Leitsystem für Sehbe-hinderte. „Durch die Anpassung der Bahnsteige ermöglichen wir zukünf-tig einen schnelleren Fahrgastwech-sel und einen barrierefreien Zugang in die Fahrzeuge. Die Infrastruktur und Ausstattung werden moderner und attraktiver, hierdurch wird der Aufent-halt an den Bahnsteigen für die Fahr-gäste deutlich angenehmer“, erklärt Martin Husmann, Vorstandssprecher des VRR. Im November 2017 folg-ten drei weitere Zuwendungsbeschei-

de für die Bahnhöfe Wattenscheid, Mönchengladbach-Wickrath und Essen-Altenessen. Insgesamt wer-den in enger Abstimmung mit der DB Station&Service AG im Bereich des VRR 24 Bahnhöfe mit Mitteln des Lan-des für den RRX-Betrieb angepasst.

Infrastrukturvorhaben in Gelsenkirchen„Nicht kleckern, sondern klotzen“ heißt es aktuell am Gelsenkirchener Hauptbahnhof, wo der Zentrale Omni-busbahnhof (ZOB) umgebaut wird. Kern der neuen Anlage ist eine zen-trale Mittelinsel, an der Busse nach dem Sägezahnprinzip halten werden. Außerdem wird es weitere Halteplätze an der dortigen Ladenzeile und dem Parkhaus geben. Die gesamte Anla-ge ist sehr übersichtlich, Fahrgäste können sich somit leicht orientieren und problemlos von einem Bus in den anderen umsteigen. Insgesamt wird es neun Halteplätze für Gelenkbus-se geben, weitere drei für Solobus-se. Damit sich Fahrgäste in Echtzeit über ihre Verbindungen informie-ren können, wird der ZOB mit einer modernen digitalen Fahrgastinforma-tionsanlage ausgerüstet. „Der Neu-bau des ZOB bringt für die Fahrgäste zahlreiche Vorteile mit sich: kürzere

Damit die RRX-Züge problemlos an den Bahnhöfen halten können, müssen vielerorts Bahnsteige verlängert werden.

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Reisezeiten, kundenfreundliche Hal-teplätze und eine deutlich verbesser-te Anschlusssicherheit“, so Martin Husmann. Die Gesamtkosten für den Umbau belaufen sich auf 1.978.300 Euro, hiervon finanziert der VRR 1.692.200 Euro aus Fördermitteln nach § 12 ÖPNVG NRW. Voraussicht-lich wird der neue ZOB 2018 eröffnet.

Auch an der Horster Straße in Gelsen- kirchen schreiten die Arbeiten vor-an. Dort fördert der VRR den Umbau der hiesigen ÖPNV-Infrastruktur. Für den 720 Meter langen aktuel-len fünften Bauabschnitt zwischen der Emil-Zimmermann-Allee und der Hugostraße belaufen sich die Zuwen-dungen auf 2.916.000 Euro. Die Horster Straße zählt zu den hochbe-lasteten Verkehrsachsen im Stadt-gebiet. Im Zuge des Bauvorhabens wird die Verkehrsführung grundle-gend neu strukturiert und insbeson-dere an den Straßenbahnhaltestellen entzerrt. Die Bahn verkehrt an stra-tegisch wichtigen Haltestellen über eine separate Spur und erhält über entsprechende Ampelschaltungen Vorrang vor dem motorisierten Indi-vidualverkehr. Dies spart Zeit und sichert die Betriebsqualität entlang der Horster Straße. Um insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen

den Ein- und Ausstieg zu erleich-tern, werden die Bürgersteige im Bereich der Haltestellen an die Höhe des Fahrzeugbodens angeglichen.

VRR und Land investieren in alterna-tive AntriebeUm die Alltags- und Linientauglichkeit von alternativen und energieeffizi-enten Antriebssystemen zu erpro-ben, investieren das Land NRW und der VRR in zehn elektrisch betriebe-ne Linienbusse für die Rheinbahn AG. Einen entsprechenden Bewilli-gungsbescheid übergab der VRR im November 2017 an das Düsseldorfer Unternehmen. Mit den Elektrobussen sollen zukünftig zwei innerstädtische Buslinien vollständig vom Diesel- auf einen reinen Elektrobetrieb umge-stellt werden. Die Fördermittel flie-ßen nicht nur in die Fahrzeuge selbst, sondern auch in die benötigte Lade-infrastruktur und Werkstatteinrichtun-gen. Die Maßnahme ist Bestandteil eines speziellen Programms des NRW-Verkehrsministeriums, das Inves-titionen in batterieelektrische und wasserstoffbetriebene Antriebsfor-men im ÖPNV fördert. Aus dem Lan-desprogramm bewilligte der VRR imJahr 2017 bereits 20 Elektrobusse.Neben den Rheinbahn-Bussen be-schafft die NEW mobil und aktiv

Mönchengladbach GmbH vier und die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH drei elektrische Standardlinien-busse, die Stadtwerke Neuss GmbH erwirbt drei Gelenklinienbusse.

Neugestaltung von Straßen- und StadtbahneinrichtungenMit 8,8 Millionen Euro fördert der VRR den zweigleisigen Ausbau der Stadt-bahnstrecke der U 43 zwischen Dort-mund-Brackel und Dortmund-Asseln durch die Dortmunder Stadtwerke. Zwischen den Haltestellen „In den Börten“ und „Businkstraße“ wird der komplette Verkehrsraum neu geord-net. Für den Straßenumbau hatte die Stadt Dortmund einen ergänzenden Zuwendungsantrag bei der Bezirks-regierung Arnsberg gestellt. Die Hal-testelle „Döringhoff“ wird im Zuge der Arbeiten barrierefrei gestal-tet. Durch den Ausbau der rund 1,2 Kilometer langen Strecke sollen die Fahrzeit zwischen den Haltestellen verkürzt und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht werden.

Für die Stadt Duisburg und die Duis-burger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) bewilligte der VRR Fördergel-der zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Im Schlenk“ der U 79. Sie erhält einen neuen, mittig gele-genen Hochbahnsteig, damit Nahver-kehrskunden niveaugleich ein- und aussteigen können. Hierdurch sol-len der Fahrgastwechsel beschleunigt und die Betriebsqualität und -sta-bilität der Linie verbessert werden. Der Bahnsteig wird nördlich verlegt und damit besser an das in unmittel-barer Nähe gelegene Seniorenheim angebunden. Für die Buslinie 944 werden an der Haltestelle sogenann-te Kap-Bordsteine in unmittelbarer Nähe zum nördlichen Bahnsteigzu-gang errichtet. So können Fahrgäs-te nahezu höhengleich in die dort haltenden Niederflurbusse einstei-gen und deutlich schneller zwischen Bus und Bahn umsteigen. Ähnli-che Projekte wurden auch in Essen, Düsseldorf und Bochum bewilligt.

Die Haltestelle „Im Schlenk“ der U 79 wird barrierefrei ausgebaut.

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Tarif im VRR: Ab 1. Januar 2018 einfacher und attraktiverDas Jahr 2018 steht vor der Tür und mit ihm einige wesentliche Neuerungen im Nahverkehrstarif. Stetig verbessert der VRR sein Angebot, um den unterschiedlichen Zielgruppen besser gerecht zu werden und die Komplexität des Tarifsystems zu reduzieren. Ziel sind passende Tarife, die leicht verständlich sind und den Kundenbedürfnissen Rech-nung tragen. Mit dem SozialTicket bietet der VRR bereits seit über fünf Jahren berechtigten Fahrgästen ein besonders kostengünstiges Nahverkehrsticket. Möglich war dies durch die finanzielle Unterstützung des Landes NRW. Auch für das kommende Jahr ist die Förderung des SozialTickets gesichert.

YoungTicketPLUS verbundweit gültigAb dem 1. Januar 2018 ändert der VRR in einigen Bereichen seine Tarifstruktur und sorgt damit für eine weitere Verein-fachung der Tariflandschaft im Ver-bundraum. Deutlich attraktiver wird es beispielsweise für Auszubildende im VRR, die das YoungTicketPLUS nut-zen. Bislang wurde das Ticket preis-stufenbezogen angeboten. Ab 2018 ist es ausschließlich verbundweit gültig.

Preisstufe C: 19 Regionen mit größerem GeltungsbereichDie derzeit 172 Gültigkeitsbereiche werden in nur noch 19 Regionen zu-sammengefasst. Von dieser Reform pro-fitieren alle Kunden, die bereits heute ein Ticket der Preisstufe C nutzen. Denn sie können zukünftig in einem wesent-lich größeren Bereich die Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennah-verkehrs nutzen. Oftmals sind somit

keine ZusatzTickets mehr nötig, wenn Fahrgäste weiter entfernte Ziele ansteu-ern möchten. Zudem haben einige Nah-verkehrskunden mit einem Ticket der Preisstufe D zukünftig die Möglichkeit, in die preislich günstigere Preisstufe C zu wechseln.

Tickets für Besucher der RegionAb Anfang Januar gestaltet der VRR sein TagesTicket um und entspricht da-

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mit den Wünschen vieler Kunden und der touristischen Bedeutung der Region um Rhein, Ruhr und Wupper. Das Ticket ist dann nach der Entwertung 24 Stun-den gültig und kann somit auch noch am nächsten Kalendertag genutzt wer-den. Für all diejenigen, die das Verbund-gebiet ein ganzes Wochenende mit Bus und Bahn erkunden möchten, gibt es ab 1. Januar ein 48 Stunden gültiges Ticket.

Grenzüberschreitende Verkehre in die NiederlandeMehrere Nahverkehrslinien verbinden Nordrhein-Westfalen mit den benach-barten Niederlanden. So können Fahr-gäste beispielsweise bequem mit dem ÖPNV nach Venlo reisen. Ab 1. Januar ge-staltet der VRR den grenzüberschreiten-den Verkehr noch kundenfreundlicher: Der innerstädtische Vor- und Nachlauf, also die Fahrt mit dem Bus zum Bahn-hof Venlo oder vom Bahnhof in die Stadt, wird in den VRR-Tarif integriert.

Preisdifferenzierung im BarsortimentIn der Preisstufe A gibt es bereits seit ei-nigen Jahren eine Differenzierung der Preise im Zeitkartenbereich (A1 bis A3), also bei den Monats- und Aboti-ckets. Der Preis richtet sich nach Quan-tität und Qualität des kommunalen Nahverkehrs in den Städten bzw. Krei-sen. Ab dem kommenden Jahr wird auch beim EinzelTicket für Erwachsene in der Preisstufe A preislich unterschie-den. Das im Rahmen eines Piloten er-folgreich gestartete HappyHourTicket ist ab 1. Januar verbundweit erhältlich.

Neue Version der Verbund-AppAlle tariflichen Neuerungen wurden bereits in das aktuelle Update der Verbund-App von VRR und Verkehrsun-ternehmen integriert. Darüber hinaus haben Nutzer nun auch die Möglich-keit, Pauschaltickets des NRW-Tarifs wie das SchönerTagTicket NRW über die App zu kaufen. Der VRR arbeitet konti-nuierlich daran, die Ladezeiten zu ver-kürzen und auch die Benutzerführung in der App zu optimieren. So sind in der neuen Version beispielsweise die Da-tums- und Uhrzeiteingabe für Fahrt-auskünfte sowie der Abfahrtsmonitor besser erkennbar. Hierzu wurden auf der Startseite der App die entsprechen-den Symbole deutlicher hervorgehoben.

SozialTicket im Jahr 2018 gesichertBereits seit über fünf Jahren wird im Ver-kehrsverbund Rhein-Ruhr mit dem So-zialTicket ein besonders rabattiertes Nahverkehrsticket für berechtigte Fahr-gäste angeboten. Derzeit nutzen monat-lich im Durchschnitt 165.000 Kunden das Angebot, das entweder in kreisfrei-en Städten in der Preisstufe A oder in ei-nem kompletten Kreisgebiet gilt. Die Kunden zahlen für das SozialTicket ak-tuell 37,80 Euro. Dies entspricht in et-wa dem halben Preis für ein Ticket1000 als Monatsticket – ein vom Leistungs-umfang vergleichbares Ticket. Möglich sind diese besonders günstigen Kondi-tionen durch die finanzielle Unterstüt-

zung des Landes NRW. „Wir begrüßen, dass das Land das SozialTicket in NRW auch im Jahr 2018 mit 40 Millionen Euro fördert“, erklärt VRR-Vorstand José Luis Castrillo. Wie das Land Ende November 2017, kurz vor dem Redaktionsschluss dieser spectrum-Ausgabe, erklärte, wer-de man das Jahr 2018 nutzen, die För-derung neu zu ordnen. Hierzu soll es Gespräche des Landes mit den Verbün-den und Kommunen geben. „Wir sind offen für diesen Dialog, denn für ein-kommensschwache Bürgerinnen und Bürger stellt das SozialTicket oftmals die einzige Möglichkeit der gesellschaftli-chen Teilhabe dar", so Castrillo. Der VRR steht vor der Herausforderung, die Aus-gestaltung des SozialTickets auf Basis der zukünftig von der Landesregierung gefassten Beschlüsse zu überdenken. Hierzu werden sich die politischen Gre-mien des Verbundes in den nächsten Monaten intensiv austauschen. Damit berechtigte Fahrgäste das rabattier-te Nahverkehrsticket tatsächlich auch dauerhaft nutzen können, ist der VRRweiterhin auf eine finanzielle Unter-stützung des Landes angewiesen.

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nextTicket: Die neue Ticket-Generation im VRREinfach, flexibel und fair: Mit einem neuen elektronischen Tarif möchte der VRR Fahrgästen in der Region den Zugang zum Öffentlichen Personennahverkehr erleichtern. Im Rahmen des mehrmonatigen Praxistests „nextTicket“ haben interessierte Kunden die Möglichkeit, das neue Angebot direkt über ihr Smartphone zu nutzen. Mit einer breit ange-legten Online- und Print-Werbekampagne macht der VRR in den nächsten Wochen auf das elektronische Tarifmodell aufmerksam. Ziel aller kommunikativen Maßnahmen ist es, bis zum Start des „friendly user“-Tests im Frühjahr 2018 mehrere Tausend Fahrgäste für das Vorhaben zu gewinnen.

Interessant ist nextTicket insbesonde-re für all diejenigen, die gelegentlich Bus und Bahn fahren und das Smart-phone gern für ihre täglichen Erledi-gungen nutzen. Die Handhabung ist denkbar einfach: Zu Beginn einer Fahrt bzw. Fahrtenkette checkt sich der Kun-de über eine Smartphone-App in das System ein, verlässt er das letzte Ver-kehrsmittel, checkt er sich wieder aus. Ein Hintergrundsystem registriert die zu-rückgelegte Strecke, weist dieser einen kilometergenauen Preis zu und rech-net entsprechend mit dem Kunden ab.

Die BOGESTRA AG fungiert im Praxistest als Kundenvertragspartner und verkauft die Fahrtberechtigungen. Der Test be-steht aus zwei mehrmonatigen Phasen.

Zweistufiger PraxistestIn Phase 1 überprüft der VRR, ob sich Kunden problemlos registrieren kön-nen, die GPS-Ortung sowie die Check-in/Check-out-Vorgänge funktionieren, die registrierten Fahrten und Fahr-tenketten korrekt sind und dement-sprechend am Monatsende korrekt abgerechnet werden kann. Hinterlegt

ist der bestehende Flächentarif mit den Preisstufen A bis D sowie der Kurzstre-cke. In Phase 2 kommt dann der neue elektronische Tarif zum Tragen. An-ders als der bekannte VRR-Flächenta-rif orientiert sich der neue eTarif an den tatsächlich mit Bus und Bahn gefahre-nen Kilometern. Berechnungsgrundla-ge des Angebotes ist ein Grundbetrag pro Fahrt zuzüglich eines Leistungs-preises für die zurückgelegte Strecke.„Derzeit testen wir das nextTicket-Sys-tem VRR-intern und überprüfen, ob die App leicht und fehlerfrei zu bedienen

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ist und ob das technische Hintergrund-system und die hinterlegten Prozesse reibungslos funktionieren“, erklärt Jo-sé Luis Castrillo, Vorstand des VRR. Be-sonderes Augenmerk richtet der VRR darauf, dass Strecken in einer Fahrten-kette, die offensichtlich nicht mit Bus und Bahn zurückgelegt werden, von der Bepreisung ausgenommen werden. Dies sind beispielsweise Wege zwischen ei-nem SPNV-Bahnsteig und einem ange-schlossenen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Auch das Verhalten der nextTi-cket-App in U-Bahnhöfen wird genau unter die Lupe genommen, denn das Ein- oder Auschecken an unterirdischen Stationen ist technisch sehr anspruchs-voll. Damit das System Fahrten und Fahrtenketten problemlos registrieren und verarbeiten kann, bedarf es qua-litativ hochwertiger Hintergrunddaten: So müssen beispielsweise Haltestel-len in ihrer Komplexität genau erfasst, Linien exakt verortet sein. „Die Daten-qualität ist von entscheidender Be-deutung, damit die Testteilnehmer den neuen elektronischen Tarif akzeptieren und als attraktive Ergänzung des Nah-verkehrstarifs empfinden“, so Castrillo.

In einem solchen elektronischen Tarif-system, in dem Fahrten automatisiert er-fasst und abgerechnet werden, spielt auch der Datenschutz eine ganz wichti-ge Rolle. Bereits in der Planungsphase

des Tests hatte der VRR sich intensiv mit Datenschutzbeauftragten und dem Lan-desbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) ausgetauscht. „Die persönlichen Daten der Fahrgäs-te werden bei der Eingabe verschlüs-selt und ausschließlich in codierter Form in das System übertragen“, betont Vor-stand Castrillo. „Außerdem werden die persönlichen Daten getrennt von den Bewegungsdaten aus der Ortung auf verschiedenen Servern gespeichert.“

VRR sucht PioniereMindestens 3.000 Teilnehmer sind nö-tig, um den Praxistest durchführen und die Akzeptanz und den Erfolg von next-Ticket auch in der begleitenden Markt-forschung bewerten zu können. Um genügend Fahrgäste zu rekrutieren, die das neue Tarifangebot auf Herz und Nie-ren prüfen, startet der VRR im Januar 2018 eine breit angelegte Online- und Print-Kommunikationskampagne. Zen-trales Element ist eine Projekt-Website, die unter www.nextticket.de detaillier-te Informationen über den Praxistest be-reithält und über die sich interessierte Fahrgäste als Tester anmelden können.

Auf einer FAQ-Seite finden Nutzer Ant-worten auf die wichtigsten Fragen rund um das Projekt sowie Hinweise zum Da-tenschutz. Das zentrale Motiv der Kam-pagne greift den Aufbruch in ein neues Tarifzeitalter spielerisch auf. Unter dem Motto „Wir suchen Pioniere!“ spricht der VRR Nahverkehrskunden an, die neu-gierig und bereit sind, auch im ÖPNV zukunftsweisende Wege zu gehen. Pa-rallel hierzu intensiviert der VRR auch seine Kommunikation mit Meinungs-bildnern, informiert die Medien über den anstehenden Praxistest und nutzt auch eigene Kanäle wie die VRR-Web-site und die Verbund-App, um Fahrgäs-te für die Teilnahme zu begeistern. Auch in den Kommunen bei den Verkehrs-unternehmen vor Ort macht der VRR intensiv auf nextTicket aufmerksam: bei-spielsweise mit Plakaten, Fahrzeugwer-bung, Aufklebern auf Ticketautomaten und Entwertern sowie Informations-materialien für die KundenCenter.

Sei dabei: www.nextTicket.de

Die neue Ticket-Generation im VRR.Einfach, flexibel, fair.

Wir suchen Pioniere!

Praxistest nextTicket: Möchten Sie teilnehmen?

Haben wir Sie neugieriggemacht? Möchten Sie zu den ersten Nahverkehrskunden zählen, die das innovative Tarifmodell über ihr Smart- phone testen? Dann schreiben Sie uns heute schon eine E-Mail an [email protected]. Wir informieren Sie dann, sobald Sie sich als Test- teilnehmer registrieren können.

Scannen, E-Mail senden, los geht's!

Das nextTicket-Kampagnenmotiv.

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Probefahrt mit dem RRXAm 20. September 2017 hatten 70 Bürger beim „Meet and Greet“ mit dem neuen Rhein-Ruhr-Express (RRX) Gelegen-heit, sich einen ersten Eindruck von dem neuen Fahrzeug zu machen. Im Siemens Prüfcenter Wegberg-Wildenrath erhielten Bürger bei einer Probefahrt auf dem Testcenter-Ring einen exklusiven Einblick. Dort durften sie bereits auf den neuen Sitzen Platz nehmen, das WLAN testen und die Funktionen des neuen Zuges erleben. An dem besonderen Termin nahm auch Verkehrsminister Hendrik Wüst teil. Dieser nahm das neue RRX-Fahrzeug gemeinsam mit den Bür-gern unter die Lupe.

Siemens und die drei Aufgabenträger des RRX-Projektes in Nordrhein-West-falen der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Zweck-verband Nahverkehr Rheinland (NVR) ermöglichten die Probefahrt mit dem RRX. Über einen Aufruf in regiona-len Tageszeitungen in NRW konnten sich die Leser für die Testfahrt anmel-

den. Die Teilnehmer erhielten Zugfahr-karten von ihrem Wohnort bis zum Hauptbahnhof Düsseldorf oder Mön-chengladbach. Von dort aus gab es einen Bus-Shuttle zum Prüfcenter. Sabrina Soussan, Leiterin des Ge-schäfts mit Hochgeschwindigkeits- und Regionalzügen bei Siemens, und NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst begrüßten die Gäste und Journalisten.

Anschließend nahmen alle zusammen an der Probefahrt teil und plauderten mit den Fahrgästen. Zehn der insge-samt 70 Teilnehmer durften im Führer-stand des RRX Platz nehmen und sich für ein paar Minuten wie ein Lokfüh-rer fühlen. Die Bürger haben die Fahrt mit dem neuen Zug sichtlich genos-sen und sind vom RRX begeistert.

RRX news

| 12 | SPECTRUM 3 | 2017 IM VERBUND

SPNV-Aufgabenträger unterzeichnen Verträge zum zukünftigen Betrieb von RE 8, RB 33 und RB 27Mehr Leistungen und deutlich mehr Komfort: Zukünftig profitieren Fahrgäste auf den Linien RE 8, RB 33 und RB 27 von einem verbesserten Nahverkehrsangebot. Am 8. November 2017 besiegelten der Nahverkehr Rheinland (NVR), der VRR und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) die Zusammenarbeit mit DB Regio NRW als altem und neuem Betreiber der Linien. Mit der feierlichen Unterzeichnung der Verkehrsverträge führten die SPNV-Aufgabenträger das vorangegangene europaweite Wettbewerbsverfahren zu einem erfolgreichen Ende. Die Veranstaltung fand im Werk Köln-Nippes statt, in dem DB Regio NRW die Fahrzeuge der Linien instand halten wird.

RE 8 und RB 33 mit neuen FahrzeugenDB Regio NRW wird die Linie RE 8 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 mit neuen Fahrzeugen vom Typ Alstom Coradia Continental in Betrieb nehmen. Damit wird die letzte RE-Linie aus dem DB-Großvertrag in einen neuen, wettbewerblich vergebenen Verkehrsvertrag überführt. Der soge-nannte Rhein-Erft-Express führt von Mönchengladbach über Grevenbroich, Köln und Bonn-Beuel bis nach Kob-lenz. Montags bis freitags wird es in der Hauptverkehrszeit weiterhin eine zusätzliche Leistung zwischen Kalden-kirchen und Köln geben – ein Angebot, das Fahrgästen auf der Strecke bereits heute zur Verfügung steht.

Die Regionalbahn-Linie 33 wird ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 von Aachen mit Flügelung in Lindern nach Heinsberg bzw. von Aachen über Mönchengladbach, Krefeld, Duisburg bis Essen verkehren. Dank der Verlän-gerung der Linie bis Essen haben Fahr-gäste vom linken Niederrhein dann zusammen mit dem RE 42 zwei Fahrt-möglichkeiten pro Stunde in das zent-rale Ruhrgebiet. Die Rhein-Niers-Bahn bietet im VRR-Bereich zukünftig über 250 Sitzplätze pro Fahrt, deutlich mehr als bisher. Damit reagieren die SPNV-Aufgabenträger auf die gestiegene Fahrgastnachfrage auf der Linie. Auch auf dieser Linie kommen Neufahrzeuge

vom Typ Alstom Coradia Continen-tal zum Einsatz. Der Verkehrsvertrag für die Linien RE 8 und RB 33 hat eine Laufzeit bis 2034.

RB 27 steuert Flughafen Köln/Bonn anDie Linie RB 27 verbindet ebenfalls Mönchengladbach über Grevenbroich, Köln und Bonn-Beuel mit Koblenz. Der neue Verkehrsvertrag läuft von Dezember 2019 bis 2026. Hinter-grund dieser Regelung sind die Pla-nungen von VRR und NVR, diese Linie perspektivisch durch eine S-Bahn zu ersetzen. DB Regio NRW wird die Linie mit Gebrauchtfahrzeugen des Typs ET 425 betreiben. Diese werden vor Betriebsaufnahme einer aufwendigen Modernisierung unterzogen. So sor-gen etwa neue Sitzpolster und der Ein-

bau von Steckdosen für mehr Komfort. Zudem werden die Züge mit Video-überwachung, automatischen Fahr-gastzählsystemen und modernen Fahrgastinformationsanlagen aus-gestattet. Die Betriebsleistungen der Linien umfassen insgesamt etwa 5,9 Millionen Zugkilometer im Jahr, davon etwa 2,0 Millionen im VRR.

Die Linien RE 8 und RB 27 werden ab Dezember 2019 ihre Linienwege tau-schen, die Anbindung des Köln/Bon-ner Flughafens erfolgt dann mit der Linie RB 27. Außerdem wird das Leis-tungsangebot deutlich ausgeweitet. So wird mit den beiden Linien gemein-sam montags bis samstags jeweils bis etwa 20 Uhr etwa alle 30 Minuten eine Fahrtmöglichkeit zwischen Mönchen-gladbach und Köln angeboten.

Auf den Linien RE 8 und RB 33 kommen zukünftig Neufahrzeuge vom Typ Alstom Coradia Continental zum Einsatz.

| 13 |SPECTRUM 3 | 2017 IM FORUM

Branchenvereinbarung regelt Personalüber-gang bei einem Betreiberwechsel im SPNVSPNV-Wettbewerb ist ein Erfolgsmodell! Seit der Marktöffnung im Jahr 1996 wurde jede Linie im VRR mindestens einmal im Wettbewerb vergeben. Durchschnittlich beteiligen sich drei bis vier Bieter an den Ausschreibungen. Damit dies so bleibt, gestaltet der VRR seine Verfahren so attraktiv wie möglich. Denn nur wenn Eisenbahnverkehrsun-ternehmen eine Linie oder ein Netz wirtschaftlich betreiben können, profitiert auch der VRR von guten finanziellen Konditionen und schlussendlich der Fahrgast von qualitativ hochwertigen Nahverkehrsleistungen. Durch eine neue vergaberechtliche Regelung kann der erfolgreiche Wettbewerb im SPNV jedoch ausgebremst werden. Denn das aktu-ell gültige Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sieht vor, dass SPNV-Aufgabenträger bei Vergaben die Personalübernahme vom alten auf den neuen Betreiber anordnen sollen – und zwar mit allen Rechten und Pflichten, die damit verbunden sind. Aus Sicht des VRR ist diese gesetzliche Regelung in vielfacher Hinsicht umstritten. Denn einerseits ist sie verfassungsrechtlich bedenklich, andererseits ist sie derart unbestimmt, dass eine Umsetzung schwer möglich ist. Der VRR strebt daher gemeinsam mit allen im Verbundraum verkehrenden EVU eine freiwillige Branchenvereinbarung zur Personalübernahme an. Ziel dieser Vereinbarung ist es, den vom Betreiberwechsel be-troffenen Mitarbeitern eine berufliche Perspektive zu bieten, den Prozess des Arbeitnehmerwechsels verbindlich zu regeln und somit Rahmenbedingungen zu schaffen, die alle EVU in ihre Angebote einkalkulieren können.

Sowohl im Europarecht als auch im Bundes- und Landesrecht finden sich Regelungen, die den Personalübergang betreffen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 613 a die Rechte und Pflichten bei einem „echten“ Betriebs-übergang: „(1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt die-ser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehen-den Arbeitsverhältnissen ein […].“ Arti-kel 4 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht in Absatz 5 vor, dass eine zuständige Behörde den neuen Betrei-ber eines öffentlichen Dienstes zu ei-ner Übernahme von Arbeitnehmern des Altbetreibers verpflichten kann. Laut § 131 Abs. 3 des Gesetzes ge-gen Wettbewerbsbeschränkungen sol-len öffentliche Auftraggeber verlangen, dass bei einem Wechsel des Betrei-bers der Personenverkehrsleistungen der ausgewählte Betreiber die Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer des al-ten Betreibers übernimmt. Und auch § 5 TVgG NRW behandelt den Personal-übergang und verweist auf die oben ge-nannte Verordnung des Europarechts. Alleine diese kurze Skizze der Geset-zeslage und die dahinterstehenden

praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung zeigen, dass das Thema gänzlich ungeeignet ist, einen SPNV-Wettbewerb durchzuführen, der so-wohl positive Effekte für EVU als auch für SPNV-Aufgabenträger wie den VRR hat. Letztlich schadet ein solches Vor-gehen dem Kunden, da Aufgabenträ-ger die Leistungen teurer einkaufen müssen und somit Wettbewerbsvor-teile verloren gehen. Schlussendlich ist dies auch im Interesse der betroffe-nen Arbeitnehmer nicht zielführend.

Trotz allem ist dem VRR natürlich da-ran gelegen, im Interesse der Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer und auch der betroffenen Unternehmen Lösungen zu finden, die alle Betei-ligten mittragen. Die BAG-SPNV be-müht sich in Gesprächen mit EVU, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbän-den und SPNV-Aufgabenträgern um Handlungsempfehlungen, die den Be-triebsübergang im Rahmen von Ver-gabeverfahren regeln sollen. Es zeigt sich allerdings, dass der Diskussions-

| 14 | SPECTRUM 3 | 2017 IM FORUM

prozess schwierig und zahlreiche Fra-gen ungeklärt sind. Entsprechend ist hier eine Lösung nicht in Sicht – vor al-lem eben auch deshalb, weil die ge-setzlichen Vorgaben sehr ungenau sind und Interpretationsspielraum zulassen. Auf „privatrechtlicher“ Ebene gibt es mit dem sogenannten Betreiberwechsel- tarifvertrag eine Vereinbarung zwischen EVU und Gewerkschaften unterhalb der Schwelle eines angeordneten Be-triebsübergangs. Aus Sicht des VRR ist dies der Königsweg, denn Artikel 9 des Grundgesetzes und der Grundsatz der Tarifautonomie bleiben gewahrt. Die zweitbeste Lösung, um den Per-sonalübergang zufriedenstellend und VRR-weit verbindlich zu regeln, ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die als fester Bestandteil in die Vergabe-unterlagen mit aufgenommen werden soll. Denn Vertragspartner von SPNV-Aufgabenträgern wie dem VRR sind die EVU – folglich beschränken sich die Ein-wirkungs- und Gestaltungsmöglichkei-ten inhaltlich auf die Vergabeunterlagen und zeitlich auf den Zeitraum der öffent-lichen Bekanntmachung des Verfahrens bis zur Zuschlagserteilung. Dies sind in der Regel vier bis fünf Jahre, bevor der neue Betreiber die Verkehre übernimmt.

Mit der Branchenvereinbarung möch-ten der VRR und die Eisenbahnverkehrs-unternehmen generelle Standards für einen geordneten Personalübergang zwischen altem und neuem Betreiber etablieren und einen fairen Wettbe-werb um Verkehrsleistungen sichern. Möchte sich ein EVU an einem Vergabe-verfahren beteiligen, muss es sich in Zu-kunft zwangsläufig der Vereinbarung anschließen, um überhaupt zum Verfah-ren zugelassen zu werden. Ein solches Vorgehen bietet einerseits Rechtssicher-heit und andererseits deutlich mehr Pla-nungssicherheit für den Neubetreiber und somit eine verlässlichere Angebots-kalkulation. Und ganz wesentlich tra-gen verbindliche Standards dazu bei, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter, die von einem Betreiberwechsel

betroffen sind, auch weiterhin eine at-traktive berufliche Perspektive haben.

Eckpunkte der BranchenvereinbarungDie Branchenvereinbarung definiert den Rahmen für die Übernahme von Perso-nal des alten durch den neuen Betrei-ber. Von den Regelungen begünstigt werden Lokführer, Zugbegleiter, Kun-denbetreuer und auch Disponenten, die schwerpunktmäßig im betreffen-den Netz oder auf der Linie beschäftigt sind. Noch vor Beginn des Vergabever-fahrens liefert das Eisenbahnverkehrs-unternehmen anonymisierte Daten über alle beschäftigten Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter und deren gehalt-liche Eingruppierung an den VRR. Die Übersicht wird dann allen Teilnehmern des Vergabeverfahrens zugänglich ge-macht, damit diese den Datensatz für ih-re Angebotskalkulation nutzen können.

Sobald der Zuschlag erteilt wurde und der neue Betreiber feststeht, muss der Altbetreiber seine Mitarbeiter über den Auftragsverlust informieren und ihnen mitteilen, wann der Betrieb eingestellt wird, wer der zukünftige Betreiber ist und dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, von diesem weiterbeschäftigt zu werden. Auch der Prozess der Stellen-ausschreibung und die Voraussetzun-gen, Rechte und Pflichten, unter denen sich die Beschäftigten beim neuen Be-treiber bewerben können, werden in der Vereinbarung verbindlich definiert. Un-ter bestimmten Voraussetzungen hat der betroffene Arbeitnehmer sogar ei-nen Einstellungsanspruch beim Neube-treiber. Darüber hinaus werden dort alle Modalitäten und Fristen geregelt, wenn ein Arbeitnehmer kein Beschäftigungs-verhältnis mit dem Neubetreiber ein-geht und im alten Unternehmen bleibt.

Essenzieller Bestandteil der Branchen-vereinbarung und Garant für einen fairen Wettbewerb ist zukünftig die begrenz-te Haftung des Neubetreibers. So se-hen die Standards vor, dass der neue Betreiber keinerlei Verantwortung oder Verpflichtungen für Vorgänge aus dem

beendeten Arbeitsverhältnis hat. Da-mit verhindern VRR und EVU, dass Neu-betreiber für substanzielle Probleme des Altbetreibers geradestehen müs-sen. Dies war in der Vergangenheit ei-ner der wesentlichen Gründe, warum der Personalübergang zwischen altem und neuem Betreiber in der Branche oft-mals als Hemmnis für einen fairen Wett-bewerb wahrgenommen wurde. Die VRR AöR hat die Branchenvereinbarung mit den EVU Abellio, NWB, Keolis, Natio-nal Regiobahn, VIAS und DB Regio ver-handelt. Aus strategischen Gründen hat DB Regio die Vereinbarung jedoch letzt-lich nicht unterzeichnet. Seitens der EVU wird die Vereinbarung als wichtiger Mei-lenstein für einen fairen und effizien-ten Wettbewerb im SPNV angesehen. Die Vereinbarung ist auf unbestimm-te Zeit geschlossen und gilt für alle zu-künftigen SPNV-Vergabeverfahren. Für bereits bekannt gemachte Vergabe-verfahren entfaltet sie keine Wirkung.

Ziel: Rechtssicherheit schaffenDer Betreiberwechseltarifvertrag ist und bleibt die beste Lösung, um die Rahmen-bedingungen eines Betreiberwechsels im SPNV für alle Beteiligten zufrieden-stellend zu regeln. Kommt dieser nach einer Vergabe nicht zum Tragen, ist nach Ansicht des VRR eine freiwillige Bran-chenvereinbarung das Mittel der Wahl, um einen verbindlichen Rahmen für den Personalübergang zwischen Alt- und Neubetreiber zu schaffen, der einerseits den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten Rechnung trägt und andererseits den Beschäftigten die Möglichkeit bie-tet, ihre Expertise auch zukünftig in den Betrieb „ihrer“ Linie bzw. „ihres“ Netzes einzubringen. Mit der zwischen dem VRR und den vorgenannten EVU abgeschlos-senen Branchenvereinbarung wird der ungenauen Rechtslage im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer sowie eines auch zukünftig wirt-schaftlichen SPNV sinnvoll begegnet.

| 15 |SPECTRUM 3 | 2017 IM FOKUS

Verfügungsdienste Sicherheit bis Ende 2019 im EinsatzDamit Fahrgäste sich im Schienenpersonennahverkehr jederzeit wohl und sicher fühlen und potenzielle Täter wir-kungsvoll abgeschreckt werden, begleiten seit Februar 2017 sogenannte „Verfügungsdienste Sicherheit“ die Regio-nalverkehrslinien im VRR. Die sechs zweiköpfigen Sicherheitsteams unterstützen im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes die Kundenbetreuer in den Zügen und tragen durch ihre Präsenz dazu bei, Konflikte, gewalttätige Ausei-nandersetzungen und Straftaten zu vermeiden. Die Bilanz der ersten Monate fällt durchweg positiv aus. Deshalb ent-schieden die politischen Gremien des VRR im Oktober 2017, das Pilotvorhaben bis Ende 2019 zu verlängern.

Kunden und Mitarbeiter der EVU wis-sen die Begleitung durch die Sicher-heitsteams sehr zu schätzen: Das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste hat sich deutlich verbessert. Und auch die Kundenbetreuer in den Zügen fühlen sich sicherer, wenn sie Fahrausweise kontrollieren oder das Hausrecht durchsetzen müssen. Denn die Sicherheitsteams schreiten vor allem dann ein, wenn Fahrgäste ihre Mitreisenden provozieren oder belästi-gen – sei es durch aggressives Betteln oder Beleidigungen. Alle Sicherheits-mitarbeiter wurden intensiv geschult und wissen, wie sie in kritischen Situa-tionen deeskalieren können, ohne sich und andere in Gefahr zu bringen. So kommt es deutlich seltener zu verbalen oder körperlichen Übergriffen im Zug.

Entsprechend nutzen die Eisenbahn-verkehrsunternehmen im VRR gern das neue Angebot, melden zuneh-mend Bedarf an und beteiligen sich aktiv an der Einsatzplanung. Mit der Verlängerung des VRR-Pilotvorhabens bis Ende 2019 wurden nun frühzei-tig alle nötigen Prozesse angestoßen, um einen lückenlosen Projektablauf im VRR sicherzustellen. Finanziert werden die Verfügungsdienste wei-terhin über Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen.

Erfahrungen durchweg positiv„Aufgrund der positiven Erfahrungen möchten wir die zweiköpfigen Sicher-heitsteams dauerhaft und flächende-ckend im gesamten SPNV einführen“,

erklärt VRR-Vorstand José Luis Cast-rillo. Im Rahmen eines Pilotprojektes sollen ab März 2018 auch im Ver-bundgebiet des Nahverkehrs Westfa-len-Lippe (NWL) Verfügungsdienste die Kundenbetreuer in den Zügen bei ihrer Arbeit unterstützen. Mit der früh-zeitigen Verlängerung des VRR-Pilot-vorhabens bis Ende 2019 wurden die Laufzeiten beider Projekte wei-testgehend synchronisiert. Über eine gemeinsame, landesweite Ausschrei-bung könnten die Sicherheitsdienste perspektivisch in ganz NRW zum Ein-satz kommen. Sollte dies nicht reali-sierbar sein, wird der VRR eventuell im ersten Quartal 2019 eine eigene, ver-bundweite Ausschreibung starten.

VRR-Vorstandssprecher Martin Hus-mann betont die Bedeutung der Ver-fügungsdienste für die Sicherheit im SPNV: „Uns liegt das Projekt sehr am Herzen, denn es bietet uns die Mög-lichkeit, auf die zum Teil angespannte Sicherheitslage zu reagieren und der zunehmenden Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft zu begegnen. Die Sicherheitsteams arbeiten präven-tiv und deeskalierend, greifen in kri-tischen Situationen aber auch durch, um die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Hiervon profitieren die Fahrgäste und Kundenbetreuer der EVU gleichermaßen.“

Die Sicherheitsteams unterstützen die Kundenbetreuer in den Zügen.

| 16 | SPECTRUM 3 | 2017 IM FOKUS

DeinRadschloss: Mit einem Ticket den ÖPNV nutzen und das Fahrrad sicher parkenWer zukünftig mit dem Fahrrad zu ÖPNV-Haltepunkten fahren und dann mit Bus und Bahn weiterreisen möchte, für den wird der Umstieg zwischen den Verkehrsträgern zukünftig noch einfacher und komfortabler. Ab Mitte 2018 bieten der VRR und 15 Kommunen unter dem Markennamen „DeinRadschloss“ an größeren Verknüpfungspunkten zum ÖPNV digital gesteuerte Radabstellanlagen mit dazugehörigem modernen, elektronischen Zugangs- und Hinter-grundsystem. Fahrgäste können Stellplätze via Internet reservieren und buchen. Um dann vor Ort auf die Abstellan-lagen zugreifen zu können, genügt eine Chipkarte – wahlweise ein VRR-Aboticket oder eine systemeigene Variante. VRR und Kommunen bauen das System gemeinsam mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH auf, einem erfahrenen Anbieter von Radparksystemen.

Fahrradparkplatz und ÖPNV: alles mit einem TicketIn den 15 beteiligten Kommunen ent-stehen im Laufe des kommenden Jahres 1.071 Stellplätze – wahlweise als Box für ein Fahrrad oder in einer Sammelabstel-lanlage. An 53 Standorten in zwölf Städ-ten werden Boxen für jeweils ein Fahrrad eingerichtet, pro Standort zwischen fünf und 34 Stellplätze. Fünf Kommunen er-richten an insgesamt sieben Standor-ten Sammelabstellanlagen mit bis zu 56 Stellplätzen. Perspektivisch können weitere Standorte in das System inte-

griert werden. Der VRR beschafft das Hintergrundsystem sowie die dazuge-hörige Internetseite und koordiniert das Projekt zwischen den beteiligten Kom-munen. „Wir haben das System so aus-gelegt, dass sich zukünftig auch noch weitere Kommunen anschließen kön-nen“, erklärt Martin Husmann, Vor-standssprecher des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr. „Unser Ziel ist es ja, den Fahrgästen verbundweit einen einheitli-chen und komfortablen Zugang zu den Stellplätzen zu ermöglichen. Entspre-chend freuen wir uns über jede Kom-

mune, die sich dem System anschließt.“ DeinRadschloss eignet sich besonders für Fahrgäste, die den Weg zum ÖPNV-Haltepunkt regelmäßig radeln und ihr Fahrrad geschützt vor Witterung und Diebstahl unterbringen möchten. Ent-sprechend wird es Stellplätze für Dau-ermieter geben. Aber auch Fahrgäste, die nur hin und wieder das Rad nutzen möchten, können spontan einen Stell-platz reservieren. Besonders attrak-tiv ist das System für ÖPNV-Kunden, die bereits ein Aboticket für den Nahver-kehr besitzen. Denn sie können mit ihrer

| 17 |SPECTRUM 3 | 2017 IM FOKUS

Chipkarte auf die neuen Fahrradabstell- anlagen zugreifen. Der Fahrgast kann somit mit nur einem Ticket alle Ver-kehrsmittel seiner Reisekette nutzen.

Projekt-Website zur Information und Buchung„Das Besondere an dem Projekt ist die Verknüpfung der Radabstellanlagen mit einem digitalen Hintergrund- und Zugangssystem. Sämtliche Funktio-nen werden digital gesteuert“, erläutert Martin Husmann. Auf einer Websi-te erhalten die Nutzer Informationen über DeinRadschloss und detaillier-te Hinweise dazu, wie sie die Radab-stellanlagen nutzen können. Auch der eigentliche Buchungs- und Abrech-nungsprozess wird über die Website abgewickelt. Nutzer können nach ei-ner freien Box suchen, sie reservie-ren und auch bezahlen. Dazu wählt der Kunde zunächst die Stadt sowie den gewünschten Standort aus und erhält direkt einen Überblick darüber, wel-che Stellplätze bzw. Fahrradboxen noch verfügbar sind. Mit einem Klick auf ei-nen freien Platz wählt der Nutzer die-sen aus. Im nächsten Schritt muss er nur noch angeben, wie lange er den Stellplatz mieten möchte. Das System

informiert dann über den Preis. Um die Buchung abzuschließen, gibt der Nut-zer entweder seine Kundendaten ein oder registriert sich als Neukunde, de-finiert die gewünschte Zahlungsart und bestätigt abschließend seine Buchung. Im Anschluss erhält er einen persönli-chen Zugangscode, mit dem er sich vor Ort am Steuerelement der Abstellanla-ge einmalig registrieren muss, um die Tür zur Anlage öffnen zu können. Um den Stellplatz danach weiter zu nutzen, genügt der Zugangscode. Zusätzlich können Nutzer auch ihr Nahverkehrsti-cket am Steuerelement registrieren und zum Öffnen der Anlage freischalten.

Die Website wird responsiv gestal-tet, die Inhalte werden folglich auf Smartphones, Tablets und Desk-top-Computern optimal darstellt. Da-mit können Nutzer zu Hause am PC oder von unterwegs schnell und un-kompliziert ihren Stellplatz buchen.

Markantes DesignDamit Radfahrer die neuen Boxen in al-len beteiligten Städten direkt auf den ersten Blick erkennen, hat der VRR ge-meinsam mit einer Kreativagentur und in Abstimmung mit den Kommunen

ein markantes Design entwickelt. Der Schriftzug „DeinRadschloss“ wird in einer auffälligen Wort-Bild-Marke mit einem stilisierten Fahrrad sowie einem Smartphone mit Schloss kombiniert. Damit betonen die Projektpartner auch in der Gestaltung den zentralen Vor-teil des verbundweiten Systems: Rad-fahrer können bequem von unterwegs via Smartphone einen Platz buchen und benötigen abgesehen von ihrem gewählten Zugangsmedium keine weitere Ausrüstung, um die Boxen oder Sammelanlagen zu öffnen und ihr Fahrrad trocken und sicher unter-zubringen. Vor Ort in den Kommunen zieren Motive mit lokalem Bezug die Fahrradabstellanlagen, um die Identi-fikation mit der Stadt zu fördern. Ins-gesamt ist das Design sehr prägnant mit einer auffälligen Farbgestaltung, damit die Nutzer das System sowohl im Stadtbild als auch online auf der Website jederzeit wiedererkennen.

Entwurf der neuen Radboxen.

| 18 | SPECTRUM 3 | 2017 IM FOKUS

Pilotprojekt in Duisburg: myBUS fährt, wie Fahrgäste es wünschenMit myBUS bietet die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) ihren Kunden seit September 2017 einen neuen Mobi-litätsservice, der den Fahrgast mit seinem individuellen Fahrtwunsch in den Mittelpunkt stellt. Im Rahmen eines Pilot-projektes sind in der Duisburger Innenstadt und in den Stadtteilen Duissern und Neudorf Kleinbusse im Einsatz, die den Fahrgast unabhängig von Haltestellen und Fahrplänen flexibel von A nach B bringen. Und zwar „on demand“, also auf Abruf zu Zeiten, wenn die Nachfrage nach Nahverkehrsleistungen so gering ist, dass sich der Einsatz großer Lini-enbusse nicht lohnt. Gebucht und bezahlt wird das neue Angebot über eine eigens entwickelte myBUS-App. Der Ver-kehrsverbund Rhein-Ruhr begleitet das dreijährige Pilotprojekt. Er sieht hier eine Chance, das Portfolio des Nahverkehrs im Interesse einer bedarfsgerechten Tür-zu-Tür-Mobilität sinnvoll auszuweiten.

myBUS unterscheidet sich grundlegend von herkömmlichen Nahverkehrs-angeboten, denn es gibt weder fest definierte Haltestellen noch Fahrpläne. Nahverkehrskunden können in den Wochenendnächten und sonntags per Smartphone-Applikation ihren individuellen Fahrtwunsch anmelden. Hierzu definieren sie lediglich den gewünschten Start- und Zielpunkt sowie die Anzahl der mitfahrenden Personen. Auf dieser Basis werden die Routen der myBUS-Kleinbusse entsprechend dem jeweiligen Bedarf automatisch berechnet. Um das neue Angebot nutzen zu können, müssen sich die Kunden einmalig mit ihren persönlichen Daten im System registrieren. Sie hinterlegen ihre Kontaktdaten und definieren die Bezahlmodalitäten. Abonnenten eines Nahverkehrstickets profitieren – unabhängig vom Gültigkeitsbereich und der Preisstufe ihres Tickets – von

vergünstigten Konditionen: Regulär kostet eine Fahrt mit dem myBUS 3,20 Euro, Abokunden zahlen nur 2,50 Euro.

DVG-Modell als Vorbild für andere Städte?Verkehrsangebote wie myBUS ergänzen das reguläre Nahverkehrsangebot um eine nachfrageorientierte Komponente und sind damit ein wichtiger Baustein einer bedarfsgerechten Gesamtmo-bilität. Deshalb begleitet der VRR das Pilotvorhaben der DVG und bringt sich fachlich in die Ausgestaltung des Angebotes ein: So hat der VRR beispielsweise den myBUS-Tarif entwickelt, der sich eng am Preis für eine Fahrt mit einem Anruf-Sammel-Taxi orientiert. „Als Verbund ist es uns besonders wichtig, die Fahrgäste umfassend über solche alternativen Bedienformen zu informieren und diese auch in die Auskunftssysteme des Öffentlichen Personennahverkehrs

einzubinden“, erklärt José Luis Castrillo, Vorstand des VRR.

Auch andere Verkehrsunternehmen interessieren sich für das DVG-Modell. Es bietet ihnen die Möglichkeit, die Kosten für den Öffentlichen Personen- nahverkehr in sogenannten Tages-randlagen zu reduzieren: Denn die Fahrzeuge sind nur dann im Einsatz, wenn sie tatsächlich gebraucht werden. Und dabei bewegen sie sich auf einem optimierten Fahrtweg, der sich aus den angefragten Routen der Passagiere ergibt. „Wir sind sehr interessiert an den Ergebnissen dieses Piloten. Ob und wie sich dieses neue Verkehrsangebot schließlich im VRR etablieren wird, hängt einerseits von den Erfahrungen aus Duisburg ab, andererseits aber auch davon, wie die einzelnen Verkehrsunternehmen On-demand-Verkehre für ihre Bediengebiete strategisch bewerten“, so Castrillo.

| 19 |SPECTRUM 3 | 2017 VRR-TICKER

Fahrplanwechsel 2017 – VRR verstärkt

Spät- und Nachtverkehre Seit dem Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2017 haben Fahrgäste im VRR-Verbundgebiet deutlich mehr Möglich- keiten, auch abends oder nachts von A nach B zu kommen. Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) profitieren die Fahrgäste von rund einer Million Zugkilometer zusätzlich im Bereich der S-Bahn-, RE- und RB-Verkehre. 25 SPNV-Linien haben ihre Leistungen verbundweit ausgeweitet. Der Betrieb von montags bis freitags findet teilweise bis deutlich nach Mitternacht statt. Zusätzlich fahren die schnellen RE-Linien um bis zu vier Stunden länger. Im Bereich der Regionalbah-nen hat der VRR einige Schwachstellen beseitigt: Hierzu wurden Betriebslücken gefüllt oder der Takt verdichtet. Die neuen Verkehre finden Sie auf der VRR-Website unter www.vrr.de/spnv-ausweitung.

Erste Mobilitätskonferenz Metropole Ruhr Welche verkehrlichen Herausforderungen bestimmen zukünftig die Mobilität in der Metropole Ruhr? Dieser Frage widmete sich die erste gemeinsame Mobilitätskonferenz von Regionalverband Ruhr (RVR), VRR, Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Emschergenossenschaft / Lippeverband (EGLV) und der Stadt Essen als Grüne Hauptstadt Europas 2017. Die 250 Konferenzteilnehmer informierten sich in Vorträgen und an Projektstän-den über die für die Region relevanten Mobilitätsthemen: Verkehr von Tür zu Tür, digitale Ticket- und Auskunftssys-teme für mobile Anwendungen, die Ruhrbahn als neue städteübergreifende Allianz, die Pläne für den RRX, die Entwicklung des Radwegenetzes und die stärkere Vernetzung der unter-schiedlichen Verkehrsträger mit dem Öffentlichen Personennahverkehr. NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst informierte zudem über die verkehrspo-litischen Ziele des Landes und betonte, wie wichtig die Verknüpfung aller Ver- kehrsträger ist, um den Menschen in einem Ballungsraum wie der Metropole Ruhr die mobilen Möglichkeiten bieten zu können, die sie sich wünschen.

LÄNGERNACHTSCHWÄRMEN!

Mit dem neuen Nachtangebot fährt der letzte Zug jetzt auf vielen Linien deutlich später.

www.nachtangebot.de

v.l. Alfred Overberg (Regierungsbaudirektor Abteilungsleiter Verkehr Straßen NRW) Karola Geiß- Netthöfel (Regionaldirektorin des Regionalverband Ruhr) Thomas Kufen (Oberbürgermeister der Stadt Essen) José Luis Castrillo (Vorstand der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR), Dr. Uli Paetzel (Vorstandsvorsitzender Emschergenossenschaft/Lippeverband) und Michael Dubbi (stellv. Ge-schäftsführer Nahverkehr Westfalen-Lippe)

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRAugustastraße 145879 Gelsenkirchenwww.vrr.de


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