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-PRESSE€¦ · rer Gewerkschaft hat er aktiv, man kann sagen, bis ... Krankenversicherungsverein...

Date post: 17-Sep-2018
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Landesverband der Bayer. Justizvollzugsbediensteten e.V. www.jvb-bayern.de Nummer 1 | 64. Jahrgang Straubing, März 2018 B 8844 Verabschiedung der Anwärterinnen und Anwärter im Vollzugs- und Verwaltungsdienst -PRESSE
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Landesverband der Bayer. Justizvollzugsbediensteten e.V.

www.jvb-bayern.de

Nummer 1 | 64. Jahrgang

Straubing, März 2018 B 8844

Verabschiedung der Anwärterinnen und Anwärter

im Vollzugs- und Verwaltungsdienst

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Editorial

Impressum:

Herausgeber: Landesleitung des JVBPostfach 10 – 91561 Neuendettelsau Tel. 09874/6899975E-Mail: [email protected] Internet: www.jvb-bayern.de

Redaktion und verantwortlich für den Inhalt: Ralf SimonHeinrich HödlThomas Benedikt

E-Mail: [email protected]

An Gefangene wird die Zeitung nicht abgegeben.

Aus den Artikeln der Zeitung können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.

Nachdruck mit Quellenangabe kostenlos. Belegexemplar erbeten.

Verkaufspreis durch Mitgliederbeitrag abgegolten.

Bilder: Ralf Simon und Thomas Benedikt

Druck und Herstellung: Pauli Offsetdruck e. K., Am Saaleschlößchen 6, 95145 Oberkotzau, Tel. 09286/9820, E-Mail: [email protected]

Bei Übersendung von Veröffentlichungswünschen übernimmt die Redaktion keine Verantwortung dafür, dass diese bei uns rechtzeitig, unverfälscht oder vollständig eingehen. Außerdem behält sich der Herausgeber z. B. aus Platzgründen das Recht auf Änderungen, Kürzun-gen und Ergänzungen eingereichter Beiträge im Ausnahmefall vor.

Ralf SimonLandesvorsitzenderHPR-Vorsitzender

Tel. 09874 [email protected]

Klaus ZacherTarifvertreterHPR-Mitglied

JVA BernauMobil: 0177 [email protected]

Wieland MeyerStellv. LandesvorsitzenderRechtsschutzbeauftragter des JVB

JVA RegensburgMobil: 0151 [email protected]

RechtsschutzTarifrechtAllgemeine Fragen

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da!

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 27. April 2018

Auf ein Wort…

Liebe Mitglieder, liebe Leserin, lieber Leser,

wir hoffen Sie sind gut ins Jahr 2018 gestartet. Das JVB-Redaktionsteam wünscht ein glückliches und gesundes neues Jahr.

2018 verspricht schon jetzt ein span-nendes Jahr zu werden. Im Juni findet der 21. JVB Verbandstag in Kempten statt. Neben der inhaltlichen Ausrich-tung der nächsten Jahre werden auch die Funktionsträger im Landesverband der Bayerischen Justizvollzugsbediens-teten e. V. gewählt. Die Delegierten

des Verbandstags stellen die Weichen für die nächsten fünf Jahre.

14. und 15. Juni 2018 - Save the Date!

Erfreuliches gibt auch es im Nach-tragshaushalt 2018 zu berichten. Le-sen Sie hierzu die guten Ergebnisse für den Justizvollzug. Zu den anstehen- den Versetzungsrunden und über den Gewerkschaftstag des Deutschen Be- amtenbundes (dbb) möchten wir Sie ebenfalls informieren. Außerdem er- wartet Sie ein Interview mit dem BSBD-Bundesvorsitzenden René Mül-ler, ein Erfahrungsbericht zum Auto-angebot der dbb Vorteilswelt, Berichte unserer Jugendorganisation, aus den JVB Ortsverbänden und vieles mehr.

Ihr JVB Redaktionsteam

Redaktionsteam

Ralf Simon

Heinrich Hödl

Thomas Benedikt

[email protected]

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Inhalt

SeiteLandesleitung

Vorwort Ralf Simon 5 Nachruf 6 Nachtragshaushalt 7BR in JVA Stadelheim 8 Verabschiedung Anwärter 9Das Versetzungssystem 10 - 12WLAN an der Akademie 12 dbb Gewerkschaftstag 13 - 14Der Erfahrungsbericht 15 - 16Übergabe Gewinn aus Verlosung 16Amtseinführung Peter Hofmann 17Beihilfe 18Gespräch im Bayerischen Landtag 19Die Reportage - Interview mit BSBD-Vorsitzenden 20 - 23Entsorgung der alten Uniform 24Ju-Jutsu-Prüfung 24

JVB-Jugend

Begrüßung neuer Anwärter 26Ausbildungsfahrt Schubwesen 27Jugendtreffen in Königswinter 28HJAV-Wahl - Zeitplan 29

Ortsverbände

Aschaffenburg 30Bayreuth 31 - 32Bernau 32Kaisheim 33Kempten 34Landshut 34 - 36Laufen 37Mühldorf 37München 38Neuburg-Herrenwörth 39Niederschönenfeld 40Nürnberg 41 - 42Regensburg 43

Personalnachrichten

Geburtstage / Jubiläen 45 - 46Personalveränderungen 47

Titelbild: Thomas Reulbach

Dieser QR-Code führt Sie direkt auf unsere Internetseite

Facebook Landesleitung

www.facebook.com/jvb

dbb Gewerkschaftstag

Seite 13 - 14

Gespräch im Landtag

Seite 19

Jugendtreffen in Königs-winter

Seite 28

Kneipp-Aktionstag in Landshut

Seite 36 Besuchen Sie uns auf unsererHomepage www.jvb-bayern.de

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Landesleitung

Sie halten die erste Ausgabe der JVB Presse in diesem Jahr in Händen. Wir hoffen Ihnen wieder eine interessante Ausgabe bieten zu können.

Wir befinden uns jetzt in der Hochpha-se zur Vorbereitung unseres Verband-stages im Juni in Kempten. Anfang des Jahres gingen die Einladungen an unsere Ehrengäste heraus, Anfang Februar folgten dann die Einladungen der Delegierten. Es zeichnet sich ab, dass es eine Großveranstaltung mit rund 150 Delegierten wird. Zahlreiche Ehrengäste haben ihr Kommen schon zugesagt. So freuen wir uns, dass Staatsminister Prof. Dr. Bausback die Festansprache halten wird. Die Vor-bereitung bedeutet einen großen Auf-wand für uns als Landesleitung, haben wir doch keine Mitarbeiter in unserer Geschäftsstelle, sondern erledigen die Aufgaben alle selbst. Dem JVB-Orts-verband Kempten gebührt unser Dank für die Unterstützung und die Vorbe-reitungen vor Ort.

Für viel Wirbel hat eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Klaus Adelt (SPD) nach der Anzahl von Neben-tätigkeiten im Justizvollzug geführt. Ich wurde deshalb mehrfach von den Medien kontaktiert. Auf Einladung von Herrn Adelt war ich zu einem Ge-

spräch mit der SPD im Bayerischen Landtag. Näheres lesen Sie in dieser Ausgabe.

Äußerst belastend stellt sich die Situa- tion für unsere Kolleginnen und Kolle-gen in der Einrichtung für Abschiebe-gefangene in Eichstätt dar. Die hohen Belegungszahlen und die schwierige Klientel bringen unsere Bedienste-ten ans Ende ihrer Belastbarkeit. Hier muss von politischer Seite dringend gegengesteuert werden. Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz sind in Bayern 30 Prozent aller Abschiebe-gefangenen Deutschlands unterge-bracht. Aufgrund der hohen Zahlen wurde nun auch die JVA Erding zur Abschiebeeinrichtung umfunktioniert. Das entlastet die Einrichtung in Eich-stätt, ist aber für unsere Erdinger Kol-leginnen und Kollegen eine enorme Belastung. Da der Justizvollzug die Abschiebehaft im Amtshilfe übernom-men hat; eigentlich ist das Innenmi-nisterium dafür zuständig; sollte nach anderen Unterbringungsmöglichkeiten außerhalb von Justizvollzugsanstalten gesucht werden. Abschiebegefangene sind ja keine Straftäter. Bei einem Be-such beider Einrichtungen konnte ich mir ein Bild von der Arbeitsbelastung unserer Kolleginnen und Kollegen ma-

chen. Wir hoffen, dass sich diese un-gute Situation wieder entspannt und Lösungsmöglichkeiten gefunden wer-den.

Trotz Personalmehrungen, die wir in den vergangenen Jahren erhalten haben, werden wir auch in Zukunft nicht an einer besseren Personal-ausstattung vorbeikommen. Die uns anvertraute Klientel wird immer pro-blematischer. Politischen Aussagen ist zu entnehmen, dass das Personal bei der Polizei weiter aufgestockt wer-den soll. Hierbei darf der Justizvollzug nicht vergessen werden. Denn mehr Polizei bedeutet auch mehr Aufgriffe von Straftätern, die dann auch sicher untergebracht werden müssen. Eine bessere Personalausstattung ist auch aufgrund der Sicherheit für unsere Bediensteten notwendig. Die Zahl der Übergriffe auf unsere Kolleginnen und Kollegen ist besorgniserregend. Wir brauchen mehr Präsenz von Bediens-teten auf unseren Stationen.

Nun wünsche ich Ihnen aber viel Spaß beim Lesen unserer Verbandszeitung.

Ihr Ralf Simon

Landesvorsitzender

Liebe Mitglieder,liebe Leserin, lieber Leser unserer Verbandszeitung, Ralf Simon

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Landesleitung

Nachruf

Wolfgang Schröder13.03.1949 - 01.01.2018

Der BSBD Bund und der JVB trauern um den BSBD Eh-renvorsitzenden Wolfgang Schröder, der viel zu früh im Alter von 68 Jahren am 01.01.2018 verstarb.

Der BSBD Bundesverband verliert mit Wolfgang Schrö-der eine herausragende Persönlichkeit, einen enga-gierten Gewerkschaftler und guten Freund. Wie kein anderer hat Wolfgang Schröder über viele Jahrzehnte die Gewerkschaftsarbeit unseres Verbandes geprägt. Schon früh fand er den Weg zur Gewerkschaftsarbeit im Landesverband Rheinland-Pfalz. Zunächst war er in der Zeit vom 1981 bis 1991 Ortsverbandsvorsitzen-der in Zweibrücken. Im Jahr 1988 wurde er dann noch zum Landesvorsitzenden des BSBD Rheinland-Pfalz gewählt. In dieser Funktion gehörte er auch viele Jah-re dem BSBD Bundesvorstand an, seit 1998 auch als stellvertretender Bundesvorsitzender bis er beim Bun-desvertretertag 2000 an die Spitze unseres Verbandes als Bundesvorsitzender gewählt wurde.

Im Jahre 2001 übergab Wolfgang Schröder den Lan-desvorsitz in Rheinland-Pfalz in jüngere Hände und wurde anlässlich seiner Amtsübergabe zum Ehren-mitglied des Landesvorstandes gewählt. Das verant-

wortungsvolle Amt als Bundesvorsitzender hat er bis zum Bundesvertretertag in Hamburg im Jahr 2006 ausgeübt. Wolfgang Schröder wurde dort mit einem überwältigenden Abstimmungsergebnis zum Ehren-vorsitzenden ernannt.

Seit seiner über 40-jährigen Mitgliedschaft in unse-rer Gewerkschaft hat er aktiv, man kann sagen, bis kurz vor seinem Tod in der Gewerkschaftsarbeit mit-gewirkt.

Wir alle haben Wolfgang Schröder in vielen persön-lichen Begegnungen als guten Freund, Kollegen und bedachten Gewerkschaftler kennengelernt. Seine Ratschläge, die er aufgrund seiner langjährigen Erfah-rung geben konnte, waren im Bundesvorstand stets geschätzt. Mit seinen Angehörigen trauern wir um unseren langjährigen Freund und Kollegen, der uns immer in Erinnerung bleiben wird.

BSBD Bundesleitung und JVB Landesleitung

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Landesleitung

Planstellen

Insgesamt 80 neue Planstellen, davon

71 neue Planstellen im allgemeinen Vollzugsdienst (als erste Tranche für den Personalmehrbedarf der neuen Justizvollzugsanstalt Passau)

Die bereits ausgebildeten Beamten werden bis zur Fertigstellung der Justizvollzugsanstalt Passau dem gesamten bayerischen Justizvollzugsdienst schrittweise zur Verfügung stehen und damit eine weitere Entlastung darstellen.

9 neue Planstellen (für Fachdienste in der Einrichtung für Abschiebungshaft in Eichstätt)

DuZ

Die Bayerische Zulagenverordnung wurde geändert. Für Dienst zu ungünstigen Zeiten werden seit 01. Januar 2018 4,50 Euro je Stunde bezahlt. (Bereits zum 01. Januar 2017 erfolgte die erste stufenweise Erhöhung von 2,67 Euro auf 4,00 Euro.)

Ballungsraumzulage

Die Ballungsraumzulage wurde zum 1. Januar 2018 um 50% erhöht. (Voraussetzung für diese Zulage: Dienststelle und Hauptwohnsitz müssen im sogenannten Verdichtungsraum München liegen.)

Durch übersteigerte Lebenshaltungskosten ist hier – über die bestehende Dynamisierung hinaus – eine Anpassung an die aktuellen Verhältnisse dringend geboten. Auch hier wird der JVB weiterhin am Ball bleiben!

Wohnungen für Staatsbedienstete

In Nürnberg werden 1.000 zusätzliche Staatsbedienstetenwohnungen bis zum Jahr 2020 gebaut (zusätzlich zu den bereits im Jahr 2015 für München beschlossenen 1.000 Wohnungen für Staatsbedienstete).

Bericht: JVB Redaktionsteam

Nachtragshaushalt 2018 des Freistaates Bayern

Schwerpunkte für den Justizvollzug

Die JVB Landesleitung freut sich, nach intensiven Verhandlungen für unsere Kolleginnen und Kollegen des bayerischen Justizvollzugs, ein sehr gutes Ergebnis erzielt zu haben.

Besonders bemerkenswert ist die positive Tatsache, dass im Nachtragshaushalt neue Plan-stellen beschlossen wurden. Das ist üblicherweise nur in den Doppelhaushalten möglich. Ebenso ist dieses Maßnahmenpaket auch für junge Justizvollzugsbeamte in den Großstädten München und Nürnberg ein Erfolg. Hier befinden sich Bayerns größte Justizvollzugsanstalten mit vielen Nachwuchsbeamten.

!vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers

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Bayerischer Rundfunk interviewt stv. JVB Landesvorsitzenden Alexander Sammer

Nachwuchsmangel im öffentlichen Dienst

Landesleitung

Der Deutsche Beamtenbund (dbb) warnt vor einem eklatanten Perso-nalmangel im öffentlichen Dienst. Zu Beginn der dbb Jahrestagung im Jahr 2018 wurde auf die konkreten negati-ven Auswirkungen hingewiesen. Der demografische Wandel erschwert die Nachwuchssuche zunehmend.

Um die Situation im Bayerischen Jus-tizvollzug zu beleuchten, besuchte der Bayerische Rundfunk (BR) am 08. Januar 2018 die JVA München. Ausbil-dungsleiter und zugleich stv. JVB Lan-desvorsitzender und stv. BSBD Bun-desvorsitzender Alexander Sammer

bezog vor laufender Kamera Stellung. Sammer machte vor allem auf die pro-blematische Nachwuchsgewinnung aufmerksam.

Die (Wieder-)Einführung des Anwär-tersonderzuschlags würde helfen. Wir müssen dem Rückgang an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern im Bayerischen Justizvollzug entgegen-wirken und auf breiter Front um qua-lifizierte und motivierte Mitarbeiter/innen werben.

Bericht: JVB-Redaktionsteam

Bilder: Brigitte Behr

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Landesleitung

Unsere Nachwuchsbeamten im fachli-chen Schwerpunkt „Vollzugs- und Ver- waltungsdienst“ (zweite Qualifika-tionsebene) sind am Ziel ihrer Aus-bildung. Im Einstellungsjahrgang 2016 wurden seit 1. Februar 2016 insgesamt zehn Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet. Aus diesem Anlass fand in der Justizvollzugsaka-demie Straubing am 23. Januar 2018 die Verabschiedung der Nachwuchs-beamten im feierlichen Rahmen statt.

Zur Feierstunde begrüßte Akademie-leiterin Ltd. Regierungsdirektorin Re-nate Schöfer-Sigl neben zehn jungen Beamtinnen und Beamten, die an diesem Tag im Mittelpunkt standen, zahlreiche Gäste aus den Justizvoll-zugsanstalten und aus dem Justizmi-nisterium. Für die Aufsichtsbehörde nahmen der Leiter des Personalrefe-rats, Ltd. Ministerialrat Horst Krä, so-wie Regierungsdirektor Carl Charles an der Feierlichkeit teil. Ebenso waren viele Ausbildungsleiter für den prak-

tischen Ausbildungsteil in den Justiz-vollzugsanstalten vor Ort.Krä gratulierte in seiner Rede den Ab-solventinnen und Absolventen zum er-folgreichen Abschluss und gab ihnen die besten Wünsche für ihre berufliche Zukunft mit auf den Weg. Ihnen und allen an der Ausbildung Mitwirken-den zollte er besonderen Dank und Anerkennung für ihren Einsatz. Die Lehrgangsbeste Mirijam Huber (JVA Amberg) wurde für ihre hervorragen-de Leistung mit einem Präsent geehrt. Im Kaminzimmer der Justizvollzugs-akademie Straubing kamen die Gäste zu einem Empfang und gemeinsamen Austausch zusammen. Kurssprecher Timo Leukert überreichte im Namen aller Anwärter einen Blumenstrauß an die ehemalige Lehrkraft und Kursleite-rin Beate Vogl, die sich inzwischen im wohlverdienten Ruhestand befindet.Die neuen Beamtinnen und Beamten des Vollzugs- und Verwaltungsdiens-tes werden nach der anspruchsvol-len zweijährigen Ausbildung in den

bayerischen Justizvollzugsanstalten sehnlichst erwartet und auch dringend benötigt.

Nach erfolgreicher schriftlicher und mündlicher Qualifikationsprüfung wur- den sie inzwischen am 1. Februar 2018 an die neuen Dienststellen zugewie-sen und zu Regierungssekretären/ Re-gierungssekretärinnen ernannt. Dort arbeiten sie künftig in den Verwal-tungsreferaten einer Justizvollzugsan-stalt und nehmen vielseitige Aufga-ben wahr. Dazu gehören die Referate Arbeitsverwaltung, Bauverwaltung, E.- und A.-Stelle (Zahlstelle), Hauptge-schäftsstelle, Vollzugsgeschäftsstelle sowie Wirtschaftsverwaltung.

Der JVB wünscht unseren Nachwuchs-beamten einen erfolgreichen Start und viel Erfolg im Berufsleben.

Bericht: JVB-Redaktionsteam

Bild: Thomas Reulbach

Anwärterinnen und Anwärter des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes

Abschlussfeier des fachtheoretischen Lehrgangs

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Landesleitung

Das Versetzungs-System im Bereich des Justizvoll-zugs ist transparent und nachvollziehbar. Es wird in der gesamten bayerischen Justiz als vorbildlich an-gesehen. Zudem haben Verwaltungsgerichte dieses System in der Vergangenheit bestätigt.

Bei einem dauerhaften Wechsel der Dienststelle werden alle dienstlichen und privaten Belange abgewogen, wo-bei dienstliche Bedürfnisse Vorrang haben. Es ist äußerst wichtig, alle personenbezogenen Änderungen (z. B. fami-liäre Verhältnisse) rechtzeitig dem Dienstherrn mitzuteilen. Wenn Fristen vom Bediensteten versäumt werden, können die veränderten privaten Umstände grundsätzlich erst für die darauffolgenden Zuteilungs- und Versetzungsrunde be-rücksichtigt werden.

Die Termine und Fristen werden vom Bayerischen Staatsmi-nisterium der Justiz frühzeitig bekannt gegeben. Sie kön-nen von jedem Bediensteten in der Dienststelle eingesehen werden.

Bayerns Justizvollzugseinrichtungen:

Zuteilungs- und Versetzungsrunde 2018

Das Versetzungs-System im bayerischen Justizvollzug

Die bevorstehende Zuteilungs- und Versetzungsrunde 2018 im bayerischen Justizvollzug rückt näher. Am 1. August 2018 treten Bedienstete im fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (aVD) den Dienst in einer neuen Justizvollzugsanstalt an. Am 1. September 2018 folgen die Bediensteten des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes (3. Qualifikationsebene).

Von den Versetzungen sind grundsätzlich Tarifbeschäftige und Beamte betroffen. Anwärterinnen und Anwärter hingegen werden einer Justizvollzugsanstalt zugewiesen und dort zum Beamten auf Probe ernannt.

Die Entscheidung über jede Versetzung bzw. Zuweisung trifft das Bayerische Staatsministerium der Justiz als oberste Dienstbehörde. Der Hauptpersonalrat ist gemäß Bayerischen Personalvertretungsge-setz bei allen Versetzungen mitbestimmungsberechtigt; bei Zuweisungen jedoch nicht.

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Landesleitung

Wie funktioniert das Versetzungs-System?

Wir haben die wichtigsten Anhaltspunkte zusammen- gestellt. Eine Versetzung bzw. Zuweisung kann aus dienstlichen Gründen oder auf Antrag des Bediensteten erfolgen.

Versetzung/Zuweisung aus dienstlichen Gründen

Bei dienstlichen Gründen erfolgt die Versetzung unab-hängig der Wartezeit des Bediensteten (Dienstjahre). Ebenso ist die Versetzung bzw. Zuweisung ohne Zustim-mung des Betroffenen möglich.

Ein Beispiel dafür ist der Frauenstrafvollzug. In Bayern dürfen in Justizvollzugsanstalten speziell für weibliche Gefangene ausschließlich weibliche Justizvollzugsbe-dienstete im allgemeinen Vollzugsdienst den Dienst ausüben. Ebenso gilt das in einzelnen Abteilungen für weibliche Gefangene. Sollte ein Personalbedarf in einer solchen Einrichtung bestehen, kann eine Versetzung bzw. Zuweisung aus dienstlichen Gründen erfolgen. In der Praxis sind demzufolge Anwärterinnen im fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst betroffen, die in einer entsprechenden Dienststelle zugewiesen und dort zur Beamtin auf Probe ernannt werden.

Ebenso kann die individuelle Befähigung eines Bediens-teten einen dienstlichen Grund darstellen. Wenn in einer Justizvollzugsanstalt ein Beamter mit speziellen Kennt-nissen gesucht wird, beispielsweise mit ausdrücklicher Berufsausbildung in einem Handwerk, kann dieser Be-werber unabhängig einer Rangfolge berücksichtigt wer-den.

Versetzung / Zuweisung auf Antrag

Bei einer Versetzung / Zuweisung auf eigenen Wunsch muss innerhalb einer Frist ein Antrag durch den Betrof-fenen gestellt werden. Versetzungsanträge brauchen nicht jährlich wiederholt werden. Ein Antrag kann je-doch durch Rücknahme durch den Bediensteten zurück-gezogen werden. Grundsätzlich werden Anträge nur be-rücksichtigt, wenn die Befähigung für das Amt vorliegt. Im Allgemeinen besteht kein gesetzlicher Anspruch des Bediensteten auf Versetzung.

Rangfolge

Die Rangfolge richtet sich nach der Wartezeit des einzelnen Bediensteten. Der Beginn dieser Wartezeit ist der Zeitpunkt der Ernennung zum Beamten auf Probe bzw. der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bei Tarifbeschäftigen. Die Ranglisten sind nach fachlichen Schwerpunkten getrennt.

Bonus

Der sogenannte Bonus ist eine fiktive Anrechnung der in-dividuellen Wartezeit. Der Bonus beträgt 2 Jahre und wird für den jeweiligen Umstand gesehen. Es handelt sich um folgende Umstände:

• verheiratet• eingetragene Partnerschaft• Anzahl minderjähriger Kinder• alleinerziehend• nachgewiesene Schwangerschaft• nachgewiesene Aufgebotsbestellung

Als Beispiel nehmen wir folgenden Fall an: Obersekretär im Justizvollzugsdienst, verheiratet, zwei (minderjährige) Kinder. Er wurde am 01.08.2017 zum Beamten auf Probe ernannt. Seine Wartezeit würde zum 01.08.2018 ein Jahr betragen. Diese Wartezeit wird jedoch um 6 Jahre (ver- heiratet und zwei minderjährige Kinder) erhöht. Er wird also – sofern sich an seiner persönlichen Situation nichts ändert – zum 01.08.2018 eine Wartezeit von insgesamt 7 Jahren aufweisen.

Die Rangfolge (Platzziffer auf einer Rangliste) richtet sich nach der Wartezeit zuzüglich Bonus.

Sollten nach Berücksichtigung aller Umstände mehrere Be-amte eine identische Wartezeit und die gleiche Rangfolge aufweisen, wird das Ergebnis der Qualifikationsprüfung he-rangezogen und verglichen. Die besseren Noten entschei-den nun die Platzierung auf der Rangliste.

Was ist noch zu beachten?

Mit sehr viel Verwaltungsaufwand ist das Zurückziehen eines Versetzungsgesuches nach dem Stichtag ver-bunden. Es müssen alle Versetzungen/Zuweisungen in die betroffenen Anstalten nachgeprüft werden. Eventuell ergibt sich dadurch eine neue Rangfolge. Für die Bediens-teten, die eine Versetzung beantragt haben führt das zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bekanntgabe. Sollten Sie keine Versetzung mehr wünschen, bitten wir Sie im Inter-esse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, ihr Verset-zungsgesuch unverzüglich zurückzuziehen.

Falls Anwärterinnen und Anwärter des fachlichen Schwer-punkts allgemeiner Vollzugsdienst die Platzziffer 1 - 3 in der Qualifikationsprüfung erreichen konnten, werden Verset-zungsanträge dieser Beamten vorrangig berücksichtigt. Al-lerdings erst im Folgejahr der nächsten Versetzungsrunde.

Gesuche von Bediensteten bei langfristiger Krankheit, El-ternzeit und Beurlaubung werden bei der jährlichen Verset-zungsrunde übrigens nicht berücksichtigt. In diesen Fällen erfolgt eine Einzelfallentscheidung zu einem individuellen Zeitpunkt, sofern eine Versetzungsreife vorliegt.

Bei Fällen von „besonderer Härte“ wird ebenfalls eine Ein-zelfallentscheidung getroffen. Von besonderer Härte spricht

man bei schwerwiegender Krankheit oder schwerwiegen-der Behinderung des Bediensteten, Ehegatten oder Kindes.

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Landesleitung

Die Justizvollzugsakademie Straubing verfügt seit Anfang des Jahres über einen neuen und leistungsstarken WLAN Hot Spot. Nicht nur Anwärte-rinnen und Anwärter profitieren da-

von. Ebenso alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsveranstal-tungen. Der Zugriff auf den Hot Spot ist für sie kostenfrei.

Die Bildungseinrichtung im bayeri-schen Justizvollzug bietet eine 100 Mbit Datenübertragungsrate auf dem gesamten Gelände. Der Ausbau auf 400 Mbit ist bereits in Arbeit.

Unsere Kolleginnen und Kollegen kön-nen dadurch ungehindert in allen Un-terkunftsgebäuden, in den Lehrsälen und in den Innenhöfen auf das Inter-net zugreifen. Das ist nicht nur zeit-gemäß, sondern vor allem für unsere

Nachwuchsbeamten eine wertvolle Unterstützung während der fachtheo-retischen Ausbildung.

Der Ausbau des WLAN Hot Spots war eine langjährige Forderung der Haupt-jugend- und Auszubildendenvertre-tung im Justizministerium. Herzlichen Dank für die Initiative und Realisie-rung an den Leiter der Bauverwaltung der Justizvollzugsakademie Straubing, Kollege Wilhelm Hieninger.

Bericht: JVB-Redaktionsteam

Bild: Fotolia/ra2 studio

Erfolg für unsere Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV)

Neuer WLAN Hot Spot in der Justizvollzugsakademie

Die Erläuterungen sind weder abschließend noch haben sie rechtliche Verbindlichkeit.

Die nächsten Zuteilungs- und Versetzungsrunden (nach fachlichem Schwerpunkt):

Allgemeiner VollzugsdienstNächste Versetzung/Ernennung: 1. August 2018

Frist für Versetzungsanträge, Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahmen von Versetzungsgesuchen: 1. März 2018

Vollzugs- und Verwaltungsdienst, 3. QualifikationsebeneNächste Versetzung/Ernennung: 1. September 2018

Frist für Versetzungsanträge, Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahmen von Versetzungsgesuchen: 1. Juni 2018

Vollzugs- und Verwaltungsdienst, 2. QualifikationsebeneNächste Versetzung/Ernennung: 1. Februar 2020

Frist für Versetzungsanträge, Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahmen von Versetzungsgesuchen: noch nicht bestimmt (Anmerkung der Redaktion: die letzte Versetzungsrunde war am 1. Februar 2018)

Bericht: JVB Redaktionsteam

Grafik: Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Am 20. und 21.11.2017 fand in Berlin der Gewerkschaftstag des dbb be-amtenbund und tarifunion statt. Die 630 ordentlichen Delegierten und ca. 300 Gastdelegierten hatten ein sehr umfangreiches Tagungsprogramm zu absolvieren. Der gewichtigste Ta-gungspunkt war sicher die Wahl ei-nes/r neuen Bundesvorsitzenden und dessen/deren Vertreter/innen.

Ulrich Silberbach, neuer dbb Bundesvorsitzender

Zum neuen Bundesvorsitzenden wur-de Ulrich Silberbach gewählt. Er tritt die Nachfolge von Klaus Dauderstädt an, der aus Altersgründen nicht mehr kandidierte. Der 55 jährige Silberbach war bis zu seiner Wahl Vorsitzender der 90.000 Mitglieder zählenden Fach-gewerkschaft KOMBA und seit 2011 auch stellv. Bundesvorsitzender des

deutschen beamtenbundes und tari-funion. Silberbach erhielt 330 der 625 abgegebenen Delegiertenstimmen. Sein Mitbewerber Ernst G. Walter von der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft erhielt 290 der abgegebenen Stimmen.

Silberbach während seiner Rede zur Kandidatur

Zum Fachvorstand für Beamtenpolitik und hauptamtlichen stellv. Vorsitzen-den des dbb wurde Friedrich Schäfer (Landesvorsitzender NBB Niedersäch-sischer Beamtenbund und Tarifunion, Deutsche Steuer-Gewerkschaft DSTG) und zum Fachvorstand für Tarifpolitik Volker Geyer (Kommunikationsge-werkschaft DPVKOM) gewählt. Zu weiteren stellv. Bundesvorsitzenden wurden Jürgen Böhm (Verband Deut-scher Realschullehrer), Thomas Eigen- thaler (Deutsche Steuer-Gewerk-schaft), Astrid Hollmann (VRFF – Die Mediengewerkschaft), Kirsten Lüh-mann (Deutsche Polizeigewerkschaft), Maik Wagner (Gewerkschaft der So-zialversicherung) und Claus Weselsky (Gewerkschaft Deutscher Lokomotiv-führer) gewählt.

Nach dem Wahlmarathon des ers-ten Vormittages schlossen sich am Nachmittag die Beratungen und Ab-

stimmungen über die mehr als 700 Anträge an. Hierzu zählten auch die Leitanträge des dbb Bundeshaupt-vorstandes und der Bundestarifkom-mission. Deren gemeinsames Ziel ist ein moderner, konkurrenzfähiger öf-fentlicher Dienst. Am späten Nachmit-tag hatten die Delegierten nach sehr ausgiebigen Beratungen die über 700 Anträge zum Abschluss gebracht und damit die Arbeit der Bundesleitung für die nächsten fünf Jahre vorgegeben.

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Der dbb Gewerkschaftstag in Berlin

Landesleitung

dbb Gewerkschaftstag: „Im Dienst der Menschen“

Ulrich Silberbach zum neuen dbb Bundesvorsitzenden gewählt

Klaus Dauderstädt, bisheriger dbb Bundesvorsitzender, wurde verabschiedet

Die neue dbb Bundesleitung

14

Landesleitung

Bei der am nächsten Tag stattfinden-den öffentlichen Veranstaltung wurde zu Beginn der neue dbb Film „Men-schen im Dienst der Menschen“ prä-sentiert. Bei dieser Premiere gab es „Standing Ovation“ für den rund drei-minütigen Film, in dem die Darsteller, rund 60 Frauen und Männer aus den verschiedensten Bereichen des öffent-lichen Dienstes, den Zuschauer ganz an sich herankommen lassen. Alle Mitwirkende waren auf der Bühne versammelt. Der Film hat das Ziel, den Menschen in diesem Land deutlich zu machen, dass die Bediensteten des öf-fentlichen Dienstes Menschen wie Du und Ich sind, die Tag und Nacht dafür sorgen, dass dieses Land funktioniert.

Der dbb präsentierte den neuen Image-Film: „Menschen im Dienst der Menschen“

Im Anschluss an die Präsentation hielt der neugewählte Vorsitzende Ulrich Silberbach seine erste Grundsatzrede. Er forderte von der Politik, auch für den öffentlichen Dienst, mehr Mut und Reformwillen zu zeigen. Mit Blick auf die schwierige Situation bei der Bildung der Bundesregierung sagte Silberbach: „Ein `Weiter so` darf nie der Maßstab für verantwortungsvolles Handeln in der Politik sein. Wir müs-sen uns jeden Tag neu für das Beste-hen unserer freiheitlichen-demokra-tischen Grundordnung einsetzen und uns den Wert unserer freiheitlichen Gesellschaft bewusstmachen.“ Weiter forderte er die Politik auf, nicht nur wichtige Zukunftsthemen zu benen-nen, sondern diese auch anzupacken. Hierzu gehören Digitalisierung, Klima-wandel, Generation- und Geschlech-tergerechtigkeit. Er appellierte zudem an die anwesenden Politiker: „Stoppen Sie die zunehmende Politikverdrossen-heit durch beherztes Regieren.“

Bei der notwendigen Modernisierung des Landes insgesamt könne sich die Politik auf die Unterstützung des öf-fentlichen Dienstes verlassen. „Ver-waltung, Sicherheit, Bildung, Gesund-heit, Finanzen – wir alle halten diesen Staat am Laufen. Dafür müssen die Beschäftigten im Staatsdienst aber entsprechend gestärkt werden. Über viele Jahre wurden unsere mahnenden Hinweise auf die zunehmende Über-alterung und der damit verbundenen demografische Wandel nicht ernsthaft zur Kenntnis genommen. Es ist wie im richtigen Leben: Wer Aufgaben verteilt und Leistungen bestellt, muss auch die nötigen Mittel bereitstellen. Alles andere ist Augenwischerei ge-genüber den Bürgern“, so Silberbach.

Um entsprechende Nachwuchs- und Fachkräfte für die Arbeit im öffent-lichen Dienst begeistern zu können, müssten die Arbeitsbedingungen dringend verbessert werden. Dies gel-te allgemein etwa für die Bezahlung oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, als auch speziell für die Moder-nisierung des Berufsbeamtentums. „Staatsdiener sind kein Relikt aus dem vorigen Jahrhundert“, so Silberbach. „Eine stabile Verwaltung braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Unveräußerlicher Teil des Berufsbe-amtentums sind deshalb seine Siche-rungssysteme, Beamtenversorgung und Beihilfe, die wie Lebenszeitprinzip

erst das Gesamtkonzept ausmachen.“ Hier verwies er auf das in Bayern ge-schaffene „Neue Dienstrecht“, wel-ches als vorbildlich bezeichnet werden kann. Auch betonte er in seiner Rede die Einzigartigkeit des Ausschusses des öffentlichen Dienstes im Bayeri-schen Landtag, der eine hervorragen-de Arbeit leistet.

Im Anschluss an die Rede des neuen Bundesvorsitzenden überbrachten Vertreter der Bundespolitik politische Grußworte ihrer Parteien sowie als Funktionsträger. Für die Stadt Berlin tat dies der Regierende Bürgermeis-ter von Berlin und amtierende Bun-desratspräsident Michael Müller. Die SPD war durch die derzeit geschäfts-führende Bundesministerin für Arbeit und Soziales sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Katarina Bar-ley, vertreten, die CDU/CSU-Bundes-tagsfraktion durch den stellvertreten-den Vorsitzenden, Stephan Harbarth. Die Fraktion der Linken entsandte die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, die FDP ihre Generalsekretärin Nicola Beer. Für die Fraktion der Grünen er-schien Beate Müller-Gemmeke, Spre-cherin für Arbeitnehmer/innenrechte.

In seinem Schlusswort dankte dbb Chef Ulrich Silberbach allen Rednern und Teilnehmern des Gewerkschafts-tages für ihr Engagement und ver-sprach, dass der dbb sich weiterhin deutlich in die politischen Debatten einmischen werde, um die Zukunft des öffentlichen Dienstes zu sichern.

Der JVB wurde von den beiden stellv. Landesvorsitzenden Wieland Meyer und Alexander Sammer vertreten. Sammer ist zugleich stellv. Bundesvor-sitzender unseres Bundesverbandes BSBD.

Bericht: Wieland Meyer

Bilder: Marco Urban/dbb beamtenbund

und tarifunion

Silberbach bei seiner Grund-satzrede

Landesleitung

Top-Konditionen für JVB Mitglieder

Das Fahrzeugangebot der dbb Vorteilswelt

Mitglieder im JVB profitieren von den Vorteilen der dbb Vorteilswelt. Seit ei-niger Zeit gibt es dort ein Autoange-bot mit Komplettrate inklusive Steuer und Versicherung. Nur noch tanken und 20.000 km bzw. 30.000 km frei im Jahr. Viele unserer Kolleginnen und Kollegen sind seitdem Kunden und überzeugt von den unschlagbaren Vorteilen. Unser Kollege Dietmar Ott aus der Justizvollzugsanstalt Nürnberg ist einer von ihnen. Er fährt bereits die zweite Generation aus dem dbb Fahr-zeugangebot.

Dem JVB Redaktionsteam hat er seine Erfahrungen im Interview erzählt.

Welches Auto fährst Du im Moment?

Dietmar Ott: Ich fahre einen Peu-geot 2008. Das Modell habe ich seit November 2016. Inzwischen habe ich ein neues Fahrzeug bekommen. Das gleiche Modell, wieder fabrik-neu! Ich habe 20.000 km pro Jahr frei. Damit komme ich gut zurecht.

Hört sich gut an. Wie hoch ist der Preis?

Dietmar Ott: Das Ganze nennt sich monatliche Komplettrate. Es han-delt sich um kein Leasing und ist auch keine Finanzierung. Ich bezah- le monatlich 239 Euro und darf ge-mäß der vereinbarten Laufzeit 12 Monate lang das Fahrzeug fahren.

Was beinhaltet diese „monat-liche Komplettrate“?

Dietmar Ott: Eine ganze Men-ge. Im Grunde muss ich das Auto nur noch tanken. Die Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung mit Selbstbehalt und alle Überführungs- und Zu-

lassungskosten sind enthalten. Es gibt auch keine Anzahlung oder Schlussrate. Ich habe so eine gute Planungssicherheit und keine Ka-pitalbindung. Gerade ist der Auto-markt etwas in Aufregung wegen Dieselskandal und Elektrofahrzeu-gen. Ein Fahrzeugkauf kommt für mich im Moment nicht in Frage.

Darf man das Fahrzeug län-ger als 12 Monate fahren?

Dietmar Ott: Nein, das geht nicht. Ist aber auch nicht weiter schlimm. Die Vertragslaufzeit ist 12 Monate und somit habe ich jährlich einen Neuwagen. Auch die Jahresfrei-laufleistung ist in Ordnung. 20.000 km bis 30.000 km je nach Herstel-ler und Modell. Bis zu 5.000 Mehr- kilometer sind laut den allgemei-nen Geschäftsbedingungen auch möglich.

Hat man Einfluss auf Aus-stattung und Farbe des Fahr-zeugs?

Dietmar Ott: Meine beiden Fahr-zeuge waren auf einem sehr guten Niveau. Es gibt viele Extras und ins-gesamt habe ich eine tolle Ausstat-tung bekommen. Beide Autos hat-ten beispielsweise Sportledersitze,

Rückfahrkamera und Glasdach. Auch die Farbe der Lackierung war bei beiden Autos nach meinem Ge-schmack. Es sind eben die üblichen Standardfarben. Bei manchen Mo-dellen kann sogar eine Anhänger-kupplung mitbestellt werden. Eine individuelle Konfiguration ist aller-dings nicht möglich.

Hattest Du bereits Inspekti-onskosten oder Werkstattbe-suche?

Dietmar Ott: Ich musste bei dem ersten Modell die Inspektion durch-führen lassen. Das war dadurch bedingt, dass sich die Auslieferung meines Nachfolgemodells um vier Wochen vorschob. Aber auch das war kein Problem. Die Firma ASS hat mich rechtzeitig informiert und mitgeteilt, dass ich bei einem Vertragshändler einen Termin ver-einbaren soll. Die Kosten für die Inspektion wurden natürlich von der Firma ASS vollständig über-nommen.

Wie läuft die Rückgabe eines Fahrzeugs ab?

Dietmar Ott: Ein anerkannter Sachverständiger schaut sich das Fahrzeug an. In meinem Fall war

Der Erfahrungsbericht

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Landesleitung

Seit 01. Januar 2018 ist Peter Hofmann neuer Leiter der Landesjustizkasse Bamberg. Peter Hofmann war über viele Jahre Mitglied im Hauptperso-nalrat bei dem Bayerischen Staatsmi-nisterium der Justiz. Dieses Amt hat er wegen seiner neuen dienstlichen Aufgabe mit Wirkung vom 01.01.2018 zur Verfügung gestellt. Außerdem ist er Vorsitzender des Verbandes Bayeri-scher Rechtspfleger.

Im Rahmen eines Festakts am 08. Januar 2018 im Spiegelsaal der Har-monie-Säle in Bamberg führte Staats-minister Prof. Dr. Bausback Peter Hofmann in sein neues Amt ein und verabschiedete gleichzeitig den bishe-rigen Leiter Wolfgang Rebhan in den Ruhestand. Der Präsident des Ober-landesgerichts Bamberg Clemens Lü-ckemann begrüßte zahlreiche Ehren-gäste zur Feierlichkeit.

In seiner Laudatio würdigte der Minis-ter die bisherigen Leistungen von Pe-ter Hofmann, der in seiner beruflichen Laufbahn viele Stationen durchlau-fen hat. Beginnend vom Amtsgericht Bamberg über das Amtsgericht Ebern, die damalige Oberjustizkasse Bam-berg, das Oberlandesgericht Bamberg und die Staatsanwaltschaft Bamberg führte ihn dieser Weg schließlich im Jahre 2008 an die Landesjustizkasse. Hofmann war auch am Aufbau der Gerichtsvollzieherausbildung in Sach-sen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beteiligt. „Summa summarum sind sie die Idealbesetzung für die Stelle als Kassenleiter“, so der Minister in seiner Ansprache.

Hofmann selbst bedankte sich in sei-ner Rede für das Vertrauen, dass man in ihn setze. Er wird sich an das Amt als Kassenleiter erst noch gewöhnen müssen. Er bedankte sich für die an-

genehme und engagierte Zusammen-arbeit bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesjustizkasse, besonders aber beim bisherigen Kas-senleiter Wolfgang Rebhan für das sehr harmonische und vertrauensvolle Miteinander. „Meine Tür, liebe Kolle-ginnen und Kollegen, steht auf jeden Fall immer für sie offen“, so Hofmann weiter in seiner Rede. Er wünsche sich

auch eine Fortsetzung der bisherigen engagierten Zusammenarbeit mit dem Personalrat.

An der Festveranstaltung nahm der Landesvorsitzende Ralf Simon in sei-ner Funktion als Vorsitzender des Hauptpersonalrats teil.

Bericht und Bilder:

JVB Redaktionsteam

Bayerische Landesjustizkasse in Bamberg (LJK)

Amtswechsel an der Spitze der LJK

(v.l.) Ehepaar Rebhan, Staatsminister Prof. Dr. Bausback, Ehepaar Hofmann, OLG Präsident Lückemann

(v.l.) Staatsminister Prof. Dr. Bausback mit Vertretern des Justizvoll-zugs: JVB Landesvorsitzender Ralf Simon und der Leiter der JVA Bam-berg Ullrich Mann

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Landesleitung

Bald geht sie wieder los, die schöne warme Zeit. Schon jetzt planen viele Kolleginnen und Kollegen ihren Ur-laub und stellen Überlegungen an, wo es diesmal hingehen soll. Aber den-ken Sie bitte daran, auch im Urlaub kann man krank werden. Bedenken Sie daher: außerhalb Europas be-steht kein Beihilfeanspruch!

Auch ein krankheitsbedingter Rück- transport – auch innerhalb Europas – ist auf keinen Fall beihilfefähig! Deshalb haben wir hier die wichtig- sten Punkte zum Thema aus der Baye- rischen Beihilfeverordnung und den Verwaltungsvorschriften zusammen-gefasst.

Beihilfeaufwendungen außerhalb der BRD (§ 45 BayBhV)

Grundsätzlich gilt: außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aber innerhalb Europas entstandene Auf-wendungen sind grundsätzlich nur insoweit und bis zu der Höhe beihil-fefähig, wie sie in der Bundesrepu- blik Deutschland beim Verbleiben am Wohnort entstanden wären. Außer-halb Europas besteht kein Beihilfean-spruch.

Bei Auslandsbehandlungen sind des-halb folgende Regelungen zu beach-ten: Krankheitsbedingte Aufwen-dungen, die entstanden sind

in einem Mitgliedsstaat der Euro-päischen Union (EU) sind beihilfe-fähig.

in europäischen Ländern, die nicht der EU angehören (z. B. Schweiz) sind im Rahmen eines Kostenver-gleichs beihilfefähig. D. h., sie sind beihilfefähig, wie sie beim Verbleib am Wohnort im Inland entstanden und beihilfefähig gewesen wären.

im außereuropäischen Ausland an-lässlich eines vorrübergehenden privaten Aufenthalts, sind von der Beihilfefähigkeit ausgenommen!

Folgende Ausnahmen gelten:

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwen-dungen sind dann ohne Einschränkun-gen beihilfefähig, wenn

sie bei einer Dienstreise eines Bei-hilfeberechtigten entstanden sind, außer die Behandlung hätte bis zur Rückkehr aufgeschoben werden können.

die Beihilfefähigkeit vor Antritt der Reise anerkannt worden ist. Die Anerkennung der Beihilfefähig-keit kommt ausnahmsweise in Be-tracht, wenn durch ein Amts- oder vertrauensärztliches Gutachten nachgewiesen ist, dass die Behand-lung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zwingend notwendig ist, weil hierdurch eine wesentlich größere Erfolgsaussicht zu erwar-ten ist.

sie für ärztliche und zahnärztliche Leistungen 550 Euro je Krankheits-fall nicht übersteigen oder bei in der Nähe der deutschen Grenze wohnenden Personen aus akutem Anlass das nächstgelegene Kran-kenhaus aufgesucht werden muss.

Für folgende Ausnahmen gelten Sonderregelungen:

Beihilfefähigkeit besteht bei Aufwendungen für Behandlungen in der Hochgebirgsklinik Davos- Wolfgang in der Schweiz.

Heimdialysepatienten, die sich aus privaten Gründen vorrübergehend im europäischen Ausland aufhalten.

ausbildungsbedingten, vorrüberge-henden Auslandsaufenthalten.

Deshalb unsere dringende Empfehlung

Völlig unabhängig vom Urlaub-sort ist jedem Beschäftigten und beihilfefähigen Familienangehö-rigen der Abschluss einer Aus-landskrankenversicherung drin-gend zu empfehlen.

Dies schon allein deshalb, um die Aufwendungen eines eventuell medizinisch notwendigen Rück- transports abzusichern, da dieser auf keinen Fall beihilfefähig ist. Da Krankheitskosten außerhalb Europas überhaupt nicht beihilfe-fähig sind, muss bei solchen Aus-landsaufenthalten immer eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.

Diese Regelung gilt zum Beispiel auch schon für den asiatischen Teil von Russland, in der Türkei oder bei Reisen auf Schiffen, die unter Flagge eines nichteu-ropäischen Landes fahren (auch z.B. auf der Donau oder auf dem Rhein innerhalb Deutschlands).

Bericht: Klaus Zacher

Bild: fotolia

Beihilfeaufwendungen außerhalb der BRD (§ 45 BayBhV)

Auch im Urlaub kann Man(n oder Frau) krank werden

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Landesleitung

Jeder fünfte Justizvollzugsbedienste-te im uniformierten Dienst geht einer Nebentätigkeit nach. Das ist das Er-gebnis einer schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt (SPD) an das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Insgesamt handelt es sich um 803 von 4478 Mitarbeiter, die einem Zweitjob nachgehen. Das Thema traf bereits auf eine breite Berichterstat-tung in verschiedenen Medien. Auch der JVB ist alarmiert, wenn sich solche Entwicklungen abzeichnen.JVB Vorsitzender Ralf Simon folgte am 25. Januar 2018 einer Einladung der SPD Landtagsfraktion, vertreten durch MdL Klaus Adelt und MdL Stefan Schuster. Zentrales Thema waren die Nebentätigkeiten unserer Kolleginnen und Kollegen. Diskutiert wurden auch die Stellensituation und die Beförde-rungsmöglichkeiten. Die SPD Vertreter verfolgen mit großem Interesse die Situation im Bayerischen Justizvollzug. Warum gehen viele Kolleginnen und Kollegen im Bayerischen Justizvollzug einer Nebentätigkeit nach, obwohl die Justizvollzugsbediensteten in Bay-ern im deutschlandweiten Vergleich am besten verdienen? Bei der Anzahl der Nebentätigkeiten nur auf den Ver-dienst abzustellen greift zu kurz. Na-türlich ist bei der Besoldung noch Luft nach oben. Gerade in den Ballungsräu-men sind die Lebenshaltungskosten so gestiegen, dass der Verdienst oftmals nicht ausreicht. Zu den Nebentätigkei-ten gehören aber auch Lehrtätigkei-ten an unserer Akademie oder an den Handwerkskammern. Wir haben auch Bedienstete, die noch eine Landwirt-schaft betreiben. Eine solche Nebener-werbslandwirtschaft zählt auch zu den Nebentätigkeiten. Um hier eine genaue Aussage treffen zu können, müssten alle Bediensteten, die eine Nebentätigkeit angemeldet haben, individuell befragt werden.

Bericht und Bild: JVB-Redaktionsteam

Ralf Simon zu Gast bei SPD Landtagsfraktion

Nebentätigkeiten im Justizvollzug

(v.l.) MdL Klaus Adelt (SPD), JVB Landesvorsitzender Ralf Simon und MdL Stefan Schuster (SPD)

Nebentätigkeiten

Die Bayerische Nebentätigkeitsverordnung (BayNV) regelt sowohl die Anzahl der Stunden eines Nebenjobs als auch die Höhe der Ver-gütung. Grundsätzlich finden Nebentätigkeiten außerhalb der Dienstzeit statt. Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn dürfen dabei nicht verwendet werden. Etwas anderes gilt, wenn der Dienst-herr ein öffentliches oder wissenschaftliches Interesse hat. Zum Bei-spiel bei Lehr- oder Unterrichtstätigkeiten an der Bayerischen Justiz-vollzugsakademie.

Lesen Sie im Folgenden das gesamte Interview.

Was sind die Aufgaben des BSBD?

René Müller: Gestalten statt verwal-ten. Wir sind die Gewerkschaft im deutschen Strafvollzug. Wir werden den deutschen Strafvollzug mitgestal-ten, wie es seit Gründungsbeginn des BSBD die Mitglieder vor uns bereits vorgelebt haben.

Aufgabe des BSBD ist es sich mit den immer neuen Herausforderungen des deutschen Strafvollzuges zu beschäfti-gen und dabei die Interessen unserer Mitglieder im Fokus zu behalten.Der BSBD Bund hat die Interessen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik auf Bun-desebene zu vertreten und in Gremi-en der Bundesgewerkschaft dbb, der

Personalvertretung und der inneren Sicherheit mitzuwirken, um den Straf-vollzug in Deutschland voranzubrin-gen, die Interessen seiner Mitglieder zu wahren und darauf zu achten, dass sich die Arbeitsbedingungen für unse-re Kolleginnen und Kollegen verbes-sern. Durch die Föderalismusreform 2006 sind die Kompetenzen für den Strafvollzug auf die Länder übertra-gen und durch Haushaltsmittel der Länder finanziert worden. Die Ergeb-nisse sind unterschiedliche Handha-bungen des Strafvollzuges der Länder und unterschiedliche Vergütungen, Besoldungen und Zulagen für unsere Kolleginnen und Kollegen, sowie un-terschiedliche Arbeitsbedingungen, die immer den Landeshaushalten und somit rein fiskalischen Aspekten un-tergeordnet werden. Diesen Zustand gilt es zu beenden und die Orientie-rung dabei bilden die Bundesländer, die die besten Voraussetzungen dafür geschaffen haben. Ein hehres Ziel und

ein „ganz dickes Brett“, dass es zu bohren gilt.

Die Verantwortung und Aufgaben für die Landesverbände, die sich seitdem noch stärker als bisher im politischen Bereich engagieren, sind gestiegen. Die Anforderungen, Wünsche, Anre-gungen und Interessen der Mitglieder zu bündeln und zu koordinieren, sowie den regen Austausch zwischen den BSBD Landesverbänden zu ermögli-chen, ist einer der Hauptaufgaben des Bundesverbandes und natürlich auch die Einflussnahme durch Gespräche auf Institutionen und politische Gremien. Zu diesem Zweck hat der BSBD Bund die Pflicht den Austausch beispiels- weise beim Ländertreffen zu unter-stützen und in Seminaren und Fortbil-dungen zu fördern und weiterhin die Treffen des Bundeshauptvorstandes, der Senioren, der Jugend, der Frau-en und des Tarifbereiches zu organi- sieren.

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Landesleitung

DIE REPORTAGE:

Interview mit BSBD Bundesvorsitzenden

Die Reportage

René Müller

• Alter: 51 Jahre

• seit 1991 Justizvollzugsbeamter im Strafvollzug Hamburg,

derzeit Personalratsvorsitzender des Hamburger Strafvollzuges

• seit 1991 Mitglied des Landesverbandes Hamburgischer Strafvollzug-

bediensteter (LVHS)

und seit 2006 stellvertretender Vorsitzender des LVHS

• seit November 2016 BSBD Bundesvorsitzender

• seit 2006 Mitglied und seit 2011 Vorsitzender der Personalvertretung

Ende 2016 wurde der Justizvollzugsbeamte René Müller aus Hamburg zum neuen BSBD Bundesvorsitzenden gewählt. Nach einem Jahr im Amt hat das JVB-Redaktionsteam den BSBD-Chef zum Interview gebeten.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands – Gewerkschaft Strafvollzug (abgekürzt: BSBD) ist die gewerkschaftliche Spitzenorganisation der Landesverbände im Strafvollzug in der Bundesrepublik Deutsch-land. Für den Freistaat Bayern ist der Landesverband JVB dem BSBD angeschlossen. Der BSBD ist wiederum dem dbb Beamtenbund und Tarifunion angeschlossen.

Da der BSBD die einzige Fachgewerk-schaft im deutschen Strafvollzug ist, gilt es das fachliche Know-How wei-terzuentwickeln und zum Wohle unse-rer Mitglieder zu nutzen. Noch immer herrschen im deutschen Strafvollzug Diskrepanzen bei der Alimentierung und Absicherung unserer Bedienste-ten im Tarif und Beamtenbereich. Die kontinuierliche Entwicklung und Ver-besserung des TVL/TVH stehen hier im Focus der BSBD Bundesleitung.

Die mangelnden beruflichen Perspek-tiven des mittleren und gehobenen Dienstes müssen angesichts der stetig steigenden Herausforderungen und Arbeitsverdichtungen in allen Ländern deutlich verbessert werden. Dabei ist das Wort Arbeitsverdichtung nichts anderes als ein Synonym für mehr Ar-beit bei gleichbleibender Vergütung. Personalmangel ist allgegenwärtig und der Markt an geeigneten Bewer-bern scheint leergefegt. Es ist leider keine Seltenheit mehr, dass sich Kol-leginnen und Kollegen aus dem All-gemeinen Vollzugsdienst oder dem medizinischen Bereich und dem Ver-waltungsbereich umorientieren und Arbeitsplätze in anderen Behörden oder medizinischen Einrichtungen, ja sogar in anderen Ländern, wie die Schweiz oder Österreich, der Arbeit im Strafvollzug vorziehen. Zusätzliche Anreize müssen dringend geschaffen werden. Dafür setzt sich der BSBD mit Vehemenz ein.

Darüber hinaus ist der BSBD über den dbb in die europäische Gewerk-schaftsarbeit eingebunden. Diese Zusammenarbeit gilt es weiter fortzu-führen. Allerdings ist eine Lösung für einen gesamteuropäischen Strafvoll-zug, angesichts der unterschiedlichen Handhabungen des Strafvollzuges innerhalb der Bundesrepublik und der EU, in sehr weiter Ferne.

Dass das gesamteuropäische Konzept und die Zusammenarbeit bei der Un-terbringung von Straftätern, gerade aus dem militanten radikalislamischen Bereich, notwendig sind, haben uns die Ereignisse der vergangenen Mona-te noch einmal deutlich gemacht. Die hier genannte Beantwortung ist

nur ein Auszug unserer anstehenden Aufgaben. Aber eines wird hoffentlich deutlich: an gewerkschaftlichen He-rausforderungen wird es in den kom-menden Jahren nicht mangeln.

Wie haben Sie die ersten 12 Monate Ihrer Amts-zeit erlebt?

René Müller: Es war aufregend, span-nend aber auch sehr anstrengend. Zu-nächst musste sich die neu gewählte Bundesleitung konstituieren und in den jeweiligen Aufgabenbereichen ei-narbeiten. Es galt sich neu zu organi-sieren und die Aufgaben in den bereits erwähnten Gremien zu übernehmen. Vor allem galt es für mich, die durch einen Wechsel auftretenden Infor-mationsdefizite aufzuarbeiten. Dabei habe ich durch den dbb, unsere Lan-desverbände und durch sehr viele un-serer Mitglieder breite Unterstützung und Zuspruch erfahren.

Schwierigkeiten bei der Informations-weitergabe und Informationserhebung zwischen den Landesverbänden und der Bundesleitung mit der bereits die alte Bundesleitung zu kämpfen hatte, werden nicht von heute auf morgen abgestellt. Angenehm überrascht war ich von dem regen Interesse der Medien am deutschen Strafvollzug, dazu gehör ten Anfragen von deutschen TV Nach-richtensendern, Radiosendern und überwiegend nationaler Printmedien. Selbst internationale Presse, wie das Wall Street Journal oder RussMedia

gehörten zu den Interessenten und Fragestellern. Für mich willkommene Gelegenheiten, die gute Arbeit unse-rer Kolleginnen und Kollegen aufzu-zeigen und auf die vielen Probleme im Strafvollzug aufmerksam zu machen. Natürlich auch um Werbung für unse-ren interessanten Beruf zu machen.

Es ist immer wieder erfrischend, wenn man als Bundesvorsitzender auf enga-gierte Kolleginnen und Kollegen trifft, die mit aller Kraft die Arbeitsbedin-gungen für unsere Kolleginnen und Kollegen verbessern möchten, sich mit Herzblut und Eifer dieser Aufgabe stellen und mir ihre Informationen und Erlebnisse mitteilen. Gleichzeitig sehe ich mit Freude, dass die BSBD Landes-verbände eine hervorragende Arbeit leisten und dabei Erfolge erzielen. Der JVB gehört zweifelsfrei dazu.

Welche inhaltlichen Schwerpunkte hat der BSBD Verbandstag ge-setzt?

René Müller: Wie bereits erwähnt, hat uns die Föderalismusreform un-terschiedliche Gesetze und Durchfüh-rungsbestimmungen beschert. Diese sollen möglichst wieder bundesein-heitlich geregelt werden, ebenso wie die Besoldung und Versorgung der Be-diensteten.Weiterhin gilt es bei den statistischen Erhebungen und Umfragen zum Straf-vollzug eine Bundeseinheitlichkeit zu finden. Häufig werden in den Bun-desländern Daten mit einander ver-

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Landesleitung Die Reportage

Die Mitglieder der BSBD Bundesleitung

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Landesleitung

glichen, die kaum vergleichbar sind. Beste Beispiele sind die Erhebungen zu Gewaltübergriffen von Gefan-genen auf Bedienstete oder bei der Frage zum Personalbedarf. Während ein Bundesland nur Übergriffe auf Bedienstete festhält bei denen ein Be-diensteter mindestens einen Arbeits-tag arbeitsunfähig ausfällt, nimmt ein anderes Bundesland alle körperlichen Übergriffe auf Bedienstete auf. Der reine Vergleich der Zahlen ist also wenig aussagekräftig. Ebenso bei der Personalbedarfsberechnung. Während einige Länder noch mit „Pro-Kopf-Ver-hältnissen“ Gefangene zu Bedienste-ten rechnen, nehmen andere die rein zu besetzenden Dienstposten als Be-rechnungsgrundlage. Die so ermittel-ten Personaldefizite spiegeln in beiden Fällen nicht die tatsächlichen Fehlbe-darfe wider.

Die Besoldung und Versorgung ist mitt-lerweile so unterschiedlich geregelt, dass es einer sehr genauen Analyse zur Ermittlung der Durchschnittwerte bedarf. Der Grundsatz für gleiche Ar-beit, gleiches Geld zu bekommen, gilt schon lange nicht mehr. Auch die Ver-sorgung unserer Pensionäre und die unterschiedlichen Altersgrenzen zum Pensionseintritt verdeutlicht dies. So ist in vielen Bundesländern die „Git-terzulage“ pensionsfähig, in anderen nur unter bestimmten Voraussetzun-gen und wieder andere sind weit da-von entfernt, diese überhaupt als ru-hegehaltsfähig anzuerkennen.Mit der Annahme der neuen Satzung wurde der Bereich „Jugend und Seni-oren“ deutlich gestärkt und der Be-reich „Frauen“ unverändert berück-sichtigt. Durch ihre jeweilige Stimme im Bundeshauptvorstand wurde die Wichtigkeit zusätzlich unterstrichen.

Deutliche Verbesserungen wurden auch im Arbeitsbereich „Tarif“ formu-liert. Daher ist der Tarifbereich Aufga-benbestandteil der Bundesleitung.Die Wahrnehmung und Präsenz des BSBD in der Öffentlichkeit soll grund-legend verbessert werden, um die Arbeit der Bediensteten des Straf-vollzuges und die damit verbundenen Probleme besser aufzuzeigen. Dazu gehört auch die Beibehaltung der

Zeitschrift „Der Vollzugsdienst“, in welcher die Landesverbände (über-wiegend sehr professionell) Informa-tionen an die Mitglieder weitergeben können.

Natürlich ist es auch ein erklärtes Ziel den BSBD Bund weiter zu konsolidie-ren, um die Mitgliedsbeiträge, die nicht angehoben wurden, weiterhin niedrig zu halten und im Vergleich zu anderen Gewerkschaften die günstigs-ten Preise bei hervorragender Leistung unseren Mitgliedern anbieten zu kön-nen. Dafür ist es allerdings auch not-wendig klare Limits bei der Bundes-gewerkschaftsarbeit einzuhalten, um auskömmlich zu sein.

Welche persönlichen Ziele haben Sie sich in Ihrer Amtszeit gesetzt?

René Müller: Ich möchte, dass wir in-nerhalb des Bundeshauptvorstandes ein Team sind, in welchem persönliche Befindlichkeiten keine Rolle spielen. In dem jeder seine Meinung klar und offen innerhalb des Gremiums formu-liert und in dem wir eine gemeinsame Lösung für anstehende Probleme fin-den und diese gemeinsam umsetzen. Ich möchte, dass wir unseren Nach-folgern einen soliden Haushalt hinter-lassen und dass wir gemeinsam die Zukunft des Strafvollzuges gestalten, sowie die Situation für unsere Kolle-ginnen und Kollegen sukzessiv verbes-sern. In den Köpfen der Bevölkerung muss der Strafvollzug als untrennbarer Bestandteil der Sicherheit gewertet werden und in der politischen Diskus-sion dürfen wir gegenüber anderen Vollzugsbehörden nicht im Schatten stehen.

Wie wollen Sie mit dem Problem der Nach-wuchsgewinnung im Justizvollzug umgehen?

René Müller: Stetige Gespräche mit Institutionen und vor allem mit der Politik zur Verbesserung der Einkom-mens- und Arbeitsbedingungen sind

aus meiner Sicht unabdingbar um geeignetes Personal zu gewinnen und vorhandenes Personal zu halten und weiter zu fördern. Leider geht es nicht ohne Druck auf die politischen Parteien, denn zu diesem Zweck sind deutliche Erhöhungen in den Landes-haushalten notwendig und damit dem Strafvollzug kaum Wählerpotential gewonnen wird, muss der Öffentlich-keit die Unverzichtbarkeit der Straf-vollzugsbediensteten für die innere Sicherheit aufgezeigt werden, um den notwendigen Druck zu erzeugen. Aus diesem Grund sind wir an einer engen und guten Zusammenarbeit mit den Medien sehr interessiert. Die Perspek-tiven der beruflichen Entwicklung sind vor allem im AVD sehr überschaubar, ebenso die Zunahme an Herausfor-derungen und zukünftigen Aufgaben im Vollzug. Terrorismuserkennung, Prävention; Zunahme von Gewalt ge-genüber Bediensteten; Sprachenviel-falt zur Verständigung und notwendig zur Sozialisierung/Resozialisierung; Suizidprävention, Soziales Training; Sicherungsaufgaben (Drohnen/Tele- kommunikationstechnik) etc. sind hier nur als ein Bruchteil der zu be-wältigenden Aufgaben zu nennen. Demgegenüber stehen in der Regel die Optionen der Beförderung A8/A9. Durch die Zunahme der Aufgaben und der Verantwortung müssen die Aus-bildungsinhalte stetig angepasst wer-den, somit ist eine Erhöhung des Ein-gangsamtes bei gleichzeitiger Öffnung der Laufbahn bis nach A11 und höher mehr als gerechtfertigt. Dazu bedarf es natürlich einer Änderung der ge-setzlichen Vorgaben und einer gehö-rigen Portion Willens der politischen Verantwortungsträger. Perspektiven und monetäre Anreize sind der Schlüs-sel für junge Bewerber. Um auch äl-tere Bewerber für den Berufseinstieg zu animieren könnte eine duale Aus-bildung und deutliche Zeichen bei Versorgung ein probates Mittel sein. Das heißt ältere erfahrene Bewerber mit einer entsprechend langjährigen Berufserfahrung vor allem im Werk-und Werkaufsichtsdienst oder Kran-kenpflegebereich könnten eingestellt und bereits analog dem Tarifbereich besoldet werden und durchlaufen als Beamte auf Widerruf die fachtheore-

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Landesleitung

tische Ausbildung des AVD in einer längeren Ausbildungsphase als Direk-tauszubildende und können in dieser Zeit mit der Besoldung den Familien-unterhalt sichern. Voraussetzung ist auch hier, dass die Versorgung bei Pensionseintritt in ausreichender Höhe sichergestellt ist, beispielsweise durch die generelle Pensionsfähigkeit von Zulagen. Wir sollten angesichts der ausbleibenden Bewerber die „Schere im Kopf“ vermeiden und neue Wege gehen.

Und natürlich müssen wir das Berufs-bild und Image des Justizvollzugsbe-amten in der Öffentlichkeit mehr und besser präsentieren. Wärter, Schließer und Knastbulle gehören leider immer noch zum Sprachgebrauch einiger Journalisten, aber es wird deutlich weniger. Initiativen einiger Bundes-länder zur Nachwuchsgewinnung über Rundfunk, auf Ausbildungsmessen oder über andere Werbe- und Anzei-genkampagnen begrüßen und unter-stützen wir.

Sie haben als BSBD-Chef direkten Kontakt mit dem Deutschen Beam-tenbund (dbb). Welchen Einfluss haben Sie auf die Arbeit des dbb?

René Müller: Wir müssen und wer-den uns innerhalb des dbb nicht ver-stecken. Als Bundesfachgewerkschaft haben wir auch ein entsprechendes Gewicht. Im beamtenpolitischen Be-reich und im Tarifbereich haben wir unsere Forderungen auf dem dbb Gewerkschaftstag 2017 in unseren Anträgen klar formuliert. Des Weite-ren sind wir in der AG Justiz vertreten und auch in der AG Sicherheit. Viele unserer Anliegen sind spezifisch für den Justizvollzug und können auch nur durch uns bewegt werden. Dabei sehe ich es als meine Aufgabe unsere Interessen entsprechend in die Gre-mien einzubringen, Schnittstellen zu nutzen und im Bundesvorstand und im Bundeshauptvorstand des dbb zu ver-treten. In meiner „kurzen“ Amtszeit gab es diverse Situationen innerhalb

des dbb, in denen ich die Meinung des BSBD zu vertreten hatte und in denen meiner Argumentation dann gefolgt wurde. Insofern tragen wir zur Arbeit des dbb bei. Als Bundesvorsitzender des BSBD und als Mitglied im Bun-desvorstand nehme ich auch die Kon-trollfunktion wahr, dass die Interessen unserer Mitglieder innerhalb des dbb berücksichtigt werden. Eine gute Zu-sammenarbeit ist mit dem neuen dbb Bundesvorsitzenden Silberbach fest verabredet.

Bayern ist im BSBD Bund mit Alexander Sammer als Schatzmeister und stellv. Vorsitzenden un-mittelbar verflochten. Wie werden die 16 Landebünde im BSBD auf Bundesebene ein-bezogen?

René Müller: Wir sind im Bundesver-band breit aufgestellt und setzen ein Stück weit auf den Zusammenhalt und die Solidarität der Landesverbän-de. Dazu gehört nicht unbedingt ein Finanzausgleich, aber durchaus die gegenseitige Unterstützung. Finanz-schwache oder mitgliederschwache Landesverbände müssen wir unter-stützen, um uns als gesamtdeutsche Fachgewerkschaft nicht auseinander-dividieren zu lassen.

Auf dem Gewerkschaftstag wurde u.a. durch einen Landesverband der Vorwurf erhoben, dass kleinere Lan-desverbände zu wenig berücksichtigt werden. Diesem Vorwurf trete ich ent-schieden entgegen. Ich habe nicht den geringsten Grund an der Solidarität der Landesverbände zu zweifeln ganz im Gegenteil. Ich selber komme aus einem kleinem Bundesland wie Ham-burg, der Hamburger Landesverband ist sehr solide aufgestellt und organi-siert über fünfzig Prozent der Bediens-teten im Hamburger Strafvollzug, mei-ne Wahl zum Bundesvorsitzenden ist doch ein deutliches Indiz dafür, dass kleine Bundesländer innerhalb des BSBD den gleichen Stellenwert haben,

wie große flächen-oder bevölkerungs-reiche Bundesländer. Die Erfahrung zeigt, dass sich eher die großen Län-der im Interesse der Gemeinsamkeit zurücknehmen, selbstverständlich ohne die Interessen ihrer Mitglieder zu vernachlässigen. Auf den Sitzungen des Bundeshauptvorstandes hat jeder Landesverband das gleiche Stimm-recht und Mehrheitsbeschlüsse wer-den akzeptiert und umgesetzt. Ziel ist es, die gemeinsamen Interessen unse-rer Mitglieder nach außen zu vertre-ten. Darüber hinaus erfolgt eine enge Absprache mit den Landesvorsitzen-den oder des Landesverbandes, wenn Belange des jeweiligen Bundeslandes betroffen sind und zu denen wir Initia-tiven ergreifen oder zu denen ich mich als Bundesvorsitzender äußere.

Für Bayern kann ich sagen, dass der Landesvorstand eine hervorragende Arbeit innerhalb des BSBD leistet und die Zusammenarbeit mit dem Kollegen Simon bestens funktioniert. An dieser Stelle vielen Dank dafür. Der Kollege Sammer als Schatzmeister war eine sehr gute Wahl, mit Schmunzeln mer-ke ich immer wieder, wie groß der Igel in der Tasche des Schatzmeisters ist, wenn es um Ausgaben geht, aber das ist gut so und wichtig, um den Haus-halt im Griff zu haben.

Vielen Dank für das Interview und alles Gute!

Interview: JVB-Redaktionsteam

Bilder: Rene Müller/BSBD und JVB

Alexander Sammer (Bildmitte) aus der JVA München ist stv. JVB Landesvorsitzender und stellv. BSBD Bundesvorsitzender

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3

JVB Verbandstag in Kempten

Save the Date!

14. - 15. Juni 2018

Motto:

Justizvollzug

in Bayern -

gemeinsam

die Zukunft

gestalten.

Bild: Stadt Ke

mpten (Allgä

u)

JVB – JugendThomas BenediktJVA NürnbergHPR-Mitglied

[email protected]

JVB-Jugend - Du findest uns auf Facebook

www.facebook.com/jvbjugend

Neue Anwärterinnen und Anwärter (Einstellungsjahrgang 2018)

Ausbildungslehrgang gestartetSeit dem 1. Februar 2018 gibt es im bayerischen Justizvollzug rund 180 neue Kolleginnen und Kollegen der Fachlaufbahn Justiz. In den fachlichen Schwerpunkten allgemeiner Vollzugs-dienst, Vollzugs- und Verwaltungs-dienst (2. Qualifikationsebene) sowie Werkdienst wurden wieder Nach-wuchsbeamte eingestellt.

Die praktische Ausbildung erfolgt in den Ausbildungsanstalten Aichach, Amberg, St. Georgen-Bayreuth, Ber-nau, Ebrach, Kaisheim, Landsberg, Landshut, München, Neuburg-Herren-wörth, Nürnberg, Regensburg, Strau-bing und Würzburg. Während des Un-terrichts in der Justizvollzugsakademie Straubing erfahren die Anwärterinnen und Anwärter die fachtheoretischen Inhalte.

JVB Jugend

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eigenen Arbeitsbetrieben können geeignete Gefangene während einer anerkannten Berufsaus-

bildung einen Handwerksberuf erlernen. Die damit betrauten Justizvollzugsbeamten im Werk-

dienst überwachen daher auch die Aus- und Weiterbildung der Gefangenen. Die Zusam-

menarbeit erstreckt sich auf verschiedene Stellen innerhalb und außerhalb einer JVA.

Vollzugs- und Verwaltungsdienst (zweite Qualifikationsebene)

Die Beamten des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der zweiten Qualifikationsebene arbeiten

in den Verwaltungsreferaten einer Justizvollzugsanstalt und nehmen dort vielseitige Aufgaben

als Mitarbeiter wahr. In den Referaten Vollzugsgeschäftsstelle sowie Ein- und Auszahl-Stelle

werden sie darüber hinaus in leitender Funktion eingesetzt. Die Verwaltungsreferate einer Jus-

tizvollzugsanstalt sind:

• die Hauptgeschäftsstelle(zuständig für Angelegenheiten des Personals der Justizvollzugsanstalt),

• die Bauverwaltung (zuständig für Bau-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung sowie Betreuung aller Liegen-

schaften der Justizvollzugsanstalt), • die Vollzugsgeschäftsstelle

(zuständig für Aufnahme, Entlassung, Strafzeitberechnung und Überwachung von Terminen

der Gefangenen sowie Verwaltung der Gefangenenpersonalakten),

• die Arbeitsverwaltung (zuständig für alle Angelegenheiten, die die Beschäftigung der Gefangenen betreffen),

• die Wirtschaftsverwaltung (zuständig für Angelegenheiten, die die Versorgung und Betreuung der Gefangenen betref-

fen) sowie • die Ein- und Auszahl-Stelle

(zuständig für Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Gefangenen).

Vollzugs- und Verwaltungsdienst (dritte Qualifikationsebene)

Die Beamten des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der dritten Qualifikationsebene arbeiten

in leitender Funktion in den Verwaltungsreferaten einer Justizvollzugsanstalt und nehmen dort

vielseitige Aufgaben wahr. Als Referatsleiter (Vorgesetzte) sind sie maßgeblich an Entschei-

dungen einer Justizvollzugsanstalt beteiligt:

• Die Verwaltungsdienstleitung ist im Bereich des Personalmanagements sowie der Ge-

staltung der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation in einer Justizvollzugsanstalt zu-

ständig.• Die Leitung einer Arbeitsverwaltung trägt die Verantwortung für das vollzugliche Arbeits-

wesen, wie Arbeitsbeschaffung oder berufliche Aus- und Weiterbildung der Gefangenen.

• Die Leitung einer Wirtschaftsverwaltung umfasst die Sicherstellung einer bedarfsgerechten

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Berufsstart im bayerischen Justizvollzug

Fachliche Schwerpunkte der Fachlaufbahn Justiz (Ausbildung)

Im bayerischen Justizvollzug werden vier sogenannte „fachliche Schwerpunkte“ der Fachlauf-

bahn Justiz in Theorie und Praxis ausgebildet. Die praktische Ausbildung bzw. die berufsprak-

tische Studienzeit wird bayernweit in Justizvollzugsanstalten vermittelt.

Die Anwärter der fachlichen Schwerpunkte allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst sowie Voll-

zugs- und Verwaltungsdienst (zweite Qualifikationsebene) erfahren im Unterricht in der Justiz-

vollzugsakademie Straubing die fachtheoretischen Inhalte. Die Ausbildungszeit beträgt

insgesamt 18 Monate für den allgemeinen Vollzugsdienst und Werkdienst sowie insgesamt

zwei Jahre für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst.

Die Ausbildung bzw. das Studium für den fachlichen Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungs-

dienst der Fachlaufbahn Justiz mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene dauert insgesamt

drei Jahre. Die Anwärter erfahren in der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern

(HföD), Fachbereich Rechtspflege, in Starnberg die fachtheoretischen Inhalte.

Die Arbeit in allen fachlichen Schwerpunkten der Fachlaufbahn Justiz erfordert Teamfähigkeit,

Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft. Die Mitwirkung bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit

und Ordnung einer Justizvollzugsanstalt ist ebenso ein wichtiger Bestandteil der täglichen Ar-

beit.

7

Vorwort

Herzlich willkommen im bayerischen Justizvollzug!

Dieser Leitfaden soll Dir helfen, einen ersten Überblick über Deinen Dienst im

bayerischen Justizvollzug zu erhalten. Da bekanntlich aller Anfang schwer ist,

möchten wir Dir die wesentlichen Themen anschaulich machen.

Wir machen Dich „fit for Vollzug“. Denn alleine kann es ganz schön schwierig

sein, die Ausbildung zu meistern und sich zusätzlich über alle Rechte und

Pflichten zu informieren. Falls Du Probleme, Fragen oder Anregungen hast,

kannst Du Dich jederzeit an die Ansprechpartner der JVB-Jugend wenden.

Die JVB-Jugend besteht aus jungen Kolleginnen und Kollegen aus dem Jus-

tizvollzugsdienst. Wir kennen die Ausbildung und den dienstlichen Alltag. Wir

sind ein Teil der Gewerkschaft JVB. Werde auch ein Teil davon! Je mehr Leute

mitmachen, desto besser für uns alle! Wir freuen uns auf Dich!

Wir wünschen Dir viel Spaß bei der Lektüre und einen erfolgreichen Start.

Deine

JVB-Jugend

www.facebook.com/jvbjugend

Gewerkschaft Justizvollzug Bayern - JVB

22

Haftung für Schäden / Schlüsselverlust

24

Hauptgeschäftsstelle

24

Justizvollzugsakademie Straubing

24

Krankenversicherung

26

Menschen mit Behinderung

28

Mitteilungspflichten

28

Mobbing/Diskriminierung

29

Nebentätigkeiten

29

Pension (Rente)

29

Personalakte

29

Personalrat / Personalvertretung

30

Pflichten

30

Probezeit

31

Prüfungen

31

Rechtsschutz

32

Reisekosten

32

Sicherheit

33

Sportprüfung (während Auswahlverfahren)

33

Steuertipps

34

Trennungsgeld

34

Umzugskosten (nach der Ausbildung)

35

Urlaub

35

Versetzung / Zuweisung nach der Ausbildung / Abordnung

36

Vorschriften / Lehrmittel

37

Linksammlung

38

Sieben Gründe für Deine Mitgliedschaft im JVB

43

JVB Mitgliedsantrag

44

Inhalt

Seite

5

21.08.17 10:12 Seite 5

Impressum

fit for Vollzug – Informationen zum Berufsstart im

bayerischen Justizvollzug

3. Auflage

Stand: August 2017

© 2017 JVB

Herausgeber: JVB – Landesverband der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten e. V.

Landesvorsitzender: Ralf Simon

Postfach 10

91561 Neuendettelsau

Redaktion: JVB-Jugend

Internet: w

ww.jvb-bayern.de

www.facebook.com/jvb

www.facebook.com/jvbjugend

Kontakt:

[email protected]

[email protected]

Layout/Druck: Pauli Offsetdruck e. K., 95145 Oberkotzau

Vorbemerkungen:

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Redaktionelle Fehler bitten wir zu entschuldigen.

Für die bessere Verständlichkeit wurde die männliche Personenform gewählt.

fitfor V

ollzugLandesverband der Bayerischen

Justizvollzugsbediensteten e. V.

JVB-Jugend

Informationen zum Berufsstart

im bayerischen Justizvollzug

Informationen zum Berufsstart

im bayerischen Justizvollzug

3. Auflage

Herzlich willkommen!

Du hast Dich für eine Ausbildung im bayerischen Justizvollzugsdienst entschieden. Damit gehörst Du zu einem großen Team. Wir, die JVB-Jugend, sind Deine Kolleginnen und Kollegen. Wir kennen die Ausbildung und den dienstlichen Alltag. Wir sind ein Teil der Gewerkschaft Justizvollzug Bayern (JVB). Werde auch ein Teil davon! Je mehr Leute mitmachen, desto besser für uns alle! Wir freuen uns auf Dich und wünschen allen Anwärterinnen und Anwärtern viel Erfolg bei der Ausbildung und einen guten Start im bayerischen Justizvollzug.

Werde „fit for Vollzug“!

Für Informationen zum Berufsstart möchten wir Dich auf unsere Info-Broschüre „fit for Vollzug“ aufmerksam ma-chen. Dieser Leitfaden hilft, einen ersten Überblick über den Dienst zu erhalten. Die Broschüre gibt’s beim jeweiligen JVB Ortsverband oder online unter

www. jvb-bayern.de

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27

JVB Jugend

Die Nachwuchsbeamten der Justizvollzugsanstalt Nürnberg erfuhren alles zum Thema Gefangenentransport

Am 13. November 2017 besuchten die Anwärterinnen und Anwärter der Justizvollzugsanstalt Nürnberg (Ein-stellungsjahrgang 2017), die stell- vertretende Ausbildungsleiterin Irene Engelhardt und der Fachgruppenspre-cher Jugend des JVB Ortsverban-des Nürnberg die Polizeiinspektion Zirndorf – Arbeitsgruppe Schub/ZAE. Das Hauptthema der Exkursion war die Zusammenarbeit zwischen der AG Schub und dem Justizvollzug in Bayern.

Nach der Begrüßung durch den Lei-ter der Arbeitsgruppe Schub/ZAE, Polizeihauptkommissar Klaus Kron-paß, bekamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen theoretischen Überblick über die Arbeitsgruppe und deren Tätigkeitsfeld. So sind die Mit-arbeiter der AG Schub/ZAE nicht nur für den Gefangenentransport im Raum Nordbayern zuständig. Ebenso für die Durchführung der Abschiebungen in

Mittelfranken und für die Aufnahme der Asylbewerber in der angeglieder-ten „Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Nordbayern“.

Weiter führte Kronpaß aus, dass im Jahr 2016 über 8000 Gefangene an mehr als 200 Schubtagen in Um- läufen (große Busse mit max. 27 Plät-zen für Gefangene) und Einzeltrans-porten (kleine VW Busse mit max. 6 Plätzen für Gefangene) transportiert wurden. Die PI Zirndorf verfügt über zwei große Schubbusse und drei klei-ne VW-Busse. Kollege Kronpaß be-tonte hierbei auch die außerordentlich gute Zusammenarbeit mit der Trans-portabteilung der Justizvollzugsan-stalt Nürnberg und lud vorweg schon zum nächsten Besuch ein.

Anschließend fuhr man gemeinsam zum Bauhof der mittelfränkischen Stadt Zirndorf, da dort die Gefange-nentransportbusse in Carports unter-

stehen. Polizeihauptmeister Alexander Beer fuhr einen Schubbus aus dem Carport und stellte den Sonderaufbau des Busses vor. Hierbei stellte er sich geduldig den Fragen der jungen Kol-leginnen und Kollegen über die außer-gewöhnliche technische Ausstattung, die mitgeführte Bewaffnung und den übrigen Hilfsmitteln, die einen siche-ren Transport der Gefangenen ge-währleisten.

An dieser Stelle bedanken wir uns besonderes bei Klaus Kronpaß und Alexander Beer, für den ausführlichen und informativen Vortrag und Vorfüh-rung der Busse. Ebenso beim Leiter der JVA Nürnberg, Ltd. RegDir. Tho-mas Vogt, der diese Exkursion für die Nachwuchsbeamten ermöglichte.

Bericht und Bild:

Daniel Beyer

Exkursion zum Thema Gefangenentransport

Ausbildungsfahrt für Nachwuchsbeamte

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Während die Jugend im JVB beim dies-jährigen Verbandstag zum zweiten Mal gewählt wird, steckt die BSBD- Bund Jugend noch in den Kinder- schuhen. Nach dem Gewerkschafts-tag 2016 in Rostock, bei dem ein BSBD-Bund Jugendsprecher zum ers-ten Mal satzungsmäßig vorgesehen war, wurde eine Wahl notwendig. Von den 16 Landesverbänden des BSBD, die einen Vertreter hätten entsenden können, meldeten lediglich acht einen Teilnehmer, von denen dann sechs Ju-gendsprecher in Königswinter vertre-ten waren. Für Bayern und den JVB, nahm Tamara Bauer neben den Ver- tretern aus Sachsen, Nordrhein-Westfa-len, Niedersachsen, Mecklenburg-Vor- pommern und Baden-Württemberg an dem Jugendseminar vom 18. bis 20. Dezember 2017 teil.

Neben der Wahl des BSBD-Bund Ju-gendsprechers stand vor allem die Ver-mittlung von gewerkschaftlichen Zu- sammenhängen im Fokus. Unter der Leitung des stellvertretenden Bundes-

vorsitzenden Horst Butschinek sowie des Kollegen Michael Gadzalla aus NRW, ein Bundesjugendvertreter des dbb Bund, startete das Seminar mit Themen wie „Wahrnehmung der Ju-gend in einer Gewerkschaft“, „Aufga- ben und Möglichkeiten einer Jugend- organisation“ und „Von der Jugend-vertretung bis zur Gremienarbeit“.

In den Pausen wurden die Unter-schiede zwischen den einzelnen Ver-fahrensweisen in den jeweiligen Lan-desverbänden intensiv erörtert und diskutiert.

Im weiteren Verlauf drehte sich die Tagung um Nachwuchsförderung und Strategien zur Gewinnung neuer Mitglieder. Zur Ausarbeitung des Pro-jektes „Aufbau einer eigenständigen (Fach-) Jugendorganisation“ wurden Ergebnispräsentationen in Gruppen- arbeit erstellt und vorgeführt.

Nachdem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwei Tage Zeit hatten sich

kennenzulernen, wurde der Kollege Moritz Kalisch aus dem Landesver-band Mecklenburg-Vorpommern zum ersten Bundesjugendsprecher des BSBD gewählt. Zu seinem Stellvertre-ter wurde Kollege Sebastian Hamacher aus Nordrhein-Westfahren gewählt. Die JVB-Jugend gratuliert auf diesem Wege nochmals zu diesen wichtigen Posten und freut sich auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Jetzt kann endlich auch im BSBD-Bund die Jugendarbeit durchstarten!

Bericht: Tamara Bauer,

Bilder: Horst Butschinek

JVB Jugend

Neuer BSBD-Bund Jugendsprecher gewählt

Jugend 4.0 – Zukunft neu gestalten

Die Jugendsprecher der Länder wählten aus ihrer Mitte den Kollegen Moritz Kalisch (Bildmitte) zum ersten Bundesjugendsprecher des BSBD

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JVB-Jugend

JAV Wahltag am 27. November 2018

Zeitplan für die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung 2018/2019

Am 27. November 2018 wird die JAV gewählt. Im Justizvollzug gibt es die Hauptjugend- und Auszubildenden- vertretung (HJAV) beim Justizministerium sowie die örtliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (öJAV) bei den Justizvollzugsanstalten. Die Amtszeit der aktuellen Besetzung endet zum 31. Januar 2019. Die neue Amtszeit beginnt am 1. Februar 2019. Für die Neuwahl ergibt sich folgender Zeitplan:

27. August 2018

spätestens an diesem Tag müssen die Namen der Mitglieder des Wahlvorstandes mittels Aushang bekannt gegeben werden

17. September 2018

(spätestens) Erlass und Aushang des Wahlausschreibens

innerhalb von 25 Kalendertagen

(nach Erlass des Wahlausschreibens)Einreichung von Wahlvorschlägen

12. November 2018

Frist zur Bekanntgabe der Wahlvorschläge

27. November 2018

Tag der Stimmabgabe (Wahl)

3. Dezember 2018

(spätestens) Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung (öJAV)

10. Dezember 2018

(spätestens) Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV)

11. Dezember 2018

(spätestens) Einberufung der konstituierenden Sitzung der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung (öJAV)

18. Dezember 2018

(spätestens) Einberufung der konstituierenden Sitzung der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV)

Werben Sie für IhreFachgewerkschaft ...... und der dbb belohnt Sie mit einem Wertscheck und verlost unter allen Werbern zusätzlich einen attraktiven Sonderpreis.

(Aktionsschluss: 28. Februar 2019)

dbbWERBEAKTION

2018Infos:www.dbb.de/mitgliederwerbungTelefon: 030. 4081 - 40Fax: 030. 4081 - 5599E-Mail: [email protected]

Friedrichstraße 16910117 Berlin

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