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Ö F F E N T L I C H E R T E I L D E R NIEDERSCHRIFT...Der aktuelle Verbrauch liegt bei rund 96.000...

Date post: 24-Jan-2020
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1 ÖFFENTLICHER TEIL DER NIEDERSCHRIFT über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Steimel am 06. November 2018 Sitzungsbeginn: 20:00 Uhr Sitzungsende: 22:36 Uhr Sitzungsort: Haus des Gastes in Steimel Anwesend waren die Mitglieder: Wolfgang Theis Vorsitzender J A Burkhard Hoffmann Beigeordneter (2) J A Jens Lichtenthäler 1. Beigeordneter J A Frank Nelles Ratsmitglied J A Inge Hänel Ratsmitglied J A Eckhard Zerres Ratsmitglied J A Werner Kesseler Ratsmitglied J A Bernhard Paitzies Ratsmitglied J A Siegfried Dau Ratsmitglied J A Gregor Hoffmann Ratsmitglied J A Frauke Birk-Albrecht Ratsmitglied J A Ulrich Dernbach Ratsmitglied (ab 20.04 Uhr zu TOP 1.1) J A Thomas Seitz Tobias Pack Ratsmitglied Ratsmitglied J A Anwesend waren die Nichtmitglieder: Markus Sommer, VG Puderbach Herr A. Heuser, Planungsbüro Karst Ingenieure Herr W. Funk, Ing.-Büro Funk Frau C. Schüler, Ing.-Büro Funk Herr V. Nelles, VVV Steimel Corinna Kau, Schriftführer Entschuldigt waren: Jannek Kunz Ratsmitglied J E Sven Schür Ratsmitglied J E Dr. Sabine Knorr-Henn Ratsmitglied J E Die Mitglieder des Ortsgemeinderates waren durch Einladung vom 16.10.2018 auf Dienstag, den 06. November 2018 zu 20:00 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden. Tag, Zeit und Ort sowie die Tagesordnungspunkte waren öffentlich bekanntgegeben worden. Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist Einwendungen nicht erhoben wurden. Der Ortsgemeinderat war nach Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
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Page 1: Ö F F E N T L I C H E R T E I L D E R NIEDERSCHRIFT...Der aktuelle Verbrauch liegt bei rund 96.000 kWh, die Kosten belaufen sich auf 19.000 € im Jahr. Bei Umrüstung der Leuchtköpfe

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Ö F F E N T L I C H E R T E I L D E R

NIEDERSCHRIFT

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Steimel

am 06. November 2018 Sitzungsbeginn: 20:00 Uhr Sitzungsende: 22:36 Uhr Sitzungsort: Haus des Gastes in Steimel Anwesend waren die Mitglieder: Wolfgang Theis Vorsitzender J A Burkhard Hoffmann Beigeordneter (2) J A Jens Lichtenthäler 1. Beigeordneter J A Frank Nelles Ratsmitglied J A Inge Hänel Ratsmitglied J A Eckhard Zerres Ratsmitglied J A Werner Kesseler Ratsmitglied J A Bernhard Paitzies Ratsmitglied J A Siegfried Dau Ratsmitglied J A Gregor Hoffmann Ratsmitglied J A Frauke Birk-Albrecht Ratsmitglied J A Ulrich Dernbach Ratsmitglied (ab 20.04 Uhr zu TOP 1.1) J A Thomas Seitz Tobias Pack

Ratsmitglied Ratsmitglied

J A

Anwesend waren die Nichtmitglieder: Markus Sommer, VG Puderbach Herr A. Heuser, Planungsbüro Karst Ingenieure Herr W. Funk, Ing.-Büro Funk Frau C. Schüler, Ing.-Büro Funk Herr V. Nelles, VVV Steimel Corinna Kau, Schriftführer Entschuldigt waren: Jannek Kunz Ratsmitglied J E Sven Schür Ratsmitglied J E Dr. Sabine Knorr-Henn Ratsmitglied J E Die Mitglieder des Ortsgemeinderates waren durch Einladung vom 16.10.2018 auf Dienstag, den 06. November 2018 zu 20:00 Uhr – unter Mitteilung der Tagesordnung – einberufen worden. Tag, Zeit und Ort sowie die Tagesordnungspunkte waren öffentlich bekanntgegeben worden. Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist Einwendungen nicht erhoben wurden. Der Ortsgemeinderat war nach Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

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T AG ESO RD NUNG A. Öffentlicher Teil: 1. 1. Änderung des Bebauungsplans „Campingplatz Sensenbach“;

hier: Aufstellungsbeschluss 1.2 1. Änderung des Bebauungsplans „Campingplatz Sensenbach“; hier: Anerkennung des vorgelegten Entwurfes zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 I , 4 I Baugesetzbuch Vorlagen-Nr. 2018/14/0034

2. Beratung über die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

3. 3.1 3.2

Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Auf dem Hahn“; hier: Aufstellungsbeschluss hier: Anerkennung des vorgelegten Entwurfes zur Einleitung der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 I, 4 I Baugesetzbuch

4. Auftragsvergabe zur Reparatur der Mauer am Haus Neitzert

5. Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO Vorlagen-Nr. 2018/14/0036

6. Seniorenfeier 2018

7. Einwohnerfragestunde

8. Verschiedenes

B. Nichtöffentlicher Teil: 1. Bauangelegenheiten

2. Verschiedenes

C. Öffentlicher Teil: 1. Bekanntgabe von Beschlüssen gem. § 35 Abs. 1 GemO

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet der Vorsitzende Wolfgang Theis ein neues Ratsmitglied. Durch den umzugsbedingten Rücktritt von Ratsmitglied Kathrin Flatt-Grass aus dem Gemeinderat rückt Herr Tobias Pack in den Gemeinderat nach. Er hat der Berufung nicht widersprochen. Der Ortsbürgermeister verpflichtet Ihn per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der Schweigepflicht, der Treuepflicht und der Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl.

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Nachträglich wurden auf Antrag des Vorsitzenden folgende Änderungen der Tagesordnung vorgenommen: A. Öffentlicher Teil: Neu hinzugefügt wird: 3. Wartungsvertrag Straßenbeleuchtung (Nutzung der Anlagen der Syna) Geändert wird: 4. 1 Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Auf dem Hahn“;

hier: Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 I, und 4 I BauGB eingegangenen Stellungnahmen

4.2 hier: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme der Abwägung zur

Durchführung der Beteiligungen nach dem §§ 3 II und 4 II BauGB Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Es wurde folgendes beraten und beschlossen:

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A. Öffentlicher Teil: TOP 1: 1. Änderung des Bebauungsplans „Campingplatz Sensenbach“;

hier: Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steimel beschließt, den Bebauungsplan „Campingplatz Sensenbach“, gemäß §§ 1, 2 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zu ändern. Es handelt sich hierbei um die 1. Änderung des Bebauungsplanes. Das Verfahren dient der Sicherung der Bestandsgebäude im Geltungsbereich. Zukünftig wird das Gebiet als Sondergebietsfläche für Camping- und Wochenendplatzgebiet genutzt werden können. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem beigefügten Lageplan durch eine gestrichelte und hervorgehobene Linie dargestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen 1.2 1. Änderung des Bebauungsplans „Campingplatz Sensenbach“;

hier: Anerkennung des vorgelegten Entwurfes zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 I , 4 I Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steimel beschließt, die Verwaltung der Verbandsgemeinde Puderbach damit zu beauftragen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 I BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Lageplan:

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TOP 2: Beratung über die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Herr W. Funk und Frau C. Schüler vom Ingenieurbüro Funk aus Puderbach erläutern dem Rat die Bestandsaufnahme der Leuchtpunkte in der Ortsgemeinde Steimel. Der aktuelle Verbrauch liegt bei rund 96.000 kWh, die Kosten belaufen sich auf 19.000 € im Jahr. Bei Umrüstung der Leuchtköpfe auf LED mit Nachtabschaltung verringert sich der Verbrauch deutlich auf 17.000 kWh und die Kosten verringern sich ebenfalls deutlich auf 3.500 € im Jahr. Teilweise ist eine Erneuerung der Technik in den Leuchtmasten von Nöten, da die Kabelübergangskästen nicht mehr den aktuellen Standards entsprechen. Ein sehr großer Vorteil beim Einbau von neuen Kabelübergangskästen ist unter anderem ein vorhandener Überspannungsschutz sowie die Integration von Steckdosen, beispielsweise für Weihnachtsbeleuchtungen oder das Verkehrsmessgerät. Der Eigenanteil für die Ortsgemeinde Steimel bei den Investitions- und Planungskosten beträgt nach Abzug der Förderung ca. 18.000 €, sodass eine Amortisierung bereits nach 1,2 Jahren erreicht ist. Desweiteren werden die einzelnen Modelle für die Leuchtköpfe vorgeführt und die Leistungen der Lampen erörtert. Herr W. Funk deutet auf eine Gewährleistung des Herstellers der Leuchtköpfe von 10 Jahren hin. Zudem sind die Leuchten so gebaut, das sie „Altersbedingt“ nicht ganz ausfallen, sondern Ihre Leuchtkraft minimieren, sodass ein komplett Ausfall der LED - Leuchten fast ausgeschlossen werden kann, ggf. nur bei starker Schädigung oder Produktionsfehler vorkommt. Gestaltung des Marktplatzes Anhand eines Planes wird aufgezeigt, wie die Leuchten sowie die Energieversorgung auf dem neu gestalteten Marktplatz angeordnet werden. Der Rat entscheidet sich für die Anbringung von trichterförmigen Lampenköpfen für den Gehweg am Marktplatz. Abstimmungsergebnis: 09 Ja-Stimmen 05 Nein-Stimmen TOP 3: Wartungsvertrag Straßenbeleuchtung (Nutzung der Anlagen der Syna) Sachverhalt:

In der Beschlussfassung zur Auftragsvergabe des neuen Betriebsführungs- und Wartungsvertrages wurde bereits angekündigt, dass ein weiterer Vertrag über die Nutzung von technischen Anlagen der Süwag Energie AG abzuschließen ist. In der Beschlussfassung zur Auftragsvergabe des Wartungsvertrages wurde daher bereits folgendes dargestellt:

Trotz Neuvergabe der Betriebsführungs- und Wartungsleistungen müssen auch weiterhin Leistungen der Süwag in Anspruch genommen werden. Das Straßenbeleuchtungsnetz ist nicht vollständig vom Stromversorgungsnetz des Energieversorgers getrennt und muss daher in gewissen Bereich weiterhin mit genutzt werden. Das bereits beauftragte Modernisierungskonzept wird diese Bereiche aufgreifen und Möglichkeiten zur Trennung aufzeigen. Bis diese Trennung jedoch vollzogen ist (dies kann teilweise noch viele Jahre dauern) muss jede Ortsgemeinde mit der Süwag und der Syna einen Dienstleistungs- und Gestattungsvertrag für die weiterhin genutzten Anlagenteile und die weiterhin zu erbringenden Dienstleistungen abschließen. Das entsprechende Angebot hat die Syna mit o.g. Schreiben der „Nichtteilnahme“ an der Ausschreibung vorgelegt.

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Weiterhin zu nutzende Anlagenteile sind Schaltdrähte im Freileitungsnetz sowie die Straßenbeleuchtungsverteiler, die sich in Stationsgebäuden der Syna befinden. Die Dienstleistung des zentralen ein- und ausschalten der Straßenbeleuchtung wird weiterhin von der Syna per Rundsteuerung vorgenommen. Dies kann aber durch kleinere Investitionen verändert werden, wozu ebenfalls das Modernisierungskonzept Aussagen treffen wird. Zur Verdeutlichung aller Leistungen und deren Auswirkungen auf die jeweilige Ortsgemeinde, wurden die Kosten ebenfalls in der beiliegenden internen Tabelle dargestellt.

Vertragsgestaltung:

Die Süwag Energie AG/Syna hat im September 2018 den ersten Vertragsentwurf zur Verfügung gestellt, den das Ingenieurbüro Funk in Zusammenarbeit mit der Verwaltung geprüft hat. Neben diversen kleineren Anpassungen mussten technische sowie versicherungsrelevante Anpassungen vorgenommen werden. Das abschließende Vertragswerk liegt nun seit 25.10.2018 vor. Die Konditionen für die Nutzung der Schaltleitungen im Freileitungsnetz sind Netto um 79ct/km gesunken, ansonsten hat sich im Vergleich zu den Zahlen zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe an die Firma Gensmann nichts verändert. Rundungsbedingte Änderungen gibt es lediglich im Bereich der Leitungslängen im Freileitungsnetz. Insgesamt ändert sich somit nichts an der Aussage, dass durch die Ausschreibung der Arbeiten mehr Leistung für annähernd das gleiche Budget erreicht werden konnte. Im Vertrag wird ebenfalls geregelt, dass die Firma Gensmann als Betriebsführer der Straßenbeleuchtung nun auch zu nahezu allen Anlagen der Süwag Energie AG einen Schlüssel erhält. Der bislang praktizierte begleitete Zutritt entfällt somit und die Firma Gensmann kann dann Schaltvorgänge für Wartungs- und Reparaturarbeiten selbstständig vornehmen. Die Vertragslaufzeit entspricht der des Betriebsführungs- und Wartungsvertrages mit entsprechend gleicher Verlängerungsoption (4 Jahre + 2x2 Jahre Verlängerung). Beschluss:

Der Ortsgemeinderat fasst den Beschluss, den Vertrag über die Nutzung von technischen Anlagen zum Betrieb der Straßenbeleuchtung mit der Süwag Energie AG / Syna abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 4: 4.1 Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Auf dem Hahn“;

hier: Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 I, und 4 I BauGB eingegangenen Stellungnahmen 4.2 Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Auf dem Hahn“; hier: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme der Abwägung zur Durchführung der Beteiligungen nach dem §§ 3 II und 4 II BauGB

Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Steimel hat am 14.08.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf dem Hahn“, gemäß §§ 1, 2 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), für den Bereich des Fasanenweges aufzuheben. Das Verfahren dient der Baurechtschaffung auf einem zusätzlichen Grundstück im Fasanenweg. Die Teilaufhebung wird im Regelverfahren durchgeführt und beinhaltet die planerischen und zeichnerischen Festsetzungen des Stammplanes sowie aller 12 Satzungsänderungen. Durch die Aufhebung werden die Flächen dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zugesprochen.

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Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach sind die Flächen teilweise als Wohnbauflächen und teilweise als Mischgebietsflächen dargestellt. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Alberthofen in der Ortsgemeinde Steimel. Der Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst folgende Grundstücke: Gemeinde Steimel, Gemarkung Alberthofen, Flur 18, Parzellen 125, 127, 128, 129 (entfallen s. u.), 165 sowie 167. Das Plangebiet (Räumlicher Geltungsbereich) ist in der folgenden Skizze durch eine rote Linie dargestellt.

In der Sitzung des Gemeinderates am 14.08.2016 hat die Ortsgemeinde Steimel ferner den vorgelegten Planentwurf der Teilaufhebung gebilligt und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 I BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden bzw. der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach vom 15.08.2018 durchgeführt. Hierbei wurde lediglich die Kreisverwaltung Neuwied beteiligt. Diese hatte eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 01.10.2018. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 03.09.2018 bis einschl. 01.10.2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 23.08.2018 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde. Die Beteiligungsverfahren haben folgendes ergeben:

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Punkt 1.1:

Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Auf dem Hahn“; Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

A.

Berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die keine Stellungnahme abgegeben haben:

Kenntnisnahme, ohne Abstimmung

B.

Berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, in der allerdings keine die Bauleitplanung betreffende Anregungen oder Hinweise enthalten sind:

Kenntnisnahme, ohne Abstimmung

C.

Berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, in der die Bauleitplanung betreffende Anregungen oder Hinweise enthalten sind: (01) Kreisverwaltung Neuwied

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(01) Kreisverwaltung Neuwied

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Abwägungsvorgang: Untere Landesplanung: Auch die Ortsgemeinde Steimel möchte mit der Aufhebung die innerörtliche Nachverdichtung stärken. Bei den östlich auf den Flurstücken 122, 123 und 124 angrenzenden Baukörpern handelt es sich um den Betrieb der Metzgerei Born. . Der Fasanenweg selbst besitzt für die westlich und nördlich gelegenen Grundstücke Abgrenzungswirkung gegenüber dem Gewerbebetrieb. Die planungsrechtliche Sicherheit der Gemeinde zum Erhalt des Gebietscharakters wird zukünftig über § 34 BauGB i. V. m. § 36 BauGB gewährleistet. Die Gründe für die Streichung des Baufeldes 129 in der zweiten Änderung des Bebauungsplanes sind nicht bekannt. Zur Sicherstellung der Vermeidung eines Konfliktes wird die Parzelle 129 aus dem Geltungsbereich der Aufhebung gestrichen und das LBM Cochem-Koblenz in der formalen Beteiligung nach § 4 II BauGB angeschrieben. Zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes werden in der formalen Beteiligung nach § 4 II BauGB ebenfalls die Verbandsgemeindewerke, als auch die SGD Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft beteiligt. Zur Würdigung der Belange des Denkmalschutzes wird ebenfalls die Generaldirektion Kulturelles Erbe gem. § 4 II BauGB formal beteiligt werden. Untere Naturschutzbehörde: Die Ortsgemeinde begrüßt die rechtliche Beurteilung der unteren Naturschutzbehörde. Die Eingrünung der Baugrundstücke mit Heckenstrukturen ist bei den bebauten Grundstücken in weiten Teilen bereits gegeben und werden bei weiteren Neubauten mit hoher Wahrscheinlichkeit folgen. Die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes der §§ 39 und 44 BNatSchG (allgemeine und besondere Schutzvorgaben) gelten universell und beschränken sich nicht auf Zulässigkeitsprüfverfahren nach §§ 29, 30 BauGB für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Abwägungsbeschluss: Die eingegangenen Anregungen der Kreisverwaltung Neuwied werden entsprechend des o. g. Abwägungsvorganges in den formalen Beteiligungen nach §§ 3 II, 4 II BauGB berücksichtigt.

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D. Während der öffentlichen Auslegung vom 03.09.2018 bis einschl. 01.10.2018 wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Kenntnisnahme, ohne Abstimmung

Punkt 4.2: Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Auf dem Hahn“ in der Ortsgemeinde Steimel; Hier: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme der Abwägung zur Durchführung der Beteiligungen gem. §§ 3 II und 4 II BauGB Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 II und 4 II BauGB durchzuführen und dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Puderbach die Ergebnisse vorzulegen. Hierbei sind Ort und Dauer der Auslegung, sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist weiter darauf hinzuweisen, dass 1. während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

2. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die

Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Die Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Hinweis: Das Ratsmitglied Bernd Paitzies hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen. 4. 1. Abstimmungsergebnis: einstimmig 4. 2. Abstimmungsergebnis: einstimmig Hinweis: Das Ratsmitglied Bernd Paitzies hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

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TOP 5: Auftragsvergabe zur Reparatur der Mauer am Haus Neitzert Die Firma Blum-Bau GmbH aus Puderbach legte mit Datum vom 15.09.2018 ein Angebot für die Sanierung des Putzes am Gemeindehaus Steimel, Lindenallee 10 vor. Weitere Angebote sind nicht eingegangen. Dem Ortsgemeinderat wird empfohlen der Firma Blum-Bau GmbH auf Basis des Angebotes vom 15.09.2018 über 2.124,15 € einschl. Mwst. für die Herstellen des Putzes am Gemeindehaus Steimel gem. § 100 Abs. 1 GemO den Auftrag zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 6: Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO Folgende Sachzuwendung wurde an die Ortsgemeinde Steimel zur Förderung des traditionellen Brauchtums (gem. § 52 Abs. 2 Nr. 23 Abgabenordnung) geleistet: 144,00 € von Scheffel Backwaren GmbH (Blechkuchen für Kartoffelmarkt) am 10.10.2018 (Rg.) Am 21.12.2007 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, in der u. a. § 94 Abs. 3 GemO eingefügt wurde, der erhebliche Auswirkungen auf das Anwerben und die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnissen und ähnlichen Zuwendungen bei den Kommunen hat. Die Kommunen haben alle Arten von Zuwendungen – unabhängig von deren Höhe – unverzüglich bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Neuwied unter Darlegung sämtlicher für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen, insbesondere des Beziehungsverhältnisses zwischen der Gemeinde und dem Geber, anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung hat das jeweils betroffene Gremium in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der genannten Zuwendung zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 7: Seniorenfeier 2018 Organisatorisches und Programmablauf zur diesjährigen Seniorenfeier. TOP 8: Einwohnerfragestunde Zu diesem Tagesordnungspunkt finden keine Wortmeldungen statt.

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TOP 9: Verschiedenes

- Information über einen Ortstermin am 07.11.2018 zusammen mit dem LBM - Anregungen für Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Ortsgemeinde Steimel

C. Öffentlicher Teil: TOP 1: Bekanntgabe von Beschlüssen gem. § 35 Abs. 1 GemO Es werden keine Beschlüsse unter B gefasst.

Wolfgang Theis, Ortsbürgermeister Corinna Kau, Schriftführerin


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