Wirtschaftskammerwahl 14. und 15. März 2005. Urwahlen und Besetzung der Spartenvertretungen.

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Wirtschaftskammerwahl

14. und 15. März 2005

Urwahlen und Besetzung Urwahlen und Besetzung der Spartenvertretungender Spartenvertretungen

Urwahl14. - 15. März 2005

Fachgruppenausschussmitgliederbzw.

FachvertreterSpartenvertreter

Fachgruppenobmännerund Stellvertreter

Spartenpräsidium(müssen Mitglieder der jeweiligen Spartenvertretung sein)

Präsidium

RECHTSGRUNDLAGEN

• Wirtschaftskammergesetz (WKG) BGBl. Nr. 103/1998

• Wirtschaftskammer-Wahlordnung (WKWO)

• Vorsitzender der Hauptwahlkommission:Hofrat Dr. Josef Hochwarter

Wahlkarten

Wahlkarteanträge (schriftlich oder persönlich) bis 7.3. bei postalischer Übermittlung

jeder Wahlberechtigte hat Anspruch

Wahlkarte muss persönlich abgeholt werden oder wird postalisch übermittelt

Spätester Abgabetermin für Wahlkarte: Donnerstag, 10.3.05, 16.30 Uhrbei HWK oder bei einer Regionalstelle

wenn Wahlkarte nicht rückübermittelt wird – Wahl bei ZWK möglich

WER stellt sich der Wahl?

Liste 1 - Burgenländische Wirtschaft - Wirtschaftsbund

Liste 2 - Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW) (FPÖ und Parteifreie)

Liste 3 - Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Burgenland (SWV)

Liste 1 - Burgenländische Wirtschaft - Liste der Werbung und Marktkommunikation - (ÖWB und SWV)

Liste 4 – Grüne Wirtschaft (GRÜNE)

Liste 4 - Fachliste der Burgenländischen Bestatter

Liste 1 - Liste der Burgenländischen Industrie

Liste 1 - Liste der Burgenländischen Banken und Versicherungen

GEWÄHLT wird in:

98 Fachorganisationen

58 Fachgruppen

40 Fachvertretungen

Keine Wahl: Sparte Industrie (außer Filmindustrie) Sparte Bank und Versicherung FV 112 - Bildhauer, Binder, … FV 503 – Luftfahrtunternehmungen

325 gültige Wahlvorschläge, 1.962 gültige Wahlwerber

15.205 Wahlrechte; 11.169 wahlberechtigte Kammermitglieder

ÖFFNUNGSZEITEN

Die Wahllokale haben geöffnet am:

Montag, 14. März 2005, 8.00 – 20.00 UhrDienstag, 15. März 2005, 8.00 – 20.00 Uhr

Auf pünktliches Aufsperren und Schließen ist zu achten! Zusammentreffen der ZWK mindestens 1/2 Stunde vor Öffnung!

Neusiedl am See

1. Frauenkirchen

2. Gattendorf

3. Neusiedl am See

4. Wallern i.Bgld.

Eisenstadt

5. Eisenstadt

6. Purbach

7. Hornstein

Mattersburg

8. Mattersburg I

9. Mattersburg II

ZWEIGWAHLSPRENGEL

Oberpullendorf

10. Deutschkreutz

11. Lockenhaus

12. Markt St. Martin

13. Oberpullendorf

Oberwart

14. Bernstein

15. Großpetersdorf

16. Pinkafeld

17. Oberwart

18. Rechnitz

Güssing

19. Eberau

20. Güssing

21. Kukmirn

22. Stegersbach

23. St. Michael

Jennersdorf

24. Heiligenkreuz

25. Jennersdorf

26. Minihof-Liebau

27. Rudersdorf

WAHLLOKAL - Infrastruktur

• Für die Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur sorgen die Regionalstellenleiter.

Vorsitzender BeisitzerBeisitzer Wahlhelfer

Wahlurne

Wahlzelle

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Allgemeiner Hinweis

• Bei groben Verstößen gegen die Wahlvorschriften kann die Gültigkeit der ganzen Wahl in Frage gestellt sein.

• Dem Vorsitzenden und Mitgliedern der ZWK aber auch den Mitarbeitern (Wahlhelfern) wird daher dringendst die genaue Beachtung der Instruktionen nahegelegt. Jeden Handgriff sorgfältig und überlegt durchführen!

• Bei Zweifelsfragen sollte jedenfalls immer mit der HWK (Geschäftsstelle - Wahlreferat - Tel. 05 90907/4410 od. 4311 - 0664/6317018) Kontakt aufgenommen werden.

ZWK-Kommission

Mitglieder

• 1 Vorsitzender

• 1 Vorsitzender – Stellvertreter

• Mitglied

Ersatzmitglieder

• Ersatzmitglied

• Ersatzmitglied

• Ersatzmitglied

• weitere Ersatzmitglieder

BESCHLUSSFÄHIGKEIT

• Vorsitzender + 1 Mitglied bzw. Ersatzmitglied

• Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen

• Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden

• Sind Vorsitzender und Stv. verhindert, führt ein vom Vor- sitzenden bestelltes Mitgl./Ersatzmitglied den Vorsitz; bitte Vermerk in der Niederschrift anbringen!

WAHLZEUGEN

• Nur ein Wahlzeuge pro Wählergruppe darf im Wahllokal anwesend sein (Vorsitzender hat das zu überprüfen); Liste der Wahlzeugen liegt auf.

• Was dürfen Wahlzeugen?

• In das Abstimmungsverzeichnis Einsicht nehmen

Was dürfen sie NICHT:

• Einfluss auf den Gang der Wahlhandlung nehmen.

• Sich in der Wahlzelle aufhalten.

• Die Wahlhandlung stören.

WER darf im WAHLLOKAL anwesend sein ?

die Wähler zur Abgabe der Stimme

die Mitglieder der Zweigwahlkommission

die bestellten Hilfsorgane (Wahlhelfer) und

die nominierten Wahlzeugen

Aufrechterhaltung der RUHE und ORDNUNG

• Der Vorsitzende der Zweigwahlkommission = Wahlleiter, trägt für die Einhaltung der Bestimmungen der Wahlordnung Sorge.

• Bei Zwischenfällen - Unterbrechung der Wahl undFortsetzung erst dann, wenn

Ruhe und Ordnung (wenn nötig durch Gendarmerie/Polizei) wieder hergestellt ist.

• Verständigung der HWK bzw. des Wahlreferates

• Vermerk in der Niederschrift

WER darf WÄHLEN ?

• Die in der Behelfswählerliste eingetragenen Wahlberechtigten.Innerhalb der gleichen FG hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Nicht zugelassen werden dürfen alle in der Behelfswählerliste als Wahlartenwähler gekennzeichneten Wahlberechtigten.

• Beschlüsse über die Zulassung oder Nichtzulassung von Wählern sind in der Niederschrift festzuhalten.

• Ruhende Mitglieder mussten sich in die Wählerliste hineinreklamieren; Frist 3. bis 13. Jänner 2005

In Zweifelsfällen - Rückfrage beim Wahlbüro!

Stimmabgabe

• grundsätzlich persönlich

• Ausnahmen:- juristische Personen und sonstige Rechtsträger (Vollmacht)- bevollmächtige Vertreter müssen das 18. Lj. vollendet haben- Blinde und gebrechliche Personen (Geleitperson)

• Vollmacht: Kann auch vom Wähler in Wahllokal ausgestellt und firmenmäßig gezeichnet werden (Name der Fa. und Unterschrift).

Das Stimmrecht kann von Gesellschaftern, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführern oder Prokuristen ausgeübt werden. Vollmachten werden abgegeben und bleiben bei ZWK! Auf Vollmacht wird lfd. Nr. des Abstimmungsverzeichnisses vermerkt.

Tätigkeit Vorsitzender

• Prüfung der Identität des Wählers und nennt Namen/Firma Nachweis durch einen amtlichen Lichtbildausweis, sofern der Wähler nicht mindestens einem Mitglied der ZWK persönlich bekannt ist.

• Übernimmt Schlaufen vom Hilfsorgan; vergleicht nach Ansage des ersten Beisitzers die Stimmzettel/Kuverts mit den Wahlrechten und übergibt sie dem Wähler. Wenn notwendig, Ausgabe von „Leeren Stimmzetteln!“ (FG-Kurzbeichnung!)

• Nimmt dem Wähler die Wahlkuverts ab, überprüft, ob die Anzahl der abgegebenen Kuverts mit den ausgegebenen übereinstimmt. Ist keine Übereinstimmung gegeben, so ist dies zu protokollieren (Name, laufende Nummer im Abstimmungsverzeichnis; Wahlunterlagen sicherstellen und mit Vermerk zum Akt!)

• Wirft die Wahlkuverts ungeöffnet in die Wahlurne

Tätigkeit – 1. Beisitzer

• Sucht Name / Firma des Wählers in der alphabetischgeordneten Behelfswählerliste (s. Muster). Liest laut den Namen und die laufende Nummer sowie die Kurzbezeichnung der Fachgruppe/ Fachvertretung, in der er wahlberechtigt ist, laut vor. (Wahlzeugen!)

• Gibt dem Wahlhelfer die Nummern der Behelfswählerliste bekannt.

• Trägt die fortlaufende Nummer des Abstimmungsverzeichnisses in die Behelfswählerliste ein.

• 2. Beisitzer beobachtet die Richtigkeit des Wahlvorganges und der Eintragungen; löst bei Bedarf den Vorsitzenden ab

• Sucht Schlaufen für Vorsitzenden

• Führt Abstimmungsverzeichnis laut Ansage des ersten Beisitzers – pro Wahlrecht eine Zeile !!

• Trägt in das Abstimmungsverzeichnis für jede Stimme die nächst höhere fortlaufende Nr. ein und gibt sie laut bekannt.

• Trägt nach Ansage des ersten Beisitzers in das Abstimmungsverzeichnis den Namen (Fa.) des Wahlberechtigten, die Nummer der Fachgruppe und die Nummer der Behelfswählerliste ein.

• Vermerkt in der Anmerkungsspalte, ob der Wähler mit Vollmacht abgestimmt hat und überträgt die laufende Nummer des Abstimmungsverszeichnisses auf die Vollmacht.

• Ablage der leeren Schlaufen.

Tätigkeit Hilfsorgan

Ende des ersten Wahltages

• Alle Unterlagen in Wahlschachtel verpacken und versiegeln (Packpapier, Klebeetiketten, Spagat).

• Urne versiegeln .

• Wie wird versiegelt ?Auf den Klebeetiketten Unterschrift von allen anwesenden ZWK-Mitgliedern (Unterschrift sowohl auf Klebeetiketten als auch auf Packpapier.)!

• Urne/Wahlschachtel werden an einem sicheren – fremden Personen nicht zugänglichen Ort aufbewahrt. Raum wird versperrt. Über dem Schloss und einem weiteren Bereich (über Tür und Türrahmen) wird eine vorbereitete Klebeetikette mit den Unterschriften der Zweigwahlkommission angebracht. Der Vorsitzende (od. ein von ihm bestimmter Vertreter) nimmt den Schlüssel an sich.

Beginn des zweiten Wahltages

• Beschlussfähige ZWK trifft sich spätestens 30 Minuten vor Wahlbeginn im Wahllokal.

• Urne/Wahlschachtel auf Unversehrtheit prüfen

• Unterlagen bereit legen

• Ablauf wie am ersten Wahltag

Abschluss der Wahl

• Nach Ablauf der Wahlzeit und

• Abstimmung der im Wahllokal noch anwesenden Wähler

• erklärt der Vorsitzende die Stimmabgabe für beendet und schließt das Wahllokal.

• Vorzeitiges Schließen nur bei 100 % Wahlbeteiligung (nach Genehmigung durch die HWK möglich)

• Vorsitzender öffnet die Wahlurne und mischt die abgegebenen Wahlkuverts.Achtung: Die Kuverts dürfen auf keinen Fall geöffnet werden!!!

• Die ZWK sortiert zunächst die Wahlkuverts nach Sparten.(unterschiedliche Farben) – Zahl pro Sparte in der Übersicht über die Anzahl der Wahlkuverts festhalten!

• Summe der Wahlkuverts muss mit Abstimmungsverzeichnis übereinstimmen. Wenn nicht, ist mutmaßlicher Grund in der Niederschrift einzutragen!

• Niederschrift ist 2fach auszufertigen.(Original kommt zu den Wahlurkunden, Durchschrift verbleibt beim Vorsitzenden).

Abschluss der Wahl

In der Niederschrift sind

• allfällige Beschlüsse über die Zulassung und Nichtzulassung zur Stimmabgabe sowie

• sonstige wichtige Vorkommnisse zu beurkunden.

• Betrauung eines Mitgliedes/Ersatzmitgliedes mit Vorsitzführung (bei Verhinderung des Vorsitz. und des Stv.)

• Die Niederschrift hat außerdem die Namen der anwesenden Mitglieder der ZWK (s. Muster) zu enthalten.

• Niederschrift von allen anwesenden ZWK – Mitgliedern unterschreiben lassen!

Abschluss der Wahl

Abschluss der Wahl

Nach Sparten geordnete Wahlkuverts müssen

• innerhalb der Sparten nach FG/FV sortiert und gezählt ,

• in einer Übersicht für jede FG/FV eingetragen und nach Sparten addiert,

• für jede FG/FV gesondert in ein Sammelkuvert (Anzahl der Wahlkuverts – auch 0 bei leeren Kuverts –außen vermerken) verpackt und

• in Sammeltaschen je Sparte verpackt werden.

Abschluss der Wahl

• Niederschrift sowie Übersicht über die Anzahl der Wahlkuverts vom Vorsitzenden und den anwesenden Mitgliedern unterfertigen lassen!

• Alle Wahlunterlagen - in Wahlpaket - verschlossen und versiegelt (Packpapier, Klebeetiketten, Unterschriften) sind auf kürzestem Weg an die Hauptwahlkommission zu überbringen.

• Vorsitzender bestimmt, welches Mitglied (bzw. Wahlhelfer) den Transport übernimmt.