Post on 26-Jun-2015
description
transcript
Was ist bei einer vorzeitigen Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses
vom Auszubildenden und vom Ausbilder zu beachten?
Seminar - ArbeitsrechtAKAD Stuttgart 03/2010
Nico Schuster
• Grundsätzliches• Kündigung
– Während der Probezeit– Nach Ende der Probezeit
• Aufhebungsvertrag• Ablauf der Ausbildungszeit• Vorzeitiges Bestehen der Abschlussprüfung• Schadenersatz• Fazit
Inhalt
2
• Eine Kündigung muss schriftlich vorliegen (§ 22 Abs. 3 BBiG).
• Bei Minderjährigen muss sie dem gesetzlichen Vertreter zugehen (§ 131 BGB).
• Sonderkündigungsschutz für Schwangere, Auszubildende in Elternzeit , Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte und Mitglieder der/s Jugendvertretung/Betriebsrats
• Kammer/Innung muss informiert werden
Grundsätzliches
3
44
• Kann beiderseits fristlos erfolgen
• Gründe müssen nicht genannt werden (§ 22 BBiG)
• Zeitraum von min. 1 / max. 4 Monaten darf nachträglich nicht geändert werden
• Gilt bereits vor Antritt der Ausbildung
Kündigung während der Probezeit
55
• Ausbildungsverhältnis ist grundsätzlich als unkündbar anzusehen
• Ordentliche Kündigung bei Ausbildung nicht möglich
• „Wichtiger Grund“ muss vorliegen oder Berufsaufgabe (§ 22 II)
• Ausbildung stellt ein besonderes Arbeitsverhältnis darda beide Vertragspartner eine besondersstarke Bindung eingehen.
Kündigung nach Ende der Probezeit
66
• Berufsaufgabekündigung
Möglich wenn Azubi einen anderen Beruf ausüben oder eine Fachschule besuchen möchte
Willensbekundung reicht aus, eine tatsächliche Aufnahme einsanderen Berufes ist nicht maßgebend
Kündigung erfolgt mit vier Wochen Frist undmuss die Beweggründe enthalten (§ 22 III)
Kündigung nach Ende der Probezeit
77
• Außerordentliche Kündigungen
von beiden Parteien möglich mit wichtigem Grund
Gründe können verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt sein.
Verhaltensbedingt : Arbeitsverweigerung, Straftaten, eigenmächtiger Urlaub etc., Internetnutzung etc…
Kündigung nach Ende der Probezeit
88
Personenbedingt: Nur bei fehlender Eignung des Auszubildenden, die erst nach Probezeit ersichtlich wurde.! Krankheit zählt nur wenn keine Gesundung erwartet werden kann !
Betriebsbedingt:In der Regel nur bei Betriebsstilllegungen oder Stilllegung von Ausbildungsabteilungen (nicht bei Insolvenz!)
• Ausschlussfrist: Nach Ereignis das zur Kündigungführt, zwei Wochen bis Zugang beim EMpfänger
Kündigung nach Ende der Probezeit
99
• Ein Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich zulässig
• Gilt auch wenn ansonsten Kündigungsschutz bestehen würde(z.B. Schwangerschaft)
• Betrieb muss den Auszubildenden auf Konsequenzen hinweisen(Sperrung ALG)
• Betriebsrat muss nicht gehört werden
• Er muss schriftlich vorliegen
Aufhebungsvertrag
1010
• Ausbildung endet mit Ablauf der Ausbildungszeit(Stufenausbildung: Durchlaufen letzter Stufe)
• Ausbildungszeit richtet sich nach der AVO
• Ausbildungsverhältnis wird nicht automatisch verlängert,wenn Abschlussprüfung nach Enddatum-> Keine Beschäftigungspflicht zwischen Ausbildungsende und Abschlussprüfung
• Verkürzung kann erfolgen bei beiderseitigem Antrag,darf aber Ausbildungsziel nicht gefährden
• Auch Arbeitszeitverkürzung möglich (z.B. zur Pflege Angehöriger)
Ablauf der Ausbildungszeit
1111
• Ausbildung endet durch Bestehen der Abschlussprüfung (§ 21 II).
• Bestanden = Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (egal ob mündl. oder schriftl.)
• Azubi gilt nun als Facharbeiter Weiterbeschäftigung führt zu einem unbefristetem Arbeitsverhältnis
Recht auf Facharbeitervergütung
Vorzeitiges Bestehen der Abschlussprüfung
1212
• Derjenige der den Grund zur Lösung des Ausbildungsverhältnisses zu verantworten hat, kann auch schadenersatzpflichtig werden.
• Schadenersatz kann allgemein nur nach der Probezeit vorliegen
• Schadensermessung:Welcher Schaden wäre nicht entstandenwenn die Ausbildung normal durchlaufen worden?
• Frist: 3 Monate
Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
13
• Jeder Einzelfall muss besonders betrachtet werden
• Vor vorzeitiger Beendigung sollten alle Möglichkeiten der Beratung durch Kammern und Innungen ausgeschöpft werden
13
„Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.“Benjamin Franklin (1706-1790)
Fazit
14Nico Schuster
14
Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
Fragen?