Vorlesung Gesamtbanksteuerung Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Dr. Klaus Lukas

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Basel II. Mindesteigen-kapital- anforderungen. Aufsichtliches Überprüfungsverfahren. Marktdisziplin. Vorlesung Gesamtbanksteuerung Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Dr. Klaus Lukas Karsten Geiersbach. Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen. Ziele / Erwartungen an die heutige - PowerPoint PPT Presentation

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1Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Vorlesung Gesamtbanksteuerung

Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen

Dr. Klaus Lukas

Karsten Geiersbach

Mindesteigen-kapital-

anforderungen

Aufsichtliches Überprüfungsv

erfahren

Marktdisziplin

Basel II

2Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen

Gliederung

• Basel II

• Brüssel (CRD)

• KWG, insbes. § 25a I, und die MaRisk

• Corporate Governance

Ziele / Erwartungenan die heutige

Veranstaltung?

3Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

• Gegründet am 17. Mai 1930

• ... ist ein Ausschuss der Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden der wichtigsten Industrieländer (USA, Großbritannien, Japan, Deutschland, Schweiz, Frankreich, Italien etc.)

• ... ist zuständig für Grundsatzfragen der Bankenaufsicht (inklusive Fragen der Finanzmarktstabilität)

• ... tagt bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel

Grundlagen

4Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Basel II

Mindesteigenkapital-anforderungen

Genauere Quantifizie-rung des Kreditrisikos und anderer Risiken

Aufsichtliches Überprüfungsverfahren

Individualisierung der Bankenaufsicht

Marktdisziplin

Erweiterung der Offenlegungspflichten

Basel II

Quantität Qualität Transparenz

5Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

1. Säule:Mindesteigenkapitalanforderungen

2. Säule:Aufsichtliches

Überprüfungsverfahren

3. Säule:Marktdisziplin

Kreditrisiko Marktrisiko (unverändert) Operationelles Risiko

StandardansatzBasis: externe Ratings

IRB-AnsatzBasis: interne Ratings

Definition

Gefahr von unmittelbaren oder

mittelbaren Verlusten, die infolge

der Unangemessenheit oder des

Versagens von internen Verfahren,

Menschen und Systemen oder von

externen Ereignissen eintreten.Struktur von Basel II

Basel II

6Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Aufsichtsrechtliche Grundlagen

EU

BCBS-Grundsätze

+

Basel II -Rahmenwerk

EU DE

„Brüssel II“

CRD

CEBSGuidelines

KWG

MaRisk

Übernahme der Guidelines in nationale

Verwaltungspraxis

Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht

Quelle, wenn nicht anders angegeben: BaFin, Stand 10/2006

7Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Brüssel (CRD)

8Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Brüssel (CRD)

Kreditinstitutseigene verfahren zur Bewertung der Eigenkapitalausstattung

Artikel 123 der Bankenrichtlinie

„Die Kreditinstitute verfügen über solide, wirksame und umfassendeStrategien und Verfahren, mit denen sie die Höhe, dieZusammensetzung und die Verteilung des internen Eigenkapitals,das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung ihreraktuellen und etwaigen künftigen Risiken für angemessen halten,kontinuierlich bewerten und auf einem ausreichend hohen Standhalten können.

Diese Strategien und Verfahren werden regelmäßig internüberprüft, um zu gewährleisten, dass sie der Art, dem Umfangund der Komplexität der Geschäfte des Kreditinstituts stetsangemessen sind und keinen Aspekt außer Acht lassen.“

9Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Brüssel (CRD)

ICAAP (= Institut) Art. 22, 123 Bankenrichtlinie

SREP(= Aufseher) Art.124, 136 Bankenrichtlinie

Proportionalität (Art. 22 und 123)

Bewertung aller materiellen Risiken (Art. 123)

Definition des internen Kapitals (Art. 123)

Kapital im Verhältnis zu den Risiken (Art. 123)

Strategien und Prozesse (Art. 123, 22)

Angemessene interne Kontrollmechanismen (Art. 22)

Regelmäßige interne Überprüfung (Art. 123)

Automatisiertes Risikoeinschätzungs- System (RAS)

Proportionalität, Art. 124

Beurteilung der Risiken

Beurteilung der Angemessenheit der Vorkehrungen, Strategien, Prozesse

und Mechanismen

Aufsichtliche Bewertung der Kapitalanforderungen (quantitativ

und qualitativ)

Gesamtbeurteilung Schlussfolgerungen

Maßnahmen

fortlaufender Dialog

zwischen Bank und Aufseher

(Proportiona-lität)

10Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Brüssel (CRD): Der Grundsatz der doppelten Proportionalität

Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) Verfahren zur– Identifizierung,– Messung,– Steuerung und– Reporting von Risiken im Kreditinstitut

Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) Verfahren zur– Identifizierung,– Messung,– Steuerung und– Reporting von Risiken im Kreditinstitut

1. Der bankinterne Prozess (ICAAP) muss zur Größe, Risikostruktur und zum Geschäfts-volumen des Instituts proportional sein.

2. Die Häufigkeit und Intensität der Prüfung des ICAAP durch den Aufseher

(SREP) muss zu dessen Ausgestaltung

proportional sein.

Super- visory Review and Eva- luation Process (SREP)

Institutgetrieben Aufsichtgetrieben

Quelle: DSGV

11Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Aufsichtsrechtliche Grundlagen

Quelle: Monatsbericht der Dt. Bundesbank, September 2004, S. 90.

12Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Brüssel (CRD)

13Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009 Quelle:DSGV

Aufsichtsrechtliche Grundlagen

14Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Aufsicht§ 25a Besondere organisatorische Pflichten von Instituten

Ein Institut muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwen-digkeiten gewährleistet. Die in § 1 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen sind für die ordnungsgemäßeGeschäftsorganisation des Instituts verantwortlich. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation umfasst insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement, das

1. auf der Grundlage von Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit die Fest-

legung von Strategien sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontroll- system und einer internen Revision beinhaltet, wobei das interne Kontrollsystem insbesondere

aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungs-bereiche und

Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken entsprechend den in Anhang V der Bankenrichtlinie niedergelegten Kriterien

umfasst;

2. eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung des Instituts voraus-

setzt und 3. die Festlegung eines angemessenen Notfallkonzepts, insbesondere für IT-Systeme,

einschließt.

Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit ab. Seine Angemessenheit und Wirksamkeit ist vom Institut regelmäßig zu überprüfen.

15Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Umsetzung von Basel II in das KWG und Verordnungen

Quelle: Monatsbereicht Dt. Bundesbank, 12/2006

16Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

MaRisk: was ist „neu“?

17Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Terminologie der MaRisk

18Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Struktur der MaRisk

Quelle: RS 5/2007 BaFin

19Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

MaRisk – ICAAP – ökonomisches Kapital

Monatsbericht 12/2007, S. 60

20Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

MaRisk – ICAAP – ökonomisches Kapital

Monatsbericht 12/2007, S. 63

21Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Rolle des Aufsichtsorgans unter den MaRisk

Basel II Tz. 730: Das oberste Verwaltungsorgan trägt die Verantwortung für die Festlegung der Risikotoleranz der Bank. Es sollte außerdem sicherstellen, dass die Geschäftsleitung ein Regelwerk für die Beurteilung der verschiedenen Risiken einführt, ein System entwickelt, mittels dessen das Risiko zur Kapitalausstattung der Bank in Beziehung gebracht werden kann, und eine Methode einführt, um die Einhaltung der internen Vorschriften zu überwachen. Es ist gleichermaßen von Bedeutung, dass das oberste Verwaltungsorgan strikte interne Kontrollen und schriftliche Vorschriften und Verfahrensweisen einführt und unterstützt; das oberste Verwaltungsorgan sollte sicherstellen, dass die Geschäftsleitung diese Regelungen in der gesamten Bankorganisation wirksam vermittelt.

Basel II Tz. 730: Das oberste Verwaltungsorgan trägt die Verantwortung für die Festlegung der Risikotoleranz der Bank. Es sollte außerdem sicherstellen, dass die Geschäftsleitung ein Regelwerk für die Beurteilung der verschiedenen Risiken einführt, ein System entwickelt, mittels dessen das Risiko zur Kapitalausstattung der Bank in Beziehung gebracht werden kann, und eine Methode einführt, um die Einhaltung der internen Vorschriften zu überwachen. Es ist gleichermaßen von Bedeutung, dass das oberste Verwaltungsorgan strikte interne Kontrollen und schriftliche Vorschriften und Verfahrensweisen einführt und unterstützt; das oberste Verwaltungsorgan sollte sicherstellen, dass die Geschäftsleitung diese Regelungen in der gesamten Bankorganisation wirksam vermittelt.

Zur sachgerechten Wahrnehmung der Überwachungsfunktion muss das Aufsichtsorgan in die institutsinternen Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse eingebunden werden (Vgl. AT 1 Tz. 1).

StrategienStrategien

KontrolleKontrolle

Bericht-erstattungBericht-

erstattungLeitungs-, Steuerungs-und Kontroll-

prozesse

AT 4.2 Tz. 3 ErläuterungErörterung der Strategien des Instituts (ggf. in einem Aus-schuss des Aufsichtsorgans)

BT 2.3.4 Tz. 4 und 5- schwerwiegende o. nicht

be-hobene wesentliche Mängel

- schwerwiegende Feststell-ungen gegen Geschäftsleiter

AT 4.3.2 Tz. 6 ErläuterungAngemessene Information über die Risikosituation des Instituts durch die Geschäftsleitung

Quelle: DSGV

22Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Bankenaufsicht: Corporate Governance

BCBS Grundsätze der Corporate Governance

Anforderungen an die Institute / an Gruppen

• Qualifikation der Leitungsebene (Geschäftsführung / Aufsichtsgremium)

• Festlegung und Überprüfung strategischer Ziele

• Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

• funktionsfähige Aufsichtsorgane

• Einsatz von interner Revision, internen Kontrollen sowie externen Prüfern für Zwecke des Unternehmens

• sinnvolle Vergütungsgrundsätze

• transparente Unternehmensführung

23Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

„Revolution der Bankenaufsicht, ein grund-

legender Wandel der bisherigen Ordnung“,

der auf die Geschäftsstrukturen nachhaltig

einwirken wird (J. Sanio, Präsident des BaKred)

Zentrale Herausforderungen: Daten-

verfügbarkeit, -qualität und -verlässlichkeit

Grundlagen

24Rahmenbedingungen/Aufsicht, 12.01.2009

Informations-/Literaturquellen: z.B.• www.bis.org

• www.bafin.de

• www.bundesbank.de

• R. Hannemann, A. Schneider, L. Hanenberg: „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), Schäffer-Poeschel, 2. Aufl., 2008

• Dt. Bundesbank: „Zum aktuellen Stand der bankinternen Risikosteuerung und Bewertung der Kapitaladäquanz im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses“, Monatsbericht Dezember 2007

• Dt. Bundesbank: „Die Umsetzung der neuen Eigenkapitalregelungen für Banken in deutsches Recht“, Monatsbericht Dezember 2006

• Dt. Bundesbank: „Das Eigenkapital der Kreditinstitute aus bankinterner und regulatorischer Sicht“, Monatsbericht Januar 2002

• … .

Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen