Post on 07-Oct-2020
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werner sutter & co. ag • Lutzertstrasse 33 • 4132 Muttenz 061 467 58 58 • www.wernersutter.ch • verkauf@wernersutter.ch
Viel Platz für zwei Familien2 Einfamilienhäuser im Doppelpack
3½-Zimmer-Einfamilienhaus, beheizter Bastelraum und SitzplatzGeispelgasse 15, 4132 Muttenz
4-Zimmer-Einfamilienhaus, Bastelraum, Balkon, Sitzplatz m. CheminéeGeispelgasse 15a, 4132 Muttenz
4 Autoeinstellhallenplätze in Autoeinstellhalle Geispelgasse 15c, 4132 Muttenz
SCHNIT T GEISPELGASSE 15, 15A , 15C
GEISPELGASSE 15
GEISPELGASSE 15C
GEISPELGASSE 15A
nicht massstabsgetreu
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GRUNDRISSE 1:100
GEISPELGASSE 15
KELLERGESCHOSS ERDGESCHOSS
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GRUNDRISS 1:100
1. OBERGESCHOSS GALERIE
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FASSA DEN
NORDOST-FASSADE NORDWEST-FASSADE
SÜDWEST-FASSADE SÜDOST-FASSADE
nicht massstabsgetreu5
QUERSCHNIT T 1:100
GALERIE
1. OBERGESCHOSS
ERDGESCHOSS
KELLERGESCHOSS
AUTOEINSTELLHALLE
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GRUNDRISS 1:100
KELLERGESCHOSS ERDGESCHOSS
GEISPELGASSE 15A
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GRUNDRISS 1:100
1. OBERGESCHOSS
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FASSA DEN 1:100
NORDWEST-FASSADE NORDOST-FASSADE
SÜDOST-FASSADE SÜDWEST-FASSADE
nicht massstabsgetreu 9
QUERSCHNIT T 1:100
DACHGESCHOSS
1. OBERGESCHOSS
ERDGESCHOSS
KELLERGESCHOSS
AUTOEINSTELLHALLE
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EINSTELLH A LLE 1:100
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EINSTELLH A LLE 1:100
ANSICHT GARAGE
SCHNITT
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GEBÜHREN UND STEUERN
ImmobiliendienstleistungenVerkauf, Vermittlung, Bewertung/Schatzung
Telefon 061 467 58 58Fax 061 467 58 59verkauf@wernersutter.ch
ArchitekturbüroTelefon 061 467 58 58Fax 061 467 58 59architektur@wernersutter.ch
LiegenschaftsverwaltungTelefon 061 467 57 57Fax 061 467 57 58liegenschaftsverwaltung@wernersutter.ch
werner sutter & co. agLutzertstrasse 334132 Muttenz 2
wernersutter.ch
STEUERLICHE ENTLASTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER FÖRDERUNG DES WOHNEIGENTUMS
Das heutige Steuergesetz des Kantons Basel-Landschaft ist bezüglich Staats- und Gemeindesteuer im Zusammenhang mit der Eigentumsförderung wie folgt geregelt:
- Der Handänderungssteuersatz beträgt 2,5 % und wird dem Käufer und Verkäufer je zur Hälfte in Rechnung gestellt.
- Der Käuferin oder dem Käufer einer Liegenschaft (Haus oder Wohnung) entfällt ihre/seine Hälfte der Handänderungssteuer von 1,25 %, sofern das Kaufobjekt aus-schliesslich selbst genutzt und als dauerndes Wohneigentum erworben wird.
- Verkäuferin oder Verkäufer einer Liegenschaft bezahlen keine Handänderungssteu-er, wenn sie oder er innert zwei Jahren eine Ersatzliegenschaft erwirbt und den gesamten Verkaufserlös reinvestiert. Wird nur ein Teil des Erlöses reinvestiert, wird die Handänderungssteuer anteilsmässig in Rechnung gestellt.
- Befreiung von der Grundstückgewinnsteuer: Wenn innert zweier Jahre eine Ersatz-liegenschaft erworben wird, entfällt die Grundstückgewinnsteuer vorausgesetzt, das Kaufobjekt wird ebenfalls ausschliesslich selbst genutzt und als dauerndes Wohn-eigentum erworben. Wird nicht der gesamte Verkaufserlös reinvestiert, kann die Grundstückgewinnsteuer (evt. teilweise) erhoben werden.
Abzugsberechtigt sind:- Die Kosten des Unterhalts und der Verwaltung von Gebäuden, gemäss dem ent-
sprechenden Abzugssystem.- Die bezahlten Hypothekarzinsen (ohne Amortisation).
NOTIZEN
Die Angaben in dieser Vermarktungsdokumentation wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammen-gestellt. Abweichungen bleiben vorbehalten. Angebot freibleibend. 02/20 ma
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