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mitteilungenwww.richterverein-bw.de
Deutscher Richterbund
Verein der Richter undStaatsanwältein Baden-Württemberg e. V.
2/ 16UNSERE KANDIDATINNEN UND KANDIDATEN FÜR
STUFENVERTRETUNGEN UND WAHLAUSSCHÜSSE
Nach der Wahlist vor der Wahl
2 mitteilungen 2/2016
INHALT
IMPRESSUM
HERAUSGEBER
Mitgliederzeitschrift des Vereins der Richter und
Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V.
Hauffstraße 5 · 70190 Stuttgart
Vorsitzender: Matthias Grewe
Telefon (07 51) 806 14 09
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(auch für Beitragszahlungen)
BW Bank Stuttgart
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BIC SOLADEST600
GESCHÄFTSSTELLE
Beatrix Masen, c/o AG Stuttgart
Hauffstraße 5 · 70190 Stuttgart
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Internet: www.wilke-mediengruppe.de
Bezugsbedingungen
Der Verkaufspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag
abgegolten. Bezugspreis für Nichtmitglieder jähr-
lich 20 Euro plus Versandkosten.
Hinweise
Die Formulierungen „Richter“ und „Staatsanwalt“
bezeichnen in Mitteilungen geschlechtsunab-
hängig den Beruf.
Namentlich gekennzeichnete Berichte entsprechen
nicht immer der Meinung der Redaktion.
Titelbild
fotolia – © photolars
Alle Daten auch im Internet unter: www.richterverein-bw.de
WAHLAUFRUF 3
Wahlaufruf zu den Mitwirkungsgremien 3
OFFENER BRIEF 4
Koalitionsvertrag/Besoldung 4
MITGLIEDERVERSAMMLUNG 5
Einladung zur Mitgliederversammlung 2016 5
SATZUNGSÄNDERUNG 6
Satzungsänderung (Vorschlag) 6
Erläuterungen zur Satzungsänderung 7
MITGLIEDERVERSAMMLUNG 9
Bericht des Vorsitzenden 9
KASSENBERICHT 13
Kassenbericht für das Geschäftsjahr 2015/2016 13
STECKBRIEFE DER KANDIDATEN 14
Richterwahlausschuss 14
Bezirksrichterrat im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart 19
Bezirksrichterrat im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe 21
Bezirksrichterrat im Bezirk des Landessozialgerichts Baden-Württemberg 23
Staatsanwaltliche Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart 24
Staatsanwaltliche Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe 26
Bezirksstaatsanwaltsrat im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart 28
Bezirksstaatsanwaltsrat im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe 30
ASSESSORENTREFFEN 33
Bericht vom ersten landesweiten Assessorentreffen 33
BEZIRKSGRUPPE MANNHEIM 34
Typisch Zigeuner – Mythos oder Wirklichkeit 34Deutscher Richterbund
Verein der Richter undStaatsanwältein Baden-Württemberg e. V.
mitteilungen 2/2016 3
WAHLAUFRUF
WAHLAUFRUF
WAHLAUFRUF ZU DEN MITWIRKUNGSGREMIEN
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in diesem Jahr stehen eine Reihe von Wahlen zu
Mitwirkungsgremien für uns Richter und Staats-
anwälte an. Nachdem ein neuer Landtag gewählt
wurde, sind auch die zum Landtag gehörenden
Wahlausschüsse, der Richterwahlausschuss und
der Staatsanwaltswahlausschuss neu zu wählen.
Und in diesem Jahr sind erstmals die Vertreter der
sogenannten Stufenvertretungen zu wählen, also
insbesondere der Bezirksrichterräte und der Be-
zirksstaatsanwaltsräte. Aus diesen Bezirksvertre-
tungen werden dann die Vertreter des Hauptrichter-
und Staatsanwaltsrates gebildet werden.
Mit der Wahl zu diesen Stufenvertretungen gehen
wir einen neuen Schritt zu mehr Mitwirkung, mehr
Beteiligung und damit gleichzeitig zu mehr Verant-
wortung.
Wahlen und damit demokratische Beteiligung sind
eine Einmischung in die eigenen Angelegenheiten
(Dürrenmatt). Auch in den vergangenen Wahlperi-
oden haben unsere Beteiligungsgremien dazu bei-
getragen, die Unabhängigkeit der Justiz zu sichern.
Das entschlossene Eintreten aller Mitglieder in die-
sen Gremien stärkt die Justiz insgesamt. Und Sie
setzen mit Ihrer Wahl ebenfalls ein Zeichen zur Stär-
kung dieser Gremien, zur Stärkung einer unabhän-
gigen Justiz, unbeeinflusst von parteipolitischen In-
teressen. Mit Ihrer Wahl bringen Sie zum Ausdruck,
dass Sie für politisch unabhängige Gremien sowohl
bei Personalentscheidungen als auch bei den un-
seren Arbeitsalltag betreffenden Sachentscheidun-
gen als unabdingbare Voraussetzung einer wirklich
unabhängigen und handlungsfähigen Dritten Ge-
walt eintreten.
Mit unseren Wahlvorschlägen haben wir Kollegin-
nen und Kollegen aus allen Teilen des Landes, aus
Ballungsräumen, aber auch aus Bezirken mit klei-
neren Dienststellen ausgewählt. Dabei finden Sie
Kolleginnen und Kollegen, die bereits mit der Arbeit
in Mitwirkungsgremien vertraut sind auf den Vor-
schlagslisten ebenso wie neue, junge Kolleginnen
und Kollegen. Weil wir der größte Verband sind, der
die Interessen von Staatsanwältinnen und Staatsan-
wälten, von Richterinnen und Richtern vertritt, kön-
nen wir mit unserem Wahlvorschlag die gesamte
Bandbreite Ihrer Belange berücksichtigen.
Unsere sachliche Arbeit im Umgang mit den Abge-
ordneten aller Fraktionen und im Justizministerium
war erfolgreich. Die Schaffung des Staatsanwalts-
wahlausschusses, die weitgehende Gleichstellung
von Hauptstaatsanwaltsrat und Präsidialrat ist auf
unser Bemühen und Drängen zurückzuführen.
Auch die jetzt zu wählenden Stufenvertretungen
setzen vieles von unseren Forderungen um, stär-
ken unsere Möglichkeiten der Beteiligung und Mit-
wirkung, stärken unsere Möglichkeiten, Verantwor-
tung zu zeigen. Dieser Stil, der dem Konflikt nicht
aus dem Weg geht, ihn aber auch nicht um seiner
selbst willen sucht, diesen Stil werden die Kollegin-
nen und Kollegen unseres Wahlvorschlages in den
Gremien fortsetzen.
WÄHLEN SIE – UND WÄHLEN SIE UNSERE VORSCHLÄGE!
Matthias Grewe
Matthias Grewe
4 mitteilungen 2/2016
– OFFENER BRIEF –
KOALITIONSVERTRAG/BESOLDUNG
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretsch-
mann, sehr geehrter Herr Abgeordneter Strobl,
in ernster Sorge wenden wir uns mit diesem Brief an
Sie. Mit Überra schung und Bestürzung entnehmen
wir der Presse Ihre Absicht, personelle Kürzungen im
Staatsdienst und finanzielle Schlechterstellungen für
Staatsdiener und Staatsdienerinnen festzuschreiben.
Diese Ankündigung ist in so allgemeiner Form gehal-
ten, dass wir befürchten müssen, sie treffe auch die
Justiz, deren Richterinnen und Richter, Staatsanwäl-
tinnen und Staatsanwälte.
Sollte ein solches Vorgehen tatsächlich von Ihnen er-
wogen werden, treten wir dem auch im Interesse ei-
nes funktionierenden Rechtsstaats entschie den ent-
gegen. Die Justiz des Landes Baden-Württemberg
ist schon heute in vielen Bereichen strukturell über-
lastet. Es fehlen für die zumeist bun desgesetzlich
definierten Aufgaben der Justiz Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter. Zu-
dem ist es angesichts der Konkurrenzsituation auf
dem Arbeitsmarkt der qualifizierten Juristen immer
schwieriger, geeigneten Nachwuchs für die Justiz zu
gewinnen. An kündigungen, Justizjuristinnen und -ju-
risten in Zukunft nicht mehr an all gemeinen Einkom-
menssteigerungen teilhaben zu lassen, sind in dieser
Si tuation kontraproduktiv.
Eine pauschale Deckelung der Besoldungsfort-
schreibung missachtet über dies die vom BVerfG
zwischenzeitlich mehrfach aufgestellten Anforderun-
gen an eine verfassungsgemäße Besoldungsfort-
schreibung. Um es deutlich zu formulieren: Eine
Deckelung der Besoldungserhöhung auf 1 % jähr-
lich wäre verfassungswidrig und ein glatter Rechts-
bruch. Die Richterinnen und Richter wie auch die
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben einen
verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Teil-
habe an der allgemei nen Einkommensentwicklung,
der schlichten politischen Finanzierungsprio ritäten
nicht unterliegt (BVerfG, Urteil vom 05. Mai 2015, 2
BvL 17/09, 2 BvL 1/14, 2 BvL 6/12, 2 BvL 5/12, 2 BvL
4/12, 2 BvL 3/12, 2 BvL 18/09). Wir werden ein derart
verfassungswidriges Verhalten nicht hinnehmen und
erneut den Klageweg beschreiten.
Von den Vertretern Ihrer Parteien hören wir immer
wieder, die Justiz in Baden-Württemberg arbeite trotz
der angespannten Personalsituation quantitativ und
qualitativ auf hohem Niveau, sei bundesweit vorbild-
lich und stelle einen bedeutenden Standortvorteil für
unser Land dar. Ohne ausreichendes, qualifiziertes
und motiviertes Personal kann dieser Stand ortvorteil
indes nicht gehalten werden, auch die innere Sicher-
heit geriete in Gefahr. Wer nicht mehr amtsangemes-
sen bezahlt, kann auch keine Spitzenleistung mehr
erwarten.
In diesem Zusammenhang erlauben wir uns, Sie an
Ihre kürzlich gegebe nen Wahlversprechen in den
Antworten auf unsere Wahlprüfsteine zu er innern:
weiter verbessern ... Selbstverständlich streben wir
eine 100 %ige Deckung des Personal bedarfs an ...
Mit uns hingegen wurde und wird niemand von der
all gemeinen Einkommensentwicklung abgehängt
... Die grün-rote Lan desregierung hat bei der Be-
amtenversorgung keine Kürzungen vor genommen,
und wir streben das auch in Zukunft nicht an (Ant-
worten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
-
vierte Justiz ... Wir werden die abgesenkte Ein-
gangsbesoldung für neu eigestellte Be amtinnen
und Beamte sowie für Richterinnen und Richter
rückgän gig machen ... Tarifabschlüsse müssen in-
haltlich und zeitlich über nommen werden (Antwor-
ten der CDU).
Die Haushaltssituation war auch schon damals be-
kannt. Bitte halten Sie sich an Ihre Versprechen!
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Grewe Ravensburg, 03. Mai 2016
mitteilungen 2/2016 5
EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2016
Zur Mitgliederversammlung des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V.
am
Freitag, dem 24. Juni 2016, um 10.00 Uhr s. t.
im Haus St. Vinzenz, Lageplan Nr. 4 (Festsaal)
St. Vinzenz von Paul Hospital, Schwenninger Str. 55, 78628 Rottweil
laden wir alle Mitglieder ein.
TAGESORDNUNG
10.00 Uhr – Verbandsinterner Teil
1. Begrüßung
2. Grußworte
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Kassenbericht
5. Bericht des Kassenprüfers
6. Satzungsänderungen (siehe Anlage)
7. Aussprache zu Nr. 3 bis Nr. 6
8. Bestellung des Kassenprüfers
9. Entlastung des Vorstandes
10. Verschiedenes
14.00 Uhr – Öffentlicher Teil
1. Begrüßung und Ansprache des Landesvorsitzenden
2. Grußworte
3. Ansprache des Justizministers des Landes Baden-Württemberg zu aktuellen
justizpolitischen Themen
4. Festvortrag von Volker Stich, Landesvorsitzender des Beamtenbundes Baden-Württemberg:
„Öffentlicher Dienst in Baden-Württemberg – schwierige Zukunft?“
voraussichtlich 16.30 Uhr – Sektempfang
Deutscher Richterbund
Verein der Richter undStaatsanwältein Baden-Württemberg e. V.
6 mitteilungen 2/2016
SATZUNGSÄNDERUNG
BISHER NEU
§ 2 Abs. 3:
Das Geschäftsjahr beginnt am 01. April und
endet am 31. März.
§ 2 Abs. 3:
Das Geschäftsjahr beginnt ab dem Jahr 2017 am
01. Januar und endet am 31. Dezember.
§ 4 Abs. 4 Satz 2:
Zur Wahlversammlung sind die Mitglieder spätes-
tens vierzehn Tage zuvor schriftlich einzuladen.
§ 4 Abs. 4 Satz 2:
Zur Wahlversammlung sind die Mitglieder spä-
testens vierzehn Tage zuvor schriftlich oder in
elektronischer Form einzuladen.
§ 6 Abs. 2 Satz 1:
Ordentliche Mitgliederversammlungen sind den
Mitgliedern unter Beifügung einer vorläufigen
Tagesord nung schriftlich anzukündigen; die
Ankündigung muss 10 Wochen vor der Versamm-
lung bei den Gruppen eingegangen sein.
§ 6 Abs. 2 Satz 1:
Ordentliche Mitgliederversammlungen sind den
Mitgliedern unter Beifügung einer vorläufigen
Tagesordnung schriftlich oder in elektronischer
Form anzukündigen; die Ankündigung muss 10
Wochen vor der Versammlung bei den Gruppen
eingegangen sein.
§ 7 Abs. 4 Satz 4:
Er beschließt über die Vorschläge zur Wahl der
Vertretungen der Richter und Staatsanwälte auf
Landesebene sowie des Richterwahlausschus-
ses.
§ 7 Abs. 4 Satz 4:
Er beschließt über die Vorschläge zur Wahl der
Vertretungen der Richter und Staatsanwälte auf
Landesebene und auf Bezirksebene sowie des
Richterwahlausschusses und des Staatsanwalts-
wahlausschusses.
§ 8 Abs. 3 a):
Erledigt die laufenden sowie die unaufschieb-
baren Geschäfte des Vereins einschließlich der
Mitwirkung bei der Vorbereitung allgemeiner
Regelungen der richterrechtlichen und beam-
tenrechtlichen Verhältnisse durch die obersten
Landesbehörden (§ 5 Landesrichtergesetz in
Verbindung mit § 112 Landesbeamtengesetz)
§ 8 Abs. 3 a):
Erledigt die laufenden sowie die unaufschieb-
baren Geschäfte des Vereins einschließlich der
Mitwirkung bei der Vorbereitung allgemeiner
Regelungen der richterrechtlichen und beam-
tenrechtlichen Verhältnisse durch die obersten
Landesbehörden (§ 8 Landesrichter- und Staats-
anwältegesetz (LRiStAG) in Verbindung mit
§ 89 Landesbeamtengesetz) und der Abgabe von
Stellungnahmen zu justizpolitischen Themen
(§ 19a LRiStAG).
§ 8 Abs. 3 d):
Schlägt die nichtständigen Mitglieder des Landes-
personalausschusses (§ 6 Abs. 2, 3 Landesrich-
tergesetz) und die nichtständigen Beisitzer der
Dienstgerichte (§ 75 Abs. 1 S. 3 Landesrichter
gesetz) vor
§ 8 Abs. 3 d):
Schlägt die nichtständigen Beisitzer der Dienst-
gerichte (§ 67 Abs. 2 LRiStAG) vor.
SATZUNGSÄNDERUNG (VORSCHLAG)
mitteilungen 2/2016 7
SATZUNGSÄNDERUNG
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNGSÄNDERUNG
„Wie die Staatsverfassung erfüllt [die Vereinssat-
zung] neben der Organisations- eine Integrations-
funktion: Sie vereinigt die Vereinsmitglieder unter
einer Leitidee (Zweck), gestaltet diese Idee im Ein-
zelnen aus und erzeugt so im Wege rechtlichen
(und moralischen) Drucks ein Handeln der Mit-
glieder, das die Idee real verwirklicht.“ (Reuter,
in: MüKo BGB, 7. Aufl., § 25 Rn. 1 – Hervorhebung
hinzugefügt)
Die meisten Mitglieder werden, um den Spruch
eines früheren Innenministers abzuwandeln, nicht
den ganzen Tag mit der Vereinssatzung unterm
Arm herumlaufen. Nimmt man sie dann doch einmal
zur Hand, fühlt man sich fast wie ein Zeitreisender:
Dass man nicht nur schriftlich, sondern auch elek-
tronisch kommunizieren kann, wusste man bei der
gegenwärtigen Fassung der Satzung noch nicht.
Vor allem aber sind in den letzten Jahren einige ge-
setzliche Änderungen erfolgt, die die Mitwirkungs-
und Mitbestimmungsrechte deutlich verbesserten.
Es war also an der Zeit, die Satzung an die geän-
derten Umstände anzupassen, ohne strukturell tief-
greifende Einschnitte vorzunehmen.
Die einzelnen Änderungsvorschläge, die fettge-
druckt hervorgehoben sind, sollen kurz vorgestellt
werden:
BISHER NEU
§ 2 Abs. 3:
Das Geschäftsjahr be-ginnt am 01. April und endet am 31. März.
§ 2 Abs. 3:
Das Geschäftsjahr beginnt ab dem Jahr 2017 am 01. Januar und endet am 31.
Dezember.
Es ist kein Grund erkennbar, weshalb das Ge-
schäftsjahr vom Kalenderjahr abweichen soll. An-
dererseits stehen bei der gegenwärtigen Regelung
sowohl Kassenführer wie auch Kassenprüfer unter
Zeitdruck, um rechtzeitig vor den Mitgliederver-
sammlungen die Kassenberichte zu fertigen und
die Mitglieder zu informieren.
BISHER NEU
§ 4 Abs. 4 Satz 2:
Zur Wahlversammlung
sind die Mitglieder
spätestens vierzehn
Tage zuvor schriftlich
einzuladen.
§ 4 Abs. 4 Satz 2:
Zur Wahlversammlung
sind die Mitglieder spä-
testens vierzehn Tage
zuvor schriftlich oder
in elektronischer Form
einzuladen.
§ 6 Abs. 2 Satz 1:
Ordentliche Mitglieder-
versammlungen sind
den Mitgliedern unter
Beifügung einer vor-
läufigen Tagesordnung
schriftlich anzukündi-
gen; die Ankündigung
muss 10 Wochen vor
der Versammlung bei
den Gruppen einge-
gangen sein.
§ 6 Abs. 2 Satz 1:
Ordentliche Mitglie-
derversammlungen
sind den Mitgliedern
unter Beifügung einer
vorläufigen Tagesord-
nung schriftlich oder
in elektronischer Form
anzukündigen; die
Ankündigung muss
10 Wochen vor der
Versammlung bei den
Gruppen eingegangen
sein.
§ 6 Abs. 2 regelt die Ladung zu den Mitgliederver-
sammlungen des Landesverbands, § 4 Abs. 4 die
zu Versammlungen der Bezirksgruppen. Nach der
bisherigen Regelung müssen die Ladungen zwin-
gend schriftlich erfolgen; die Verständigung per
E-Mail reicht nicht aus. Vor allem für die Bezirks-
gruppen ist der schriftliche Versand gegenüber
dem elektronischen mit erhöhtem Zeitaufwand und
Portokosten verbunden.
BISHER NEU
§ 7 Abs. 4 Satz 4:
Er beschließt über die Vorschläge zur Wahl der Vertretungen der Richter und Staatsan-wälte auf Landesebene sowie des Richter-wahlausschusses.
§ 7 Abs. 4 Satz 4:
Er beschließt über die Vorschläge zur Wahl der Vertretungen der Richter und Staatsan-wälte auf Landesebene und auf Bezirksebene, sowie des Richter-wahlausschusses und
des Staatsanwalts-
wahlausschusses.
Wolfgang Tresenreiter
8 mitteilungen 2/2016
In § 7 Abs. 4 sind die Aufgaben des Gesamtvor-
stands definiert, unter anderem die Erstellung von
Kandidatenlisten für Gremien auf Landesebe-
ne. Durch die Einführung von Bezirksrichter- und
-staatsanwaltsräten bestehen nun für die ordentli-
che Gerichtsbarkeit neue Mitwirkungsgremien, die
unterhalb der Landesebene bei den Oberlandes-
gerichten bzw. Generalstaatsanwaltschaften ange-
siedelt sind. Zudem wurde neu der Staatsanwalts-
wahlausschuss eingeführt. Die Wahlausschüsse
sind nach der Systematik des LRiStAG von Vertre-
tungen der Richter bzw. Staatsanwälte zu unter-
scheiden.
BISHER NEU
§ 8 Abs. 3 a):
Erledigt die laufenden sowie die unaufschieb-baren Geschäfte des Vereins einschließlich der Mitwirkung bei der Vorbereitung allgemei-ner Regelungen der richterrechtlichen und beamtenrechtlichen Verhältnisse durch die obersten Landesbehör-den (§ 5 Landesrichter-
gesetz in Verbindung
mit §112 Landesbeam-
tengesetz)
§ 8 Abs. 3 a):
Erledigt die laufenden sowie die unaufschieb-baren Geschäfte des Vereins einschließlich der Mitwirkung bei der Vorbereitung allgemei-ner Regelungen der richterrechtlichen und beamtenrechtlichen Verhältnisse durch die obersten Landesbe-hörden (§ 8 Landes-
richter- und Staatsan-
wältegesetz (LRiStAG)
in Verbindung mit § 89
Landesbeamtengesetz)
und der Abgabe von
Stellungnahmen zu jus-
tizpolitischen Themen
(§ 19 a LRiStAG)
§ 8 Abs. 3 d):
Schlägt die nichtstän-
digen Mitglieder des
Landespersonalaus-
schusses (§ 6 Abs. 2,
3 Landesrichtergesetz)
und die nichtständigen Beisitzer der Dienstge-richte (§ 75 Abs. 1 S. 3 Landesrichtergesetz) vor
§ 8 Abs. 3 d):
Schlägt die nichtstän-digen Beisitzer der Dienstgerichte (§ 67
Abs. 2 LRiStAG) vor
Die Aufgaben des geschäftsführenden Vorstands
regelt § 8 Abs. 3. Wie bisher auch soll er im Namen
des Vereins Stellungnahmen zu Gesetzes- oder Ver-
ordnungsvorhaben abgeben. Die vorgeschlagenen
Anpassungen sind gesetzgeberischen Umbau-
maßnahmen geschuldet: Das Landesrichtergesetz
wurde in Landesrichter- und -staatsanwältegesetz
umbenannt; im Gesetz selbst wanderte der Verweis
auf das Landesbeamtengesetz von § 5 zu § 8 und
die Regelung über Richterdienstgerichte von § 75
zu § 67. Im Landesbeamtengesetz regelt jetzt § 89
(vormals § 112), dass die Berufsverbände bei der
Vorbereitung von Regelungen der dienstrechtlichen
Verhältnisse zu beteiligen sind. Neu in das LRiStAG
eingefügt wurde mit § 19a die justizweite Anhörung,
zu der die Spitzenorganisationen der Berufsverbän-
de Stellungnahmen abgeben können.
Da der Landespersonalausschuss abgeschafft wur-
de, können in diesen auch keine Vertreter entsandt
werden.
Wolfgang Tresenreiter
SATZUNGSÄNDERUNG
mitteilungen 2/2016 9
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
diesen Bericht erstelle ich zu einem Zeitpunkt, zu
welchem wir noch nicht wissen, ob eine Regie-
rungskoalition zustande kommt (es gibt nur Koali-
tionsgespräche, keine Ergebnisse). Und entspre-
chend wissen wir nicht, wer das Justizministerium
künftig leitet und welchen Stand diese Leitung am
künftigen Kabinettstisch genießen wird. Schon jetzt
stimmen uns die Zwischenrufe aus den Verhand-
lungen skeptisch, was eine angemessene Ausstat-
tung der Justiz mit Personal und eine angemessene
Besoldung dieses Personals angeht. Unsere Jus-
tiz braucht dringend eine Qualitätsoffensive, sonst
kann sie ihre Aufgabe nicht mehr ordnungsgemäß
erfüllen. Entsprechend zurückhaltend wird dieser
Bericht ausfallen.
I. MITGLIEDER:
Unser Verband zählt inzwischen fast 1.800 Mitglie-
der. Im geschäftsführenden Vorstand sind wir uns
einig, es könnten durchaus mehr Mitglieder sein.
Wir haben viel für Sie, die Mitglieder erreicht, sei es
bei den Staatsanwaltschaften, sei es bei den Ge-
richten. Wir präsentieren Ihnen eine ausgewogene
Liste an Kandidaten für die Mitwirkungsgremien
aller Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften
– kein anderer Berufsverband bietet diese Breite
und bietet damit auch die Möglichkeit für alle, sich
einzubringen. Seien Sie alle zu diesem Engagement
ermutigt. Wenn Sie noch nicht Mitglied sind, nutzen
Sie die Beitrittserklärung in diesem Heft oder auf un-
serer Internetseite.
II. GESPRÄCHE:
Im vergangenen Jahr haben wir mit allen Fraktionen
Gespräche geführt. Erstmals konnten wir erreichen,
dass bei diesen Gesprächen auch die oder der
Fraktionsvorsitzende dabei war. Und die Gespräche
haben dadurch ein anderes Gewicht bekommen.
Bei manchem Gesprächspartner waren wir erschro-
cken, wie wenig sie und er von der Justiz und von
unseren Alltagsfragen weiß; aber die meisten waren
aufgeschlossen, haben zugehört. Manche haben
nicht mehr reagiert, andere haben später noch ein-
mal zu offen gebliebenen Fragen ausführlich geant-
wortet. Bei einer Partei hatten wir sogar Gelegenheit,
vor der gesamten Fraktion zu sprechen und auch
auf Fragen einzelner Abgeordneter einzugehen. Ins-
gesamt war es ein Erfolg für uns, näher an das Parla-
ment und die Abgeordneten zu kommen. Nun sehen
wir uns einer Reihe neuer Abgeordneter gegenüber
und wollen diesen Weg weitergehen.
Auch mit den Organisationen der jeweiligen Partei-
en, die sich mit Rechtspolitik befassen, haben wir
Gespräche geführt und bringen uns bei Veranstal-
tungen z. B. auf einem Podium ein.
Einige der neu gewählten Abgeordneten der AfD
haben öffentlich Ansichten kundgegeben, die mit
unseren rechtsstaatlichen Grundüberzeugungen
nicht vereinbar sind. Wir haben deshalb vorerst
davon abgesehen, Abgeordnete dieser Partei zu
unserer Mitgliederversammlung einzuladen. Wir
wollen uns aber Gesprächen mit den Abgeordne-
ten der AfD, die sich von jenen Ansichten laut und
deutlich distanzieren, nicht verschließen.
Mit dem Beamtenbund sind wir weiter im Gespräch.
Denn dies ist der Berufsverband, der mit sehr ähn-
lichen Problemen im Alltag beschäftigt ist. Und bei
den Pensionären sind die Interessen oder Belastun-
gen identisch mit den unseren. Diese Gespräche
wollen wir ebenfalls fortsetzen und prüfen, ob sie
gegebenenfalls in eine projektorientierte Zusam-
menarbeit münden können.
III. SELBSTVERWALTUNG:
Alljährlich führe ich an dieser Stelle aus, dass wir
dieses Thema nicht aus den Augen verlieren dür-
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
BERICHT DES VORSITZENDEN ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Matthias Grewe
10 mitteilungen 2/2016
Bundesweit für Sie da:
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mitteilungen 2/2016 11
fen. Wann endlich kommt Deutschland auf das
rechtsstaatliche Niveau im Bereich der Justiz, das
europäischem Standard entspricht? Die jetzt statt-
findenden Wahlen zu den Mitwirkungsgremien der
Stufenvertretung geben uns Gelegenheit, in die-
sen Gremien zu belegen, dass wir dazu fähig und
willens sind. Denn das wird uns allzu häufig abge-
sprochen; ich bin zuversichtlich, dass diese Mitwir-
kungsgremien, dass unsere Kolleginnen und Kolle-
gen dort sehr gute Arbeit leisten werden.
IV. STUFENVERTRETUNGEN:
Wir haben umfangreiche Kandidatenlisten erarbei-
tet. Für die Mitwirkung aller, die sich darum bemüht
haben, Kandidaten zu finden, für diejenigen, die
sich für eine Kandidatur bereit erklärt haben, aber
auch für die Bereitschaft, darüber nachzudenken,
nicht gleich nein zu sagen, auch wenn am Ende
eine Absage stand, bedanke ich mich. Es war ne-
ben dem Tagesgeschäft oft anstrengend, andere
anzusprechen und sich Gedanken zu machen. Die
Mühe hat sich gelohnt und sie belegt die Lebendig-
keit und die Vielfalt unseres Verbandes.
Der inhaltlichen Arbeit dieser Gremien sehen wir mit
Spannung und Zuversicht entgegen. Wir konnten
im Gesetzgebungsverfahren vieles erreichen, wenn
auch nicht alles. Eine Ungewissheit bleibt: Wie wird
die versprochene Freistellung funktionieren? Hier
werden wir die Kolleginnen und Kollegen in den
Gremien intensiv unterstützen. Denn das war bis
zum Schluss ein erheblicher Kritikpunkt.
V. BESOLDUNG:
Die bisherige Landesregierung hat das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 05. Mai 2015 zum
Anlass genommen, in den von uns begleiteten Ver-
fahren lediglich die erste Stufe zu berechnen. Dabei
ist die Berechnung für die Assessoren infolge der
8%-Absenkung nach unserer Auffassung zweifel-
haft. Vor allem unterlässt es die Landesregierung,
die zweite und die dritte Stufe auch nur ansatzweise
zu prüfen bzw. ihre Überlegungen, so sie welche
hat, darzulegen. Erneut stehen wir demnächst vor
der Frage der Übernahme von Tarifabschlüssen
und erneut werden wir die Landesregierung mah-
nen, dass nur die zeit- und inhaltsgleiche Übertra-
gung den Vorgaben der Verfassung entspricht. Ver-
weise auf Einsparverpflichtungen reichen nicht aus.
Wir werden dies weiterhin fordern und wir werden
es in den Gerichtsverfahren einbringen.
Auf unserer Internetseite haben wir, dem Wunsch
vieler Mitglieder entsprechend, Muster-Widersprü-
che bereitgestellt. Allen danke ich für den Einsatz
bei der Bereitstellung dieser Hilfen.
VI. 100 % PEBB§Y:
Weniger als 100 % gefährdet die Erfüllung unserer
rechtsstaatlich gebotenen Aufgaben. Und umge-
kehrt: Mehr als 100 % Aufgabenerfüllung ist von
keinem Kollegen zu fordern. Die Landesregierung
muss die Voraussetzungen schaffen, dass in je-
der Dienststelle 100 % PEBB§Y-Deckungsgrad er-
reicht wird. Der ganze Erhebungsaufwand, der in
der ordentlichen Gerichtsbarkeit betrieben wurde
und der bei den Fachgerichtsbarkeiten betrieben
wird, macht nur Sinn, wenn auch das danach er-
mittelte Personal bereitgestellt wird. Allein rund 100
Staatsanwälte fehlen. Das entspricht vier mittleren
Staatsanwaltschaften. Und dabei wird nur berück-
sichtigt, wie viele Staatsanwälte man für die heute
bekannten Fälle benötigt. Die Verfahren, die gar
nicht erst in Angriff genommen werden, die Taten,
die mangels Personal gar nicht erst Gegenstand
von Ermittlungsverfahren werden, sind dabei unbe-
rücksichtigt. Wenn kriminelles Handeln nicht mehr
verfolgt wird, nicht verfolgt werden kann, weil der
Staat das Personal nicht bereitstellt, macht er sich
zum Helfer der Täter. Jedenfalls: Die Kolleginnen
und Kollegen in allen Gerichten und Staatsanwalt-
schaften müssen die unzureichende Personalaus-
stattung nicht ausgleichen. Wir werden auf 100 %
PEBB§Y drängen, werden es zur Kernfrage einer
Qualitätsoffensive machen.
VII. EDV:
Der Pilotierung der elektronischen Akte sehen wir
mit Spannung entgegen: Sie soll noch vor unserer
Mitgliederversammlung beginnen. Wir planen, in
einem der nächsten Mitteilungshefte einen ersten
Erfahrungsbericht zu veröffentlichen.
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
12 mitteilungen 2/2016
VIII. SICHERHEIT:
Unser Gesamtvorstand hat beschlossen, die Frage
der Sicherheit in unseren Dienstgebäuden erneut
auf die Agenda zu nehmen. Wir werden prüfen,
was erreicht wurde, aber auch welche Vorfälle sich
ereignet haben und wie sie gegebenenfalls hätten
verhindert werden können. Den oft gehörten und
überstrapazierten Satz, wonach eine vollständige
Sicherheit nicht gewährleistet werden könne, wer-
den wir als Ausrede für verantwortungsvolles Han-
deln nicht akzeptieren.
IX. GREMIEN DES DRB
In der Zeit zwischen der Erstellung dieses Berichts
und unserer Mitgliederversammlung wird die Bun-
desvertreterversammlung des DRB liegen. Dort
werden wir die Mitglieder des Präsidiums des DRB
und der Kommissionen neu wählen. Schon bislang
sind wir in diesen Gremien beteiligt und wollen es
weiterhin. Allen, die hier mitwirken und sehr viel von
ihrer Zeit einbringen, danke ich. Allen voran ist Herr
Frank als Bundesvorsitzender zu nennen, Herr Dr.
Schneiderhan als Mitglied des Präsidiums. Aber
auch in Kommissionen und Arbeitsgruppen zum
Beispiel zu E-Justice, zu Controlling sind wir vertre-
ten und bringen uns ein.
X. SATZUNGSÄNDERUNG UND
BEITRAGSANPASSUNG:
Die Satzungsänderung wird in einem gesonderten
Beitrag in diesem Heft dargestellt; auf diesen von
Herrn Tresenreiter erarbeiteten Entwurf mit der Dar-
stellung der neuen Formulierungen verweise ich. Es
handelt sich durchgängig um redaktionelle Anpas-
sungen an die aktuellen Gesetze. Lediglich bei der
Versendung der Einladung ergänzen wir unsere Sat-
zung um die Möglichkeit der elektronischen Über-
mittlung. Wir halten das für eine zeitgemäße Form
der Kommunikation, die niemanden ausschließt.
Zur Beitragsanpassung und dem Erfordernis, den
DRB mit seinen vielfältigen und vielfachen Leis-
tungen zu unterstützen, hatte ich bereits vor einem
Jahr an dieser Stelle Ausführungen gemacht. Diese
gelten unverändert, weshalb wir Ihnen eine neue
Staffelung der Beiträge vorschlagen:
Reguläre Mitglieder: 165 €
Pensionäre mit DRiZ: 135 €+
Pensionäre ohne DRiZ: 110 €
Ehegatten regulärer Mitglieder: 110 €
Ehrenmitglieder: 80 €
Assessoren, längstens drei Jahre: 115 €
XI. DANK.
Ohne die Unterstützung aller im geschäftsführen-
den Vorstand und in den Bezirksgruppen wäre nicht
leistbar, was ich Ihnen dargestellt habe. Und auch
ohne die Hilfe von Frau Masen wäre unsere Arbeit
nicht so, wie Sie sie wahrnehmen und annehmen
können. Allen, die helfen, die Interessen der Staats-
anwältinnen und Staatsanwälte, der Richterinnen
und Richter zu unterstützen, danke ich herzlich.
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
mitteilungen 2/2016 13
VOM 1. APRIL 2015 BIS ZUM 31. MÄRZ 2016Einnahmen: 2013/2014 2014/2015 2015/2016
Mitgliedsbeiträge 215.253,52 € 216.080,00 € 225.766,55 €
Zinsen 1.554,73 € 1.567,86 € 2.195,46 €Sonst. Einnahmen 789,80 € 150,00 €
DRB-Werbemittel / Erstattungen 6.742,18 €
Werbung 5.372,50 €Summe Einnahmen 217.598,05 € 217.647,86 € 240.226,69 €
Ausgaben:Rückerstatt. aus Beitragseinnahmen 2.514,16 € 3.349,64 € 5.242,22 €
Reisekosten 7.953.39 € 8.761,17 € 11.555,17 €Gehalt und Vergütung 12.473,87 € 12.220,11 € 13.690,23 €
Sozialabgaben 2.673.18 € 2.742,87 € 2.757,12 €Büromaterial und Einrichtung 899,37 € 2.135,29 € 1.053,55 €
Porto 1.216,29 € 1.274,22 € 936,88 €Telefon 473,84 € 476,77 € 639,08 €
Miete 2.160,00 € 2.160,00 € 2.160,00 €Gruppenbeiträge 11.280,00 € 11.095,00 € 11.301,00 €
DRiZ 73.776,50 € 83.178,79 € 100.887,32 €DRB-Beiträge 83.312,86 € 85.802,84 € 84.918,21 €
Sonderausgaben 1.568,99 € 7.114,41 € 5.588,68 €Drucksachen 14.565,39 € 13.427,64 € 16.967,41 €
Bankgebühren 87,85 € 99,43 € 132,92 €Summe Ausgaben 214.955,69 € 233.838,18 € 257.829,79 €
Saldo + 2.642,36 € - 16.190,32 € - 17.603,10 €
KASSENBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015/2016
Das Geschäftsjahr 2015/2016 hat mit einem Mi-nussaldo abgeschlossen. Ursache war vor allem der Umstand, dass in diesem Geschäftsjahr, wie bereits im letzten Kassenbericht angekündigt, noch eine Zahlung an den Verlag Wolters Klüver zu leis-ten war, die zwar wirtschaftlich dem vergangenen Geschäftsjahr zuzurechnen ist, die aber erst im 2. Quartal 2015 erfolgen konnte. Die Reisekosten fie-len in diesem Geschäftsjahr höher aus, da aufgrund der Landtagswahl vermehrt Termine wahrzuneh-men waren und die Klausurtagung in Weingarten stattfand, welche ihren Niederschlag ebenfalls in den Sonderausgaben gefunden hat. Die Steigerung bei den Gehaltszahlungen beruht ausschließlich darauf, dass eine Gehaltszahlung aus dem letzten Geschäftsjahr erst in diesem Geschäftsjahr ver-bucht werden konnte.
Im Übrigen konnten die Ausgaben zum großen Teil auf ähnlichem Stand gehalten werden wie im letzten Jahr.
Auf der Einnahmeseite waren die bereits im letzten Kassenbericht beschriebenen Zahlungen des DRB (Zuschuss zu den Mitteilungen und Erstattung der Kosten für die Veranstaltung „Der Bürger, schutz-los im Netz“) zu verzeichnen. Bereinigt man das
rechnerische Buchungsergebnis um diese und die oben geschilderten Sondereffekte, so beläuft sich der wirtschaftliche Negativsaldo im Geschäftsjahr auf 4.656,46 €.
Des Weiteren konnten aus den nunmehr in den Mitteilungen geschalteten Werbeanzeigen Einnah-men in Höhe von EUR 5.372,50 + generiert werden. Die Zinseinkünfte entwickelten sich in diesem Ge-schäftsjahr nochmals positiv. Ob dieses Ergebnis im aktuellen Geschäftsjahr wieder erzielt werden kann, erscheint aber ungewiss, da die bisheri-ge Anlage ausgelaufen ist und das gegenwärtige Zinsniveau nennenswerte Zinsgewinne in sicheren, ständig verfügbaren Anlagen nicht fördert.
Die Mitgliederzahl des Vereins hat sich weiter posi-tiv entwickelt. Mit Stichtag zum 31.03.2016 hatten wir 1763 Mitglieder, darunter 1267 Aktive und 496 Pensionäre.
Ich bedanke mich bei unserer Geschäftsstellenlei-terin Frau Masen für die gute Zusammenarbeit und für die zeitnahen Buchungen der vielen Zahlungs-vorgänge.
Dr. Andreas Bauer
KASSENBERICHT
32 mitteilungen 2/2016
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„Zuverlässig wie ein Schweizer Uhrwerk ...
Das Werk wird nicht nur dringend in Gerichten
und Kanzleien, bei Fachjournalisten und Ver-
bänden sowie Institutionen benötigt, sondern
auch in der Verwaltung. Eine Alternative gibt
es schlichtweg nicht. Der angemessene Preis
macht die Entscheidung zur Anschaffung des
Buches noch leichter.“
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Essen
in Verwaltungsrundschau 4/2015
Das „Who’s Who“
der Justiz 2016/2017
Handbuch der JustizDie Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundes-
republik Deutschland. Herausgegeben vom Deutschen Richterbund.
33. Jahrgang 2016.
Alle Personen und Institutionen der deutschen Gerichtsbarkeit.
Ein vollständiger Überblick über die Strukturen und personelle Besetzung der
Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen in Bund und Ländern
des EuGH und EuG, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des In-
ternationalen Seegerichtshofs und der Anwaltsgerichte
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Staatsanwälten und Beamten. Mehr als 30.000 Einträge!
Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen
der Justizverwaltungen, Gerichte und Staatsanwaltschaften
Detaillierte Angaben über die Anzahl der Planstellen der Gerichte
und Staatsanwaltschaften
Einwohnerzahlen der Länder und der Gerichtsbezirke der ordentlichen
Gerichtsbarkeit
Informationen über die Verbände der Richter und Staatsanwälte
Register sämtlicher Amts- und Landgerichte mit Nennung der jeweils
zuständigen höheren Instanzgerichte
Bundesweites Namensregister
C.F. Müller GmbH
Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
Ca. 830 Seiten. Subskriptionspreis: € 79,99
bis 3 Monate nach Erscheinen, danach: € 94,99
ISBN 978-3-8114-4156-9
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Bestellung: kundenservice@cfmueller.de, Tel. 089/2183-7923
mitteilungen 2/2016 33
ASSESSORENTREFFEN
BERICHT VOM ERSTEN LANDESWEITEN
ASSESSORENTREFFEN
Am 23.10.2015 fand am Landgericht Karlsruhe auf
Einladung von Charlotte Burow (Assessorenvertre-
terin im geschäftsführenden Landesvorstand) und
Hans-Joachim Weitz (Bezirksgruppe Mannheim)
das erste Assessorentreffen auf Landesebene statt,
das erfreulichen Anklang fand. Neben Assesso-
rinnen und Assessoren aus den Bezirksgruppen
Karlsruhe, Mannheim und Freiburg nahmen auch
Richterinnen des Sozialgerichts teil.
Die Teilnehmer tauschten zunächst Erfahrungen
über ihre Einarbeitungszeiten aus. Neben der
8 %igen Absenkung der Besoldung wurde insbe-
sondere die teilweise hohe Belastung der Asses-
sorenstellen mit Verfahren beklagt. Dazu kämen
oft noch lange Fahrzeiten, eine Teilung der Stellen
und teilweise abseitige Rechtsgebiete. Generell
wurde beobachtet, dass die Mentorenprogramme
an größeren Gerichten besser funktionieren als an
kleineren. Im Vordergrund stand der Wunsch der
Assessoren nach einer Entlastung in den Anfangs-
monaten, z. B. durch ein Mitlaufen bei erfahrenen
Kollegen in den ersten zwei bis drei Wochen, die
Möglichkeit, Verhandlungen von Kollegen zu besu-
chen oder Turnusgutschriften für die Einarbeitungs-
zeit bzw. Fortbildungen, für die in vielen Fällen die
Zeit fehlt. Leider hatte nur einer der Teilnehmer zum
Einstieg eine Assessorenmappe des Vereins erhal-
ten.
Allgemein gelobt wurde die hohe Hilfsbereitschaft
der Kollegen. Viel Anklang fand die Idee, unter
Leitung von Pensionären gemeinsam mit anderen
Assessoren eigene Urteile zu Lernzwecken zu dis-
kutieren, wie dies bereits in einzelnen Landgerichts-
bezirken angeboten wird.
Den Abschluss des Treffens bildete ein gemeinsa-
mes Abendessen. Das nächste Assessorentreffen
findet im Juni wieder in Karlsruhe statt. Dr. Andreas
Bauer – Richter am Amtsgericht Stuttgart und der-
zeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am BGH – wird
über seine Erfahrungen berichten.
Charlotte Burow
Charlotte Burow
34 mitteilungen 2/2016
BEZIRKSGRUPPE MANNHEIM
BEZIRKSGRUPPE MANNHEIM
TYPISCH ZIGEUNER – MYTHOS ODER WIRKLICHKEIT
BESUCH DER BEZIRKSGRUPPE
MANNHEIM IM KULTURHAUS
ROMNOKHER AM 3. MÄRZ 2016
Auf großes Interesse ist bei der Mannheimer Be-
zirksgruppe das Angebot gestoßen, eine Führung
im Romnokher-Haus durch die Ausstellung „Typisch
Zigeuner – Mythos oder Wirklichkeit?“ zu besuchen.
In Laufnähe zu den Justizbehörden befindet sich
diese Begegnungsstätte, die in einem schön reno-
vierten historischen Gebäude am Rande der west-
lichen Oberstadt untergebracht ist. Etwa 15 Kolle-
ginnen und Kollegen wurden von Frau Guttenberg
und Herrn Weis durch die abwechslungsreiche
Ausstellung geführt, die über Herkunft, Geschichte
und Diskriminierung der Sinti und Roma Auskunft
gibt. Das verklärt nostalgische Bild des abenteuerli-
chen und geheimnisvollen Zigeuners wurde ebenso
kritisch beleuchtet wie das des Kinder stehlenden
fahrenden Räubers. Dabei sprachen die zahlrei-
chen Ausstellungsstücke für sich, wurden aber
durch – teils auch persönliche – Geschichten der
beiden Begleiter anschaulich erläutert. Manches
war neu und erstaunte, manches war schockierend,
manches altbekannte Vorurteil ließ schmunzeln …
Andreas Brilla
mitteilungen 2/2016 35
Ja, ich erkläre meinen Beitritt zum Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V.
Name/Vorname:
Dienststelle: Dienstbezeichnung:
Straße: PLZ: Wohnort:
Geburtstag: Telefon:
Assessor Pensionär Ehegatte eines Mitglieds
ohne DRiZ Name des Mitglieds:
In die Übermittlung meiner Anschrift an den DRB zum Zwecke der Erfassung aller Mitglieder des Deut-
schen Richterbundes sowie die Einrichtung einer persönlichen Kennung für das DRB-Forum (www.
drb-forum.de) willige ich in entsprechender Anwendung von § 4 a Abs. 3 I. V. § 3 Abs. 9 BDSG ein.
Ort, Datum Unterschrift
Einzugsermächtigung der Mitgliedsbeiträge
(reguläre Mitgliedschaft 145,– €; Assessoren, längstens drei Jahre, 115,– €; Pensionäre 115,– €;
Pensionäre ohne DRiZ 90,– €; Ehegatten von regulären Mitgliedern ohne DRiZ 90,– €; Ehrenmit-
glieder 60,– €)
Hiermit ermächtige ich den Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. widerruf-
lich, den von mir zu entrichtenden Vereinsbeitrag alljährlich am 1. Juli eines Jahres zulasten meines
Kontos im Lastschriftverfahren einzuziehen.
Nummer / IBAN: Bankleitzahl / BIC:
Name der Bank:
Kontoinhaber:
Ort, Datum: Unterschrift:
Bitte senden an die Geschäftsstelle Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart.
Deutscher Richterbund
Verein der Richter undStaatsanwältein Baden-Württemberg e. V.
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