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Unterwei 2005
Unterweisung der
Beschäftigten
zu den Gefährdungen
am Arbeitsplatz
Unterwei 2005
Unterweisung der Beschäftigten
§ 12 Arbeitsschutzgesetz
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. [...]
Was ist für wen wichtig?
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Unterwei 2005
Unterweisung der Beschäftigten
§ 12 Arbeitsschutzgesetz, Satz 2
(1) [...] Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder auf den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Unterweisung anhand konkreter Situationen bzw.
Aufgaben2
Unterwei 2005
Durchführung der Unterweisung
WANN ?
bei Einstellung (auch Praktikanten/innen, zeitlich befristet Beschäftigte)
Veränderungen im Aufgabenbereich nach Arbeitsunfällen und bei
Nichtachtung von Sicherheitsregeln regelmäßig, mind. 1 x im Jahr
vor Aufnahme der Tätigkeit des Beschäftigten
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Unterwei 2005
Durchführung der Unterweisung
WER ?
Vorsitzende/er des Kirchenvorstandes, Presbyteriums, Gemeindekirchenrates
Dienststellenleiter/in bzw. Geschäftsführer/in
Abteilungsleiter/in
per Gesetz der Arbeitgeber
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Unterwei 2005
Durchführung der Unterweisung
WIE ? in verständlicher Form
praxisnah
im Dialog
mit Demonstration am Objekt
„In der Kürze liegt die Würze!“
Dokumentation nicht vergessen!
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Unterwei 2005
Themen für eine Unterweisung
Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall
Erste Hilfe und Verhalten bei Arbeitsunfällen
Verkehrs- und Rettungswege Vermeidung von Stolpern,
Rutschen, Stürzen
Allgemein:
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Unterwei 2005
Themen für eine Unterweisung
Reinigungsarbeiten Bildschirm- und Büroarbeit Pflege der Außenanlagen Arbeiten mit Leitern Heben und Tragen Umgang mit Gefahrstoffen usw.
Speziell (Auswahl):
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Unterwei 2005
Fachinformationen
Materialien zur Unterweisung gibt es bei:
Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS)
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz
anderen staatlichen Stellen (u.a. BAuA, BMA)
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