Post on 30-Dec-2015
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Ein Unternehmen oder eine Unternehmung ist ein spezieller Betriebstyp in marktwirtschaftlichen Systemen. Konstitutive Merkmale des Unternehmens sind das erwerbswirtschaftliche Prinzip (Streben nach Gewinnmaximierung), das Prinzip des Privateigentum und das Autonomieprinzip (Selbstbestimmung des Wirtschaftsplans).
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmen
Unternehmensrecht - Überblick
= Rechtsnormen, die für eine unternehmerische Tätigkeit von Bedeutung sind:
•Vertragsrecht, insb. Kauf, Miete , Werk und AGB-Recht
•Gesellschaftsrecht
•Arbeitsrecht
•Handelsrecht•Gewerberecht•Bilanzrecht
•Finanzierungsrecht
•Kreditsicherungsrecht
•Transportrecht
•Wettbewerbsrecht
•Recht der öffentlichen Abgaben, insb. Steuerrecht
• Qualitätsmanagement (EMAS & ISO 14001; FSC,PEFC)
•Vergaberecht für öffentliche Aufträge
Beispiel: Holzernte und Holzverkauf
Arbeitsrecht
TarifvertragsrechtKaufvertragsrecht
Int.Kaufvertragsrecht
Werkvertragsrecht
Transport-recht
AGB-Recht
Unfall-versicherungsrecht
Umsatz-steuerrecht
•Vertragsrecht
VertragsschlussVertragsschluss
Antrag (Angebot)
Empfangsbedürftige WE, § 145 BGB
Bindungswirkung
Freibleibend möglich
Erlöschen durch:- Widerruf- Ablehnung- Zeitablauf- Tod
Annahme
Empfangsbedürftige WE, § 147 BGB
Uneingeschränkte Zustimmung
Modifizierte oder verspätete Annahme
Schweigen (Ausnahme. Vereinbarung)
Übereinstimmung
Schuldverhältnis
Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner
Vertrag
Leistungspflichten•Hauptpflichten•Nebenpflichten•Bestimmtheit
Einzel-,Dauerschuldverhältnis
Stück-,Gattungschuld
Hol-,Bring-,
Schickschuld
Art und Weise der Leistung
Leistungszeit Teilleistung Leistung durch Dritte Leistungsverweigerung
Geld-,Zinsschuld
LeistungsstörungenLeistungsstörungen
Unmöglichkeit=
Leistungserbringung ist nicht mehr möglich
(Schuldner)-Verzug=
Leistungserbringung ist noch möglich
Positive Vertragsverletzung =
Leistungsstörung, die weder Unmöglichkeit
noch Verzug ist
Schadensersatz
statt Leistung
§ 280 I 1
Sonderfall:
Unmöglichkeit bei Gattungsschuld
Voraussetzungen:•Fälligkeit•Mahnung oder Termin•Verschulden•§§ 286 ff.
Rechtsfolgen:•Erfüllungsanspruch•Ersatz des Verzögerungs-schadens, §§ 280I,II•Verzugszinsen , § 288•Schadensersatz statt der Leistung•280 I ,III und 281 I 1•Rücktritt, § 323
•Schlechtleistung
•Mangelfolgeschaden = ein über das Erfüllungsinteresse hinausgehender Schaden ist entstanden
•Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht
Fachhochschule Eberswalde University of Applied Sciences
Prof. Dr. Klaus Günther-Dieng
Lehrbereich Recht, Forstpolitik, Verwaltungslehre Department of Law and Politics
Alfred-Möller-Str.1 D-16225 Eberswalde Fon +49 3334-65456 Fax +49 3334-65428 e-mail: kgdieng@fh-eberswalde.de
Rücktritt
§§ 326 V, 323
§§ 326 IV,346
Rechtsfolgen
Gegenleistungspflicht§ 326 I
Sachmängelhaftung•Sachkauf•Gefahrenübergang
Sachmängelhaftung•Sachkauf•Gefahrenübergang
FehlerFehler•Ist-Soll-Unterschied
HaftungsausschlußHaftungsausschluß•Kenntnis•VorbehaltloseAnnahme•Vertragliche Vereinbarung•Verjährung, § 438
Rechte des KäufersRechte des Käufers
Nach-erfüllung
•Beseitigung•Lieferung einermangelfreienSache
Schadensersatz(statt derLeistung)
Rücktrittvom Vertrag
Fehlen einer zugesicherten Fehlen einer zugesicherten EigenschaftEigenschaft
Kaufpreis-minderung
Sachmängelhaftung•Sachkauf•Gefahrenübergang
Sachmängelhaftung•Sachkauf•Gefahrenübergang
FehlerFehler•Ist-Soll-Unterschied
HaftungsausschlußHaftungsausschluß•Kenntnis•Vertragliche Vereinbarung•Verjährung, § 438
Rechte des KäufersRechte des Käufers
Nacherfüllung
•Beseitigung•Lieferung einer mangelfreien Sache
Schadensersatz(statt derLeistung)
Rücktrittvom Vertrag
Kaufpreis-minderung Aufwendungsersatz
ohne Erfolg
Grundlagen des BGB
lnhaltskontrolle von AGB
13 Klauselverbote des § 309 BGBkeine unbestimmten Rechtsbegriffekeine Wertungsmöglichkeiten
z.B. Kurzfristige Preiserhöhungen Haftungssauschlüsse bei Personenschäden
8 Klauselverbote des § 308 BGBunbestimmte Rechtsbegriffe mit Wertungsmöglichkeit im Einzelfall
z.B. Nachfristen für die Leistung Zugangsfiktion
Generalklausel des § 307 BGBgrundlegender Wertungsmaßstab von "Treu und Glauben'
z.B. Freizeichnungsklauseln für Haftung wegen Fahrlässigkeit.bei Nichtpersonenschäden bei Verletzung von wesentlichen Pflichten eines Vertrages
Thema: Die „maßgeschneiderte“ Unternehmensform
Prüfpunkte
Unternehmensform
Für wen?
Gewerbe
Kaufmann
Haftung
Steuern
Buchführung
Publizität
Kapital Image Gründung
Verkauf und Rechtsnachfolge
Wechsel der Rechtsform
Einzeluntern.
GbR
Gemeinschaft
Partnerschaft
OHG
KG
Klein-AG
GmbH
Gesellschaftsvertrag
Vergleich Finanzierung - Leasing Allgemeine Daten:Kauf eines Transportfahrzeuges für Unternehmen KP 36.982 Euro (incl. Mwst.)
KaufFinanzierung 8 % eff. ZinsLaufzeit 5 JahreKombinierter Einkommens- und Ertragssteuersatz 45%Lineare Abschreibung 5 Jahre4000 Euro Restwert
1.1.2003 1.1. 2004
1.1. 2005 1.1.2006 1.1.2007 1.1. 2008 Summe
Preis 31.881 -31881
Abschreibung -6376 -6376 -6376 -6376 -6376 -31880
Erlös 4000 4000
Steuerbasis-Änderung -6376 -6376 -6376 -6376 -6376 4000 -27880
Steuerauswirkungen 2869 2869 2869 2869 2869 -1800 12545
Nettozahlung -29012 2869 2869 2869 2869 2200 -15335
Leasing20% SonderzahlungLaufzeit 3 JahreMonatl. Rate 518,40 EuroKaufoption 14348 EuroKombinierter Einkommens- und Ertragssteuersatz 45%
Sonderzahlung -6376 -6376
Steuerl. Verteilung -2125 -2125 -2125 -6375
Raten -5363 -5363 -5363 -16089
Kaufoption -14348 -14348
Abschreibung der Kaufoption
-4783 -4783 -9566
Erlös 4000 4000
Steuerbasis-Änderung -7488 -7488 -7489 -4783 -4783 782 -31249
Steuerauswirkungen 3370 3370 3370 2152 2152 352 14766
Nettozahlung -18047
Vergaberecht
Das Vergaberecht enthält Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber.