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Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 –
Aktivitäten des Betriebsarztes und der
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach, 25.03.2015
Dr. Frank Bell
Inhalt • ASiG, DGUV Vorschrift 2
• Fallbeispiel
• Sifa-Langzeitstudie
• Aktuelles und Ausblick
• Evaluation DGUV Vorschrift 2
• Betriebsärztemangel
2 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2
Aufgaben der Betriebsärzte (BA) und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit (Sifa)
• §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz: Beratung des
Arbeitgebers
• § 9 ASiG: Zusammenarbeit BA/Sifa mit dem Betriebsrat
• § 10 ASiG: Zusammenarbeit BA/Sifa
• Konkretisierung der Aufgaben:
Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte
für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2)
3 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2
DGUV Vorschrift 2 im Überblick
Unternehmensgröße Regelbetreuung
10
11 .... 50
> 50
Grundbetreuung,
Anlassbetreuung
s. Anlage 1
Grundbetreuung und
betriebsspezifische
Betreuung
s. Anlage 2
Alternative Betreuung
entsprechend der
Betriebsgrößengrenze
des zuständigen UVT
s. Anlagen 3 und 4
(UVTs ö.H.: seit 1.1.2013)
nein
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Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte (Anlage 1 DGUV Vorschrift 2)
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Anlass im
Betrieb
Keine
Zeitangabe Grundbetreuung
Anlass-
Betreuung
• Grundbetreuung
• Unterstützung bei der Erstellung bzw. Aktualisierung der
Gefährdungsbeurteilung
• „Bei der Grundbetreuung muss der Sachverstand von Betriebsärzten
und Fachkräften für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Dies kann
dadurch geschehen, dass der Erstberatende den Sachverstand des
jeweils anderen Sachgebietes hinzuzieht.“
• Anlassbezogene Betreuungen
• Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
• Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial
zur Folge haben
• Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
• …
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Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte
(Anlage 1 DGUV Vorschrift 2)
Alternative bedarfsorientierte Betreuung
(Anlage 3 und 4 DGUV Vorschrift 2)
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Anlass im
Betrieb
Vorgabe UVT Informations- und
Motivationsmaßnahmen
Anlass-
Betreuung
Bedarf im
Betrieb Bedarfs-
Betreuung
Ziele der Reform 2011 waren …
Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2
(Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten):
• Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe
• Einführung eines betriebsspezifischen, gefährdungsbezogenen
Ansatzes der Betreuung
• Inhaltliche Ausrichtung der Betreuungsleistung
• Verbesserung der Kooperation der betrieblichen Akteure
• Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns der
Betriebe/Verwaltungen
• Berücksichtigung zeitgemäßer Betreuungserfordernisse
Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2 Seite 8
Zeitvorgabe nach
Betriebsart
Aufgabenkatalog
Aufteilung
BA/Sifa
Betriebs- spezifische Betreuung
Grund- betreuung
Ermittlung im
Betrieb
Leistungskatalog
Aufteilung
BA/Sifa Gesamt-
betreuung
Ermittlung von
Inhalt und Umfang
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Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten
(Anlage 2 DGUV Vorschrift 2)
Aufgabenfelder der Grundbetreuung
1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
(Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung –
Verhältnisprävention
3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung –
Verhaltensprävention
4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation
und Integration in die Führungstätigkeit
5. Untersuchung von eingetretenen Ereignissen
6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretung
7. Erstellung von Dokumentationen
8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen
9. Selbstorganisation
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Grundbetreuung, Beispiel für Untersetzung
1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren
betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln
Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren
Hilfsmittel entwickeln
betriebliche Musterbeispiele entwickeln
1.2 Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
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Betriebsspezifische Betreuung im Überblick
1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung 8 Aufgabenfelder
2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (i.d.R. temporär) 5 Aufgabenfelder
3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (i.d.R. temporär) 2 Aufgabenfelder
4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen, (i.d.R. temporär) 1 Aufgabenfeld
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1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung 1.1 Besondere Tätigkeiten
1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in Zusammenhang mit der Arbeit
1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
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Anhang 4; B: Prinzip der Leistungsermittlung
1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse der
menschengerechten Arbeitsgestaltung
1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
Auslösekriterien trifft zu
ja/nein Aufwandskriterien Personal-
aufwand
BA/Sifa
a) Hoher Anteil von älteren
Beschäftigten
• Analyse der Belegschafts-
situation und des betrieblichen
Umfeldes unter
demografischen Aspekten
• Beurteilung des Bedarfs zur
menschengerechten
Arbeitsgestaltung unter
demografischen Aspekten
• Beurteilung von Risiken für
älter werdende Belegschaften
und ältere Beschäftigte
• …
b) Divergenz zwischen Fähigkeitsprofil
der Beschäftigten und
Anforderungsprofil durch die
Arbeitsaufgabe unter den Bedingungen
alternder Belegschaften
c) Defizite in der altersadäquaten
Arbeitsgestaltung
d) Entwicklung…
Mind. ein „ja“: betriebsspezifische Betreuung erforderlich
Std
Std
Seite 14 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2
Aufgaben und Vorgehensweise
Unternehmer
ermittelt Aufgaben
und teilt auf
betriebliche
Interessenvertretung
wirkt mit
(Mitbestimmung)
Fachkräfte für
Arbeitssicherheit Betriebsärzte
Konsens finden
beraten
kooperieren
schriftlich vereinbaren
und übertragen arbeiten zusammen,
beraten, unterrichten
Quelle: systemkonzept
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Fallbeispiel Produktionsbetrieb
• Mittelständischer Betrieb, 220 Beschäftigte
• Betreuungsform:
• interne Fachkraft für Arbeitssicherheit
• externer Betriebsarzt (überbetrieblicher Dienst)
• Zuständiger UV-Träger: BG ETEM
• Betrieb ist Teil eines internationalen Konzerns, dessen deutsche
Unternehmen in einer Holding zusammengefasst sind.
• Betriebszweck: Herstellung von Präzisionswerkzeugen für die
Metallzerspanung
• Je nach Bedarf bis zu 30 % Leiharbeitnehmer, Kurzarbeit; teilweise
Schicht-/Nachtarbeit
• Integriertes Managementsystem
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Ermittlung und Aufteilung der Grundbetreuung
Quelle: systemkonzept
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Ermittlung und Aufteilung der Grundbetreuung
Quelle: systemkonzept
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Ermittlung und Aufteilung der Grundbetreuung
Quelle: systemkonzept
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Ermittlung und Aufteilung der Grundbetreuung
Quelle: systemkonzept
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Ermittlung und Aufteilung der Grundbetreuung
Quelle: systemkonzept
25 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2
Ermittlung und Aufteilung der Grundbetreuung
Quelle: systemkonzept
26 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2
Ermittlung und Aufteilung der
betriebsspezifischen Betreuung
Quelle: systemkonzept
27 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2
Ermittlung und Aufteilung der
betriebsspezifischen Betreuung
Quelle: systemkonzept
28 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2
Vereinbarung und Dokumentation
• schriftlichen Vereinbarung der ermittelten und aufgeteilten
Betreuungsleistungen.
• Werksleitung, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
unterzeichnen ein Dokument, das unter Bezugnahme vollständiger
Beschreibungen der Leistungen und des jeweiligen Aufwandes für
Betriebsarzt und Fachkraft die Gesamtbetreuung inhaltlich und den
dazu erforderlichen Aufwand festlegt.
• Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt weisen durch ihren
regelmäßigen Tätigkeitsbericht gemäß § 5 DGUV Vorschrift 2 nach,
dass die vereinbarten Leistungen bedarfsgerecht erbracht und die
Aufgaben umfassend erfüllt wurden.
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Sifa-Langzeitstudie
Sifas werden in allen 37 Aufgabenfeldern der
Grundbetreuung unterschiedlich intensiv und mit
unterschiedlichem Zeitaufwand tätig; Schwerpunkte sind:
Begehungen durchführen
Unterstützen bei Unterweisungen
Unterstützen bei der Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung
Erstellung von Betriebsanweisungen
Analysieren von Unfällen
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Sifa-Langzeitstudie
Sifas decken den Aufgabenkatalog der
betriebsspezifischen Betreuung sehr breitflächig und mit
unterschiedlicher Intensität ab.
Sifas werden kaum intensiv tätig bei den
„Gesundheitsthemen“.
31 Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2
Ziele der Reform 2011 waren …
Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2
(Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten):
• Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe
• Einführung eines betriebsspezifischen, gefährdungsbezogenen
Ansatzes der Betreuung
• Inhaltliche Ausrichtung der Betreuungsleistung
• Verbesserung der Kooperation der betrieblichen Akteure
• Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns der
Betriebe/Verwaltungen
• Berücksichtigung zeitgemäßer Betreuungserfordernisse
Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2 Seite 32
Aktuelles und Ausblick
• Evaluation DGUV Vorschrift 2
• Lösungsansätze gegen den Betriebsärztemangel
Fellbach, 25.03.2015 DGUV Vorschrift 2 Seite 33