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Tätigkeitsbericht
20 17
02
ANGA Tätigkeitsbericht 2017
ANGA Intern04 Themen und Arbeitsfelder im Überblick
06 Mitgliederversammlung und Jahresempfang
06 Mitgliederentwicklung
07 Vorstand
07 Geschäftsstellen
ANGA COM 08 ANGA COM 2017 – The Next Level
10 Spezial: Bundestagswahl 2017
Breitband12 Breitbandpolitik: Den Weg in die Gigabit-Gesellschaft ebnen
14 Regulierung des Telekommunikationsmarkts
Inhalte18 Wettbewerbsfähigkeit in sich verändernden Märkten sicherstellen
20 GEMA und VG Media
22 Modernisierung des Urheberrechts für neue Fernsehformen
24 Plattformregulierung
25 TV-Volldigitalisierung im Kabel
Technik26 Neues Messtool der BNetzA
26 Technische Richtlinie zur Sicherheit von Breitbandroutern
27 Vorratsdatenspeicherung aktuell
Öffentlichkeitsarbeit28 Onlineauftritt
29 Social Media
30 Presse/Publikationen
30 Veranstaltungen/Workshops
32 Impressum
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Thomas Braun, Präsident
Dr. Peter Charissé, Geschäftsführer
Dr. Andrea Huber, Geschäftsführerin
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe ANGA-Mitglieder,
die breitbandpolitische Diskussion in diesem Jahr war geprägt von der Bundestagswahl. Im Wahlkampf spielte das Thema Digitalisierung eine wichtige Rolle. Bei der Forderung nach gigabitfähigen Breitbandnetzen als Grundlage für die Dienstleistungen der Gigabit- Gesellschaft sind sich die Parteien im Kern einig. Die möglichst weiträumige Verfügbarkeit von Hoch-geschwindigkeitsnetzen wird daher in der neuen Legislaturperiode ein zentrales Ziel der Breitbandpolitik sein. Dabei setzen wir uns als Wirtschaftsverband dafür ein, dass der eigen-wirtschaftliche Ausbau in der Breitbandstrategie der neuen Bundesregierung an erster Stelle steht. Wo dies nicht möglich ist, müssen Förderprogramme künftig stärker als bisher auf die Errichtung von Gigabit-Netzen ausgerichtet sein.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung vor der Wahl noch zahlreiche Projekte zum Abschluss gebracht, die für die Netzbetreiber der ANGA große Bedeutung haben. Ob Transparenz-vorgaben, Messverfahren oder Vorratsdatenspeicherung – die zum Teil sehr technischen und detaillierten neuen Anforderungen an die Betreiber und ihre Netze hat der Verband intensiv diskutiert. Ebenso werden wir die Umsetzung dieser Vorgaben aktiv begleiten und in Work-shops und Publikationen die Mitglieder informieren.
Das zweite zentrale Aktionsfeld des Verbandes waren auch im letzten Jahr die Inhalte- und Medienthemen. Neben den Lizenzverhandlungen mit Verwertungsgesellschaften haben wir unsere Forderungen nach einer Modernisierung des Rechtsrahmens für neue Fernsehformen intensiviert – gleichermaßen in Brüssel und in Berlin wie gegenüber den Ländern.
Beide Themen bleiben auch im kommenden Jahr aktuell, ebenso wie die Abschaltung der analogen TV-Übertragung. Der Verband ist bereits seit 2016 Mitglied des Runden Tischs „Kabel Analog-Digital-Umstieg“ der Landesmedienanstalten. Gemeinsam mit den Mitglieds-unternehmen vertritt die ANGA hier die Interessen der Netzbetreiber gegenüber Regulierern, Wohnungswirtschaft und Fernsehsendern.
Als themenübergreifendes Forum und Aushängeschild der gesamten Branche hat sich in diesem Jahr unsere Kongressmesse ANGA COM besonders bewährt. Mit dem Umzug in moderne Messehallen konnten wir einen weiteren Besucherrekord und ein neues Level bei Erscheinungsbild und Aufenthaltsqualität erreichen.
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Themenspektrum
TelekommunikationNetzneutralität
WLAN-Portal
Telemediengesetz/WLANTechnische Richtlinie TKÜV
Vorratsdatenspeicherung
Breitband
Länderprogramme
Bundesförderung
Breitband-Strategie 2025 (D/EU) Ausbau
Gigabit-GesellschaftFörderung
DigiNetz-Gesetz AG Digitale Netze (+5 Unterarbeitsgruppen)
Netzallianz
Verbändesymposium
Digital-GipfelFokusgruppe Gigabit-Gesellschaft
Wahl 2017Urheberrecht
Breitband/ Telekommunikation
Wahlprogramme
Koalitionsvertrag
LizenzenSchiedsverfahren
GEMA
ANGA COM ANGAAusstellerrekordNext Level
Breitband-Tag
Messe
Kongress
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Themenspektrum
TelekommunikationNetzneutralität
Fixed Mobile Convergence/5G
Transparenz-Verordnung TSM-Verordnung (EU)
Elektromagnetische Verträglichkeit
Telemediengesetz/WLAN TransparenzBranchenallianz
Zero Rating
TechnikMesstool
Lenkungskreis ATRT
Europäische Standardisierungsorganisationen
MedienpolitikPlattformregulierung Rundfunkstaatsvertrag
AVMD Richtlinie (EU)
TK-Review (EU)
Must-Carry Must be Found Overlay/Skalierung
MedienkonvergenzBranchenallianz
Runder Tisch der Medienanstalten
Analog-Abschaltung
DOCSIS 3.1
Urheberrecht
LizenzenTimeshift
Schiedsverfahren
Technologieneutrale Weitersendung SatCab-Verordnung (EU)
VG Media
Allianz Online-TV
ANGA
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Mitgliederversammlung 2016
Die Mitglieder trafen sich in hoher Zahl am 23. November 2016 zur ANGA-Mitgliederver-sammlung in Berlin. Neben Vorträgen und Diskussionen zu den Themen „Multiscreen-TV- Plattformen für lokale Netzbetreiber“ und „Multiaccess-Strategien für die Last Mile (Kabel, FTTH, TAL)“ fand 2016 turnusgemäß die Neuwahl des Vorstands statt. Thomas Braun wurde als Präsident und Bernd Thielk (willy.tel) als Vizepräsident im Amt bestätigt. Neu zum Vize-präsidenten gewählt wurden Gerhard Mack (Vodafone Deutschland) und das bisherige Vorstandsmitglied Theo Weirich (wilhelm.tel). Stefan Beberweil (Tele Columbus), Andreas Coupette (MMKS), Dr. Wolf Osthaus (Unitymedia), Lutz Schüler (Unitymedia), Jürgen Sommer (Schatzmeister) und Herbert Strobel (ASTRO Strobel Kommunikationssysteme) wählte die Mitgliederversammlung erneut zu Vorstandsmitgliedern. Erstmalig für die lokalen Netz-betreiber in den Vorstand gewählt wurde Stefan Tiemann (RFT kabel Brandenburg GmbH). Jens-Uwe Rehnig (Rehnig Gruppe) trat nicht mehr zur Wahl an; der Vorstand bedankte sich für sein langjähriges Engagement.
JahresempfangDer Jahresempfang der ANGA fand im Anschluss an die Mitgliederversammlung mit zahl-reichen Gästen aus Politik und Wirtschaft statt. Dieses Mal bildete in Berlin das Restaurant Gendarmerie den Rahmen für informelle Gespräche zwischen Mitgliedern und Gästen.
Mitgliederentwicklung
Mit 201 Mitgliedsunternehmen, die rund 17,5 Millionen Haushalte versorgen, ist die ANGA die bedeutendste Interessenvertretung von Unternehmen der deutschen Breitbandbranche.
Die 201 Mitgliedsunternehmen gehören folgenden Kategorien an:
201 Mitglieds- unternehmen
171Netzbetreiber Hersteller
17Dienstleister13
ANGA Intern
ANGA Intern
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Vorstand
Der ANGA-Vorstand setzt sich zur Mitgliederversammlung 2017 wie folgt zusammen:
Thomas Braun, Präsident | Gerhard Mack, Vizepräsident | Bernd Thielk, Vizepräsident | Theo Weirich, Vize präsident | Jürgen Sommer, Schatzmeister | Andreas Coupette, Vorstand | Dr. Wolf Osthaus, Vorstand | Frank Posnanski, Vorstand | Lutz Schüler, Vorstand | Herbert Strobel, Vorstand | Stefan Tiemann, Vorstand
Geschäftsstelle Köln Geschäftsstelle Berlin
Dr. Peter Charissé, Geschäftsführung ANGA
und ANGA COM
Dr. Andrea Huber, Geschäftsführung ANGA
Jenny Friedsam, Leitung Presse & PR ANGA/
Director Conference, Marketing & PR ANGA COM
Sebastian Artymiak, Leitung Public Affairs ANGA
Carsten Engelke, Leitung Technik ANGA/ Director Technical Programme ANGA COM
Katja Kallweit, Mitgliederverwaltung ANGA
Administration & Accounting ANGA COM
Dr. Franziska Löw, Leitung Regulierung ANGA
Astrid Krebs, Assistenz der Geschäfts führung
ANGA/Senior Manager Exhibition ANGA COM
Juliane Weber, Assistenz ANGA
Karin Siefert, Zentrale ANGA und ANGA COM
ANGA Intern
ANGA Intern
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
ANGA COM 2017 – THE NEXT LEVEL
Vom 30. Mai bis 1. Juni fand in Köln die Kongressmesse ANGA COM statt. Mit neuen Hallen und modernem Konferenzzentrum erreichte sie dieses Jahr ein neues Level bei Erscheinungs-bild, Aufenthaltsqualität und Logistik. Ein besonderes Highlight war die Open Air Plaza zwischen den beiden Hallen, die mit Food Trucks und viel Grün als attraktive Networking-Zone genutzt wurde. Bei der Ausstellerbefragung wurden Bestnoten für den neuen Veranstaltungsort vergeben.
Die Veranstaltung verzeichnete 460 (Vorjahr: 450) internationale Aussteller und 19.000 Teilnehmer (plus 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr) aus 80 Ländern. Der begleitende Fach-kongress deckte sowohl Strategie- als auch Technikthemen ab und entwickelt sich mit zuletzt 2.300 Teilnehmern zu einem wichtigen Anziehungspunkt. Der Thementag „Breitband“ lockte 4.600 Teilnehmer. Ein weiteres Highlight war auch dieses Jahr wieder die ANGA COM Night, bei der 1.800 Gäste in den Rheinterrassen feierten.
BesucherstrukturFührend unter den ausländischen Besuchern waren die Niederländer mit einem Besucheranteil von 5,2 Prozent, dicht gefolgt von den Briten. Bemerkenswert war der Anteil von Gästen aus China, diese waren mit 2,9 Prozent vertreten. In diesem Jahr arbeiteten die meisten Besucher für Ausrüster und Hersteller (29,1 Prozent), gefolgt von Netzbetreibern (21,9 Prozent) sowie Handel und Handwerk (13,1 Prozent).
19.000 Teilnehmer (+5 Prozent zu 2016),
50 Prozent international
Niederländer und Briten führende ausländische
Besuchergruppen, Ausrüster und Hersteller stärkstes
Branchensegment
ANGA COM
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
AusstellerstrukturInsgesamt präsentierten sich die 460 Aussteller aus 37 Ländern in den modernen Hallen 7 und 8 auf dem Kölner Messegelände. Circa 47 Prozent der Fläche waren von Unternehmen aus Deutschland belegt, gefolgt von China (7,6 Prozent) und Großbritannien (5,3 Prozent). „Netzwerkelemente“ machten mit rund 42 Prozent den größten Teil des präsentierten Ausstellungsguts aus.
Messebegleitender KongressAm Kongressprogramm nahmen 2.300 Personen und damit 4,5 Prozent mehr als im ver gangenen Jahr teil. Unter dem Motto „Where Broadband meets Content“ präsentierten und diskutierten über 160 Referenten und Moderatoren in 28 Veranstaltungspanels. Ein beson-derer Höhepunkt war die High Level-Eröffnungsdiskussion mit TV-Moderator Claus Strunz. Debattiert haben die CEOs von Telekom Deutschland, Vodafone, Unitymedia, RTL, Sky, Tele Columbus und Freenet. Zu den Top-Themen zählten Next Generation Networks, Internet of Things, Personalized TV, TV Everywhere, Multiscreen, All over IP und WiFi.
Kooperations- und SponsoringpartnerDie ANGA COM wird von einer Tochtergesellschaft des Verbandes ausgerichtet und von den Sponsoringpartnern ASTRA Deutschland, AVM, Nokia, QVC, Telekom Deutschland und Unitymedia sowie den Kooperationspartnern BITKOM e. V., BREKO e. V., BUGLAS e. V., Deutsche TV-Plattform e. V., DVB, eco e. V., ISBE, Medienforum NRW, SCTE, VATM e. V. und VPRT e. V. unterstützt. Besonderer Dank für ihr Engagement gilt dem ZVEI sowie den Mit- gliedern des Messeausschusses, die die Veranstaltung auch in diesem Jahr tatkräftig unter-stützt haben.
Ausblick: ANGA COM 2018Die nächste ANGA COM wird vom 12. bis 14. Juni 2018 wieder in den neuen Messehallen in Köln stattfinden. Gegenüber 2017 werden insbesondere die Themenfelder Gigabit Networks, Glasfaser und Smart Home weiter ausgebaut.
Kongress mit 2.300 Teilnehmern, 160 Referenten und 28 Panels
Nächster Termin: 12. bis 14. Juni 2018
AusstellerzahlenQuelle: ANGA Services 2017
440
2012
450
2016
450
2014
460
2017
BesucherzahlenQuelle: ANGA Services 2017
16.000
2012
17.000
2014
18.000
2016
19.000
2017
ANGA COM
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Regierungsprogramm 2017 – 2021
Für ein Deutschland,
in dem wir gut
und gerne leben.
Bundestagswahl 2017
Leistungsfähige Breitbandnetze sind heute die Voraussetzung, damit Wirtschaft und Gesell-schaft die Vorteile der Digitalisierung realisieren können. Das spiegelt sich in den Wahl-programmen der politischen Parteien wider: Infrastrukturausbau und Verfügbarkeit hoch-leistungsfähiger Breitbandanschlüsse sind dort zentrale Bestandteile, ebenso wie Aus sagen zum Bedarf nach Gigabit-Netzen. Dazu gehört die Frage, was die Politik tun kann, um den Ausbau zu fördern – sei es im Hinblick auf Erleichterungen bei der Finanzierung des eigen wirtschaftlichen Ausbaus oder der Förderung in ansonsten nicht wirtschaftlich erschließbaren Regionen. Schließ-lich sehen die Parteien Handlungsbedarf bei der Zuständigkeit für Digital themen innerhalb der Bundesregierung. Die Forderungen richten sich teils auf die Schaffung eines Digitalministeriums oder einer Digitalagentur, teils auf die Ernennung eines Staats ministers für Digitalpolitik im Kanzleramt.
Die ANGA hat bereits vor Beginn des Wahl-kampfes in Gesprächen und eigenen Ver anstal-tungen, durch Publikationen und in Veranstaltun- gen der Fraktionen und Parteien die ANGA- Forderungen kommuniziert. Hervorzu heben sind ein Lunch-Event der ANGA für Mitglieder des Bundestages speziell zur Weiterentwicklung der Digitalisierungs strategie nach der Bundestags-wahl sowie die beiden Verbändesymposien zur Breitbandpolitik 2016 und 2017. Die Kernforde-rungen der ANGA zu Breitband- und Telekom-munikationspolitik, Urheberrecht und Medien-politik hat der Verband breit gestreut und als Grundlage für Gespräche genutzt.
Gigabit-Netze
CDU/CSU fordern einen flächendeckenden Glasfasernetzausbau bis 2025. Diese Jahreszahl hat auch die SPD ge wählt, um Gigabit-Netze für 90 Prozent aller Gebäude verfügbar zu machen. Bündnis 90/Die Grünen wollen mit Hilfe einer öffentlichen Netzgesellschaft flächendeckend FTTB umsetzen, auf eine Jahreszahl verzichten sie. Die Linke fordert ebenfalls eine flächen deckende Glasfaserinfrastruktur, lässt dabei aber den Zeitraum und die Dimension Gigabit-Ziel aus und macht keine Konkretisierung zur Umsetzung. Die FDP spricht sich gegen Kupfer und für eine flächendeckende Glasfaser-Infra-struktur im Festnetz und im Mobilfunk aus. Dabei räumt sie dem regionalen Raum besonderen Wert ein.
Bundestagswahl
ANGA-Presse-mitteilung anlässlich der Sondierungen
ANGA-Forderungen zur Bundestagswahl
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
1
Zeit fürmehr Gerechtigkeit.Unser Regierungsprogramm für Deutschland.
ZUKUNFT WIRD
AUS MUT GEMACHT.
Bundestagswahlprogramm 2017
WIRD AUS MUT
GEMACHT.
Langfassung des Wahlprogramms zur Bundestagswahl 2017
kämpfen!für die wir
Die Zukunft,
DENKEN WIR NEU. DAS PROGRAMM DER FREIEN DEMOKRATEN ZUR BUNDESTAGSWAHL 2017: „SCHAUEN WIR NICHT LÄNGER ZU.“
Update nach der WahlNach dem Ergebnis der Bundestagswahl ist eine sog. Jamaika-Koalition aus CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen eine realistische Option. Sowohl für die Grünen als auch die Liberalen hatten Digitalthemen im Wahlkampf hohe Priorität; das wird sich in einem Koalitionsvertrag voraussichtlich fortsetzen. Ausbau und Finanzierung bzw. Förderung von Gigabit-Netzen sowie die Zuständigkeit für Digitalthemen sind aus Sicht der ANGA dabei von besonderer Relevanz. Der Verband bringt sich während der Koalitionsverhandlungen intensiv in die Diskussion ein und wird den Beginn der neuen Legislaturperiode für eine aktive Kommunikation in Richtung des Bundestags und der neuen Bundesregierung nutzen.
Aussagen der Parteien im Bundestagswahlkampf Zuständigkeit für
Digitalthemen
CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP haben sich zur Digitalisierung für eine neue Struktur der Verantwortlich-keiten ausgesprochen. CDU/CSU planen einen Staatsminister für Digital politik, einen Kabinettsausschuss Digitalpolitik und einen Nationalen Digitalrat. Bündnis 90/Die Grünen positionieren sich allgemeiner und fordern eine eigene Vertretung im Kabinett, ohne dies genauer zu formulieren. Die FDP würde ein Digital ministerium schaffen, um Klarheit hinsichtlich der Kompetenz-verteilung in Sachen Digitalisierung zu schaffen.
Finanzierung und Förderung
Alle Parteien äußern sich in ihren Wahlprogrammen auch zur Finanzierung und Förderung des Breitbandausbaus. CDU/CSU wollen ein investitions-förderndes Umfeld schaffen und die Erlöse aus Mobilfunkfrequenzen für 5G für die Förderung des Glasfaserausbaus verwenden. Die SPD plant – wenig konkret – eine Förderung der notwendigen Investitionen. Bündnis 90/ Die Grünen und die FDP sind dafür, die Telekom-Aktien zu veräußern und rechnen dabei mit einem Erlös von zehn Milliarden Euro, die dann in den in den Breitbandausbau investiert werden sollen. Die Linke will Investitionen durch öffentliche Träger ausführen lassen. Für Wettbewerb und einen offenen Netzzugang spricht sich die FDP aus.
Bundestagswahl
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
10.10.2016 Event:ANGA-Workshop Breitband und Regulierung
08.11.2016 Event:ANGA-Presse- Workshop DOCSIS 3.1
21.02.2017 Event:ANGA-Presse -Workshop DOCSIS 3.1
23.11.2016 Event:ANGA-Jahres-empfang 2016
14.12.2016 Event:MdB-Frühstück Gigabit-Netze
19.10.2016 Teilnahme:Anhörung Länderarbeitskreis TIP (TK Review)
23.01.2017 Teilnahme:Auftaktveranstaltung NRW-Aktionsbündnis Gigabit
24.01.2017 Teilnahme:Anhörung BMWi/BMVI zum TK-Review
07.03.2017 Teilnahme:Netzallianz
15.12.2016 Publikation:ANGA-Politikbrief 03/16
Breitbandpolitik: Den Weg in die Gigabit-Gesellschaft ebnen
Zu Beginn der laufenden Legislaturperiode hat die Bundesregierung das Ziel einer flächen-deckenden Versorgung mit 50 MBit/s ausgerufen. Mit einer Abdeckung von knapp 75 Prozent der deutschen Haushalte leisten die Netzbetreiber der ANGA zur Umsetzung dieser Vorgabe einen ganz wesentlichen Beitrag. Gleichzeitig denkt die Politik schon weiter: Sie fordert die Verfügbarkeit von Gigabit-Anschlüssen, damit die Digitalisierung weiter voranschreiten und die Gigabit-Gesellschaft Wirklichkeit werden kann. Auch dafür sind die Mitgliedsunternehmen der ANGA gut aufgestellt, denn sie bieten heute schon Anschlüsse von 400 MBit/s, teilweise auch bis zu 1 GBit/s an. Die Nachfrage nach schnellen Anschlüssen steigt weiter: 36 Prozent der Internetkunden hatten Ende 2016 einen Anschluss von 100 MBit/s oder mehr gebucht, das waren 20 Prozent mehr als im Vorjahr.
Gigabit als nächste Stufe Um den Anforderungen an die Netze im Hinblick auf Gigabit-Anschlüsse gerecht zu werden, ist in den HFC-Netzen die Einführung des neuen Übertragungsstandards DOCSIS 3.1 erforderlich. Damit können Gigabit-Geschwindigkeiten sowohl im Up- als auch im Download erreicht werden; perspektivisch sind sogar Angebote mit einer einheitlichen Datenrate für Up- und Download möglich. Neben hohen Geschwindigkeiten bietet DOCSIS 3.1 auch eine sehr geringe Verzögerung (Latenz), die insbesondere für Anwendungen in Echtzeit wichtig ist. Für Netz-betreiber liegt ein großer Vorteil des DOCSIS 3.1-Standards darin, dass eine Implementierung in mehreren Stufen möglich ist, die sich an der jeweiligen Nachfrage orientiert. In Deutschland hat die Aufrüstung der HFC-Netze auf DOCSIS 3.1 bereits begonnen; erste kommerzielle Angebote sind für Ende 2018/Anfang 2019 angekündigt. Damit können die Netzbetreiber der ANGA in den kommenden Jahren fast 30 Millionen Haushalten Gigabit-Geschwindigkeiten anbieten – teils über glasfaserbasierte HFC-Netze und teils über Glasfaser bis ins Haus.
Breitband
Breitband
ANGA-Factsheet „Das deutsche Breitbandkabel 2017“
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
18.07.2017 Teilnahme:Anhörung Monopolkommission TK-Sondergutachten
13.09.2017 Event:ANGA-Workshop Breitbandqualität, Transparenz und Vorratsdaten-speicherung
22.04.2017 Publikation:ANGA-Politikbrief 01/17
17.05.2017 Publikation:ANGA-Fact Sheet Breitbandkabel 2017
21.03.2017 Event:ANGA-Workshop Vorratsdaten-speicherung und Transparenz
06.09.2017 Event:3. Verbändesymposium Breitbandpolitik
Publikation:Der Weg in die Gigabit-Gesellschaft
26.04.2017 Event:MdB-Lunchevent Digitalpolitik nach der Bundestags-wahl
08.03.2017 Teilnahme:Paneldiskussion Cable Congress zum TK-Review
22.06.2017 Publikation:ANGA-Politikbrief 02/17
Breitbandstrategie 2025Im Rahmen der Netzallianz Digitales Deutschland, in der die ANGA Mitglied ist, hat die Branche weitere Investitionen zugesagt, um bis 2025 gigabitfähige konvergente Netze zu schaffen. Die HFC-Netzbetreiber haben im vergangenen Jahr 1,07 Mrd. Euro investiert; das entspricht ca. 20 Prozent ihrer Umsätze. Damit die Netzbetreiber weiterhin entsprechende Investitionen tätigen können, muss der eigenwirtschaftliche Ausbau klar im Fokus der Politik stehen. Diese Prio risierung sollte sich in der Breitbandstrategie der nächsten Bundesregierung wiederfinden. Zusätzliche regulatorische Vorgaben wie insbesondere Zugangsverpflichtungen für nicht marktbeherrschende Unternehmen oder die Gefahr der Überbauung von gigabitfähigen Netzen im Rahmen von Förderprojekten verhindern dagegen Investitionen in den privaten Netzausbau.
Auch auf europäischer Ebene werden die Zielvorgaben an den Bedarf nach höheren Bandbrei-ten und besserer Qualität angepasst. Im Rahmen der Überarbeitung des TK-Rechtsrahmens legt der europäische Gesetzgeber den Fokus auf Netze mit sehr hoher Kapazität, die bis 2025 zumindest für die wesentlichen sozioökonomischen Treiber wie Schulen oder öffentliche Einrichtungen verfügbar sein sollen.
Die ANGA hat gemeinsam mit den Verbänden BREKO, BUGLAS, FTTH Council und VATM Forderungen an die Breitbandpolitik der kommenden Legislaturperiode definiert und im Rahmen eines Verbändesymposiums am 6. September 2017 vorgestellt. Auch dabei stehen der eigenwirtschaftliche Ausbau von Gigabit-Netzen und seine Förderung durch einen ange-messenen Regulierungsrahmen im Vordergrund. In eigenen Veranstaltungen und zahl reichen Gesprächen betont der Verband die Leistungsfähigkeit der Netze und den Beitrag, den die Mitglieder der ANGA zur Umsetzung der Breitbandstrategie der Bundesregierung leisten. Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt dabei auf den weiteren Entwicklungen in den HFC- Netzen sowie den regulatorischen Vorgaben auf deutscher und europäischer Ebene.
Unter anderem hat der Verband im Berichtszeitraum folgende Aktivitäten zu Breitband- und TK-Themen durchgeführt:
„Die Nachfrage nach höheren Bandbreiten ist ungebrochen. Die Netzbetreiber der ANGA stellen jetzt die Weichen, um künftig Gigabit-Geschwindig-
keiten anzubieten.”ANGA-Präsident Thomas Braun
Breitband
ANGA-Broschüre „Der Weg in die
Gigabit-Gesellschaft“ zum Breitband-
symposium 2017
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Regulierung des Telekommunikationsmarkts
Die Regulierung des TK-Markts wurde im vergangenen Jahr teils heftig diskutiert: Angesichts der Bundestagswahl galt das vor allem für Fragen des Verbraucherschutzes, wie z. B. die neuen Transparenzpflichten für TK-Anbieter. Aber auch die neue Ausrichtung der europäischen Regulierung bot Diskussionsstoff. Gleichzeitig beschäftigte die Umsetzung des im November 2016 in Kraft getretenen DigiNetz-Gesetzes die Unternehmen. Beim Dauerbrenner Netz-neutralität gab es 2017 ebenfalls neue Entwicklungen.
Europäischer Kodex für den TK-MarktEines der wichtigsten Vorhaben des EU-Gesetzgebers ist die Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts, zu der auch die Überarbeitung des europäischen TK-Rechtsrahmens gehört. Im Herbst 2016 legte die EU-Kommission ihren Entwurf für einen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) vor. Die Beratungen im europäischen Parlament und mit den Mitgliedstaaten dauern noch an.
Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität voranzutreiben, um den Bedürfnissen der Gigabit-Gesellschaft gerecht zu werden – konkret heißt das: Gigabit-Konnektivität bis 2025. Ob der EECC diese Anforderung erfüllen wird, bleibt abzuwarten. Für die ANGA-Netzbetreiber steht fest: Infrastrukturwettbewerb bleibt das beste Mittel, um den privat finanzierten Netzausbau weiter voranzutreiben. Die Förderung der Konnektivität darf daher nicht zu Lasten des Wettbewerbs gehen; insbesondere ist eine (Re-)Monopolisierung des Marktes kein sinnvoller Anreiz, um den Netzausbau zu stimulieren.
Der Verband unterstützt daher den Ansatz der Kommission, bei der Marktregulierung auf eine Fortführung der bestehenden, erfolgreichen Regulierungsprinzipien zu setzen. Die Beibe-haltung der Regulierung von Unternehmen mit erheblicher Marktmacht bleibt notwendig, bis nachhaltiger Wettbewerb gesichert ist. Die Einführung eines Zugangsanspruchs zu passiven Infrastrukturen des marktmächtigen Unternehmens als Abhilfemaßnahme ist ein richtiger Schritt: Er fördert den Infrastrukturwettbewerb, denn er erleichtert den Ausbau eigener Netzinfrastrukturen.
Abzulehnen ist dagegen eine Ausweitung von Zugangspflichten auf alle Netzbetreiber, un-abhängig von ihrer Marktmacht. Eine solche symmetrische Regulierung würde für alle bisher nicht regulierten Unternehmen ein Mehr an Regulierung bedeuten und damit die Investitions-bereitschaft erheblich beeinträchtigen.
Im Einzelnen diskussionsbedürftig ist der Vorschlag, beim Bau neuer Netze im Wege des Ko-Investments von Regulierung abzusehen. Die Kommission sieht hierin ein Werkzeug, den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität voranzutreiben. Aus Sicht der ANGA ist das jedoch nur sinnvoll, wenn der Wettbewerb dadurch nicht verzerrt wird.
In die richtige Richtung gehen sowohl die geplante Harmonisierung des Verbraucherschutzes als auch die Vorschläge für eine regulatorische Gleichbehandlung von netzbasierten und onlinebasierten Anbietern von elektronischen Kommunikationsdienstleistungen. Im Verbraucher- schutz darf allerdings eine stärkere europäische Harmonisierung nicht durch eine Verschärfung der Regeln erkauft werden.
EU fordert Gigabit- Konnektivität bis 2025
„Aufgabe der Politik ist es, investitionsfreundliche
Rahmenbedingungen setzen, um den privatwirtschaftlichen
Gigabit-Ausbau zu unterstützen.”
ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber
Breitband: TK-Regulierung
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Zukunft der TK-RegulierungAuch die deutsche Politik diskutiert, wie sich der Ausbau von Gigabit-Netzen voranbringen lässt. Im Fokus steht, ob und wenn ja, wie Regulierungserleichterungen dazu beitragen könnten.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat sich im März 2017 in einem Weißbuch Digitale Plattformen mit dieser Frage auseinandergesetzt. Es unterstützt den Vorschlag der EU- Kommission, Ko-Investment-Modelle regulatorisch zu begünstigen, sieht aber noch (weiteren) Bedarf nach Anreizen für den Ausbau von Gigabit-Netzen. Gegebenenfalls soll sogar eine komplette Freistellung von Regulierung für Gigabit-Netze möglich sein, sofern alle Markt-akteure gleichermaßen in neue Gigabit-Netze investieren können.
Auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) eruiert den Regulierungsbedarf von Glasfaser- Netzen. Neben der allgemeinen Marktabfrage führte sie dieses Jahr eine Konsultation zu Fragen der Entgeltregulierung im Glasfaser-Bereich durch. Die ANGA hat das zum Anlass genommen, sich gegen eine technologie- oder geschwindigkeitsspezifische Marktabgrenzung auszusprechen. Auch eine regionale Marktabgrenzung ist aus Sicht des Verbands nicht erforderlich.
Zu der Frage nach einer künftigen TK-Regulierung hat sich die ANGA dahingehend positioniert, dass Regulierungserleichterungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabit-Netzen unter folgenden Voraussetzungen möglich sein sollen: – Die Marktabgrenzung erfolgt weiterhin anhand eines sachlich einheitlichen und geografisch
national betrachteten Markts, – funktionsfähiger Wettbewerb ist nachhaltig sichergestellt und – für alle Marktteilnehmer gelten gleiche Investitionsbedingungen.
Regulierung muss den Infrastrukturwettbewerb sichern
Breitbandanschlüsse (in Mio. Kunden)Quellen: ANGA, Dezember 2016; VATM/Dialog Consult, Oktober 2016
28,52013
23,2
23,4
23,5
23,4
0,3
0,4
0,5
0,7
5,0
6,0
6,6
7,2
30,62015
29,82014
31,32016
Breitband: TK-Regulierung
DSL FTTB/H HFC
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Umsetzung DigiNetz-GesetzDas DigiNetz-Gesetz setzt die Vorgaben der Europäischen Kostensenkungsrichtlinie (2014/61/EU) um und ist bereits Ende 2016 in Kraft getreten. Die relevanten Vorschriften finden sich in den §§ 68 bis 77p TKG. Zentraler Punkt ist die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen, die den Ausbau von Breitbandnetzen günstiger machen und damit beschleunigen soll. Umfasst sind neben TK-Infrastrukturen auch sonstige öffentliche Versorgungsnetze wie Gas, Wasser, Strom, Fernwärme, Straßen, Wasser- und Schienenwege.
Die Umsetzung des DigiNetz-Gesetzes wirft zahlreiche Fragen mit großer praktischer Relevanz für die Unternehmen auf. Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infra struktur (BMVI) hat daher gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag eine Arbeitsgruppe zu Umsetzungs-fragen zum DigiNetz-Gesetz ins Leben gerufen, in der die ANGA Mitglied ist. Zur Bearbeitung von Einzelthemen gibt es Unterarbeitsgruppen, die sich mit den Themen Material konzept, Mitnutzungsentgelte, Inhaus-Infrastrukturen, Grundsatzfragen der Transparenz und 5G aus- einandersetzen. Die ANGA ist in allen Unterarbeitsgruppen teils selbst, teils durch Mitglieds- unternehmen vertreten.
Ziel der Diskussionen ist ein einheitliches Verständnis zu den verschiedenen Themen komplexen, teils flankiert durch Leitlinien oder FAQ-Listen. So sollen der BNetzA als Streit beilegungsstelle Vorgaben an die Hand gegeben werden, die die Entscheidungen im Einzelfall erleichtern und vereinheitlichen sollen. Als Streitbeilegungsstelle hat die BNetzA eine neue Beschlusskammer 11 eingerichtet, die bereits erste Verfahren zum DigiNetz-Gesetz verhandelt hat.
Transparenz und Qualität bei BreitbandanschlüssenDie Qualität von Breitbandanschlüssen steht seit geraumer Zeit im Fokus der Politik. Anlass dafür ist eine von der BNetzA regelmäßig durchgeführte Messstudie, die in den vergangenen Jahren bei einigen Produktklassen Abweichungen der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Bandbreite aufwies. Wie in der Vergangenheit bereits berichtet, haben sowohl der europäische als auch der deutsche Gesetzgeber mittlerweile Transparenzvorgaben für TK-Anbieter erlassen: Diese müssen ihre Kunden im Vertrag oder in speziellen Produkt-informationsblättern u.a. über die minimale, maximale sowie normalerweise zur Verfügung stehende und die beworbene Bandbreite informieren.
Erfüllt der Netzbetreiber sein Leistungsversprechen gegenüber dem Kunden nicht, kann dieser unter Umständen den Vertrag kündigen. Ob die Abweichung der gelieferten von der ver-sprochenen Leistung so erheblich ist, dass sie eine Kündigung rechtfertigt, muss im Streitfall ein Gericht klären. Um für den Kunden den Nachweis der Schlechtleistung zu vereinfachen, veröffentlichte die BNetzA im Juli eine Mitteilung, in der sie festlegt, wann nach ihrer Auf-fassung bei Festnetzanschlüssen eine erhebliche Abweichung gegeben ist.
Regeln des DigiNetzG in der Praxis oft umstritten
„WLAN mit Gigabit- Geschwindigkeit ist bei uns
bereits Realität. Damit gestalten wir aktiv den Weg in die Gigabit-Gesellschaft in
immer mehr Regionen.”ANGA-Vizepräsident
Theo Weirich
Breitband: TK-Regulierung
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
36,2 %> 100 MBit/s
13,4 %50–99 MBit/s
16,4 %30–49 MBit/s
34,0 %< 29 MBit/s
Gebuchte Internetbandbreiten im BreitbandkabelQuelle: ANGA, Dezember 2016
Zur Messung sollen Kunden eine installierbare Version des bekannten BNetzA- Messtools verwenden (siehe dazu auch S. 26). Dieses Messtool hat die ANGA gemeinsam mit der gesamten TK-Branche wegen seiner technischen Mängel bereits in der Vergangenheit kritisiert. Im Rahmen einer Verbändestellungnahme sowie bei einer Anhörung der BNetzA hat die Branche erneut erhebliche Bedenken geäußert. Denn der unmittelbare Zusammenhang zwischen den Messergebnissen und einem etwaigen Kündigungsrecht des Kunden verleiht dem Messtool eine deutlich größere Bedeutung als bisher. Die ANGA drängt daher darauf, dass die Messergebnisse valide sind und technische Fehler nicht zulasten der Anbieter gehen.
NetzneutralitätSeit Gültigkeit der TK-Binnenmarktverordnung (TSM-VO) im Frühjahr 2016 gibt es europaweit einheitlich geltende Regeln zur Netzneutralität. Dazu gehören insbesondere Vorgaben zum Netzwerkmanagement und zu der Zulässigkeit von Diensten und Geschäftsmodellen. Im Sommer dieses Jahres untersuchte die BNetzA auf dieser Basis das Stream-On-Angebot der Deutsche Telekom, ein „Zero-Rating“-Produkt, bei dem die Nutzung von Video- und Musik-diensten nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird. Verstöße gegen die Netzneutralitäts-vorgaben kann die BNetzA mit Bußgeldern ahnden.
Die ANGA geht davon aus, dass „Zero-Rating“-Angebote grundsätzlich mit den Vorgaben der TSM-VO zur Netzneutralität vereinbar sind. Hierbei ist aus Sicht der ANGA sicherzustellen, dass es nicht zu einer Diskriminierung kleinerer TK-Anbieter kommt. Kooperationen etwa mit Inhaltepartnern sollten allen Unternehmen möglich und nicht einzelnen großen Anbietern vor-behalten sein.
BNetzA-Breitbandmesstool in der Kritik
Details zum Breitband-messtool siehe Seite 26
Breitband: TK-Regulierung
18
ANGA Tätigkeitsbericht 2017
20.09.2016 Teilnahme:Runder Tisch Kabel Analog- Digital-Umstieg (KADU)
22.11.2016 Teilnahme:BMJV-Anhörung EU-Urheberrechts-reform
29.11.2016 Teilnahme:Runder Tisch KADU
01.12.2016 Teilnahme:SPD-Dialog Digitalisierung/Wahlprogramm
11.11.2016 Teilnahme:Medienpolitischer Dialog der SPD-Bundestags-fraktion
21.02.2017 Teilnahme:Runder Tisch KADU
20.03.2017 Publikation:ANGA-Artikel in Promedia zu Online-TV
04.04.2017 Event:Runder Tisch Online-TV
25.04.2017 Teilnahme:Runder Tisch KADU
08.02.2017 Publikation:Brancheninitiative zur Erleichterung von Online-TV
Wettbewerbsfähigkeit in sich verändernden Märkten sicherstellen
Aktuelle Zahlen der Landesmedienanstalten belegen, dass sich der TV-Markt weiter verändert:
Mittlerweile empfangen zwei Drittel der TV-Haushalte Programme in HD; gegenüber 2016 ist das eine Steigerung um fast 24 Prozent. Für die Kabelhaushalte liegt diese Quote bei knapp 60 Prozent mit einem Wachstum von 28 Prozent seit dem Vorjahr. Ein besonders starkes Wachstum ist bei der Nutzung der HD-Programme der privaten Sender im Kabel zu ver-zeichnen: Fast 30 Prozent der Kabelhaushalte empfangen die HD-Programme der Privatsender; das entspricht einer Steigerungsrate von 47 Prozent.
Einen deutlichen Anstieg findet man beim Besitz von Smart-TVs, vor allem aber auch bei der Nutzung von Connected TV-Diensten wie Mediatheken und Streamingangeboten. Mittler weile haben 22,0 Prozent der TV-Haushalte mindestens ein TV-Gerät an das Internet angeschlossen; 31,9 Prozent haben mindestens einen Smart-TV. Connected TV liegt damit im Ergebnis bereits auf dem Niveau des TV-Empfangs über Satellit oder Kabel – auch wenn die Nutzungsdauer jedenfalls über alle Altersgruppen nicht vergleichbar ist.
Die Intensität der Nutzung nicht-linearer Angebote hängt weiterhin klar vom Alter ab: In den beiden jüngsten Altersgruppen nutzen mehr als die Hälfte der Zuschauer Videoinhalte aus dem Internet; etwa jeder Zehnte verzichtet sogar ganz auf klassisches Fernsehen am TV-Gerät. Dabei liegt das Fernsehgerät bei der Nutzung von Connected TV-Diensten nach wie vor vorne,
Steigendes Interesse an Premiumdiensten
Zunehmende Nutzung von Connected TV
und Abrufdiensten
Inhalte
Inhalte
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
03.05.2017 Teilnahme:Mediendialog Hamburg
11.07.2017 Teilnahme:Anhörung Plattform-regulierung der Staatskanzlei NRW
18.09.2017 Teilnahme:Runder Tisch KADU
19.06.2017 Teilnahme:EP-Bericht-erstattergespräch Online-TV
06.07.2017 Publikation:Verbändeerklärung zur Plattformregulierung
21.05.2017 Publikation:ANGA-Artikel in Promedia zur Plattformregulierung
08.08.2017 Teilnahme:Anhörung RStV zu Kooperationen öffentlich-rechtlicher Sender der Rund-funkkommission der Länder
05.07.2017 Teilnahme:Runder Tisch KADU
10.07.2017 Event:Verbändepräsentation Benutzeroberflächen für die Staats- und Senatskanzleien
gefolgt von Smartphone und Tablets. Leicht rückläufig ist die Nutzung am PC oder Laptop. Was die VoD-Plattformen betrifft, nutzen die meisten Zuschauer – wie im Vorjahr – YouTube. Netflix ist um 64 Prozent gewachsen, Amazon Video um 23.
Das alles zeigt, dass die Nutzer immer mehr Interesse an einem orts-, zeit- und geräte-unabhängigen Konsum von TV- und Video-Inhalten haben. Die Mitglieder der ANGA stehen bereit, ihren Kunden entsprechende Angebote zu machen, scheitern aber zu oft an gesetzlichen Vorgaben, die noch aus der analogen Welt stammen. Leider hat der Gesetzgeber bisher aus den Entwicklungen in Markt und Wettbewerb nicht die Schlussfolgerungen gezogen, die nötig wären, um die Konvergenz von Rundfunk und Internet angemessen zu berücksichtigen. Weder im Medien- noch im Urheberrecht stehen echte Reformen an, die diesem Bedürfnis der Nutzer Rechnung tragen.
Die ANGA positioniert sich sowohl alleine als auch gemeinsam mit anderen Verbänden in den Debatten um die Neuordnung von Urheber- und Medienrecht und bringt die Forderungen der Netzbetreiber aktiv in die politische Diskussion ein.
Unter anderem hat der Verband im Berichtszeitraum folgende Aktivitäten zu urheber- und medienrechtlichen Themen durchgeführt:
Inhalte
ANGA-Pressemitteilung zur Anpassung des
Rundfunkstaatsvertrages
20
ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Musterverträge für Fernsehen und Hörfunk
Der Verband stellt seinen Mitgliedsunternehmen als Serviceleistung Lizenzverträge für die Kabelweitersendung von Fernsehen und Hörfunk zur Verfügung. Die fertig verhandelten Musterverträge ermöglichen einen Rechteerwerb zu vergünstigten Konditionen und ohne eigenen Verhandlungsaufwand. Neben der RTL-Gruppe betrifft dies insgesamt zehn Ver-wertungsgesellschaften.
Mit der GEMA-Gruppe, die auch die Rechte für ARD und ZDF lizensiert, führt der Verband komplexe Verhandlungen über eine Weiterentwicklung des bestehenden Gesamtvertrags. Diskutiert wird insbesondere über die ip-basierte TV-Verbreitung (IPTV), Fernsehen im offenen Internet (WebTV/OTT) sowie zeitversetzte TV-Funktionalitäten wie Instant Restart und Replay TV (siehe dazu auch das Kapitel zum Urheberrecht für neue Fernsehformen auf Seite 22). Besonders umstritten ist die Bemessungsgrundlage bei Produktbündeln aus TV, Internet und Telefonie. Mit dem Abschluss eines neuen Gesamtvertrags ist in 2018 zu rechnen.
Die VG Media, die insbesondere die Rechte der ProSiebenSat.1-Gruppe wahrnimmt, hatte den seit 2003 bestehenden Gesamtvertrag mit dem Verband zum Ende des Jahres 2016 gekündigt. Die Verhandlungen über einen neuen Gesamtvertrag sind dann nach intensiven Verhandlungen gescheitert. Grund waren neue Forderungen der VG Media insbesondere zur Bemessungs-grundlage und für IPTV. Der Verband wird deshalb bis zum Jahresende einen förmlichen Schiedsantrag bei der amtlichen Schiedsstelle für Streitigkeiten mit urheberrechtlichen Verwer-tungsgesellschaften einreichen. Ein solches Schiedsverfahren muss einer gerichtlichen Klage zwingend vorausgehen.
Rechtsgutachten zur Kabelweitersendung und IPTV
Zur Vorbereitung des Schiedsantrags gegen die VG Media hat der Verband zwei Rechts- gutachten in Auftrag gegeben. Gutachter ist Prof. Dr. Alexander Peukert. Er ist Professor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Mitglied des Fachausschusses für Urheber- und Verlagsrecht der Deutschen Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR). Zudem wirkt er als Autor an führenden Kommentaren und Lehrbüchern zum Urheberrecht mit.
Schiedsverfahren gegen VG Media
Inhalte: GEMA und VG Media
GEMA & VG Media
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Das Gutachten zur urheberrechtlichen Einordnung von IPTV (als eigenes Angebot des Netzbetreibers an seine Anschlusskunden) begründet eindrucksvoll, dass hierfür die gleichen urheberrechtlichen Grundsätze und Vorschriften gelten wie für klassisches Kabelfernsehen. Es besteht ein Kontrahierungszwang der Rechteinhaber und auch die Angemessenheit der Nutzungsbedingungen beurteilt sich nach denselben Kriterien. Der Einsatz eines anderen Signalübertragungsstandards rechtfertigt keine höheren Vergütungssätze.
Das zweite Rechtsgutachten analysiert ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und stellt die bisherige Lizenzpraxis weitergehend in Frage. Nach dem Gutachten folgt aus dem Urteil, dass innerhalb des drahtlosen Empfangsgebiets gesondert erlaubnis- und vergü-tungspflichtig grundsätzlich nur noch der Vertrieb verschlüsselter Programmbouquets ist. Hinter den Forderungen der Verwertungsgesellschaften für das normale Basisfernsehangebot steht dagegen seit dem neuen Urteil ein dickes Fragezeichen. Der Verband wird die neuen Erkenntnisse in alle künftigen Lizenzverhandlungen und das Schiedsverfahren gegen die VG Media einbringen.
Neues EuGH-Urteil stellt Lizenzpflicht in Frage
„Die Lizenzverträge der ANGA sind eine sehr wichtige
Serviceleistung. Sie ermöglichen einen einfachen und vergüns-
tigten Rechteerwerb – auch mit Blick auf die Veränderungen
durch Online-TV.”ANGA-Vizepräsident
Bernd Thielk
Inhalte: GEMA und VG Media
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Modernisierung des Urheberrechts für neue Fernsehformen
Erleichterung der Lizensierung von IPTV, Online-TV und zeitversetztem Fernsehen Im Berichtszeitraum hat der Verband sich in vielfältiger Weise dafür eingesetzt, die Rechte-klärung für die Weitersendung von TV- und Hörfunkprogrammen infrastruktur- und technologie neutral auszugestalten.
Zur Gigabit-Gesellschaft gehört nicht nur der Breitbandausbau. Genauso relevant sind neue TV-Dienste – und die dafür notwendige Rechtssicherheit. Die Gesetzgeber in Brüssel und Berlin müssen hierzu im Urheberrecht die Weichen konsequent auf Innovation stellen. Fakt ist, dass die Verbraucher Fernsehprogramme zunehmend flexibel nutzen möchten, egal wann, wo und mit welchem Endgerät. Deshalb wollen die Netzbetreiber der ANGA ihre Zusatzangebote im IP-Standard entsprechend ausbauen.
Innovationen im TV- Markt erfordern modernes
Urheberrecht
Inhalte: Urheberrecht
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Voraussetzung ist, dass sie die notwendigen Rechte gebündelt über Verwertungs gesellschaften erwerben können, so wie es seit vielen Jahren beim klassischen Kabelfernsehen üblich ist. Denn an Fernsehprogrammen sind so viele einzelne Rechteinhaber wie z. B. Produzenten, Autoren, Komponisten und Regisseure beteiligt, dass der vorherige Erwerb für die Netz-betreiber kaum praktikabel ist; sie wissen gar nicht, welche Rechteinhaber an einem Fernseh-programm und den einzelnen Sendungen beteiligt sind. Diese Rechtezersplitterung bildet in der Praxis die größte Hürde für die Einführung neuer Fernsehformen. Das gilt für IPTV genauso wie für die zeitversetzte Verbreitung (Replay oder Catch-Up-TV).
Derzeit diskutiert der Europäische Gesetzgeber einen Verordnungsentwurf, der hier Ver-besserungen bringen soll. Im September 2016 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Online-TV und die IP-basierte Weitersendung vor, der derzeit in Parlament und Rat diskutiert wird. Die Verordnung knüpft an das Regime der Satelliten- und Kabel-richtlinie von 1993 an. Leider greift der Kommissionsentwurf an entscheidenden Stellen zu kurz, um alle Probleme in der Praxis lösen zu können: – Der Verordnungsentwurf nimmt bei der Weiterverbreitung ausdrücklich das offene Internet,
also OTT/WebTV aus. Das erscheint im Jahr 2017 und vor dem Hintergrund der „Digitalen Agenda“ der Europäischen Union erstaunlich und antiquiert.
– Der Entwurf regelt ausdrücklich nur die grenzüberschreitende Verbreitung, also nur ausländische Sender und damit nur einen kleinen Teilbereich der relevanten Programme. Dadurch würden für ein und dasselbe TV-Produkt mit deutschen und ausländischen Programmen künftig parallel die Verordnung und die Regelungen des deutschen Urheber-rechtsgesetzes gelten. Das ist wenig praktikabel.
– Der Entwurf erweckt den Eindruck, IPTV im geschlossenen leitungsgebundenen Netz („Kabelfernsehen im IP-Standard“) falle nicht unter die bereits genannte Satelliten- und Kabelrichtlinie. Das widerspräche dem gerade im europäischen Recht anerkannten Grundsatz der Technologieneutralität und auch der weitgehend einhelligen Rechts meinung zur entsprechenden Vorgabe im deutschen Urheberrechtsgesetz in der Rechtspraxis. Aufgrund dieser Irritation wäre die Verordnung sogar ein Rückschritt.
Wie dringlich das Thema ist, zeigt eine gemeinsame Erklärung der ANGA und weiterer führender Verbände, Sender und Verwertungsgesellschaften für ein infrastruktur- und technologieneutrales Urheberrecht. Unterstützt wird der Aufruf von ANGA, APR, ARD, Bitkom, BVDW, eco, den Verwertungsgesellschaften GEMA, GÜFA, TWF, VFF, VG Bild-Kunst und VG Wort, dem vzbv und dem ZDF. Die Beteiligten nennen darin zehn gute Gründe für eine infrastruktur- und technologieneutrale Ausgestaltung des Rechtsrahmens für die Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen.
Unabhängig von den Entwicklungen auf der europäischen Ebene ist aber auch der deutsche Gesetzgeber aufgerufen, die Weichen für ein modernes Urheberrecht zu stellen. Erforderlich sind eine Anpassung des deutschen Urheberrechtsgesetzes und die technologieneutrale Aus-gestaltung der dort bereits geregelten Kabelweitersendung. Nur das würde sicherstellen, dass die vereinfachte Rechteklärung auch für deutsche Sender greift. Im nächsten Schritt sollte die kollektive Rechtewahrnehmung dann auch auf zeitversetzte Fernsehangebote ausgedehnt werden, denn hier liegt letztlich das größte Innovationspotenzial für „Online-TV“.
Gemeinsame Branchen-erklärung zu Online-TV
„Online-TV und zeitversetzte Fernsehfunktionalitäten werden immer wichtiger.
Wir brauchen dafür dringend einen neuen, technologie-neutralen Rechtsrahmen.”
ANGA-Geschäftsführer Dr. Peter Charissé
Inhalte: Urheberrecht
24
ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Plattformregulierung
Die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen hat im April einen Diskussionsentwurf für eine Neufassung der Plattformregulierung im Rundfunkstaatsvertrag vorgelegt. Der Entwurf soll die Maßgaben der Plattformregulierung an die Medienkonvergenz anpassen.
Die ANGA hat sich intensiv in die Debatte über diesen Entwurf eingebracht: – In einer eigenen Stellungnahme hat der Verband umfangreiche und detaillierte Vorschläge
vorgelegt, wie sich gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Anbieter vergleichbarer Dienste erzielen lassen.
– Ein gemeinsames Papier von ANGA, Bitkom, eco und ZVEI stellt die Bedenken gegenüber verschärften Auffindbarkeitsregeln in den Mittelpunkt.
– Gemeinsam haben die Verbände eine praktische Demonstration der verschiedenen Benutzeroberflächen für Vertreter der Länder organisiert, um das Verständnis für die komplexe Thematik zu steigern.
Aus Sicht der ANGA bedarf der Entwurf an wesentlichen Stellen der Nachbesserung. Die Kritik des Verbands richtet sich vor allem auf folgende Punkte:
Künftig sollen Benutzeroberflächen verpflichtet sein, bestimmte Inhalte besser zu behandeln als andere. Dadurch sollen Nutzer diese Inhalte besonders leicht auf den Oberflächen finden können. Eine solche Privilegierung wirft allerdings zahlreiche Fragen auf, die noch unbeant- wortet sind. Denn die Privilegierung einiger bedeutet immer auch die Diskriminierung aller anderen. Zudem ist gerade bei den wichtigen Vollprogrammen davon auszugehen, dass sie schon nach Nichtdiskriminierungsgrundsätzen und gelebter Praxis so platziert werden, dass sie ohne weiteres auffindbar sind.
Such- und Empfehlungssysteme nehmen künftig eine Schlüsselrolle für die Navigation ein. Dafür müssen sie sich am Kriterium der Relevanz orientieren, anbieterübergreifend erfolgen und sowohl lineare als auch nicht-lineare Inhalte anzeigen können. Technisch geschieht die Anzeige im Regelfall durch Überblendung oder Skalierung. Leider macht der vorgelegte Entwurf jede Überblendung oder Skalierung von der Zustimmung des Rundfunkveranstalters abhängig; nur ausnahmsweise kann der Nutzer diese im Einzelfall auch selbst auslösen. Diese Wertung ist rückwärtsgewandt und geht einseitig zu Lasten der Nutzer. Zumindest ein generelles Opt-in müsste möglich sein, um sicherzustellen, dass die Nutzer interessierende Inhalte über Such- und Empfehlungssysteme zur Kenntnis nehmen können.
Diese Vorgaben benachteiligen die nationalen Medienplattformen im Wettbewerb mit großen, internationalen OTT-Plattformen, die diesen Regelungen nicht unterworfen sind. Die ANGA fordert daher die Politik auf, den eingeschlagenen Kurs zu korrigieren und sicher-zustellen, dass die künftige Regulierung des konvergenten Medienmarkts Innovationen fördert statt behindert.
Privilegierung einzelner Inhalte wirft Bedenken auf
Einschränkungen für Suche und Empfehlungen
sind nicht gerechtfertigt
„Unsere Kunden wollen heute ihr Fernsehen zu jeder Zeit, an
jedem Ort und auf jedem Gerät. Das anzubieten sollte
regulatorisch für uns genauso einfach sein wie für die
globalen Internet-Plattformen.”ANGA-Vorstand
Lutz Schüler
Inhalte: Medienpolitik
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
TV-Volldigitalisierung im Kabel
Die Zahl der Kunden, die digitale Angebote nutzen, wächst stetig weiter; nach dem Digitalisierungs bericht 2017 liegt sie jetzt bei 88,6 Prozent. Diese Entwicklung bestätigt die Prognose der ANGA, dass bis spätestens Ende 2018 die Voraussetzungen für einen Ausstieg aus der analogen TV-Übertragung vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass bis Ende 2019 die meisten Netzbetreiber die analoge TV-Verbreitung eingestellt haben; Unitymedia hat bereits im Sommer 2017 die Abschaltung der analogen Programme vollzogen.
Das digitale TV-Angebot ist hinsichtlich Umfang und Qualität deutlich attraktiver für die Nutzer. Zudem schafft die Abschaltung der analogen Übertragung zusätzliche Kapazitäten, die ein noch größeres Angebot an linearen und nicht-linearen Fernseh- sowie Internetdiensten mit Bandbreiten im Gigabit-Bereich ermöglichen.
Gesetzliche FlankierungEine gesetzliche Flankierung der Abschaltung des Analogfernsehens würde diese Entwicklung auch von Seiten der Politik unterstützen. Daher fordert die ANGA den Gesetzgeber auf, ein Auslaufen der analogen Übertragung bis spätestens Ende 2019 sicherzustellen. Das würde Rechtssicherheit für Netzbetreiber und Kunden schaffen und einen reibungslosen Umstieg fördern.
Einheitliche Kommunikation Von großer Bedeutung im Rahmen des Umstiegs ist eine einheitliche Kommunikation gegen-über Kunden und Partnern. Die ANGA begrüßt, dass die Landesmedienanstalten diesen Kommunikationsprozess begleiten, und engagiert sich im Rahmen des Runden Tischs „Kabel Analog-Digital-Umstieg“ der Landesmedienanstalten. Schwerpunkt der Diskussion des Run-den Tischs ist die Einrichtung eines Projektbüros, das die Branche durch die Entwicklung einer Dachkommunikation sowie einzelner Maßnahmen unterstützen soll. Modell dafür sind ähnliche Aktivitäten im Rahmen der Beendigung von DVB-T und der analogen Satelliten-übertragung. Die ANGA bringt sich aktiv in diese Debatte ein um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen einen Mehrwert für die betroffenen Netzbetreiber darstellen.
„Die Abschaltung der analogen TV-Übertragung im Kabel
schafft Kapazität für Gigabit -Bandbreiten. Um Rechts-
sicherheit zu schaffen, sollte dieser Umstieg von einer
gesetzlichen Regelung flankiert werden.”
ANGA-Vizepräsident Gerhard Mack
Digitale TV-Nutzung im KabelQuelle: Kantar TNS – Digitalisierungsbericht 2017
2011 2012 2014 20162013 2015 2017
42,5 % 48,2 % 62,9 % 82,1 %55,9 % 72,5 % 88,6 %
Inhalte: Digitalisierung
ANGA-Pressemitteilung zur TV-Volldigitalisierung
26
ANGA Tätigkeitsbericht 2017
TechnikNeues Messtool der BNetzA
Nachdem die BNetzA im März 2017 ihre turnusmäßige Breitbandmessstudie vorgestellt hatte, veröffentlichte sie im Juli eine Mitteilung zur Abweichung bei Breitbandgeschwindigkeiten. Die Behörde will damit für die Nutzer von Breitbanddiensten definieren, wann bei Festnetz-anschlüssen eine nicht vertragskonforme Leistung bezüglich der Downloadgeschwindigkeit vorliegt (siehe dazu auch S. 16). Nutzer sollen dies gegenüber dem TK-Anbieter anhand klarer Kriterien nachweisen können.
Nach Ansicht der Bundesnetzagentur liegt eine nicht vertragskonforme Leistung vor, wenn: – nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich
vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden, – die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Mes-
sungen erreicht wird oder – die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen
jeweils unterschritten wird.
Um diese Anforderungen zu messen, hat die BNetzA eine installierbare Version ihres Messtools entwickelt. Diesem gegenüber hat die ANGA – ebenso wie die gesamte Branche – erhebliche Bedenken: Anstelle von objektiv vorliegenden und vertraglich festgelegten Werten bewertet es durch mehrere Faktoren beeinflusste Parameter. Im Ergebnis führt das dazu, dass die installierbare Version nicht die wirklich anliegende Breitband-Geschwindigkeit dokumentiert.
Das Hauptproblem ist, dass sich die Messung nicht auf das vom Anbieter zu ver antwortende Anschlussnetz beschränkt, sondern dass die gesamte Internetstrecke gemessen wird. Dies führt vor allem bei kleinen Netzbetreibern zu Schwierigkeiten, da sie den Zugang zu den Mess-Servern nicht in gleicher Weise über das Internet optimieren können wie größere Be-treiber. Der fehlende Einfluss beim Routing kann zu abweichenden Messergebnissen führen z. B. aufgrund von Bandbreitenbegrenzungen in den gegebenen Internet-Routen. Auch die Ausstattung beim Endkunden beeinflusst die Messungen, da verschiedene Dienste, die auf PC/Laptop und Smartphone/Tablet im Hintergrund laufen, nicht berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass die In-Home-Netze (z. B. Kabel, Dosen, Switche, WLAN, PLC usw.) neben der genutzten Browserversion großen Einfluss auf die Performance der Breitbandmessung nehmen.
Diese Bedenken hat die ANGA sowohl in gemeinsamen Verbändestellungnahmen als auch direkt gegenüber der BNetzA vorgetragen. Die ANGA bemüht sich weiterhin um einen konstruktiven Austausch mit der BNetzA und berät das jeweilige Vorgehen und die Details in den verschiedenen Gruppen innerhalb der ANGA.
Technische Richtlinie zur Sicherheit von Breitbandroutern
Nach dem Angriff auf Router der Telekom-Kunden im vergangenen Jahr konzentrieren sich Innen-, Justiz- und Wirtschaftsministerium zusammen mit der BNetzA und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verstärkt auf die Frage der Sicherheit von Routern.
BNetzA legt Leitlinien für den Nachweis von Bandbreiten-
abweichungen vor
Technik
ANGA-Stellungnahme zum Sourcecode der Breitbandmessung
ANGA-Stellungnahme zum Messtool
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Als Folge plant das BSI nun eine technische Richtlinie (BSI-TR) für die Sicherheitseigenschaften von Breitbandroutern.
Die technischen Richtlinien des BSI sind zunächst unverbindliche Vorschläge, wie IT- Sicherheit in einem bestimmten Bereich angemessen umgesetzt werden kann. Erst durch Dritte kann eine technische Richtlinie verbindlichen Charakter erhalten. Für den Erlass von ver bindlichen (zusätzlichen) Anforderungen für das Inverkehrbringen von Breitbandroutern wäre jedoch aus-schließlich die EU zuständig. Gegebenenfalls werden die technischen Richtlinien des BSI zur Grundlage der Einführung eines (eventuell freiwilligen) Gütesiegels der damit befassten Ministerien BMI, BMJ und BMWi; ob ein solches Gütesiegel freiwilligen oder verpflichtenden Charakter hätte, ist derzeit noch nicht abzusehen. Ebenfalls offen ist die Frage, wie die EU-Kommission auf ein solches Vorgehen reagieren würde.
Die ANGA ist in diesen Diskussionsprozess aktiv involviert, damit die technischen Entwicklungen aus den Bereichen der Netzneutralität, der TSM VO und dem Endgerätegesetz berücksichtigt werden. Keinesfalls darf eine technische Richtlinie des BSI zu Breitbandroutern die gesetzlichen Anforderungen in Frage stellen, die sich z. B. aus dem Telekommunikations gesetz, dem Funk-anlagengesetz oder der Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung zum Inverkehrbringen von Endgeräten ergeben. Auch die installierten DOCSIS-Kabel-Router darf eine solche BSI-TR nicht in ihrer Funktionalität beschränken.
In einem nächsten Schritt wird das BSI intern einen Entwurf vorbereiten und der Fach-öffentlichkeit vorstellen; bis April 2018 soll die Technische Richtlinie dann fertig gestellt sein.
Bundesregierung diskutiert Gütesiegel für Routersicherheit
Vorratsdatenspeicherung aktuell
Infolge eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat die BNetzA die Durchsetzung der Regeln zur Vorrats-datenspeicherung vorerst ausgesetzt. Die gesetzliche Pflicht zur Speicherung von Vorratsdaten nach §§ 113a ff. TKG gilt grundsätzlich seit dem 1. Juli 2017. Notwendig gewordene Änderungen an der TK-Überwachungsverordnung (TKÜV) und der hierauf aufbauenden Technischen Richtlinie (TR TKÜV) wurden im Sommer fertiggestellt und sind in Kraft getreten.
Die Entscheidung der BNetzA berührt die eigentliche Speicherpflicht nicht. Die Behörde konnte lediglich beschließen, die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung nicht durchzusetzen, also insbesondere keine Bußgeldverfahren einzuleiten. Grundsätzlich müssen die Unter-nehmen die technischen Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung nach der TR TKÜV erfüllen; dafür gilt eine Frist bis zum 14. Juni 2018 (§ 110 Abs. 5 TKG). Die Frage, ob die Aussetzungsentscheidung der BNetzA diese Übergangsfrist verlängert, ist derzeit offen.
Offen ist auch, wie es nach der Entscheidung des OVG NRW in der Hauptsache weitergeht. Grundsätzlich gilt die Entscheidung des Gerichts nur gegenüber dem klagenden Unternehmen, andere Unternehmen können sich also nicht darauf berufen. Die ANGA steht mit der BNetzA in engem Kontakt über die derzeitigen und die weiteren Entwicklungen.
Technik
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Onlineauftritt
Nach mehr als sechs Jahren hat der Verband im Berichtszeitraum seinen Online-Auftritt modernisiert:
DesignDie ANGA-Website hat ein dynamisches Design erhalten, um je nach Displaygröße und Displayform (Querformat vs. Hochformat), mit Smartphones und Tablet die beste Darstellung zu erreichen. Die Aufteilung der Inhalte und die Menüführung passen sich für eine optimale Lesbarkeit automatisch an (responsives Design). Außerdem werden damit auch die unter-schiedlichen Eingabemethoden von Maus (klicken, überfahren) und Touchscreen (tippen, wischen) berücksichtigt.
FlexibilitätMit der neuen Seite lassen sich aktuellere und mehr Inhalte auch mit unterschiedlichen Darstellungen u. a. mit Bilder, Fotos, Grafiken und Videos einbinden. Das ermöglicht eine schnelle Reaktion auf aktuelle Entwicklungen und steigert die inhaltliche Relevanz der Seite.
Social MediaAußerdem erfolgt parallel die Einbindung der Social-Media-Aktivitäten. Damit werden die verschiedenen Kommunikationskanäle des Verbands optimal miteinander verzahnt.
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Social Media
Im Berichtszeitraum hat die ANGA ihre Social-Media-Aktivitäten auf Facebook und Twitter deutlich intensiviert. Auf den Kontakt- und Informationsportalen XING und LinkedIn hat der Verband jeweils eine Seite für Beiträge und Veranstaltungen eingerichtet und seitdem parallel zur Webseite mit den ANGA-Inhalten angereichert. Über die vier Social Media-Portale berichtet der Verband aktuell mit Texten sowie Fotos, Bildern, Grafiken und Videos über die Branchen-themen und verstärkt so die Außenwirkung. Diese Intensivierung der Social Media-Aktivitäten hat die Reichweiten messbar gesteigert.
Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
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ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Presse/Publikationen
Zum Schwerpunkt der Pressearbeit zählen Pressemitteilungen zu breitband-, urheberrechtlichen und medien-politischen Themen sowie Interviews und Namensartikel in Fachzeitschriften und -portalen. Veranstaltungen und Publikationen des Verbands dienen als Anlässe für Pressearbeit.
Zusätzlich kommuniziert die ANGA politische Positionen und aktuelle Marktdaten in eigenen Publikationen: – Der ANGA-Politikbrief bietet vierteljährlich Informationen zum Verband, zur Medien- und TK-Politik sowie
Veranstaltungshinweise. – Die „Forderungen zur Bundestagswahl 2017“ dienten der Kommunikation zu zentralen Verbandsthemen
gegenüber der Politik. – Das Faktenblatt „Das deutsche Breitbandkabel“ ist 2017 in 9. Auflage erschienen und kommuniziert die
wichtigsten Kennzahlen des Marktes zu Breitbandinternet. – Zum Symposium Breitbandpolitik 2017 hat die ANGA gemeinsam mit den beteiligten Verbänden eine Broschüre
mit politischen Forderungen, Kennzahlen und Statements anderer Akteure veröffentlicht.
Veranstaltungen
Die ANGA organisiert regelmäßig Veranstaltungen zum Austausch mit Vertretern aus Presse, Politik und Branche:
POLITIKBRIEFANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e. V.
032016
Eine starke Verbindung: Konnektivität für den europäischen Binnenmarkt
»
POLITIKBRIEFANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e. V.
012017
Das deutsche Breitbandkabel 2017:
ANGA stellt Marktzahlen vor
ANGA Fact Sheet Breitband 2017
13,4 %
34,0 %
POLITIKBRIEFANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e. V.
022017
Beispiel Unitymedia: Etwa 85% der Neukunden buchen mindestens 120 Mbit/s (Vorjahr: 50%)
Beispiel Vodafone:Knapp 50%
der Neukunden buchen 200 Mbit/s
oder 400 Mbit/s.
+27% +57%
Anschlüsse in Mio.
Steigender Bedarf an immer höheren Bandbreiten
Beispiel willy.tel: Anteil von 80% bei
100 MBit/s-Anschlüssen.
Das deutsche Breitbandkabel 2017 Breitbandinternet
Infrastruktur für die Gigabit-Gesellschaft Infrastruktur für die Gigabit-Gesellschaft
Die Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsinternet gilt zunehmend als zentrale Frage bei der Entwicklung der Gigabit-Gesellschaft. Bereits in wenigen Jahren werden Unternehmen und Bürger Bandbreiten im Gigabit-Bereich benötigen. Die Netzbetreiber der ANGA werden in den kommenden Jahren fast 30 Millionen Haushalten in Deutschland Gigabit-Geschwindigkeiten anbieten können – teils über glasfaserbasierte HFC-Netze und teils über Glasfaser bis ins Haus.
Steigende Nachfrage nach hohen Bandbreiten
Ende 2016 buchten ca. 50 Prozent der Internetkunden der ANGA- N etzbetreiber Bandbreiten von 50 MBit/s oder mehr. Das ent-spricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 14 Prozent; in der Klasse 100 MBit/s oder mehr beträgt das Wachstum im Vergleich zum Vorjahr sogar 20 Prozent.
Wichtiger Beitrag zur Breitbandversorgung
Die Netzbetreiber der ANGA leisten einen wichtigen Beitrag zur Breitbandversorgung – sie können mehr als 70 Prozent der deutschen Haushalte einen Breitband anschluss zur Verfügung stellen. Bereits heute bieten sie Anschlüsse mit 400 MBit/s und mehr an. Damit gehen sie weit über die politische Vorgabe einer flächendeckenden Verfügbarkeit von 50 MBit/s bis 2018 hinaus.
Breitbandverfügbarkeit in Deutschland ≥ 50 MBit/s
Gigabit-Technologien legen im Breitbandmarkt zu
Das Wachstum im Breitbandmarkt in den letzten Jahren entfiel größtenteils auf die Zugangstechnologien HFC und FTTH/B, während DSL die Kundenzahl konstant halten konnte.
36,2 %
13,4 %
Gebuchte Internetbandbreitenim Breitbandkabel
Kabel-Internet und -Telefonie (in Mio. Kunden)
4,4
4,3
3,6
3,6
3,0
3,0
2,3
2,2
5,0
4,9
6,0
5,4
6,6
6,3
7,2
7,0
Die HFC- Netzbetreiber weisen sowohl bei Internet als auch bei Telefonie stabile Steigerungsraten von jeweils ca. 10 Prozent aus.
Breitbandanschlüsse (in Mio. Kunden)
28,5
5,00,323,2
29,8
6,00,423,4
30,6
6,60,523,5
31,3
7,20,723,4
73 % 7,1 % 44,9 %
Öffentlichkeitsarbeit
ANGA- Pressemit-teilungen
31
ANGA Tätigkeitsbericht 2017
Im Durchschnitt werden jeden Tag rund
von der ANGA-Website heruntergeladen.
10 Publikationen
Öffentlichkeitsarbeit
Workshops
Die Workshops der ANGA dienen dem Austausch mit Mitgliedern und Branchenexperten. Der Verband informiert über aktuelle Entwicklungen in Technik und Regulierung und bietet eine Plattform für die Diskussion zu wichtigen Branchenthemen.
Die Workshops werden auf der ANGA-Homepage und in den sozialen Medien angekündigt. Bei Interesse können sich ANGA-Mitglieder durch eine E-Mail an info@anga.de mit der Betreffzeile „Workshop“ auf den Einladungsverteiler setzen lassen.
Oktober 2016ANGA Mitglieder-Workshop „Breitband und Regulierung“ – Breitband-ausbau, Zugangsfragen, Verbraucherschutz
März 2017ANGA Mitglieder-Workshop „Vorratsdatenspeicherung und Transparenz“ – Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf das Sicherheitskonzept und mögliche Erfüllungsgehilfen
September 2017ANGA Mitglieder-Workshop „Breitbandqualität, Transparenz und Vorrats- datenspeicherung in neuem Licht“
Die Veranstaltungen werden auf der ANGA- Homepage, mit Info-E-Mails und in den sozialen Medien angekündigt. Bei Interesse können sich ANGA-Mitglieder durch eine E-Mail an info@anga.de mit der Betreffzeile „Veranstaltungen“ auf den Einladungsver-teiler setzen lassen.
Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der ANGA nahmen außerdem als Referenten an Kongressen und Diskussionsrunden teil und zeigten dadurch Präsenz bei nationalen und internationalen Veranstaltungen.
– November 2016: ANGA-Mitgliederversammlung und Jahresempfang – Dezember 2016: ANGA-Frühstück mit Mitgliedern des Bundestages – April 2017: Diskussionsrunde „Digitalpolitik nach der Bundestagswahl“ mit Mitgliedern
des Bundestages – Mai 2017: Im Rahmen der ANGA COM fand zum fünften Mal das Netzwerktreffen
„Frauen@ANGA COM“ mit Vertreterinnen der Breitband-, Medien- und Telekom-munika tionsbranche statt.
– Juli 2017: Praxis-Workshop „Darstellung von Benutzeroberflächen“ für die Staats- und Senatskanzleien mit Blick auf die geplanten Anpassungen zu einer modernen Medien regulierung
– September 2017: „Symposium Breitbandpolitik“ zusammen mit den TK-Verbänden BREKO, BUGLAS und VATM sowie dem FTTH Council Europe zur bevorstehenden Bundestagswahl mit Blick auf die Investitionen in Gigabit-Netze.
Geschäftsstelle Köln: Nibelungenweg 2, 50996 Köln; Geschäftsstelle Berlin: Reinhardtstraße 14, 10117 BerlinGeschäftsführung: Dr. Peter Charissé und Dr. Andrea HuberTelefon +49 (0221) 390 9000, Fax +49 (0221) 390 90099
www.anga.de; www.facebook.com/ANGA.Verband; twitter.com/ANGA_Verband
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