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blickpunktSteuernWeniger Steuern ndash mehr Geld
Ausgabe 12 | 2011
Liebe Steuer-Sparer
hoffentlich werden Sie die Steuer-entlastungen im kommenden Jahr positiv im Geldbeutel spuumlren Uumlber bis zu 124 Euro pro Jahr koumlnnen sich die Bundesbuumlrger 2012 freuen Aber auch in anderen Bereichen soll vieles einfacher werden Was sich 2012 alles aumlndert haben wir fuumlr Sie in einer Uumlbersicht in der aktuellen Ausgabe zusammengefasst
Auszligerdem lesen Sie
bull Elektronische Lohnsteuerkarte auf 2013 verschoben
bull Steuerliche Neuregelungen
bull Kleine Helfer im Haushalt
bull Richtig Spenden
Viele weitere geldwerte Tipps finden Sie auf unserem Portal unter wwwsteuernsparende
Fuumlr Ihre Treue zu uns in diesem Jahr moumlchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken Die Redaktion von blickpunkt Steuern wuumlnscht Ihnen ein gutes neues Jahr 2012
Viel Spass beim Lesen
Ihre
Monika Stuart-Houghton
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E D I T O R I A LFinanzverwaltung verschiebt elektronische Lohnsteuerkarte auf 2013Urspruumlnglich sollte die gute alte Lohnsteuerkarte aus Karton schon vor einem Jahr abgeschafft werden Doch da die Einfuumlhrung der neuen elektronischen Lohnsteuerkar-te (ELStAM) auf 2012 verschoben wurde galt die Papier-Karte aus dem Jahr 2010 auch 2011 weiter Nun bleibt die alte Karte sogar 2012 noch guumlltig da wegen unerwarteter EDV-Probleme in der Finanzverwaltung der ELStAM-Start voraussichtlich erst zum 112013 klappt Allein die von den Finanzaumlmtern im Herbst 2011 an Millionen von Arbeitnehmern verschickten Mitteilungen uumlber die individuellen ab 2012 guumlltigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale waren in zahlreichen Faumlllen fehlerhaft
Welche Folgen diese erneute Verschiebung fuumlr Arbeitnehmer hat hat das Bundesfinanzminis terium Anfang Dezember naumlher erlaumlutert
Die Papierlohnsteuerkarte fuumlr 2010 gilt 2012 weiter
Die Eintragungen auf der letzten Lohnsteuerkarte 2010 bzw einer vom Finanzamt 2011 ausgestellten Ersatzbescheinigung in Bezug auf die Steuerklasse die Anzahl der Kinder freibetraumlge das Kirchensteuermerkmal und einen Lohnsteuerfreibetrag gelten 2012 weiter Anhand dieser Lohnsteuerabzugsmerkmale muumlssen die Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug 2012 ndash wie schon 2011 ndash ermitteln Wird 2012 der Arbeitsplatz ge-wechselt muumlssen Sie die Lohnsteuerkarte 2010 (bzw die Ersatzbescheinigung 2011) vom alten Arbeitgeber zuruumlckfordern und sie Ihrem neuen Arbeitgeber aushaumlndigen
Wenn sich die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht geaumlndert haben
Haben sich gegenuumlber den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 keine Aumlnde-rungen bei der Steuerklasse der Anzahl der Kinderfreibetraumlge der Konfession usw ergeben muumlssen Sie nichts unternehmen Die alten Eintragungen gelten weiter sodass Ihr Arbeitgeber weiterhin auf Basis dieser Verhaumlltnisse den Lohnsteuerabzug vornehmen wird
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blickpunktSteuern 2Ausgabe 12 | 2011
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Wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht mehr aktuell sind Stimmen die auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Lohnsteuerabzugs-merkmale nicht mehr sollten Sie diese beim Finanzamt aumlndern lassen Dazu sind Sie sogar verpflichtet wenn die Aumlnderung zu Ihren Ungunsten ist etwa weil ab 2012 eine unguumlnstigere Steuerklasse wegen Scheidung zur Anwendung kommt oder sich die Zahl der Kinderfreibetraumlge wegen Wegfalls des Kindergeldanspruchs fuumlr ein Kind verringert
Keine Aumlnderungspflicht besteht wenn ein bislang eingetragener Lohnsteuerfreibetrag fuumlr 2012 gesenkt oder gestrichen werden muumlsste Trotzdem sollten Sie auch diese Aumlnderung Ihrem Finanzamt rechtzeitig mitteilen sonst kommt es mit der Steuererklauml-rung 2012 zu einer Steuernachzahlung
Wie erfaumlhrt der Arbeitgeber von den geaumlnderten Eintragungen
Nachdem die ELStAM-Datenbank den Arbeitgebern erst 2013 zur Verfuumlgung steht muumlssen Sie Ihren Arbeitgeber uumlber Aumlnderungen Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale fuumlr 2012 selber informieren Sonst bleiben die Aumlnderungen mangels neu ausgestellter Lohnsteuerkarten beim Lohnsteuerabzug unberuumlcksichtigt Dafuumlr gibt es folgende Moumlglichkeiten
bull Grundsaumltzlich koumlnnen Sie Ihrem Arbeitgeber das im Herbst 2011 versandte Informa-tionsschreiben Ihres Finanzamts uumlber die erstmals elektronisch gespeicherten Daten fuumlr den Lohnsteuerabzug 2012 vorlegen Voraussetzung dafuumlr ist aber dass die darin enthaltenen Angaben richtig sind und dass kein normaler Lohnsteuerfreibetrag existiert Denn in diesen Schreiben wurden nur Pauschbetraumlge fuumlr Behinderte bzw Hinterbliebene ausgewiesen
bull Stimmen die Angaben in dem genannten Informationsschreiben nicht oder wollen Sie ab 2012 einen beim Finanzamt neu beantragten Freibetrag beim Lohnsteuerab-zug beruumlcksichtigen lassen sollte dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhaumlltnisses ein Ausdruck Ihrer ab 2012 guumlltigen bdquoelektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmaleldquo (abgekuumlrzt ELStAM) vorgelegt werden Fehlt Ihnen der Ausdruck so besorgen Sie sich diesen bei Ihrem Finanzamt
Wenn der Lohnsteuerabzug 2012 nicht korrekt ist
Sofern 2012 Ihr Arbeitgeber einen unzutreffenden Lohnsteuerabzug vorgenommen hat koumlnnen Sie dies erst mit Ihrer Einkommensteuererklaumlrung 2012 korrigieren lassen Das kann zum Beispiel passieren wenn Sie als Berufspendler erstmals ab 2012 bei Ihrem Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag fuumlr die Fahrten zur Arbeit beantragt haben dies Ihrem Arbeitgeber aber nicht mitgeteilt haben Denn da der Arbeitgeber die elektronische ELStAM-Datenbank der Finanzverwaltung erst ab 2013 nutzen kann erfaumlhrt er von dem bewilligten Freibetrag nicht automatisch und zieht daher monat-lich zu viel Lohnsteuer ab
Fuumlr alle Berufseinsteiger ohne Lohnsteuerkarte 2010 stellt das Finanzamt bis zum Start des elektronischen Verfahrens wie bisher auf Antrag eine Ersatzbe-scheinigung aus Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen
Die Vereinfachungsregelung fuumlr Auszubildende aus dem Jahr 2011 gilt auch im Kalenderjahr 2012 Das bedeutet Ledige Auszubildende die im Kalender-jahr 2012 ein Ausbildungsver-haumlltnis als erstes Arbeitsver-haumlltnis beginnen benoumltigen keine Ersatzbescheinigung Der Aus bildungsbetrieb kann die Lohnsteuer nach der Steuer-klasse I berechnen wenn der Auszu bildende seine Identifikati-onsnummer sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehoumlrigkeit mitteilt und gleichzeitig schrift-lich bestaumltigt dass es sich um das erste Arbeitsverhaumlltnis handelt Wurde fuumlr Auszubildende bereits im Jahr 2011 diese Vereinfa-chungsregelung angewandt gilt diese weiterhin
Was gi lt fuumlr B erufsein- steiger und Auszubild- ende
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blickpunktSteuern 3Ausgabe 12 | 2011
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Uumlbersicht uumlber die am 1 Januar 2012 in Kraft tretenden steuerlichen NeuregelungenDie Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige Aumlnderungen gebracht Die we-sentlichen Aumlnderungen ab dem 1 Januar 2012 und wichtige Informationen sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt
Verbesserung der steuerlichen Beruumlcksichtigung von Kinder- betreuungskosten
Fuumlr Eltern ergeben sich ab dem 1 Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steu-erlichen Beruumlcksichtigung von Kinderbetreuungskosten Die Neuregelung verzichtet auf die persoumlnlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern wie zum Beispiel Erwerbstaumltigkeit Ausbildung Krankheit Behinderung Wer Kinderbetreuungskosten hat soll diese kuumlnftig steuerlich geltend machen koumlnnen Nur die Aufwendungen an sich muumlssen - wie bisher - belegt werden koumlnnen Insgesamt reduziert sich der Nach-weis- und Erklaumlrungsaufwand bei der bdquoAnlage Kindldquo zur Einkommensteuererklaumlrung deutlich
Im Rahmen des bisherigen Abzugshoumlchstbetrags von 23 der Aufwendungen houmlch-stens euro 4000ndash pro Jahr und Kind werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheit-lich als Sonderausgaben beruumlcksichtigt Moumlgliche Wirkungen die durch die Bezugnah-me auszligersteuerlicher Regelungen auf steuerliche Bezugsgroumlszligen entstehen koumlnnten zB bei der Berechnung der Elternbeitraumlge fuumlr die Betreuung in Kindertagesstaumltten werden durch eine gesetzliche Klarstellung vermieden
Wegfall der Einkuumlnfte- und Bezuumlgegrenze fuumlr volljaumlhrige Kinder
Nach der bisherigen Regelung waren der Anspruch auf Kindergeld bzw die Freibetrauml-ge fuumlr Kinder bei volljaumlhrigen Kindern neben den sachlichen Voraussetzungen (wie z B Studium) auch davon abhaumlngig dass die eigenen Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes den Betrag von euro 8004ndash nicht uumlbersteigen
Nach der ab 2012 geltenden Neufassung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird ein volljaumlhriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhaumlngig von seinen eigenen Einkuumlnften und Bezuumlgen beruumlcksichtigt Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsaus-bildung oder eines Erststudiums allerdings nur wenn es keiner Erwerbstaumltigkeit nach-geht die seine Zeit und Arbeitskraft uumlberwiegend in Anspruch nehmen Dies erspart den Eltern zukuumlnftig umfangreichen Ermittlungs- und Erklaumlrungsaufwand sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegenuumlber den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklaumlrung In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anrech-nung eigener Einkuumlnfte und Bezuumlge beim Freibetrag fuumlr die Abgeltung des Sonderbe-darfs eines sich in Berufsausbildung befindenden auswaumlrtig untergebrachten volljaumlh-rigen Kindes ab 2012 verzichtet
Liebe Steuer-Sparer
feiern gerade jetzt Die Gemeinschaft ist tief gespalten den einen ist gar nicht mehr zum Jubeln zumute die anderen skandieren bdquodreimal hochldquo Gerade zehn Jahre ist er jetzt alt der Euro Man kann vielleicht sagen er habe sich ganz gut gemacht Aber hat er eine glaumlnzende Jugend vor sich und wann wird er erwachsen werden
Es gibt anerkannte Fachleute die dem Euro ein baldiges Aus prophezeien Nicht mal das neue Jahr wuumlrde er womoumlglich gesund erreichen Die Griechen koumlnnten die ersten sein die zur alten Landeswaumlhrung zuruumlckkeh-ren Und dann waumlre auch die D-Mark nicht mehr weit
Quatsch Sagen andere Experten Die Euro-Zone sei trotz der andauernden Probleme stabil ein Auseinanderbre-chen unwahrscheinlich Zwar gaumlbe es keinen Koumlnigsweg aber das milliar-denschwere Schwaumlcheln Einzelner werde nicht zum Euro-Kollaps fuumlhren Durchhalten
Uumlberall beliebt ist der Teenager nicht Bald wurde er von vielen gar nicht liebevoll bdquoTeuroldquo gerufen Weil die halbierten Preise schnell anzogen koste die Pizza etwa heute so viel in Euro wie fruumlher in D-Mark Mag sein Aber wird da nicht vergessen dass sich in zehn Jahren auch die D-Mark-Preise vielleicht verdoppelt haumltten Statistisch nachweisbar ist der Euro kein bdquoTeuroldquo
Fast die Haumllfte der Deutschen wuumlrde die D-Mark gerne wieder haben Und bei der Auslandsreise wieder in die Wechselstube rennen oder ndash sowieso ndash lieber mit Dollars herumrennen Und sich uumlber die miesen Wechselkurse beschweren
Nein Der Euro hat uns Deutschen viele Vorteile gebracht Auch wenn er jetzt kraumlnkelt wir sollten ihm Erholung goumlnnen
IhrGuumlnter D Alt
B l i c k p u n k tK O L U M N E
von Guumlnter Alt
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blickpunktSteuern 4Ausgabe 12 | 2011
Aumlnderung bei der Berechnung der EntfernungspauschaleAb 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel muumlssen die Kosten fuumlr oumlffentliche Verkehrsmittel nicht mehr fuumlr jeden einzelnen Tag belegt werden Nur wenn diese houmlher sind als die Entfer-nungspauschale fuumlr das gesamte Kalenderjahr ist ein Nachweis erforderlich
Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung
Mit der Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung auf 66 Prozent wird die Ermittlung der Einkuumlnfte aus Vermietung und Verpachtung vereinfacht Betraumlgt die ortsuumlbliche Miete bei auf Dauer angelegter Vermietung nicht weniger als 66 Prozent wird grundsaumltzlich ohne Totaluumlberschussprognose die Einkuumlnf-teerzielungsabsicht unterstellt und die Vermietung einer Wohnung als vollentgeltlich angesehen Streitigkeiten hinsichtlich der bislang nach der Rechtsprechung des Bun-desfinanzhofs und Auffassung der Finanzverwaltung bei einem Mietzins zwischen 56 Prozent und 75 Prozent der ortsuumlblichen Miete vorzunehmenden Totaluumlberschusspro-gnose werden hierdurch vermieden
Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens
Zukuumlnftig werden die abgeltend besteuerten Kapitalertraumlge nicht mehr bei der Be-rechnung der zumutbaren Belastung sowie des Houmlchstbetrages beim Spendenabzug beruumlcksichtigt Insoweit entfaumlllt kuumlnftig die Notwendigkeit abgeltend besteuerte Kapitalertraumlge nur fuumlr diese Zwecke in der Einkommensteuererklaumlrung anzugeben
Uumlbertragung der Freibetraumlge fuumlr Kinder
Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil uumlbertragen werden wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenuumlber nicht nachkommt Die Moumlglichkeit sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils uumlbertragen zu lassen wird nunmehr um die Faumllle erweitert in denen der andere Elternteil mangels Leistungsfaumlhigkeit nicht unterhaltspflichtig ist Die Erweiterung der Uumlbertragungsmoumlglichkeit des Kinderfreibe-trages wirkt sich auch auf die Uumlbertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus Kuumlnf-tig kann sich der Elternteil der ein behindertes Kind betreut und fuumlr dessen Unterhalt uumlberwiegend allein aufkommt neben dem Kinderfreibetrag auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller Houmlhe uumlbertragen lassen Neu ist auch dass kuumlnftig der Elternteil bei dem das Kind nicht wohnt die Uumlbertragung des Freibetrages fuumlr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den ande-ren Elternteil verhindern kann wenn er Kinderbetreuungskosten traumlgt oder eigenen Betreuungsaufwand hat
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Maszlignahme die be-reits ruumlckwirkend fuumlr das Jahr 2011 greift allerdings sind die Wirkungen fuumlr den Haushalt erst fuumlr 2012 wirksam Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von euro 920ndash auf euro 1000ndash macht fuumlr eine halbe Million Arbeitnehmer zusaumltzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich Insgesamt ist somit fuumlr rund 22 Mio Arbeitnehmer ndash das sind etwa 60 aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer ndash kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklaumlrung mehr erforderlich
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Um Ruumlckforderungen von Zulagen bei der Riester-Foumlrderung wegen einer schleichenden Aumlnderung der Zulageberechtigung weitgehend zu vermeiden ist bei mittelbar Zulageberechtigten ab dem Jahr 2012 die Zahlung eines Mindest-beitrags von euro 60ndash vorgesehen Die Riester-Foumlrderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgevertraumlgen in Kuumlrze uumlber die Neuregelung informiert
Die steuerliche Beruumlcksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversiche-rungsbeitraumlgen oder Kirchen-steuern wird ab dem Jahr 2012 vereinfacht Erfolgen derartige Erstattungen ist der Erstat-tungsbetrag mit den im Ver-anlagungszeitraum getaumltigten gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen Der Differenz-betrag ist dann als Sonderaus-gabe zu beruumlcksichtigen Sind die Erstattungen houmlher als die Aufwendungen ergibt sich ein sog Erstattungsuumlberhang Dieser wird bislang im Jahr der ur-spruumlnglichen Zahlung dergestalt beruumlcksichtigt dass das Einkom-men des Steuerpflichtigen ent-sprechend erhoumlht wird Hierzu muss der alte bereits bestands-kraumlftige Steuerbescheid geaumln-dert werden Die Neuregelung vermeidet dieses bdquoWiederaufrol-lenldquo der Steuerfestsetzungen aus den Vorjahren und vereinfacht somit die Steuerpraxis fuumlr Buumlrger und Finanzamt erheblich
Erstattungsuumlb erhaumlnge b ei den S onderausgab en
Mindestbeitrag von euro 60ndash pro Jahr fuumlr die im Rahmen der steuerlich gefoumlrderten Altersvorsorge mittelbar zu-lageberechtigten Personen
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blickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2011
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Kleine Helfer im Haushalt Die steuerlich gefoumlrderten DienstleistungenFuumlr die Hausfrau des Jahres 1980 war es kaum denkbar Hilfe fuumlr ihren Dienst an der Familie in Anspruch zu nehmen Doch die Zeiten haben sich geaumlndert In immer mehr Partnerschaften sind beide berufstaumltig Immer mehr Alleinerziehende muumlssen fuumlr den Lebensunterhalt sorgen Diese Veraumlnderung in der Gesellschaft fuumlhrt zu einem Um-denken im Bereich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in privaten Haushal-ten
Erfreulich ist dass sich der Staat an den Kosten fuumlr die Hilfen beteiligt Der Begriff bdquohaushaltsnahe Dienstleistungenldquo ist aus der Steuererklaumlrung nicht mehr wegzu-denken
Drei Formen der haushaltsnahen Dienstleistungen unterscheidet das Steuerrecht
1 Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse
2 Haushaltsnahe Dienstleistungen
3 Handwerkerleistungen
Die genannten Aufwendungen werden in der Steuererklaumlrung nur als solche anerkannt wenn sie nicht bereits als Betriebsausgaben Werbungskosten Kinderbe-treuungskosten oder auszligergewoumlhnliche Belastungen steuerlich beruumlcksichtigt sind
Aufwendungen fuumlr jede dieser drei genannten Maszlignahmen mindern Ihre Steuerlast direkt
Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse
Das sind Ausgaben fuumlr Arbeitnehmer im Privathaushalt die auf 400-Euro-Basis taumltig sind In diesem Fall sind die Hilfen von Ihren Arbeitgebern bei der Minijob-Zentrale anzumelden Speziell hierfuumlr wurde ein vereinfachtes Meldeverfahren eingefuumlhrt das Haushaltsscheckverfahren Zusammen mit IhremIhrer Arbeitnehmerin fuumlllen Sie den Vordruck zur Anmeldung aus und senden diesen an bdquoDeutsche Rentenversiche-rung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essenldquo
Die Sozialversicherungsbeitraumlge fuumlr Ihren Arbeitnehmer werden nachdem Sie der Minijob-Zentrale die Erlaubnis zum Einzug der Sozialbeitraumlge erteilt haben von Ihrem Bankkonto abgebucht
Ein Nebeneffekt der nicht zu unterschaumltzen ist Ihr Arbeitnehmer ist wenn Sie ihn angemeldet haben auch gesetzlich unfallversichert
Ihre gesamten Aufwendungen (inklusive der Sozialversicherungsbeitraumlge) fuumlr den Arbeitnehmer machen Sie in Ihrer Steuererklaumlrung geltend
Ihre Steuerersparnis betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent Ihrer Aufwendungen houmlchstens euro 510ndash
TIPPUm in den Genuss dieser Steuerer-sparnis zu kommen muumlssen Sie das Finanzamt von Ihren Aufwen-dungen in Kenntnis setzen Entwe-der geschieht dies im Rahmen des Lohnsteuerermaumlszligigungsverfahrens oder im Rahmen einer Steuerer-klaumlrung Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Erklaumlrung verpflich-tet sind kann sich die Muumlhe eine Erklaumlrung zu erstellen lohnen
BEISPIEL
Ihre Einkommensteuer 2011 wuumlrde ohne Handwerkerlei-stungen euro 3000ndash betragen Im Laufe des Jahres 2011 haben Sie Ihre Heizung fuumlr euro 1000ndash repar-ieren lassen Ihre Steuerlast min-dert sich in diesem Fall um euro 200ndash auf euro 2800ndash
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blickpunktSteuern 6Ausgabe 12 | 2011
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Haushaltsnahe DienstleistungenHierunter fallen Taumltigkeiten die gewoumlhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden Dies sind zum Beispiel
bull Reinigung der Wohnung oder der Fenster
bull Buumlgeln und Kochen sofern die Arbeiten in Ihrem Haushalt erledigt werden
bull Pflege- und Betreuungsleistungen
bull Kinderbetreuungskosten wenn diese nicht bereits anderweitig geltend gemacht werden
bull Arbeiten im Garten wenn es sich nicht um eine Neuanlage handelt
Diese Arbeiten werden nun von fremden Dritten gegen Bezahlung uumlbernommen Die Bezahlung kann im Rahmen eines Anstellungsverhaumlltnisses organisiert sein In diesem Fall kann es sich nicht um einen Minijob handeln da dieser zu den haushalts-nahen Beschaumlftigungsverhaumlltnissen gehoumlrt In der Praxis kommt es haumlufiger vor dass Rechnungen gestellt werden
Personenbezogene Dienstleistungen wie zum Beispiel der Frisoumlr der ins Haus kommt sind grundsaumltzlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Ihre Steuerersparnis fuumlr diese Aufwendungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent der Aufwen-dungen houmlchstens euro 4000ndash
Handwerkerleistungen
Rufen Sie einen Handwerker fuumlr Maszlignahmen zur Renovierung zur Modernisierung oder zur Erhaltung dann sind auch solche Aufwendungen steuermindernd anzuset-zen Wichtig ist dabei dass nichts Neues entsteht und der Handwerker auf dem selbst genutzten Grundstuumlck taumltig wird Eine Reparatur in der Kfz-Werkstatt ist keine steuer-lich gefoumlrderte Handwerkerleistung
Gefoumlrdert werden nur die Arbeitskosten inklusive der Maschinen- und Fahrtkosten Materialkosten fallen nicht unter die Beguumlnstigung auszliger es handelt sich um Ver-brauchsmittel
Eine steuerliche Foumlrderung scheidet aus wenn fuumlr dieselbe Maszlignahme bereits eine oumlf-fentliche Foumlrderung zum Beispiel durch einen Zuschuss oder ein verbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird
Ihre Steuerersparnis fuumlr Handwerkerleistungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent houmlchstens euro 1200ndash
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TIPPFalls Ihre Aufwendungen den gefoumlrderten Houmlchstbetrag in einem Jahr uumlbersteigen verschieben Sie Maszlignahmen in das darauffolgende Jahr
So koumlnnen Sie die Foumlrderung optimieren
ACHTUNG
Fuumlr alle haushaltsnahen Dienst-leistungen ist die Zahlung per Bankuumlberweisung erforderlich Fuumlr die Taumltigkeit muss eine Rech-nung ausgestellt werden wenn der Dienstleister nicht als Arbeit-nehmer angestellt ist
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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011
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Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen
Beguumlnstigte Organisationen
Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten
bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat
bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften
bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland
bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen
Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht
Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft
Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen
Zuwendungsbescheinigung
Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung
bull den Spendenempfaumlnger
bull die Art der Zuwendung
bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)
bull Name und Anschrift des Zuwendenden
bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt
bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides
bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und
bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers
Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen
Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen
Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen
Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen
Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch
G eld- und S achsp enden
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blickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2011
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Vereinfachungen
Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg
Gemeinnuumltzige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein
Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor
Mildtaumltige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind
Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen
Kirchliche Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen
Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen
Abzugshoumlchstbetraumlge
Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden
Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden
Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen
Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807
Zuwendungen an St if tungen
Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig
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blickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2011
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Die Einspruchsempfehlung des Monats(inklusive Mustereinspruch zum Download)
Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind
Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt
Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen
Betroffene Steuerpflichtige Eltern
Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107
Hintergrund zum Sachverhalt
Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst
Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg
Gute Nachricht fuumlr alle Mac-Anwender Bei der Steuererklaumlrung fuumlr 2011 koumln-nen Sie mit ihrem Mac richtig Steuern sparen Fuumlr iMac MacBook amp Co gibt es jetzt bdquoWISO steuerMac 2012ldquo
E n d l i c h hellip S t e u e r n s p a r e n m i t d e m M a c
WISO steuerMac ist eine native Mac OS-Anwendung fuumlr Apple Rechner ab OS X Version 106 laumluft also unter Snow Leopard und Lion Beim Leistungsumfang macht WISO steuerMac 2012 keine Kompromisse Alle Formulare fuumlr die Einkommen-steuererklaumlrung 2011 sind enthalten auch Sonderfaumllle werden abgedeckt Komplett mit Umsatz- und Gewerbe-steuererklaumlrung sowie Umsatzsteuer-voranmeldung fuumlr Selbststaumlndige
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blickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2011
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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde
Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049
Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen
Redaktion Monika Stuart-Houghton
Redaktionsschluss 22122011
Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich
Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min
Bezugsbedingungen Jahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten
Hinweise Alle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt
Bildnachweis fotoliacom
I M P R E S S U M
Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen
V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012012
Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt
Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig
Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind
Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war
Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs Geben Sie dazu auf wwwsteuernsparende im Suchfeld den Code CW12111 ein
LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten
Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden
Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte
Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht
Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen
Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610
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blickpunktSteuern 2Ausgabe 12 | 2011
T O P - T H E M A | A R B E I T N E H M E R
Wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht mehr aktuell sind Stimmen die auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Lohnsteuerabzugs-merkmale nicht mehr sollten Sie diese beim Finanzamt aumlndern lassen Dazu sind Sie sogar verpflichtet wenn die Aumlnderung zu Ihren Ungunsten ist etwa weil ab 2012 eine unguumlnstigere Steuerklasse wegen Scheidung zur Anwendung kommt oder sich die Zahl der Kinderfreibetraumlge wegen Wegfalls des Kindergeldanspruchs fuumlr ein Kind verringert
Keine Aumlnderungspflicht besteht wenn ein bislang eingetragener Lohnsteuerfreibetrag fuumlr 2012 gesenkt oder gestrichen werden muumlsste Trotzdem sollten Sie auch diese Aumlnderung Ihrem Finanzamt rechtzeitig mitteilen sonst kommt es mit der Steuererklauml-rung 2012 zu einer Steuernachzahlung
Wie erfaumlhrt der Arbeitgeber von den geaumlnderten Eintragungen
Nachdem die ELStAM-Datenbank den Arbeitgebern erst 2013 zur Verfuumlgung steht muumlssen Sie Ihren Arbeitgeber uumlber Aumlnderungen Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale fuumlr 2012 selber informieren Sonst bleiben die Aumlnderungen mangels neu ausgestellter Lohnsteuerkarten beim Lohnsteuerabzug unberuumlcksichtigt Dafuumlr gibt es folgende Moumlglichkeiten
bull Grundsaumltzlich koumlnnen Sie Ihrem Arbeitgeber das im Herbst 2011 versandte Informa-tionsschreiben Ihres Finanzamts uumlber die erstmals elektronisch gespeicherten Daten fuumlr den Lohnsteuerabzug 2012 vorlegen Voraussetzung dafuumlr ist aber dass die darin enthaltenen Angaben richtig sind und dass kein normaler Lohnsteuerfreibetrag existiert Denn in diesen Schreiben wurden nur Pauschbetraumlge fuumlr Behinderte bzw Hinterbliebene ausgewiesen
bull Stimmen die Angaben in dem genannten Informationsschreiben nicht oder wollen Sie ab 2012 einen beim Finanzamt neu beantragten Freibetrag beim Lohnsteuerab-zug beruumlcksichtigen lassen sollte dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhaumlltnisses ein Ausdruck Ihrer ab 2012 guumlltigen bdquoelektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmaleldquo (abgekuumlrzt ELStAM) vorgelegt werden Fehlt Ihnen der Ausdruck so besorgen Sie sich diesen bei Ihrem Finanzamt
Wenn der Lohnsteuerabzug 2012 nicht korrekt ist
Sofern 2012 Ihr Arbeitgeber einen unzutreffenden Lohnsteuerabzug vorgenommen hat koumlnnen Sie dies erst mit Ihrer Einkommensteuererklaumlrung 2012 korrigieren lassen Das kann zum Beispiel passieren wenn Sie als Berufspendler erstmals ab 2012 bei Ihrem Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag fuumlr die Fahrten zur Arbeit beantragt haben dies Ihrem Arbeitgeber aber nicht mitgeteilt haben Denn da der Arbeitgeber die elektronische ELStAM-Datenbank der Finanzverwaltung erst ab 2013 nutzen kann erfaumlhrt er von dem bewilligten Freibetrag nicht automatisch und zieht daher monat-lich zu viel Lohnsteuer ab
Fuumlr alle Berufseinsteiger ohne Lohnsteuerkarte 2010 stellt das Finanzamt bis zum Start des elektronischen Verfahrens wie bisher auf Antrag eine Ersatzbe-scheinigung aus Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen
Die Vereinfachungsregelung fuumlr Auszubildende aus dem Jahr 2011 gilt auch im Kalenderjahr 2012 Das bedeutet Ledige Auszubildende die im Kalender-jahr 2012 ein Ausbildungsver-haumlltnis als erstes Arbeitsver-haumlltnis beginnen benoumltigen keine Ersatzbescheinigung Der Aus bildungsbetrieb kann die Lohnsteuer nach der Steuer-klasse I berechnen wenn der Auszu bildende seine Identifikati-onsnummer sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehoumlrigkeit mitteilt und gleichzeitig schrift-lich bestaumltigt dass es sich um das erste Arbeitsverhaumlltnis handelt Wurde fuumlr Auszubildende bereits im Jahr 2011 diese Vereinfa-chungsregelung angewandt gilt diese weiterhin
Was gi lt fuumlr B erufsein- steiger und Auszubild- ende
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blickpunktSteuern 3Ausgabe 12 | 2011
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Uumlbersicht uumlber die am 1 Januar 2012 in Kraft tretenden steuerlichen NeuregelungenDie Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige Aumlnderungen gebracht Die we-sentlichen Aumlnderungen ab dem 1 Januar 2012 und wichtige Informationen sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt
Verbesserung der steuerlichen Beruumlcksichtigung von Kinder- betreuungskosten
Fuumlr Eltern ergeben sich ab dem 1 Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steu-erlichen Beruumlcksichtigung von Kinderbetreuungskosten Die Neuregelung verzichtet auf die persoumlnlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern wie zum Beispiel Erwerbstaumltigkeit Ausbildung Krankheit Behinderung Wer Kinderbetreuungskosten hat soll diese kuumlnftig steuerlich geltend machen koumlnnen Nur die Aufwendungen an sich muumlssen - wie bisher - belegt werden koumlnnen Insgesamt reduziert sich der Nach-weis- und Erklaumlrungsaufwand bei der bdquoAnlage Kindldquo zur Einkommensteuererklaumlrung deutlich
Im Rahmen des bisherigen Abzugshoumlchstbetrags von 23 der Aufwendungen houmlch-stens euro 4000ndash pro Jahr und Kind werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheit-lich als Sonderausgaben beruumlcksichtigt Moumlgliche Wirkungen die durch die Bezugnah-me auszligersteuerlicher Regelungen auf steuerliche Bezugsgroumlszligen entstehen koumlnnten zB bei der Berechnung der Elternbeitraumlge fuumlr die Betreuung in Kindertagesstaumltten werden durch eine gesetzliche Klarstellung vermieden
Wegfall der Einkuumlnfte- und Bezuumlgegrenze fuumlr volljaumlhrige Kinder
Nach der bisherigen Regelung waren der Anspruch auf Kindergeld bzw die Freibetrauml-ge fuumlr Kinder bei volljaumlhrigen Kindern neben den sachlichen Voraussetzungen (wie z B Studium) auch davon abhaumlngig dass die eigenen Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes den Betrag von euro 8004ndash nicht uumlbersteigen
Nach der ab 2012 geltenden Neufassung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird ein volljaumlhriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhaumlngig von seinen eigenen Einkuumlnften und Bezuumlgen beruumlcksichtigt Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsaus-bildung oder eines Erststudiums allerdings nur wenn es keiner Erwerbstaumltigkeit nach-geht die seine Zeit und Arbeitskraft uumlberwiegend in Anspruch nehmen Dies erspart den Eltern zukuumlnftig umfangreichen Ermittlungs- und Erklaumlrungsaufwand sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegenuumlber den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklaumlrung In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anrech-nung eigener Einkuumlnfte und Bezuumlge beim Freibetrag fuumlr die Abgeltung des Sonderbe-darfs eines sich in Berufsausbildung befindenden auswaumlrtig untergebrachten volljaumlh-rigen Kindes ab 2012 verzichtet
Liebe Steuer-Sparer
feiern gerade jetzt Die Gemeinschaft ist tief gespalten den einen ist gar nicht mehr zum Jubeln zumute die anderen skandieren bdquodreimal hochldquo Gerade zehn Jahre ist er jetzt alt der Euro Man kann vielleicht sagen er habe sich ganz gut gemacht Aber hat er eine glaumlnzende Jugend vor sich und wann wird er erwachsen werden
Es gibt anerkannte Fachleute die dem Euro ein baldiges Aus prophezeien Nicht mal das neue Jahr wuumlrde er womoumlglich gesund erreichen Die Griechen koumlnnten die ersten sein die zur alten Landeswaumlhrung zuruumlckkeh-ren Und dann waumlre auch die D-Mark nicht mehr weit
Quatsch Sagen andere Experten Die Euro-Zone sei trotz der andauernden Probleme stabil ein Auseinanderbre-chen unwahrscheinlich Zwar gaumlbe es keinen Koumlnigsweg aber das milliar-denschwere Schwaumlcheln Einzelner werde nicht zum Euro-Kollaps fuumlhren Durchhalten
Uumlberall beliebt ist der Teenager nicht Bald wurde er von vielen gar nicht liebevoll bdquoTeuroldquo gerufen Weil die halbierten Preise schnell anzogen koste die Pizza etwa heute so viel in Euro wie fruumlher in D-Mark Mag sein Aber wird da nicht vergessen dass sich in zehn Jahren auch die D-Mark-Preise vielleicht verdoppelt haumltten Statistisch nachweisbar ist der Euro kein bdquoTeuroldquo
Fast die Haumllfte der Deutschen wuumlrde die D-Mark gerne wieder haben Und bei der Auslandsreise wieder in die Wechselstube rennen oder ndash sowieso ndash lieber mit Dollars herumrennen Und sich uumlber die miesen Wechselkurse beschweren
Nein Der Euro hat uns Deutschen viele Vorteile gebracht Auch wenn er jetzt kraumlnkelt wir sollten ihm Erholung goumlnnen
IhrGuumlnter D Alt
B l i c k p u n k tK O L U M N E
von Guumlnter Alt
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blickpunktSteuern 4Ausgabe 12 | 2011
Aumlnderung bei der Berechnung der EntfernungspauschaleAb 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel muumlssen die Kosten fuumlr oumlffentliche Verkehrsmittel nicht mehr fuumlr jeden einzelnen Tag belegt werden Nur wenn diese houmlher sind als die Entfer-nungspauschale fuumlr das gesamte Kalenderjahr ist ein Nachweis erforderlich
Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung
Mit der Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung auf 66 Prozent wird die Ermittlung der Einkuumlnfte aus Vermietung und Verpachtung vereinfacht Betraumlgt die ortsuumlbliche Miete bei auf Dauer angelegter Vermietung nicht weniger als 66 Prozent wird grundsaumltzlich ohne Totaluumlberschussprognose die Einkuumlnf-teerzielungsabsicht unterstellt und die Vermietung einer Wohnung als vollentgeltlich angesehen Streitigkeiten hinsichtlich der bislang nach der Rechtsprechung des Bun-desfinanzhofs und Auffassung der Finanzverwaltung bei einem Mietzins zwischen 56 Prozent und 75 Prozent der ortsuumlblichen Miete vorzunehmenden Totaluumlberschusspro-gnose werden hierdurch vermieden
Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens
Zukuumlnftig werden die abgeltend besteuerten Kapitalertraumlge nicht mehr bei der Be-rechnung der zumutbaren Belastung sowie des Houmlchstbetrages beim Spendenabzug beruumlcksichtigt Insoweit entfaumlllt kuumlnftig die Notwendigkeit abgeltend besteuerte Kapitalertraumlge nur fuumlr diese Zwecke in der Einkommensteuererklaumlrung anzugeben
Uumlbertragung der Freibetraumlge fuumlr Kinder
Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil uumlbertragen werden wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenuumlber nicht nachkommt Die Moumlglichkeit sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils uumlbertragen zu lassen wird nunmehr um die Faumllle erweitert in denen der andere Elternteil mangels Leistungsfaumlhigkeit nicht unterhaltspflichtig ist Die Erweiterung der Uumlbertragungsmoumlglichkeit des Kinderfreibe-trages wirkt sich auch auf die Uumlbertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus Kuumlnf-tig kann sich der Elternteil der ein behindertes Kind betreut und fuumlr dessen Unterhalt uumlberwiegend allein aufkommt neben dem Kinderfreibetrag auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller Houmlhe uumlbertragen lassen Neu ist auch dass kuumlnftig der Elternteil bei dem das Kind nicht wohnt die Uumlbertragung des Freibetrages fuumlr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den ande-ren Elternteil verhindern kann wenn er Kinderbetreuungskosten traumlgt oder eigenen Betreuungsaufwand hat
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Maszlignahme die be-reits ruumlckwirkend fuumlr das Jahr 2011 greift allerdings sind die Wirkungen fuumlr den Haushalt erst fuumlr 2012 wirksam Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von euro 920ndash auf euro 1000ndash macht fuumlr eine halbe Million Arbeitnehmer zusaumltzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich Insgesamt ist somit fuumlr rund 22 Mio Arbeitnehmer ndash das sind etwa 60 aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer ndash kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklaumlrung mehr erforderlich
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Um Ruumlckforderungen von Zulagen bei der Riester-Foumlrderung wegen einer schleichenden Aumlnderung der Zulageberechtigung weitgehend zu vermeiden ist bei mittelbar Zulageberechtigten ab dem Jahr 2012 die Zahlung eines Mindest-beitrags von euro 60ndash vorgesehen Die Riester-Foumlrderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgevertraumlgen in Kuumlrze uumlber die Neuregelung informiert
Die steuerliche Beruumlcksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversiche-rungsbeitraumlgen oder Kirchen-steuern wird ab dem Jahr 2012 vereinfacht Erfolgen derartige Erstattungen ist der Erstat-tungsbetrag mit den im Ver-anlagungszeitraum getaumltigten gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen Der Differenz-betrag ist dann als Sonderaus-gabe zu beruumlcksichtigen Sind die Erstattungen houmlher als die Aufwendungen ergibt sich ein sog Erstattungsuumlberhang Dieser wird bislang im Jahr der ur-spruumlnglichen Zahlung dergestalt beruumlcksichtigt dass das Einkom-men des Steuerpflichtigen ent-sprechend erhoumlht wird Hierzu muss der alte bereits bestands-kraumlftige Steuerbescheid geaumln-dert werden Die Neuregelung vermeidet dieses bdquoWiederaufrol-lenldquo der Steuerfestsetzungen aus den Vorjahren und vereinfacht somit die Steuerpraxis fuumlr Buumlrger und Finanzamt erheblich
Erstattungsuumlb erhaumlnge b ei den S onderausgab en
Mindestbeitrag von euro 60ndash pro Jahr fuumlr die im Rahmen der steuerlich gefoumlrderten Altersvorsorge mittelbar zu-lageberechtigten Personen
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blickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2011
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Kleine Helfer im Haushalt Die steuerlich gefoumlrderten DienstleistungenFuumlr die Hausfrau des Jahres 1980 war es kaum denkbar Hilfe fuumlr ihren Dienst an der Familie in Anspruch zu nehmen Doch die Zeiten haben sich geaumlndert In immer mehr Partnerschaften sind beide berufstaumltig Immer mehr Alleinerziehende muumlssen fuumlr den Lebensunterhalt sorgen Diese Veraumlnderung in der Gesellschaft fuumlhrt zu einem Um-denken im Bereich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in privaten Haushal-ten
Erfreulich ist dass sich der Staat an den Kosten fuumlr die Hilfen beteiligt Der Begriff bdquohaushaltsnahe Dienstleistungenldquo ist aus der Steuererklaumlrung nicht mehr wegzu-denken
Drei Formen der haushaltsnahen Dienstleistungen unterscheidet das Steuerrecht
1 Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse
2 Haushaltsnahe Dienstleistungen
3 Handwerkerleistungen
Die genannten Aufwendungen werden in der Steuererklaumlrung nur als solche anerkannt wenn sie nicht bereits als Betriebsausgaben Werbungskosten Kinderbe-treuungskosten oder auszligergewoumlhnliche Belastungen steuerlich beruumlcksichtigt sind
Aufwendungen fuumlr jede dieser drei genannten Maszlignahmen mindern Ihre Steuerlast direkt
Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse
Das sind Ausgaben fuumlr Arbeitnehmer im Privathaushalt die auf 400-Euro-Basis taumltig sind In diesem Fall sind die Hilfen von Ihren Arbeitgebern bei der Minijob-Zentrale anzumelden Speziell hierfuumlr wurde ein vereinfachtes Meldeverfahren eingefuumlhrt das Haushaltsscheckverfahren Zusammen mit IhremIhrer Arbeitnehmerin fuumlllen Sie den Vordruck zur Anmeldung aus und senden diesen an bdquoDeutsche Rentenversiche-rung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essenldquo
Die Sozialversicherungsbeitraumlge fuumlr Ihren Arbeitnehmer werden nachdem Sie der Minijob-Zentrale die Erlaubnis zum Einzug der Sozialbeitraumlge erteilt haben von Ihrem Bankkonto abgebucht
Ein Nebeneffekt der nicht zu unterschaumltzen ist Ihr Arbeitnehmer ist wenn Sie ihn angemeldet haben auch gesetzlich unfallversichert
Ihre gesamten Aufwendungen (inklusive der Sozialversicherungsbeitraumlge) fuumlr den Arbeitnehmer machen Sie in Ihrer Steuererklaumlrung geltend
Ihre Steuerersparnis betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent Ihrer Aufwendungen houmlchstens euro 510ndash
TIPPUm in den Genuss dieser Steuerer-sparnis zu kommen muumlssen Sie das Finanzamt von Ihren Aufwen-dungen in Kenntnis setzen Entwe-der geschieht dies im Rahmen des Lohnsteuerermaumlszligigungsverfahrens oder im Rahmen einer Steuerer-klaumlrung Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Erklaumlrung verpflich-tet sind kann sich die Muumlhe eine Erklaumlrung zu erstellen lohnen
BEISPIEL
Ihre Einkommensteuer 2011 wuumlrde ohne Handwerkerlei-stungen euro 3000ndash betragen Im Laufe des Jahres 2011 haben Sie Ihre Heizung fuumlr euro 1000ndash repar-ieren lassen Ihre Steuerlast min-dert sich in diesem Fall um euro 200ndash auf euro 2800ndash
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blickpunktSteuern 6Ausgabe 12 | 2011
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Haushaltsnahe DienstleistungenHierunter fallen Taumltigkeiten die gewoumlhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden Dies sind zum Beispiel
bull Reinigung der Wohnung oder der Fenster
bull Buumlgeln und Kochen sofern die Arbeiten in Ihrem Haushalt erledigt werden
bull Pflege- und Betreuungsleistungen
bull Kinderbetreuungskosten wenn diese nicht bereits anderweitig geltend gemacht werden
bull Arbeiten im Garten wenn es sich nicht um eine Neuanlage handelt
Diese Arbeiten werden nun von fremden Dritten gegen Bezahlung uumlbernommen Die Bezahlung kann im Rahmen eines Anstellungsverhaumlltnisses organisiert sein In diesem Fall kann es sich nicht um einen Minijob handeln da dieser zu den haushalts-nahen Beschaumlftigungsverhaumlltnissen gehoumlrt In der Praxis kommt es haumlufiger vor dass Rechnungen gestellt werden
Personenbezogene Dienstleistungen wie zum Beispiel der Frisoumlr der ins Haus kommt sind grundsaumltzlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Ihre Steuerersparnis fuumlr diese Aufwendungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent der Aufwen-dungen houmlchstens euro 4000ndash
Handwerkerleistungen
Rufen Sie einen Handwerker fuumlr Maszlignahmen zur Renovierung zur Modernisierung oder zur Erhaltung dann sind auch solche Aufwendungen steuermindernd anzuset-zen Wichtig ist dabei dass nichts Neues entsteht und der Handwerker auf dem selbst genutzten Grundstuumlck taumltig wird Eine Reparatur in der Kfz-Werkstatt ist keine steuer-lich gefoumlrderte Handwerkerleistung
Gefoumlrdert werden nur die Arbeitskosten inklusive der Maschinen- und Fahrtkosten Materialkosten fallen nicht unter die Beguumlnstigung auszliger es handelt sich um Ver-brauchsmittel
Eine steuerliche Foumlrderung scheidet aus wenn fuumlr dieselbe Maszlignahme bereits eine oumlf-fentliche Foumlrderung zum Beispiel durch einen Zuschuss oder ein verbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird
Ihre Steuerersparnis fuumlr Handwerkerleistungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent houmlchstens euro 1200ndash
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ACHTUNG
Fuumlr alle haushaltsnahen Dienst-leistungen ist die Zahlung per Bankuumlberweisung erforderlich Fuumlr die Taumltigkeit muss eine Rech-nung ausgestellt werden wenn der Dienstleister nicht als Arbeit-nehmer angestellt ist
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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011
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Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen
Beguumlnstigte Organisationen
Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten
bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat
bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften
bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland
bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen
Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht
Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft
Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen
Zuwendungsbescheinigung
Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung
bull den Spendenempfaumlnger
bull die Art der Zuwendung
bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)
bull Name und Anschrift des Zuwendenden
bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt
bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides
bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und
bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers
Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen
Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen
Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen
Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen
Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch
G eld- und S achsp enden
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blickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2011
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Vereinfachungen
Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg
Gemeinnuumltzige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein
Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor
Mildtaumltige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind
Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen
Kirchliche Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen
Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen
Abzugshoumlchstbetraumlge
Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden
Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden
Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen
Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807
Zuwendungen an St if tungen
Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig
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blickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2011
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Die Einspruchsempfehlung des Monats(inklusive Mustereinspruch zum Download)
Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind
Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt
Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen
Betroffene Steuerpflichtige Eltern
Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107
Hintergrund zum Sachverhalt
Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst
Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg
Gute Nachricht fuumlr alle Mac-Anwender Bei der Steuererklaumlrung fuumlr 2011 koumln-nen Sie mit ihrem Mac richtig Steuern sparen Fuumlr iMac MacBook amp Co gibt es jetzt bdquoWISO steuerMac 2012ldquo
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WISO steuerMac ist eine native Mac OS-Anwendung fuumlr Apple Rechner ab OS X Version 106 laumluft also unter Snow Leopard und Lion Beim Leistungsumfang macht WISO steuerMac 2012 keine Kompromisse Alle Formulare fuumlr die Einkommen-steuererklaumlrung 2011 sind enthalten auch Sonderfaumllle werden abgedeckt Komplett mit Umsatz- und Gewerbe-steuererklaumlrung sowie Umsatzsteuer-voranmeldung fuumlr Selbststaumlndige
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blickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2011
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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde
Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049
Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen
Redaktion Monika Stuart-Houghton
Redaktionsschluss 22122011
Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich
Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min
Bezugsbedingungen Jahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten
Hinweise Alle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt
Bildnachweis fotoliacom
I M P R E S S U M
Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen
V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012012
Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt
Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig
Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind
Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war
Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs Geben Sie dazu auf wwwsteuernsparende im Suchfeld den Code CW12111 ein
LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten
Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden
Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte
Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht
Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen
Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610
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blickpunktSteuern 3Ausgabe 12 | 2011
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Uumlbersicht uumlber die am 1 Januar 2012 in Kraft tretenden steuerlichen NeuregelungenDie Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige Aumlnderungen gebracht Die we-sentlichen Aumlnderungen ab dem 1 Januar 2012 und wichtige Informationen sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt
Verbesserung der steuerlichen Beruumlcksichtigung von Kinder- betreuungskosten
Fuumlr Eltern ergeben sich ab dem 1 Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steu-erlichen Beruumlcksichtigung von Kinderbetreuungskosten Die Neuregelung verzichtet auf die persoumlnlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern wie zum Beispiel Erwerbstaumltigkeit Ausbildung Krankheit Behinderung Wer Kinderbetreuungskosten hat soll diese kuumlnftig steuerlich geltend machen koumlnnen Nur die Aufwendungen an sich muumlssen - wie bisher - belegt werden koumlnnen Insgesamt reduziert sich der Nach-weis- und Erklaumlrungsaufwand bei der bdquoAnlage Kindldquo zur Einkommensteuererklaumlrung deutlich
Im Rahmen des bisherigen Abzugshoumlchstbetrags von 23 der Aufwendungen houmlch-stens euro 4000ndash pro Jahr und Kind werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheit-lich als Sonderausgaben beruumlcksichtigt Moumlgliche Wirkungen die durch die Bezugnah-me auszligersteuerlicher Regelungen auf steuerliche Bezugsgroumlszligen entstehen koumlnnten zB bei der Berechnung der Elternbeitraumlge fuumlr die Betreuung in Kindertagesstaumltten werden durch eine gesetzliche Klarstellung vermieden
Wegfall der Einkuumlnfte- und Bezuumlgegrenze fuumlr volljaumlhrige Kinder
Nach der bisherigen Regelung waren der Anspruch auf Kindergeld bzw die Freibetrauml-ge fuumlr Kinder bei volljaumlhrigen Kindern neben den sachlichen Voraussetzungen (wie z B Studium) auch davon abhaumlngig dass die eigenen Einkuumlnfte und Bezuumlge des Kindes den Betrag von euro 8004ndash nicht uumlbersteigen
Nach der ab 2012 geltenden Neufassung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird ein volljaumlhriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhaumlngig von seinen eigenen Einkuumlnften und Bezuumlgen beruumlcksichtigt Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsaus-bildung oder eines Erststudiums allerdings nur wenn es keiner Erwerbstaumltigkeit nach-geht die seine Zeit und Arbeitskraft uumlberwiegend in Anspruch nehmen Dies erspart den Eltern zukuumlnftig umfangreichen Ermittlungs- und Erklaumlrungsaufwand sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegenuumlber den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklaumlrung In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anrech-nung eigener Einkuumlnfte und Bezuumlge beim Freibetrag fuumlr die Abgeltung des Sonderbe-darfs eines sich in Berufsausbildung befindenden auswaumlrtig untergebrachten volljaumlh-rigen Kindes ab 2012 verzichtet
Liebe Steuer-Sparer
feiern gerade jetzt Die Gemeinschaft ist tief gespalten den einen ist gar nicht mehr zum Jubeln zumute die anderen skandieren bdquodreimal hochldquo Gerade zehn Jahre ist er jetzt alt der Euro Man kann vielleicht sagen er habe sich ganz gut gemacht Aber hat er eine glaumlnzende Jugend vor sich und wann wird er erwachsen werden
Es gibt anerkannte Fachleute die dem Euro ein baldiges Aus prophezeien Nicht mal das neue Jahr wuumlrde er womoumlglich gesund erreichen Die Griechen koumlnnten die ersten sein die zur alten Landeswaumlhrung zuruumlckkeh-ren Und dann waumlre auch die D-Mark nicht mehr weit
Quatsch Sagen andere Experten Die Euro-Zone sei trotz der andauernden Probleme stabil ein Auseinanderbre-chen unwahrscheinlich Zwar gaumlbe es keinen Koumlnigsweg aber das milliar-denschwere Schwaumlcheln Einzelner werde nicht zum Euro-Kollaps fuumlhren Durchhalten
Uumlberall beliebt ist der Teenager nicht Bald wurde er von vielen gar nicht liebevoll bdquoTeuroldquo gerufen Weil die halbierten Preise schnell anzogen koste die Pizza etwa heute so viel in Euro wie fruumlher in D-Mark Mag sein Aber wird da nicht vergessen dass sich in zehn Jahren auch die D-Mark-Preise vielleicht verdoppelt haumltten Statistisch nachweisbar ist der Euro kein bdquoTeuroldquo
Fast die Haumllfte der Deutschen wuumlrde die D-Mark gerne wieder haben Und bei der Auslandsreise wieder in die Wechselstube rennen oder ndash sowieso ndash lieber mit Dollars herumrennen Und sich uumlber die miesen Wechselkurse beschweren
Nein Der Euro hat uns Deutschen viele Vorteile gebracht Auch wenn er jetzt kraumlnkelt wir sollten ihm Erholung goumlnnen
IhrGuumlnter D Alt
B l i c k p u n k tK O L U M N E
von Guumlnter Alt
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blickpunktSteuern 4Ausgabe 12 | 2011
Aumlnderung bei der Berechnung der EntfernungspauschaleAb 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel muumlssen die Kosten fuumlr oumlffentliche Verkehrsmittel nicht mehr fuumlr jeden einzelnen Tag belegt werden Nur wenn diese houmlher sind als die Entfer-nungspauschale fuumlr das gesamte Kalenderjahr ist ein Nachweis erforderlich
Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung
Mit der Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung auf 66 Prozent wird die Ermittlung der Einkuumlnfte aus Vermietung und Verpachtung vereinfacht Betraumlgt die ortsuumlbliche Miete bei auf Dauer angelegter Vermietung nicht weniger als 66 Prozent wird grundsaumltzlich ohne Totaluumlberschussprognose die Einkuumlnf-teerzielungsabsicht unterstellt und die Vermietung einer Wohnung als vollentgeltlich angesehen Streitigkeiten hinsichtlich der bislang nach der Rechtsprechung des Bun-desfinanzhofs und Auffassung der Finanzverwaltung bei einem Mietzins zwischen 56 Prozent und 75 Prozent der ortsuumlblichen Miete vorzunehmenden Totaluumlberschusspro-gnose werden hierdurch vermieden
Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens
Zukuumlnftig werden die abgeltend besteuerten Kapitalertraumlge nicht mehr bei der Be-rechnung der zumutbaren Belastung sowie des Houmlchstbetrages beim Spendenabzug beruumlcksichtigt Insoweit entfaumlllt kuumlnftig die Notwendigkeit abgeltend besteuerte Kapitalertraumlge nur fuumlr diese Zwecke in der Einkommensteuererklaumlrung anzugeben
Uumlbertragung der Freibetraumlge fuumlr Kinder
Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil uumlbertragen werden wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenuumlber nicht nachkommt Die Moumlglichkeit sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils uumlbertragen zu lassen wird nunmehr um die Faumllle erweitert in denen der andere Elternteil mangels Leistungsfaumlhigkeit nicht unterhaltspflichtig ist Die Erweiterung der Uumlbertragungsmoumlglichkeit des Kinderfreibe-trages wirkt sich auch auf die Uumlbertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus Kuumlnf-tig kann sich der Elternteil der ein behindertes Kind betreut und fuumlr dessen Unterhalt uumlberwiegend allein aufkommt neben dem Kinderfreibetrag auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller Houmlhe uumlbertragen lassen Neu ist auch dass kuumlnftig der Elternteil bei dem das Kind nicht wohnt die Uumlbertragung des Freibetrages fuumlr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den ande-ren Elternteil verhindern kann wenn er Kinderbetreuungskosten traumlgt oder eigenen Betreuungsaufwand hat
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Maszlignahme die be-reits ruumlckwirkend fuumlr das Jahr 2011 greift allerdings sind die Wirkungen fuumlr den Haushalt erst fuumlr 2012 wirksam Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von euro 920ndash auf euro 1000ndash macht fuumlr eine halbe Million Arbeitnehmer zusaumltzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich Insgesamt ist somit fuumlr rund 22 Mio Arbeitnehmer ndash das sind etwa 60 aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer ndash kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklaumlrung mehr erforderlich
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Um Ruumlckforderungen von Zulagen bei der Riester-Foumlrderung wegen einer schleichenden Aumlnderung der Zulageberechtigung weitgehend zu vermeiden ist bei mittelbar Zulageberechtigten ab dem Jahr 2012 die Zahlung eines Mindest-beitrags von euro 60ndash vorgesehen Die Riester-Foumlrderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgevertraumlgen in Kuumlrze uumlber die Neuregelung informiert
Die steuerliche Beruumlcksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversiche-rungsbeitraumlgen oder Kirchen-steuern wird ab dem Jahr 2012 vereinfacht Erfolgen derartige Erstattungen ist der Erstat-tungsbetrag mit den im Ver-anlagungszeitraum getaumltigten gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen Der Differenz-betrag ist dann als Sonderaus-gabe zu beruumlcksichtigen Sind die Erstattungen houmlher als die Aufwendungen ergibt sich ein sog Erstattungsuumlberhang Dieser wird bislang im Jahr der ur-spruumlnglichen Zahlung dergestalt beruumlcksichtigt dass das Einkom-men des Steuerpflichtigen ent-sprechend erhoumlht wird Hierzu muss der alte bereits bestands-kraumlftige Steuerbescheid geaumln-dert werden Die Neuregelung vermeidet dieses bdquoWiederaufrol-lenldquo der Steuerfestsetzungen aus den Vorjahren und vereinfacht somit die Steuerpraxis fuumlr Buumlrger und Finanzamt erheblich
Erstattungsuumlb erhaumlnge b ei den S onderausgab en
Mindestbeitrag von euro 60ndash pro Jahr fuumlr die im Rahmen der steuerlich gefoumlrderten Altersvorsorge mittelbar zu-lageberechtigten Personen
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blickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2011
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Kleine Helfer im Haushalt Die steuerlich gefoumlrderten DienstleistungenFuumlr die Hausfrau des Jahres 1980 war es kaum denkbar Hilfe fuumlr ihren Dienst an der Familie in Anspruch zu nehmen Doch die Zeiten haben sich geaumlndert In immer mehr Partnerschaften sind beide berufstaumltig Immer mehr Alleinerziehende muumlssen fuumlr den Lebensunterhalt sorgen Diese Veraumlnderung in der Gesellschaft fuumlhrt zu einem Um-denken im Bereich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in privaten Haushal-ten
Erfreulich ist dass sich der Staat an den Kosten fuumlr die Hilfen beteiligt Der Begriff bdquohaushaltsnahe Dienstleistungenldquo ist aus der Steuererklaumlrung nicht mehr wegzu-denken
Drei Formen der haushaltsnahen Dienstleistungen unterscheidet das Steuerrecht
1 Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse
2 Haushaltsnahe Dienstleistungen
3 Handwerkerleistungen
Die genannten Aufwendungen werden in der Steuererklaumlrung nur als solche anerkannt wenn sie nicht bereits als Betriebsausgaben Werbungskosten Kinderbe-treuungskosten oder auszligergewoumlhnliche Belastungen steuerlich beruumlcksichtigt sind
Aufwendungen fuumlr jede dieser drei genannten Maszlignahmen mindern Ihre Steuerlast direkt
Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse
Das sind Ausgaben fuumlr Arbeitnehmer im Privathaushalt die auf 400-Euro-Basis taumltig sind In diesem Fall sind die Hilfen von Ihren Arbeitgebern bei der Minijob-Zentrale anzumelden Speziell hierfuumlr wurde ein vereinfachtes Meldeverfahren eingefuumlhrt das Haushaltsscheckverfahren Zusammen mit IhremIhrer Arbeitnehmerin fuumlllen Sie den Vordruck zur Anmeldung aus und senden diesen an bdquoDeutsche Rentenversiche-rung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essenldquo
Die Sozialversicherungsbeitraumlge fuumlr Ihren Arbeitnehmer werden nachdem Sie der Minijob-Zentrale die Erlaubnis zum Einzug der Sozialbeitraumlge erteilt haben von Ihrem Bankkonto abgebucht
Ein Nebeneffekt der nicht zu unterschaumltzen ist Ihr Arbeitnehmer ist wenn Sie ihn angemeldet haben auch gesetzlich unfallversichert
Ihre gesamten Aufwendungen (inklusive der Sozialversicherungsbeitraumlge) fuumlr den Arbeitnehmer machen Sie in Ihrer Steuererklaumlrung geltend
Ihre Steuerersparnis betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent Ihrer Aufwendungen houmlchstens euro 510ndash
TIPPUm in den Genuss dieser Steuerer-sparnis zu kommen muumlssen Sie das Finanzamt von Ihren Aufwen-dungen in Kenntnis setzen Entwe-der geschieht dies im Rahmen des Lohnsteuerermaumlszligigungsverfahrens oder im Rahmen einer Steuerer-klaumlrung Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Erklaumlrung verpflich-tet sind kann sich die Muumlhe eine Erklaumlrung zu erstellen lohnen
BEISPIEL
Ihre Einkommensteuer 2011 wuumlrde ohne Handwerkerlei-stungen euro 3000ndash betragen Im Laufe des Jahres 2011 haben Sie Ihre Heizung fuumlr euro 1000ndash repar-ieren lassen Ihre Steuerlast min-dert sich in diesem Fall um euro 200ndash auf euro 2800ndash
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blickpunktSteuern 6Ausgabe 12 | 2011
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Haushaltsnahe DienstleistungenHierunter fallen Taumltigkeiten die gewoumlhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden Dies sind zum Beispiel
bull Reinigung der Wohnung oder der Fenster
bull Buumlgeln und Kochen sofern die Arbeiten in Ihrem Haushalt erledigt werden
bull Pflege- und Betreuungsleistungen
bull Kinderbetreuungskosten wenn diese nicht bereits anderweitig geltend gemacht werden
bull Arbeiten im Garten wenn es sich nicht um eine Neuanlage handelt
Diese Arbeiten werden nun von fremden Dritten gegen Bezahlung uumlbernommen Die Bezahlung kann im Rahmen eines Anstellungsverhaumlltnisses organisiert sein In diesem Fall kann es sich nicht um einen Minijob handeln da dieser zu den haushalts-nahen Beschaumlftigungsverhaumlltnissen gehoumlrt In der Praxis kommt es haumlufiger vor dass Rechnungen gestellt werden
Personenbezogene Dienstleistungen wie zum Beispiel der Frisoumlr der ins Haus kommt sind grundsaumltzlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Ihre Steuerersparnis fuumlr diese Aufwendungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent der Aufwen-dungen houmlchstens euro 4000ndash
Handwerkerleistungen
Rufen Sie einen Handwerker fuumlr Maszlignahmen zur Renovierung zur Modernisierung oder zur Erhaltung dann sind auch solche Aufwendungen steuermindernd anzuset-zen Wichtig ist dabei dass nichts Neues entsteht und der Handwerker auf dem selbst genutzten Grundstuumlck taumltig wird Eine Reparatur in der Kfz-Werkstatt ist keine steuer-lich gefoumlrderte Handwerkerleistung
Gefoumlrdert werden nur die Arbeitskosten inklusive der Maschinen- und Fahrtkosten Materialkosten fallen nicht unter die Beguumlnstigung auszliger es handelt sich um Ver-brauchsmittel
Eine steuerliche Foumlrderung scheidet aus wenn fuumlr dieselbe Maszlignahme bereits eine oumlf-fentliche Foumlrderung zum Beispiel durch einen Zuschuss oder ein verbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird
Ihre Steuerersparnis fuumlr Handwerkerleistungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent houmlchstens euro 1200ndash
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ACHTUNG
Fuumlr alle haushaltsnahen Dienst-leistungen ist die Zahlung per Bankuumlberweisung erforderlich Fuumlr die Taumltigkeit muss eine Rech-nung ausgestellt werden wenn der Dienstleister nicht als Arbeit-nehmer angestellt ist
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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011
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Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen
Beguumlnstigte Organisationen
Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten
bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat
bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften
bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland
bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen
Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht
Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft
Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen
Zuwendungsbescheinigung
Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung
bull den Spendenempfaumlnger
bull die Art der Zuwendung
bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)
bull Name und Anschrift des Zuwendenden
bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt
bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides
bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und
bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers
Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen
Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen
Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen
Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen
Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch
G eld- und S achsp enden
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blickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2011
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Vereinfachungen
Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg
Gemeinnuumltzige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein
Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor
Mildtaumltige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind
Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen
Kirchliche Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen
Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen
Abzugshoumlchstbetraumlge
Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden
Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden
Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen
Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807
Zuwendungen an St if tungen
Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig
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blickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2011
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Die Einspruchsempfehlung des Monats(inklusive Mustereinspruch zum Download)
Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind
Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt
Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen
Betroffene Steuerpflichtige Eltern
Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107
Hintergrund zum Sachverhalt
Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst
Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg
Gute Nachricht fuumlr alle Mac-Anwender Bei der Steuererklaumlrung fuumlr 2011 koumln-nen Sie mit ihrem Mac richtig Steuern sparen Fuumlr iMac MacBook amp Co gibt es jetzt bdquoWISO steuerMac 2012ldquo
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blickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2011
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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde
Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049
Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen
Redaktion Monika Stuart-Houghton
Redaktionsschluss 22122011
Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich
Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min
Bezugsbedingungen Jahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten
Hinweise Alle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt
Bildnachweis fotoliacom
I M P R E S S U M
Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen
V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012012
Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt
Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig
Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind
Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war
Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs Geben Sie dazu auf wwwsteuernsparende im Suchfeld den Code CW12111 ein
LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten
Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden
Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte
Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht
Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen
Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610
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blickpunktSteuern 4Ausgabe 12 | 2011
Aumlnderung bei der Berechnung der EntfernungspauschaleAb 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel muumlssen die Kosten fuumlr oumlffentliche Verkehrsmittel nicht mehr fuumlr jeden einzelnen Tag belegt werden Nur wenn diese houmlher sind als die Entfer-nungspauschale fuumlr das gesamte Kalenderjahr ist ein Nachweis erforderlich
Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung
Mit der Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumuumlberlassung auf 66 Prozent wird die Ermittlung der Einkuumlnfte aus Vermietung und Verpachtung vereinfacht Betraumlgt die ortsuumlbliche Miete bei auf Dauer angelegter Vermietung nicht weniger als 66 Prozent wird grundsaumltzlich ohne Totaluumlberschussprognose die Einkuumlnf-teerzielungsabsicht unterstellt und die Vermietung einer Wohnung als vollentgeltlich angesehen Streitigkeiten hinsichtlich der bislang nach der Rechtsprechung des Bun-desfinanzhofs und Auffassung der Finanzverwaltung bei einem Mietzins zwischen 56 Prozent und 75 Prozent der ortsuumlblichen Miete vorzunehmenden Totaluumlberschusspro-gnose werden hierdurch vermieden
Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens
Zukuumlnftig werden die abgeltend besteuerten Kapitalertraumlge nicht mehr bei der Be-rechnung der zumutbaren Belastung sowie des Houmlchstbetrages beim Spendenabzug beruumlcksichtigt Insoweit entfaumlllt kuumlnftig die Notwendigkeit abgeltend besteuerte Kapitalertraumlge nur fuumlr diese Zwecke in der Einkommensteuererklaumlrung anzugeben
Uumlbertragung der Freibetraumlge fuumlr Kinder
Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil uumlbertragen werden wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenuumlber nicht nachkommt Die Moumlglichkeit sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils uumlbertragen zu lassen wird nunmehr um die Faumllle erweitert in denen der andere Elternteil mangels Leistungsfaumlhigkeit nicht unterhaltspflichtig ist Die Erweiterung der Uumlbertragungsmoumlglichkeit des Kinderfreibe-trages wirkt sich auch auf die Uumlbertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus Kuumlnf-tig kann sich der Elternteil der ein behindertes Kind betreut und fuumlr dessen Unterhalt uumlberwiegend allein aufkommt neben dem Kinderfreibetrag auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller Houmlhe uumlbertragen lassen Neu ist auch dass kuumlnftig der Elternteil bei dem das Kind nicht wohnt die Uumlbertragung des Freibetrages fuumlr den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den ande-ren Elternteil verhindern kann wenn er Kinderbetreuungskosten traumlgt oder eigenen Betreuungsaufwand hat
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Maszlignahme die be-reits ruumlckwirkend fuumlr das Jahr 2011 greift allerdings sind die Wirkungen fuumlr den Haushalt erst fuumlr 2012 wirksam Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von euro 920ndash auf euro 1000ndash macht fuumlr eine halbe Million Arbeitnehmer zusaumltzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich Insgesamt ist somit fuumlr rund 22 Mio Arbeitnehmer ndash das sind etwa 60 aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer ndash kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklaumlrung mehr erforderlich
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Um Ruumlckforderungen von Zulagen bei der Riester-Foumlrderung wegen einer schleichenden Aumlnderung der Zulageberechtigung weitgehend zu vermeiden ist bei mittelbar Zulageberechtigten ab dem Jahr 2012 die Zahlung eines Mindest-beitrags von euro 60ndash vorgesehen Die Riester-Foumlrderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgevertraumlgen in Kuumlrze uumlber die Neuregelung informiert
Die steuerliche Beruumlcksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversiche-rungsbeitraumlgen oder Kirchen-steuern wird ab dem Jahr 2012 vereinfacht Erfolgen derartige Erstattungen ist der Erstat-tungsbetrag mit den im Ver-anlagungszeitraum getaumltigten gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen Der Differenz-betrag ist dann als Sonderaus-gabe zu beruumlcksichtigen Sind die Erstattungen houmlher als die Aufwendungen ergibt sich ein sog Erstattungsuumlberhang Dieser wird bislang im Jahr der ur-spruumlnglichen Zahlung dergestalt beruumlcksichtigt dass das Einkom-men des Steuerpflichtigen ent-sprechend erhoumlht wird Hierzu muss der alte bereits bestands-kraumlftige Steuerbescheid geaumln-dert werden Die Neuregelung vermeidet dieses bdquoWiederaufrol-lenldquo der Steuerfestsetzungen aus den Vorjahren und vereinfacht somit die Steuerpraxis fuumlr Buumlrger und Finanzamt erheblich
Erstattungsuumlb erhaumlnge b ei den S onderausgab en
Mindestbeitrag von euro 60ndash pro Jahr fuumlr die im Rahmen der steuerlich gefoumlrderten Altersvorsorge mittelbar zu-lageberechtigten Personen
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blickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2011
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Kleine Helfer im Haushalt Die steuerlich gefoumlrderten DienstleistungenFuumlr die Hausfrau des Jahres 1980 war es kaum denkbar Hilfe fuumlr ihren Dienst an der Familie in Anspruch zu nehmen Doch die Zeiten haben sich geaumlndert In immer mehr Partnerschaften sind beide berufstaumltig Immer mehr Alleinerziehende muumlssen fuumlr den Lebensunterhalt sorgen Diese Veraumlnderung in der Gesellschaft fuumlhrt zu einem Um-denken im Bereich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in privaten Haushal-ten
Erfreulich ist dass sich der Staat an den Kosten fuumlr die Hilfen beteiligt Der Begriff bdquohaushaltsnahe Dienstleistungenldquo ist aus der Steuererklaumlrung nicht mehr wegzu-denken
Drei Formen der haushaltsnahen Dienstleistungen unterscheidet das Steuerrecht
1 Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse
2 Haushaltsnahe Dienstleistungen
3 Handwerkerleistungen
Die genannten Aufwendungen werden in der Steuererklaumlrung nur als solche anerkannt wenn sie nicht bereits als Betriebsausgaben Werbungskosten Kinderbe-treuungskosten oder auszligergewoumlhnliche Belastungen steuerlich beruumlcksichtigt sind
Aufwendungen fuumlr jede dieser drei genannten Maszlignahmen mindern Ihre Steuerlast direkt
Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse
Das sind Ausgaben fuumlr Arbeitnehmer im Privathaushalt die auf 400-Euro-Basis taumltig sind In diesem Fall sind die Hilfen von Ihren Arbeitgebern bei der Minijob-Zentrale anzumelden Speziell hierfuumlr wurde ein vereinfachtes Meldeverfahren eingefuumlhrt das Haushaltsscheckverfahren Zusammen mit IhremIhrer Arbeitnehmerin fuumlllen Sie den Vordruck zur Anmeldung aus und senden diesen an bdquoDeutsche Rentenversiche-rung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essenldquo
Die Sozialversicherungsbeitraumlge fuumlr Ihren Arbeitnehmer werden nachdem Sie der Minijob-Zentrale die Erlaubnis zum Einzug der Sozialbeitraumlge erteilt haben von Ihrem Bankkonto abgebucht
Ein Nebeneffekt der nicht zu unterschaumltzen ist Ihr Arbeitnehmer ist wenn Sie ihn angemeldet haben auch gesetzlich unfallversichert
Ihre gesamten Aufwendungen (inklusive der Sozialversicherungsbeitraumlge) fuumlr den Arbeitnehmer machen Sie in Ihrer Steuererklaumlrung geltend
Ihre Steuerersparnis betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent Ihrer Aufwendungen houmlchstens euro 510ndash
TIPPUm in den Genuss dieser Steuerer-sparnis zu kommen muumlssen Sie das Finanzamt von Ihren Aufwen-dungen in Kenntnis setzen Entwe-der geschieht dies im Rahmen des Lohnsteuerermaumlszligigungsverfahrens oder im Rahmen einer Steuerer-klaumlrung Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Erklaumlrung verpflich-tet sind kann sich die Muumlhe eine Erklaumlrung zu erstellen lohnen
BEISPIEL
Ihre Einkommensteuer 2011 wuumlrde ohne Handwerkerlei-stungen euro 3000ndash betragen Im Laufe des Jahres 2011 haben Sie Ihre Heizung fuumlr euro 1000ndash repar-ieren lassen Ihre Steuerlast min-dert sich in diesem Fall um euro 200ndash auf euro 2800ndash
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blickpunktSteuern 6Ausgabe 12 | 2011
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Haushaltsnahe DienstleistungenHierunter fallen Taumltigkeiten die gewoumlhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden Dies sind zum Beispiel
bull Reinigung der Wohnung oder der Fenster
bull Buumlgeln und Kochen sofern die Arbeiten in Ihrem Haushalt erledigt werden
bull Pflege- und Betreuungsleistungen
bull Kinderbetreuungskosten wenn diese nicht bereits anderweitig geltend gemacht werden
bull Arbeiten im Garten wenn es sich nicht um eine Neuanlage handelt
Diese Arbeiten werden nun von fremden Dritten gegen Bezahlung uumlbernommen Die Bezahlung kann im Rahmen eines Anstellungsverhaumlltnisses organisiert sein In diesem Fall kann es sich nicht um einen Minijob handeln da dieser zu den haushalts-nahen Beschaumlftigungsverhaumlltnissen gehoumlrt In der Praxis kommt es haumlufiger vor dass Rechnungen gestellt werden
Personenbezogene Dienstleistungen wie zum Beispiel der Frisoumlr der ins Haus kommt sind grundsaumltzlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Ihre Steuerersparnis fuumlr diese Aufwendungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent der Aufwen-dungen houmlchstens euro 4000ndash
Handwerkerleistungen
Rufen Sie einen Handwerker fuumlr Maszlignahmen zur Renovierung zur Modernisierung oder zur Erhaltung dann sind auch solche Aufwendungen steuermindernd anzuset-zen Wichtig ist dabei dass nichts Neues entsteht und der Handwerker auf dem selbst genutzten Grundstuumlck taumltig wird Eine Reparatur in der Kfz-Werkstatt ist keine steuer-lich gefoumlrderte Handwerkerleistung
Gefoumlrdert werden nur die Arbeitskosten inklusive der Maschinen- und Fahrtkosten Materialkosten fallen nicht unter die Beguumlnstigung auszliger es handelt sich um Ver-brauchsmittel
Eine steuerliche Foumlrderung scheidet aus wenn fuumlr dieselbe Maszlignahme bereits eine oumlf-fentliche Foumlrderung zum Beispiel durch einen Zuschuss oder ein verbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird
Ihre Steuerersparnis fuumlr Handwerkerleistungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent houmlchstens euro 1200ndash
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TIPPFalls Ihre Aufwendungen den gefoumlrderten Houmlchstbetrag in einem Jahr uumlbersteigen verschieben Sie Maszlignahmen in das darauffolgende Jahr
So koumlnnen Sie die Foumlrderung optimieren
ACHTUNG
Fuumlr alle haushaltsnahen Dienst-leistungen ist die Zahlung per Bankuumlberweisung erforderlich Fuumlr die Taumltigkeit muss eine Rech-nung ausgestellt werden wenn der Dienstleister nicht als Arbeit-nehmer angestellt ist
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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011
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Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen
Beguumlnstigte Organisationen
Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten
bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat
bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften
bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland
bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen
Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht
Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft
Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen
Zuwendungsbescheinigung
Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung
bull den Spendenempfaumlnger
bull die Art der Zuwendung
bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)
bull Name und Anschrift des Zuwendenden
bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt
bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides
bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und
bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers
Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen
Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen
Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen
Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen
Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch
G eld- und S achsp enden
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blickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2011
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Vereinfachungen
Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg
Gemeinnuumltzige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein
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Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807
Zuwendungen an St if tungen
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blickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2011
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anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107
Hintergrund zum Sachverhalt
Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst
Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg
Gute Nachricht fuumlr alle Mac-Anwender Bei der Steuererklaumlrung fuumlr 2011 koumln-nen Sie mit ihrem Mac richtig Steuern sparen Fuumlr iMac MacBook amp Co gibt es jetzt bdquoWISO steuerMac 2012ldquo
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WISO steuerMac ist eine native Mac OS-Anwendung fuumlr Apple Rechner ab OS X Version 106 laumluft also unter Snow Leopard und Lion Beim Leistungsumfang macht WISO steuerMac 2012 keine Kompromisse Alle Formulare fuumlr die Einkommen-steuererklaumlrung 2011 sind enthalten auch Sonderfaumllle werden abgedeckt Komplett mit Umsatz- und Gewerbe-steuererklaumlrung sowie Umsatzsteuer-voranmeldung fuumlr Selbststaumlndige
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blickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2011
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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde
Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049
Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen
Redaktion Monika Stuart-Houghton
Redaktionsschluss 22122011
Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich
Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min
Bezugsbedingungen Jahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten
Hinweise Alle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt
Bildnachweis fotoliacom
I M P R E S S U M
Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen
V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012012
Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt
Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig
Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind
Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war
Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs Geben Sie dazu auf wwwsteuernsparende im Suchfeld den Code CW12111 ein
LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten
Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden
Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte
Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht
Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen
Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610
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blickpunktSteuern 5Ausgabe 12 | 2011
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Kleine Helfer im Haushalt Die steuerlich gefoumlrderten DienstleistungenFuumlr die Hausfrau des Jahres 1980 war es kaum denkbar Hilfe fuumlr ihren Dienst an der Familie in Anspruch zu nehmen Doch die Zeiten haben sich geaumlndert In immer mehr Partnerschaften sind beide berufstaumltig Immer mehr Alleinerziehende muumlssen fuumlr den Lebensunterhalt sorgen Diese Veraumlnderung in der Gesellschaft fuumlhrt zu einem Um-denken im Bereich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in privaten Haushal-ten
Erfreulich ist dass sich der Staat an den Kosten fuumlr die Hilfen beteiligt Der Begriff bdquohaushaltsnahe Dienstleistungenldquo ist aus der Steuererklaumlrung nicht mehr wegzu-denken
Drei Formen der haushaltsnahen Dienstleistungen unterscheidet das Steuerrecht
1 Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse
2 Haushaltsnahe Dienstleistungen
3 Handwerkerleistungen
Die genannten Aufwendungen werden in der Steuererklaumlrung nur als solche anerkannt wenn sie nicht bereits als Betriebsausgaben Werbungskosten Kinderbe-treuungskosten oder auszligergewoumlhnliche Belastungen steuerlich beruumlcksichtigt sind
Aufwendungen fuumlr jede dieser drei genannten Maszlignahmen mindern Ihre Steuerlast direkt
Haushaltsnahe Beschaumlftigungsverhaumlltnisse
Das sind Ausgaben fuumlr Arbeitnehmer im Privathaushalt die auf 400-Euro-Basis taumltig sind In diesem Fall sind die Hilfen von Ihren Arbeitgebern bei der Minijob-Zentrale anzumelden Speziell hierfuumlr wurde ein vereinfachtes Meldeverfahren eingefuumlhrt das Haushaltsscheckverfahren Zusammen mit IhremIhrer Arbeitnehmerin fuumlllen Sie den Vordruck zur Anmeldung aus und senden diesen an bdquoDeutsche Rentenversiche-rung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essenldquo
Die Sozialversicherungsbeitraumlge fuumlr Ihren Arbeitnehmer werden nachdem Sie der Minijob-Zentrale die Erlaubnis zum Einzug der Sozialbeitraumlge erteilt haben von Ihrem Bankkonto abgebucht
Ein Nebeneffekt der nicht zu unterschaumltzen ist Ihr Arbeitnehmer ist wenn Sie ihn angemeldet haben auch gesetzlich unfallversichert
Ihre gesamten Aufwendungen (inklusive der Sozialversicherungsbeitraumlge) fuumlr den Arbeitnehmer machen Sie in Ihrer Steuererklaumlrung geltend
Ihre Steuerersparnis betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent Ihrer Aufwendungen houmlchstens euro 510ndash
TIPPUm in den Genuss dieser Steuerer-sparnis zu kommen muumlssen Sie das Finanzamt von Ihren Aufwen-dungen in Kenntnis setzen Entwe-der geschieht dies im Rahmen des Lohnsteuerermaumlszligigungsverfahrens oder im Rahmen einer Steuerer-klaumlrung Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Erklaumlrung verpflich-tet sind kann sich die Muumlhe eine Erklaumlrung zu erstellen lohnen
BEISPIEL
Ihre Einkommensteuer 2011 wuumlrde ohne Handwerkerlei-stungen euro 3000ndash betragen Im Laufe des Jahres 2011 haben Sie Ihre Heizung fuumlr euro 1000ndash repar-ieren lassen Ihre Steuerlast min-dert sich in diesem Fall um euro 200ndash auf euro 2800ndash
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blickpunktSteuern 6Ausgabe 12 | 2011
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Haushaltsnahe DienstleistungenHierunter fallen Taumltigkeiten die gewoumlhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden Dies sind zum Beispiel
bull Reinigung der Wohnung oder der Fenster
bull Buumlgeln und Kochen sofern die Arbeiten in Ihrem Haushalt erledigt werden
bull Pflege- und Betreuungsleistungen
bull Kinderbetreuungskosten wenn diese nicht bereits anderweitig geltend gemacht werden
bull Arbeiten im Garten wenn es sich nicht um eine Neuanlage handelt
Diese Arbeiten werden nun von fremden Dritten gegen Bezahlung uumlbernommen Die Bezahlung kann im Rahmen eines Anstellungsverhaumlltnisses organisiert sein In diesem Fall kann es sich nicht um einen Minijob handeln da dieser zu den haushalts-nahen Beschaumlftigungsverhaumlltnissen gehoumlrt In der Praxis kommt es haumlufiger vor dass Rechnungen gestellt werden
Personenbezogene Dienstleistungen wie zum Beispiel der Frisoumlr der ins Haus kommt sind grundsaumltzlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Ihre Steuerersparnis fuumlr diese Aufwendungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent der Aufwen-dungen houmlchstens euro 4000ndash
Handwerkerleistungen
Rufen Sie einen Handwerker fuumlr Maszlignahmen zur Renovierung zur Modernisierung oder zur Erhaltung dann sind auch solche Aufwendungen steuermindernd anzuset-zen Wichtig ist dabei dass nichts Neues entsteht und der Handwerker auf dem selbst genutzten Grundstuumlck taumltig wird Eine Reparatur in der Kfz-Werkstatt ist keine steuer-lich gefoumlrderte Handwerkerleistung
Gefoumlrdert werden nur die Arbeitskosten inklusive der Maschinen- und Fahrtkosten Materialkosten fallen nicht unter die Beguumlnstigung auszliger es handelt sich um Ver-brauchsmittel
Eine steuerliche Foumlrderung scheidet aus wenn fuumlr dieselbe Maszlignahme bereits eine oumlf-fentliche Foumlrderung zum Beispiel durch einen Zuschuss oder ein verbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird
Ihre Steuerersparnis fuumlr Handwerkerleistungen betraumlgt jaumlhrlich 20 Prozent houmlchstens euro 1200ndash
Jetzt gibt es WISO-Software auch fuumlr iPhone amp iPad touch Nutzen Sie die Vorteile von Deutschlands beliebtester Steuer-Software jetzt auch unterwegs
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TIPPFalls Ihre Aufwendungen den gefoumlrderten Houmlchstbetrag in einem Jahr uumlbersteigen verschieben Sie Maszlignahmen in das darauffolgende Jahr
So koumlnnen Sie die Foumlrderung optimieren
ACHTUNG
Fuumlr alle haushaltsnahen Dienst-leistungen ist die Zahlung per Bankuumlberweisung erforderlich Fuumlr die Taumltigkeit muss eine Rech-nung ausgestellt werden wenn der Dienstleister nicht als Arbeit-nehmer angestellt ist
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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011
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Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen
Beguumlnstigte Organisationen
Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten
bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat
bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften
bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland
bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen
Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht
Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft
Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen
Zuwendungsbescheinigung
Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung
bull den Spendenempfaumlnger
bull die Art der Zuwendung
bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)
bull Name und Anschrift des Zuwendenden
bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt
bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides
bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und
bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers
Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen
Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen
Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen
Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen
Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch
G eld- und S achsp enden
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blickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2011
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Vereinfachungen
Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg
Gemeinnuumltzige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein
Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor
Mildtaumltige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind
Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen
Kirchliche Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen
Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen
Abzugshoumlchstbetraumlge
Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden
Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden
Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen
Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807
Zuwendungen an St if tungen
Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig
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blickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2011
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Die Einspruchsempfehlung des Monats(inklusive Mustereinspruch zum Download)
Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind
Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt
Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen
Betroffene Steuerpflichtige Eltern
Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107
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Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst
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blickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2011
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Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049
Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen
Redaktion Monika Stuart-Houghton
Redaktionsschluss 22122011
Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich
Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min
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Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen
V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012012
Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt
Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig
Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind
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LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten
Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden
Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte
Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht
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Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610
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blickpunktSteuern 6Ausgabe 12 | 2011
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Haushaltsnahe DienstleistungenHierunter fallen Taumltigkeiten die gewoumlhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden Dies sind zum Beispiel
bull Reinigung der Wohnung oder der Fenster
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bull Pflege- und Betreuungsleistungen
bull Kinderbetreuungskosten wenn diese nicht bereits anderweitig geltend gemacht werden
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Diese Arbeiten werden nun von fremden Dritten gegen Bezahlung uumlbernommen Die Bezahlung kann im Rahmen eines Anstellungsverhaumlltnisses organisiert sein In diesem Fall kann es sich nicht um einen Minijob handeln da dieser zu den haushalts-nahen Beschaumlftigungsverhaumlltnissen gehoumlrt In der Praxis kommt es haumlufiger vor dass Rechnungen gestellt werden
Personenbezogene Dienstleistungen wie zum Beispiel der Frisoumlr der ins Haus kommt sind grundsaumltzlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen
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Handwerkerleistungen
Rufen Sie einen Handwerker fuumlr Maszlignahmen zur Renovierung zur Modernisierung oder zur Erhaltung dann sind auch solche Aufwendungen steuermindernd anzuset-zen Wichtig ist dabei dass nichts Neues entsteht und der Handwerker auf dem selbst genutzten Grundstuumlck taumltig wird Eine Reparatur in der Kfz-Werkstatt ist keine steuer-lich gefoumlrderte Handwerkerleistung
Gefoumlrdert werden nur die Arbeitskosten inklusive der Maschinen- und Fahrtkosten Materialkosten fallen nicht unter die Beguumlnstigung auszliger es handelt sich um Ver-brauchsmittel
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ACHTUNG
Fuumlr alle haushaltsnahen Dienst-leistungen ist die Zahlung per Bankuumlberweisung erforderlich Fuumlr die Taumltigkeit muss eine Rech-nung ausgestellt werden wenn der Dienstleister nicht als Arbeit-nehmer angestellt ist
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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011
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Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen
Beguumlnstigte Organisationen
Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten
bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat
bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften
bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland
bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen
Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht
Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft
Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen
Zuwendungsbescheinigung
Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung
bull den Spendenempfaumlnger
bull die Art der Zuwendung
bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)
bull Name und Anschrift des Zuwendenden
bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt
bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides
bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und
bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers
Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen
Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen
Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen
Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen
Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch
G eld- und S achsp enden
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blickpunktSteuern 8Ausgabe 12 | 2011
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Vereinfachungen
Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg
Gemeinnuumltzige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein
Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor
Mildtaumltige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind
Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen
Kirchliche Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen
Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen
Abzugshoumlchstbetraumlge
Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden
Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden
Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen
Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807
Zuwendungen an St if tungen
Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig
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blickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2011
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Die Einspruchsempfehlung des Monats(inklusive Mustereinspruch zum Download)
Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind
Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt
Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen
Betroffene Steuerpflichtige Eltern
Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107
Hintergrund zum Sachverhalt
Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst
Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg
Gute Nachricht fuumlr alle Mac-Anwender Bei der Steuererklaumlrung fuumlr 2011 koumln-nen Sie mit ihrem Mac richtig Steuern sparen Fuumlr iMac MacBook amp Co gibt es jetzt bdquoWISO steuerMac 2012ldquo
E n d l i c h hellip S t e u e r n s p a r e n m i t d e m M a c
WISO steuerMac ist eine native Mac OS-Anwendung fuumlr Apple Rechner ab OS X Version 106 laumluft also unter Snow Leopard und Lion Beim Leistungsumfang macht WISO steuerMac 2012 keine Kompromisse Alle Formulare fuumlr die Einkommen-steuererklaumlrung 2011 sind enthalten auch Sonderfaumllle werden abgedeckt Komplett mit Umsatz- und Gewerbe-steuererklaumlrung sowie Umsatzsteuer-voranmeldung fuumlr Selbststaumlndige
Steuern sparen mit dem Mac ndash Jetzt bestellen
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blickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2011
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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde
Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049
Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen
Redaktion Monika Stuart-Houghton
Redaktionsschluss 22122011
Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich
Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min
Bezugsbedingungen Jahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten
Hinweise Alle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt
Bildnachweis fotoliacom
I M P R E S S U M
Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen
V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012012
Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt
Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig
Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind
Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war
Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs Geben Sie dazu auf wwwsteuernsparende im Suchfeld den Code CW12111 ein
LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten
Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden
Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte
Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht
Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen
Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610
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blickpunktSteuern 7Ausgabe 12 | 2011
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Richtig spenden ndash Gutes tun und dabei Steuern sparen Jetzt beginnt die kalte und zugleich besinnliche Zeit in der wir etwas Gutes fuumlr andere Menschen tun wollen Spenden sind steuerbeguumlnstigt und bieten als Ausnahmen von den privaten Lebenshaltungskosten eine erfreuliche Moumlglichkeit Ihre Steuerlast zu mindern Unter steuerbeguumlnstigten Zwecken sind die von Ihnen geleisteten Zuwen-dungen an Organisationen zu verstehen Diese koumlnnen in Spenden oder in Mitglieds-beitraumlgen bestehen wenn sie zur Foumlrderung steuerbeguumlnstigter Zwecke bestehen
Beguumlnstigte Organisationen
Die beguumlnstigte Organisation muss allerdings eine gemeinnuumltzige mildtaumltige wissenschaftliche kirchliche oder religioumlse Taumltigkeit ausuumlben Als beguumlnstigte Organisationen gelten
bull juristische Personen des oumlffentlichen Rechts oder oumlffentliche Dienststellen im Inland oder in einem EU-EWR-Mitgliedstaat
bull von der Koumlrperschaftsteuer befreite inlaumlndische Koumlrperschaften
bull Personenvereinigungen oder Vermoumlgensmassen bzw Sitz im EU-EWR-Ausland
bull ferner politische Parteien oder Waumlhlervereinigungen
Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar wenn die Partei der gesetzlichen Definition entspricht
Spenden als Mitunternehmer einer Personengesellschaft
Wenn Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind und ihrerseits im Rahmen der Geschaumlftstaumltigkeit spenden werden diese in der einheitlichen und gesonderten Ge-winnfeststellung auf alle Gesellschafter verteilt Ihr geleisteter Spendenanteil koumlnnen Sie folglich als Sonderausgaben geltend machen
Zuwendungsbescheinigung
Der steuerliche Abzug von Zuwendungen ist nur moumlglich wenn fuumlr diesen Vorgang eine Zuwendungsbescheinigung vorliegt Der Empfaumlnger muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die Zugangsbestaumltigung nachweisen Inhalte der Zuwendungsbescheinigung
bull den Spendenempfaumlnger
bull die Art der Zuwendung
bull die Houmlhe der Zuwendung (bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert)
bull Name und Anschrift des Zuwendenden
bull Steuernummer des Empfaumlnger s und das zustaumlndige Finanzamt
bull das Datum des letzten Freistellungsbescheides
bull die Bestaumltigung des Erhalts der Zuwendung und die Verwendung der Spende und
bull den Ort das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfaumlngers
Als Nachweis reicht seit dem Jahr 2009 eine maschinell erstellte Zuwendungsbe-staumltigung ohne eigenhaumlndige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus Der Zuwendungsempfaumlnger muss die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens bei seinem zustaumlndigen Finanzamt anzeigen
Eine Zuwendung kann in einer Geld- oder Sachspende bestehen
Wenn es sich um eine Sachspen-de handelt und das gespen-dete Wirtschaftsgut aus einem Betriebsvermoumlgen entnommen wird darf der Spendengegen-stand nicht houmlher als mit dem in der Bilanz angesetzten Wert bewertet werden Ansonsten muss der gemeine Wert he-rangezogen werden Wird ein neu gekauftes Wirtschaftsgut angeschafft ist der Einkaufspreis anzusetzen Wird ein Wirtschafts-gut gebraucht erworben ist der Marktpreis als Zuwendungshoumlhe anzusetzen
Wenn Sie gebrauchte Kleidungs-stuumlcke spenden stellt sich die Frage ob diese noch einen Marktwert besitzen Wird der Marktwert geltend gemacht sind die fuumlr eine Schaumltzung maszliggeb-lichen Faktoren (Neupreis Zeit-raum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsaumlchliche Erhaltungszustand) durch den Zuwendenden nachzuweisen
Sind Sie Mitglied in einem gemeinnuumltzigen Schulverein einer freien Traumlgerschaft Als steuerlich beguumlnstigte Zuwen-dungen gelten nur Ihre freiwil-ligen Leistungen welche uumlber den festgesetzten Elternbeitrag hinausgehen Setzt ein Schul-traumlger das Schulgeld so niedrig an dass der normal Betrieb der Schule nur durch die Leistungen der Eltern an einen Foumlrderverein aufrechterhalten werden kann die dieser satzungsgemaumlszlig an den Schultraumlger abzufuumlhren hat handelt es sich um keine Zu-wendungen sondern um einen Leistungsaustausch
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Vereinfachungen
Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg
Gemeinnuumltzige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein
Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor
Mildtaumltige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind
Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen
Kirchliche Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen
Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen
Abzugshoumlchstbetraumlge
Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden
Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden
Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen
Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807
Zuwendungen an St if tungen
Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig
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Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind
Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt
Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen
Betroffene Steuerpflichtige Eltern
Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107
Hintergrund zum Sachverhalt
Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst
Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg
Gute Nachricht fuumlr alle Mac-Anwender Bei der Steuererklaumlrung fuumlr 2011 koumln-nen Sie mit ihrem Mac richtig Steuern sparen Fuumlr iMac MacBook amp Co gibt es jetzt bdquoWISO steuerMac 2012ldquo
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WISO steuerMac ist eine native Mac OS-Anwendung fuumlr Apple Rechner ab OS X Version 106 laumluft also unter Snow Leopard und Lion Beim Leistungsumfang macht WISO steuerMac 2012 keine Kompromisse Alle Formulare fuumlr die Einkommen-steuererklaumlrung 2011 sind enthalten auch Sonderfaumllle werden abgedeckt Komplett mit Umsatz- und Gewerbe-steuererklaumlrung sowie Umsatzsteuer-voranmeldung fuumlr Selbststaumlndige
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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde
Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049
Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen
Redaktion Monika Stuart-Houghton
Redaktionsschluss 22122011
Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich
Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min
Bezugsbedingungen Jahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten
Hinweise Alle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt
Bildnachweis fotoliacom
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Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen
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Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt
Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig
Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind
Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war
Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs Geben Sie dazu auf wwwsteuernsparende im Suchfeld den Code CW12111 ein
LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten
Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden
Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte
Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht
Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen
Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610
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Vereinfachungen
Manche Ausnahmefaumllle bieten die Moumlglichkeit Spenden ohne konkrete Zuwendungs-bescheinigung den Barzahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes anzu-erkennen Dabei sind zwei Faumllle zu unterscheiden Spenden Sie zur Hilfe in Katastro-phenfaumlllen auf ein dafuumlr speziell eingerichtetes Sonderkonto oder ist Ihre Zuwendung geringer als euro 200ndash und der Zuwendungsempfaumlnger ist eine gemeinnuumltzige Koumlrper-schaft oder eine politische Partei genuumlgt der Zahlungsbeleg
Gemeinnuumltzige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt einen gemeinnuumltzigen Zweck wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist die Allgemeinheit auf materiellem geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu foumlrdern Insbesondere kann das eine Foumlrderung von Wissenschaft und For-schung Religion Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes die Foumlrderung der Erziehung Volks- und Berufsausbildung des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder des Wohlfahrtswesens sein
Nicht Abziehbar sind unter anderem Mitgliedsbeitraumlge an Sportvereine Koumlrper-schaften mit kulturellen Betaumltigungen oder mit Ambitionen zur Heimatpflege oder auch Beitrittsspenden Leisten Sie zum Beispiel eine Zahlung anlaumlsslich Ihres Beitrittes in einen Golfclub liegt hierbei keine Zuwendung vor
Mildtaumltige Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt mildtaumltige Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist Personen selbstlos zu unterstuumltzen die infolge ihres koumlrperlichen geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder aufgrund ihrer wirt-schaftlichen Lage auf die Hilfe anderer hilfsbeduumlrftig sind
Insbesondere kann die Foumlrderung in Form von Wohlfahrtspflege Beratungsstellen fuumlr Drogensuumlchtige Werkstaumltten fuumlr Behinderte Obdachlosenheime die UNICEF sowie die Uumlbernahme von Patenschaften fuumlr Kinder der Dritten Welt bestehen
Kirchliche Zwecke
Eine Koumlrperschaft verfolgt kirchliche Zwecke wenn ihre Taumltigkeit darauf gerichtet ist eine Religionsgemeinschaft die Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts ist selbstlos zu foumlrdern Wird von der Koumlrperschaft Kirchensteuer erhoben gelten alle Zahlungen uumlber die Steuerlast hinaus als Zuwendungen
Erhebt die religioumlse Koumlrperschaft keine Kirchensteuer sind alle Zahlungen an die Orga-nisation als Zuwendungen zu sehen
Abzugshoumlchstbetraumlge
Der Gesetzgeber begrenzt den steuerlichen Abzug von Zuwendungen fuumlr Privatspen-den auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkuumlnfte fuumlr Betriebsspenden bis zu 4 Promille der Summer der gesamten Umsaumltze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Loumlhne und Gehaumllter fuumlr politische Parteispenden ist ein Spendenhoumlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) moumlglich und fuumlr Spenden an unabhaumlngige Waumlhlervereinigungen darf ein Houmlchstbetrag von euro 1650ndash (im Fall der Zusammenveranlagung euro 3300ndash) zur Haumllfte von der geschuldeten Steuer abgezogen werden
Wenn Sie in einen Vermoumlgen-stock einer Stiftung des oumlffent-lichen Rechts oder koumlrperschaft-steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts aufgrund deren Neugruumlndung spenden moumlch-ten koumlnnen Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeitraumlumen bis zu 1 Million Euro zuwenden
Immer haumlufiger erreichen uns Ka-tastrophen- und Notmeldungen die uns tief erschuumlttern Wir se-hen es als selbstverstaumlndlich an zu helfen Der Bundesfinanzhof lehnte die Klage eines Steuerbuumlr-gers ab der in seiner Steuererklauml-rung 2003 Sachspenden an ein in Portugal gelegenes Senioren-heim mit angegliedertem Kinder-heim in Houmlhe von euro 18180ndash als Zuwendung ansetzte Die zustaumln-dige Finanzbehoumlrde lehnte in erster Distanz die Absetzung der Spenden ab Der Bundesfinanz-hof begruumlndete seine Ablehnung mit der Beschraumlnkung der Spen-denabzugsfaumlhigkeit an eine im Inland ansaumlssige Organisation Zur eindeutigen Klaumlrung dieses Falles zog der Bundesfinanzhof den europaumlischen Gerichtshof heran Dieser hat daraufhin entschieden dass eine Spende in andere Staaten nicht nur wegen der Kapitalfreiheit abzugsfaumlhig ist sondern auch eine Beschraumln-kung des Spendenabzuges auf das Inland nicht gerechtfertigt sei Des Weiteren sei es fuumlr die Finanzbehoumlrden nicht hinderlich die fuumlr den Spendenabzug not-wendigen Belege einzufordern und bezuumlglich der Abzugsfaumlhig-keit zu beurteilen
Bundesfinanzhof Aktenzeichen XI R 5605 Europaumlischer Gerichtshof Aktenzeichen C 31807
Zuwendungen an St if tungen
Sp enden an auslaumlndische O rganisationen sind abzugsfaumlhig
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blickpunktSteuern 9Ausgabe 12 | 2011
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Die Einspruchsempfehlung des Monats(inklusive Mustereinspruch zum Download)
Zukuumlnftig berichten wir im blickpunktSteuern uumlber gerichtsanhaumlngige Steuerstreite die Ihnen als Musterverfahren dienen koumlnnen und bares Geld wert sind
Sie haben ein aumlhnliches Problem mit dem Finanzamt
Dann legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Verweis auf den anhaumlngigen Rechtsstreit die eigene Verfahrensruhe Nur so koumlnnen sie bei einer positiven Entschei-dung auch wirklich profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen
Betroffene Steuerpflichtige Eltern
Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107
Hintergrund zum Sachverhalt
Nach sect 32 Absatz 4 Nummer 2b des Einkommensteuergesetzes ist ein Kind dass sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet nur dann kindergeldberechtigt wenn ein Zeitraum von vier Monaten nicht uumlberschritten wird Der Viermonatszeitraum gilt ebenso fuumlr Uumlbergangszeiten zwischen einer Ausbildung und einem Bundesfreiwilli-gendienst
Wird jedoch der Uumlbergangszeitraum von vier Monaten uumlberschritten ist das Kin-dergeld nicht nur fuumlr die Zukunft verloren sondern faumlllt auch schon seit Beginn der Uumlbergangszeit ruumlckwirkend weg
Gute Nachricht fuumlr alle Mac-Anwender Bei der Steuererklaumlrung fuumlr 2011 koumln-nen Sie mit ihrem Mac richtig Steuern sparen Fuumlr iMac MacBook amp Co gibt es jetzt bdquoWISO steuerMac 2012ldquo
E n d l i c h hellip S t e u e r n s p a r e n m i t d e m M a c
WISO steuerMac ist eine native Mac OS-Anwendung fuumlr Apple Rechner ab OS X Version 106 laumluft also unter Snow Leopard und Lion Beim Leistungsumfang macht WISO steuerMac 2012 keine Kompromisse Alle Formulare fuumlr die Einkommen-steuererklaumlrung 2011 sind enthalten auch Sonderfaumllle werden abgedeckt Komplett mit Umsatz- und Gewerbe-steuererklaumlrung sowie Umsatzsteuer-voranmeldung fuumlr Selbststaumlndige
Steuern sparen mit dem Mac ndash Jetzt bestellen
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blickpunktSteuern 1 0Ausgabe 12 | 2011
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Herausgeber Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen redaktionbuhlde
Geschaumlftsfuumlhrer Peter Glowick Peter Schmitz Amtsgericht Siegen HRB 9049
Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 35 57290 Neunkirchen
Redaktion Monika Stuart-Houghton
Redaktionsschluss 22122011
Erscheinungsweise 12-mal jaumlhrlich
Abo-Service Telefon 0180 53 54 55 1 Telefax 0180 53 54 57 30EUR 014min aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreis max EUR 042Min
Bezugsbedingungen Jahresabonnement euro 30ndash (inkl MwSt) Versand per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument Die Zahlung erfolgt im Voraus die Bezugsdauer verlaumlngert sich jeweils um ein Jahr Sie koumlnnen den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gruumlnden abbestellen Eine Mitteilung an den Abo-Service genuumlgt Geld fuumlr bereits gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zuruumlck Fuumlr Kunden mit Vertraumlgen zu Buhl-Steuerprogrammen uumlbernimmt Buhl Data Service die Kosten
Hinweise Alle Beitraumlge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden Fuumlr Richtigkeit Vollstaumlndigkeit und Aktualitaumlt kann jedoch keinerlei Haftung uumlbernommen werden Nach-druck Uumlbersetzung und Vervielfaumlltigung nur mit schriftlicher Genehmigung Fuumlr zugesandte Manuskripte Bildma-terial und Zuschriften wird keinerlei Gewaumlhr uumlbernommen Fuumlr die vollstaumln-dige oder teilweise Veroumlffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverstaumlndnis vorausgesetzt
Bildnachweis fotoliacom
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Alle Steuerzahler Was Sie bei der Rente kuumlnftig beachten muumlssenArbeitnehmer Arbeitsmittel amp Co Was Sie alles absetzen koumlnnen
V O R S C H A U Das erwartet Sie in Ausgabe 012012
Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt
Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig
Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind
Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war
Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs Geben Sie dazu auf wwwsteuernsparende im Suchfeld den Code CW12111 ein
LeiharbeitTatsaumlchliche Fahrtkosten
Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden
Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte
Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht
Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen
Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610
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Einspruchsgrund Streichung von Kindergeld wegen unver- schuldeter Uumlberschreitung der Uumlbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
anhaumlngiges Verfahren Bundesfinanzhof III R 6810 III R 4107 III R 507 III R 2509 III R 6107
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Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig
Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind
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Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden
Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte
Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht
Zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers zaumlhlen auch seine Aufwendungen fuumlr die Wege zwischen Wohnung und regelmaumlszligiger Arbeitsstaumltte Im Sinne des Fiskus ist eine Entfernungspauschale von 30 Cent fuumlr jeden vollen Kilometer der Entfernung anzusetzen
Finanzgericht Muumlnster Aktenzeichen 13 K 45610
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Aktueller StreifallAktuell war vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht Muumlnster ein Verfahren anhaumlngig das leider negativ fuumlr die Eltern entschieden wurde Das Finanzgericht Muumlnster urteilte hier am 01062011 (Az 11 K 386910 Kg) dass eine Uumlbergangszeit von mehr als vier Monaten auch dann zum Wegfall des Kindergeldes fuumlhrt wenn das Kind an der laumln-geren Uumlbergangszeit kein Verschulden traumlgt
Ein Revisionsaktenzeichen zur vorgenannten Entscheidung ist bisher nicht bekannt jedoch sind bereits zahlreiche Verfahren zu dieser Streitfrage vor dem Bundesfinanz-hof anhaumlngig
Es wird daher houmlchstrichterlich geklaumlrt ob Verzoumlgerungen beispielswiese bei der Ein-berufung zu einem Bundesfreiwilligendienst oder dem Beginn einer weiteren Berufs-ausbildung ohne Einflussmoumlglichkeiten des Kindes als unschaumldlich zu werten sind
Sollte der Bundesfinanzhof hier eine positive Entscheidung faumlllen wuumlrde den Eltern das Kindergeld auch zustehen wenn das Kind in der Uumlbergangszeit weder arbeits-platzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war
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Leiharbeiter die lediglich bei einem Entleiher eingesetzt werden koumlnnen nun ihre tatsaumlchlichen Fahrtkosten ansetzen Dies hat das Finanzgericht Muumlnster entschieden
Regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte
Laut dem Bundesfinanzhof liegt eine regelmaumlszligige Arbeitsstaumltte vor wenn ein Arbeit-nehmer diese regelmaumlszligig und nachhaltig aufsucht Die Arbeitsstaumltte muss auszligerdem als ortsfeste Betriebsstaumltte des Arbeitgebers und als dauerhaften Mittelpunkt der be-ruflichen Taumltigkeit definiert sein Der Fiskus geht von einer regelmaumlszligigen Arbeitsstaumltte aus wenn der Steuerpflichtige diese in jeder Kalenderwoche an mindestens einem Tag aufsucht
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