Post on 01-Nov-2019
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Studienverlauf im zweiten
und dritten Studienjahr
Bachelor of Arts Geschichte
GemPo2016
Das erste Studienjahr Modul I und II
• IPS/Modul II: über zwei Semester
• Modul II: VL in AG, MA und NZ
• Wurde eine (Teil-)Veranstaltung in Modul II nicht bestanden, muss NICHT MEHR
das gesamte Modul wiederholt werden.
• Jedoch muss das Modul II innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Semestern
abgeschlossen sein.
Veranstaltungen ab dem zweiten Studienjahr (d. h. ab Modul III) dürfen erst studiert
werden, wenn alle Veranstaltungen des ersten Studienjahres (d. h. Modul I (IPS) und
Modul II) vollständig und erfolgreich abgeschlossen wurden.
Das zweite Studienjahr Modul III, IV und V
• Modul III: Seminar und Übung zu
speziellen Methoden und Theorien in
AG oder MA
• Modul V: Seminar und Übung zu
speziellen Methoden und Theorien in
NZ
• Modul III und Modul V müssen jeweils
in maximal zwei aufeinanderfolgenden
Semestern abgeschlossen werden.
• Es wird dringend empfohlen, die
Veranstaltungen in einem Semester zu
belegen.
Das zweite Studienjahr Modul III, IV und V
• Modul IV kann über drei (aufeinander
folgende) Semester studiert werden
• Die Ringvorlesung wird jeweils nur im
SOMMERSEMESTER angeboten.
Das zweite Studienjahr Modul III, IV und V
• Modul IV – innerhalb von drei Semestern
• Modul III/V – je innerhalb von zwei Semestern
• Ein Modul = eine Epoche. D. h. alle Bestandteile eines Moduls werden in derselben Epoche (d. h. aus einem Korb) gewählt.
• Modul III IMMER = Alte Geschichte oder Mittelalter
• Modul V IMMER = Neuzeit
• Die Module III und V sind fachnotenrelevant. D. h.: die Modulnoten fließen in die Fachnote Geschichte ein. Die Modulnote entspricht der Note der Seminararbeit.
Das zweite Studienjahr Zusammenfassung
•Modul VI und Modul VII müssen jeweils in
maximal zwei aufeinanderfolgenden
Semesters abgeschlossen werden.
•Modul VI und VII dürfen erst studiert werden,
wenn Modul III und V vollständig und
erfolgreich abgeschlossen wurden.
Das dritte Studienjahr Examensorientierten Schwerpunkte
• In Modul VI und VII müssen unterschiedliche
(Teil-) Epochen gewählt werden.
• Eine Epoche muss Neuzeit sein.
• Diese zwei Epochen bilden die
examensorientierten Schwerpunkte
• „Neuzeitschwerpunkt“: es können beide
Module in der Neuzeit absolviert werden.
Dann müssen unterschiedliche Teilepochen
der Neuzeit belegt werden.
Teilepochen („Körbe“) der Neuzeit:
Frühe Neuzeit
Langes 19. Jahrhundert
20. Jahrhundert
Das dritte Studienjahr Modul VI und VII
Examensorientierte Schwerpunktbildung
Modul VIII und die B.A.-Arbeit
Modul VIII muss aus den in Modul
VI/VII belegten examensorientierten
Schwerpunkten gewählt werden.
Die Selbstlerneinheit mit mündlicher
Modulabschlussprüfung kann von
der/dem Lehrenden der Modul-
vorlesung oder von den Lehrenden des
die gleiche (Teil-) Epoche abdeckenden
Moduls begleitet werden.
Examensorientierte Schwerpunktbildung
Modul VIII und die B.A.-Arbeit
• Bachelorarbeit: werden Modul VI
und VIII aus der gleichen (Teil-)
Epoche gewählt, soll die B.A.-Arbeit
aus der (Teil-)Epoche von Modul VII
gewählt werden; werden Modul VII
und VIII aus der gleichen (Teil-)
Epoche gewählt, soll die B.A.-Arbeit
aus dem (Teil-) Epoche von Modul VI
gewählt werden.
• D. h.: die B.A.-Arbeit schreiben Sie in
der Epoche, in der Sie nicht Modul
VIII belegt haben.
Modul VI: Mittelalter
Modul VII: 20. Jahrhundert
d. h.: examensorientierten Schwerpunkte =
Mittelalter und 20. Jahrhundert
Daraus folgt:
Modul VIII: Mittelalter
(D.h. die MAP wird entweder von dem/der
Lehrenden der Vorlesung in Modul VIII, dem
HS in Modul VI oder der ÜfF in Modul VI
begleitet und abgenommen)
B.A.-Arbeit: wird in der Epoche geschrieben,
die in Modul VIII nicht gewählt wurde, also im
20. Jahrhundert.
Das dritte Studienjahr Examensorientierten Schwerpunkte
Beispiel
• Modul VI/VII – je innerhalb von zwei Semestern.
• Wird ein Modulbestandteil nicht bestanden kann dieser ggf. im nächsten Semester
wiederholt werden. Jedoch muss das Modul VI/VII in maximal zwei aufeinander-
folgenden Semestern abgeschlossen werden.
• Innerhalb eines Moduls ist nur eine Epoche zu belegen, d. h. alle Veranstaltungen
eines Moduls haben dieselbe (Teil-)Epoche.
• Modul VI und VII sind in zwei verschiedenen Epochen zu absolvieren.
Eines der beiden gewählten Module muss in der Neuzeit belegt werden.
Hier ist ein Neuzeitschwerpunkt mit zwei Teilepochen der Neuzeit möglich.
• Die Epochen aus Modul VI und VII bilden die prüfungsorientierten Schwerpunkte.
Das dritte Studienjahr Zusammenfassung
• Modul VIII muss aus einer der beiden in Modul VI/VII gewählten Epochen oder
Teilepochen gewählt werden.
• Die B.A.-Arbeit wird in der Epoche geschrieben, die nicht in Modul VIII belegt wurde.
• Wird die B.A.-Arbeit in Alter Geschichte, Mittelalter oder Früher Neuzeit geschrieben,
muss ein Lateinnachweis vorliegen.
• Bei der Planung der Prüfungsphase auch auf die Sprachanforderungen des M.Ed.
achten.
Das dritte Studienjahr Zusammenfassung
Sprachanforderungen B.A./M.A./M.Ed.
Abschluss B.A. M.A. M.Ed.
Fremdsprache 1
Englisch
(zwingend)
Englisch Englisch
Fremdsprache 2 Eine weitere moderne Fremdsprache
oder Latein
Eine weitere moderne Fremdsprache
oder Latein
(i.d.R. = B.A.)
Eine weitere moderne
Fremdsprache oder Latein
(i.d.R. = B.A.)
Fremdsprache 3 / Eine weitere moderne Fremdsprache
oder Latein
Zwei moderne Fremdsprachen
und zwingend Latein
Latein ?
Wenn die B.A.-Arbeit im Bereich AG,
MA oder FNZ geschrieben wird
Wenn die M.A.-Arbeit im Bereich AG,
MA oder FNZ geschrieben wird
Lateinkenntnisse auf dem Niveau
des Kleinen Latinums
Wie kann ich Latein
nachweisen? siehe S.2 f. siehe S.2 f.
Latein I und II mit abschließender
Klausur oder durch einen anderen
amtlichen Nachweis: siehe S.2 f.
Die geforderten Sprachkompetenzen können nachgewiesen werden:
• durch die im Abiturzeugnis mit mindestens Niveau B1 vermerkten
Sprachkompetenzen.
• durch die erfolgreiche Teilnahme am Schulunterricht (Sek. I und II) in der
nachzuweisenden Fremdsprache über einen Zeitraum von mindestens 2.5 Jahren
und immer mindestens „ausreichend“ (4,0).
• durch den amtlichen Nachweis des Latinums bzw. durch eine Bescheinigung über
Lateinkenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums (gem. LZV, §11, 25.04.2016)
o.ä.
• durch ein erfolgreich abgeschlossenes Sprachmodul im Optionalbereich mit
mindestens 5 CP
• durch ein mindestens dreisemestriges, erfolgreich bestandenes universitäres
Sprachstudium einer modernen Fremdsprache
• innerhalb der Module des Fachstudiums der Bachelor-Phase
Anerkennung der
Sprachnachweise
• Wird ein Modulbestandteil nicht bestanden (z.B. weil das Referat nicht mehr mit
ausreichend (4,0) benotet wurde oder aufgrund zu hoher Fehlzeiten) kann dieser ggf.
im nächsten Semester wiederholt werden. Jedoch müssen die Module II/ III/ V/ VI und
VII jeweils in maximal zwei aufeinanderfolgenden Semestern abgeschlossen werden.
• Sollte die MAP (Seminararbeit) nicht mehr mit ausreichend (4,0) benotet werden,
kann eine neue Seminararbeit zwischen DozentIn und StudentIn vereinbart werden.
Eine MAP darf innerhalb eines Moduls maximal zweimal wiederholt werden.
Dabei ist es unerheblich, in welchem Seminar oder Semester die MAP abgelegt
wurde.
Bedeutet: Wer dreimal innerhalb eines Moduls (z.B. in Modul V) eine Seminararbeit
(=MAP) nicht besteht, kann nicht mehr weiter studieren.
Die Option des „Nachbesserns“ von Seminararbeiten gibt es NICHT MEHR!
NICHT-BESTEHEN VON
PRÜFUNGSLEISTUNGEN!
• Für Seminararbeiten, die zugleich den Charakter von Modulabschlussprüfungen (MAP)
besitzen, werden die Abgabefristen in Absprache mit dem/der jeweiligen Dozenten /
Dozentin festgesetzt.
Dabei darf der Termin frühestens 6 Wochen nach Ende der Vorlesungszeit liegen; die
späteste Abgabefrist ergibt sich grundsätzlich aus den Modulanforderungen, jedoch wird
empfohlen, sie auf den letzten Tag des jeweiligen Semesters festzusetzen.
• Studierenden haben bei Nichtbestehen die Möglichkeit, eine Arbeit mit einem
modifizierten Thema als zweiten (und ggf. dritten) Prüfungsversuch anzufertigen.
• Eine MAP sollte in jedem Fall nur bei dem Dozenten/der Dozentin erfolgen, bei dem/der
auch das Seminar besucht wurde.
Zeitliche Regelung für die
in den Lehrveranstaltungen
zu erbringende Leistungen
1. Wann ist die Anmeldung im Fach Geschichte möglich?
• Die Anmeldung der Bachelorarbeit ist möglich, sobald Sie im Studium
insgesamt 130 CP erlangt haben.
2. Wo kann ich mich für die B.A.-Arbeit anmelden?
• Das Prüfungsamt des Faches, in dem die B.A.-Arbeit geschrieben wird,
ist federführend und verwaltet die Prüfungsakte. Die Bachelorarbeit wird
dort angemeldet.
3. Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung der B.A.-Arbeit?
PO2016: Stammdatenblatt + Formblatt A (Anmeldung zur B.A.-Arbeit) +
Formblatt B bzw. C. (Nachweis über die Mindestvoraussetzung [B] /
Nachweis über alle Studienleistungen [C])
(PO2012: Stammdatenblatt + Formblatt 1 + Formblatt 3 + Formblatt 4
bzw. 6 (Nachweis über Mindestvoraussetzung bzw. alle
Studienleistungen) Hinweis: Formblatt 2 zur Anmeldung der mdl. B.A.-
Prüfung
Prüfungsphase B.A.-Arbeit
4. Was muss ich vorher organisieren?
• Sie haben sich mit dem Prüfer über die weitere Vorgehensweise
verständigt.
• Die Leistungen müssen von Ihnen bei eCampus zu Modulen
zusammengefasst worden sein.
• Die zusammengefassten Module müssen bestätigt werden
(Studienberatung/ Kustos bzw. Kustodin).
• Das Formblatt über die Bestätigung der Mindestvoraussetzungen muss
in beiden Fächern und dem Optionalbereich unterschrieben sein.
Für das Fach Geschichte wenden Sie sich hierzu an die
Studienberatung/ Kustos bzw. Kustodin.
• Die Sprachnachweise (Englisch + Latein/eine moderne Fremdsprache)
müssen bestätigt werden (Studienberatung/ Kustos bzw. Kustodin).
Prüfungsphase B.A.-Arbeit
Prüfungsphase eCampus
PO2012
PO2016
Anleitung
eCampus
Liste aller
prüfungsberechtigten
Dozenten/Dozentinnen
Formblatt A PO2016: Anmeldung der B.A.-Arbeit
Hier wird der exakte
Titel der Arbeit (kein
Arbeitstitel!)
eingetragen
Auszufüllen durch
den/die Prüfer/in
Ab dem hier
eingetragenen Datum gilt
die sechswöchige
Bearbeitungsfrist.
Formblatt B PO2016:
Formblatt B
Auszufüllen von der
Studienberatung /
Kustos/Kustodin
(Nachweis über die
Module und
Sprachnachweise)
Auszufüllen vom 2.
Fach
Auszufüllen vom
Optionalbereich
Formblatt C PO2016: Formblatt C
Auszufüllen von der
Studienberatung /
Kustos/Kustodin
(Nachweis über alle
Module und
Sprachnachweise)
Wechsel in einen Master Grundsätzliches
• Fristen sind abhängig davon, ob der gewünschte Masterstudiengang
zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt (NC) ist.
• Ein Wechsel ist immer nur zum vollen Semester möglich und auch nur, wenn das
Bachelorstudium bis zum 30.09. oder 31.03. abgeschlossen wurde.
• „Abgeschlossen“ heißt, dass alle Prüfungsleistungen bis zu diesem Datum
erbracht sein müssen (Hinweis: Fristen bei zulassungsbeschränkten
Masterstudiengängen beachten!)
• Das Zeugnis wird immer auf das Datum der letzten Prüfungsleistung rückdatiert.
• Es existiert kein Übergangssemester im Fach Geschichte!
Umschreibung Master Obligatorische Beratung
M.Ed.: https://www.ruhr-uni-
bochum.de/histdidaktik/masterofeducation.ht
ml.
M.A.: https://www.ruhr-uni-
bochum.de/zsb/pdf/antrag_master-
beratung.pdf
Wann sollte ich eine Beratung in Anspruch
nehmen?
Zwei Zeitpunkte während des Studiums bieten sich besonders an:
1. Nach dem zweiten Semester: In einem individuellen
Beratungsgespräch kann der weitere Studienverlauf
gemeinsam erarbeitet werden.
2. Nach dem vierten Semester: Die Studienabschluss- und
Prüfungsphase kann optimal geplant werden. Ggfs. können
Lösungen für etwaige Probleme (noch zu erbringende
Leistungen etc.) erarbeitet werden.
Studienberatung Bachelor of Arts
In E-Mails bitte immer die
Matrikelnummer angeben!