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Struktur der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Spitze der BA
• Vorstand: Vorstandsvorsitzenden Dr. rer. pol. h. c. Frank-J. Weise und den Mitgliedern des Vorstandes Heinrich Alt und Raimund Becker.
• Nach Reformen der BA im Jahr 2002: Präsident durch einen dreiköpfigen Vorstand ersetzt, dessen Mitglieder keinen Beamtenstatus mehr innehaben
Einnahmen / Ausgaben
Einnahmen (Jahr 2005 – aktuelle Zahlen?)laut Haushaltsplan der BA 50 Mrd. Euro
-> 49,8 Mrd. Euro aus Beiträgen, -> 1,4 Mrd. Euro Umlage für das Insolvenzgeld und
sonstiges
Ausgaben52,3 Mrd. Euro
-> Zahlungen von Leistungen z. B. Arbeitslosengeld (26,5 Mrd. Euro),
-> aktive Arbeitsförderung (9,8 Mrd. Euro) -> Aussteuerungsbetrag (5,3 Mrd. Euro) -> Verwaltungskosten (3,4 Mrd. Euro).
Aufgaben der BA Im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt
• Arbeitsvermittlung• Arbeitsmarktberatung• Berufsberatung (für Jugendliche und
Erwachsene) • Arbeitsmarktbeobachtung (Herausgabe
des monatlichen Stellenindex)• Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Umbau seit 2002
• Impuls für Umbau: Skandalisierung der Vermittlungszahlen
• Umfassendste Reorganisation einer öffentlichen Verwaltung in der Geschichte Deutschlands. Ziel: einheitliche Standards in Vermittlung und Beratung. (Bsp: Kundenzentrum aus Versicherungskreis?)
• Geschehen wird von kritischer Öffentlichkeit beäugt -> Erfolgs- und Legitimitationsdruck
Umbau: Ansätze aus NPM – Controlling als Steuerungsmittel
Dezentralisierung als ein Steuerungsmittel
• Innovationsgeschehen in der Zentrale - Ausführung der Kompetenzen durch kleinräumige Dienstleistungsstrukturen.
• Nähe zur Kundschaft -> Modell „Kundenzentrum“ nur in grösseren Agenturen.
• Ausrichtung auf lokale Arbeitsmärkte
NPM – Folie noch zu bearbeiten…
• Partnerschaft mit Bundesregierung: unterstützt finanziell die harten Fälle
• Regionaldirektionen kooperieren mit Landesregierungen (Unterstützung bei Projekten)
Ungelöste / neue Probleme
• Haushaltsrechtliche Restriktionen: kann nicht wie ein modernes Dienstleistungsunternehmen funktionieren, Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt sie ihre Aufgaben, im Rahmen des für sie geltenden Rechts, eigenverantwortlich durch.
• Mangelnde Flexibilität, die Ressourcen (auch Personal) effizient einzusetzen.
• Engmaschiges Controlling hindert die Akteure aufzufallen (Praxen werden nicht kommuniziert)
• Aussteuerungsbetrag (Vermittlungserfolg vor Übertritt zum Arbeitslosengeld II) wirkt kontraproduktiv, führt zu Minijobs -> möglichst viele Leute versorgen
Probleme bei der Anwendung betriebswirtschaftlicher Logik
• Inkonsistenz von Führungsstruktur und der eigentlichen Geschäftspolitik -> Bsp. BVG-Urteil: ARGE nicht verfassungskonform
• Fokussierung auf „mittleres Kundensegment“ -> Exklusionseffekt (wie wurde es implementiert?)
• Weitere…
• Frage nach weiterer Innovationsfähigkeit
-> baldige Restrukturierung in Sicht?
Schwierigkeiten und Einflüsse auf die BA
Public Value in öffentlichen Organisationen
• Probleme: – Public Value vs. Gesetz
• Ziele und Aufgaben ergeben sich aus gesetzlichem Auftrag.• Unternehmerische handeln als Public Manager nur im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich, dieser Spielraum wesentlich geringer als bei privaten Unternehmen.
– Nach Drucker ist dieser gesetzliche Rahmen wichtig um die Gesellschaft vor Missbrauch zu schützen aber er muss so weit gefasst sein, dass sich ein Markt entwickeln kann, der eine wirtschaftliche Entwicklung fördert.
• Reaktionszeiten auf Umweltbedingungen nur langsam möglich.
Public Value in öffentlichen Organisationen
– Druck der Gesellschaft• Öffentliche Wahrnehmung historisch negativ behaftet.• Beeinflussung der Öffentlichkeit auf die Politik und damit
indirekt auch auf öffentlich Institutionen
– Einfluss der Politik• 5 Probleme für ein effektives Management durch die
Regierung:– Vielfältigkeit der Verantwortungen– Unfähigkeit nicht erfolgreiche Projekte aufzugeben– Monopolstatus– Wechsel von Prioritäten und Richtungen– Fehlen der Möglichkeit Feedbacks zu erhalten vor der Gründung
von Organisationen und dem Erlassen von Gesetzen
Hartz Gesetzte
Hartz IV• Ziele
– Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen– Leistung nach Bedarf des Empfängers
bestimmen
• Arbeitslosengeld II– Verschärfung der Fristen
→ Motivation des Leistungsempfängers– Bemessungsgrundlage
→ Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt
Hartz IV• Kritik
– Ausrichtung auf Freiheit und Eigenverantwortung überfordert Arbeitssuchende
– Umverteilung verstärkt soziales Ungleichgewicht– Aufbau von Billigarbeitskräften– Kaum reale Reduktion der
Langzeitarbeitslosigkeit
Hartz IV Beispiel• Eventuell hier noch ein Rechnungsbeispiel, wie viel
nach allen Abzügen übrig bleibt-> Untermauern der Entwicklung / Problematik
Hartz IV – Pyramide II
– Public Value öffentlicher Einrichtungen: – Adressaten bilden eine unbestimmte Anzahl oder unbestimmter Kreis
von Personen(Meynhardt)
– Öffentliche Einrichtungen sind öffentlich(Meynhardt)– Müssen sich um gesellschaftlich relevante Themen kümmern– Dürfen nicht dem Preismechanismus des Marktes folgen
– Frage: Wie ist die Verantwortungspyramide anhand des Hartz IV Gesetztes auszugestalten?
Hartz IV – Pyramide II
• 1 € Jobs• Zwang zur
Arbeitsannahme
Verschärfte Bedingen unter ALG II
• Kostenreduktion der BA• Teilunabhängigkeit von politischen Prozessen
• Reduktion der Arbeitslosenquote -> Armut senken
13 Innovationsmodule des Hartz-Konzepts
Die 13 Innovationsmodule dienen dazu, dass der „Kunde Arbeitssuchender“ und
der „Kunde Arbeitgeber“ zueinander finden. (Gisela Notz, 2004)
Die 13 Innovationsmodule
Modul Inhalte Umsetzung
1. JobcenterDoppelter Kundenauftrag, Arbeitssuchende und Arbeitgeber – besserer Service für Kunden
Umwandlung der 181 Arbeitsämter in Job-Center. Bisherige Dienstleistungen plus Beratung & Betreuung vom Sozialamt, Jugendamt, Wohnungsamt, Sucht- und Schuldnerberatung und Schnittstelle zur PSA. Akquisition von offenen Stellen.
Datentausch zwischen Sozial- und Arbeitsämtern möglich.
2. QuickvermittlungFamilienfreundliche Vermittlung und Erhöhung der Geschwindigkeit in der Vermittlung
Arbeitnehmer informieren Job-Center so früh wie möglich, damit Vermittlungsbemühungen frühzeitig eingesetzt werden können. Abschläge vom AL-Geld bei verspäteter Meldung. Familien bevorzugt behandelt
Frühzeitige Meldepflicht seit 1.7.2003 im Gesetz.
3. Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit
Alle nicht sittenwidrigen Jobs sind zumutbar, Mobilität von jungen, alleinstehenden AL grösser
Zumutbarkeit verschärft
4. Ausbilungszeit-Wertpapier:Jugendliche Arbeitslose
Finanzierungsinstrument für zusätzliche Ausbildungsplätze
Kommt noch
5. Bridgesystem:Förderung älterer Arbeitnehmer
Kommt noch Kommt noch
Modul Inhalte Umsetzung
6. Geldleistungen:Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
Kommt noch Hartz IV
7. Bonussystem für Unternehmen
Unternehmen mit positiver Beschäftigungsbilanz erhalten Bonus in AL-Versicherung
Verworfen.
8. Personal-Service-Agenturen (PSA)- Teilzeit und Zeitarbeit- Betriebsnahe Weiterbildung- Integration schwer Vermittelbarer
Kommt noch Kommt noch
9. Ich AG, Familien AG Ich-AG bzw. Familien-AG und Minijobs sollen arbeitslose Schwarzarbeiter in legale Beschäftigungen und in die Selbstständigkeit locken.
Ab 1.3.2003 in Kraft
10.Neue Verwaltungssteuerung (NVS):
Personal-Transparentes Controlling-Effiziente IT-Unterstützung aller Prozesse-Aufbauorganisation-Selbstverwaltung-Change Management. Neues Leitbild
Hartz III
Modul Inhalte Umsetzung
11. Kompetenz-Center:Umbau der Landesarbeitsämter
Umbau der Landesarbeitsämter zu steuerfinanzierten Kompetenz-Centern.
Blockiert und gestoppt, da die Bundesländer gegen die Abschaffung der Landesarbeitsämter sind.
12.Job-Floater:Finanzierung der Massnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit
Zugang zu günstigen Finanzierungsmöglichkeiten für kleinere und mittlere Unernehmen mit der Einstellung von Arbeitslosen. Darlehen bis zu 100‘000 EUR.
Geringe Nachfrage
13.Profis der Nation Alle Multiplikatoren werden gemäss der Hartz-Kommission zu Profis der Nation.
Appell ohne Resonanz:Teamarbeit für Deutschland
Quelle: Gerhardt 2006.
Ich-AG/ Familien-AGInhalt: • Existenzgründungszuschuss • Unterstützung von Arbeitslosen, welche eine selbstständige
Erwerbstätigkeit Aufnehmen wollen• Für Zuschuss muss nur eine Absichtserklärung für selbstständige
Erwerbstätigkeit und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.• Beiträge: 1. Jahr: 600 EUR/Monat, 2. Jahr: 360EUR/Monat, 3. Jahr:
240EUR/Monat, wenn bis dahin Grenze von 25‘000EUR /Jahr nicht überstiegen
• Seit Anfang 2003 als zusätzliches Förderprogramm neben dem „Überbrückungsgeld“ im Gesetz verankert
Ziele:• Verwandlung von Schwarzarbeit in legale Erwerbstätigkeit • Schaffung und Vergrösserung des in Deutschland unterentwickelten
Marktes für Dienstleistungen und anderer einfache Arbeiten• Flexibilisierung der Beschäftigten in kleineren Unternehmen und
Handwerksbetrieben.
Folgen:• Typische Tätigkeitsfelder: Häusliche Pflege, Erstellung von Homepages,
Textverarbeitung, einfache Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten• Ca. die Hälfte der Geförderten schafft den Sprung aus der
Erwerbslosigkeit und 2/5 sind nur kurzfristig Arbeitslos.• Von den Ich-AG Gründer ist die Hälfte gut ausgebildet (Abitur oder
Fachhochschule)
Ich-AG/ Familien-AG
Anstand in Graubereich Vortäuschung einer Existenzgründungsabsicht um Transferleistungen zu erhöhen oder Dauer zu verlängern
Langfristig Profitabilität und wirtschaftliche Ressourcen schaffen
• Hälfte schafft Sprung in Erwerbsleben• Schwarzarbeit verringern• hohes Risiko des Scheiterns
Gesellschaftliche Wertschöpfung anstreben
• AL haben die Möglichkeit wieder in das Erwerbsleben einzutreten• Markt für Dienstleistungen ausbauen
Schäden für die Gesellschaft weder fördern noch dulden
• Mind. kurzfristige Reduktion der Arbeitslosenquote• Hohe Belastung der Staatskasse
Ich-AG/ Familien-AG: Anwendung der Pyramide
Jetzt-Zustand: • Ich-AG Förderung nach massiven Widerständen aus der
Handwerkerschaft eingeschränkt, strengere Gründungsregelungen unterworfen (Geschäftsplan) und lief am 30. Juni 2006 ganz aus.
• Überbrückungsgeld und Ich-AG Förderungsgeld vereinfachen, aber Wirtschaftsförderung aus Steuergeldern, statt aus Beitragsmitteln finanzieren.
Ich-AG/ Familien-AG
Mini-/Midi-JobsInhalt:• Möglichkeit der attraktiveren Gestaltung von geringfügiger Beschäftigung
in Privathaushalten• Mini-Job: Monatslohn bis 400 EUR, keine Obergrenze der Arbeitszeit,
keine Sozialversicherungsbeiträge, keine Krankenversicherung• Midi-Job: Monatslohn von 400.01-800 EUR/ Monat,
Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherung, steuerpflichtig.
Mini-/Midi-JobsZiele: • Schwarzarbeit verringern• Sozialversicherung und Krankenversicherung
Folgen:• Dienstleistungen: Tätigkeiten, wie sie von Familienmitgliedern ausgeführt
werden (Kochen, Putzen, Gartenarbeit, Betreuung und Pflege von Kindern, Kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen)
• Hoher Anstieg der Zahl der Mini-Jobs • Midijobs können von Selbstständigen, insb. von geförderten
Existenzgründern als Nebenerwerb dazu genutzt werden, mit einem sehr geringen AN-Sozialversicherungsbeitrag sehr günstig den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwerben.
• Altersklasse 35 bis 44 Jahren (Frauen in Familienphase)
Anstand in Graubereich • Vollzeitstellen werden in Minijobs aufgeteilt• Keine Anreize zur Beendigung der Arbeitslosigkeit• keine Steuerzahlungspflicht, wenn neben Hauptberuf noch Minijob
Langfristig Profitabilität und wirtschaftliche Ressourcen schaffen
•Steigende Zahlen der Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor•Hoher Frauenanteil (70%)•Altersgruppen unter 20 Jahren und über 55 Jahren stark besetzt
Gesellschaftliche Wertschöpfung anstreben
•Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nahmen seit der Einführung der Minijobs um mehr als ein Drittel zu•Erhöhung der Job-Konkurrenz für geringfügige Normal-Beschäftigung•Preisgünstig zu Schutz der ges. Krankenversicherung
Schäden für die Gesellschaft weder fördern noch dulden
•Beachtliche Steuer- und Beitragsausfälle•Reduktion der Arbeitslosigkeit•Verringerung des Angebotes von normalen Jobs für Arbeitslose
Mini-/Midi-Jobs: Anwendung der Pyramide
Jetzt-Zustand:
Vorherrschende Meinung über Minijobs:• Unsozial, da Entzug von Sozialbeiträgen und Gefahr der Altersarmut• Arbeitsmarktpolitisch fragwürdig, da Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen
und Sozialhilfeempfänger nicht erreicht wird• Unsolidarisch, beschleunigen das Lohndumping (keine Höchstgrenze mehr
von 15h/Woche)• Finanzpolitisch nicht zu rechtfertigen: hohe Einnahmeausfälle in
Sozialversicherung und Steuern• Für Frauen unerträglich
Mini-/Midi-Jobs
Job-FloaterInhalt:• Besondere Darlehen bis zu 100‘000 EUR an kleinere und mittlere
Unternehmen, welche AL einstellen und kreditwürdig sind.
Ziele:• Anreize schaffen, Arbeitslose anzustellen Beitrag zum Abbau von
Arbeitslosigkeit• für Unternehmen leichterer Zugang zu Krediten für
Unternehmensfinanzierung
Folgen: • Sehr hohe Nachfrage erwartet, blieb jedoch aus.• Auch Darlehen bei ohnehin geplanten Einstellungen (Ersatz für
ausscheidende AN)• Hinreichende Bonität trotzdem ein Kriterium bekommen auch von Bank
Kredit
Anstand in Graubereich
Langfristig Profitabilität und wirtschaftliche Ressourcen schaffen
Gesellschaftliche Wertschöpfung anstreben
Schäden für die Gesellschaft weder fördern noch dulden
Mit Krediten nicht zwingend Arbeitslosigkeit kleiner
Job-Floater: Anwendung der Pyramide
Jetzt-Zustand:• Fehlschlag• Sehr geringe Nachfrage• Umwandlung in Förderkredit
Job-Floater
Bürgerarbeit
• Jobs im gemeinnützigen Bereich– Vereine, Kirche, Seniorenbetreuung, etc.
• Arbeitsangebot an alle Arbeitslosen– Bei Ablehnung: Kürzung des
Arbeitslosengeldes um bis zu 30%• Verdienst ca. 900 Euro Brutto
– Finanziert: aus dem Arbeitslosengeld und den Mitteln zu Eingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt
Bürgerarbeit
Pro• Arbeitslose gute Möglichkeit sich
wieder nutzbar zu machen• - Arbeitslose gewinnen an
Motivation und Selbstwertgefühl und Verringerung der Folgekosten von Arbeitslosigkeit
• Aufdeckung von Schwarzarbeit• Vermittlung von „Chancenlosen“• Kostenneutral• Aufräumen mit dem Vorurteil der
faulen Arbeitslosen
Contra• ähnlich zu den
Arbeitsbeschaffungsmethoden• Gefahr der Verdrängung, d.h.
Bürgerarbeit kann zu attraktiv werden im Vergleich zu der „normalen“ Tätigkeit
• Arbeitslose mit Problemen (z.B. Drogen, Alkohol) können nicht eingesetzt werden
• Finanzierung aus „zwei Töpfen“ muss gesetzlich geregelt sein