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transcript
Steuerung der Windenergienutzung in der Gemeinde Losheim
Umweltausschuss am 06.09.2012
Losheim, den 06.09.2012
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Planungsfortschritt
Erster Entwurf: Präsentation im Bauausschuss 14.3.2012
Planung in der Zwischenzeit fortgeschrieben: Beteiligung der Ortsräte Regionale Abstimmung mit den Kommunen im Landkreis Erhöhung des Schutzbereiches für zusammenhängende Siedlungsbereiche
von 800 auf 1000 Meter Erfordernis zur stärkeren Berücksichtigung von Artenschutzaspekten
(windkraftrelevante Vogelarten Rotmilan, Uhu, Graureiher, Wanderfalke, Rastgebiete Wasservögel)
Aufstellungsbeschluss BPlan Windpark Judenkopf (6 Anlagen) Vorplanung im Bereich Markushof (4 Anlagen)
Inhalte
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Aktualisierte Potenzialkarte
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Planungsfortschritt
Judenkopf 84 ha
Greimerather Höhe 116 ha
Östlich Hetzberg 25 ha
Südlich Hageberg 147 ha
Peterkopf 29 ha
Hungerkopf 41 ha
Herrenwald 8 ha
Markushof 29 ha
Wahlener Platte 33 ha
Eisenberg 21 ha
Summe 533 ha
Etwa Halbierung der Fläche gegenüber erstem Entwurf
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Windleistung – 150 Meter Nabenhöhe
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Windleistung – 100 Meter Nabenhöhe
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Mögliche Konzentrationszone „Judenkopf“
Flächengröße 84 ha Im äußersten Nordwesten des
Gemeindegebiets an der Grenze zu Mettlach und RLP
Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplanverfahren zur Errichtung eines Windparks wurde bereits gefasst
Windpark mit 6 Anlagen in der Planung unter Beteiligung der Gemeindewerke
Ertragsstarker Standort
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Mögliche Konzentrationszone „Greimerather Höhe“
Flächengröße 116 ha Fläche umringt die Ortslage
von Scheiden im Norden und Westen
Überwiegend Waldflächen Wirtschaftlich interessanteste
flächen liegen im Norden im Bereich der Landesgrenze zu RLP
Auf rlp-Seite befinden sich WEA-Flächen in der Vorplanung
Exponierter Standort Landschaftsbild
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Mögliche Konzentrationszone „Östlich Hetzberg“
Flächengröße 25 ha Südlich der Landstraße
Bergen-Scheiden Geringerer Ertrag als nördlich
angrenzende Flächen Wandertouristisch
bedeutender Raum
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Mögliche Konzentrationszone „Südlich Hageberg“
Flächengröße 147 ha Große zusammenhängende
Fläche zwischen Mitlosheim und Scheiden
Überwiegend Waldflächen Geringer Windertrag,
Grenzertragsstandort Hohe Anlagen für
wirtschaftlichen Betrieb erforderlich
Aktuell nur geringes Vermarktungspotenzial
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Mögliche Konzentrationszone „Peterkopf“
Flächengröße 29 ha Zweigeteilte Fläche
südwestlich von Britten Grenzertragsstandort, nur mit
hohen Anlagen zu erschließen
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Mögliche Konzentrationszone „Hungerkopf“
Flächengröße 41 ha Grenzertragsstandort Laubwaldkuppe Schwer zu erschließen
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Mögliche Konzentrationszone „Herrenwald“
8 ha Grenzertragsfläche Liegt genau an der
kritischen Grenze zu Windklasse 1
Auflösung / Genauigkeit des Windmodells eigentlich für eine kleinräumliche betrachtung nicht ausreichend
Keine sinnvolle Konzentration auf der Fläche möglich
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Mögliche Konzentrationszone „Markushof“
Flächengröße 29 ha Vorplanung mit 4 Anlagen der
Firma Ökostrom Saar liegt vor Eine bestehende Anlage auf
der Fläche Ertrag ist für einen
gewinnbringenden Betrieb auskömmlich
Planerische Berücksichtigung der Gleitschirm- und Modellflugaktivitäten auf den östlich angrenzenden Flächen
Schutzabstand zur Urwahlener Kapelle ist einzuhalten
Schallschutz zum Markushof
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Mögliche Konzentrationszone „Eisenberg“
Flächengröße 21 ha Südöstlich von Wahlen
gelegener Hangwald Lediglich die auf der
Hochfläche gelegenen westlichen Bereich können interessant sein und sind von der Ertragskraft auskömmlich
Vorbelastung der Ortslage von Wahlen durch Schallemissionen des bestehenden Windparks schränken das Flächenpotenzial ein
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Mögliche Konzentrationszone „Wahlener Platte“
Flächengröße 33 ha Südlich von Wahlen gelegen Durch topographische Lage
(Taleinschnitt) erscheint die Fläche kaum sinnvoll nutzbar
Vorbelastung der Ortslage von Wahlen durch Schallemissionen des bestehenden Windparks schränken das Flächenpotenzial ein
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Ausblick aufs Verfahren – nächste mögliche Schritte
Bürgerinformation
Scoping-Verfahren nach § 3 Abs.1 und §4 Abs1 BauGB
• Frühe Beteiligung der Öffentlichkeit und erste Runde der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange
• Empfehlung: Zunächst mit allen möglichen Konzentrationszonen in die
Beteiligung gehen, Ausscheiden im zweiten Schritt auf Grundlage
eingegangener Stellungnahmen (Rechtssicherheit!)
Abwägung / Billigung des Entwurfs des FNP‘s
Zweite Beteiligungsrunde / Offenlage§ 3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB
Abwägung / Satzungsbeschluss
Genehmigung des FNP durch das zuständige Ministerium
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Weitere Planungsschritte zur Umsetzung
FNP = vorbereitende Bauleitplanung; noch keine
Genehmigung
Windenergieanlagen > 50 m Gesamthöhe
Genehmigungspflicht nach BImSchG
< 3 Anlagen keine UVP-Pflicht
3-19 Anlagen UVP-Vorprüfung; evtl. komplette UVP
Ab 20 Anlagen obligatorische UVP- Pflicht
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Weitere Planungsschritte zur Umsetzung
Baurecht kann erlangt werden über:
Bebauungsplan/Verfahren nach BImSchG/Bauantrag
Genehmigungsverfahren nach BImSchG/Bauantrag
Auf Ebene der Genehmigungsplanung (Baurecht) werden
vertieft u.a. untersucht:
Artenschutz (Vögel, Fledermäuse, ggf. Wildkatze)
Lärmprognose
Schattenwurfprognose
Landschaftsbildanalyse
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit