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Metadaten
Allgemeinbildende und berufliche Schulen
Statistik der allgemeinbildenden Schulen Statistik der beruflichen Schulen
EVAS: 21111 21121 Berichtsjahr: 2016
Impressum Metadaten Statistik der allgemeinbildenden Schulen Statistik der beruflichen Statistik EVAS: 21111 21121 Berichtsjahr: 2016 Erschienen im März 2017 Herausgeber Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Behlertstraße 3a 14467 Potsdam info@statistik-bbb.de www.statistik-berlin-brandenburg.de Tel. 0331 8173 - 1777 Fax 030 9028 - 4091 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam, 2017
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Inhaltsverzeichnis
A Erläuterungen
B Qualitätsbericht
C Erhebungsbogen
D Datensatzbeschreibung
Amt für Statistik Berlin Brandenburg 3
Statistik der allgemeinbildenden und beruf-lichen Schulen
A Erläuterungen
Allgemeine Angaben Berlin
Die Erhebung der Statistik der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (Schulstatistik) wird jährlich zum Schuljahresbeginn bzw. zum Schuljahresende als koor-dinierte Länderstatistik durchgeführt.
Auswertungen der Daten der allgemeinbildenden Schulen werden in der regionalen Gliederung bis auf die Ebene der Bezirke auf Basis des Schulstandortes vor-genommen. Die beruflichen Schulen besitzen zum Teil Filialen in verschiedenen Bezirken, die nicht separat er-hoben werden.
Rechtsgrundlagen Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom 26.01.2004 (GVBl. 2004, S. 26), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 07.07.2016 (GVBl. 2016, S. 430)
Geheimhaltung und Datenschutz Die im Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) § 64ff. getroffenen Regelungen werden bei der Erhebung zur Schulstatistik umgesetzt. Die Senatsverwaltung für Bil-dung, Jugend und Familie übermittelt anonymisierte Ag-gregatdaten an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.
Brandenburg
Die Erhebung der Statistik der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (Schulstatistik) wird jährlich zu Schuljahresbeginn bzw. zum Schuljahresende, als koor-dinierte Länderstatistik durchgeführt.
Auswertungen der erhobenen Daten werden in der re-gionalen Gliederung bis auf die Ebene der Verwaltungs-bezirke auf der Basis des Schulstandortes vorgenom-men.
Diese Statistik wird als Totalerhebung mit Auskunfts-pflicht aller allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Brandenburg in öffentlicher und freier Trä-gerschaft durchgeführt.
Rechtsgrundlagen – Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) zur
Sicherung eines einheitlichen Aufkommens schulsta-tistischer Daten für überregionale und internationale Zwecke/Beschluss der KMK vom 28. Januar 2000.
– Brandenburgisches Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Janu-ar 2016 (GVBl. I Nr. 16).
– Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) zur Durchführung der Erhebun-gen.
Geheimhaltung und Datenschutz Die vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Ak-teneinsicht auf der Grundlage des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes erhobenen Forderungen zur Über-tragung und Speicherung personenbezogener Daten werden bei der Erhebung zur Schulstatistik umgesetzt. Die Übertragung der Individualdaten von der Schule in das Netz der Landesverwaltung erfolgt verschlüsselt. Im AfS werden anonymisierte bzw. pseudonymisierte Da-tensätze gespeichert.
Zweck und Ziele der Statistik Berlin und Brandenburg
Zum Erhebungsprogramm der Schulstatistik gehören Angaben über Schulen, Klassen, Schülerinnen und Schüler, Absolventinnen und Absolventen/Abgänge-rinnen und Abgänger sowie Lehrkräfte.
Die Schulstatistik liefert jährlich detaillierte Informatio-nen u.a. über die Entwicklung der Schülerzahlen nach Bildungsgängen, zu Absolventinnen und Absolventen nach Abschlussarten und zu Lehrkräften.
Aufgabe der Schulstatistik ist es, aussagefähige Daten zur Situation und Entwicklung im Schulbereich bereitzu-stellen.
Hauptnutzer sind die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, das Bundesministerium für Bildung und For-schung, die KMK, Eurostat, wissenschaftliche Einrich-tungen und die interessierte Öffentlichkeit.
Erhebungsmethodik Berlin
Diese Statistiken sind Totalerhebungen mit Auskunfts-pflicht. Der Berichtskreis umfasst alle allgemeinbilden-den bzw. beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie alle Einrichtungen des Zweiten Bil-dungsweges des Landes Berlin. Schulen in freier Trä-gerschaft sind sogenannte Ersatzschulen. Die Geneh-migung als Ersatzschule setzt u.a. voraus, dass im We-sentlichen vergleichbare Bildungsgänge angeboten wer-den, wie sie das Berliner Schulgesetz für die öffentlichen Schulen vorsieht.
Erhebungseinheit für Schülerdaten ist im Regelfall die Klasse, für Schulabgängerinnen und -abgänger sowie weitere Eckzahlen die Schule. Alle übrigen Daten wer-den je Schule bzw. je Klasse als Aggregate erhoben. Angaben über Lehrerinnen und Lehrer sowie Unter-richtsstunden ermittelt die Schulverwaltung für die öffent-lichen Schulen aus den von ihr geführten Verwaltungs-dateien (Lehrer-Individualdatei). Bei privaten Schulen werden die entsprechenden Einzeldaten anonym je Schule erhoben.
Zur Erhebung der Schul-, Klassen- und Schülerdaten dienen elektronische Fragebögen, die von den Schulen ausgefüllt und an die Statistikabteilung der Senatsver-waltung für Bildung, Jugend und Familie gesendet wer-den. Nach der Plausibilisierung der Ergebnisse erhält das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg einen (Teil-) Abzug der Daten.
4 Amt für Statistik Berlin Brandenburg
Bestandsdaten der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen beziehen sich auf einen Stichtag zu Beginn des Schuljahres; Zahlen über Abgängerinnen und Abgänger auf das vergangene Schuljahr. Die Erhebung über den Zweiten Bildungsweg wird jährlich im Oktober bzw. No-vember durchgeführt. Abweichend davon werden die Abgänge aus den dualen Bildungsgängen an Berufs-schulen je Schule zu Beginn des Schuljahres für das vo-rangegangene Schuljahr erfragt. Eine entsprechende Regelung gilt für die Fachschulen.
Brandenburg
Die Daten stammen einerseits aus der jährlichen Schul-statistik und andererseits aus den vom MBJS des Lan-des Brandenburg ermittelten Lehrerdaten. Grundlage für die vom MBJS zur Verfügung gestellten Lehrerdaten sind die von den Staatlichen Schulämtern für die Schu-len in öffentlicher Trägerschaft vorhandenen Informatio-nen aus dem Stellenbewirtschaftungsprogramm.
Die Lehrerdaten werden im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nochmals weiterverarbeitet beziehungs-weise aufbereitet und mit den von der Schulstatistik er-mittelten Angaben der Schulen in freier Trägerschaft zu-sammengeführt.
Im Land Brandenburg werden, mit Ausnahme der Ab-solventinnen und Absolventen/Abgängerinnen und Ab-gänger, Individualdaten erhoben. Die Erhebungsmerk-male werden vom MBJS des Landes Brandenburg in Anlehnung an den Kerndatensatz der KMK festgelegt.
Die Ergebnisse in den statistischen Berichten sind nach Ländersystematik aufbereitet und für Länderver-gleiche nur bedingt geeignet.
Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem Haupt-standort der Schule.
Die Berichte enthalten Ergebnisse über Schulen, Schülerinnen und Schüler, Absolventinnen und Absol-venten/Abgängerinnen und Abgänger, Fremdsprachen-unterricht und Lehrkräfte an allgemeinbildenden und be-ruflichen Schulen im Land Brandenburg. Das berufliche Gymnasium wird dem allgemeinbildenden Bereich des Schulwesens zugeordnet.
Ergebnisse über Fremdsprachenunterricht Der Bericht B I 8 – j enthält Ergebnisse über die am Fremdsprachenunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und der be-ruflichen Gymnasien.
An Förderschulen gelten mit Ausnahme der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ und der Schule mit dem sonderpädagogischen Förder-schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ für den Fremdspra-chenunterricht die entsprechenden Bestimmungen des Bildungsgangs der Grundschule bzw. der weiterführen-den Bildungsgänge.
Die in dem Bericht ausgewiesenen Anteile beziehen sich auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler der je-weiligen Jahrgangsstufe(n). Die Schülerzahl im Bil-dungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ wird in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 berücksichtigt. Die Schülerzahl der Schule mit dem sonderpädagogischen
Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" ist nicht be-rücksichtigt. Die Angaben in diesem Bericht beziehen sich auf den Pflicht- und Wahlpflichtunterricht.
Ergebnisse über Lehrkräfte Die Berichte B I 1 – j, B I 2 – j, B I 9 – j und B II 1 – j ent-halten Ergebnisse über Lehrkräfte an allgemeinbilden-den und beruflichen Schulen im Land Brandenburg. Im Zweiten Bildungsweg werden die Lehrkräfte der Schulen des Zweiten Bildungsweges und der schulabschlussbe-zogenen Lehrgänge an Volkshochschulen nachgewie-sen. Ein Nachweis von Lehrkräften der schulabschluss-bezogenen Lehrgänge an anderen öffentlichen Schulen (Oberstufenzentren) sowie von Lehrkräften, die aus-schließlich am beruflichen Gymnasium an Oberstufen-zentren unterrichten, kann nicht separat erfolgen.
Merkmale und Klassifikationen Berlin
Allgemeinbildende Schulen
Einschulungen Mit Beginn eines Schuljahres (1. August) werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollen-det haben oder bis zum folgenden 30. September voll-enden werden.
Über die Aufnahme in die Grundschule entscheidet die zuständige Schulbehörde im Benehmen mit der Schullei-terin oder dem Schulleiter. – Schulpflichtige Kinder, die nicht zurückgestellt waren,
werden als fristgemäße Einschulungen gezählt. – Kinder, die bereits früher schulpflichtig geworden
sind und zurückgestellt waren, werden als verspäte-te Einschulungen nachgewiesen.
– Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Kin-der vorzeitig eingeschult, die in der Zeit vom 1. Ok-tober des Kalenderjahres bis zum 31. März des fol-genden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr voll-enden werden. Eine vorzeitige Aufnahme ist nur möglich, wenn das Kind keinen Sprachförderbedarf hat.
Aufrücken, Versetzung, Wiederholung, Überspringen Grundsätzlich rücken die Schülerinnen und Schüler je-weils mit Beginn des neuen Schuljahres in die nächst-höhere Jahrgangsstufe auf. Bis zum Abschluss der Se-kundarstufe I finden Jahrgangsstufenwiederholungen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen statt. Darüber sind zwischen der Schule und der Schülerin bzw. dem Schüler und ihren oder seinen Erziehungsbe-rechtigten Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen zu schließen. In der Sekundarstufe I am Gymnasium, der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und in der Fachoberschule sowie in zweijährigen Lehrgängen ge-mäß § 40 Absatz 1 SchulG erfolgen Versetzungsent-scheidungen.
Eine Schülerin oder ein Schüler wird versetzt, wenn ihr bzw. sein durch ein Zeugnis oder einen entsprechenden Nachweis ausgewiesener Leistungs- und Kompetenz-stand die Erwartung rechtfertigt, dass sie bzw. er mit Er-folg in der nächsten Jahrgangsstufe mitarbeiten kann.
Amt für Statistik Berlin Brandenburg 5
Bei Nichtversetzung wiederholt eine Schülerin oder ein Schüler die bisherige Jahrgangsstufe desselben Bil-dungsgangs. Wer im Gymnasium am Ende der Jahr-gangsstufe 7 nicht versetzt wird, wechselt in die Jahr-gangsstufe 8 der Integrierten Sekundarschule. Bei zweimaliger Nichtversetzung in derselben Jahrgangsstu-fe oder bei Nichtversetzung in zwei aufeinanderfolgen-den Jahrgangsstufen der Fachoberschule muss die Schülerin oder der Schüler den bisher besuchten Bil-dungsgang verlassen. Bei zweimaliger Nichtversetzung in der Einführungsphase muss die gymnasiale Oberstufe verlassen werden.
Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Jahrgangsstufe einmal frei-willig wiederholen oder spätestens im Anschluss an die Aushändigung des Halbjahreszeugnisses in die vorher-gegangene Jahrgangsstufe zurücktreten, wenn eine er-folgreiche Mitarbeit nicht mehr gewährleistet ist. Wer in der Sekundarstufe II das Ziel des Bildungsgangs nicht mehr erreichen kann, muss zurücktreten oder den Bil-dungsgang verlassen.
Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten eine Jahrgangsstufe übersprin-gen und vorversetzt werden, wenn eine bessere Förde-rung ihrer oder seiner Lern-, Leistungs- und Kompetenz-entwicklung und eine erfolgreiche Mitarbeit in der höhe-ren Jahrgangsstufe zu erwarten sind.
Über die Versetzung, eine Wiederholung, einen Rück-tritt und ein Überspringen sowie eine Kurseinstufung entscheidet die Klassenkonferenz.
Innerhalb der Schulanfangsphase entfällt ein Aufrü-cken. Die Schülerinnen und Schüler rücken in der Regel nach zwei Schulbesuchsjahren in Jahrgangsstufe 3 auf.
Grundschulen Der Bildungsgang der Grundschulen, der von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden muss, so-weit sie nicht von der Schulpflicht ausgenommen sind, wegen einer Behinderung auf eine Förderschule über-wiesen werden oder die 5. und 6. Jahrgangsstufe eines grundständigen Gymnasiums besuchen, umfasst die Schulanfangsphase und die Jahrgangsstufen 3 bis 6. Die flexible Schulanfangsphase (SAP) umfasst die Jahr-gangsstufen 1 und 2 und wird als pädagogische Einheit jahrgangsstufenübergreifend organisiert. Mit Beginn der 3. Jahrgangsstufe erfolgt in der Regel der Pflichtunter-richt in einer Fremdsprache.
Integrierte Sekundarschulen Mit dem Schuljahr 2010/11 wurde die Schulform „Inte-grierte Sekundarschule“ (ISS) eingeführt. Ab dem Schul-jahr 2014/15 ersetzt die integrierte Sekundarschule die Haupt, Real- und integrierte Gesamtschule in Berlin. An ihr können alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse er-worben werden. Die ISS ist eine Ganztagsschule. Einige ISS verfügen über eine gymnasiale Oberstufe. Die gym-nasiale Oberstufe erstreckt sich auf zwei oder drei Jah-re.
Gymnasien Die Gymnasien bieten grundsätzlich die Mittel- und Oberstufe an. Die Mittelstufe beinhaltet die Jahrgangs-stufen 7 bis 10, grundständige Gymnasien beginnen be-reits mit Jahrgangsstufe 5.
Die Oberstufe besteht aus einer zweijährigen Qualifi-zierungsphase, in der Grund- und Leistungskurse be-sucht werden.
Haben die Schülerinnen und Schüler die 9. Jahr-gangsstufe ohne Erreichen des Klassenziels absolviert und verlassen anschließend die Schule, wird festgestellt, ob sie eine der Berufsbildungsreife (Jahrgangsstufe 9) gleichwertige Schulbildung erworben haben. Wer in die 10. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums versetzt worden ist, besitzt eine der Berufsbildungsreife (Jahrgangsstufe 9) gleichwertige Schulbildung. Mit der Versetzung in die 11. Jahrgangstufe wird der mittlere Schulabschluss er-worben. Der erfolgreiche Abschluss der zweijährigen gymnasialen Oberstufe führt zur allgemeinen Hochschul-reife (Abitur).
Freie Waldorfschulen Bei den Freien Waldorfschulen handelt es sich aus-schließlich um Privatschulen mit besonderer pädagogi-scher Prägung. Sie führen die Klassen der Grundstufe und teilweise die der Mittel- und Oberstufe als einheitli-chen Bildungsgang nach der Pädagogik von Rudolf Steiner.
Entsprechend den individuellen Leistungen kann am Ende der 9. Jahrgangsstufe die Berufsbildungsreife und am Ende der 10. Jahrgangsstufe die erweiterte Berufs-bildungsreife oder der mittlere Schulabschluss erworben werden. Wer die gymnasiale Oberstufe erfolgreich ab-geschlossen hat, erhält die allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Schulen mit sonderpädagogischer Förderung An Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwer-punkten (Förderschulen) werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche unterrichtet, die zwar bildungsfähig sind, aber wegen einer intellektuellen, physischen oder psychischen Behinderung auf dem allgemeinen Bil-dungsweg nicht ausreichend gefördert werden können. Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention ist mittelfristig ein Ausbau bereits bestehen-der Programme zur Integration Behinderter an den Re-gelschulen Berlins geplant. In Inklusionsklassen sollen dann behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam, aber gegebenenfalls zieldifferen-ziert unterrichtet werden.
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In der Statistik werden drei Gruppen von Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt unterschie-den: – An Schulen mit sonderpädagogischem Förder-
schwerpunkt „Lernen“ können die (erweiterte) Be-rufsbildungsreife und der mittlere Schulabschluss erworben werden. Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“, die die Voraussetzungen für einen Abschluss nach § 21 Abs. 1 SchulG nicht erfüllen, können am Ende der Jahrgangsstufe 10 den berufsorientierenden Schul-abschluss und, wenn sie die dafür erforderlichen Vo-raussetzungen erfüllen, einen der Berufsbildungsrei-fe gleichwertigen Abschluss erwerben.
– Durch den Besuch der Schulen mit sonderpädagogi-schem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ wird die gesetzliche Schulpflicht erfüllt. Die Schüle-rinnen und Schüler erhalten am Ende des Bildungs-gangs ein Abschlusszeugnis.
– Die Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten umfassen statistisch die Schulen mit den sonderpädagogischen Förder-schwerpunkten Sehen, Hören, Körperliche und moto-rische Entwicklung, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Autistische Behinderung sowie Lang-fristige Erkrankungen, Hausunterricht. Alle allge-meinbildenden Schulabschlüsse können erworben werden.
Zweiter Bildungsweg Im Land Berlin gehören zum Zweiten Bildungsweg die Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasi-en, Kollegs, die schulabschlussbezogenen Lehrgänge an Volkshochschulen oder an beruflichen Schulen. Es können alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse erwor-ben werden. – Lehrgänge zum Erwerb der Berufsbildungsreife: Der
hierfür angebotene Abendlehrgang besteht aus ei-nem einjährigen Hauptkurs. Des Weiteren gibt es an einzelnen Volkshochschulen Tageslehrgänge für ausländische Jugendliche (bis zum 25. Lebensjahr).
– Lehrgänge zum Erwerb der erweiterten Berufsbil-dungsreife: Der hierfür angebotene Abendlehrgang besteht aus einem zweijährigen Hauptkurs. An spe-ziellen Volkshochschulen werden einjährige Tages-lehrgänge (bevorzugt für Alleinerziehende) durchge-führt. Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangs-teilnehmer müssen die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
– Lehrgänge zum Erwerb des mittleren Schulab-schlusses: Der hierfür angebotene Abendlehrgang besteht aus einem zweijährigen Hauptkurs. Des Wei-teren gibt es an einzelnen Volkshochschulen Tages-lehrgänge für ausländische Jugendliche (bis zum 25. Lebensjahr).
– Lehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschul-reife: Das Abitur kann in Berlin sowohl in Abendlehr-gängen an Abendgymnasien (berufsbegleitend) als auch in Tageslehrgängen an Kollegs (ohne gleichzei-tige Berufstätigkeit) nachgeholt werden. Vorausset-zung für die Aufnahme ist die Vollendung des 19.
Lebensjahres, mindestens die Berufsbildungsreife bzw. ein gleichwertiger Abschluss und eine abge-schlossene Berufsausbildung bzw. eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit. Die Ausbildung gliedert sich in einen Vorkurs, eine einjährige Einführungs-phase und eine zweijährige Qualifikationsphase (Kursphase). Für Absolventinnen und Absolventen mit Fachhochschulreife entfällt der Vorkurs. An Abendgymnasien ist der Vorkurs je nach fremd-sprachlichen Vorkenntnissen halbjährig oder ganz-jährig. Die Hörer müssen bis zum Ende des ersten Halbjahres der Kursphase berufstätig sein, danach ist die Berufstätigkeit freigestellt. An den Kollegs ist der Vorkurs mindestens halbjährig. Die Teilnahme kann durch eine Aufnahmeprüfung ersetzt werden; der Vorkurs ist jedoch verbindlich für Bewerber, die keine ausreichenden Vorkenntnisse in einer Fremd-sprache nachweisen können.
Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler Sie werden in der Regel ein- bis zweimal jährlich durch-geführt. Voraussetzungen für die Zulassung zur Nicht-schülerprüfung sind unter anderem der Wohnsitz in Ber-lin und – je nach angestrebtem Abschluss – ein Min-destalter: 16 Jahre für die Berufsbildungsreife und den mittleren Schulabschluss, 18 Jahre für die Fachhoch-schulreife und 19 Jahre für die allgemeine Hochschulrei-fe. Außerdem muss eine ausreichende Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt sein und die Prüfungsteilnehmerin-nen und Prüfungsteilnehmer dürfen nicht Schülerinnen und Schüler einer zur Erfüllung der allgemeinen Schul-pflicht dienenden Schule oder eines öffentlichen oder anerkannten privaten Gymnasiums oder Kollegs sein.
Begabtenprüfungen Besonders befähigte Berufstätige haben die Möglichkeit, über eine Begabtenprüfung die allgemeine Hochschul-reife zu erlangen. Die Zahl der Prüfungsfächer ist ge-genüber dem Nichtschülerabitur reduziert, umfasst aber ein wissenschaftliches Fachgebiet, das als Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule des Landes Berlin angeboten wird. Voraussetzungen für die Zulas-sung sind u.a. der Wohnsitz in Berlin, ein Mindestalter von 25 Jahren, eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und danach mindes-tens fünf Jahre Berufstätigkeit. Die Prüfungen werden nach Bedarf durchgeführt.
Berufliche Schulen Berufsschulen und Sonderberufsschulen An der „Berufsschule im dualen System“ werden Ju-gendliche unterrichtet, die in einem betrieblichen Ausbil-dungsverhältnis stehen und eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO absolvieren. Die Berufsschule vermittelt die erforderli-chen fachtheoretischen Kenntnisse. Der Unterricht er-folgt in Teilzeitform oder als Blockunterricht in zusam-menhängenden Abschnitten.
An der Berufsschule können in Kombination mit beruf-lichen Abschlüssen zusätzlich allgemeinbildende Schul-abschlüsse erworben werden.
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Berufsfachschulen und Sonderberufsfachschulen Sie vermitteln in Vollzeitform entweder eine berufliche Grundbildung oder eine schulische Berufsausbildung.
Es können in Kombination mit beruflichen Abschlüs-sen zusätzlich allgemeinbildende Schulabschlüsse er-worben werden.
Das voll berufsqualifizierende Angebot umfasst zum einen die schulische Ausbildung in anerkannten Ausbil-dungsberufen nach BBiG bzw. HwO mit abschließender Prüfung vor der zuständigen Stelle bzw. führt zu einem staatlichen Ausbildungsabschluss. Seit dem Schuljahr 2010/11 gibt es die Ausbildung in Lernortkooperation als Schulversuch. Des Weiteren werden schulische Ausbil-dungsgänge in landesrechtlich geregelten Berufen mit staatlicher Abschlussprüfung angeboten.
Einige Bildungsgänge können berufsbegleitend absol-viert werden.
Fachoberschulen An diesen Einrichtungen kann die Fachhochschulreife erworben werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist der mittlere Schulabschluss bzw. eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbil-dung, sofern ein Hauptschulabschluss oder eine gleich-wertige Schulbildung vorliegt. Abhängig von der schuli-schen und beruflichen Vorbildung werden derzeit fol-gende Bildungsgänge angeboten: – Bildungsgang 1:
2 Jahre Vollzeit für Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufs-ausbildung (oder 5 Jahren Berufstätigkeit)
– Bildungsgang 2: 2 Jahre Vollzeit für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss ohne Berufsausbildung
– Bildungsgang 3: 1 Jahr Vollzeit für Schülerinnen und Schüler mit mitt-lerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufs-ausbildung (oder 5 Jahren Berufstätigkeit)
– Bildungsgang 4: 2 Jahre Teilzeit für Schülerinnen und Schüler mit Be-rufsbildungsreife bzw. Hauptschulabschluss und be-gleitender Berufsausbildung – anschließend nach Ende der Berufsausbildung 1 Jahr Vollzeit oder 2 Jahre Teilzeit (Abendunterricht)
– Bildungsgang 5: 2 Jahre Teilzeit für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und begleitender Berufs-ausbildung – anschließend nach Ende der Berufs-ausbildung ½ Jahr Vollzeit oder 1 Jahr Teilzeit (Abendunterricht)
– Bildungsgang 6: 2 Jahre in Abendform berufsbegleitend für Schüle-rinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung.
Die Bildungsgänge bzw. Abschnitte in Abendform sind dem Zweiten Bildungsweg (ZBW) zugeordnet.
Berufsoberschulen Zugangsvoraussetzung ist mindestens der mittlere Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbil-dung, ersatzweise eine mindestens 5-jährige Berufstä-tigkeit. Der Abschluss eines Bildungsgangs führt zu ei-ner fachgebundenen Hochschulreife, bei Nachweis der
notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zur allgemeinen Hochschulreife.
Derzeit werden die folgenden Bildungsgänge angebo-ten: – Bildungsgang 1:
2 Jahre Vollzeit für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Be-rufsausbildung (oder mindestens 5 Jahren Berufstä-tigkeit)
– Bildungsgang 2: 1 Jahr Vollzeit für Schülerinnen und Schüler mit Fachoberschulabschluss (einschlägige Fachhoch-schulreife) und abgeschlossener Berufsausbildung (oder mindestens 5 Jahren Berufstätigkeit)
– Bildungsgang 3: 3 Jahre in Abendform für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung (oder mindestens 5 Jahren Berufs-tätigkeit)
– Bildungsgang 4: 4 Jahre in Abendform für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung (oder mindestens 5 Jahren Berufs-tätigkeit)
– Bildungsgang 5: 1 Jahr Vollzeit für Schülerinnen und Schüler mit Fachhochschulreife, die an einer Fachoberschule erworben wurde
Berufliche Gymnasien Die Schülerinnen und Schüler besuchen die gymnasiale Oberstufe einschließlich der Einführungsphase mindes-tens drei Jahre und besitzen nach erfolgreichem Ab-schluss die allgemeine Hochschulreife.
Fachschulen Diese Schulen dienen überwiegend der beruflichen Wei-terbildung; sie setzen daher in der Regel eine abge-schlossene Berufsausbildung und praktische Berufser-fahrung voraus. In einigen Berufen ist auch der Zugang über eine Studienberechtigung bzw. über eine einschlä-gige Grundausbildung an Berufsfachschulen möglich. Die Ausbildung wird als Vollzeit- oder – für Berufstätige – als Teilzeitunterricht angeboten.
Absolventinnen und Absolventen, Abgängerinnen und Abgänger sowie Abbrecherinnen und Abbrecher Als Absolventinnen und Absolventen (erfolgreich mit Ab-schlusszeugnis) bzw. Abgängerinnen und Abgänger (mit Abgangszeugnis bzw. ohne Erfolg) der allgemeinbilden-den und beruflichen Schulen werden diejenigen Schüle-rinnen und Schüler gezählt, die einen Bildungsgang an einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule durch-laufen und beendet haben, und zwar unabhängig davon, ob sie in einen anderen Bildungsgang überwechseln.
Bildungsabschlüsse Die allgemeine Schulpflicht in Berlin dauert 10 Schulbe-suchsjahre und wird durch den Besuch einer Grund-schule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule erfüllt. Die Schülerinnen und Schüler können das zehnte Schulbesuchsjahr auch durch den Besuch einer beruflichen Schule erfüllen, wenn sie die Berufsbildungs-reife erworben haben und der Schulaufsichtsbehörde ein
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Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbil-dungsgesetzes nachweisen. Die Sekundarstufe I endet mit folgenden Abschlüssen: – die Berufsbildungsreife (kann laut §27 Abs. 7
SchulG bereits nach der Jahrgangsstufe 9 erworben werden)
– die erweiterte Berufsbildungsreife – der mittlere Schulabschluss Die erweiterte Berufsbildungsreife und der mittlere Schulabschluss werden in einem Abschlussverfahren erworben.
In der gymnasialen Oberstufe der Sekundarstufe II wird nach erfolgreichem Abschluss die allgemeine Hochschulreife erworben.
Die Fachhochschulreife kann an den beruflichen Schulen erworben werden. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann nach dem Besuch von zwei Kurshalbjahren der gymnasialen Oberstufe, an einem Kolleg, an einem Abendgymnasium oder durch das Ab-solvieren einer Nichtschülerprüfung erworben werden
Brandenburg
Schulstruktur im Land Brandenburg Das Brandenburgische Schulgesetz bildet die gesetzli-che Grundlage für die Struktur des Schulwesens im Land Brandenburg. Das Brandenburgische Schulsystem ist in seiner inneren Organisation nach Bildungsgängen und in seiner äußeren Organisation nach Schulstufen und Schulformen aufgebaut.
Die Schulen sind nach Schulstufen und Jahrgangs-stufen gegliedert. Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bilden die Primarstufe und die Jahrgangsstufen 7 bis 10 die Se-kundarstufe I. Die Sekundarstufe II umfasst die Jahr-gangsstufen, die der Jahrgangsstufe 10 folgen. In der Sekundarstufe II werden der Bildungsgang der gym-nasialen Oberstufe (gOst) und die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschule durchgeführt.
Definitionen
Schule Der Begriff „Schule“ wird in zwei verschiedenen Bedeu-tungen gebraucht:
Hinter dem Begriff „selbstständige Schule“ können sich eine oder mehrere „schulische Einrichtungen“ ver-bergen, welche einer gemeinsamen Schulleitung unter-stehen (z.B. Grundschule und Förderschule).
Als „Schulische Einrichtungen“ werden schulartspezifi-sche Schulteile definiert, die im Hinblick auf Lehrpläne, Bildungsziel bzw. Qualifikationsniveau einen eigenstän-digen Charakter haben.
Filialen einer Schule werden nicht als Schulen gezählt.
Allgemeinbildende Schulen
Grundschulen Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6. Den Schülerinnen und Schülern wird durch fachlichen und fächerübergreifenden oder fächerverbindenden Un-terricht eine grundlegende Bildung vermittelt, die zum weiterführenden Lernen in der Sekundarstufe I befähi-gen soll.
Das staatliche Schulamt kann genehmigen, dass die Jahrgangsstufe 1 und 2 als flexible Eingangsphase ge-führt wird oder jahrgangsübergreifende Klassen gebildet werden.
Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe Die Gesamtschule umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 13, vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertief-te allgemeine Bildung und umfasst in integrierter Form den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufs-bildungsreife, den Bildungsgang zum Erwerb der Fach-oberschulreife und den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
An Gesamtschulen können Leistungs- und Bega-bungsklassen ab Jahrgangsstufe 5 mit Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg eingerichtet werden.
Eine Gesamtschule kann mit einer Grundschule zu-sammengefasst sein.
Gymnasien Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12, vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hoch-schulreife.
Am Gymnasium bildet die Jahrgangsstufe 10 den Ab-schluss der Sekundarstufe I. Seit dem Schuljahr 2009/2010 gilt sie zugleich als Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe, an die sich eine zweijährige Qua-lifikationsphase anschließt. An Gymnasien können Leis-tungs- und Begabungsklassen ab Jahrgangsstufe 5 mit Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg eingerichtet werden.
Oberschulen Die Oberschule umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10, vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusses/der erweiterten Be-rufsbildungsreife und den Bildungsgang zum Erwerb des Realschulabschlusses/der Fachoberschulreife. Durch eine individuelle Gestaltung der Schullaufbahn in der Sekundarstufe I soll eine Fortsetzung in der Sekundar-stufe II ermöglicht werden.
Der Unterricht wird im ersten Halbjahr der Jahrgangs-stufe 7 im Klassenverband, danach in bildungsgangbe-zogenen Klassen (kooperatives System) oder in bil-dungsgang-übergreifenden Klassen (integratives Sys-tem) erteilt. Der Unterricht kann auch in den Jahrgangs-stufen 7 und 8 integrativ und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 kooperativ erteilt werden.
Eine Oberschule kann mit einer Grundschule zusam-mengefasst sein.
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Berufliches Gymnasium Das berufliche Gymnasium an beruflichen Schulen um-fasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschul-reife.
Förderschulen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem För-derbedarf können entsprechend des sonderpädagogi-schen Förderbedarfs an Förderschulen mit verschiede-nen Förderschwerpunkten unterrichtet werden. Im Land Brandenburg gibt es Schulen mit dem sonderpädagogi-schen Förderschwerpunkt „Lernen“, „Geistige Entwick-lung“, „Sprache“, „emotionale und soziale Entwicklung“, „Hören“, „körperliche und motorische Entwicklung“, „Se-hen“ und es werden Förderschulen für Kranke vorgehal-ten. Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogi-schen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ kön-nen die Förderschule nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht noch bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, besuchen, wenn dort im begründeten Einzelfall eine bessere Förderung erfolgt. Die Förderschulen vergeben die Abschlüsse und Be-rechtigungen der Sekundarstufe I und II sowie eigene Abschlüsse.
Zweiter Bildungsweg Die Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges umfassen den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fach-oberschulreife und den Bildungsgang zum nachträgli-chen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife bzw. der Fachhochschulreife. Im Land Brandenburg gehören zum Zweiten Bildungsweg die Schulen des Zweiten Bil-dungsweges, die schulabschlussbezogenen Lehrgänge an Volkshochschulen, an weiterführenden allgemeinbil-denden Schulen oder an Oberstufenzentren sowie das Telekolleg.
Sonderpädagogischer Förderbedarf Schülerinnen und Schüler mit einem Recht auf sonder-pädagogische Förderung sind Kinder und Jugendliche mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigun-gen, denen im Rahmen eines Feststellungsverfahrens der Sonderpädagogik-Verordnung sonderpädagogischer Förderbedarf bestätigt wurde.
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen möglichst weitgehend gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogi-schen Förderbedarf unterrichtet werden. Der gemeinsa-me Unterricht ermöglicht den jungen Menschen mit son-derpädagogischem Förderbedarf den Besuch einer Schule in Wohnortnähe. In Klassen mit gemeinsamem Unterricht sollen nicht mehr als 23 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.
Versetzte/Aufgerückte, Nichtversetzte/Wiederholer und freiwillige Wiederholer Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschulen rücken jeweils mit Beginn eines Schuljahres in die nächst höhere Jahrgangsstufe auf. In den Jahrgangsstufen 3 bis 6 der Grundschulen erfolgen Versetzungsentscheidungen. Auf Beschluss der Mehr-heit der Mitglieder der Klassenkonferenz und der Eltern-versammlung kann in den Jahrgangsstufen 3 und 4 der
Grundschule das Aufrücken in die nächst höhere Jahr-gangsstufe an die Stelle der Versetzung treten. Die Wie-derholung einer Jahrgangsstufe kann empfohlen, in Ausnahmefällen auch angeordnet werden.
In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Schulen mit Bil-dungsgängen der Sekundarstufe I erfolgen Verset-zungsentscheidungen. Eine Schülerin oder ein Schüler wird in die nächst höhere Jahrgangsstufe versetzt, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht dieser Jahr-gangsstufe zu erwarten ist. Auf Antrag der Eltern kann eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholt oder eine Jahr-gangsstufe übersprungen und in die nächst höhere Jahrgangsstufe vor versetzt werden.
Wer in der gymnasialen Oberstufe die Einführungs-phase erfolgreich durchlaufen hat, wird in die Qualifikati-onsphase versetzt. Nach Abschluss der Einführungs-phase oder während der Qualifikationsphase ist der Rücktritt um eine Jahrgangsstufe möglich. Nach dem Nichtbestehen der Abiturprüfung ist eine Wiederholung der letzten beiden Halbjahre der Qualifikationsphase und das erneute Antreten zur Abiturprüfung möglich.
In Schulen mit dem sonderpädagogischen Förder-schwerpunkt „Lernen“ rücken die Schülerinnen und Schüler in der Regel in die nächst höhere Jahrgangsstu-fe auf.
Die Schülerinnen und Schüler an den Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Geistige Ent-wicklung“ rücken in die nächste bildungsspezifische Lernstufe auf.
Einschulungen Seit dem Schuljahr 2005/2006 sind Kinder, die bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, zum 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.
Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme eines schulpflichtigen Kindes in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule bzw. über die Zurückstellung für ein Jahr. – Schulpflichtige Kinder, die nicht zurückgestellt waren,
werden als fristgemäße Einschulungen gezählt. – Kinder, die bereits früher schulpflichtig geworden
sind und zurückgestellt waren, werden als verspäte-te Einschulungen nachgewiesen. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. De-zember des jeweiligen Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. In begründeten Aus-nahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden.
Übergangsquote Die Übergangsquote ist eine rechnerische Größe. In dem Bericht wurde die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im jeweiligen laufenden Schuljahr die Jahr-gangsstufe 11 oder 12 besuchen und im Vorjahr die Jahrgangsstufe 10 besucht haben, in das Verhältnis ge-setzt zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im jeweiligen vorangegangenen Schuljahr die Jahrgangs-stufe 10 besuchten. Diese Übergangsquote gibt Aus-kunft über den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in die gymnasiale Oberstufe übergehen. Die Teilnehmer
10 Amt für Statistik Berlin Brandenburg
an Lehrgängen des Zweiten Bildungsweges werden nicht berücksichtigt.
Größe einer Klasse Zur Beurteilung der Größe einer Klasse wird die Klas-senfrequenz herangezogen. Sie stellt somit die durch-schnittliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern in ei-ner Klasse dar.
Mit der Zunahme jahrgangsübergreifender „Mischklas-sen“ ist es notwendig, alle Darstellungen jahrgangsbe-zogen vorzunehmen. Da verschiedene Jahrgangsstufen in einer Mischklasse zusammengefasst sind, wird die Anzahl der Klassen aus Gründen der Genauigkeit mit Dezimalstellen ausgewiesen.
Fremdsprachenunterricht Die Durchführung des Fremdsprachenunterrichts an den allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg ist in den Verordnungen über die Bildungsgänge gere-gelt.
Gemäß der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule in Verbindung mit der Verwaltungsvor-schrift zur Grundschulverordnung wird die Begegnung mit fremden Sprachen in den Jahrgangsstufen 1 und 2 angeboten. Der Unterricht in der ersten Fremdsprache beginnt in der Jahrgangsstufe 3.
Erste Fremdsprache ist in der Regel Englisch. Auf An-trag können weitere Sprachen durch das Landesschul-amt genehmigt werden, sofern ein Rahmenplan oder andere geeignete curriculare Materialien vorliegen und u. a. die Fortführung in der Sekundarstufe I gewährleis-tet ist.
Mit Beginn des Unterrichts in der Jahrgangsstufe 7 können die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule oder der Oberschule eine zweite Fremdsprache erler-nen. Die Schulen können auch die zweite Fremdsprache beginnend ab Jahrgangsstufe 9 anbieten. Am Gymnasi-um muss ab Jahrgangsstufe 7 verbindlich die zweite Fremdsprache aus dem Angebot der Schule gewählt werden.
Eine dritte Fremdsprache können die Schülerinnen und Schüler einer Gesamtschule, einer Oberschule oder eines Gymnasiums ab Jahrgangsstufe 9 wählen, sofern die Schule dieses Angebot im Rahmen des Schwer-punktunterrichts vorhält.
Die Durchführung des Fremdsprachenunterrichts in der gymnasialen Oberstufe regelt die Verordnung über den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung.
Auf die volle Wiedergabe dieser sehr umfangreichen Regelungen wird an dieser Stelle verzichtet, einige zent-rale Regelungen seien genannt:
Grundsätzlich gilt, dass die Schülerinnen und Schüler zwei Fremdsprachen belegen müssen. Eine der gewähl-ten Fremdsprachen muss sechs Jahre und eine weitere vier Jahre aufsteigend belegt oder in der Einführungs-phase begonnen worden sein. Eine der zu belegenden Fremdsprachen muss bereits in der Sekundarstufe I be-gonnen und ununterbrochen bis zum Ende der Jahr-gangsstufe 10 belegt worden sein. Eine in der Einfüh-rungsphase neu einsetzende Fremdsprache ist bis zum Ende der Qualifikationsphase zu belegen. Als neu ein-setzend gilt eine Fremdsprache nur, wenn Sie nicht be-reits in der Sekundarstufe I belegt worden ist.
Absolventinnen und Absolventen, Abgängerinnen und Abgänger Als Absolventinnen und Absolventen bzw. Abgängerin-nen und Abgänger gelten statistisch Schülerinnen und Schüler, die mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis eine allgemeinbildende Schule verlassen, unabhängig davon, ob sie zum Erwerb weiterer Abschlussqualifikati-onen in eine andere allgemeinbildende Schulform wech-seln. Schülerinnen und Schüler, die nach der 10. Jahr-gangsstufe einer Gesamtschule in die gymnasiale Ober-stufe einer Gesamtschule übergehen, wurden nicht als Absolventinnen und Absolventen gezählt.
Bildungsabschlüsse In der Sekundarstufe I können nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht, die im Land Brandenburg 10 Schul-jahre beträgt, folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden: – nach der Jahrgangsstufe 9 bei Vorliegen der Voraus-
setzung für die Versetzung der Hauptschulab-schluss/die Berufsbildungsreife,
– nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 10 – der erweiterte Hauptschulabschluss/die erwei-
terte Berufsbildungsreife, – der Realschulabschluss/die Fachoberschulrei-
fe, – die Berechtigung zum Besuch der gymnasia-
len Oberstufe. Schülerinnen und Schüler, die nach Vollendung der
Vollzeitschulpflicht die Jahrgangsstufe 7, 8 oder 9 der allgemeinbildenden Schule verlassen, erhalten ein Ab-gangszeugnis.
In der gymnasialen Oberstufe der Sekundarstufe II wird nach erfolgreichem Abschluss die allgemeine Hochschulreife erworben.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann nach der erfolgreichen Teilnahme an mindestens zwei aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikations-phase erteilt werden. Nach dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife kann die Fachhochschul-reife erteilt werden, wenn eine Berufsausbildung oder eine im Umfang und Ausgestaltung der fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule entsprechende Ausbil-dung nachgewiesen wird.
Nichtschülerprüfungen erfolgen nach der Verordnung zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Se-kundarstufe I und der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler vom 23. August 1997 in der Fassung vom 1. April 2004.
Berufliche Schulen Als berufliche Schule in öffentlicher Trägerschaft fasst das Oberstufenzentrum die Berufsschule, die Berufs-fachschule, die Fachoberschule und die Fachschule zu-sammen. Die beruflichen Schulen in freier Trägerschaft sind als eigenständige Fachschulen und als berufliche Schulen mit einem oder mehreren Bildungsgängen or-ganisiert.
An beruflichen Schulen des Landes Brandenburg kann außerdem das berufliche Gymnasium vorhanden sein.
Amt für Statistik Berlin Brandenburg 11
Berufsschulen Die Berufsschule umfasst: – den Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen
Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbil-dungsgesetz oder der Handwerksordnung (duale Be-rufsausbildung). Der Begriff „Duale Berufsausbil-dung“ bezeichnet das berufliche Ausbildungssystem, bei dem Schülerinnen und Schüler, die in einem Be-rufsausbildungsverhältnis stehen, ihre Ausbildung sowohl in der Berufsschule als auch in der Ausbil-dungsstätte (Betrieb oder außerbetriebliche Einrich-tung) erhalten. Mit dem Berufsabschluss und einem erfolgreichen Abschluss dieses Bildungsgangs kön-nen zusätzlich gleichgestellte Abschlüsse der Se-kundarstufe I oder die Fachhochschulreife erworben werden.
– den Bildungsgang zur Vertiefung der Allgemeinbil-dung und Berufsorientierung oder Berufsvorberei-tung. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen be-steht die Möglichkeit, einen dem Hauptschulab-schluss/der Berufsbildungsreife gleichgestellten Ab-schluss zu erwerben.
Berufsfachschulen Die Berufsfachschule umfasst – den Bildungsgang zum Erwerb eines Berufsab-
schlusses nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in schulischer Form. Mit dem Berufsabschluss und einem erfolgreichen Abschluss dieses Bildungsgangs können zusätzlich gleichge-stellte Abschlüsse der Sekundarstufe I oder die Fachhochschulreife erworben werden.
– den Bildungsgang zum Erwerb eines Berufsab-schlusses nach Landesrecht in den Sozialberufen (Sozialassistent). Mit dem Berufsabschluss und ei-nem erfolgreichen Abschluss dieses Bildungsgangs können zusätzlich ein dem Realschulabschluss/der Fachoberschulreife gleichgestellter Abschluss oder die Fachhochschulreife erworben werden.
– den Bildungsgang zur Erlangung eines Berufsab-schlusses nach Landesrecht (Assistentenberufe). Es ist je nach Angebot der Schule möglich, zusätzlich zum Berufsabschluss nach Landesrecht die Fach-hochschulreife zu erwerben.
– den einjährigen Bildungsgang bzw. den zweijährigen Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse zum Erwerb beruf-licher Grundbildung und von gleichgestellten Ab-schlüssen der Sekundarstufe I. Der erfolgreiche Be-such des Bildungsganges führt je nach Bildungs-stand bei Eintritt in den Bildungsgang zu einem dem Hauptschulabschluss/der Berufsbildungsreife oder dem erweiterten Hauptschulabschluss/der erweiter-ten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss.
Fachoberschulen Im Land Brandenburg gibt es Bildungsgänge der Fach-oberschule in den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen, Ernährung, Gestaltung sowie Agrarwirtschaft. Die Bildungsgänge werden je nach Unterrichtsorganisation und Zugangsvorausset-
zungen der Schülerinnen und Schüler in einjähriger oder zweijähriger Form angeboten.
Ein zweijähriger Sonderlehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife für Berechtigte nach dem Bundes-vertriebenengesetz vermittelt erweiterte Deutschkennt-nisse, fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten und erwei-tert die allgemeine Bildung. Die Ausbildung erfolgt in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung.
Die Ausbildung an der Fachoberschule hat den Er-werb der Fachhochschulreife zum Ziel.
Fachschulen Es gibt die Fachschule Sozialwesen und die Fachschule Technik und Wirtschaft. In der Regel wird der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Der Erwerb von Teilqua-lifikationen ist möglich. Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule Sozialwesen ist eine Voraussetzung für die Beantragung der staatlichen Anerkennung gemäß Sozi-alberufsgesetz des Landes Brandenburg.
Die Ausbildung an der Fachschule Technik und Wirt-schaft schließt mit dem Abschluss als „Staatlich geprüf-ter Techniker“ bzw. „Staatlich geprüfter Betriebswirt“ ab.
Lehrkräfte Als Lehrkräfte zählen alle Personen, die ganz oder teil-weise im Rahmen der durch Rechtsvorschrift oder Ver-trag festgesetzten Pflichtstunden eigenverantwortlich un-terrichten oder unterrichten müssten bzw. unter Berück-sichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Dazu gehören auch solche Lehrkräfte, die aufgrund des Beschäftigungsverbotes gemäß Mutterschutzgesetz (Angestellte) bzw. Mutterschutzverordnung (Beamtin-nen), längerfristiger Krankheit oder der Freistellungs-phase im Sabbatical zum Zeitpunkt der Schuldatenerhe-bung nicht an einer Schule tätig sind.
Lehrkräfte im Beamten-, Angestellten- oder sonstigen Dienstverhältnis werden statistisch nach ihrem Beschäf-tigungsumfang in drei Kategorien eingeteilt: – Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die mit voller Regel-
pflichtstundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehr-kraft tätig sind. Die Pflichtstunden setzen sich aus den Unterrichts-, Anrechnungs- und/oder Abminde-rungsstunden zusammen.
– Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, deren individuelle Pflichtstundenzahl mindestens 50 Prozent der Re-gelpflichtstunden beträgt.
– Stundenweise beschäftigte Lehrkräfte, die mit weni-ger als 50 Prozent der Regelpflichtstunden einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft tätig sind. Unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang werden Lehramts-anwärterinnen und Lehramtsanwär-ter/Referendarinnen und Referendare sowie sonstige Beschäftigte, die selbständig unterrichten, den stun-denweise Beschäftigten zugeordnet.
Das sonstige pädagogische Personal unterstützt die Lehrkräfte im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Vermitt-lung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Unterrichten die-se Personen einen Teil ihrer wöchentlichen Arbeitszeit selbständig, so sind diese als Lehrkräfte in den statisti-schen Bericht enthalten.
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Statistisches Bundesamt
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2007 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Qualitätsbericht
Statistik der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen
Oktober 2007 Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe VI B, Telefon: +49 (0) 611 / 75-24 43; Fax: +49 (0) 611 / 72 40 00 oder E-Mail: schulstatistik@destatis.de
Qualitätsmerkmale der Statistik
1 Allgemeine Angaben zur Statistik1.1 Bezeichnung der Statistik: Statistik der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen
1.2 Berichtszeitraum: Schuljahr
1.3 Erhebungstermin: Beginn des Schuljahres
1.4 Periodizität: jährlich
1.5 Regionale Gliederung: Bundesgebiet, Länder, in den Ländern bis zu Gemeindeebene bzw. Schulen.
1.6 Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Die Erhebungsgesamtheit besteht
aus allen unter 1.7 genannten Erhebungseinheiten.
1.7 Erhebungseinheiten: Schüler und Lehrkräfte an öffentlichen und nicht öffentlichen Schulen.
1.8 Rechtsgrundlagen: Auf Bundesebene handelt es sich um eine koordinierte Länderstatistik
(basierend auf Vereinbarungen mit der Kultusministerkonferenz in Verbindung mit § 3 Abs. 2a BStatG).
In den Ländern bestehen i.d.R. landesspezifische gesetzliche Grundlagen.
1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Derzeit werden in den Ländern die Schulstatistiken auf Einzeldaten
umgestellt. Details zur Datenhaltung entsprechender Bundesdaten sind noch nicht geklärt.
22.1 Erhebungsinhalte: Zum Erhebungsprogramm der Bundesschulstatistik gehören Angaben über Schulen,
Klassen, Schüler, Absolventen/Abgänger und Lehrer. Die Schulstatistik liefert jährlich detaillierte Infor-
mationen u. a. über die Entwicklung der Schülerzahlen nach Klassenstufen und Schularten, der Absol-
venten nach Abschlussarten und der Lehrer nach Alter und den von ihnen erteilten Unterrichtsstunden.
2.2 Zweck der Statistik: Die Schulstatistik hat die Aufgabe, aussagefähige Daten zur Situation und Entwick-
lung im Schulbereich bereitzustellen. Die beim Statistischen Bundesamt vorliegenden Ergbenisse er-
möglichen außerdem einen Vergleich der Ländersituation bzw. der Länderentwicklungen, weil hierfür
Ergebnisse der Ländererhebungen einheitlich abgegrenzt zur Verfügung gestellt werden.
2.3 Hauptnutzer der Statistik: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Kultusministerkonferenz,
Länderministerien, Eurostat, Verbände, sonstige Wirtschaftsvereinigungen sowie Hochschulen, Institute,
Kommunen, Presse und andere Medien.
2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die Begriffsdefinitionen und Zuordnungen auf Bundesebene erfolgen in enger
Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz bzw. auf Länderebene mit den Kultusbehörden der
Länder.
Zweck und Ziele der Statistik
33.1 Art der Datengewinnung: In der Regel Totalerhebung mit Auskunftspflicht für die öffentlichen Schulen
und für die privaten Ersatzschulen (mit Ausnahme der Schulen des Gesundheitswesens).
3.2 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: In den Ländern werden die Daten für die Schulstatistiken i.d.R.in elektronischer Form bei den Schulen erhoben, vereinzelt werden auch noch Erhebungsvordrucke (Papier) genutzt.
44.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Da die Erhebung eine Totalerhebung ist, existieren
lediglich nicht-stichprobenbedingte Fehler.
4.2 Antwortausfälle auf der Ebene statistischer Einheiten: keine
4.3 Antwortausfälle auf der Ebene statistischer Merkmale: keine
5 Die Veröffentlichung der Daten durch das Statistischen Bundesamt erfolgt ca. 12 Monate nach Beginn des Berichtszeitraums. Erste Eckzahlen werden nach 3 - 6 Monaten publiziert.In den Ländern liegen die spezifischen Länderdaten z.T. bis zum Ende des Kalenderjahres vor.
6 Die Vergleichbarkeit zwischen den Länderergebnissen wird durch die unterschiedliche Bildungspolitik der Länder, z.B. bei Versetzungsregeln, der Einrichtungen von Bildungsgängen im Bereich der beruflichen Schulen usw. beeinträchtigt. Dies kann auch durch formale Regelungen der Zuordnung zu bundeseinheit-lichen Bezeichnungen nur z.T. kompensiert werden.
7
fentlichungen von Eckzahlen zur Unterrichtsversorgung auf Bundes- und Länderebene (ebenfalls in ein-heitlicher Abgrenzung) von der Kultusministerkonferenz.
8 Kostenfreies Datenangebot: Bundesergebnisse: Basisdaten und Pressemitteilungen unter http://www.destatis.de Fachserie 11 „Bildung und Kultur“ Reihe 1 bzw. 2 „Allgemeinbildende Schulen“ bzw. „Berufliche Schulen“ ebd. im Statistik-Shop.
E-Mail:schulstatistik@destatis.de
Ansprechpartner
SchulstatistikTelefon: +49 (0) 611 / 75 2443Telefax: + 49 (0) 611 72 40 00
Länderergebnisse: auf den Internet-Seiten des jeweiligen statistischen Landesamtes.
Erhebungsmethodik
Genauigkeit
Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit
Weitere Informationsquellen
Bezüge zu anderen Erhebungen
Aktualität
Neben den jährliche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes gibt es entsprechende Veröf-
Stempel der Schule Nummer der Schule
Stellen 1 und 2 .................................
Stelle 3 .............................................
Stellen 4 und 5 .................................
Klasse (Schlüssel 2) ..................
Telefon: 0 1 Fax: Klassenart (Schlüssel s. unten)
Förderschwerpunkt (Schlüssel 4)
KlassenbogenErfassungsbereich: Schulanfangsphase bis Jahrgangsstufe 6
an Grundschulen sowie Integrierten Sekundarschulen mit Grundstufe(einschl. Freie Waldorfschulen)
Grundschulklassen an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
1. Zahl der Schüler Darunter Von den SchülernSchüler insgesamt Schüler nichtdeutscher insgesamt sind
ohne Gastschüler) Herkunftssprache Ausländermännlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 019 190 191 020 021
Darunter:
077 070
510 511
- Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben......................................................... 211
- Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind .................................. 212
Nur für die Jahrgangsstufe 3 auszufüllen:Schüler insgesamt
männlich weiblich
080 081
Schüler in der: männlich weiblich männlich weiblich
071 064 074 067
072 065 075 068
073 066 076 069
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft
Berlin, ................................. 2017 .................................................... .......................................................... Klassenleiter(in) Schulleiter(in) oder Beauftragte(r)
Klassenartenschlüssel (Schlüssel 3) :34 2645 31
Alle übrigen Klassen ............................................................................ 20Willkommensklassen ..............................................................................
Jahrgangsstufe 2 ..............................................
„Jahrgangsübergreifende Lerngruppe“ ...................................................Klasse der Staatlichen Europaschule Berlin ............................................
Jahrgangsstufe 5 ........Jahrgangsstufe 5 ........
Sonderpädagogische Kleinklasse (Emsoz, Spbh, Autismus) ..................
Jahrgangsstufe 6 ........
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und FamilieSenBildJugFam - I C 2.1
Bernhard-Weiß-Straße 610178 BerlinTelefon:intern:Fax:
90227 - 6321(9227)5027
29. September 2017
Schüler, die nach dem 1. Schulbesuchsjahr derSchulanfangsphase in die Jahrgangsstufe 3aufgerückt sind ..............................................
Stichtag:
- Verweiler (in der Schulanfangsphase)
Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führendeNullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen.
Jahrgangsstufe 4 ........
Jahrgangsstufe 3 ..............................................
Dieser Punkt ist nur für "Jahrgangsübergreifende Lerngruppen" auszufüllen.
Jahrgangsstufe 1 ..............................................
=6=7
Schüler insgesamt
(einschl. Schüler mit Hausunterricht;
Statistik für das Schuljahr 2017/18
Klasse mit IntegrationKlasse im Schulversuch "Inklusion"
- Wiederholer (ab Jahrgangsstufe 3)
G1
- 2 -Bitte nur ausfüllen, wenn für Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem Feststellungsverfahrenermittelt wurde. Es ist der dominierende Förderschwerpunkt einzutragen (keine Mehrfachzählung).
901 201 951
902 202 952 908 208 958
903 203 953 910 210 960
904 204 954 913 213 963
905 205 955 915 215 965
906 206 956
907 207 957
2. Herkunft der Schüler
- Schüler, die am 30. September 2016 keine Schule im Land Berlin besuchten Schulanfänger .................................................................................................................. 600
Zugänge aus dem Land Brandenburg 1) ........................................................................ 603
Zugänge aus anderen Bundesländern 1) ........................................................................ 601
Zugänge aus dem Ausland mit Deutschkenntnissen 1) ................................................... 620
Zugänge aus dem Ausland ohne Deutschkenntnisse 1) .................................................. 621
- Schüler, die am 30. September 2016 eine Schule im Land Berlin besuchten Grundschulen .................................................................................................................... 606
Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen" .................................... 607
Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" .............. 608
Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ................................... 609
Gymnasien ......................................................................................................................... 612
Integrierte Sekundarschulen .............................................................................................. 622
Freie Waldorfschulen ......................................................................................................... 619
Summe .............. *)
3. Schüler nach Geburtsjahren
männlich Geburtsjahr weiblich männlich Geburtsjahr weiblich
022 2012 und später 023 036 2005 037
024 2011 025 038 2004 039
026 2010 027 040 2003 041
028 2009 029 042 2002 043
030 2008 031 044 2001 045
032 2007 033 046 2000 und früher 047
034 2006 035 Summe .............. *) .............. *)
*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Schüler insgesamt - übereinstimmen.
1) ohne Schulanfänger
Förderschwerpunkt Schülermännlich weiblich männlich weiblich
DarunterAusländer Förderschwerpunkt Schüler
Geistige Entwicklung .................
Sprachbehinderung .... Autismus ....................................
Schüler insgesamt
Blindheit ......................Emotionale und soziale Entwicklung ............................Sehbehinderung .........
DarunterAusländer
Langfristige und chronische Erkrankung
Gehörlosigkeit ............. Lernbehinderung ........................
Körperliche und motorische Entwicklung ............
Schwerhörigkeit ..........
G2
- 3 -
4. Teilnehmer am Regelunterricht in Fremdsprachen Bei öffentlichen Schulen Unterricht in der 1. Fremdsprache gem. § 11 (1) GsVO
Schüler insgesamt
Englisch ..................................... 518
Französisch ............................... 519
Russisch .................................... 521
Sonstige Sprachen .................... 529 bitte erläutern: ....................................................................außer Deutsch
Partnersprache (SESB) ............. 522 bitte erläutern: ....................................................................außer Deutsch
5. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung)
Land Berlin Land Brandenburg
430 405
431 406
432 407
433 408
434 409
435 410
436 411
437 412
438 413
439 401
440 402
441 403
Summe .............. *)
*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Schüler insgesamt - übereinstimmen.
6. Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit- siehe Rückseite -
Schüler insgesamt Schüler insgesamt
11 Lichtenberg ................................... übrige Bundesländer .......................
07 Tempelhof-Schöneberg ................ Potsdam ............................................
08 Neukölln ........................................ Kreis Potsdam-Mittelmark ..................
05 Spandau ....................................... Kreis Dahme-Spreewald ....................
12 Reinickendorf ................................ Ausland .............................................
09 Treptow-Köpenick ......................... Kreis Havelland ..................................
10 Marzahn-Hellersdorf ..................... übriges Brandenburg .........................
06 Steglitz-Zehlendorf ........................ Kreis Teltow-Fläming .........................
01 Mitte .............................................. Kreis Oberhavel .................................
02 Friedrichshain-Kreuzberg ............. Kreis Barnim ......................................
03 Pankow ......................................... Kreis Märkisch-Oderland ...................
04 Charlottenburg-Wilmersdorf ......... Kreis Oder-Spree ...............................
G3
- 4 -
6. Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen.Europa (einschl. Türkei) Afrika
856 857 860 861
800 801 862 863
890 891 852 853
858 859 854 855
802 803 828 829
892 893 Amerika
981 982 830 831
804 805 832 833
808 809 864 865
806 807 Asien (ausschl. Türkei)
987 988 840 841
810 811 834 835
938 939 878 879
868 869 932 933
894 895 842 843
896 897 844 845
983 984 872 873
985 986 846 847
934 935 874 875
870 871 848 849
936 937 Australien und Ozeanien ......... 836 837
814 815
816 817 Staatenlos ................................. 838 839
850 851
818 819 Unbekannt oder ungeklärt ....... 888 889
876 877
886 887 Summe .............. *) .............. *)
927 928
820 821
812 813
898 899
866 867
822 823
930 931
824 825
882 883
880 881
884 885
989 990
826 827übriges Europa ...........................
Tschechische Republik ..............
Türkei .........................................
Ukraine .......................................
Ungarn .......................................
Weißrussland ...........................
Zypern .......................................
Schweiz .....................................*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen.
Serbien ......................................
Slowakei .....................................
Slowenien ..................................
Spanien .....................................
Österreich ..................................
Polen ..........................................
Portugal ......................................
Rumänien ...................................
Russische Föderation ...............
Schweden ..................................
Mazedonien ................................ Vietnam ......................................
Republik Moldau ........................ übriges Asien .............................
Montenegro ................................
Niederlande ...............................
Litauen ....................................... Libanon .....................................
Luxemburg ................................. Pakistan .....................................
Malta .......................................... Syrien .........................................
Kosovo ....................................... Israel ..........................................
Kroatien ...................................... Japan .........................................
Lettland ...................................... Jordanien ...................................
Griechenland ............................. übriges Amerika .........................
Großbritannien und Nordirland ...
Irland .......................................... Irak .............................................
Italien ......................................... Iran ............................................
Dänemark .................................. übriges Afrika ............................
Estland ......................................
Finnland .................................... Kanada ......................................
Frankreich ................................. USA ...........................................
Belgien ....................................... Algerien ......................................
Bosnien und Herzegowina ......... Marokko ....................................
Bulgarien .................................... Tunesien ....................................
männlich weiblich männlich weiblich
Albanien ..................................... Ägypten ......................................
G4
Stempel der Schule Nummer der Schule
Stellen 1 und 2 ................................
Stelle 3 .............................................
Stellen 4 und 5 ................................
Telefon: Klasse (Schlüssel 2) ..................
Fax: 4 1 Klassenart (Schlüssel s. unten)
Stichtag: 29. September 2017
KlassenbogenErfassungsbereich: Jahrgangsstufe 7 bis 10 der Integrierten Sekundarschule sowie
Klassen der Freien Waldorfschulen
1. Zahl der Schüler Darunter Von den Schülern(einschl. Beurlaubte und Schüler mit Schüler insgesamt Schüler nichtdeutscher insgesamt sindHausunterricht) Herkunftssprache Ausländer
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 019 190 191 020 021Darunter:
514 515
- Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben ....................................................211
- Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind ............................ 212
707
Bitte nur ausfüllen, wenn für Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem Feststellungsverfahrenermittelt wurde. Es ist der dominierende Förderschwerpunkt einzutragen (keine Mehrfachzählung).
901 201 951 907 207 957
902 202 952 908 208 958
903 203 953 910 210 960
904 204 954 913 213 963
905 205 955 915 215 965
906 206 956
Dieser Punkt ist für "Jahrgangsübergreifenden Lerngruppen" auszufüllen:Schüler in der:
158 159 162 163
160 161 164 165
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft
Berlin, ................................. 2017 .................................................... ........................................................... Klassenleiter(in) Schulleiter(in) oder Beauftragte(r)
Klassenartenschlüssel (Schlüssel 3): "Produktives Lernen" ............................................................. 3826 4531 Praxislerngruppe ................................................................... 4734 Alle übrigen Klassen ........................................................... 20
Körperliche und moto-rische Entwicklung ...
Schwerhörigkeit ........
Sprachbehinderung ...
Senatsverwaltung für Bildung,Jugend und FamilieSenBildJugFam - I C 2.1
Bernhard-Weiß-Straße 610178 BerlinTelefon:intern:Fax:
90227 - 6321(9227)5027
Statistik für das Schuljahr 2017/18
männlich weiblichSchüler
weiblich
Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt:
Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führendeNullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen.
DarunterAusländer
DarunterAusländerFörderschwerpunkt Schüler
Schüler insgesamt
Autismus .................................
Langfristige und chronische Erkrankung ..............................
- Freiwillige Wiederholer der Jahrgangsstufe ................................
Förderschwerpunkt
Gehörlosigkeit ...........
Blindheit ....................
Sehbehinderung ........
- Beurlaubte .....................................................................................................................................
Jahrgangsübergreifende Lerngruppe .................................
männlich weiblichmännlich
Willkommensklassen ..........................................................
Geistige Entwicklung ...............
Jahrgangsstufe 7 ..............
Jahrgangsstufe 8 ..............
Jahrgangsstufe 9 ..............
Jahrgangsstufe 10 ............
Sonderpädagogische Kleinklasse (Emsoz) ........................Klasse der Staatlichen Europaschule Berlin ......................
weiblich
=6=7
Förderschwerpunkt nur Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Schlüssel 4)
Klasse mit IntegrationKlasse im Schulversuch "Inklusion"
männlich
Lernbehinderung ......................
Emotionale und soziale Entwicklung .............................
ISS1
- 2 -
Schüler, die neben dem im Kopf des Erhebungsbogens angegebenen Förderschwerpunkt zusätzlich einem der folgenden Förderschwerpunktebzw. Förderstufen zuzuordnen sind:
männlich weiblich männlich weiblich
942 943 944 945
948 949 946 947
968 969 972 973
970 971 974 975
2. Herkunft der Schüler - einschl. Beurlaubte - - Schüler, die am 30. September 2016 keine Schule im Land Berlin besuchten Zugänge aus dem Land Brandenburg ................................................................................... 603
Zugänge aus anderen Bundesländern ................................................................................... 601
Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte) mit Deutschkenntnissen ......................... 620
Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte) ohne Deutschkenntnisse ....................... 621
- Schüler, die am 30. September 2016 eine Schule im Land Berlin besuchten Grundschulen ............................................................................................................................. 606
Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“ ............................................. 607
Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ............................................ 609
Integrierte Sekundarschulen ....................................................................................................... 622
612
Freie Waldorfschulen .................................................................................................................. 619
Summe .............. *)*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Schüler insgesamt - übereinstimmen.
3. a) Teilnehmer am Fremdsprachenunterricht (Pflicht- und Wahlpflichtunterricht) nach der Sprachenfolge 1)
- ohne Beurlaubte -1. Fremdsprache 2. Fremdsprache 3. Fremdsprache
insgesamt insgesamt insgesamt
Englisch ....................... 092 341 128
Französisch ................. 096 343 130
Latein ........................... 098 345 132
Russisch ...................... 102 347 136
Spanisch ...................... 122 535 138
Türkisch ....................... 264 349
365 310
287 353
551 541
182 525
106 539 140 bitte erläutern: .................................
b) Teilnehmer SESB - ohne Beurlaubte -insgesamt
522 bitte erläutern: ...................................................
1) Die Teilnehmer am Femdsprachenunterricht sind entsprechend der Reihenfolge des Unterrichtsbeginns in Fremdsprachen einzutragen.1. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 3; einschließlich Teilnehmer SESB - Muttersprache Deutsch 2. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 73. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 9;Hat ein Schüler seine Sprachenfolge gewechselt, so ist die jetzt gültige Sprachenfolge, in der er Unterricht erhält, anzugeben.
Schüler insgesamt
Sonstige Sprachen ......
Italienisch ............................................................
Japanisch ............................................................
Polnisch ..............................................................
Chinesisch ..........................................................
Muttersprache nicht Deutsch ..............................
Gymnasien ..............................................................................................................................
Schwerhörigkeit ....................................................
Autismus ................................. Förderstufe II ........................................................
Nur von Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt auszufüllen:
Förderstufe I .........................................................Geistige Entwicklung ...............
Blindheit .................................. Gehörlosigkeit .......................................................
Sehbehinderung ......................
ISS2
- 3 -4. Schüler nach Geburtsjahren
- einschl. Beurlaubte -männlich Geburtsjahr weiblich
034 2006 und später 035
036 2005 037
038 2004 039
040 2003 041
042 2002 043
044 2001 045
046 2000 047
048 1999 049
050 1998 051
052 1997 und früher 053
Summe .............. *) .............. *)
5. Schüler der 7. Klassen an öffentlichen Integrierten Sekundarschulen nach der FörderprognoseSchüler, die zu Beginn des Schuljahres 2017/18 neu in die 7. Jahrgangsstufe aufgenommen wurden:
Schüler insgesamt
- mit Förderprognose Integrierte Sekundarschule ........ 422
- mit Förderprognose Gymnasium oder
Integrierte Sekundarschule ....................................... 424
- der eigenen Grundstufe ............................................. 428
Sonstige ...................................................................... 426
Summe .............. **)
6. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) - einschl. Beurlaubte -
Land Berlin Land Brandenburg
430 405
431 406
432 407
433 408
434 409
435 410
436 411
437 412
438 413
439 401
440 402
441 403
Summe .............. *)
7. Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit - siehe Rückseite -*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Schüler insgesamt - übereinstimmen.
12 Reinickendorf ............................. Ausland ............................................
10 Marzahn-Hellersdorf ................... übriges Brandenburg ......................
11 Lichtenberg ................................ übrige Bundesländer ......................
07 Tempelhof-Schöneberg .............. Potsdam .........................................
08 Neukölln ..................................... Kreis Potsdam-Mittelmark ...............
09 Treptow-Köpenick ...................... Kreis Havelland ...............................
04 Charlottenburg-Wilmersdorf ....... Kreis Oder-Spree ............................
05 Spandau .................................... Kreis Dahme-Spreewald .................
06 Steglitz-Zehlendorf ..................... Kreis Teltow-Fläming ......................
**) Diese Summen müssen mit der Zahl der Schüler insgesamt abzüglich der Zahl der freiwilligen Wiederholer gemäß Punkt 1 übereinstimmen.
Bei "Jahrgangsübergreifenden Lerngruppen" müssen die Summen mit der Zahl der Schüler in Jahrgangsstufe 7 abzüglich der Zahl der freiwilligen Wiederholer der Jahrgangsstufe 7 übereinstimmen.
01 Mitte ........................................... Kreis Oberhavel ..............................
Kreis Märkisch-Oderland .................
02 Friedrichshain-Kreuzberg ........... Kreis Barnim ...................................
03 Pankow ......................................
Schüler insgesamt Schüler insgesamt
ISS3
- 4 -
7. Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen.Europa (einschl. Türkei) Afrika
856 857 860 861
800 801 862 863
890 891 852 853
858 859 854 855
802 803 828 829
892 893 Amerika
981 982 830 831
804 805 832 833
808 809 864 865
806 807 Asien (ausschl. Türkei)
987 988 840 841
810 811 834 835
938 939 878 879
868 869 932 933
894 895 842 843
896 897 844 845
983 984 872 873
985 986 846 847
934 935 874 875
870 871 848 849
936 937 Australien und Ozeanien ......... 836 837
814 815
816 817 Staatenlos ................................. 838 839
850 851
818 819 Unbekannt oder ungeklärt ....... 888 889
876 877
886 887 Summe .............. *) .............. *)
927 928
820 821
812 813
898 899
866 867
822 823
930 931
824 825
882 883
880 881
884 885
989 990
826 827übriges Europa ...........................
Tschechische Republik ..............
Türkei .........................................
Ukraine .......................................
Ungarn .......................................
Weißrussland ...........................
Zypern .......................................
Schweiz .....................................*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen.
Serbien ......................................
Slowakei .....................................
Slowenien ..................................
Spanien .....................................
Österreich ..................................
Polen ..........................................
Portugal ......................................
Rumänien ...................................
Russische Föderation ...............
Schweden ..................................
Mazedonien ................................ Vietnam ......................................
Republik Moldau ........................ übriges Asien .............................
Montenegro ................................
Niederlande ...............................
Litauen ....................................... Libanon .....................................
Luxemburg ................................. Pakistan .....................................
Malta .......................................... Syrien .........................................
Kosovo ....................................... Israel ..........................................
Kroatien ...................................... Japan .........................................
Lettland ...................................... Jordanien ...................................
Griechenland ............................. übriges Amerika .........................
Großbritannien und Nordirland ...
Irland .......................................... Irak .............................................
Italien ......................................... Iran ............................................
Dänemark .................................. übriges Afrika ............................
Estland ......................................
Finnland .................................... Kanada ......................................
Frankreich ................................. USA ...........................................
Belgien ....................................... Algerien ......................................
Bosnien und Herzegowina ......... Marokko ....................................
Bulgarien .................................... Tunesien ....................................
männlich weiblich männlich weiblich
Albanien ..................................... Ägypten ......................................
ISS4
Stempel der Schule Nummer der Schule
Stellen 1 und 2 ................................
Stelle 3 .............................................
Stellen 4 und 5 ................................
Klasse (Schlüssel 2) ..................
Telefon: 0 4 Fax: Klassenart (Schlüssel s. unten)
6 Zutreffendenfalls bitte ankreuzen
KlassenbogenErfassungsbereich: Jahrgangsstufen 5 - 10 der Gymnasien
sowie entsprechende Klassen der Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
1. Zahl der Schüler Darunter Von den Schülern(einschl. Beurlaubte und Schüler mit Schüler insgesamt Schüler nichtdeutscher insgesamt sindHausunterricht; ohne Gastschüler) Herkunftssprache Ausländer
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 019 190 191 020 021
Darunter:
510 511
514 515
- Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben ....................................................211
- Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind ............................ 212
707
717
Bitte nur ausfüllen, wenn für Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem Feststellungsverfahrenermittelt wurde. Es ist der dominierende Förderschwerpunkt einzutragen (keine Mehrfachzählung).
901 201 951 907 207 957
902 202 952 908 208 958
903 203 953 910 210 960
904 204 954 913 213 963
905 205 955 915 215 965
906 206 956
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft
Berlin, ................................. 2017 .................................................... ...........................................................Klassenleiter(in) Schulleiter(in) oder Beauftragte(r)
Klassenartenschlüssel (Schlüssel 3):Klasse der Staatlichen Europaschule Berlin .............................................. 31 43Schulversuch "Individualisierung des gymnasialen Bildungsganges" …… 32 45Klasse mit besonderer pädagogischer Prägung ........................................ 48 Alle übrigen Klassen ........................................................... 20
Schüler insgesamt
- Beurlaubte .....................................................................................................................................
Sehbehinderung ........
Willkommensklassen .............................................................Altsprachlicher Bildungsgang ................................................
weiblich
Emotionale und soziale Entwicklung .............................
Langfristige und chronische Erkrankung ..............................
Lernbehinderung ......................
DarunterAusländer
Autismus .................................
weiblichSchüler
männlichFörderschwerpunkt
Stichtag:
- Wiederholer der Jahrgangsstufe (ohne Freiwillige Wiederholer) …………….
29. September 2017 Klasse mit Integration
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBildJugFam - I C 2.1
Statistik für das Schuljahr 2017/18
- Freiwillige Wiederholer der Jahrgangsstufe ................................
Blindheit ....................
männlich
Zahl der Gastschüler .........................................................................................................................
Telefon:intern:Fax:
90227 - 6321 (9227)5027
DarunterAusländer
Förderschwerpunkt nur Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Schlüssel 4)
Körperliche und moto-rische Entwicklung ...
Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt:
SchülerFörderschwerpunkt
Gehörlosigkeit ...........
Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin
Schwerhörigkeit ........
Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führendeNullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen.
Sprachbehinderung ...
Geistige Entwicklung ...............
OG1
- 2 -2. Herkunft der Schüler - einschl. Beurlaubte - ohne Gastschüler
- Schüler, die am 30. September 2016 keine Schule im Land Berlin besuchten Zugänge aus dem Land Brandenburg ................................................................................... 603
Zugänge aus anderen Bundesländern ................................................................................... 601
Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte und Gastschüler) mit Deutschkenntnissen ...... 620
Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte und Gastschüler) ohne Deutschkenntnisse...... 621
- Schüler, die am 30. September 2016 eine Schule im Land Berlin besuchten Grundschulen ………………….................................................................................................... 606
Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ............................................ 609
622
612
Freie Waldorfschulen ................................................................................................................. 619
Summe .............. *)*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit denen der Ziffer 1 übereinstimmen.
3. Teilnehmer am Fremdsprachenunterricht - ohne Beurlaubte - ohne Gastschülera) Pflicht- und Wahlpflichtunterricht nach der Sprachenfolge 1)
1. Fremdsprache 2. Fremdsprache 3. Fremdspracheinsgesamt insgesamt insgesamt
Englisch ....................... 092 341 128
Französisch ................. 096 343 130
345 132
Russisch ...................... 102 347 136
Spanisch ...................... 122 535 138
Türkisch ...................... 264 349
Alt-Griechisch ............................................................................................. 134
Italienisch ................... 285 365 310
Japanisch ............................................................ 287 353
Polnisch ...................... 289 551 541
Portugiesisch ............. 291
Neu-Griechisch ........... 293 299 301
Chinesisch .......................................................... 182 525
Sonstige Sprachen ...... 106 539 140
bitte erläutern: ....................................................................................................................
b) Teilnehmer SESB insgesamt
522 bitte erläutern: ......................................................
1) Die Teilnehmer am Femdsprachenunterricht sind entsprechend der Reihenfolge des Unterrichtsbeginns in Fremdsprachen einzutragen1. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 3; einschließlich Teilnehmer SESB - Muttersprache Deutsch 2. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 7;3. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 8;Hat ein Schüler seine Sprachenfolge gewechselt, so ist die jetzt gültige Sprachenfolge, in der er Unterricht erhält, anzugeben.
Schüler insgesamt
Gymnasien ..................................................................................................................................
Integrierte Sekundarschulen ....................................................................................................
Latein ..................................................................
Muttersprache nicht Deutsch ..............................
OG2
- 3 -
4. Schüler nach Geburtsjahren- einschl. Beurlaubte - ohne Gastschüler
männlich Geburtsjahr weiblich
030 2008 und später 031
032 2007 033
034 2006 035
036 2005 037
038 2004 039
040 2003 041
042 2002 043
044 2001 045
046 2000 047
048 1999 049
050 1998 051
052 1997 053
054 1996 055
056 1995 057
058 1994 und früher 059
Summe .............. *) .............. *)
5. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) - einschl. Beurlaubte - ohne Gastschüler
Land Berlin Land Brandenburg
430 405
431 406
432 407
433 408
434 409
435 410
436 411
437 412
438 413
439 401
440 402
441 403
Summe .............. *)
*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Schüler insgesamt - übereinstimmen.
12 Reinickendorf ................................ Ausland .............................................
10 Marzahn-Hellersdorf ..................... übriges Brandenburg .........................
11 Lichtenberg ................................... übrige Bundesländer .......................
08 Neukölln ........................................ Kreis Potsdam-Mittelmark ..................
09 Treptow-Köpenick ......................... Kreis Havelland ..................................
06 Steglitz-Zehlendorf ........................ Kreis Teltow-Fläming .........................
07 Tempelhof-Schöneberg ................ Potsdam ............................................
Schüler insgesamt Schüler insgesamt
01 Mitte .............................................. Kreis Oberhavel .................................
02 Friedrichshain-Kreuzberg ............. Kreis Barnim ......................................
03 Pankow ......................................... Kreis Märkisch-Oderland ...................
04 Charlottenburg-Wilmersdorf ......... Kreis Oder-Spree ...............................
05 Spandau ....................................... Kreis Dahme-Spreewald ....................
OG3
- 4 -
6. Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen.Europa (einschl. Türkei) Afrika
856 857 860 861
800 801 862 863
890 891 852 853
858 859 854 855
802 803 828 829
892 893 Amerika
981 982 830 831
804 805 832 833
808 809 864 865
806 807 Asien (ausschl. Türkei)
987 988 840 841
810 811 834 835
938 939 878 879
868 869 932 933
894 895 842 843
896 897 844 845
983 984 872 873
985 986 846 847
934 935 874 875
870 871 848 849
936 937 Australien und Ozeanien ......... 836 837
814 815
816 817 Staatenlos ................................. 838 839
850 851
818 819 Unbekannt oder ungeklärt ....... 888 889
876 877
886 887 Summe .............. *) .............. *)
927 928
820 821
812 813
898 899
866 867
822 823
930 931
824 825
882 883
880 881
884 885
989 990
826 827
männlich weiblich männlich weiblich
Albanien ..................................... Ägypten ......................................
Belgien ....................................... Algerien ......................................
Bosnien und Herzegowina ......... Marokko ....................................
Bulgarien .................................... Tunesien ....................................
Dänemark .................................. übriges Afrika ............................
Estland ......................................
Finnland .................................... Kanada ......................................
Frankreich ................................. USA ...........................................
Griechenland ............................. übriges Amerika .........................
Großbritannien und Nordirland ...
Irland .......................................... Irak .............................................
Italien ......................................... Iran ............................................
Kosovo ....................................... Israel ..........................................
Kroatien ...................................... Japan .........................................
Lettland ...................................... Jordanien ...................................
Litauen ....................................... Libanon .....................................
Luxemburg ................................. Pakistan .....................................
Malta .......................................... Syrien .........................................
Mazedonien ................................ Vietnam ......................................
Republik Moldau ........................ übriges Asien .............................
Montenegro ................................
Niederlande ...............................
Österreich ..................................
Polen ..........................................
Portugal ......................................
Rumänien ...................................
Russische Föderation ...............
Schweden ..................................
Schweiz ..................................... *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen.
Serbien ......................................
Slowakei .....................................
Slowenien ..................................
Spanien .....................................
übriges Europa ...........................
Tschechische Republik ..............
Türkei .........................................
Ukraine .......................................
Ungarn .......................................
Weißrussland ...........................
Zypern .......................................
OG4
Stempel der Schule Nummer der Schule
Stellen 1 und 2 .................................
Stelle 3 .............................................
Stellen 4 und 5 .................................
Klasse (Schlüssel s. unten) .........
0 6 Klassenart (Schlüssel s. unten) ..........
Telefon:
Fax: 6 Zutreffendenfalls bitte ankreuzen
KlassenbogenErfassungsbereich: Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an Integrierten Sekundarschulen
Jahrgangsstufen 11 - 13 der Freien Waldorfschulen
1. Zahl der Schüler Darunter Von den Schülern(einschl. Beurlaubte und Schüler mit Schüler insgesamt Schüler nichtdeutscher insgesamt sindHausunterricht; ohne Gastschüler) Herkunftssprache Ausländer
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 019 190 191 020 021
510 511
514 515
Schüler insgesamt
707
- Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben................................................... 211
- Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind ............................ 212
Zahl der Gastschüler ....................................................................................................................... 717
Bitte nur ausfüllen, wenn für Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem Feststellungsverfahrenermittelt wurde. Es ist der dominierende Förderschwerpunkt einzutragen (keine Mehrfachzählung).
901 201 951 906 206 956
902 202 952 907 207 957
903 203 953 908 208 958
904 204 954 915 215 965
905 205 955
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft
Berlin, ................................ 2017 .................................................... ..........................................................Klassenleiter(in) Schulleiter(in) oder Beauftragte(r)
Klassenschlüssel (Schlüssel 2): Jahrgangsstufe Klassenartenschlüssel (Schlüssel 3):21 27
11 - 13 3120
- Beurlaubte ......................................................................................................................................
Schwerhörigkeit .......... Autismus ....................................
Alle übrigen Klassen ....................................................................................
Klasse der Einführungsphase ........................................ Gymnasiale Oberstufe gemäß § 5 VO-GO ....................................................Klasse an Freien Waldorfschulen ..................................
männlich weiblich
Gehörlosigkeit .............
Langfristige und chronische Erkrankung ..............................
Körperliche und motorischeEntwicklung ............................
Emotionale und soziale Entwicklung .............................
Förderschwerpunkt
Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt:
- Freiwillige Wiederholer der Jahrgangsstufe ................................
Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führendeNullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen.
Klasse der Staatlichen Europaschule Berlin ..................................................
DarunterAusländerFörderschwerpunkt Schüler
Sprachbehinderung ....
Blindheit ......................
Sehbehinderung .........
- Wiederholer der Jahrgangsstufe (ohne Freiwillige Wiederholer) ..................
Darunter:
Förderschwerpunkt nur Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Schlüssel 4)Stichtag:
Schüler DarunterAusländermännlich weiblich
29. September 2017 Klasse mit Integration
Senatsverwaltung für Bildung,Jugend und FamilieSenBildJugFam - I C 2.1
Bernhard-Weiß-Straße 610178 BerlinTelefon:intern:Fax:
90227 - 6321(9227)5027
Statistik für das Schuljahr 2017/18
E1
- 2 -
2. Herkunft der Schüler - einschl. Beurlaubte - ohne Gastschüler
Zugänge aus dem Land Brandenburg ................................................. 603
Zugänge aus anderen Bundesländern ................................................. 601
Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte und Gastschüler) ......... 620
sonstige Schüler - bitte erläutern: ......................................................... 616
- Schüler, die am 30. September 2016 eine Schule im Land Berlin besuchten Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ......... 609
Gymnasien ............................................................................................... 612
Integrierte Sekundarschulen ................................................................... 622
Freie Waldorfschulen ............................................................................... 619
Berufliche Gymnasien .............................................................................. 614
Berufsfachschulen/Berufsschulen ........................................................... 623
Summe
3. Schüler nach Geburtsjahren - einschließlich Beurlaubte - ohne Gastschülermännlich Geburtsjahr weiblich männlich Geburtsjahr weiblich
042 2002 und später 043 052 1997 053
044 2001 045 054 1996 055
046 2000 047 056 1995 057
048 1999 049 058 1994 und früher 059
050 1998 051 Summe .............. *) .............. *)
4. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) - einschließlich Beurlaubte - ohne Gastschüler
Land Berlin Land Brandenburg
430 405
431 406
432 407
433 408
434 409
435 410
436 411
437 412
438 413
439 401
440 402
441 403
Summe .............. *)*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 übereinstimmen.
12 Reinickendorf ................................ Ausland .............................................
10 Marzahn-Hellersdorf ..................... übriges Brandenburg .........................
11 Lichtenberg ................................... übrige Bundesländer .......................
Kreis Märkisch-Oderland ...................
09 Treptow-Köpenick ......................... Kreis Havelland ..................................
06 Steglitz-Zehlendorf ........................ Kreis Teltow-Fläming .........................
07 Tempelhof-Schöneberg ................ Potsdam ............................................
08 Neukölln ........................................ Kreis Potsdam-Mittelmark ..................
01 Mitte .............................................. Kreis Oberhavel .................................
...............
04 Charlottenburg-Wilmersdorf ......... Kreis Oder-Spree ...............................
05 Spandau ....................................... Kreis Dahme-Spreewald ....................
02 Friedrichshain-Kreuzberg ............. Kreis Barnim ......................................
03 Pankow .........................................
Schüler insgesamt
Schüler insgesamt Schüler insgesamt
- Schüler, die am 30. September 2016 keine Schule im Land Berlin besuchten
E2
- 3 -
5. Teilnehmer am Fremdsprachenunterricht nach der Sprachenfolge 1)
1. Fremdsprache 2. Fremdsprache 3. Fremdsprache 4. Fremdsprache
Englisch .......... 092 341 128
Französisch .... 096 343 130 709
Latein ............................................... 345 132 711
Russisch ......... 102 347 136 713
Türkisch .......... 264 349
Alt-Griechisch ................................................................... 134
Spanisch ......... 122 535 138 545
Japanisch ........................................ 287 353 547
Italienisch ....... 285 365 310 549
Polnisch .......... 289 551 541
Portugiesisch . 291
Neu-Griechisch 293 299 301 303
Chinesisch ....................................... 182 525
106 539 140
1) Die Teilnehmer am Fremdsprachenunterricht sind entsprechend der Reihenfolge des Unterrichtsbeginns in Fremdsprachen einzutragen.1. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 3; einschließlich Teilnehmer SESB - Muttersprache Deutsch2. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 7 oder ab Einführungsphase gem. § 5 VO-GO3. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Jahrgangsstufe 9 oder ab Einführungsphase4. Fremdsprache Unterrichtsbeginn i. d. Regel ab Einführungsphase;Hat ein Schüler seine Sprachenfolge gewechselt, so ist die jetzt gültige Sprachenfolge, in der er Unterricht erhält, anzugeben. Eine in Jahrgangsstufe 9 begonnene 3. Fremdsprache ist als solche einzutragen, auch wenn die 2. Fremdsprache abgewählt wurde.
Sonstige Sprachen ......
Fach
bitte erläutern: .......... ......................
- ohne Beurlaubte - ohne Gastschüler
E3
- 4 -
6. Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen.Europa (einschl. Türkei) Afrika
856 857 860 861
800 801 862 863
890 891 852 853
858 859 854 855
802 803 828 829
892 893 Amerika
981 982 830 831
804 805 832 833
808 809 864 865
806 807 Asien (ausschl. Türkei)
987 988 840 841
810 811 834 835
938 939 878 879
868 869 932 933
894 895 842 843
896 897 844 845
983 984 872 873
985 986 846 847
934 935 874 875
870 871 848 849
936 937 Australien und Ozeanien ......... 836 837
814 815
816 817 Staatenlos ................................. 838 839
850 851
818 819 Unbekannt oder ungeklärt ....... 888 889
876 877
886 887 Summe .............. *) .............. *)
927 928
820 821
812 813
898 899
866 867
822 823
930 931
824 825
882 883
880 881
884 885
989 990
826 827
Slowenien ..................................
Spanien .....................................
Schweden ..................................
übriges Europa ...........................
Ukraine .......................................
Ungarn .......................................
Zypern .......................................
Tschechische Republik ..............
Türkei .........................................
Weißrussland ...........................
*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen.
Rumänien ...................................
Russische Föderation ...............
Schweiz .....................................
Serbien ......................................
Slowakei .....................................
Polen ..........................................
Syrien .........................................
Portugal ......................................
Vietnam ......................................
übriges Asien .............................
Montenegro ................................
Niederlande ...............................
Malta ..........................................
Libanon .....................................
Österreich ..................................
Pakistan .....................................
Republik Moldau ........................
Luxemburg .................................
Israel ..........................................
Mazedonien ................................
Japan .........................................
Jordanien ...................................
Litauen .......................................
Italien .........................................
Kroatien ......................................
Irak .............................................
Lettland ......................................
Iran ............................................
Kosovo .......................................
Irland ..........................................
Griechenland .............................
USA ...........................................
Großbritannien und Nordirland ...
übriges Amerika .........................
Dänemark .................................. übriges Afrika ............................
Estland ......................................
Frankreich .................................
Kanada ......................................Finnland ....................................
männlich weiblich
Albanien ..................................... Ägypten ......................................
männlich weiblich
Bulgarien .................................... Tunesien ....................................
Belgien ....................................... Algerien ......................................
Bosnien und Herzegowina ......... Marokko ....................................
E4
Stempel der Schule Nummer der Schule
Stellen 1 und 2 .................................
Stelle 3 .............................................
Stellen 4 und 5 .................................
Kurshalbjahr (Schlüssel 2) ........ 3 0 7
Telefon:
Fax: 6 Zutreffendenfalls bitte ankreuzen
KurshalbjahrbogenErfassungsbereich: Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und
Integrierten Sekundarschulen sowie Margarethe-von-Witzleben-Schule (02S03)
1. Zahl der Schüler Darunter Von den Schülern(einschl. Beurlaubte und Schüler mit Schüler nichtdeutscher insgesamt sindHausunterricht) Herkunftssprache Ausländer
männlich weiblich männlich weiblich
018 019 190 191 020 021
Darunter:
- Zurückgetretene .......................... 510 511
090 091
- Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben................................................... 211
- Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind ............................ 212
Bitte nur ausfüllen, wenn für Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem Feststellungsverfahrenermittelt wurde. Es ist der dominierende Förderbedarf einzutragen (keine Mehrfachzählung).
901 201 951
902 202 952 906 206 956
903 203 953
904 204 954 907 207 957
905 205 955
915 215 965 908 208 958
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft
Berlin, ................................ 2017 .................................................... ..........................................................
Jahrgangsleiter(in) oder Beauftragte(r) Schulleiter(in) oder Beauftragte(r)
Sprachbehinderung ....
Blindheit ......................
Sehbehinderung .........Körperliche und motorische Entwicklung ..
Emotionale und soziale Entwicklung ...................
Förderbedarf
Autismus ....................
Schwerhörigkeit ..........Langfristige und chronische Erkrankung ...
Gehörlosigkeit .............
männlich
Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führendeNullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen.
weiblich
Stichtag: 29. September 2017
weiblich
Schüler insgesamt
weiblichFörderbedarf
Nur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt:
männlich
Schüler insgesamt
- Schüler der Staatlichen Europaschule Berlin ……..……..
DarunterAusländermännlich
Schüler DarunterAusländer
Schüler
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und FamilieSenBildJugFam - I C 2.1
Bernhard-Weiß-Straße 610178 BerlinTelefon:intern:Fax:
90227 - 6321 (9227)5027
Klasse mit Integration
Förderschwerpunkt der 02S03
Statistik für das Schuljahr 2017/18
KU1
- 2 -
2. Herkunft der Schüler - einschl. Beurlaubte - - Schüler, die am 30. September 2016 keine Schule im Land Berlin besuchten Zugänge aus dem Land Brandenburg .................................................................................. 603
Zugänge aus anderen Bundesländern ................................................................................. 601
Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte) ............................................ 620
sonstige Schüler - bitte erläutern: ......................................................................................... 616
- Schüler, die am 30. September 2016 eine Schule im Land Berlin besuchten Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ......................................... 609
Gymnasien ......................................................................................................................... 612
Integrierte Sekundarschulen ............................................................................................. 622
Freie Waldorfschulen ................................................................................................................ 619
Berufliche Gymnasien ............................................................................................................ 614
Summe .............. *)
3. Schüler nach Geburtsjahren - einschließlich Beurlaubte -
männlich Geburtsjahr weiblich
042 2002 und später 043
044 2001 045
046 2000 047
048 1999 049
050 1998 051
052 1997 053
054 1996 055
056 1995 057
058 1994 und früher 059
Summe .............. *) .............. *)
*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Schüler insgesamt - übereinstimmen.
Schüler insgesamt
KU2
- 3 -
4. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung) - einschließlich Beurlaubte -
Land Berlin Land Brandenburg
430 405
431 406
432 407
433 408
434 409
435 410
436 411
437 412
438 413
439 401
440 402
441 403
Summe .............. *)
*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Schüler insgesamt - übereinstimmen.
5. Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit - siehe Rückseite -
12 Reinickendorf ................................ Ausland .............................................
10 Marzahn-Hellersdorf ..................... übriges Brandenburg .........................
11 Lichtenberg ................................... übrige Bundesländer .......................
08 Neukölln ........................................ Kreis Potsdam-Mittelmark ..................
09 Treptow-Köpenick ......................... Kreis Havelland ..................................
06 Steglitz-Zehlendorf ........................ Kreis Teltow-Fläming .........................
07 Tempelhof-Schöneberg ................ Potsdam ............................................
Schüler insgesamt
01 Mitte .............................................. Kreis Oberhavel .................................
Schüler insgesamt
02 Friedrichshain-Kreuzberg ............. Kreis Barnim ......................................
03 Pankow ......................................... Kreis Märkisch-Oderland ...................
04 Charlottenburg-Wilmersdorf ......... Kreis Oder-Spree ...............................
05 Spandau ....................................... Kreis Dahme-Spreewald ....................
KU3
- 4 -
5. Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen.Europa (einschl. Türkei) Afrika
856 857 860 861
800 801 862 863
890 891 852 853
858 859 854 855
802 803 828 829
892 893 Amerika
981 982 830 831
804 805 832 833
808 809 864 865
806 807 Asien (ausschl. Türkei)
987 988 840 841
810 811 834 835
938 939 878 879
868 869 932 933
894 895 842 843
896 897 844 845
983 984 872 873
985 986 846 847
934 935 874 875
870 871 848 849
936 937 Australien und Ozeanien ......... 836 837
814 815
816 817 Staatenlos ................................. 838 839
850 851
818 819 Unbekannt oder ungeklärt ....... 888 889
876 877
886 887 Summe .............. *) .............. *)
927 928
820 821
812 813
898 899
866 867
822 823
930 931
824 825
882 883
880 881
884 885
989 990
826 827
männlich weiblich männlich weiblich
Albanien ..................................... Ägypten ......................................
Belgien ....................................... Algerien ......................................
Bosnien und Herzegowina ......... Marokko ....................................
Bulgarien .................................... Tunesien ....................................
Dänemark .................................. übriges Afrika ............................
Estland ......................................
Finnland .................................... Kanada ......................................
Frankreich ................................. USA ...........................................
Griechenland ............................. übriges Amerika .........................
Großbritannien und Nordirland ...
Irland .......................................... Irak .............................................
Italien ......................................... Iran ............................................
Kosovo ....................................... Israel ..........................................
Kroatien ...................................... Japan .........................................
Lettland ...................................... Jordanien ...................................
Litauen ....................................... Libanon .....................................
Luxemburg ................................. Pakistan .....................................
Malta .......................................... Syrien .........................................
Mazedonien ................................ Vietnam ......................................
Republik Moldau ........................ übriges Asien .............................
Montenegro ................................
Niederlande ...............................
Österreich ..................................
Polen ..........................................
Portugal ......................................
Rumänien ...................................
Russische Föderation ...............
Schweden ..................................
Schweiz ..................................... *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen.
Serbien ......................................
Slowakei .....................................
Slowenien ..................................
Spanien .....................................
übriges Europa ...........................
Tschechische Republik ..............
Türkei .........................................
Ukraine .......................................
Ungarn .......................................
Weißrussland ...........................
Zypern .......................................
KU4
Stempel der Schule Nummer der Schule
Stellen 1 und 2 .................................
Stelle 3 .............................................
Stellen 4 und 5 .................................
Telefon: Klasse (Schlüssel 2) ..................
Fax: 2 5 Klassenart (Schlüssel s. unten)
Förderschwerpunkt (Schlüssel 4)
KlassenbogenErfassungsbereich: Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
(ohne Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung")einschließlich: Klasse 11 und 12 an der Schule 01S05, 02P08, 04S07ausgenommen: Grundschulklassen an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
Klassen für geistig Behinderte an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“ Klassen der Integrierten Sekundarschulen an Schulen mit übrigen sonderpäd. Förderschwerpunkten
1. Zahl der Schüler Darunter Von den Schülern(einschl. Schüler mit Hausunterricht) Schüler insgesamt Schüler nichtdeutscher insgesamt sind
Herkunftssprache Ausländermännlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 019 190 191 020 021
Darunter:
077 070
- Wiederholer (ab Jahrgangsstufe 3)…..... 510 511
- Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben................................................... 211
- Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind ............................ 212
Schüler insgesamtmännlich weiblich
080 081
Schüler in der: männlich weiblich männlich weiblich
071 064 076 069
072 065 158 159
073 066 160 161
074 067 162 163
075 068 164 165
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft
Berlin, ................................ 2017 .......................................................... .......................................................... Klassenleiter(in) Schulleiter(in) oder Beauftragte(r)
Klassenartenschlüssel (Schlüssel 3) :
3820 34
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und FamilieSenBildJugFam - I C 2.1Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin
Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führendeNullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen.
29. September 2017
Telefon:intern:Fax:
90227 - 6321 (9227)5027
Statistik für das Schuljahr 2017/18
Jahrgangsstufe 4 ..............................................
Jahrgangsstufe 10 ......
Stichtag:
Dieser Punkt ist nur für "Jahrgangsübergreifende Lerngruppen" auszufüllen.
Jahrgangsstufe 1 ..............................................
Jahrgangsstufe 7 ........
Jahrgangsstufe 8 ........
Jahrgangsstufe 2 ..............................................
Schüler insgesamt
Jahrgangsstufe 5 ..............................................
- Verweiler (in der Schulanfangsphase) ..
Schüler, die nach dem 1. Schulbesuchsjahr der Schulanfangsphase in die Jahrgangsstufe 3 aufgerückt sind ...........................................................
Jahrgangsübergreifende Lerngruppe .....................................................Alle übrigen Klassen ...................................................................Produktives Lernen ........................................................................
Jahrgangsstufe 6 ........
Jahrgangsstufe 3 ..............................................
Jahrgangsstufe 9 ........
S1
- 2 -Schüler, die neben dem im Kopf des Erhebungsbogens angegebenen Förderschwerpunkt zusätzlich einem der folgenden Förderschwerpunkte bzw. Förderstufen zuzuordnen sind:
männlich weiblich männlich weiblich
942 943 968 969
944 945 970 971
946 947 972 973
948 949 974 975
2. Herkunft der Schüler
- Schüler, die am 30. September 2016 keine Schule im Land Berlin besuchten Schulanfänger ......................................................................................................................... 600
Zugänge aus dem Land Brandenburg 1) ............................................................................... 603
Zugänge aus anderen Bundesländern 1) ............................................................................... 601
Zugänge aus dem Ausland mit Deutschkenntnissen 1) ......................................................... 620
Zugänge aus dem Ausland ohne Deutschkenntnisse 1) ........................................................ 621
- Schüler, die am 30. September 2016 eine Schule im Land Berlin besuchten Grundschulen …………………………....................................................................................... 606
Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“ ........................................... 607
Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ..................... 608
Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ......................................... 609
622
Freie Waldorfschulen ................................................................................................................ 619
Gymnasium .............................................................................................................................. 612
Summe .............. *)
3. Schüler nach Geburtsjahren
männlich Geburtsjahr weiblich männlich Geburtsjahr weiblich
022 2012 und später 023 042 2002 043
024 2011 025 044 2001 045
026 2010 027 046 2000 047
028 2009 029 048 1999 049
030 2008 031 050 1998 051
032 2007 033 052 1997 053
034 2006 035 054 1996 055
036 2005 037 056 1995 und früher 057
038 2004 039
040 2003 041 Summe .............. *) .............. *)
*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Schüler insgesamt - übereinstimmen.
1) ohne Schulanfänger
Geistige Entwicklung ........................................
Förderstufe I .....................................................
Förderstufe II ....................................................
Blindheit ...............
Sehbehinderung ....
Gehörlosigkeit ......
Schwerhörigkeit ....
Integrierte Sekundarschulen .....................................................................................................
Autismus ..........................................................
Schüler insgesamt
S2
- 3 -
4. Teilnehmer am Pflichtunterricht in FremdsprachenSchüler
insgesamt
518
519
5. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung)
Land Berlin Land Brandenburg
430 405
431 406
432 407
433 408
434 409
435 410
436 411
437 412
438 413
439 401
440 402
441 403
Summe .............. *)
6. Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit- siehe Rückseite -
*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Schüler insgesamt - übereinstimmen.
03 Pankow ......................................... Kreis Märkisch-Oderland ...................
04 Charlottenburg-Wilmersdorf ......... Kreis Oder-Spree ...............................
Der Punkt 4. ist nicht für Klassen für geistig Behinderte an Schulenmit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten auszufüllen!
01 Mitte .............................................. Kreis Oberhavel .................................
02 Friedrichshain-Kreuzberg ............. Kreis Barnim ......................................
Englisch ...........................................................................................
Französisch .....................................................................................
Schüler insgesamt Schüler insgesamt
07 Tempelhof-Schöneberg ................ Potsdam ............................................
08 Neukölln ........................................ Kreis Potsdam-Mittelmark ..................
05 Spandau ....................................... Kreis Dahme-Spreewald ....................
06 Steglitz-Zehlendorf ........................ Kreis Teltow-Fläming .........................
11 Lichtenberg ................................... übrige Bundesländer .......................
12 Reinickendorf ................................ Ausland .............................................
09 Treptow-Köpenick ......................... Kreis Havelland ..................................
10 Marzahn-Hellersdorf ..................... übriges Brandenburg .........................
S3
- 4 -
6. Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen.Europa (einschl. Türkei) Afrika
856 857 860 861
800 801 862 863
890 891 852 853
858 859 854 855
802 803 828 829
892 893 Amerika
981 982 830 831
804 805 832 833
808 809 864 865
806 807 Asien (ausschl. Türkei)
987 988 840 841
810 811 834 835
938 939 878 879
868 869 932 933
894 895 842 843
896 897 844 845
983 984 872 873
985 986 846 847
934 935 874 875
870 871 848 849
936 937 Australien und Ozeanien ......... 836 837
814 815
816 817 Staatenlos ................................. 838 839
850 851
818 819 Unbekannt oder ungeklärt ....... 888 889
876 877
886 887 Summe .............. *) .............. *)
927 928
820 821
812 813
898 899
866 867
822 823
930 931
824 825
882 883
880 881
884 885
989 990
826 827
männlich weiblich männlich weiblich
Albanien ..................................... Ägypten ......................................
Belgien ....................................... Algerien ......................................
Bosnien und Herzegowina ......... Marokko ....................................
Bulgarien .................................... Tunesien ....................................
Dänemark .................................. übriges Afrika ............................
Estland ......................................
Finnland .................................... Kanada ......................................
Frankreich ................................. USA ...........................................
Griechenland ............................. übriges Amerika .........................
Großbritannien und Nordirland ...
Irland .......................................... Irak .............................................
Italien ......................................... Iran ............................................
Kosovo ....................................... Israel ..........................................
Kroatien ...................................... Japan .........................................
Lettland ...................................... Jordanien ...................................
Litauen ....................................... Libanon .....................................
Luxemburg ................................. Pakistan .....................................
Malta .......................................... Syrien .........................................
Mazedonien ................................ Vietnam ......................................
Republik Moldau ........................ übriges Asien .............................
Montenegro ................................
Niederlande ...............................
Österreich ..................................
Polen ..........................................
Portugal ......................................
Rumänien ...................................
Russische Föderation ...............
Schweden ..................................
Schweiz ..................................... *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen.
Serbien ......................................
Slowakei .....................................
Slowenien ..................................
Spanien .....................................
übriges Europa ...........................
Tschechische Republik ..............
Türkei .........................................
Ukraine .......................................
Ungarn .......................................
Weißrussland ...........................
Zypern .......................................
S4
Stempel der Schule Nummer der Schule
Stellen 1 und 2 .................................
Stelle 3 .............................................
Stellen 4 und 5 .................................
Klasse (Schlüssel 2) ..................
Telefon: 2 6 Fax: Klassenart 2 0
Förderschwerpunkt 1 3
KlassenbogenErfassungsbereich: Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“
einschließlich entsprechende Klassen an Schulen mit sonderpädagogischemFörderschwerpunkt „Lernen“
1. Zahl der Schüler Darunter Von den Schülern(einschl. Schüler mit Hausunterricht) Schüler insgesamt Schüler nichtdeutscher insgesamt sind
Herkunftssprache Ausländermännlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 019 190 191 020 021
- Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben................................................... 211
- Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind ............................ 212
Schüler, die neben dem im Kopf des Erhebungsbogens angegebenen Förderschwerpunkt (Geistige Entwicklung)den Förderstufen I oder Förderstufe II oder Autismus zuzuordnen sind:
männlich weiblich
944 945
946 947
948 949
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
Berlin, ................................ 2017 .................................................... Schulleiter(in) oder Beauftragte(r)
Bernhard-Weiß-Straße 610178 BerlinTelefon:intern:Fax:
90227 - 6321 (9227)5027
Förderstufe I ...........................................................
Förderstufe II ..........................................................
Autismus ................................................................
Schüler insgesamt
Senatsverwaltung für Bildung,Jugend und Familie SenBildJugFam - I C 2.1
Statistik für das Schuljahr 2017/18
Bitte den Erhebungsbogen nicht mit Bleistift ausfüllen! Die Formularfelder sind rechtsbündig und ohne führendeNullen auszufüllen! Formularfelder von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen.
Stichtag: 29. September 2017
SG1
- 2 -
2. Herkunft der Schüler
- Schüler, die am 30. September 2016 keine Schule im Land Berlin besuchten Schulanfänger ........................................................................................................................ 600
Zugänge aus dem Land Brandenburg .................................................................................. 603
Zugänge aus anderen Bundesländern ................................................................................. 601
Zugänge aus dem Ausland mit Deutschkenntnissen ............................................................ 620
Zugänge aus dem Ausland ohne Deutschkenntnisse ........................................................... 621
- Schüler, die am 30. September 2016 eine Schule im Land Berlin besuchten Grundschulen ........................................................................................................................... 606
Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“ ........................................... 607
Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ..................... 608
Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ......................................... 609
Summe .............. *)
*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Schüler insgesamt - übereinstimmen.
Schüler insgesamt
SG2
- 3 -
3. Schüler nach Geburtsjahren
männlich Geburtsjahr weiblich männlich Geburtsjahr weiblich
022 2012 und später 023 042 2002 043
024 2011 025 044 2001 045
026 2010 027 046 2000 047
028 2009 029 048 1999 049
030 2008 031 050 1998 051
032 2007 033 052 1997 053
034 2006 035 054 1996 055
036 2005 037 056 1995 und früher 057
038 2004 039
040 2003 041 Summe .............. *) .............. *)
4. Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung)
Land Berlin Land Brandenburg
430 405
431 406
432 407
433 408
434 409
435 410
436 411
437 412
438 413
439 401
440 402
441 403
Summe .............. *)
5. Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit- siehe Rückseite -
*) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Schüler insgesamt - übereinstimmen.
02 Friedrichshain-Kreuzberg ............. Kreis Barnim ......................................
03 Pankow ......................................... Kreis Märkisch-Oderland ...................
Schüler insgesamt Schüler insgesamt
01 Mitte .............................................. Kreis Oberhavel .................................
04 Charlottenburg-Wilmersdorf ......... Kreis Oder-Spree ...............................
05 Spandau ....................................... Kreis Dahme-Spreewald ....................
06 Steglitz-Zehlendorf ........................ Kreis Teltow-Fläming .........................
07 Tempelhof-Schöneberg ................ Potsdam ............................................
08 Neukölln ........................................ Kreis Potsdam-Mittelmark ..................
09 Treptow-Köpenick ......................... Kreis Havelland ..................................
12 Reinickendorf ................................ Ausland .............................................
10 Marzahn-Hellersdorf ..................... übriges Brandenburg .........................
11 Lichtenberg ................................... übrige Bundesländer .......................
SG3
- 4 -
5. Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile zu erfassen.Europa (einschl. Türkei) Afrika
856 857 860 861
800 801 862 863
890 891 852 853
858 859 854 855
802 803 828 829
892 893 Amerika
981 982 830 831
804 805 832 833
808 809 864 865
806 807 Asien (ausschl. Türkei)
987 988 840 841
810 811 834 835
938 939 878 879
868 869 932 933
894 895 842 843
896 897 844 845
983 984 872 873
985 986 846 847
934 935 874 875
870 871 848 849
936 937 Australien und Ozeanien ......... 836 837
814 815
816 817 Staatenlos ................................. 838 839
850 851
818 819 Unbekannt oder ungeklärt ....... 888 889
876 877
886 887 Summe .............. *) .............. *)
927 928
820 821
812 813
898 899
866 867
822 823
930 931
824 825
882 883
880 881
884 885
989 990
826 827
männlich weiblich männlich weiblich
Albanien ..................................... Ägypten ......................................
Belgien ....................................... Algerien ......................................
Bosnien und Herzegowina ......... Marokko ....................................
Bulgarien .................................... Tunesien ....................................
Dänemark .................................. übriges Afrika ............................
Estland ......................................
Finnland .................................... Kanada ......................................
Frankreich ................................. USA ...........................................
Griechenland ............................. übriges Amerika .........................
Großbritannien und Nordirland ...
Irland .......................................... Irak .............................................
Italien ......................................... Iran ............................................
Kosovo ....................................... Israel ..........................................
Kroatien ...................................... Japan .........................................
Lettland ...................................... Jordanien ...................................
Litauen ....................................... Libanon .....................................
Luxemburg ................................. Pakistan .....................................
Malta .......................................... Syrien .........................................
Mazedonien ................................ Vietnam ......................................
Republik Moldau ........................ übriges Asien .............................
Montenegro ................................
Niederlande ...............................
Österreich ..................................
Polen ..........................................
Portugal ......................................
Rumänien ...................................
Russische Föderation ...............
Schweden ..................................
Schweiz ..................................... *) Die so gekennzeichneten Summen müssen mit den Angaben zu Punkt 1 - Ausländer - übereinstimmen.
Serbien ......................................
Slowakei .....................................
Slowenien ..................................
Spanien .....................................
übriges Europa ...........................
Tschechische Republik ..............
Türkei .........................................
Ukraine .......................................
Ungarn .......................................
Weißrussland ...........................
Zypern .......................................
SG4
Stempel der Schule Nummer der Schule lt. Schulverzeichnis
Stellen 1 und 2 .....................................................................................
Stelle 3 ...............................................................................
Stellen 4 und 5 ......................................................................................................
Bitte ggf. ergänzen: Einrichtung ………………………………………..
Telefon: (Schlüssel s. unten)
Fax:
Schlüssel
Grundschule ……………………………………………………………11 Integrierte Sekundarschule ………………………………………………………...………………..41Stichtag: Grundschulklassen an Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ………………………………………………………...………………..11Letzter Schultag des Schuljahres 2015/16 Freie Waldorfschule ……………………………………………………...…………………………………………16
1. Schüler, die im Laufe des Schuljahres (bis zum 1. März) vorzeitig
in die nächsthöhere Jahrgangsstufe aufgerückt sind männlich weiblich insgesamt
1.1 Vorzeitig Aufgerückte aus der Jahrgangsstufe 3 in die Jahrgangsstufe 4 931 932 933
1.2 Vorzeitig Aufgerückte aus der Jahrgangsstufe 4 in die Jahrgangsstufe 5 934 935 936
1.3 Vorzeitig Aufgerückte aus der Jahrgangsstufe 5 in die Jahrgangsstufe 6 937 938 939
2. Am Ende des Schuljahres aufrückende Schüler, die eine Jahrgangsstufe
überspringen
2.1 Aufrückende aus der Jahrgangsstufe 3 in die Jahrgangsstufe 5 901 902 903
2.2 Aufrückende aus der Jahrgangsstufe 4 in die Jahrgangsstufe 6 904 905 906
2.3 Aufrückende aus der Jahrgangsstufe 5 in die Jahrgangsstufe 7 910 911 912
3. Schüler, die in einzelnen Fächern am Unterricht einer höheren 940 941 942
Jahrgangsstufe teilnehmen
4. Schüler der Jahrgangsstufe 4, die in einen mit Jahrgangsstufe 5 907 908 909
beginnenden Zug eines Gymnasiums oder einer Integrierten Sekundar-
schule übergehen
5. Von den in die Jahrgangsstufe 7 aufrückenden Schülern
erhielten eine Förderprognose mit dem Ergebnis:
5.1 Gymnasium/Integrierte Sekundarschule 913 914 915
5.2 Integrierte Sekundarschule 916 917 918
5.3 keine oder sonstige Förderprognose 919 920 921
(z. B. Schüler mit Wohnsitz im Land Brandenburg, Schüler der Grundstufe an
Integrierten Sekundarschulen, die an dieser Schule verbleiben, oder Schüler, die
auf eine Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“ übergehen)
Berlin, Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben:
Telefon-Nr. für evtl. Rückfragen:
Schulleiter(in) oder Beauftragte(r)
2016
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft
SenBildJugWiss I C 2.3 / I C 1.1
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
Datum
Erhebungsbogen für Grundschulen, die Grundstufe an Integrierten Sekundarschulen und Freien Waldorfschulen
sowie Grundschulklassen an Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
Statistik der allgemein bildenden Schulen am Ende des Schuljahres 2015/16
Telefon:
Telefax:
intern:
90227 - 6495 / 6432
90227 - 5027
(9227)
Darunter Schüler
nichtdeutscher
Herkunftssprache
Schüler insgesamt
GR
Stempel der Schule Nummer der Schule lt. Schulverzeichnis
Stellen 1 und 2 .....................................................................................
Stelle 3 ...............................................................................
Stellen 4 und 5 ......................................................................................................
Unterschrift auf der Rückseite!
Bitte ggf. ergänzen : Einrichtung ………………………………………..
Telefon: (Schlüssel s. unten)
Fax:
Schlüssel (Ggf. ist für jede schulische Einrichtung ein gesonderter Bogen auszufüllen)
Integrierte Sekundarschule ………………………………………………………...………………..41 Gymnasium ……………………………………………………...…………………………………………14 Freie Waldorfschule ………………………….……………………………………………..………………………..16 Schule bzw. Klassen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
Stichtag: „Lernen” ……………………………………………………………21 „Geistige Entwicklung” ……………………………………………………………22Letzter Schultag des Schuljahres 2015/16 übrige Förderschwerpunkte ………………………………………………………24
männlich weiblich insgesamt männlich weiblich
1. Schulabgänger insgesamt 036 037 040 038 039
2. Aufgliederung der Schulabgänger nach der Qualifikation
2.1 Ohne Abschluss
a) Abgänger ohne Berufsbildungsreife 076 084 092 108 116
ohne Schüler gemäß b) bis d)
b) Abgänger mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 312 313 316 314 315
„Geistige Entwicklung”
c) Abgänger ohne Abschluss der Schule mit sonderpädago- 075 083 091 107 115
gischem Förderschwerpunkt „Lernen”
d) Abgänger mit berufsorientierendem Abschluss der Schule 074 082 090 106 114
mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen”
2.2 Berufsbildungsreife
a) Abgänger mit Berufsbildungsreife 077 085 093 109 117
ohne Schüler gemäß b)
b) Abgänger mit gleichwertigem Abschluss der Schule 322 323 326 324 325
mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“
2.3 Erweiterte Berufsbildungsreife 078 086 094 110 118
Bitte die Rückseite beachten!
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und WissenschaftSenBildJugWiss I C 2.3 / I C 1.1
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
Telefon:
Telefax:
intern:
Erhebungsbogen für weiterführende allgemein bildende Schulen und
Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
Schulabgänger mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen” bzw. „Geistige Entwicklung” aus Schulen mit
sonderpädagogischen Förderschwerpunkten sowie aus der Integration an Regelschulen sind unter den Punkten 2.1 (ohne
Abschluss) bzw. 2.2 (Berufsbildungsreife) den entsprechenden speziellen Rubriken zuzuordnen.
Die Differenzierung der Abgänger mit mittlerem Schulabschluss unter Punkt 2.4 ist ebenfalls zu beachten.
Schülerinsgesamt
AusländischeSchüler
Schüler nichtdeutscher
Herkunfts-sprache
Schulabgänger sind alle Schüler, die die Schule im Laufe oder am Ende des Schuljahres verlassen haben und auf keine andere
allgemein bildende Schule übergegangen sind (Schulentlassene), sowie alle Schüler, die nach erfolgreichem Abschluss der
Jahrgangsstufe 10 in die gymnasiale Oberstufe einer anderen Schulart übergehen.
Die unter Punkt 1 gemachten Angaben müssen mit den Summen der unter den Punkten 2 bzw. 3 gemachten Angaben jeweils
übereinstimmen.
90227 - 6495 / 6432
90227 - 5027
(9227)
Statistik der allgemein bildenden Schulen am Ende des Schuljahres 2015/16
W1
2.4 Mittlerer Schulabschluss männlich weiblich insgesamt männlich weiblich
a) Abgänger mit mittlerem Schulabschluss 079 087 095 111 119
ohne Schüler gemäß b) bis d)
b) Abgänger mit Versetzung in die gymnasiale Oberstufe 080 088 096 112 120
c) Übergänger in die gymnasiale Oberstufe einer 402 403 406 410 411
anderen Schulart (am Ende der Jahrgangsstufe 10)
d) Abgänger mit schulischem Teil der Fachhochschulreife 101 102 105 103 104
2.5 Allgemeine Hochschulreife 081 089 097 113 121
3. Aufgliederung der Schulabgänger nach Geburtsjahren
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
601 621 641 661 681 701 741 761
602 622 642 662 682 702 742 762
603 623 643 663 683 703 743 763
604 624 644 664 684 704 744 764
605 625 645 665 685 705 745 765
606 626 646 666 686 706 746 766
607 627 647 667 687 707 747 767
608 628 648 668 688 708 748 768
609 629 649 669 689 709 749 769
610 630 650 670 690 710 750 770
611 631 651 671 691 711 751 771
612 632 652 672 692 712 752 772
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Angaben
Berlin, ........................................2016 ................................................................
Datum Schulleiter(in) oder Beauftragte(r)
AllgemeineHochschulreifegemäß Pkt. 2.5
MittlererSchulabschlussgemäß Pkt. 2.4
Ohne Abschlussgemäß Pkt. 2.1
Berufsbildungsreifeund erweiterte
Berufsbildungsreife gemäß Pkt. 2.2 und 2.3
Schülerinsgesamt
Schüler nichtdeutscher
Herkunfts-sprache
AusländischeSchüler
1993
1992
und früher
Geburtsjahr
2002
2001
2000
1999
2003
und später
1998
1997
1996
1995
1994
W2
Berufsfeld002
Blockunterricht003
Filiale454
IST-Statistik für das Schuljahr 2016/17IST-Statistik für das Schuljahr 2016/17Klassenbogen
Schulnummer Schulzweig
Schülergruppe Klassenart
KlasseErfassungsbereich:
Zahl der Schüler
Schüler insgesamt
von den Schülerninsgesamt sindnichtdeutscher
Herkunftssprache ➘
von den Schülerninsgesamt mit
EinstiegsqualifizierungBA
von den Schülerninsgesamt
sind Ausländer
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 0 019 0 190 0 191 0 966 0 967 0 020 0 021 0darunter
Schüler, die eineWillkommensklasse
besucht habeninsgesamt
211 0
1.
FörderschwerpunktNur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt:Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten)
Schülermännlich weiblich
Blindheit 901 0 902 0
Sehbehinderung 903 0 904 0
Gehörlosigkeit 905 0 906 0
Schwerhörigkeit 907 0 908 0
Sprachbehinderung 909 0 910 0
Körperlich und motorische Entwicklung 911 0 912 0
Langfristige und chronische Erkrankung 913 0 914 0
Schülermännlich weiblich
Emotionale und soziale Entwicklung 915 0 916 0
Lernbehinderung 917 0 918 0
Geistige Entwicklung 919 0 920 0
Autismus 921 0 922 0Schwerstbehinderung(entsprechend Förderstufe I) 923 0 924 0
Schwerstmehrfachbehinderung(entsprechend Förderstufe II) 925 0 926 0
2.
Schüler nach Geburtsjahren
Geburtsjahr Schüler insgesamtmännlich weiblich
2001 und später 044 0 045 0
2000 046 0 047 0
1999 048 0 049 0
1998 050 0 051 0
1997 052 0 053 0
1996 054 0 055 0
1995 056 0 057 0
1994 058 0 059 0
1993 060 0 061 0
1992und früher 062 0 063 0
darunter im 1. SchuljahrNicht ausfüllen, wenn alle Schüler im 1. Schuljahr
sind.
männlich weiblich
2001 und später 544 0 545 0
2000 546 0 547 0
1999 548 0 549 0
1998 550 0 551 0
1997 552 0 553 0
1996 554 0 555 0
1995 556 0 557 0
1994 558 0 559 0
1993 560 0 561 0
1992und früher 562 0 563 0
3.
Schüler an der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) während der Ausbildung
insgesamtdarunter Schüler
nichtdeutscher Herkunftssprache ➘männlich weiblich männlich weiblich
962 0 963 0 964 0 965 0
4.
Schüler nach Ausbildungsberufen/Schwerpunkt und SchuljahrenWiederholer bitte im letzten Schuljahr ihres Ausbildungsberufes erfassen!Die Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden bei Blockunterricht bitte nicht angeben!
5.
Erhebungsbogen: Berufsschule Auszubildende
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
1 von 4 01.03.2017 14:45
Ausbildungsberuf Wochen-stunden
Zahl der Schüler im ...1. Schuljahr 2. Schuljahr 3. Schuljahr 4. Schuljahr
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
010 005 0 101 0 102 0 103 0 104 0 105 0 106 0 107 0 108 0
011 006 0 111 0 112 0 113 0 114 0 115 0 116 0 117 0 118 0
012 007 0 121 0 122 0 123 0 124 0 125 0 126 0 127 0 128 0
013 008 0 131 0 132 0 133 0 134 0 135 0 136 0 137 0 138 0
014 009 0 141 0 142 0 143 0 144 0 145 0 146 0 147 0 148 0
darunter Ausländer 151 0 152 0 153 0 154 0 155 0 156 0 157 0 158 0davon sind Umschüler015 441 0 442 0 443 0 444 0 445 0 446 0 447 0 448 0
016 449 0 950 0 951 0 952 0 953 0 954 0 955 0 956 0
darunter Ausländer 457 0 458 0 459 0 460 0 461 0 462 0 463 0 464 0
Schüler nach der schulischen VorbildungSchüler insgesamt - darunter Ausländer
Schüler
OhneAbschlussder Schulemit sonder-päd. FSP"Lernen"
MitAbschlussder Schulemit sonder-päd. FSP"Lernen"
OhneBerufs-
bildungsreifebzw.
Hauptschul-abschluss
Mit Berufs-bildungsreife
bzw.Hauptschul-abschluss(Klasse 9)
ErweiterteBerufs-
bildungsreifebzw. erw.
Hauptschul-abschluss
(Klasse 10)
MittlererSchul-
abschluss(MSA)
AllgemeineHochschul-
reife
Fach-hochschul-
reife
Schüler insgesamtmännlich 163 0 173 0 183 0 193 0 203 0 213 0 223 0 233 0
weiblich 164 0 174 0 184 0 194 0 204 0 214 0 224 0 234 0darunter Ausländer
männlich 165 0 175 0 185 0 195 0 205 0 215 0 225 0 235 0
weiblich 166 0 176 0 186 0 196 0 206 0 216 0 226 0 236 0
1.
Schüler des 1.Schuljahres insgesamt nach dem Erwerb der schulischen Vorbildung bzw. des Abschlusses/Abgangs
Jahr
OhneAbschlussder Schulemit sonder-päd. FSP"Lernen"
MitAbschlussder Schulemit sonder-päd. FSP"Lernen"
OhneBerufs-
bildungsreifebzw.
Hauptschul-abschluss
Mit Berufs-bildungsreife
bzw.Hauptschul-abschluss(Klasse 9)
ErweiterteBerufs-
bildungsreifebzw. erw.
Hauptschul-abschluss
(Klasse 10)
MittlererSchul-
abschluss(MSA)
AllgemeineHochschul-
reife
Fachhoch-schulreife
2015/2016 370 0 373 0 376 0 379 0 382 0 385 0 388 9 391 0
2014/2015 371 0 374 0 377 0 380 0 383 0 386 0 389 5 392 0
früher 372 0 375 0 378 0 381 0 384 0 387 0 390 10 393 0
2.
Schüler des 1. Schuljahres nach Ausbildungsberufen insgesamt
Berufsklasse
OhneAbschluss
derSchule mit
sonder-päd. FSP"Lernen"
MitAbschluss
derSchule mit
sonder-päd. FSP"Lernen"
OhneBerufs-
bildungsreifebzw.
Hauptschul-abschluss
Mit Berufs-bildungsreife
bzw.Hauptschul-abschluss(Klasse 9)
ErweiterteBerufs-
bildungsreifebzw. erw.
Hauptschul-abschluss
(Klasse 10)
MittlererSchul-
abschluss(MSA)
AllgemeineHochschul-
reife
Fach-hochschul-
reife
240 241 0 242 0 243 0 244 0 245 0 246 0 247 0 248 0
250 251 0 252 0 253 0 254 0 255 0 256 0 257 0 258 0
260 261 0 262 0 263 0 264 0 265 0 266 0 267 0 268 0
270 271 0 272 0 273 0 274 0 275 0 276 0 277 0 278 0
280 281 0 282 0 283 0 284 0 285 0 286 0 287 0 288 0
3.
6.
Schüler am Fremdsprachenunterricht
FachSchüler insgesamt
Pflicht-unterricht
Wahlpflicht-unterricht
FakultativerUnterricht
Englisch 518 0 320 0 180 0
Französisch 519 0 321 0 182 0
Russisch 521 0 322 0 188 0
Spanisch 523 0 323 0 192 0
Polnisch 524 0 331 0 200 0
Japanisch 525 0 324 0 197 0
Italienisch 526 0 326 0 199 0
sonstige Sprachen 529 0 328 0 201 0
Bitte erläutern:
7.
Schüler des 1. Schuljahres nach der beruflichen Vor- bzw. Grundbildung vor Eintritt in die Berufsausbildung8.
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2 von 4 01.03.2017 14:45
Schüler insgesamt darunter Ausländera) Abgeschlossene Berufsausbildung 300 0 301 0b) Abschluss folgender Lehrgänge bzw. Bildungsgänge
Bildungsgänge an Berufsoberschulen 304 0 305 0
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) (Berufs- oder Berufsfachschule) 306 0 307 0
BQL gem. § 29 (3) SchulG 308 0 309 0
BQL - FL gem. § 29 (4) SchulG 310 0 311 0
BQL-TZ (ehem. MDQM Stufe I) gem. § 29 (3) SchulG 329 0 330 0
Berufsvorbereitender Lehrgang (BV) gem. § 29 (5) SchulG 312 0 313 0
sonstige Bildungsgänge an Berufsfachschulen (ohne BGJ) 314 0 315 0
Bildungsgänge an Fachoberschulen 316 0 317 0c) ohne Abschluss der unter b) genannten Lehr- bzw. Bildungsgänge
sowie keine berufliche Vorbildung 318 0 319 0
Sitz des AusbildungsbetriebesSchüler insgesamt nach dem Sitz des Ausbildungsbetriebes (Abschluss des Ausbildungsvertrages) und dem Wohnsitz (Hauptwohnung)
Sitz des AusbildungsbetriebesWohnsitz der Schüler
Land Berlin Land Brandenburg übrige BundesländerAusbildungsbetrieb in Berlin 394 0 426 0 429 0
Ausbildungsbetrieb in Brandenburg 395 0 427 0 430 0
Ausbildungsbetrieb in übrigen Bundesländern 396 0 428 0 431 0
1.
Schüler des 1. Schuljahres insgesamt nach dem Sitz des Ausbildungsbetriebes (Abschluss des Ausbildungsvertrages) und demWohnsitz (Hauptwohnung)
Sitz des AusbildungsbetriebesWohnsitz der Schüler
Land Berlin Land Brandenburg übrige BundesländerAusbildungsbetrieb in Berlin 397 0 438 0 414 0
Ausbildungsbetrieb in Brandenburg 398 0 439 0 415 0
Ausbildungsbetrieb in übrigen Bundesländern 399 0 440 0 416 0
2.
9.
Aufgliederung der Schüler insgesamt mit dem Wohnsitz nach dem Land Brandenburg nach Kreisen
Schülerinsgesamt
Schülerinsgesamt
Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 410 0
Kreis Oberhavel 405 0 Potsdam 411 0
Kreis Barnim 406 0 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 0
Kreis Märkisch-Oderland 407 0 Kreis Havelland 413 0
Kreis Oder-Spree 408 0 übriges Brandenburg 401 0
Kreis Dahme-Spreewald 409 0
10.
Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen.
Europa (einschl. Türkei)männlich weiblich
Albanien 856 0 857 0
Belgien 800 0 801 0
Bosnien und Herzegowina 890 0 891 0
Bulgarien 858 0 859 0
Dänemark 802 0 803 0
Estland 892 0 893 0
Finnland 981 0 982 0
Frankreich 804 0 805 0
Griechenland 808 0 809 0
Großbritannien und Nordirland 806 0 807 0
Irland 987 0 988 0
Italien 810 0 811 0
Kosovo 938 0 939 0
Kroatien 868 0 869 0
Lettland 894 0 895 0
Litauen 896 0 897 0
Luxemburg 983 0 984 0
Malta 985 0 986 0
Mazedonien 934 0 935 0
Afrikamännlich weiblich
Ägypten 860 0 861 0
Algerien 862 0 863 0
Marokko 852 0 853 0
Tunesien 854 0 855 0
übriges Afrika 828 0 829 0Amerika
Kanada 830 0 831 0
USA 832 0 833 0
übriges Amerika 864 0 865 0Asien (ausschließlich Türkei)
Irak 840 0 841 0
Iran 834 0 835 0
Israel 878 0 879 0
Japan 932 0 933 0
Jordanien 842 0 843 0
Libanon 844 0 845 0
Pakistan 872 0 873 0
Syrien 846 0 847 0
Vietnam 874 0 875 0
übriges Asien 848 0 849 0
11.
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3 von 4 01.03.2017 14:45
Republik Moldau 870 0 871 0
Montenegro 936 0 937 0
Niederlande 814 0 815 0
Österreich 816 0 817 0
Polen 850 0 851 0
Portugal 818 0 819 0
Rumänien 876 0 877 0
Russische Föderation 886 0 887 0
Schweden 927 0 928 0
Schweiz 820 0 821 0
Serbien 812 0 813 0
Slowakei 898 0 899 0
Slowenien 866 0 867 0
Spanien 822 0 823 0
Tschechische Republik 930 0 931 0
Türkei 824 0 825 0
Ukraine 882 0 883 0
Ungarn 880 0 881 0
Weißrussland 884 0 885 0
Zypern 989 0 990 0
übriges Europa 826 0 827 0
Australien und Ozeanien 836 0 837 0
staatenlos 838 0 839 0
unbekannt oder ungeklärt 888 0 889 0
Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A1301, Rechte: Schulleiter, 01.03.2017 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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4 von 4 01.03.2017 14:45
Berufsfeld002
Filiale454
Schulversuch IBA997 falls ja, bitte Häkchen setzen
IST-Statistik für das Schuljahr 2016/17IST-Statistik für das Schuljahr 2016/17Klassenbogen
Schulnummer Schulzweig
Schülergruppe Klassenart
Klasse Erfassungsbereich:
Zahl der Schüler
Schüler insgesamt
von den Schülerninsgesamt sindnichtdeutscher
Herkunftssprache ➘
von den Schülerninsgesamt
sind Ausländer
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 0 019 0 190 0 191 0 020 0 021 0darunter
Wiederholer ausländischeWiederholer
Schüler, die von derZahlung des
Eigenanteils beiLernmitteln befreit sind
Schüler, die eineWillkommensklasse
besucht haben
insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt
500 0 501 0 212 0 211 0
1.
FörderschwerpunktNur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt:Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten)
Schülermännlich weiblich
Blindheit 901 0 902 0
Sehbehinderung 903 0 904 0
Gehörlosigkeit 905 0 906 0
Schwerhörigkeit 907 0 908 0
Sprachbehinderung 909 0 910 0Körperlich und motorischeEntwicklung 911 0 912 0
Langfristige undchronische Erkrankung 913 0 914 0
Schülermännlich weiblich
Emotionale und sozialeEntwicklung 915 0 916 0
Lernbehinderung 917 0 918 0
Geistige Entwicklung 919 0 920 0
Autismus 921 0 922 0Schwerstbehinderung(entsprechend Förderstufe I) 923 0 924 0
Schwerstmehrfachbehinderung(entsprechend Förderstufe II) 925 0 926 0
2.
Schüler nach Geburtsjahren3.
Erhebungsbogen: Berufsschule Lehrgänge (BGJ, BQL, BQL-FL, BQL-TZ, Willkommensklassen
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1 von 4 02.03.2017 14:36
Geburtsjahr Schüler insgesamtmännlich weiblich
2001 und später 044 0 045 0
2000 046 0 047 0
1999 048 0 049 0
1998 050 0 051 0
1997 052 0 053 0
1996 054 0 055 0
1995 056 0 057 0
1994 058 0 059 0
1993 060 0 061 0
1992und früher 062 0 063 0
Schüler nach Schuljahren
SchülerZahl der Schüler im ...
1. Schuljahr 2. Schuljahrmännlich weiblich männlich weiblich
Schüler insgesamt 101 0 102 0 103 0 104 0
darunter Ausländer 151 0 152 0 153 0 154 0
4.
Schüler nach der schulischen VorbildungSchüler insgesamt - darunter Ausländer
Schüler
OhneAbschluss
derSchule
mitsonder-
päd. FSP"Lernen"
MitAbschluss
derSchule
mitsonder-
päd. FSP"Lernen"
OhneBerufs-
bildungsreifebzw.
Hauptschul-abschluss
Mit Berufs-bildungsreife
bzw.Hauptschul-abschluss(Klasse 9)
ErweiterteBerufs-
bildungsreifebzw. erw.
Hauptschul-abschluss
(Klasse 10)
MittlererSchul-
abschluss(MSA)
AllgemeineHochschul-
reife
Fach-hochschul-
reife
Schülerinsgesamtmännlich 163 0 173 0 183 0 193 0 203 0 213 0 223 0 233 0
weiblich 164 0 174 0 184 0 194 0 204 0 214 0 224 0 234 0darunter
Ausländermännlich 165 0 175 0 185 0 195 0 205 0 215 0 225 0 235 0
weiblich 166 0 176 0 186 0 196 0 206 0 216 0 226 0 236 0
1.
Schüler des 1.Schuljahres insgesamt nach dem Erwerb der schulischen Vorbildung bzw. desAbschlusses/Abgangs
Jahr
OhneAbschluss
derSchule
mitsonder-
päd. FSP"Lernen"
MitAbschluss
derSchule
mitsonder-
päd. FSP"Lernen"
OhneBerufs-
bildungsreifebzw.
Hauptschul-abschluss
Mit Berufs-bildungsreife
bzw.Hauptschul-abschluss(Klasse 9)
ErweiterteBerufs-
bildungsreifebzw. erw.
Hauptschul-abschluss
(Klasse 10)
MittlererSchul-
abschluss(MSA)
AllgemeineHochschul-
reife
Fachhoch-schulreife
2015/2016 370 0 373 0 376 0 379 0 382 0 385 0 388 0 391 0
2014/2015 371 0 374 0 377 0 380 0 383 0 386 0 389 0 392 0
früher 372 0 375 0 378 0 381 0 384 0 387 0 390 0 393 0
2.
5.
Schüler am FremdsprachenunterrichtFach Schüler insgesamt
6.
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2 von 4 02.03.2017 14:36
Pflicht-unterricht
Wahlpflicht-unterricht
FakultativerUnterricht
Englisch 518 0 320 0 180 0
Schüler nach der zuletzt besuchten SchulartJahrgangsstufe aus der die Schüler in den Lehrgang eingetreten sind (ohne Wiederholer)
SchulartZahl der Schüler in den Jahrgangsstufen ...
7. 8. 9. 10. 11.insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt
Schule mit sonderpäd.FSP "Lernen" 617 0 619 0 621 0 623 0
darunter Ausländer 618 0 620 0 622 0 624 0Schule mit übrigensonderpäd. FSP 627 0 629 0 631 0 633 0
darunter Ausländer 628 0 630 0 632 0 634 0IntegrierteSekundarschule 687 0 689 0 691 0 693 0 695 0
darunter Ausländer 688 0 690 0 692 0 694 0 696 0
Gymnasium 657 0 659 0 661 0 663 0 665 0
darunter Ausländer 658 0 660 0 662 0 664 0 666 0
Berufsschule 683 0 685 0
darunter Ausländer 684 0 686 0
7.
Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung)
Schülerinsgesamt
Schülerinsgesamt
Land Berlin 400 0 Land Brandenburg Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 410 0
Kreis Oberhavel 405 0 Potsdam 411 0
Kreis Barnim 406 0 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 0
Kreis Märkisch-Oderland 407 0 Kreis Havelland 413 0
Kreis Oder-Spree 408 0 übriges Brandenburg 401 0
Kreis Dahme-Spreewald 409 0 übrige Bundesländer 402 0
8.
Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen.
Europa (einschl. Türkei)männlich weiblich
Albanien 856 0 857 0
Belgien 800 0 801 0Bosnien undHerzegowina 890 0 891 0
Bulgarien 858 0 859 0
Dänemark 802 0 803 0
Estland 892 0 893 0
Finnland 981 0 982 0
Frankreich 804 0 805 0
Griechenland 808 0 809 0Großbritannien undNordirland 806 0 807 0
Irland 987 0 988 0
Afrikamännlich weiblich
Ägypten 860 0 861 0
Algerien 862 0 863 0
Marokko 852 0 853 0
Tunesien 854 0 855 0
übriges Afrika 828 0 829 0Amerika
Kanada 830 0 831 0
USA 832 0 833 0
übriges Amerika 864 0 865 0Asien (ausschließlichTürkei)
Irak 840 0 841 0
Iran 834 0 835 0
9.
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Italien 810 0 811 0
Kosovo 938 0 939 0
Kroatien 868 0 869 0
Lettland 894 0 895 0
Litauen 896 0 897 0
Luxemburg 983 0 984 0
Malta 985 0 986 0
Mazedonien 934 0 935 0
Republik Moldau 870 0 871 0
Montenegro 936 0 937 0
Niederlande 814 0 815 0
Österreich 816 0 817 0
Polen 850 0 851 0
Portugal 818 0 819 0
Rumänien 876 0 877 0
Russische Föderation 886 0 887 0
Schweden 927 0 928 0
Schweiz 820 0 821 0
Serbien 812 0 813 0
Slowakei 898 0 899 0
Slowenien 866 0 867 0
Spanien 822 0 823 0
Tschechische Republik 930 0 931 0
Türkei 824 0 825 0
Ukraine 882 0 883 0
Ungarn 880 0 881 0
Weißrussland 884 0 885 0
Zypern 989 0 990 0
übriges Europa 826 0 827 0
Israel 878 0 879 0
Japan 932 0 933 0
Jordanien 842 0 843 0
Libanon 844 0 845 0
Pakistan 872 0 873 0
Syrien 846 0 847 0
Vietnam 874 0 875 0
übriges Asien 848 0 849 0Australien undOzeanien 836 0 837 0
staatenlos 838 0 839 0unbekannt oderungeklärt 888 0 889 0
Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A1301, Rechte: Schulleiter, 02.03.2017 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Berufsfeld002
Unterrichtsform003
Filiale454
Schulversuch IBA997 falls ja, bitte Häkchen setzen
IST-Statistik für das Schuljahr 2016/17IST-Statistik für das Schuljahr 2016/17Klassenbogen
Schulnummer Schulzweig
Schülergruppe Klassenart
Klasse Erfassungsbereich:
Zahl der Schüler
Schüler insgesamt
von den Schülerninsgesamt sindnichtdeutscher
Herkunftssprache ➘
von den Schülerninsgesamt mit
EinstiegsqualifizierungBA nur bei Altenpflege
von den Schülerninsgesamt
sind Ausländer
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 0 019 0 190 0 191 0 966 0 967 0 020 0 021 0darunter
Schüler, die von derZahlung des
Eigenanteils beiLernmitteln befreit sind
Schüler, die eineWillkommensklasse
besucht haben
insgesamt insgesamt
212 0 211 0
1.
FörderschwerpunktNur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt:Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten)
Schülermännlich weiblich
Blindheit 901 0 902 0
Sehbehinderung 903 0 904 0
Gehörlosigkeit 905 0 906 0
Schwerhörigkeit 907 0 908 0
Sprachbehinderung 909 0 910 0Körperlich und motorischeEntwicklung 911 0 912 0
Langfristige und chronischeErkrankung 913 0 914 0
Schülermännlich weiblich
Emotionale und sozialeEntwicklung 915 0 916 0
Lernbehinderung 917 0 918 0
Geistige Entwicklung 919 0 920 0
Autismus 921 0 922 0Schwerstbehinderung(entsprechend Förderstufe I) 923 0 924 0
Schwerstmehrfachbehinderung(entsprechend Förderstufe II) 925 0 926 0
2.
Schüler nach Geburtsjahren3.
Erhebungsbogen: Berufsfachschule für 1-3 jährige Bildungsgänge
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
1 von 4 01.03.2017 14:49
Geburtsjahr Schüler insgesamtmännlich weiblich
2002 und später 042 0 043 0
2001 044 0 045 0
2000 046 0 047 0
1999 048 0 049 0
1998 050 0 051 0
1997 052 0 053 0
1996 054 0 055 0
1995 056 0 057 0
1994 058 0 059 0
1993und früher 060 0 061 0
Schüler nach Ausbildungsberufen/Schwerpunkt und SchuljahrenWiederholer bitte im letzten Schuljahr ihres Ausbildungsberufes erfassen!Ausbildungs-
beruf/Schwer-
punkt/Aus-bildungsziel
Bitte auswählenZahl der Schüler im ...
1. Schuljahr 2. Schuljahr 3. Schuljahr 4. Schuljahr
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
010101
0102
0103
0104
0105
0106
0107
0108
0
011111
0112
0113
0114
0115
0116
0117
0118
0
012121
0122
0123
0124
0125
0126
0127
0128
0
darunter Ausländer151
0152
0153
0154
0155
0156
0157
0158
0
4.
Schüler nach der schulischen VorbildungSchüler insgesamt - darunter Ausländer
Schüler
OhneBerufs-
bildungsreifebzw.
Hauptschul-abschluss
MitBerufbildungs-
reife bzw.Hauptschul-abschluss
ErweiterteBerufsbil-dungsreifebzw. erw.
Hauptschul-abschluss
(Klasse 10)
MittlererSchul-
abschluss(MSA)
AllgemeineHochschul-
reife
Fach-hochschul-
reife
Schüler insgesamtmännlich 183 0 193 0 203 0 213 0 223 0 233 0
weiblich 184 0 194 0 204 0 214 0 224 0 234 0darunter Ausländer
männlich 185 0 195 0 205 0 215 0 225 0 235 0
weiblich 186 0 196 0 206 0 216 0 226 0 236 0
1.
Schüler des 1.Schuljahres insgesamt nach dem Erwerb der schulischen Vorbildung bzw. desAbschlusses/Abgangs
Jahr
OhneBerufs-
bildungsreifebzw.
Hauptschul-abschluss
MitBerufbildungs-
reife bzw.Hauptschul-abschluss
ErweiterteBerufsbil-dungsreifebzw. erw.
Hauptschul-abschluss
(Klasse 10)
MittlererSchul-
abschluss(MSA)
AllgemeineHochschul-
reife
Fachhoch-schulreife
2015/2016 376 0 379 0 382 0 385 0 388 0 391 0
2014/2015 377 0 380 0 383 0 386 0 389 0 392 0
früher 378 0 381 0 384 0 387 0 390 0 393 0
2.
5.
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
2 von 4 01.03.2017 14:49
Schüler am Fremdsprachenunterricht
FachSchüler insgesamt
Pflicht-unterricht
Wahlpflicht-unterricht
FakultativerUnterricht
Englisch 518 0 320 0 180 0
Französisch 519 0 321 0 182 0
Russisch 521 0 322 0 188 0
Spanisch 523 0 323 0 192 0
Polnisch 524 0 331 0 200 0
Türkisch 520 0 325 0 198 0
sonstige Sprachen 529 0 328 0 201 0
Bitte erläutern:
6.
Schüler des 1. Schuljahres nach der beruflichen Vorbildung
Schüler insgesamt darunter Ausländera) Abgeschlossene Berufsausbildung 300 0 301 0
b) Abgebrochene Berufsausbildung 360 2 361 0
c) Keine berufliche Vorbildung 318 0 319 0
7.
Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung)
Schülerinsgesamt
Schülerinsgesamt
Land Berlin 400 0 Land Brandenburg Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 410 0
Kreis Oberhavel 405 0 Potsdam 411 0
Kreis Barnim 406 0 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 0
Kreis Märkisch-Oderland 407 0 Kreis Havelland 413 0
Kreis Oder-Spree 408 0 übriges Brandenburg 401 0
Kreis Dahme-Spreewald 409 0 übrige Bundesländer 402 0
8.
Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen.
Europa (einschl. Türkei)männlich weiblich
Albanien 856 0 857 0
Belgien 800 0 801 0
Bosnien und Herzegowina 890 0 891 0
Bulgarien 858 0 859 0
Dänemark 802 0 803 0
Estland 892 0 893 0
Finnland 981 0 982 0
Frankreich 804 0 805 0
Griechenland 808 0 809 0Großbritannien undNordirland 806 0 807 0
Irland 987 0 988 0
Italien 810 0 811 0
Kosovo 938 0 939 0
Kroatien 868 0 869 0
Afrikamännlich weiblich
Ägypten 860 0 861 0
Algerien 862 0 863 0
Marokko 852 0 853 0
Tunesien 854 0 855 0
übriges Afrika 828 0 829 0Amerika
Kanada 830 0 831 0
USA 832 0 833 0
übriges Amerika 864 0 865 0Asien (ausschließlichTürkei)
Irak 840 0 841 0
Iran 834 0 835 0
Israel 878 0 879 0
Japan 932 0 933 0
9.
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
3 von 4 01.03.2017 14:49
Lettland 894 0 895 0
Litauen 896 0 897 0
Luxemburg 983 0 984 0
Malta 985 0 986 0
Mazedonien 934 0 935 0
Republik Moldau 870 0 871 0
Montenegro 936 0 937 0
Niederlande 814 0 815 0
Österreich 816 0 817 0
Polen 850 0 851 0
Portugal 818 0 819 0
Rumänien 876 0 877 0
Russische Föderation 886 0 887 0
Schweden 927 0 928 0
Schweiz 820 0 821 0
Serbien 812 0 813 0
Slowakei 898 0 899 0
Slowenien 866 0 867 0
Spanien 822 0 823 0
Tschechische Republik 930 0 931 0
Türkei 824 0 825 0
Ukraine 882 0 883 0
Ungarn 880 0 881 0
Weißrussland 884 0 885 0
Zypern 989 0 990 0
übriges Europa 826 0 827 0
Jordanien 842 0 843 0
Libanon 844 0 845 0
Pakistan 872 0 873 0
Syrien 846 0 847 0
Vietnam 874 0 875 0
übriges Asien 848 0 849 0
Australien und Ozeanien 836 0 837 0
staatenlos 838 0 839 0
unbekannt oder ungeklärt 888 0 889 0
Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A1301, Rechte: Schulleiter, 01.03.2017 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
4 von 4 01.03.2017 14:49
Fachbereich004
Unterrichtsform003
Filiale454
Erfassungsbereich:
Zahl der Schüler
Schüler insgesamt
von den Schülerninsgesamt sindnichtdeutscher
Herkunftssprache ➘
von den Schülerninsgesamt
sind Ausländer
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 0 019 0 190 0 191 0 020 0 021 0darunter
Schüler, die von derZahlung des Eigenanteils
bei Lernmitteln befreitsind
Schüler, die eineWillkommensklasse
besucht haben
insgesamt insgesamt
212 0 211 0
1.
FörderschwerpunktNur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt:Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten)
Schülermännlich weiblich
Blindheit 901 0 902 0
Sehbehinderung 903 0 904 0
Gehörlosigkeit 905 0 906 0
Schwerhörigkeit 907 0 908 0
Sprachbehinderung 909 0 910 0Körperlich undmotorischeEntwicklung
911 0 912 0
Langfristige undchronischeErkrankung
913 0 914 0
Schülermännlich weiblich
Emotionale und sozialeEntwicklung 915 0
916
0
Lernbehinderung 917 0918
0
Geistige Entwicklung 919 0920
0
Autismus 921 0922
0Schwerstbehinderung(entsprechend Förderstufe I) 923 0
924
0Schwerstmehrfachbehinderung(entsprechend Förderstufe II) 925 0
926
0
2.
Schüler nach Geburtsjahren3.
Erhebungsbogen: Berufsoberschule 1-2 jährige Bildungsgänge
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
1 von 5 02.03.2017 14:37
Geburtsjahr Schüler insgesamtmännlich weiblich
2000 und später 046 0 047 0
1999 048 0 049 0
1998 050 0 051 0
1997 052 0 053 0
1996 054 0 055 0
1995 056 0 057 0
1994 058 0 059 0
1993 060 0 061 0
1992 062 0 063 0
1991 064 0 065 0
1990 066 0 067 0
1989 068 0 069 0
1988 070 0 071 0
1987 072 0 073 0
1986 074 0 075 0
1985 076 0 077 0
1984und früher 078 0 079 0
Schüler nach Bildungängen und SchuljahrenSofern sich in der Klasse Schüler unterschiedlicher Bildungsgänge befinden, sind diese einzelnaufzuführen.Bildungs-gangbitteeinsetzen
Schwerpunkt(nur für die Fachrichtung Technik undSozialwesen)
Zahl der Schüler im ...
1. Schuljahr 2. Schuljahr 3. Schuljahr 4. Schuljahr
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
502 010101
0102
0103
0104
0105
0106
0107
0108
0
512 011111
0112
0113
0114
0115
0116
0117
0118
0
522 012121
0122
0123
0124
0125
0126
0127
0128
0
532 013131
0132
0133
0134
0135
0136
0137
0138
0
darunter Ausländer151
0152
0153
0154
0155
0156
0157
0158
0
4.
Schüler nach der schulischen VorbildungSchüler insgesamt - darunter Ausländer
Schüler
MittlererSchul-
abschluss(MSA)
Fach-hochschul-
reife
Schüler insgesamtmännlich 213 0 233 0
weiblich 214 0 234 0
1. 5.
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
2 von 5 02.03.2017 14:37
darunter Ausländermännlich 215 0 235 0
weiblich 216 0 236 0Schüler des 1.Schuljahres insgesamt nach dem Erwerb der schulischen Vorbildung bzw. desAbschlusses/Abgangs
Jahr
MittlererSchul-
abschluss(MSA)
Fachhoch-schulreife
2015/2016 385 0 391 0
2014/2015 386 0 392 0
früher 387 0 393 0
2.
Schüler am Fremdsprachenunterricht
FachSchüler insgesamt
Pflicht-unterricht
Wahlpflicht-unterricht
FakultativerUnterricht
Englisch 518 0 320 0 180 0
Französisch 519 0 321 0 182 0
Russisch 521 0 322 0 188 0
Spanisch 523 0 323 0 192 0
Japanisch 525 0 324 0 197 0
Italienisch 526 0 326 0 199 0
Türkisch 520 0 325 0 198 0
sonstige Sprachen 529 0 328 0 201 0
Bitte erläutern:
6.
Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung)
Schülerinsgesamt
Schülerinsgesamt
Land Berlin 400 0 Land Brandenburg Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 410 0
Kreis Oberhavel 405 0 Potsdam 411 0
Kreis Barnim 406 0 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 0
Kreis Märkisch-Oderland 407 0 Kreis Havelland 413 0
Kreis Oder-Spree 408 0 übriges Brandenburg 401 0
Kreis Dahme-Spreewald 409 0 übrige Bundesländer 402 0
7.
Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889zu erfassen.
Europa (einschl.Türkei)
männlich weiblich
Albanien 856 0 857 0
Belgien 800 0 801 0Bosnien undHerzegowina 890 0 891 0
Afrikamännlich weiblich
Ägypten 860 0 861 0
Algerien 862 0 863 0
Marokko 852 0 853 0
Tunesien 854 0 855 0
8.
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
3 von 5 02.03.2017 14:37
Bulgarien 858 0 859 0
Dänemark 802 0 803 0
Estland 892 0 893 0
Finnland 981 0 982 0
Frankreich 804 0 805 0
Griechenland 808 0 809 0Großbritannienund Nordirland 806 0 807 0
Irland 987 0 988 0
Italien 810 0 811 0
Kosovo 938 0 939 0
Kroatien 868 0 869 0
Lettland 894 0 895 0
Litauen 896 0 897 0
Luxemburg 983 0 984 0
Malta 985 0 986 0
Mazedonien 934 0 935 0
Republik Moldau 870 0 871 0
Montenegro 936 0 937 0
Niederlande 814 0 815 0
Österreich 816 0 817 0
Polen 850 0 851 0
Portugal 818 0 819 0
Rumänien 876 0 877 0RussischeFöderation 886 0 887 0
Schweden 927 0 928 0
Schweiz 820 0 821 0
Serbien 812 0 813 0
Slowakei 898 0 899 0
Slowenien 866 0 867 0
Spanien 822 0 823 0TschechischeRepublik 930 0 931 0
Türkei 824 0 825 0
Ukraine 882 0 883 0
Ungarn 880 0 881 0
Weißrussland 884 0 885 0
Zypern 989 0 990 0
übriges Europa 826 0 827 0
übriges Afrika 828 0 829 0Amerika
Kanada 830 0 831 0
USA 832 0 833 0übrigesAmerika 864 0 865 0
Asien(ausschließlichTürkei)
Irak 840 0 841 0
Iran 834 0 835 0
Israel 878 0 879 0
Japan 932 0 933 0
Jordanien 842 0 843 0
Libanon 844 0 845 0
Pakistan 872 0 873 0
Syrien 846 0 847 0
Vietnam 874 0 875 0
übriges Asien 848 0 849 0Australien undOzeanien 836 0 837 0
staatenlos 838 0 839 0unbekannt oderungeklärt 888 0 889 0
Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A1301, Rechte: Schulleiter,02.03.2017
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend undFamilie
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
4 von 5 02.03.2017 14:37
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
5 von 5 02.03.2017 14:37
Fachbereich004
Unterrichtsform003
Filiale454
Erfassungsbereich:
Zahl der Schüler
Schüler insgesamt
von den Schülerninsgesamt sindnichtdeutscher
Herkunftssprache ➘
von den Schülerninsgesamt
sind Ausländer
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 0 019 0 190 0 191 0 020 0 021 0darunter
Schüler, die von derZahlung des Eigenanteils
bei Lernmitteln befreitsind
Schüler, die eineWillkommensklasse
besucht haben
insgesamt insgesamt
212 0 211 0
1.
FörderschwerpunktNur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt:Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten)
Schülermännlich weiblich
Blindheit 901 0 902 0
Sehbehinderung 903 0 904 0
Gehörlosigkeit 905 0 906 0
Schwerhörigkeit 907 0 908 0
Sprachbehinderung 909 0 910 0Körperlich undmotorischeEntwicklung
911 0 912 0
Langfristige undchronischeErkrankung
913 0 914 0
Schülermännlich weiblich
Emotionale und sozialeEntwicklung 915 0
916
0
Lernbehinderung 917 0918
0
Geistige Entwicklung 919 0920
0
Autismus 921 0922
0Schwerstbehinderung(entsprechend Förderstufe I) 923 0
924
0Schwerstmehrfachbehinderung(entsprechend Förderstufe II) 925 0
926
0
2.
Schüler nach Geburtsjahren3.
Erhebungsbogen: Fachoberschule 1-2 jährige Bildungsgänge
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
1 von 5 01.03.2017 14:50
Geburtsjahr Schüler insgesamtmännlich weiblich
2000 und später 046 0 047 0
1999 048 0 049 0
1998 050 0 051 0
1997 052 0 053 0
1996 054 0 055 0
1995 056 0 057 0
1994 058 0 059 0
1993 060 0 061 0
1992 062 0 063 0
1991 064 0 065 0
1990 066 0 067 0
1989 068 0 069 0
1988 070 0 071 0
1987 072 0 073 0
1986 074 0 075 0
1985 076 0 077 0
1984und früher 078 0 079 0
Schüler nach Bildungängen und SchuljahrenSofern sich in der Klasse Schüler unterschiedlicher Bildungsgänge befinden, sind diese einzelnaufzuführen.Bildungs-gangbitteeinsetzen
Schwerpunkt(nur für die Fachrichtung Technik undGesundheit und Soziales)
Zahl der Schüler im ...
1. Schuljahr 2. Schuljahr 3. Schuljahr 4. Schuljahr
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
502 010101
0102
0103
0104
0105
0106
0107
0108
0
512 011111
0112
0113
0114
0115
0116
0117
0118
0
522 012121
0122
0123
0124
0125
0126
0127
0128
0
532 013131
0132
0133
0134
0135
0136
0137
0138
0
darunter Ausländer151
0152
0153
0154
0155
0156
0157
0158
0
4.
Schüler nach der schulischen VorbildungSchüler insgesamt - darunter Ausländer
Schüler
Mit Berufs-bildungsreife
bzw.Hauptschul-abschluss(Klasse 9)
ErweiterteBerufs-
bildungsreifebzw. erw.
Hauptschul-abschluss
(Klasse 10)
MittlererSchul-
abschluss(MSA)
Schüler insgesamt
1. 5.
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
2 von 5 01.03.2017 14:50
männlich 193 0 203 0 213 0
weiblich 194 0 204 0 214 0darunter Ausländer
männlich 195 0 205 0 215 0
weiblich 196 0 206 0 216 0Schüler des 1.Schuljahres insgesamt nach dem Erwerb der schulischen Vorbildung bzw. desAbschlusses/Abgangs
Jahr
Mit Berufs-bildungsreife
bzw.Hauptschul-abschluss(Klasse 9)
ErweiterteBerufs-
bildungsreifebzw. erw.
Hauptschul-abschluss
(Klasse 10)
MittlererSchul-
abschluss(MSA)
2015/2016 379 0 382 0 385 0
2014/2015 380 0 383 0 386 0
früher 381 0 384 0 387 0
2.
Schüler am Fremdsprachenunterricht
FachSchüler insgesamt
Pflicht-unterricht
Wahlpflicht-unterricht
FakultativerUnterricht
Englisch 518 0 320 0 180 0
Französisch 519 0 321 0 182 0
Russisch 521 0 322 0 188 0
Spanisch 523 0 323 0 192 0
Türkisch 520 0 325 0 198 0
sonstige Sprachen 529 0 328 0 201 0
Bitte erläutern:
6.
Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung)
Schülerinsgesamt
Schülerinsgesamt
Land Berlin 400 0 Land Brandenburg Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 410 0
Kreis Oberhavel 405 0 Potsdam 411 0
Kreis Barnim 406 0 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 0
Kreis Märkisch-Oderland 407 0 Kreis Havelland 413 0
Kreis Oder-Spree 408 0 übriges Brandenburg 401 0
Kreis Dahme-Spreewald 409 0 übrige Bundesländer 402 0
7.
Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889zu erfassen.
Europa (einschl.Türkei)
männlich weiblich
Albanien 856 0 857 0
Afrikamännlich weiblich
Ägypten 860 0 861 0
Algerien 862 0 863 0
8.
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3 von 5 01.03.2017 14:50
Belgien 800 0 801 0Bosnien undHerzegowina 890 0 891 0
Bulgarien 858 0 859 0
Dänemark 802 0 803 0
Estland 892 0 893 0
Finnland 981 0 982 0
Frankreich 804 0 805 0
Griechenland 808 0 809 0Großbritannienund Nordirland 806 0 807 0
Irland 987 0 988 0
Italien 810 0 811 0
Kosovo 938 0 939 0
Kroatien 868 0 869 0
Lettland 894 0 895 0
Litauen 896 0 897 0
Luxemburg 983 0 984 0
Malta 985 0 986 0
Mazedonien 934 0 935 0
Republik Moldau 870 0 871 0
Montenegro 936 0 937 0
Niederlande 814 0 815 0
Österreich 816 0 817 0
Polen 850 0 851 0
Portugal 818 0 819 0
Rumänien 876 0 877 0RussischeFöderation 886 0 887 0
Schweden 927 0 928 0
Schweiz 820 0 821 0
Serbien 812 0 813 0
Slowakei 898 0 899 0
Slowenien 866 0 867 0
Spanien 822 0 823 0TschechischeRepublik 930 0 931 0
Türkei 824 0 825 0
Ukraine 882 0 883 0
Ungarn 880 0 881 0
Weißrussland 884 0 885 0
Zypern 989 0 990 0
übriges Europa 826 0 827 0
Marokko 852 0 853 0
Tunesien 854 0 855 0
übriges Afrika 828 0 829 0Amerika
Kanada 830 0 831 0
USA 832 0 833 0übrigesAmerika 864 0 865 0
Asien(ausschließlichTürkei)
Irak 840 0 841 0
Iran 834 0 835 0
Israel 878 0 879 0
Japan 932 0 933 0
Jordanien 842 0 843 0
Libanon 844 0 845 0
Pakistan 872 0 873 0
Syrien 846 0 847 0
Vietnam 874 0 875 0
übriges Asien 848 0 849 0Australien undOzeanien 836 0 837 0
staatenlos 838 0 839 0unbekannt oderungeklärt 888 0 889 0
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Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A1301, Rechte: Schulleiter,01.03.2017
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend undFamilie
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Berufsfeld002
Unterrichtsform003
Filiale454
IST-Statistik für das Schuljahr 2016/17IST-Statistik für das Schuljahr 2016/17Klassenbogen
Schulnummer Schulzweig
Schülergruppe Klassenart
Klasse Erfassungsbereich:
Zahl der Schüler
Schüler insgesamt
von den Schülerninsgesamt sindnichtdeutscher
Herkunftssprache ➘
von den Schülerninsgesamt
sind Ausländer
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 0 019 0 190 0 191 0 020 0 021 0darunter
Schüler, die von derZahlung des Eigenanteils
bei Lernmitteln befreitsind
Schüler, die eineWillkommensklasse
besucht haben
insgesamt insgesamt
212 0 211 0
1.
FörderschwerpunktNur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt:Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten)
Schülermännlich weiblich
Blindheit 901 0 902 0
Sehbehinderung 903 0 904 0
Gehörlosigkeit 905 0 906 0
Schwerhörigkeit 907 0 908 0
Sprachbehinderung 909 0 910 0Körperlich und motorischeEntwicklung 911 0 912 0
Langfristige und chronischeErkrankung 913 0 914 0
Schülermännlich weiblich
Emotionale und sozialeEntwicklung 915 0 916 0
Lernbehinderung 917 0 918 0
Geistige Entwicklung 919 0 920 0
Autismus 921 0 922 0Schwerstbehinderung(entsprechend Förderstufe I) 923 0 924 0
Schwerstmehrfachbehinderung(entsprechend Förderstufe II) 925 0 926 0
2.
Schüler nach Geburtsjahren3.
Erhebungsbogen: Fachschule
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Geburtsjahr Schüler insgesamtmännlich weiblich
1999 und später 048 0 049 0
1998 050 0 051 0
1997 052 0 053 0
1996 054 0 055 0
1995 056 0 057 0
1994 058 0 059 0
1993 060 0 061 0
1992 062 0 063 0
1991 064 0 065 0
1990 066 0 067 0
1989 068 0 069 0
1988 070 0 071 0
1987 072 0 073 0
1986und früher 074 0 075 0
Schüler nach Fachrichtung/Schwerpunkt, Ausbildungsdauer und WochenstundenHinweis: Schüler im Kolloquium sind hier nicht aufzuführen.
Fachrichtung/Schwerpunkt/Ausbildungsziel
Wochen-stunden
Zahl der Schüler im ...1. und 2.Semester
3. und 4.Semesterr
5. und 6.Semester
7. und 8.Semester
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
010 005 0101
0102
0103
0104
0105
0106
0107
0108
0
darunter Ausländer151
0152
0153
0154
0155
0156
0157
0158
0
4.
Schüler nach der schulischen VorbildungSchüler insgesamt - darunter Ausländer
Schüler
MitBerufsbildungsreife
bzw. Haupt-schulabschluss
(Klasse 9)
ErweiterteBerufsbildungsreife
bzw. erw.Hauptschulab-
schluss(Klasse 10)
MittlererSchul-
abschluss(MSA)
AllgemeineHochschul-
reife
Fach-hochschul-
reife
Schüler insgesamtmännlich 193 0 203 0 213 0 223 0 233 0
weiblich 194 0 204 0 214 0 224 0 234 0darunter Ausländer
männlich 195 0 205 0 215 0 225 0 235 0
weiblich 196 0 206 0 216 0 226 0 236 0
1. 5.
Schüler am Fremdsprachenunterricht
FachSchüler insgesamt
Pflicht-unterricht
Wahlpflicht-unterricht
FakultativerUnterricht
Englisch 518 0 320 0 180 0
Französisch 519 0 321 0 182 0
Spanisch 523 0 323 0 192 0
sonstige Sprachen 529 0 328 0 201 0
6.
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2 von 4 02.03.2017 14:34
Bitte erläutern:
Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung)
Schülerinsgesamt
Schülerinsgesamt
Land Berlin 400 0 Land Brandenburg
Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 410 0
Kreis Oberhavel 405 0 Potsdam 411 0
Kreis Barnim 406 0 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 0
Kreis Märkisch-Oderland 407 0 Kreis Havelland 413 0
Kreis Oder-Spree 408 0 übriges Brandenburg 401 0
Kreis Dahme-Spreewald 409 0 übrige Bundesländer 402 0
7.
Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen.
Europa (einschl. Türkei)männlich weiblich
Albanien 856 0 857 0
Belgien 800 0 801 0Bosnien undHerzegowina 890 0 891 0
Bulgarien 858 0 859 0
Dänemark 802 0 803 0
Estland 892 0 893 0
Finnland 981 0 982 0
Frankreich 804 0 805 0
Griechenland 808 0 809 0Großbritannien undNordirland 806 0 807 0
Irland 987 0 988 0
Italien 810 0 811 0
Kosovo 938 0 939 0
Kroatien 868 0 869 0
Lettland 894 0 895 0
Litauen 896 0 897 0
Luxemburg 983 0 984 0
Malta 985 0 986 0
Mazedonien 934 0 935 0
Republik Moldau 870 0 871 0
Montenegro 936 0 937 0
Niederlande 814 0 815 0
Österreich 816 0 817 0
Polen 850 0 851 0
Portugal 818 0 819 0
Rumänien 876 0 877 0
Russische Föderation 886 0 887 0
Schweden 927 0 928 0
Schweiz 820 0 821 0
Afrikamännlich weiblich
Ägypten 860 0 861 0
Algerien 862 0 863 0
Marokko 852 0 853 0
Tunesien 854 0 855 0
übriges Afrika 828 0 829 0Amerika
Kanada 830 0 831 0
USA 832 0 833 0
übriges Amerika 864 0 865 0Asien (ausschließlichTürkei)
Irak 840 0 841 0
Iran 834 0 835 0
Israel 878 0 879 0
Japan 932 0 933 0
Jordanien 842 0 843 0
Libanon 844 0 845 0
Pakistan 872 0 873 0
Syrien 846 0 847 0
Vietnam 874 0 875 0
übriges Asien 848 0 849 0Australien undOzeanien 836 0 837 0
staatenlos 838 0 839 0unbekannt oderungeklärt 888 0 889 0
8.
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3 von 4 02.03.2017 14:34
Serbien 812 0 813 0
Slowakei 898 0 899 0
Slowenien 866 0 867 0
Spanien 822 0 823 0
Tschechische Republik 930 0 931 0
Türkei 824 0 825 0
Ukraine 882 0 883 0
Ungarn 880 0 881 0
Weißrussland 884 0 885 0
Zypern 989 0 990 0
übriges Europa 826 0 827 0
Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A1301, Rechte: Schulleiter, 02.03.2017 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Berufsfeld002
IST-Statistik für das Schuljahr 2016/17IST-Statistik für das Schuljahr 2016/17Klassenbogen
Schulnummer Schulzweig
Schülergruppe Klassenart
Klasse Erfassungsbereich:
Zahl der Schüler (einschließlich Beurlaubte und Schüler mit Hausunterricht)
Schüler insgesamt
von den Schülerninsgesamt sindnichtdeutscher
Herkunftssprache ➘
von den Schülerninsgesamt
sind Ausländer
von den Schülerninsgesamt
sind Beurlaubte
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 0 019 0 190 0 191 0 020 0 021 0 707 0 708 0darunter
Wiederholer derJahrgangsstufe
ausländischeWiederholer
Schüler, die von derZahlung des Eigenanteils
bei Lernmitteln befreitsind
Schüler, die eineWillkommensklasse
besucht haben
insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt
500 0 501 0 212 0 211 0
1.
FörderschwerpunktNur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt:Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten)
Schülermännlich weiblich
Blindheit 901 0 902 0
Sehbehinderung 903 0 904 0
Gehörlosigkeit 905 0 906 0
Schwerhörigkeit 907 0 908 0
Sprachbehinderung 909 0 910 0Körperlich und motorischeEntwicklung 911 0 912 0
Langfristige und chronischeErkrankung 913 0 914 0
Schülermännlich weiblich
Emotionale und sozialeEntwicklung 915 0 916 0
Lernbehinderung 917 0 918 0
Geistige Entwicklung 919 0 920 0
Autismus 921 0 922 0Schwerstbehinderung(entsprechend Förderstufe I) 923 0 924 0
Schwerstmehrfachbehinderung(entsprechend Förderstufe II) 925 0 926 0
2.
Herkunft der Schüler3.
Erhebungsbogen: Berufliches Gymnasium E-Phase
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1 von 4 01.03.2017 14:47
- Schüler, die am 1. Oktober des Vorjahres keine Schule im Land Berlin besuchten Schülerinsgesamt
darunterAusländer
Zugänge aus dem Land Brandenburg 603 0
Zugänge aus anderen Bundesländern 601 0
Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte sowie Gastschüler) 602 0
sonstige Schüler - Bitte erläutern: 616 0- Schüler, die am 1. Oktober des Vorjahres bereits eine Schule im Land Berlin besuchtennach der von Ihnen besuchten Schulart - einschließlich Beurlaubte -
Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten 609 0 604 0
Gymnasien 612 0 625 0
Integrierte Sekundarschulen 613 0 626 0
Berufliche Gymnasien 614 0 645 0
Berufsfachschulen/Berufsschulen 615 0 646 0
Freie Waldorfschulen 635 0 636 0
Schüler nach Geburtsjahren
Geburtsjahr Schüler insgesamtmännlich weiblich
2001 und später 044 0 045 0
2000 046 0 047 0
1999 048 0 049 0
1998 050 0 051 0
1997 052 0 053 0
1996 054 0 055 0
1995 056 0 057 0
1994 058 0 059 0
1993 060 0 061 0
1992und früher 062 0 063 0
4.
Schüler am Fremdsprachenunterricht - ohne Beurlaubte -
Fach 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache FakultativerUnterricht
männlich weiblich männlich weiblich Schüler insgesamt
Englisch 092 0 093 0 341 0 342 0 180 0
Französisch 096 0 097 0 343 0 344 0 182 0
Latein 098 0 099 0 345 0 346 0 181 0
Russisch 129 0 130 0 347 0 348 0 188 0
Spanisch 535 0 536 0 192 0
Türkisch 351 0 352 0 349 0 350 0 198 0
sonstige Sprachen 139 0 140 0 539 0 540 0 201 0
Bitte erläutern:
5.
Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung)
Schülerinsgesamt
Schülerinsgesamt
Land Berlin 400 0 Land Brandenburg Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 410 0
Kreis Oberhavel 405 0 Potsdam 411 0
Kreis Barnim 406 0 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 0
6.
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2 von 4 01.03.2017 14:47
Kreis Märkisch-Oderland 407 0 Kreis Havelland 413 0
Kreis Oder-Spree 408 0 übriges Brandenburg 401 0
Kreis Dahme-Spreewald 409 0 übrige Bundesländer 402 0
Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen.
Europa (einschl. Türkei)männlich weiblich
Albanien 856 0 857 0
Belgien 800 0 801 0Bosnien undHerzegowina 890 0 891 0
Bulgarien 858 0 859 0
Dänemark 802 0 803 0
Estland 892 0 893 0
Finnland 981 0 982 0
Frankreich 804 0 805 0
Griechenland 808 0 809 0Großbritannien undNordirland 806 0 807 0
Irland 987 0 988 0
Italien 810 0 811 0
Kosovo 938 0 939 0
Kroatien 868 0 869 0
Lettland 894 0 895 0
Litauen 896 0 897 0
Luxemburg 983 0 984 0
Malta 985 0 986 0
Mazedonien 934 0 935 0
Republik Moldau 870 0 871 0
Montenegro 936 0 937 0
Niederlande 814 0 815 0
Österreich 816 0 817 0
Polen 850 0 851 0
Portugal 818 0 819 0
Rumänien 876 0 877 0
Russische Föderation 886 0 887 0
Schweden 927 0 928 0
Schweiz 820 0 821 0
Serbien 812 0 813 0
Slowakei 898 0 899 0
Slowenien 866 0 867 0
Spanien 822 0 823 0
Tschechische Republik 930 0 931 0
Türkei 824 0 825 0
Ukraine 882 0 883 0
Ungarn 880 0 881 0
Weißrussland 884 0 885 0
Zypern 989 0 990 0
Afrikamännlich weiblich
Ägypten 860 0 861 0
Algerien 862 0 863 0
Marokko 852 0 853 0
Tunesien 854 0 855 0
übriges Afrika 828 0 829 0Amerika
Kanada 830 0 831 0
USA 832 0 833 0
übriges Amerika 864 0 865 0Asien (ausschließlichTürkei)
Irak 840 0 841 0
Iran 834 0 835 0
Israel 878 0 879 0
Japan 932 0 933 0
Jordanien 842 0 843 0
Libanon 844 0 845 0
Pakistan 872 0 873 0
Syrien 846 0 847 0
Vietnam 874 0 875 0
übriges Asien 848 0 849 0Australien undOzeanien 836 0 837 0
staatenlos 838 0 839 0unbekannt oderungeklärt 888 0 889 0
7.
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
3 von 4 01.03.2017 14:47
übriges Europa 826 0 827 0
Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A1301, Rechte: Schulleiter, 01.03.2017 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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4 von 4 01.03.2017 14:47
Berufsfeld002
IST-Statistik für das Schuljahr 2016/17IST-Statistik für das Schuljahr 2016/17Klassenbogen
Schulnummer Schulzweig
Schülergruppe Klassenart
Klasse Erfassungsbereich:
Zahl der Schüler (einschließlich Beurlaubte und Schüler mit Hausunterricht)
Schüler insgesamt
von den Schülerninsgesamt sindnichtdeutscher
Herkunftssprache ➘
von den Schülerninsgesamt
sind Ausländer
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
018 0 019 0 190 0 191 0 020 0 021 0darunter
Zurückgetretene zurückgetreteneAusländer
Schüler, die von derZahlung des Eigenanteils
bei Lernmitteln befreitsind
Schüler, die eineWillkommensklasse
besucht haben
insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt
500 0 501 0 212 0 211 0
1.
FörderschwerpunktNur ausfüllen, wenn es sich um Integration handelt:Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderausschussgutachten)
Schülermännlich weiblich
Blindheit 901 0 902 0
Sehbehinderung 903 0 904 0
Gehörlosigkeit 905 0 906 0
Schwerhörigkeit 907 0 908 0
Sprachbehinderung 909 0 910 0Körperlich und motorischeEntwicklung 911 0 912 0
Langfristige und chronischeErkrankung 913 0 914 0
Schülermännlich weiblich
Emotionale und sozialeEntwicklung 915 0 916 0
Lernbehinderung 917 0 918 0
Geistige Entwicklung 919 0 920 0
Autismus 921 0 922 0Schwerstbehinderung(entsprechend Förderstufe I) 923 0 924 0
Schwerstmehrfachbehinderung(entsprechend Förderstufe II) 925 0 926 0
2.
Herkunft der Schüler3.
Erhebungsbogen: Berufliches Gymnasium Qualifikationsphase
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1 von 3 01.03.2017 14:48
- Schüler, die am 1. Oktober des Vorjahres keine Schule im Land Berlin besuchten Schülerinsgesamt
darunterAusländer
Zugänge aus dem Land Brandenburg 603 0
Zugänge aus anderen Bundesländern 601 0
Zugänge aus dem Ausland (ohne zurückgekehrte Beurlaubte sowie Gastschüler) 602 0
sonstige Schüler - Bitte erläutern: 616 0- Schüler, die am 1. Oktober des Vorjahres bereits eine Schule im Land Berlin besuchtennach der von Ihnen besuchten Schulart - einschließlich Beurlaubte -
Gymnasien 612 0 625 0
Integrierte Sekundarschulen 613 0 626 0
Berufliche Gymnasien 614 0 645 0
Freie Waldorfschulen 635 0 636 0
Schüler nach Geburtsjahren
Geburtsjahr Schüler insgesamtmännlich weiblich
2001 und später 044 0 045 0
2000 046 0 047 0
1999 048 0 049 0
1998 050 0 051 0
1997 052 0 053 0
1996 054 0 055 0
1995 056 0 057 0
1994 058 0 059 0
1993 060 0 061 0
1992und früher 062 0 063 0
4.
Schüler nach dem Wohnsitz (Hauptwohnung)
Schülerinsgesamt
Schülerinsgesamt
Land Berlin 400 0 Land Brandenburg
Land Brandenburg Kreis Teltow-Fläming 410 0
Kreis Oberhavel 405 0 Potsdam 411 0
Kreis Barnim 406 0 Kreis Potsdam-Mittelmark 412 0
Kreis Märkisch-Oderland 407 0 Kreis Havelland 413 0
Kreis Oder-Spree 408 0 übriges Brandenburg 401 0
Kreis Dahme-Spreewald 409 0 übrige Bundesländer 402 0
5.
Ausländische Schüler nach der StaatsangehörigkeitSchüler mit unbekannter oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind in der letzten Zeile Feld 888 bzw. 889 zu erfassen.
Europa (einschl. Türkei)männlich weiblich
Albanien 856 0 857 0
Belgien 800 0 801 0Bosnien undHerzegowina 890 0 891 0
Bulgarien 858 0 859 0
Dänemark 802 0 803 0
Estland 892 0 893 0
Finnland 981 0 982 0
Afrikamännlich weiblich
Ägypten 860 0 861 0
Algerien 862 0 863 0
Marokko 852 0 853 0
Tunesien 854 0 855 0
übriges Afrika 828 0 829 0Amerika
Kanada 830 0 831 0
6.
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
2 von 3 01.03.2017 14:48
Frankreich 804 0 805 0
Griechenland 808 0 809 0Großbritannien undNordirland 806 0 807 0
Irland 987 0 988 0
Italien 810 0 811 0
Kosovo 938 0 939 0
Kroatien 868 0 869 0
Lettland 894 0 895 0
Litauen 896 0 897 0
Luxemburg 983 0 984 0
Malta 985 0 986 0
Mazedonien 934 0 935 0
Republik Moldau 870 0 871 0
Montenegro 936 0 937 0
Niederlande 814 0 815 0
Österreich 816 0 817 0
Polen 850 0 851 0
Portugal 818 0 819 0
Rumänien 876 0 877 0
Russische Föderation 886 0 887 0
Schweden 927 0 928 0
Schweiz 820 0 821 0
Serbien 812 0 813 0
Slowakei 898 0 899 0
Slowenien 866 0 867 0
Spanien 822 0 823 0
Tschechische Republik 930 0 931 0
Türkei 824 0 825 0
Ukraine 882 0 883 0
Ungarn 880 0 881 0
Weißrussland 884 0 885 0
Zypern 989 0 990 0
übriges Europa 826 0 827 0
USA 832 0 833 0
übriges Amerika 864 0 865 0Asien (ausschließlichTürkei)
Irak 840 0 841 0
Iran 834 0 835 0
Israel 878 0 879 0
Japan 932 0 933 0
Jordanien 842 0 843 0
Libanon 844 0 845 0
Pakistan 872 0 873 0
Syrien 846 0 847 0
Vietnam 874 0 875 0
übriges Asien 848 0 849 0Australien undOzeanien 836 0 837 0
staatenlos 838 0 839 0unbekannt oderungeklärt 888 0 889 0
Benutzer: Schulaufsicht, Schule: A1301, Rechte: Schulleiter, 01.03.2017 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
BJW Portal https://www.bildungsstatistik.berlin.de/login/ist_b/Klassenbogen.aspx
3 von 3 01.03.2017 14:48
Nummer der Schule lt. Schulverzeichnis
Stellen 1 und 2 ........................
Stelle 3 ....................................
Stellen 4 und 5 ........................
Schulzweig .............................. 3 6Schülergruppe ......................... 2 2
Telefon: Berufsfeld ...............................
Fax: Kurshalbjahr ............................
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen:
.........................................................................................................................Abteilungsleiter/in - Datum und Unterschrift -
1. Belegungen in Grundkursen
Fach männlich weiblich Fach männlich weiblich
Deutsch .................................. Rechnungsw. u. Contr. ......
Englisch .................................
Französisch ............................
Latein ..................................... Physiktechnik ....................
Russisch ................................
Spanisch ................................
Musik ..................................... Lebensmitteltechnik ...........
Kunst ......................................
Darstellendes Spiel ................
Politikwissenschaft .................
Mathematik ............................ Psychologie .......................
Physik .................................... Pädagogik .........................
Chemie ..................................
Biologie ..................................
Informatik ...............................
Sport ......................................
ErläuterungenDie Fächerwahlen der Schüler sind nach Kurshalbjahren, in denen sie sich nach der VO-GO befinden, zu erfassen und nicht nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kursen, d.h. Schüler eines Kurses, der für verschiedene Kurshalbjahre eingerichtet wurde, sind getrennt auf den Bogen der entsprechenden Kurshalbjahre aufzuführen. Für jedes Kurshalbjahr ist ein gesondertes Blatt zu benutzen. In die einzelnenFelder und in die Summen der Matrix sind nur Schüler der berichtenden Schule aufzunehmen.
1) In die Leerzeilen können weitere Fächer eingetragen werden.
Recht ................................
Automatisierungst. ............
Philosopie .........................
Engerietechnik ..................
Wirtschaft ..........................
Chemietechnik ..................
Sozialwissenschaften ........
Statistischer Erhebungsbogen über Belegungen in Grund- und Leistungskursen in der Qualifikationsphase der Beruflichen Gymnasien
Die Signierkästchen sind rechtsbündig und ohne führende Nullen auszufüllen! Signierkästchen von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und WissenschaftSenBildJugWiss - I C 2.4
Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin-Mitte
Telefon: 90227 6394 oder 5722intern: (9227) 6394 oder 5722
Rückgabetermin: 10. Oktober 2016
Stichtag: 04. Oktober 2016
Statistik für das Schuljahr 2016/17
.................................1) ......
Biologietechnik ..................
Geschichte .............................
Geografie ...............................
.................................1) ......
.................................1) ......
.................................1) ......
Regenerative Engeriet. ......
OSZ1
2. Belegungen in Leistungskursfächern
a) männliche Schüler Zahl der Schüler, die Kurse gewählt und belegt haben ..........................
Fächer-kombination
Deu
tsch
Eng
lisch
Mat
hem
atik
Phy
sik
Che
mie
Bio
logi
e
Wirt
scha
ft
Rec
ht
Ele
ktro
tech
nik
Ges
taltu
ngs-
u.
Med
ient
echn
ik
Med
ient
echn
ik
Mec
hatro
nik
Che
mie
tech
nik
Bio
tech
nolo
gie
Ern
ähru
ng
Soz
ialw
isse
nsch
afte
n
Pol
itikw
isse
nsch
aft
Päd
agog
ik
Psy
chol
ogie
Ges
undh
eit
Arc
hite
ktur
Mus
ik
Son
stig
e 1)
Gesamt-summe
im Fach
Deutsch 0
Englisch 0
Mathematik 0
Physik 0
Chemie 0
Biologie 0
Französisch 0
Spanisch 0
Politikwissenschaft 0
Geografie 0
Informationstechnik 0
Informatik 0
Sport 0
Gesamtsumme im Fach
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sonstige 1) ______________________________________________ (bitte erläutern)
b) weibliche Schüler Zahl der Schülerinnen, die Kurse gewählt und belegt haben .................
Fächer-kombination
Deu
tsch
Eng
lisch
Mat
hem
atik
Phy
sik
Che
mie
Bio
logi
e
Wirt
scha
ft
Rec
ht
Ele
ktro
tech
nik
Ges
taltu
ngs-
u.
Med
ient
echn
ik
Med
ient
echn
ik
Mec
hatro
nik
Che
mie
tech
nik
Bio
tech
nolo
gie
Ern
ähru
ng
Soz
ialw
isse
nsch
afte
n
Pol
itikw
isse
nsch
aft
Päd
agog
ik
Psy
chol
ogie
Ges
undh
eit
Arc
hite
ktur
Mus
ik
Son
stig
e 1)
Gesamt-summe
im Fach
Deutsch 0
Englisch 0
Mathematik 0
Physik 0
Chemie 0
Biologie 0
Französisch 0
Spanisch 0
Politikwissenschaft 0
Geografie 0
Informationstechnik 0
Informatik 0
Sport 0
Gesamtsumme im Fach
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Hinweise zum Ausfüllen der Matrix sowie der SummenfelderMit Hilfe der stark umrandeten Felder ist die Richtigkeit der Eintragungen wie folgt zu prüfen:1. Schritt: Summenbildung der einzelnen Zeilen - Eintragung der Ergebnisse im Feld rechts neben der Zeile2. Schritt: Summenbildung der einzelnen Spalten - Eintragung der Ergebnisse unterhalb der Spalte3. Schritt: Summenbildung aller Felder aus der Gesamtsummenzeile und der Gesamtsummenspalte - Eintragung des Ergebnisses in das
Feld "Insgesamt". Dieser Wert muß doppelt so groß wie die Zahl der Schüler sein, die Kurse belegt haben.OSZ2
Nummer der Schule lt. Schulverzeichnis
BSN
Schulzweig ..................................... 36
Schülergruppe ................................. 23
Telefon:
Fax: Kurshalbjahr .................................................... 1
Statistik für das Schuljahr 2016/17 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen:
Stichtag: 04. Oktober 2016Abteilungsleiter/in - Datum und Unterschrift -
Rückgabetermin: 10. Oktober 2016
männlich weiblich
F018 F019
2. Belegungen in Grundkursen Fach männlich weiblich männlich weiblich
Deutsch ........................................... G01 G02 Rechnungsw. u. Contr. ........... G63 G64
Englisch ........................................... G03 G04 G61 G62
Französisch ..................................... G05 G06 G67 G68
Latein ............................................... G07 G08 Physiktechnik ......................... G69 G70
Russisch .......................................... G09 G10 G71 G72
Spanisch .......................................... G11 G12 G29 G30
Musik ............................................... G53 G54 Lebensmitteltechnik ................ G91 G92
Kunst ............................................... G55 G56 G65 G66
Darstellendes Spiel .......................... G51 G52 G73 G74
Politikwissenschaft ........................... G17 G18 G75 G76
G13 G14 G41 G42
G15 G16 G45 G46
Mathematik ...................................... G21 G22 Psychologie ............................ G47 G48
Physik .............................................. G23 G24 Pädagogik .............................. G43 G44
Chemie ............................................ G25 G26 G89 G90
Biologie ............................................ G27 G28 G93 G94
Informatik ......................................... G57 G58 G95 G96
Sport Theorie ................................... G77 G78 G97 G98
Sport Praxis ..................................... G79 G80
ErläuterungenDie Fächerwahlen der Schüler sind nach Kurshalbjahren, in denen sie sich nach der VO-GO befinden, zu erfassen und nicht nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kursen, d.h. Schüler eines Kurses, der für verschiedene Kurshalbjahre eingerichtet wurde, sind getrennt auf den Bogen der entsprechenden Kurshalbjahre aufzuführen. Für jedes Kurshalbjahr ist ein gesondertes Blatt zu benutzen. In die einzelnenFelder und in die Summen der Matrix sind nur Schüler der berichtenden Schule aufzunehmen.
1) In die Leerzeilen können weitere Fächer eingetragen werden.
.................................1) ...........
Biologietechnik .......................
Geschichte .......................................
Geografie .........................................
.................................1) ...........
.................................1) ...........
.................................1) ...........
Regenerative Engeriet. ...........
Recht ......................................
Automatisierungst. ..................
Philosopie ...............................
Engerietechnik ........................
Wirtschaft ...............................
Chemietechnik ........................
Sozialwissenschaften .............
Fach
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und WissenschaftSenBildJugWiss - I C 2.4Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin-Mitte
Telefon: 90227 6394 oder 5722intern: (9227) 6394 oder 5722
Statistischer Erhebungsbogen über Belegungen in Grund- und Leistungskursen in der Qualifikationsphase der Beruflichen Gymnasien
1. Zahl der Schüler im 1. Kurshalbjahr
Berufsfeld (bitte auswählen)
Die Signierkästchen sind rechtsbündig und ohne führende Nullen auszufüllen! Signierkästchen von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen.
OSZ1
Nummer der Schule lt. Schulverzeichnis
BSN
Schulzweig ..................................... 36
Schülergruppe ................................. 25
Telefon:
Fax: Kurshalbjahr .................................................... 3
Statistik für das Schuljahr 2016/17 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen:
Stichtag: 04. Oktober 2016Abteilungsleiter/in - Datum und Unterschrift -
Rückgabetermin: 10. Oktober 2016
männlich weiblich
F018 F019
2. Belegungen in Grundkursen Fach männlich weiblich männlich weiblich
Deutsch ........................................... G01 G02 Rechnungsw. u. Contr. ........... G63 G64
Englisch ........................................... G03 G04 G61 G62
Französisch ..................................... G05 G06 G67 G68
Latein ............................................... G07 G08 Physiktechnik ......................... G69 G70
Russisch .......................................... G09 G10 G71 G72
Spanisch .......................................... G11 G12 G29 G30
Musik ............................................... G53 G54 Lebensmitteltechnik ................ G91 G92
Kunst ............................................... G55 G56 G65 G66
Darstellendes Spiel .......................... G51 G52 G73 G74
Politikwissenschaft ........................... G17 G18 G75 G76
G13 G14 G41 G42
G15 G16 G45 G46
Mathematik ...................................... G21 G22 Psychologie ............................ G47 G48
Physik .............................................. G23 G24 Pädagogik .............................. G43 G44
Chemie ............................................ G25 G26 G89 G90
Biologie ............................................ G27 G28 G93 G94
Informatik ......................................... G57 G58 G95 G96
Sport Theorie ................................... G77 G78 G97 G98
Sport Praxis ..................................... G79 G80
ErläuterungenDie Fächerwahlen der Schüler sind nach Kurshalbjahren, in denen sie sich nach der VO-GO befinden, zu erfassen und nicht nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kursen, d.h. Schüler eines Kurses, der für verschiedene Kurshalbjahre eingerichtet wurde, sind getrennt auf den Bogen der entsprechenden Kurshalbjahre aufzuführen. Für jedes Kurshalbjahr ist ein gesondertes Blatt zu benutzen. In die einzelnenFelder und in die Summen der Matrix sind nur Schüler der berichtenden Schule aufzunehmen.
1) In die Leerzeilen können weitere Fächer eingetragen werden.
Fach
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und WissenschaftSenBildJugWiss - I C 2.4Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin-Mitte
Telefon: 90227 6394 oder 5722intern: (9227) 6394 oder 5722
Statistischer Erhebungsbogen über Belegungen in Grund- und Leistungskursen in der Qualifikationsphase der Beruflichen Gymnasien
1. Zahl der Schüler im 3. Kurshalbjahr
Berufsfeld (bitte auswählen)
Die Signierkästchen sind rechtsbündig und ohne führende Nullen auszufüllen! Signierkästchen von Merkmalen, für die keine Angaben zu machen sind oder wo die Angabe gleich Null ist, bleiben leer und sind weder mit Nullen auszufüllen noch mit Entwertungsstrichen zu versehen.
Recht ......................................
Automatisierungst. ..................
Philosopie ...............................
Engerietechnik ........................
Wirtschaft ...............................
Chemietechnik ........................
Sozialwissenschaften .............
.................................1) ...........
Biologietechnik .......................
Geschichte .......................................
Geografie .........................................
.................................1) ...........
.................................1) ...........
.................................1) ...........
Regenerative Engeriet. ...........
OSZ1
90227-6394 oder 5722
9227-6394 oder 572290227-5027
Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 2015/2016Rückgabetermin: 30.09.2016
bitte auswählenbitte auswählen
Auszubildende bitte auswählen Schülergruppe
1. Abgänger nach der Qualifikation 1.1 Abgänger mit Abschlusszeugnis (Absolventen)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Auszubildende 020 021 022 023 024 025
2. Von den Abgängern mit Abschluss erwarben zusätzliche allgemein bildende Schulabschlüsse2.1. Berufsbildungsreife BBR (ehemals Haupschulabschluss)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Auszubildende 100 101 102 103 104 105
männlich weiblich männlich weiblich2001 und
später 200 201 1996 210 211
2000 202 203 1995 212 213
1999 204 205 1994 214 215
1998 206 207 1993 216 217
1997 208 2091992 und
früher 218 219
2.2 erweiterte Berufsbildungsreife eBBR (ehemals erweiterter Haupschulabschluss)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Auszubildende 110 111 112 113 114 115
männlich weiblich männlich weiblich2001 und
später 300 301 1996 310 311
2000 302 303 1995 312 313
1999 304 305 1994 314 315
1998 306 307 1993 316 317
1997 308 3091992 und
früher 318 319
2.3 Mittlerer Schulabschluss MSA
davon mit Geburtsjahr insgesamt (eBBR Berufsbildungsreife)
Bildungsgang
Berufsbildungsreife MSA (ehemals Mittlerer Schulabschluss)
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
davon mit Geburtsjahr insgesamt (BBR Berufsbildungsreife)
Bildungsgang
Berufsbildungsreife eBBR (ehemals erweiterter Haupschulabschluss)
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Bildungsgang
Berufsbildungsreife BBR (ehemals Haupschulabschluss)
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Erhebungsbogen für Berufsschulen (einschließlich Berufsschulen mit sonderpäd. Aufgaben) Auszubildende Hier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 05. Oktober 2015 gemeldet wurden, zu berichten.
BSN (Schulnummer)SchulnameSchulzweigBerufsfeld
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 2015/2016
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und WissenschaftSenBildJugWiss - I C 2.4
Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin-MitteTelefon:intern: Fax:
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Auszubildende 120 121 122 123 124 125
männlich weiblich männlich weiblich2001 und
später 400 401 1996 410 411
2000 402 403 1995 412 413
1999 404 405 1994 414 415
1998 406 407 1993 416 417
1997 408 4091992 und
früher 418 419
2.4 Fachhochschulreife FHR
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Auszubildende 130 131 132 133 134 135
männlich weiblich männlich weiblich1997 und
später 508 509 1991 520 521
1996 510 511 1990 522 523
1995 512 513 1989 524 525
1994 514 515 1988 526 527
1993 516 5171987 und
früher 528 529
1992 518 519
2.5 Allgemeine Hochschulreife AHR
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Auszubildende 140 141 142 143 144 145
männlich weiblich männlich weiblich1997 und
später 608 609 1991 620 621
1996 610 611 1990 622 623
1995 612 613 1989 624 625
1994 614 615 1988 626 627
1993 616 6171987 und
früher 628 629
1992 618 619
3. Abgänger mit Abgangszeugnis am Ende des Bildungsganges
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Auszubildende 030 031 032 033 034 035
4. Abgänger mit Abgangszeugnis/ Zeugnis im Laufe des Bildungsganges (Abbrecher)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Auszubildende 040 041 042 043 044 045
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer
davon mit Geburtsjahr insgesamt (AHR Allgemeiner Hochschulreife)
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer
davon mit Geburtsjahr insgesamt (FHR Fachhochschulreife)
Bildungsgang
Allgemeine Hochschulreife AHR
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
davon mit Geburtsjahr insgesamt (MSA mittlerer Schulabschluss)
Bildungsgang
Fachhochschulreife FHR
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Statische Angaben über beurlaubte Schüler und Kontrollschüler im Schuljahr 2016/175. Kontrollschüler
Beurlaubte Schüler: 750
6. Schüler in Splitterberufen, die eine Berufsschule im übrigen Bundesgebiet besuchen, nach Ausbildungsberufen
bitte einsetzen
751 756
752 757
753 758
754 759
755 760
761 766
762 767
763 768
764 769
765 770
Schüler insgesamt
Schüler insgesamt
90227-6394 oder 5722
9227-6394 oder 5722
90227-5027
Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 2015/2016
bitte auswählenbitte auswählenbitte auswählen Schülergruppe
IBA
1. Abgänger nach der Qualifikation 1.1 Abgänger mit Abschlusszeugnis (Absolventen)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 020 021 022 023 024 025
2. Von den Abgängern mit Abschluss erwarben zusätzliche allgemein bildende Schulabschlüsse2.1. Berufsbildungsreife BBR (ehemals Haupschulabschluss)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 100 101 102 103 104 105
männlich weiblich männlich weiblich2001 und
später 200 201 1996 210 211
2000 202 203 1995 212 213
1999 204 205 1994 214 215
1998 206 207 1993 216 217
1997 208 2091992 und
früher 218 219
2.2 erweiterte Berufsbildungsreife eBBR (ehemals erweiterter Haupschulabschluss)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 110 111 112 113 114 115
männlich weiblich männlich weiblich2001 und
später 300 301 1996 310 311
2000 302 303 1995 312 313
1999 304 305 1994 314 315
1998 306 307 1993 316 317
1997 308 3091992 und
früher 318 319
Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 2015/2016
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und WissenschaftSenBildJugWiss - I C 2.4
Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin-MitteTelefon:intern: Fax:
Erhebungsbogen für Berufsschulen (einschließlich Berufsschulen mit sonderpäd. Aufgaben) BGJ und berufsvorbereitende LehrgängeHier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 05. Oktober 2015 gemeldet wurden, zu berichten.
BSN (Schulnummer)SchulnameSchulzweigBerufsfeld
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Bildungsgang
Berufsbildungsreife BBR (ehemals Haupschulabschluss)
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
davon mit Geburtsjahr insgesamt (BBR Berufsbildungsreife)
Bildungsgang
Berufsbildungsreife eBBR (ehemals erweiterter Haupschulabschluss)
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
davon mit Geburtsjahr insgesamt (eBBR Berufsbildungsreife)
2.3 Mittlerer Schulabschluss MSA
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 120 121 122 123 124 125
männlich weiblich männlich weiblich2001 und
später 400 401 1996 410 411
2000 402 403 1995 412 413
1999 404 405 1994 414 415
1998 406 407 1993 416 417
1997 408 4091992 und
früher 418 419
3. Abgänger mit Abgangszeugniseugnis am Ende des Lehrganges
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 030 031 032 033 034 035
4. Abgänger mit Abgangszeugnis/ Zeugnis im Laufe des Lehrgangs (Abbrecher)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 040 041 042 043 044 045
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
davon mit Geburtsjahr insgesamt (MSA mittlerer Schulabschluss)
Bildungsgang
Berufsbildungsreife MSA (ehemals Mittlerer Schulabschluss)
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
90227-6394 oder 5722
9227-6394 oder 572290227-5027
Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 2015/2016
Berufsfachschule bitte auswählenbitte auswählenbitte auswählen Schülergruppebitte auswählenbitte auswählenbitte auswählenbitte auswählen
1. Abgänger nach der Qualifikation 1.1 Abgänger mit Abschlusszeugnis (Absolventen)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 020 021 022 023 024 025
2. Von den Abgängern mit Abschluss erwarben zusätzliche allgemein bildende Schulabschlüsse2.1 erweiterte Berufsbildungsreife eBBR (ehemals erweiterter Haupschulabschluss)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 110 111 112 113 114 115
männlich weiblich männlich weiblich
300 301 1996 310 311
2000 302 303 1995 312 313
1999 304 305 1994 314 315
1998 306 307 1993 316 317
1997 308 3091992 und
früher 318 319
2.2 Mittlerer Schulabschluss MSA
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 120 121 122 123 124 125
männlich weiblich männlich weiblich
400 401 1996 410 411
2000 402 403 1995 412 413
1999 404 405 1994 414 415
BerufAbschlussprüfung
davon mit Geburtsjahr insgesamt (MSA mittlerer Schulabschluss)
2001 undspäter
davon mit Geburtsjahr insgesamt (eBBR Berufsbildungsreife)
Bildungsgang
Mittlerer Schulabschluss MSA
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
2001 undspäter
Bildungsgang
erweiterte Berufsbildungsreife eBBR (ehemals erweiterter Haupschulabschluss)
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 2015/2016
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Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin-MitteTelefon:intern: Fax:
Schulversuch IBAUnterrichtsform
Erhebungsbogen für BerufsfachschulenHier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 05. Oktober 2015 gemeldet wurden, zu berichten.
BSN (Schulnummer)SchulnameSchulzweigBerufsfeld
1998 406 407 1993 416 417
1997 408 4091992 und
früher 418 419
2.3 Fachhochschulreife FHR
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 130 131 132 133 134 135
männlich weiblich männlich weiblich
500 501 1993 516 517
2000 502 503 1992 518 519
1999 504 505 1991 520 521
1998 506 507 1990 522 523
1997 508 509 1989 524 525
1996 510 511 1988 526 527
1995 512 5131987 und
früher 528 529
1994 514 515
2.4 Allgemeine Hochschulreife AHR
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 140 141 142 143 144 145
männlich weiblich männlich weiblich
600 601 1993 616 617
2000 602 603 1992 618 619
1999 604 605 1991 620 621
1998 606 607 1990 622 623
1997 608 609 1989 624 625
1996 610 611 1988 626 627
1995 612 6131987 und
früher 628 629
1994 614 615
3. Abgänger mit Abgangszeugniseugnis am Ende des Bildungsganges
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 030 031 032 033 034 035
4. Von den Abgängern mit Abgangszeugnis erwarben zusätzliche allgemein bildende Schulabschlüsse4.1 erweiterte Berufsbildungsreife eBBR (ehemals erweiterter Haupschulabschluss)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 150 151 152 153 154 155
erweiterte Berufsbildungsreife eBBR (ehemals erweiterter Haupschulabschluss)
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache
davon mit Geburtsjahr insgesamt (AHR Allgemeine Hochschulreife)
AusländerBildungsgang
davon mit Geburtsjahr insgesamt (FHR Fachhochschulreife)
Bildungsgang
Allgemeine Hochschulreife AHR
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer
2001 undspäter
Bildungsgang
Fachhochschulreife FHR
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
2001 undspäter
männlich weiblich männlich weiblich
800 801 1996 810 811
2000 802 803 1995 812 813
1999 804 805 1994 814 815
1998 806 807 1993 816 817
1997 808 8091992 und
früher 818 819
4.2 Mittlerer Schulabschluss MSA
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 160 161 162 163 164 165
männlich weiblich männlich weiblich
900 901 1996 910 911
2000 902 903 1995 912 913
1999 904 905 1994 914 915
1998 906 907 1993 916 917
1997 908 9091992 und
früher 918 919
5. Abgänger mit Abgangszeugnis/ Zeugnis im Laufe des Bildungsganges (Abbrecher)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
0 040 041 042 043 044 045
davon mit Geburtsjahr insgesamt (MSA mittlerer Schulabschluss)
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
davon mit Geburtsjahr insgesamt (eBBR Berufsbildungsreife)
Bildungsgang
Mittlerer Schulabschluss MSA
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer
2001 undspäter
2001 undspäter
90227-6394 oder 5722
9227-6394 oder 572290227-5027
Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 2015/2016
Berufsoberschule bitte auswählenbitte auswählenbitte auswählen
Berufsoberschüler bitte auswählen Schülergruppebitte auswählen
1. Abgänger nach der Qualifikation 1.1 Abgänger mit bestandener Abschlussprüfung nach Fachrichtungen und Geburtsjahren
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Berufsoberschüler 020 021 022 023 024 025
männlich weiblich männlich weiblich1997 und 068 069 1990 082 083
1996 070 071 1989 084 085
1995 072 073 1988 086 087
1994 074 075 1987 088 089
1993 076 077 1986 090 091
1992 078 079 1985 092 093
1991 080 0811984 und
früher 094 095
2. Von den Schülern mit bestandener Abschlussprüfung erwarben zusätzliche allgemein bildende Schulabschlüsse2.1 Fachhochschulreife (FHR)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Berufsoberschüler 130 131 132 133 134 135
2.2 Allgemeine Hochschulreife (AHR)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Berufsoberschüler 140 141 142 143 144 145
3. Abgänger mit Abgangszeugnis am Ende des Bildungsganges
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Berufsoberschüler 030 031 032 033 034 035
Fachrichtung BOS
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Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin-MitteTelefon:intern: Fax:
Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 2015/2016Erhebungsbogen für Berufsoberschulen
Hier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 05. Oktober 2015 gemeldet wurden, zu berichten.
BSN (Schulnummer)SchulnameSchulzweig
davon mit Geburtsjahr insgesamt
Bildungsgang BOS
Unterrichtsform
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Bildungsgang
Hochschulreife AHR
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Bildungsgang
Fachhochschulreife FHR
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
4. Abgänger mit Abgangszeugnis/ Zeugnis im Laufe des Bildungsganges (Abbrecher)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Berufsoberschüler 040 041 042 043 044 045
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
90227-6394 oder 5722
9227-6394 oder 572290227-5027
Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 2015/2016
Fachoberschule bitte auswählenFachoberschüler bitte auswählen
bitte auswählenbitte auswählenbitte auswählen
1. Abgänger nach der Qualifikation 1.1 Abgänger mit bestandener Abschlussprüfung nach Fachrichtung und Geburtsjahren
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Fachoberschüler 020 021 022 023 024 025
männlich weiblich männlich weiblich1997 und 068 069 1990 082 083
1996 070 071 1989 084 085
1995 072 073 1988 086 087
1994 074 075 1987 088 089
1993 076 077 1986 090 091
1992 078 079 1985 092 093
1991 080 0811984 und
früher 094 095
2. Von Nichtschülern erworbene Fachhochschulreife (Fremdenprüfung)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Fachoberschüler 050 051 052 053 054 055
3. Abgänger ohne bestandene Abschlussprüfung am Ende des Bildungsganges
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Fachoberschüler 030 031 032 033 034 035
4. Von den Abgängern ohne bestandene Abschlussprüfung erwarben zusätzliche allgemein bildende Schulabschlüsse4.1 Mittlerer Schulabschluss MSA
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
davon mit Geburtsjahr insgesamt
Bildungsgang FOSUnterrichtsform
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Fachrichtung FOS
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Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin-MitteTelefon:intern: Fax:
Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 2015/2016Erhebungsbogen für Fachoberschulen
Hier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 05. Oktober 2015 gemeldet wurden, zu berichten.
BSN (Schulnummer)SchulnameSchulzweigSchülergruppe
Bildungsgang
Mittlerer Schulabschluss MSA
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Fachoberschüler 160 161 162 163 164 165
5. Abgänger mit Abgangszeugnis/ Zeugnis im Laufe des Bildungsganges (Abbrecher)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Fachoberschüler 040 041 042 043 044 045
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
90227-6394 oder 57229227-6394 oder 572290227-5027
Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 2015/2016
Fachschulen bitte auswählenbitte auswählen
Fachschüler bitte auswählen Schülergruppebitte auswählenbitte auswählen
1. Abgänger nach der Qualifikation 1.1 Abgänger mit Abschlusszeugnis (Absolventen)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Fachschüler 020 021 022 023 024 025
2.
2.1 Mittlerer Schulabschluss MSA
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Fachschüler 120 121 122 123 124 125
männlich weiblich männlich weiblich1998 und 406 407 1991 420 421
1997 408 409 1990 422 423
1996 410 411 1989 424 425
1995 412 413 1988 426 427
1994 414 415 1987 428 429
1993 416 417 1986 430 431
1992 418 419 1985 432 433
2.2 Fachhochschulreife FHR
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Fachschüler 130 131 132 133 134 135
männlich weiblich männlich weiblich1998 und 506 507 1991 520 521
1997 508 509 1990 522 523
1996 510 511 1989 524 525
Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 2015/2016
Von den Absolventen (bestandene Prüfung) haben einen zusätzlich allgemein bildende Schulabschluss (MSA - Mittlerer Schulabschluss oder FHR Fachhochschulreife) gem. § 34 SchulG erworben
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Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin-MitteTelefon:intern: Fax:
UnterrichtsformBeruf
Erhebungsbogen für FachschulenHier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 05. Oktober 2015 gemeldet wurden, zu berichten.
BSN (Schulnummer)SchulnameSchulzweigBerufsfeld
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer
Berufsbildungsreife MSA (ehemals Mittlerer Schulabschluss)
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
Bildungsgang
davon mit Geburtsjahr insgesamt (FHR Fachhochschulreife)
davon mit Geburtsjahr insgesamt (MSA mittlerer Schulabschluss)
Bildungsgang
Fachhochschulreife FHR
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
1995 512 513 1988 526 527
1994 514 515 1987 528 529
1993 516 517 1986 530 531
1992 518 5191985 und
früher 532 533
3. Abgänger mit Abgangszeugniseugnis am Ende des Bildungsganges
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Fachschüler 030 031 032 033 034 035
4. Abgänger mit Abgangszeugnis/ Zeugnis im Laufe des Bildungsganges (Abbrecher)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
Fachschüler 040 041 042 043 044 045
darunterdarunter Schüler nichtdeutscher
Herkunftssprache darunter Ausländer
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer
Bildungsgang Schüler insgesamt
90227-6394 oder 57229227-6394 oder 572290227-5027
Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 2015/2016
Berufliches Gymnasium bitte auswählenbitte auswählen
E-Phase bitte auswählen Schülergruppe
1. Abgänger mit Abgangszeugnis am Ende des Schuljahres
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
E-Phase 030 031 032 033 034 035
2. Abgänger im Laufe des Schuljahres (Abbrecher)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
E-Phase 040 041 042 043 044 045
3.
männlich weiblich
2000 und später 702 703
1999 704 705
1998 706 707
1997 708 709
1996 710 711
1995 712 713
1994 714 715
1993 716 717
1992 und früher 718 719
darunterdarunter Schüler nichtdeutscher
Herkunftssprache darunter Ausländer
Erhebungsbogen für die Einführungsphase Berufliche GymnasienHier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 05. Oktober 2015 gemeldet wurden, zu berichten.
BSN (Schulnummer)SchulnameSchulzweigBerufsfeld
Bildungsgang Schüler insgesamt
Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 2015/2016
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und WissenschaftSenBildJugWiss - I C 2.4
Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin-MitteTelefon:intern: Fax:
darunterdarunter Schüler nichtdeutscher
Herkunftssprache darunter Ausländer
Geburtsjahr E-Phase
Schulabgänger nach GeburtsjahrenDie Summen der hier gemachten Angaben müssen mit denen unter Punkt 1 und 2 übereinstimmen
Bildungsgang Schüler insgesamt
90227-6394 oder 57229227-6394 oder 572290227-5027
Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 2015/2016
Berufliches Gymnasium bitte auswählenbitte auswählen
1. und 2. Kurshalbjahr bitte auswählen Schülergruppe
1. Abgänger mit Abgangszeugnis am Ende des Schuljahres
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
1. und 2. Kurshalbjahr 030 031 032 033 034 035
2. Abgänger im Laufe des Schuljahres (Abbrecher)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
1. und 2. Kurshalbjahr 040 041 042 043 044 045
3.
männlich weiblich
2000 und später 702 703
1999 704 705
1998 706 707
1997 708 709
1996 710 711
1995 712 713
1994 714 715
1993 716 717
1992 und früher 718 719
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer
Geburtsjahr
Abgänger mit Abgangszeugnis
Kursphase
Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 2015/2016
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und WissenschaftSenBildJugWiss - I C 2.4
Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin-MitteTelefon:intern: Fax:
Schulabgänger nach GeburtsjahrenDie Summen der hier gemachten Angaben müssen mit denen unter Punkt 1 und 2 übereinstimmen
darunter Ausländer
Erhebungsbogen für die Qualifikationsphase Berufliche GymnasienHier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 05. Oktober 2015 gemeldet wurden, zu berichten.
BSN (Schulnummer)SchulnameSchulzweigBerufsfeld
90227-6394 oder 57229227-6394 oder 572290227-5027
Stichtag: Letzter Schultag des Schuljahres 2015/2016
Berufliches Gymnasium bitte auswählenbitte auswählen
3. und 4. Kurshalbjahr bitte auswählen Schülergruppe
1. Abgänger mit Abschlusszeugnis (Absolventen)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
020 021 022 023 024 025
männlich weiblich männlich weiblich
2000 und später 062 063 1995 072 073
1999 064 065 1994 074 075
1998 066 067 1993 076 077
1997 068 069 1992 und früher 078 079
1996 070 071
2. Abgänger mit Abgangszeugnis am Ende des Schuljahres
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
3. und 4. Kurshalbjahr 030 031 032 033 034 035
3. Abgänger im Laufe des Schuljahres (Abbrecher)
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
3. und 4. Kurshalbjahr 040 041 042 043 044 045
4.
männlich weiblich
2000 und später 702 703
Geburtsjahr
Kurshalbjahr
Allgemeine Hochschulreife AHR
Schüler insgesamtdarunter
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Ausländer
4. Kurshalbjahr
davon mit Geburtsjahr insgesamt
Bildungsgang Schüler insgesamt
darunter
darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer
Abgänger mit Abgangszeugnis
darunter Ausländer
Kursphase
Schulabgänger nach GeburtsjahrenDie Summen der hier gemachten Angaben müssen mit denen unter Punkt 2. und 3. übereinstimmen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und WissenschaftSenBildJugWiss - I C 2.4
Bernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin-MitteTelefon:intern: Fax:
Abgänger im Laufe und am Ende des Schuljahres 2015/2016Erhebungsbogen für die Qualifikationsphase Berufliche Gymnasien
Hier ist über alle Schüler/innen, die zum Stichtag 05. Oktober 2015 gemeldet wurden, zu berichten.
BSN (Schulnummer)SchulnameSchulzweigBerufsfeld
Bildungsgang Schüler insgesamtdarunter
darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache
1999 704 705
1998 706 707
1997 708 709
1996 710 711
1995 712 713
1994 714 715
1993 716 717
1992 und früher 718 719
5. Von den Abgängern erreichten den schulischen Teil der Fachhochschulreife
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
3. und 4. Kurshalbjahr 190 191 192 193 194 195
Bildungsgangdarunter
darunter Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache darunter Ausländer
Schüler insgesamt
Schulischer Teil der Fachhochschulreife
- B25 -
Teil B Erläuterung der zu erhebenden Merkmale
- B27 -
Schulgrunddaten Unterrichtsverpflichtung laut Vollbeschäftigung (nur Schulen in freier Trägerschaft!) Diese Daten werden nicht über die definierten Schnittstellendateien geliefert. Die Ergänzung muss deshalb direkt in ZENSOS erfolgen. ZENSOS- Bereich: Schulgrunddaten Schulen in freier Trägerschaft legen durch Angabe der Wochenpflichtstunden laut Vollbeschäftigung in den Schulgrunddaten fest, wie hoch die Unterrichtsverpflichtung ist, die die Lehrkräfte bzw. das sonstige pädagogische Personal der Schule bei Vollbeschäftigung wöchentlich zu leisten hätten. Zur Auswahl stehen die folgenden drei Kategorien:
• Grundschule und Primarstufe der Gesamt- und Oberschule (Standardwert: 27 Unterrichtsstunden),
• übrige Schulformen (Standardwert: 25 Unterrichtsstunden) und • als sonstiges pädagogisches Personal (Standardwert: 40 Zeitstunden).
Bildungsgänge in den Jahrgangsstufen (nur Obers chulen .) Diese Daten werden nicht über die definierten Schnittstellendateien geliefert. Die Ergänzung muss deshalb direkt in ZENSOS erfolgen. ZENSOS- Bereich: Schulgrunddaten Geben Sie bitte an, welche Bildungsgänge in den Jahrgangstufen 7 bis 13 an der Schule vorhanden sind.
- B28 -
Alle nachfolgend aufgeführten Merkmale, die die Schule als Ganzes betreffen, gelten für allgemeinbildende Schulen. Schwimmunterricht Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei DSnnnnnn.TXT (KOMPLEX=4) geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Schulgrunddaten). Wurde für die Schüler der Jahrgangsstufe 5 des aktuellen Schuljahres an dieser Schule in einem der bisher absolvierten Schuljahre oder in den Ferien Schwimmunterricht erteilt?
Entscheidend für die Beantwortung der Frage ist, ob der überwiegende Teil der Schüler der Jahrgangsstufe 5 des aktuellen Schuljahres in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. in den Ferien Schwimmunterricht an dieser Schule erhalten hat. Hinweis: Bei Schulformen ohne Jahrgangsstufen 1 bis 4 (z. B. LuBK an Gymnasien und Gesamtschulen) wird "Kein Schwimmunterricht erteilt" angegeben.
Zahl der Nichtschwimmer in der Jahrgangsstufe 5 des aktuellen Schuljahres
Schwimmen kann, wer ohne Pause und sicher mehr als 25 m schwimmend bewältigt. Jungen und Mädchen, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden als Nicht-schwimmer gezählt. Es ist die Zahl der Nichtschwimmer in der Jahrgangsstufe 5 des aktuellen Schuljahres getrennt nach Jungen und Mädchen zum Stichtag der Schuldatenerhebung anzugeben.
Zurückstellungen vom Schulbesuch (nur Schulen in öffentlicher Trägerschaft) Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei DSnnnnnn.TXT (KOMPLEX=6) geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Schulgrunddaten).
Gemeint ist die Zahl der schulpflichtigen Kinder, die im Anmeldeverfahren für das laufende Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden und derzeit eine Kita oder eine rehabilitative Frühförderung besuchen. Zurückstellungen werden nur durch die örtlich zuständige Schule in öffentlicher Träger-schaft (in der Regel Grundschule) erhoben, das heißt Förderschulen melden keine Zurückstellungen. Eine Ausnahme bildet die Bauhausschule Cottbus. Es sind durch die örtlich zuständige Grundschule alle Kinder zu erfassen, für die die Zurückstellung entschieden wurde. Somit gilt die Eintragung auch für die Kinder, deren Eltern beabsichtigen, ihre Kinder später in eine andere als die örtlich zuständige Schule z. B. in eine Grundschule in freier Trägerschaft oder in eine Förderschule einzuschulen. Tragen Sie die Zahl der Zurückstellungen bitte getrennt nach Jungen und Mädchen ein.
- B29 -
Schulsportarbeitsgemeinschaften - SAG Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei DSnnnnnn.TXT (KOMPLEX=5) geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Schulgrunddaten). Hinweis: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet.
Sportart und Kategorie der SAG Die Sportarten sind dem Schlüssel 2 zu entnehmen, die Kategorien dem Schlüssel 3. Anzahl der SAG Geben Sie für die einzelnen Sportarten und Kategorien bitte die Anzahl der Schulsportarbeitsgemeinschaften an. Die Zahl der teilnehmenden Schüler muss nicht erfasst werden.
- B30 -
Klassen Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei KLnnnnnn.TXT geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS - Bereich: Klassen) Hinweis: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet. Klassenname
Bitte tragen Sie die von dieser Schule ständig verwendeten Klassennamen ein. Dabei können Sie bis zu 10 Stellen nutzen. Werden von dieser Schule Klassennamen mit mehr als 10 Stellen verwendet, bilden Sie bitte sinnvolle Abkürzungen. Die von der Schule/Einrichtung verwendeten Klassennamen müssen in allen Software-produkten unter Beachtung der Groß- und Kleinschreibung gleich sein. Für jede an der Schule vorhandene Klasse ist ein Klassenname anzugeben bzw. zu bilden. Auch für Schüler, die nur in Kursen unterrichtet werden, müssen Klassennamen, besser Jahrgangsnamen, gebildet werden. Dabei spielt die Anzahl der Jahrgangsnamen keine Rolle. Hinweis: Für Schüler der Jahrgangsstufe 10 an Gymnasien sind Klassen zu bilden. Bitte beachten Sie, dass der verwendete Klassenname nicht völlig identisch mit einem Jahrgangsschlüssel (Schlüssel 11) sein darf und jeder Klassenname eindeutig sein muss. Beispiel: Gültige Klassennamen sind 01a, 10B, Maler13 – nicht erlaubt wären 01, 10, 13.
Art der Klasse
Bitte wählen Sie die entsprechende Art der Klasse aus. Eine Klasse mit der Art der Klasse "Regelklasse mit flexibler Eingangsphase" ist zu erfassen, wenn eine Genehmigung für Einrichtung von FLEX-Klassen vorliegt und nur Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 dieser Klasse zugeordnet sind (§ 9 GV). Klassen, denen auch Schüler der Jahrgangsstufe 3 zugeordnet sind, sind jahrgangsübergreifende Klassen und keine Klassen mit flexibler Eingangsphase. Für Klassen bzw. Jahrgänge, in denen Schüler lernen, welche die allgemeine Hochschulreife (12-jährig) an Gesamtschulen erreichen möchten, ist für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 als Art der Klasse "09" und für die Jahrgangsstufen 11 und 12 die Art der Klasse "K9" zu verwenden.
Die Klassenarten enthält der Schlüssel 4. Hinweis: In den Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe ist für Schüler in Leistungs- und Begabungsklassen keine separate Kennzeichnung notwendig.
- B31 -
Kurse Diese Daten werden beim Import der Schnittstellendatei SKnnnnnn.TXT in ZENSOS erzeugt. Die Daten können aber auch manuell in ZENSOS erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Kurse). Die Kennzeichnung externer Kurse kann nur in ZENSOS erfolgen (ZENSOS-Bereich: Kurse). Hinweis: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet. Kursname
Der Kursname hat folgenden Aufbau: fajgkaggggggg Kursname-Teil Inhalt fa Schlüssel des Unterrichtsfaches (Schlüssel 6) jg Schlüssel des Jahrganges (Schlüssel 11) ka Schlüssel für die Art des Kurses (Schlüssel 5) ggggggg Kursbezeichnung (Parallelitätskennzeichen) - maximal 7 Zeichen
zur schulinternen Unterscheidung gleichartiger Kurse Bei der Verwendung der Schulverwaltungsprogramme mit Landeslizenz wird der Kursname (für die Schnittstellendatei SKnnnnnn.TXT) automatisch nach obiger Vorschrift gebildet. Bitte achten Sie in diesen Programmen auf die Verwendung der exakten Kursbezeichnung. Wird ein anderes Softwareprodukt verwendet, ist durch dieses der vollständige Kursname nach der Bildungsvorschrift zu erzeugen. Bei der manuellen Eingabe von Kursen in ZENSOS wird der Kursname automatisch nach obiger Vorschrift gebildet. Bei der Eingabe des Feldes Kursbezeichnung (siehe obige Vorschrift), also das schulinterne Parallelitätskennzeichen, ist insbesondere auf die schulinterne Unterscheidung von gleichartigen Kursen zu achten. Dabei beachten Sie bitte, dass der verwendete Kursname nicht völlig identisch mit einem Klassennamen sein darf. Dies kann nur auftreten, wenn kein Parallelitätskennzeichen verwendet wird. Hinweis: Für Schüler der Jahrgangsstufe 10 an Gymnasien sind Klassen zu bilden. Diesen Schülern können auch Grund- und Leistungskurse zugeordnet werden.
- B32 -
Externer Kurs (Kennzeichnung nur in ZENSOS möglich) Besuchen Schüler einen Kurs, der nicht in Verantwortung dieser Schule oder dieser Abteilung durchgeführt wird, ist dies ein externer Kurs. Für externe Kurse muss der Kursname verwendet werden, den die andere Schule (verantwortliche Schule)/ andere Abteilung (verantwortliche Abteilung) vergeben hat. Die Schulleitungen/Abteilungsleitungen der betroffenen Schulen/Abteilungen sind verpflichtet, den Kursnamen abzustimmen. Externe Kurse können nur in der ZENSOS-Erfassung als solche gekennzeichnet werden. Hinweise für Schulen des Zweiten Bildungsweges: Für Studierende im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife ist der Unterricht in den Jahrgangsstufen 9 und 10 in Kursen zu organisieren (ZBWV § 16 (1)). Für Studierende im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife sind Kursnamen zu bilden. Dabei muss je Fach ein Kursname gebildet werden. Hinweis zum Telekolleg: Der Kursname beginnt immer mit der Zeichenfolge KT79KT. In der anschließenden Kursbezeichnung (maximal 7 Zeichen) kann unter anderem das Unterrichtsfach eingetragen werden. Hinweis für den Zusatzkurs zum Erwerb der Fachhochschulreife (berufliche Schule): Zusatzkurse zum Erwerb der Fachhochschulreife legen Sie bitte immer an, auch wenn alle Schüler einer Klasse am Unterricht in einem Fach teilnehmen. Dieser Kurs ist dann in der Kursteilnahme des Schülers (belegte Kurse) einzutragen.
Fach
Die Unterrichtsfächer enthält der Schlüssel 6.
Jahrgang Bitte geben Sie den Jahrgang an, aus dem die meisten Schüler stammen, die an diesem Kurs teilnehmen. Die Jahrgänge enthält der Schlüssel 11.
- B33 -
Art des Kurses
Die Kursarten enthält der Schlüssel 5.
Beispiel: An einer Gesamtschule finden für die Schüler der Jahrgangsstufe 8 im Wahlpflicht-unterricht ab Jahrgangsstufe 7 zwei Kurse im Fach Biologie statt. Hierfür bilden die Schulverwaltungsprogramme zwei Kursnamen: BI08W701 und BI08W702. Die siebenten und achten Zeichen sind die Parallelitätskennzeichen, also Kurs 01 und Kurs 02. Ersatzschulen beachten zusätzlich den Teil D.
Externer Kurs (Kennzeichnung nur in ZENSOS möglich)
Handelt es sich um einen externen Kurs, legen Sie dies bitte durch Anklicken fest. Im Anschluss öffnen sich zusätzliche Eingabefelder. Externer Kurs an Schule Hier muss zwingend nach der Schule gesucht werden und die Schulnummer übernommen werden. ZENSOS bietet über eine Suche alle Schulen des Landes an. Abteilung Findet der externe Kurs an einem Oberstufenzentrum statt, wählen Sie bitte die entsprechende Abteilung aus, sonst bleibt die Abteilungsangabe auf "00" unverändert bestehen.
- B34 -
Schülerindividualdaten SID Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei SPnnnnnn.TXT geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Schüler). Hinweis: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet. Der Feldinhalt leer des Feldes Status (Staatsbürgerlicher Status) in der Schnittstellendatei SPnnnnnn.TXT wird in ZENSOS als Deutscher angezeigt. Für jeden Schüler dieser Schule ist ein Schülerindividualdatensatz zu erstellen. Schüler, die im aktuellen Schuljahr eine Schule im Ausland besuchen, sind ohne Teilnahme am Fremdsprachenunterricht und der belegten Kurse zu erfassen. Hinweis: Belegung von Merkmalen nach Unterbrechung der Ausbildung Eine Ausbildung kann zum Beispiel wegen Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehungs-urlaub usw. unterbrochen worden sein. Für das aktuelle Schuljahr erfassen Sie bitte den tatsächlich besuchten Bildungsgang, die Jahrgangsstufe und in beruflichen Bildungsgängen die Fachklasse. Für das vorangegangene Schuljahr geben Sie bitte den Bildungsgang und die Jahrgangsstufe an, welche vor der Unterbrechung besucht wurden. Klasse
Jeder Schüler ist einer Klasse zuzuordnen. Die Zuordnung erfolgt über die Auswahl des Klassennamens bzw. des Jahrgangsnamens für Schüler, die nur in Kursen unterrichtet werden. Der Klassenname bzw. Jahrgangsname muss in der Klassenliste enthalten sein.
Laufende Nummer (SKZ)
Jedem Schüler wird innerhalb der Schule oder Abteilung eine laufende Nummer zugeordnet. Diese identifiziert den Schüler in Verbindung mit dem Klassennamen. Die laufende Nummer wird in die Exportdateien übergeben.
Name, Vorname
Name und Vorname sind statistische Hilfsmerkmale. Sie werden nicht in der statistischen Auswertungsdatenbank gespeichert.
Geschlecht
Das Geschlecht des Schülers kann durch Anklicken ausgewählt werden. Geburtsdatum
Erfassen Sie das Geburtsdatum der Schüler bitte in der Form "tt.mm.jjjj".
- B35 -
Jahr der Ersteinschulung
Tragen Sie bitte das Jahr ("jjjj") ein, in dem der Schüler zum ersten Mal eine Schule besuchte. Wurde der Schüler zunächst eingeschult und dann vor Vollendung des 1. Schuljahres zurückgestellt und dann erneut eingeschult, zählt als Ersteinschulungsjahr das Jahr der erneuten Einschulung. Für Schüler der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 bis 13) wird das Ersteinschulungsjahr erhoben. Für Schüler in beruflichen Bildungsgängen und an Schulen des Zweiten Bildungsweges wird das Ersteinschulungsjahr nicht abgefragt.
Geburtsland
Für Schüler, die nicht in Deutschland geboren wurden, geben Sie bitte das Geburtsland an. Die Geburtsländer enthält der Schlüssel 9.
Jahr des Zuzugs nach Deutschland
Wenn ein Schüler nicht in Deutschland geboren wurde, geben sie bitte das Jahr des Zuzugs "jjjj" nach Deutschland an.
Wohnsitz
Geben Sie bei Schülern aus Brandenburg bitte die Wohngemeinde und bei Schülern aus anderen Bundesländern das Bundesland an, in dem sich die Hauptwohnung (§ 22 (2) BMG) befindet. Bei Schülern aus Berlin ist zudem die Angabe der Postleitzahl erforderlich. Falls der Hauptwohnsitz des Schülers nicht in Deutschland liegt, ist stattdessen der "gewöhnliche Aufenthaltsort" in Deutschland anzugeben. Eine Ausnahme gilt für Schüler, die in der Republik Polen wohnen und täglich die Grenze zum Besuch einer deutschen Schule passieren. Für sie geben Sie bitte "Polen" an. Hinweis: Bei Aufnahme in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Personen oder der Hilfe zur Erziehung (Heimerziehung) dienen, besteht keine Verpflichtung, den Schüler am Ort dieser Einrichtung anzumelden, solange dieser für eine andere Wohnung in der Bundesrepublik gemeldet ist (§ 32 BMG). Für die Angabe zählt in jedem Fall die Hauptwohnung. Die Angaben zum Wohnsitz enthalten die Schlüssel 7 und 8.
- B36 -
Status (Staatsbürgerlicher Status)
Ist ein Schüler (im Sinne dieser Statistik) Ausländer, Asylbewerber oder Flüchtling/Asylberechtigter, geben Sie bitte den entsprechenden Status an. Aussiedler sind wie "Deutsche" zu behandeln. Der Standard ist auf "Deutscher" in der Statusauswahl gesetzt. Ausländer Bei Schülern mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die weder Asylbewerber noch Flüchtling/Asylberechtigter sind, geben Sie bitte Ausländer an. Besitzt ein Schüler mehrere Staatsangehörigkeiten, von denen eine Deutsch ist, ist er im Sinne dieser Statistik kein Ausländer. Ist ein Schüler staatenlos oder ist seine Staatsangehörigkeit nicht geklärt, so ist er im Sinne dieser Statistik ein Ausländer. Asylbewerber Ein Schüler gilt als Asylbewerber, wenn er sich nach einem Asylantrag gemäß dem Asylverfahrensgesetz aufgrund einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Asylantrag rechtmäßig im Land aufhält. Flüchtling/Asylberechtigter Ein Schüler gilt im Sinne dieser Statistik als Flüchtling, wenn ihm die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Asylgesetz (AsylG) zuerkannt wurde oder wenn aus anderen humanitären oder staatlichen Interessen eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis oder Duldung besteht und er sich rechtmäßig im Land aufhält. Als Asylberechtigte gelten Schüler, die im Asylverfahren nach Artikel 16a des Grundgesetzes als asylberechtigt anerkannt wurden. Ersatzschulen beachten zusätzlich den Teil D.
Ausländische Staatsangehörigkeit
Geben Sie bei Ausländern, Asylbewerbern oder Flüchtlingen/Asylberechtigten bitte die Staatsangehörigkeit an. Die ausländischen Staatsangehörigkeiten enthält der Schlüssel 9.
Einzugliedernder im Sinne der Eingliederungsverordnung
Bitte geben Sie "Ja" an, wenn Folgendes zutrifft: Die Mutter- bzw. Verkehrssprache in der Familie des Schülers ist nicht Deutsch und der Schüler verfügt über keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, um am Regelunterricht erfolgreich teilnehmen zu können. Der Schüler hat deshalb einen Anspruch auf schulische Förderung laut Eingliederungsverordnung. Dabei ist die Staatsangehörigkeit ohne Belang. Der Förderanspruch laut Eingliederungsverordnung endet in der Regel für Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 nach maximal 2 ½ Jahren und für Schüler in den Jahrgangsstufen 4 bis 10 nach maximal 3 Jahren (§ 4 Abs. 2 und § 5 Abs.2). Nach diesen Zeiträumen ist ein Schüler üblicherweise nicht mehr als Einzugliedernder zu kennzeichnen.
- B37 -
Nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie
Wird in der Familie überwiegend nicht deutsch gesprochen, geben Sie bitte die üblicherweise in der Familie gesprochene Sprache bzw. Sprachgruppe an. Die Verkehrssprache bzw. Sprachgruppe enthält der Schlüssel 22.
Aufnahme an dieser Schule (allgemeinbildende Bildungsgänge)
Bitte tragen Sie ein, seit wann der Schüler diese Schule in einem allgemeinbildenden Bildungsgang besucht. In der Regel ist dies das Datum des Schuljahresbeginns. Die Datumsangabe hat folgende Form: "tt.mm.jjjj". Hinweis: Für Schüler in beruflichen Bildungsgängen wird kein Aufnahmedatum erhoben.
Vorangegangenes Schuljahr
Jahrgang
Geben Sie bitte für alle Schüler die Jahrgangsstufe an, die diese jeweils zu Beginn des vorangegangenen Schuljahres besucht haben. Die Jahrgänge enthält der Schlüssel 11. Hinweis: Hat ein Schüler im vorangegangenen Schuljahr keine Schule oder eine Ausbildungsstätte des Gesundheitswesens besucht, nehmen Sie bitte keine Eintragung vor.
Bildungsgang
Geben Sie bitte für alle Schüler den Bildungsgang an, den diese Schüler jeweils zu Beginn des vorangegangenen Schuljahres besucht haben. Die Bildungsgänge enthält der Schlüssel 12. Hinweis: Hat ein Schüler im vorangegangenen Schuljahr keine Schule oder eine Ausbildungsstätte des Gesundheitswesens besucht, erfolgt keine Eintragung.
- B38 -
Herkunftsschulform (berufliche Schule/Zweiter Bildungsweg) Tragen Sie bitte die Herkunftsschulform ein, die der Schüler zu Beginn (Stichtag des Vorjahres) des vorangegangenen Schuljahres besucht hat. Hat ein Schüler im vorangegangenen Schuljahr keine Schule besucht, muss die letzte besuchte Schulform angegeben werden. Ist diese Schulform nicht im Schlüssel 15 - Herkunftsschulform enthalten, nehmen Sie bitte eine Zuordnung zu den im Land Brandenburg vorhandenen Schulformen vor. Die Herkunftsschulform enthält der Schlüssel 15. Hinweis: War die letzte besuchte Schulform eine Universität, Hochschule oder Fachhochschule, erfassen Sie diese bitte unter der Ausprägung XS – sonstige Schule.
Jahr des letzten Schulbesuchs (berufliche Bildungsgänge)
Hat ein Schüler im vorangegangenen Schuljahr keine Schule besucht, muss das Jahr des letzten Schulbesuchs (Beginnjahr des Schuljahres) eingetragen werden. Keine Angabe erfolgt für Schüler, die im vorangegangenen Schuljahr eine Schule besucht haben.
Grundschulempfehlung - Bildungsgangempfehlung
Befindet sich ein Schüler im aktuellen Schuljahr in der Jahrgangsstufe 7, geben Sie für diesen Schüler bitte die Bildungsgangempfehlung an, unabhängig davon, ob er die Jahrgangsstufe 7 wiederholt, nicht versetzt wurde oder in die Jahrgangsstufe 7 versetzt wurde. Die Bildungsgangempfehlung wird für jeden Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 6 erteilt.
Die Grundschulempfehlungen enthält der Schlüssel 13. Hinweise: Für Schüler, die aus Schulen außerhalb des Landes Brandenburg kommen bzw. sich in Leistungs- und Begabungsklassen befinden, geben Sie bitte "ohne Bildungsgangempfehlung" an.
Bisher erreichter höchster schulischer Abschluss
Befindet sich ein Schüler an einer beruflichen Schule oder an einer Schule des Zweiten Bildungsweges, tragen Sie bitte den höchsten bisher erreichten schulischen Abschluss ein. Die schulischen Abschlüsse enthält der Schlüssel 14. Hinweis: Für Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen tragen Sie bitte die Angabe "sonstiger schulischer Abschluss" ein.
- B39 -
Bisher erreichter berufsbezogener Abschluss
Befindet sich ein Schüler an einer beruflichen Schule oder an einer Schule des Zweiten Bildungsweges, erfassen Sie für diesen Schüler bitte den bisher erreichten berufsbezogenen Abschluss. Ein anerkanntes berufliches Praktikum wird unter "ohne beruflichen Abschluss" eingeordnet. Die berufsbezogenen Abschlüsse enthält der Schlüssel 23.
Schulwechsel
Besuchte ein Schüler im vorangegangenen Schuljahr (Stichtag des Vorjahres) eine andere Schule als diese, erfassen Sie bitte den Schulwechsel. Hinweis: Schüler, die im Ausnahmefall einen Schulwechsel aus der Jahrgangsstufe 10 der Oberschule oder der Gesamtschule in die Jahrgangsstufe 10 an ein Gymnasium vollziehen, werden wie versetzte Schüler behandelt. Der Schulwechsel aus der Oberschule oder der Gesamtschule an ein Gymnasium ist im § 9 (2) der Sek–I–V vom 2. August 2007 geregelt. Es wird unterschieden zwischen:
Schulwechsel innerhalb des Landes Brandenburg Geben Sie bitte die 6-stellige Schulnummer der im vorangegangenen Schuljahr besuchten Schule des Landes Brandenburg an. Hinweis: Für Schüler an allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg, welche im vorangegangenen Schuljahr keiner Schule zugeordnet werden können und noch nie Schüler der eigenen Schule waren (z.B. Schüler war ein Schulverweigerer und soll im aktuellen Schuljahr wieder an den Schulbesuch herangeführt werden), tragen Sie bitte als Schulnummer "999999" ein. Hinweis: Für Schüler an beruflichen Schulen bzw. an Schulen des Zweiten Bildungsweges wird dieser Schulwechsel nicht erfasst. Schulwechsel aus einem anderen Bundesland Es ist die Herkunftsschulform der Schule des anderen Bundeslandes anzugeben. Ist diese Schulform nicht im Schlüssel 15 - Herkunftsschulform enthalten, so ist eine Einordnung zu der im Land Brandenburg vorhandenen Schulformen vorzunehmen. Weiterhin ist das Bundesland auszuwählen, in welchem der Schüler die Schule besuchte. Die Herkunftsschulformen enthält der Schlüssel 15. Die Bundesländer enthält der Schlüssel 8. Hinweis: Für Schüler an beruflichen Schulen bzw. an Schulen des Zweiten Bildungsweges erfassen Sie bitte nur das Bundesland.
- B40 -
Schulwechsel aus dem Ausland Geben Sie bitte das Land an, in dem der Schüler im vorangegangenen Schuljahr die Schule besuchte. Für die Länder gilt der Schlüssel 9 (ausländische Staatsangehörigkeit/Geburtsland) sinngemäß.
Schulbesuch im aktuellen Schuljahr Jahrgang
Es ist die vom Schüler in diesem Schuljahr besuchte Jahrgangsstufe anzugeben. Die Jahrgänge enthält der Schlüssel 11. Hinweise: Für Schüler in beruflichen Bildungsgängen geben Sie bitte die Jahrgangsstufe an, die dem Ausbildungsjahr des Schülers entspricht. Die maximale Jahrgangsstufe richtet sich nach der entsprechenden Ausbildungsordnung. Im Bildungsgang "Fachschule Sozialwesen" ist die Praktikumsphase als "3. Jahr" einzutragen. In den Bildungsgängen der Fachoberschule werden grundsätzlich die Jahrgänge 1. Jahr und 2. Jahr verwendet.
Bildungsgang
Geben Sie bitte den Bildungsgang an, den der Schüler in diesem Schuljahr besucht. Die Bildungsgänge enthält der Schlüssel 12. Hinweis: Den Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" und den Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" gibt es nur an Förderschulen bzw. in Förderklassen.
Zeitform
Bitte geben Sie die vom Schüler/Studierenden in diesem Schuljahr besuchte Zeitform an. Hinweis: Im Zweiten Bildungsweg ist die Zeitform "Vollzeit" anzugeben, wenn der Studierende sich im Bildungsgang "Nachträglicher Erwerb der allgemeinen Hochschulreife" befindet und ein regelmäßiger Besuch von Tagesunterricht erfolgt. Eine gleichzeitige Berufstätigkeit ist unzulässig. In allen anderen Fällen ist als Zeitform "Teilzeit" zu schlüsseln. Die Zeitform enthält der Schlüssel 24 für den Zweiten Bildungsweg bzw. der Schlüssel B aus dem Zusätzlichen Schlüsselverzeichnis für berufliche Schulen. Hinweis: Im Bildungsgang "Fachschule Sozialwesen" geben Sie für die Praktikumsphase bitte die Zeitform "Vollzeit" an.
- B41 -
Umschüler/Einstiegsqualifizierung
Mit diesem Merkmal wird für Schüler in beruflichen Bildungsgängen erfasst, ob der Schüler ein Umschüler, ein Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung (EQ) oder ein Auszubildender/Schüler ist. Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen sind für Ausbildungsbewerber/innen, die bis zum 30. September des aktuellen Schuljahres keine Ausbildungsstelle finden konnten sowie junge Menschen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind. Diesen jungen Menschen soll Gelegenheit geben werden, über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen bzw. zu vertiefen. Die EQ muss auf der Grundlage eines Vertrags im Sinne des §26 des BBiG mit dem Auszubildenden durchgeführt werden, in dem die Inhalte der EQ definiert werden, ebenso Kündigungsfristen, Vergütung und Zeugniserstellung. Sie muss auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des § 4 (1) BBiG, § 25 (1) Satz 1 HwO, des Seemannsgesetzes oder des Altenpflegegesetzes vorbereiten und sie muss in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt werden. Mindestens 70 Prozent der Gesamtzeit der Qualifizierungsmaßnahme muss im Betrieb durchgeführt werden. Gefördert wird die EQ nach § 54a SGB III.
Art der Wiederholung
Wiederholt ein Schüler eines allgemeinbildenden Bildungsganges im aktuellen Schuljahr die angegebene Jahrgangsstufe, geben Sie bitte die Art der Wiederholung an. Unterschieden wird zwischen freiwilliger Wiederholung und nicht versetzt. Hinweis: Für Schüler in beruflichen Bildungsgängen entfällt diese Angabe.
Fachklasse/Beruf
Die Fachklasse bzw. den Beruf enthält der Schlüssel 25.
Sitz der Ausbildungsstätte
Für die Bildungsgänge der Berufsschule (duale Berufsausbildung) ist für die regionale Zuordnung der Sitz der Ausbildungsstätte erforderlich. Befindet sich ein Schüler in einem derartigen Bildungsgang, geben Sie bitte die Gemeinde oder das Bundesland an. Liegt der Sitz der Ausbildungsstätte in Berlin ist zudem die Angabe der Postleitzahl erforderlich. Die regionale Zuordnung des Sitzes der Ausbildungsstätte enthalten die Schlüssel 7 und 8.
- B42 -
Art des sonderpädagogischen Förderbedarfs (sonderpädagogischer Förderschwerpunkt) Ist für einen Schüler durch ein Förderausschussverfahren sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden, geben Sie bitte die Art des sonderpädagogischen Förderbedarfs (sonderpädagogischer Förderschwerpunkt) an. Für Schüler mit mehr als einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt ist für die statistische Erfassung derjenige maßgebend, der den größten zeitlichen Anteil ausmacht. Die Arten des sonderpädagogischen Förderbedarfs (sonderpädagogischer Förder-schwerpunkt) enthält der Schlüssel 16. Hinweis: Für Schüler an Förderschulen oder in Förderschulklassen, welche sich im Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" befinden, geben Sie bitte zusätzlich einen der folgenden Arten des sonderpädagogischen Förderbedarfs an: - Lernen - Körperliche und motorische Entwicklung - Hören (differenziert nach Gehörlos und Schwerhörig) - Sehen (differenziert nach Blind und Sehbehindert) Hinweis: Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf "Lernen" im gemeinsamen Unterricht werden dem Bildungsgang der Grundschule (Primarstufe) oder den Bildungsgängen der Sekundarstufe I zugeordnet. Hinweis: Schüler mit in einem sonderpädagogischen Feststellungsverfahren festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im autistischen Verhalten werden durch das Merkmal Autismus (siehe Seite B43) gekennzeichnet. Hinweis: Für Studierende an Schulen des Zweiten Bildungsweges trifft dieser Eintrag nicht zu. Hinweis für Schulen, die am Pilotprojekt "Inklusive Grundschule" teilgenommen haben und für die eine Genehmigung vorliegt, in der "Anschlussphase" unter den Bedingungen des Pilotprojekts "Inklusive Grundschule" weiterzuarbeiten: Schüler mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten "Lernen", "sozial-emotionale Entwicklung" sowie "Sprache", die ein Feststellungsverfahren durchlaufen haben, werden wie bisher als Schüler im gemeinsamen Unterricht mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten "Lernen", "sozial-emotionale Entwicklung" oder "Sprache" (LES) erfasst. Schüler, die kein Feststellungsverfahren durchlaufen haben, aber eine förder-diagnostische Lernbegleitung in den Schwerpunkten LES erhalten, werden wie alle anderen Schüler als Regelschüler ohne sonderpädagogischen Förderschwerpunkt erfasst.
- B43 -
Autismus
Ist für einen Schüler in einem Feststellungsverfahren ein sonderpädagogischer Förderbedarf im autistischen Verhalten festgestellt worden, geben Sie bitte "Ja" an. Es ist zu beachten, dass die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im autistischen Verhalten gemäß Nr. 9 Abs. 2 der VV-SopV auf der Grundlage einer fachärztlichen Diagnose erfolgt. Hinweis: Weiterhin ist es möglich, für den Schüler einen gegebenenfalls weiteren durch ein Feststellungsverfahren festgestellten sonderpädagogischen Förderschwerpunkt anzugeben.
Schwere Mehrfachbehinderung
Eine schwere Mehrfachbehinderung liegt in der Regel dann vor, wenn ein Förderbedarf in den sonderpädagogischen Schwerpunkten "geistige Entwicklung" und "körperliche und motorische Entwicklung" und / oder mit einer Sinnesbeeinträchtigung festgestellt wird. Es liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, die sich gegenseitig bedingen, verstärken und / oder verursachen. Schülerinnen und Schüler mit einer schweren Mehrfachbehinderung haben einen sehr hohen pädagogischen, pflegerischen und therapeutischen Unterstützungsbedarf. Gleichgestellt mit der Personengruppe der schwer Mehrfachbehinderten sind Schülerinnen und Schüler mit nur einem festgestellten Förderbedarf in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten "geistige Entwicklung", "körperliche und motorische Entwicklung" bzw. mit einer Sinnesbeeinträchtigung und der fachärztlichen Diagnose, dass eine erhebliche psychische Erkrankung vorliegt. Erfüllt ein Schüler die Bedingungen für schwere Mehrfachbehinderung, muss "Ja" angeben werden. Hinweis: Für Studierende an Schulen des Zweiten Bildungsweges trifft dieser Eintrag nicht zu.
Haus-/Krankenhausunterricht Erhält ein Schüler Haus- oder Krankenhausunterricht, geben Sie bitte "Ja" an. Hinweis: Für Studierende an Schulen des Zweiten Bildungsweges und für Schüler in beruflichen Bildungsgängen trifft dieser Eintrag nicht zu.
Befreiung vom LER-Unterricht
Ist ein Schüler vom Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde-Unterricht befreit, geben Sie bitte "Ja" an. Ist dies nicht der Fall, muss "Nein" angeben werden. Findet an der Schule bzw. für die Schüler einer ganzen Klasse kein LER-Unterricht statt, muss "Kein LER in der Klasse" angegeben werden. Dieses Merkmal trifft für allgemeinbildende Schulen in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 zu. Ersatzschulen beachten zusätzlich den Teil D.
- B44 -
Teilnahme am Religionsunterricht oder am humanistischen Lebenskundeunterricht
Bitte geben Sie an, wenn ein Schüler am evangelischen und/oder katholischen Religionsunterricht bzw. am humanistischen Lebenskundeunterricht teilnimmt.
Teilnahme am Ganztagsangebot
Nimmt ein Schüler am Ganztagsangebot teil, geben Sie bitte "Ja" an. Hinweis Die Teilnahme am Ganztagsangebot der Verlässlichen Halbtagsschule (VHG) ist differenziert zu betrachten.
Im Feld Ganztagsteilnahme geben Sie bitte "Ja" an, wenn ein Schüler 1. mindestens 7 Zeitstunden die Schule besucht (i.d.R. alle Schüler der
Jahrgangsstufen 5 und 6) oder 2. nach einem weniger als 7 Zeitstunden andauernden Schulbesuch noch ein
anderes Ganztagsangebot gemäß VV-Ganztag Nr. 1 (4) c wahrnimmt. Das bedeutet, dass nur die Schüler nach 1. oder 2. als Teilnehmer am Ganztagsangebot ("Ja") gekennzeichnet werden sollen.
Teilnahme an sonstigem Betreuungsangebot in Mitverantwortung der Schulleitung (z. B. Hort)
Nimmt ein Schüler an einem Betreuungsangebot entsprechend der folgenden Definition teil, geben Sie bitte "Ja" an. Zu den "sonstigen Betreuungsangeboten" zählen Angebote kooperierender Träger, die 1. unter Mitverantwortung der Schulleitung, 2. auf Basis eines gemeinsamen (Träger und Schulleitung) pädagogischen
Konzeptes, 3. eine Betreuungsmöglichkeit an mindestens drei Wochentagen im Umfang von
täglich mindestens sieben Zeitstunden (einschließlich Unterricht) gewährleisten und
4. ein Mittagessen bereitstellen. Hinweis: Für sonstige Betreuungsangebote werden keine Angaben in den Bereichen Lehrer (Personaldaten) und Lehrer (Unterrichtsdaten) erfasst.
Belegte Kurse
Bitte ordnen Sie jedem Schüler über den Kursnamen alle besuchten Kurse zu. Die Kursnamen sind in der Kursliste dieser Schule/Abteilung definiert.
- B45 -
Teilnahme am Fremdsprachenunterricht
Tragen Sie bitte für jeden Schüler die Fremdsprachenfolge in der folgenden Kombination ein: Status – Beginn des Erlernens dieser Fremdsprache – Sprache. Sorbisch als Fremdsprache: Sorbisch ist für einen Schüler nur dann als Fremdsprache einzuordnen, wenn Sorbisch für diesen Schüler nicht als Regionalsprache deklariert wurde. Somit können Schüler der gleichen Klasse/des gleichen Kurses Sorbisch als Fremdsprache oder Sorbisch als Regionalsprache erlernen. Status Der Status gibt die Fremdsprachenfolge wieder. Für jeden Schüler geben Sie bitte die im aktuellen Schuljahr gelernten Fremdsprachen an. Hinweis: Prinzip der Erfassung: Falls ein Schüler in einer Fremdsprache Pflicht- und Wahlunterricht (lt. Rahmenplan) erhält, so ist in der Teilnahme am Fremdsprachen-unterricht nur der Pflichtunterricht einzutragen. Den Status der Fremdsprache enthält der Schlüssel 17. Beginn des Erlernens dieser Fremdsprache Geben Sie bitte den Jahrgang (die Jahrgangsstufe) an, in dem der Schüler mit dem Erlernen dieser Fremdsprache begonnen hat (siehe Schlüssel 11). Hinweis: Der Beginn des Erlernens dieser Fremdsprache wird nicht für berufliche Bildungsgänge sowie für Wahlunterricht (Arbeitsgemeinschaft) und für Begegnungssprachen gefordert. Sprache Die Sprachen enthält der Schlüssel 18. Hinweis: Ein und dieselbe Sprache kann nur dann zweimal auftreten, wenn eine zusätzliche Eintragung für den Status "Wahlunterricht (Arbeitsgemeinschaft)" vorgenommen wird.
- B46 -
Lehrer Personal- und Unterrichtsdaten Für jede Lehrkraft, die an dieser Schule unterrichtet (auch im Rahmen des Ganztagsbetriebes) bzw. Ermäßigungen und Anrechnungen erhält, sind die Lehrerunter-richtsdaten zu erstellen. Lehrkräfte, sonstiges pädagogisches Personal und weitere Beschäftigte im Sinne dieser Erhebung sind: - Personen, die einen Arbeitsvertrag als "Lehrer" oder "Vertretungslehrer" haben und
unterrichten oder unterrichten müssten, - Personen, die als sonstiges pädagogisches Personal geführt werden und einen Teil ihrer
wöchentlichen Arbeitszeit selbstständig unterrichten, - Lehramtskandidaten im Vorbereitungsdienst, die im langfristigen Stundenplan dieser
Schule im Unterricht eingeplant sind und selbstständig unterrichten, - sonstige Beschäftigte, die z. B. im Rahmen des Ganztagsbetriebes tätig sind (z. B.
Personen mit einem Honorarvertrag, Personen mit einer Vereinbarung über die ehrenamtliche Tätigkeit an Schulen mit Ganztagsangeboten, Personen, die eine Leistung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages erbringen).
Pädagogische Hilfskräfte an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" erteilen keinen Unterricht und sind demzufolge nicht zu erfassen. Lehrer (Personaldaten) – Schulen in öffentlicher Trägerschaft In APSIS verwaltete Beschäftigte Diese Daten werden direkt vom staatlichen Schulamt über eine Schnittstellendatei zur Verfügung gestellt und müssen zwischen der Schule und dem staatlichen Schulamt abgeglichen werden. Nur das staatliche Schulamt kann Änderungen durchführen.
Die auskunftspflichtige Schule führt kurz vor der Erhebung einen Abgleich der zugeordneten Lehrkräfte mit dem staatliche Schulamt durch. Dieser Abgleich passiert über den Bereich Lehrer (Personaldaten), Registerkarte: "APSIS (vom Schulamt) verwaltet". Zu diesem Zeitpunkt wurden durch das staatliche Schulamt die in APSIS für eine Schule geführten Lehrer-Daten in ZENSOS bereitgestellt (bisher die Datei LEHRKSTD.TXT). Die Daten gewinnt das staatliche Schulamt aus dem Programm APSIS. Die von dem staatlichen Schulamt für die Lehrkraft vergebene achtstellige numerische Personalnummer ist zu übernehmen. Hinweis: Ab dem Schuljahr 2015/16 sind auch die an öffentlichen Schulen zum Stichtag der Schuldatenerhebung über das Vertretungsbudget (Mittel) der Schule beschäftigten Vertretungslehrkräfte (entsprechend Nr. 4 (3) der VV-Unterrichtsorganisation vom 27. März 2012 geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. April 2015) zu erfassen. Diese Vertretungslehrkräfte werden über die APSIS-Schnittstelle an die Schuldatenerhebung übergeben.
- B47 -
Wochenpflichtstunden der Lehrkraft an dieser Schule
Die Wochenpflichtstunden beinhalten Unterrichtsstunden, Ermäßigungen und Anrechnungen und das Unterrichtskonto. Eine Lehrkraft kann an mehreren Schulen eingesetzt sein. Deshalb ist zu unterscheiden zwischen Wochenpflichtstunden der Lehrkraft laut Arbeitsvertrag (befristeter und unbefristeter Anteil) und den Wochenpflichtstunden an dieser Schule. Die vom staatlichen Schulamt zugewiesene Zahl der Wochenstunden ist zu übernehmen.
Nicht von APSIS verwaltete Beschäftigte Unterrichten an der Schule nicht von APSIS verwaltete Personen (Lehramtskandidaten im Vorbereitungsdienst, sonstige Beschäftigte), so sind diese Personen in ZENSOS (Menüpunkt: Lehrer (Personaldaten); Registerkarte: "Nicht in APSIS (nicht vom Schulamt) verwaltet" zu ergänzen. Diese Daten können nur manuell erfasst werden. Personalnummer
Die Personalnummer bilden Sie bitte nach folgendem Schema: Tragen Sie die ersten fünf Stellen der Schulnummer als Personalnummer ein und fügen drei Buchstaben an (keine Umlaute). Die gebildete Personalnummer muss an der Schule eindeutig sein. D. h. für jede Person ist eine andere Buchstabenfolge zu wählen.
Name, Vorname
Name und Vorname sind statistische Hilfsmerkmale. Sie werden nicht in der statistischen Auswertungsdatenbank gespeichert.
Geburtsdatum
Geben Sie den Monat und das Jahr des Geburtsdatums bitte in der Form "mm.jjjj" an.
Geschlecht
Das Geschlecht kann durch Anklicken ausgewählt werden. Ausländische Staatsangehörigkeit
Besitzt eine Lehrkraft nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, tragen Sie bitte die ausländische Staatsangehörigkeit ein. Bei Beschäftigten mit mehr als einer ausländischen Staatsangehörigkeit, ist nur eine Staatsangehörigkeit anzugeben. Ausländische Staatsangehörigkeiten von Beschäftigten, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind nicht anzugeben. Die ausländischen Staatsangehörigkeiten enthält der Schlüssel 9.
- B48 -
Ausbildung
Bitte wählen Sie die Ausbildung des Beschäftigten aus. Die Ausbildung enthält der Schlüssel 21.
Ausbildungsfach
Tragen Sie die staatlich anerkannten, durch Abschlusszeugnisse, Staatsexamina, Diplome usw. bestätigten Ausbildungsfächer bitte unabhängig davon ein, ob und in welchen Fächern die Beschäftigten gegenwärtig Unterricht erteilen. Die Ausbildungsfächer sind nicht einzutragen, wenn die Beschäftigungsart "sonstige Beschäftigte" ausgewählt wird. Die Ausbildungsfächer enthält der Schlüssel 27.
Unterrichtsverpflichtung an dieser Schule
Geben Sie bitte die Zahl der Stunden an, die die Beschäftigten an dieser Schule unterrichten. Die Eintragung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung an dieser Schule erfolgt in Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten), nicht in Zeitstunden.
Beschäftigungsart
Bitte wählen Sie eine Beschäftigungsart aus. Bei Auswahl der Beschäftigungsart "sonstige Beschäftigte" erfolgt keine Angabe zu den Ausbildungsfächern. Tragen Sie die nicht von APSIS verwalteten Beschäftigten bitte nur dann ein, wenn diese selbstständig unterrichten. Die Beschäftigungsart enthält der Schlüssel 26.
- B49 -
Lehrer (Personaldaten) – Schulen in freier Trägerschaft Ersatzschulen beachten zusätzlich den Teil D. Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei FLnnnnnn.TXT (Lehrkräftestammdaten) geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Lehrer (Personaldaten)). Hinweis: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet. Für jede Lehrkraft sowie Person an dieser Schule, die zum sonstigen pädagogischen Personal zählt und unterrichtet, erfassen Sie bitte die Stammdaten. Unterrichtet eine Lehrkraft an mehreren Schulen, ist diese mit allen Angaben zu den Lehrerstammdaten an der Schule (Stammschule) zu erfassen, an der sie überwiegend unterrichtet. An den verbleibenden Schulen, an denen diese Lehrkraft tätig ist, sind nur die folgenden Angaben vorzunehmen: Lehrerkurzbezeichnung, Geburtsdatum, Geschlecht und Unterrichtsverpflichtung an dieser Schule. Lehrerkurzbezeichnung
Die Lehrerkurzbezeichnung bilden Sie bitte nach folgendem Schema: - Für Lehrkräfte, für die diese Schule "Stammschule" ist, werden die ersten fünf Stellen
der Schulnummer als Lehrerkurzbezeichnung eingetragen und drei Buchstaben angefügt (keine Umlaute). Die gebildete Lehrerkurzbezeichnung muss an der Schule eindeutig sein. D. h. für jede Lehrkraft ist eine andere Buchstabenfolge zu wählen.
- Für Lehrkräfte, für die diese Schule nicht "Stammschule" ist, werden die ersten fünf Stellen der "Stammschulnummer" als Lehrerkurzbezeichnung eingetragen. Die folgenden drei Buchstaben sind durch gegenseitige Verständigung der Schulleitungen festzulegen und gleichlautend zu verwenden.
Sonstiges pädagogisches Personal
Bitte geben Sie ja an, falls es sich um Personen handelt, die keinen Arbeitsvertrag als Lehrer haben, dem "sonstigen pädagogischen Personal" zugerechnet werden und die an dieser Schule unterrichten. Dazu gehören zum Beispiel Schulpsychologen, die in einem Teil ihrer Arbeitszeit Unterricht erteilen.
Name, Vorname
Die statistischen Hilfsmerkmale Name und Vorname entfallen.
- B50 -
Geburtsdatum
Geben Sie den Monat und das Jahr des Geburtsdatums der Lehrkraft bitte in der Form "mm.jjjj" an.
Geschlecht
Das Geschlecht der Lehrkraft kann durch Anklicken ausgewählt werden. Ausländische Staatsangehörigkeit
Besitzt eine Lehrkraft nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, tragen Sie bitte die ausländische Staatsangehörigkeit ein. Bei Lehrkräften mit mehr als einer ausländischen Staatsangehörigkeit ist nur eine Staatsangehörigkeit anzugeben. Ausländische Staatsangehörigkeiten von Lehrkräften, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind nicht anzugeben. Die ausländischen Staatsangehörigkeiten enthält der Schlüssel 9.
Ausbildung
Bitte wählen Sie die Ausbildung der Lehrkraft aus. Die Ausbildung enthält der Schlüssel 21.
Ausbildungsfach
Tragen Sie die staatlich anerkannten, durch Abschlusszeugnisse, Staatsexamina, Diplome usw. bestätigten Ausbildungsfächer bitte unabhängig davon ein, ob und in welchen Fächern die Lehrkraft gegenwärtig Unterricht erteilt. Bei Auswahl der Beschäftigungsart "keine Lehrkraft" erfolgt keine Angabe der Ausbildungsfächer. Die Ausbildungsfächer enthält der Schlüssel 27.
Unterrichtsverpflichtung laut Vollbeschäftigung
Bitte tragen Sie die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung (Unterrichts- und Abminderungsstunden) ein. Die Eintragung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung laut Vollbeschäftigung erfolgt für Lehrkräfte in Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten), für sonstiges pädagogisches Personal in Zeitstunden und muss den in den Schulgrunddaten eingetragenen Stunden entsprechen. Die Unterrichtsverpflichtung laut Vollbeschäftigung ist nicht einzutragen, wenn eine vorgegebene Beschäftigungsart (z. B. Lehramtskandidat im Vorbereitungsdienst) ausgewählt wird.
- B51 -
Unterrichtsverpflichtung laut Arbeitsvertrag
Geben Sie bitte die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung laut Arbeitsvertrag (Unterrichts- und Abminderungsstunden in Einrichtungen der Schuldatenerhebung), für sonstiges pädagogisches Personal die wöchentliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag, an. Die Eintragung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung laut Arbeitsvertrag erfolgt in Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten), nicht in Zeitstunden. Die Unterrichtsverpflichtung laut Arbeitsvertrag ist nicht einzutragen, wenn eine vorgegebene Beschäftigungsart ausgewählt wird. Hinweise für Lehrkräfte, die von der Regelung zur Arbeitszeitverlagerung (Alters-teilzeit/Sabbatical) Gebrauch machen, siehe unter Arbeitszeitverlagerung. Hinweis: Stunden, die eine Lehrkraft außerhalb der Schuldatenerhebung z. B. an einer Ausbildungsstätte des Gesundheitswesens erteilt, sind nicht zu berücksichtigen.
Unterrichtsverpflichtung an dieser Schule
Bitte geben Sie die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung (Unterrichts- und Abminderungsstunden) an dieser Schule an. Die Eintragung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung an dieser Schule erfolgt in Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten), nicht in Zeitstunden. Hinweise für Lehrkräfte, die von der Regelung zur Arbeitszeitverlagerung (Alters-teilzeit/Sabbatical) Gebrauch machen, siehe unter Arbeitszeitverlagerung Hinweise: Wurde als Grund für längere Abwesenheit "Beschäftigungsverbot wegen Mutterschutz" angegeben, erfolgt keine Eintragung der Unterrichtsverpflichtung an dieser Schule.
Beschäftigungsart
Bitte wählen Sie eine Beschäftigungsart aus. Bei Auswahl der Beschäftigungsarten "Lehramtskandidat im Vorbereitungsdienst" oder "keine Lehrkraft" erfolgen keine Angaben zur Unterrichtsverpflichtung laut Vollbeschäftigung und laut Arbeitsvertrag sowie kein Eintrag unter sonstigem pädagogischen Personal. Tragen Sie Personen mit Beschäftigungsarten "Lehramtskandidat im Vorbereitungsdienst" oder "keine Lehrkraft" bitte nur dann ein, wenn diese selbstständig unterrichten. Die Beschäftigungsart enthält der Schlüssel 26.
- B52 -
Gründe für längere Abwesenheit
Liegt ein Grund für längere Abwesenheit vor wählen Sie bitte den entsprechenden Grund aus. Hinweise: Tragen Sie einen Grund für längere Abwesenheit bitte nur für Lehrkräfte ein, die dieser Schule zugeordnet sind, einen Arbeitsvertrag haben und Bezüge vom Schulträger erhalten, aber auf längere Sicht keinen Unterricht erteilten. Für Personen mit den Beschäftigungsarten "Lehramtskandidat im Vorbereitungsdienst" oder "keine Lehrkraft", ist kein Grund für längere Abwesenheit anzugeben. Die Gründe für längere Abwesenheit enthält der Schlüssel 28.
Arbeitszeitverlagerung (Altersteilzeit/Sabbatical)
Liegt eine Arbeitszeitverlagerung vor wählen Sie bitte die entsprechende Art aus. Wurde Arbeitszeitverlagerung ausgewählt, erfolgt die Angabe Unterrichtsverpflichtung laut Vollbeschäftigung. Die Unterrichtsverpflichtung laut Arbeitsvertrag und an dieser Schule wird wie folgt angegeben: - Teilzeitmodell - tatsächlich zu leistende Stunden, - Blockmodell in der Arbeitsphase - Stunden in vollem Umfang, (z. B. 25 oder 27 Stunden) - Sabbatical in der Arbeitsphase - Stunden in vollem Umfang, (z. B. 25 oder 27 Stunden) - Blockmodell in der Freistellungsphase - keine Angaben und - Sabbatical in der Freistellungsphase - keine Angaben. Hinweis: Für Personen mit den Beschäftigungsarten "Lehramtskandidat im Vorbereitungsdienst" oder "keine Lehrkraft", kann keine Arbeitszeitverlagerung angegeben werden. Die Arbeitszeitverlagerung enthält der Schlüssel 29.
- B53 -
Lehrer (Unterrichtsdaten) Lehrerunterrichtsdaten werden über die definierten Schnittstellendateien LUnnnnnn.TXT (Unterrichtseinsatz) und LAnnnnnn.TXT (Ermäßigungen und Anrechnungen) geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Lehrer (Unterrichtseinsatz)). Hinweise: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet. ZENSOS-Übersichtsseite Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden Personalnummer, Name, Vorname und Pflichtstunden an dieser Schule programmtechnisch angezeigt. Für Schulen in freier Trägerschaft werden Lehrerkurzbezeichnung und Pflichtstunden an dieser Schule programmtechnisch angezeigt. Summe Abminderungsstunden, Summe erteilter Unterricht und Saldo werden programmtechnisch ermittelt. Grundlage bilden die Schnittstellendateien LUnnnnnn.TXT und LAnnnnnn.TXT bzw. die manuellen Eintragungen in den Registern Erteilter Unterricht und Abminderungsstunden. Eintragungsgrundsätze − Grundlage für die Eintragungen ist der langfristige Wochenstundenplan dieser
Schule. Kurzfristige Änderungen bleiben unberücksichtigt. − Nicht erteilter Unterricht nach Stundentafel (z. B. wegen fehlender Lehrkraft,
längerfristiger Krankheit) ist nicht aufzuführen. − Fällt eine Lehrkraft z. B. wegen Erkrankung kurzfristig aus, so wird der Unterricht
so eingetragen, als wäre die Lehrkraft anwesend. − Fällt eine Lehrkraft z. B. wegen Erkrankung langfristig aus und wird der Unterricht
ganz oder teilweise durch andere Lehrkräfte erteilt, so ist dieser bei der Lehrkraft zu erfassen, die den Unterricht erteilt.
Hinweise zu Vertretungsbudget (Mittel) an Schulen öffentlicher Trägerschaft: Wird ein Vertretungslehrer aus dem Vertretungsbudget der Schule für eine längerfristige Vertretung einer erkrankten Lehrkraft eingesetzt, so ist der erteilte Unterricht dem Vertretungslehrer zu zuordnen. Bei Vertretungslehrern, die für den kurzfristigen Ersatz von Lehrkräften eingesetzt sind, werden die erteilten Unterrichtsstunden nicht über den Vertretungslehrer, sondern so eingetragen, als wäre die kurzfristig abwesende Lehrkraft anwesend.
- B54 -
Weitere Hinweise: Förderunterricht kann im Rahmen der laut VV-Unterrichtsorganisation zur Verfügung stehenden Stunden für kleine Schülergruppen in wechselnder Zusammensetzung organisiert werden. Der Unterricht an Gesamtschulen und Oberschulen kann bei Binnendifferenzierung als Unterricht im Klassenverband eingetragen werden. Im Rahmen der Vertretungsreserve erteilter zusätzlicher Teilungs- und Wahlunterricht ist nicht in den Lehrerunterrichtsdaten zu erfassen. (entsprechend Nr. 4 (1)) der VV-Unterrichtsorganisation vom 27. März 2012 geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. April 2015: ":..Die Vertretungsstunden werden als zusätzlicher Teilungs- und Wahlunterricht oder mit Zustimmung der Lehrkräfte in individuellen Unterrichtsstundenkonten der Lehrkräfte geplant. Soweit die Vertretungsstunden im zusätzlichen Teilungs- und Wahlunterricht geplant sind, ist der Ausweis dieser Stunden durch entsprechende Hinweise in den Stundenplänen für alle Beteiligten kenntlich zu machen. Die so ausgewiesenen Vertretungsstunden werden im Rahmen der amtlichen Schuldatenerfassung nicht als Unterrichtsstunden gezählt...")
Saldo: Der Saldo kann zum Beispiel bei Arbeitszeitverlagerung (Stundenkonto), Klassenleiterstunden oder durch die Vertretungsreserve entstehen. Erteilt eine Lehrkraft z. B. in Polen Unterricht, bleiben diese Unterrichtsstunden als negativer Saldo stehen, gleiches gilt für die Tätigkeit an Erstaufnahmeeinrichtungen. Unterrichtet eine Lehrkraft in der gymnasialen Oberstufe in der Einführungsphase im ersten Schulhalbjahr 3 Stunden im Grundkurs und sind für diese Lehrkraft im zweiten Schulhalbjahr 5 Stunden im Leistungskurs vorgesehen, bleibt die Differenz im Saldo stehen.
Unterrichtsverteilung der Lehrkräfte
Bitte geben Sie den Unterricht, den die Lehrkraft an dieser Schule selbstständig durchführt, mit den vorgegebenen Merkmalen an.
Klasse/Kurs/Jahrgang
Es ist zwischen manueller Bearbeitung (Bildschirmmaske) in ZENSOS und Benutzung der Importfunktion (Schnittstellendatei LUnnnnnn.TXT) zu unterscheiden. Hinweis: ZENSOS - manuelle Erfassung: In ZENSOS kann nur aus den vorhandenen Klassen, Jahrgängen bzw. Kursen ausgewählt werden. (Diese werden aus den Bereichen Klassen, Schüler bzw. Kurse ausgelesen.) Bei der Erfassung des Unterrichts geben Sie zunächst an, ob es sich um den Unterricht einer Klasse, eines Jahrgangs oder eines Kurses handelt. Je nach Auswahl zeigt ZENSOS eine Liste der vorhandenen Bezeichnungen an, aus der Sie dann auswählen können. Nach der Auswahl werden nur noch die Erfassungsfelder angezeigt, die für Klassen, Kurse oder Jahrgänge erforderlich sind.
- B55 -
Eintragung bei Unterricht im Klassenverband Bitte tragen Sie je Lehrkraft den in einem Unterrichtsfach einer Klasse erteilten Unterricht ein. Führen Sie dabei bitte jede Klasse einzeln auf. Der Klassenname muss dem Klassennamen in der Schnittstellendatei KLnnnnnn.TXT entsprechen. Bei manueller Erfassung in ZENSOS kann der Klassenname aus einer Auswahlliste (schon vorhandene Klassennamen) übernommen werden. Für jede Klasse geben Sie bitte das Unterrichtsfach, die erteilten wöchentlichen Unterrichtsstunden und die bilinguale Unterrichtssprache (bei einem genehmigten bilingualen Unterrichtangebot) an. Die Angabe bilinguale Unterrichtssprache bleibt leer, wenn es sich nicht um ein bilinguales Unterrichtsangebot handelt. Bei der Benutzung der Importfunktion bleiben in der Schnittstellendatei LUnnnnnn.TXT die Angaben Zeitform, Bildungsgang, Art der Gruppe und Kursbezeichnung leer. Bei manueller Erfassung in ZENSOS werden diese bei Erfassungen zu Klassen nicht angezeigt. Hinweis: Für die Klassennamen (Jahrgangsnamen) mit den Schlüsseln NK, KF und KL ist die Eintragung "Unterricht im Klassenverband" nicht zulässig. Eintragung bei Unterricht im aufgelösten Klassenverband
Unterricht in Kursen
Tragen Sie bitte den in einem Kurs erteilten Unterricht je Lehrkraft ein und führen sie jeden Kurs einzeln auf. Der Kursname muss dem Kursnamen in der Schnittstellendatei SKnnnnnn.TXT entsprechen. Bei manueller Erfassung in ZENSOS kann der Kursname aus der Auswahlliste schon vorhandener Kursnamen übernommen werden. Geben Sie bitte für alle Kurse die erteilten wöchentlichen Unterrichtsstunden und die bilinguale Unterrichtssprache (bei einem genehmigten bilingualen Unterrichtangebot) an. Bei Benutzung der Importfunktion bleiben in der Schnittstellendatei LUnnnnnn.TXT die Angaben Zeitform und Bildungsgang leer. Bei manueller Erfassung von Kursen in ZENSOS werden diese nicht angezeigt.
- B56 -
Unterricht im aufgelösten Klassenverband aber nicht in Kursen
Bei Unterricht im aufgelösten Klassenverband (nicht Kurs) können Sie die von einer Lehrkraft in derselben Art der Gruppe, im selben Fach einer Jahrgangsstufe (Lernstufe), in der selben Zeitform, im selben Bildungsgang und in derselben bilingualen Unterrichtssprache erteilten Wochenstunden addieren und in eine Zeile eintragen. Es ist aber auch möglich, den Unterricht für jede Gruppe einzeln einzutragen. Der jahrgangsübergreifende Unterricht im aufgelösten Klassenverband ist nach dem Maximumprinzip zuzuordnen. Für jede Gruppenkombination tragen Sie bitte Jahrgang, Zeitform, Bildungsgang, Art der Gruppe, Unterrichtsfach, erteilte Wochenstunden und bilinguale Unterrichtssprache (bei einem genehmigten bilingualen Unterrichtangebot) ein. Bei der Benutzung der Importfunktion bleibt in der Schnittstellendatei LUnnnnnn.TXT die Angabe Kursbezeichnung generell leer. Die bilinguale Unterrichtssprache bleibt leer, wenn es sich nicht um ein bilinguales Unterrichtsangebot handelt. Die Jahrgänge enthält der Schlüssel 11.
Zeitform
Die Zeitform ist für die beruflichen Bildungsgänge an beruflichen Schulen und für die Schulen des Zweiten Bildungsweges vorgesehen, folglich nicht für die übrigen allgemeinbildenden Bildungsgänge (auch nicht für das berufliche Gymnasium am Oberstufenzentrum). Die Eintragung erfolgt nur bei Unterricht im aufgelösten Klassenverband, aber nicht bei Unterricht in Kursen. Für jahrgangsübergreifenden Unterricht im aufgelösten Klassenverband erfolgt die Zuordnung des gesamten Unterrichts nach dem Maximumprinzip. Die Zeitform enthält der Schlüssel 24.
Bildungsgang
Die Eintragung erfolgt nur bei Unterricht im aufgelösten Klassenverband, aber nicht in Kursen. Für bildungsgangübergreifenden Unterricht im aufgelösten Klassenverband erfolgt die Zuordnung des gesamten Unterrichts nach dem Maximumprinzip. Die Bildungsgänge enthält der Schlüssel 12.
- B57 -
Art der Gruppe
Die Eintragung ist nur bei Unterricht im aufgelösten Klassenverband notwendig, nicht aber für Unterricht in Kursen. Die Art der Gruppe enthält der Schlüssel 19. Hinweise: Unterricht und Ganztagsangebote, die aus der Zuweisung von Stunden bzw. finanziellen Mitteln aus dem Ganztagsbetrieb gemäß VV-Unterrichtsorganisation bzw. des Schulträgers resultierten, sind immer als erteilter Unterricht mit Art der Gruppe "BE" und/oder Fach "BE", an Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" mit Art der Gruppe "GB" zu kennzeichnen. Die Neigungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Grundschule tragen Sie bitte als Unterricht im aufgelösten Klassenverband (nicht Kurs) mit Art der Gruppe "ND" ein, die Leistungsdifferenzierung mit Art der Gruppe "LD". Den Bekenntnisunterricht von Lehrkräften an der Schule (nicht kirchlich Beauftragten) tragen Sie bitte mit Art der Gruppe "RE" und den entsprechenden Fächern "RE", "RK" oder "HL" ein. Für die sonderpädagogische Begleitung im Rahmen von FLEX (VV-GV 19 - Zu § 9 (1) GV) wählen Sie bitte als Art der Gruppe "SX", für den Teilungsunterricht im Rahmen von FLEX die Art der Gruppe "TF". Der Förderunterricht für Schüler mit einer besonderen Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben oder Rechnen ist bei allen Schulformen und Bildungsgängen (ohne Förderschulen) mit der Art der Gruppe "TS" zu erfassen. Den Unterricht für fremdsprachige Schüler laut Eingliederungsverordnung in Förder-kursen oder Vorbereitungsgruppen erfassen Sie bitte als Kurs mit der Art des Kurses "VG" oder "FK" laut Schlüssel 5 (nicht mit der Art der Gruppe "FU"). Dem Fach L-E-R kommt wegen der Möglichkeit der Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme am Unterricht für die Eintragung beim Merkmal "Art der Gruppe" eine besondere Bedeutung zu. Die Ausprägung "Unterricht für Teile von Klassen (TU)" ist für dieses Fach nur dann zu nutzen, wenn Klassen in Gruppen geteilt werden und somit gegenüber der in der Stundentafel ausgewiesenen Unterrichtsstundenzahl eine zusätzliche Unterrichtsstundenzahl pro Klasse benötigt wird. Nehmen Schüler einer Klasse wegen der Befreiung vom Fach L-E-R nicht am Unterricht teil, tragen Sie den Unterricht für die teilnehmenden Schüler bitte als Unterricht im Klassenverband ein. Den an Gymnasien angebotenen Unterricht im Rahmen des Projektes "Begabten-förderung" geben Sie bitte als Förderunterricht mit der Art der Gruppe "FU" an.
- B58 -
Hinweis für Schulen, die am Pilotprojekt "Inklusive Grundschule" teilgenommen haben und für die eine Genehmigung vorliegt, in der "Anschlussphase" unter den Bedingungen des Pilotprojekts "Inklusive Grundschule" weiterzuarbeiten: Es werden zwei Gruppen von Schülern mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten unterschieden. Für die erste Gruppe (LES) wird für das Merkmal "Art der Gruppe" die Ausprägung "SL Basisausstattung für die förderdiagnostische Lernbegleitung in den Schwerpunkten LES" beibehalten (vergleiche Schlüssel 19). Für die zweite Gruppe (KSHGA1) sind die Stunden, die für Schüler mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten KSHGA erteilt werden, mit der Ausprägung "Unterrichtliche Tätigkeit laut Sonderpädagogik-Verordnung SopV §§ 7-9 (gemeinsamer Unterricht)" zu erfassen. Die Ausprägungen − "Sonderpädagogische Begleitung im Rahmen von FLEX (VV-GV 19 - Zu § 9 Abs.
1 GV Flexible Eingangsphase)" und − "Förderdiagnostische Lernbeobachtung (sonderpädagogische Prävention)
Unterrichtliche Tätigkeit laut Sonderpädagogik-Verordnung SopV § 3" entfallen für diese Schulen, da beide Ausprägungen in der Pauschalzuweisung enthalten sind. Die Ausprägung "TF – Teilungsunterricht im Rahmen von FLEX" bleibt für diese Schulen erhalten. Ersatzschulen beachten zusätzlich den Teil D.
Unterrichtsfach
Wenn nicht in Kursen unterrichtet wird, erfolgt die Eintragung bei Unterricht im Klassenverband bzw. im aufgelösten Klassenverband. Die Unterrichtsfächer enthält der Schlüssel 6. Hinweise: Bei Förderunterricht tragen Sie bitte die entsprechenden Fächer laut Schlüssel 6 ein. Sofern Förderunterricht mit wechselnden Unterrichtsfächern erteilt wird, ist das Fach "FU" einzutragen. Ist der Unterricht an der Schule nach dem Prinzip des Epochenunterrichts organisiert, ist jeweils das Fach maßgeblich, welches zum Erhebungszeitraum erteilt wird. Unterricht für Schulmüde und Schulverweigerer wird mit dem Fach "XX" (sonstiges Fach) verschlüsselt. Kann keine Zuordnung getroffen werden, z. B. für die Betreuung beim Praktikum, verbleiben die Stunden im Saldo. Erfolgt der Unterricht an Schulen in freier Trägerschaft fächerübergreifend, tragen Sie bitte Fach "XX" (sonstiges Fach) ein. Die in der Kontingentstundentafel für "Grundlegende Bildung" ausgewiesenen Stunden in den Jahrgangsstufen 1 und 2 sind auf die jeweiligen Fächer (MA, DE, SH, MU, KU) aufzuteilen.
_____ 1 körperlich-motorische Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung und Autismus
- B59 -
Erteilte Wochenstunden
Bitte tragen Sie hier die Zahl der tatsächlich erteilten wöchentlichen Unterrichtsstunden ein. Hinweise: Angebote im Rahmen des Ganztagsbetriebes tragen Sie bitte entsprechend den Hinweisen zum Merkmal "Art der Gruppe" auf Seite B57 ein. Für Klassen in der dualen Berufsausbildung mit Blockunterricht gilt: Anzugeben ist auch der Blockunterricht, der zum Zeitpunkt der Erhebung (noch) nicht stattfindet. Hierfür berechnen Sie bitte die durchschnittliche Stundenzahl einer Unterrichtswoche in Teilzeitform, bezogen auf das Schuljahr wie folgt: Multiplizieren Sie je Fach die erteilten Unterrichtsstunden einer Blockwoche mit der Anzahl der Blockwochen im Schuljahr und dividieren diese im Anschluss durch 40. Das Ergebnis wird mathematisch auf zwei Dezimalstellen gerundet und eingetragen. Findet Praxislernen (Vorschriften für das Praxislernen) im regelmäßigen zeitlichen Wechsel statt, geben Sie bitte die Unterrichtsstunden für die entsprechenden Fächer an. Findet Praxislernen im Unterrichtsblock statt, erfassen Sie bitte den langfristigen Stundenplan. Hinweis für Schulen, die am Pilotprojekt "Inklusive Grundschule" teilgenommen haben und für die eine Genehmigung vorliegt, in der "Anschlussphase" unter den Bedingungen des Pilotprojekts "Inklusive Grundschule" weiterzuarbeiten: Bitte erfassen Sie die Zahl der erteilten Stunden getrennt:
1. für Unterricht im Zusammenhang mit der pauschalen Zuweisung für LES und 2. für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen
Förderbedarf in den anderen Förderschwerpunkten (KSHGA). Für die zweite Gruppe erfolgt durch das staatliche Schulamt eine gesonderte Stundenzuweisung, die in der Auswertung erkennbar sein muss.
Bilinguales Unterrichtsangebot
Ist an der Schule ein genehmigtes bilinguales Bildungsangebot (gemäß der jeweiligen Verordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften) eingerichtet, tragen Sie für die fremdsprachlichen Sachfächer bitte die mündliche und schriftliche Unterrichtssprache (Zielfremdsprache) ein. Handelt es sich nicht um ein bilinguales Bildungsangebot, erfolgt keine Eintragung. Die Unterrichtssprache enthält der Schlüssel 18. Grundschulen mit WITAJ-Angeboten tragen für die Fächer, die in Sorbisch/Wendisch unterrichtet werden, als Unterrichtssprache Sorbisch/Wendisch ein.
- B60 -
Ermäßigungen und Anrechnungen der Lehrkraft
Diese Daten werden über die definierte Schnittstellendatei LAnnnnnn.TXT (Abminderungen) geliefert. Sie können in ZENSOS aber auch manuell erfasst werden (ZENSOS- Bereich: Lehrer (Unterrichtsdaten)). Hinweis: In ZENSOS werden die Namen für die in den Schnittstellendateien verwendeten Schlüssel angezeigt. In den Schnittstellendateien werden dagegen nur die Schlüsselwerte verwendet. Für jede Ermäßigung bzw. Anrechnung, die eine Lehrkraft erhält, tragen Sie bitte die Abminderungsstunden und den Abminderungsgrund ein. Bei der manuellen Erfassung in ZENSOS muss nach dem Eintragen der Abminderungsstunden zunächst der Bereich, dem die Abminderungen zugeordnet sind, ausgewählt werden. Erst im Anschluss kann der konkrete Grund gewählt werden. Die Ermäßigungs- und Anrechnungstatbestände enthält der Schlüssel 20. Sonstiges pädagogisches Personal: Die Zahl der Stunden der nicht unterrichtenden Tätigkeit des sonstigen pädagogischen Personals wird nicht erfasst.
Schulnummer
Spalten Spalten
62 + 65 63 + 66
+ 68 + 71 + 69 + 72
+ 74 + 77 + 75 + 78
40 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 91 92zu-sammen 01weiblich 02zu-sammen 03weiblich 04zu-sammen 05weiblich 06zu-sammen 07weiblich 08zu-sammen 09weiblich 10zu-sammen 11weiblich 12zu-sammen 13weiblich 14
91 92zu-
sammen 31weiblich 32
Datum Schulleitung zu-sammen 33weiblich 34
Aus
länd
er
Art
Art
zusa
mm
en
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länd
er
zusa
mm
en
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Art
zusa
mm
en
Aus
länd
er
zusa
mm
en
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länd
er
Art
zusa
mm
en
Belegsatz Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Schüler, die diese Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen
Zeile
Bild
ungs
gang
Art
der K
lass
e
Jahr
gang
insgesamt
Aus
länd
er
Art
zusa
mm
en
4 für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Schulabgänger SCD 012 A
41 42
Art
Schüler, welche von der Vollzeitschulpflicht nach§ 38 Abs.2 BbgSchulG im abgelaufenen Schuljahr befreit wurden
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bestätigt:
Schulabgänger am Ende des abgelaufenen Schuljahresinsgesamt
Zeilen 01 + 03 + 05 + 07 + 09 + 11 + 13Zeilen 02 + 04 + 06+ 08 + 10 + 12 + 14
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
2016
Anleitung zum Ausfüllen des Erhebungsbogens SCD 012 A
Schulabgänger - Schüler, die die allgemeinbildende Schule am Ende des
abgelaufenen Schuljahres 2015/2016 verlassen - Allgemeine Hinweise Teil 1 der Ausfüllanleitung enthält die inhaltliche Beschreibung des Erhebungsverfahrens Teil 2 der Ausfüllanleitung (ab Seite 7) enthält Schlüsselverzeichnisse Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind grau unterlegt.
- 2 -
- Teil 1 - Die Daten über die Schüler, die die allgemeinbildende Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht am Ende des abgelaufenen Schuljahres verlassen, werden nach folgendem Zeitplan erhoben:
Arbeits-schritte
Ausführende Stelle Vorgang Empfänger des
Arbeitsergebnisses
Eingang beim Empfänger
1 AfS Aufforderung zur Erstellung der Sta-tistik
Schulen bis Montag, 04. Juli 2016
2 Schule Herunterladen der Ausfüllanleitung und des Erhe-bungsbogens
http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.257169.de
bis Freitag, 29. Juli 2016
Ausfüllen des Erhebungsbogens und Anfertigung von drei Kopien
Erhebungsbogen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14 Tranitzer Straße 16 03048 Cottbus
1. Kopie Zuständiges staatliches Schulamt
2. Kopie Zuständiger Schulträger
3. Kopie Verbleib in der Schule
3 Schule Ggf. Fehler-bereinigung und Korrekturmitteilung (evt. Belegkopie an)
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14 Tranitzer Straße 16 03048 Cottbus
bis Freitag, 26. August 2016
- 3 -
Allgemeine Hinweise 1. Erhebungsbogen
Verwenden Sie nur den aktuellen Vordruck, Erhebungsbogen SCD 012 A, der im Schulverwal-tungsportal Schuldatenerhebung (AfS) Erhebung Absolventen/Abgänger bereitgestellt wird.
Die Ermittlung der Daten erfolgt für das Schuljahr 2015/2016 auf dem Erhebungsbogen SCD 012 A.
2. Stichtag der Erfassung
Der Stichtag der Erfassung der Daten der Schulabgänger ist der 20. Juli 2016. Ergebnisse der später zu erfolgenden Nachprüfungen sind im Rahmen der Korrekturmitteilung dem AfS mitzuteilen.
3. Bestätigung der Richtigkeit
Die Schulleiterin/der Schulleiter übernimmt durch ihre/seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Eintragungen im Erhebungsbogen, insbesondere dafür, dass
- die Zeugnisse entsprechend der rechtlichen Grundlagen in der letztgültigen Fassung definiert
und entsprechend verschlüsselt sind; - die im Erhebungsbogen SCD 012 A enthaltenen Angaben der Ausfüllanleitung entsprechen.
4. Schulnummer
Vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg wurde jeder Schule die sechsstelli-ge Schulnummer mitgeteilt. Diese Schulnummer muss auf dem Erhebungsbogen eingetragen werden.
5. Vor dem Versenden
Bitte überprüfen Sie Ihren ausgefüllten Erhebungsbogen vor dem Versenden mit folgenden Fra-gen:
1. Sind alle Schüler, die diese Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht mit einem Ab-
schluss- oder Abgangszeugnis verlassen, erfasst? 2. Stimmen die Summenwerte in den Zeilen 31 und 32, Spalten 91 und 92? 3. Verließen Schüler diese Schule auf Basis des § 38 Abs. 2 BbgSchulG und wurden diese in
die Zeilen 33 und 34 eingetragen? (Tragen Sie bitte auch die Null ein.) 4. Ist der Erhebungsbogen mit dem Datum versehen und von der Schulleiterin/dem Schulleiter
unterzeichnet? 5. Wurden die notwendigen Kopien angefertigt und weitergeleitet?
6. Schulen in freier Trägerschaft
Von Schulen in freier Trägerschaft werden die für die öffentlichen Schulen geltenden Verschlüs-selungen entsprechend eingetragen.
- 4 -
7. Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist für die bei der Schule verbliebene Ausfertigung endet fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in das die Erhebung fällt.
8. Mahnungen
Schulen, die ihren Erhebungsbogen dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nicht terminge-recht zugeleitet haben, werden unmittelbar gemahnt.
9. Fragen
Sollten Sie Fragen zu dieser Anleitung haben oder vor einem Problem stehen, das in dieser An-leitung nicht beschrieben ist, rufen Sie bitte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Außenstelle Cottbus, an. Telefonnummer siehe unter Punkt 10.
10. Korrekturen/Korrekturmitteilungen
Bei Korrekturen ist die zu verändernde Angabe zu streichen und die richtige Angabe darüber zu schreiben.
Korrekturmitteilungen sind an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, zu rich-ten.
Telefax: 0331 27548 1297 Telefon: Die Telefonnummer der für Sie zuständigen Mitarbeiterin ist der Mail zu entnehmen.
Anschrift: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Standort Cottbus Referat 14C
Tranitzer Straße 16 03048 Cottbus
- 5 -
Ausfüllanleitung Mit dem Erhebungsbogen SCD 012 A werden alle Schüler, die diese Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht am Ende des abgelaufenen Schuljahres 2015/2016 mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen (im Weiteren als Schulabgänger bezeichnet), erfasst. Außerdem werden die Schüler erfasst, welche auf Basis des § 38 Abs. 2 BbgSchulG während oder am Ende des abgelaufenen Schuljahres 2015/2016 von der Vollzeitschulpflicht befreit wurden. Hinweise: Alle Schüler, die vor Ablauf des Schuljahres die Schule ohne Beendigung des Bildungsganges verlas-sen haben, sind nicht zu erfassen. Angaben zu Schülern, die am Ende des Schuljahres 2015/2016 an dieser Schule verbleiben, entfal-len. Eintragungsgrundsätze Die Eintragungen erfolgen nach Bildungsgang und Jahrgang. Für die Eintragung jeder Jahrgangsstufe steht grundsätzlich ein Zeilenpaar zur Verfügung. Die Zeilen mit ungerader Zeilennummer (01, 03, ...13) sind für die gesamte Jahrgangsstufe, die Zeilen mit gerader Zeilennummer (02, 04, ...14) sind für die weiblichen Schüler als Darunter Posi-tion zu verwenden. Hinweis: Die Spalten „Ausländer” (Spalten 63, 66, 69, 72, 75, 78 und 92) sind Darunter Angaben der „Zusam-menangaben”. Die Schülerzahlen sind zeilenweise nach Jahrgangsstufen und getrennt nach Bildungsgängen einzu-tragen. Außerdem kann eine Trennung nach der Art der Klasse (Spalte 41) notwendig sein. Spalten 40 und 42 Bildungsgang/Jahrgang
In die Spalte 40 ist der Bildungsgang für die jeweilige Jahrgangsstufe nach dem Schlüsselver-zeichnis auf Seite 9 einzutragen. Die Bezeichnung des Jahrgangs (Spalte 42) entspricht der Jahrgangsstufe, im Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ den Lernstufen (Schlüsselverzeichnis auf Seite 9).
Hinweis: Autisten werden seit dem Schuljahr 2014/2015 mit einem eigenen Merkmal erfasst. Die Zeugnis-se, welche Autisten erhalten, sind dem Bildungsgang und Jahrgang zuzuordnen, in denen sie zum Schuljahresanfang eingeordnet waren.
Spalte 41 Art der Klasse
In die Spalte 41 ist die Art der Klasse (Schlüsselverzeichnis auf Seite 9) für Schulabgänger einzu-tragen, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft: - Allgemeine Hochschulreife (12-jährig) an Gesamtschule – alle Jahrgänge, - Förderschulen, an denen auch Nichtförderschüler beschult werden und - Schulen, die keine Förderschulen sind, aber ganze Förderschulklassen eingerichtet haben. In allen anderen Fällen bleibt diese Spalte leer.
- 6 -
Spalten 61 - 78 Schüler, die diese Schule nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht mit einem Ab-schluss- oder Abgangszeugnis verlassen
Hier ist die Zahl der Schüler, die nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht (10 Schulbesuchsjahre) bzw. nach Absolvierung des Bildungsganges die berichtende Schule mit einem Abgangs- oder Abschlusszeugnis verlassen, nach der Art des schulischen Zeugnisses anzugeben. Schüler, die im Ergebnis der späteren Nachprüfungen die Leistungsanforderungen erfüllen, sind im Rahmen der Korrekturmitteilung mit dem entsprechenden Zeugnisschlüssel dem AfS zu mel-den.
Art Die Art des schulischen Zeugnisses ist dem Schlüsselverzeichnis auf den Seiten 10 bis 12 zu entnehmen.
Spalten 91 - 92 Insgesamt
Die Summen sind entsprechend des eingedruckten Rechenhinweises grundsätzlich zeilenweise zu bilden.
Spalten 91 und 92 der Zeilen 31 und 32 Schulabgänger am Ende des abgelaufenen Schuljahres insgesamt
In den Summenzeilen sind die Summen einzutragen, die sich durch die Addition aller „Zusam-men-Werte" bzw. aller „Weiblich-Werte“ (ungerade bzw. gerade Zeilennummern) in den Spalten 91 und 92 ergeben. Sollte in Ausnahmefällen ein Erhebungsbogen nicht ausreichen, sind die Summenzeilen nur auf dem letzten Belegsatz auszufüllen.
Spalten 91 und 92 der Zeilen 33 und 34 Schüler, welche von der Vollzeitschulpflicht nach § 38 Abs.2 BbgSchulG im abgelaufenen Schuljahr befreit wurden
Es ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, welche im abgelaufenen Schuljahr auf Antrag der Eltern von der Vollzeitschulpflicht befreit wurden, da der weitere Schulbesuch eine Förderung nicht mehr erwarten ließ und eine gleichwertige berufliche Förderung möglich war, anzugeben. Die Entscheidung hat das staatliche Schulamt auf Empfehlung der Klassenkonferenz getroffen. In Spalte 91 ist die Gesamtschülerzahl und in Spalte 92 ist die Zahl der Ausländer als Darunter Angabe einzutragen.
- 7 -
- Teil 2 -
Schlüsselverzeichnis Seite Bildungsgang ............................................................................................................................................9
Jahrgang ...................................................................................................................................................9
Art der Klasse ...........................................................................................................................................9
Art des schulischen Abschlusses .......................................................................................................... 10
- 8 -
Schlüsselverzeichnis
- 9 -
Bildungsgang
(Siehe Ausfüllanleitung Seite 5) Schlüssel
Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 07 – 10) 160 Bildungsgänge der Sekundarstufe I (auslaufende Gesamtschule an Ober-schulen) 166
Bildungsgänge der Sekundarstufe I (auslaufende Oberschule an Gesamt-schulen) 167
Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (gymnasiale Oberstufe – Sekundarstufe II) 260
Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpä-dagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ 611
Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpä-dagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ 612
Jahrgang
(Siehe Ausfüllanleitung Seite 5) Schlüssel
Jahrgangsstufen 7 bis 13 07 – 13
I Eingangsstufe Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonder-pädagogischen Förder-schwerpunkt „geistige Ent-wicklung“
81
II Unterstufe 82
III Mittelstufe 83
IV Oberstufe 84
V Werkstufe zur Ableistung der Berufsschulpflicht 85
Art der Klasse
(Siehe Ausfüllanleitung Seite 5) Schlüssel
Allgemeine Hochschulreife (12-jährig) an Gesamtschule 09
Förderschulen mit Nichtförderschülern 13
Nichtförderschulen mit ganzen Förderschulklassen 14
Schlüsselverzeichnis
- 10 -
Art des schulischen Abschlusses
(Siehe Ausfüllanleitung Seite 6) Oberschule, Gesamtschule und Förderschule (für Schüler, welche in der Jahrgangsstufe 13 die allgemeine Hochschulreife erwerben können) Abgang von der Schule aus Jahrgangsstufe
Zeugnisart Schlüssel
07 und 08 Abgangszeugnis
Versetzt A
nicht versetzt X
09 nicht versetzt X
Abschlusszeugnis Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife
B
10 Abschluss- bzw. Abgangszeugnis
Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife
B
erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife D
Realschulabschluss/ Fachoberschulreife
E
Berechtigung zum Besuch der gym-nasialen Oberstufe
S
11 Abgangszeugnis der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
Versetzt A
nicht versetzt X
12 und 13
Abgangszeugnis der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
mit schulischem Teil der Fachhoch-schulreife laut § 24 Abs. 3 Satz 2 BbgSchulG
A
ohne schulischen Teil der Fachhochschulreife
X
13 Zeugnis der allgemei-nen Hochschulreife
Abiturprüfung bestanden M
05 bis 09 Abgangszeugnis aus der Schule mit dem sonderpädagogi-schen Förderschwerpunkt „Lernen“1) V
10
Abgangszeugnis aus der Schule mit dem sonderpädagogi-schen Förderschwerpunkt „Lernen“1) W
Abschlusszeugnis der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“1) R
Abschlusszeugnis mit einem dem Hauptschulabschluss/der Berufsbildungsreife entsprechenden Abschluss nach Landes-recht an der Schule mit dem sonderpädagogischen Förder-schwerpunkt „Lernen“1)
T
Abschlusszeugnis der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“2) P
Schlüsselverzeichnis
- 11 -
Noch: Art des schulischen Abschlusses
Gymnasium, Gesamtschule (für Schüler, welche in der Jahrgangsstufe 12 die allgemeine Hochschulreife erwerben können) Abgang von der Schule aus Jahrgangsstufe
Zeugnisart Schlüssel
07 und 08 Abgangszeugnis
Versetzt A
nicht versetzt X
09 nicht versetzt X
Abschlusszeugnis Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife
B
10 Abschluss- bzw. Abgangszeugnis der Einführungsphase
Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife
B
erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife D
Realschulabschluss/ Fachoberschulreife
E
Berechtigung zum Besuch der gym-nasialen Oberstufe
S
11 und 12
Abgangszeugnis der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
mit schulischem Teil der Fachhoch-schulreife laut § 24 Abs. 3 Satz 2 BbgSchulg
A
ohne schulischen Teil der Fachhochschulreife
X
12 Zeugnis der allgemei-nen Hochschulreife Abiturprüfung bestanden M
Schlüsselverzeichnis
- 12 -
Noch: Art des schulischen Abschlusses
Waldorfschulen Abgang von der Schule aus Jahrgangsstufe
Zeugnisart Schlüssel
10 bis 12 Abschluss- bzw. Abgangszeugnis
ohne Hauptschulabschluss/ ohne Berufsbildungsreife X
Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife B
erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife D
Realschulabschluss/ Fachoberschulreife E
Berechtigung zum Besuch der gym-nasialen Oberstufe S
13
Zeugnis der allgemei-nen Hochschulreife3) Abiturprüfung bestanden M
Abgangszeugnis der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
mit schulischem Teil der Fachhoch-schulreife laut § 24 Abs. 3 Satz 2 BbgSchulg
A
ohne schulischen Teil der Fachhochschulreife X
____ 1) einschließlich der Schüler im gemeinsamen Unterricht, die nach den Rahmenplananforderungen
der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ unterrichtet wurden 2) einschließlich der Schüler im gemeinsamen Unterricht, die nach den Rahmenplananforderungen
der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ unterrichtet wurden
3) Nichtschülerprüfung entsprechend § 27 Nichtschülerprüfungsverordnung vom 23. August 1997 in der Fassung der Änderung vom 01. April 2004
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind grau unterlegt.
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
2016
Anleitung zum Ausfüllen des Erhebungsbogens SCD 012 A
Schulabgänger - Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr 2015/2016
ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben - Schulen des Zweiten Bildungsweges
Allgemeine Hinweise Teil 1 der Ausfüllanleitung enthält die inhaltliche Beschreibung des Erhebungsverfahrens Teil 2 der Ausfüllanleitung (ab Seite 7) enthält Schlüsselverzeichnisse
- 2 -
- Teil 1 - Die Daten über Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendi-gung des Bildungsganges erhalten haben werden nach folgendem Zeitplan erhoben:
Arbeits-schritte
Ausführende Stelle Vorgang Empfänger des
Arbeitsergebnisses
Eingang beim Empfänger
1 AfS Aufforderung zur Erstellung der Sta-tistik
Schulen bis Montag, 04. Juli 2016
2 Schule Herunterladen der Ausfüllanleitung und des Erhe-bungsbogens
http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.257169.de
bis Freitag, 29. Juli 2016
Ausfüllen des Erhebungsbogens und Anfertigung von drei Kopien
Erhebungsbogen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14 Tranitzer Straße 16 03048 Cottbus
1. Kopie Zuständiges staatliches Schulamt
2. Kopie Zuständiger Schulträger
3. Kopie Verbleib in der Schule
3 Schule Ggf. Fehler-bereinigung und Korrekturmitteilung (evt. Belegkopie an)
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14 Tranitzer Straße 16 03048 Cottbus
bis Freitag, 26. August 2016
- 3 -
Allgemeine Hinweise 1. Erhebungsbogen
Verwenden Sie nur den aktuellen Vordruck, Erhebungsbogen SCD 012 A, der im Schulverwal-tungsportal Schuldatenerhebung (AfS) Erhebung Absolventen/Abgänger bereitgestellt wird.
Die Ermittlung der Daten erfolgt für das Schuljahr 2015/2016 auf dem Erhebungsbogen SCD 012 A.
2. Stichtag der Erfassung
Der Stichtag der Erfassung der Daten der Schulabgänger ist der 20. Juli 2016. Ergebnisse der später zu erfolgenden Nachprüfungen sind im Rahmen der Korrekturmitteilung dem AfS mitzuteilen.
3. Bestätigung der Richtigkeit
Die Schulleiterin/der Schulleiter übernimmt durch ihre/seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Eintragungen im Erhebungsbogen, insbesondere da-für, dass
- die Zeugnisse entsprechend der rechtlichen Grundlagen in der letztgültigen Fassung definiert
und entsprechend verschlüsselt sind; - die im Erhebungsbogen SCD 012 A enthaltenen Angaben der Ausfüllanleitung entsprechen.
4. Schulnummer
Vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg wurde jeder Schule die sechsstel-lige Schulnummer mitgeteilt. Diese Schulnummer muss auf dem Erhebungsbogen eingetragen werden.
5. Vor dem Versenden
Bitte überprüfen Sie Ihren ausgefüllten Erhebungsbogen vor dem Versenden mit folgenden Fra-gen: 1. Sind alle Schüler, die ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben,
in den Spalten 91 und 92 erfasst? 2. Stimmen die Summenwerte in den Zeilen 31 und 32, Spalten 91 und 92? 3. Sind die Spalten 91 und 92 der Zeilen 33 und 34 mit Null belegt? 4. Ist der Erhebungsbogen mit dem Datum versehen und von der Schulleiterin/dem Schulleiter
unterzeichnet? 5. Wurden die notwendigen Kopien angefertigt und weitergeleitet?
6. Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist für die bei der Schule verbliebene Ausfertigung endet fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in das die Erhebung fällt.
Allgemeine Hinweise
- 4 -
7. Mahnungen
Schulen, die ihren Erhebungsbogen dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nicht termingerecht zugeleitet haben, werden unmittelbar gemahnt.
8. Fragen
Sollten Sie Fragen zu dieser Anleitung haben oder vor einem Problem stehen, das in dieser An-leitung nicht beschrieben ist, rufen Sie bitte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, an. Telefonnummer siehe unter Punkt 9.
9. Korrekturen/Korrekturmitteilungen
Bei Korrekturen ist die zu verändernde Angabe zu streichen und die richtige Angabe darüber zu schreiben.
Korrekturmitteilungen sind an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, zu richten.
Telefax: 0331 27548 1297 Telefon: Die Telefonnummer der für Sie zuständigen Mitarbeiterin ist der Mail zu entnehmen. Anschrift: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Standort Cottbus Referat 14C Tranitzer Straße 16 03048 Cottbus
- 5 -
Ausfüllanleitung Mit dem Erhebungsbogen SCD 012 A werden alle Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr 2015/2016 ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben (im Weiteren als Schulabgänger bezeichnet), erfasst. Schüler, die vor Ablauf des Schuljahres die Einrichtung ohne Beendigung des Bildungsganges ver-lassen haben oder Schüler, die die Ausbildung im abgelaufenen Schuljahr ohne Beendigung des Bil-dungsganges abgebrochen haben, sind nicht zu erfassen. Hinweis: Schüler, die einen Vorkurs besucht haben, entfallen. Eintragungsgrundsätze Die Eintragungen erfolgen nach Bildungsgängen und Jahrgangsstufen. Für die Eintragung jeder Jahrgangsstufe steht grundsätzlich ein Zeilenpaar zur Verfügung. Die Zeilen mit der ungeraden Zeilennummer (01, 03,... 13) sind für die gesamte Jahrgangsstufe, die Zeilen mit gerader Zeilennummer (02, 04,... 14) sind für die weiblichen Schüler als Darunter Position zu verwenden. Hinweis: Die Spalten „Ausländer” (Spalten 63, 66, 69, 72, 75, 78 und 92) sind Darunter Angaben der „Zusam-menangaben”. Die Schülerzahlen sind zeilenweise nach Jahrgangsstufen und getrennt nach Bildungsgängen einzu-tragen. Spalten 40 und 42 Bildungsgang/Jahrgang
In die Spalte 40 ist der Bildungsgang und in Spalte 42 der Jahrgang nach dem Schlüsselver-zeichnis auf Seite 9 einzutragen.
Spalte 41 Art der Klasse
Diese Spalte bleibt leer.
Spalten 61 - 78 Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben
Hier ist die Zahl der Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr die berichtende Schule mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis verlassen haben, nach der Art des Zeugnisses anzugeben. Schüler, die im Ergebnis der späteren Nachprüfungen die Leistungsanforderungen erfüllen, sind im Rahmen der Korrekturmitteilung mit dem entsprechenden Zeugnis dem AfS zu melden.
Art Die Art des Zeugnisses ist dem Schlüsselverzeichnis auf Seite 10 zu entnehmen.
Ausfüllanleitung
- 6 -
Spalten 91 - 92 Insgesamt
Die Summen sind entsprechend des eingedruckten Rechenhinweises grundsätzlich zeilenweise zu bilden.
Spalten 91 und 92 der Zeilen 31 und 32 Schulabgänger am Ende des abgelaufenen Schuljahres insgesamt
In diesen Summenzeilen sind die Summen einzutragen, die sich durch die Addition aller „Zu-sammen- Werte" bzw. aller „Weiblich-Werte“ (ungerade bzw. gerade Zeilennummern) in den Spalten 91 und 92 ergeben.
Spalten 91 und 92 der Zeilen 33 und 34 Schüler, welche von der Vollzeitschulpflicht nach § 38 Abs.2 BbgSchulG im abgelaufenen Schuljahr befreit wurden
In diese vier Felder ist jeweils eine Null einzutragen.
- 7 -
- Teil 2 -
Schlüsselverzeichnis Seite Bildungsgang und Jahrgang ................................................................................................................. 9 Art des schulischen Abschlusses ........................................................................................................ 10
- 8 -
Schlüsselverzeichnis
- 9 -
Bildungsgang und Jahrgang
(siehe Ausfüllanleitung Seite 5)
Schlüssel
Bildungsgang Jahrgang
Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife 161 09 - 10
Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
in Vollzeit Jahrgangsstufen 11, 12, 13
261
V1, V2, V3
in Teilzeit Jahrgangsstufen 11, 12, 13 T1, T2, T3
Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschul-reife Telekolleg 79
Sonderlehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife laut Fachoberschul- und Fachhochschulreifeverordnung (FOSFHRV) § 2 Abs. 2 Nr. 2 für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz am Kolleg
555 01 - 02
Schlüsselverzeichnis
- 10 -
Art des schulischen Abschlusses
(siehe Ausfüllanleitung Seite 6)
Abgang aus der Jahrgangs-
stufe Zeugnisart Schlüssel
09 Abschlusszeugnis Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife B
10 Abschlusszeugnis
Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife B
erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife
D
Realschulabschluss/ Fachoberschulreife
E
111) Abgangszeugnis der Einführungsphase
Versetzt A
nicht versetzt X
121) und 131) Abgangszeugnis der Hauptphase
mit schulischem Teil der Fachhochschulreife laut § 32 Abs. 1 Satz 2 BbgSchulG A
ohne schulischen Teil der Fachhochschulreife
X
131) Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife Abiturprüfung bestanden M
Telekolleg 79
Abgangszeugnis Fachhochschulreife nicht erreicht K
Abschlusszeugnis Fachhochschulreife U
Sonderlehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife laut Fachoberschul- und Fachhochschulreifeverordnung (FOSFHRV) § 2 Abs. 2 Nr. 2 für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz am Kolleg
01 Abgangszeugnis Fachhochschulreife nicht erreicht K
02 Zeugnis der Fachhochschulreife Fachhochschulreife U
______ 1) siehe Schlüssel Bildungsgang und Jahrgang Seite 9
Schulnummer
Spalten Spalten
62 + 65 63 + 66
+ 68 + 71 + 69 + 72
+ 74 + 77 + 75 + 78
41 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 91 92zu-sammen 01weiblich 02zu-sammen 03weiblich 04zu-sammen 05weiblich 06zu-sammen 07weiblich 08zu-sammen 09weiblich 10zu-sammen 11weiblich 12zu-sammen 13weiblich 14zu-sammen 15weiblich 16
91 92zu-
sammen 31weiblich 32
Datum Schulleitung
Schulabgänger insgesamt
Zeilen 01 + 03 + 05 + 07 + 09 + 11 + 13 + 15Zeilen 02 + 04 + 06+ 08 + 10 + 12 + 14 + 16
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bestätigt:
Art
zusa
mm
en
Aus
länd
er
Art
zusa
mm
en
Aus
länd
er
Art
42 43
Art
zusa
mm
en
Aus
länd
er
zusa
mm
en
Aus
länd
er
Schulabgänger SCD 012 B Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben
Zeile
Bild
ungs
gang
Fach
klas
se
Zeitf
orm
und
Jahr
gang
Art
zusa
mm
en
Aus
länd
er
Art
zusa
mm
en
Aus
länd
er
insgesamt
Beleg-satz
Ab-teilung Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
7 für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind grau unterlegt.
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
2016
Anleitung zum Ausfüllen des Erhebungsbogens SCD 012 B
Schulabgänger - Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr 2015/2016
ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben -
Berufliche Schulen Allgemeine Hinweise Teil 1 der Ausfüllanleitung enthält die inhaltliche Beschreibung des Erhebungsverfahrens Teil 2 der Ausfüllanleitung (ab Seite 7) enthält Schlüsselverzeichnisse
- 2 -
- Teil 1 - Die Daten über Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben, werden nach folgendem Zeitplan erhoben:
Arbeits-schritte
Ausführende Stelle Vorgang Empfänger des
Arbeitsergebnisses
Eingang beim Empfänger
1 AfS Aufforderung zur Erstellung der Sta-tistik
Schulen bis Montag, 04. Juli 2016
2 Schule Herunterladen der Ausfüllanleitung und des Erhe-bungsbogens
http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.257169.de
bis Freitag, 29. Juli 2016
Ausfüllen des Erhebungsbogens und Anfertigung von drei Kopien
Erhebungsbogen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14 Tranitzer Straße 16 03048 Cottbus
1. Kopie Zuständiges staatliches Schulamt
2. Kopie Zuständiger Schulträger
3. Kopie Verbleib in der Schule
3 Schule Ggf. Fehler-bereinigung und Korrekturmitteilung (evt. Belegkopie an)
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14 Tranitzer Straße 16 03048 Cottbus
bis Freitag, 26. August 2016
- 3 -
Allgemeine Hinweise 1. Erhebungsbogen
Verwenden Sie nur den aktuellen Vordruck, Erhebungsbogen SCD 012 B, der im Schulverwal-tungsportal Schuldatenerhebung (AfS) Erhebung Absolventen/Abgänger bereitgestellt wird.
Die Ermittlung der Daten erfolgt für das Schuljahr 2015/2016 auf dem Erhebungsbogen SCD 012 B.
2. Stichtag der Erfassung
Der Stichtag der Erfassung der Daten der Schulabgänger ist der 20. Juli 2016. Ergebnisse der später zu erfolgenden Nachprüfungen sind im Rahmen der Korrekturmitteilung dem AfS mitzuteilen.
3. Bestätigung der Richtigkeit
Die Schulleiterin/der Schulleiter übernimmt durch ihre/seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Eintragungen im Erhebungsbogen, insbesondere dafür, dass
- die Zeugnisse entsprechend der rechtlichen Grundlagen in der letztgültigen Fassung definiert
und entsprechend verschlüsselt sind; - die im Erhebungsbogen SCD 012 B enthaltenen Angaben der Ausfüllanleitung entsprechen.
4. Schulnummer
Vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg wurde jeder Schule die sechsstelli-ge Schulnummer mitgeteilt. Diese Schulnummer muss auf dem Erhebungsbogen eingetragen werden.
5. Vor dem Versenden
Bitte überprüfen Sie Ihren ausgefüllten Erhebungsbogen vor dem Versenden mit folgenden Fra-gen:
1. Sind alle Schüler, die ein Abschluss- oder Abgangszeugnis über die Beendigung des Bil-
dungsganges erhalten haben (Spalten 61 bis 78 bzw. 91 und 92), erfasst?
2. Stimmen die Summenwerte in den Zeilen 31 und 32, Spalten 91 und 92?
3. Ist der Erhebungsbogen mit Datum versehen und von der Schulleiterin/dem Schulleiter unter-zeichnet?
4. Wurden die notwendigen Kopien angefertigt und weitergeleitet?
Allgemeine Hinweise
- 4 -
6. Schulen in freier Trägerschaft
Von Schulen in freier Trägerschaft werden die für die öffentlichen Schulen geltenden Verschlüs-selungen entsprechend eingetragen.
7. Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist für die bei der Schule verbliebene Ausfertigung endet fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in das die Erhebung fällt.
8. Mahnungen
Schulen, die ihre Erhebungsbogen dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nicht termingerecht zugeleitet haben, werden unmittelbar gemahnt.
9. Fragen
Sollten Sie Fragen zu dieser Anleitung haben oder vor einem Problem stehen, das in dieser An-leitung nicht beschrieben ist, rufen Sie bitte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, an. Telefonnummer siehe unter Punkt 10.
10. Korrekturen/Korrekturmitteilungen
Bei Korrekturen ist die zu verändernde Angabe zu streichen und die richtige Angabe darüber zu schreiben. Korrekturmitteilungen sind an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Cottbus, zu rich-ten.
Telefax: 0331 27548 1297 Telefon: Die Telefonnummer der für Sie zuständigen Mitarbeiterin ist der Mail zu entnehmen. Anschrift: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Standort Cottbus Referat 14C Tranitzer Straße 16 03048 Cottbus
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Ausfüllanleitung Mit dem Erhebungsbogen SCD 012 B werden alle Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr 2015/2016 ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben (im Weiteren als Schulabgänger bezeichnet), erfasst. Schüler, die vor Ablauf des Schuljahres die Schule ohne Beendigung des Bildungsganges verlassen bzw. abgebrochen haben, sind nicht zu erfassen. Hinweise:
• Die Teilnehmer der Einstiegsqualifizierung und an Vorkursen des Zweiten Bildungsweges ent-fallen.
• Schüler, welche die Probezeit nicht erfolgreich durchlaufen haben, sind nicht zu erfassen. • Schüler, die eine Nichtschülerprüfung absolvieren, werden von der Schule nicht als Schüler
mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis ausgewiesen. Eintragungsgrundsätze Die Eintragungen erfolgen nach dem Bildungsgang, der Fachklasse und der Zeitform mit dem ent-sprechenden Jahrgang. Oberstufenzentren füllen den Erhebungsbogen je Abteilung aus. Für die Eintragung eines Bildungsganges mit Fachklasse, Zeitform und Jahrgang steht grundsätzlich ein Zeilenpaar zur Verfügung. Die Zeilen mit ungerader Zeilennummer (01, 03,... 15) sind für alle Schüler des Bildungsganges mit gleicher Fachklasse, gleichem Jahrgang und gleicher Zeitform, die Zeilen mit gerader Zeilennummer (02, 04,... 16) sind für die weiblichen Schüler als Darunter Positi-on zu verwenden. Hinweis: Die Spalten „Ausländer” (Spalten 63, 66, 69, 72, 75, 78 und 92) sind Darunter Angaben der „Zusam-menangaben”. Spalten 41 Bildungsgang
Der Bildungsgang ist dem Schlüsselverzeichnis auf der Seite 9 zu entnehmen.
Spalte 42 Fachklasse
Der Schlüssel für die Fachklasse war im Schlüssel 25 - Fachklasse/Beruf (Schuljahr 2015/2016) enthalten. Dieses Verzeichnis kann dem Schulverwaltungsportal Brandenburg (www.mbjs.brandenburg.de/schulverwaltungsportal) über die Links „Schuldatenerhebungen (AfS)“ – „Erhebung der Absolventen/Abgänger“ – „Fachklassenverzeichnis für SCD 012B“ ent-nommen werden.
Ausfüllanleitung
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Spalte 43 Zeitform und Jahrgang
Hier sind für die jeweilige Fachklasse die Zeitform und der Jahrgang einzutragen. Die Zeitform- und Jahrgangsverschlüsselung entnehmen Sie bitte dem Schlüsselverzeichnis auf Seite 10. Als Jahrgang ist das Schuljahr einzutragen, das dem Stand der Ausbildung entspricht, nicht das Schulbesuchsjahr. Für Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen wird zum Jahrgang jeweils 5 addiert.
Spalten 61 - 78 Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben
Hier ist die Zahl der Schüler nach Art des Zeugnisses einzutragen, mit dem sie den Bildungsgang im abgelaufenen Schuljahr beendet haben. Diese Eintragung hat auch dann zu erfolgen, wenn Schüler voraussichtlich im nächsten Schuljahr einen anderen Bildungsgang an dieser Schule besuchen. Schüler, die im Ergebnis der späteren Nachprüfungen die Leistungsanforderungen erfüllen, sind im Rahmen der Korrekturmitteilung mit dem entsprechenden Zeugnis dem AfS mitzuteilen.
Art
Die Art des Zeugnisses ist dem Schlüsselverzeichnis auf den Seiten 11 bis 13 zu entnehmen. Hinweis:
Erhält ein Schüler sowohl ein Abschlusszeugnis als auch ein Zeugnis der Fachhochschulreife, so ist der Schüler nur mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife einzutragen.
Spalten 91 - 92 Insgesamt
Die Summen sind entsprechend des eingedruckten Rechenhinweises grundsätzlich zeilenweise zu bilden.
Spalten 91 und 92 der Zeilen 31 und 32 Schulabgänger insgesamt
In diese Summenzeilen sind die Summen einzutragen, die sich durch die Addition aller „Zusam-men-Werte" bzw. aller „Weiblich-Werte“ (ungerade bzw. gerade Zeilennummern) in den Spalten 91 und 92 ergeben. Die Zeilen 31 und 32 sind nur auf dem letzten Belegsatz der Abteilung bzw. Schule auszufüllen.
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- Teil 2 -
Schlüsselverzeichnis Seite Bildungsgang ............................................................................................................................................ 9 Zeitform und Jahrgang ..........................................................................................................................10 Art des schulischen Abschlusses ..........................................................................................................11
Schlüsselverzeichnis
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Bildungsgang
(Siehe Ausfüllanleitung Seite 5)
Schlüssel
Berufsschule: Berufe nach BBiG/HwO 310
Berufsschule: Berufe nach BBiG/HwO mit Fachhochschulreife (nur doppelqualifizierende BIG) 320
Berufsschule: Berufsorientierung, Berufsvorbereitung/Berufsvorbereitende Bildungs-maßnahmen (BvB) 335
Berufsfachschule: Soziales 431
Berufsfachschule: sonstige Assistentenberufe 447
Berufsfachschule: berufliche Grundbildung 460
Fachoberschule ohne Vorliegen eines Berufsabschlusses 550
Fachoberschule mit Vorliegen eines Berufsabschlusses 551
Fachschule Sozialwesen 810
Fachschule Technik 820
Fachschule Wirtschaft 830
Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe 260
Nachträglicher Erwerb der Fachoberschulreife 161
Nachträglicher Erwerb der allgemeinen Hochschulreife1) 261
_____ 1) Telekolleg ist Bestandteil des Bildungsganges
Schlüsselverzeichnis
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Zeitform und Jahrgang (Siehe Ausfüllanleitung Seite 5)
Bildungsgang Schlüssel Unterrichts-organisation1)
Jahrgangsschlüssel
Zeitform (1. Stelle)
Jahrgangsstufe/ Ausbildungsjahr
(2. - 3. Stelle)
Berufsschule2)
Berufe nach BBiG/HwO 310 Teilzeit - Block B 01 = 1.
02 = 2. 03 = 3. 04 = 4. Berufsschuljahr Teilnehmer an Umschulungsmaß-nahmen z. B. T06
Teilzeit – unge-blockt T
Berufe nach BBiG/HwO mit Fachhoch-schulreife (nur doppelqualifizierende Bildungsgänge)
320 Teilzeit - Block B
Teilzeit - unge-blockt T
Berufsorientierung, Berufsvorbereitung/ Berufsvorbereitende Bildungs-maßnahmen (BvB)
335 Teilzeit T 01 = 1. Jahr
Berufsfach-schule
Soziales 431 Vollzeit V 01 = 1. 02 = 2. Jahr
sonstige Assistentenberufe 447 Vollzeit V 01 = 1. 02 = 2. Jahr
Berufliche Grundbildung 460 Vollzeit V 01 = 1. Jahr
Fachoberschule
Fachoberschule ohne Vorliegen eines Berufsabschlusses 550 Vollzeit V 01 = 1.
02 = 2. Jahr
Fachoberschule mit Vorliegen eines Berufsabschlusses 551
Teilzeit T 01 = 1. 02 = 2. Jahr
Vollzeit V 01 = 1. Jahr
Fachschule2)3) Ausbildung in einem Fachschulberuf 810 - 830 Teilzeit T 01 = 1.
02 = 2. 03 = 3. Jahr Vollzeit V
Berufliches Gymnasium Gymnasiale Oberstufe 260 Vollzeit V
11 = 11. 12 = 12. 13 = 13. Jahrgangsstufe
ZBW
Nachträglicher Erwerb der Fachober-schulreife 161 Vollzeit T 01 = 09.
02 = 10. Jahrgangsstufe
Nachträglicher Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
261
Vollzeit
T
11 = 11. 12 = 12. 13 = 13. Jahrgangsstufe 79 = Telekolleg
_____ 1) Teilzeit – Teilzeitunterricht wöchentlich, Vollzeit – Vollzeitunterricht 2) Für Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen wird zum Schuljahr jeweils 5 addiert. 3) Die Praktikumsphase im Bildungsgang „810" in den Fachklassen 8520 und 8540 ist als 3. Jahr -Vollzeit- einzutragen.
Schlüsselverzeichnis
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Art des schulischen Abschlusses Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben
(Siehe Ausfüllanleitung Seite 6)
Bildungsgang Schlüssel Zeugnisart Schlüs-sel
Ber
ufss
chul
e
Berufe nach BBiG/HwO/ Berufe nach BBiG/HwO mit Fach-hochschulreife (nur doppelqualifizie-rende Bildungsgänge)
310, 320
Abschlusszeugnis ohne Zeugnis der Fachhochschulreife BX
Abschlusszeugnis in Verbindung mit Sek I - Abschlüssen und zwar mit
einem dem Hauptschul-abschluss/ der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss
BA
einem dem erweiterten Hauptschulabschluss/ der erweiterten Berufsbil-dungsreife gleichgestellten Abschluss
BB
einem dem Realschulab-schluss/ der Fachoberschulreife gleichgestellten Abschluss
BC
Abschlusszeugnis und Zeugnis der Fachhochschulreife BL
Abgangszeugnis BD
Berufsorientierung, Berufsvorbereitung/ Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
335
Abschlusszeugnis BX
Abschlusszeugnis in Verbindung mit
einem dem Hauptschulab-schluss/ der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss
BA
Abgangszeugnis BD
Ber
ufsf
achs
chul
e
Soziales 431
Abschlusszeugnis ohne Zeugnis der Fachhochschulreife BX
Abschlusszeugnis in Verbindung mit
einem dem Realschulab-schluss/ der Fachoberschulreife gleichgestellten Abschluss
BC
Abschlusszeugnis und Zeugnis der Fachhochschulreife BL
Abgangszeugnis BD
sonstige Assistentenberufe 447
Abschlusszeugnis ohne Zeugnis der Fachhochschulreife BX
Abschlusszeugnis und Zeugnis der Fachhochschulreife BL
Abgangszeugnis BD
berufliche Grundbil-dung 460
Abschlusszeugnis BX
Abschlusszeugnis in Verbindung mit Sek I - Abschlüssen und zwar mit
einem dem Hauptschul-abschluss/ der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss
BA
einem dem erweiterten Hauptschulabschluss/ der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss
BB
Abgangszeugnis BD
Schlüsselverzeichnis
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Art des schulischen Abschlusses Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben
(Siehe Ausfüllanleitung Seite 6)
Bildungsgang Schlüssel Zeugnisart Schlüs-sel
Fach
ober
schu
le Fachoberschule ohne
Vorliegen eines Berufsabschlusses
550 Zeugnis der Fachhochschulreife BL
Abgangszeugnis BD
Fachoberschule mit Vorliegen eines Berufsabschlusses
551 Zeugnis der Fachhochschulreife BL
Abgangszeugnis BD
Fach
schu
le
Sozialwesen 810 Abschlusszeugnis
ohne Fachhochschulreife BX
mit Fachhochschulreife BL
Abgangszeugnis BD
Technik 820 Abschlusszeugnis
ohne Fachhochschulreife BX
mit Fachhochschulreife BL
Abgangszeugnis BD
Wirtschaft 830 Abschlusszeugnis
ohne Fachhochschulreife BX
mit Fachhochschulreife BL
Abgangszeugnis BD
Schlüsselverzeichnis
- 13 -
Art des schulischen Abschlusses Schüler, die im abgelaufenen Schuljahr ein Zeugnis über die Beendigung des Bildungsganges erhalten haben
(Siehe Ausfüllanleitung Seite 6)
Bildungsgang Schlüssel Abgang aus
der Jahrgangs-stufe
Zeugnisart Schlüs-sel
Ber
uflic
hes
Gym
nasi
um
260
11 Abgangszeugnis der Einführungs-phase
versetzt A
nicht versetzt X
12 und 13 Abgangszeugnis der Qualifika-tionsphase
mit schulischem Teil der Fachhoch-schulreife lt. §24 (3) Satz 2 BbgSchulG A
ohne schulischen Teil der Fachhoch-schulreife X
13 Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
Abiturprüfung bestanden M
Sch
ulab
schl
ussb
ezog
ene
Lehr
gäng
e (Z
wei
ter B
ildun
gs-
weg
) am
OSZ
161
09 Abschlusszeugnis Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife B
10 Abschlusszeugnis
Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife B
erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife D
Realschulabschluss/ Fachoberschulreife E
261
11 Abgangszeugnis der Einführungs-phase
versetzt A
nicht versetzt X
12 und 13 Abgangszeugnis der Hauptphase
mit schulischem Teil der Fachhoch-schulreife lt. §32 (1) Satz 2 BbgSchulG A
ohne schulischen Teil der Fachhochschulreife X
13 Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
Abiturprüfung bestanden M
Amt für Statistik Berlin Brandenburg 1
D Datensatzbeschreibung
entfällt
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist für beide Länder die zentrale Dienst-leistungseinrichtung auf dem Gebiet der amtlichen Statistik. Das Amt erbringt Ser-viceleistungen im Bereich Information und Analyse für die breite Öffentlichkeit, für al-le gesellschaftlichen Gruppen sowie für Kunden aus Verwaltung und Politik, Wirt-schaft und Wissenschaft. Kerngeschäft des Amtes ist die Durchführung der ge-setzlich angeordneten amtlichen Statisti-ken für Berlin und Brandenburg. Das Amt erhebt die Daten, bereitet sie auf, inter-pretiert und analysiert sie und veröffent-licht die Ergebnisse. Die Grundversor-gung aller Nutzer mit statistischen Infor-mationen erfolgt unentgeltlich, im Wesent-lichen über das Internet und den Informa-tionsservice. Daneben werden nachfrage- und zielgruppenorientierte Standardaus-wertungen zu Festpreisen angeboten. Kundenspezifische Aufbereitung / Bera-tung zu kostendeckenden Preisen ergänzt das Spektrum der Informationsbereitstel-lung.
Amtliche Statistik im Verbund Die Statistiken werden bundesweit nach einheitlichen Konzepten, Methoden und Verfahren arbeitsteilig erstellt. Die statisti-schen Ämter der Länder sind dabei grundsätzlich für die Durchführung der Erhebungen, für die Aufbereitung und Veröffentlichung der Länderergebnisse zuständig. Durch diese Kooperation in ei-nem „Statistikverbund“ entstehen für alle Länder vergleichbare und zu einem Bun-desergebnis zusammenführbare Erhe-bungsresultate.
Produkte und Dienstleistungen Informationsservice
info@statistik-bbb.de mit statistischen Informationen für jedermann und Beratung sowie maßge- schneiderte Aufbereitungen von Daten über Berlin und Brandenburg. Auskunft, Beratung, Pressedienst sowie Fachbibliothek.
Standort Potsdam Behlertstraße 3a, 14467 Potsdam Tel. 0331 8173 - 1777 Fax 030 9028 - 4091 Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr
Standort Berlin Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
Bibliothek Tel. 030 9021 - 3540 Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr
Internet-Angebot
www.statistik-berlin-brandenburg.de mit aktuellen Daten, Pressemitteilungen, Statistischen Berichten zum kostenlosen Herunterladen, regionalstatistischen Informa-tionen, Wahlstatistiken und -analysen sowie einem Überblick über das gesamte Leis-tungsspektrum des Amtes.
Statistische Jahrbücher
mit einer Vielzahl von Tabellen aus nahezu allen Arbeitsgebieten der amtlichen Statistik.
Statistische Berichte
mit Ergebnissen der einzelnen Statistiken in Tabellen in tiefer sachlicher Gliederung und Grafiken zur Veranschaulichung von Entwick-lungen und Strukturen.
Datenangebot aus dem Sachgebiet Informationen zu dieser Veröffentlichung
Referat 14 Tel. 030 9021 - 3675 Tel. 0331 8173 - 1140 Berlin Fax 030 9028-4025 Schulen-Berlin@statistik-bbb.de Brandenburg Fax 0331 8173 - 1911 Schulen-Brandenburg@statistik-bbb.de
Veröffentlichungen zum Thema Statistische Berichte: • Allgemeinbildende Schulen im Land Berlin
B I 1 - jährlich • Allgemeinbildende Schulen im Land Bran-
denburg B I 1 - jährlich
• Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen im Land Brandenburg B I 2 – jährlich
• Absolventinnen und Absolventen/Abgän-gerinnen und Abgänger der allgemeinbil-denden Schulen im Land Berlin B I 5 – jährlich
• Absolventen/Abgänger der allgemeinbil-denden Schulen im Land Brandenburg B I 5 – jährlich
• Fremdsprachenunterricht an allgemeinbil-denden Schulen im Land Brandenburg B I 8 – jährlich
• Allgemeinbildende Schulen im Land Bran-denburg: Ergebnisse nach Verwaltungs-bezirken und staatlichen Schulämtern B I 9 – jährlich
• Berufliche Schulen im Land Berlin B II 1 – jährlich
• Berufliche Schulen im Land Brandenburg B II 1 – jährlich