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FAU Erlangen Nürnberg - ZUV - Sachgebiet Arbeitssicherheit

Nichtraucherschutz

Nichtraucherschutzam Arbeitsplatz

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Nichtraucherschutz

• Über 80 Prozent der Bevölkerung befürworten Rauchverbote in öffentlichen Verkehrsmitteln,

• 70 Prozent am Arbeitsplatz.

• Rauchverbot in der Öffentlichkeit wünscht sich dagegen nur jeder vierte.

Ansichten zum Rauchen

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Nichtraucherschutz

- Nikotin

-Teer

Schadstoffe Zigaretten

- aromatische Kohlenwasserstoffe

- Nitrosamine und freie Radikale

- Formaldehyd

- Schwermetalle

- Kohlenmonoxid

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Nichtraucherschutz

• Deutlich erhöhtes Risiko für Bronchial (30-50%) und Herzerkrankungen (25-35%) bei Erwachsenen,

• Deutlich erhöhtes Risiko für Asthma bronchiale (bis zu 50%) und plötzlichen Kindstod,

Folgen für den Passivraucher:

• Schwangerschaftsrisiko

• erhöhte Infektanfälligkeit bei Kindern

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Nichtraucherschutz

Für den Aktivraucher:

Folgeerkrankungen des Zigarettenrauchens

- chronische Bronchitis

- Herzkrankheit/Herzinfarkt

- Verschlusskrankheit ("Raucherbein")

- Schlaganfall und vor allem

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Nichtraucherschutz

Folgeerkrankungen des Zigarettenrauchens

Bronchialkrebs

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Nichtraucherschutz

Grundlagen waren für den Arbeitgeber

• §5 Arbeitsstättenverordnung

Alte Rechtssituation

e• allgemeine Fürsorgepflicht nach § 618 BGB

• Rauchverbot evt. nur produktionsbedingt oder in Sozialräumen

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Nichtraucherschutz

„§ 5 Nichtraucherschutz(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen,damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstättenwirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauchgeschützt sind.

Verordnung über Arbeitsstätten vom 12. August 2004

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der ArbeitgeberSchutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als dieNatur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen.“

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Nichtraucherschutz

Bedeutung

Verpflichtung des Arbeitgebers, wirksame Schutzmaßnahmen (z. B. technische oder organisatorische Maßnahmen) zugunsten dernichtrauchenden Beschäftigten zu treffen.

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Nichtraucherschutz

• Rauchbeschränkungen/Rauchverbot in den Diensträumen

• Apfelpause statt Zigarettenpause

Beispiele für Maßnahmen:

• Raucherzonen

• Lüftungstechnische Maßnahmen

• Konzipierung des Nichtraucherschutzes bei Neu- und Umbauten im Betrieb• In Sozialbereichen können getrennte Raucher- und Nichtraucherzonen geschaffen werden

• Motivation von Rauchern zum Aufhören – Ausbildung von Raucherberatern – Raucherentwöhnungskurse

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Nichtraucherschutz

• Den Rauchern sollten Plätze zugewiesen werden, wo ihr Rauchen niemanden stört und gefährdet.

Raucherzonen

• Einrichten von örtlich leicht installierbaren Raucherkabinen („Raucherinseln“), die die benachbarten Nichtraucher zuverlässig schützen („Smoke Free-Systems“).

• Raucherräume sollten nach außen entlüftet werden, so dass der Rauch nicht in benachbarte oder darüber liegende Räume dringen kann.

• Auch Flure, Treppenhäuser etc. sollten also rauchfrei bleiben.

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Nichtraucherschutz

Lüftungstechnische Maßnahmen

Smoke Free Systems

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Nichtraucherschutz

Raucherecke Arbeitszeit

• Mehr Geld für Nichtraucher

• Mehr Urlaubstagen für Nichtraucher

• Zigarettenpausen als fehlende Arbeitszeit

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Nichtraucherschutz

Zusammenfassung

• Nichtraucherschutz gesetzlich in Arbeitsstättenverordnung verankert

• Umsetzung durch:

– Rauchverbote

– Motivation von Rauchern zum Aufhören

– Raucherzonen

• Auch Passivrauchen ist stark gesundheitsgefährdend (Herz- und Lungenerkrankungen, Krebs)

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Nichtraucherschutz

LiteraturhinweiseLiteraturhinweise

• www.as.zuv.uni-erlangen.de• www.tabakkontrolle.de• www.bkk.de• www.bmgs.bund.de• www.rauchfrei-am-arbeitsplatz.de• www.rauchen.de• www.bzga.de• www.nie-mehr-rauchen.de• www.lfas.bayern.de• www.raucherei-kampagne.de• www.osha.de

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