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Stadt Troisdorf Bebauungsplan SP22, Blatt 5 Kreisverkehr B 8 / Ranzeler Straße in Spich
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Auftraggeber: Stadt Troisdorf Kölner Straße 176 53830 Troisdorf
Auftragnehmer:
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Klosterbergstraße 109 53177 Bonn
Projektnummer. 16-300 Bonn, Stand 24. November 2016
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Bebauungsplan SP22 Blatt 5, Anbindung Ranzeler Straße Troisdorf-Spich
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 1
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
1.1 Anlass und Aufgabenstellung 3
1.2 Methodik 3
1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets 4
1.4 Einschlägige Fachgesetze und Fachplanungen 4
1.5 Naturräumliche Lage 8
1.6 Potentielle natürliche Vegetation 8
1.7 Heutige und geplante Nutzung 8
1.8 Grundbelastung / Vorbelastung 9
2 Bestandserhebung und Bewertung 10
2.1 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 10 2.1.1 Kartierung der heutigen Flächennutzungen / Biotope 10 2.1.2 Bewertung Planfeststellungsabschnitt / Bebauungspläne 13 2.1.3 Tierlebensräume und biologische Vielfalt 14
2.2 Boden 15
2.3 Wasser 16
2.4 Klima und Luft 16
2.5 Landschaftsbild / Erholungsnutzung 17
2.6 Artenschutz 17
3 Darstellung des Eingriffes 19
3.1 Kurzdarstellung des Vorhabens 19
3.2 Beeinträchtigung von Lebensräumen und deren Tierarten 19
3.3 Beeinträchtigung von Boden und Wasser 20
3.4 Beeinträchtigung von Klima/Luft 21
3.5 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes 21
3.6 Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten 21
4 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 22
4.1 Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen 22
4.2 Maßnahmen für den Artenschutz 23
4.3 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung 23
5 Zusammenfassung 27
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Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Luftbild mit Plangebiet 4
Abb. 2: Ausschnitt des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf 5
Abb. 3: Überlagerung des Plangebietes mit Teilflächen der rechtkräftigen Bebauungspläne 6
Abb. 4: NBS Köln-Rhein/Main PFA 2.1 Troisdorf Spich / Maßnahmen 1. Deckblatt zur 1. Planänderung 7
Abb. 5: Brachfläche mit Feldgehölz bei der Unterführung 10
Abb. 6: Ackerfläche und Ackerbrache im Süden, Ahornallee im Hintergrund 11
Abb. 7: Ackerfläche mit Wegsaum an der Bahnstrecke Richtung Norden 11
Abb. 8: Kreuzungsbereich Belgische Allee / B 8 / Ranzeler Straße 12
Abb. 9: Übersichtsplan der heutigen Flächennutzungen 13
Abb. 10: Ausschnitt aus der Bodenkarte, schutzwürdige Böden 15
Abb. 11: B 8 und Fuß- und Radweg Richtung Süden mit angrenzender Ackerflur 17
Abb. 12: Einteilung der im Bodenbewertungsverfahren bewerteten natürlichen Böden und anthropogenen Standorte 26
Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Potentielle natürliche Vegetation 8
Tabelle 3: Flächenbilanz zum maximalen Versiegelungsgrad nach rkr. B-Plänen, Planfeststellungsabschnittes und tatsächlichem Bestand 16
Tabelle 4: Geplante Festsetzungen des Bebauungsplanes SP22, Blatt 5 19
Tabelle 5: Vergleich der maximalen Versiegelung und Überbauung (auf der Grundlage der Planfeststellung NBS Köln-Rhein/Main PFA 2.1 Ranzeler Straße (2005) und den Bebauungsplänen SP22, Blatt 3, 4 und Blatt 5 (Stand November 2016) 20
Tabelle 6: Gegenüberstellung Bestands- und Planungswerte im Plangebiet – Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LANUV) 24
Pläne Plan 1 Bestandsplan M 1:500 / Verkleinerung A3 Plan 2 Maßnahmenplan M 1:500 / Verkleinerung A3
Anhang zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Bodenfunktion
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1 Einleitung
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Die Stadt Troisdorf plant mit der Aufstellung des Bebauungsplanes SP 22 Blatt 5 den Bau eines leistungsfähigen Kreisverkehrsplatzes zwischen B 8, Belgische Allee und Ranzeler Straße, um die Ortslage Spich vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Nach dem genehmigten Planfeststellungsabschnitt der Neubaustrecke Köln - Rhein/Main der Deutschen Bahn ist an der Eisenbahnüberführung (EÜ) Ranzeler Straße (Station km 16.853) bisher nur eine Anbindung mit einer Entwurfsgeschwindigkeit von vmax: 30 km/h mit signalgesteuertem Linksabbieger auf der B 8 vorgesehen. Der schienengleiche Bahn-übergang Ranzeler Straße wurde im Rahmen des Ausbaus der ICE Strecke Köln/Rhein-Main bereits beseitigt und soll durch eine planfreie Unterführung ersetzt werden. Die plan-festgestellte Rampe der Unterführung wurde bis heute noch nicht fertiggestellt. Über-gangsweise werden die Betriebe über die Lülsdorfer Straße, den Heuser Weg und die Ranzeler Straße angefahren.
Mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan wird geprüft, ob der neue Bebauungsplan zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht, die über die bereits rechtkräfti-gen Bebauungspläne hinausgehen. Grundsätzlich ist der Verursacher eines Eingriffes da-zu verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft zu unterlassen. Über Vermeidung, Ausgleich und Ersatz der auf Grund der Planaufstellung oder Planän-derung zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft ist nach § 18 BNatSchG1 in Ver-bindung mit § 1 Abs. 6 Nr. 7a und § 1a BauGB Baugesetzbuch (BauGB) zu entscheiden. Die Zugriffsverbote des besonderen Artenschutzes nach § 44 (1) BNatSchG werden be-rücksichtigt.
1.2 Methodik
Nach dem Baugesetzbuch in § 1 Abs. 6 Nr. 7 sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landespflege und Grünordnung zu berücksichtigen. Das Plangebiet wird von mehreren rechtskräftigen Be-bauungsplänen überlagert.
Gemäß §1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Im vorliegen-den Fachbeitrag werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Pla-nung ermittelt, beschrieben und bewertet.
Die Bilanzierung des Eingriffs basiert auf Biotopwerten entsprechend der textlichen Fest-setzung der rechtskräftigen Bebauungspläne, die den angestrebten Biotopwerten der Planung gegenübergestellt werden. Zur Minderung und Vermeidung werden grünordner-ische Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen zur Übernahme in den Bebauungsplan vorgeschlagen.
Die Bilanzierung der Biotopwerte erfolgt nach dem LANUV-Biotopwertverfahren2.
Die Beeinträchtigungen der abiotischen Schutzgüter, insbesondere der Bodenfunktionen werden unter Berücksichtigung von Vermeidungs- Minderungs- und Minimierungsmaß-nahmen, soweit möglich, quantitativ erfasst und entsprechend ausgeglichen.
Zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände und die sich daraus erge-benden Vermeidungsmaßnahmen gemäß § 44 BNatSchG werden die Ergebnisse der Ar-tenschutzprüfung (Stufe I) im vorliegenden LBP berücksichtigt.
1 Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landespflege vom 29.Juli 2009. 2 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Numerische Bewertung von Bio-
toptypen für die Bauleitplanung in NRW, 2008.
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1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Spich der Stadt Troisdorf und umfasst den erweiterten Kreuzungsbereich B 8, Belgische Allee und Ranzeler Straße bis zur Neubaustrecke Köln-Rhein/Main (vgl. Abb. 1). Es handelt sich um die freie Strecke der Bundesstraße B 8, den verbleibenden Ast der Ranzeler Straße und die Einmündung der Belgischen Allee, soweit sie von den Baumaßnahmen betroffen ist, sowie die beiden im Eckbereich anliegenden Gewerbe- und Industriegrundstücke. Der Planbereich umfasst etwa 3 ha, überwiegend bestehende Verkehrsflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen der Flurstücke der Gemarkung Spich, Flur 16 (Flurstücke 127-134, 147-148 tlw., 149, 154, 155, 157, 158, 212 tlw., 315, 341 tlw., 343, 345, 347, 348, 350, 351, 355, 356 tlw., 357, 358 tlw., 359-362, 364, 366 tlw., 377 tlw., 424-428, 432, 457 tlw., 460, 522, 546, 558, 561, 563, 564, 582-584).
Abb. 1: Luftbild mit Plangebiet (Quelle: TIM-online NRW)
1.4 Einschlägige Fachgesetze und Fachplanungen
Regionalplan
Der Regionalplan3 für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg stellt im Planbereich die B 8 als 'Straße für den vorwiegend überregionalen und regiona-len Verkehr' sowie angrenzend die Bahnstrecke als 'Schienenweg für den Hochge-schwindigkeitsverkehr und sonstigen großräumigen Verkehr' dar. Die Flächen zwischen B 8 und Bahnstrecke sind als 'Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen' (GIB), weiter südlich als allgemeiner Siedlungsbereich ASB ausgewiesen. Dargestellt ist eben-falls eine Trassenführung der L 274n mit Anschluss an die B 8 im Bereich Belgische Al-lee.
3 Bezirksregierung Köln: Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg
– 2. Auflage, Stand 2009
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Landschaftsplan und Schutzfestsetzungen
Der westlich der B 8 befindliche Teil des Plangebietes liegt im räumlichen Geltungsbe-reich des Landschaftsplanes Nr. 7 'Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin'4. Als Entwick-lungsziel wird die 'Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit glie-dernden und belebenden Elementen' angegeben. In der Festsetzungskarte sind keine Festsetzungen dargestellt. Das Gewerbegebiet östlich der B 8 liegt als Siedlungsbereich im Landschaftsplan Nr. 15 'Wahner Heide'.
Im Plangebiet sind weder europäische (FFH- oder Vogelschutzgebiete) noch nationale Schutzgebiete (NSG, LSG) nach Bundesnaturschutzgesetz sowie geschützte Land-schaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG), bzw. gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) vorhanden.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach den Daten @LINFOS weder Flächen für den Biotopverbund noch schutzwürdige Biotope nach dem Biotopkataster des LANUV5.
Flächennutzungsplan
Der derzeitige Flächennutzungsplan6 stellt die B 8 als überörtliche Hauptverkehrsstraße, die Flächen zwischen B 8 und Bahnstrecke als Grünfläche dar. Im Entwurf zur Neuauf-stellung, der im Januar 2016 offengelegt wurde, wurde eine überlagernde Darstellung als Fläche für Maßnahmen ergänzt (s. Abb. 2). Der Bebauungsplan SP 22 Blatt 5 ist aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf entwickelt.
Abb. 2: Ausschnitt des Flächennutzungsplanes der Stadt Troisdorf
4 Rhein-Sieg-Kreis (2007): Landschaftsplan Nr. 7. 2. Änderung. 5 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) 6 Stadt Troisdorf (Stand 2016): Flächennutzungsplan Neuaufstellung Feststellungsbeschluss.
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Bebauungsplan
Das Plangebiet mit seinen bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten an der Belgi-schen Allee wird durch mehrere rechtsgültige Bebauungspläne überdeckt:
Bebauungsplan SP 22, Blatt 3, rechtskräftig seit dem 04.07.2000,
Bebauungsplan SP 22, Blatt 3, 1. Änderung, rechtskräftig seit 21.03.1985,
Bebauungsplan SP 22, Blatt 4, 1. Änderung, rechtskräftig seit 21.03.1985,
Bebauungsplan SP 22, Blatt 4, 3. Änderung, rechtskräftig seit dem 24.11.2009.
Als Nutzungsarten sind 'Industriegebiet' (GI) und 'Gewerbegebiet' (GE) ausgewiesen. Die bestehenden Straßen sind als Verkehrsflächen festgesetzt, die Flächen zwischen der Hauptstraße und der Bahnstrecke sind als Grünflächen und ergänzend als Flächen für Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB ausgewiesen.
Abb. 3: Überlagerung des Plangebietes mit Teilflächen der rechtkräftigen Bebauungsplä-ne (Quelle: GeoPortal der Stadt Troisdorf)
NBS Köln – Rhein/Main Planfeststellungsabschnitt 2.1 Troisorf-Spich
Nach genehmigten Planfeststellungsabschnitt der Neubaustrecke Köln - Rhein/Main der Deutschen Bahn ist an der Eisenbahnüberführung (EÜ) Ranzeler Straße (km 16.853) bis-her nur eine Anbindung mit einer Entwurfsgeschwindigkeit von vmax: 30 km/h mit signalge-steuertem Linksabbieger auf der B 8 vorgesehen.
Es gelten die Darstellungen des Maßnahmenplans der Anlage 8.11, 1. Deckblatt zur 1. Planänderung, Stand 05.20057.
7 IBIS Landschaftsplanung (2005): NBS Köln-Rhein/Main, Planfeststellungsabschnitt 2.1 Troisdorf Spich, An-
lage 8.11, 1. Deckblatt zur 1 Planänderung. I.A. DB ProjektBau GmbH.
SP22, BL4, 3.Änd
SP22, BL3SP22, BL3, 1.Änd
SP22, BL4, 1.Änd
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Abb. 4: NBS Köln-Rhein/Main PFA 2.1 Troisdorf Spich / Maßnahmen 1. Deckblatt zur 1. Planänderung (Quelle: IBIS Landschaftsplanung / DB Projekt Bau, Anlage 8.11, Stand 05.2005 )
Innerhalb des rot markierten Bereiches, der im Bebauungsplan SP22 Blatt 5 liegt, ist ne-ben der Straße zu Eisenbahnunterführung eine freie Sukzessionsfläche mit Einzelbaum- und Hecken- / Gebüschpflanzung vorgesehen. Sowohl der Straßenverlauf, als auch die landschaftpflegerischen Maßnahmen sind offensichtlich noch nicht vollständig umgesetzt worden. Der Appendix der Ranzeler Straße ist noch vorhanden. Die gesamte Fläche un-terliegt der freien Sukzession. Gezielte Baumpflanzungen sind nicht erkennbar, stattdes-sen hat sich Robinie, Espe, Pappel und Eiche durch natürliche Aussaat eingestellt.
Baumschutzsatzung der Stadt Troisdorf
Die Stadt Troisdorf verfügt über eine Baumschutzsatzung8. Demnach sind Bäume mit ei-nem Stammumfang von > 100 cm geschützt (außer Hybridpappeln, Birken, Korkenzie-herweiden, Eiben und Kiefern). Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stamm-umfänge maßgebend, wobei mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 40 cm aufweisen muss.
Die B 8 wird von einer Ahornallee gesäumt, 28 Bäume stehen innerhalb des Plangebie-tes. Die Allee aus Berg- und Spitzahorn weisen unterschiedliche Stammumfänge und Kronenumfänge auf und setzt sich entlang der Straße nach Norden und Süden fort.
Die Belgische Allee ist von einer Formhecke mit einzelnen Mehlbeerbäumen gesäumt.
8 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Troisdorf (Baumschutzsatzung) vom 27.02.1997
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1.5 Naturräumliche Lage
Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit 'Köln-Bonner-Rheinebene'9 (551) mit den ausgedehnten Niederterrassenebenen beiderseits des Rheins. Weiter diffe-renziert liegt das Vorhaben im Bereich der 'rechtsrheinischen Niederterrasse' (551.1) und hier im Südosten der 'Mühlheim-Porzer Niederterrasse' (551.10). Die Grenze zur 'Wahner Heideterrasse' und damit zu den 'Bergischen Heideterrassen' verläuft nur wenige 100 m nordöstlich.
1.6 Potentielle natürliche Vegetation
Als potentielle natürliche Vegetation wird diejenige Pflanzengemeinschaft bezeichnet, die sich auf unversiegelten Böden ohne weiteren Kultureinfluss in dem Gebiet einstellen wür-de. Im Gegensatz zur 'realen Vegetation' stellt sie die bei den derzeitigen Standortbedin-gungen stabile 'Idealvegetation' dar, woraus sich Rückschlüsse auf eine standortgerechte Artenwahl (siehe Tabelle 1) ziehen lassen.
Das Plangebiet liegt im Bereich der Vegetationseinheit 'Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald der Niederrheinischen Bucht', stellenweise 'Flattergras-Traubeneichen-Buchenwald'10 auf lehmigen Böden.
Tabelle 1: Potentielle natürliche Vegetation
Deutscher Name Botanischer Name Deutscher Name Botanischer Name
Buche Fagus sylvatica Hasel Corylus avellana
Traubeneiche Quercus petraea Weißdorn Crataegus monogyna
Hainbuche Carpinus betulus Hundsrose Rosa canina
Winterlinde Tilia cordata Schlehe Prunus spinosa
Stieleiche Quercus robur Hartriegel Cornus sanguinea
Salweide Salix caprea
1.7 Heutige und geplante Nutzung
Heutige reale Nutzung
Die Gewerbe- und Industrieflächen werden als solche genutzt. Die ansässigen Betriebe stammen meist aus der Automobilbranche (Autohaus, Kfz-Werkstatt). Die Belgische Allee stellt die Verbindungsachse zum Mauspfad dar, mit der B 8 erfolgt über dem Autobahn-anschluss AS Lind eine Anbindung an die A 59. Die Belgische Allee ist mit einer Mehl-baumallee und einer Heckenpflanzung begrünt, entlang der B 8 steht eine Ahornallee (Spitz- und Bergahorn).
Als Seitenstraße der B 8, im Gegensatz zur Belgischen Allee etwas nach Süden versetzt, zweigt die Ranzeler Straße ab. Am Ende der Stichstraße ist zu den Bahngleisen ein klei-ner Wall. Die nicht an den Verkehr angeschlossene Unterführung der Bahngleise ist durch eine Gebüschgruppe umgeben. Die Böschung zur Ranzeler Straße ist mit Brombeerge-strüpp bewachsen, die restliche Böschung, die sich quer bis zur B 8 zieht, mit einem Feldgehölz aus Pappeln, Robinien, Espen und jungen Eichen. Zwischen dem Feldgehölz befindet sich eine Brachfläche. Nördlich grenzt eine intensive Ackerfläche an die sich auch weiter Richtung Norden fortsetzt. Entlang der Bahn wird die Ackerfläche durch einen Wegrain / Ackersaum abgegrenzt. Vereinzelt sind auch kleinere Gebüsche im Saumbe-reich vorhanden.
9 Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (Hrsg.): Naturräumliche Gliederung Deutsch-
lands, Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, 1:200.000, Bonn-Bad Godesberg 1978.
10 Bundesamt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landespflege (Hrsg.): Vegetationskarte der Bundesre-publik Deutschland. M 1:200.000, Potenzielle natürliche Vegetation, Blatt CC5502, Köln
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Südlich der Ranzeler Straße grenzt eine wildkrautreiche Ackerfläche an. Der Ackersaum setzt sich entlang der Bahn fort. An der Ecke der Ranzeler Straße / B 8 ist die Ackerfläche zu einem Wildacker/Ruderalflur ausgebildet. An die Ackerfläche grenzt im Süden eine Ackerbrache mit einer Vegetation aus Buchweizen, Borretsch und Kamille.
Geltendes Planungsrecht
Nach geltendem Planungsrecht und als Ausgangssituation der Eingriffsermittlung werden die Festsetzungen der in Kapitel 1.4 aufgeführten rechtkräftigen Bebauungspläne zugrun-de gelegt. Es handelt sich um 4 Bebauungspläne. Da die im Bebauungsplan SP 22, Blatt 4 festgesetzten Gehölzpflanzungen nie umgesetzt wurden und es sich dabei auch nicht um Ausgleichsmaßnahmen handelt, wird hier der heutige Biotoptyp bewertet. Der Be-bauungsplan SP 22, Blatt 5 soll das planfestgestellte 'Provisorium' für den Anschluss der Unterführung Ranzeler Straße an die B 8 ersetzen.
Planung
Der Bebauungsplan SP22 Blatt 5 soll das planfestgestellte 'Provisorium' für den An-schluss der Unterführung Ranzeler Straße an die B 8 ersetzen. Der Knotenpunkt B 8 / Belgische Allee / Ranzeler Straße sieht einen einspurigen Kreisverkehrsplatz mit ei-nem Bypass der B 8 aus Richtung Köln kommend vor. Die notwendigen Straßenflächen, Rad- und Fußwege, Böschungen und sonstigen Nebenanlagen gem. vorliegendem Stra-ßenentwurf werden als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die an der Kreuzung Belgi-sche Allee / B 8 liegenden Gewerbegrundstücke wurden in das Plangebiet einbezogen, da sich durch die Straßenplanung Änderungen an den Zufahrten und Stützmauern erge-ben.
Die Grünflächen zwischen B 8 / Ranzeler Straße und der Bahnstrecke werden weiterhin als Grünflächen in Überlagerung mit Festsetzungen als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen.
Der Kreisverkehrsplatz ist in die Trassenabsenkung integriert um zukünftig eine Unterfüh-rung der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main zu ermöglichen. Aufgrund der bestehenden Platzverhältnisse wird die neue Trasse der B 8 im Plangebiet in der Höhenlage vom bis-herigen Straßenverlauf abweichen.11
Fußgänger und Radfahrer können die Ranzeler Straße über eine parallel zur Bahnstrecke verlaufende Brücke queren. Damit wird der kombinierte Geh- und Radweg von der Ranzeler Straße entkoppelt und die Wegebeziehung Köln-Wahn-Troisdorf erfolgt 'niveau-gleich'.
Für die im Plangebiet liegenden Gewerbegrundstücke werden Art und Maß der Nutzung nicht geändert. Es sind lediglich Änderungen an den Zufahrten und Stützmauern erforder-lich. Die Bauweise und überbaute Flächen werden aus dem rechtskräftigen Bebauungs-plan SP 22 Blatt 4 übernommen.
1.8 Grundbelastung / Vorbelastung
Lärmimmissionen sind von Seiten der B 8, der Bahnstrecke und der bestehenden Gewer-begebiete zu erwarten.
Im Plangebiet befindet sich eine Fläche mit schädlicher Bodenbelastung (Altlast Nr. 51080200-0). Die ca. 800 m2 große Fläche liegt in einer Ackerbrache und in einem Acker südlich der Ranzeler Straße (Flurstücke 154 und 155).
Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan SP22, Blatt 4, 3. Änderung ist im Gewerbege-biet südlich der Belgischen Allee eine Fläche unter der Nummer 5108//82 als Altablage-rung aufgeführt.
Weitere Ausführungen ergeben sich in der nachfolgenden Bestandsbeschreibung der Na-tur und Landschaft.
11 V-Kon KG: Machbarkeitsuntersuchung der Ausbauvarianten. Anbindung der Ranzeler Straße an die B 8 in
Troisdorf-Spich, Stand: 21.04.2015, Saarburg.
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2 Bestandserhebung und Bewertung
2.1 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Die öffentlichen Grünflächen bestehen aus Acker- und Brachflächen. An den Rändern zur Bahn und zur B 8 sind Ackerraine und Gebüschgruppen vorhaben. Im Folgenden werden die derzeitigen Flächennutzungen / Biotope beschrieben und in Abbildung 8 dargestellt. Diese entsprechen nicht unbedingt den erlaubten Nutzungen der rechtsgültigen Be-bauungspläne (s. Kap. 2.1.2).
2.1.1 Kartierung der heutigen Flächennutzungen / Biotope
Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50
Der südlichere Teil der Böschung zur Unterführung ist dicht mit Brombeergestrüpp be-wachsen. Die Gebüschgruppe setzt sich entlang der Ranzeler Straße fort und geht dann in eine Brachfläche über.
Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 50 <70 %
Die Baumgruppe auf der Böschung zur Unterführung ist überwiegend mit Robinien und Pappeln bestanden. Das Feldgehölz setzt sich in einem schmalen Streifen fort und trennt die Ackerfläche von der Brachfläche.
Acker-, Grünlandbrache, Gehölzanteil < 50 %
In den Flächen zwischen B 8 und Ranzeler Straße hat sich eine Ruderalflur entwickelt. Die südliche Fläche ist als Wildacker ausgebildet. Die Brachfläche nördlich der Ranzeler Straße ist durch Gehölze vom Acker getrennt.
Abb. 5: Brachfläche mit Feldgehölz bei der Unterführung
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Acker, wildkrautreich auf nährstoffreichen Böden
Die südlich der Ranzeler Straße liegende wildkrautreiche Ackerfläche wird zeitweise durch Schafe beweidet. Die daran anschließende Ackerbrache ist mit Buchweizen und Borretsch bewachsen bevor sich außerhalb des Plangebietes wieder eine intensive Ackerfläche mit Getreide anschließt.
Abb. 6: Ackerfläche und Ackerbrache im Süden, Ahornallee im Hintergrund
Acker, intensiv Wildkrautarten weitgehend fehlend
Auf der Ackerfläche im Norden fehlen die Wildkrautarten weitgehend. Zur Zeit der Kartie-rung war die Ackerfläche mit (abgemähtem) Getreide bestellt.
Abb. 7: Ackerfläche mit Wegsaum an der Bahnstrecke Richtung Norden
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Wegraine, Säume ohne Gehölze
Die an den Ackerflächen und Brachen vorkommenden Säume zur Bahn bzw. zur Ver-kehrsfläche sind in Teilbereichen mit Brombeergestrüpp und Brennnessel bewachsen. Vereinzelt kommen auch Gebüschgruppen mit bspw. Robinie, Apfelbaum vor.
Straßenbegleitgrün, Straßenböschung ohne Gehölzbestand
Beidseits der B 8 kommt typisches Straßenbegleitgrün vor. Der Rasenstreifen zwischen Fahrbahn und Rad- und Fußweg ist mit maximal 1,50 m schmaler als der Grünstreifen der die Fahrbahn zu den Gewerbeflächen abgrenzt. Die Bäume der straßenbegleitenden Al-lee sind separat durch die Baumschutzsatzung geschützt
Die beidseitig der Feldwege vorkommenden Krautsäume sind relativ artenarm. Teilweise entstehen durch die Entwässerungsgräben feuchtere Bereiche mit entsprechender Vege-tation.
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege, etc.)
Die Verkehrsflächen und die Gewerbegebietsflächen sind asphaltiert bzw. mit Gebäuden bestanden.
Abb. 8: Kreuzungsbereich Belgische Allee / B 8 / Ranzeler Straße
Eine Übersicht der oben beschriebenen heutigen Flächennutzungen ist für den Geltungs-bereich des Bebauungsplans in folgender Abbildung. Die derzeitigen Biotoptypen ent-sprechen nur im eingeschränkten Maß den landschaftsplanerischen Maßnahmen des Planfeststellungsabschnittes der Neubaustrecke Köln - Rhein/Main und den rechtsgülti-gen Bebauungsplänen.
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Abb. 9: Übersichtsplan der heutigen Flächennutzungen
2.1.2 Bewertung Planfeststellungsabschnitt / Bebauungspläne
Im Rahmen der Eingriffsermittlung werden die Biotoptypen der rechtskräftigen Be-bauungspläne SP 22, Blatt 3 und 4 zugrunde gelegt. Die in dem Bebauungsplan SP 22, Blatt 4 festgesetzten Gehölzpflanzungen wurden noch nicht umgesetzt und stellen grund-sätzlich keine Ausgleichsmaßnahmen dar. Daher wird an dieser Stelle der angetroffene Biotoptyp bewertet. Für den Planfeststellungsabschnitt der Neubaustrecke Köln – Rhein/Main werden die als Eingriff zulässigen und als Ausgleichsmaßnahme festgesetz-ten Biotope angerechnet.
Straßenverkehrsfläche
Die Belgische Allee, die B 8 und die Ranzeler Straße sind als Straßenverkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB festgesetzt.
→ Flächenanteil aus Bebauungsplänen SP 22, Blatt 3 und 4: 4.337 m²
→ Flächenanteil aus Planfeststellungsabschnitt: 6.823 m²
→ Gesamtflächenanteil Straßenverkehrsfläche: 11.160 m²
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Industriegebiet und Gewerbegebiet
Das Industriegebiet ist mit einer maximal zulässigen GRZ (Grundflächenzahl) von 0,8 festgesetzt. Das Gewerbegebiet ist mit einer maximal zulässigen GRZ (Grundflächenzahl) von 0,8 und Abstandsklassen nach MUNLV festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe be-trägt entlang der Belgischen Allee 16,0 m. Zur B 8 hin besteht eine Anbauverbotszone von 20 m. Die unterirdische Produktenfernleitung (Nato-Pipeline) ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastete Fläche.
→ Flächenanteil: 7.670 m²
Acker-, Grünlandbrache, Gehölzanteil < 50 %
Die Gehölzpflanzungen nach Bebauungsplan SP 22, Blatt 4 wurden nie umgesetzt, so hat sich auf der südlich gelegenen Fläche zwischen B 8 und Ranzeler Straße ein Wild-acker/Ruderalflur entwickelt.
→ Flächenanteil: 499 m²
Acker, wildkrautreich auf nährstoffreichen Böden
Der vor Ort angetroffene Biotoptyp stellt die an den Wildacker/Ruderalflur angrenzende Fläche als eine wildkrautreiche Ackerfläche dar. Die im Süden liegende Ackerbrache ist mit Buchweizen und Borretsch bewachsen.
→ Flächenanteil: 5.483 m²
Wegraine, Säume ohne Gehölze
Der an der Ackerfläche vorkommende Saum zur Bahn ist in Teilbereichen mit Brombeer-gestrüpp und Brennnessel bewachsen. Vereinzelt kommen auch Gebüschgruppen mit bspw. Robinie vor.
→ Flächenanteil: 196 m²
Grünanlage, strukturreich mit Baumbestand (4.7)
Auf den nördlichen Flächen zwischen der B 8 und der Bahn sind im 1. Deckblatt zur 1. Planänderung zum PF-Beschluss freie Sukzessionsfläche mit Einzelbau- und Hecken-/ Gebüschpflanzung vorgesehen.
→ Flächenanteil: 6.362 m²
2.1.3 Tierlebensräume und biologische Vielfalt
Das Plangebiet zwischen der Bahnstrecke und der B 8 weist urbane und überwiegend unversiegelte Biotope auf. Im Plangebiet liegen bis auf den Gehölzbestand und der Brachfläche an der Bahnstrecke keine standörtlichen Besonderheiten vor. Östlich der B 8 überwiegt eine gewerbliche Nutzung mit einem hohen Versiegelungsgrad. Die Bahnstre-cke und die Bundesstraße haben einen hohen Störungseinfluss auf die benachbarten Le-bensräume.
Auf den Ackerflächen und dem Gewerbegebiet wird eine geringe Anzahl an Vogelarten erwartet. Der hohe Versiegelungsgrad und der geringe Grünflächenanteil östlich der B 8 ergeben stark eingeschränkte Brutmöglichkeiten für Vögel. Hingegen brüten im Gehölzstreifen entlang der Bahnstrecke möglicherweise typische Vogelarten, wie He-ckenbraunelle, Amsel, Mönchsgrasmücke und Zaunkönig. Vorkommen von Haussperlin-gen im Siedlungsbereich wurden bei den Ortsbegehungen Anfang Mai und Mitte Juli nicht festgestellt. Nach den faunistischen Untersuchungen im Rahmen des Neubaus der L 274n Köln-Libur bis Troisdorf-Spich liegt aus dem Jahr 2007 ein Brutverdacht der Sil-bermöwe im Gewerbegebiet und ein Brutrevier des Teichrohrsängers am Ufer des Grü-nen Sees (beide außerhalb der Bebauungsplangrenze) vor12. Weitere Informationen zu Vorkommen von Säugetieren, Amphibien und Reptilien finden sich in Kapitel 2.6.
12 Büro für Naturschutz und Landschaftsökologie Immo Vollmer (2007): Faunistisches Gutachten zur Eingriffs-
erheblichkeit des Neubaus der L 274n zwischen Köln-Libur und Troisdorf-Spich. I.A. Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg. Hennef
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2.2 Boden
Morphologie, Geologie und Bodentypen
Das Plangebiet ist weitgehend eben und weist Geländehöhen von ca. 53 bis 54 m NHN auf. Zur Unterführung fällt das Gelände steil auf ca. 47,5 m NHN ab.
Innerhalb des Bebauungsplangebietes kommen nach der Bodenkarte von NRW13 typische Parabraunerde, stellenweise Braunerde, z.T. pseudovergleyt (L4) östlich der B 8 typische Gley (G4) und im Osten Pseudogley-Parabraunerde (sL4) vor (vgl. Abb. 8).
Nach Einstufung der Schutzwürdigkeit gilt die typische Braunerde / typische Parabrauner-de und die Pseudogley-Parabraunerde aufgrund Ihrer Regelungs- und Pufferfunktion und der natürlichen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig (sw1_ff).
Sehr schutzwürdige oder besonders schutzwürdige Böden kommen nach der Einstufung des geologischen Dienstes innerhalb des Plangebietes nicht vor. Der Bodentyp Gley ist in Hinblick auf die Schutzwürdigkeit nicht bewertet (s. Abb. 10).
Abb. 10: Ausschnitt aus der Bodenkarte, schutzwürdige Böden (M: 1:50.000, tim-online.de, roter Rahmen = Plangebiet)
Natürliche Bodenschichtungen liegen nur im Bereich der Ackerflächen auf einer Gesamt-fläche von etwa 9.490 m² vor (4.560 m² nördliche Ackerfläche und 4.930 m² südliche Ackerfläche). Die übrigen Flächen sind versiegelt oder anthropogen stark beeinflusst. Zu-dem liegen Angaben zu einer Altablagerung auf dem Gelände des Gewerbegebietes süd-lich der Belgischen Allee und eine Fläche mit schädlicher Bodenbelastung einer Ackerflä-che südlich der Ranzeler Straße vor. Der Anteil an Böden mit einer natürlichen Schich-tung liegt demnach bei ca. 30 %.
Nach der Flächenbilanzierung der rechtskräftigen Bebauungspläne und des Planfeststel-lungsabschnittes liegt der maximal mögliche Versiegelungsgrad bei ca. 55 %. Der restli-
13 Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000, Blatt L 5108 Köln-Mülheim, Geologisches Landesamt
Nordrhein-Westfalen, Krefeld, 1980
Parabraunerde, stel-lenweise Braunerde, z.T. pseudovergleyt schutzwürdig
typ. Gley Schutzwürdigkeit nicht bewertet
Pseudogley-Parabraunerde schutzwürdig
durch Versiege-lung / Auf- und Abtrag veränderte Bodentypen
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che Anteil sind begrünte Flächen innerhalb des Industriegebietes, der Gewerbegebiete sowie die Sukzessions- und bestehenden Freiflächen.
Tabelle 2: Flächenbilanz zum maximalen Versiegelungsgrad nach rkr. B-Plänen, Planfeststellungsabschnittes und tatsächlichem Bestand
Bestand Fläche m² Anteil
Überbaubare Flächen (GI, GE, GRZ 0,8)) 6.136
Straßenverkehrsfläche 11.160
Versiegelung 17.296 55,2 %
Begrünte Flächen (GI, GE) 1.534
Sukzessions- und Freiflächen 12.520
Offener Boden 14.054 44,8 %
2.3 Wasser
Oberflächenwasser
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine offenen Wasserflächen. An das Plange-biet angrenzend, westlich der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main liegen die Spicher Seen.
Grundwasser
Nach der Datenlage des ELWAS-Web14 befindet sich das Plangebiet innerhalb der Trink-wasserschutzzone IIIB des Wasserwerkes Zündorf der RGW Rechtsrheinische Gas- und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Köln (Verordnung vom 07.02.1992).
Das Plangebiet liegt im Bereich ergiebiger bis sehr ergiebiger Grundwasservorkommen der Sand- und Kiesschichten der Niederterrasse. Die Höhengleiche des freien Grundwas-serspiegels im oberen Stockwerk liegt bei ca. 40 m ü. NHN. Nach den Angaben der Grundwasser-Messstelle an der Ranzeler Straße Ecke Zündorfer Straße (076866610-STOV KOELN NP 2) wurde nach den Aufzeichnungen seit 2005 ein Grundwasserhöchst-stand von 44,28 m NHN gemessen. Die Sohle der Unterführung liegt bei 47,5 m NHN. Der geringste Flurabstand zum Grundwasser beträgt demnach ca. 3 m. Die Grundwasser-fließrichtung ist beeinflusst von den Wasserständen des Rheins. Bei mittlerem Wasser-stand des Rheins ist die am häufigsten auftretende Grundwasserfließrichtung Nordwes-ten15.
2.4 Klima und Luft
Das Plangebiet befindet sich in dem atlantisch geprägten, gemäßigten Klimabereich der Rheinschiene. Aufgrund der topographischen Situation gehört dieser Klimabereich zu den wärmsten Regionen von Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Informationen zu den loka-len klimatischen Bedingungen des Plangebietes stammen aus den ‘klimatologischen Ein-zelfallprüfungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes‘ des Büros für Umwelt-meteorologie. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans16.
Die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur der letzten 25 Jahre beträgt 10,6°C und liegt um 0,9°C höher als der historische Zeitraum. Der Trend zur Erwärmung schlägt sich auch in den Höchst- und Tiefstwerten nieder. Die mittlere Jahresniederschlagshöhe beträgt ca. 800 mm. Aufgrund der topographischen Lage dominieren Winde aus Südost entlang des Rheintals.
14 ELWAS-web, aufgerufen am 18.07.2016 15 Deutscher Planungsatlas, Band I: Nordrhein-Westfalen Lieferung 18, Hydrogeologie, 1978. 16 BANGERT (2015): Klimatologische Einzelfallprüfungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. i.A.
Stadt Troisdorf. Büro für Umweltmeteorologie, Paderborn.
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Das Stadtgebiet von Troisdorf wird bei sommerlichen Hochdruckwetterlagen von einem wirksamen Regionalwindsystem innerhalb des Rheintals überströmt. Diese mehrere Me-ter hohe nächtliche Luftströmung verläuft in Richtung Norden.
In dem Freiraum kommt es zu einer lokalen Bildung von nächtlicher Kaltluft, unterstützt durch das Regionalwindsystem. In Folge der Lage an der B 8 ergeben sich örtliche Im-missionsbelastungen. Das Plangebiet wird dem Klimatoptyp ‘Offenland‘ mit angrenzen-dem ‘Stadtrand- / Gewerbeklimatop‘ zugeordnet.
2.5 Landschaftsbild / Erholungsnutzung
Das Landschaftsbild des Plangebietes ist durch die B 8 mit der straßenbegleitenden Ahornallee und dem Gewerbegebiet geprägt. Die angrenzende Feldflur zwischen B 8 und Bahn ist weitgehend Ackerflur. Direkt an der Ranzeler Straße stehen auf Seiten der Un-terführung Feldgehölze. Entlang der B 8 führt ein parallel geführter Rad- und Gehweg zwischen Köln-Wahn und Troisdorf.
Landschaftsbildprägend ist die bis auf die Ranzeler Straße / Belgische Allee lückenlose Baumallee entlang der B 8. Eine Erholungsnutzung ist im Plangebiet nicht gegeben.
Abb. 11: B 8 und Fuß- und Radweg Richtung Süden mit angrenzender Ackerflur
2.6 Artenschutz
In der vorliegenden Artenschutzprüfung der Stufe I17 wird eine fachliche Beurteilung vor-genommen, ob im Plangebiet möglicherweise planungsrelevante, besonders oder streng geschützte Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Die naturschutzfachliche Beurteilung ba-siert auf einer Ortsbegehung, sowie der Auswertung verfügbarer Daten über bekannte Vorkommen besonders geschützter Arten im Umfeld.
Auf den Ackerflächen und dem Gewerbegebiet wird eine geringe Anzahl an Vogelarten erwartet. Der hohe Versiegelungsgrad und der geringe Grünflächenanteil östlich der B 8 ergeben stark eingeschränkte Brutmöglichkeiten für Vögel.
Die Ackerflächen zwischen Bahnstrecke und der B 8 werden in den Sommermonaten vo-raussichtlich von Fledermäusen zur nächtlichen Jagd nach Insekten aufgesucht. Funkti-onsbeziehungen oder konkrete Hinweise auf eine Quartiernutzung der Gebäude im Plan-gebiet werden ausgeschlossen. 17 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2016): Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) zum Be-
bauungsplan Sp 22 Blatt 5 Troisdorf-Spich. Bonn
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Ein Vorkommen von Amphibien innerhalb des Plangebietes ist nicht wahrscheinlich, da Wasserflächen im Gelände fehlen. Auf dem EUROVIA-Gelände westlich der Bahnlinie ist das Vorkommen der Wechselkröte bekannt. Die bestehende, provisorische Unterführung ist als Verbundelement zwischen den Laichgewässern und den Lebensräumen östlich der Bahn eingeschränkt geeignet.
Nach Aussagen von Dr. Leopold (Sweco GmbH) kommen die Zauneidechse (Lacerta agilis) und die allochthone Mauereidechse (westfranzösischen Linie - Unterart Podacris muralis brongiardii) auf dem EUROVIA-Gelände vor.
Innerhalb des Bebauungsplangebietes SP 22 Blatt 5 ist das Vorkommen der beiden Reptilienarten nicht auszuschließen, da geeignete Habitate wie Saumstrukturen an der Bahnstrecke und die offenen Rohbodenflächen der provisorischen Unterführung zur Ver-fügung stehen.
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3 Darstellung des Eingriffes
Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind Verän-derungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs-fähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beein-trächtigen können (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). Zur Beurteilung der zu erwartenden Auswir-kungen des Vorhabens werden die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der be-stehenden Bebauungspläne und des zukünftigen Bebauungsplanes (Stand: Offenlage, 09.11.2016, Stadt Troisdorf) herangezogen.
3.1 Kurzdarstellung des Vorhabens
Die Stadt Troisdorf beabsichtigt die angestrebte Verkehrslösung im Kreuzungsbereich B 8, Belgische Allee und Ranzeler Straße bis zur Bahnstrecke durch den Bebauungsplan planungsrechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan SP 22, Blatt 5 umfasst ca. 31.350 m².
Insgesamt sind folgende Flächennutzungen vorgesehen:
Tabelle 3: Geplante Festsetzungen des Bebauungsplanes SP22, Blatt 5
Planfestsetzung* Fläche m² Anteil*
Industrie- und Gewerbegebiet GRZ 0,8 7.925 25,3 %
Öffentliche Verkehrsfläche 14.080 44,8 %
Ausgleichsfläche 9.345 29,8 %
Gesamtfläche 31.350 100 %* Werte gerundet
3.2 Beeinträchtigung von Lebensräumen und deren Tierarten
Baubedingte Beeinträchtigungen
In Folge des geplanten Kreisverkehrs sind keine besonders schutzwürdigen Biotope be-troffen. Die baubedingte Beanspruchung der Flächen für den Kreisverkehrsplatz ent-spricht weitgehend den vorgesehenen Verkehrsflächen des rechtskräftigen Bebauungs-plans SP, Blatt 4, 1. Änderung. Baubedingt werden ca. 8 Ahornbäume an der B 8 und ein Mehlbeerbäume an der Belgischen Allee in Anspruch genommen. Bereits im Rahmen des Planfeststellungsabschnittes zur Neubaustrecke Köln – Rhein/Main wurde die erforderli-che Fällung von 8 Bäumen ermittelt. Der Gebüschbestand an der Bahnstrecke bleibt weitgehend erhalten.
Die Rodung von Gebüschen, Sträuchern und Bäumen während der Brutzeit kann zu Zer-störungen von Niststätten und zu Tötungen von Vogelarten führen. Die Baufeldfreima-chung im Bereich der Bahnstrecke und der provisorischen Unterführung beeinträchtigt die möglicherweise Vorkommen der streng geschützten Zaun- und Mauereidechsen. Des Weiteren können während der Bauzeit zu erhaltende Baum- und Gehölzbestände be-schädigt oder deren Wurzelraum verdichtet werden. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind entsprechende Vorkehrungen zur Begrenzung des Baufeldes zu treffen.
Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Mit Ausbau des Kreuzungsbereichs zu einem Kreisverkehr geht ein Teil der angrenzen-den Ackerfläche und des Feldgehölzes verloren. Die im Plangebiet liegenden Gewerbe-grundstücke werden nicht geändert, jedoch werden aufgrund der geänderten Höhenlage Änderungen an den Zufahrten und Stützmauern erforderlich sein.
Durch die Flächenversiegelung der Straße und Radwege werden möglicherweise Lebens-räume der Zaun- und Mauereidechse in Anspruch genommen.
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3.3 Beeinträchtigung von Boden und Wasser
Baubedingte Beeinträchtigungen
Im Plangebiet sind die Böden durch Versiegelung (Straßen und Gewerbegebiet) sowie durch Bautätigkeit, insbesondere an der provisorischen Unterführung, stark verändert. Die Bodentypen die aufgrund der Regelungs- und Pufferfunktion und natürlichen Boden-fruchtbarkeit als schutzwürdig eingestuft werden, können durch Bautätigkeiten erheblich beeinträchtigt werden. Beeinträchtigungen ergeben sich möglicherweise durch Verdich-tung und Umlagerung. Flächen, die nicht von der Straßenplanung betroffen sind, sind so-weit möglich, zu schützen. Beeinträchtigungen des Bodens und Grundwassers können sich durch die Bauarbeiten im Bereich der schädlichen Bodenbelastung (Altlast Nr. 51080200-0) ergeben. Entsprechende Maßnahmen zur Entsorgung des Bodenmaterials sind erforderlich.
Unter Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen sind Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden in Folge der geplanten Baumaßnahmen im geringen Maße möglich. Die beein-trächtigten Funktionen sind bodenfunktionsbezogen auszugleichen, wobei der Grundsatz der Multifunktionalität gilt.
Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstandes und der fehlenden Überdeckung einer belebten Bodenschicht im Bereich der Unterführung können Beeinträchtigungen durch unsachgemäßes Handeln während der Bautätigkeit auftreten. Aufgrund der Lage des Plangebiet innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes IIIB, sind entsprechende Entspre-chende Vorkehrungen zur Vermeidung von Grundwasserverschmutzungen zutreffen.
Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Durch die Straßenverkehrsfläche und die Ausnutzung der maximalen Grundfläche in den Gewerbegebieten könnte es zu einer dauerhaften Versiegelung von bis zu 65 % des Plangebietes kommen. Der maximale Versiegelungsgrad nach dem Planfeststellungsbe-schluss und der rechtskräftigen Bebauungspläne liegt bei 55 % (siehe Tabelle 5).
Tabelle 4: Vergleich der maximalen Versiegelung und Überbauung (auf der Grundlage der Planfeststellung NBS Köln-Rhein/Main PFA 2.1 Ranzeler Straße (2005) und den Bebauungsplänen SP22, Blatt 3, 4 und Blatt 5 (Stand November 2016)
Maximale Überbauung und Versiegelung
Flächennutzung PFA NBS Köln-Rhein/Main BP SP22, Blatt 3 und 4 [m²] SP22, Blatt 5 [m²]
Industriegebiet (GRZ 0,8) 1.725 -
Gewerbegebiet (GRZ 0,8) 4.411 6.340
Verkehrsfläche 11.160 14.080
Gesamt 17.296 20.420 Entsprechender Versiegelungsgrad bei Ge-samtfläche 31.350
55,2 % 65,1 %
Durch den Bebauungsplan SP22, Blatt 5 wird der Versiegelungsgrad erhöht. Etwa 677 m² Boden mit natürlicher Bodenschichtung liegen innerhalb der nach SP22, Blatt 5 geplanten Verkehrsfläche. Das entspricht ca. 7 % der Gesamtfläche an natürlich geschichtetem Bo-den im Plangebiet, bzw. knapp 5 % der geplanten Verkehrsfläche nach SP22, Blatt 5.
Die Entwässerung der Unterführung und der zuführenden Straßen erfolgt z.T. über das im Zuge der Neubaustrecke errichtete Pumpwerk und Versickerungsanlage mit vorgeschal-teter Regenwasserbehandlung. Flächen der Belgischen Allee werden wie bisher, soweit möglich in das städtische Kanalnetz entwässert.
Die parallel zur B 8 verlaufende Pipeline wird im Bereich der abgesenkten Straßenführung soweit erforderlich tiefer gelegt.
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3.4 Beeinträchtigung von Klima/Luft
Baubedingte Beeinträchtigungen
Durch an- und abfahrende Baufahrzeuge sowie den Betrieb von Baumaschinen und Bau-fahrzeugen auf der Baustelle kommt es während der Bauzeit zu Lärm-, Abgas- und Staubentwicklung. Da die Beeinträchtigungen durch den Einsatz moderner Technik redu-ziert werden und die gesamte Baumaßnahme in einem zeitlich begrenzten Rahmen er-folgt, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Die für die Kreuzungsmaßnahmen notwendigen Straßenflächen, Rad- und Fußwege, Bö-schungen und sonstige Nebenanlagen stellen nur sehr geringe Veränderungen zur heuti-gen Situation dar. Insgesamt betrachtet, wird eine Verschlechterung der lokalklimatischen und der lufthygienischen Bedingungen durch das Vorhaben ausgeschlossen.
Eine Beeinflussung des Regionalwindsystems entlang des Rheintals wird ausgeschlos-sen. Die Straßenraumerweiterung führt zu keinen messbaren Veränderungen der Kaltluft-abflüsse. Nachteilige Wirkungen auf die derzeitigen Siedungsrandlagen sind nicht zu er-warten.
3.5 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Baubedingte Beeinträchtigungen
Während der Bauzeit kommt es durch die Baufeldfreimachung zu einer deutlichen Verän-derung des bisherigen Landschafts- und Ortsbildes. Zur Baufeldfreimachung werden die beidseits der B 8 stehenden Bäume gerodet. Die bestehende Unterführung wird baulich erweitert.
Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Mit Ausbau des Kreuzungsbereichs zu einem Kreisverkehr entfällt ein Teil der angren-zenden Ackerfläche und des Feldgehölzes. Die im Plangebiet liegenden Gewerbegrund-stücke werden nicht geändert, jedoch werden aufgrund der geänderten Höhenlage Ände-rungen an den Zufahrten und Stützmauern erforderlich sein.
Der heute parallel zur B 8 führende Fuß- und Radweg zwischen Köln-Wahn und Troisdorf verläuft dann 'niveaugleich' über eine Brücke parallel zur Bahnstrecke.
Als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft werden die Grünflächen zwischen der B 8 und der Bahnstrecke sichergestellt.
Der vorhandene ständig wahrnehmbare Geräuschpegel, durch den Verkehr auf der B 8 und auf der Schiene (Neubaustrecke Köln - Rhein/Main) bleibt unverändert bestehen.
3.6 Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten
Durch den Bau des Keisverkehrsplatzes kommt es möglicherweise zu einem Verlust von Sonn- und Eiablageplätzen, sowie Überwinterungsflächen planungsrelevanter Zaun- und Mauereidechsen entlang der Bahnstrecke und der provisorischen Unterführung.
Der vom Bauvorhaben betroffene Bereich führt nach fachlicher Einschätzung zu keinen Verlusten von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Fledermäuse. Es wird zwar davon ausgegangen, dass die Brachflächen und Saumstrukturen entlang der Bahngleise aus-schließlich zur Jagd nach Insekten in den Sommermonaten aufgesucht werden.
Eine Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Vogelarten wird ebenfalls ausgeschlossen. In Folge der Baufeldfreimachung mit Rodung der Bäume werden Niststätten verbreiteter und ungefährdeter Vogelarten in Anspruch genommen.
Das Plangebiet weist weder Laichgewässer noch Überwinterungslebensräume von Am-phibien auf.
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4 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Für die Eingriffe in die Schutzgüter Wasser, Boden, Klima/ Luft, Tiere, Pflanzen und Bio-logische Vielfalt und Landschaftsbild erfolgt ein Ausgleich der betroffenen Funktionen im Rahmen der multifunktionalen Gesamtkompensation.
4.1 Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Gemäß § 39 (5) BNatSchG sollte die Rodung der Gehölze grundsätzlich nicht in der Vo-gelbrutzeit vom 1. März bis zum 30. September durchgeführt werden, sondern in den Win-termonaten erfolgen (allgemeiner Artenschutz).
Die Vermeidung von Tötungen oder Verletzungen von Zaun- und Mauereidechsen setzt eine genaue Kenntnis über das Vorkommen im Bebauungsplangebiet voraus. Grundsätz-lich gilt, dass nicht von der Baumaßnahme betroffene Lebensräume zu erhalten und durch entsprechende Maßnahmen vor Gefahren zu schützen sind.
Schutz von Bäumen während der Bauzeit
Folgende Vermeidungsmaßnahmen, die auch für die vom Bauvorhaben betroffenen an-grenzenden Baumbestände auf den Nachbargrundstücken gelten sind zu beachten:
Die benachbarten und zu erhaltenden Bäume und Gehölze sind durch geeignete Maß-nahmen während der Bauzeit zu schützen. Dicht an den Baustellenbereich angren-zende Gehölzbestände sind durch Bauzäune vom Baufeld abzugrenzen. Es sind fol-gende Richtlinien zu beachten: - RAS-LG-4 ‘Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen’ - DIN 18920 ‘Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbe-
ständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen (Ausgabe 1990) Der Baumschutzzaun hat eine Mindesthöhe von 1,80 m, wird ortsfest eingebaut und
bleibt während der gesamten Bauzeit vor Ort. Während der Bauzeit sind durch eine fachkundige Bauleitung regelmäßige Kontrollen
im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben zum Schutz der Bäume durchzuführen.
Schutz von Boden und Wasser
Bei der Einrichtung der Baustelle ist auf einen schonenden Umgang mit dem Boden zu achten. Abgetragener Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver-nichtung oder Vergeudung zu schützen (§ 202 BauGB). Dies gilt insbesondere für die von der Straßenbauplanung nicht betroffenen, unversiegelten Böden, die derzeit land-wirtschaftlich genutzt werden.
Zur Vermeidung von Schädigungen des Grundwassers ist eine sachgerechte Aufnah-me und Entsorgung der belasteten Bodenflächen der Altlast Nr. 51080200-0 erforder-lich.
Der Baustellenbetrieb hat alle einschlägigen Vorgaben im Umgang mit wasser- und bodengefährdenden Stoffen, insbesondere innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes einzuhalten. Dabei sind gefährdende Stoffe ordnungsgemäß zu lagern, zu verarbeiten und zu entsorgen. Abfallstoffe und Baureste sind ebenfalls kontrolliert zu entsorgen
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4.2 Maßnahmen für den Artenschutz
Trotz Beachtung der vorgenannten Vermeidungsmaßnahmen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen ergeben sich möglicherweise Verletzungen der Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG. Für den Verlust von Reptilienlebensräume sind vorgezogene Artenschutz-maßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich. Diese Flächen sind in Richtung Baustelle einzuzäunen, so dass ein Einwandern von Tiere während der Bauphase verhindert wird.
CEF-Maßnahmen für die Zauneidechse
Die CEF-Maßnahmen sind auf den verbleibenden Grünflächen zwischen der Bahntrasse und der geplanten Kreisverkehrsfläche (ca. 0,93 ha) umzusetzen. Die Ausgestaltung ist mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises abzustimmen.
Die Ausdehnung der Ausgleichsmaßnahme hängt von der Größe der betroffenen Lebens-räume ab. Dies ist einer noch durchzuführenden faunistischen Kartierung zu klären. Als grundsätzliche Anforderungen für den Maßnahmenstandort werden im Fachinformations-system vom LANUV (aus dem 'Leitfaden der Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen') folgende Eigenschaften einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme für die Zauneidechse angegeben, die auf den festgesetzten Grünflächen an der Bahnstrecke umgesetzt werden können.
Um zu vermeiden, dass Eidechsen in die Verkehrsfläche der B 8 wandern, ist ein mindes-tens 5 m breiter Gehölzstreifen entlang der Verkehrsflächen zu pflanzen.
CEF-Maßnahmen für die Mauereidechse
In Bezug auf die Vorkommen der Mauereidechse wird derzeit in Fachkreisen diskutiert, ob für die allochthone Unterarten CEF-Maßnahmen überhaupt durchgeführt werden sollen, da sich diese möglicherweise invasiv verhalten und ähnliche Biotope wie die Zauneidech-se besetzen. Die oben aufgeführten Maßnahmen für die Zauneidechse sind mit Ein-schränkung auch für die allochthone Mauereidechse geeignet.
Da für die Zauneidechse umfangreiche Erkenntnisse zu den maßnahmenspezifischen Habitatansprüchen vorliegen, wird die Prognosewahrscheinlichkeit der Neubesiedlung der Maßnahmenflächen in der unmittelbaren Nähe als gut eingestuft.
Weiteres Vorgehen
Im Sommer 2017 sollten zur Bestätigung und Detaillierung der CEF-Maßnahme faunisti-sche Untersuchungen zum Vorkommen der Zaun- und Mauereidechse durchgeführt wer-den. Als Nachweismethode werden 6 Sichtbeobachtungen mit Kontrolle von sonnenex-ponierten Strukturen und Verstecken nach standardisiertem Vorgehen vorgeschlagen18. Die Begehungen sind ausschließlich bei warmer, überwiegend sonniger und windstiller Witterung im Zeitraum von Mai bis Ende September durchzuführen.
Die aus den Erkenntnissen der faunistischen Untersuchungen werden in der Artenschutz-prüfung der Stufe II beschrieben und mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises abgestimmt.
4.3 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung Biotopfunktion
Da rechtskräftige Bebauungspläne vorliegen, werden in der Eingriffs- und Ausgleichsbi-lanzierung die Biotopwerte, der rechtskräftigen Bebauungspläne, den Biotopwerten der Planung einander gegenüber gestellt. Die Gestaltungsmaßnahmen werden nicht als Aus-gleichsmaßnahmen gewertet. Fällt die Gesamtbilanz positiv aus, so besteht ein Kompensationsüberschuss, fällt die Gesamtbilanz negativ aus, so besteht ein Kompensationsdefizit.
18 HACHTEL et al. (2009): Erfassung von Reptilien – eine Übersicht über den Einsatz künstlicher Verstecke
(KV) und die Kombination mit anderen Methoden. Zeitschrift für Feldherpetologie
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Tabelle 5: Gegenüberstellung Bestands- und Planungswerte im Plangebiet – Numeri-sche Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (LANUV)
Code Bestand Biotopwert Fläche Bilanzwert
Bestand, m² m² Bestand
Bestand rkr. B-Pläne SP 22, BL3 und 4
1.1 Versiegelte Flächen (Verkehrsfläche) 0 4.337 0
1.1 Versiegelte Flächen (Gewerbegebiet, In-dustriegebiet)
0 7.670 0
Zwischensumme rkr. B-Pläne 12.007 0
heutiger Bestand im Bereich BP, BL 4
2.4 Wegraine, Säume ohne Gehölze 4 196 784
3.2 Acker, wildkrautreich 4 5.483 21.932
5.1 Acker-, Grünlandbrache Gehölzanteil < 50%
4 499 1.996
Zwischensumme heutiger Bestand 6.176 24.712
Bestand 1. Deckblatt zur 1. Planände-rung zum PF-Beschluss
1.1 Versiegelte Flächen (Verkehrsfläche) 0 6.823 0
4.7 Grünanlage, strukturreich mit Baumbestand 5 6.342 31.710
Zwischensumme Fläche PF-Beschluß 13.167 31.710
Summe Bestand Gesamtfläche 31.350 56.422
Code Planung Biotoptypen B-Plan SP 22, BL5 Biotopwert Fläche Bilanzwert
Planung, m² m² Planung
Bereich rkr. B-Pläne SP 22, BL3 und BL4
1.1 Versiegelte Fläche (Verkehrsfläche) 0 4.064 0
1.1 Versiegelte Fläche (Gewerbegebiet) 0 7.925 0
Zwischensumme Fläche rkr. B-Pläne 11.989 0
heutiger Bestand im Bereich BP, BL 4
1.1 Versiegelte Fläche (Verkehrsfläche) 0 1.421 0
5.1 Acker- Grünlandbrache, Gehölzanteil <50% 4 4.755 19.020
Zwischensumme heutiger Bestand 6.176 19.020
Bereich 1. Deckblatt zur 1. Planänderung zum PF-Beschluss
1.1 Versiegelte Flächen (Verkehrsfläche) 0 8.595 0
5.1 Acker-, Grünlandbrache, Gehölzanteil < 50%
4 4.590 18.360
Zwischensumme Fläche PF-Beschluß 13.185 18.360
Summe Planung Gesamtfläche 31.350 37.380
Defizit Fläche rkr. B-Pläne 0
Defizit heutiger Bestand 5.692
Defizit Fläche PF-Beschluss 13.350
Gesamtdefizit 19.042
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Ausgleichsmaßnahmen
Im Bebauungsplan SP 22 Blatt 5 werden nur die als Grünflächen dargestellten Bereiche zum Ausgleich herangezogen. Auf diesen Flächen sind die CEF-Maßnahmen zum Aus-gleich der möglichen Beeinträchtigungen der Zaun- und Mauereidechse vorgesehen. Die Flächen werden dem Biotoptyp 5.1 zugeordnet, einer Acker- oder Grünlandbrache mit Gehölzanteil, der sich vorwiegend entlang der Straße orientiert, wobei auch ein Abstand von 3 m vom Radweg eingehalten werden soll. Die Brache ist durch artspezifische Pfle-gemaßnahmen weitgehen offen zu halten.
Wie aus der Tabelle ersichtlich steht dem Bestandswert von 56.422 Biotopwertpunkten ein Planungswert von 37.380 Biotopwertpunkten gegenüber. Die Bilanzierung ergibt ein Gesamtdefizit von 19.042 Punkten.
Die Höhe des Defizites begründet sich aus der Erweiterung der Verkehrsfläche gegen-über den rechtskräftigen Bebauungsplänen und dadurch dem anteiligen Verlust an Grün-fläche. Das Kompensationsdefizit kann im direkten Umfeld nicht vollständig ausgeglichen werden. Daher sind externe Ausgleichsflächen erforderlich.
Für die externen Ausgleichsmaßnahmen gilt der Grundsatz der Multifunktionalität, um auch die Beeinträchtigungen in Böden (hinsichtlich der Regelungs-/ und Pufferfunktion und natürlichen Bodenfruchtbarkeit) funktionsbezogen zu kompensieren.
Das rechnerische Defizit wird durch den Ankauf von Biotopwertpunkten aus dem inter-kommunalen Ökokonto Sülz-Agger-Korridor, das unter der Federführung des Aggerverbandes geführt wird, kompensiert.
Gestaltungsmaßnahmen
Die nicht versiegelten Flächen der im Bebauungsplan gelb gekennzeichneten Straßen-verkehrsflächen, insbesondere die Böschungen und das innere des Kreisverkehres sind landschaftsgerecht zu gestalten (siehe grüne Schraffur im Maßnahmenplan).
Die Pflanzungen von Hochstamm-Laubbäumen sollte auf den weitgehend ebenen Flä-chen durchgeführt werden und dienen zur Wiederherstellung des Landschaftsbildes (hier: Verlust der Alleebäume auf der B 8).
Die steileren Böschungen sind mit verschiedenen heimischen Sträuchern einzugrünen.
Im Maßnahmenplan werden Vorschläge zur Gestaltung der Kreisverkehrsanlage ge-macht. Die im Maßnahmenplan vorgeschlagenen Standorte für Neupflanzungen innerhalb des Straßenbegleitgrüns sind nicht bindend und im weiteren Verlauf der Planung zu kon-kretisieren.
Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung Bodenfunktion
Die Beeinträchtigung der Bodenfunktion wird nach dem 'Verfahren zur quantifizierenden Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Böden / Standorte' von M. Ginster und H.-G. Steinheuer, Meckenheim / Bornheim (2008-2015) ermittelt.
Das Bewertungsverfahren ist in eine Tabellenabfolge eingebettet, die sich in sechs Ein-zeltabellen aufgliedert. Die Tabellen sind im Anhang beigefügt.
Eingriffe in Bodenfunktionen beschränken sich auf den Bau des Kreisverkehrsplatzes und die Versiegelung der Straßenverkehrsfläche. Im Rahmen dieser Maßnahme ist nur die in der Rheinebene häufig vorkommende Parabraunerde, stellenweise Braunerde, z.T. pseudovergleyt betroffen. Die anderen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungs-plans vorkommenden Bodentypen liegen auf Flächen, die nicht verändert werden.
Der Parabraunerde wird in Teilen nach dem 1. Deckblatt zur 1. Planänderung zum Plan-feststellungsbeschluss zur Neubaustrecke Köln – Rhein/Main als Grünanlage, struktur-reich mit Baumbestand () genutzt. Weitere Teile werden als wildkrautreicher Acker und Ackerbrache () genutzt sowie als Ackerrand, Saumbereich ohne Gehölze (). Die plan-festgestellte Verkehrsfläche (PVF) verläuft durch die Grünanlage und stellt einen anthropogen stark veränderten Standort dar, der durch die Versiegelung keine natürlich
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gewachsenen Bodenschichten aufweist. (vgl. LBP Kap. 2.2, Abb. 12, Tabelle 1, 2 und 3.1 im Anhang)
Abb. 12: Einteilung der im Bodenbewertungsverfahren bewerteten natürlichen Böden und anthropogenen Standorte
Die Zuordnung von Eingriffs- und Ausgleichsfaktoren zu den von Veränderungen betrof-fenen Böden bzw. Standorten ist in den Tabellen 3.1 und 3.2 im Anhang aufgeführt.
Mit der Umsetzung des Bebauungsplans wäre für die Straßenverkehrsfläche ein Verlust von 2.717 m² offener Bodenfläche (Versiegelung) verbunden. Weitere 2.090 m² Boden müssen profiliert werden. Gemäß Tabelle 4 (siehe Anhang) wird für die Beeinträchtigun-gen ein Eingriffswert von -3.043 Bodenfunktionspunkten auf einer Gesamtfläche von 4.807 m² ermittelt.
Innerhalb des Plangebietes sind nur eingeschränkte Ausgleichs- und Gestaltungsmaß-nahmen für das Bodenpotenzial möglich. Geplante Folgenutzungen bzw. Maßnahmen im Eingriffsbereich sind zum einen die Nutzungsaufgabe der Grünfläche mit Baumbestand und der Ackerfläche (/ A/G 1). Auf den Flächen soll die Entwicklung einer Brache stattfinden. Des Weiteren kann ein Teil der planfestgestellten Verkehrsfläche vollständig entsiegelt und als Biotopfläche der Brache zugeführt werden (ePVF/ A/G2). Ebenso ist die Anlage von Straßenbegleitgrün auf der planfestgestellten Verkehrsfläche vorgesehen (ePVF/ A/G3). Auf einer Gesamtfläche von 9.607 m² können somit 2.833 'kompensieren-de' Bodenfunktionspunkte erreicht werden (siehe Tabelle 5 im Anhang), womit ein Defizit von -210 Punkten verbleibt.
Die notwendige Fläche für eine vollständige Kompensation richtet sich nach der Art der Maßnahme und dem Boden der Maßnahmenfläche. Die Kompensation des rechnerischen Defizits bezüglich der Biotope wird durch den Ankauf von Punkten aus dem interkommu-nalen Ökokonto Sülz-Agger-Korridor kompensiert. Ein Ankauf von Bodenfunktionspunkten aus dem genannten Ökokonto ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
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5 Zusammenfassung
Die Stadt Troisdorf plant mit der Aufstellung des Bebauungsplanes SP 22 Blatt 5 den Bau eines leistungsfähigen Kreisverkehrsplatzes zwischen B 8, Belgische Allee und Ranzeler Straße, um die Ortslage Spich vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan wird geprüft, ob der neue Bebauungsplan zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht, die über die bereits rechtkräfti-gen Bebauungspläne und der Darstellungen des Maßnahmenplans des genehmigten Planfeststellungsabschnittes der Neubaustrecke Köln - Rhein/Main der Deutschen Bahn hinausgehen. Der Bebauungsplan SP, Blatt 5 soll das planfestgestellte 'Provisorium' für den Anschluss der Unterführung Ranzeler Straße an die B 8 ersetzen.
Im Plangebiet liegen keine Natura Schutzgebiete oder gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG vor. Biotopverbundflächen sind ebenfalls nicht vorhanden.
Mit Realisierung der Straßenplanung werden größtenteils Acker und Sukzessionsflächen sowie einige Bäume in Anspruch genommen. Ein Vorkommen besonders empfindlicher, seltener oder bestandsgefährdeter Fledermaus-, Vogel und Amphibienarten wird ausge-schlossen. Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Saumstrukturen an der Bahnstrecke und der Sukzessionsflächen der provisorischen Unterführung, da hier von einem Vorkommen der streng geschützten Zaun- und Mauereidechse zu rechnen ist. Ent-sprechende Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der ökolo-gischen Funktion im räumlichen Zusammenhang sind erforderlich.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden werden unter Beachtung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen weitgehend ausgeschlossen. Im Bereich der geplanten Straßenverkehrsflächen liegen durch die bestehenden Flächennutzungen meist veränderte Bodenverhältnisse vor.
Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen. Eingriffe in den Grundwas-serkörper sind nicht zu erwarten. Beeinträchtigungen des Grundwassers durch Schadstof-fe sind durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Das Plangebiet liegt in-nerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIB des Wasserwerkes Zündorf. Die entsprechenden Auflagen sind zu beachten.
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu keinen Veränderungen der klimatischen Bestands-situation. Klimawirksame Bestandteile sind durch das Vorhaben nicht betroffen.
Aufgrund der tiefen Lage des Kreisverkehres ergeben sich bis auf den Verlust der land-schaftsbildprägenden Alleebäume keine weiteren erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.
Die Beeinträchtigungen durch die Vorhaben können vor Ort nicht vollständig ausgeglichen werden (verbleibendes Gesamtdefizit von 19.042 Biotopwertpunkten und 210 Bodenfunk-tionspunkte). Der Verlust der Alleebäume wird durch die Pflanzung neuer Bäume entlang der veränderten Trasse und auf dem Kreisverkehrsplatz kompensiert.
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Anhang zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Bodenfunktion
Tabelle 1: Bewertung der von Eingriffen bzw. Beeinträchtigungen betroffenene Böden
sehr gering mittel bis hoch sehr hoch
Ertragsfähigkeit, Bearbeitbarkeit
Filtervermögen
Sorptionsfähigkeit
Wasserrückhaltevermögen, pflanzenverfügbares Wasser
Versickerungsfähigkeit
Teilbewertung (A) Eingriffsausschluss (mind. 3-mal sehr hoch)
Standortausprägung
Seltenheit, kulturhistorische Bedeutung
Art und Intensität der Standortüberprägung
Rückführbarkeit von bestehenden Vorbelastungen
Teilbewertung (B) Eingriffsausschluss
(mind. 3-mal sehr hoch)
Bewertete Bodentypen (Bezeichnung gemäß der Bodenkarte 1:50.000):
L4 Parabraunerde, stellenweise Braunerde, z.T. pseudovergleyt (Grünanlage, strukturreich mit Baumbestand) L4 Parabraunerde, stellenweise Braunerde, z.T. pseudovergleyt (Acker) L4 Parabraunerde, stellenweise Braunerde, z.T. pseudovergleyt (Wegrain)
Bewertung der von Eingriffen bzw. Beeinträchtigungen betroffenen Böden
(A) N
utzu
ng
se
ign
un
g
Wertstufe
Boden-/Grünlandzahl < 18; land- wirtschaftlich nicht/kaum nutzbar
vorherrschende Bodenarten Ton, lehmiger Ton, Grobsand, Kies
gering mittel
Boden-/Grünlandzahl 35-55; landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt/erschwert
vorherrschende Bodenarten lehmiger Schluff, schluffiger Lehm, sandider Ton
vorherrschende Bodenarten sandig-kiesiger Schluff/Lehm, sandider Ton
nutzbare Wasserkapazität 90 - 140 l/m³ z.B. sandiger Schluff/Lehm, lehmiger, schluffiger Sand
Wasserdurchlässigkeit 10-40 cm/Tag z.B. lehmiger Schluff, schluffiger Lehm
Wasserdurchlässigkeit > 100 cm/Tag z.B. Grobsand, Kies
nutzbare Wasserkapazität >200 l/m³ z.B. Lehm
vorherrschende Bodenarten lehmiger Schluff, schluffiger Lehm
Boden mit hoher Nutzungseignung
(B) L
an
ds
ch
afts
ök
olo
gie
stark genutzter Boden (z.B. Überprägung der Profiles, Drainagen, Tieflockerung)
Boden ohne besondere landschaftsökologische Bedeutung
gering bis mittel
Bodentyp regional und/oder landesweit verbreitet; ggf. lokale kulturhistorische Bedeutung
feucht/trocken; mittlere Nährstoffversorgung; mäßig basenreich/mäßig sauer
Vorbelastungen teilweise rückführbar
Boden mit untergeordneter landschaftsökologischer Bedeutung
Boden mit hervorzuhebender landschaftsökologischer Bedeutung
frisch; nährstoffreich; schwach sauer - schwach alkalisch
Bodentyp regional und/oder landesweit häu- fig; nachrangige kulturhistorische Bedeutung
Oberbodenabtrag, Befestigung (z.B. Wirtschaftswege, Stellplätze)
weitgehend naturnaher Zustand (z.B. alter Waldstandort)
Wasserdurchlässigkeit < 1 cm/Tag z.B. Tone, lehmiger Ton
hoch
Veränderungen der Bodeneigenschaften (z.B. Verdichtung, Stoffeinträge)
Boden-/Grünlandzahl >75; landwirtschaftlich sehr gut nutzbar
Boden mit mittlerer Nutzungseignung
Vorbelastungen nicht oder nur sehr eingeschränkt rückführbar
Vorbelastungen weitgehend rückführbar
Bodentyp regional und/oder landesweit selten; hohe kulturhistorische Bedeutung
sehr nass/sehr trocken; nährstoff- arm; basenreich/sauer
Boden mit untergeordneter Nutzungseignung
vorherrschende Bodenarten Grobsand, Kies
nutzbare Wasserkapazität > 50 l/m³ z.B. Grobsand, Kies, Ton
vorherrschende Bodenarten lehmiger Sand, sandiger Lehm
Tabelle 2: Bewertung der von Eingriffen bzw. Beeinträchtigungen betroffenene Böden
Wertstufe sehr gering mittel bis hoch sehr hoch
Teilbewertung (A) 1)
Nutzungseignung
Eingriffsausschluss
Wertungsanteil = 25 %
Teilbewertung (B) 1)
Landschaftsökologie
Eingriffsausschluss
Wertungsanteil = 75 %Gesamtbewertung (A+B) Eingriffsausschluss
(mind. 3-mal sehr hoch)
Bewertete Bodentypen (Bezeichnung gemäß der Bodenkarte 1:50.000):
L4 Parabraunerde, stellenweise Braunerde, z.T. pseudovergleyt (Grünanlage, strukturreich mit Baumbestand)L4 Parabraunerde, stellenweise Braunerde, z.T. pseudovergleyt (Acker) L4 Parabraunerde, stellenweise Braunerde, z.T. pseudovergleyt (Wegrain)
1) entsprechend der Tabelle 1
Bewertung der von Eingriffen bzw. Beeinträchtigungen betroffenen Böden
Boden mit geringerer Nutzungseignung
Boden mit mittlerer Nutzungseignung Boden mit hoher Nutzungseignung
gering gering bis mittel mittel hoch
intensiv genutzter / großflächig verbreiteter Boden
mäßig überprägter / verbreiteter oder seltener Boden
weitgehend naturbelassener / sehr seltener Boden
Boden mit untergeordneter landschaftsökologischer Bedeutung
Boden ohne besondere landschaftsökologische Bedeutung
Boden mit hervorzuhebender Bedeutung für den Naturhaushalt
Tabelle 3.1: Erläuterung und Zuordnung der Eingriffsfaktoren (Schutzgut "Boden")
Vollversiegelung oder Überbauung
Vollversiegelung oder Überbauung
Teilversiegelung oder Befestigung
Teilversiegelung oder Befestigung
Bodenab-/ -auftrag, Verlust der natür-
lichen Profilabfolge --
Veränderung der Bodeneigenschaf-
ten / Drainung --
Störung natür- licher Prozesse bzw. Kreisläufe
--
Plangebietsbezogene Auf- bzw. Abwertungsmerkmale für die abschließende Zuordnung der Böden bzw. Standorte in die Faktorspalten sind z.B.:
+ weitestgehend natürliche Bodenausprägungen (z.B. unter standorttypischen, alten Laubwäldern) - sehr intensive Nutzung (z.B. Landwirtschaft / Erwerbsgartenbau / Privatgärten)
+ Böden mit speziellen Stanorteigenschaften (nass / trocken bzw. nährstoffarm oder basenreich) - sehr großzügig parzellierte / völlig undifferenzierte Bewirtschaftungsschläge
+ regional sehr seltene Bodenbildungen / Standorte mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung - anthropogen bereits stark veränderte / überprägte Standorte (z.B. Drainflächen / Neuböden)
+ extensive Bewirtschaftung od. ökologisch-integrierter Anbau (nach Vollentsiegelung) - ausgesprochen naturferne Standorte (z.B. Fichtenforste / Sportgrünflächen / Ziergärten)
+ Versickerung von überschüssigem Oberflächenwasser (bei Überbauung / Versiegelung) - Sonderkulturanlage oder Erwerbsgartenbau (nach Vollentsiegelung)
1) Übernahme in Zeile 1 mit Bezeichnung und Gesamtbewertung entsprechend der Tabelle 22) im Plangebiet vorhandene Standorte:PVF = Planfestgestellte Verkehrsfläche (schließt Teile des in der BK50 dargestellen Boden L4 mit ein)
x
xx
x
x
-0,4 -0,3
-0,6 -0,5 -0,4 -0,3 -0,2 -0,1
-0,7 -0,6 -0,5 -0,4 -0,3 -0,2 x
x
x
x
x
x
x
-0,2
-0,7
x
x
x
xx
x
x
xxx
-0,5 -0,4
-0,1
x
-0,1
h
och
gerin
g
h
och
gerin
g
-1,0 -0,95 -0,9
-0,9 -0,85 -0,8
-0,85 -0,8 -0,7 -0,6 -0,5 -0,4
-0,7 -0,6 -0,5
x
x
x
x
x
Zuordnung
EINGRIFF EINGRIFFhoch gering Beeinträchtigungswirkung
Zuordnung
Einbeziehung spezifischer Merkmale im
Eingriffsbereich
PVF
+ extensiv bewirtschaftete Wiesen und Weiden + breite, artenreiche Wege-
raine oder Saumstreifen
Erläuterung und Zuordnung der Eingriffsfaktoren (Schutzgut "Boden")
Faktorspalten der Eingriffswertermittlung
"gewachsene" SubstrateBÖDEN 1)
Wertstufe
STANDORTE 2)
anthropogene Substrate
Einbeziehung spezifischer Merkmale im
Eingriffsbereich
Überprägungsgrad
Flächen mit Bodenab- / -auftrag, erheblich über- formte sowie befestigte
oder teilweise versiegelte Flächen (mit komplet- tem Oberbodenabtrag)
vollständig überbaute / versiegelte Flächen (mit komplettem Oberboden- abtrag sowie teilweiser bis vollstäniger Entfer- nung des Unterbodens)
stark verändert völlig naturfern
veränderte / befestigte Standorte
überbaute / versiegelte Standorte
+ extensive Bodennutzung
- Berieselungsflächen
- naturferne Nadelforste - standortuntypische Ve- getationsausprägungen
+ naturnahe od. standort- gerechte Waldbestände
mittel bis gering
gering sehr gering
mäßig überprägter / verbreiteter oder seltener
Boden
intensiv genutzter / großflächig ver- breiteter Boden
mittel
- darinierte Grünländer
+ naturbelassene Nieder- oder Hochmoorflächen
- sehr intensiv genutzte Wiesen und Weiden
hoch bis mittelhoch
weitgehend naturbelassener / sehr seltener Boden
-0,8 -0,75 -0,1 -0,3 -0,2 -0,6
PVF
- Intensiv- bzw. Erwerbs- gartenbaukulturen
-0,3 -0,2 -0,1 x
x
x
Tabelle 3.2: Erläuterung und Zuordnung der Ausgleichsfaktoren (Schutzgut "Boden")
Nutzungsaufgabe (Biotopfläche)
Vollentsiegelung / Nutzungsaufgabe
(Biotopfläche)
extensive FolgenutzungVollentsiegelung /
extensive Folgenutzung
intensive FolgenutzungVollentsiegelung /
intensive Folgenutzung
--Teilentsiegelung / Befestigung oder
Schotterung
--Speicherung und Versickerung von
Oberflächenwasser
Plangebietsbezogene Auf- bzw. Abwertungsmerkmale für die abschließende Zuordnung der Böden bzw. Standorte in die Faktorspalten sind z.B.: (siehe Tabelle 3.1)
1) im Plangebiet verbleibende Böden und Standorte (mit einer Änderung nur der Folgenutzung):
Übernahe in Zeile 1 mit Bezeichnung und Zuordnung entsprechend der Tabelle 3.1
2) im Plangebiet entstehende Standorte (mit einer Änderung von Zustand und Folgenutzung):ePVF = entsiegelung planfestgestellte Verkehrsfläche und Anlage einer Grünfläche / Ackerbrache Gehölzanteil <50%
beschränkt bedeutsam Aufwertungsgrad (II)
--
x +0,1 +0,2
Wertstufe hoch hoch bis mittel mittelmittel bis
geringgering sehr gering
x x x x x x
+0,2 +0,25 +0,4
gerin
g x x x x x x
x x x x x +0,1
+0,1
+0,4 +0,45 +0,6 +0,1 +0,2 +0,3 +0,35
gerin
g
x x x x x x
x xx x x x x x
hoch Beeinträchtigungswirkung
+0,55 +0,65 +0,75 +0,85 +1,0
gering h
och
+0,55 +0,65 +0,8 +0,2 +0,25 +0,3 +0,35 +0,4 +0,5
+0,5
x x x x x
AUSGLEICH
h
och
x x +0,1 +0,2
ePVF STANDORTE (II)x x x x x
+0,25 +0,3 +0,35 +0,4 +0,45
AUSGLEICH
Zuordnung
x x x x
STANDORTE (I)
Faktorspalten der Ausgleichswertermittlung
Erläuterung und Zuordnung der Ausgleichsfaktoren (Schutzgut "Boden")
stark verändert völlig naturfern
z.B.: Anlage offener Standorte nach Entfer- nung von Veränderun- gen / Befestigungen
z.B.: Anlage offener Standorte nach Entfer- nung von Überbauun- gen / Versiegelungen
STANDORTE (II)2)
Einbeziehung spezifischer Merkmale der Kompensation
Einbeziehung spezifischer Merkmale im
Eingriffsbereich
Überprägungsgrad (I)
BÖDEN 1) STANDORTE (I)2)
"gewachsene" Substrate weitgehend naturbelassener /
sehr seltener Boden
mäßig überprägter / verbreiteter oder seltener Boden
intensiv genutzter / großflächig ver- breiteter Boden
veränderte / befestigte Standorte
überbaute / versiegelte Standorte
anthropogene Substrate
ePVF
Tabelle 4: Eingriffswertermittlung (Schutzgut "Boden")
Boden1)
Standort2)
2.717 m² -- --
1.465 m² -0,85 -1.245
613 m² -0,85 -521
27 m² -0,85 -23
612 m² - 0
-- m² -- --
-- m²
2.090 m² -- --
1.307 m² -0,6 -784
768 m² -0,6 -461
15 m² -0,6 -9
4.807 m² -- --
-- -- -3.043
1) entsprechend der Tabelle 3.12) Eingriffsfaktor X Fläche = Eingriffswert (in Bodenfunktionspunkten)
Gestamtfläche der Eingriffe / Beeinträchtigungen:
Summe (Eingriffswert):
/ Bodenauf-/-abtrag
Profilzerstörung:
/ Bodenauf-/-abtrag
/ Bodenauf-/-abtrag
/ Vollversiegelung (Straßenverkehrsfläche)
/ Vollversiegelung (Straßenverkehrsfläche)
Eingriffswertermittlung (Schutzgut "Boden")
Versiegelung:
Befestigung:
/ Vollversiegelung (Straßenverkehrsfläche)
/ Eingriff bzw. BeeinträchtigungEingriffs-
faktor1) Eingriffs- wert2)Fläche
PFV / Vollversiegelung (Straßenverkehrsfläche)
Tabelle 5: Ausgleichswertermittlung / Bilanzierung (Schutzgut "Boden")
Boden1)
Standort2)
9.607 m² -- --8.325 m² +0,20 +1.665
998 m² +1,00 +998
284 m² +0,60 +170
9.607 m² -- --
-- +2.833
-3.043
+2.833
-210
1) entsprechend der Tabelle 3.22) Ausgleichsfaktor X Fläche = Ausgleichswert (in Bodenfunktionspunkten)3) entsprechend der Tabelle 4
resultierende Eingriffs- /Ausgleichsbilanz (+ = Überschuss / - = Defizit)
Summe (Ausgleichswert):
Bilanzierung (der ermittelten Bodenfunktionspunkte)
Summe (Eingriffswert)3):
Summe (Ausgleichswert):
--Gestamtfläche der Folgenutzungen / Maßnahmen:
ePVF / (A/G 3) Straßenbegleitgrün innerhalb Verkehrsflächen (intensive Folgenutzung)
ePVF / (A/G 2) Vollentsiegelung eines Teilabschnittes der planfestgestellten Straße (Biotopfläche)
/ (A/G 1) Nutzungsaufgabe Grünfläche mit Baumbestand / Acker / Wegain Entwicklung Ackerbrache (Nutzungsaufgabe, Biotopfläche)
Ausgleichs-/Gestaltungsmaßnahmen (A/G):
Ausgleichswertermittlung / Bilanzierung (Schutzgut "Boden")
/ Folgenutzung bzw. MaßnahmeAusgleichs-
faktor1)
Ausgleichs-
wert2)Fläche