Post on 29-Oct-2020
transcript
Stadt Luzern Umwelt- und Mobilitätsdirektion
Stadt LuzernStadtraum und Veranstaltungen Winkelriedstrasse 12a 6002 Luzern Telefon: 041 208 78 02 E-Mail: info.stav@stadtluzern.ch www.stadtraum.stadtluzern.ch
Ausschreibung - Unterlagen
Ausschreibungsunterlagen Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz
Ausschreibung
1. Auftraggeberin
Stadt Luzern, vertreten durch die Umwelt- und Mobilitätsdirektion, Dienstabteilung Stadtraum
und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a, 6002 Luzern, E-Mail: info.stav@stadtluzern.ch
2. Gegenstand der Ausschreibung
Verkehrsdienstregelung der Carverkehrsplätze auf dem Schwanen- und Löwenplatz in der
Stadt Luzern. Der genaue Auftragsbeschrieb (Auftrag und Pflichten) sowie die Eignungs- und
Zuschlagskriterien sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
3. Verfahren
Offenes Verfahren, dem GATT-WTO-Übereinkommen unterstellt.
4. Sprache
Die Sprache des Vergabeverfahrens und des Angebots ist Deutsch.
5. Zeitdauer der Dienstleistung
01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023, vorbehaltlich allfälliger Änderungen im städtischen
Carparkierungskonzept.
6. Einreichung der Angebote
Die Offerte ist im Doppel, in einem verschlossenen Couvert, mit der Bezeichnung «Ausschrei-
bung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz» einzureichen an: Stadt Luzern, Stadtraum
und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a, 6002 Luzern.
Die verschlossene Offerte muss bis spätestens am Freitag, 28. September 2018, 16.00 Uhr
bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen eintreffen. Der/die Anbietende ist da-
für verantwortlich, dass die Offerte rechtzeitig bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veran-
staltungen eintrifft.
Seite 2
Ausschreibung - Unterlagen
7. Offertöffnung
Donnerstag, 04. Oktober 2018, 10.00 Uhr, im Sitzungszimmer Moritzli (0.503) im Innenhof des
Stadthauses, Obergrundstrasse 1a.
8. Verbindlichkeit des Angebots
bis 31. Dezember 2018
9. Aufwand Offertstellung
Der Aufwand für die Erstellung der Offerte geht zu Lasten des/der Anbietenden. Die Offerten
werden nicht zurückgegeben.
10. Vorbehalt
Vorliegende Submission erfolgt unter Vorbehalt der Finanzierungszusicherung durch die einfa-
chen Gesellschaften der jeweiligen Carverkehrsplätze gegenüber der Stadt Luzern.
11. Auskünfte
Zusätzliche Auskünfte werden erteilt durch die Umwelt- und Mobilitätsdirektion, Dienstabteilung
Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a, 6002 Luzern, Telefon: 041 208 78 02,
E-Mail: info.stav@stadtluzern.ch
12. Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht
Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde einge-
reicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist
im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind
beizulegen.
Luzern, 14. August 2018
Stadt Luzern
Umwelt- und Mobilitätsdirektion
Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen
Stadt Luzern Umwelt- und Mobilitätsdirektion
Stadt LuzernStadtraum und Veranstaltungen Winkelriedstrasse 12a 6002 Luzern Telefon: 041 208 78 02 E-Mail: info.stav@stadtluzern.ch www.stadtraum.stadtluzern.ch
Auftrag und Pflichten
Auftrag und Pflichten Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz
Auftrag
Ausgangslage: Der Schwanenplatz und der Löwenplatz gelten aus wirtschaftli-
cher Sicht als bedeutende Umschlagsplätze für Touristen-
Busse in der Stadt Luzern. Ein reibungsloser und sicherer Ab-
lauf des Verkehrs gilt als wichtiger Beitrag für die Reputation
der Stadt Luzern.
Zentrale Anspruchsgruppen bei den Carverkehrsplätzen sind:
Luzerner Polizei, Touristinnen/Touristen, Anrainergeschäfte,
Fussgängerinnen/Fussgänger, Velofahrende und motorisierter
Individualverkehr.
Auftrag: Saisonale Verkehrsdienstregelung der Carverkehrsplätze auf
dem Schwanen- und Löwenplatz in der Stadt Luzern.
Einsatzzeiten: Schwanenplatz
Hauptsaison: 1. April bis 30. September
Nebensaison: 1. Oktober bis 31. März
Nach dem chinesischen Neujahr (Januar/Februar) gelten für
zwei Wochen die Einsatzzeiten der Hauptsaison.
Löwenplatz
01. Mai bis 31. Oktober
An Veranstaltungen wie Fasnacht, Luzerner Fest, usw. gelten
angepasste Einsatzzeiten.
In der Disposition sind die detaillierten Einsatzzeiten aufgeführt.
Seite 2
Auftrag und Pflichten
Pflichten
Hauptaufgaben: Sorgen für Sicherheit auf dem Platz
Sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs
Verkehrsregelung der Busse und Fahrzeuge
Informationserteilung an die Verkehrsteilnehmenden
Zählungen der Buszufahrten nach Auftrag
monatliches Reporting
Kompetenzen: Die Verkehrsdienstmitarbeitenden sind für die selbstständige
Durchführung ihres Tätigkeitsbereichs unter Berücksichtigung
der bestehenden Standards zuständig und erhalten dafür die
nötigen Kompetenzen.
Anforderungen: Berufskenntnisse, einwandfreie Deutschkenntnisse, gute
Englischkenntnisse, weitere Fremdprachen (f/i) erwünscht,
natürliche Autorität, Ordnungssinn, repräsentiert Gastfreund-
schaft, kontaktfreudig im Sinne der Hauptaufgaben.
Weiter müssen die Personen über eine Verkehrsdienstausbil-
dung der Luzerner Polizei verfügen.
Weiteres: Die Ausführung der Aufgabe erfolgt in Verkehrsdienstuniform
des Auftragnehmers.
Luzern, 14. August 2018
Disposition Verkehrsdienst (Als Berechnungsgrundlage im Rahmen der Ausschreibung / Basis Abrechnung 2017)
Periode Tag VD1 VD2 VD3 h/W Periode VD1 VD2 VD3 h/W Total
Nebensaison Mo. 09.00-13.00 4.00
1. November bis 14.00-18.30 13.00-14.00 5.5031. März Di. 09.00-13.00 4.00
14.00-18.30 13.00-14.00 5.50(19 Wochen) Mi. 09.00-13.00 4.00
14.00-18.30 13.00-14.00 5.50Do. 09.00-13.00 4.00
14.00-18.30 13.00-14.00 5.50Fr. 09.00-13.00 4.00
14.00-18.30 13.00-14.00 5.50Sa. 09.00-13.00 4.00
14.00-18.30 13.00-14.00 5.50So.
15.00-18.30 3.50Wochenstunden Nebensaison: 60.50 60.50Totalstunden Nebensaison: 1149.5 1'149.50
Hauptsaison Mo. 09.00-14.00 5.00 Hauptsaison 10.30-14.30 14.00-15.00 5.00
1. April bis 15.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 01. Mai bis 15.00-19.30 15.15-20.00 14.30-15.15 10.0031.Oktober Di. 09.00-14.00 5.00 31.Oktober 10.30-14.30 14.00-15.00 5.00
15.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 15.00-19.30 15.15-20.00 14.30-15.15 10.00(33 Wochen inkl. Mi. 09.00-14.00 5.00 (26 Wochen) 10.30-14.30 14.00-15.00 5.00chinesisches Neujahr ) 15.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 15.00-19.30 15.15-20.00 14.30-15.15 10.00
Do. 09.00-14.00 5.00 10.30-14.30 14.00-15.00 5.0015.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 15.00-19.30 15.15-20.00 14.30-15.15 10.00
Fr. 09.00-14.00 5.00 10.30-14.30 14.00-15.00 5.0015.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 15.00-19.30 15.15-20.00 14.30-15.15 10.00
Sa. 09.00-14.00 5.00 10.30-14.30 14.00-15.00 5.0015.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 15.00-19.30 15.15-20.00 14.30-15.15 10.00
So. 09.00-14.00 5.0015.00-19.00 13.00-18.30 14.00-15.00 10.50 14.00-19.00 16.00-19.00 8.00
Wochenstunden Hauptsaison: 108.50 98.00Totalstunden Hauptsaison: 3580.5 2'548.00 6'128.50
Totalstunden ganzes Jahr 7'278.00
Während dem chinesischen Neujahr (Februar) gelten während 2 Wochen die Einsatzzeiten der Hauptsaison.Diese Disposition gilt aus Grundlage zur Offerteinreichung im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens. Die definitiven Einsatzstunden können von dieser Disposition abweichen.
Abkürzungen: VD1-3 (jeweilige Verkehrsdienstpersonen)
14.08.2018
Schwanenplatz
Schwanenplatz
Löwenplatz
Löwenplatz
Stadt Luzern Umwelt- und Mobilitätsdirektion
Stadt LuzernStadtraum und Veranstaltungen Winkelriedstrasse 12a 6002 Luzern Telefon: 041 208 78 02 E-Mail: info.stav@stadtluzern.ch www.stadtraum.stadtluzern.ch
Kriterien
Kriterien Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz
1. Eignungskriterien:
In einer Grobevaluation wird anhand der Eignungskriterien die fachliche, wirtschaftliche, finanzielle
und organisatorische Leistungsfähigkeit der Anbietenden überprüft. Bei den Eignungskriterien han-
delt es sich um Ausschlusskriterien, die zwingend erfüllt sein müssen. Angebote von Anbietenden,
deren Eignung in Berücksichtigung der vorgegebenen Kriterien und der eingereichten Nachweise
die Anforderungen nicht erfüllen, werden im Rahmen der Zuschlagskriterien nicht mehr überprüft
und vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, die von den Anbietenden anzugebenden Referen-
zen zu prüfen und das Ergebnis in die Beurteilung der Eignung mit einzubeziehen.
Kriterium Erläuterung / Bemerkung Nachweis
Verkehrsdienst-
bewilligung
Die dienstleistende Unternehmung verfügt nach-
weislich über eine Verkehrsdienstbewilligung der
Luzerner Polizei.
Verkehrsdienstbewilligung
Leistungsfähig-
keit/Kapazität
Der Unternehmung verfügt über genügend zur
Verfügung stehende Mitarbeitende. Die Möglich-
keit für kurzfristige Planungsänderungen (Flexibil-
tät) ist vorhanden. Es besteht eine 7x24h Alarm-
/Einsatzbereitschaft.
Firmendokumentation (Grün-
dung, Anzahl Mitarbeitende,
Organigramm, usw.), Nach-
weis einer 7x24h Alarm/Ein-
satzbereitschaft
Ausrüstung Die Verkehrsdienstleistenden verfügen über eine
auf die jeweilige Saison abgestimmte Ausrüstung
zur Unterstützung ihrer Aufgaben (Leuchtstab,
Funk, Leuchtweste, Kopfbedeckung, Zählsystem
etc.).
Foto einer mitarbeitenden Per-
son in Verkehrsdienstuniform,
Beschreibung der weiteren
Ausrüstung
Finanzielle Si-
cherheit
Nachweis finanzieller Sicherheit für die Erfüllung
des Auftrages. Keine Verschuldung der Unterneh-
mung.
Betreibungsregisterauszug, Handelsregisterauszug, Ge-schäftsberichte der vergange-nen 2 Jahre
Seite 2
Kriterien
Versicherung Seitens der dienstleistenden Unternehmung muss
nachweislich eine Versicherungsdeckung im Um-
fang von mind. CHF 20 Mio. (Personen- und
Sachschäden) abgeschlossen sein.
Versicherungsnachweis
Erfüllung der
öffentlich-
rechtlichen
Verpflichtungen
Die Anbietenden müssen allen öffentlich-rechtli-
chen Verpflichtungen, insbesondere der Bezah-
lung von Abgaben, Steuern und Sozialleistungen,
nachgekommen sein.
Bestätigung der Steuerbehör-den über die Bezahlung der fälligen Steuern (nicht älter als ein Jahr): - kantonales Steueramt
- eidg. Finanzdepartement
(MWST)
Bestätigung über die Bezah-
lung der Sozialleistungen
Arbeitsschutz Der Auftrag wird nur an Anbieter/innen vergeben,
die gewährleisten, dass sie die massgebenden
schweizerischen Arbeitsschutzbestimmungen und
Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die einschlägigen Bedingun-
gen der Gesamtarbeitsverträge (sofern vorhan-
den) und die Gleichbehandlung von Mann und
Frau einhalten.
Mitarbeitende müssen im Angestelltenverhältnis
stehen. Keine Freelancer oder Untervergabe des
Auftrages.
Bestätigung über die Einhal-tung der Arbeitsschutzsbe-stimmungen, die Bedingungen der GAV und der Gleichbe-handlung von Mann und Frau
Es müssen alle geforderten Angaben und Nachweise eingereicht werden. Sind die Unterlagen
nicht vollständig, wird das Angebot nicht weiter geprüft und vom Verfahren ausgeschlossen.
2. Zuschlagskriterien:
Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes, welches schliesslich den Zuschlag erhält,
erfolgt im Rahmen der Feinevaluation gestützt auf die nachstehend aufgelisteten Zuschlagskrite-
rien. Die Zuschlagskriterien sind entsprechend ihrer Bedeutung für die Auftraggeberin mit Angabe
von Prozentzahlen individuell gewichtet.
Kriterium Erläuterung / Bemerkung / Nachweis Nachweis Gewichtung
Preis Preisangebot. Nettopreis nach Abzug von
Preisnachlässen exkl. MWST
Angebot 50%
Erfahrung Nachweisliche Erfahrung in der Verkehrs-
dienstregelung im vergleichbaren Rah-
men wie die ausgeschriebene Dienstleis-
tung.
3 Referenzschreiben
für Verkehrsdienst-
leistungen innerhalb
der letzten 3 Jahre
30%
Seite 3
Kriterien
Qualifikation der
Mitarbeitenden
Ausbildung des Personals in der Ver-
kehrsdienstregelung. Laufende Weiterbil-
dungen des Personals.
Aus- und Weiterbil-
dungsdauer, -um-
fang, -inhalt und Zer-
tifizierungen sind an-
zugeben.
20%
Die erreichte Punktzahl (0-10 Punkte) fliesst entsprechend der prozentualen Gewichtung des je-
weiligen Zuschlagskriteriums in die Gesamtwertung ein (Nutzwertanalyse).
Preis
Im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Angebote prüft die Auftraggeberin den Netto-
preis. Die Preise sind jeweils exklusive Mehrwertsteuer anzugeben.
Das niedrigste Angebot erhält die Höchstnote von 10 Punkten. Angebote, welche hinsichtlich des
Nettopreises um 30% oder mehr über diesem niedrigsten Angebot liegen, erhalten 0 Punkte. Für
alle übrigen dazwischen liegenden Angeboten werden die Punkte linear abgestuft vergeben, wobei
jeweils auf die nächst höhere Stelle nach dem Komma aufgerundet wird.
Erfahrung
Anhand der eingereichten Referenzschreiben wird die Erfahrung in der Verkehrsdienstregelung im
vergleichbaren Rahmen wie die ausgeschriebene Dienstleistung wie folgt bewertet:
> 3 Jahre: 10 Punkte
2-3 Jahre: 8 Punkte
1-2 Jahre: 6 Punkte
0-1 Jahre: 4 Punkte
keine Erfahrung: 0 Punkte
Ausbildung/Weiterbildung
Die belegten Nachweise werden von der Auftraggeberin bewertet, wobei je nach Angemessenheit,
Praktikabilität und qualitativen Auswirkungen der angebotenen Aus-/ und Weiterbildung zwischen 0
(ganz schlechte Lösung) und maximal 10 Punkte (besonders gute Lösung) vergeben werden. Da-
bei werden die Aus- und Weiterbildungsdauer, Umfang, Inhalt und die Zertifizierung berückichtigt.
Luzern, 14. August 2018
Stadt Luzern Umwelt- und Mobilitätsdirektion
Stadt LuzernStadtraum und Veranstaltungen Winkelriedstrasse 12a 6002 Luzern Telefon: 041 208 78 02 E-Mail: info.stav@stadtluzern.ch www.stadtraum.stadtluzern.ch
Einzureichende Unterlagen
Einzureichende Unterlagen Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz
Verkehrsdienstbewilligung der Luzerner Polizei
Firmendokumentation
Diverse Firmeninformationen (Gründung, Anzahl Mitarbeitende, bisherige Tätigkeitsfelder, etc.)
Nachweis einer 7x24h Alarmbereitschaft
Ausrüstung/Uniform
Foto einer mitarbeitenden Person in Verkehrsdienstuniform
Beschrieb der weiteren Ausrüstung
Betreibungsregisterauszug
über die letzten 2 Jahre
Handelsregisterauszug
Geschäftsberichte
der vergangenen 2 Jahre
Versicherungsnachweis
Versicherungsdeckung von mind. CHF 20 Mio. (Personen- und Sachschaden)
Bestätigung der Steuerbehörden über die Bezahlung der fälligen Steuern
- kantonales Steueramt
- eidg. Finanzdepartement (MWST)
nicht älter als ein Jahr
Sozialleistungen
Bestätigung über die Bezahlung der fälligen Sozialleistungen
Arbeitsschutzbestimmungen
Bestätigung über die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen, der Bedingungen
der Gesamtarbeitsverträge (sofern vorhanden) und der Gleichbehandlung von Mann und Frau
Seite 2
Einzureichende Unterlagen
Preisangebot
Betrag für den Verkehrsdienst während des Kalenderjahres gemäss Stundenannahme in der
Disposition
Allfällige Kosten für Mehrstunden pro Jahr (Bruttobetrag pro Stunde)
Referenzschreiben
Drei Referenzschreiben für Verkehrsdienstleistungen im vergleichbaren Rahmen innerhalb der
vergangenen drei Jahre
Anforderungen Personal
Beschrieb über die Anforderungen an das Personal
Weiterbildungsprogramm
Beschreib über geplante interne und externe Schulungen des Personals
Nachweise, Zertifikate (z. Bsp. EDUQUA)
Weitere Unterlagen
Allfällige Diplome, Nachweis Zugehörigkeit eines Fachverbandes, Bestätigungen und
Zeugnisse
Die Unterlagen sind bis 28. September 2018 an folgende Adresse einzureichen:
Stadt Luzern
Stadtraum und Veranstaltungen
«Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz»
Winkelriedstrasse 12a
6002 Luzern
Luzern, 14. August 2018
Stadt Luzern Umwelt- und Mobilitätsdirektion
Stadt LuzernStadtraum und Veranstaltungen Winkelriedstrasse 12a 6002 Luzern Telefon: 041 208 78 02 E-Mail: info.stav@stadtluzern.ch www.stadtraum.stadtluzern.ch
Platzlayouts
Platzübersicht Ausschreibung Verkehrsdienst Schwanen- und Löwenplatz
Löwenplatz
Schwanenplatz
Seite 2
Platzlayouts
Schwanenplatz:
Löwenplatz:
Um einen möglichst optimalen Verkehrsfluss zu garantieren, wird der Schwanenplatz während den Haupt-verkehrszeiten entlastet.
Der Ausstieg am Schwanenplatz ist jederzeit möglich. Ab 17.00 bis 20.00 Uhr ist das Einsteigen nicht mehr gestattet. Der Ein- und Ausstieg am Löwenplatz und am Kasernenplatz ist jederzeit möglich. Das Parkieren am Löwenplatz und am Kasernenplatz ist zwischen 16.00 und 20.00 Uhr nicht mehr gestattet.
Der Fussweg vom Schwanen- zum Löwenplatz ist auf der Karte (s. Rückseite) eingezeichnet. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen der Verkehrslotsen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und einen schönen Aufenthalt in Luzern!
Carparkplätze in der Stadt Luzern Nach dem Ausstieg fährt Ihr Car weiter zu einem der verfügbaren Carparkplätze (P1–P6) und wartet dort, bis die Gruppe abholbereit ist (siehe Karte auf der Rückseite). Bitte beachten Sie die Angaben vor Ort.
Stand: April 2018
Caranhalteplätze in der Stadt Luzern (1. Mai – 31. Oktober)
HERZLICH WILLKOMMEN IN LUZERNAus- und Einstieg für Carreisende am Schwanenplatz, Kasernenplatz & Löwenplatz
SchwanenplatzAusstieg Jederzeit möglich
Einstieg Zwischen 17.00 und 20.00 Uhr nicht gestattet
Nr. Name Carparkplatz GPS-KoordinatenP1 Kasernenplatz (Parkieren ist von 16.00 bis 20.00 Uhr nicht gestattet, Mai – Okt.) 47.05165/8.30006
P2 Inseli (1. – 24. Oktober gesperrt) 47.04879/8.31416
P3 Landenbergstrasse / Alpenquai 47.04687/8.31551
P4 Lido / Brüel (Verkehrshaus) Reisebusse dürfen die Busspur Haldenstrasse benützen
47.0493/8.34172
P5 Löwenplatz (Parkieren ist von 16.00 bis 20.00 Uhr nicht gestattet, Mai – Okt.) 47.05668/8.31087
Löwenplatz / KasernenplatzEin- und Ausstieg Jederzeit möglich
Parking Zwischen 16.00 und 20.00 Uhr nicht gestattet
Luzern Tourismus | Tourist Information | Zentralstrasse 5 | CH-6002 Luzern
Tel. +41 (0)41 227 17 17 | luzern@luzern.com | www.luzern.com
CaRpaRKpLätZE IN dER stadt LUZERN
© 2015, AXON VIBE AG, Luzern
P5
P1
WC WC
WC
WC
WC
WC
WC
WC
WC
WC
WCi
WC
WC
WC
P2
P3
P4
Löwen-platz
10 min.