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64/ - 4/2016
N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung
am 02.05.2016
Beginn der Sitzung: 15:00 Uhr
Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Anerkennung der Tagesordnung
3 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil
der Sitzung vom 04.04.2016
4 64/ 12/2016 Bestellung der Schriftführerin des Ausschusses für
Wohnungswesen und Modernisierung
5 Anfragen
5.1 64/ 11/2016 Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE
- Wohnungssuchende Haushalte in Düsseldorf
5.2 64/ 15/2016 Anfrage der FDP-Ratsfraktion - Regionale Zusammenarbeit bei der Schaffung neuen Wohnraums
5.3 64/ 16/2016 Anfrage der Ratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen - Mieterhöhungen in Hassels Nord
5.4 64/ 17/2016 Anfrage der Ratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die
Grünen - Privat vermittelte Übernachtungsmöglichkeiten in
Düsseldorf
5.5 64/ 18/2016 Anfrage der Fraktionen von FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Elektrotankstellen im Wohnungs -neubau und –bestand“
5.6 64/ 19/2016 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Aktueller Stand
- Wohnheimplätze für Nachwuchskräfte
6 Anträge
Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 64/ - 4/2016 Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung Sitzungsdatum 02.05.2016
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7 Sozialbericht "Wohnen"
8 Umzugsmanagement - Zwischenbericht zum Haushaltsbegleitantrag 64/ 46/2014
9 Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf - neue Gesellschaftsform
II. Nichtöffentlicher Teil
NÖ 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
NÖ 2 Anerkennung der Tagesordnung
NÖ 3 Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 04.04.2016
NÖ 4 64/ 13/2016 Verplanungsliste vom 12.04.2016 (Eigentumsmaßnahmen)
NÖ 5 64/ 14/2016 Bewilligungen durch die Wohnberatung des Amtes für Wohnungswesen im I. Quartal 2016
NÖ 6 61/ 47/2016 Am Quellenbusch WA 4 – Verkauf
NÖ 7 61/ 52/2016 Verkauf des bebauten Grundstücks Schlossparkstr. 14
Anwesend: vom Rat
Ratsherr Albes SPD
Ratsherr Blumenrath CDU Ratsfrau Frey BÜ 90/ GRÜNE Ratsherr Grenda PIRATEN
Ratsherr Herz SPD Ratsherr Kretschmann CDU
Ratsherr Lukaschewski CDU Ratsherr Maaßen CDU Ratsherr Matheisen FDP
Ratsfrau Mohrs SPD Ratsherr Penack-Bielor CDU
Ratsherr Reinold CDU Ratsfrau Steinbrink-Neubacher SPD Ratsherr Warnecke BÜ 90/ GRÜNE
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Ausschussmitglieder
Herr Dlangamandla Die Linke.LL Herr Kirschbaum CDU
Herr Dr. Mühlen Seniorenbeirat Herr Ries FREIE WÄHLER Herr Schwenk BÜ 90/ GRÜNE
Herr Witzke SPD
von der Verwaltung
Herr Fischer Büro 01
Frau Garn Büro 06 Frau Gierlichs Amt für Wohnungswesen
Herr Golschinski Amt für Statistik und Wahlen Herr Hauser Liegenschaftsverwaltung Herr Hintzsche Stadtdirektor
Frau Lohkamp Amt für Wohnungswesen Frau Naujoks Amt für Wohnungswesen
Herr Nowatius Amt für Wohnungswesen Frau Prießen Amt für Wohnungswesen Herr Schmidt Amt für Wohnungswesen
Frau Wilhelm Amt für Wohnungswesen
sonstige
Herr Damerow Mieterverein Düsseldorf
Frau Dully Diakonie Düsseldorf Herr Heddergott SWD
Frau Dr. Illigen-Günther SWD Frau Karhoff Wohnbund Frau Ring Wohnbund
I. Öffentlicher Teil 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Vorsitzende Frey stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
2 Anerkennung der Tagesordnung
Vor Eintritt in die Tagesordnung werden Frau Barbara Dully (Diakonie Düsseldorf), Herr Michaelo Damerow (Mieterverein), Frau Brigitte Karhoff
(WohnBund-Beratung NRW GmbH), Frau Rosemarie Ring (WohnBund-Beratung NRW GmbH), Herr Jürgen Heddergott (SWD) und Frau Dr. Eva-Maria Illigen-Günther (SWD) gem. § 21 Absatz 14 der Geschäftsordnung
des Rates einstimmig als Sachverständige zugelassen.
Anschließend weist Vorsitzende Frey auf die nachträglich versandte Ergänzung der Tagesordnung hin. Die Tagesordnung wird daraufhin mit diesen Änderungen einstimmig ohne Enthaltungen anerkannt.
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3 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der
Sitzung vom 04.04.2016
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 04.04.2016 wird bei einer Enthaltung (Bü90/Grüne) genehmigt.
4 Bestellung der Schriftführerin des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung
64/ 12/2016
Vorsitzende Frey bedankt sich bei der Schriftführerin Sylvia Gierlichs für
ihre engagierte Schriftführung und wünscht ihr im Namen des Ausschusses alles Gute für ihr neues Amt.
Der Ausschuss fasst ohne Enthaltung folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 58 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen
Frau Heike Prießen
zur Schriftführerin.
Die neue Schriftführerin wird herzlich willkommen geheißen. 5 Anfragen
5.1 Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE
- Wohnungssuchende Haushalte in Düsseldorf 64/ 11/2016
Die Anfrage beantwortet Herr Hintzsche wie folgt:
Frage 1 Wie viele registrierte wohnungssuchende Haushalte gab es in Düsseldorf in den Jahren 2014 und 2015 (aufgeschlüsselt nach
Dringlichkeitsstufen)?
Antwort: In 2014 gab es insgesamt 4.230 registrierte wohnungssuchende Haushalte, davon 968 Wohnungsnotfälle und 809 Dinglichkeitsfälle.
In 2015 gab es 5.481 registrierte wohnungssuchende Haushalte, davon 1.609 Wohnungsnotfälle und 1.053 Dinglichkeitsfälle.
Frage 2 Wie viele „nicht registrierte Wohnungsnotfälle“ gab es in Düsseldorf
in den Jahren 2014 und 2015?
Antwort: In 2014 waren 530 und in 2015 568 nicht registrierte wohnungslose Haushalte in städtischen Unterkünften untergebracht.
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Frage 3
Wie viele der als wohnungssuchend Gemeldeten konnten vermittelt werden (aufgeschlüsselt nach Jahren und registrierten und nicht
registrierten Wohnungssuchenden)? Antwort:
In 2014 konnte das Wohnungsamt 1.003 wohnungssuchende Haushalte, davon 180 Wohnungsnotfälle und in 2015 801
wohnungssuchende Haushalte, davon 242 Wohnungsnotfälle in Wohnraum vermitteln. In 2014 wurden 65 und in 2015 60 nicht registrierte wohnungslose
Haushalte in Wohnraum vermittelt.
5.2 Anfrage der FDP-Ratsfraktion - Regionale Zusammenarbeit bei der
Schaffung neuen Wohnraums
64/ 15/2016
Die Anfrage beantwortet Herr Hintzsche wie folgt:
Frage 1
Mit welchen Nachbarkommunen führt die Landeshauptstadt Düsseldorf intensive Gespräche über gemeinsame Schritte in der
Entwicklung des Wohnungsmarktes und mit welchen Ergebnissen?
Antwort:
Im Rahmen der Regionalen Arbeitsgemeinschaft (RAG) mit dem Kreis Mettmann und dem Rhein-Kreis Neuss wurden Eingaben an
die Bezirksregierung für die dynamische Bereitstellung von Flächen für die regionale, interkommunale Wohnraumversorgung abgegeben.
Die Planer der Landeshauptstadt und der beiden Kreise haben
2014 Kooperationsmöglichkeiten zum Themenbereich „Flächenentwicklung für Wohnen und Gewerbe“ erarbeitet und das gemeinsame Positionspapier: „Flächennutzung im regionalen
Kontext“ – Kooperation als Basis gemeinsamer Entwicklung“ verabschiedet.
Räumlich umfassender ist die Kooperation im Arbeitskreis „Großregion Düsseldorf – Kooperation für eine gemeinsame
Raumentwicklung“, kurz „KOGERE“. Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus Vertretern der kreisfreien Städte Duisburg,
Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie dem Rhein-Kreis Neuss und den Kreisen Mettmann und Viersen.
Frage 2
Hat Oberbürgermeister Geisel Gespräche mit dem Land über die dafür notwendigen Infrastrukturmaßnahmen geführt und waren diese erfolgreich?
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Antwort: Wie in Punkt eins dargestellt, führen Vertreter der Landeshaup tstadt
Düsseldorf, von Oberbürgermeister Geisel bis zu den Fachämtern Gespräche mit zahlreichen regionalen Partnern zum Thema Flächenentwicklung für Wohnbebauung. Regelmäßiger Austausch
mit Vertretern des Landes findet in diesem Zusammenhang ebenfalls statt.
Zuständig für die Regionalplanung sind die Bezirksregierungen und die ihnen zugeordneten Regionalräte (stimmberechtigte Mitglieder
werden von den kreisfreien Städten und Kreisen entsandt). Der Regionalrat entscheidet über die Zulässigkeit interkommunaler
Planung von Wohnbebauung. Düsseldorfs benachbarte Kommunen mit möglichen Reserveflächen für Wohnbebauung dürfen deren Erschließung nicht direkt mit den Bedarfen der Landeshauptstadt
begründen. Bei der interkommunalen Planung von Wohnbebauung muss immer die Bezirksregierung als Landesbehörde beteiligt
werden. Entscheidend für einen möglichen interkommunalen Ausgleich ist immer eine ausgeglichene Bilanz zwischen Reserven und prognostiziertem Bedarf.
Behandlung des Themas im Rahmen der Metropolregion
Rheinland: Das rheinische Städtewachstum ist ein zentrales Thema für die Metropolenentwicklung. Für die Städte am Rhein von Düsse ldorf bis
Bonn wird bis 2040 ein Wachstum von bis zu 20 Prozent erwartet. Wohnbau- und Gewerbeflächenbedarfe werden immer stärker in
einem regionalen Kontext gedeckt werden müssen.
Die regionale Betrachtung der Wohn- und
Gewerbeflächenentwicklung ist eine zentrale Aufgabe der Regionalplanung. Aufgrund der neuen Prognosen für die
Bevölkerungsentwicklung erwägt die Bezirksregierung Düsseldorf nach dem Abschluss des Regionalplans Änderungen, um in der stark wachsenden Rheinschiene zusätzliche Flächen für den
Wohnungsbau anzubieten. Dabei soll überlegt werden, ob gute Flächenentwicklungen in den schrumpfenden Gemeinden
Flächenengpässe in stark wachsenden Kommunen, dabei auch insbesondere Düsseldorf, abmildern können.
Weitere Aktivitäten welche durch die Landeshauptstadt forciert wurden, sind die gemeinsamen Eingaben durch die Metropolregion
in den Landesentwicklungsplan, die Übermittlung der Resolutionen des 3. RegioGipfels an die Landesregierung (u.a. Ministerpräsidentin Kraft und den Minister für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr Groschek) und die gemeinsamen Eingaben in den (für die Wohnbebauung ebenfalls bedeutenden)
Bundesverkehrswegeplan.
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Frage 3
Ist das von Oberbürgermeister Geisel und dem damaligen Kölner Oberbürgermeister Roters vor einem Jahr angekündigte
gemeinsame "Demographie-Monitoring" mittlerweile durchgeführt worden und wie ist das Ergebnis?
Antwort: Unmittelbar nach dem 3. RegioGipfel im Mai 2015 hat das Amt für
Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt die acht Landkreise und vier kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Köln, sowie die fünf Landkreise und sechs kreisfreien Städte im Regierungsbezirk
Düsseldorf, welche zum Gebiet der Metropolregion Rheinland gehören, um Zulieferung der Daten für den Aufbau eine
Demografie-Monitorings gebeten.
Um als Planungsgrundlage zu dienen, sind kleinräumige
Betrachtungen und Daten - bei kreisfreien Städten etwa Angaben auf Stadtbezirksebene - nötig. Diese kleinteiligen Angaben liegen
ausschließlich bei den Kommunen vor. Zusätzlich gibt es teilweise Diskrepanzen und Unstimmigkeiten zwischen den Daten der Kommunen selbst und den Daten von IT.NRW. Dies ist zuletzt bei
der Bekanntgabe der Zensuszahlen und den daraus erwachsenen Klagen offen zu Tage getreten.
Das Amt für Statistik und Wahlen hat eine Grundlage vorbereitet, in welche die Kommunen ihre Daten übertragen können. Nicht alle
Kommunen waren jedoch in der Lage oder willens, eigenes Datenmaterial zu liefern. Als Alternative wird in diesem Fall das von
IT.NRW bereitgestellte Datenmaterial genutzt.
Die eigentliche Plattform „Demografie-Monitoring“ befindet sich im
Aufbau und wird in Kürze online zugänglich gemacht.
5.3 Anfrage der Ratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen -
Mieterhöhungen in Hassels Nord
64/ 16/2016
Nach Vorstellung der Anfrage durch Herrn Warnecke beantwortet Herr Hintzsche diese wie folgt:
Frage 1 Wie beurteilt die Stadt die Berechnung der Mieterhöhung?
Frage 2 Wie unterstützt die Stadt Düsseldorf die betroffenen Mieter_Innen
bei Wahrnehmung ihrer Rechte/Einwendungen, sowohl der Transferleistungen beziehenden Mieter_Innen als auch der
Wohngeldberechtigten?
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Antwort (Fragen 1-2):
Grundsätzlich handelt es sich um einen privatrechtlichen Vorgang. Die Verfügungsberechtigte macht aktuell nach Abschluss der
Arbeiten in den Bauabschnitten Mieterhöhungsschreiben und ein alternatives Angebot mit einer geringeren Mieterhöhung. Nach Einschätzung des Mietervereins ist in der Regel zumindest die
alternativ angebotene Miete durch den Modernisierungsaufwand gedeckt. Die Stadt Düsseldorf ist nur mittelbar in den Fällen, in
denen die Kosten der Unterkunft im Rahmen von Transferleistungen übernommen werden, beteiligt.
Die betroffenen Haushalte sollen mit dem Mieterhöhungsschreiben das Jobcenter (für ALG-II-Leistungsempfänger*innen) bzw. die
Grundsicherungsstelle (für Empfänger*innen der Grundsicherung) aufsuchen.
Hier ergeben sich verschiedene leistungsrechtliche Fallkonstellationen:
Anerkennung der angebotenen Miete
Die angebotene Miete wird als angemessener Bedarf anerkannt,
die Gesamtmiete übersteigt nicht die für den Haushalt geltende Nichtprüfungsgrenze oder wird im Rahmen der Einzelfallprüfung
anerkannt. Hintergrund ist folgende Sachlage: Das Mieterhöhungsangebot liegt unterhalb der Mietobergrenze, also unterhalb der
Nichtprüfungsgrenze. Dieses Mieterhöhungsangebot kann vom betroffenen Haushalt angenommen werden, da die Mieterhöhung
vom Jobcenter bzw. der Grundsicherungsstelle übernommen wird. Prüfung Härteeinwand
Das Mieterhöhungsangebot liegt oberhalb der Mietobergrenze, d.h. die Nichtprüfungsgrenze wird überschritten (Nettokaltmiete beträgt
40% oder mehr des Haushaltseinkommens). Der Einwand der wirtschaftlichen Härte wurde bei Erhalt der damaligen Modernisierungsankündigung von der Mieterin bzw. dem Mieter
eingeleitet, d.h. der Vordruck des Mietervereins wurde damals ausgefüllt und bei der IWG eingereicht.
Das Mieterhöhungsangebot sollte in diesem Fall nicht angenommen werden. Wenn die Härtefallregelung greift, müsste die IWG in diesen Fällen den Mietpreis senken.
Kostensenkungsverfahren
Wenn die Gesamtmiete unangemessen hoch ist und auch keine ausreichenden Härtegründe vorliegen, werden die Haushalte aufgefordert, ihre Wohnkosten zu senken.
Hier liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das Mieterhöhungsangebot liegt oberhalb der Mietobergrenze, d. h. die
Nichtprüfungsgrenze wird überschritten und ein Einwand der wirtschaftlichen Härte wurde nicht bei der IWG eingereicht oder liegt unterhalb der 40%.
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Diese Mieterhöhung wird vom Jobcenter bzw. der
Grundsicherungsstelle nicht auf Dauer übernommen, sie leiten das sogenannte „Kostensenkungsverfahren“ ein, d. h. die neue
Miethöhe wird nur vorübergehend gezahlt, bis günstigerer Wohnraum gefunden wurde. Im „Kostensenkungsverfahren“ ist auch beschrieben, dass im Einzelfall im Hinblick auf die soziale
Situation abweichend entschieden werden kann. Außerdem gilt, wenn und solange es trotz nachweisbarer Bemühungen nicht
gelingt, angemessenen günstigeren Wohnraum zu finden oder die Kosten auf andere Weise zu senken, wird weiterhin die Miete übernommen. Wohngeld
Wer Wohngeld bezieht, soll mit der neuvereinbarten Miete einen Erhöhungsantrag bei der Wohngeldstelle im Wohnungsamt stellen. Aber auch wenn noch kein Wohngeld bezogen wird, kann sich ein
Antrag lohnen, da sich zum Jahresbeginn die Konditionen im Wohngeldrecht deutlich verbessert haben.
Im Rahmen der regelmäßig vor Ort angebotenen Beratungsangebote wird über dieses Vorgehen und die Angebote des Wohnungsamtes informiert.
Auf Nachfrage führt Herr Stadtdirektor Hintzsche aus, dass ca. 600
Transferleistungsbezieher von dem Mieterhöhungsbegehren des Investors betroffen seien. Um sicherzustellen, dass die Mieter ihre Rechte geltend machen können, werde z.B. eine Kostenübernahme bei der Beratung
durch den Mieterverein garantiert. Hierdurch könne unter anderem die Erklärung des Härteeinwandes gegenüber dem Vermieter gewährleistet
werden. Darüber hinaus werde hier hinsichtlich der Mieterhöhung jeder Einzelfall geprüft.
Laut Information von Herrn Damerow prüfe der Mieterverein derzeit die vorgelegten Kostennachweise der durchgeführten Modernisierungs-
maßnahmen. Konkrete Aussagen könnten daher z.Z. noch nicht getroffen werden.
Frau Dully berichtet, dass auf Grund der sehr komplexen Sachlage derzeit für die Diakonie die Herausforderung darin bestehe, möglichst alle Mieter
ausreichend zu informieren. Daher habe man mehrsprachige Anschreiben verschickt, in denen die verschiedenen Fallkonstellationen umfangreich erläutert seien. Besonders für die Haushalte mit geringem eigenem
Einkommen stelle die Mieterhöhung eine besondere Härte dar.
Abschließend betont Herr Hintzsche, dass bei der Übernahme der Mieterhöhung vom Jobcenter bzw. der Grundsicherungsstelle kein allgemein gültiger qm-Preis für die modernisierten Wohnungen zu Grunde
gelegt werde.
Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 64/ - 4/2016 Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung Sitzungsdatum 02.05.2016
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5.4 Anfrage der Ratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen - Privat
vermittelte Übernachtungsmöglichkeiten in Düsseldorf 64/ 17/2016
Die Anfrage beantwortet Herr Hintzsche wie folgt:
Frage 1 Kann die Verwaltung diese Zahlen bestätigen oder verfügt sie über
abweichende Zahlen und Informationen hinsichtlich der Anzahl von privat Vermittelten Übernachtungen in Düsseldorf?
Frage 2 Wie bewertet die Verwaltung diese Entwicklung?
Frage 3
Welche kommunalen Handlungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung, um im Bereich der privaten Übernachtungsmöglichkeiten ggf.
steuernd einzugreifen?
Antwort (Fragen 1-3):
Der Verwaltung ist nicht bekannt, wie viele Wohnungen als Privat-Übernachtungen angeboten werden. Bekannt ist aber, dass ein
größerer Teil der Vermietungen überwiegend zeitlich begrenzt ist oder nur einen Teil der Wohnfläche betrifft. Im Rahmen des Satzungsrechtes für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf gäbe
es allerdings eine Steuerungsmöglichkeit für die Stadt, weil die überwiegend gewerbliche Vermietung von Wohnraum dann
genehmigungspflichtig würde. Eine derartige Satzung würde es der Verwaltung zudem ermöglichen, größere Nutzungsänderungen von gewerblichen Anbietern zumindest angezeigt zu bekommen. Denn
nur die Nutzungsänderungen, von denen die Verwaltung Kenntnis hat, können systematisch erfasst, ausgewertet – und wenn Trends
erkennbar sind – ggf. steuernd eingegriffen werden.
Auf Nachfrage berichtet Herr Nowatius von der Thematisierung im
Rahmen einer Sitzung des Städtetages. Im Ergebnis ist demnach der Anteil privat vermieteter Wohnungen als signifikant nicht auffä llig zu
bezeichnen.
5.5 Anfrage der Fraktionen von FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Elektrotankstellen im Wohnungsneubau und –bestand“
64/ 18/2016
Die Anfrage beantwortet Herr Hintzsche wie folgt:
Frage 1
Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge es bereits im Bestand gibt?
Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 64/ - 4/2016 Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung Sitzungsdatum 02.05.2016
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Antwort:
Derzeit betreiben die Stadtwerke Düsseldorf AG rund 60 Ladesäulen in Düsseldorf und bieten damit ca. 160 Ladepunkte an.
Düsseldorf belegt damit im bundesweiten Städtevergleich des Bundes der Deutschen Energiewirtschaft (BDEW) den Platz 4 bezogen auf die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte (1.
Platz: Stuttgart, 2. Platz: Berlin, 3. Platz: Hamburg, 4. Platz: Düsseldorf).
Die Ladesäulen sind fast ausnahmslos Ladesäulen im sogenannten halböffentlichen Raum, d.h. die Säulen befinden sich auf privatem Gelände von Unternehmen oder Institutionen (z.B. Uniklinik,
Flughafen, Messe, L'Oréal, Domino's Pizza, Vossloh Kiepe, Kaufhof an der Kö, Parkhaus Karlsplatz etc.), mit einem öffentlichen
Zugang. Für den Ladevorgang werden beispielsweise Parkplätze der Unternehmen genutzt.
Frage 2 Wie viele Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge sind nach Kenntnis
der Verwaltung im Neubau geplant? Antwort:
Die Stadtwerke Düsseldorf planen nach Kenntnis der Verwaltung, im Jahr 2016 noch etwa zehn weitere Stationen mit 20
Ladepunkten in Düsseldorf aufzubauen. Zusätzlich werden im selben Zeitraum voraussichtlich zehn Wandladestationen, die sich insbesondere für Tiefgaragen eignen, in Betrieb genommen.
Die Stadtwerke sind im Rahmen der weiteren Ausbauaktivitäten bereit, mögliche weitere Standorte in Wohnquartieren entweder im
Bestand oder im Neubau prioritär zu betrachten. Frage 3
Weist die Verwaltung beim Neubau von Wohnungen auf die Möglichkeiten zur Errichtung von Ladeeinrichtungen und mögliche
Förderungen hin? Antwort:
Die Verwaltung plant, künftig beim Wohnungsneubau auf die Möglichkeiten zur Errichtung von Ladeeinrichtungen und mögliche
Förderungen hinzuweisen.
5.6 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Aktueller Stand - Wohnheimplätze für Nachwuchskräfte
64/ 19/2016
Die Anfrage beantwortet Herr Hintzsche wie folgt:
Frage 1
Wie ist der aktuelle Stand bei der Förderung der Errichtung von Wohnheimplätzen für Nachwuchskräfte, wurde die angedachte Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund unter
Niederschrift des öffentlichen Teils Sitzung 64/ - 4/2016 Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung Sitzungsdatum 02.05.2016
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Beteiligung der „Task Force für Arbeit Düsseldorf“ verwirklicht, und
konnten hierfür noch weitere Kooperationspartner gewonnen werden?
Frage 2 Wurde in den bisherigen Gesprächen der Bedarf an
entsprechenden Wohnheimplätzen konkretisiert, konnte ein Engagement von Privatinvestoren oder der institutionellen
Wohnungswirtschaft erreicht werden, und welchen Schwerpunkt (Bestand oder Neubau) hat ggf. dieses Engagement?
Frage 3 Wurde die Vergabe eines städtischen Grundstücks zur Errichtung
eines Neubaus weiter verfolgt, und wann ist ggf. mit einer Umsetzung dieses Projekts zu rechnen?
Antwort (Fragen 1-3): Mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, Region Düsseldorf –
Bergisch Land und der „Task Force für Arbeit in Düsseldorf“ (u. a. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutscher Gewerkschaftsbund und die
Unternehmerschaft Düsseldorf) wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Ein entsprechender Bedarf ist nach
Auffassung der Akteure gegeben. Ziel ist die Errichtung von Wohnheimplätzen im Neubau. Dabei fließen die Erkenntnisse der Fachexkursion des Ausschusses nach Hamburg ein. Angedacht ist
in einem ersten Schritt – auch zur Bündelung von Erfahrungen – zunächst ein Projekt ohne die Unterbringung von minderjährigen
Auszubildenden. Ein solches niedrigschwelliges Projekt kommt ohne ein pädagogisches Konzept für minderjährige Nachwuchskräfte aus.
Geeignete städtische Grundstücke wurden hierfür bereits von der Verwaltung identifiziert. Die Verwaltung wird nun auf Investoren
(private und institutionelle) zugehen. Ziel ist es, im Rahmen eines Pilotprojektes eine Wohnform (Wohngruppen von 2-4 Personen mit Gemeinschaftsbereichen) für Auszubildende mit geringen Mieten zu
schaffen. Dabei spielt eine verkehrsgünstige Lage, sowie die Nähe zu Ausbildungsbetrieben, aber auch zu Berufsschulstandorten eine
besondere Rolle.
6 Anträge
7 Sozialbericht "Wohnen"
Herr Golschinski stellt anhand einer Präsentation (Anlage) den Sozialbericht „Wohnen“ vor. Nach kurzer Erörterung und der
Beantwortung einiger Detailfragen nimmt der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung den Bericht zur Kenntnis.
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8 Umzugsmanagement
- Zwischenbericht zum Haushaltsbegleitantrag 64/ 46/2014
Frau Ring und Frau Karhoff (WohnBundBeratung NRW GmbH) stellen die ersten Ergebnisse der bei den Wohnungsunternehmen durchgeführten Befragungen vor (siehe Handout in der Anlage). Die Ergebnisse sollen als
Grundlage für die Erstellung eines Konzeptes zur Einführung eines Umzugsmanagements dienen. Das Konzept soll mögliche effiziente
Förderinstrumente für einen geeigneten Adressatenkreis sowie denkbare Kommunikationsinstrumente darstellen.
Auf Rückfrage von Herrn Grenda (PIRATEN) und Herrn Schwenk (BÜ 90/ GRÜNE) erläutert die Verwaltung, dass man sich auf bekannte
kooperationswillige Wohnungsakteure beschränkt habe; die Anregungen, weitere Unternehmen zu befragen, selbstverständlich überprüfe und über die Gespräche mit Haus und Grund e.V. noch berichten werde.
Nach kurzer Aussprache nimmt der Ausschuss für Wohnungswesen und
Modernisierung den Zwischenbericht zur Kenntnis.
9 Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf - neue Gesellschaftsform
Im Rahmen einer Präsentation (siehe Anlage) stellt Herr Heddergott die neue Gesellschaftsstruktur vor.
Grundlage der Neuorganisation sei der Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Stärkung des Unternehmens. Somit
könne nun eine aktivere Rolle im Düsseldorfer Wohnungsbau durch die Realisierung diverser Projekte übernommen werden.
Abschließend nimmt der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis.
Ende der öffentlichen Sitzung: 18.25 Uhr
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Anlage TOP 7
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