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Schuljahr 2013/2014
Schulbrief Nr. 1
15. Oktober 2013
An alle Eltern und Erziehungsberechtigten, an alle volljährigen Schülerinnen!
Sehr geehrte, liebe Eltern,
liebe Schülerinnen,
nach einigen Wochen der
notwendigen Erholung und
Entspannung in den Ferien
und im Urlaub grüße ich Sie
zu Beginn des neuen Schul-
jahres 2013/14 sehr herzlich.
Ich hoffe, dass der Start mit
neuer Kraft und dem ent-
sprechenden Engagement
und Optimismus gut gelun-
gen ist und wünsche allen
Schülerinnen und Lehrkräf-
ten guten Erfolg, viel Freude
und mitunter das nötige Maß
an Gelassenheit und Zufrie-
denheit an unserer Schule.
Ein besonderer Gruß gilt un-
seren 87 neuen Schülerinnen
in den 5. Klassen, womit wir
wieder vier Parallelklassen
einrichten konnten, darunter
zum dritten Male eine Grup-
pe als gebundene Ganztags-
klasse. Ich wünsche gerade
unseren Neuzugängen ein
schnelles Eingewöhnen, ver-
stärkt durch den gemeinsa-
men Aufenthalt bei den
Kennenlerntagen auf Burg
Wernfels in der ersten Okto-
berhälfte, alles Gute und ne-
ben schulischem Erfolg
auch möglichst viel Freude
und Spaß während der
Schullaufbahn an unserem
Mädchen-Gymnasium, zu-
mal unser „Elly“ immer
wieder mehr sein will als
nur Schule. Wir sind auch
froh, dass unsere Schule -
wie im letzten Jahr - wieder
mehr Neuzugänge zu ver-
zeichnen hat als Abiturien-
tinnen (76) im Sommer er-
folgreich die Schule verlas-
sen haben.
Ich denke natürlich ebenso
an unsere Schülerinnen in
der 12. Jahrgangsstufe, die
von ihren Studienfahrten
nach London, Rom und
Südfrankreich zurückge-
kehrt sind, und wünsche Ih-
nen viel Erfolg bei den nun
bald anstehenden Schulauf-
gaben, bei der Anfertigung
der Seminararbeit und bei
der Vorbereitung auf die
Abiturprüfung. Aber natür-
lich auch allen anderen
Schülerinnen einen guten
Informationen zum neuen Schuljahr
S. 2
Elternsprechtag am 2. Dez. 2013
S. 3
Regelung bei Erkrankung und Befreiung
S. 6
Termine und Ferien-ordnung
S. 23/ S. 24
In dieser Ausgabe u.a.:
Fortsetzung auf Seite 2
Schulbrief Nr. 1 Seite 2
Das EHG in Zahlen
Jahrgangsstufen 5 - 10 in insgesamt
19 Klassen unterrichtet. 176 Schüle-
rinnen besuchen die Oberstufe (Jgst.
11: 78; Jgst. 12: 98) in insgesamt
13 P-Seminaren und 13 W-
Seminaren in der Q11 und Q12.
Zu Beginn des Schuljahres werden
678 Schülerinnen von 60 hauptamtli-
chen Lehrkräften unterrichtet. Bei 87
Neuaufnahmen in die 5. Jahrgangs-
stufe konnten vier Eingangsklassen
gebildet werden. Die Klassenstärken
liegen bei 18 bis 24 Schülerinnen.
Damit werden die Schülerinnen der
Start und alles Gute im neuen Schul-
jahr.
Erfreulich auch, dass ab diesem
Schuljahr elf neue junge Lehrkräfte
das Lehrerkollegium verstärken, eine
gute Entwicklung, wie es sie seit Jah-
ren an unserer Schule nicht gegeben
hat. Wir wünschen und erhoffen uns
nach schnellem Eingewöhnen neuen
Schwung und neue Ideen.
Insgesamt erwarte ich mir nach tur-
bulenten Jahren und vielen Diskussi-
onen und Veränderungen in der gym-
nasialen Schullandschaft - gerade
jetzt nach den Landtagswahlen für
alle eine Phase der Ruhe, der Konso-
lidierung und Reflexion, nicht des
Stillstandes, zum Wohle unserer
Schülerinnen, unserer Eltern, aber
auch der Lehrkräfte und der Schullei-
tungen.
Für uns am „Elly“ wünsche ich mir
weiterhin die gute und von vielen ge-
schätzte und anerkannte Atmosphäre
innerhalb der Schulfamilie und bitte
Sie diese weiterhin zu pflegen und
Ihren Beitrag dazu zu leisten. Dazu
lade ich Sie ein sich bei auftretenden
Fragen und Problemen direkt an die
einzelnen Lehrkräfte und gegebenen-
falls an die Schulleitung zu wenden
um gemeinsam nach Antworten und
Lösungen zu suchen. Auch unsere
Beratungslehrerin, unsere Schulpsy-
chologin und unsere Verbindungs-
lehrer wären Ansprechpartner - ge-
nauso wie unser Elternbeirat mit dem
Vorsitzenden Herrn Bernhard Stangl
an der Spitze. Voraussetzungen für
ein gutes und erfolgreiches Miteinan-
der zum Wohle unserer Schülerinnen
und unserer Schule sind immer Of-
fenheit und ein fairer Umgang mit-
einander. Darum bitte ich Sie und
verspreche Ihnen dafür meine ganze
Kraft einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Anton Schwemmer
Oberstudiendirektor
Neue Lehrkräfte: Herzlich willkommen - Alles Gute!
Schuljahr 2013/2014
Zum allgemeinen Elternsprechtag am
Montag, 2. Dez. (15.30 - 18.30 Uhr)
sind Sie herzlich eingeladen. Die
Regelung mit vorherigem Eintrag in
die Listen der Lehrkräfte werden wir
beibehalten. Bitte bestätigen Sie den
Erhalt der Einladung auf der letzen
Seite und geben Sie sie Ihrer Tochter
mit! Die Lehrkräfte der Jahrgangs-
stufe 5 stehen bis 19.00 Uhr zur Ver-
fügung, so dass die Eltern zusätzli-
che Eintragungsmöglichkeiten ha-
ben.
Bitte nutzen Sie für längere Gesprä-
che besser die wöchentlichen
Sprechstunden. Die genauen Zeiten
(alle am Donnerstag) finden Sie auf
dem Plan, den Sie über Ihre Tochter
erhalten haben und den Sie auch auf
unserer Homepage finden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die
Lehrkräfte keine telefonischen Aus-
künfte geben können.
Elternsprechtag am 2. Dezember 2013 - wöchentliche Sprechstunden jeden Donnerstag
Unsere Internetadresse lautet:
www.ehg-wen.de E-Mail-Adresse:
sekretariat@ehg-wen.de
Ihren Dienst haben an unserer Schule
zum Schuljahresbeginn angetreten:
Studienrätin Katharina Bernet
(Musik/Italienisch)
Studienrätin Meike Eichenmüller
(Englisch/Wirtschaft/Recht)
Studienreferendarin Melanie Hein-
rich (Deutsch/Englisch)
Studienrätin Stephanie Kastner
(Biologie/Chemie)
Studienrätin Miriam Röger
(Französisch/Spanisch)
Studienreferendarin Kathrin Schind-
ler (Deutsch/Geographie)
Lehramtsassessor Thomas Spethling
(Mathematik/Wirtschaft/Recht)
Lehramtsassessorin Veronica Stahl
(Deutsch/Geschichte/Sozialkunde)
M.A. Alexandra Steinl-Kick (Sport)
Studienreferendar Robert Wagner
(Mathematik/Physik)
Studienrätin Sonja Winkler (Latein/
Kath. Religionslehre)
Wir wünschen allen „Neuen“, dass
sie sich an unserer Schule möglichst
bald wohl fühlen und an der pädago-
gischen Arbeit viel Freude haben.
Seite 3
Schulbrief Nr. 1 Seite 4
tergeleitet.
Zuschüsse zum Mittagessen
In besonderen Situationen und bei
finanziellen Engpässen können Schü-
lerinnen für das Essen einen Zu-
schuss erhalten.
- Die Eltern von Schülerinnen, die an
„Elly eins plus“ teilnehmen, wur-
den über diese Möglichkeit bereits
informiert. Zuschüsse zum ge-
meinsamen Mittagessen sind bei
Vorliegen der Voraussetzungen im
Rahmen des „Bildungspakets“
beim Jobcenter zu beantragen.
- In anderen Fällen ist ein Antrag
beim Förderverein des Elly-Heuss-
Gymnasiums möglich.
Ein Ausschuss des Fördervereins
entscheidet über den Antrag.
Zuschüsse zu Studienfahrten usw.
Unter bestimmten Bedingungen un-
terstützen Elternbeirat, Förderverein
oder die Oskar-Karl-Forster-Stiftung
die Erziehungsberechtigten in
schwierigen finanziellen Verhältnis-
sen. Die Einzelheiten dazu finden
sich in den Anträgen. Bei Fragen
wenden Sie sich bitte an Herrn Fried-
rich Wölfl (E 46).
Wenn die Voraussetzungen vorlie-
gen, so ist der erste Ansprechpartner
das Jobcenter für Arbeit. Das
„Bildungspaket“ des Bundesministe-
riums für Arbeit und Soziales erstat-
tet u. a. Kosten für Tagesausflüge
und Klassenfahrten. Daneben gibt es
an der Schule weitere Fördermöglich-
keiten:
In allen Fällen gilt, dass Schülerinnen
weder diskriminiert werden noch ir-
gendwo öffentlich als bedürftig er-
scheinen. Mit den Anträgen an El-
ternbeirat oder Förderverein ist die
Schule nicht befasst. Diskretion wird
zugesichert.
Entsprechende Zuschussanträge für
Fahrten, Skikurse, Exkursionen sind
beim Elternbeirat bis zum 20.12. und
beim Förderverein bis zum 25.10.
abzugeben.
Man erhält die Unterlagen im Sekre-
tariat, sie können aber auch von den
Gremien direkt angefordert und ihnen
direkt zugeleitet werden (Adressen
siehe Jahresbericht) oder auf unserer
Homepage.
Werden Anträge im Sekretariat - bitte
im verschlossenen Umschlag - abge-
geben, so werden sie zuverlässig wei-
Finanzielle Unterstützung ist in diesen Fällen möglich ...
„Kinder sind keine Fässer, die gefüllt werden, sondern Feuer, die entfacht werden wollen.“
Michel Eyquem Montaigne, frz. Philosoph
Schuljahr 2013/2014 Seite 5
Nur für die Oberstufe: Zur Nutzung von privaten Laptops
Internetfunktionen sind auszuschal-
ten. Ebenfalls wichtig:
Eine Haftung für die Geräte kann
weder von der Schule noch von schu-
lischen Versicherungen übernommen
werden.
Den Schülerinnen der Q11 und Q12
ist es bis auf Widerruf möglich, in
Pausen oder in „Fensterstunden“ pri-
vate Laptops zu nutzen. Die Erlaub-
nis bezieht sich ausdrücklich auf
schulische Zwecke. Kamera- und
Ab sofort gilt folgendes Verfahren:
Bei nicht genehmigter Nutzung im
Unterricht wird das Handy in jedem
Fall bis Unterrichtsschluss an diesem
Tag einbehalten. Abzuholen ist es
bei einem Mitglied der Schulleitung.
Als Ordnungsmaßnahme wird konse-
quent ein Verweis erteilt. Bei einer
Nutzung in einer Prüfungssituation
erlaubt die Schulordnung für Gym-
nasien (siehe Unterschleif/Ordnungs-
maßnahmen) weitergehende Reaktio-
nen. Die Nutzung in außerunterricht-
lichen Kontexten unterliegt dem pä-
dagogischen Ermessen der Lehrkraft.
Die Reaktionen reichen vom Weg-
nehmen (bis Unterrichtsschluss) über
eine Belehrung bis hin zu Ordnungs-
maßnahmen.
E-Reader können außerhalb des Un-
terichts genutzt werden (Lese-
modus).
Die „vorübergehende Einbehaltung
eines digitalen Mediums“ ist auf
Grund juristischer Bedenken, so in
einem Schreiben des Ministerialbe-
auftragten, neu zu bewerten. Es wer-
den dabei auch grundrechtliche As-
pekte (Eigentum, Nutzungsrecht)
geltend gemacht.
Eine mehrtägige Einbehaltung ist
zwar „in sehr gut begründeten Aus-
nahmefällen rechtlich haltbar“, wir
werden uns im Regelfall aber nicht
darauf berufen. Sehr wohl möglich
sind in Fällen einer ungenehmigten
Nutzung Erziehungs- und Ordnungs-
maßnahmen, da damit der Unter-
richts- und Schulbetrieb gestört wur-
de.
Nach wie vor gilt, dass im Schulge-
bäude und auf dem Schulgelände
digitale Speichermedien auszuschal-
ten sind (Art 56 Abs. 5 BayEUG).
Eine Lehrkraft kann Ausnahmen ges-
tatten. Kamerafunktionen bleiben in
jedem Fall ausgeschaltet.
Neuregelung bei Handy- (Smartphone- usw.)
Nutzung in der Schule
Schulbrief Nr. 1 Seite 6
zehn Schultage, ist dem Klassen-
leiter unaufgefordert ein ärztli-
ches Attest vorzulegen.
1.2 Befreiung
Wer während des Unterrichts
krank wird oder sich im Ausnah-
mefall für einen Arztbesuch vor-
her befreien lassen will, trägt die
üblichen Angaben auf der Karte
ein und vergibt die Nummer, die
auch im Absentenheft vergeben
wird (Wichtig! Die Nummern auf
der Absenzenkarte sind in der
Regel nicht fortlaufend!). Ein
Mitglied der Schulleitung zeich-
net ab und die Eltern unterschrei-
ben zu Hause. In der Regel
nimmt das Sekretariat mit den
Eltern bei spontan notwendig
werdenden Befreiungen telefo-
nisch Kontakt auf.
Wenn ein Arzt oder Behördenter-
min usw. ansteht, gilt das Verfah-
ren ebenso, es ist also eine Be-
freiung durch ein Mitglied der
Schulleitung nötig. Arzt oder Be-
hörde bestätigen den Termin auf
der Rückseite der Absenzenkarte.
1.3 Vorzeitiger Unterrichtsschluss
Unterricht ist unser „Kernge-
schäft“. Deswegen bemühen wir
uns, Unterrichtsausfall zu mini-
mieren. Grundsätzlich hat Ihre
Tochter bis 12.55 Uhr Unterricht.
Bei seltenen Ausnahmen wird
1.1 Erkrankung
Die Eltern sind gehalten, die
Schule unbedingt v o r Unter-
richtsbeginn zu informieren, wenn
die Tochter nicht in die Schule
kommen kann (telefonisch oder
über Geschwister).
Jede Schülerin hat eine persönli-
che Absenzenkarte, in die sie Na-
me und Klasse in die Kopfzeile
einträgt und die sie immer dabei
haben muss.
Krankheit über einen oder meh-
rere Tage Die Schülerin füllt die Karte zu
Hause aus und bringt sie bereits
unterschrieben wieder in den Un-
terricht mit, wenn sie nur einen
Tag fehlt.
Dauert die Krankheit länger, muss
sie die ausgefüllte und unter-
schriebene Karte entweder per
Post an die Schule schicken, faxen
oder einer Schwester mitgeben, so
dass sie spätestens am dritten Tag
vorliegt (wichtig v.a. für die kor-
rekte Entschuldigung bei versäum-
ten Schulaufgaben!!)
Dauert die Krankheit länger als
drei Tage, schreibt die Schülerin
auch den Tag der Rückkehr mit
derselben Nummer auf die Karte
und lässt den Eintrag von den El-
tern durch Unterschrift bestätigen.
Dauert die Erkrankung länger als
Regelungen bei Erkrankung, Befreiung, vorzeitigem Unterrichtsschluss
Schuljahr 2013/2014 Seite 7
verlassen, es sei denn, die Erzie-
hungsberechtigten teilen uns
schriftlich mit, dass sie dies nicht
wünschen.
1.6 Attestpflicht bei Befreiungen
in den Jgst. 11-12 Die folgenden Regelungen sollen
Missbrauch bei Befreiungen ver-
hindern helfen und ggf. auch
Klarheit über die Gültigkeit von
Prüfungsarbeiten schaffen (vgl. §
58 (3) GSO).
Jgst. 11 und 12:
Ein ärztliches Attest wird für alle
Befreiungsfälle nötig, in denen
eine Schülerin im Halbjahr be-
reits zweimal eine Befreiung we-
gen einer Erkrankung eingeholt
hat.
Die Regelungen sind vergleich-
bar mit Bestimmungen für
Gleichaltrige in der Arbeits- und
Berufswelt. Außerdem sollen sie
auf gängige Gepflogenheiten an
vielen Universitäten hinführen.
Dort ist u. U. bei mehrmaliger
Abwesenheit unabhängig von
Gründen sogar die Teilnahme an
Prüfungen nicht mehr möglich.
Ihre Tochter vorher informiert.
Für die gebundenen Ganztagsklas-
sen (5cG/7cG) bieten wir beson-
dere Regelungen an.
1.4 Regeln für die Mittagspause
Bei Nachmittagsunterricht können
Schülerinnen der Jahrgangsstufe 6
und 7 in der Mittagspause das
Schulgebäude nur dann verlassen
(möglichst in Zweier- oder Dreier-
gruppen), wenn der Klassenlei-
tung das schriftliche Einverständ-
nis der Eltern vorliegt.
1.5 Unvorhergesehener Unter-
richtsausfall an Nachmittagen
Wir bemühen uns, bei Erkrankung
eines Kollegen/einer Kollegin,
Nachmittagsstunden in den Vor-
mittagsunterricht vorzuverlegen,
weil dies aus pädagogischer Sicht
einige Vorteile hat. Dabei ist es
aber nicht immer möglich, das
Vorziehen so zu handhaben, dass
eine Randstunde ausfällt. Es erge-
ben sich also gelegentlich
„Lücken“. Für solche Stunden
haben wir folgende Regelung ein-
geführt:
- Für die Schülerinnen der Klas-
sen 6-7 organisieren wir in der
Regel eine Vertretung.
- Sollte dies nicht möglich sein,
dürfen Schülerinnen der Klassen 6
-7 in Zwischenstunden das Schul-
gelände verlassen, wenn uns eine
schriftliche Erlaubnis der Erzie-
hungsberechtigten vorliegt. Die
Mädchen aus den Jahrgangsstufen
8-10 können das Schulgelände
Die Schulleitung dankt allen Eltern
für die Zustimmung zu einer prakti-
schen Handhabung von Daten in der
bisherigen Form. In einzelnen Fällen
bemühen wir uns, Ihren Wünschen
Schulbrief Nr. 1 Seite 8
Zur „Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten“
Ansprechpartner für Eltern und Erziehungsberechtigte: Schullaufbahn: OStRin D. Paulus Oberstufe: StD A. Kuhn, OStRin B. Schneeberger Schulpsychologin: StDin D. Mortler Schülerinnen helfen Schülerinnen (Nachhilfe): OStR K. Blas Praktika: StDin W. Jäger, StRin i.B. S. Hoffmann M. A. „Elly-eins-plus“/„Elly“-Mensa: Frau H. Glaser M. A., Frau B. Kleber, StD F. Wölfl „Lotsin“ für Fragen zu Übertritt und zum Eingewöhnen am Gymnasium: Frau C. Herrmann
Folgen Fächer an einem Tag mit
Nachmittagsunterricht und am Fol-
getag aufeinander, so sind
Hausaufgaben nach Möglichkeit zu
strecken, d.h. die Hausaufgaben
sollten ggf. eine Stunde übersprin-
gen. Mündliche Aufgaben sind je
nach Altersstufe und Zeitaufwand
denkbar. Dabei ist mit Blick auf die
Vielzahl von Fahrschülerinnen
trotz allem Rücksicht erforderlich.
Schließt der Unterricht ausnahms-
weise am Nachmittag schon vor
16.00 Uhr, so kann sich der Auf-
wand für die Hausaufgaben wieder
erhöhen.
§ 52 GSO Hausaufgaben
(…)
Die Lehrerkonferenz legt vor Unter-
richtsbeginn des Schuljahres die
Grundsätze für die Hausaufgaben
fest; die Koordinierung der Hausauf-
gaben in den einzelnen Klassen unter
besonderer Berücksichtigung der An-
forderungen des Nachmittagsunter-
richts obliegt der Klassenleiterin
oder dem Klassenleiter. Sonntage,
Feiertage und Ferien sind von
Hausaufgaben freizuhalten.
Grundsätze gem. § 52 GSO
An Tagen mit verpflichtendem
Nachmittagsunterricht gibt es in
Unter- und Mittelstufe keine
schriftlichen Hausaufgaben für den
nächsten Schultag.
Hausaufgaben
gerecht zu werden bzw. werden wir
auf Grund schulischer Belange und
Interessen noch einmal mit Ihnen in
Kontakt treten.
Gymnasium vermittelten Kompeten-
zen gehen weit darüber hinaus. Des-
wegen können in den Leistungsnach-
weisen auch Aufgaben gestellt wer-
den, die – der Jahrgangsstufe ange-
messen – z. B. auf die Methoden–
oder die Urteilskompetenz abzielen.
Mündliche und schriftliche Leis-
tungsnachweise sollen sich auch auf
„Grundwissen“ (§ 53 (2) GSO) be-
ziehen. Wie die Lehrpläne deutlich
machen, ist darunter nicht nur Fak-
tenwissen zu verstehen, also „Lern-
stoff“ im engeren Sinn. Die am
„Grundwissen“ bedeutet nicht nur Faktenwissen
Schuljahr 2013/2014 Seite 9
Leistungsnachweise in schriftli-
cher Form nicht zu fordern.
Prüfungsfreie Tage sind jeweils
der erste Tag nach Ferien und
der letzte Tag vor den Weih-
nachtsferien.
In der Oberstufe besteht die
Möglichkeit, kleine angesagte
Leistungserhebungen durchzu-
führen, die im Versäumnisfall
nachgeschrieben werden sollen;
der Stoff dieser kleinen Leis-
tungserhebung erstreckt sich
über maximal zwei Unterricht-
stunden, der Zeitpunkt der An-
kündigung liegt im Ermessen der
Lehrkraft.(§ 55 GSO, KMS vom
7.12.2009, Lehrerkonferenz vom
13.09.2010). Weiterhin besteht
die Möglichkeit von unangekün-
digten kleinen Leistungsnachwei-
sen.
Zusätzlich zu den in den §§ 53-56
GSO festgelegten Regelungen gelten
am Elly-Heuss-Gymnasium die fol-
genden Grundsätze.
Schulaufgaben werden in den
Jahrgangsstufen 5 - 7 grundsätz-
lich nicht an Tagen geschrieben,
die auf einen Tag mit Nachmit-
tagsunterricht folgen.
In allen Fächern werden mindes-
tens zwei kleine Leistungsnach-
weise im Halbjahr gefordert,
davon einer schriftlich. Bei der
Gefahr nicht ausreichender Leis-
tungen im Zwischen- oder Jah-
reszeugnis wird grundsätzlich ein
weiterer kleiner Leistungsnach-
weis erhoben.
An Tagen, an denen große Leis-
tungsnachweise (Schulaufgaben)
oder Teile davon (z.B. Jahr-
gangsstufentests mit dem Stellen-
wert einer halben Schulaufgabe)
abgehalten werden, sind kleine
Kleine und große Leistungsnachweise
Schulbrief Nr. 1 Seite 10
Die Zahl der Schulaufgaben hängt vom Ausbildungszweig, der Sprachenfol-
ge und der Zahl der Wochenstunden ab. Zu beachten sind auch Sonderrege-
lungen, die Sie als Fußnoten finden.
Anzahl der Schulaufgaben in den Jgst. 5 - 10
Jgst. Zweig
(Fremdsprachenfolge) D M E L F Sp Ph Sk WR
5 GY (E) 41 4 4
6 GY (E/F) 42 4 42 4 GY (E/L) 42 4 42 4
7 GY (E/F) 41 4 3 43 GY (E/L) 41 4 3 4
8
WSG-S (E/F) 42 3 3 4 2 2 WSG-S (E/L) 42 3 3 4 2 2 WSG-W (E/F) 42 3 3 4 2 2 WSG-W (E/L) 42 3 3 4 2 2 SG (E/L/F) 42 3 3 4 43 2
9
WSG-S (E/F) 4 4 33 33 2 2 WSG-S (E/L) 4 4 33 3 2 2 WSG-W (E/F) 4 4 33 33 2 2 WSG-W (E/L) 4 4 33 3 2 2 SG (E/L/F) 4 4 33 3 4 2
10
WSG-S (E/F) 3 3 32 3 2 2 WSG-S (E/L) 3 3 32 3 2 2 WSG-S (E (F) Sp) 3 3 32 43 2 2 WSG-S (E (L) Sp) 3 3 32 43 2 2 WSG-W (E/F) 3 3 32 3 2 2 WSG-W (E/L) 3 3 32 3 2 2 WSG-W (E (F) Sp) 3 3 32 43 2 2 WSG-W (E (L) Sp) 3 3 32 43 2 2 SG (E/L/F) 3 3 32 3 43 2 SG (E (L) F Sp) 3 3 32 43 43 2 SG ((E) L F Sp) 3 3 3 43 43 2
1 Eine Schulaufgabe im 2. Halbjahr wird in zwei gleichgewichtete Arbeiten aufgeteilt. 2 Eine Schulaufgabe im 1. Halbjahr wird durch
den fachlichen zentralen Leistungstest in Verbindung mit einem schulinternen
Leistungstest ersetzt. 3 Eine Schulaufgabe im 2. Halbjahr wird durch eine mündliche Prüfung ersetzt.
GY = noch für keinen Zweig entschieden WSG-S = Wirtschafts- und Sozialwissenschaftli-
cher Zweig mit sozialwissenschaftlichem Profil WSG-W = Wirtschafts- und Sozialwissenschaftli cher Zweig mit wirtschaftswissenschaftlichem
Profil SG = Sprachlicher Zweig
Schuljahr 2013/2014 Seite 11
den, ggf. bestätigen wir auch die
Vorschädigung. Andererseits werden
wir solchen Schädigungen konse-
quent nachgehen, die eindeutig einer
Schülerin zuzuordnen sind, so etwa,
wenn das Buch neu ausgegeben war.
Sollte Ihre Tochter am Schuljahres-
anfang vorgeschädigte Bücher erhal-
ten haben, so ist sie dafür natürlich
nicht verantwortlich zu machen. In
besonders auffälligen Fällen sollte
sie sich bei OStR Hattenkofer
(Bücherei im Untergeschoss) mel-
Schulbücher vorgeschädigt?
Um den Kontakt zu Ihnen zuverläs-
sig aufrechterhalten zu können, bit-
ten wir Sie, uns alle Änderungen
mitzuteilen (Adresse, Telefonnum-
mern, Familienstand, Erziehungs-
bzw. Sorgerecht). Wir behandeln
Ihre Angaben natürlich vertraulich.
Bitte unterstützen Sie uns in allen
unseren pädagogischen Bemühun-
gen, auch in solchen, die vielleicht
auf den ersten Blick nicht gleich als
„wichtig“ erscheinen. Wandertage,
Exkursionen, schulische Veranstal-
tungen oder außerunterrichtliche Ak-
tivitäten sind wohl überlegt und pä-
dagogisch sinnvoll. Vielleicht kön-
nen durch Mithilfe und Zuspruch der
Eltern manche - an solchen Tagen
erfahrungsgemäß gehäuft auftretende
- „Kopfschmerzen“ und „Übel-
keiten“ abgemildert werden, so dass
der Schulbesuch doch möglich ist.
Wir bemühen uns um eine möglichst
umfassende und anspruchsvolle Er-
ziehungsarbeit. Bitte unterstützen Sie
uns dabei! Vielen Dank!
Wir bitten Sie um Ihre Mithilfe
Pflichtintensivierungsstunden wer-
den z. T. von den eigenen Lehrkräf-
ten mit einem Teil der Klasse durch-
geführt (Jgst. 5: M/E; Jgst. 6: 2. Fs./
M, Jgst. 7: E; Jgst. 8: M; Jgst. 10: D).
Als freiwillige Intensivierungsstun-
den bieten wir (z. T. auch klassen-
übergreifend) an:
Jgst. 6: E; Jgst. 7: M/L/F;
Jgst. 8: L/F, Jgst. 9: E/L/M;
Jgst. 10: L/M.
Jede Schülerin ist verpflichtet, im
Lauf der Schulzeit an mindestens
Intensivierungsstunden in den Jahrgangsstufen 5 bis 10
fünf Stunden individueller Förderung
ihrer Wahl teilzunehmen. Dies kön-
nen die angebotenen Intensivierungs-
stunden in den Kernfächern sein.
Dazu zählen aber auch alle Wahlkur-
se, an denen sie regelmäßig teil-
nimmt. In der Regel wird die gefor-
derte Anzahl von Stunden bis Ende
der Jgst. 10 leicht erreicht. Im Jah-
reszeugnis finden Sie die Anzahl der
bereits geleisteten freiwilligen Inten-
sivierungsstunden.
nen Nachhilfe zu geben.
Meist wird dies am Nachmittag im
Haus stattfinden. Vielleicht können
wir auch wieder, wie in den vergan-
genen Jahren schon üblich, ehemali-
ge Schülerinnen für diesen wichtigen
Dienst gewinnen. Zwecks Vermitt-
lung wenden Sie sich bitte, nach
Rücksprache mit den Fachlehrkräf-
ten, an OStR Blas.
Wie in den abgelaufenen Jahren wol-
len wir auch im laufenden Schuljahr
wieder die hausinterne Nachhilfe für
die Kernfächer Mathematik, Physik,
Latein, Englisch und Französisch so-
wie im Fach Chemie anbieten. Geeig-
nete Schülerinnen aus den Jahrgangs-
stufen 9 und 10 sowie aus Q11 bzw.
Q12 werden sich wieder zur Verfü-
gung stellen, für jüngere Schülerin-
Nachhilfe durch Schülerinnen
Schulbrief Nr. 1 Seite 12
Nachprüfungen und Besondere Prüfung Die Schulordnung ermöglicht Schü-
lerinnen unter bestimmten Voraus-
setzungen Prüfungen, die z. B. bei
Bestehen das Vorrücken trotz man-
gelhafter Noten im Jahreszeugnis
noch ermöglichen (vgl. GSO § 64)
oder das Erreichen des mittleren Bil-
dungsabschlusses nach der Jahr-
gangsstufe 10 ebenfalls (GSO § 98).
Diese Prüfungen werden z. T. zentral
bayernweit und z. T. von der Schule
für die letzten Tage der Sommerfe-
rien festgesetzt. Für nächstes Schul-
jahr sind die Prüfungen für 10. bis
12. September festgelegt. Bei Nicht-
erscheinen ist ein ärztliches Attest
vorzulegen.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn
diese Prüfungen nicht wegen von
Eltern vorgenommenen Reisebu-
chungen verschoben werden können.
Einzelheiten dazu finden Sie in den
Artikeln der Schulordnung für die
Gymnasien.
Bitte um Mithilfe bei Entwicklung der „Selbstkompetenz“
Bitte helfen Sie mit, dass Ihre Toch-
ter nicht nur im Unterricht sorgfältig
denkt und handelt. So gehört es na-
türlich zum gymnasialen Profil, sich
selbst gut zu organisieren und eigen-
verantwortlich zu handeln, etwa die
Prüfungsvorbereitung rechtzeitig an-
zugehen, Termine einzuhalten, auf
den eigenen Schulrucksack, die
Sportsachen, den Anorak oder Wert-
sachen aufzupassen. Die Entwick-
lung dieser sogenannten Selbstkom-
petenz braucht mitunter den Anstoß
von Freundinnen, von Eltern und
Lehrkräften.
Förderverein unterstützt Aktionen
Auf Initiative des Fördervereins bie-
ten wir den Schülerinnen der Jahr-
gangsstufe 5 in den Herbstferien an
drei Tagen wieder attraktive Kurse
an. So können sie einen Adventska-
lender basteln, backen, verschiedene
Bastelkurse oder einen Zumba-Kurs
besuchen. Ein kleiner Beitrag von 2
€ und ggf. Materialkosten werden
jeweils fällig. Die Restkosten für
Personal und ggf. Material über-
nimmt dankenswerterweise der För-
derverein. Die Anmeldung erfolgt
über gelbe Zettel, die die Schülerin-
nen bereits erhalten haben. Die El-
tern organisieren das zuverlässige
Eintreffen und die Heimkehrmög-
lichkeit.
Gut angenommen wurden die ange-
botenen „Sommerkurse“ am Ende
der Sommerferien. Der Förderverein
leistete dazu - wie der Elternbeirat -
jeweils einen Zuschuss von 50 € pro
Kurs.
Vielen Dank an Initiatoren und Un-
terstützer!
Schuljahr 2013/2014 Seite 13
Ihnen werden in der Nacht von selt-
samen Geistern die Träume abge-
saugt. Beim Versuch, wieder zu den
eigenen Träumen zu gelangen, über-
winden sie eine Reihe von Hinder-
nissen und gelangen dann doch zu
ihrem Ziel. Einstudiert hatte das
Stück Studienrätin Doris Christl mit
Schülerinnen aus den Jahrgangsstu-
fen 5-7.
Nach diesem schönen Erfolg bleibt
zu hoffen, dass die talentierten Mäd-
chen ihre Liebe zur Bühne behalten.
Vielleicht sehen wir sie auch in den
nächsten Jahren so clever, selbstbe-
wusst, aber auch nachdenklich auf
der Bühne? Für unser Schulleben
wären sie bestimmt auch künftig ein
Gewinn.
„Aschenbrödel 2.0“ und „Die Traum-
diebe“ hießen die beiden Stücke, die
zwei Theatergruppen aus der Unter-
stufe gegen Ende des letzten Schul-
jahres auf die „Elly“-Bühne brachten.
Die jungen Schauspielerinnen ver-
suchten sich dabei an Komik und
Slapstick-Szenen, schreckten aber
auch vor ernsten und hintergründigen
Themen nicht zurück.
Stark verschlankt und mit witzigen
Einfällen angereichert boten die
5. Klassen eine an das Märchen
„Aschenbrödel“ angelehnte Neufas-
sung (Regie: Studienrätin Melanie
Hagn), zeitgemäß und mit einer Reihe
von witzigen Regieeinfällen.
Wie ist es, wenn man nicht mehr träu-
men kann? Vier Kinder zeigen, wie
man sich ohne Träume fühlen muss.
Von modernen Märchenerzählern und fiesen Traumdieben
Was ist Schulberatung?
Schulberatung ist ein kostenloser Service der Schulen für Schüler, El-
tern und Lehrkräfte.
Was leistet Schulberatung?
Schulberatung informiert
über alle Fragen der Schullaufbahn: Wiederholung, Wechsel der Schul-
art oder der Ausbildungsrichtung
Schulberatung hilft
bei den verschiedensten Fragestellungen im Zusammenhang der schuli-
schen Ausbildung: zu Leistungsschwierigkeiten ebenso wie zur Hoch-
begabung, zur Wiederholung oder zum Überspringen einer Jahrgangs-
stufe, zu Fragen der Schulordnung oder zur Vorbereitung der Berufs-
oder Studienwahl
Schulberatung hilft
bei der Vermittlung von weiteren Beratungsstellen, bei der Klärung von
Eignungsvoraussetzungen für bestimmte Bildungsgänge, bei Verhal-
tensproblemen, Konflikten und in schulischen Krisensituationen
Die Gespräche bei der Beratungslehrkraft unterliegen der Verschwie-
genheitspflicht.
Beratungslehrkraft der Schule ist: Frau OStRin Dagmar Paulus
Sprechzeit: Di, 8.45 - 9.30 Uhr und Do, 10.30 - 11.15 Uhr in Zi 120 B
oder nach telefonischer Absprache!
Schulberatung: Auskunft, Rat, Hilfe
Schulbrief Nr. 1 Seite 14
Sportfest am Elly
In der letzten Woche des vergange-
nen Schuljahres 2012/2013, fand auf
der Außensportanlage unseres Gym-
nasiums für die Jahrgangsstufen 5
bis 7 das Sportfest statt. Bei ange-
nehmen, sommerlichen Temperatu-
ren kämpften die Schülerinnen in den
Disziplinen Sprint, Weitsprung und
Ballweitwurf ehrgeizig um die Punk-
te.
Nach den Wettkämpfen konnten sich
die Sportlerinnen an verschiedenen
Spielstationen vergnügen oder sich
klassenweise im Völkerball messen.
Bei der Siegerehrung in der Aula
überreichte OStD Schwemmer die
Ehren- und Siegerurkunden und ehr-
te gesondert die Klassen- und Leis-
tungsbesten.
Die Schulbesten nach Punkten wa-
ren: 1. Lena Schraml (5d)
2. Johanna Pichl (6b)
3. Ellen Heimburger (7a)
Wir gratulieren herzlich!
lere Betreuung und bereitet gezielter
auf Prüfungen vor. Es kann dann
auch bis 17 Uhr genutzt werden und
ist kostenpflichtig.
Außerdem steht für alle Schülerin-
nen ein Kreativ-, Bewegungs- und
Entspannungsprogramm zur Verfü-
gung. Zum Erfahrungsaustausch der
„Elly eins plus“-Eltern, Schülerinnen
mit dem Personal und der Schullei-
tung am 17. Oktober, 17.30 Uhr
werden die Eltern noch eingeladen.
Zwischen 90 und 120 Mädchen nut-
zen jeden Tag das gut eingeführte und
nachgefragte offene Ganztagsange-
bot. Mitunter taucht ein Missver-
ständnis auf, das man ausräumen soll-
te: Das offene Ganztagsangebot ist
nicht als Nachhilfeinstitut angelegt
und auch nicht als Paukstudio. Die
Schülerinnen werden bei der Haus-
aufgabe begleitet, aber auch zur
selbstständigen Arbeit angeleitet. Das
Zusatzangebot des Fördervereins ab
15.15 Uhr ermöglicht eine individuel-
„Elly eins plus“ weiter gut nachgefragt
Schuljahr 2013/2014 Seite 15
Die Schulpsychologin als Beratungsfachkraft
unterstützt das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule
durch psychologische Erkenntnisse und Methoden (Tests, Gesprächstech-
niken, Moderation …)
berät bei Lern- und Lehrproblemen (Motivationsproblemen, Leistungs-
einbrüchen, Lernblockaden, Prüfungsangst…)
bietet Hilfe bei akuten und schwierigen Problemen
(Verhaltensauffälligkeiten, Krisen, Krankheiten …)
steht zur Seite auch im persönlichen, familiären und sozialen Bereich
(z.B. Ängste, Trennungen, Streitigkeiten im Freundeskreis…)
fördert das Schulklima (Gesprächsrunden, Vorträge, Gruppenmaßnah-
men, Supervision…)
unterliegt der Verschwiegenheitspflicht
Ihre Schulpsychologin am Elly-Heuss-Gymnasium: Dagmar Mortler, StDin
Telefon: 0961/41221; Zimmer: E 07; Termine: nach Vereinbarung
Unsere Schulpsychologin
Bewährt hat sich unser Bestellsystem
für das Mittagessen. Sehr viele Schü-
lerinnen haben sich ein Passwort ge-
ben lassen oder sich eine Karte mit
Identitäts-Chip besorgt. Sowohl die
Bestellung über den Bildschirm im
Eingangsbereich wie auch über die
„Elly“-Page (www.ehg-wen.de>Mit-
tagsmenue; Quittung ausdrucken!)
funktioniert zuverlässig. Sollte Ihre
Tochter einmal Schwierigkeiten mit
der Bestellung haben, so soll sie sich
einfach bei Frau Kleber (Zimmer
123) melden. Die Schülerinnen fin-
den im Raum 123 die Unterlagen, die
über das Bestellsystem informieren.
Ein Essen kostet aktuell 3,20 €, man
kann es bis 8 Uhr am gewünschten
Tag noch bestellen bzw. stornieren.
Wichtig für Eltern, deren Töchter in
der offenen oder gebundenen Ganz-
tagsschule sind:
Ihre Tochter nimmt regelmäßig am
Mittagessen teil, die Klasse 5cG und
7cG von Montag bis Donnerstag evtl.
Freitag, die Elly-eins-plus-Schüle-
rinnen an den gebuchten Tagen. Alle
Mädchen haben einen Ausweis erhal-
ten, den sie bei der Essensausgabe
bei sich tragen. Die Bezahlung er-
Bestellung des Mittagessens über „Elly-Card“
Mortler Dagmar, StDin, (0961/41221)
Jäger Waltraud, StDin
Paulus Dagmar, OStRin
Dornrose Weiden e.V. (0961/33099, Goethestr. 7, 92637 Weiden i.d.OPf)
Caritas, Frau Dr. Schildbach (0961/38914-0, Nikolaistr. 6, 92637 Weiden i.d.OPf.)
Ansprechpartner bei Gewalt- und Sexualdelikten
folgt über Lastschriften. Informatio-
nen dazu haben Sie bereits erhalten.
Bei Krankmeldungen können wir die
Kosten für das Mittagessen (2.50 €)
auf Antrag rückerstatten. Bei kurz-
fristigen Unterrichtsbefreiungen, z.
B. ab 9.30 Uhr, entfällt diese Mög-
lichkeit.
Aus buchungstechnischen und orga-
nisatorischen Gründen gehen Sie
dazu folgenden Weg:
Notieren Sie sich die Krankheitstage
und stellen Sie einen formlosen An-
trag auf Rückerstattung mit Angabe
der Krankheitstage bis zum 15. Feb-
ruar für die Monate September bis
Januar sowie bis zum 31. Juli für die
Monate Februar bis Juli. Das Geld
wird dann als Summe rücküberwie-
sen.
Wir bitten um Verständnis für das
Verfahren, da wir auf Grund unserer
begrenzten personellen und techni-
schen Möglichkeiten die Lastschrif-
ten für das Essen zunächst nicht ein-
zeln berechnen können.
Sie finden auch dazu auf der Home-
page des “Elly“ (www.ehg-wen.de)
im Downloadbereich ein Formular.
Schulbrief Nr. 1 Seite 16
Regelung für die Teilnahme von Abiturientinnen an Tanzwettbewerben und Theateraufführungen
„Weidener Schülerakademie“ am „Elly“ geht ins dritte Jahr
Werkstatt– und Laboratmosphäre
Schuljahr 2013/2014 Seite 17
Die „Weidener Schülerakademie“
konnte jetzt ins dritte Jahr starten Ein-
gerichtet wurde sie für besonders in-
teressierte und talentierte Schülerin-
nen und Schüler der Gymnasien in
der nördlichen Oberpfalz.
Diese besonderen Kurse sind natur-
wissenschaftlich, sprachlich und
künstlerisch orientiert. Kursleiterin-
nen und Kursleiter betonen die Werk-
statt–, Atelier– und Laboratmosphäre
in diesen Kursen. Inhaltlich und me-
thodisch gehen sie über den Unter-
richt hinaus, sind z. T. projektorien-
tiert, nehmen an Schülerwettbewer-
ben teil, fördern das forschende Ler-
nen oder unternehmen spezielle Ex-
kursionen. Wie die letzten beiden
Jahre beweisen, wurden diese Mög-
lichkeiten gut genutzt.
Solche Kurse gibt es in der Oberpfalz
nur noch in Regensburg und Amberg.
Das „Elly“ bietet für die Jahrgangs-
stufen 9–13 an: Lesewerkstatt, Mak-
romolekulare Chemie, Philosophie-
Werkstatt, Physiognomie und Aus-
druck in der Kunst oder Zugänge zur
britischen und amerikanischen Lite-
ratur.
Das Programm ist Teil des umfang-
reichen Zusatzangebots an der Schu-
le. Dazu zählen z. B. auch das
„Politik–Labor“, der Kurs „Debating
Society“ oder „Tanztheater“. Für die
jüngeren Schülerinnen geht das An-
gebot von Yoga, Sportakrobatik und
Fußball über die Gruppen „Grüner
Daumen“ und „Modewerkstatt“ bis
hin zu Zumba, „Wolle und Faden“,
„Weltgeschehen für Kinder“ oder
„Basteln und Löten“. Daneben gibt
es die traditionell sehr beliebten
Kurse in Gymnastik und Tanz, Thea-
ter oder Chor.
Wer sich über das breite Angebot
informieren will, findet Erläuterun-
gen auf der Internetseite der Schule
(www.ehg-wen.de).
sen, und eine formlose schriftliche
Bewerbung bei den Oberstufenkoor-
dinatoren. Diese Regelung wird den
Schülerinnen erläutert.
Voraussetzung sind Ergebnisse und
Leistungen in Q11/2 und ggf. auch in
Q12/1 sowie eine entsprechende Ar-
beitshaltung, die einen erfolgreichen
schulischen Abschluss erwarten las-
Schulbrief Nr. 1 Seite 18
Informationen zu den Praktika im Sozialwissen- und Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium
schaftlichen Zweig, (WSG-S). Das
WSG-S ist in den Jgst. 8-10 durch
folgende Besonderheiten charakteri-
siert:
Die Entscheidung für das Wirt-
schafts- und Sozialwissenschaftliche
Gymnasium (WSG) bringt für die
Jgst. 8 - 10 einige Besonderheiten
mit sich, vor allem im sozialwissen-
Jgst. 8 Jgst. 9 Jgst. 10
Praktika: bis zum Ende
der Jgst. 10
müssen mindes-
tens 15 Tage
abgeleistet sein;
sie sind Voraus-
setzung für das
Vorrücken in
die Jgst. 11
an mindestens
acht Nachmitta-
gen Hausaufga-
benhilfe bei
Grundschülern
mit Migrations-
hintergrund
(organisiert vom
Arbeitskreis
Asyl); dazu vor-
bereitende und
begleitende Ver-
anstaltungen (8 x
2 Stunden = 16
Stunden, mithin
2 Arbeitstage)
Kurzpraktikum: 4 Tage in den
Oster-oder
Pfingstferien im
Kindergarten
oder in anderen
ausgesuchten
Einrichtungen (z.
B. Landratsamt/
Redaktionen),
anerkannt wird
auch eine qualifi-
zierte ehrenamtli-
che Tätigkeit
(Lehrgänge!) in
der Jugendarbeit
Blockpraktikum: 9 Tage, in der
letzten Schulwo-
che vor den Os-
terferien und in
der 1. Woche der
Osterferien in
einer Einrichtung
für Menschen mit
Handicap
Besonders hinweisen wollen wir darauf, dass in den Jahrgangsstufen 9
und 10 Ferien z.T. mit Praktika belegt sind.
Ein Praktikum ist auch in der Jahrgangsstufe 10 am Wirtschaftswissen-
schaftlichen Gymnasium möglich. Es ist freiwillig und unterliegt zeitlich
den gleichen Bedingungen wie das Praktikum am WSG-S (siehe oben).
Zu Einzelheiten werden Schülerinnen und Eltern noch informiert.
Das Cambridge-Zertifikat (CAE)
bietet Schülerinnen die Chance, an
einer ausländischen Universität zu
studieren, z.B. in Großbritannien
oder den USA, ohne vorher eine
Englisch-Prüfung ablegen zu müs-
sen. Die nicht einfache Prüfung ist
gedacht für gute bis sehr gute Schü-
lerinnen der Oberstufe. Sie kostet für
Schüler der bayerischen Gymnasien
140 €, findet an zwei Samstagen statt
und besteht aus fünf Prüfungsteilen.
Die Vorbereitung der Schülerinnen
erfolgt durch OStR Conrad bzw. StR
Fuchs. Informationen erhalten die
Schülerinnen demnächst über ihre
Kursleiter.
Die DELF/DALF Prüfung wird im
April durch Prüfer(innen) des franzö-
sischen Staates an der Volkshoch-
schule Weiden abgelegt. Sie dient als
Nachweis guter bis sehr guter Fran-
zösischkenntnisse (je nach abgeleg-
tem Grad) und wird bereits für etli-
Zusatzqualifikationen in den modernen Fremdsprachen
Schuljahr 2013/2014 Seite 19
endgültig und regulär in der Jahr-
gangsstufe bleiben kann.
Ein freiwilliger Rücktritt in die vor-
hergehende Jahrgangsstufe kann bis
zwei Wochen nach dem Halbjahres-
zeugnis beantragt und genehmigt
werden.
Durch Beschluss der Lehrerkonferenz
kann Schülerinnen das „Vorrücken
auf Probe“ ermöglicht werden, die
auf Grund ihrer Zeugnisnoten zu-
nächst nicht vorrücken dürfen. Mitte
Dezember entscheidet die Lehrerkon-
ferenz dann erneut, ob die Schülerin
Regelungen bei „Vorrücken auf Probe“ und bei „freiwilligem Rücktritt“
che Berufe bei der Bewerbung ver-
langt. Am Elly-Heuss-Gymnasium
werden die Mädchen von StRin Bu-
ckenleib auf die Niveaus B1 und B2
vorbereitet. Die Prüfung findet zeit-
gleich in über 200 Ländern statt und
kostet 45 bzw. 70 €. Sie besteht aus
zwei mündlichen und zwei schriftli-
chen Teilen und wird an zwei Sams-
tagen durchgeführt.
Schülerinnen mit Spanisch als spät
beginnender Fremdsprache können
an der Prüfung zum Diploma de
Español como Lengua Extranjera
(DELE, nivel inicial) teilnehmen.
Das DELE nivel inicial dient als
Nachweis von Spanischkenntnissen
auf dem Niveau B1 des europäischen
Referenzrahmens. Die Prüfung findet
im November statt und eignet sich
für Schülerinnen im dritten Lernjahr.
Sie wird vom Instituto Cervantes in
Weiden durchgeführt. Informationen
gibt es bei StR Fuchs.
Volljährigkeit, so entschied der Bay-
erische Verfassungsgerichtshof.
Wir haben auch bisher in entspre-
chenden Fällen den Kontakt mit den
Eltern gesucht und Informationen
gegeben. Dabei bedenken wir in je-
Auch Eltern volljähriger Schüler
sollen von der Schule über beson-
ders schlechte Noten oder auffälli-
ges Verhalten informiert werden.
Der Bildungs- und Erziehungsauf-
trag der Schule ende nicht mit der
Schulen sollen Eltern der volljährigen Kinder informieren
Schulbrief Nr. 1 Seite 20
Individuelle Lernzeit: das „Elly“-Konzept
Seit diesem Schuljahr eröffnet die
sog. „Individuelle Lernzeit“ Schüle-
rinnen und Schülern die Chance, Lü-
cken und Defizite in einem oder
mehreren Fächern mit Hilfe einer
Lehrkraft gezielt anzugehen. Diese
Idee setzen wir so um:
Wir haben die letzten Jahreszeugnis-
se gesichtet. Alle Schülerinnen, die
in einem oder mehreren Fächern er-
kennbar Lücken und Mängel aufwei-
sen, wurden über die neue Möglich-
keit informiert, in einem Brief auch
ihre Eltern, einen „Coach“ in An-
spruch nehmen zu können. Diese
Betreuung durch eine Fachlehrkraft
umfasst einen ständigen Kontakt mit
regelmäßigen Treffen, sei es wö-
chentlich oder in größeren Zeiträu-
men. Dabei wird zunächst versucht,
die Ursachen für die Lücken zu loka-
lisieren. Davon ausgehend wird ein
Plan entwickelt, wie man weiter in-
haltlich und methodisch vorgeht.
Dieses Coaching umfasst u. a. eine
Diagnose des Lernstands, Hinweise,
Übungsaufgaben, Tipps zum Nach-
holen, Besprechen korrigierter Ar-
beiten usw.
Wenn sich eine Schülerin zur Teil-
nahme verpflichtet, so wird sie eine
Lernvereinbarung mit uns treffen, zu
der wir auch die Zustimmung der
Erziehungsberechtigten erbitten wer-
den.
Weil wir wissen, dass schwache
Leistungen oft auf zu geringem Ein-
satz, zu geringer Lernbereitschaft
und Motivation und/oder wenig cle-
veren Lern- und Übungstechniken
beruhen, gibt es begleitend dazu
„Stärkungsprogramme“, und zwar
für die 6./7. Klassen am Dienstag,
22.10., für die 8-10. Klassen am
Mittwoch, 23.10. jeweils von 13.35-
17.00 Uhr.
Für Nachfragen stehen Ihnen die
Mitglieder der Schulleitung und Frau
Dagmar Paulus gerne zur Verfügung.
Ggf. können Sie unter Tel.
0961/48159-0 einen Termin verein-
baren oder Fragen stellen.
Unsere erzieherische Arbeit wird um so besser gelingen, je mehr . . .
handlung achten und werden ggf.
auch auf die Pflichten der Schülerin-
nen hinweisen. Dass es tatsächlich
ernst zu nehmende Situationen und
Ausnahmezustände gibt, räumen wir
gerne ein.
Anträge auf Befreiungen in beson-
ders begründeten Fällen möchten
bitte schriftlich und nach Möglich-
keit persönlich von den Eltern beim
Schulleiter vorgetragen werden.
Wird eine Befreiung tatsächlich er-
teilt, so gehen die Unterrichtsausfälle
natürlich allein zu Lasten der Schüle-
rin. Sie hat eigenverantwortlich den
versäumten Stoff nachzuholen.
Sie uns dabei unterstützen und El-
ternhaus und Schule zuverlässig ko-
operieren. In den meisten Fällen ge-
staltet sich diese Zusammenarbeit
problemlos - und erfolgreich. Trotz-
dem möchten wir Sie bitten, Ihrer
Tochter immer zu signalisieren, wie
wichtig auch Ihnen der Schulbesuch
oder z. B. die sorgfältig erarbeitete
Hausaufgabe ist. Unsere Arbeit läuft
schnell ins Leere, wenn Schülerinnen
wegen Nichtigkeiten befreit werden
wollen oder sich mit einer Erklärung
der Eltern, z. B. wegen geringfügiger
privater Anlässe, von Hausaufgaben
befreien wollen. Bitte haben Sie Ver-
ständnis, wenn Lehrkräfte in solchen
Fällen nicht automatisch alles akzep-
tieren. Wir müssen auf Gleichbe-
Schuljahr 2013/2014 Seite 21
gung unmöglich. Wir bitten die El-
tern um Verständnis und um pädago-
gische Unterstützung, wenn Lehr-
kräfte dann ihrer Verantwortung ge-
recht werden und mit erzieherischen
Mitteln oder mit Ordnungsmaßnah-
men reagieren müssen. Die Regelun-
gen gelten auch für „Elly eins plus“.
Bei allen schulischen Veranstaltun-
gen, auch wenn sie außerhalb des ei-
genen Schulgebäudes stattfinden, z.
B. bei Exkursionen, Wandertagen,
Praktika oder bei „Das Elly tanzt“,
unterliegen Schülerinnen der Aufsicht
der Schule. Verlässt jemand ohne
Genehmigung die Veranstaltung oder
die Räume, so ist eine Beaufsichti-
Regeln bei schulischen Veranstaltungen
sehr sorgfältig. dem Einzelfall die jeweilige Situati-
on und die besonderen Umstände
Schulbrief Nr. 1
Wir erinnern an die Vorgaben der
Schulordnung: Der Religionsunter-
richt ist für die bekenntnisangehöri-
gen Schülerinnen Pflichtfach. Die
Abmeldung vom Religionsunterricht
bedarf der Schriftform und kann nur
aus Glaubens– und Gewissensgrün-
den erfolgen. Die Abmeldung muss
spätestens am letzten Unterrichtstag
des vorhergehenden Schuljahres er-
folgen; eine spätere Abmeldung ist
nur aus wichtigem Grund zulässig
Die Abmeldung gilt, solange sie
nicht widerrufen wird.
Seite 22
Das Kultusministerium weist darauf
hin, dass die Scientology Organisati-
on zunehmend auf dem Nachhilfe-
und Bildungsmarkt aktiv wird. Prü-
fen Sie daher bei entsprechenden
Angeboten, ob Materialien und Fir-
men seriös sind. Mitunter finden sich
Vorsicht bei Nachhilfeangeboten
auf „schülerfreundlichen“ Web-
Seiten auch recht fragwürdige Ange-
bote und Fallen. Raten Sie Ihrem
Kind zu besonderer Vorsicht! Wenn
Sie selbst unsicher sind, können Sie
mit der Schulleitung Kontakt aufneh-
men.
zu bekommen.
In anderen Fällen erfordert das Ge-
bot der Gleichbehandlung eine sehr
kritische Bewertung der jeweiligen
Begründung, so dass in der Regel
die im Nachhinein geltend gemach-
ten Beeinträchtigungen nicht berück-
sichtigt werden können.
Dies gilt auch bei entsprechenden
Einwendungen, die im Falle des
Nichtvorrückens vorgebracht wer-
den, auch wenn sie psychische, ge-
sundheitliche oder familiäre Proble-
me betreffen.
Vereinzelt kommt es vor, dass Schü-
lerinnen oder Eltern nach Prüfungen
Einschränkungen ihrer Leistungsfä-
higkeit geltend machen und deswegen
eine andere Bewertung oder eine
„zweite Chance“ wünschen. Natürlich
sieht sich die Schulleitung jeden Ein-
zelfall und jede Begründung sorgfäl-
tig an. Grundsätzlich gilt jedoch:
Bei chronischen Erkrankungen gibt es
unter bestimmten Bedingungen und
mit entsprechenden Attesten die
Möglichkeit, von der Dienststelle des
Ministerialbeauftragten generell z. B.
einen Nachteilsausgleich genehmigt
Prüfungen: Können Beeinträchtigungen geltend gemacht werden?
Information zum Unterricht in Religion bzw. Ethik
12.00 und 13.30 Uhr auf der Wende-
platte vor der Schule ein absolutes
Halteverbot eingerichtet. Wir bitten
alle Eltern, die ihre Kinder abholen,
diese Halteverbote zu beachten.
Die Verkehrssituation in der Weigel-
straße ist ein Dauerproblem. Um sie
zu entschärfen und für unsere Schü-
lerinnen mehr Sicherheit auf dem
Schulweg zu erreichen, ist zwischen
7.30 und 8.30 Uhr und zwischen
Parkregelung vor der Schule
Schuljahr 2013/2014 Seite 23
Ferienordnung und unterrichtsfreie Tage
Unterrichtsfreier Tag: Buß- und Bettag am 20. November 2013
Erster Ferientag Letzter Ferientag
Herbstferien 28.10.2013 31.10.2013 Weihnachtsferien 23.12.2013 03.01.2014 Frühjahrsferien 03.03.2014 07.03.2014 Osterferien 14.04.2014 25.04.2014 Pfingstferien 10.06.2014 20.06.2014 Sommerferien 30.07.2014 15.09.2014 Herbstferien 27.10.2014 31.10.2014 Weihnachtsferien 24.12.2014 05.01.2015
Nachfolgend finden Sie eine Aufstel-
lung der Ferienzeiten bzw. schulfrei-
en Tage. Wir bitten Sie, dies bei Ih-
rer Urlaubsplanung zu berücksichti-
gen, da wir für Urlaubsreisen keine
Unterrichtsbefreiung ausstellen kön-
nen. Bitte denken Sie auch daran,
dass Ihre Tochter im WSG-S-Zweig
in den Jahrgangsstufen 9 und bzw.
10 bzw. im WSG-W-Zweig in der
Jahrgangsstufe 10 ggf. das Prakti-
kum an Ferientagen ableisten muss.
Besonders weisen wir auf die Termi-
ne der Frühjahrs– und Sommerferien
hin.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Planung
ebenso, dass an den letzten Tagen
der Sommerferien ab 10. bis 12.
Sept. 2014 Nachprüfungen bei Schü-
lerinnen in den Klassen 6-9 sowie für
die Schülerinnen in den 10. Klassen
die Besondere Prüfung gegebenen-
falls anstehen!
Termine
07.-15.10.2013 Schüleraustausch mit Issy in Frankreich
17.10.2013, 17.30 Uhr „Elly eins plus“ - Erfahrungsaustausch
18.11.2013, 19.30 Uhr „Die ersten Wochen am Gymnasium –
Erfahrungsaustausch“ (Elternabend Jgst. 5)
21.11.2013, 19.30 Uhr Klassenelternabend der Jgst. 6 und 7
27.11.2013, 19.30 Uhr Klassenelternabend der Jgst. 8 und 9
02.12.2013 1. Elternsprechtag
09.12.2013, 19.30 Uhr Klassenelternabend der Jgst. 10
17.12.2013, 19.30 Uhr Weihnachtskonzert
19.12.2013, 19 Uhr Weihnachtsfeier 5. Klassen
19.-24.01.2014 Comenius-Projektwoche in Dänemark
02.-07.02.2014 Skikurs der Jgst. 7 in Wildschönau/Österreich
03.02.2014 Ausgabe der Zwischenzeugnisse Q12
14.02.2014 Zwischenzeugnis
17.02.2014 Informationsabend für interessierte Eltern und
Schülerinnen (Neuanmeldung)
ab 17.30 Uhr: „Elly-Rallye“
ab 19 Uhr: Informationen zum Übertritt
06.-11.04.2014 Comenius-Projektwoche in Norwegen
07.-17.04.2014 Jgst. 10: WSG-S ggf. WSG-W Praktikum
09.-11.04.2014 Oberstufentheater
29.04.-07.05.2014 Schüleraustausch mit Issy in Weiden i.d.OPf.
06./09./13.05.2014 schriftliche Abiturprüfungen
19.-30.05.2014 Kolloquiumsprüfung
28.-30.04.2014 Jgst. 9: Tage der Orientierung
30.05.2014 Exkursionstag
27.06.2014 Entlassung der Abiturientinnen
09.07.2014 Unter– und Mittelstufentheater
10./11.07.2014 „Die Physiker“, Mittelstufentheater
18./19.07.2014 „Das Elly tanzt“ (Kartenvorverkauf 23.06.2014)
22.07.2014 Sommerkonzert
24.07.2014 Schnupperprogramm
29.07.2014 Jahreszeugnis
10.-12.09.2014 Nachprüfungen/Besondere Prüfung