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Ganz legal oder ganz egal?
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Schwierige Zeiten!
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Bisher Gegenwind von
• Fossiler Energiebranche
• politisch motivierten oder irrationalen Gegnern
• schlechten gesetzlichen Rahmenbedingungen
• Falsch verstandenem Naturschutz
Noch nie hat die Branche sich ohne Vernunft und Verantwortung in diesem Umfang selbst geschadet!
Ein Jahr des Zubaukontigentes löst sich in Luft auf!
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Anstand
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DIE ZEIT (24. August 2017), Nr. 35, S. 51.
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Warum sind es sehr wahrscheinlich keine echten Bürgerenergiegesellschaften?
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• Mindestanforderung formal 10 Gesellschafter á 100€
• Hektische Gründung direkt vor der Ausschreibung
• Alle Gesellschaften haben die gleiche Komplementärin die zu einem Projektentwicklungsunternehmen gehört
• Die Gesellschaft hat kein Projekt, kein Personal, kein Kapital, keine Kompetenz..
• Umfassender Projektentwicklungs- und oder Dienstleistungsvertrag
• Vollständige Abhängigkeit vom Projektentwicklungsunternehmen
• Im Kern ein Umgehungsmodell
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Ein konkreter Fall: Umweltgerechte Bürgerenergie Diemelsee GmbH & Co. KG
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• Gründung unmittelbar vor der zweiten Ausschreibung
• 10! Privatpersonen, eine davon 92 Jahre alt
• 75% der Flächen im gesamten Vorranggebiet sind von einem seriösen lokalen Unternehmen im Einverständnis mit den Kommunen gesichert
• Das Wetterradar Flechtdorf liegt in 500 bis 1000 Meter Entfernung zwischen den Windenergieanlagen die den Zuschlag erhalten haben
• Es ist noch kein Genehmigungsverfahren in Gang gesetzt
• Bisher extrem hohe Pachten
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Ein konkreter Fall: Umweltgerechte Bürgerenergie Diemelsee GmbH & Co. KG
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Ein konkreter Fall: Umweltgerechte Bürgerenergie Diemelsee GmbH & Co. KG
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Warum liegen wohl die Voraussetzungen gem. § 36g EEG 2017 nicht vor?
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• TR 6 konforme Gutachten?
• Wirksame Zustimmung der Grundstückseigentümer?
• Ausgestaltung der Verträge?
• Gewinnabführung, eventuell indirekt?
• Kapital von 1000€
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Rechtliche Probleme außerhalb des EEG
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• Gewerbliche Finanzierungsverträge sind erlaubnispflichtige Bankgeschäfte nach KWG
• Wettbewerbsrechtlicher Verstoß wegen unzulässiger Absprachen
• Weitere lassen sich bei gründlicher Prüfung sicher finden
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Die Folgen für Schein-Bürgerenergiegesellschaften
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• Verlust des Zuschlages
• Strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs
• Ausschluss von weiteren Ausschreibungen
• Folgen wegen Verstoß gegen KWG
• Folgen wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße
• am Ende Vertrauensverlust bei Verpächterinnen und Verpächtern und anderen
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Wirkungen für die Windbranche
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• Einspeisevergütung dramatisch eingebrochen!
• Hersteller arbeiten kurz, Entlassungen sind angekündigt!
• Manche Projektentwicklungsunternehmen stehen vor dem Aus!
• Viele Projektentwickler wollen nun auch mitspielen!
• BWE ist gegenüber den Schein-Bürgerenergiegesellschaften fassungs- und sprachlos!
• Branche hat ihre Unschuld verloren!
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Was ist zu tun?
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a) Durch den Gesetzgeber:
• Teilnahme an Ausschreibung nur mit Genehmigung für alle Ausschreibungen in 2018 und darüber hinaus
• Bürgerenergiegesellschaft nur mit 50 natürlichen Personen
• Dauerhafte Bindung
• Mindestkapitalausstattung
• Übertragbarkeit muss entfallen auch für Zuschläge 2017
• Ausfallende Volumina müssen nachgeholt werden
• Mindestgebot 2018 nicht an Durchschnitt 2017 binden
• Alternative De-minimis-Regelung
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Was ist zu tun?
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b) Durch die Bundesnetzagentur:
• Überprüfung TR 6 Gutachten durch zweiten Gutachter
• Überprüfung Zustimmungen der Grundstückseigentümer, Grundbuchauszüge
• Vorlage des Gesellschaftsvertrages verlangen
• Vorlage aller Projektverträge verlangen
• Später Vorlage des Beteiligungsangebotes an die Gemeinde
• Im Zweifel eidesstattliche Versicherungen einholen von allen Beteiligten
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Was ist zu tun?
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c) Durch den BWE:
• Glaubwürdige und eindeutige Stellungnahme gegen branchenschädliches Verhalten
• Nachdrückliche Forderungen an Gesetzgeber
• Nachdrückliche Forderungen an Bundesnetzagentur
• Vorlage eines Verhaltenskodexes für Branchenmitglieder
• Ausschluss von Mitgliedern
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Was ist zu tun?
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c) Durch die Branchenmitglieder:
• Anstand zeigen und der Versuchung nicht erliegen
• Tragfähige Zukunftslösungen erarbeiten
• Unterstützung bei Forderungen an Gesetzgeber und Bundesnetzagentur
• Unterstützung bei der Aufdeckung von Umgehungstatbeständen
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Fazit
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Wer Braunkohlekraftwerke stilllegen will
sollte keine Schein-
Bürgerenergiegesellschaften gründen!
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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
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