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Dr. Jürgen Buchwald, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Saat- und Pflanzgut-Tagung Güstrow, 26.02.2009
Umsetzung der Beschlüsse der EU-Kommission zum Health Check
- Auswirkungen für MV
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1. MV bewertet Beschluss HC als nicht optimal, insbesondere wegen Entscheidung zur progressiven Modulation,
2. Oberste Maxime bleibt: Verlässlichkeit und Planungssicherheit, nach 2013 weitere Änderungen GAP zu erwarten, regional einheitlicher Prämiensatz in D wird langfristig angestrebt,
3. Betriebe sind gefordert, Wirkungen des HC sachlich zu bewerten und keine übereilten Schlüsse zu ziehen – Wirkungen der Entkopplung in D größer als Modulation; regionale Umverteilung zwischen Ländern vermeiden
4. Landesregierung wird im Dialog mit Berufsstand und WiSo-Partnern Verwendung zusätzliche Mittel für neue Herausforderungen beraten,
5. Milchfonds hat in MV nicht das Primat – Milchmarkt öffnet sich, daher Wettbewerbsfähigkeit der Milcherzeuger stärken, Umstrukturierung bei Umstieg in andere Bereiche begleiten.
Grundsätzliche Bewertung Health Check
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Modulation - Verwendung der zusätzlichen Mittel
wesentliche Forderungen der Mitgliedsstaaten erfüllt, Modulationsmittel flexibler und additiv im ELER einsetzbar,
regionale Verwendung bei nationaler Umsetzung hat oberste Priorität
•zusätzliche Modulationsmittel fließen vollständig (100 %) in dieMitgliedsstaaten zurück und sollen dort für die 7 Neuen Herausforderungen: (Klimawandel, erneuerbare Energien, Wassermanagement, Biodiversität, Milch- begleitende Maßnahmen, Innovationen zu 1-4, Breitbandversorgung) verwendet werden,
•Anpassung des EPLR bis 30.06.2009 erforderlich, gilt ab 1.1.2010
•Anrechnung aller Maßnahmen des EPLR mit diesen Zielen ab 2010 möglich,
•gemeinschaftliche Kofinanzierung, die im Bereich der Neuen Herausforderungen eingesetzt werden, wird auf 75% (90 % in Konvergenzgebieten) begrenzt.
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
1. Verstärkung der Agrarinvestitionsförderung (AFP) insbesondere für Investitionen in die Milchwirtschaft und/oder zum Umstieg in andere Bereiche - 6,2 Mio. €,
2. Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) u. a. Renaturierung von Gewässern - 21,8 Mio. €,
3. Förderung erosionsmindernder Maßnahmen (Ackerfutterbau, Mulch- und Direktsaatverfahren) - 28,5 Mio. €,
4. Fortführung der Förderung besonders umwelt- und tierartgerechter Haltungsverfahren (UTHV) - 28,0 Mio. €,
5. Blühflächen zur Bienenweide ab 2009 - 2,5 Mio. €,
6. Weiterführung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) bis 2013 - 21,1 Mio. €.
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
Zu 1.) Verstärkung der Agrarinvestitionsförderung (AFP)
[wird diskutiert ab Rahmenplan GAK 2010]
1. Anhebung der Fördersätze
Investitionen im Bereich der Tierproduktion:
generelle Erhöhung um + 5 % auf 30 % des Fördersatzes Erhöhung des Fördersatzes für Investitionen für bauliche Anlagen, die besonders
tierartgerecht sind: + 5 % (auf 35 %)
2. Streichung der Obergrenze des maximalen förderfähigen Investitionsvolumens (1,5 Mio €)
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
Zu 2.) Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
1. Renaturierung von Fließgewässern 21,8 Mio. €
Fischdurchgängigkeit
verbesserter Wasserrückhalt in der Fläche durch verminderte Fließgeschwindigkeit
Herabsenkung der Erosion von Ufer und Sohle
Verminderter Unterhaltungsaufwand für die Gewässer und dadurch
mittelfristige Senkung der finanziellen Flächenbelastung für Grundstückseigentümer
2. Zusätzlich in fachlicher Diskussion befindliche Maßnahmen für eine
EPLR-Änderung:
- Maßnahmen zur Minderung von diffusen Stoffeinträgen in Gewässer:
- Agrarumweltmaßnahme: gewässerschonendes Düngemanagement,
stoffeintragsmindernde Bewirtschaftung
- Nichtproduktive Investitionsmaßnahme: bauliche Investitionen zum
Rückhalt von Wasser und Nährstoffen in der Fläche
- Sanierung von Grundwasserverunreinigungen aufgrund punktueller Belastungen
Finanzielle Untersetzung zur Zeit noch nicht gesichert.
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
Zu 3.) Förderung erosionsmindernder Maßnahmen (Ackerfutterbau, Mulch- und Direktsaatverfahren)
1. Erosionsmindernder Ackerfutterbau
Anforderungen: Anbau und Ernte von Ackerfutterpflanzen mit Ausnahme von Silomais, Getreide und Futterrüben als
Hauptfrüchte jährlich auf mind. 10 % der zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Ackerfläche (mind. 2 ha)
Anbau von Leguminosen auf der beantragten Fläche nur im Gemisch mit Gräsern Umbruch des Ackerfutters ist zwischen dem 01. August und dem 15. Oktober des Antragsjahres mit
einer unmittelbar folgenden Aussaat (Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte) zulässig Förderung erfolgt in besonders erosionsgefährdeten Gebieten gemäß Gefährdungsklassen
(Gebietskulisse: Feldblöcke mit der Einstufung in Gefährdungsklasse 3 bis 5) und auf Gewässerrandstreifen sowie Schutzstreifenanlangen in großen Feldblöcken
Schutzstreifenförderung ist auch außerhalb der Gebietskulisse möglich
Höhe der Beihilfe
170 € je Hektar geförderter Ackerfutterfläche in konventionell wirtschaftenden Betrieben
70 € je Hektar für Betriebe, die eine Beihilfe für die Einführung oder Beibehaltung
ökologischer Anbauverfahren erhalten.
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
Zu 3.) Förderung erosionsmindernder Maßnahmen (Ackerfutterbau, Mulch- und Direktsaatverfahren)
2. Kombinierte Anwendung von Winterbegrünung und Mulch-/Direktsaat im Frühjahr auf Flächen die für die Bestellung des Folgejahres mit Sommerkulturen vorgesehen sind
Anforderungen: (flächendeckende Förderkulisse vorgesehen)
Begrünung von jährlich min. 5 % der zum Zeitpunkt der bei Antragstellung bestehenden Ackerfläche über Winter durch
- Aussaat von Zwischenfrüchten nach Ernte der Hauptfrucht oder
- Beibehaltung von Untersaaten bzw. Begrünungen über Winter,
kein Umbruch bis zu einem festzulegenden Zeitpunkt des Jahres, das dem Jahr der Ansaat der Zwischenfrüchte oder Untersaaten folgt
Anbau von Hauptfrüchten ohne wendende Bodenbearbeitung, so dass Pflanzenreste der Vor- oder Zwischenfrüchte oder der Untersaaten auf der Bodenoberfläche verbleiben
Einhaltung eines Mindestviehbesatzes von 0,6 GVE/ha, bezogen auf die Futterflächen (Dauergrünland und Ackerfutterflächen)
Anwendung von Maßnahmen zur verminderten bzw. verringerten Herbizidausbringung
Beibehaltung des Umfang der Dauergrünlandfläche
Höhe der Beihilfe: 95 € je ha förderfähiger Ackerfläche für konventionelle und ökologische Betriebe.
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
zu 4.) Fortführung der Förderung besonders umwelt- und tierartgerechter Haltungsverfahren (UTHV), Förderung nach bisheriger Richtlinie wird überprüft und wieder angeboten jährlicher Mittelumfang ca 9,1 Mio. € Erstantragsstellung zum 15. Mai 2009
Vorgesehene Fördersätze:
A) Laufstall + Weidehaltung je GVE Milchkühe 88 Euro; Aufzuchtrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 61 Euro; für Mastrinder ab
einem Lebensalter von sechs Monaten 94 Euro für Mastschweine 121 Euro; für Zuchtschweine 121 Euro
B) Laufstall + Stroh je GVE Milchkühe 37 Euro; Aufzuchtrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 36 Euro; für Mastrinder ab
einem Lebensalter von sechs Monaten 167 Euro für Mastschweine 115 Euro; für Zuchtschweine 146 Euro
C) Laufstall + Stroh + Weidehaltung oder Außenauslauf bei Schweinen je GVE Milchkühe 100 Euro; Aufzuchtrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 74 Euro; für Mastrinder ab
einem Lebensalter von sechs Monaten 203 Euro für Mastschweine 167 Euro; für Zuchtschweine 189 Euro
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
zu 5.) Blühflächen zur Bienenweide ab 2009
Antragstellung erstmals am 15.05.2009
Verpflichtungszeitraum 5 Jahre
Anlage von Blühflächen und Blühstreifen aus verschiedenen Blütenpflanzenarten, die den Bienen dienen
ca. 1.000 ha Förderfläche
Förderumfang max. 2 ha je Betrieb
Förderung erfolgt nur bei Vorlage einer Vereinbarung zwischen dem landw. Unternehmen und dem Imker zur Umsetzung der Maßnahme
Förderhöhe: 540 € / ha
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Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel
zu 6.) Weiterführung der AGZ für benachteiligte Gebiete bis 2013
Förderrichtlinie wird in der bisherigen Form bis 2013 weitergeführt Neuabgrenzung der Gebietskulisse nach neuen Kriterien wird es voraussichtlich erst ab
2013 geben Ausgleichszulage beträgt nach der derzeitigen Richtlinie je ha Dauergrünlandfläche bei
einer Landwirtschaftlichen Vergleichszahl des Betriebes:
a) in benachteiligten Gebieten:
bis 15 bis zu 76 Euro
über 15 bis 20 bis zu 68 Euro
über 20 bis 25 bis zu 60 Euro
über 25 bis 30 bis zu 52 Euro
b) auf Inseln ohne feste Straßenanbindung an das Festland: bis zu 100 Euro
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Ökologischer Landbau Förderung im Bundesvergleich (Stand 31.12.2008)
TH NW SL RP BY BW SH SN ST BB NI MV HE
Beibehalter
AL 137 137 116 120 210 150 137 137 160 137 137 135 160
GL 160 137 116 120 210 150 137 137 137 131 137 135 160
Einführer
AL 187 262 159 200 300 150 262 262 160 137 262 135 160
GL 187 262 159 200 300 150 262 262 137 131 262 135 160
SL: Förderung Neueinsteiger 5 Jahre; NI, SH und SN: Förderung Neueinsteiger 2 Jahre.
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Ökologischer Landbau in MV Vorgesehene Änderungen der Förderhöhe
Richtlinie 2007bisher
Vorgesehene Förderung für 2009
€/ha €/ha €/ha
Viehbesatz RGV/ha GL
0 bis 2,0 GVE/ha LF
≥ 0,3 * RGV/ha GL (Geflügel und
Schweine GVE/ha GL)
bis 0,3 RGV/ha GL (Geflügel und
Schweine GVE/ha GL)
Übrige LF, davon:
Ackerfläche (AF)
135 150 150
Grünland (GL) 135 150 0
Gemüse 308 308 308
Dauerkulturen 588 588 588