Post on 17-Sep-2018
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S wie sichere Orte
für Mädchen und Jungen
Die OGS als Ort der Achtung der persönlichen Grenzen von Mädchen und Jungen
Ursula Enders/Dr. Katrin Kleinen
Illustrationen: Dorothee Wolters
Alltägliche Grenzverletzungenoder Gewalt?
Ausmaß und Formen von Gewalt durch Gleichaltrige und Erwachsene inOffenen Ganztagsschulen
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Notwendigkeit der Differenzierung
• Grenzverletzungen
• Übergriffe
• massive Formen der Gewalt
Ganz „normale“ Grenzverleztungen
• einmalig/selten
• Empathie mit dem betroffenen Kind
• Kindergruppe
• spricht darüber
• beschwert sich
• können durch pädagogische Maßnahmen
gestoppt werden
Übergriffe/massive Gewalt
• massiv und/oder wiederholt
• oftmals durch „normale“ pädagogische
Interventionen nicht zu stoppen
Bewertung von
Grenzverletzungen/Übergriffen
abhängig von …
• Kontext
• vom Erleben der Betroffenen sowie
der kindlichen Zeuginnen und Zeugen
• Wiederholung
Grenzverletzung/Übergriffe
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Verbale Übergriffe
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Sexuelle Übergriffe
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Volllabern
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Ausgrenzung
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Eindeutige Formenvon Peergewalt
Körperliche Gewalt
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Körperliche Gewalt
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Beschädigung von Eigentum
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Sexuelle Übergriffe
(Kinder bis ca. 10 Jahre)
Sexuell grenzverletzendes Verhalten von Kindern bezeichnetman als sexuelle Übergriffe.
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Sexuelle Gewalt
(bei massiven Fomen durch Kinder ab 10 Jahre)
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Sexuelle Gewalt
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Ausgrenzung und Mobbing
Ausgrenzung
Mobbing
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Gewalt im Netz
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Ritualisierte Formen
von Peergewalt in Gruppen
• Mutproben
• Aufnahmerituale
• Abklärung der Gruppenhierarchie
Geschlecht und Peergewalt
Peer-Gewalt wird von beiden Geschlechtern verübt.
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Geschlecht und Peergewalt
Peergewalt wird von beiden Geschlechtern verübt.
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Jungen und Peergewalt
• Jungen werden häufig Opfer von Gewalt durch
gleichaltrige oder ältere Jungen
• körperliche Gewalt
• sexuelle Gewalt
• Jungen verüben oftmals Gewalt im Rahmen
von Gruppenritualen.
• Jungengewalt durch sozial benachteiligte Jungen
wird häufig wahrgenommen.
Mädchen und Peergewalt
2/3 aller Opfer sexuellen Missbrauchs
sind Mädchen.
Mädchen leiden häufig unter
Ausgrenzung/Mobbing durch andere Mädchen.
Auch Mädchen verüben sexuelle und
körperliche Gewalt.
Fakten
Forschung zum Bereich Peergewalt wird häufig von Kriminologen betrieben, die meist das Gewaltverhalten von Jungen und Mädchen ab Strafmündigkeit untersuchen (14 Jahre).
Bisher kaum Forschung zu Peergewalt von Mädchen und Jungen im Vor- und Grundschulalter.
DJI-Befragung von SchulenHelming u.a. (2011)
Vermutung sexueller Gewalt durch Kinder und Jugendliche
fünf Mal häufiger
als Vermutung sexueller Gewalt durchErwachsene
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Folgen sexueller Übergriffe
durch Peers für Opfer
vergleichbar mit Folgen sexuellen
Missbrauchs durch
Erwachsene und Jugendliche
Peter Mosser (2012):
„Sexuell grenzverletzende Kinder –
Praxisansätze und ihre empirischen Grundlagen“
unter www.dji.de
Risikofaktoren von Peergewalt
• individuelle und familiale Risikofaktoren
• soziale Risikofaktoren
• Institutionelle Risikofaktoren
Individuelle
und familiale Risikofaktoren
• eigene Gewalterfahrungen• körperliche Gewalt
• Vernachlässigung ( z.B. Wohlstandswaisen)
• sexualisierte Gewalt
• Ausgrenzung/Mobbing
• Gewalt im Netz
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Individuelle
und familiale Risikofaktoren
• Zeugenschaft von (häuslicher) Gewalt
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Individuelle
und familiale Risikofaktoren
• Zeugenschaft von (häuslicher) Gewalt
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Individuelle
und familiale Risikofaktoren
• häufige Beziehungsabbrüche
• nicht verarbeite traumatische Vorerfahrungen der Eltern
Individuelle
und familiale Risikofaktoren
• Krankheit/ (Sucht-)Erkrankung
in der Familie
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Soziale Risikofaktoren
• eingeschränkte Zugangsmöglichkeiten zu Bildung und anderen gesellschaftlichen Aktivitäten
• finanzielle Notlagen/Arbeitslosigkeit
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Soziale Risikofaktoren
• soziale Benachteiligung aufgrund von Migrationshintergrund
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Vermutung oder Verdacht
bei Gewalt durch Erwachsene?
Zur Unterschiedlichkeit der
Arbeitsaufträge von
Schule/Jugendhilfe
und Strafverfolgungsbehörden
Vermutung oder Verdacht
bei Gewalt duch Erwachsene
Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden:Abklärung eines Verdachts körperlicher Gewalt oder sexueller Ausbeutung
Aufgabe von Schule und Jugendhilfe:Sicherstellung des Kindeswohls und (arbeitsrechtliche) Fürsorgepflicht für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Vermutung oder Verdacht
Strafverfolgungsbehördenim Zweifel für den Angeklagten
Schule/Jugendhilfe/VereineIm Zweifelsfalle für das Kindeswohls
Schule/Jugendhilfe/Vereine
Standards fachlichen Handelns
=
Maßstab der Bewertung
Schule/Jugendhilfe
Differenzierung zwischen
• Grenzverletzungen
• Übergriffen
• strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt
Grenzverletzungen
zwischen
• Generationen
• Geschlechtern
• einzelnen Personen
Grenzverletzungen
werden verübt von
• Erwachsenen
• Jugendlichen (z.B. Praktikant/innen)
• Kindern unter 12 Jahren
Grenzverletzungen
• psychisch
• körperlich
• sexuell
Grenzverletzungen
Ursachen:
• unabsichtlich verübt
• fachliche/konzeptionelle Unzulänglichkeiten
• persönlichen Unzulänglichkeiten
• „Kultur der Grenzverletzungen“
• „Kultur des Wegschauens“
Grenzverletzungen
• (nicht nur) objektive Faktoren
• subjektives Erleben
• nicht ganz zu vermeiden
• korrigierbar
Übergriffe
wiederholte, massive und/oder nicht zufällige Grenzverletzungen
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Zartbitter : Wolters/Enders 2013
Übergriffe durch
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Ursachen:
• Machtmissbrauch
• grundlegende persönliche Defizite
• grundlegende fachliche Defizite
• gezielte Desensibilisierung als
Vorbereitung eines sexuellen
Missbrauchs/eines Machtmissbrauchs
Strafrechtlich relevante Gewalthandlungen
• Körperverletzung
• sexueller Missbrauch/sexuelle Nötigung
• Erpressung
• Vernachlässigung der Fürsorgepflicht
Strafmündigkeit beginnt mit 14 Jahren.
Gewalt in Institutionen
Belastungen der Opfer:
• öffentliche Opfer
• (sehr häufig) mehrere Kinder in Handlungen verstrickt
• Schweigen, um Peergroup nicht zu „verraten“
Strafanzeige ja oder nein?
• bei strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt sinnvoll
Ausnahmen:
• wenn Opfer gegen Anzeige ist• wenn Anzeige eine zu große Belastung für Opfer bedeutet
• ohne Strafanzeige:
keine Korrektur der verletzten Norm
• ohne eindeutig Stellungnahme der Institution:
Rückgang der Nutzer/Nutzerinnen
• ohne Entfernung des Täters/der Täterin:
• langfristigen Zunahme der Gewaltdelikte• Zunahme des Burnouts von Mitarbeiter/innen
Gleich geht‘s weiter…
www.zartbitter.de
Zartbitter : Wolters/Enders 2013