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&rechnungswesen
«Die ich rief, die Geister, werd’ ich nun nicht los.»
controlling 1·11
Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen
Üblicherweise jammern in der Schweiz
die Bauern. Neuerdings sind es aber
die Wirtschaftsprüfer. Mindestens habe
ich diesen Eindruck aus der Lektüre des
Schweizer Treuhänder gewonnen und
auch aus den in letzter Zeit zunehmend
veröffentlichten Interviews mit Partnern
der Big 4. Es scheint, als lasse sie das
Grünbuch der EU-Kommission zur Zu-
kunft der Wirtschaftsprüfung erblassen.
Doch um was geht es in diesem Diskus-
sionspapier? Im Wesentlichen um die ge-
nerelle Rolle der Big 4, um die Unabhän-
gigkeit, die Beaufsichtigung, die Frage
eines spielenden Wettbewerbes, denn die
grossen vier Player beherrschen 80% des
europäischen Marktes. Heftig wehren sie
sich nun gegen das Konzept von «Audit-
only-Gesellschaften», welches bedeutet,
dass die EU den Prüfungsgesellschaften
das Beratungsgeschäft verbieten will.
Voraus schicken will ich, dass ich die
Schweizer Wirtschaftsprüferinnen und
-prüfer für kompetent und lösungsorien-
tiert halte und sehr schätze. Als Auftrag-
geber, sei es als Leiter von Unternehmen
oder Verwaltungsräten, habe ich in den
letzten Jahren immer gute Erfahrungen
gemacht. Wir haben immer gemeinsam
Lösungen gefunden. Vielleicht kommt
mir aber auch zugute, dass ich selbst zu-
gelassener Revisionsexperte und Mitglied
der Treuhandkammer bin.
Der Stand der Wirtschaftsprüfer leidet seit
Jahren unter dem Expectation Gap (Erwar-
tungslücke). Die geschürten Erwartungen
werden aus Sicht von Wirtschaft, Öffent-
lichkeit, Politik und Kunden nicht erfüllt.
Aber was wird denn erwartet? Gut be-
schreibt dies die Headline eines kürzlich in
der NZZ erschienenen Artikels: «Die Sehn-
sucht nach dem alles sehenden Abschluss-
prüfer.» Dass diese Sehnsucht nicht erfüllt
wird, zeigt die Tatsache, dass auch in der
Schweiz Klagen gegen Wirtschaftsprüfer
in Milliardenhöhe hängig sind.
Die heutigen Probleme des Standes sind
meines Erachtens eng mit der unseligen
Entwicklung der Rechnungslegungsstan-
dards verquickt. Sie versprechen die ab-
solute Wahrheit, «true and fair». Aber
– vielleicht eine subjektive Wahrnehmung
meinerseits – standen da nicht, zumin-
dest am Anfang, die Wirtschaftsprüfer
Pate für diese Entwicklung? Sind nicht sie
in den entsprechenden Gremien (über)
vertreten? Es kommt ja wohl nicht von
ungefähr, dass die meisten Artikel zu
IFRS aus der Feder von Wirtschaftsprü-
fern stammen. Die Anwender haben zum
Schreiben leider gar keine Zeit.
Mit dem Berufsstand bin ich der Mei-
nung, dass der Wirtschaftsprüfer keine
Prognosen über die Zukunft eines Un-
ternehmens abgeben muss – es reicht
festzustellen, ob die Anforderungen an
das Going-Concern-Prinzip erfüllt sind.
Denn, wenn der Stand schon keine kla-
ren Stellungnahmen zur Vergangenheit
abgeben kann (siehe beispielsweise Text
der Berichterstattung der eingeschränk-
ten Revision), wie will er das dann um
Himmels willen für die Zukunft tun? Kann
er klüger sein als die Märkte? Kann er es
besser wissen als die Konzerne, die heute
in die IFRS-Jahresrechnungen Hinweise
aufnehmen wie: «Der Konzern trifft Ein-
schätzungen und Annahmen, welche die
Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleite-
ten Schätzungen werden naturgemäss in
den seltensten Fällen den späteren tat-
sächlichen Gegebenheiten entsprechen.»
Haben wir den Mut, keine Genauigkeit
mehr vorzugaukeln und beispielsweise
in unserer kurzlebigen Wirtschaftszeit
ewige Renten als heisse Luft auf 2 Kom-
mastellen genau zu diskontieren. Doch
vielleicht verbindet der Laie bereits mit
dem Begriff «Wirtschaftsprüfer» höchste
Erwartungen, nämlich jene, dass ein Un-
ternehmen, die Wirtschaft vom Prüfer in
all seinen Facetten eingehend kontrolliert
und für rechtens befunden wird? Früher
hatten wir den Bücherexperten. Er tes-
tierte die Darstellung des betrieblichen
Geschehens des abgelaufenen Geschäfts-
jahres, zusammen mit den an einem be-
stimmten Stichtag vorhandenen Aktiven
und Passiven, und er bestätigte die Rich-
Fortsetzung auf Seite 3
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Au
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veb.ch
Einladung für veb.ch-Mitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Namen des Vorstandes laden wir Sie herzlich ein zur 75. Generalversammlung des veb.ch
Datum Freitag, 27. Mai 2011
Ort Zürich Marriott Hotel, Neumühlequai 42, 8006 Zürich
Programm ab 15.30 Uhr Eintreffen und Registrierung der
veb.ch-Mitglieder und der Gäste
16.15 Uhr Generalversammlung
17.00 Uhr Jubiläumsansprache Herbert Mattle, Präsident
17.15 Uhr Grusswort Hans Kaufmann, Nationalrat
17.35 Uhr Grusswort Maja Menn, Finanzdirektorin Zürich
17.45 Uhr Gastreferat Prof. Dr. Conrad Meyer
18.15 Uhr Stehlunch
19.15 Uhr Unterhaltungsteil mit Gisela Widmer
20.15 Uhr Dessert und Kaffee
Anträge an die Generalversammlung müssen bis spätestens am 18. Mai 2011
schriftlich der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Die Veranstaltung ist für Mitglieder kostenlos.
Aus organisatorischen Gründen benötigen wir Ihre Anmeldung bis am
14. April 2011. Mit der Anmeldekarte, auf www.veb.ch, netzwerk,
oder per E-Mail an info@veb.ch können Sie sich anmelden.
Die Anmeldungen werden bestätigt.
Haben Sie eine Frage zur Generalversammlung?
Telefonische Auskünfte erteilt Ihnen gerne die veb.ch-Geschäftsstelle:
Telefon 043 336 50 30.
Wir grüssen Sie freundlich
veb.ch
Herbert Mattle Melitta Bischofberger
Präsident Geschäftsführerin
75. Generalversammlung veb.ch: 27. Mai 2011
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Inhaltsverzeichnis Ausgabe 1.11 / März 2011
Editorial
Die ich rief, die Geister, werd‘ ich nun nicht los 1
Controlling
Wie rentabel ist «König»-Kunde? 4
Rechnungslegung
IFRS aktuell 6
Rahmenkonzept für die öffentliche Rechnungslegung nimmt Gestalt an 8
Steuern
MWST-Corner News 11
Das Kapitaleinlageprinzip gemäss Unternehmenssteuerreform II 13
Persönlich
Interview mit Ständerat Paul Niederberger 15
Personalwesen
Wie die Personalberatung die Suche nach optimalen Profilen unterstützt 19
Ausbildung
Aus der Controller-Akademie 22
Personaladministration 23
Eidg. Prüfungen 2011 24
Verschiedenes
veBlog 25
Buchrezension 27
Wichtiges für Ihren Berufsalltag 28
Suisse romande 29
Regionalgruppen 30
Aus der veb.ch-Geschäftsstelle 31
Veranstaltungen und Adressen 32
tigkeit der Zahlen – und all das ohne mei-
ne Unterschrift als Verwaltungsrat unter
eine 10-seitige Vollständigkeitserklärung.
Könnte diese Erwartungslücke aber nicht
durch die Fokussierung auf die Wirt-
schaftsprüfung und das Abspalten der Be-
ratungstätigkeit reduziert werden? Wenn
sich also die grosse Prüfungsgesellschaft
nicht mehr als Alleskönner verkaufen
würde auf Gebieten wie – tief einatmen,
bitte – Steuerberatung (Unternehmens-
steuern und internationale Steuerstruk-
turen, Steuerberatung für Finanzdienst-
leister, Tax Management & Accounting
Services, Mehrwertsteuer- und Zollbera-
tung, Company Administration Services,
Private Clients Solutions), Rechtsberatung
(Internationalisierung, Börsenkotierte Un-
ternehmen und Finanzdienstleister, Trans-
aktionen, Lokale Unternehmen, Private
und Stiftungen, Vorsorgeeinrichtungen,
Privatrechtliche Beratung für öffentliche
Verwaltungen und Unternehmen), Con-
sulting (Business Restructuring Services,
Business Technology Management, Fi-
nance, ForensicGovernance, Risk & Com-
pliance, Operations, People & Change,
Shared Services und Outsourcing, Sta-
keholder Value Management, Strategie,
Sustainability, Umsatzwachstum), Deals
(Corporate Finance, Immobilienbera-
tung, Mehrwert durch Deals,Transaction
Services, Valuation) und schliesslich Hu-
man Resources (Internationale Mobilität,
Vergütung, HR Prozesse & Organisation,
Talent Management, Change Manage-
ment). Zeit zum Ausatmen und für die
Frage: Warum nicht einfach «nur» Wirt-
schaftsprüfung? Ganz im Sinne von: «an
audit is an audit is an audit». Perfektion
ist nicht dann erreicht, wenn man nichts
mehr hinzufügen, sondern wenn man
nichts mehr weglassen kann (Antoine de
Saint Exupéry).
Ich glaube nicht, dass der Nachwuchs
in einer reinen Prüfungsgesellschaft we-
niger Spass und Chancen hat, wenn ich
beispielsweise an die Herausforderung
denke, einen massgeschneiderten mehr-
seitigen Management Letter zu verfassen
und beim Kunden zu vertreten. Zudem:
Wäre die Unternehmenskultur nicht noch
besser und auf den Unternehmenszweck
zugeschnitten, wenn die Revisionsge-
sellschaft von einem Wirtschaftsprüfer
geführt wird, die Steuerberatungsgesell-
schaft von einem Steuerexperten und
die Rechtsberatung vom Juristen? Ob es
wirklich so ist, dass in den grossen Treu-
handgesellschaften die Wirtschaftsprü-
fung quersubventioniert wird, kann ich
nicht beurteilen. Ist es aber so, dann wäre
diese ja wirklich nur zum einem Akquisi-
tionsinstrument für Beratungsleistungen
degradiert – das kann doch wohl nicht
sein.
Auch aus Kundensicht könnte diese Fo-
kussierung Sinn ergeben. Einerseits ist es
ja «bequem» die Revisoren zu bitten, bei-
spielsweise ein steuerliches Bewertungs-
problem gleich «in house» zu lösen – mit
der Sicherheit, dass es bei der nächsten
Revision keine Probleme gibt. Anderer-
seits wäre der Blickwinkel einer Zweit-
meinung durch «fremde» Steuerberater
unter Umständen auch sehr interessant.
Er könnte zu noch besseren Lösungen für
das Unternehmen führen, vielleicht aber
unter Eingehen eines möglichen Konflik-
tes mit den Abschlussprüfern.
An einer weiteren Zunahme der Regu-
lierungsdichte hat niemand Interesse,
sie bringt auch der Vielzahl der Stake
Holder keine zusätzliche Sicherheit. Eben
diese müssen sich aber darauf verlassen
können, dass die Rechnungslegung dem
Gesetz und dem gewählten Standard
entspricht, mit einem am Ende doch
möglichst den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendem Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage. Ob jemand
schlussendlich in ein Unternehmen in-
vestiert oder Kredite gewährt? Diese Ent-
scheidung kann kein Wirtschaftsprüfer
abnehmen. Ebenso können die Organe
einer Gesellschaft Verantwortung nicht
an den Prüfer abschieben.
Herr Häfeli meint am Ende seines Edito-
rials im Schweizer Treuhänder: «Ich hof-
fe, dass unser Beruf durch regulatorische
Vorschriften nicht derart belastet wird,
dass der Revisor zum seelenlosen Check-
listen-Ausfüller verkommt.» Einerseits
kann ich ihn beruhigen, die Revisoren ha-
ben eher zwei Seelen in ihrer Brust als kei-
ne, eine davon sicherlich für den Kunden.
Andererseits ist die Wahrnehmung des
Revisors als Checklisten-Ausfüller durch
Aussenstehende teilweise leider bereits
da. nnn
Herbert Mattle, Präsident veb.ch
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Patrick Riepl ist Consultant bei Horváth & Partners Schweiz; Ulrich Teuscher ist Principal und verantwortlich für den Be-reich Controlling & Finance bei Horváth & Partners Schweiz.
Bedingt durch verstärkten Konkur-renzdruck sind Kundenbeziehungen immer deutlicher durch das Ange-bot vielfältiger Zusatzleistungen ge-prägt, um die Bindung des Kunden an das Unternehmen zu stärken. Da-raus ergeben sich zwei wesentliche Herausforderungen: Die Investitio-nen in Kundenbeziehungen müssen möglichst effizient erfolgen und an-dererseits müssen sie einen positiven Ergebnisbeitrag leisten. Dazu sind die Kundenleistungen zu identifizieren und zu bewerten, um Kenntnis über die anfallenden Kosten zu erlangen. Dadurch werden die Auswirkungen erbrachter Kundenleistungen auf die Profitabilität einzelner Kunden oder Kundengruppen transparent, so dass die Kundenservices zielgerichtet ge-steuert werden können.
1. Wert für den Kunden und Wert eines Kunden gehen Hand in Hand
«Der Kunde ist König» ist nicht ohne
Grund zur bildhaften Beschreibung von
Kundenbeziehungen geworden. Für vie-
le Unternehmen sind Kundenbeziehun-
gen immer stärker durch die Erbringung
von zusätzlichen (teils gebührenfreien)
Serviceleistungen geprägt, welche als
Alleinstellungsmerkmale gegenüber der
Konkurrenz verwendet werden. Für den
Kunden verschwimmt die Grenze zwi-
schen dem Kauf des eigentlichen Produk-
tes und den angebotenen Serviceleistun-
gen. Doch in welchem Umfang können
es sich Unternehmen leisten, zusätzliche
Services anzubieten, ohne dass sich die
damit verbundenen Kosten negativ auf
den Gewinn auswirken? Um diese Frage
zu beantworten, müssen Kosten und Er-
löse auf einzelne Kunden oder Kunden-
gruppen zugeordnet werden. Besonders
aussagekräftig ist dies in Verbindung mit
einer Prozesskostenrechnung, bei der
Prozesskosten für Kundenleistungen mit-
tels Kostentreibern auf die Kunden um-
gelegt werden.
Ziel der Kundenwertsteuerung ist die
Steigerung des Unternehmensergebnis-
ses. Einerseits können die profitablen
Kunden durch Segmentierung und Ana-
lyse der Kundendaten identifiziert und
gezielt gehalten werden. Andererseits
können Massnahmen ergriffen werden,
um die Profitabilität der weniger attrakti-
ven Kundensegmente zu steigern.
Viele Unternehmen stehen jedoch vor der
Herausforderung, dass Kosteninforma-
tionen nach der Kundensicht nur unzu-
reichend verfügbar oder identifiziert sind
und eine kundenbasierte Kostenanalyse
somit nicht durchgeführt werden kann.
2. Ausgangssituation und Projektauftrag
Im vorliegenden Beitrag sollen typische
Problemstellungen und Lösungsansätze
der Kundenrentabilitätssteuerung an-
hand eines Projektbeispiels vorgestellt
werden.
Ausgangssituation. Im Verlauf der letz-
ten Jahre hat das betreffende Unterneh-
men ein stetiges Wachstum erfahren.
In Kombination mit einer dezentralen
Steuerungsphilosophie hat sich in den
einzelnen Ländergesellschaften ein hoher
Grad an Intransparenz im Bezug auf die
Rentabilität der Kunden entwickelt. Dies
verhindert eine effiziente Planung und
Preisgestaltung von zusätzlichen Kunden-
leistungen wie z.B. Call-Center, Produkt-
Training oder Marketing-Support. Da die-
ser Zustand in den Ländergesellschaften
zunehmend als unbefriedigend wahrge-
nommen wurde, sind bereits mehrmals
Versuche zur Entwicklung einer Lösung
unternommen worden. Diese Aktivitäten
blieben jedoch auf einzelne Ländergesell-
schaften beschränkt und ein koordinier-
ter, unternehmensweiter Lösungsansatz
fehlte.
Projektauftrag. Um in den Länder-
gesellschaften das Verständnis für den
Wertbeitrag des Einzelkunden zu fördern
und Möglichkeiten zur Profitabilitätssteu-
erung aufzuzeigen, sollten in Rahmen
eines Projektes folgende Zielsetzungen
realisiert werden:
n Etablierung eines gemeinsamen Ver-
ständnisses zum Begriff der Kunden-
rentabilität
n Erhöhung der Kostentransparenz
durch Identifikation relevanter Kosten-
positionen und -treiber
n Bestimmung der Rentabilität des Ein-
zelkunden und Segmentierung der
Kundenstruktur
n Ausarbeitung von Strategien und
Massnahmen zur Steigerung der Kun-
denrentabilität
3. Projektvorgehen
Für das Projekt wurde ein klar strukturier-
tes, pragmatisches Vorgehen in vier suk-
zessiven Schritten gewählt (siehe Grafik).
Kundenleistungen identifizieren. Als
erster Schritt wurde mit dem Unterneh-
men eine klare Definition des Begriffs
«Kundenleistung» erarbeitet, damit die-
se von denjenigen Kosten unterschieden
werden konnte, welche nicht direkt durch
die Kundenbeziehung entstehen. Danach
wurde in ausgewählten Tochtergesell-
schaften eine Analyse durchgeführt, um
alle Unternehmensbereiche zu identifizie-
ren, die an der Erbringung von Kunden-
services beteiligt sind. Informationslücken
bezüglich bestehender Kundenservices
konnten in dieser Phase adressiert und
geschlossen werden. Anschliessend wur-
den strukturierte Interviews mit Vertre-
tern aus den identifizierten Unterneh-
mensbereichen durchgeführt.
Durch die Interviews wurden über hun-
dert unterschiedliche Kundenservices
identifiziert. Die hohe Anzahl war je-
doch für eine weiterführende Analyse
erschwerend. Deshalb wurden die Kun-
Wie rentabel ist «König»-Kunde? Ansätze zur Kundenrentabilitätssteuerung
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Fixkosten des Vertriebs wurden als Zu-
schlag ebenfalls den Kunden zugerechnet
und in einem DB III abgebildet, um eine
Vollkostensicht der Kundenprofitabilität
zu erhalten. Innerhalb jeder Deckungs-
beitragsstufe wurden die Kosten nach
Kundenleistungen gegliedert dargestellt,
um eine klare Identifikation der Kostenur-
sachen zu ermöglichen. Die gesamte De-
ckungsbeitragsrechnung konnte sowohl
für Einzelkunden als auch konsolidiert
für Kundengruppen oder Verkaufskanäle
ausgewertet werden.
Das Unternehmen im geschilderten Pro-
jektbeispiel entschied sich bewusst dafür,
Vollkosten auf den einzelnen Kundenleis-
tungen und Kunden auszuweisen. Dies
ermöglicht eine Steuerung der langfristi-
gen Profitabilität der Kundenbeziehung,
birgt aber auch das Risiko von Fehlent-
scheidungen auf Basis von nicht verur-
sachergerechten Zuschlägen. Alternativ
kann die Kunden-DB als stufenweise
Fixkosten-Deckungsbeitragsrechnung
ausgestaltet werden, in welcher die Ver-
triebsgemeinkosten stufenweise und
verursachergerecht auf die Kunden, Kun-
dengruppen und Verkaufskanäle zuge-
ordnet werden.
Kundenleistungen steuern. Auf Ba-
sis der Kundenrentabilitätsrechnung
kann eine Segmentierung der Kunden,
Kundengruppen und Vertriebskanä-
le erfolgen. Daraus können wiederum
segmentspezifische Standardstrategien
und Massnahmen abgeleitet werden.
Im geschilderten Projektbeispiel wurden
beispielsweise konkrete Massnahmen zur
Kundenretention für Schlüsselkunden mit
hohem Volumen und hoher Profitabilität
definiert und umgesetzt. Bei weniger pro-
fitablen Kunden wurden demgegenüber
Reduktionen des Servicegrads sowie eine
systematische Konditionenüberprüfung
in die Wege geleitet. Die Kundenrentabi-
litätsanalyse liefert somit wichtige Infor-
mationen als Grundlage für Manage-
mententscheidungen und ermöglicht
einen zielgerichteten Einsatz der unter-
nehmerischen Ressourcen.
denservices zunächst nach thematischer
Verwandtschaft gegliedert und zu Leis-
tungsbündeln gruppiert. Für jedes dieser
Leistungsbündel wurden in Zusammen-
arbeit mit der Controlling-Abteilung die
verfügbaren Daten gesammelt und hin-
sichtlich Kostenvolumen und -struktur
analysiert. Leistungsbündel mit geringem
Kostenvolumen oder ähnlicher Kosten-
struktur wurden vereinheitlicht und zu-
sammengefasst. Abschliessend wurden
die resultierenden Kundenleistungen in
Form von Steckbriefen dokumentiert.
Kundenleistungen bewerten. Die Be-
wertung der Kundenleistungen wurde
dadurch erschwert, dass die direkten Kos-
ten nur einen relativ geringen Anteil zum
gesamten Kostenvolumen beitrugen.
Um trotzdem die Kundenprofitabilität
messen zu können, wurde eine einfache
und pragmatische Prozesskostenrech-
nung aufgebaut. Die Hauptprozesse der
Kundenbetreuung und die zugehörigen
Kostentreiber wurden identifiziert und
dafür genutzt, die Vertriebs-Gemeinkos-
ten verursachergerecht den einzelnen
Kundenleistungen zuzuweisen. Über das
Mengengerüst der erbrachten Kunden-
leistungen je Kunde konnten diese Kos-
ten anschliessend den einzelnen Kunden
zugeordnet werden. Damit wurde die Da-
tenbasis geschaffen, um die Profitabilität
einer Kundenbeziehung auszuweisen.
Kundenrentabilität ausweisen. Um
ein transparentes Bild der Kundenrenta-
bilität zu erhalten, wurde eine nach der
Beeinflussbarkeit der Kosten geglieder-
te Kunden-Deckungsbeitragsrechnung
(DB-Rechnung) aufgebaut. Ausgehend
vom Kunden-Umsatz wurden zunächst
die Produkt-Vollkosten abgezogen, um
eine kundenbezogene Bruttomarge zu
errechnen. Davon wurden die Einzelkos-
ten der Kundenleistungen abgezogen,
um einen direkt beeinflussbaren DB I
auszuweisen. Die über prozessorientierte
Kostentreiber auf die Kunden zurechen-
baren Vertriebs-Gemeinkosten wurden
im DB II abgebildet. Die verbleibenden
4. Erfolgsfaktoren bei der Kundenrentabilitätssteuerung
Die Erfahrung zeigt, dass eine systemati-
sche Kundenrentabilitätssteuerung einen
positiven Beitrag zum Unternehmenser-
folg leisten kann. Voraussetzung dafür
ist aber, dass bei der Einführung einige
wesentliche Erfolgsfaktoren beachtet
werden:
n Bündelung der Kundenservices / Fokus
der Analyse auf eine überschauba-
re Anzahl volumenmässig relevanter
Kundenleistungen
n Klare Definition der Begriffe und der
Inhalte der untersuchten Kundenlei-
stungen
n Pragmatische, aber verursachungsge-
rechte Zuordnung der Kosten auf die
Kunden, Kundengruppen und Ge-
schäftsfelder
n Nutzung der Kundenprofitabili-
tätsrechnung für die Kundenseg-
mentierung und die Ableitung
segmentspezifischer Ergebnisverbes-
serungsmassnahmen
n Enge Zusammenarbeit mit dem Mar-
keting und Vertrieb – diese müssen
das Instrument der Kundenprofitabili-
tätsrechnung nutzen (wollen), um die
Profitabilität der Kundenbeziehung
nachhaltig zu steigern
5. Fazit
Die Identifikation und Bewertung von
kundenbezogenen Aktivitäten und Zu-
satzdienstleistungen ermöglicht eine
bessere Kostenkontrolle. Durch die ge-
wonnene Kostentransparenz lassen sich
Kunden nach Kostenintensität und Ren-
tabilität segmentieren und für die einzel-
nen Segmente Standardstrategien und
Massnahmen ableiten. Marketing- und
Vertriebsaktivitäten für Einzelkunden,
Kundengruppen oder Vertriebskanäle las-
sen sich somit besser planen, durchfüh-
ren und steuern. Letztlich wird damit ein
zielgerichteter Einsatz von unternehmeri-
schen Ressourcen ermöglicht. nnn
Abbildung: Vorgehen bei der Einführung einer Kundenrentabilitätssteuerung
Grafik - RuC Artikel: Kundenrentabilitätssteuerung
Definition Kundenleistung
Datenanalyse und Interviews
Identifikation Kundenleistungen
Prozesskostenrechnung
Preis- & Mengengerüst
Zuordnung zu Einzelkunden
Voll- vs. Direktkosten
Aufbau DB-Rechnung
Kundenrentabilitätsanalyse
Kundenleistungen identifizieren
Kundenleistungen bewerten
Kundenrentabilität ausweisen
Kundenleistungen steuern
Kundensegmentierung
Strategien und Massnahmen
Ressourcensteuerung
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IFRS aktuell: Neues rund um die internationale Rechnungslegung
Dipl.-Kfm. Peter Ising, IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mitar-beiter am Lehrstuhl für Unternehmens-rechnung und Controlling, Institut für Be-triebswirtschaftslehre, Universität Zürich
Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuel-le Informationen zur internationa-len Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Com-mittee, ausserdem die Überarbeitung bestehender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Ver-lautbarungen und aktuelle Informati-onen in diesem Bereich.
Aktuelle Projekte des IASB
Leitlinien zum Management Com-mentary: Das IAS publizierte am
08.12.2010 Leitlinien für die Erstellung
eines Management Commentary («La-
gebericht») und führte Mitte Dezember
dazu eine Internetkonferenz (Webcast)
durch. Grundlage für den Management
Commentary ist die internationale Pra-
xis. Diverse Gesetzgebungen beinhalten
die Pflicht zu dessen Erstellung. Im Lage-
bericht soll stehen, wie sich die Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage im Ver-
gleich zu den von der Geschäftsleitung
des Unternehmens verfolgten Zielen
und Strategien darstellt. Die IFRS bein-
halten – voraussichtlich auch in Zukunft
– keine verpflichtende Erstellung eines
Lageberichts. Jedoch helfen die heraus-
gegebenen Leitlinien denjenigen Unter-
nehmen bei der Erstellung, die gemäss
ihrer Gesetzgebung den IFRS-Abschluss
um einen Lagebericht erweitern müssen.
Die Leitlinien sollen zur Homogenität von
Lageberichten beitragen und damit die
Vergleichbarkeit verbessern.
Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB: Ende November 2010 pu-
blizierten das FASB und das IASB ihren
Fortschrittsbericht zu den Konvergenzbe-
strebungen. Seit der letzten Vorstellung
ihrer Zusammenarbeit Mitte 2010 haben
die Boards unter anderem gemeinsame
Entwürfe zu Leasing und zur Umsatzre-
alisierung veröffentlicht. Ebenso wurde
die Fertigstellung diverser Projekte in das
zweite Halbjahr 2011 verschoben und
wichtigere Projekte wurden stattdessen
vorgezogen.
Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen
Standardentwurf zum Hedging: Ende
2010 publizierte das IASB den Standard-
entwurf zur Bilanzierung von Sicherungs-
beziehungen und führte Mitte Dezember
dazu eine Internetkonferenz (Webcast)
durch. Dies ist die dritte Phase der um-
fassenden Überarbeitung von IAS 39
bzw. nun IFRS 9. Dadurch soll die Dar-
stellung des Risikomanagements in den
Abschlüssen verständlicher und auch die
Auswirkung auf künftige Kapitalflüsse
für Investoren nachvollziehbarer werden.
Der Entwurf enthält unter anderem Mo-
difikationen zum Bilanzierungskonzept
sowie dem anzuwendenden Modell, das
auf Prinzipien basiert ist. Die bilanzielle
Abbildung von Fair Value-Hedges bein-
haltet neuerdings, die Wertanpassung
des Grundgeschäfts als separaten Posten
in der Bilanz auszuweisen und den Effekt
aus der Bewertung der Grund- und Siche-
rungsinstrumente – soweit effektiv – er-
folgsneutral zu erfassen. Risikopositionen
sollen in Zukunft häufiger als gesicherter
Bestandteil einer Hedgebeziehung gebil-
ligt werden. Ebenso fällt die quantitative
Untergrenze weg, die der qualitativen
Effektivitätsanforderung weicht. Die An-
passungen werden voraussichtlich im
ersten Halbjahr 2011 als weitere Vervoll-
ständigung von IFRS 9 verabschiedet. Der
Entwurf kann noch bis zum 09.03.2011
kommentiert werden.
Standardentwurf zur Wertminderung von Finanzinstrumenten: FASB und
IASB haben gemeinsame Empfehlungen
zur Wertminderung von Finanzinstru-
menten herausgegeben. Diese ergän-
zen den im November 2009 publizierten
Standardentwurf zur Wertminderung von
Finanzinstrumenten. Bei den eingegange-
nen Stellungnahmen zum Entwurf wur-
de der Wertminderungsansatz trotz der
Auffassung befürwortet, dass der Ansatz
praktisch nur schwer implementierbar sei.
Über den bisherigen Entwurf hinaus wird
empfohlen, dass die Modelle der einge-
tretenen Verluste in IAS 39 und in US-
GAAP durch ein Modell der erwarteten
Verluste zu ersetzen seien. Die Erfassung
erwarteter Verluste für leistungsbringen-
de Vermögenswerte sowie beeinträch-
tigte Vermögenswerte soll getrennt ge-
schehen. Zusätzlich zur Version des FASB
hat das IASB im Entwurf einen Anhang
publiziert, der separate Vorschläge zur
Wertminderung beinhaltet. Das FASB hat
sich damit noch nicht beschäftigt und
wird gegebenenfalls im ergänzenden
Entwurf unabhängig Darstellungs- und
Angabevorschriften in Bezug auf die Vor-
schläge einbringen. Die Kommentierung
zu den Ergänzungen ist bis zum 1. April
2011 möglich.
Standardentwurf zur Aufrechnung in der Bilanz: FASB und IASB haben im
Januar 2011 gemeinsam einen Vorschlag
zur Aufrechnung von finanziellen Vermö-
genswerten und Schulden in der Bilanz
veröffentlicht. Der Entwurf «Aufrechnung
von finanziellen Vermögenswerten und
finanziellen Schulden» beinhaltet, die
Aufrechnung verpflichtend anzuwenden,
wenn ein Unternehmen das Recht auf
Aufrechnung eines finanziellen Vermö-
genswerts und einer finanziellen Schuld
hat, sowie beabsichtigt, diese entweder
netto oder synchron zu erfüllen. Damit
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würden die entsprechenden Vorschriften
in IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung
ersetzt. Es findet eine Klarstellung bezüg-
lich der Aufrechnungskriterien statt. Des
Weiteren sind mit dem Vorschlag verbes-
serte Angaben zu den aufgerechneten
Vermögenswerten und Schulden mit den
entsprechenden Vereinbarungen verbun-
den. Der Standardentwurf kann bis zum
28. April 2011 kommentiert werden.
Formale Korrekturen an den IFRS: Das
IASB veröffentlichte auf seiner Internet-
seite einige formale Korrekturen an sei-
nen Publikationen. Dabei handelt es sich
unter anderem um
n das Bound Volume rot 2010
n das Bound Volume blau 2011
n jährliche Verbesserungen an den IFRS
(vom Mai 2010)
n Rahmenkonzept für die Finanzbericht-
erstattung (vom September 2010)
n IFRS 1 – Erstmalige Anwendung der
International Financial Reporting Stan-
dards (IFRSs): feste Umstellungszeit-
punkte und ausgeprägte Hochinflati-
on (vom Dezember 2010)
n IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben
– Übertragungen von finanziellen Ver-
mögenswerten (vom Oktober 2010)
n IFRS 9 – Finanzinstrumente (vom Ok-
tober 2010)
n IAS 12 – Ertragsteuern – Rückgewin-
nung der zugrunde liegenden Vermö-
genswerte (vom Dezember 2010).
Erwartete Veröffentlichungen von Standards im 2. Quartal 2011
IFRS 9: Neu sind Wertberichtigung, Si-
cherungsbeziehungen und Aufrechnung
in der Bilanz. Der Standard tritt zum
1.1.2013 in Kraft, ist jedoch bereits frü-
her anwendbar und ersetzt IAS 39 / Stan-
dard zu Leasinggeschäften / Standard zur
Umsatzrealisierung / Standard zu Versi-
cherungsverträgen.
Sonstiges
Überwachungsgremium veröffentlicht Bericht zur Überprüfung der Struktur des IASB: Das Überwachungsgremium
(Monitoring Board) der IFRS-Stiftung hat
einen Konsultationsbericht zur Überprü-
fung der Führung der IFRS-Stiftung pub-
liziert. Eine öffentliche Stellungnahme ist
bis zum 8. April 2011 erwünscht. Im April
2010 hatte das Überwachungsgremium
eine Inspektion der Führungsstruktur
eröffnet. Ziel ist es zu ermitteln, ob die
vorhandene Führungsstruktur die Haupt-
aufgabe des Standardsetters in Bezug
auf das Entwerfen von hochwertigen,
weltweit akzeptierten Standards – wie
in der Satzung der IFRS-Stiftung festge-
legt – fördert und ob der Standardsetter
angemessen unabhängig und gleichwohl
rechenschaftspflichtig ist. Ab April 2011
soll ein Aktionsplan für die Umsetzung
der Vorschläge unter Berücksichtigung
der eingegangenen Stellungnahmen ent-
wickelt werden. Im dritten Quartal 2011
wird beabsichtigt, den finalen Aktions-
plan herauszugeben.
IFRS-Taxonomie 2011: Die IFRS-Stiftung
hat am 18. Januar 2011 einen Entwurf
zur IFRS-Taxonomie 2011 für die öffentli-
che Stellungnahme publiziert und am 27.
Januar 2011 einen Webcast dazu ange-
boten. Aus struktureller Sicht ist die Ta-
xonomie 2011 konsistent mit derjenigen
aus 2010, um bisherige Anwender der
Taxonomie und Softwareentwickler zu
unterstützen. In Sachen Inhalt wurde die
Version 2011 erweitert und enthält nun
die IFRS Anwendungshinweise und Um-
setzungsempfehlungen sowie anschauli-
che Beispiele, die üblicherweise von den
Unternehmen genutzt werden. Dadurch
sollen die IFRS umfassender dargestellt
sowie die Verwendung von XBRL für IFRS
erleichtert werden. Die herausgegebene
Taxonomie ist eine Übersetzung der IASB-
Verlautbarungen in die Unternehmensbe-
richtserstattungssprache XBRL (eXtensible
Business Reporting Language) und steht
in Übereinstimmung mit den IFRS, den
IAS und den IFRS für KMU. Enthalten sind
die Verlautbarungen, die bis zum 1. Ja-
nuar 2011 herausgegeben wurden. Stel-
lungnahmen zur IFRS-Taxonomie 2011
können bis zum 18. März 2011 abgege-
ben werden. XBRL ist auf gutem Weg,
die bevorzugte Art der elektronischen
Datenübermittlung zu werden, insbeson-
dere in Ländern, die IFRS vorschreiben.
Das Format erleichtert und beschleunigt
die Übertragung und den Vergleich von
Finanzinformationen gemäss IFRS für Un-
ternehmen, Aufsichtsbehörden, Investo-
ren, Analysten und weitere Anwender.
Links
Leitlinien zum Management Com-mentary: Die Leitlinien können unter fol-
gendem Link bezogen werden:
http://www.ifrs.org/News/Press+Releases/
Management+Commentary+Practice+St
atement.htm
Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB: Der Bericht mit den aufge-
zeigten Fortschritten ist einsehbar un-
ter: http://www.ifrs.org/NR/rdonlyres/
26FA84E8-631D-44A8-AAAB-AA60F-
40B647E/0/MoUStatusUpdateNov2010.
Standardentwurf zum Hedging: Der
Entwurf kann abgerufen werden unter:
http://www.ifrs.org/Current+Projects/
IASB+Projects/Financial+Instruments+
A+Replacement+of+IAS+39+Financia
l+Instruments+Recognitio/Phase+III+
-+Hedge+accounting/edcl/ed.htm
Standardentwurf zur Aufrechnung in der Bilanz: Der Entwurf kann unter fol-
gendem Link eingesehen werden:
http://www.ifrs.org/Current+Projects/
IASB+Projects/Financial+Instruments+A+
Replacement+of+IAS+39+Financial+Instr
uments+Recognitio/ALO/ED/ED.htm
Standardentwurf zur Wertminde-rung von Finanzinstrumenten: Die
Presseerklärung kann abgerufen werden
unter: http://www.ifrs.org/NR/rdonlyres/
679AD3D7-2017-4DD3-9BDC-A42C061
F7D84/0/PRImpairmentJanuary2011.pdf
Formale Korrekturen an den IFRS: Ein
Überblick der Korrekturen ist unter fol-
gendem Link abrufbar:
http://www.ifrs.org/IFRSs/Internation
al+Accounting+Standards+Board+-
+IASB+Editorial+Corrections.htm
Überwachungsgremium veröffentlicht Bericht zur Überprüfung der Struktur des IASB: Die englischsprachige Presseer-
klärung findet sich unter:
http://www.iosco.org/monitoring_board/
pdf/Review_of_the_IFRS_Foundation_
Governance_Report.pdf
IFRS-Taxonomie 2011: Die englisch-
sprachige Presseerklärung zur Taxonomie
ist abrufbar unter: http://www.ifrs.org/
News/XBRL/Draft+2011+taxonomy.htm
Die Projektseite über IFRS in XBRL ist unter
folgendem Link einsehbar: http://www.
ifrs.org/The+organisation/About+XBRL/
About+XBRL.htm nnn
8 1·11&rechnungswesen
controlling
Rech
nu
ng
slegu
ng
Andreas Bergmann, Prof. Dr., Leiter der Abteilung Public Sector an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen-schaften, Winterthur. Vorsitzender des International Public Sector Accounting Standard Board (IPSASB).
Die aktuelle finanzielle Situation verschie-
dener Länder verlangt wie nie zuvor eine
Optimierung der Finanzberichterstattung
der öffentlichen Hand sowie eine Verbes-
serung des Umgangs mit den Ressourcen
des öffentlichen Sektors. Sie macht auch
deutlich, dass wir alle von finanziellen
Entscheidungen der öffentlichen Hand
betroffen sind.
Eine starke Finanzberichterstattung kann
solche Entscheidungen optimieren und
erhöht zugleich die Verantwortung der
Regierungen gegenüber ihren Bürgern,
Steuerzahlern, Bediensteten, Auftrag-
nehmern und Gläubigern. Seit Beginn
seiner Tätigkeit hat das IPSASB – ein
unabhängiger Standardsetter, der von
der IFAC getragen wird – zum Ziel, eine
Sammlung von International Public Sec-
tor Accounting Standards (IPSAS) zu
entwickeln, welche dem Konzept der
Periodenabgrenzung (Accrual-Basis) fol-
gen. Diese IPSAS werden entweder direkt
von Einheiten des öffentlichen Sektors
angewendet oder aber als Grundlage
für die Entwicklung nationaler Standards
verwendet. Seit 1997 hat das IPSASB
insgesamt 31 Standards zur perioden-
gerechten Rechnungslegung entwickelt
und herausgegeben. Zu den Anwendern
gehören mittlerweile fast alle internatio-
nalen Regierungsorganisationen, unter
anderen die Europäische Union und die
Vereinten Nationen, aber auch rund ein
Viertel aller Nationalstaaten sowie eine
noch grössere Anzahl Einheiten auf den
unteren Staatsebenen.
Viele Regierungen arbeiten allerdings
nach wie vor nach dem Zahlungsprinzip
(Cash-Basis) und legen keine Rechen-
schaft ab hinsichtlich bedeutsamer Ver-
mögenswerte wie Infrastrukturbauten
oder hoher Verpflichtungen wie Alters-
renten der öffentlichen Hand. Das IP-
SASB ermutigt Einheiten des öffentlichen
Sektors, die Rechnungslegung nach dem
Konzept der Periodenabgrenzung aus-
zurichten. Dies trägt einerseits zur Opti-
mierung des finanziellen Managements
bei und reduziert zugleich die Gefahr
des Missmanagements staatlicher Ver-
mögenswerte. Zusätzlich schafft die pe-
riodengerechte Rechnungslegung einen
verständlicheren und klareren Überblick
über die finanzielle Gesundheit eines öf-
fentlichen Haushalts.
Die Konzepte, die zur Entwicklung der
IPSAS herangezogen werden, entspre-
chen weitgehend denjenigen der zu
Grunde liegenden International Financial
Reporting Standards (IFRS). Einige Stan-
dards wurden spezifisch für die öffentli-
che Hand entwickelt und beschäftigen
sich mit Sachverhalten, die in nur in öf-
fentlichen Haushalten vorkommen. Dazu
gehören beispielsweise die Rechnungsle-
gung für Erträge aus Transaktionen ohne
zurechenbare Gegenleistung (Steuern,
Transfers), die Darstellung von Budget-
informationen sowie die Darstellung von
finanzstatistischen Informationen des
Sektors Staat. Die Mehrzahl der Stan-
dards basieren jedoch auf den IFRS, mit
kleineren Anpassungen an die wirtschaft-
lichen Sachverhalte und Begrifflichkeiten
des öffentlichen Sektors. Die ersten 26
Standards liegen auch in einer deutschen
Übersetzung vor, für die fünf neuesten
Standards wird eine solche durch eine
grosse Prüfungsgesellschaft im Jahr 2011
erstellt und publiziert.
In den letzten Zeit hat sich nun das IASB
auf einen eng definierten Kreis von Nut-
zern, die Finanzinvestoren, fokussiert.
Investoren gehören zwar auch zu den
Nutzern der Finanzinformationen der öf-
fentlichen Hand, aber andere Zielgruppen
wie die Steuerzahler, Parlamente oder
Leistungsbezüger, sind zumindest gleich
wichtig. Es bedarf deshalb eines Rahmen-
konzepts, welches dieser grösseren Ziel-
gruppe Rechnung trägt.
Der Zweck des Public Sector Conceptu-al Framework Project besteht darin, den
Prozess der Entwicklung von Standards
für die Finanzberichterstattung im öffent-
lichen Sektor zu strukturieren und sicher-
zustellen, dass die Standards auf kohä-
renten Prinzipien basieren. Das Ziel ist es,
Konzepte, Definitionen und Prinzipien zu
entwickeln, welche die Grundsätze, das
Umfeld und die Rahmenbedingungen
von Regierungen und anderen Einheiten
des öffentlichen Sektors berücksichtigen
und folglich dazu dienen, die Entwicklung
von IPSASs zu lenken. Das Projekt wird
gemeinsam mit nationalen Standardset-
tern durchgeführt, um der Verschieden-
heit der sozialen und kulturellen Traditio-
nen gebührend Rechnung zu tragen. Die
Arbeiten der IASB wurden berücksichtigt,
sofern sie für den öffentlichen Sektor be-
reits zugänglich und anwendbar waren.
Die Entwicklung eines für den öffentli-
chen Sektor tauglichen Rahmenkonzepts
für die Aufstellung und Darstellung von
Abschlüssen hat für das IPSASB in den
Jahren 2010-2013 erste Priorität. Unser
sehr herausforderndes Ziel ist es, alle vier
Phasen des Rahmenkonzepts in der ers-
ten Hälfte 2013 abzuschliessen.
Projektphasen und Status
Das Public Sector Conceptual Framework Project gliedert sich in 4 Phasen. In jeder
Phase gibt es zwei Vernehmlassungen,
eine erste auf Grund eines Diskussions-
papiers und eine zweite auf Grund eines
Entwurfs des Rahmenkonzepts. Mit allen
4 Phasen wurde bereits begonnen, wobei
Phase 1 am weitesten vorangeschritten
ist.
Rahmenkonzept für die öffentliche Rechnungslegung nimmt Gestalt an
1·11 9&rechnungswesen
controlling
Rech
nu
ng
slegu
ng
Befriedigung des Informationsbedürfnis-
ses der Nutzer der Finanzberichterstat-
tungen.
Das Konsultationspapier behandelt ver-
schiedene Schlüsselfragen:
n Welche Vermögenswerte werden in
den Finanzabschlüssen des öffentli-
chen Sektors behandelt?
n Welche Verpflichtungen werden in
den Finanzabschlüssen des öffentli-
chen Sektors berücksichtigt?
n Welche Einnahmen und Ausgaben
werden in den Finanzabschlüssen des
öffentlichen Sektors berücksichtigt?
n Sind weitere Elemente in den Finanz-
abschlüssen des öffentlichen Sektors
zu behandeln?
n Welches sind die Erfassungskriterien
für Vermögenswerte und Verpflich-
tungen?
Phase 3:Gleichzeitig mit Phase 2 erschien auch ein
Konsultationspapier zur Bewertung.
Das Konsultationspapier nimmt sich der
Frage an, wie Bewertungsgrundlagen
klassifiziert werden können; abhängig
davon, ob sie:
n vergangene oder aktuelle Werte von
Vermögenswerten bzw. Verpflichtun-
gen berücksichtigen
n eine Erwerbs- oder Veräusserungsper-
spektive einnehmen
n eine markt- oder einheitsspezifische
Perspektive berücksichtigen.
Phase 1:Im Dezember 2010 erschien der Entwurf
der ersten Teile des künftigen Rahmen-
konzepts.
Der Vernehmlassungsentwurf behandelt:
n Zielsetzung und Nutzer allgemeiner
Abschlüsse des öffentlichen Sektors;
n die Bereiche der Finanzberichterstat-
tung;
n die Qualitätsmerkmale für Informatio-
nen als Bestandteile der General Pur-
pose Financial Reports;
n berichterstattende Einheiten für Ein-
zel- und Gruppenberichte.
Wie erwähnt, geht das IPSASB von einer
breiten Definition der Zielgruppe der Fi-
nanzberichterstattung aus. Das hat eine
Reihe von Konsequenzen, so zum Bei-
spiel die Notwendigkeit der Publikation
von Finanzinformationen, die über all-
gemeine Abschlüsse hinaus gehen. Ein
solches ergänzendes Berichtselement ist
beispielsweise die Berichterstattung über
die langfristige Nachhaltigkeit der öffent-
lichen Finanzen.
Phase 2:Im Dezember 2010 erschien auch das
Diskussionspapier «Elemente der Finanz-
berichterstattung».
Als Elemente werden die grundlegen-
den Bausteine des Finanzabschlusses,
wie zum Beispiel Vermögenswerte oder
Verpflichtungen definiert. Sie dienen der
Phase 4:Die Erstellung eines Konsultationspapiers
«Präsentation und Darstellung» ist im
Gange. Voraussichtlich wird der erste Ent-
wurf des Konsultationspapiers anlässlich
des Board-Meetings im März 2011 zur
Diskussion vorgelegt.
Die Vernehmlassungen zu den Phase 1 bis
3 laufen bis Mitte Juni 2011. Anschlies-
send wird das IPSASB die Rückmeldun-
gen auswerten. In jedem Falle folgt eine
weitere Vernehmlassung im Jahr 2012,
bevor das definitive Rahmenkonzept er-
lassen wird. Es ist davon auszugehen,
dass einzelne Standards in der Folge an-
gepasst werden. Grössere Auswirkungen
sind jedoch in Bereichen zu erwarten, die
bisher nicht geregelt sind, beispielsweise
hinsichtlich der Berichterstattung über die
Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen.
Damit schliesst sich der Kreis zur Tagesak-
tualität. Es ist zweifellos im Interesse aller,
dass wir über vollständige und zuverläs-
sige Informationen über die finanzielle
Leistung und den Zustand der öffentli-
chen Haushalte verfügen.
Eine gekürzte Fassung dieses Beitrages ist am 15. Januar 2011 erschienen als Edito-rial in der Zeitschrift «Die Wirtschaftsprü-fung» (WPg) Heft 2/2011, S. I. nnn
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Steuern
1·11 11&rechnungswesen
controlling
Uwe Mehrwald, dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, MWST-Experte FH, Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST externe Prüfung, Mitarbeit bei den neuen Publikationen, Dozent an verschiedenen Lehrgängen im Finanz- und Rechnungswesen
MWST-Corner News
Publikationen MWST-Infos (MI)
Ende Dezember 2010 waren alle 19 MI‘s
– mitsamt den infolge der Erhöhung der
Steuersätze per 1. Januar 2011 neu er-
schienenen MI 12 und 13 (Saldosteuer-
sätze und Pauschalsteuersätze) – durch
die ESTV publiziert.
Gemäss Informationen der ESTV wird
an einer neuen MI gearbeitet. Diese MI
setzt sich mit der zeitlichen Wirkung von
publizierten Praxisfestlegungen ausein-
ander, d.h. es wird geregelt, in welchem
Zeitpunkt die seit dem Inkrafttreten des
Mehrwertsteuergesetzes per 1.1.2010
(MWSTG) von der ESTV publizierten
Praxisfestlegungen (MWST-Infos, MWST-
Branchen-Infos sowie MWST-Praxis-Infos)
gemäss Art. 65 MWSTG gelten. Diese
neue MI ist zu begrüssen, denn dadurch
wird die nötige Klarheit und Rechtssicher-
heit geschaffen, und zwar sowohl für die
ESTV wie auch für die steuerpflichtigen
Personen.
Publikationen MWST-Branchen-Infos (MBI)
Im Moment sind von den 26 geplanten
MBI‘s deren 18 publiziert. Ausstehend
sind somit noch die folgenden MBI‘s:
n 09 Transportwesen
n 10 Transportunternehmungen des öf-
fentlichen und touristischen Verkehrs
n 11 Luftverkehr
n 14 Finanzbereich*
n 15 Vorsteuerpauschale für Banken
n 16 Versicherungswesen*
n 17 Liegenschaftsverwaltung / Vermie-
tung und Verkauf von Immobilien*
n 18 Rechtsanwälte und Notare*
*Entwurf auf der Internetseite der ESTV
aufgeschaltet, Stand per 2.3.2011
Jahresabschlussarbeiten und «Finalisierung»
Viele Unternehmen haben bereits ihre
Arbeiten für die Erstellung des Jahresab-
schlusses u.a. aufgrund der handelsrecht-
lichen Grundsätze und Bestimmungen in
Angriff genommen resp. die definitiven
Jahresabschlüsse liegen bereits vor. Zu
den Jahresendarbeiten gehört neu auch
die Abstimmung der eingereichten Ab-
rechnungen mit der Buchhaltung gemäss
Art. 72 MWSTG.
Was versteht die MWST eigentlich unter
«Abstimmung»?
Die Umsatzabstimmung wird in Art.
128 Abs. 1 Bst. d der Mehrwertsteuer-
verordnung (MWSTV) erwähnt. Art. 128
Abs. 2 MWSTV umschreibt, welchen An-
forderungen die Umsatzabstimmung ge-
nügen muss. Aus der Umsatzabstimmung
muss ersichtlich sein, wie die Deklaration
für die Steuerperiode (als Steuerperiode
gilt das Kalenderjahr, vgl. Art. 34 Abs. 2
MWSTG) unter Berücksichtigung der ver-
schiedenen Steuersätze beziehungsweise
der Saldo- oder Pauschalsteuersätze mit
dem Jahresabschluss in Übereinstimmung
gebracht wird.
Aus einer Vorsteuerabstimmung (vgl.
Art. 128 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 MWSTV)
muss ersichtlich sein, dass die Vorsteuern
gemäss Vorsteuerkonti (= gemäss Buch-
haltung) oder sonstigen Aufzeichnungen
mit den deklarierten Vorsteuern (= ge-
mäss Abrechnungen) abgestimmt wur-
den. Zur Vorsteuerabstimmung gehören
zudem die geltend gemachten Vorsteu-
ern im Zusammenhang mit der in den Zif-
fern 380/381 der Abrechnung deklarier-
ten Bezugsteuer sowie die detaillierten
Aufzeichnungen über die Berechnungen
der vorgenommenen Vorsteuerkorrek-
turen beziehungsweise -kürzungen (vgl.
Art. 126 Abs. 1 Bst. e und f MWSTV).
Wie eine Vorsteuerabstimmung konkret
auszusehen hat, wird in der MWSTV nicht
näher aufgezeigt.
In der MI 16 «Buchführung und Rech-
nungsstellung» befindet sich im Anhang
eine MWST-Checkliste für die Arbeiten,
die am Ende des Geschäftsjahres in Be-
zug auf die Umsatz- und Vorsteuerab-
stimmung vorgenommen werden müs-
sen. Zudem sind in der MI 16 noch zwei
Beispiele einer Umsatzabstimmung auf-
geführt.
Bei den Abschlussarbeiten sowie der
Erstellung der Abrechnungen sind die
Ausführungen in den Art. 126 und 127
MWSTV (d.h. für Abrechnende nach der
effektiven resp. nach der Saldo- oder Pau-
schalsteuersatz-Methode) zu beachten.
Wenn die steuerpflichtige Person im
Rahmen der Erstellung ihres Jahresab-
schlusses Mängel und/oder Differenzen
feststellt, so muss sie wie folgt vorgehen:
Unternehmen mit Geschäftsjahr = Kalenderjahr, also 1.1. – 31.12.2010
Die festgestellten Differenzen aufgrund
der gesetzlich zu erstellenden Umsatz-
und Vorsteuerabstimmung sind innerhalb
von 240 Tagen (d.h. 180 Tage für die
Erstellung der sog. Jahresabstimmung
gemäss Art. 72 Abs. 1 MWSTG und da-
nach noch 60 Tage für die Einreichung
und Zahlung bei einem Saldo zu Guns-
ten der ESTV) zu korrigieren. Für die
Korrektur der festgestellten Differenzen
ist ausschliesslich das am 21.1.2011 neu
aufgeschaltete Formular «Jahresabstim-
mung/Berichtigungsabrechnung» (Form.
Nr. 550 für die effektive Abrechnungs-
methode und 551 für die Saldo- / Pau-
schalsteuersatzmethode; vgl. dazu auch
Art. 129 MWSTV) zu verwenden. Die
beiden Formulare können von der Inter-
netseite der ESTV heruntergeladen und
am Bildschirm elektronisch (ohne auto-
matische Rechenoperationen) ausgefüllt
werden. Es sind nur die Differenzen zu
den bereits eingereichten Abrechnungen
zu deklarieren. Eine Abspeicherung des
jeweiligen Formulars mit den Differen-
zen ist jedoch nicht möglich. Die beiden
Steuern
12 1·11&rechnungswesen
controlling
Formulare zur Jahresabstimmung haben
den gleichen Aufbau wie die ordentli-
chen Abrechnungsformulare. Sie können
nur einmal eingereicht werden. Ist nach
Ablauf von 240 Tagen, d.h. bei Unterneh-
men mit Geschäftsjahr = Kalenderjahr
am 30.8.2011, keine Jahresabstimmung
eingegangen, geht die ESTV davon aus,
dass die von der steuerpflichtigen Person
eingereichten Abrechnungen vollständig
und korrekt sind und somit die Steuerpe-
riode 2010 finalisiert ist.
Unternehmen mit Geschäftsjahr ≠ Kalenderjahr, beispielsweise 1.6.2009 – 31.5.2010
Die Bestimmungen und Ausführungen
zur Finalisierung (u.a. Art. 72 MWSTG)
finden für ein Geschäftsjahr beginnend
2009 und endend 2010 keine Anwen-
dung, d.h. die Jahresabstimmung für das
Geschäftsjahr 2009/10 kann durch die
steuerpflichtige Person nicht eingereicht
werden. Werden Mängel und/oder Dif-
ferenzen im Geschäftsjahr 2009/10 fest-
gestellt, so ist im genannten Beispiel wie
folgt vorzugehen:
Für den Zeitraum vom 1.6. – 31.12.2009
und vom 1.1. – 31.5.2010 ist eine Korrek-
tur mit der jeweiligen separaten Korrek-
turabrechnung (Form. Nr. 535 oder 536)
vorzunehmen.
Demgegenüber ist ab dem Geschäftsjahr
2010/11 (z.B. 1.6.2010 – 31.5.2011) eine
Finalisierung gemäss Art. 72 MWSTG vor-
zunehmen. Die Finalisierung ist in diesem
Beispiel bis zum 30.11.2011 zu erstellen
und bis zum 30.1.2012 bei der ESTV ein-
zureichen.
Wichtig: Die Jahresabstimmung/Berichti-
gungsabrechnung ist kein Ersatz für die
Monats-, Quartals- oder Semesterabrech-
nungen, d.h. die Steuer muss weiterhin
periodengerecht deklariert und entrichtet
werden.
Fazit zur Finalisierung
Die Umsatz- und Vorsteuerabstimmung
ist neu gesetzlich vorgeschrieben und
gibt der steuerpflichtigen Person eine ge-
wisse Sicherheit, ihre Umsätze und Vor-
steuern korrekt deklariert und allfällige
Differenzen bereinigt zu haben. Dadurch
besteht ein geringeres Risiko einer Nach-
belastung (samt Verzugszinsen) bei einer
MWST-Kontrolle.
In einer der nächsten Ausgaben von
«r&c» wird die «Finalisierung» noch an-
hand von Praxis-Beispielen näher betrach-
tet. nnn
Die Spital Thurgau AG umfasst die beiden Kantonsspitäler Frauenfeld und Münsterlingen, die Psychiatrischen Dienste Thurgau und die Klinik St. Katharinental. Zur Verstärkung unseres Controlling-Teams suchen wir nach Vereinbarung eine/einen
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Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Isabel Guerrero, Leiterin Controlling STGAG, Telefon 052 723 77 54, E-Mail isabel.guerrero@stgag.ch
Ihre Bewerbung senden Sie bitte an das Kantonsspital Frauenfeld, Frau Carola Moor, Personaldienst, Postfach, 8501 Frauenfeld oder per Email an carola.moor@stgag.ch
Steuern
1·11 13&rechnungswesen
controlling
Armin Suppiger ist Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, MWST-Experte FH und Inhaber des MWST-Beratungsunternehmens VATAR AG in Luzern.
Neu per 1.1.2011: das Kapitaleinlageprinzip gemäss Unternehmenssteuerreform II
Per 1. Januar 2011 wurde das Ka-pitaleinlageprinzip eingeführt. Die Ausschüttungen von Kapitaleinlagen sind ab diesem Zeitpunkt von der Ein-kommens- und Verrechnungssteuer befreit. Falls Kapitaleinlagen ab dem 31. Dezember 1996 geleistet wur-den, sind sie als solche auszuweisen. Wichtig: Zur Steuerbefreiung einer zukünftigen Auszahlung muss bereits jetzt gehandelt werden.
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen
Im Rahmen des Unternehmenssteuerre-
formgesetzes II wurde die Rückzahlung
von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüs-
sen von Inhabern der Beteiligungsrechte
neu geregelt. Durch das Kapitaleinla-
geprinzip werden Kapitaleinlagen der
Inhaber dem Grund- und Stammkapital
gleichgesetzt. Diese Gleichstellung be-
wirkt, dass die Rückzahlung von Einlagen
welche nach dem 31. Dezember 1996
geleistet wurden von der Einkommens-
und Verrechnungssteuer befreit werden.
Die Definition solcher Einlagen in der
Vergangenheit kann einmalig erfolgen. In
späteren Jahren ist keine Korrektur bzw.
Nachmeldung der privilegierten Reserven
erlaubt.
Handlungsbedarf bei Aktiengesell-schaften und Genossenschaften
Bereits im laufenden Jahr 2011 sind Ak-
tiengesellschaften und Genossenschaften
gefordert, jene Einlagen, welche nach
dem 31. Dezember 1996 erfolgten, als
solche zu qualifizieren. Damit eine spä-
tere steuerfreie Rückzahlung erfolgen
kann, müssen die Einlagen auf einem
gesonderten Konto und spätestens in der
Schlussbilanz des Geschäftsjahres aus-
gewiesen werden, das im Kalenderjahr
2011 endet. Erfolgt kein separater Aus-
weis in den Reserven, werden zukünftige
Ausschüttungen so behandelt wie die üb-
rigen Reserven.
Umfangreiche Detailbestimmungen
Im Kreisschreiben Nr. 29 vom 9. Dezem-
ber 2010 werden die Details behandelt.
So können offene Kapitaleinlagen der
Beteiligungsinhaber steuerneutral den
Reserven aus Kapitaleinlagen gutge-
schrieben werden und sind damit dem
Grund- oder Stammkapital gleichgestellt.
Werden Verluste den Reserven aus Kapi-
taleinlagen belastet, vermindern sich die-
se damit definitiv.
Die laufenden und thesaurierten Gewin-
ne wie auch verdeckte Kapitaleinlagen
und offene Kapitaleinlagen, welche nicht
direkt von den Beteiligungsinhabern
stammen, gelten steuerlich als übrige Re-
serven.
Ausführliche Informationen sind im Kreis-
schreiben im Weiteren zu verschiedenen
Spezialfällen betreffend der Handhabung
der Kapitaleinlagereserven festgehalten,
wie
n Gratisaktien und Gratisnennwerterhö-
hung
n Direkte Teilliquidation
n Rückkauf eigener Beteiligungsrechte
n Indirekte Teilliquidation
n Transponierung.
Unter Kapitel 5 sind detaillierte Um-
schreibungen betreffend der Direkten
Bundessteuer (Einkommenssteuer) und
Verrechnungssteuer bei folgenden Um-
strukturierungstatbeständen enthalten:
n Übertragung eines Betriebes oder
Teilbetriebes einer Personenunterneh-
mung auf eine juristische Person
n Zusammenschluss (Fusion)
n Umwandlung
n Spaltung
n Ausgliederung
n Übertragung zwischen inländischen
Konzerngesellschaften
Im Weiteren gibt das Kreisschreiben Aus-
kunft über die Bedingungen für den Aus-
weis der Kapitaleinlagereserven im Jah-
resabschluss und die Meldepflichten bei
deren Veränderung.
Fazit
Für zahlreiche Unternehmen bedeutet die
Festlegung der steuerlich privilegierten
Reserven aus einer Kapitaleinlage eine
einmalige Chance für allfällige zukünftige
steuerbefreite Auszahlungen. Die kurze
Frist für die Bestimmung und der geson-
derte Ausweis der Kapitaleinlagereserven
müssen wahrgenommen werden!
Chancenpacker?
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1·11 15&rechnungswesen
controlling
Persön
lichsätzlich erschwerte, mich durchzusetzen.
Ich blieb insgesamt vier Jahre lang und
konnte viele Erfahrungen sammeln.
Dann wechselte ich zur BDO AG, damals
noch Visura-Treuhandgesellschaft. Da
war ich zuerst in Luzern tätig und konnte
dann nach Stans wechseln. Das war eine
Branche, die mir gut gefiel, weil die Be-
ratung im Vordergrund steht. Man hat
stets Kontakt mit Geschäftsleitungen und
KMU-Betrieben. Man kann tatsächlich als
guter Berater etwas bieten. Es ist zudem
eine krisenresistente Branche. Man ist auf
diese Branche angewiesen sowohl in gu-
ten als auch in schlechten Zeiten. Da bin
ich nun seit 30 Jahren. Ich behielt immer
ein kleines Pensum, auch als Regierungs-
rat. Im Kanton Nidwalden ist dies ein
Hauptamt mit einem 80 Prozent Pensum.
Politik ist einfach unberechenbar. Es muss
nur etwas Dummes passieren oder ein
Chefangestellter verhält sich nicht kor-
rekt, da muss man den Kopf hinhalten
und ist weg. Doch ich hatte Glück.
Wie sieht Ihre Freizeit aus?Ich bike gerne. Ich wandere und fahre im
Winter Ski. Früher ging ich viel auf Ski-
touren. Jetzt habe ich drei Grosskinder,
mit denen ich mich viel beschäftige. Für
sie habe ich fast mehr Zeit, als für die
eigenen Kinder früher. Dies ist ein guter
Ausgleich.
Jetzt bin ich als Ständerat in der Legisla-
tive. Man ist eines von vielen Mitgliedern
und nicht mehr so stark gefordert wie in
der Exekutive. Dies ist auch ein wesentli-
cher Unterschied.
Kam Ihre Liebe und Ausprägung zum Rechnungswesen relativ früh? Schon während der Ausbildung?Die kam schnell und ich hatte das Glück,
dass ich in jenem Betrieb, der Möbel
und Schlafzimmer produzierte, alles ma-
chen konnte. Ich erstellte Kalkulationen.
Da sah ich auch, wie das Ganze vor sich
geht. Die Kalkulationen haben mir sehr
gut gefallen, da diese ja eigentlich die
Basis sind für den Erfolg oder Misser-
folg eines Unternehmens. Wenn jemand
falsch kalkuliert, dann muss er sich nicht
fragen, wenn danach schlechte Ergebnis-
se folgen.
«Wir sollten uns bewusst sein, dass es uns gut geht in der Schweiz.»
In unserer Rubrik «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Ständerat Paul Nie-derberger vor. Das Interview führte Herbert Mattle, Präsident veb.ch.
Herr Ständerat Niederberger, wie war Ihr beruflicher Werdegang, wie wur-den Sie diplomierter Experte in Rech-nungslegung und Controlling? Die Berufswahl fiel mir etwas schwer.
Schreiner war für mich noch ein Thema.
Ich arbeitete als Schnupperlehrling in ei-
ner Möbelfabrik, aber ich merkte schnell,
dass ich nicht geeignet war. Danach durf-
te ich zum Glück bei derselben Fabrik
eine kaufmännische Lehre absolvieren.
Ich konnte in alles hineinsehen, und dies
gefiel mir sehr gut.
Eine Lehre als Ständerat gibt es ja nicht? (lacht) Nein, das gibt es nicht. Nach der
kaufmännischen Lehre absolvierte ich
noch Militärdienst bis zum Grad des Fou-
riers. Anschliessend begann ich mit der
berufsbegleitenden Weiterbildung für di-
plomierte Buchhalter bei der AKAD. Da-
mals arbeitete ich bei Landis & Gyr in Zug,
in der Abteilung Rechnungswesen. Herr
A.C. Brunner war Konzernchef. Diese Fir-
ma hatte seinerzeit eine sehr neuzeitliche
Firmenkultur. Es gab für alle Angestellten
eine Gewinnbeteiligung. Die Bilanz und
Erfolgsrechnung wurde offengelegt. Das
war damals sensationell. Das gab es nur
bei wenigen Firmen.
Dann wechselte ich mit 28 Jahren zur
Giesserei Emmenbrücke. Dort kam ich ins
innerbetriebliche Rechnungswesen, wel-
ches ich nur in der Theorie – noch von der
Berufsausbildung her – kannte. Das gefiel
mir sehr gut. Zuerst lernte ich den ganzen
Betriebsablauf während eines Monats
kennen. Später bekam ich dann aufgrund
personeller Wechsel die Chance, in die
Geschäftsleitung aufzusteigen. Ich hatte
das Rechnungswesen, also Finanzen und
Einkäufe, unter mir. Das war eine schwie-
rige Situation, da in der Geschäftsleitung
nur Ingenieure sassen und ich alleine von
der betriebswirtschaftlichen Seite her-
kam. Ich war viel jünger als die übrigen
Geschäftsleitungsmitglieder, was es zu-
Würden Sie die Ausbildung zum dip-lomierten Experten wieder machen? Was hat sie Ihnen gebracht?Ja, die würde ich wieder machen. Im
Treuhandbereich ist es ein Vorteil, wenn
man einen Titel hat. Dadurch konnte ich
als Mandatsleiter einsteigen und wurde
Vizedirektor. Ich hätte auch die Leitung
von Stans übernehmen können, was ich
aber ablehnte, da ich bereits in der Po-
litik tätig war. Für mich war immer klar,
auch schon während der Lehre, dass eine
Weiterbildung ein absolutes Muss ist. Als
kaufmännischer Angestellter bleibt man
sonst auf der unteren Etage sitzen.
Wäre auch ein Universitätsstudium für Sie in Frage gekommen? Oder hat gerade die Nähe zum Gewerbe viel mehr gebracht?Im Studium wäre ich wohl überfordert
gewesen, und es hätte mir nicht gefallen.
Auch war der Weg über den diplomierten
Buchhalter eher praxisbezogen, wobei ich
schon sagen muss, dass es auch dort viel
Theorie gab. Aber dies ist natürlich eine
notwendige Basis für den Praxiseinstieg.
Ist das, was man in der Ausbildung zum diplomierten Buchhalter lernt, auch anwendbar in der Verwaltung? Gibt es da grosse Unterschiede zur Pri-vatwirtschaft?Nein, grosse Unterschiede gibt es nicht.
Man muss einfach die Prozesse kennen,
die überall grundsätzlich gleich ablaufen.
Der Inhalt ist jedoch unterschiedlich. Als
Finanzdirektor in der Verwaltung legte ich
ein Schwergewicht darauf, an verschiede-
nen Orten ein Controlling einzuführen.
Ständerat Paul Niederberger (CVP, NW)
16 1·11&rechnungswesen
controlling
Persön
lich
In der öffentlichen Verwaltung haben
wir das zum Teil noch viel zu wenig ge-
macht. Wenn ich das mit der Bundesstu-
fe vergleiche, ist man sehr weit, aber die-
ser Ausbau kam auch erst in den letzten
Jahren. Das bringt tatsächlich etwas und
ist jetzt auch Voraussetzung für die neue
Ausrichtung im ganzen Management:
Wirkungsorientierte Verwaltungsfüh-
rung. Man spricht zwar weniger davon,
aber es war eine Zeit lang in aller Munde
und auch der Bund hat das seither ein-
geführt. Es ist heute selbstverständlich.
Im Kanton Nidwalden ist mir dies nicht
gelungen. Es scheiterte am Widerstand
des Parlaments. Ich merkte schon, wo-
rum es ging: Das Parlament wollte in
verschiedensten Bereichen bis ins Detail
das letzte Wort haben. Gerade heraus
gesagt: Sie wollten lieber bei den rund
2 000 Budgetpositionen bleiben, die wir
hatten - und den Betrag der einzelnen
Positionen selber festlegen. Der Kultur-
wandel kam zu früh. Die Zeit war noch
nicht reif.
Wie ist die Finanzdirektion im Kanton Nidwalden aufgebaut? Welche Abtei-lungen und Gruppen gibt es?Der Aufbau ist vergleichbar mit einem
grossen Kanton. Angefangen bei der Fi-
nanzverwaltung, dem Personalamt bis
zum Steueramt. Als ich anfing, gab es
noch die Informatik. Die hat man aber
ausgelagert und mit jener vom Kanton
Obwalden als öffentlich-rechtliche An-
stalt zusammengelegt. Dann ist da noch
die administrativ angegliederte Finanz-
kontrolle. Zum Teil ist diese auch bei den
Staatskanzleien, aber in Nidwalden be-
währte sich das. Das ist eigentlich genau
gleich wie bei grossen Kantonen - nur
kleiner.
Wie viele Mitarbeiter sind beim Fi-nanzdepartement in Nidwalden tä-tig?In der Finanzdirektion ca. 70 Personen.
Der grösste Teil gehört zur Steuerverwal-
tung. Obwohl wir eben noch dezentral
organisiert sind, das heisst, dass jede Ge-
meinde selber veranlagt.
Wieso braucht es so viele Angestellte in der Steuerverwaltung im Kanton Nidwalden, wenn man ja so wenig Steuern bei Ihnen bezahlt?Wenn man dies ins Verhältnis setzen wür-
de zur Einwohnerzahl, hätten wir wahr-
scheinlich eine gute Quote, bezogen auf
die Steuereinnahmen hingegen weniger.
Wie sah bei Ihnen ein Durchschnitts-tag als Finanzdirektor aus? Das wichtigste ist die Führung. An allen
Orten, ob in der Politik oder im Gewerbe
ist die Führung das A und O. Damit ver-
bunden sind die Planung und dann auch
klare Zielsetzungen und klare Aufträge
ans Personal. Bei der Finanzdirektion mit
ihrer Querschnittsfunktion ist es wichtig,
dass man alle Akten und alles Finanzre-
levante kennt, damit man mitreden und
Berichte machen und auch von Anfang
an Einfluss nehmen kann. Ein Beispiel ist
das riesige Steuergefälle zwischen Hergis-
wil und Emmetten. Dort mussten wir eine
Balance finden. Das sind anspruchsvolle
und sehr interessante Projekte.
Ist der Finanzdirektor auch eine Art Integrationsfigur für die Regierungs-ratskollegen?Der Finanzdirektor ist oft Ansprechper-
son, und das Wort des Finanzdirektors hat
schon Gewicht. Man hat zum Teil auch
unangenehme Funktionen. Da gab es
zum Beispiel das Projekt «Sparmassnah-
men». Wir sahen, dass wir im Bereich der
Finanzplanung in rote Zahlen kommen
würden. Dann ging es darum, eine Ver-
zichtsplanung zu erstellen, die Aufgaben
zu hinterfragen, auch zwischen dem Kan-
ton und den Gemeinden. Da wollte ich,
dass man das Steuerwesen zentralisiert.
Diese Diskussion wurde sehr emotional
geführt. Wir hatten null Chancen, da ge-
wisse Ängste vorhanden waren. Natürlich
hatte dies eine Auswirkung auf die Ge-
meindeverwaltung selbst, da wir zum Teil
auch sehr kleine Gemeinden haben. Die
Gemeinde Emmetten zum Beispiel hat
1200 Einwohner. Diese hätten sich an-
ders organisieren müssen.
Wie weit im Voraus oder wie langfris-tig plant der Kanton?Wir haben ein Budget und dann haben
wir die rollende Planung, also das Budget
plus zwei Jahre. Das ist so aufgrund der
Schulden- oder Ausgabenbremse. Dort
werden die Planzahlen mit einbezogen.
Ein sehr gutes Instrument, das gewisse
Abweichungen vom Steuerertrag zulässt.
Wenn dies aber nicht erreicht wird, gibt
es zwei Massnahmen: Die erste Möglich-
keit ist, dass man bei den Ausgaben oder
Leistungen reduziert. Die zweite Möglich-
keit ist, dass man bei den Einnahmen kor-
rigiert, folglich also die Steuern erhöht.
Da ist es ein wichtiger Punkt, dass man
alle im Boot hat, vor allem auch das Par-
lament. Bei gewissen Themen beschliesst
das Parlament kurzerhand die Ausgaben
und wenn man aufzeigt, welches die Zu-
satzkosten sind, kümmern sie sich keines-
wegs darum. Mit diesen Möglichkeiten
haben wir ein «griffiges» Instrument und
somit in den letzten Jahren keine roten
Zahlen mehr.
Zurück zur Politik: Wie wird man Ständerat?Erstens: Man muss es wollen. Zweitens
muss der Zufall mitspielen, und drittens
braucht man die Akzeptanz und das Ver-
trauen der Bevölkerung. Man muss auch
gewisse Voraussetzungen mitbringen. Bei
mir spielte der Zufall auch mit, da mei-
ne Vorgängerin, Frau Slongo, zurücktre-
ten wollte. Ich war zu diesem Zeitpunkt
schon zwölf Jahre im Regierungsrat tätig.
Ich sagte immer, eine Amtsdauer von
zwölf Jahren sei optimal. Dann öffne-
te sich dieses Türchen. Ich sagte sofort
zu, da es mich interessierte. So klappte
es eben, mit Zufall und Glück. Ich hatte
auch den Vorteil, dass man sich in einem
kleinen Kanton kennt. Man kannte mich
als Regierungsrat und ich hatte stets ein
grosses Vertrauen seitens der Bevölke-
rung. Als Folge gab es keine Mitbewer-
ber.
In letzter Zeit gibt es Entwicklungen, die zeigen, dass in gewissen Kanto-nen die Ständeräte nicht mehr wirk-lich Vertreter der einzelnen Stände sind. Was sagen Sie zu dieser Kritik?Wir müssen im Ständerat aufpassen, dass
wir den Weg der bisherigen Kultur nicht
verlassen. Das macht das Zweikammern-
system aus, dass der Ständerat nicht Ver-
treter einer einzelnen Partei ist, sondern
die Interessen des eigenen Kantons wahrt
und vertritt. Wir müssen aufpassen, dass
der Kanton und die Gemeinden nicht rei-
ne Vollzugsstellen werden. Nehmen wir
als Beispiel die Steuern: Das Steuerhar-
monisierungsgesetz macht formelle Vor-
gaben. Da liegt der Spielraum nur noch in
der Tarifhoheit. Wir müssen wirklich auf-
passen, dass die Ständeräte die Interessen
der Kantone wahren, ohne Instruktionen
entgegenzunehmen.
Für welche persönlichen Werte steht der Ständerat Paul Niederberger in der Politik ein?Wichtig sind mir eine gute Umgangs-
kultur und der Zusammenhalt in der
Schweiz. Dann ist für mich der Föde-
ralismus ein wichtiger Wert. Das ist ein
System, welches sich seit Jahrzehnten
1·11 17&rechnungswesen
controlling
Persön
lich
notwendig. Gleichzeitig dürfen wir nicht
vergessen, dass es nicht nur den Steuer-
wettbewerb gibt, sondern auch andere
Politikbereiche, etwa eine gute Infra-
struktur und Anschluss an den Verkehr.
Das heisst, die Autobahn war und ist ein
schwerer Einschnitt für den Kanton Nid-
walden. Sie bringt Emissionen, an denen
wir heute noch arbeiten, aber es machte
uns bekannter, brachte Arbeitsplätze und
Unternehmen.
Hat der Kanton ein finanzielles Klum-penrisiko oder sind die Einnahmen schön verteilt?90% der Einnahmen sind von den natür-
lichen Personen und 10% von juristischen
Personen. So gesehen kann man also
nicht von einem Klumpenrisiko sprechen.
Wenn man aber die Firmen anschaut,
dann haben wir die Pilatus Flugzeugwer-
ke, die für uns mit ihren 1200 Arbeits-
plätzen sehr wichtig sind. Wenn man dies
etwa mit der Einwohnergrösse des Kan-
ton Zürichs vergleicht, dann wäre das in
Zürich ein Betrieb mit 40‘000 Beschäftig-
ten. Man muss also stets die Relationen
betrachten.
Was geschieht mit der Pauschalbe-steuerung in Zukunft?Die muss überleben und bleiben. Dafür
setze ich mich persönlich ein. Teilweise
hat man einfach falsche Vorstellungen
von dieser Pauschalbesteuerung, wenn
man nur aus einem Gefühl heraus sagt,
dass sie nicht gerecht ist.
Warum machte man diese Pauschal-
oder, eigentlich richtiger, Aufwandsbe-
stimmung? Weil es Menschen gibt, die
sich auf der ganzen Welt bewegen und
nirgends richtig zu Hause sind. Sie zahlen
an ganz verschiedenen Orten Steuern. Es
ist ein Hilfsmittel, damit man diese ganze
Sache viel einfacher handhaben kann, da
alles andere viel komplizierter wäre. Dann
wird auch immer der Vergleich gemacht,
wie die Pauschalbesteuerung zum effek-
tiven Einkommen aussieht. Es wird immer
ausgeblendet, dass die meisten auch im
Ausland Steuern bezahlen. Dann sollte
man nicht vergessen, dass diese Perso-
nen sehr viel im Bereich des Sponsorings
leisten und für Projekte zum Teil anonym
namhafte Beiträge spenden. Auch da
muss man sich fragen, was die Folgen
einer Abschaffung der Pauschalbesteu-
erung wären. Einige würden hierbleiben
und ihr Einkommen normal versteuern.
Dann gäbe es plötzlich einen AHA-Effekt,
da diese Leute am Schluss weniger Steu-
ern bezahlen müssten als bisher und eini-
ge ins Ausland abwandern würden. Die
Schweiz ist ja nicht das einzige Land, das
dieses System hat. Für mich ist dies auch
ein wichtiger Punkt für die Bergregionen.
In Nidwalden hat es ca. neunzig Pauschal-
besteuerte und auch im Wallis, in Waadt
und in Graubünden hat es viele Pauschal-
besteuerte.
Ein schwieriges Thema ist auch die Mehrwertsteuer, die unterschiedli-chen Ansätze sind gar nicht KMU-freundlich!?Meiner Meinung nach sollte man sich fra-
gen, wie wir die Mehrwertsteuer ausge-
stalten würden, wenn wir nochmals von
vorne beginnen könnten. Persönlich war
ich immer für einen Einheitssatz und ich
finde es schlecht, wenn man mit Ausnah-
bewährt hat. Auch eine hohe Wertschöp-
fung in der Schweiz ist für mich zentral
und für den Wirtschaftsstandort Schweiz
enorm wichtig. Das heisst für die Men-
schen, die hier wohnen, dass sie Arbeit
und eine Existenz haben. Dazu kommt
Sicherheit in allen Belangen. Also selbst-
verständlich die militärische Sicherheit,
aber auch die Sicherheit im freien Um-
gang und im freien Verkehr, so dass wir
uns wohlfühlen und dass wir den hohen
Level bezüglich Wohlstand behalten kön-
nen. Ein Wert ist auch, dass wir in inter-
nationalen Auslandsbeziehungen weit
vorausdenken und die Eigenständigkeit
wahren können. Dies ist eine grosse Her-
ausforderung in einer globalisierten Welt.
Hier merken wir, dass wir vor einer riesi-
gen Aufgabe stehen.
Gibt es nicht einen zunehmenden «Röstigraben» oder «Gotthardgra-ben» in der Schweiz?Nein. Wichtig ist einfach, eine Schweiz
zu haben mit dem Ziel, gute Lösungen zu
finden.
Im Parteiprogramm CVP steht: « Mass-volle Steuern, attraktives Steuerkli-ma». Was heisst das? Wann sind die Steuern massvoll?Man muss immer die Leistungen betrach-
ten. Die Leistungen für die Bevölkerung
in einem Kanton wie Nidwalden müssen
vergleichbar mit den Leistungen in ande-
ren Kantonen sein. Auch muss man diese
Leistungen mit ausgeglichener Rechnung
finanzieren können. Daher ist auch eine
gesunde Steuerpolitik sehr sinnvoll, in der
schlussendlich der Mitbürger und die Mit-
bürgerin bestimmen, was in Bezug auf
die Leistungen und die Steuerhöhe Sache
ist. Damit es einen Ausgleich gibt, haben
wir einen nationalen und kantonalen Fi-
nanzausgleich.
Den kleinen Kantonen wird oft von den grossen Agglomerationen vorge-worfen, dass sie parasitär seien. Was sagt der kleine Kanton Nidwalden dazu?Gerade im Kulturbereich haben wir auch
einen Schritt nach vorne gemacht, in-
dem wir Kulturbeiträge leisten. Dies hat
mit dem Neuen Finanzausgleich (NFA)
zu tun, in welchem die verschiedenen
Finanzbeitragsbereiche vorgeschrieben
sind. Auch der Kanton Nidwalden leistet
jetzt einen Kulturbeitrag an Luzern und
auch an den Kanton Zürich. Dass man in
allen Bereichen ausgleicht, ist aber nicht
18 1·11&rechnungswesen
controlling
Persön
lich
men zu arbeiten beginnt. Wenn man an
einem Ort anfängt, dann kommen immer
weitere Sonderregelungen hinzu. Aber
die Schwierigkeit liegt darin, dass wir
im aktuellen System gefangen sind und
nicht loskommen, weil starke Lobbying-
Vertreter um Ihre Vorteile kämpfen. Und
wenn man sagt, dass für die Grundnah-
rungsmittel auch der normale Satz gelten
sollte, dann heisst es wieder, man belaste
die unteren Einkommen oder den Mittel-
stand! Ich bin jedoch nicht so überzeugt,
dass diese Rechnung stimmt.
Aber die gesamte Mehrwertsteuer zu
ändern ist schwierig. Es gibt zu viele,
welche an diesen «Gärtchen» festhal-
ten. Ich hatte stets eine pessimistische
Einstellung, wenn ich den Zeitplan von
Bundesrat Merz sah. Die Einführung des
ersten Teils der Mehrwertsteuer ging rela-
tiv «schlank» durch, aber der zweite Teil
ist eine Knacknuss.
Hat es nicht auch damit zu tun, dass das Parlament zwar ein gutes Gesetz beschliesst, aber die Verwaltung wie-der alles auf den Kopf stellen kann? Das ist zum Teil so. Es ist an vielen Orten
ein Problem. Darauf muss man vor allem
auch bei den Verordnungen achten. Es
ist so, dass der Bundesrat für die Verord-
nungen zuständig ist, aber die zuständi-
gen Kommissionen haben Einsicht in die
Verordnungen. Hier müssen wir bei den
wichtigen Vorlagen bewusst schauen,
dass man nicht mit Verordnungen das
Gesetz umgehen kann oder versucht, es
zu verschärfen.
sem Zusammenhang auch das Gespräch
wichtig und die Offenlegung gegenüber
Kreditgebern, zum Beispiel gegenüber
der Hausbank. Banken können zum Teil
mehr Druck ausüben als Treuhänder, was
sie auch machen.
Welches ist Ihre Hauptbotschaft als Ständerat?Meine Botschaft als Politiker ist, dass wir
uns auf diejenigen Punkte konzentrieren
sollten, die unsere Bevölkerung beschäf-
tigen. Noch einmal: der Wirtschafts-
standort Schweiz, die Wertschöpfung,
die Arbeitsplätze, die Sicherheit und
die Sozialversicherungen. Die ganzen
Sozialleistungen sind ein Fass ohne Bo-
den, die uns in nächster Zeit stark be-
schäftigen werden. Darauf sollten wir
wirklich hinarbeiten und nicht auf alles
rundherum. Bei all den parlamentarische
Initiativen und Motionen frage ich mich
manchmal, ob das alles wirklich dem
Wohl der Bevölkerung und der Schweiz
dient. Viele Vorstösse leisten keinen Bei-
trag. Man muss sich auf das Wesentliche
konzentrieren. Aber man braucht Zeit,
um grundlegend analysieren, diskutieren
und Wissenschaft und Praxis miteinbe-
ziehen zu können. Das gibt in der Regel
gute Ergebnisse. Schlussendlich muss die
Lösung auch immer mehrheitsfähig sein.
Es bringt nichts, wenn wir Vorlagen brin-
gen, die dann vom Souverän abgelehnt
werden. So kommen wir keinen Schritt
vorwärts.
Paul Niederberger, herzlichen Dank für dieses interessante Gespräch. nnn
Wo steht das Rechnungslegungsge-setz aktuell? Momentan liegt es wieder beim Natio-
nalrat. Es geht darum, dass wir das Rech-
nungslegungsgesetz und das Aktienrecht,
vor allem wenn es um die Schwellenwer-
te geht, vereinheitlichen. Aber ich kann
nicht sagen, in welche Richtung es gehen
könnte. Vielleicht wird man die Schwel-
lenwerte erhöhen. Das würde aber die
Revisionsgesellschaften treffen. Insge-
samt haben wir bereits einen starken
Bürokratismus in diesem Bereich. Wenn
man früher etwas über das Aktienrecht
wissen wollte, konnte man im Obligati-
onenrecht nachschauen. Jetzt muss man
das Obligationenrecht, das Sachenrecht,
das Börsengesetz, das Fusionsgesetz und
die Rechnungslegung konsultieren. Mir
gefällt diese Entwicklung nicht.
Eine Frage als Treuhänder: Es ist frag-lich, ob es von Vorteil ist, dass Politi-ker Revisionsstellen abschaffen. Es gibt zunehmend Konkurse. Hilft man wirklichen den KMU, wenn man ih-nen freien Lauf lässt?Aus meiner Sicht muss man unterschei-
den zwischen einer Publikumsgesellschaft
oder einem KMU, wo der Inhaber oft Al-
leinbesitzer ist. Falls er Alleinbesitzer ist,
kann die Aufsicht weniger streng geführt
werden, da es andere Mittel gibt, um
zum Ziel zu kommen. In diesem Punkt
spreche ich jetzt nicht im Interesse ei-
ner Revisionsgesellschaft, aber es geht
auch um eine gute Beratung, ohne dass
man stets einen derartigen Formalismus
betreiben muss. Ausserdem ist in die-
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1·11 19&rechnungswesen
controlling
Person
alwesen
War for Talent: Wie die Personalberatung die Suche nach optimalen Profilen unterstützt.
Das Thema «War for Talent» ist aktu-ell ein oft genannter Begriff. An Ab-solventenmessen sieht man dies dar-an, dass viele Firmen versuchen, sich in einem möglichst positiven Licht zu präsentieren, um sich als attraktiver Arbeitgeber darzustellen. Beste Kar-ten im Wettbewerb um herausragen-de haben dabei jene, welche einem potentiellen Kandidaten bereits vor seiner ganz konkreten Suche nach einer neuen Herausforderung ein Be-griff sind. In diesem Punkt kann eine professionelle Personalberatung den Rekrutierungsprozess unterstützen.
Bei Beratungsunternehmungen mit ei-
ner Datenbank können innert kürzester
Zeit «latent» suchende Personen ange-
sprochen werden, die auf dem aktuellen
«Markt» noch gar nicht verfügbar sind.
Weiter kann eine Personalberatung zu-
sätzliche Entlastung in zahlreichen weite-
ren Belangen bieten:
Aufwand reduzieren
Grundsätzlich gilt in Zeiten gestiegener
Nachfrage nach Fach- und Führungskräf-
ten: Je höher das Profil des gesuchten
Kandidaten, desto grösser der Rekrutie-
rungsaufwand. Der Anstieg der zeitlichen
und personellen Ressourcen in den HR-
Abteilungen ist immens.
In dieser Situation können Personalbera-
tungen Unternehmen entlasten und ih-
nen helfen, Kosten zu sparen. Sie können
nahezu alle Arbeiten bei der Besetzung
einer Position übernehmen: die Formu-
lierung der Zeitungsanzeige, die Bewer-
berauswahl sowie die Beratung der Un-
ternehmen hinsichtlich Lohnniveau und
optimalem Organisationsaufbau.
Zeitliche Flexibilität
Vor allem Personalberatungen mit Daten-
banken bereits interviewter Kandidaten,
reagieren auf dringende Anfragen schnell
und mit geeigneten Profilen. Essenziell ist
dabei, dass bereits vor der Erstauswahl
ein persönliches Gespräch zwischen Be-
rater und Kandidat stattgefunden hat.
Der Kunde erhält so einen Überblick über
Charaktereigenschaften sowie Lohn- und
n Softwarekenntnisse: Müssen sie vor-
handen sein, oder können sie erwor-
ben werden?
n Lohn: In welcher Bandbreite liegt der
Lohn, und welche Nebenleistungen
werden angeboten?
n Verfügbarkeit: Wann soll der Arbeit-
nehmer seine neue Stelle antreten?
n Alter: Wird eine jüngere Person ge-
sucht, oder eine reifere Persönlichkeit?
n Weiterbildung: Wie steht das Unter-
nehmen zur Weiterbildung? Ist zum
Beispiel die Reduktion des Arbeitspen-
sums möglich?
n Ausschlaggebende Faktoren: Welche
drei Punkte geben den Ausschlag, ei-
nen Kandidaten anzustellen?
Ein zentraler Faktor für eine erfolgreiche
Zusammenarbeit ist zudem die gegen-
seitige Verbindlichkeit. Der Kunde muss
genau wissen, was er von einer Bera-
tungsunternehmung erwarten kann und
welche Leistung er für das Honorar er-
hält. Die Beratungsunternehmung muss
sich auf der anderen Seite darauf verlas-
sen können, dass die gemachten Anga-
ben und Zusagen eingehalten werden.
Wenn diese Punkte und die Checkliste
beachtet werden, steht einer erfolgrei-
chen und zeiteffizienten Zusammenarbeit
nichts mehr im Wege. nnn
Zielvorstellung der Kandidaten. Die Ge-
fahr enttäuschender Erstgespräche wird
kleiner und der gesamte Rekrutierungs-
prozess schneller, effizienter und güns-
tiger. Voraussetzung dafür ist jedoch ein
klares Briefing der Personalberatung.
Neutralität und Sachlichkeit
Die Zusammenarbeit mit einer Personal-
beratung empfiehlt sich auch, wenn der
Firmenname aus branchen- und hausin-
ternen Gründen verschwiegen werden
muss oder ein Unternehmen unter zeit-
weiligen Imageproblemen leidet. Perso-
nalberatungen können in diesen Fällen
die Bewerber gezielt angehen und ihnen
die Stelle und das Firmenumfeld neutral
und sachlich darstellen. Unternehmen
können durch die Einschaltung einer
externen Personalberatung in der Regel
eine grössere Zahl von Bewerbern, bei-
spielsweise auch bei der unmittelbaren
Konkurrenz, evaluieren.
Welche Infos braucht eine Personal-beratung?
Es gibt keine Standardantwort auf die
Frage, wann sich die Zusammenarbeit mit
einer Personalberatung lohnt. Jedes Un-
ternehmen muss von Fall zu Fall entschei-
den, ob ein Rekrutierungsunternehmen
eingeschaltet werden soll. In der heutigen
Marktsituation, mit ihrem Mangel an gut
qualifizierten Kandidaten, kann es sich
lohnen, eine Beratung für ein erstes un-
verbindliches Gespräch zu kontaktieren.
Dabei lohnt es sich, auf die folgende
Checkliste einzugehen:
n Der Aufbau des Teams zeigt der Per-
sonalberatung Aufgabenverteilung,
Ausbildungsniveau und Persönlichkei-
ten.
n Welche Charaktereigenschaften («soft
skills») werden vom zukünftigen Mit-
arbeiter erwartet?
n Detaillierte Angaben zum Aufgaben-
gebiet: Aufbau der Tätigkeiten; wel-
che Kenntnisse muss der Kandidat
bereits haben, welche kann er an der
neuen Stelle erwerben?
n Sprachkenntnisse: Wie werden Mut-
ter- und Fremdsprachen benötigt?
Jost Gloor, DAS in Leadership & Ma-nagement, COO der Careerplus Group AG (Contaplus, Conciliat, William Elliot, Umeo, Interimplus, SCAN, Careerworld, Serendi)
Controlling-Praxisstudiumin sechs Modulen mit überschaubarem Aufwand
Controller Akademie AG | Altstetterstrasse 124 | 8048 ZürichTelefon 044 438 88 00 | Fax 044 438 88 05www.controller-akademie.ch | info@controller-akademie.ch
Experten-StudiengangDiplom-Studiengänge
IFRS-AusbildungSeminare und Workshops
Der berufsbegleitende Wissensausbau im Controlling für sofortige Anwendung im Beruf
Sechs frei wählbare und einzeln belegbare Controlling-
Module als praxisbetonte Weiterbildung nach dem
Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen und nach
ähnlichen Ausbildungsgängen. Ab 26. Oktober 2011
in Zürich, Dauer ein Semester
Die Controller Akademie ist eine Institution von
1·11 21&rechnungswesen
controlling
Controlling-Praxisstudiumin sechs Modulen mit überschaubarem Aufwand
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alwesen
Stellenindex Finanz- und Rechnungswesen der Contaplus
Stand Februar 2011 Aug. 10 Sept. 10 Okt. 10 Nov. 10 Dez. 10 Jan. 11 Feb. 111. Alle Berufe, ganze CH 70.3 76.3 51.6 76.9 87.4 53.7 68.0
2. Einzelne Berufsgruppen, ganze SchweizSachbearbeiter 61.0 64.1 44.9 52.3 64.1 77.5 109.3Buchhalter 61.0 65.9 58.6 75.0 63.6 66.8 74.3Controller 84.7 76.4 55.6 43.0 40.3 34.9 66.1Führungskräfte 55.1 65.4 50.9 58.7 57.8 85.9 65.1Andere 82.1 101.6 48.0 135.6 113.7 39.9 32.2Alle 70.3 76.3 51.6 76.9 87.4 53.7 68.0
3. Alle Berufsgruppen, SprachregionenDeutschschweiz 70.3 78.8 51.9 80.4 95.2 58.2 73.7Suisse Romande (inkl. Tessin) 70.1 66.6 50.7 63.4 57.3 36.3 46.2Ganze Schweiz 70.3 76.3 51.6 76.9 87.4 53.7 68.0
4. Alle Berufsgruppen, WirtschaftsregionenZürich 61.4 78.9 39.3 75.8 93.7 45.8 60.9Basel 74.7 76.7 56.9 91.0 89.5 71.2 52.6Bern 102.3 96.5 73.2 110.7 121.5 81.6 99.4Aargau / Solothurn 97.5 103.4 86.8 110.1 108.4 64.2 95.0Ost-Schweiz 61.5 66.0 22.9 40.9 96.7 55.8 85.2Zentralschweiz 67.1 64.2 44.3 73.7 94.9 80.8 99.2FR / NE / JU / BE 57.7 36.8 58.7 33.0 27.6 41.7 18.1Waadt / Genf 71.1 69.8 58.5 72.8 69.0 41.9 60.9
Wie verändert sich die Nachfrage nach Mitarbeitern?
Der Contaplus-Stellenindex misst zuverläs-
sig und regelmässig die Stellenangebote
in Rechnungslegung, Controlling, Finanz-
und Rechnungswesen, die in Schweizer
Printmedien und im Internet annonciert
werden. Contaplus ist veb.ch- Partnerin
und bedeutendste schweizerische Spezia-
listin für fest angestelltes und temporäres
Personal im Finanz- und Rechnungswe-
sen.
Seit seinem ersten Erscheinen Anfang
2005 hat sich der Index bei Fachleuten,
bei Arbeitgebern und Stellensuchenden
als zuverlässiger Spiegel des Arbeitsmark-
tes etabliert. Er wertet zum einen die An-
gebote für verschiedene Berufsgruppen
aus, zum anderen beobachtet er alle Wirt-
schafts- und Sprachregionen der Schweiz.
«100er-Basis» ist der Durchschnitt der
Monate September bis Dezember 2004.
Publiziert wird der Index in «rechnungs-
wesen & controlling» und in der «Finanz
und Wirtschaft». nnn
Endlich ein Studium, das sich auszahlt.
InformationsabendeMittwoch, 13. April 2011, 18.00 Uhr
Montag, 23. Mai 2011, 18.00 Uhr
Karrierebegleitendstudieren: fh-hwz.ch
MAS Accounting & Finance MAS Controlling
22 1·11&rechnungswesen
controlling
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Diplomstudiengang Swiss GAAP FER
Speziell für Krankenversicherer (mit FER
41), für KMU, Verbände und Non-Profit-
Organisationen startet am 11. Mai 2011
ein Studiengang (freiwillige Diplomprü-
fung) mit Unterricht an sechs Tagen. Da-
bei werden die Swiss GAAP FER ausgiebig
erläutert und an Fallbeispielen eingeübt,
so dass die Anwendung und Umsetzung
sofort erfolgen kann.
Wirtschaftskriminalität / Forensic Accounting
Ebenfalls am 11. Mai 2011 startet der
Studiengang zur Problematik der Wirt-
schaftskriminalität, welcher nach sechs
Modulen mit einem Diploma Forensic
Accounting abschliesst. Es werden ver-
schiedene interessante Aspekte vermit-
telt: Mögliche deliktische Handlungen,
rechtliche Folgen, Strafrecht, Computer
als Tatwaffe, Ermittlung und Prävention.
Die Referentinnen und Referenten kom-
men alle aus der Praxis.
Excel für Controller
Dieses Zweitagesseminar findet regen Zu-
spruch. Sechs Kurse sind nahezu ausge-
bucht. Jetzt anmelden!
Sie sehen, bei der Controller Akademie
läuft einiges. Mehr Informationen und
Prospekte unter www.controller-akade-
mie.ch. nnn
Bereits stehen die folgenden Daten fest:
n Start des nächsten 17. Studiengangs
am 7. September 2011
n Jedes Jahr findet ein IFRS Update statt,
wo alle Neuerungen im Bereich IFRS
besprochen werden, dieses Jahr am
26. und 27. Oktober 2011 mit zahlrei-
chen spannenden Berichten.
Neben den beiden Haupt-Studiengängen
bietet die Controller Akademie auch an-
dere Studiengänge an:
Controlling-Praxisstudium in sechs Modulen
Am 26. Oktober 2011 beginnt zum drit-
ten Mal das Controlling-Praxisstudium.
Es gliedert sich in sechs Module, jeweils
mittwochs, 14.00 – 19.10 Uhr und dau-
ert insgesamt ein Semester. Jedes Modul
schliesst mit einer Prüfung ab. Vermittelt
werden die wichtigen Themen aus dem
Controlling.
Diese Ausbildung ist zugeschnitten auf
Inhaber/innen des Fachausweises und
Fachleute mit ähnlicher Ausbildung.
Weiterführend für Experten in Rechnungslegung und Controlling: CIMA und EMBA
Die Ausbildung zum dipl. Experten in
Rechnungslegung und Controlling kann
gezielt ergänzt werden. Im Moment gibt
es zwei Möglichkeiten, sich weiter auszu-
bilden:
CIMA ist ein internationales Diplom, be-
kannt in 165 Ländern. Experten in Rech-
nungslegung und Controlling müssen die
beiden ersten Level nicht mehr machen.
Sie können bei uns in Zürich die Vorberei-
tung auf das dritte Level und die TOPCI-
MA-Fallstudie besuchen und die Prüfung
in Zürich ablegen. Der Unterricht erfolgt
auf Englisch.
Das EMBA in Controlling und Consulting
wird unter Federführung der Berner Fach-
hochschule in Zürich an 25 Tagen durch-
geführt. Das erste Jahr wird angerechnet,
es bleiben also noch ein halbes Jahr und
eine Masterarbeit. Vermittelt werden
Themen aus Strategie, Leadership und
Consulting.
Hansueli von Gunten, lic. und mag. rer. pol. Geschäftsleiter der Controller Akade-mie AG in Zürich.
Aus der Controller-Akademie
Auf der Zielgeraden: Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling
Der 9. Studiengang mit rund 65 Absol-
ventinnen und Absolventen tritt im März
und April 2011 zur eidgenössischen Hö-
heren Fachprüfung (= Diplomprüfung) an
- und zwar erstmals nach der neuen Prü-
fungsordnung 2011. Im letzten Semester
wurde zielgerichtet auf die Diplomprü-
fung vorbereitet. Dabei brauchte es von
jeder einzelnen Person ein grosses Mass
an eigenständiger Vorbereitungsarbeit
und viel Ausdauer, die Beispiele früherer
Prüfungen und Fallstudien zu lösen.
Ab Herbst 2011 (Beginn 23. Oktober)
wird der Studiengang Expertin/Experte in
Rechnungslegung und Controlling wie-
der in zwei Varianten angeboten: normal
in 5 Semestern oder intensiv in 3 Semes-
tern. Die erste Intensivklasse läuft bereits
und kommt im Mai ins 2. Semester.
Wir wünschen uns, dass mehr Fachleute
im Finanz- und Rechnungswesen die Aus-
bildung zum Experten in Rechnungsle-
gung und Controlling in Angriff nehmen.
Es ist keine Hexerei und mit etwas Fleiss
durchaus machbar!
Kooperationen mit Bern, Basel, Luzern und Vevey/Lausanne
Aktuell werden die Experten und Exper-
tinnen in Rechnungslegung und Con-
trolling auch in Bern, Basel, Luzern und
Vevey/Lausanne nach dem gleichen Lek-
tionenplan ausgebildet.
Es finden gemeinsame Zertifikatsprüfun-
gen statt und die Dozierenden kooperie-
ren untereinander. Damit ist die Control-
ler Akademie Schweizer Marktführerin.
Diploma as IFRS/IAS Accountant
Der 16. Studiengang zum Diploma as
IFRS-Accountant, den die Controller
Akademie zusammen mit Ernst+Young
anbietet, hat bereits zwei Module zu je
5 Tagen hinter sich. Behandelt wurden
zahlreiche Themen aus der IFRS-Welt,
präsentiert von erstklassigen Referentin-
nen und Referenten. Im April und Mai
2011 folgt das dritte Modul und im Juni
2011 die Diplomprüfung.
1·11 23&rechnungswesen
controlling
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Zusätzlich können sie an der freiwilli-
gen Zertifikatsprüfung (in der Gebühr
inbegriffen) teilnehmen. Sämtliche Un-
terlagen (Dozenten, eigene Notizen,
Fachbücher) sowie netzunabhängige,
geräuscharm arbeitende Taschenrechner
dürfen zur Lösung der Prüfung benützt
werden. Elektronische Kommunikations-
mittel sind nicht erlaubt.
veb.ch führt auf www.veb.ch ein öffent-
liches Register aller erfolgreichen Prü-
fungsabsolventen. Der Eintrag ist freiwil-
lig. nnn
Ferner wissen Sie Bescheid über die ge-
setzlichen Grundlagen, die ein KMU be-
achten muss sowie allfällige steuerliche
Folgen. Sie sind in der Lage, die Risiken
für KMU deutlich zu reduzieren und die
Abläufe in der Buchhaltung richtig zu er-
fassen.
Zertifikatsprüfung
Alle Teilnehmer, die mind. 80% am Lehr-
gang anwesend sind, erhalten eine Lehr-
gangsbestätigung.
Neue Weiterbildung bei veb.ch: Personal und Löhne, Versicherungen und Lohnausweis und alles, was Sie dazu im Rechnungswesen wissen müssenSie kennen veb.ch als Anbieter zeitge-rechter, etwas modischer ausgedrückt: topaktueller Fortbildungsthemen. Neu im Angebot: der Zertifikatslehr-gang «Personaladministration». Hier ein erster Überblick.
Für wen ist dieser neue Lehrgang geeig-
net? Kurz gesagt: Für alle Treuhänder,
Buchhalter, sowie Verantwortliche, die
mit Personalfragen und Lohnabrechnun-
gen beschäftigt sind. Dazu für alle, die
sich für den Aufbau einer Personaladmi-
nistration und deren buchhalterische As-
pekte interessieren.
Nutzen und Ziele
Aus dem Kursprogramm: Sie kennen
die obligatorischen Sozialversicherungen
und deren Wichtigkeit in der Lohnadmi-
nistration und erhalten Sicherheit in der
Lohnbuchhaltung und dem Erstellen der
korrekten Lohnabrechnung. Sie wissen
über die Dokumentationspflicht Bescheid
und wie eine Revision organisiert und do-
kumentiert werden muss.
iSto
ckph
oto.
com
Der Zertifikatslehrgang «Personaladministration» beginnt am Dienstag, 10. Mai 2011 in Zürich.
In English, please!Fachbegriffe verstehen und richtig anwenden
Ohne englische Fachbegriffe geht heute auch im Finanz- und
Rechnungswesen, im Controlling und in der Rechnungslegung
nichts mehr. Da ist es für alle ein Muss, die wichtigsten Be-
griffe zu verstehen und korrekt anzuwenden. Der veb.ch bietet
einen Nachmittagskurs zu den Themen «Financial Accounting»
und «Management Accounting» an. Unterrichtssprache ist
Deutsch. Reservieren Sie gleich einen Platz auf www.veb.ch,
Veranstaltungen.
Lagerstrasse 1, Postfach 1262 8021 Zürich Telefon 043 336 50 30www.veb.ch, info@veb.ch
Donnerstag, 12. Mai 2011:
«Financial Accounting» und «Management Accounting»
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Alljährlich finden die eidg. Prüfungen im
Rechnungswesen und Controlling in den
Monaten März und April statt. In diesem
Jahr wird sowohl bei der Berufs- wie auch
bei der Höheren Fachprüfung nach zwei
Reglementen geprüft.
Der Übergang zur neuen Prüfungsordnung
Ab 2011 werden die Prüfungen nach den
neuen Prüfungsordnungen geschrieben,
und in den Jahren 2011 und 2012 werden
die letzten Repetitionsprüfungen nach den
Reglementen von 1999 durchgeführt. Die
aktuellen Prüfungsordnungen und Weg-
leitungen können auf der Website www.
examen.ch heruntergeladen werden.
Stand der Anmeldungen
Berufsprüfung für Fachleute im Fi-nanz- und Rechungswesenn Repetenten 180 (PO1999)
Aus der Deutschschweiz 124, aus der Ro-
mandie 34 und aus dem Tessin 22.
n Neukandidierende 817 (PO2011)
Aus der Deutschschweiz 551, aus der Ro-
mandie 226 und aus dem Tessin 40.
Höhere Fachprüfung für Experte/in in Rechungslegung und Controllingn Repetenten 33 (PO1999)
Aus der Deutschschweiz und der Roman-
die 16 und aus dem Tessin 1.
n Neukandidierende 143 (PO2011)
Aus der Deutschschweiz 111, aus der Ro-
mandie 32 und keiner aus dem Tessin.
Personelle Ergänzungen
Nicole Graber hat im Prüfungssekretari-
at Verstärkung für die Organisation und
Administration der Höheren Fachprü-
fung erhalten. Neu im Team: Marielène
Löhrer. Sie bringt gezielte Erfahrungen
mit und war bereits für die Organisation
anderer Prüfungen zuständig, die vom
KV Schweiz betreut werden. Ab sofort
leitet sie die Vorbereitung und Durch-
führung der Höheren Fachprüfung in die
Wege.
Informationen von der Prüfungsleitung
Die Verantwortung der Prüfungsleitung
und somit auch die Rolle als Ansprech-
person der Prüfungskommission liegt neu
bei Jörg Ochsenbein. Er leitet bereits die
höhere Fachprüfung für Steuerexperten
und kennt das Prüfungsgeschäft sehr
gut. Dieser Wechsel erfolgt, da Sandra
Gerschwiler ihre neue Funktion als Abtei-
lungsleiterin übernimmt.
Gut zu wissen: Sandra Gerschwiler bleibt
dem veb.ch als Vertreterin des KV Schweiz
in der Trägerschaft der Rechnungswesen-
prüfungen eng verbunden.
Weitere Infos und detaillierter Ablauf 2011
Auf unserer Website www.examen.ch
finden Sie viele Informationen zu den
Prüfungen. Für Fragen stehen wir Ihnen
gerne unter der Telefonnummer 044 283
45 46 (Berufsprüfung) 044 283 45 90
(Höhere Fachprüfung) oder per E-Mail,
rechnungswesen_controlling@kvschweiz.ch
zur Verfügung. nnn
Jörg Ochsenbein, Teamleiter Prüfungs-organisation Verein für Höhere Prüfun-gen im Finanz- und Rechnungswesen.
Es ist soweit: Die ersten Prüfungen im 2011 nach neuer Prüfungsordnung
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1·11 25&rechnungswesen
controlling
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Facebook, Twitter und YouTube sind drei
der bekanntesten und populärsten Soci-
al Media Angebote. Es sind Begriffe, die
mittlerweile jeder kennt, und es sind Be-
griffe, die auch jedes Unternehmen kennt.
Auch die Unternehmen wollen dabei sein
bei Social Media und sich so neue eigene
Publikationsmöglichkeiten schaffen, als Er-
gänzung zu der klassischen Medienarbeit.
Social Media wird als Chance gesehen,
neben der klassischen PR neue Nutzer und
Kunden ansprechen zu können.
Mehrwert schaffen
Allerdings funktioniert diese Kommunika-
tion anders als die klassische Medienarbeit.
Denn hier geht es nicht mehr um die Pub-
likation von stromlinienförmigen Inhalten.
Unternehmenskommunikation in Social
Media Kanälen bedeutet nämlich häufig
direktes Feedback und erfordert schnel-
le Reaktion. Social Media bedeutet also
vor allem Dialog. Und dieser Dialog bie-
tet Chancen, eine wichtige Funktion der
Unternehmenskommunikation zu verstär-
ken. Für Journalismus-Professor Thomas
Pleil hat Unternehmenskommunikation
und Public Relation nämlich eine wichtige
Funktion – die Schaffung von Mehrwert
für den Kunden, wie auch für das Unter-
nehmen. In diese Richtung zielt auch der
Journalist und Essayist Thomas Friedmann,
wenn er sagt, dass die Schaffung von
Mehrwert nur mit Zusammenarbeit mög-
lich ist. Und eine mögliche Art von Zusam-
menarbeit ist der Austausch mit Nutzern
und Kunden. Neben der Schaffung von
Mehrwert sieht Pleil zwei weitere essenzi-
elle Ziele, die mit Public Relations erreicht
werden sollen, und zwar die Stärkung der
Reputation des Unternehmens und die
Stärkung sowie Konsolidierung von Mar-
ken. Alle drei Ziele lassen sich mit Social-
Media-Aktivitäten bestens erreichen – und
weil Social Media immer auch Austausch
bedeutet, bekommt der Begriff «Public
Relations» eine konkretere Bedeutung.
Vertrauen schaffen
Die Gründe für eine Ergänzung der klas-
sischen Public Relations durch Online-
Kommunikation liegen auf der Hand. Aber
selbst wenn die Vorteile nicht erkannt wer-
den, fühlen sich Unternehmen häufig ge-
zwungen, zum Beispiel «irgend etwas auf
Facebook zu machen.» Grund dafür ist ei-
nerseits das Mediennutzungsverhalten der
Rezipienten, das sich von klassischen Me-
dien wie Fernsehen und Zeitungen immer
mehr Richtung Online verlagert. Und dazu
kommen die Aktivitäten der Konkurrenz,
die zum Beispiel auf einem YouTube-Kanal
eigene Videos veröffentlicht oder einen
Facebook Auftritt betreibt.
Ein weiterer Grund für Social-Media-Akti-
vitäten von Unternehmen sind die Nutzer,
die sich über das Unternehmen äussern.
Das können positive Äusserungen über ei-
nen bestimmten Markenartikel sein, aber
auch negative Diskussionen über schlech-
ten Kundenservice. Und hier bietet sich die
Chance, dass sich Unternehmen in Diskus-
sionen, bei denen es um sie selber geht,
mindestens teilnehmen können. Es wäre
allerdings blauäugig anzunehmen, dass
negative Diskussionen einfach ins Gegen-
teil umzukehren sind. Aber eine offene,
persönliche und transparente Kommu-
nikation kann ein erster Schritt sein, das
Vertrauen in das Unternehmen zu stärken.
Dialog und Kontrollverlust
Solche offenen und transparenten Kom-
munikationsansätze finden sich leider
noch viel zu selten. Offenbar ist es für Un-
ternehmen und Medienabteilungen noch
zu schwierig, sich von einer scheinbar kon-
trollierten Kommunikation, von geschlif-
fenen Texten und x-fach gegengelesenen
Medienmitteilungen zu lösen. Denn klar
ist: im Web geht die Kontrolle über die
Social Media in Unternehmen – Chancen und Mehrwert
Kommunikation teilweise verloren. Al-
lerdings wird über das Unternehmen im
Web sowieso diskutiert und kritisiert. Mit
einer Social-Media-Strategie können sol-
che Diskussionen jedoch erkannt und zum
Teil auch beeinflusst werden. Aber die Zei-
ten, als nur privilegierte Kanäle wie zum
Beispiel eine TV-Sendung wie Kassensturz
oder Zeitungen kritisch über Unternehmen
berichten konnten, sind endgültig vorbei.
Und hier schliesst sich auch der Kreis zur
Geschichte der Public Relations, die ih-
ren Beginn in den USA um 1880 haben.
Richtig etabliert hat sich die PR mit der
Wirtschaftskrise 1904, als in Zeitungen die
Industrieunternehmer heftig kritisiert wur-
den. Damals wurden die Public Relations
als Instrument eingesetzt, um auf Kritik
und Anschuldigungen zu antworten.
Die Ziele, um mit dem Publikum in Kontakt
zu treten, sind heute noch die gleichen
wie vor 100 Jahren. Geändert haben sich
die Kanäle. nnn
Tobias Kilchör, Projektleiter, www.swisscaster.ch
Der veb.ch Podcast-TippExperten der Steuerverwaltung und
Unternehmensberater haben beim
veb.ch-Seminar «MWST-Update» die
Auswirkungen der Änderung des Mehr-
wertsteuer-Gesetzes auf die Praxis ge-
zeigt und Fragen beantwortet, die sich
aus den kürzlich publizierten offiziellen
Broschüren der Steuerverwaltung erge-
ben haben. Alle Referate des «MWST-Up-
dates» wurden als Podcast veröffentlicht.
Das Seminar gibt es in sieben Folgen zum
Nachhören, inklusive den Slides der ent-
sprechenden Referate.
Social Media in UnternehmenIn den vier r&c-Ausgaben 2011 schreibt
Tobias Kilchör über die Online-Aktivitäten
von Unternehmen. Kurz beleuchtet wer-
den dabei gute und schlechte Beispiele
aus der Praxis. Schliesslich sollen aktuelle
Zahlen und Resultate aus Studien zeigen,
wie Unternehmen in der Schweiz das In-
ternet und speziell Social-Media-Angebo-
te wie YouTube, Twitter oder Facebook
nutzen.
Tobias Kilchör ist Journalist, Produzent
von multimedialen Web-Inhalten und
Kommunikationsberater.
SIB SCHWEIZER ISCHESINSTITUT FÜR BETR IEBSÖKONOMIE
ZÜR IC H/C I T YW W W. SIB .C H043 322 26 66
DIE SCHWEIZER K ADERSCHMIEDE
4. Durchführung nach erfolgreicher Markteinführung
Nächster Start: April 2011
Erstklassige Studiengänge und Seminare direkt beim HB Zürich
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Die Weiterbildung für die kaufmännische Leitung
Dipl. Leiter/in Finanzen & Dienste NDS HFEidgenössisch anerkannt
1·11 27&rechnungswesen
controlling
getA
bstract
Wer von Strukturen, Standards und Systemen nichts hält, der sollte ein-fach weitermachen wie bisher – solan-ge es noch geht. Wer dagegen seine Firma fit für die Zukunft machen will, muss sie komplett durchstrukturieren, sagt Systematiker Jochen Sommer.
Sommers Konzept, mit dem man inner-
halb weniger Tage das gesamte Unter-
nehmen auf Schwachstellen durchleuch-
ten soll, nennt er «Firmenscan». Dabei
handelt es sich keineswegs um eine IT-
Lösung, sondern um die systematische
Strukturierung und Analyse der wichtigs-
ten Geschäftsprozesse. Das Konzept ist
auf zahlreiche Branchen anwendbar. Ge-
mäß Sommer lässt sich ein Unternehmen
durch die konsequente Einführung von
Standards und Prozessen sowie durch die
Identifizierung von Routineereignissen so
formen, dass sich rund 95% aller Aufga-
ben und Tätigkeiten quasi automatisch
ausführen lassen. Dem Unternehmer
oder Topmanagement bleibt damit mehr
Zeit, sich um seine eigentliche Aufgabe
zu kümmern: die strategische Entwick-
lung der Firma.
Die meisten Unternehmer, so Sommer, ar-
beiten zu viel und an den falschen Stellen.
Sie sehen sich als beste Fachkraft der Fir-
ma, als Topverkäufer oder patriarchische
Alleskönner. Besser wäre es, sich von
der Gründung an Gedanken zu machen
über die strategische Ausrichtung, über
spätere Verkaufsmöglichkeiten, über die
Vision, die Werte des Unternehmens und
die Zeit, die man ihm widmen möchte.
Ein echter Unternehmer ist nicht zugleich
Mitarbeiter in seiner Firma; vielmehr sollte
er sich einzig auf die Planung, die Kom-
munikation und die Kontrolle der festge-
legten Ziele konzentrieren.
Die Geschäftsprozesse und Regelwerke,
die Sommer in seinem Buch vorstellt, mö-
gen auf den ersten Blick unnötig streng
wirken, aber je länger man sich damit
beschäftigt, desto attraktiver werden sie
– mehr System bedeutet weniger An-
weisungen, weniger Missverständnisse
und damit mehr Zeit und Lebensquali-
tät. Das Buch kann dazu motivieren, die
Ärmel hochzukrempeln und das eigene
Unternehmen mit einem Röntgenblick zu
durchleuchten. Zunächst wird viel Arbeit
mit Neusortieren und Ordnen anfallen,
aber danach besteht die Aussicht auf eine
Firma, die wie geölt funktioniert und die
sich weiterentwickeln kann. get Abstract
empfiehlt den Leitfaden allen Firmenin-
habern, Geschäftsführern und Jungun-
ternehmern.
Buchrezension: Der 4-Tage-Firmenscan
«Der 4-Tage-Firmenscan» von Jochen Sommer, Redline 2010, 342 Seiten, Ra-ting: 8 (max. 10 Punkte). Eine fünfseitige Zusammenfassung des Buches und Tau-sender weiterer Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch.
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28 1·11&rechnungswesen
controlling
Au
s dem
veb.ch
UID am 1. April 2011 in Kraft – Recht
Der Bundesrat hat die Verordnung über
die Unternehmens-Identifikationsnum-
mer (UIDV) verabschiedet und deren In-
krafttreten auf den 1. April 2011 festge-
legt. Die neuen Bestimmungen regeln die
Modalitäten in Bezug auf die Einführung
und den Betrieb der UID und definieren
den Inhalt des UID-Registers. Sie setzen
zudem die Normen und Vorschriften für
den Austausch, die Verwendung, die
Bekanntgabe sowie den Schutz der UID-
Daten fest.
Wirtschaftsrecht
Neue Geldwäschreiverordnung Die FINMA vereinheitlicht die drei bishe-
rigen Geldwäschereiverordnungen und
führt diese in einer einzigen Verordnung
zusammen. Die neue Verordnung tritt per
1. Januar 2011 in Kraft. Sie richtet sich
an alle Finanzintermediäre, die dem Geld-
wäschereigesetz unterstellt sind und legt
fest, wie die Finanzintermediäre die Be-
stimmungen zur Verhinderung von Geld-
wäscherei und Terrorismusfinanzierung
umsetzen müssen. Für die Umsetzung der
neuen Bestimmungen sind Übergangs-
fristen vorgesehen.
StrafprozessordnungDas Inkrafttreten der eidgenössischen
Strafprozessordnung per 1. Januar 2011
wird sich auch auf Unternehmen auswir-
ken, welche mit Strafverfahren konfron-
tiert sind. Der Beitrag untersucht, was
Arbeitsrecht
Probezeit: Unbezahlter Urlaub verlängert Probezeit nichtDie Probezeit darf vom Arbeitgeber nicht
verlängert werden, wenn der Angestell-
te in dieser Phase unbezahlten Urlaub
genommen hat. Das Bundesgericht hat
einer jungen Genfer Mutter Recht gege-
ben. (BGE 4A_406/2010)
Keine missbräuchliche Kündigung
Ein Informatik-Ingenieur wurde aufgrund
seiner impulsiven Art und ungehobelten
Sprache gekündigt. Das Bundesgericht
wies die Beschwerde des Ingenieurs ab.
Die Kündigung war laut Bundesgericht
nicht missbräuchlich. (BGE 4A_408/2010)
ArbeitszeugnisIm Arbeitszeugnis darf und muss eine
Krankheit erwähnt werden, die einen
starken Einfluss auf Leistung oder Verhal-
ten des Angestellten hatte. Bemerkungen
zu geheilten Gesundheitsproblemen, die
keine Auswirkungen hatten, sind laut
Bundesgericht dagegen verboten. (BGE
4A_187/2010)
Beim RAV schlecht beraten
Weil er beim Regionalen Arbeitsvermitt-
lungszentrum schlecht beraten worden
ist, behält ein Zürcher seinen an sich erlo-
schenen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Das Bundesgericht hat dem Mann Recht
gegeben. (Urteil 8C_383/2010)
sich auf Grund der neuen StPO in prak-
tischer Hinsicht ändern wird. Besonderes
Augenmerk wird dabei auf die Beweis-
mittel gelegt, in deren Erhebung Unter-
nehmen in vielfältiger Hinsicht involviert
sein können.
Steuern
Steuerhinterziehung
Der Eidgenössischen Steuerverwaltung
(ESTV) bleibt es laut Bundesstrafgericht
verwehrt, Vermögenswerte zu beschlag-
nahmen, um eine Nachforderung für hin-
terzogene Steuern sicherzustellen. Das
Gericht hat die Beschwerde eines Ehe-
paars gutgeheissen. (Urteil BV.2010.56)
MWST-PflichtDie Schweizerische Rettungsflugwacht
(Rega) muss auf den erhaltenen Gön-
nerbeiträgen Mehrwertsteuer zahlen. Da
die Rega ihren Gönnern im Gegenzug
kostenfreie Rettung verspricht, liegt laut
Bundesverwaltungsgericht keine steuer-
befreite Spende vor. Laut den Richtern in
Bern steht den Gönnerbeiträgen mit dem
Versprechen der Rega auf kostenfreie
Rettung eine Gegenleistung in Form ei-
ner Art von Versicherung gegenüber. Da-
mit finde ein steuerpflichtiger Leistungs-
austausch statt, was bei einer blossen
Spende nicht der Fall sei. Nichts zu ihren
Gunsten kann die Rega zudem daraus
ableiten, dass die Gönner ihren Beitrag
bei der Einkommensteuer als Spende ab-
ziehen können. (Urteil A-8058/2008 vom
13.1.2011) nnn
Wichtiges für Ihren Berufsalltag
1·11 29&rechnungswesen
controlling
Suisse ro
man
de
Armin Suppiger est expert diplômé en finance et en controlling, expert HE en TVA et détenteur de la Société de conseils en TVA VATAR AG à Lucerne.
Nouveauté à partir du 1.1.2011 : Le principe de l’apport en capital dans la réforme de l’imposition des entreprises II
Le 1er janvier 2011 a vu l’introduction du principe de l’apport en capital. A partir de cette date, le rembourse-ment des apports en capital est ex-empté de l’impôt sur le revenu et de l’impôt anticipé; ce pour autant que ces apports aient été effectués après le 31.12.1996 et qu’ils aient été comp-tabilisés séparément.Important : afin que chaque futur ver-sement puisse bénéficier de cette exo-nération, il est nécessaire de prendre certaines mesures aujourd’hui déjà.
Amélioration de l’environnement fiscal
Dans le cadre de la loi sur la réforme de
l’imposition des entreprises II, le rem-
boursement d’apports, d’agios et de ver-
sements supplémentaires effectués par
les détenteurs des droits de participati-
on est traité de la même manière que le
remboursement du capital actions ou du
capital social. Cette égalité de traitement
signifie que le remboursement de tout
apport en capital effectué après le 31 dé-
cembre 1996 sera exempté de l’impôt sur
le revenu et de l’impôt anticipé. Les ap-
ports en capital réalisés après cette date
devront être identifiés et comptabilisés
séparément, déjà lors de l’établissement
du prochain bilan. Par la suite, aucune
correction de ces réserves privilégiées ne
sera plus autorisée.
Mesures à prendre par les sociétés anonymes et les coopératives
Les apports, les agios et les versements
supplémentaires effectués après le 31 dé-
cembre 1996 ne sont traités comme un
remboursement du capital-actions ou du
capital social que s’ils ont été comptabili-
sés dans un compte spécial du bilan com-
mercial. Ces apports peuvent être portés
en compte au plus tard dans le bilan com-
mercial final de l’exercice qui se termine
en 2011. Si de tels apports n’étaient pas
présentés sous cette forme, les rembour-
sements futurs seraient assimilés à toute
autre distribution de réserves.
Dispositions détaillées
La circulaire No 29 du 9 décembre 2010
du Département fédéral des finances trai-
te de tous les détails. Il y est notamment
mentionné comment virer les apports en
capital opérés par les détenteurs de droits
de participation dans les réserves afin
qu’ils soient traités de façon analogue au
capital actions ou au capital social. Ainsi,
les pertes qui ont compensé des réserves
issues d’apports de capital réduisent dé-
finitivement le montant de ces réserves.
Les bénéfices de l’exercice en cours, les
bénéfices accumulés, les apports dissimu-
lés de capital ainsi que les apports ouverts
de capital qui ne proviennent pas direc-
tement des détenteurs de droits de par-
ticipation font partie, au regard du droit
fiscal, des «autres réserves».
D’autres informations y sont en outre dé-
taillées, notamment quant au traitement
de cas spéciaux tels :
n les actions gratuites et augmentations
gratuites de la valeur nominale
n les liquidations partielles directes
n le rachat par la société de ses propres
droits de participation
n les liquidations partielles indirectes
n les transpositions
Le chapitre 5 est quant à lui consacré au
traitement réservé par l’impôt fédéral di-
rect et l’impôt anticipé à toute restructu-
ration d’entreprises, à savoir :
n le transfert d’une exploitation ou
d’une partie d’exploitation d’une en-
treprise de personnes à une personne
morale
n la concentration (fusion)
n la transformation
n la scission
n le démembrement
n le transfert entre sociétés suisses d’un
groupe
Enfin, cette circulaire donne tous renseig-
nements sur les conditions requises afin
que les réserves provenant d’apports en
capital soient fiscalement reconnues. Elle
mentionne également les conditions rela-
tives à leur présentation dans les comp-
tes annuels ainsi que les déclarations et
communications à effectuer en matière
d’impôt fédéral direct et d’impôt anticipé.
Conclusion
De nombreuses entreprises pourront bé-
néficier de cette réforme pour procéder
à des remboursements de capital tota-
lement franc d’impôts. Une attention
toute particulière devra cependant être
portée au délai relativement court pour
l’identification, la reconnaissance et la
présentation des apports en capitaux
nnn
30 1·11&rechnungswesen
controlling
Reg
ion
algru
pp
enKrediten (insbesondere auch auf Konto-
korrentbasis) in Unzeiten dürfte für viele
Schweizer Unternehmen das Aus bedeu-
ten. Den Unternehmen ist deshalb heute
schon zu empfehlen, über mindestens
zwei Bankverbindungen zu verfügen.
Die Schaffung des Instruments der be-dingten Pflichtwandelanleihe (CoCos)
ist ein effektives Instrument zur Stärkung
der Eigenmittel systemrelevanter Banken.
Wichtig ist, dass infolge des gleichzeiti-
gen Eigen- und Fremdkapitalcharakters
die Bilanzierung sowohl bei Schuldner wie
Gläubigern klar geregelt wird und auch
bezüglich der steuerlichen Komponente
von Anfang an Klarheit besteht. nnn
en eine der elementaren, unabdingbaren
Voraus setzung im Finanzgeschäft.
Die Sicherstellung systemrelevanter Bankfunktionen wie Zahlungsverkehr
oder Kreditgeschäft ist für die Schweizer
Wirtschaft( über)lebenswichtig, insbeson-
dere für die KMU. Die Aufrechterhaltung
des Zahlungsverkehrs (In- und Ausland)
sind wenig problematisch, da bereits
heute eine Anzahl Alternativen besteht
wie nicht systemrelevante Banken, insbe-
sondere aber auch Postfinance. Hingegen
müssen vorsorgliche Überlegungen und
Massnahmen im Sinne einer Notfallpla-
nung zum Bereich der Kreditversorgung
angestellt werden. Die Fälligstellung von
Die veb.ch Regionalgruppen bilden, ne-
ben ihren gesellschaftlichen Aufgaben,
für die Mitglieder einen wichtigen fach-
lichen Treffpunkt in der Region. Dieses
Netzwerk ist für die Kontakt- und Bezie-
hungspflege sowie für den gesellschaft-
lichen und fachlichern Erfahrungsaus-
tausch auf hohem Niveau von hohem
Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die
Veranstaltungen unter dem Titel netz-
werk veb.ch, welche das Networking
aktiv unterstützen gemäss dem Leitsatz:
«Wer alleine arbeitet addiert, wer ge-
meinsam arbeitet multipliziert».
Regionalgruppen
Bern Espace Mittelland
Andrea Hostettler, Präsidentin
Landoltstrasse 95
3007 Bern
Telefon 031 387 72 10
bern@veb.ch
Nordwestschweiz
Roland Vannoni, Präsident
Mischelistrasse 37
4153 Reinach
Telefon 061 267 92 68
nordwestschweiz@veb.ch
Aktuelle Veranstaltungennnetzwerk veb.ch Politisches Lobbying
am 14. April im Hotel Victoria, Basel
Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein
Franz J. Rupf, Präsident
Quaderstrasse 5, 7000 Chur
Telefon 081 252 07 22
Fax 081 253 33 73
ostschweiz@veb.ch
Zentralschweiz
Karl Gasser, Präsident
Türlacherstr. 18, 6060 Sarnen
Telefon 041 660 63 85
zentralschweiz@veb.ch
Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch
einer Regionalgruppe angeschlossen. Die
Regionalgruppe kann mit dem persönli-
chen Login auf www.veb.ch, Mitglieder,
meine Daten, Profil anpassen, geändert
werden. Ohne Angabe erfolgt die Zutei-
lung aufgrund des Wohnortes.
Zürich
Peter Herger, Präsident
Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil
Telefon G 081 710 56 00
zuerich@veb.ch
Aktuelle Veranstaltungen Zürichnnetzwerk veb.ch Politisches Lobbying
am 13. April im Zunfthaus zur Schmi-
den, Zürich
veb.ch hält die vorgesehenen Mass-nahmen wirtschaftlich wie politisch für notwendig und angemessen.
Die geplante Stärkung der Eigenmit-telbasis und die Erhöhung der Li-quiditätsanforderungen sind für die
Schweizer Banken längerfristig gegen-
über ausländischen Mitbewerbern von
Vorteil, auch wenn diese unter Umstän-
den strenger ausfallen werden als im
Ausland. Sie werden letztendlich das Ver-
trauen von Kunden und Gegenparteien
zu einer Schweizer Bank bzw. dem gan-
zen Bankenplatz Schweiz weiter – oder
wieder – stärken. Bekanntlich ist Vertrau-
veb.ch begrüsst Massnahmen zu Änderung Bankengesetz «too big to fail»
1·11 31&rechnungswesen
controlling&rechnungswesen
controlling
30‘000 Mal bestellt, online weiterhin aktuell: IKS-Leitfaden
2008 hat der veb.ch Empfehlungen zum
Internen Kontrollsystem IKS und zu den
Angaben über die Risikobeurteilung im
Anhang publiziert. Mit dem Leitfaden
wollten wir die Unsicherheit der Unter-
nehmen reduzieren, indem Hinweise zur
Ausgestaltung des IKS und der RBU gege-
ben wurden. Die 24-seitige Broschüre im
A5-Format wurde an alle interessierten
Personen kostenlos abgegeben. Bis Ende
2010 wurden ca. 30‘000 Stück nachge-
fragt. Die Broschüre in gedruckter Form
ist nun nicht mehr verfügbar. Wer sich
aber für den Leitfaden interessiert, kann
diesen als PDF-Datei nach wie vor auf un-
serer Webseite herunterladen (Publikatio-
nen, Rechnungslegung).
Auf gutem Weg: Controlling Standards
In der letzten Ausgabe haben wir Sie auf-
gefordert, uns Ihre Meinung zum ersten
Controlling Standard «Investitionsrech-
nung» mitzuteilen. Es freut uns, dass sich
verschiedene Leser die Zeit genommen
haben, diesen Standardentwurf kritisch
zu hinterfragen. Die eingetroffenen Stel-
lungnahmen werden nun von der Ar-
beitsgruppe geprüft und in den Standard
eingearbeitet. Auf jeden Fall wird der ers-
te Standard in diesem Jahr in gedruckter
Form publiziert.
Fehlende Seminarbestätigungen
Für den Besuch von Veranstaltungen bei
veb.ch erhalten die Teilnehmer eine Semi-
narbestätigung. Oftmals wird diese benö-
tigt, um bei einem Verband die verlang-
ten Weiterbildungstage nachzuweisen.
Sollten Sie einmal die Seminarbestätigung
nicht mehr auffinden, können Sie selber
eine Seminarbestätigung im geschützten
Bereich generieren. Für den Eintritt in die-
sen vertraulichen Bereich benötigen Sie
Ihr persönliches Login (E-Mailadresse und
Passwort). Bestätigungen für das Kalen-
derjahr 2010 können bis am 30 Juni 2011
abgerufen werden. Ich freue mich, wenn
Sie dieses Angebot nutzen.
Typisch schweizerisch und sehr beliebt: die Regionalgruppen-mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei veb.ch beinhaltet
automatisch die Mitgliedschaft bei einer
Regionalgruppe. Diese Mitgliedschaft
kann nicht ausgeschlossen werden. Die
geografischen Zugehörigkeiten sind wie
folgt geregelt:
n Bern Espace Mittelland: BE, Teile FR,
SO, VS
nNordwestschweiz: Teile AG, BL, BS,
Teile SO
nOstschweiz/Fürstentum Liechtenstein:
AI, AR, GL, GR, SG, Teile TG, FL
nZentralschweiz: Luzern, NW, OW, Teile
SZ, UR, ZG
nZürich und Umgebung: SH, Teile SZ,
Teile TG, ZH
Sie können aber selber entscheiden,
welcher Regionalgruppe Sie angehören
wollen. Zweck der Regionalgruppen ist
vor allem die Förderung der regionalen
Netzwerke, die Weiterbildung zu regio-
nalen Themen (z.B. kantonale Steuern)
und natürlich die Pflege des gesellschaft-
lichen Teils.
Mitgliederbeitragsrechnungen
Zusammen mit der Einladung zur General-
versammlung 2011 wurde die Rechnung
für den Jahresbeitrag 2011 versandt. Ein
ganz grosses Dankeschön an diejenigen
Personen, welche die Zahlungsfrist einge-
halten haben. Ich empfinde das als Wert-
schätzung und Anerkennung für unseren
täglichen, motivierten Einsatz für die Ver-
bandsarbeit. Trotzdem zählen wir noch
sehr viele offene Beitragsrechnungen. Für
die baldige Bezahlung danke ich Ihnen
zum Voraus. Selbstverständlich senden
wir Ihnen gerne eine Rechnungskopie,
sollten Sie die Originalrechnung vermis-
sen. Ein E-Mail an info@veb.ch genügt.
nnn
Neue Führungsposition für Prof. Dr. Dieter PfaffWir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass unser Verbands-Vizepräsident Prof. Dr. Dieter Pfaff – seit 1994
Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Zürich und Autor verschiedener bewährter Fachbücher
– neu auch als Direktor des Instituts für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Zürich amtiert. Prof. Dr. Pfaff
beweist damit einmal mehr: Fachwissen wird in unserer Branche geschätzt und anerkannt.
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veb.ch
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Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.
Aus der veb.ch-Geschäftsstelle
1·11&rechnungswesen
controlling32
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Veranstaltungen und Adressen
veb.ch demnächstveb.college, Sihlhof, Zürich
Tagesseminare Englische Fachbegriffe: 12. Mai 2011
Verrechnungspreise für KMU:
16. Juni 2011
Immobilien für KMU: 5. Juli 2011
IKS und Risikobeurteilung: 14. Sep-
tember 2011
Lehrgänge Personaladministration:
Start am 10. Mai 2011
CH-Mehrwertsteuer:
Start am 22. August 2011
Konzernrechnung:
Start am 24. August 2011
Nachfolgeregelung,
Unternehmensbewertung:
Start am 24. August 2011
Experte Swiss GAAP FER:
Start am 31. August 2011
IKS und Risikobeurteilung:
Start am 15. September 2011
Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.
Unsere Partner
veb.ch
Lagerstrasse 1, Postfach 1262
8021 Zürich
Telefon 043 336 50 30
Fax 043 336 50 33
www.veb.ch, info@veb.ch
acf.ch
Ass. dei contabili-controller diplomati
federali – Gruppo della svizzera italiana
Ines Guarisco, Presidente
6963 Lugano-Cureggia
Telefono/Fax 091 966 03 35
www.acf.ch, iguarisco@acf.ch
swisco.ch
Chambre des experts en finance
et en controlling
Rue de Neuchâtel 1
1400 Yverdon-les-Bains
Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71
www.swisco.ch, info@swisco.ch
Controller Akademie AG Zürich
08.04.2011: Beginn Studiengang Spa-
und Wellness-Controlling, div. Orte
11.05.2011: Beginn Modul-Studien-
gang Wirtschaftskriminalität, Zürich
11.05.2011: Beginn Diplom-Studien-
gang , in Swiss GAAP FER, Zürich
17.08.2011: Beginn Vorbereitung
CIMA: Strategy Level Papers und TOP-
CIMA, Zürich
07.09.2011: Beginn 17. Durchfüh-
rung Studiengang «Diploma as IFRS-
Accountant, Certified by Controller
Akademie and Ernst&Young», Zürich
23.10.2011: Beginn Studiengang für
Expertinnen/Experten in Rechnungs-
legung und Controlling (in 5 oder 3
Semestern), Zürich
26.10.2011: Beginn Controlling-Praxis -
studium in sechs Modulen (Dauer 1
Semester), Zürich
26.+27.10.11: IFRS Update, Zürich
Impressum
«rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in
Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungs-
wesen veb.ch
Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 11‘000 Exemplaren
Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden; Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil; Melitta Bischofber-
ger, Geschäftsführerin
Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30,
Fax 043 336 50 33, info@veb.ch, www.veb.ch
Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon
Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum
Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/r&c)
Rechtlicher Hinweis: Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion
gestattet.
Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.