Post on 05-Apr-2015
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Prof. Dr. Werner Meng, Europa – Institut, Saarland University
Internationales Wirtschaftsrecht
Inhalte - 1Einführung•Integrierte Problemaufrisse
Allgemeines Wirtschaftsvölkerrecht•Sanktionen•Fremdenrecht•Menschenrechte•JurisdiktionInternationales öffentliches Handelsrecht•Völkerrecht: WTO-Recht et al.•EU-Recht: insbes. „Handelspolitik“•Nationales Recht: Aussenwirtschaftsrecht
Inhalte - 2Internationales öffentliches Investitionsrecht•Zulassung•Behandlung in der Investitionsphase•Investitionsschutz
Zivil- und verfahrensrechtliche Aspekte•Völkerrecht, EU-Recht und nationales Recht
• Internationales Privatrecht• Internationales Gesellschaftsrecht• Internationales Zivilprozessrecht und
SchiedsgerichtsbarkeitInternationales Finanzrecht•Öffentlichrechtliche Aspekte: IMF etc.•Bankenaufsicht: BIZ, Basel 2 etc.
Studien - Literatur
• Krajewski, M., Wirtschaftsvölkerrecht (2. Aufl., 2009)
• Tietje, C. (Hrsg.), Internationales Wirtschaftsrecht (2009)
• Herdegen, M., Internationales Wirtschaftsrecht (8. Aufl., 2009)
• Folsom, R.H. et al., lnternational Business Transactions in a Nutshell (7. Aufl., 2004)
• Carreau, D./Juillard, P., Droit international économique (4. Aufl., 2009)
• Krajewski, M., Wirtschaftsvölkerrecht (2. Aufl., 2009)
• Tietje, C. (Hrsg.), Internationales Wirtschaftsrecht (2009)
• Herdegen, M., Internationales Wirtschaftsrecht (8. Aufl., 2009)
• Folsom, R.H. et al., lnternational Business Transactions in a Nutshell (7. Aufl., 2004)
• Carreau, D./Juillard, P., Droit international économique (4. Aufl., 2009)
Texte
• Sartorius II• Dtv – Text Völkerrechtliche Verträge• Dtv – Text Welthandelsrecht• EGBGB, ZPO und sonstige Texte des Zivilrechts
aus dem Internet oder aus gedruckten Sammlungen
Einführungsfall - 1
• Fall 1 von Krajewski nach BVerfG 5.9.05 – 1 BvR 1781/05
• Kaufvertrag Hemden VRC -> BRD „cif Hamburg“• Abkommen VRC / BRD: Einfuhrbeschränkung• VO der EU-Kommission
– Einfuhrlizenz– Quotierung
• VAe der BAFA – Zustimmung der KOM erforderlich
Einführungsfall- 2
• Lieferung der Hemden nach HH– Vorübergehende Verwahrung– Einstweilige Ablehnung der Einfuhrlizenz und der
Abfertigung zum freien Verkehr– Klage auf Freigabe.
• Nach 2 Monaten Wiedereröffnung der Einfuhr– Freigabe zum Freiverkehr
• Feststellung der Fehlerhaftigkeit der Lieferung• Ansprüche?
Einführungsfall - 3
• Ansprüche des Importeurs– Freigabe während der Verwahrungszeit– Amtshaftung wegen verzögerter Freigabe
• Voraussetzung: Rechtswidrigkeit der Einfuhrbeschränkung– Grundrechtliche Einfuhrfreiheit? EUR, Dt. R.?– Verstoß gegen Art. XI GATT. Unmittelbar anwendbar?
– Ansprüche wegen Schlechtlieferung• Wann erfüllt? -> cif - Klausel• 3.2. EGBGB – Einheitsrecht? CISG: VRC und BRD (+)• 1.1, 9 35, 45 CISG – nicht: BGB oder chinesisches Recht, wenn
nicht CISG ausdrücklich abbedungen
Rechtsprobleme beim Verkauf von Waren - 1
• Innerhalb Deutschlands• Innerhalb der europäischen Union• In einen Drittstaat
• Rechtliche Aspekte im engeren Sinne– Anwendbares Recht– Ausfuhr-/Einfuhrbeschränkungen– Qualitätssicherung– Rechte bei Leistungsstörungen– Regelung von Rechtsstreitigkeiten (Gerichte, Schiedsgerichte, Prozessrecht,
Vollstreckung)– Transport, Gefahrtragung– Gegenleistung (Zahlungssicherung)– Prozessuale Durchsetzung– Kreditsicherung– Risikoversicherung– Staaten als Vertragspartner (Immunität, acts of state)
Rechtsprobleme beim Verkauf von Waren - 2
• Rechtsrelevante kulturelle Probleme– Unterschiedliche Entwicklungsstandards der
Rechtsordnung– Unterschiedliche Traditionen (common law, civil law)– Unterschiedliche Geschäftskulturen
• Vertrauen, Durchsetzung, Kontrolle• Risikobehandlung
– Sprachbarrieren• Notwendigkeit der Zuziehung zusätzlicher Fachleute
(Ökonomen, Rechtsberater)
Zusammenspiel mehrerer Rechtsordnungen und Regelungsmaterien
• Weltsicherheitsrat: Beschluss nach 41 SVN, ein Embargo gegen den Iran zu
verhängen
• Was heißt das für die UN-Staaten / Drittstaaten?
– Art. 24, 41 SVN
• Wie wird das in Deutschland wirksam?
– Europarechtlich (23-41 EUV, 207, 215, 75 AEUV)
– Öffentlichrechtlich? (AWG, AWV)
– Privatrechtliche Konsequenzen? (BGB, EGBGB)
AWG• § 5
– Zur Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen, denen die gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes zugestimmt haben, können Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr beschränkt und bestehende Beschränkungen aufgehoben werden.
• § 1 II– Unberührt bleiben Vorschriften in anderen Gesetzen und
Rechtsverordnungen, zwischenstaatliche Vereinbarungen, denen die gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes zugestimmt haben, sowie Rechtsvorschriften der Organe zwischenstaatlicher Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland Hoheitsrechte übertragen hat.
– -> Vgl. auch § 7 und die Strafvorschriften in § 34 IV AWG
Zivilrechtlich: Ausführungsverbote• 134 BGB bei Anwendbarkeit deutschen Rechts
• Art. 34 EGBGB bei grds. Anwendbarkeit ausländischen Rechts– Dieser Unterabschnitt berührt nicht die
Anwendung der Bestimmungen des deutschen Rechts, die ohne Rücksicht auf das auf den Vertrag anzuwendende Recht den Sachverhalt zwingend regeln. Deutsche Eingriffsnormen gehen immer vor
- jdf. Vor deutschen Gerichten !!
Aspekte
• Internationales Wirtschaftsrecht -> globale Wirtschaftstransaktionen– Handel– Investitionen
• Jurisdiktionsprobleme– Markt-Teilnahme: Handel, Wertpapiere etc.– Tochter-Unternehmen
• Internationale Wirtschafts-Organisationen
Begriff Internationales Wirtschaftsrecht
Internationales Wirtschaftsrecht
Recht
Internationales Recht
Wirtschaftsrecht
Regelung von Wirtschaftstransaktionen mit internationalem Bezug > Grenzüberschreitung
Regelung von Wirtschaftstransaktionen mit internationalem Bezug > Grenzüberschreitung
Wirtschafts - Recht• Genese
– Nationales Recht– Internationales Recht
• Quelle– Gesetz, Verordnung– Vertrag, Gewohnheit, allgemeine Rechtsgrundsätze– Standards und lex mercatoria (soft law)
• Typ– Öffentliches Recht (Wirtschaftsverfassungsrecht,
Wirtschaftsverwaltungsrecht)– Privatrecht (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht etc.)
• Vertrag• Handelsbrauch
Internationales Recht
Internationales Recht
Völkerrecht
Internationales Einheitsrecht
Internationales Privatrecht
Internationales Prozessrecht
Supranationales Recht
Internationales Wirtschaftsrecht
IWR
Ordnungsrecht für Aktionen und Transaktionen
Transaktionsrecht
Gegenstand
Regulierung für Staaten und Private
Recht für die Beziehungen Privater
Internationale TransaktionenHandel•Handel•Mit Waren oder Dienstleistungen
Finanzen•Devisenverkehr•Zahlungen, Investitionen
Personen•Personenverkehr•Arbeitnehmer, Unternehmer, Dienstleister und Leistungsempfänger
Funktionen des IWR
Ordnungsfunktion •Entwicklung der Institute und Institutionen•Gebote, Verbote, Steuerung
Berechenbarkeit•Rechtsrahmen für Private•Kostensicherheit•Risiko-Berechnung•Versicherbarkeit
Rule of Law•Regel-Setzung•Regel-Verifikation•Regel-Durchsetzung•Harmonisierung•Substitution nationalen Rechts
Wirtschafts – Völkerrecht• Verträge
– FCN-Verträge– WTO, IMF– Investitionsschutzverträge (BITs)– CISG (Einheitsrecht)
• Gewohnheitsrecht– Staatenimmunität– Fremdenrecht– Interventionsverbot (bei Sanktionen)
• Allgemeine Rechtsgrundsätze?– Ungerechtfertige Bereicherung?– Schulden-Nachfolge bei Staaten-Nachfolge?
Gegenseitige Achtung der souveränen Gleichheit der Staaten Souveräne Gleichheit und Ehre Territoriale Integrität Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und
Glauben Friedliche Streitbeilegung Gewaltverbot, Interventionsverbot Interventionsverbot Achtung und Förderung des Selbstbestimmungsrechts der Völker Kooperationspflicht: Frieden, sozialer Aufschwung S. Art. 2 SVN und auch Verdross / Simma, §§ 451 ff.
Grundrechte und Grundpflichten der Staaten
Aber es gibt keine allgemeine Pflicht zum Handel oder Wirtschaftsverkehr !
Institutionelle Komponenten
• Bretton Woods (1944) = > Währung– IMF, IBRD, (IDA, IFC)
• Havanna (1947) = > Handel– ITO (Havanna Charta) => gescheitert
• OTC (1955) =>gescheitert– GATT (ICITO) 1947 = > Provisional Application
+ Zusätzliche Kodices (inbes. Tokio - Runde)• Uruguay - Runde (1986 - 1994)
– WTO (GATT 1994 + Abkommen)
EU-Recht• Rechtsharmonisierung der Mitgliedstaaten• Substitution des Rechts der Mitgliedstaaten• Sonderbeziehungen
– Kollisionsregeln– Art. XXIV GATT etc.– Bündelung der Verpflichtungen nach außen
• GATT, WTO, UNCLOS• E Matthews des EGMR betr. Gibraltar• UN – Pflichten?• IMF-Pflichten?
Ausländisches Öffentliches Recht• Enteignungsfälle
– Chilenischer Kupfer – Fall (AVR 1961/62, 318)– Bremer Tabaks-Fall (RabelsZ 37 (1973), 579
• Verstöße gegen ausländische Verbote?– Borax-Fall (Gute Sitten?) (BGHZ 34,169)– Nigerianische Masken (Gute Sitten) (BGHZ 59, 82)
• Ausländische Anordnungen bzw. Freiheitsräume– Freistellung von Unternehmens-Fusionen– Verbot der Herausgabe von Unterlagen an Gerichte
Ausländisches Privatrecht
• IPR
• Grenzen
– Ordre public
– Eingriffsnormen
• Act of State - Doktrin
• Recht im Cyberspace?
Rechtsstellung Privater
• Parteiautonomie– Rechtswahl– Gerichtstandsvereinbarungen
• Schiedsgerichtsbarkeit– Ent-Nationalisierung ?
• Anerkennung• Aufhebung
• Lex mercatoria?
Frage nach der Jurisdiktion• Welche Wirtschaftsvorgänge darf ein Staat rechtlich
regeln? Welche sollte er regeln?• auf seinem Staatsgebiet?
– auch für Ausländer?• auf fremdem Staatsgebiet? (extraterritoriale Jurisdiktion)
– nur für Inländer? – bei Auswirkungen auf das eigene Staatsgebiet?– Konflikte mit dem Territorialrecht
• Diese Fragen betreffen die Erstreckung staatlicher Jurisdiktion
• Sie sind bedeutsam für die Frage der Hoheit von– Rechtssetzung– Rechtsprechung– Administration
Aussenwirtschaftsrecht• Aussenwirtschaftsfreiheit
• Einfuhrbeschränkungen
• Ausfuhrbeschränkungen
• Zahlungsverkehr
• Wirtschaftssanktionen
• Exportförderung
• Internationale Bindungen der Aussenwirtschaftsgesetzgebung
– WTO-Recht
– IMF-Recht
• Wirtschaftsintegrationen
– Zollunionen
– Freihandelszonen
Außenwirtschaft: Gegenstände der Zahlungsbilanz
• Leistungsbilanz (Leistungen und Gegenleistungen)– Handelsbilanz – Dienstleistungsbilanz – Übertragungsbilanz (unentgeltliche Übertragungen)
• Kapitalbilanz (Investitionen, Anleihen) – Kurzfristig – langfristig
• Devisenbilanz (Saldo der Währungsreserven der Zentralbank)
Währungsrecht
• Wechselkurssysteme• Konvertierbarkeit
• Schutz der Zahlungsbilanz
Investition im Ausland• Kauf von Wertpapieren
– anwendbares Börsenrecht– Investitionssicherheit– Anlegerschutz
• Direktinvestition– Beteiligungsregeln (joint ventures etc.)– Gesellschaftsrecht– Besteuerung– Transferierbarkeit von Gewinnen– Investitionsschutz– Technologietransfer
Investitionsschutz
• Völkerrechtlicher Enteignungsschutz
• Investionsschutzverträge• Diplomatischer Schutz
• Rechtsschutz• Versicherung
Sichtweisen• Staatliche Sicht
– Regelung internationaler Wirtschaftstransaktionen
• im öffentlichen Interesse
– „Regulative approach“ >öffentliches internationales Wirtschaftsrecht
– Globalisierung: wie kann sich ein Staat vor unerwünschten Einflüssen aus dem Ausland
schützen? Wie vor Abwanderungen? Wie vor Zuwanderungen? Wie kann er Zuwanderungen
anziehen?
• Private Sicht
– Rechtliche Rahmenbedingungen internationaler Wirtschaftstransaktionen
• im privaten Wirtschaftsinteresse
– „transactional approach“ >internationales Wirtschaftsprivatrecht
• Beide Komponenten des IWR sind wichtig
– Beurteilung des rechtlichen Rahmens privater Wirtschaftstätigkeit
– aber mit unterschiedlicher Methodik (öffentliches Recht / Privatrecht)
Internationales Wirtschaftsrecht - Regelungsinteressen
Privatinteressen
Staateninteressen
Wirtschaftsfreiheit: Eigentum und Beruf
Wirtschaft als
DruckmittelEmbargos / Handelsverträge
Pro-
speritäts-
interesseKurzfristig / Langfristig //
generell / selektiv
Wirtschaft als Mittel der Außenpolitik
• Physischer Zwang– Existenzbedrohende Knappheit– Aushungern
• Sanktion– Boykott– Embargo
• Bedingung– “Conditionality” internationaler Kredite
• Sicherheitspolitische Beschränkungen– Kriegs - Wirtschaft (Blockade, Neutralität)– Technologie - Kontrollen
Ordnung der Wirtschaft durch das Recht
• Ordnungsrahmen = > Spielregeln = > Eröffnung von Freiheitsräumen = > Ergebnisse werden vom Recht
akzeptiert, nicht vorgegeben Garantie von Verfahren (Wettbewerbsordnung), nicht von Resultaten
vgl. den Ordoliberalismus (W. Eucken, F. Böhm, F.A. von Hayek)
• Anordnungsrahmen = > Gebote und Verbote Vorgegebenes Verhalten für Private aufgrund einer Anordnung = > Planung Erreichung von Ergebnissen ist der letzte Zielpunkt aller Anordnungen
vgl. die Zentralverwaltungswirtschaften
Recht als Ordnungsfaktor der Wirtschaft
• Wirtschaft (Produktion, Verkehr mit Waren, Dienstleistungen und Kapital) existiert auch
ohne Recht – auch die internationale Wirtschaft
• Wirtschaft im regellosen Machtzustand wird von hohen Risiken und Transaktionskosten
gebremst
• Die Existenz eines Marktes ist kein Schutz vor Wettbewerbsverzerrung und
Marktgefähhrdung
• Entscheidende Faktoren effizienterer Wirtschaft sind– Kosten -Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit
– Regel - Vorhersehbarkeit
– Vertrauen in den Bestand von Kosten und Regeln
– Markt und Wettbewerb
• Recht stabilisiert diese Faktoren durch– Regelsetzung
– Regel – Durchsetzung
Ordnungspolitische Grundlagen• Merkantilismus
– Etatismus, Bullionismus, Nullsummenspiel, Exportförderung / Binnenschutz
• Protektionismus• Liberalisierung
– Absoluter Kostenvorteil (A.Smith)– Komparativer Kostenvorteil (D. Ricardo)– Neue Handelstheorien (z.B. D. Krugman)
• Economies of Scale etc.
• „Good Government“
Adam Smith (1723-1790)
• "It is not from the benevolence of the butcher, the brewer, or the baker that we expect our dinner, but from their regard to their own interest.“
• "…by directing that industry in such a manner as its produce may be of the greatest value, he intends only his own gain, and he is in this… led by an invisible hand to promote an end which was no part of his intention“
• The Wealth of Nations, IV.2.
Klassische Aussenhandelstheorien• Bedarfsdeckung: Faktoren (Rohstoffe) müssen
eingeführt werden• Absoluter Kostenvorteil (A. Smith): Aussenhandel,
wenn ein anderes Land billigere Produktionsfaktoren hat
• Komparativer Kostenvorteil (David Riccardo): Jedes Land soll sich auf das Produkt konzentrieren, bei dem es die billigsten Faktoren hat, und den anderen Ländern die Produktion der anderen Produkte überlassen
• Voraussetzung: vollständiger Wettbewerb
Effekte des komparativen Kostenvorteils - 2
Moderne Aussenhandelstheorien
• Nicht mehr faktor-, sondern kosten-orientiert– Größenvorteile und Skalenerträge– Arbeitsteilung, Spezialisierung– Humankapital, know how– Standortvorteile– Staatliche Aspekte
SteuernBeihilfenProtektion (z.B. infant industries): „strategische Protektion“ günstig?
• Unvollkommene MärkteVgl. etwa Paul Krugman
Formen der Protektion
->WETTBEWERBSVERFÄLSCHUNG
Internationales Wirtschaftsrecht ist (auch):
• Absicherung der Regierung vor dem Druck durch heimisches Lobbies
• Absicherung des Staates vor kurzfristigen Wahlinteressen der Regierung
• Garantie der Einhaltung des kooperativen Gleichgewichts– für die Partner - Staaten– für Individuen
• und damit eine Bremse für die Verlockungen des Protektionismus
Vorteile des internationalen Wirtschaftsverkehrs ?
• Gewinne der internationalen Händler
– Interne Verluste (auch an Jobs)
• Effekte des Komparativen Kostenvorteils– Effizienzsteigerung
• Verbessertes Verhältnis Aufwand - Ertrag– Steigerung der individuellen, nationalen und globalen Wohlfahrt
• Gewinner und Verlierer im Wettbewerb– Verbesserung der Ertragssituation schafft neue Nachfrage
• Verlierer können so auch noch profitieren– Gestiegene Gewinne ermöglichen soziale Ausgleichsmaßnahmen
Abhängigkeiten in der internationalen Wirtschaft
• Lokomotiveffekte– positive internationale Interdependenzen– Beispiel: der Konjunkturaufschwung in einem Land erzeugt bei seinen
Handelspartnern ebenfalls expansive konjunkturelle Impulse– Wirtschaftspolitisches Problem: bei nationalen Alleingängen werden mögliche
internationale Kooperationsgewinne nicht vollständig ausgeschöpft ( Ineffizienz)
• Beggar - your - neighbor - Effekte– negative internationale Interdependenzen– Beispiel: Protektionistische Maßnahmen eines Landes sichern seine eigene
Beschäftigung auf Kosten der Beschäftigung bei seinen Handelspartnern– Wirtschaftspolitisches Problem: bei nationalen Alleingängen kommt es zu
Ineffizienzen und (schlimmer) zu internationalen Konflikten
Globalisierung• Über-regionale Internationalisierung• Märkte sind größer als die staatlichen Territorien• Und damit: als der staatliche Herrschaftsbereich
– Anwendbares Recht (Privatrecht und öfftl. Recht)?– Verwaltung – Genehmigungen, Überwachungen ?– Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten?– Vollstreckung von Hoheitsakten
• Reaktionen– Internationalisierung der Hoheits-Funktionen– Erstreckung der Jurisdiktion über das Territorium hinaus