Post on 22-Aug-2020
transcript
490-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle679-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle679-m-Sohle700-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle679-m-Sohle700-m-Sohle725-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle679-m-Sohle700-m-Sohle725-m-Sohle750-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle679-m-Sohle700-m-Sohle725-m-Sohle750-m-Sohle775-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle679-m-Sohle700-m-Sohle725-m-Sohle750-m-Sohle775-m-Sohle800-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle679-m-Sohle700-m-Sohle725-m-Sohle750-m-Sohle775-m-Sohle800-m-Sohle825-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle679-m-Sohle700-m-Sohle725-m-Sohle750-m-Sohle775-m-Sohle800-m-Sohle825-m-Sohle850-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle679-m-Sohle700-m-Sohle725-m-Sohle750-m-Sohle775-m-Sohle800-m-Sohle825-m-Sohle850-m-Sohle875-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle679-m-Sohle700-m-Sohle725-m-Sohle750-m-Sohle775-m-Sohle800-m-Sohle825-m-Sohle850-m-Sohle875-m-Sohle900-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle679-m-Sohle700-m-Sohle725-m-Sohle750-m-Sohle775-m-Sohle800-m-Sohle825-m-Sohle850-m-Sohle875-m-Sohle900-m-Sohle
925-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle679-m-Sohle700-m-Sohle725-m-Sohle750-m-Sohle775-m-Sohle800-m-Sohle825-m-Sohle850-m-Sohle875-m-Sohle900-m-Sohle
925-m-Sohle950-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
490-m-Sohle511-m-Sohle532-m-Sohle553-m-Sohle574-m-Sohle595-m-Sohle616-m-Sohle637-m-Sohle658-m-Sohle679-m-Sohle700-m-Sohle725-m-Sohle750-m-Sohle775-m-Sohle800-m-Sohle825-m-Sohle850-m-Sohle875-m-Sohle900-m-Sohle
925-m-Sohle950-m-Sohle975-m-Sohle
LegendeAbstand zur Salzumhüllenden
> 150m
75 bis 150m
< 75 m
§ 224 (1) f ABVO Sicherheitsabstand zu Salzflanken 150 m (200 m) Auffahren von Grubenräumen in den Sicherheitsbereichen zum Salzspiegel und
den Salzflanken ist nach dem Wortlaut des § 224 ABVO nicht ausdrücklich verboten
SURPAC-BlockmodelBlockkantenlänge 10 m
R 9
über Tage
unter Tage
1. Quartal 2019: 3 meldepflichtige Ereignisse
2. Quartal 2019: 1 meldepflichtiges Ereignis
3. Quartal 2019: 0 meldepflichtige Ereignisse
4. Quartal 2019: bisher 0 meldepflichtige Ereignisse
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Schachtanlage Asse II
Am Walde 2
38319 Remlingen
dialog@bge.de
www.bge.de
www.einblicke.de