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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
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Freitag, 19. Mai 2017 | Nr. 20 | 59. Jahrgang
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«Das neue Energiegesetz gefährdet die Versorgungssicherheit!»Gregor Rutz, Nationalrat SVPPräsident HEV Stadt Zürich
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Am 21. Mai
Überparteiliches Zürcher Komitee «Nein zum Energiegesetz»Postfach 470, 8702 Zollikon
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POLITIK STATT RECHT
Der Ordre public in der bunten GesellschaftDer nachfolgende Artikel basiert auf einem Referat, das der Verfasser kürzlich im Rahmen einer Tagung der SVP des Kantons Zürich zum Thema «Fremde Kulturen, neue Reli - gionen, andere Gesetze» hielt. Es geht um die schwindende Bereitschaft unseres Staates zur Durchsetzung seines Rechts gegenüber Personen aus fernen Kulturkreisen.
Der unsterbliche Oscar Wilde bringt es mal wieder auf den Punkt: «Es gibt nur etwas, das schlimmer ist als Ungerechtigkeit, und das ist Gerechtigkeit ohne Schwert in der Hand. Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel.» Als Untertan Ihrer Majestät, Königin Victoria, unter der das «British Empire» seine Blütezeit erlebte, wusste Wilde genau, dass Recht nur dann eine Bedeutung hat, wenn es auch durchgesetzt werden kann und durchgesetzt wird. Und um das zu tun, scheute Grossbritannien nie einen Aufwand. Noch vor einigen Jahren stellte es unter erheblichem militärischem Aufwand klar, wer auf den «Falklands» im Südatlantik das Sagen hat. Nichts liegt mir ferner, als die Kolonialzeiten zu glorifizieren oder sie gar zurückzuwünschen, doch dieser unbedingte Wille, das eigene Recht durchzusetzen, verdient Respekt. In unseren Tagen ist in Europa davon nichts mehr zu spüren.
Im Gegenteil: An dem Tag, als in Washington ein neuer Präsident vereidigt wurde, der sich die Devise «America First!» aufs Banner geschrieben hat, erklärte der Schweizer Bundesrat Schweizer Recht gegenüber Völkerrecht generell für nachrangig. Von ei
ner solchen Haltung in seinen Kolonien hätte Grossbritannien nur träumen können. Wer sich unterwürfig zeigt oder unterwürfig ist, verliert.
Gerade gegenüber den USA, die sich immer stärker auf das Prinzip der Extraterritorialität, also der Anwendung und Durchsetzung seines Rechts ausserhalb der eigenen Grenzen. berufen, zeigte sich dies mit brutaler Deutlichkeit. In den Auseinandersetzungen um das USSteuerrecht, das USSanktionsrecht oder um das USFinanzmarktrecht tönte es aus Bundesbern nur: «Hier, verstanden!»
Unterwürfigkeit als DoktrinMan will nicht mehr länger «Sonderfall» sein. Die Abkehr von Neutralität und Selbständigkeit ist offizielle Doktrin. Unterstützt wird unsere Landesregierung in Ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der «Selbstbestimmungsinitiative» der SVP von Rechtsprofessoren in ihren Diensten und anderen «Experten». Im TagesAnzeiger vom 23.2.2017 zeichneten sie das Bild vom Endkampf der Zivilisation.
Das Licht im Streit mit der Finsternis. Als das Licht betrachten sie dabei sich selbst, während sie SVP mit Barbarei gleichsetzen. Wörtlich führten sie aus: «Die Elemente einer zivilisierten internationalen Ordnung sind zu stärken, und nicht zu schwächen.» Für Schattierungen ist da kein Raum. Unser nationales Recht erodiert vor unseren Augen. Selbst was Volk und Stände nach einer intensiven Auseinandersetzung
in die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft schreiben, soll dem von ungewählten Funktionären fabrizierten Recht, das sie beschönigend Völkerrecht nennen, weichen. Der Grund dafür ist ein handfester politischer: Das Streben in die EU.
Unsere Rechtsordnung kennt klare SchrankenEine Gesellschaft, die immer mobiler wird und Rechtsgeschäfte über die Grenzen der Nationalstaaten hinweg abschliesst, braucht Regeln, die festlegen, wer, also welcher Gerichtsstand, zuständig ist, und welches Recht anzuwenden ist. Die Parteien haben die Möglichkeit diese Fragen vertraglich festzulegen. Zwei Amerikaner können also vereinbaren, dass der Verkauf eines Autos in der Schweiz nach amerikanischem Recht abgewickelt werden soll, und dass der Schweizer Richter im Streitfall amerikanisches Recht anzuwenden hat. Möglich wäre auch die Bezeichnung eines Schiedsgerichts.
Wenn keine solche Vereinbarung vorliegt, gelangt das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) zur Anwendung. Es handelt sich dabei um ein Schweizer Gesetz, dessen Anwendungsbereich in Artikel 1 wie folgt umschrieben ist:1 Dieses Gesetz regelt im internationalen Verhältnis:
a. die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte oder Behörden;
b. das anzuwendende Recht;c. die Voraussetzungen der Anerken
nung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen;
d. den Konkurs und den Nachlassvertrag;
e. die Schiedsgerichtsbarkeit.2 Völkerrechtliche Verträge sind vorbehalten.
Nun liegt es in der Natur der Sache, dass die Übernahme, bzw. die Anwendung fremden Rechts zu stossenden Resultaten führen kann. Ein souveräner Staat legt darum Regeln fest, unter welchen Umständen er sich eine Abweichung vom Grundsatz vorbehält. Jedes Land, das auch nur einen Funken Stolz auf seine Rechtsordnung hat und sich bewusst ist, dass tolerant nur sein kann, wer die Grenzen des Tolerierbaren festlegt, setzt einen Vorbehalt – genau, wie dies der Schweizer Gesetzgeber getan hat:
Vorbehaltsklauseln nach IPRGArtikel 17Die Anwendung von Bestimmungen eines ausländischen Rechts, ist ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das mit dem schweizerischen Ordre public unvereinbar ist.
Artikel 18Vorbehalten bleiben Bestimmungen des schweizerischen Rechts, die wegen ihres besonderen Zweckes, unabhängig von dem durch dieses Gesetz bezeichneten Recht, zwingend anzuwenden sind.
Das Bundesgericht hat diese beiden Bestimmungen konkretisiert und festgelegt, dass ausländische Rechtsakte dann von der Schweiz nicht zu beachten sind, «wenn das einheimische Rechtsgefühl in unerträglicher Weise verletzt und fundamentale Rechtsgrundsätze missachtet werden». Die Schweiz wird beispielsweise kei ne von ausländischen Staaten verhängten Todesurteile vollstrecken und auch keine Hände abhacken. Doch wie sieht es beispielsweise im Ehe und Familienrecht aus?
Nach Art. 45 Abs. 1 IPRG wird eine im Ausland gültig geschlossene Ehe in der Schweiz also anerkannt – ausser sie verstösst gegen den schweizerischen Ordre public (Art. 27 IPRG). Es stellen sich also folgende Fragen:1. Ist Eheschliessung im Ausland er
folgt2. Ist die Eheschliessung gültig?3. Verletzt die Anerkennung den
schweizerischen Ordre public?
Freipass für linke Ideolog*innenWir haben also einen Grundsatz und die Umschreibung eines Sachverhalts, der eine Abweichung von diesem Grundsatz vorschreibt. Ein Mechanismus, der einfacher kaum sein könnte; wären da nicht die linken und linksextremen Juristen, die jede Möglichkeit nutzen, um ihre politischen Ziele zu erreichen.
Der Gedanke, man könne einen Bekannten als seinen Stellvertreter aufs Standesamt schicken, um dort mit einer minderjährigen Braut für einen die Ehe zu schliessen, dürfte hierzulande vom weitaus grössten Teil der Bevölkerung als vollkommen absurd und abwegig betrachtet werden. Keineswegs dieser Ansicht waren die Richter der eidgenössischen Asylrekurskommission, die mittlerweile im Bundesverwaltungsgericht aufgegangen ist.
Zu beurteilen war der Fall eines wegen Mordes an einem hohen Beamten der Regierung Mubarak gesuchten Ägypters, der in der Schweiz um Asyl ersuchte. Da der Mann nicht nach Hause geschickt werden konnte, weil ihm dort eine Verurteilung zum Tode
Fortsetzung auf Seite 2
Claudio ZanettiNationalrat SVPGossau
SVP-ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG
Volksabstimmung vom 21. Mai 2017Eidgenössische Vorlagen1. Energiegesetz (EnG)
Nein
Kantonale Vorlagen
1. Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AGJa
2. Gesetz über die Integrierte Psychiatrie WinterthurZürcher Unterland AG Ja
3. Kantonale Volksinitiative «Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule» Ja
Jetzt an die Urnen!
Diese Woche mit BeilageUnterschriftenbogen Mittelstandsinitiative
Donnerstag, 9. März 2017 Hotel Euler, Centralbahnhofplatz 14, 4002 Basel
Mittwoch, 24. Mai 2017 Hotel Widder, Augustinergasse 24, 8001 Zürich
Donnerstag, 5. Oktober 2017 Kaserne, Auditorium, Papiermühlestr. 27, 3014 Bern
Apéro: 18.45 Uhr, Beginn der Referate: 19.30 Uhr
EINLADUNG
Referat von Divisionär aD Peter Regli
Der ehemalige Chef des Schweizer Nachrichtendienstes, , spricht in einem spannenden
Vortrag zum Thema:Divisionär aD Peter Regli
«Unsere nationale Sicherheit: ist sie noch gewährleistet?»
Es laden ein:
Parteiunabhängiges Informationskomitee
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drohte, gewährte ihm die Schweiz die vorläufige Aufnahme. Schon bald traf ein Gesuch um Nachzug der Ehefrau ein, was das Migrationsamt stutzig machte, war der Mann doch als Junggeselle eingereist. Nachforschungen ergaben, dass die minderjährige Braut vom Vater des Bräutigams als dessen Stellvertreter geehelicht worden war. Selbstredend wurde das Gesuch abgelehnt – bis es schliesslich von den Asylrichtern gutgeheissen wurde.In der Urteilsbegründung (Urteil der Schweizerischen Asylrekurskommission vom 7. März 2006 i.S. M.D., Ägypten, auch erschienen in: Entscheidungen und Mitteilungen der Schweizerischen Asylrekurskommission [EMARK] 2006 Nr. 7), in der die Relativität des innerstaatlichen Rechts propagiert wird, finden sich unter anderem folgende Passagen:
«Das schweizerische Recht kann keine wie auch immer geartete Überlegenheit anderen Rechtsordnungen gegenüber beanspruchen, und die rechtsanwendenden Behörden sind gehalten, Rechtsverhältnissen, die die Rechtsunterworfenen aufgrund ihrer sittlichen oder religiösen Überzeugungen, ihrer Herkunft oder anderer Umstände in Anwendung eines ausländischen Rechts eingegangen sind, grundsätzlich mit derselben Achtung zu begegnen wie solchen, die nach schweizerischem Recht begründet wurden.»
«Eine in Stellvertretung geschlossene Ehe verstösst nicht offensichtlich gegen den schweizerischen Ordre Public, wenn sich die Gatten kraft der Eheschliessung im Ausland als verheiratet verstehen und die Stellvertreter gehörig bevollmächtigt waren. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist die Ehe grundsätzlich anzuerkennen»
«Für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge ist die Erteilung einer Einreisebewilligung im Rahmen des Familiennachzuges nicht generell an die Voraussetzung geknüpft, dass die Familie durch die Flucht getrennt wor
den ist; dieses Erfordernis ist hier einzig im Falle von missbräuchlicher Eheschliessung zum Zweck der Erlangung einer Einreisebewilligung in analoger Weise anwendbar.»
Man spürt: Hier wird Politik betrieben. Sozialistischinternationalistische Politik. Und die Urteilsbegründung ist lediglich Rechtfertigung, warum das Recht nicht angewendet wird. In den einschlägigen Publikationen linker Juristinnen und Juristen wird unumwunden zugegeben, dass es nur auf das Ergebnis ankommt. Es wird nicht mehr nach der Rechtslage, sondern nach dem Nutzen gefragt. Wenn es also der Frau im genannten Beispiel nützt, wird ihre Ehe anerkannt. Egal unter welchen Umständen sie zustande kam. Und egal, ob sie das Schweizer Sozialsystem vom ersten Tag an nur belastet.
Diese richtenden Politikerinnen und Politiker sind sehr kreativ, so machten sie beispielsweise aus dem gesetzlichen «Ordre Public» einen «Ordre public atténué», also eine abgeschwächte Version dessen, was der Gesetzgeber wollte und will.
Lehre und Justiz im Gender- MainstreamWählte ich eben die männliche und die weibliche Form, so sind es doch in erster Linie Frauen, die diese durch und durch politische Rechtsprechung massgeblich beeinflussen. Da wäre beispielsweise Prof. Dr. iur. Andrea Büchler zu erwähnen.
Die «GenderExpertin» em pfahl sich unter anderem bei der «FraP!», der «Frauenliste» und bei den Grünen für politische Ämter. Ihrer Meinung nach ist die Ehe «als Ort der permanenten Inszenierung der Geschlechterdifferenz zur Durchsetzung egalitärer net.» Dementsprechend nutzt die Frau die Möglichkeiten ihres Lehrstuhls um ihr genehme «Partnerschaftskonzepte» zu propagieren.
Auch Bundesrätin Sommaruga weiss natürlich, bei wem sie Gutachten in Auftrag geben muss, um die gewünschten Resultate zu erhalten. Zum Thema «Lebensgemeinschaften statt Ehe wählte sie daher die deutsche Professorin Dr. Ingeborg Schwenzer, LL.M., die prompt die Ausdehnung des Ehebegriffs auf polygame Beziehungen, inkl. längerfristige «Aussenbeziehung» vorschlug. Eine Beziehung sei schliesslich «so etwas wie eine kleine Firma». Bei Auflösung, seien darum «Gewinne und Verluste unter allen Gesellschaftern» aufzuteilen.
Aussagekräftig ist auch ein Besuch der Website «Islamisches Recht» der rechtswissenschaftlichen fakultät Uni ZH (Die Kleinschreibung ist so übernommen. Sie zeigt ebenfalls, was für ein Geist im Hause weht.). Zu lesen ist
dort von der «diffuse Besorgnis» die uns Einheimischen den Verstand vernebelt. Von «Empfindungen, die nicht selten von feindseligem Verhalten gegenüber uns fremden Gewohnheiten und Sitten begleitet sind», ist da die Rede. Und es sei darum nur konsequent, dass «muslimische Zugewanderte Angst um ihr religiöses und kulturelles Erbe» hätten, was sie umso mehr dazu bewege, «offensiv und öffentlich ihre kollektive Identität zu behaupten.» Bei so viel Kälte und Unbill fühlt sich die internationalistische Linke natürlich berufen, in sämtlichen Institutionen, in die sie ihr Marsch brachte, Remedur zu schaffen. Und sie werden das solange tun, bis sie gestoppt werden. Und wenn nicht von uns, von wem dann? Und wenn nicht jetzt, wann dann?
Auf welche Grundlagen stützen sich nachrichtendienstliche Aufträge im Ausland? Hat eine Bundesstelle einen Mitarbeiter einer anderen Bundesstelle den Deutschen ans Messer geliefert? Diese und weitere Fragen bedürfen der schonungslosen Aufklärung. Mit etwas Geschwafel und Gestammel über Kommunika tion und Koordination ist es diesmal nicht getan. Wegsehen, Wegreden und Wegducken gilt nicht. Es sei denn, die Bürgerlichen hätten Spass daran, wenn sie der Grüne Balz Glättli weiterhin vor sich hertreibt. Und zwar mit seiner ganz persönlichen, egoistischen Agenda, nämlich dem verspäteten Kampf gegen das neue Nachrichtendienstgesetz.Unsere Geschäftsprüfungskommissionen sind seit Hugo Fasel, Lucrezia MeierSchatz und Claude Janiak hoffnungslos politisch verseucht.Doch Alex Kuprecht und Alfred Heer, die beiden SVPExponenten in der Geschäftsprüfungsdelegation, haben sich im Gegensatz zu einzelnen Bundesräten und Parlamenta riern noch nicht verplappert. Sie können auf eine saubere, umfassende Abklärung dringen und schonungs lose Konsequenzen ziehen.Der in Deutschland inhaftierte Spion Daniel M. ist dem Nachrichtendienst von Markus Seiler und der Bundesanwaltschaft von Michael Lauber aus dem Ruder gelaufen. Genau wie der im Fall Holenweger eingesetzte kolumbianische Drogenkriminelle Ramos. Jetzt ziehen die blamierten Betroffenen an allen verfügbaren Strippen und Fäden. Und füttern Politiker und Journalisten mit den ihnen nützlichen Informationen. Wer etwa Thomas Knellwolf im Tages Anzeiger liest, liest zuverlässig die Version der Bundesanwaltschaft. Und dies schon seit vielen Jahren.Demnach sei die Bundesanwaltschaft gezwungen gewesen, den deutschen Behörden ungeschwärzte Dokumente über den Schweizer Spion Daniel M. auszuliefern. Diese abenteuerliche Behauptung darf die Geschäftsprüfungsdelegation nicht einfach schlucken. Jedenfalls nicht ohne Gutachten eines führenden Prozessrechtlers. Immerhin hat sich unsere Bundesanwaltschaft im Fall Holenweger noch beharrlich geweigert, selbst dem Bundesstrafgericht des eigenen Staates ihre RamosAkten auszuhändigen. Dieser krasse Vertuschungsversuch wurde sogar von ganz oben gedeckt. Nämlich mit der Unterschrift von Eveline WidmerSchlumpf. Schon damals gings nicht um den sauberen Rechtsstaat. Sondern um das Durchwursteln zwecks politischen Überlebens.
Christoph Mörgeli
Seilers und Laubers Ramos
BURKHALTER UND DER RAHMENVERTRAG
Berufsmässig Trauernder statt Bundesrat?Aussenminister Didier Burkhalter redet sein Lieblingskind – den unseligen Rahmenvertrag mit der EU – unentwegt schön und verbreitet «Hoffnung»: Man sei kurz vor dem Ziel, man rede wieder miteinander, in Brüssel zeichne sich ein Durchbruch ab, von fremden Richtern könne keine Rede sein, es gehe nur noch um Detailfragen und dergleichen mehr.
Bundesrat Burkhalter bleibt jedoch trotz vieler schöner Worte und allerlei Beschwichtigungen seltsam stumm. Er tritt nicht wie ein «Verkäufer» laut, klar und leidenschaftlich für sein Vorhaben ein. Er bleibt, wie es seinem Naturell entspricht, leise, diplomatischkorrekt, floskelhaft, höflich – mit stets eleganter Kleidung, korrektem Scheitel und einem vornehmwürdigen, fast sphinxhaften Gesichtsausdruck.
Er will die Schweiz unbedingt in die EU einbinden. Meines Erachtens ist das aber eher Mittel zum Zweck. Denn sein persönliches Hauptziel ist ein Prestigeposten auf der internationalen Bühne. Dazu braucht er ein möglichst grosses Netzwerk. Und er ist offensichtlich bereit, dafür unsere direkte Demokratie, unsere Selbstbestimmung und unsere Neutralität zu schwächen oder gar zu opfern. Dass er sich quasi wie der Wolf im Schafspelz gebärdet, macht das Ganze besonders gefährlich.
Fündig geworden bei Heinrich BöllWie kann diese Gefahr für unser Land abgewendet werden? Interessanterweise bin ich beim berühmten Schriftsteller und Nobelpreisträger Heinrich Böll (1917–1985) fündig geworden. Neben seinem umfangreichen Hauptwerk (u.a.
«Wo warst Du, Adam? Doktor Murkes gesammeltes Schweigen. Ansichten eines Clowns. Die verlorene Ehre der Katharina Blum») hat er bekanntlich zahlreiche Kurzgeschichten, Essays und Hörspiele verfasst. Und ausgerechnet die satirische Kurzgeschichte «Es wird etwas geschehen» zeigt einen Weg aus dem Dilemma Burkhalter auf.
In dieser Kurzgeschichte wird die Hauptfigur beauftragt, im Leichenzug seines verstorbenen Chefs mit einem Kranz künstlicher Rosen mitzuschreiten. Er tut dies im eleganten schwarzen Anzug und seinem tadellosen Auftreten derart würdig und stilvoll, dass er von einem vornehmen Bestattungsinstitut das Angebot erhält, dort fortan als berufsmässiger Trauernder zu «arbeiten». Er nimmt das Angebot an, fühlt sich mehr und mehr in seinem Element und hat damit seine eigentliche Berufung gefunden.
Beim Vergleich des berufsmässig Trauernden mit unseren Bunderäten kommt mir unweigerlich unser Aussenminister in den Sinn. Auch Didier Burkhalter würde sich ohne jeden Zweifel bestens für diese Aufgabe eignen. Er könnte stets im eleganten schwarzen Anzug samt Zylinder, mit feierlichernster Miene, mit Blumen im Arm und gemessenen Schrittes dem besonderen Anlass die nötige Würde verleihen.
Mehrere Fliegen auf einen StreichMit dieser beruflichen Neuorientierung unseres Aussenministers liessen sich mehrere Fliegen auf einen Streich treffen. Burkhalter hätte wohl seine eigent
liche Berufung gefunden, und für unser Land ergäben sich markante Vorteile:
– Der Bundesrat könnte sich dank neuer Mehrheitsverhältnisse vom unseligen institutionellen Rahmenvertrag verabschieden und sich auf gute Beziehungen mit der EU und mit allen Ländern der Welt konzentrieren. Und er könnte die direkte Demokratie, die Selbstbestimmung und die Unabhängigkeit unseres Landes hochhalten. Weitere KohäsionsMilliardenzahlungen an die EU würden abgelehnt oder zumindest mit vorteilhaften Gegengeschäften verbunden.
– Auch für die Wahrung unserer Neutralität wäre eine berufliche NeuOrientierung des Aussenministers vorteilhaft. Wegen seines Drangs nach einem glanzvollen Posten auf der internationalen Bühne kritisiert er beispielsweise Israel, um sich auch die Stimmen von dessen Feinden zu si
chern. Damit zerstört Burkhalter zunehmend die Glaubwürdigkeit unserer Neutralität.
– Ebenso könnte das Departement für Auswärtiges unter neuer Führung die direkten oder indirekten Millionenzahlungen an terroristische Organisationen (Beispiel Hamas) und ähnlich gesinnte Kreise endlich stoppen. Auch eine grundsätzliche Überprüfung der Entwicklungshilfe würde erleichtert.
Von der Satire zur RealitätEs liessen sich problemlos weitere Vorteile für unser Land aufzählen für den Fall, dass sich der Aussenminister im Sinn der Kurzgeschichte von Heinrich Böll neu orientiert. Ich habe Herrn Burkhalter den Text «Es wird etwas geschehen» bereits zugesandt. Wer weiss: Vielleicht wird die Satire bald zur Realität.
Erstabdruck in der Basler Zeitung.
Fortsetzung von Seite 1
Hans FehrAlt Nationalrat SVPEglisau
ENERGIEGESETZ ALS ERMÄCHTIGUNGSGESETZ
Der Putsch gegen die VerfassungPraktisch alle Schweizer Politiker wussten, dass das geheime, bereits ausgehandelte Stromabkommen sowie der Rahmenvertrag mit der EU (auch als Kolonialvertrag bezeichnet) wegen schweren Nachteilen für die Schweiz vom Volk nicht angenommen würden.
er. Die schlaue Bundespräsidentin Doris Leuthard wusste Rat, man entwickelt ein Energiegesetz, das jeder Interessengruppe etwas verspricht, und in der Gier, das Versprochene auch zu erhalten, wird eine Nebenbestimmung gar nicht beachtet. Ganz heimlich zwischen den vielen andern Bestimmungen wird ein Ermächtigungsgesetz unter Art. 54 versteckt.
Das Energiegesetz sieht in Art. 54 Abs. 1 vor, der Bundesrat kann internationale Vereinbarungen abschliessen … die nicht dem Referendum unterliegen. Doch es gibt keine Bundeskompetenzen, Gesetze zu erlassen, die ohne Not die verfassungsmässige Ordnung verletzen. Zudem müssten Eingriffe in die Verfassung verfassungsmässig geregelt werden. Im weiteren ist die Anwendung dieses Artikels völlig unklar, gehören darunter auch Abkommen, die nur am Rande oder indirekt dieses Energiegesetz berühren? Hier wird das verfassungsmässige Volksrecht aufgehoben, das bisherige Ventil bei schlechten Verhandlungen darf nicht mehr existieren. Der weitere Absatz 2 ist eine reine Augenwischerei oder nur Krokodilstränen.
Der Bundesrat lässt die Bevölkerung im Dunkeln, worüber genau diese internationalen Abkommen abgeschlossen werden und was für Nachteile darin für die Schweiz enthalten sind. Dies weil er eine Generalklausel haben wollte, ohne jegliche Einschränkungen.
Volk wird im Dunkeln gelassenIn der Diskussion ist das Abkommen über den Strom, in welchem der Transit ein Vorrecht gegenüber der Belie
ferung der Schweizerischen Bevölkerung haben soll, so dass die Spitäler bereits angewiesen wurden, in Zukunft nicht mehr auf die sicheren Stromlieferungen zu zählen, sondern Notstromgruppen zu installieren, selbstverständlich mit CO2Produktion. Dann soll ein Handel mit Emissionszertifikaten mit der EU vereinbart werden, wo dann in der Praxis nur Schweizer an die EU zahlen, ohne dass die Luft sauberer wird. Der wwf hat dies bereits früher als Ablasshandel disqualifiziert. Hier wird nach Vertrag alles Geld in die EU fliessen müssen und eigene Initiativen anderswo werden verboten. Dazu soll noch das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU abgeschlossen werden, ein sogenannter Kolonialvertrag. Gleich bei Beginn der Verhandlungen über das Rahmenabkommen, hatten die Schweiz und die EU vereinbart, in welcher Form die Schweiz das Rahmenabkommen übernehmen werde, das werde erst am Schluss dieser Verhandlungen über das Rahmenabkommen bestimmt, nötigenfalls ohne Volksabstimmung. Die fehlende Volksabstimmung war zu Beginn der Verhandlungen zum Rahmenabkommen bereits anvisiert.
In ausführlichen Zeitungsberichten konnte eine kurze Notiz dazu gelesen werden. Frau Leuthard hat immer gesagt, die Schweiz müsse wegen dem Energiesparen das Stromabkommen unterzeichnen und weil die EU vorher die Bedingung gestellt hat, dies gebe es nur, wenn das Rahmenabkommen von der Schweiz angenommen sei, gehört dies eben auch zum Bereich des Energiegesetzes. Dies ist natürlich Betrug.
Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 20172 EIDGENÖSSISCHE POLITIK
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Härter durchgreifen und Vandalismus konsequenter bestrafen
Versprayte Wände, zerplatzte Farbbeutel an Gebäuden, demolierte Telefonzellen, beschädigte Autos, aufgeschlitzte Polster und zerkratzte Scheiben in Bussen, Bah-nen und Trams – unser Alltag wird in auffälliger Weise von Aggression und blin-der Zerstörungswut geprägt. Ein Problem, welches so vielschichtig ist wie Vandalis-mus, kann nur ganzheitlich angegangen werden. Es kann einfach nicht sein, dass die Kosten für Beschädigung und Verun-reinigung aller Art mit grösster Selbst-verständlichkeit der Allgemeinheit auf-gebürdet werden. Das ist eine Zumutung für den Steuerzahler, die nicht länger to-lerierbar ist. Es sind deshalb sowohl prä-ventive als auch repressive Massnahmen nötig. Denn falls ein Verursacher heute erwischt wird, sind lediglich Formalitä-ten und geringe Bussen die Folge – alles im Mantel der Anonymität. Und genau diesen Deckmantel der Anonymität gilt es zu bekämpfen und aufzuheben, in dem die Verursacher sichtbar gemacht werden. Die von der SVP vorgeschlagenen «gekenn-zeichneten Arbeitseinsätze» sind daher ein sehr gutes und wirkungsvolles Instru-ment, um die Vandalen und ihre Taten ans Licht zu holen. Nach Meinung der SVP kann dadurch eine deutliche Ab-schreckung erzielt werden. Generell gilt: Wir müssen viel härter durchgreifen und konsequenter bestrafen!
Am Montag hat der Kantonsrat unseren Vorschlag bestätigt: Er hat mit 104 Stim-men, resultierend aus der bürgerlichen Mehrheit mit Unterstützung von FDP, EVP, CVP, BDP und EDU, unsere parla-mentarische Initiative vorläufig überwie-
sen, die einen neuen Paragrafen im kan-tonalen Straf- und Justizvollzugsgesetz fordert. Danach sollen diejenigen, die öf-fentliche Einrichtungen und Güter vor-sätzlich oder fahrlässig beschädigen, ver-pflichtet werden, den verursachten Scha-den zu bezahlen. Ist dies nicht möglich, ist der verursachte Schaden durch «ge-kennzeichnete Arbeitseinsätze im öffent-lichen Raum» abzugelten. Um die Täter wirksam von ihrem ungesetzlichen Tun abzuhalten, muss es vor allem im Porte-monnaie wehtun: Die finanziellen Folgen müssen von den Vandalen übernommen werden. Und wenn kein Geld vorhanden ist, dann ist das Abarbeiten des Schadens eine wirkungsvolle Massnahme. Hierbei geht es überhaupt nicht darum, die Van-dalen mittels «gekennzeichneter Arbeits-einsätze im öffentlichen Raum» an den Pranger zu stellen, sondern vielmehr um die Grundidee des Begleichens eines Scha-dens durch Geld oder Arbeit.
Das Ziel ist es, Sachbeschädigungen sowie Litteringfälle zu minimieren und eine deutliche Abschreckung bei den Ver-ursachern zu schaffen, in dem diese die nötigen Wiederherstellungsmassnahmen vollumfänglich abzahlen oder durch die «gekennzeichneten Arbeitseinsätze im öf-fentlichen Raum abarbeiten». Dabei geht es nicht nur um die Kosten für die Besei-tigung Vandalismusschäden, die bezahlt oder abgearbeitet werden sollen – es geht auch um die Kosten für Präventivmass-nahmen sowie um die durch den Vanda-lismus entstandenen Ausfallkosten.
Grundsätzlich gilt: Um der Gewalt von Beschädigung, Vandalismus oder Litte-ring Gegensteuer zu geben, braucht es das Engagement aller gesellschaftlichen Kräf-te! Damit sind Eltern und Schulen genau-so gemeint, wie Gesellschaft, Wirtschaft und Staat. Es braucht jedoch auch konkre-te Schritte, um diesen Tätern und Vanda-len die Grenzen aufzeigen und ih nen ihr Fehlverhalten konsequent zu ahnden.
AUS DEM KANTONSRAT
Kantonsrat setzt Zeichen gegen VandalismusNach der Genehmigung der Geschäftsberichte der Zürcher Kantonalbank und der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich wurde eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion überwiesen, welche vorsieht, dass Sprayer und Vandalen in Zukunft die von ihnen angerichteten Schäden abzahlen oder öffentlich abarbeiten müssen.
Die Jahresrechnung der Zürcher Kantonalbank (ZKB) schliesst mit einem Bilanzgewinn von gut 776 Mio. Franken ab. Davon werden Dividenden ausgeschüttet: 20 Mio. zur Bestreitung der Kapitalkosten, 220 Mio. zugunsten der Kantone, 110 Mio. zugunsten der Gemeinden. Gut 425 Mio. Franken werden den freiwilligen Reserven zugewiesen, knapp eine halbe Million als Gewinnvortrag auf die neue Rechnung.
Die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) hat Geschäftsbericht und Rechnung der ZKB beraten, die Erfüllung des Leistungsauftrags sowie die Einhaltung des Entschädigungsreglements für die Mitglieder des Bankrates überprüft und stellt dem Kantonsrat den Antrag ihn zu genehmigen. Während des Geschäftsjahres 2016 hat sich die Kommission neben den Routinegeschäften mit dem Stand der Zusammenführung von Swisscanto und ZKB, der Standortstrategie der ZKB, den Auslandaktivitäten und mit der Entwicklung im Bereich IT beschäftigt. Jörg MüllerGanz, Präsident des ZKBBankrates, äusserte sich zum sehr konstanten Gewinn und zum Geschäftsgang. Die Unternehmensstrategie ist seit Jahren konstant.
Die wichtigsten Geschäftsbereiche sind die Zinsgeschäfte, die Dienstleistungen und der Handel. «Zürich ist ein guter, wenn nicht der beste wirtschaftliche Ort für eine Bank. Wir halten die Verlässlichkeit im Mitarbeiterbestand hoch. Ein grosser Dank gilt unseren rund 5000 Mitarbeitenden für ihre Arbeit und ihre Loyalität.» Für die SVP sprach Beat Huber (Buchs). Er wies auf das gute Geschäftsergebnis hin, welches sich sehr positiv auf die Ausschüttung an den Kanton und die Gemeinden auswirkt. Zum Vergütungsmodel der ZKB meinte er: «Gemäss Geschäftsbericht ist dieses marktkonform und entschädigt nach Leistung. Es orientiert sich an den langfristigen wirtschaftlichen Interessen der Bank. Durch das gute Geschäftsjahr sind natürlich auch
die variablen Vergütungen der Mitarbeiter gestiegen. Dies in Anlehnung an das Kantonalbankgesetz, welches durch den Kantonsrat genehmigt worden ist. Ob diese hohen Grundsaläre mit den zusätzlichen variablen Vergütungen gerechtfertigt sind, will ich nicht kommentieren.» Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) meldete sich zweimal zu Wort, kritisierte die ZKB in verschiedenen Punkten und warnte vor einem Klumpenrisiko. Das Wachstum der Bank im Vergleich zur Wirtschaftsleistung des Kantons sei zu gross. Die systemrelevante Bank könne nicht vom Parlament beaufsichtigt werden. Der Rest des Rates – 169 Mitglieder – stimmte der Genehmigung der Rechnung und des Geschäftsberichtes der ZKB zu.
EKZ auf KursDer Geschäftsbericht der EKZ und die darin enthaltene konsolidierte Jahresrechnung betrifft die Zeit von 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016. Zu Beginn äusserte sich der Präsident der Aufsichtskommission: Der Bilanzgewinn setzt sich etwa zu gleichen Teilen aus Unternehmensergebnis und Gewinnvortrag aus dem Vorjahr zusammen und beträgt insgesamt gut 72 Mio. Franken. Davon werden 8 Mio. den gesetzlichen Reserven zur Stärkung des Eigenkapitals, 30 Mio. den freien Reserven zugewiesen, gut 34 Mio. beträgt der Gewinnvortrag auf die neue Rechnung. Die EKZ beschäftigt 1350 Mitarbeitende und liefert zuverlässig Strom zu akzeptablen Preise.
Für die SVP sprach AWUMitglied André Bender (Oberengstringen): «Das Energiegeschäft wurde einmal mehr von sinkenden Energiepreisen geprägt. Dazu bestätigt sich der Trend eines abnehmenden Strombedarfs im Versorgungsgebiet, der auf einen sinkenden Absatz beim produzierenden Gewerbe und Effizienzsteigerungen bei den Haushaltskunden zurückzuführen ist. Im Berichtsjahr reduzierte sich deshalb die Gesamtleistung um 3,1 Prozent.» Zum guten Ergebnis haben folgende Faktoren beigetragen: Erfolg im operativen Geschäft, Beteiligung an Repower, höhere Rendite auf Finanzanlagen, und Sonderabschreibungen wegen Wertberichtigungen von Schweizer Kraftwerken, Solaranlagen und Wärmeverbünden. André Bender kritisierte die sub
optimale Kommunikation von Regierungsrat und EKZVerwaltungsrat be züglich der strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Ueli Betschart, Verwaltungsratspräsident, be dankte sich für die Rückmeldungen und fügte noch an. «Wir wehren uns nicht gegen eine Dividende, wie sie der Kantonsrat mit seiner Lü16 Massnahme gefordert hat – aber sie muss im Gesetz geregelt werden.» 169 Ratsmitglieder stimmten der Genehmigung von Jahresrechnung und Geschäftsbericht zu.
Abarbeiten von verursachten Schäden an öffentlichen EinrichtungenJürg Sulser (SVP, Otelfingen), Jürg Trachsel (SVP, Richterswil) und Roger Liebi (SVP, Zürich) wollen mit einer Parlamentarischen Initiative das Straf und Justizvollzugsgesetz ändern und einen zusätzlichen Paragrafen einfügen: Wer vorsätzlich oder fahrlässig öffentliche Einrichtungen und Güter beschädigt, wird verpflichtet, den verursachten Schaden zu bezahlen. Ist dies nicht möglich, ist der verursachte Schaden durch gekennzeichnete Arbeitseinsätze im öffentlichen Raum abzugelten. Weiter erläuterte Jürg Sulser: «Vandalismus darf sich nicht lohnen. Es darf nicht sein, dass die Kosten für Beseitigung von Beschädigungen und Verunreinigungen öffentlicher Einrichtungen mit grösster Selbstverständlichkeit der Allgemeinheit aufgebürdet werden.» Seine Rede wurde von hämischen und geringschätzenden Zwischenrufen der Linken begleitet.
Sie monierten, dass die Forderung nach «gekennzeichneten Arbeitseinsätzen» nicht Menschenrechtskonform durchgesetzt werden könne. Im Strafgesetz sei bereits enthalten, dass verursachter Schaden bezahlt werden müssten. Mit der Ankündigung von Unterstützung aus den anderen bürgerlichen Fraktionen änderte die Stimmung und die teils abstrusen Voten der ablehnenden Linken wurden mit raunen und lachen quittiert. Die 60 Stimmen für die vorläufige Unterstützung kamen locker zusammen: 104 Ratsmitglieder stimmten für die Überweisung.
Im Anschluss wurden verschiedene Rücktritte verlesen und Martin Arnold (SVP, Oberrieden) wurde aus dem Rat verabschiedet.
Jürg SulserKantonsrat SVPSVP Otelfingen
Margreth RinderknechtKantonsrätin SVP Wallisellen
AHV SICHERN STATT GEFÄHRDEN
Nein zur schädlichen Reform der AltersvorsorgeDie Arbeitsgruppe Altersvorsorge SVP Kanton Zürich lehnt den Parla mentsvorschlag zur Berset Reform ab. Das Reformziel des Bundesrates, die Sicherstellung der Altersvorsorge im bisherigen Rahmen, ist klar verfehlt. Das Parlament hat – mit zwei Stimmen der Lega aus der SVP Fraktion – einen Vorschlag unterstützt, der das bewährte Drei- Säulen-Modell ins Wanken bringt.
Seit vier Jahren bearbeitet die Arbeitsgruppe, bestehend aus Pensionsversicherungsexperten, Juristen, Sozialversicherungsexperten, Ökonomen, Stiftungsräten und «einfachen» Rentnern und Erwerbstätigen das Thema Altersvorsorge. Im Rahmen von drei Publikumsveranstaltungen wurde ei ner brei ten Öffentlichkeit Grundlagenwissen zur beruflichen Vorsorge in der Schweiz vermittelt.
Experten erläuterten über die Jahre die Bedeutung des bewährten Drei Säulen Modells. An zahlreichen Arbeitssitzungen ha ben wir klare Lösungsansätze und Forderungen erarbeitet. Die vorliegende Monsterreform enthält zu viele
Giftpillen, als dass sie vom Volk angenommen werden dürfte. Zwar wä re die dringend notwendige Senkung des Umwandlungssatzes zu be grüssen. Aber dieser positive Effekt wird durch so viel Schlechtes kompensiert, dass man beim besten Willen der Vorlage nicht zustimmen kann.
AHV sichernKlar bekennt sich die SVP zur Sicherung der AHV im bestehenden Rahmen. Statt die AHV zu sichern, soll sie – gleich wie der im letzten Herbst abgelehnte AHV Plus Vorschlag – masslos ausgebaut werden. So gerät die AHV in die Schieflage und das Kapitaldeckungsverfahren wird massiv geschwächt. Mit der Giesskanne werden auch Begüterten höhere AHV Renten bezahlt, während den Bedürftigen durch die zusätzlichen 70 Franken die Berechtigung für Ergänzungsleistungen entfallen kann. Eine riesige Ungerechtigkeit stellt zudem die Schaffung einer Zweiklassen
AHV Gesellschaft dar. Denn alle bisherigen Rentner erhal ten keinen einzigen Rappen mehr an Leistungen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer trifft alle, die Jungen aber mehr als die Alten.
Die Jungen würden die volle Last der Reform tragen. In einer losen Fol ge von weiteren Artikeln werden wir zudem weitere Schwachstellen aufzeigen: Abschaffung des Freibetrags, Auswirkungen für die Bauern, Auswirkung der höheren AHV, Umverteilung vom Überobligatorium ins Obligatorium und Weiteres.
Die jetzige Vorlage muss deutlich abgelehnt werden. Danach muss das Parlament die echten Probleme schrittweise lösen. Die Verschiebung in die Erste Säule AHV ist gefährlich. Die Linke war immer gegen die Zweite Säule, mit Annahme der Vorlage kommt sie ihrem erklärten Ziel der Volkspension einen Riesenschritt näher. Daher ein klares Nein am 24.9.2017 zur Parlamentsvorlage.
GENERALVERSAMMLUNG DES KGV ZÜRICH
Hans Rutschmann wird KGV-EhrenpräsidentAn der Generalversammlung von letzter Woche haben die Delegierten des Kantonalen Gewerbeverbandes Zürich den Bülacher Unternehmer und alt Kantonsrat Werner Scherrer zum neuen Präsidenten gewählt. Damit tritt der bisherige Vizepräsident die Nachfolge von alt Nationalrat Hans Rutschmann an, der den Gewerbeverband während mehr als sieben Jahren präsidierte.
KGV. Die Delegierten des Kantonalen Gewerbeverbandes Zürich (KGV) ha ben an der heutigen Generalversammlung in Uitikon Werner Scherrer zum neu en Präsidenten gewählt. Mit Werner Scherrer übernimmt nach dem SVPPo litiker Hans Rutschmann ein FDPVertreter das Präsidium.
Das entspricht dem Grundsatz, das Präsidium innerhalb der bürgerlichen Parteien zu alternieren und so politisch breit abzustützen. Werner Scherrer ist Unternehmer und Präsident des Bezirksgewerbeverbandes Bü lach, war Gemeinde und Stadtrat von Bülach und gehörte bis 2015 dem Zürcher Kantonsrat an.
Konsequent für das GewerbeDer abtretende Präsident Hans Rutschmann wurde an der Generalversamm
lung vom neuen Präsidenten Werner Scherrer würdig verabschiedet und zum Ehrenpräsidenten ernannt. In seinen knapp acht Amtsjahren habe Hans Rutschmann sich als Präsident mit grosser Politkultur gezeigt. Er sei konsequent in der Sache und in seinem Handeln, sachlich im Ton und der Diskussion, sagte Rutschmanns Nachfolger in seiner Würdigung. Rutschmann habe die Basis gestärkt, indem er die Gewerbevereine und Branchenverbände stärker in wichtige Entscheide und Parolenfassungen mit einbezogen habe. Konsequent sei er gegen die wachsende Überregulierung und Bürokratisierung angegangen, unter denen das Gewerbe zu leiden habe. Konsequent zeige er sich nun aber auch mit dem Argument, dass er zurücktrete, um jüngeren Kräften Platz zu machen.
Der abgetretene KGV-Präsident Hans Rutschmann.Markus BinderPräsidentArbeitsgruppe Altersvorsorge SVP ZH
Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 2017 KANTON ZÜRICH 3
SVP POLITLUNCH MIT AARGAUERIN MARTINA BIRCHER
Die Sozialhilfe als ein Fass ohne BodenDie Sozialhilfe sorgt in den Gemeinden für eine immer grössere finanzielle Belastung. Martina Bircher betreut im aargauischen Aarburg das Sozialwesen. An einem SVP-Politlunch in Oberstammheim zeigte sie Schwächen des Systems auf.
RoMü. Das Städtchen Aarburg mit seinen knapp 7800 Einwohnern ist bezüglich der Sozialhilfe im Zusammenhang mit dem Asylwesen schon mehrmals in die Schlagzeilen gekommen. «Wir weissen mit 400 Sozialhilfefällen, wovon deren Hälfte einen Flüchtlingshintergrund haben, eine der höchsten Quoten im ganzen Kanton Aargau auf», führte die Sozialvorsteherin und SVPKantonsrätin Martina Bircher am sehr gut besuchten Politlunch im Gasthaus Schwert in Oberstammheim aus. Entsprechend ist sie tagtäglich mit diesen sozialen Fragen konfrontiert. Sie zeigte anhand von situationsbedingten Leistungen auf, wo beispielsweise die Sozialhilfe und somit der Steuerzahler auch bei einem Umzug, beim Erneuern der Ausweispapiere oder für Versicherungsleistungen aufzukommen hat. Sie kritisierte, dass man in der Öffentlichkeit oftmals mit falschen oder unvollständigen Zahlen bezüglich der Sozialhilfe argumentiert. Dabei zeigte sie an ei nem Beispiel einer alleinstehenden Person auf, dass nebst dem ausgewiesenen als sehr tief bezeichneten Grundbedarf zusätzlich zahlreiche situationsbedingte Leistungen wie Krankenkasse, Zahnarzt, Einrichtungsgegenstände und weiteres dazu kommen.
Anhand eines Fallbeispiels mit einer Familie mit vier Kindern zeigte sie auf,
wie sich die maximalen Sozialhilfekosten zusammensetzen. «Dieser Fall veranschaulicht, dass für eine Familie bis zu über 8000 Franken im Monat steuerfrei an Sozialhilfe fliessen können», hielt Bircher fest. Entsprechend zeigte sie sich bezüglich der Zukunftsaussichten besorgt, weil sich in den letzten 10 Jahre die Sozialkosten bei aktuell ständig stark steigender Tendenz fast verdoppelt haben.
Sozialindustrie verdient mitHinter den Sozialleistungen steckt gemäss Bircher aber auch eine wachsende Sozialindustrie mit einem extrem breiten auf Sozialbezüger ausgerichtete Dienstleistungen, welche mit ihren oftmals konkurrenzlosen Angeboten kräftig mitverdient. So gibt es Organisationen für MutterKind Häuser oder für Familienbegleitungen, welche rasch einmal – sofern der Bedarf ausgewiesen ist – tausende von Franken pro Monat kosten.
«Das einst für schweizerische Bedürfnisse entworfene System wird heute mehrheitlich von Zuwanderern genutzt», so Bircher weiter. Bezogen 2005 im Kanton Aargau etwas mehr als 6000 Schweizer und rund 4500 Ausländer Sozialhilfe, so hat sich 2015 das Blatt gewendet, indem knapp 7000 Ausländer und 6500 Schweizer als Be
züger in den Statistiken erfasst sind. Mit der Personenfreizügigkeit ha ben Personen ab dem ersten Tag in der Schweiz Anspruch auf Sozialhilfe. Zudem haben alle Ausländer mit der Niederlassungsbewilligung C, Aufenthaltsbewilligung B, anerkannte Flüchtlinge B und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge F ebenfalls Anspruch. «Das Bundesgesetz, die Genfer Flüchtlingskonvention und die EUVerträge schreiben vor, dass jeder auf die gleichen Leistun
gen Anspruch hat», rief Bircher in Erinnerung. Konkret sprach sie davon, dass die Asyl und auch EUPolitik die Sozialsysteme sehr stark belasten. So hat sich im Aargau die Zahl der Sozialhilfeempfänger aus Afrika innert 10 Jahr vervierfacht.
Sie sprach auch von einem Statistikwirrwarr, weil beispielsweise Zahlen aus dem Gesundheits und Schulwesen wie auch aus der Justiz und Polizei ausgeklammert werden. Besorgt zeigte sie sich, dass bezüglich der Sozialbezüger mit Flüchtlingshintergrund in den ersten 5 bis 7 Jahren nur gerade jeder 6. den Sprung in die Selbständigkeit
schafft. Entsprechend sieht sie in den nächste Jahre eine Lawine auf die Gemeinden zukommen, wenn der Bund und die Kantone die Zahlungen für diese Empfänger einstellen und diese dann den Gemeinden zur Last fallen. In Aarburg entfallen bereits 45 Prozent aller Sozialhilfebeziehenden in diese Kategorie – notabene bei weiterhin steigender Tendenz.
In der Diskussion kamen Fragen rund um die SKOSRichtlinien auf. «Wer hat wann diese festgesetzt», wollte ein Zuhörer wissen. Diese sind einst aus Kreisen der Sozialfürsorge als einheitliche Empfehlungen erarbeitet worden. Die aber heute in der Sozialhilfe angewendeten sogenannten SKOSRichtlinien werden heute einfach als verbindliche und undiskutierbare Vorgaben betrachtet.
Bircher bemängelte, dass gerade diese SKOSRichtlinien keine eigentliche politische Kontrolle haben und die Demokratie ausgeschaltet wurde. «Weder die eidgenössischen noch kantonalen Parlamente können sich dazu äussern», so Bircher.
Zudem ist die Überprüfung der finanziellen Situation von Ausländern insbesondere aus dem Balkan und Afrika bezüglich der für die Sozialhilfe notwendigen persönlichen Erfassung von möglichen Vermögen und Einkommen in ihrem Heimatland schwierig. Man muss sich vielfach auf ihre Aussagen verlassen, ohne dass diese überprüfbar sind.
SVP-Bezirkspräsident Paul Mayer bedankte sich für das engagierte und fundierte Referat bei Martina Bircher.
LESERBRIEF
Finanzielle Unterstützung für Bauern nach FrostschädenDie bis anhin vorliegenden Frostschäden insbesondere bei Obst und Wein werden zu einem enormen Ernteausfall führen. Je nach Region und Produkt gehen bis 80 Prozent der üblichen Ernte verloren. Als ehemaliger Bauernsohn berührt mich die wirtschaftliche Situation der betroffenen Landwirte sehr. Bei Weinbauern in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Thurgau werden Einbussen bis zu 90 Prozent geschätzt. Solch extreme Ertragsausfälle werden zweifellos bei Vielen zu existenziellen Prob lemen, ja Verzweiflung führen.
Im Grossteil der Medien werden die Verluste relativiert mit Sätzen wie: «man müsse die Ernte abwarten» oder «vieles hänge auch vom Wetter der kommende Mo nate ab». Gestandene Wein
bauern allerdings erklärten mir, dass der Schaden sehr wohl defi nitiv sei. Nach meinem Dafürhalten sollten daher administrative Vorkehrungen getroffen werden, dass den Geschädigten finanziell geholfen werden kann. Nicht flä chedeckend und im Giesskannenprinzip, vielmehr sollten sich die Betroffenen bei spielsweise bei ihrer Gemeinde melden können. Zusammen mit einem Kantonsver treter ist der Scha den für eine Vergütung (zu Lasten des Staates) festzulegen.
Szenenwechsel: Kürzlich griffen bei de Räte «tief in die Bundeskasse» als sie 100 Mio. Franken für die Drittbetreuung von Kin dern zur Verfügung stellten (Subvention). Es ist nun schlicht keine Bundesaufgabe, Kindertagesstätten mitzufinanzieren. Wer sich für Kinder
entscheidet, darf nicht verlangen, dass dieses Lebensmodell von der Allgemeinheit bezahlt wird. Oder erwähnenswert sind auch die weiteren 25 Mio. Franken im Zürcher Kantonsbudget für vorläufig Aufgenommene (Immigranten). Tatsächlich sind in den Gemeinden im mer mehr Nordafrikaner – in Mode anzügen, gestylten Frisuren und mit Superhandys – herumschlendernd zu beobachten. Bei beiden grosszügig gewährten Staatsbeiträgen wünschte ich mir, dass zumindest ein Teil dieser Summen den um ihre Existenz kämpfenden Bauern zu gut käme.
Zweckdienlicher und nachhaltiger wäre die Unterstützung der in Notgeratenen zwei fellos.
Karl MeierZoller, Effretikon
SVP DÜBENDORF
André Ingold und Jacqueline Hofer kandidieren für den StadtratAn der Parteiversammlung der SVP vom 3. Mai 2017 galt es die Kandidaturen für die Stadtratswahlen zu bestimmen. Nominiert wurden der 49-jährige André Ingold und die 47-jährige Jacqueline Hofer.
SVP Dübendorf. André Ingold, Sicherheitsvorstand seit 2006, stellt sich zur Wiederwahl. Er ist bereit, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen, wes
halb er gleichzeitig für das Stadtpräsidium kandidiert. Ingold ist geschieden und Vater von zwei erwachsenen Söhnen. Ingold ist Vorsitzender der Ge
schäftsleitung bei der BW Generalbau AG in Winterthur. Zuvor war er als stellvertretender Geschäftsführer und Spartenleiter Generalunternehmung in Firmen in der Region tätig. André Ingold war 9 Jahre Präsident der Stadtmusik Dübendorf und jahrelanger OKPräsident des Dorffäscht Dübendorf. Von 2001 bis 2006 politisierte er im Gemeinderat und war Mitglied der Geschäfts und Rechnungsprüfungskommission GRPK.
Jaqueline Hofer tritt für den nach 16 Jahren demissionierenden Kurt Spillmann an. Hofer ist in Dübendorf geboren und aufgewachsen in der «Pfäffermüli», ehemals Restaurant Linde. Hofer arbeitet seit 1994 als Geschäftsführerin einer ortsansässigen Immobilienverwaltung. Zudem ist sie langjähriges Geschäftsleitungsmitglied der Werbeagentur «Typo Graphic Composing», die sie zusammen mit der Geschäftsinhaberin Karin Kuster aufgebaut hat. Ursprünglich hat sie eine Banklehre absolviert und war im Kreditbereich tätig, bevor
sie sich im Immobilienbereich spezialisierte und zur Immobilientreuhänderin weiterbildete.
Hofer sitzt seit 2008 für die SVP im Gemeinderat, seit 2011 auch im Kantonsrat sowie in der Justizkommission des Kantons Zürich. Von 2008 bis 2011 war sie in Dübendorf Mitglied der Kommission für Raumplanung und Landgeschäfte KRL und von 2010 bis 2016 Mitglied im Gemeinderatsbüro. 2015/ 2016 war sie Gemeinderatspräsidentin und somit höchste Dübendorferin. 2017 erfolgte ihre Wiederwahl in die KRL. Seit 2009 setzt sich Hofer als Präsidentin des Bezirksgewerbeverbandes Uster und Mitglied der Verbandsleitung des KGV Zürich für das lokale Gewerbe ein. Die SVP Dübendorf freut sich, mit André Ingold und Jacqueline Hofer zwei ausgewiesene Kandidaturen präsentieren zu können.
Dank an Kurt SpillmannKurt Spillmann dankt die Partei für seine langjährige, hervorragende Arbeit als Sozialvorstand. Dank seiner konsequenten Politik – unter dem Motto fördern und fordern – sind die Sozialkosten in Dübendorf unterdurchschnittlich und es gibt effiziente, erfolgreiche Massnahmen zur Wiedereingliederung von Erwerbslosen in die Arbeitswelt.
LESERBRIEF
Frivoles Energiegesetz Wir müssen uns die Energiewende nur ganz genug politisch wünschen, dann kommt es sicher gut? Ein Leserbrief der GLP vom 9. Mai fleht in jedem seiner Sätze nach dieser sogenannt nachhaltigen moralischen Pflicht.
Leider bringen uns solche moralisierenden Wunschkonzerte in der Realität zur gewünschten Energiewende keinen Schritt weiter. Weder Wind noch PhotovoltaikEnergie wird die Stromlücken beim Wegfall des Atomstroms decken.
Gehen wir den Weg der Subventionierung solcher Anlagen weiter, wird unser grosser Trumpf in der Schweiz, die Wasserkraft finanziell noch mehr geschwächt, Deutschland hat es uns vordemonstriert.
Die masslose Subventionierung des Oekostroms mit Steuergeldern liess die allgemeinen Stromkosten ins bodenlose fallen und die dabei anfallenden Stromlücken wurden trotz grossartig herbeigeredeter CO2Reduktionpflicht durch Kohlekraftwerke gedeckt. Der Teufelskreis ist angerichtet, ohne dau
ernde Subventionierung würde der Strompreis in ungeahnte Höhen steigen, für Bevölkerung und Wirtschaft gleicherweise. Das Energiegesetz des Bundesrates führt in ein finanzielles Abenteuer für uns Alle.
Deshalb NEIN zu dieser unsinnigen Vorlage am 21. Mai. Übrigens: Wenn Sie persönlich etwas zu vernünftiger ÖkoStromproduktion beisteuern wollen, tun Sie es mir gleich. Seit 2011 produziere ich einen erheblichen Anteil an Strombedarf an meiner Druckerei mit einer selbst (ohne Subvention) bezahlten Photovoltaikanlage. Auf der KEVListe stehen tausende, die dies auch tun möchten – aber eben nur mit Staatssubventionen. Der Staat soll bezahlen – der Steuerzahler soll es richten. Die dabei immer noch resultierende Stromlücke lassen wir uns decken vom dreckigen Kohlenstrom aus Deutschland und Atomstrom aus Frankreich. Nein Danke für ein solch frivoles Energiegesetz.
Willy Haderer, alt Kantonsrat, Unterengstringen
André Ingold Jacqueline Hofer
Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 20174 AKTUELL
MEH STUTZ FÜR ALLI
Tiefere Steuern für den Mittelstand – jetzt Initiative unterschreiben!Die kantonale Volksinitiative «Mittelstandsinitiative – weniger Steuerbelastung für alle» möchte die Einkommenssteuern für natürliche Personen im Kanton Zürich um durchschnittlich knapp 10 Prozent senken. Es werden alle Einkommensklassen und besonders der Mittelstand steuerlich entlastet
«Den Mittelstand entlasten!» Gerade in den letzten Wochen und Monaten tönt es aus allen politischen Lagern ähnlich: der Mittelstand ist wichtig für den Wohlstand in der Schweiz und wir müssen ihm Sorge tragen. Diese Töne sind zwar richtig. Denn dank Freiheit, Neutralität und Unabhängigkeit wurde die Schweizer Bevölkerung in den letzten knapp zweihundert Jahren immer wohlhabender. Doch genau diese Werte, die die Schweiz stark gemacht haben, wurden in den letzten Jahren und Jahrzehnten von links immer stärker ausgehöhlt. Neutral und unabhängig sind wir leider längst nicht mehr und auch die Freiheit wird dem Bürger immer stärker beschnitten. Die Folge ist, dass
es dem Mittelstand – dem Durchschnittsbürger – immer schlechter geht. Steigende Steuern, Krankenkassenprämien, Gebühren und Abgaben ha ben in den letzten Jahren dazu geführt, dass ein Durchschnittshaushalt mittlerweile rund 50 Prozent seines Einkommens an den Staat abliefert.
Von jedem hart erarbeiteten Franken fliessen also 50 Rappen in irgendeiner Form an den Staat! Das ist viel zu viel! Und genau deswegen haben wir, Mitglieder der Jungfreisinnigen, SVP, JSVP, FDP und CVP die Mittelstandsinitiative lanciert. Die Volksinitiative möchte die Einkommenssteuern für alle Bürgerinnen und Bürger im Kanton Zürich um rund 10 Prozent senken. Tiefe Einkommen und der Mittelstand profitieren überdurchschnittlich stark und werden um durchschnittlich 60 Prozent respektive 15 Prozent entlastet.
Weshalb Steuern senken?Mit der sogenannten Leistungsüberprüfung 16 senkten Regierungs und Kan
tonsrat unter anderem den finanziellen Aufwand des Kantons, indem unnötige Ausgaben gestrichen wurden.
Diese bürgerliche Zusammenarbeit wird bald Früchte tragen: Bereits ab dem Jahr 2019 wird der Kanton gemäss Finanzplan einen jährlichen Überschuss von rund 500 Millionen Franken schreiben.
Ich hoffe, auch Sie sind der Meinung, dass dieses Geld nicht im Asylchaos oder in der Sozialindustrie versickern soll. Wir brauchen nicht noch weitere mit Steuergeldern finanzierte Fälle «Carlos» oder «Hagenbuch». Nein, das Geld soll via Steuersenkung zurück an
die arbeitende Bevölkerung verteilt werden! Der Büezer wird so nach jahrelangen steigenden Abgaben endlich mal wieder entlastet.
Wer profitiert wie stark?Der kantonale Überschuss soll allen zu Gute kommen. Nach Umsetzung der Mittelstandsinitiative wird beispielsweise eine Familie mit einem steuerbaren Einkommen von 50 000 Franken über 700 Franken weniger Steuern pro Jahr bezahlen.
Eine Einzelperson mit demselben Einkommen wird immerhin um knapp 600 Franken pro Jahr entlastet. Steuer
ersparnisse für andere Einkommensklassen finden Sie direkt auf dem beiliegenden Initiativbogen.
Jetzt unterschreiben!Damit die Steuerentlastung gelingt, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Die Sammelfrist läuft nur noch bis August. Unterschreiben Sie deswegen noch heute den beiliegenden Unterschriftenbogen, werfen Sie ihn unfrankiert in den nächsten Briefkasten und sparen Sie schon bald Steuern! Zusammen entlasten wir den Mittelstand!
Vielen Dank!
Patrick EugsterGemeinderat JungfreisinnigeWaltalingen
«Unterstützen auch Sie die Mittelstandsinitivative, damit Sie steuerlich entlastet werden!»Natalie Rickli, Nationalrätin SVP
«Der Kanton Zürich liegt im inter - kantonalen Steuervergleich im hinteren Mittelfeld. Mit der Initiative soll vor allem der Mittelstand entlastet werden, damit unser Kanton für den Durch- schnittsbürger wieder attraktiv wird.»Martin Haab, Kantonsrat SVP
«Eine Steuerreform, von der alle profitieren!»Christoph Baumann,Präsident Jungreisinnige Kanton Zürich
Steuerliche Entlastungen für Mittelstand und Gewerbe – dafür kämpfe ich mit Überzeugung».Gregor Rutz, Nationalrat SVP
Beilage unterschreibenJetzt mithelfen und die kantonale Volksinitiative «Mittelstandsinitiative – weniger Steuerbelastung für alle» unterschreiben.
Benötigen Sie weitere Bogen und Informationen? www.mittelstandsinitiative.ch
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
DANK AUNS NICHT IN DER EU!
Wider Luftschlösser und GrössenwahnDieses Jahr jährt sich zum 25. Mal, dass Volk und Stände den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und zum anschliessenden EU-Beitritt abgelehnt haben. Dies bei einer Stimmbeteiligung von fast 80 Prozent. Heute sieht man: Es war von ihrer Bedeutung her die Jahrhundertabstimmung. Ohne das damalige Nein wäre die Schweiz heute Mitglied der Europäischen Union. Und es darf festgestellt werden: Es war die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS), die den Kampf als erste aufgenommen und am konsequentesten durchgezogen hat.
Die Schweiz war in diesem Abstimmungskampf aufgewühlt. Leute, die sonst nie an die Urne gingen, stimmten zum ersten Mal ab. Und viele fragten sich: Wie konnte es soweit kommen, dass fast alles, was «Rang und Namen» hatte, bereit war, die tragenden Werte der Schweiz, Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, Neutralität, direkte Demokratie zu opfern. Denn der EWR bedeutet, einen Grossteil des EURechtes und des EUFolgerechtes auch ohne Zustimmung des schweizerischen Souveräns zu übernehmen. Es handelt sich um einen klassischen Kolonialvertrag. Und darum legte der Bundesrat in seiner Botschaft an das Parlament dar, dass ein solcher Beitritt zum EWR nur dann Sinn macht, wenn man später der EG (heute EU) beitritt. Völlig weltfremd, naiv, unkritisch und in geradezu pubertärer Weise wurde die EG als das friedliche Paradies auf Erden gepriesen. Kriege – so wurde betont – würde es keine mehr geben. Armee und Neutralität seien abzuschaffen. Und heute? Mittlerweile ächzt die EU unter enormen Ermüdungserscheinungen und offenbart das, was wir damals im Abstimmungskampf darlegten: Es handelt sich bei der EU um eine intellektuelle Fehlkonstruktion. Die Welt ist übersät mit Kriegen. Russland erobert die Krim ohne einen Schuss abgeben zu müssen. Und ob die EU weiterhin bestehen bleibt, ist heute ungewiss. Aber die AUNS steht immer noch da. Und wir dürfen heute, 25 Jahre nach dem EWR/EUNein, feststellen: Das Festhalten an der schweizerischen Staatsform ist für unser Land Segen, nicht Fluch. Darum geht es der Schweiz besser als anderen Ländern.
Der Wille führender Leute, die Schweiz preiszugeben, war Ausdruck von Grössenwahn und dem Wunsch nach intellektuellen Luftschlössern. Aber – so müssen wir leider feststellen –
geändert hat sich in dieser Beziehung nicht viel. Und da rum haben die AUNS und gleichgesinnte Parteien gegen diesen internationalistischen Grössenwahn Widerstand zu leisten. Widerstand ist des Bürgers ers te Pflicht!
Unter Verachtung zum heilvollen ZielWir wissen aber auch: Das war und ist kein Honigschlecken und wird auch in Zukunft keines sein. Das hat in der AUNS und noch in grösserem Ausmass in der SVP, jeder einzelne gespürt! Staatssekretär Franz Blankart, der für den Bundesrat die ProKampagne anführte, schwindelte damals vor dem Schweizer Gewerbekongress: «EWR und EGBeitritt sind zwei völlig verschiedene Dinge.» Offenbar wusste er nicht mehr, was der Bundesrat in seine Botschaft dazu geschrieben hat. Dort hiess es nämlich wörtlich: «Unsere Teilnahme am EWR kann nicht mehr als das letzte Wort in unserer Integrationspolitik gelten. Sie ist im Rahmen einer EuropaStrategie zu sehen, die in zwei Phasen ablaufen soll und den vollumfänglichen Beitritt der Schweiz zur EG zum Ziel hat.» Blankart behauptete auch, «dass die EG keine Einzelverträge mehr aushandeln will...» Mit anderen Worten: Es gäbe keine bilateralen Verträge mehr! Eine der vielen Fehlprognosen mehr! Heute wissen wir: Bilaterale Verträge noch und noch. Eher zu viel als zu wenige. Und, so prognostizierte der Staatssekretär weiter, «ohne EWR wächst die Arbeitslosigkeit in der Schweiz merklich». Und heute? Vergleichen Sie die Arbeitslosenzahlen der Schweiz mit je nen der EU! Ohne den verheerenden Freizügigkeitsvertrag mit der EU würde die Schweiz noch viel besser dastehen. Und so verkündete der Chefunterhändler des Bundesrates weiter: «Ohne EWR werden die Grossen teilweise auswandern und die Klei
nen teilweise schliessen. Das ist die Wahrheit.» Das Gegenteil traf ein: Zahl eiche grosse Firmen ha ben sich in der Schweiz niedergelassen, gerade weil wir nicht Teil von EWR und EU sind. Schliesslich drohte Blankhart, ohne ein Ja zum EWR/EU–Beitritt würde es eine Katastrophe geben: «Nach fünf Jahren Alleingang würden wir aus wirtschaftlichen Gründen die EG auf den Knien bitten, uns um jeden Preis als Mitglied aufzunehmen.» Doch was passierte? Mindestens des Schweizers Knie sind noch unversehrt, weil niemand auf den Knien in Brüssel bitten musste.
Bereits die Geschichte die letzten 25 Jahre hat uns Recht gegeben, und wenn wir weiter erfolgreich Widerstand leisten, wird uns auch die Zukunft Recht geben! Aber leider sind viele Anpasser geblieben. Dies in sogenannten «höheren Kreisen!»
Massive Unwahrheiten und LügenprognosenViele Leute – auch in unseren Reihen – gehen heute solchen Anfeindungen aus dem Wege , statt ihnen zu trotzen. Dabei ist heute vieles schlimmer als damals. Damals gab der Bundesrat die kolonialen Züge des EWR zu und bestätigte, dass der EWR nur Vorstufe
zum Vollbeitritt in die EU gewesen wäre. Und heutzutage überlegen sich Politiker und Verwaltung nur noch, wie sie ihre EUAnbindungsAbsicht verschleiern können. Sie zerbrechen sich den Kopf, wie man eine institutionelle Bindung tarnen und dem Volk schmackhaft machen kann. Die Ankettung an die EU, hinter dem Rücken des Volkes vollzogen, soll als Erneuerung des bilateralen Weges verkauft werden. Die bilateralen Verträge kamen nur unter massiven Unwahrheiten und Lügenprognosen zustande. Vor allem das Grundübel der EUKonstruktion, der freie Personenverkehr, wurde den Bürgern mit Lügen und Fehlprognosen verkauft! Mit der 1999 ausgehandelten Personenfreizügigkeit kamen statt der vom Bundesrat vor der Abstimmung prophezeiten acht bis zehntausend Personen durchschnittlich über 75 000 in die Schweiz. Die Masseneinwanderung sprengt jeden Rahmen: Es sind seit der Einführung vor 10 Jahren rund 800 000 Personen in unser Land geströmt, dies, obwohl Volk und Stände den Verfassungsartikel über die Masseneinwanderung klar guthiessen, um diesen Miss stand zu beheben. Doch heute vertreten alle drei Staatsgewalten lieber die Interessen von Brüssel als jene des Schweizervolkes. Ein Verfassungsbruch und ein Staatsstreich von Regierung, Parlament und Bundes gereicht gegen den verfassungsmässigen Souverän!
Wider den EU-RahmenvertragWie schon im Bundesbrief von 1291 ist die «Arglist der Zeit» auch für uns so gross wie eh und je. Denn der Bundesrat will sich noch in diesem Jahr auf einen Rahmenvertrag, auf ein institutionelles Abkommen mit der EU festlegen, das die Übernahme von EURecht und die Unterwerfung unter EURichter beinhaltet. Fremdes Recht und fremde Richter sollen wir akzeptieren müssen: die Ankettung an die EU bis zur Selbstaufl ösung! Nein, ein aufrechter Schweizer lässt sich dies nicht gefallen! Darüber wird es zu einer Volksabstimmung kommen. Bei dieser Abstimmung geht es um das Sein oder
Nichtsein der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Denn unser Land ist eigenständig, souverän, neutral und direktdemokratisch, oder es ist nicht mehr unser Land! Das gibt eine Volksabstimmung, welche die Abstimmung über den EWR noch überragt! Das Abstimmungskomitee ist gebildet, d.h. dem Komitee EUNo gehören bereits 133 Kollektivmitglieder und über 6800 Einzelmitglieder an. Wenn die Parteien heute fast schlotternd vor Angst betonen, ein Rahmenvertrag habe beim Volk «keine Chance» und sie seien auch dagegen, tönt das ja schön und gut. Nur: Warum haben sich diese Parteien im letzten Jahr geweigert, bei der Diskussion des Legislaturprogramms den SVPAntrag auf Verzicht auf ein EURahmenabkommen zu unterstützen? Allergrösstes Misstrauen ist hier am Platz. Wir müssen sie an ihren Taten messen. Auf grosse Worte sollten wir uns nicht verlassen.
Der Kampf kann beginnenWir alle müssen jetzt das Nebensächliche zur Seite schieben und uns voll und ganz auf das grosse Ziel konzentrieren. Es ist das verfassungsmässig bereits beschlossene Ende der Personenfreizügigkeit durchzusetzen und die geplante Ankettung an die EU zu verhindern. Egal, ob die Abstimmungsvorlage als «Rahmenvertrag», als «Erneuerung des bilateralen Wegs» oder eingepackt in ein «Stromabkommen», daherkommt: Es geht auch hier um nichts anderes als um einen Kolonialvertrag und eine Abstimmung über den EUBeitritt. Wie vor 25 Jahren wird man der Schweiz den Untergang voraussagen, wenn man an der Unabhängigkeit festhält. Doch wenn wir nicht aufgeben, werden die Leute sehen: Die unabhängige und neutrale Schweiz ist Segen – nicht Fluch. Dieser Kampf wird von uns allen den letzten Einsatz abverlangen. Aber wir haben auf unserer Seite die gute Sache. Ich zähle auf Sie! Es handelt sich um einen Auszug der Rede von Christoph Blocher– gehalten an der Mitgliederversammlung der AUNS vom 6. Mai 2017 in Bern.
AUNS-Gründungspräsident und alt Bundesrat Christoph Blocher.
Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 2017 AKTUELL 5
FRAKTIONSERKLÄRUNG
Raubzug auf das Volksvermögen
Die Zürcher Stimmbürger haben am 13. Juni 2010 der Volksinitiative «Für bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume in der Stad Zürich» zugestimmt. Dies unter dem Eindruck der laufend teurer werdenden Wohnungen als Folge der ungebremsten Zuwanderung, wel che von RotGrün immer noch begrüsst und gefördert wird.
Die Volksabstimmungen sind umzusetzen: Es heisst im Initiativtext: «Im Interesse einer guten sozialen Durchmischung der städtischen Bevölkerung und der kleingewerblichen Versorgung fördert die Stadt Zürich die Bereitstellung von preisgünstigem Wohn und Gewerberaum.» Weiter steht in der In
itiative: «Zu diesem Zweck bewirtschaftet und vermietet die Stadt Zürich nicht nur die im Rahmen des gemeinnützigen Wohnungsbaus erstellten kommunalen Wohnsiedlungen, sondern auch ihre übrigen Wohnliegenschaften, oh ne Beanspruchung von Steuergeldern und ohne Gewinnabsicht grundsätzlich nach den Prinzip der Kostenmiete.».
Was macht der Stadtrat daraus? Er führt den Begriff «preisgünstige Wohnungen» ad absurdum und vernichtet mit einem Federstrich Volksvermögen. Ebenso wird die Forderung, die Steuerzahler nicht zu belasten, grotesk ins Gegenteil umgekehrt.
Der § 2 des Gesetzes über die Wohnbau und Wohneigentumsförderung und die entsprechende Verordnung sagt klar aus, wann Kanton und Gemeinden Kostenmiete ansetzen dürfen. Es heisst wörtlich: «Der Staat und die Gemeinden fördern die Bereitstellung von preisgünstigen Wohnungen für Personen mit geringen Einkommen und
Vermögen.». Das Einkommen wird für einen Mehrpersonenhaushalt auf total CHF 59 000 und das Vermögen auf total CHF 200 000 angesetzt. Was tut die Zürcher Stadtregierung?
Sie will Wohnungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen umlegen und damit dem freien Markt entziehen sowie mit Kostenmiete belegen, die bisher 2750 Franken (3 und 3½ Zimmer), 3600 Franken (4 und 4½ Zim mer), 4500 Franken (5 und 5½ Zimmer), 5100 Franken (6 und 6½ Zimmer) gekostet haben.
Verbleiben die bisherigen Mieter in diesen Wohnungen, dann liegt unserer Ansicht nach ein Gesetzesvorstoss vor. Denn wer für eine Wohnung 4500 Franken bezahlt, wird wohl kaum mit einem Einkommen von CHF 59 000 ausgekommen sein. Dies ist sozialistische Politik in Reinkultur.
Die Stadtregierung behauptet in der Vorlage, dass durch den Übertrag des Buchwertes der betroffenen Wohnein
heiten von 621 722 563 Franken die Steuerzahler nicht belastet werden, da es sich ja um geschlossene Rechnungskreise handle. Es gilt: «Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen.». Die Nettoschulden der Stadt sind definiert durch die Gleichung Finanzvermögen abzüglich Fremdkapital. Somit bedeutet der Verzicht auf die aktuelle Marktbewertung und der Verzicht auf die künftige Realbewertung jener Wohnungen, die nicht wirklich im Bereich des günstigen Wohnraumes sind, eine echte steuerliche Belastung der nachfolgenden Generationen.
Insofern wird die Volksinitiative mit der Massenumwandlung von Finanz in Verwaltungsvermögen in einer willkürlichen und für die SVP initiativtextwidrigen Art und Weise umgesetzt.
Mit unserer motivierten Rückweisung geben wir dem Stadtrat die Chance, den Volkswillen zu befolgen, anstatt der sozialistischen Ideologien zu erliegen.
AUS DEM ZÜRCHER GEMEINDERAT
Verstaatlichung und Asylsponsoring – die Lieblingsthemen der linksgrünen RatsmehrheitAn der 154. Sitzung des Zürcher Gemeinderates wurden wichtige Vorlagen diskutiert. Zum einen die Umsetzung der Initiative «Für bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume in der Stadt Zürich» und zum anderen das Behördenreferendum gegen die Abschaffung der Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene.
Zum Zweck der Bereitstellung von prei sgünstigem Wohn und Gewerberaum fordert die Initiative unter Anderem eine Bewirtschaftung der städtischen Wohnungen nach dem Prinzip der Kostenmiete, das heisst ohne Gewinnabsicht.
Zu diesem Zweck hat der Stadtrat eine Weisung erlassen, welche eine Übertragung der stadteigenen Wohn und Gewerbeliegenschaften vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen vorsieht.
Dadurch werden die städtischen Liegenschaften dauerhaft verstaatlicht und eine zukünftige Veräusserung dieser Liegenschaften wird dadurch praktisch verunmöglicht. Ebenso dürfen
Wohn und Gewerberäume, welche sich im Verwaltungsvermögen befinden, nur noch nach dem Prinzip der Kostenmiete vermietet werden.
Der Initiativtext sieht nun die Möglichkeit vor, für besonders teure oder repräsentative Wohnungen eine Ausnahme machen zu können, um diese weiterhin im Finanzvermögen zu belassen und nach Marktwert zu vermieten. Die Definition, ab wann eine Wohnung nicht mehr preiswert ist und von der Umsetzung der Volksinitiative ausgenommen wird, wird dem Stadtrat und dem Parlament überlassen.
Was tut nun die Zürcher Stadtregierung? Sie will Wohnungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen umlegen und damit dem freien Markt entziehen, die bisher z.B. 2750 Franken (3 und 3½ Zimmer) oder 3600 Franken (4 und 4½ Zimmer) gekostet haben. Die Stadt Zürich ist der Meinung, dass von 2500 Wohnungen nur 53 (d.h. 2 Prozent der Wohnungen) mit Gewinn vermietet werden dürfen. Die restlichen
Wohnungen sollen unter dem Marktwert vermietet werden, da diese als preisgünstige Wohnungen anzusehen sind.
Aus Sicht der SVPFraktion ist dies eine absurde Umsetzung der Volksinitiative. Eine willkürliche Definition des Begriffes «preisgünstige Wohnung» führt dazu, dass praktisch alle städtischen Wohnungen unter dem Marktwert vermietet werden müssen, also durch den Staat subventioniert werden. Ein Änderungsantrag der SVP, der dazu geführt hätte, dass über 400 Wohnungen im Finanzvermögen belassen worden wären, blieb trotz Zustimmung der FDPFraktion chancenlos und 2500 Wohnungen wandern nun in das Verwaltungsvermögen.
Sozialhilfe für Asyl FZusätzlich wurde in der aktuellen Sitzung auch das Behördenreferendum gegen die Abschaffung der Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene diskutiert. Der Kantonsrat hat beschlossen, das
kantonale Sozialhilfegesetz zu ändern und vorläufig aufgenommenen Personen (Status F) keine Sozialhilfe nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe mehr auszurichten. Stattdessen sollen sie wie Asylsuchende nur noch zu den tieferen Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden. Der Linksgrüne Stadtrat will nun dagegen ein Referendum ergreifen und eine Volksabstimmung erzwingen.
Von bürgerlicher Seite, insbesondere auch von der SVPFraktion, wurde diese Vorlage mit schlagenden Argumenten und leidenschaftlichen Voten bekämpft.
Als Grundtenor lässt sich Zusammenfassen: Vorläufig aufgenommene Asylbewerber sind vorwiegend Wirtschaftsflüchtlinge und kei ne «echten» Asylbewerber. Wieso soll man diese noch mit übertriebenen Sozialleistungen unterstützen und dadurch noch mehr Migranten von dieser Sorte anlocken?
Es erstaunt nicht, dass die linksgrüne Ratsmehrheit für diese Argumente nicht zugänglich war. In der Abstimmung wurde das Behördenreferendum mit 70 Ja zu 46 NeinStimmen angenommen.
Kürzlich ist vom Bundesamt für Statistik die Bevölkerungsstatistik 2016 publiziert worden. Augenfällig ist, dass die Zuwanderung auch 2016 gestiegen ist – sie geht ungebremst weiter – trotz anderslautenden Berichten aus dem Departement Sommaruga. Die Bevölkerung in der Schweiz wuchs im vergangenen Jahr total um 90 600 Personen.Das Bundesamt beziffert den Wanderungssaldo für 2016 heute hingegen auf 81 600 Personen. Die Differenz ist einfach zu erklären: Das BFS zählt richtigerweise auch die Personen aus dem Asylbereich mit, welche über ein Jahr Aufenthalt in der Schweiz hinter sich haben. Das Staatssekretariat für Migration hingegen klammert diese einfach aus der Statistik aus, als ob es keine Ausländer wären. Das zeigt eindrücklich auf, wie das Departement Sommaruga die Zahlen «beschönigt».Die Folgen der Massenzuwanderung erleben wir alle täglich hautnah: Dichtestress, überfüllte Spitäler und Schulklassen, explodierende Kranken und Sozialhilfekosten und immer mehr arbeitslose Schweizerinnen und Schweizer über 50 Jahre.Wenn man die Statistik des Bundesamtes für Migration betrachtet, erkannt man von 2009 bis 2016 einen klaren Aufwärtstrend bei den Zuwanderungen. Beim Geburtenüberschuss (Differenz zwischen Geburten und Todesfällen) gehen übrigens nur 2800 von 21 000 auf das Konto von Schweizerinnen und Schweizern. Verbunden mit dem negativen Wanderungssaldo der Schweizer müssen wir feststellen, dass der Bevölkerungszuwachs von 90 600 Personen im vergangenen Jahr vollumfänglich der Migration zuzuschreiben ist. Die 39 200 zusätzlichen Schweizer sind praktisch allesamt Einbürgerungen.Die zunehmende Internationalisierung bei vielen Grossfirmen führt zu erhöhter Konkurrenz und Entlassungen, was nicht selten auch qualifizierte Schweizerinnen und Schweizer trifft.An den Schulen sinkt das Bildungsniveau, es bestehen viele Mentalitätsunterschiede und Sprachdifferenzen, und das Niveau der Schülerinnen und Schüler wird immer unterschiedlicher.Es ist Zeit, das Märchen der wirtschaftlichen Notwendigkeit dieser exorbitanten Zuwanderung bei ständig sinkender Lebensqualität zu entlarven. Diese unkontrollierte, planlose Ausländer und Asylpolitik schadet der Schweiz. Da die Zuwanderung massgeblich auf dem Weg des «Freien Personenverkehrs» aus der EU erfolgt, muss dieses Abkommen entweder angepasst oder gekündigt werden.
Fadegrad
vonNina Fehr Düsel
Dubravko SinovcicGemeinderat SVPZürich 1/2
Roger LiebiGemeinderat SVPZürich 3
Bevölkerungszu- wachs ist Migration
Milliarden-Beschiss am Mittelstand!
Informieren Sie sich
an unseren Standaktionen
Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Am 21. Mai 2017 stimmen Sie unter anderem über das Energiegesetz ab. Die SVP empfiehlt Ihnen, bei dieser eidgenössischen Vorlage ein NEIN in die Urnen zu legen. Die genauen Gründe erfahren Sie an den Standaktionen, an welchen Sie die Mandatsträger und aktiven Mitglieder der SVP gerne empfangen. Aus der unten- stehenden Aufstellung ersehen Sie die Details zu den einzelnen Aktionen. Wir freuen uns, Sie persönlich begrüssen zu dürfen. Kreis Quartier Datum Zeit Standort 6 Oberstrass Sa. 20 05 2017 09.30 – 11.30 h Rigiplatz 7/8 Seefeld Sa. 20.05 2017 10 – 12 h Höschgasse 9 Albisrieden Sa. 20 05 2017 09 – 11 h Coop A-Park 10 Höngg Sa. 20 05 2017 10 – 11.30 h Kappenbühlstrasse 11 Affoltern Sa. 20 05 2017 09 – 12 h Zehntenhausplatz
Für eine sichere Zukunft in Freiheit!
SVP der Stadt Zürich
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung von Dienstag, 23. Mai 2017, 20.00 Uhr Hotel-Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, 8052 Zürich-Seebach Traktanden 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Abnahme des Protokolls der Generalversammlung 2016 4. Jahresbericht 2016 Standortbestimmung des Präsidenten 5. Jahresrechnung 2016 / Revisorenbericht / Budget 2017 6. Wahlen: 2 Rechnungsrevisoren, 1 Ersatzrevisor 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrags (Einzel 135 Fr. / Paare 160 Fr. / Jugendliche bis 25 J. 25 Fr.) 8. Bericht aus dem Kantonsrat 9. Bericht aus dem Gemeinderat 10. Anträge 11. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüssen SVP der Stadt Zürich
Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 20176 STÄDTE ZÜRICH UND WINTERTHUR
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LESERBRIEF
JA zur Fremdspracheninitiative – Stopp der Verschleuderung von SteuergeldernLaut Artikel 15 des Sprachengesetzes müssen Bund und Kantone in erster Linie dafür sorgen, dass die Unterrichtssprache (Deutsch) besonders gepflegt wird. Ausserdem müssen sie gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen, damit den kulturellen Aspekten unseres mehrsprachigen Landes Rechnung getragen wird. Von Frühfremdsprachen steht hier kein Wort. Der Bund und die meisten Kantone haben ihre Hausaufgaben gemäss Sprachengesetz nicht gemacht: Nicht nur sind Frühfremdspra
chen mit dem Konzept «je früher, desto besser» – welches nur in Ausnahmefällen zutrifft – gescheitert, sondern auch das Unterrichtsfach Deutsch ist mit 20 Prozent funktionalen Analphabeten (Pisa 2015) bei den Schulabgängern in einem nicht tolerierbaren Zustand. Die gescheiterten Frühfremdsprachen haben dem Deutschunterricht Res sourcen weggenommen, was sich wiederum negativ auf die Frühfremdsprachen und MintFächer ausgewirkt hat, weil man ohne gute Basis in Deutsch weder Fremdsprachen noch Mint und andere Fächer lernen kann. Die auf dem Arbeitsmarkt kaum vermittelbaren funktionalen Analphabeten sind mit ein
Grund für die massive Zunahme der IVJugendrenten, die während rund 40 Jahren bezahlt werden müssen. Eltern und Lehrer können schon seit Jahrzehnten beobachten, dass Oberstufenschüler, die keine Frühfremdsprachen hatten, den Vorsprung ihrer Mitschüler mit Frühfremdsprachen innert ein paar Monaten aufholen. Die Steuergelder für die wenig effizienten und teuren Frühfremdsprachen müssen dringend zur Verminderung der 20 Prozent funktionalen Analphabeten eingesetzt werden. Die Fremdspracheninitiative braucht ein JA, weil sich unsere Gesellschaft und das Gewerbe keine 20 Prozent Analphabeten leisten können. Peter Aebersold, Zürich
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Festprogramm
Vorname:
Name:
Strasse / Nr.:
PLZ / Ort:
E-Mail-Adresse:
Unterschrift:
Datum:
Bitte den Talon schicken, faxen oder mailen an:SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 DübendorfTelefax: 044 217 77 65, E-Mail: sekretariat@svp-zuerich.ch
Anzahl Bücher:
Ich bestelle das Buch zum Vorzugspreis von CHF 50.00
Sonntag, 19. März 2017,15.00 Uhr
Kongresshaus Zürich, Kongresssaal, Claridenstrasse 5, 8002 Zürich
Von Christoph Mörgeli
Jubiläumsfeier
SVP Kanton Zürich
14.00 Uhr: Türö� nung (bitte frühzeitig erscheinen), Einstimmung durch die «Superländlerkapelle Carlo Brunner»
15.00 Uhr: Erö� nung durch «La Compagnia Rossini»
Begrüssung durch Konrad Langhart, Kantonsrat,Präsident der Zürcher SVP
«Von der Bauernpartei zur Volksbewegung», Prof. Dr. Christoph Mörgeli
Konzert «La Compagnia Rossini»
«Unser Auftrag ist die Schweiz», alt Bundesrat Dr. Christoph Blocher
Grussbotschaften: Ueli Maurer, Bundesrat; Jürg Stahl, Nationalrats-präsident; Mario Fehr, Regierungspräsident; Corinne Merk, Präsidentin JSVP Winterthur; Hans Frei, Präsident des Zürcher Bauernverbandes, als Vertreter des Gründungsorgans der Zürcher SVP
Nationalhymne
Ausklang durch «La Compagnia Rossini»
ca. 17.00 Uhr: Apéro im Panoramasaal mit der «Superländlerkapelle Carlo Brunner»
www.100-jahre-svp-zuerich.ch
Alle sind herzlich eingeladen!
Spenden auf ZKB-Konto IBAN CH90 0070 0110 0059 0813 4 Vermerk: 100 Jahre SVP SVP Kanton Zürich, 8600 Dübendorf, sekretariat@svp-zuerich.ch, www.svp-zuerich.ch
Jahre100
Jubiläumsbuch «100 Jahre Zürcher SVP»
erhältlich ab
19. März 2017
orell füssli
zur Fremdsprachen-Initiativewww.fremdsprachen-initiative-zuerich.ch
JA
Frengzöslisch?
Qualität fördern, statt Kinder überfordern.
F200
Was bringt dasneue Energiegesetz?
Überparteiliches Komitee gegen das Energiegesetz, Postfach, 3001 BernDanke für Ihre Spende für dieses Inserat: PC 31-604614-3
www.energiegesetz-nein.chAbstimmung vom 21. Mai 2017
Energiegesetz
• Eine unsichere Schweiz » Weil in sonnen- und windarmen Zeiten (insbesondere im Winter) zu wenig Strom zur
Verfügung steht
• Verlust von Lebensqualität » Bis ins Jahr 2035 soll unser gesamter Energieverbrauch (Strom, Benzin, Diesel, Heizöl,
Gas, Holz) pro Person um 43 Prozent reduziert werden (Artikel 3 Absatz 1)
» Bis ins Jahr 2035 soll unser Stromverbrauch pro Person um 13 Prozent reduziert werden (Artikel 3 Absatz 2)
• Höhere Steuern und Abgaben » Die neue Energiestrategie kostet 211 Mrd. Franken
(Communiqué Bundesrat zur Energiestrategie vom 4.9.2013)
» Das sind CHF 3‘200.- pro vierköpfigen Haushalt und Jahr » Der Bundesrat will folgende Finanzierung:
(Botschaft Klima- und Energielenkungssystem KELS an das Parlament vom 28.10.2015):
• Heizöl +67 Rp. pro Liter • Benzin +26 Rp. pro Liter » Erhöhung der kostendeckenden Einspeisevergütung von aktuell 1,5 Rp./kWh auf 2,3 Rp./kWh (Artikel 37 Absatz 3); später auf 4,5 Rp. (Botschaft KELS)
» Die Grossverbraucher werden entlastet – die einfachen Bürger und KMU bezahlen (Artikel 39 Absatz 1)
• Verschandelung der Landschaft » Windparks dürfen überall gebaut werden – auch in geschützten Gebieten (Artikel 12)
» Ordentliches Bewilligungsverfahren wird ausser Kraft gesetzt (Artikel 14)
• Überwachung durch den Staat » Zwang zu behördlich installierten sogenannten Smart Meter, die unseren Energiekonsum
kontrollieren, steuern und lenken (Artikel 59)
• Mehr Bürokratie und Planwirtschaft » Vorschriften bei Gebäuden für maximalen Anteil nicht erneuerbarer Energien für
Heizung und Warmwasser (Artikel 45)
» Neue staatliche Kontrollen, noch mehr Beamte, Vorschriften und Verbote (Artikel 44, 45 und
weitere)
» Schaffung neuer staatlicher Beratungsorganisationen (Artikel 47 Absatz 2)
» Neue Vorschriften für den Verbrauch von CO2 bei Personenwagen (Artikel 10 CO2-Gesetz)
Ein unverantwortliches Experiment in Zeiten grösster weltwirtschaftlicher Unsicherheit!
Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 2017 KLEININSERATE 7
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat/FraktionMontag, 22. Mai 2017, 13.00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
SVP-STAMM
Bezirk Affoltern/AeugstJeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20.00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.
Bezirk Bülach/EmbrachJeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10.30 bis 12.00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.
Bezirk Dielsdorf/DielsdorfJeden ersten Dienstag im Monat, ab 20.00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.
Bezirk Horgen/OberriedenJeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
Bezirk Meilen/KüsnachtJeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.
Bezirk Meilen/MeilenJeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10.30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.
Bezirk Uster/UsterImmer am letzten Donnerstag im Monat, 17.30 Uhr, Gloor’s Wybar, Gerichtsstrasse 14b, Uster.
Junge SVP Kanton ZürichJeden letzten Freitag im Monat, 20.00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvpzh.ch aufgeschaltet.
Junge SVP Stadt und Bezirk WinterthurJeden ersten Freitag im Monat, ab 20.00 Uhr, Boilerroom, Zürcherstrasse 1, Winterthur.
Stadt Zürich/Kreis 3Jeden ersten Montag im Monat, ab 18.00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 4 und 5Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 6Jeden ersten Montag im Monat, 19.00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 12Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.
SVP-VERANSTALTUNGEN
Bezirk DielsdorfSonntag, 27. August 2017, 13.30 Uhr, RegensbergBurghof, Jubiläumsfeier 100 Jahre SVP Bezirk Dielsdorf, Festansprachen von Regierungspräsident Markus Kägi, Nationalrat Gregor Rutz und Benjamin Fischer, Präsident Junge SVP Schweiz. Festbeiz zu Preisen wie vor 100 Jahren. Unterhaltungsmusik, Alphornbläser, Wettbewerb undGlücksrad. Aufzug nach Regensberg durch die Sektionen ab 11.00 Uhr.
Bezirk Hinwil/WetzikonSonntag, 11. Juni 2017, 14.00 Uhr (Türöffnung 13.00 Uhr), Waldschulhaus Seegräben (bei Wetzikon), PicknickGrillplausch, Würste, Essen und Getränke bitte selber mitbringen.
Bezirk Meilen/ ErlenbachDienstag, 6. Juni 2017, 18.30–19.30 Uhr, Restaurant Pflugstein, Pflugsteinstrasse 71, Erlenbach, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, Hans Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Bezirk Meilen/HerrlibergMittwoch, 14. Juni 2017, 18.30–19.30 Uhr, Vogtei – Gartensaal, Schulhausstrasse 49, Herrliberg, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, HansPeter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Bezirk Meilen/KüsnachtSonntag, 11. Juni 2017, ab 10.00 Uhr, auf dem Bauernhof der Familie Müller, Bunzenhalden 17, Forch (Hauptstrasse ForchHerrliberg), PuureZmorge mit SVPNationalrätin Magdalena MartulloBlocher und Marc Wachter, Präsident Junge SVP Kanton Zürich. Musikalische Unterhaltung: Willi Valottis Wyberkappelle mit Jodeleinlagen von Nadja Räss. Spielplatz für Kinder vorhanden.
Mittwoch, 21. Juni 2017, 18.30–19.30 Uhr, Gasthof Ochsen, Dorfstrasse 25, Küsnacht,
«Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, HansPeter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Bezirk Meilen/StäfaMittwoch, 28. Juni 2017, 18.30–19.30 Uhr, Müli Zürisee, Mühlerain 4, Stäfa, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, HansPeter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Bezirk Meilen/ Uetikon am SeeDienstag, 4. Juli 2017, 18.30–19.30 Uhr, Restaurant Krone, Seestrasse 117, Uetikon am See, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, HansPeter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Stadt Zürich/Kreis 9Samstag, 20. Mai 2017, 09.00–11.00 Uhr, Coop APark, Zürich, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 10Freitag, 25. August 2017, ab 17.00 Uhr, Armbrustschützenstand, ZürichHöngg, SommerGrill. 18.00 Uhr: Ansprache von Nationalrätin Natalie Rickli.
Stadt Zürich/Kreis 11Freitag, 26. Mai 2017, ab 18.00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVPPolitApéro mit SVPGemeinderat Rolf Müller. Thema: Erste Erfahrungen als Präsident einer gemeinderätlichen Spezialkommission (SK).
Freitag, 8. September 2017, ab 18.00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVPPolitApéro mit Nationalrat Gregor Rutz. Thema: Was läuft falsch in Bundesbern?
Sonntag, 24. September 2017, 10.00–14.00 Uhr, Bauernbetrieb Albert Schumacher, ZürichAffoltern, Herbstbrunch, Auftakt zu den Zürcher Wahlen 2018.
Freitag, 10. November 2017, ab 18.00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVPPolitApéro mit Nationalrat Roger Köppel. Thema: Enthemmte Politiker – entmachtetes Volk.
Stadt Zürich/ Kreis 12Freitag, 30. Juni 2017, 18.00 Uhr, Vereins/Materialhütte Familiengärten Auzelg, Opfikonstrasse 170 (visàvis Haltestelle «Auzelg»), Zürich, Grillplausch.
MOTORRAD-CLUB SVP
StämmeDonnerstag, 8. Juni 2017, 19.00 Uhr, Alp Scheidegg, Wald, 3. Stamm.
Dienstag, 11. Juli 2017, 19.00 Uhr, Lägerstübli, Boppelsen, 4. Stamm.
Dienstag, 29. August 2017, 19.00 Uhr, Restaurant Schweikhof, Schweikhof 9b, Ebertswil (Hausen am Albis), 5. Stamm.
Dienstag, 12. September 2017, 19.00 Uhr, Restaurant Taggenberg, Taggenbergstras se 79, Winterthur, 6. Stamm.
Termine 2017Sonntag 21. Mai Eidg. und kantonale Volksabstimmung
29. Mai bis 16. Juni Sommersession
Montag 19. Juni Fraktionsausflug
Freitag 23. Juni Büro der Parteileitung
Samstag 24. Juni Eidg. Delegiertenversammlung
Donnerstag 6. Juli Kant. Delegiertenversammlung (Bauma)
17. Juli bis 18. August Sommerferien
Donnerstag 10. August Büro der Parteileitung
Dienstag 15. August Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Dienstag 15. August Parteileitung/Kantonalvorstand
Donnerstag 24. August Kant. Delegiertenversammlung
Samstag 26. August Eidg. Delegiertenversammlung
Freitag 1. September SVPSchiessen (Vorschiessen) in Küsnacht ZH
Mittwoch 6. September Büro der Parteileitung
Fr/Sa/So 8. bis 10. September SVPSchiessen in Küsnacht ZH
11. bis 29. September Herbstsession
Sonntag 24. September Eidg. und kantonale Volksabstimmung
Dienstag 3. Oktober Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Dienstag 3. Oktober Parteileitung/Kantonalvorstand
9. bis 20. Oktober Herbstferien
Dienstag 24. Oktober Kant. Delegiertenversammlung
Samstag 28. Oktober Eidg. Delegiertenversammlung
Mittwoch 15. November Büro der Parteileitung
Sonntag 26. November Eidg. und kantonale Volksabstimmung
27. November bis 15. Dezember Wintersession
Montag 18. Dezember Fraktionsessen Kantonsrat
Dienstag 19. Dezember Büro der Parteileitung
Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher
Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das BlocherPrinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.
Der Zürcher Bote | Nr. 20 | Freitag, 19. Mai 20178 VERANSTALTUNGEN
IMPRESSUM
ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480
Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.
Abonnementspreis: Für die Schweiz jähr lich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@zbv.ch, Ferdi Hodel (FH), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonne ments-dienst: Zürcher Bauernverband, Lager strasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich.
Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redak tion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svpzuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcherbote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svpzuerich.ch.
Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercherbote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG, Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG, Ebikoner strasse 75, 6043 Adligenswil.