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2. Forum Sucht OberwallisSuchtmittel und Psychopharmaka amArbeitsplatz: Nulltoleranz und Null-Risikoauf dem Prüfstand
Null Promille null THCWerner BernhardUniversität Bern
30. Oktober 2008
Faktor Mensch
Der Mensch steuert das Fahrzeug oder bedient die MaschineEr übertritt die Verkehrsvorschriftenund gefährdet sich selbstund auch andere…
Fahrfähigkeit
> Fahrunfähigkeit entspricht einem
kurzfristig vorübergehendem Zustand,
in dem der Fahrzeuglenker nicht mehr fähig ist seinFahrzeug sicher und geordnet zu lenken
Fahrfähigkeit
Die intakte Hirnfunktion macht
> das Wahrnehmen der konkreten Verkehrssituation-,
> das Verarbeiten des Wahrgenommenen-,
> die darauf bezogene situationsadäquate Reaktion möglich
Fahrfähigkeit (Fahrtüchtigkeit)
Bedingung
Nicht durch Alkohol, Drogen und bestimmte
Medikamente negativ beeinflusste Hirnfunktionen.
Fahrtauglichkeit (Fahreignung)
> Fahruntauglichkeit: Das dauernde Fehlen der Eignungzum Führen eines Fahrzeuges
Verkehrskontrollen
Gezielte Kontrollen:
> Alkohol - Atemtest für alle kontrollierten Fahrer
> Drogen – Vortest bei Verdacht auf Einfluss vonBetäubungsmitteln
Sicherstellung von Fahrzeug undFührerschein
bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit
> Alkohol 0,5 – 0,79 ‰ Ausweis bleibt 8 Stunden bei derPolizei
> Alkohol > 0,79 ‰, oder Verdacht auf Drogeneinfluss Ausweis geht ins Strassenverkehrsamt
Polizeiprotokoll
Bei Verdacht auf Drogen und Medikamente:
> Festhalten des Sachverhalts
> der Beobachtungen
> der Resultate der Vortests
Blut- und Urinprobe
Für die Beurteilung möglicher Alkohol-, Drogen- oderMedikamentenwirkungen benötigen wir möglichst tatzeitnahe
Blutproben
Für Suchanalysen (Screenings) eignet sich am besten dieUrinprobe
Alkoholblutanalysen IRM Bern, 1998 bis 2006
Mittelwerte der Alkoholanalysen 1998 bis2006
0.00
0.20
0.40
0.60
0.80
1.00
1.20
1.40
1.60
1998
.1
1998
.3
1999
.1
1999
.3
2000
.1
2000
.3
2001
.1
2001
.3
2002
.1
2002
.3
2003
.1
2003
.3
2004
.1
2004
.3
2005
.1
2005
.3
2006
.1
2006
.3
Quartale
Ge
wic
hts
pro
mil
le
Verteilung im Körper
> Diffusionsvorgang
> Alkoholkonzenteration im Gewebe proportionaldem Wassergehalt
Wirkungen von Alkohol
> 0,2 bis 0,5 ‰ Hemmschwelle sinkt
> ab 0,5 ‰ verlängerte Reaktionszeit
Verlangsamung der Hell- Dunkel - Adaption
Störungen im optischenBereich
Störungen der Feinmotorik
> ab 0,8 ‰ Störungen des Gleichgewichts
Psychische Veränderungen
Unfallrisiko steigt stark an
Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit
> Stimmungslage
> Wachheit (Vigilanz)
> Wahrnehmung
> Gleichgewicht
> Reaktionsfähigkeit
Eine BAK von ca. 0,8 Promille kann auch beieiner alkoholgewohnten Person schon dieFahrfähigkeit durch folgenden Wirkungenstark vermindern:
Ausscheidung
> Lunge (Atem) 2 – 3 %
> Nieren (Urin) 1 – 2 %
> Haut (Schweiss) 0.5 -1 %
Nur ca. 4 – 6 % !
Der Rest muss durch die Leber abgebaut werden !
Interpretationsmöglichkeiten derNulltoleranz für Cannabis imStrassenverkehr
Vergleich mitder Alkohol-Promillegrenze
Konsumenten: Jugendliche und jungeErwachsene
FUD-Positiv nur Cannabis Kt. Bern
0
10
20
30
40
50
60
70
1997 1998 1999 2000 2001 2002
bis 20
bis 25
bis 30
bis 35
bis 40
bis 45
bis 50
ab 50
Symptome nach dem Konsum von Cannabis
Glänzige rote Augen
Anfänglich erweiterte Pupillen
(oft Cannabisgeruch)
Auswirkungen nach Konsum von Cannabis
> Beeinträchtigung der Wahrnehmung> Beeinträchtigung der Steuerung der Bewegungen> Verlängerung der Reaktionszeit> Müdigkeit> Eingeschliffene Automatismen werden besonders in
Stresssituationen gestört> Verringerung der Leistungsreserve> Die Aufmerksamkeit wird auf Nebensächlichkeiten fokussiert
Nachweis von Cannabis-Konsum
Ein positiver Urintest deutet nur auf Cannabiskonsum
Das pharmakologisch inaktive Stoffwechselprodukt THC-Säure kannnach regelmässigem Kiffen noch Tage- bis Wochen lang im Urinnachgewiesen werden
Nachweis von Cannabis-Konsum: Urinprobe
Diagramm aus Peter X. Iten, Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss, IRM ZH 1994
Nachweis von Cannabis-Einfluss:
Blutprobe
> Ein positiver Drogenvortest bedeutet nichtautomatisch Cannabiseinfluss
> Als Beweis für FUD gilt der Nachweis vonTHC in der Blutprobe
Nachweisdauer von THC im Blut
Diagramm aus Peter X. Iten, Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss, IRM ZH 1994
Der Cannabis-Wirkstoff THC ist im Blutüblicherweise (bei gelegentlichemKonsum)
nur wenige Stunden nachweisbar
Cone EJ: Ther Drug Monit. 15:527-532 (1993)
Änderung der „Wirkung“ und der Blutspiegel während der Zeit
Die Wirkung von Cannabis nimmt
kurz nach dem Rauchen noch zu,
auch wenn die THC – Konzentration imBlut schon am Absinken ist
Ungefiltert 160 Fälle
0
10
20
30
40
50
60
<1 1<2 2<3 3<5 >=5
massiv
deutlich
leicht
n. merkbar
THC Blutspiegel ng/mL und objektiv festgestellte Beeinträchtigung
THC Blutspiegel ng/mL und objektiv festgestellte Beeinträchtigung
EZ-BE <= 1h, 58 Fälle
0
5
10
15
20
25
30
35
<1 1<2 2<3 3<5 >=5
massiv
deutlich
leicht
n. merkbar
Fazit: Es besteht kein Zusammenhang zwischen THCBlutkonzentration und merkbarer Beeinträchtigung !
Deshalb gilt Nulltoleranz, das heisst, das Blut eines Fahrzeuglenkers muss THC frei sein
> Entscheidend für den Beweis von FUD nach Cannabiskonsum ist der Nachweis von THC in der Blutprobe
THC Nulltoleranz - Grenzwert im Blut
(vor allem bei Verkehrskontrollen)
Durch das ASTRA (s. Weisungen) wurde ein labortechnischerGrenzwert für THC im Blut eingeführt
Beim Nachweis von THC im Blut oberhalb des Grenzwertes genügtein Analysenbericht
Beim Nachweis unterhalb des Grenzwertes muss unter Umständen einGutachten nach dem 3-Säulen-Prinzip erstellt werden
Das 3-Säulen-Prinzip
(vor allem nach Unfällen, bei deutlicherBeeinträchtigung oder nach Führerflucht)
Unter dem 3-Säulen-Prinzip versteht man dasErstellen des Fahrfähigkeits- Gutachtensunter Berücksichtigung von
1. Polizeiprotokoll2. Arztbericht3. Chemisch-toxikologische Analysenresultate
Cannabis verstärkt die Alkoholwirkung
> Verlängerte Reaktionszeit
> Erhöhte Risikobereitschaft, Selbstüberschätzung
> Gleichgewichtsstörung
> Schwindelgefühl
> Schläfrigkeit
Starke Leistungseinbusse durch Mischkonsum !
Vergleich Cannabis - Alkohol
Dosis
1 Joint
ca. 0,01g THC
ca. 5 mg
Dosis
4 Becher Bier
ca. 48 g Ethanol
48000 mg
Blutkonzentration
nach 2 Std.
ca. 1 ng/mL
Bei häufigem Konsumca. 3ng/mL
Blutkonzentration
nach 2 Std.
ca. 0,3 ‰
ca. 300000 ng/mL
Vergleich Cannabis - Alkohol
Exakte Bestimmung
der Blutkonzentration
THC
4 Std. nach 1 Joint
ist nicht möglich
Exakte Bestimmung
der Blutkonzentration
Alkohol
4 Std. nach Einnahme
einer Menge vonAlkohol, welche zu 0,8Promille führt,
ist möglich
Vergleich Cannabis - Alkohol
Es besteht keinbekannterZusammenhangzwischen der THC -
Blutkonzentration undder Wirkung
Nulltoleranz für THCim Blut ist notwendig
Es besteht ein
Zusammenhangzwischen der BAK undder Wirkung,
dieser ist gerichtlichanerkannt
Promillegrenze istmöglich
Alter beim ErstkonsumEcstasy (MDMA)
0
2
4
6
8
10
12
14
12 14 16 18 20 22 24 26 29
Anzahl
Pilot E Bern 1999 n= 87
64
Eigenschaften von GHB
> GHB ist als Natriumsalz im „Handel“ weisses, imAussehen waschpulverähnliches, geruchlosesPulver
> In Wasser gelöst ist es farblos durchsichtig. Hatsalzartigen Geschmack
> Schnelltests auf Drogen verlaufen negativ
Herstellung
> Durch Mischen der Industriechemikalie -Butyrolacton (GBL), einer farblosen
Flüssigkeit mit Lauge. Bei der chemischenReaktion wird Wärme frei
> Sie ist ohne spezielle Laboreinrichtung möglich
Bezeichnungen für die Substanz
in der Szene
Gamma-OH
Gammahydroxybutyrate
„Liquid X“ „Original G“
„Easy Lay“ „Liquid Ecstasy“
„g-juice“
„Liquid E“
Wirkung
> stark abhängig von der eingenommenen Dosis
> schwieriger zu dosieren als Alkohol Zitat:„entweder man erwischt nicht genug und spürtüberhaupt nichts oder man erwischt zu viel undfällt um“
> Toleranz
> Beginn der Wirkung 10 - 30 Min nach Einnahme
> Rausch während ca. 2 - 3 Stunden
> Wirkungen ähnlich wie Trinkalkohol: Verlust vonHemmungen, gute Laune usw.
stärkere Dosis
> Bei Einnahme stärkerer Dosen überwiegendie Nebenwirkungen: starker Rausch,Verwirrungszustände,Gleichgewichtsstörungen, Muskelstarre,Wallungen, Erbrechen. Bei Überdosierung trittBewusstlosigkeit, bei tödlichen Vergiftungentritt Atemlähmung ein
W
GBL
> GBL ist eine flüssige, farblose, brennbare Industriechemikalie(Lösemittel)
> In Wasser gelöst ist es geruchlos und praktisch geschmacklos
> Unverdünnt eher unangenehmen Chemikaliengeschmack, nichtallzu scharf, kann problemlos konsumiert werden
1,4 – Butandiol
> 1,4 Butandiol ist eine flüssige, farblose, brennbareIndustriechemikalie (Lösemittel)
> In Wasser gelöst ist es farblos durchsichtig, praktischgeschmacklos
> Unverdünntes Diol prickelt auf der Zunge wieMundwasser, kann unverdünnt eingenommen werden
Fahrfähigkeit
Unter Einfluss von GHB. GBL oder Diol istdie Fahrfähigkeit nicht gegeben
In der Schweiz sind schon mehrere Fällevon Fahren unter GHB bekannt. Dabeiwurden Lenker in gänzlichfahrunfähigem Zustandangetroffen
Rechtliche Situation in der Schweiz
GHB und ihre Salze sind dem BetmG unterstellt seit 1. Januar 2002Besitz: illegalVerkauf: illegal
neuerdings ist auch GHB als Medikament
in der Schweiz zugelassen (Xyrem)
Probleme:
GBL soll nun dem BetmG unterstellt werden
Medikamente:
> Beschaffen von Informationen aus dem Internet www.documed.ch(Arzneimittelkompendium)
> Schlaf und Beruhigungsmittel: Benzodiazepine, Zolpidem
(Potenzierung der Wirkung durch Alkohol)
weitere Medikamente
Schmerzmittel (synth. Opioide: z.B. Fentanyl, Tramal etc.)
> Antihistaminika
> Barbiturate
> ….
> Fragen Sie den Arzt und den Apotheker!