New VFA-K Abschlussprüfung 2020 · 2020. 2. 28. · Nur Personen mit 2 mal Note 5 im schriftlichen...

Post on 04-Sep-2020

0 views 0 download

transcript

Prüfungshinweise

VFA-K Abschlussprüfung 2020

1

3

2

1 Überblick und Ablauf

Prüfungsinhalt

Ergebnis der Abschlussprüfung

Prüfungsvorbereitung

Prüfungsverfahren und wichtige Verhaltensregeln

Hilfsmittel

Ansprechpartner

4

5

6

7

2

Überblick und Ablauf

Prüfung der Zulassungs-voraussetzu

ngen

Zulassung zur Prüfung

Schriftliche Prüfung

Fach-praktische Prüfung

Ergänzungs-prüfung

Zeugnis-versand

3

Überblick und Ablauf

Prüfung der Zulassungs-

voraussetzungen

BBiG/PO-VFA-K

Teilnahme an der Zwischenprüfung

Führung des Berichtshefts

Ablegung der Ausbildungszeit

Anmeldung zur Abschlussprüfung

4

Zulassung zur Prüfung

Ca. 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung

Erhalt im 6. VL

Überblick und Ablauf

Dieses Schreiben

unbedingt zu allen

Prüfungsteilen

mitbringen!!!

5

Überblick und Ablauf

Schriftliche Prüfung

Dienstag, 19. Mai 2020

und

Mittwoch, 20. Mai 2020

Bayernweit vier Prüfungsaufgaben gleichzeitig

Dienstag:

1. Aufgabe 08:30 bis 10:45 Uhr

2. Aufgabe 13:30 bis 15:30 Uhr

Mittwoch:

3. Aufgabe 08:30 bis 10:30 Uhr

4. Aufgabe 13:30 bis 15:00 Uhr

6

Überblick und Ablauf - Prüfungsorte

Schriftliche Prüfung:

19. und 20. Mai 2020

München Regensburg Nürnberg Würzburg Bayreuth

BS München BS Regensburg BS Nürnberg BS Würzburg BS Bamberg

BS Starnberg BS Passau BS Fürth BS Aschaffenburg BS Bayreuth

BS Augsburg BS Landshut BS Schweinfurt

BS Kempten

BS Traunstein

BS Ingolstadt

7

Überblick und Ablauf

Fachpraktische Prüfung

München:

02.-19.06.2020

Nürnberg:

15.-29.06.2020

Regensburg:

22.-30.06.2020

Augsburg:

25.-29.05.2020

Prüfungszeit jeweils 45 Minuten

München:

Achtung!!!

Auch in den

Ferien! Nur

nicht am

Brückentag

8

Überblick und Ablauf – Prüfungsorte:

Fachpraktische Prüfung:

Augsburg München Nürnberg Regensburg

BS Augsburg BS München BS Nürnberg BS Regensburg

BS Kempten BS Starnberg BS Fürth BS Passau

BS Traunstein BS Würzburg BS Landshut

BS Aschaffenburg BS Ingolstadt

BS Schweinfurt

BS Bayreuth

BS Bamberg

25.05. –

29.05.2020

02.06.-

19.06.2020

15.06. -

29.06.2020

22.06. -

30.06.2020

9

Ergänzungsprüfung

Termin:

28./29.07.2020

telefonische Information des Ausbildungsleiters

eine Woche vorher

immer im BZ München

15 Minuten mündliche Prüfung

Überblick und Ablauf

Nur Personen mit 2 mal

Note 5 im schriftlichen

Teil

10

Überblick und Ablauf

Zeugnisversand

August 2020

Information über Versand auf Homepage

und Facebook

Gleichzeitig Bescheide über Nichtbestehen

Bitte nicht davor anrufen

Wir beeilen uns!

11

Überblick und Ablauf - Nichtbestehen

…Zeugnis versand

Nicht bestehensbescheid

Wiederholerlehrgang

Wieder holungsprüfung

Alternativ:

12

Überblick und Ablauf

Nichtbestehen:

Ausbildung verlängert sich auf Verlangen des

Azubis

Berufsschulpflicht besteht weiter!

13

Überblick und Ablauf

Wiederholerlehrgang

12.-30. Oktober 2020

3 Wochen Intensivkurs

Man muss nur die Fächer besuchen, an denen man

Prüfung schreibt

14

Überblick und Ablauf

Wiederholerprüfung

Schriftlich:

10. und 11. 11.2020

Fachpraktisch:

12.11.2020

Ergänzungsprüfung Januar 2021

Zeugnis: Februar 2021

Nur in München

Von Prüfungsteilen ab Note 4 – kann man sich

befreien lassen

15

1. Aufgabe

Verwaltungs-

betriebswirtschafts-

lehre

(135 Minuten)

2. Aufgabe

Personalwesen

(120 Minuten)

3. Aufgabe

Verwaltungsrecht

und Verwaltungs-

verfahren

(120 Minuten)

4. Aufgabe

Wirtschafts- und

Sozialkunde

(90 Minuten)

Prüfungsinhalt - schriftlich

16

1. Aufgabe

Verwaltungs-

betriebswirtschafts-

lehre

(135 Minuten)

2. Aufgabe

Personalwesen

(120 Minuten)

3. Aufgabe

Verwaltungsrecht und

Verwaltungsverfahren

(120 Minuten)

4. Aufgabe

Wirtschafts- und

Sozialkunde

(90 Minuten)

Kommunale

Finanzwirtschaft

Berufsausbildung

im öffentlichen

Dienst

Allgemeines

Verwaltungsrecht

Staatsrecht

Verwaltungsbetriebs-

wirtschaftslehre

Personalwesen Verwaltungsverfahren Bürgerliches

Recht

Rechnungswesen Kommunalrecht Sozialkunde

VBW Leistungs- und

Eingriffsverwaltung

(Sozialrecht und Ösi)

VBW

VH VH

Prüfungsinhalt - schriftlich

17

Prüfungsinhalt - fachpraktisch

§ 19 Abs. 3 Satz 2 PO-VFA-K:

„Der Prüfungsteilnehmer soll eine praktische Aufgabe bearbeiten

und dabei Sachverhalte aus seiner Fachrichtung beurteilen und

Lösungen aufzeigen.“

Siehe handlungsorientiertes Projekt – 5. und 6. Vollehrgang

18

Prüfungsinhalt - fachpraktisch

Gewichtung:

40 %60 …

Fachkompetenz Handlungskompetenz

Darstellung

Kommunikation

Kooperation

Fachwissen

19

Prüfungsinhalt - fachpraktisch

Praxisfall

Sozialrecht

Öffentliche Sicherheit und

Ordnung

Kommunalrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht und

Verwaltungsverfahren

20

Prüfungsinhalt - fachpraktisch

Zeitlicher Ablauf:

Vorbereitungszeit

(25 Minuten)

Begrüßung in der Kommission

Vorstellung des Ergebnisses

Rollenspiel zwischen einem Mitglied

der Prüfungskommission und

Prüfling

(20 Minuten)

45 Minuten

21

Prüfungsinhalt - fachpraktisch

Räumlicher Überblick:

Prüfer

weiterer Prüfer

weiterer Prüfer

Prüfungs- teilnehmer

22

Prüfungsinhalt - Ergänzungsprüfung

Zugelassen wird auf Antrag, wer (§ 19 Abs. 4 PO-VFA-K):

• im schriftlichen Prüfungsbereich in zwei Fächern mindestens die

Note „ausreichend“ erreicht hat

• in den beiden anderen Fächern mit „mangelhaft“ bewertet wurde

und

• in der fachpraktischen Prüfung mindestens die Note „mangelhaft“

hat

23

Prüfungsinhalt - Ergänzungsprüfung

Beispiel:

1. Aufgabe: Note 4

2. Aufgabe: Note 5

3. Aufgabe: Note 5

4. Aufgabe: Note 2

fachpraktisch: Note 3

Ein „Fünfer-Fach“ auswählen

Ergänzungsgespräch von 15 Minuten

Bewertung: schriftliche Arbeit : Ergänzungsprüfung - 2:1

Man braucht mindestens die Note 3 => 4,33 (§ 24 Abs. 2 PO-

VFA-K)

24

Ergebnis der Abschlussprüfung

• Alle Prüfungsbereiche haben das gleiche Gewicht (§ 26 Abs. 1 Satz 2

PO-VFA-K)

Beispiel:

1. Aufgabe: Note 4

2. Aufgabe: Note 2

3. Aufgabe: Note 5

4. Aufgabe: Note 2

fachpraktisch: Note 3

16

16/5 = 3,20 (=befriedigend)

25

Ergebnis der Abschlussprüfung

Bestehen der Prüfung (§ 26 Abs. 2 PO-VFA-K)

• Die Prüfung ist bestanden, wenn in mindestens drei der schriftlichen

Prüfungsbereichen die Note „ausreichend“ erreicht wird.

• Insgesamt muss der Schnitt mindestens 4,5 betragen

• Die Note „ungenügend“ (= 6) darf in keinem Prüfungsbereich erreicht

werden.

26

Prüfungsvorbereitung

• Klausuren unter Echtbedingungen schreiben sich nicht selber

betrügen

• Alte Übungs- und Prüfungsaufgaben machen (nicht nur lesen!!)

• Ergänzend mit Lehrbriefen arbeiten

• Zeitschrift APF

• Freistellung nach § 12a TVAöD

• Stoffgliederungsplan VFA-K

• Eigene Klausuren und Prüfungsaufgaben („was habe ich bislang falsch

gemacht??“)

27

Prüfungsverfahren und wichtige

Verhaltensregeln

• Zulassungsschreiben und Ausweis mitbringen!

• Mindestens 30 Minuten vor der Prüfung da sein!

• Wer zu spät ist, darf mitschreiben, muss aber gleichzeitig abgeben

• Kopfbögen und Einlegebögen richtig beschriften

• Sitzplatznummern kontrollieren

• Rücktritt, Krankheit, Versäumnis (§ 31 PO-VFA-K): Attestpflicht!

• Nachteilausgleiche rechtzeitig beantragen

28

Prüfungsverfahren und wichtige

Verhaltensregeln

ACHTUNG

• Kein eigenes Papier verwenden und am Platz haben!!

• Nur zugelassene Hilfsmittel (Hilfsmittelbestimmung!), Schreibzeug,

Getränke, Essen

• Alles andere => nicht dabei haben!!!

• Nur zulässige Kommentierungen

• Anonymitätsgrundsatz

Bei Verstoß Unterschleif „ungenügend“ nicht bestanden!

29

• Hilfsmittelbestimmungen beachten!

• Zulässig nur:

• VSV

• Netzunabhängiger Taschenrechner

• Formelsammlung

Hilfsmittel

Rechtsstand VSV:

176. Ergänzungslieferung

30

Richtiges Kommentieren

• Hilfsmittelbestimmungen beachten!

• In der Formelsammlung …=> s. Seite 3 (Innenseite Deckblatt)!

• Code oder Geheimschrift sind verboten

• Die Kommentierung muss rechtlich im Zusammenhang mit den

umliegenden Vorschriften stehen

Hilfsmittel

32

Kommentierungshinweise

Hier wurden folgende

weiterführende Hinweise:

„eigene WE; im Rahmen des

Vertreters; im Rahmen der

Vertretungsmacht“

kommentiert. Solche Worte

bzw. Sätze sind nicht erlaubt

33

Kommentierungshinweise

Die VSV darf nur aus

Originalteilen bestehen –

Zusatzblätter sind nicht

erlaubt.

Leere Seiten dürfen

grundsätzlich nicht beschriftet

werden.

34

KommentierungshinweiseKommentierungshinweise

- Die

„grundsätzlichen Eingruppierungs-

regelungen (Vorbemerkungen)

Anlage 1“ sind eine Vorschrift

und dies muss auch so in einer

Klausur oder Prüfung zitiert

werden

35

Kommentierungshinweise

Seit dem 01.09.2019 darf man

auch in Inhaltsverzeichnissen

kommentieren.

Markieren, wie auf diesem Bild,

war aber zuvor auch schon

erlaubt.

36

Kommentierungshinweise

Hier wurde sich mit „Geheimschrift“ (gezieltes Markieren von einzelnen Buchstaben) das

Wort „SMART“ „markiert. Dies ist ein Merkbegriff für Vergaben.

Dies bedeutet aber nicht, dass man generell keine einzelnen Buchstaben markieren darf.

Wenn es beim Lesen eben auf einen einzelnen Buchstaben oder Teil eines Wortes

ankommt (zum Beispiel im BBiG: Unterschied Ausbildender oder Auszubildender; zum

Beispiel KommFiWi: Einnahmen – Ausgaben ), darf man auch einzelne Buchstaben

markieren. Man darf dadurch nur keine „neuen“ Wörter schreiben

37

Kommentierungshinweise

Auf dem Reiter steht das Wort „Verjährung“

38

Kommentierungshinweise

Diese Reiter sind ebenfalls mit

unzulässigen Worten beschriftet

Für Reiter gilt:

Die Beschriftung ist zulässig, wenn sie dem

Auffinden von Vorschriften dient:

• keine Begriffe erlaubt

• Auf Reitern keine Verweise, Schemata

etc.

• nur Gesetzesbezeichnung oder Art., §§,

Anlage XY (z. B: GO, Art. 38 GO oder

Art. 38), die dem Auffinden der Vorschrift

dienen

39

Kommentierungshinweise

Hier wurde zu § 3 KommHVDoppik zu einigen wichtigen Begriffen entsprechende Normen kommentiert, die man hierfür häufig zitieren muss.

40

Kommentierungshinweise

als Ersatz für verloren

gegangene oder

beschädigte Seiten

dürfen Ablichtungen

von unkommentierten

Originalblättern

eingeheftet werden.

Hier handelt es sich

aber um ein anderes

Gesetzeswerk.

41

Kommentierungshinweise

Dies ist ein

Beispiel für eine

unzulässige

Kommentierung,

da diese Worte

nicht zulässig

sind;

Zahlenangaben

ok

42

Kommentierungshinweise

- Diese

Kommentierung ist zulässig,

da es sich um eine

Zahlenangabe handelt

Hinweis: Ebenso erlaubt ist das

Kommentieren von

Haushaltsstellen

Bayerische Verwaltungsschule (BVS)Körperschaft des öffentlichen Rechts

Ridlerstraße 7580339 München

Telefon 089 54057-0Telefax 089 54057-199

info@bvs.dewww.bvs.de

Ansprechpartner/-in

Katrin Suhre

suhre@bvs.de

089 54057 8512

Rechtsfragen,

Kommentierungen

Gözde Gazioglu

089 54057 8417

Organisatorische Fragen,

wie Prüfungseinladung etc.

gazioglu@bvs.de

Heike Elsaesser

elsaesser@bvs.de

089 54057 8419

Organisatorische Fragen,

wie Prüfungseinladung etc.

Sandra Matschl

matschl@bvs.de

089 54057 8514

Rechtsfragen,

Kommentierungen