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Der Wald als Windenergie-standort

Neu-Anspach

2. Bürgerinfo

Stadt Neu-Anspach, Süwag Erneuerbare Energien GmbH &juwi Energieprojekte GmbH13. November 2013

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Begrüßung und Einführung durch Bürgermeister Hoffmann

Herzlich Willkommen zur zweiten Bürgerinformationsveranstaltung

Moderation durch Herrn Joachim Eicker

Programm und Ablauf des Abends

Themenblöcke:

1. Warum Windenergie in Neu-Anspach?

Bürger-Fragerunde

2. Standortplanung: was, wann, wo und wie?

Bürger-Fragerunde

3. Bürgerbeteiligung

Bürger-Fragerunde

Warum Windenergie in Neu-Anspach

1. Stadt Neu -Anspach

2. Süwag Erneuerbare Energien GmbH

3. juwi Energieprojekte GmbH

Warum Windenergie in Neu-Anspach

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung

für die Stadt Neu-Anspach

Warum Windenergie in Neu-Anspach

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung

Neu-Anspach zum Klimaschutz21.06.2010:

Beschluss zur Teilnahme am Projekt „100 Kommunen für den Klimaschutz“ mit Unterzeichnung der Klimaschutz-Charta (Erstellung einer CO 2-Startbilanz und eines Aktionsplans)

Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes fü r Neu-Anspach

Aufbau eines kommunalen Gebäude- und Energiemanageme nts

06.09.2011:

Beschluss des Aktionsplans mit Maßnahmen zur Energie einsparung und Förderung der Erneuerbaren Energien.

Warum Windenergie in Neu-Anspach

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung

Neu-Anspach zum Klimaschutz13.11.2012:

Beschluss zur Errichtung von Windkraftanlagen in Neu -Anspach und Ausweisung Windvorrangflächen

20.02.2013:

Beschluss Auswahl Investor (Bietergemeinschaft Süwa g und Juwi) zur Verpachtung von städtischen Waldflächen für die Err ichtung von Windkraftanlagen

Warum Windenergie in Neu-Anspach

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung

Neu-Anspach zum Klimaschutz05.06.2013:

Beschluss des Klimaschutzkonzeptes Neu-Anspach vom 30 .04.2013 als grundsätzliche politische Handlungsempfehlung für di e künftige Klimaschutzpolitik in Neu-Anspach

Klimaschutz-Ziele als politische Selbstverpflichtung

Einstellung eines vom BMU geförderten Klimaschutzman agers

(Teilfinanzierung über Pachteinnahmen aus dem PV und Windkraft-Projekt

Warum Windenergie in Neu-Anspach

EU BRDLand

HessenKommune

Warum Windenergie in Neu-Anspach

Beschluss der Stadtverordnetenversammlungvom 25.06.2013

Warum Windenergie in Neu-Anspach

Klimaschutz-Ziel für Neu-Anspach:

Die Stadt Neu-Anspach verpflichtet sich bis zum Jahr 2050 im Rahmen ihrer Möglichkeit eine höchst mögliche eigene erneuerbare Energie-Versorgung sicherzustellen und den Primärenergiebedarf 2010 von fast 400 Gigawattstunden bis 2050 um ein Dritte l abzusenken in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.

Die drei Hauptsäulen der erneuerbaren Energien stellen die Solarwärme, die Umgebungswärme und die Windkraft dar.

Warum Windenergie in Neu-Anspach

Warum Windenergie in Neu-Anspach

Warum Windenergie in Neu-Anspach

Warum Windenergie in Neu-Anspach

Warum Windenergie in Neu-Anspach?

Grüne Netze: Integration erneuerbarer Energien. Intelligente Netze. Internet der Energie.

Grüne Produkte: Zertifizierter Ökostrom. Verbesserung der Energieeffizienz. Elektromobilität.

Grüne Erzeugung: Ausbau der Wasserkraft. Erweiterung von Biomasse- und Solaranlagen. Investition in Windenergie.

Referenzen Windenergie im Waldjuwi, der erfahrenste Projektentwickler im Wald

juwi hat von 730 realisierten WEAs

220 Windenergieanlagen an mehr als

50 Waldstandorten gebaut.

Entspricht etwa 70% der bundesweit im Wald

errichteten WEAs.

Enge Zusammenarbeit mit Landesforsten & Gemeinden.

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Zeitplanung

Beschluss Parlament Errichtung Windpark 13.11.2012

Erste Bürgerinformation 11.12.2012

Interessenbekundungsverfahren 20.12.2012 – 18.01.201 3

Beschluss Parlament Auswahl Investor 20.02.2013

Grenzgang 20. April 2013

Vertragsverhandlungen/Abschluss Vertrag Febr. – Sept . 2013

Durchführung Gutachten, Standortplanung März – Dez. 2 013

BImSchG-Genehmigungsverfahren Herbst 2013 –Frühjahr/Sommer 2014

Genehmigung u. Aufstellung Windmessmast Okt. - Nov. 2 013

Zweite Bürgerinformation 13.11.2013

Waldbegehung/Standortbegehung mit Bürgern Jan - März. 2014

Weitere Bürgerinformationen:

(Bürgerbeteiligung, Stand Windmessungen,

Gutachten, Genehmigung etc.) Jan - März. 2014

BImSchG-Genehmigung RP Frühjahr/Sommer 2014

Weitere Bürgerinformation:

Info über Genehmigung etc. Sommer 2014

Vorbereitung Bauausführung und

Errichtung Windpark Frühjahr 2014-Winter 2014/2015

Zeitplanung

Zeitplanung

GestattungsverträgeWEA / Wege / Kabel / AGM

Eingriffsminimierende Ausführungsplanung

Umweltgutachten

Genehmigungsverfahren nach BImSchG

Bauphase und Inbetriebnahme

Ausgleichsmaßnahmen Windmessmast

Ausgleichsmaßnahmen Windpark

Bürger-Fragerunde

Standortplanung:Was, wo und wie?

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2 Standortplanung:Was, wo und wie?

2.1 Planungskriterien & gesetzl. Vorgaben

2.2 Standortplanung & Anlagenplanung

2.3 Eingriffsminimierung & Flächeninanspruchnahme

2.4 Schall & Schatten

2.5 Visualisierung

2.6 Netzanbindung

2.7 Naturverträglichkeit

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Planungskriterien und gesetzliche Vorgaben

Siedlungspuffer zu Wohnbebauung, Gewerbe sowie im Außenbereich

Abstand zu Straßen, Stromleitungstrassen und Fernleitungen

Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Biotope

Vogelschutz-/FFH-Gebiete (eingeschränkt zulässig nach Einzelfallprüfung)

Friedwälder, Saatgutbestände, Naturwaldreservate, ältere Laubholzbestände…

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Militärische Belange (Richtfunkstrecken, Radar, Tieffluggebiete...)

Öffentlich-rechtlich gesicherte Richtfunkstrecken

Vorgaben DFS, Funkfeuer, Einflugschneisen

Wasserschutzgebiete, Rohstoffabbaugebiete, etc.

Denkmalschutz

Wirtschaftlichkeit (höhere Oberflächenrauigkeit im Wald ist bei der Berechnung der Windgeschwindigkeiten zu beachten)

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Planungskriterien und gesetzliche Vorgaben

Planungskriterien und gesetzliche VorgabenGroßräumige Ausschlusskriterien Funkfeuer/Flugsiche rung und Siedlungsabstände

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Größerer Maßstab und ohne dunklen 750 m Puffer

Planungskriterien und gesetzliche VorgabenUmweltrestriktionen und Siedlungsabstände im Stadtg ebiet Neu-Anspach

HESSEN

Planungskriterien und gesetzliche Vorgaben - Windhöffigkeit

Grobe TÜV-Wind Karte Genaue juwi-Wind Karte

Windmessung am Langhals

Was und wie wird gemessen?

• 6 Anemometer zur Messung der Windgeschw. auf versch. Höhen (102m, 99m, 80m, 60m, 40m Höhe über Grund)

• 2 Windfahnen zur Messung der Windrichtung

• 2 Temperatur-/Luftfeuchte-Messgeräte

• 1 Luftdruck-Messgerät

Wo wird gemessen?

• Freifläche auf dem Langhals

���� eingriffsminimierende Standortwahl

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Ökologische Baubegleitung durch externes Fachleute

Ausgleichsmaßnahmen in der Nähe (wenige 100m):

• Naturnahe Waldwiese

• Naturnaher Waldsaum

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Windmessung –Eingriffsmiminierung und Ausgleich

Warum Windenergie im Wald?

Bewaldete Höhenlagen bieten beste Voraussetzungen fü r eine effektive Windenergieerzeugung

Große Nabenhöhe erlauben es Windenergieanlagen im Wald zu bauen

Mittelgebirgslagen mit guter Windhöffigkeit sind meist bewaldet

Durch ausreichende Entfernungen zu Wohnsiedlungsbereichen besteht nur geringes Konfliktpotenzial hinsichtlich Schall und Schatten

Gedämpfte Sichtbarkeit der Anlagen durch umgebenden Wald

Gute Erschließung über das vorhandene Waldwegenetz meist gegeben

In waldreichen Regionen kommen bei Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen überwiegend Waldflächen in Frage

Standortplanung

Unsere Grundsätze:

Vermeiden, Vermindern, Ausgleichen

Herangehensweise in Neu-Anspach:

1. Vorhandene Infrastruktur nutzen

2. Vorgeschädigte Bestände, Kahlflächen und Schneisen nutzen

3. Ökologisch geringwertige Bestände bevorzugen

4. Folgeschäden vermeiden

���� Oberstes Ziel: Eingriffsminimierung

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Eingriffsminimierung: Nutzung vorhandener „Freiflächen“

Freiflächen am Langhals als Standort

Freiflächen am Langhals als Standort

Freiflächen am Langhals als Standort, Schutz bestehenden Baumbestands

Eingriffsminimierung: Nutzung vorhandener Schusschneiße

Bestehende Schneise für Zuwegung und Kranausleger werden genutzt

Vermeidung von Folgeschäden durch Erhalt der windzugewandten Waldinnenränder

Eingriffsminimierung Nutzung vorgeschädigter Bestände

Schutz des Laubwalds

Nutzung forstlich geprägter Fichtenforst

Nutzung

Nutzung „Freiflächen“

Borkenkäferbefall

Windpark Neu-Anspach

Windenergie-Anlagen im WaldFlächeninanspruchnahme im Wald (Vestas V112)

Welcher Eingriff findet im Wald statt?

Flächeninanspruchnahme und (Teil-)Versiegelung des Bodens mit Schotter

• Fundament ca. 490 m2 (dauerhaft versiegelt)• Kranstellfläche ca. 2.200 m2 (dauerhaft geschottert)• Kranausleger ca. 2.400 - 3.000 m2 (dauerhaft, baumfrei)• Montage-/Lagerflächen ca. 1.100-1.700 m2 (temporär,

baumfrei, Wiederaufforstung)

Für den Bau einer Windenergieanlage (inkl. Zuwegung)müssen dauerhaft 0,75 ha in Anspruch genommen werden

Nach dem Bau der Windenergieanlagen werden nicht weiter benötigte Flächen rekultiviert.

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Flächeninanspruchnahme im Wald Neu-Anspach

= 43,2% der Gemarkung Neu-Anspach (3.614 ha) sind bewaldet

Dauerhafte beanspruchte Fläche pro Windrad inkl. Zuwegung:

= ca. 7.500 qm => 0,75 ha

bei 5 geplanten Windrädern

=ca. 37.500 qm => 3,75 ha

Das sind… 0,239 %der Neu-Anspacher Waldfläche!

Waldfläche derStadt Neu-Anspach: 1.564 ha

Anlagentyp Vestas V112 3MW

Technische DatenRotordurchmesser: 112 mNabenhöhe: 140 mGesamthöhe: 196 mNennleistung: 3MW

Prognostizierter Jahres-StromertragPro WEA: ca. 7.000.000 kWh/a5 WEA: ca. 35.000.000kWh/a

Regenerative StromversorgungPro WEA: ca. 2.000 Haushalte5 WEA: ca. 10.000 Haushalte

(bei durchschnittl. Verbrauch von 3.500 kWh/a)

Co2 Einsparung zur konv. EnergieerzeugungPro WEA ca. 5.000t Co2

Positive Energiebilanz* Pro WEA nach 9 Monaten Betrieb

RD 112 m

NH 140 m

GH 196 m

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Schall – relevante Immissionsorte und Ergebnisse

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Geringste Entfernung zur nächsten WEA

A ca. 1360m

B ca. 1490m

C ca. 880m

D ca. 1200m

E ca. 1120m

F ca. 1150m

G ca. 1800m

Schall – Wie laut ist ein dB?

Vorgaben der TA-Lärm: 40 dB (allgemeines Wohngebiet, nachts)

Quelle: BWE, Landesumweltamt NRW42

Höchster Wert, der im Außenbereich ankommt

Schallkarte bei Volllastaller 5 Windenergieanlagen

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44 von 57Grundlagen Windenergie

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Schattenwurf

Gesetzliche Grenzwerte von 30 Stunden/Jahr bzw. 30 Mi nuten/Tag werden eingehalten durch:

• Große Siedlungsabstände

• Sensoren und Abschaltautomatik

���� Überschreitungen werden durch die Behörden nicht ge nehmigt!

Quelle: Siemens Wind Power 2004

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Schattenwurf

Folgende theoretische Annahmen sind Grundlage der B erechnung:

• Die Sonne scheint täglich von Sonnenauf- bis –unterg ang, d.h. 365 Tage im Jahr wolkenfreier Himmel

• Die Rotorfläche steht immer senkrecht zur Sonneneinf allsrichtung

• Die Windenergieanlage ist immer in Betrieb

Theoretisch wären im Bereich Erlenbach 31:45 Stunden /Jahr möglich.

Praktisch sorgen Wolken, Schattensensor und Abschalt automatik für eine Unterschreitung der Grenzwerte.

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Visualisierung - Fotopunkte

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Visualisierung – Blick vom Bürgerhaus

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Visualisierung – Blick aus Wehrheim

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Visualisierung – Blick von Rod am Berg

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Visualisierung – Blick vom Neubaugebiet Westerfeld

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Visualisierung – Blick vom Aussichtsturm Großer Feldberg

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Visualisierung – Blick aus Richtung Hegewiese

Kabeltrasse

• Verlegung entlang bzw. innerhalb von Wegen

• In ca. 0,80 – 1,20 m Tiefe

• Nach Verlegung Wieder-Begrünung

NetzanbindungUW-Westerfeld

Verträglichkeit - Vögel

Verträglichkeit wird von unabhängigen Gutachtern seit Anfang 2013 untersucht und ist gemäß des geforderten Untersuchungsumfanges Bestandteil des Antrages nach BImSchG.

Ergebnis:

• Brutvogelgutachten ���� es wurden keine Beeinträchtigungen festgestellt

• Raumnutzungsanalysen ���� es konnten keine Konflikte festgestellt werden

• Zugvogelgutachten ���� Erhebungen werden derzeit durchgeführt

Verträglichkeit - Fledermäuse

Verträglichkeit wird von unabhängigen Gutachtern seit Anfang 2013 untersucht und ist gemäß des geforderten Untersuchungsumfanges Bestandteil des Antrages nach BImSchG.

Ergebnis:

• Fledermausgutachten ���� in den laufenden Untersuchungen konnten keine Beeinträchtigungen festgestellt werden,

• Aufgrund der Standortplanung konnte eine Beeinträchtigung der vorhanden Wochenstuben vermieden werden

• entsprechende Monitoring Maßnahmen sind im Betrieb vorgesehen

Verträglichkeit – weitere Arten

Verträglichkeit wird von unabhängigen Gutachtern s eit Anfang 2013 untersucht und ist gemäß des geforderten Untersuchu ngsumfanges Bestandteil des Antrages nach BImSchG.

Ergebnis:

• z.B. Wildkatze ���� keine erhebliche Beeinträchtigung, Maßnahmen zum Erhalt des Lebensraumes werden bereits im Frühj ahr 2014 umgesetzt

• Aufgrund der Standortplanung konnte eine Beeinträch tigung der weiterer windkraftsensibler Arten vermieden werden

Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft

• Jeder Eingriff ist nach Naturschutzrecht 1:1 auszugleichen (ökologische „Qualität“)

• Eingriffe im Wald sind zusätzlich durch eine flächengleiche Ersatzaufforstung 1:1 auszugleichen (forstliche „Quantität“)

• Schwerpunkt funktionaler Ausgleich

• Eingriffe in das Landschaftsbild sind zu ersetzen

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AusgleichsmaßnahmenPflege und Erhalt im Betrieb

Mögliche Maßnahmen im Wald:

• Ersatz- / Wiederaufforstung, Altbaumschutz, Aufwertung bestehender Waldflächen

• Waldrandaufbau & -entwicklung, Anlage von Feldgehölzen / Baumgruppen

• Flachwasserteich, Entnahme von Fichten an Wasserläufen

• Ausbringung von künstlichen Nisthöhlen bzw. Quartieren

• Fledermausstollenschutz

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Bürger-Fragerunde

Bürgerbeteilung

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Übersicht Ihrer Beteiligungs-möglichkeiten

Zielgruppe Modell Kurzbeschreibung

Bürger

BürgerwindradDie Bürger von Neu-Anspach können sich an einem Windrad beteiligen oder die Anlagen über eine Bürgergenossenschaft betreiben.

Sparbrief Durch Kooperationen von juwi und lokalen Banken können Bürger durch Wind- oder Solarsparbriefe vom EE-Ausbau profitieren.

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Fazit

• Sorgfältige , schonende Planung und Realisierung in enger Abstimmung mit der Gemeinde und dem Forstamt. Kein Maximalszenario in der Anlagenanzahl für Neu-Anspach.

• Sensible Bereiche werden beachtet, verantwortungsvoller Umgang mit dem Wald, geringer Flächenverbrauch.

• Regionale Wertschöpfung durch Kooperation mit dem regionalen Energieversorger.

• Bürgerbeteiligung ausdrücklich erwünscht!

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Süwag Erneuerbare Energien GmbH

Dirk GerberGeschäftsführerSchützenbleiche 9-1165929 Frankfurt

Telefon: +49 (0) 69/3107-2717Telefax: +49 (0) 69/3107-492717E-Mail: dirk.gerber@suewag.de

Philip WenProjektingenieurSchützenbleiche 9-1165929 Frankfurt

Telefon: +49 (0) 69/3107-1611Telefax: +49 (0) 69/3107-491611E-Mail: philip.wen@suewag.de

juwi Energieprojekte GmbH

Norbert BesierRegionalrepräsentant HessenBrüsseler Straße 565552 Limburg

Telefon: +49 (0)6431/2121381Mobil: +49 (0)171/2121213E-Mail: besier@juwi.de

Florian SteinProjektleiter HessenEnergie-Allee 155286 Wörrstadt

Telefon: +49 (0)6732/9657-2390

E-Mail: stein@juwi.de

HESSEN

Stadt Neu-AnspachBahnhofstraße 26

61267 Neu-Anspach

Bürgermeister Klaus Hoffmann

Telefon: +49 (0) 6081-1025-1011Telefax: +49 (0) 6081-1025-9000E-Mail:klaus.hoffmann@neu-anspach.de

Mirjam Matthäus-KranzTelefon: +49 (0) 6081-1025-6010Telefax: +49 (0) 6081-1025-9060

E-Mail:mirjam.matthaeus@neu-anspach.de