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Mit Spannung erwartet:
Dezember 2017
—
kpmg.com
Basel IV nähert sich
dem Abschluss
2© [year] [legal member firm name], a [jurisdiction] [legal structure] and a member firm of the KPMG network of independent member firms affiliated with KPMG International Cooperative, a Swiss entity. All rights reserved.© 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Auf einen Blick 02
Basel IV 03
Nächste Schritte 05
Exkurs: RWA-Variabilität interner Modelle 07
Vorschläge aus Basel und Brüssel 09
Eine mögliche Kompromissformel 11
Herausforderungen für Banken 14
Inhaltsverzeichnis
4© [year] [legal member firm name], a [jurisdiction] [legal structure] and a member firm of the KPMG network of independent member firms affiliated with KPMG International Cooperative, a Swiss entity. All rights reserved.© 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unab-hängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Auf einen Blick2
Die Überarbeitung der Kapitalansätze zur Berechnung von Risikoaktiva für das Kreditrisiko und das operationelle Risiko sowie die Einführung einer Kapitaluntergrenze zur Begrenzung des Ausmaßes möglicher Einsparungen durch die Nutzung interner Modelle für das Kredit- und Marktpreisrisiko steht kurz vor dem Abschluss. Somit wäre nach langen internationalen Verhandlungen eine Grundlage für eine Umsetzung auf europäischer Ebene voraussichtlich im Rahmen einer CRR III gegeben.
Trotz eines möglichen Kompromisses
bleibt abzuw arten, w ie stark der Baseler
Ausschuss seine ursprünglichen
Konsultationsvorschläge abändern w ird,
um sein erklärtes Ziel zu erreichen, die
überarbeiteten Standards nicht zu einer
signif ikanten Erhöhung der gesamten
Eigenkapitalanforderungen führen zu
lassen. Jüngste Anzeichen deuten zw ar
in die Richtung spürbarer
Erleichterungen. Manche Banken
w erden dennoch mit einer Erhöhung
ihrer aufsichtsrechtlichen Kapitalan-
forderungen konfrontiert sein,
insbesondere w enn der Kompromiss-
vorschlag in Höhe von 72,5% beim
sogenannten Output-Floor zum Tragen
kommt. Die überarbeiteten Standards
folgen auf die f inalen bearbeiteten
Regeln des Baseler Ausschusses für
den Standardansatz zur Berechnung
des Gegenparteiausfallrisikos (März
2014), des Marktrisikos (Januar 2016)
und des Zinsänderungsrisikos im
Anlagebuch (April 2016), und sie w erden
w eitestgehend das Regelw erk zum
Abschluss bringen, das KPMG mit
„Basel IV“ bezeichnet, da es zu einer
grundlegenden und w eitreichenden
Revision der RWA-Ermittlung führt.
Neben höheren aufsichtsrechtlichen
Kapitalanforderungen kommen auf viele
Banken erhebliche betriebliche Kosten
für die Umsetzung der überarbeiteten
Standards zu. Zudem müssen sie sich
auf eine Vielzahl w eiterer aufsichtsrecht-
licher Reformen und auf anhaltenden
gesamtw irtschaftlichen Druck einstellen.
Durch die vom Baseler Ausschuss über-
arbeiteten Standards w ird die Profita-
bilität der Banken zusätzlichem Druck
ausgesetzt; außerdem verschärft sich
für einige Banken die Notw endigkeit,
ihre Strategien und Geschäftsmodelle im
Hinblick auf die Sicherung einer stabilen
und nachhaltigen Zukunft anzupassen.
Mit Spannung erwartet: Basel IV nähert sich dem Abschluss
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3Mit Spannung erwartet: Basel IV nähert sich dem Abschluss
Sie f inden diese Berichte unter www.kpmg.com/Basel4
kpmg.com
Basel IVEmerging from the mist?
Finanzdienstleistungen
September 2013
kpmg.com
Basel 4 revistedThe fog begins to clear
September 2015
Basel III (Ende 2010 veröffentlicht) legte den
Schw erpunkt in erster Linie auf den Zähler der
aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalquote. Die
Richtlinie befasste sich sow ohl mit der Qualität
als auch mit der Höhe des Eigenkapitals der
Banken, darunter eine stärkere Gew ichtung von
CET1- und dem gesamtem Tier-1-Kapital, sow ie
mit höheren Kapitalanforderungen, die sich
sow ohl aus den Mindestanforderungen als auch
einer Reihe w eiterer Kapitalpuffer ergeben – der
Erhaltungspuffer, der antizyklische Puffer und
ein Puffer für systemrelevante Banken. Ebenso
w aren die Einführung einer
Verschuldungsgrenze und zw eier neuer Liqui-
ditätsstandards (LCR und NSFR) zentrale As-
pekte von Basel III.
Basel IV legt den Schw erpunkt in erster Linie
auf den Nenner der Kapitalquote – die Berech-
nung der Positionen einer Bank im Kredit-,
Marktpreis- und operationellen Risiko, entw eder
auf der Grundlage von Standardansätzen oder
anhand interner Modelle. Hier hat der Baseler
Ausschuss bereits überarbeitete Regeln für das
Gegenparteiausfallrisiko, Marktpreisrisiko und
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch sow ie zur
Großkreditbehandlung und zur Offenlegung
vorgelegt, die auf EU-Ebene bereits in der
CRR II bzw . CRD V umgesetzt w erden und sich
im Trilog-Verfahren befinden.
Der nächste Schritt w ird der Abschluss der lang
erw arteten Standards für das Kredit- und das
operationelle Risiko und für die Kapitalunter-
grenze („Output-Floor“) sein. Während für das
Kreditrisiko grundsätzlich w eiterhin neben dem
Standardansatz (KSA) auch interne Modelle
(IRBA) zum Einsatz kommen können, w ird es
zukünftig keine internen Modelle, sondern nur
Standardansätze, für operationelle Risiken und
das CVA-Risiko geben.
Der Baseler Ausschuss gibt voraussichtlich
auch das Ergebnis seiner Beschlüsse zur einer
Anhebung der Verschuldungsgrenze für global
systemrelevante Banken Anfang 2018 bekannt.
Wir erw arten außerdem die Festlegung von
Eigenkapitalanforderungen für einfache,
qualitativ hochw ertige Verbriefungen – auf EU-
Ebene w urde hierzu jüngst eine Einigung erzielt,
die eine Einführung ab 2019 vorsieht – und auf
längerfristige Sicht auch eine Überarbeitung der
Eigenkapitalanforderungen im Hinblick auf
Staatsanleihen.
Basel IV umfasst darüber hinaus einige w eitere
kapitalbezogene aufsichtsrechtliche Initiativen,
zum Beispiel die Entw icklung von Stresstests
und eine w achsenden Palette von Makro-
aufsichtsinstrumenten, von denen viele mit
höheren Kapitalanforderungen oder höheren
Risikogew ichten arbeiten.
Basel IVBasel IV ist die neuste Evolutionsstufe der Baseler Vorgaben zur Kapitalausstattung, die inzwischen seit drei Dekaden die Institute international reglementieren. Manche nutzen die Bezeichnung „Basel IV“ für die Beschreibung der Tätigkeit des Baseler Ausschusses zur erneuten Revision der Standards, die als Reaktion auf die Finanzkrise schon unter Basel III überarbeitet wurden. Andere sprechen von der Vollendung der Basel III-Reform.
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Um die anhaltende Diskussion über das Reformpaket im Gesamtkontext einzuordnen, ist es hilfreich, sich die historische Entwicklung der Baseler Regelungen sowie deren Umsetz-ung und Auswirkungen auf die Bankenbranche zu vergegenwär-tigen.
In den letzten 30 Jahren zeigt sich eine verstärkte Risikosensitivität und wachsende Komplexität. Dies hat für die Banken eine Vielzahl zu-sätzlicher regulatorischer Restrik-tionen zur Folge.
Nach der Gestaltung des Nach-krisen-Basel III-Rahmens im Jahr 2010 verfolgt der Baseler Ausschuss nun das Ziel, einen Kompromiss zwischen Einfachheit, Risikosensitivität und Vergleichbarkeit zu erzielen. Dies kommt zum Beispiel in der Fokussierung auf die Standardansätze zum Ausdruck.
4 Mit Spannung erwartet:
Basel IV nähert sich dem Abschluss
Evolution der Baseler Vorgaben
neu
neu
neu neu
neu
neu
(a) Risk Weighted Assets
Einführung
Überarbeitung
Basel I
Basel II
Basel III
„Basel IV“
≥8%
Eigenmittel
RWA(a)
≥8%+ Säule 2
Add-on
Eigenmittel
RWA(a)
≥8%+ Kapital-
puffer
+ Säule 2
Add-on
Leverage Ratio
&Kernkapital
(außer) bilanzielle
Positionen
Liquidity
Coverage Ratio
hochwertige liquide
Aktiva
30 Tage Netto-
Liquiditätsabfluss
&
Net Stable
Funding Ratio(Meldepflicht)
Verfügbare stabile
Refinanzierung
Erforderliche stabile
Refinanzierung
&Eigenmittel
&&&&Eigen-
kapital
Aktiva
MREL/TLAC
≥8%+ Kapital-
puffer
+ Säule 2
Add-onEigenmittel
RWA(a)
RWA(a)
Leverage Ratio
Kernkapital
(außer) bilanzielle
Positionen
Liquidity
Coverage Ratio
hochwertige liquide
Aktiva
30 Tage Netto-
Liquiditätsabfluss
Net Stable
Funding Ratio
Verfügbare stabile
Refinanzierung
Erforderliche stabile
Refinanzierung
neu
neu
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Nächste SchritteEs wird erwartet, dass im Baseler Ausschuss bis Dezember 2017 ein Kompromiss erzielt und dieser bei der Sitzung dessen Aufsichtsgremium Anfang Januar 2018 verabschiedet werden kann. Die Neuregelungen werden somit zur Umsetzung in Europa Gegenstand einer CRR III sein müssen. Hintergrund ist, dass sich auf europäischer Ebene die Baseler Neuregelungen zu Marktpreis- und Kontrahentenrisiken wie auch zum Großkreditregime und Offenlegungen bereits in Form der CRR II im EU-Trilog-Verfahren befinden und somit schon ab 2020 anzuwenden sein könnten.
Der Baseler Ausschuss zielt darauf ab,
auch bei den noch kontrovers
diskutierten Punkten bald – fast 10
Jahre nach der Finanzkrise – eine
Einigung zum Abschluss der Nach-
krisenreformen zu erzielen. Die
Verhandlungen stocken seit Monaten
und ein gutes Ergebnis w ird für alle
Mitgliedsstaaten schw ierig zu erzielen
zu sein. Eine abschließende
Vereinbarung durch den Ausschuss w ar
zum Jahresende 2016 geplant. Es ist
erklärter Wille des Ausschusses, nun-
mehr Anfang 2018 die Standards vom
Aufsichtsgremium des Baseler
Ausschusses (GHOS) verabschieden zu
lassen. Letztlich bestehen die auf der
nächsten Seite dargestellten Optionen
für das w eitere Vorgehen. Der Zeitplan
für die Veröffentlichung der f inalen
Standards durch den Baseler Ausschuss
hängt vom Umfang der notw endigen
Feinabstimmungen und der w eiteren
Überarbeitungen im Anschluss an die
Gremiumssitzungen ab. Es ist zu hoffen,
dass die f inalen Standards zeitnah
publiziert w erden. Erst dann hätten alle
Banken Kenntnis über die möglichen
Änderungen an der RWA-Ermittlung.
Die grundsätzliche Notw endigkeit einer
Vollendung der Reformen steht außer
Frage. Eine Übersicht zu den geplanten
Änderungen ist im Folgenden darge-
stellt. Ein Kompromiss bei der
Festlegung der Kapitaluntergrenze ist in
greifbare Nähe gerückt.
Nach einem Kompromissvorschlag des
Chairman des Ausschusses vom Mai
2015 w urde im Juli 2017 in Deutschland
eine zusätzliche Datenerhebung zum
Basel III-Monitoring bei ausgew ählten
Instituten durchgeführt, die den Stand
der aktuellen Arbeiten erkennen lässt.
So w ird es insbesondere im KSA und
IRBA für die Ermittlung der Risikoaktiva
im Kreditrisiko zahlreiche
Erleichterungen bei der Behandlung
einzelner Forderungsklassen geben.
Auch beim operationellen Risiko kommt
man den Bedenken der Banken
entgegen.
Fast alle technischen Fragen sind
mittlerw eile geklärt. Die Erkenntnisse
dieser Erhebung über die Basel IV-
Effekte könnte eine Grundlage für eine
anstehende Einigung Anfang 2018 sein.
5Mit Spannung erwartet: Basel IV nähert sich dem Abschluss
8© [year] [legal member firm name], a [jurisdiction] [legal structure] and a member firm of the KPMG network of independent member firms affiliated with KPMG International Cooperative, a Swiss entity. All rights reserved.© 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Abkommen?
JA
NEINAbwarten?
“Lasst uns noch abwarten”
“Unsere Auffassungen sind
zu verschieden”
Abwarten um ein Abkommen
zu erreichen
Unbestimmte Aufschiebung der
Verhandlungen
3
4
JA
NEIN
Komplett-
paket?
“Lasst es uns vorantreiben”
“Lasst uns verabschieden,
worüber wir uns bereits einig
sind”
Anpassung des Regelwerkes
gemäß neuester Vorschläge
Suche nach alternativen
Regelungsmaßnahmen
Nichtbeachtung von Maßnahmen,
über die noch keine Einigung
besteht
1
2
ODERJA
NEIN
Das erste Szenario ist die Verabschiedung eines ggf. modif i-
zierten Komplettpakets und aktuell das w ahrscheinlichste
Szenario. Die Kalibrierung des ausgehandelten Paketes w ird
darüber bestimmen, ob das Ziel des Baseler Ausschusses – die
Gesamtkapitalanforderungen nicht signif ikant zu erhöhen –
erreicht w ird. Die Wirkung w ird jedoch auf der Ebene einzelner
Jurisdiktionen unterschiedlich ausfallen.
Ein zweites Szenario w äre „zu verabschieden, w orüber w ir uns
bereits einig sind". Es w äre möglich, die Kalibrierung des Output-
Floors und andere strittige Maßnahmen zu vertagen, w ährend
die vorgeschlagenen Änderungen an den standardisierten und
internen modellbasierten Ansätzen für das Kreditrisiko und das
operationelle Risiko umgesetzt w erden.
Ein drittes Szenario lautet: „Lass uns noch abw arten". Jede
politische Einigung w ird schw ierig sein, solange sich einzelne
Länder gegen die Festlegung eines bestimmten Output-Floors
aussprechen oder w ichtige Länder noch Unstimmigkeiten in der
personellen oder inhaltlichen Verhandlungsführung aufw eisen.
Ein viertes Szenario w äre ein Abbruch der Verhandlungen mit
einer unbestimmten Vertagung. Teile der vorgeschlagenen
Anpassungen könnten ggf. im Rahmen turnusmäßiger Überar-
beitungen des Regelw erkes umgesetzt w erden.
Angesichts des hohen politischen Drucks in Richtung einer Einigung und anhaltender Risiken im welt-weiten Finanzsystem gehen wir davon aus, dass es Anfang 2018zu einer Einigung kommen wird.Gemäß aktuellem Verhandlungs-stand erwarten wir die Verab-schiedung eines Komplettpaketes (Szenario 1), das abweichend von der ursprünglichen Fassung kalibriert ist. Im Falle eines grundlegenden Aufschnürens des Paketes würden Vor- und Nachteile für einzelne Länder entstehen, die voraussicht-lich auf absehbare Zeit nicht kom-promissfähig wären. Allenfalls hal-ten wir eine kurzfristige Verschie-bung (Szenario 3) für möglich, falls wider Erwarten doch noch kein vollständiger Konsens möglich sein sollte.
6 Mit Spannung erwartet:
Basel IV nähert sich dem Abschluss
Denkbare Szenarien zum Abschluss von Basel IV
Quelle: KPMG, 2017
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Variabilität von risikogewichteten Aktiva
Risikobasierte Faktoren
— Relativer Anteil von verschiedenen
Aktivposten
— Zusammensetzung der Aktiva innerhalb
der Forderungsklassen
— Produkt- und Kundenmix
— Ökonomische und Marktbedingungen
— Rechtlicher Rahmen (Insolvenzrecht,
Sanierungsprozesse, Zugriff auf
Kreditsicherheiten, etc.)
— Geschäfts- & Risikomanagementstrategien
Gewünschte Differenzierung im
Sinne eines risikosensitiven
Basler Rahmenwerkes
Praxisbezogene Faktoren
Regulatorisches Umfeld
― Abweichungen in der Regulierung und
Aufsichtspraktiken sowie in
Rechnungslegungsstandards
Methodische Entscheidungen
― Unterschiede in der bank-individuellen
Methodenwahl für das Risikorating,
Segmentierung, Konservativität,
Quantifizierung, Validierung und Aus-
legung der Regulierung
Kontrovers diskutierte
Abweichungen; Ergebnisse
von Studien sind nicht eindeutig
Die Finalisierung der Nachkrisenreformen des Baseler Ausschusses zielt letztlich darauf ab, die Variabilität der risikogewichteten Aktiva (RWA) über die Banken hinweg zu reduzieren und gleichzeitig an einem risikosensitiven Rahmenwerk festzuhalten. Die bislang vorgelegten Vorschläge illustrieren dieses schwierige Spannungsfeld.
Zu unterscheiden sind hier ge-wünschte Abweichungen aufgrund einer risikosensitiveren Abbildung unterschiedlicher Geschäfts- und Risikoprofile und solche, die aufgrund unterschiedlicher Auslegungen und Umsetzungen der Vorgaben diskussionswürdig sind.
Sow ohl der Baseler Ausschuss als auch die Europäische
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vertreten grundsätzlich die
Auffassung, dass interne Modelle zur Schätzung der
risikogew ichteten Aktiva in den letzten Jahren ihre Validität
bew iesen haben und schlagen vor, bei risikosensitiven
Kapitalquoten zu bleiben. Was verursacht die Variabilität der
risikogew ichteten Aktiva?
Erste und trivialste Unterschiede, die durch risikobasierte Fak-
toren – w ie im obigem Schaubild dargestellt – erklärt w erden
können, w erden als w ünschenswert angenommen, da sie mit
einem risikosensitiven Rahmenw erk harmonieren. Der größte
Teil der Variabilität kann durch solche Faktoren erklärt w erden.
Jedoch zeigen Studien auf Baseler und Brüsseler Ebene auch,
dass Unterschiede, die sich aus unterschiedlichen
Bankpraktiken und regulatorischen Umsetzungen ergeben, die
beobachtete Variabilität der risikogew ichteten Aktiva erheblich
beeinträchtigen.
Diese praxisbezogenen Faktoren stellen eine vielfältige Gruppe
dar und gelten als unerw ünscht. Den verfügbaren Daten fehlt es
zw ar oft an Granularität und Vergleichbarkeit, um klare Schlüsse
bezogen auf einzelne Faktoren zuzulassen. Trotzdem scheint es
bei verschiedenen Stakeholdern einen Konsens zu geben, dass
diese Faktoren zusammen zu einer übermäßigen Variabilität der
risikogew ichteten Aktiva führen.
Der Baseler Ausschuss ist der Meinung, dass Abw eichungen,
die sich aus solchen praxisbezogenen Faktoren ergeben, das
Vertrauen in risikosensible Kapitalquoten untergraben und zu
einer Grundsatzdiskussion über interne Modelle geführt haben.
Das Vertrauen soll durch die vorgeschlagenen Maßnahmen
w ieder hergestellt w erden. Dazu gehört in Europa insbesondere
der Review aller internen Modelle durch die Europäische
Zentralbank (EZB) bzw . EBA in den nächsten Jahren (TRIM).
Der Variabilität interner Modelle …7Mit Spannung erwartet:
Basel IV nähert sich dem Abschluss
Quelle: KPMG, 2017
10© [year] [legal member firm name], a [jurisdiction] [legal structure] and a member firm of the KPMG network of independent member firms affiliated with KPMG International Cooperative, a Swiss entity. All rights reserved.© 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
― Analyse von Mengengeschäfts- und KMU-Portfolios
― Analyse von außerbilanziellen Kreditzusagen
― Strategische Überprüfung des Kapitalrahmens gegenüber der
Zielvorgabe
Standards und Beratung
— Überarbeitung der Standardansätze
— Einführung einer permanenten Kapitaluntergrenze (verlinkt
mit Standardansätzen)
— Beschränkungen für Parameterschätzungen durch interne
Modelle: z.B. Untergrenzen, Anerkennung von Techniken zur
Kreditrisikominderung, Erwartungen der Aufsicht
— Abschaffung der Möglichkeit zur Nutzung interner Modelle für
bestimmte Risikopositionen
— Vereinheitlichung von Definitionen (e.g. Ausfall,
Forderungsklassen)
— Zusätzliche Richtlinien für den Risikomodell-Rahmen
Basler Ausschuss
Standards und Beratung
― Definition Ausfall - Wesentlichkeitsschwelle
― Definition Ausfall - Anwendung
― Internal Rating Based (IRB) Bewertungsmethode
(inkl. dauerhafter Teilanwendung und Einführungsplan)
― Berücksichtigung von Krisenszenarien
― PD Schätzung, LGD Schätzung, Behandlung von
ausgefallenen Positionen, bestmögliche Abschätzung des
erwarteten Verlusts, IRB Fehlbetrag
― Kreditrisikominderung – anerkennungsfähige Garantien
― Kreditrisikominderung – liquide Aktiva
― Kreditrisikominderung – Netting-Rahmenvereinbarung
EBA
Regelungen zur Reduzierung übermäßiger RWA-Variabilität
1 2 3
Offenlegung
― Überarbeitung bestehender Säule 3 Offenlegungen zur
Abbildung der neuen Ansätze
― Zusätzliche Anforderungen an die Offenlegung
Offenlegung
― Implementierung von überarbeiteten Säule 3 Offenlegungen1 2 3
Überwachung Überwachung
― Analyse der Konsistenz von risikogewichteten Aktiva (u.a.
KMU und Hypothekendarlehen)
Arbeit abgeschlossen
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Der Preis für eine stärkere Vergleichbarkeit von internen Modellergebnissen ist gemäß der aktuellen Vorschläge eine zunehmende Regulierung in den Säulen 1 und 3 sowie weitere aufsichtliche Maßnahmen der Säule 2. Dies erhöht die ohnehin schon gestiegene Komplexität der Regulierung und einhergehend auch den operativen Aufwand zum laufenden Betrieb und der Weiterentwicklung interner Modelle durch die Institute. Für manche Institute sinkt somit auf den ersten Blick die Attraktivität der Anwendung interner Modelle zumindest für Zwecke der Säule 1.
Die Standardsetzer verfolgen einen mehrdimensionalen Ansatz
zur Reduzierung der übermäßigen Variabilität der risikogew ich-
teten Aktiva, w ie obige Abbildung zeigt. Der Ansatz konzentriert
sich auf die Reform der Säule 1 der Risikomessung und Säule 3
der Offenlegung und umfasst folgende Bereiche:
— Säule 1 Standards und Leitlinien: Entw icklung von auf-
sichtsrechtlichen Vorschlägen zur Verbesserung der stan-
dardisierten, nicht modellbasierten Ansätze zur Berechnung
der Eigenkapitalanforderungen, die auch die Grundlage für
Floors und Benchmarks bilden, Überprüfungen von Model-
lierungspraktiken, die Bereitstellung zusätzlicher Leitlinien
und die Überprüfung der Kalibrierung der Leverage Ratio
als nichtrisikosensitiven Backstop,
— Säule 3 Offenlegungsstandards : Stärkung der Offen-
legungsanforderungen im Zusammenhang mit Risiko-
gew ichten, um mehr Vergleichbarkeit und Transparenz
zu erzielen,
— Überwachung: Sicherstellung einer ordnungsgemäßen
Umsetzung der Maßnahmen durch die Überw achung
der Ergebnisse von Analysen zur RWA-Variabilität
Ferner w erden die Maßnahme der Säulen 1 und 3 durch
Maßnahmen der Säule 2 ergänzt, die unter anderem eine
harmonisierte aufsichtliche Behandlung von internen Modellen
(u.a. in Zulassung und fortlaufender Überw achung)
länderübergreifend sicherstellen sollen.
… wird mit einschränkenden Vorgaben begegnet
8 Mit Spannung erwartet:
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Quelle: KPMG, 2017
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Kreditrisiko
Risikosensitiverer Standardansatz (Dezember 2015):
Die Konsultationsvorschläge zielen darauf ab, die Risiko-
gew ichte für einige Kreditarten zu erhöhen, darunter
Immobilienkredite mit hohen Beleihungsquoten oder bei
denen die Rückzahlung an Zahlungsmittelf lüsse aus der
Immobiliensicherheit gekoppelt sind sow ie auch
Unternehmenskredite mit höherem Risiko,
w ährungsinkongruente Kredite, Kreditzusagen und einige
Arten von Spezialf inanzierungen.
Einschränkung der internen Modelle, die noch verw endet
w erden könnten (März 2016):
Einschränkungen w ürden Kreditpositionen in Banken und
anderen Finanzinstituten, großen Unternehmen,
Beteiligungen und Spezialf inanzierungen umfassen, die
dann unter den Standardansatz für das Kreditrisiko fallen
w ürden. Es w urde im Einzelnen vorgeschlagen, die
Option zur Verw endung des Advanced-IRB-Ansatzes für
Kredite an mittlere Unternehmen abzuschaffen, auf
Ebene der Modellparameter Input-Floors einzurichten, um
ein Mindestmaß an konservativen Annahmen zu
gew ährleisten (einschließlich einer Begrenzung der
Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default Floor) auf
10 % bei Hypothekenkrediten für Wohneigentum).
Des Weiteren w urde eine Einschränkung der Verfahren
vorgeschlagen, mit denen Banken die Parameter zu
Ausfallw ahrscheinlichkeit (Probability of Default), Ver-
lustquote bei Ausfall, Forderungshöhe bei Ausfall
(Exposure at Default), Fälligkeit und Kreditrisikominde-
rung schätzen können.
Operationelles Risiko
Abschaffung der Verw endung interner Modelle zur
Berechnung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanfor-
derungen für das operationelle Risiko und Einführung
eines gemeinsamen Standard-Messansatzes (März
2016):
Bei größeren Banken basieren die Anforderungen auf
Geschäftskennzahlen und bankenspezif ischen Verlust-
daten; die Banken w ären jedoch nicht in der Lage, ihre
Berechnungen auf externe Daten, Daten aus Szenario-
Analysen oder Daten zum Geschäftsumfeld und zu
internen Kontrollfaktoren zu stützen. Banken, denen in
den letzten Jahren hohe Geldstrafen w egen Fehlver-
haltens auferlegt w urden, w ürden für die nächsten zehn
Jahre höhere Kapitalanforderungen für das operationelle
Risiko auferlegt w erden.
Kapitaluntergrenze
Einführung einer Kapitaluntergrenze zur Begrenzung des
Ausmaßes, in dem die Verw endung interner Modelle für
das Kredit- und Marktrisiko die aufsichtsrechtlichen
Kapitalanforderungen unter das nach den Standard-
ansätzen erforderliche Kapital absenken könnte
(Dezember 2014):
Der ursprüngliche Vorschlag sieht die Begrenzung der
Entlastungseffekte interner Modelle gegenüber dem
Standardansatz durch unterschiedliche Möglichkeiten vor.
Darunter befinden sich die Limitierung der
Entlastungseffekte für die gesamten RWA oder sogar
einzelne Risikoarten, um „Aufrechnungen“ zw ischen
Eigenkapitalanforderungen für einzelne Risikoarten zu
unterbinden.
Diese Vorschläge haben sich bereits als
kontrovers erw iesen. Viele Banken haben
ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht,
dass die in den Konsultationsversionen
dieser Standards auferlegten höheren Ka-
pitalanforderungen („Inf lation von Risiko-
aktiva“) ihre Finanzierungskosten erhöh-
en, ihre Eigenkapitalrendite senken und
ihre Kreditvergabefähigkeit einschränken
könnten, und dass der allgemeine auf-
sichtsrechtliche Trend gegen die Verw en-
dung interner Modelle sie an der Verw en-
dung eines risikosensitiven Ansatzes
auch bei der ökonomischen Steuerung
ihres Kredit-, Markt- und operationellen
Risikos hindert.
In der Publikation des
ECB Offices von
KPMG zu
Kapitalmythen und
Realitäten (Juli 2016)
schätzen w ir, dass
das f inale Rahmen-
w erk des Baseler
Ausschusses zum
Marktrisiko sow ie
seine Vorschläge zum
Kredit- und operatio-
nellen Risiko und der
Kapitaluntergrenze zu
einer Erhöhung der
Kapitalanforderungen
an größere internatio-
nale Banken um
insgesamt 350 Mrd.
EUR führen könnten.
Baseler Konsultationspapiere mit Vorschlägen zum Kreditrisiko, operationellen
Risiko und der Kapitaluntergrenze
Vom Baseler Ausschuss herausgegebene Konsultationspapiere enthielten folgende Vorschläge:
9Mit Spannung erwartet:
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Ziele und Gegenstand der CRR II
Zunächst w erden die Basel III – Reformen zur Net Stable
Funding- und zur Leverage Ratio durch Anpassung der
europäischen Rechtsgrundlagen vollendet. Darüber
hinaus w erden Inhalte w eiterer Baseler
Reformvorschläge umgesetzt, sofern sie bereits einen
stabilen Verhandlungsstand und somit hohen Reifegrad
erreicht haben. Dies sind insbesondere die
Neuregelungen zur Behandlung von Marktpreisrisiken
(FRTB) und Kontrahentenrisiken sow ie zu Großkrediten
und zugehörige Offenlegungsanforderungen. Die
Neuregelung der Kreditrisikobehandlung im Standard-
und auf internen Modellen basierendem Ansatz, der
Behandlung operationeller Risiken und die Festlegung
der Output-Floor-Anforderungen sind aufgrund
anhaltender kontroverser Diskussionen ebenso nicht
Gegenstand der CRR II w ie auch die vorgeschlagenen
Anpassungen der CVA-Charge sow ie natürlich die
jew eils korrespondierenden Offenlegungsanforderungen.
Nach erfolgter Einigung auf Baseler Ebene w ird die Um-
setzung dieser Inhalte durch eine w eitere Anpassung der
Verordnung (CRR III) erw artet. Die Umsetzung der Ver-
briefungsregelungen erfolgt im Wege separater Verord-
nungen. Auch Impulse internationaler Standardsetzer
schlagen sich nieder, w ie z. B. Anforderungen an aus-
reichende Vermögensw erte zur kurzfristigen Verw ertung
(bail in), Stichw ort MREL und TLAC. Darüber hinaus
w erden spezif isch europäische Themen eingebracht,
w ie beispielsw eise eine bessere Verankerung des
Proportionalitätsprinzips durch Vereinfachungen und
Waiver-Optionen sow ie eine präferentielle Behandlung
bestimmter kleiner und mittelständischer Unternehmen
(KMU) und Infrastrukturf inanzierungen. Ferner w erden
Implikationen aus IFRS 9 sow ie Wirkungen auf das
Meldew esen adressiert. Voraussichtlich w ird der Groß-
teil der CRR II 2 Jahre nach Inkrafttreten, also ggf. ab
2020, mit Übergangsregelungen anzuw enden sein.
Gegenstand der CRD V
Es befindet sich auch ein Vorschlag für eine angepasste
Richtlinie (CRD V) im Trilogverfahren, die im Anschluss
auf nationaler Ebene umzusetzen ist. Die Neuerungen
umfassen hier insbesondere die Einführung eines geän-
derten Rahmens für das Zinsrisiko im Bankbuch
(IRRBB). Nachdem keine Abbildung im Rahmen der
Säule I erfolgt, sollen durch die EBA Standardmodelle zur
Abbildung des ökonomischen und periodischen Zins-
änderungsrisikos entw ickelt w erden, die als Berech-
nungsvorgabe und/oder Referenzmodell fungieren sollen.
Stressszenarien w erden erw eitert und die Schw ellen-
w erte für die Änderung der Eigenmittel reduziert, sodass
zukünftig mit verstärkter aufsichtlicher Intervention zu
rechnen ist. Ferner erfolgen Präzisierungen und Klar-
stellungen in Bezug auf den SREP und Säule II –
Kapitalzuschläge. Die Vergütungsvorschriften werden
praxistauglicher gestaltet und die Säule II Berichter-
stattung durch Beschränkung nationaler Ermessens-
spielräume standardisiert. Letztlich sind auch Präzisie-
rungen für spezielle gesellschaftsrechtliche Konstruk-
tionen enthalten. Die Neuerungen sollen 1 Jahr nach
Inkrafttreten angew endet w erden, also ggf. ab 2019 – mit
einer Übergangsfrist für IRRBB.
In a nutshell
Die laufende Umsetzung auf europäischer Ebene be-
schränkt sich zunächst auf bereits verabschiedete Basel
IV-Reformen und die Basel III-Restanten NSFR und
Leverage Ratio. Grundsätzlich bew egt man sich nah an
den Baseler Vorgaben mit teilw eise langen Übergangs-
regelungen, um die Wirkung für die Institute verträglich
einzuführen. Europäische Spezif ika bestehen im w esent-
lichen in der Umsetzung des Proportionalitätsprinzips
sow ie der Berücksichtigung von Besonderheiten des
europäischen Bankgeschäftes.
Umsetzung der Baseler Reformen auf Brüsseler Ebene gestartet
Die Umsetzung erster reifer Reformen befindet sich aktuell im EU-Trilogverfahren. Vorschläge zur Anpassung der CRR und CRD liegen vor, es wird jedoch noch mehr erwartet:
Neueste Entwicklungen (Stand November 2017)
Der Prozess zur Anpassung des europä-
ischen Regulierungsrahmens im Trilog
zw ischen Rat, Parlament und Kommission
gestaltet sich insgesamt schwierig. Für die
Themen IFRS 9 und Gläubigerhierarchie in
der BRRD hat man sich aufgrund des
Zeitdrucks auf Schnellverfahren geeinigt.
Für die übrigen Regelungsbereiche der
CRR II w ird ein Kompromiss bis Mitte 2018
angestrebt, der ein Inkrafttreten zum Ende
des Jahres 2018 ermöglichen w ürde. Zu
MREL besteht offenbar Konsens zu er-
leichternder Übergangsregelungen, offen ist
jedoch u.a. noch die Diskussion zur
zeitlichen Anw endung von FRTB. Zur
Leverage Ratio w ird noch die Höhe des Zu-
schlages für systemrelevante Institute disku-
tiert w ie auch Anrechnungsausnahmen. Bei
den Kontrahenten- und Marktpreisrisiken
stehen höhere Schw ellenwerte und
Optionen im Raum, die die Anw endbarkeit
der einfacheren Methoden erw eitern
w ürden. Die Diskussion der Definition eines
„kleinen Institutes“, das in den Genuss von
Erleichterungen in Folge des
Proportionalitätsgedankens kommen kann,
dauert ebenfalls noch an. Konsens besteht
offensichtlich zur Privilegierung von KMU
und Infrastrukturfinanzierungen. Diskutiert
w erden noch die Themenfelder NSFR und
Vergütung.
10 Mit Spannung erwartet: Basel IV nähert sich dem Abschluss
Details zu den Neurege-
lungen sind auch
unserem New sletter aus
November 2016 zu den
CRR II und CRD V –
Entw ürfen der Euro-
päischen Kommission zu
entnehmen.
13© [year] [legal member firm name], a [jurisdiction] [legal structure] and a member firm of the KPMG network of independent member firms affiliated with KPMG International Cooperative, a Swiss entity. All rights reserved.© 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Nach intensiven Diskussionen im Baseler Ausschuss zeichnet
sich offenbar ein Kompromiss ab, der den GHOS (Governors
and Heads of Supervision) vorgelegt w erden soll. Dieser sieht in
einer zuletzt diskutierten Floor-Bandbreite von 70-75 % eine
Festlegung auf 72,5 % sow ie w ahrscheinlich eine großzügige
Übergangsregelung zw ischen 2021 und 2027 vor. Mit Ausnahme
der neuen CVA-Regelungen (Januar 2019) w ürden alle
sonstigen Neuerungen ab Januar 2021 anw endbar sein, jedoch
noch der europäischen Umsetzung bedürfen. Beim Output-Floor
könnte durch die Länder eine über die Mindestanforderung
hinausgehende Größe festgelegt w erden, die sow ohl für
heimische als auch ausländische Banken gelten w ürde.
Die Übergangsregelungen sehen im nationalen Ermessen
w eitere Erleichterungen vor. Für Zw ecke der Floor-Berechnung
sollen die RWA nach dem neuen Standardansatz für
Kontrahentenrisiken (SA-CCR) nur schrittw eise mit 40 % (2021)
bis 100 % (2027) angerechnet w erden. Über die f inale
Kalibrierung des SA-CCR soll der BCBS dann bis 2024 ent-
scheiden.
Ebenfalls für Zw ecke der Berechnung des Floors w äre es mög-
lich, übergangsw eise das maximale Risikogew icht für Wohn-
immobilienkredite von 40 % (2021) bis 70 % (2027) zu begren-
zen. Es w ürden also interne Modellanw ender sow ohl im De-
rivate-Bereich als auch in der klassischen privaten Immobilien-
f inanzierung entlastet. Zusätzlich w äre es allen Banken ge-
stattet, schrittw eise in den neuen Geschäftsindikator zur Er-
mittlung des operationellen Risikos hineinzuw achsen (eben-
falls schrittw eise von 2021 bis 2027) und im nationalen
Ermessen auf die Verlustkomponente zu verzichten.
Vervollständigt w ird der Kompromissvorschlag durch die
Festlegung eines Aufschlages auf die Leverage Ratio-
Anforderung für GSIIs in Höhe von 50 % des zusätzlichen
Kapitalpuffers für das jew eilige GSII sow ie einzelnen nationalen
Ermessensspielräumen bei der Bemessung der
Gesamtrisikoposition für die Leverage Ratio.
Am stärksten ins Gew icht fallen jedoch avisierte Entlastungen
bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Kre-
ditrisiko nach dem KSA und IRBA. Diese w erden in der im Juli
2017 in Deutschland vorgenommene Ausw irkungsstudie
(zusätzliches Basel III-Monitoring) per Stichtag 30.12.2016
konkretisiert.
Für IRB-Anw ender entfällt der Skalierungsfaktor von 1,06 und
somit der Aufschlag von 6 % auf die ermittelten RWA. Die Ver-
sagung der Anw endung des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes
(A-IRBA) erfolgt nur noch für Forderungen an Banken sow ie
Großunternehmen über 500 Mio. € jährlichen Umsatz. Für das
Mengengeschäft, Spezialf inanzierungen und kleinere und
mittlere Unternehmen bleibt der A-IRBA nutzbar. Der Basis-
IRBA bleibt für alle Forderungsklassen anw endbar bis auf
Beteiligungen. Zudem w erden Input-Floors auf die LGD gesenkt.
Das bedeutet, dass der BCBS gegenüber ersten Vorschlägen
den IRBA und somit Entlastungsmöglichkeiten deutlich w eniger
einschränkt als ursprünglich geplant.
Im KSA w erden für alle Banken Risikogew ichte für einzelne
Forderungsklassen gegenüber ersten Vorschlägen spürbar ab-
gesenkt (Banken, Unternehmen, Spezialf inanzierung). Bei der
Immobilienfinanzierung kann im Wohn-und Gew erbebereich
w eiterhin eine Art Realkreditsplitting-Verfahren angew endet
w erden, w enn die Rückzahlung des Kredites nicht allein von
einem Cash-Flow der Immobilie abhängig ist. Zudem w ird die
Belastung von Währungsinkongruenzen auf Forderungen an
Privatpersonen beschränkt und CCF-Faktoren für
außerbilanzielles Geschäft zurückgenommen.
72,5 % plus RWA-Entlastungen als Kompromissformel? Unter anderem ein Wechsel der US-Administration hat einen für Ende 2016 angestrebten Kompromiss über die Finalisierung der Basel IV-Reform verhindert. Zuletzt stand vor allem eine Einigung über den Floor zur Begrenzung von Entlastungseffekten für interne Modellanwender einem Kompromiss im Wege. Jüngste Verlautbarungen zeigen einen möglichen Weg für einen Durchbruch auf.
Ein Kompromissvorschlag des BCBS-Chairman Stefan Ingves vom Mai 2017 sowie eine im Juli 2017 aktualisierte Auswirkungsstudie geben einen interessanten Aufschluss über einen möglichen Kompromiss in den festgefahrenen Verhandlungen über die Finalisierung von Basel IV. Möglicherweise kommt es zu einem Output-Floor von 72,5%. Europäische Banken, die in riskosensitivere interne Modelle investiert haben, fürchten hierdurch dennoch zusätzliche Kapitalbelastungen. Allerdings werden sowohl im Kreditrisiko (KSA und IRBA) als auch im operationellen Risiko zahlreiche auf das Eigenkapital entlastend wirkende Anpassungen der Vorschläge vorgenommen. Zudem werden langfristige Übergangsregelungen für das schrittweise Hineinwachsen in die neuen Anforderungen geschaffen.
11Mit Spannung erwartet:
Basel IV nähert sich dem Abschluss
14© [year] [legal member firm name], a [jurisdiction] [legal structure] and a member firm of the KPMG network of independent member firms affiliated with KPMG International Cooperative, a Swiss entity. All rights reserved.© 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Zwischen Standardsetzern, Aufsehern und Banken ist seit längerem eine Diskussion über die Folgen von Basel IV entbrannt. Während die eine Seite mit inakzeptablen Senkungen der RWAseit Basel II argumentiert, verweisen die Banken darauf, dass der Finanzsektor durch die hohen Eigenkapitalkosten gezwungen werden kann, Teile der Bilanzen in den eigentlich nicht gewünschten Schattenbankensektor zu verlagern. Ferner wird seitens der europäischen Banken auf die unterschiedliche Kreditvergabestruktur zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sowie ein möglicher Wettbewerbsnachteil durch Basel IV verwiesen. Allen Marktteilnehmern ist jedoch bewusst, dass ein Scheitern der Gespräche zu Basel IV die grundlegende Architektur zukünftiger internationaler Regulierung in Frage stellen kann.
12 Mit Spannung erwartet:
Basel IV nähert sich dem Abschluss
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In Ländern, in denen sich das Kreditgeschäft der Banken
und ihre Profitabilität seit der Finanzkrise schw ach ent-
w ickelt, insbesondere in Europa, haben die zahlreichen
w eiteren Reformvorschläge Politik und Finanzsektor ver-
anlasst zu fragen, ob man Banken stets höhere Kapital-
anforderungen auferlegen sollte, sow ie vorzuschlagen,
Details und Zeitplan einer Umsetzung der f inalen Stan-
dards stark an lokale Gegebenheiten anzupassen.
Unterdessen beeinflussen die politischen Entw icklungen
in den USA, w o die Aufsichtsbehörden bislang einen
strengeren Ansatz als ihre europäischen Pendants zu
internen Modellen verfolgt haben, die Diskussionen des
Baseler Ausschusses sow ie die Möglichkeit eines grund-
sätzlichen Kompromisses auf Baseler Ebene.
Der Baseler Ausschuss hat darauf hingew iesen, dass er
bei der Überarbeitung des Standardansatzes und der
Internen Modelle im Hinblick auf die Risikogew ichtung darauf
hinarbeiten w ird, „die Gesamtkapitalanforderungen nicht
signif ikant zu erhöhen“. Wie dieses Ziel auch für den
deutschen Bankensektor angesichts anderer Zielsetzungen
erreicht w erden kann, etw a
ein größeres Maß an Konsistenz bei der Anw endung in-
terner Modelle durch die Banken und geringere Abw eich-
ungen zw ischen einzelnen Banken, bleibt jedoch abzu-
w arten.
Das Erreichen dieser Vielzahl von Zielen dürfte darüber
hinaus regionale Unterschiede zur Folge haben. Europä-
ische Banken könnten übermäßig unter den Jurisdiktio-
nen vertreten sein, bei denen die überarbeiteten Stan-
dards des Baseler Ausschusses voraussichtlich zu einer
spürbaren Erhöhung der Kapitalanforderungen führen,
da europäische Banken generell ein geringeres Risiko-
gew icht in ihren Positionen aufw eisen als Banken im
Rest der Welt.
Dies liegt zum Teil daran, dass europäische Banken in
größerem Umfang auf interne Modelle zur Berechnung ihrer
Risikogew ichte zurückgegriffen haben, aber auch daran,
dass das Engagement europäischer Banken tendenziell
stärker auf Bereiche mit niedrigerer Risikogew ichtung
konzentriert w ar, w ie z. B. Hypothekenkredite für
Wohneigentum und (bei einigen europäischen Groß-
banken) auf das Marktrisiko aus Handelspositionen.
KPMG erw artet keine Änderungen im Hinblick auf den Vor-
schlag im Konsultationspapier, dass alle Banken zu einem
gemeinsamen Standardansatz für das operationelle Risiko
übergehen sollten.
KPMG geht davon aus, dass die f inalen Standards in Folge
einiger w eiterer Konsultationsvorschläge zahlreiche entlas-
tende Effekte haben w erden. D. h., dass verschiedene Stell-
schrauben gelockert w erden, um die Ausw irkung auf die
Kapitalanforderungen insgesamt sow ie die Anzahl der
Jurisdiktionen zu reduzieren, für die der f inale Standard
noch immer zu höheren Kapitalanforderungen führen w ird:
— Einführung geringerer Risikogew ichte als in den
Konsultationsvorschlägen für einige Forderungsklassen
im Rahmen des Standardansatzes für das Kreditrisiko
— Abschaffung der Verw endung interner Modelle bei
w eniger Arten von Kreditrisikopositionen und Zulassung
zumindest des IRB-Basisansatzes – oder eines einge-
schränkten Advanced-IRB-Ansatzes – bei einigen
Portfolios mit geringem Ausfallrisiko, w ie z. B. Spezial-
f inanzierungen
— Auferlegen w eniger strenger Beschränkungen und Input-
Floors bei der Anw endung interner Modelle
mit der Möglichkeit, einen gew issen lokalen auf-
sichtsrechtlichen Ermessensspielraum zuzulassen
— Einführung einer Kapitaluntergrenze, w odurch die
Kapitalanforderungen von Banken, die interne Modelle
anw enden, noch relativ deutlich vom Standardansatz
abw eichen dürften, und
— Gew ährung langer Umsetzungs- und Einführungsfristen
(beispielsw eise für die Kapitaluntergrenze) sow ie er-
leichternde Übergangsbestimmungen (z. B. zur An-
rechenbarkeit von mit den neuen Methoden berechneten
RWA für Kontrahentenrisiken und immobilienbesicherter
Positionen auf die Kapitaluntergrenze), um die An-
passungskosten zu verringern – so, w ie es die Euro-
päische Kommission für die Umsetzung der
Marktrisikorichtlinien in der Europäischen Union vor-
geschlagen hat, mit einer bis mindestens 2020
verschobenen Implementierung und einer Anforderung
von nur 65 % der neu festgelegten Eigenmittelunter-
legung des Marktrisikos für Banken w ährend eines
Zeitraums von drei Jahren nach der Implementierung.
Insgesamt ergibt sich der Eindruck, dass der Baseler Aus-
schuss sich stärker darauf konzentriert, eine kurzfristig
w irksame Mehrbelastung beim Bankenkapital infolge von
Basel IV zu vermeiden als darauf, eine Erhöhung der
Mindestkapitalanforderungen selbst zu vermeiden. Dies
w ürde auch mit den ausgedehnten Umsetzungs- und
Einführungszeiträumen übereinstimmen, mit denen Banken
die Möglichkeit zum Kapitalaufbau gegeben w erden soll.
13Mit Spannung erwartet: Basel IV nähert sich dem Abschluss
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Herausforderungen für BankenUnabhängig davon, wie die überarbeiteten Standards für das Kreditrisiko, das operationelle Risiko und die Kapitaluntergrenze des Baseler Ausschusses im Detail noch angepasst werden, stehen Banken eine Reihe von Herausforderungen bevor.
— Banken, die derzeit Advanced-Internal-Ratings-Based-Mo-
delle (IRB) zur Berechnung zur Kreditrisikogew ichtung von
Positionen verw enden, für die diese Option abgeschafft,
auf den IRB-Basisansatz beschränkt oder durch strengere
Parameter und Floors für Input-Parameter eingeschränkt
w ird.
— Banken mit relativ umfangreichen Handelsbüchern.
Der Baseler Ausschuss rechnet damit, dass die
überarbeiteten Richtlinien die Kapitalanforderungen
für das Marktrisiko im gew ogenen Durchschnitt um
etw a 40 % erhöhen w erden.
Auf die meisten Banken w ird sich dies nur begrenzt aus-
w irken, da in der Regel w eniger als 10 % der gesamten
Risikoaktiva auf das Marktrisiko entfallen.
Die Überarbeitungen w erden allerdings erhebliche Folgen
für Banken haben, deren Anteil an Risikoaktiva im Bereich
Marktrisiko höher ausfällt.
— Banken, die derzeit von der Verw endung des fortge-
schrittenen Messansatzes (AMA) für das operationelle
Risiko profitieren sow ie Banken mit hohen Kosten für
Verfehlungen im Privat- und Firmenkundengeschäft in den
letzten Jahren.
Das CET1-Kapital und die Risikoaktiva der 100 größten inter-
nationalen Banken in der Basel-III-Überw achungsstichprobe
des Baseler Ausschusses ergaben einen Gesamtbetrag von
rund 3,5 Bio. EUR bzw . 30 Bio. EUR per Ende Dezember 2015.
Würden die überarbeiteten Standards des Baseler Ausschusses
zu einer 10-prozentigen Erhöhung der Risikoaktiva führen, dann
müssten diese Banken ihr CET1-Kapital um 350 Mrd. EUR
erhöhen, um ihre Kapitalquoten w eiter zu erfüllen; oder sie
müssten alternativ ihre Risikoaktiva um 3 Bio. EUR reduzieren
(dies entspricht einer Reduzierung der Bilanzaktiva um
7 Bio. EUR unter Annahme eines durchschnittlichen
Risikogew ichts von 40 %).
Höhere Kapitalanforderungen
Insgesamt w erden die überarbeiteten Standards des Baseler Ausschusses (einschließlich der bereits f inalisierten überarbeiteten
Marktrisikorichtlinien) die Risikoaktiva vieler Banken erhöhen. Es w irkt sich ferner aus, dass der aufsichtlicher Überprüfungs- und
Überw achungsprozess (SREP) der EZB die Mindestanforderung auf durchschnittlich 10,5% hartes Kernkapital erhöht, w as den
Kapitaleffekt der gestiegenen Risikoaktiva gerade bei bedeutenden Instituten zusätzlich w achsen lässt.
KPMG schätzt, dass die bislang vorgelegten Vorschläge zu einer Reduzierung der CET1-Kapitalquote um etw a 2 Prozentpunkte bei
Banken führen könnte, die umfassenden Gebrauch von internen Modellen zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen
Kapitalanforderungen gemacht haben (Capital Myths and Realities, Juli 2016). Die stärksten Ausw irkungen ergeben sich
voraussichtlich für:
14 Mit Spannung erwartet: Basel IV nähert sich dem Abschluss
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— Weiterentw icklung interner Modelle zw ecks Ein-
haltung der neuen Standards, insbesondere dort,
w o sich die Modellvorschriften erheblich geändert
haben, w ie in den überarbeiteten Vorgaben zum
Marktrisiko.
— Abstimmung konkurrierender Modelle zur ökono-
mischen Kapitalsteuerung und zur Berechnung
aufsichtsrechtlicher Kapitalanforderungen. Für
Banken w ird es zunehmend schw ieriger, die glei-
chen internen Modelle (oder zumindest ähnliche)
für beide Zw ecke einzusetzen, w as w iederum die
Kapitalallokation und Entscheidungen zur Pro-
duktpreisgestaltung komplizierter gestaltet.
— Sicherstellung, dass korrekte Daten fristgerecht
zur Verfügung stehen, damit Banken in der Lage
sind, die notw endigen Berechnungen nach den
neuen Standards durchzuführen. Wie bereits bei
den überarbeiteten Marktrisikovorgaben können
sich erhebliche Änderungen im Hinblick auf die
erforderlichen Datensätze ergeben: für den
Standardansatz oder für das Interne Modell, für die
erforderlichen Daten zur Begründung der
Anw endung eines internen Modells und zur
Durchführung eines Back-Testings sow ie für die
Daten, die Banken benötigen, die mithilfe eines
modellbasierten Ansatzes ihre Kapitalanforderungen
nach Standardansatz berechnen.
— Erstellen interner Managementinformationen und
externer Berichterstattung zu Kapitalanforderungen,
unter anderem, um die (noch nicht vollständig abge-
schlossenen) Änderungen der Offenlegungspflichten
zu Säule 3 zu erfüllen.
— Einhaltung intern oder extern auferlegter Anforde-
rungen im Hinblick auf die Sicherstellung der auf-
sichtsrechtlichen Berichterstattung, der öffentlichen
Bekanntgabe in Jahresabschlüssen und der Säule-
3-Offenlegungen.
— Entw icklung neuer oder überarbeiteter Systeme und
Prozesse, um die erforderlichen Berechnungen
durchzuführen – unter anderem für Banken, die
einen modellbasierten Ansatz anw enden, um
ebenfalls zu berechnen, w ie ihre
Kapitalanforderungen unter
dem Standardansatz w ären.
Bei der Lösung dieser Implementierungsprobleme w er-
den Banken zu dem noch w eitere, damit verknüpfte Pro-
jekte berücksichtigen müssen, w ie z. B. die Maßnahmen
der Banken zur Umsetzung der Anforderungen des
Baseler Ausschusses zur Risikodatenaggregation bzw .
der MaRisk sow ie w eitere Infrastrukturprojekte zu Daten
und Technologien im Rahmen w eiterer Digitalisierung.
Banken w erden die erforderlichen Ressourcen zur Er-
füllung all dieser Implementierungsanforderungen in den
nächsten Jahren einplanen und in einem integrierten
Zeitplan („Regulatory Roadmap“) berücksichtigen
müssen.
Implementierungskosten
Neben der Ausw irkung auf die Kapitalanforderungen kommen auf die Banken eine Reihe von Aufw änden für die
Umsetzung der neuen Standards zu. Einige Beispiele:
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Makroökonomische Ebene
Der w esentliche gesamtw irtschaftliche Druck auf Banken besteht
in niedrigen Zinsen und einem geringen Wachstum, w ährend
geopolitische Unsicherheiten das Risiko starker Schw ankungen
bei Wechselkursen, Vermögens- und Rohstoffpreisen und bei
Kapitalf lüssen bergen. Obw ohl Investmentbanken von einer
größeren Preisvolatilität profitieren dürften, standen Banken mit
traditionellerem Privat- und Firmenkundengeschäft durch eine
anhaltende Phase geringer Zinsen, eine f lache Renditekurve
und (in schw ächeren Volksw irtschaften) eine hohe Anzahl not-
leidender Kredite unter Druck.
Kommerzielle Ebene
Dem größten kommerziellen Druck sind viele Banken in Form
des starken Wettbew erbs ausgesetzt. Nicht nur seitens besteh-
ender, sondern auch aufgrund neu eintretender Banken sow ie
durch bankfremde Akteure, die Banken mit technologischen
Innovationen in Bereichen w ie Kreditvergabe oder Zahlungs-
systeme Konkurrenz machen. Gleichzeitig bietet der techno-
logische Fortschritt eine Chance für bestehende Banken, die
Effektivität und Effizienz ihrer Prozesse zu verbessern, ihre
älteren IT-Systeme zu modernisieren und ihre oft umfangreich-
en Datenprobleme anzugehen.
Aufsichtsrechtliche Ebene
Banken müssen darüber hinaus auch aufsichtsrechtliche Ände-
rungen in ihrem breiteren Zusammenhang berücksichtigen.
Der Großteil aufsichtsrechtlicher Reformen ist nun bekannt,
auch w enn die Details in manchen Bereichen noch unklar sind.
Selbst w enn Banken nun in der Lage sein sollten, vor dem
Hintergrund höherer aufsichtsrechtlicher Sicherheit im Sinne
einer „Regulatory Roadmap“ zu planen, führt die Vielschichtig-
keit parallel verlaufender Prozesse dennoch zu erheblichen
Kosten und hoher Komplexität:
Erstens bew egt sich eine Vielzahl internationaler Kapital- und
Liquiditätsstandards auf die europäische bzw . nationale Um-
setzung zu, darunter die überarbeiteten Marktrisikorichtlinien, die
Verlustausgleichsfähigkeit und Sanierungs- und Abw icklungs-
pläne im Allgemeinen, das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch,
IFRS 9 und die aufsichtsrechtliche Behandlung erw arteter Kre-
ditverluste der Banken, die Net Stable Funding Ratio und die
geänderten Offenlegungsvorschriften zu Säule 3.
So hat die EU-Kommission im November 2016 das Reformpaket
zur CRR II/CRD V auf den Weg gebracht, um diese Standards –
voraussichtlich ab 2020 – umzusetzen. Unterdessen stehen
Banken sich ständig ändernde quantitative und qualitative
Stresstestanforderungen bevor, eine kontinuierlich steigende
Anzahl tatsächlicher und potenzieller
Makroaufsichtsmaßnahmen sow ie die ständige Weiterentw ick-
lung von Kapital- und Liquiditätsanforderungen der zw eiten
Säule (SREP).
Zweitens werden Verhaltens- (Conduct) und andere Anforde-
rungen zur Begrenzung nicht-f inanzieller Risiken gegenüber
Kunden und Gegenparteien in Privat- und Firmenkundenmärkten
verschärft. Dies betrif f t in vielen Ländern strengere Regeln zu
Geldw äsche und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung,
Verhaltenskodizes zum Benchmark-Setting, Devisenhandel und
anderen Großmärkten, strengere Standards zum Marktmiss-
brauch und neue Vorschriften zu Offenlegung und Verkaufsprak-
tiken im Privatkundengeschäft.
Drittens messen Aufsichtsbehörden der Corporate Governance,
dem Risikomanagement und der Risikokultur von Banken eine
w esentlich größere Bedeutung bei. Diese Themen sind
Schw erpunkte der jüngsten MaRisk-Novelle. Vor allem
letztgenanntes Thema führt in vielen Banken zu
Herausforderungen einer angemessenen Operationalisierung.
Viertens gibt es eine stärkere aufsichtsrechtliche Konzentration
auf die Machbarkeit und Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle
von Banken, insbesondere in Europa. Es ist noch nicht abseh-
bar, w elche aufsichtsrechtliche Maßnahmen dies letztlich zur
Folge haben w ird, aber fordern die Aufsichtsbehörden (sow ie
Anteilseigner und Marktanalysten) zunehmend von den Banken,
gründlich über ihre eigene Zukunft nachzudenken. Ein Teil des
Drucks von Aufsichtsbehörden steht im Einklang mit den eigen-
en Bemühungen der Banken, ihre Profitabilität, ihre Führung,
ihre Kultur und ihr Risikomanagement zu verbessern, und
könnte einige überfällige Strategieänderungen beschleunigen.
Einige Banken nehmen bereits eine deutliche Umstellung ihres Ge-schäftsmodells als Reaktion auf drei Hauptbelastungen vor: auf makroökonomischer, kommer-zieller und aufsichtsrechtlicher Ebene. Diese Umstellung vollzieht sich regional und in einigen Fällen innerhalb einzelner Länder unter-schiedlich. Einige Großbanken, ins-besondere in Europa, haben sich vollständig oder teilweise aus einigen Kredit- und Handelsmärk-ten und geografischen Regionen zurückgezogen.
In anderen Regionen haben viele Banken ihre Expansion fortgesetzt, konzentrieren sich jedoch auf ihre Kerntätigkeiten.
Während Investmentbanken weiterhin von größerer Preisvolatilität profitieren dürften, stehen Banken mit traditionellerem Privat- und Firmenkundengeschäft durch eine anhaltende Phase geringer Zinsen unter Druck.
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Basel IV verstärkt viele dieser Belastungsszenarien, nicht zuletzt aufgrund seiner Auswirkung auf die Kapital-, Finanzierungs- und Umsetzungskosten und die Risikosensitivität von Banken. Höhere Kapitalanforderungen und Umsetzungskosten setzen die Profi-tabilität der Banken weiter unter Abwärtsdruck und verstärken dadurch Zweifel an der Machbarkeit und Nachhaltigkeit einiger Ge-schäftsmodelle. Gleichzeitig schafft eine weniger risikosensitive Regulierung einen Anreiz für Banken, ihre Geschäftstätigkeit und ihr Risikomanagement anzupassen.
17Mit Spannung erwartet:
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Regulierung: Der Weg zur Implementierung
5. Umgesetzt (in der Regel schrittweise Einführung)
Es gibt immer weniger unerledigte Aufgaben, denn immer mehr Vorschriften durchlaufen die Gestaltungs- und Abstimmungsphase zur Implementierung und immer weniger aufsichtsrechtliche Reforminitiativen befinden sich in einer früheren Entwicklungsphase.
4. Abgestimmt (Implementie-rungsdatum wie in den interna-
tionalen Standards empfohlen)
— Standardsatz f ür Gewichtung
des Gegenparteiausfallrisikos (2017)
— CCP-Risikogewichtung (2017)
— Eigenkapitalanforderungen für
Verbrief ungen (2018)
— Verschuldungsquote (2018)
— NSFR (2018)
— IFRS 9 – ECL-Bilanzierung (2018)
— Abschläge bei Finanzierungs-geschäf ten mit nicht zentral
abgewickelten Verbriefungen (2018)
— Überarbeitete IRRBB-Standards (2018)
— Überarbeitete Marktrisikoricht-linien (2019)
— Umf angreiche Risikopositionen
(2019)
— Verlustabsorptionsfähigkeit für global
sy stemrelevante Banken (2019-2022)
2. In der Entwicklung
— Geänderte Gewichtungen des Kredit- und
operationellen Risikos
— Kapitaluntergrenze
— Risikogewichtungen für Staatskredite
— Kapitalanf orderungen für einfache Verbriefungen
— Of f enlegungen Säule 3 (Phase 2)
1. Unbekannte Faktoren
— Neue Makroauf sichtsinstru-
mente (z. B. Kreditkontrollen)
3. Ausgestaltet
— Einstuf ung inländisch systemrelevanter
Banken und höhere Kapitalanforderungen (einige Länder)
— Makroauf sichtselemente (einige Länder)
5. Umgesetzt (in der Regel schrittweise Einführung)
— Basel III
— Einstuf ung global systemrelevanter Banken
und höhere Kapitalanforderungen
— Bezeichnung inländisch systemrelevanter Banken und höhere Kapitalanforderungen
(die meisten Länder)
— Stresstests
— Risikodatenerhebung und Vorschriften zur
Berichterstattung für global systemrelevante Banken des BCBS
— Makroauf sichtsinstrumente (einige Länder)
— LCR
— Of f enlegungen Säule 3 (Phase 1)
— Nationale Gesetzgebung zur strukturellen Trennung
— Resolution und „Bail-in“-Befugnisse
(einige Länder)
— Corporate-Governance-Grundsätze
des BCBS
— Risikobeherrschung und Grundsätze des FSB
— FSB-Leitlinien für Aufsichtsbehörden zur Beurteilung der Risikokultur
— Vergütung
— FSB- und IOSCO-Grundsätze für Zinssatz-und Dev isenbenchmarks
— Zentrale Abwicklung von OTC-Derivaten
18 Mit Spannung erwartet: Basel IV nähert sich dem Abschluss
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„Der Baseler Ausschuss wird den Standardansatz und auf internen Ratings basierenden Ansatz zur
Berechnung von Risikoaktiva für Kreditrisiken voraussichtlich noch in 2017 finalisieren. Dann wird
auch ein Wechsel zu einem einheitlichen Standardansatz für operationelle Risiken und die Ein-
führung einer Kapitaluntergrenze erfolgen, um das Ausmaß zu begrenzen, in dem aufsichtsrecht-
liche Kapitalanforderungen, die anhand von internen Modellansätzen für Kredit- und Marktrisiken
berechnet werden, von Berechnungen anhand von Standardansätzen abweichen können.“
19Mit Spannung erwartet: Basel IV nähert sich dem Abschluss
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Financial Services, Regulatory
KPMG DeutschlandT +49 69 9587-3198tkasprowicz@kpmg.com
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Financial Services, Regulatory
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Co-Leiter ECB-Office von KPMG
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