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Landesfachschule für Sozialberufe»Hannah Arendt«
BERUFSBILDUNG
SÜDTIROL
Autonome Provinz Bozen-Südtirol
Deutsche und ladinischeBerufsbildung
© 2005
Autonome Provinz Bozen
Landesfachschule für Sozialberufe
»Hannah Arendt«
Redaktion und Koordination: Gudrun Schmid
Fotos: Hanna Battisti
Grafik: Hermann Battisti
Druckvorstufe: Typoplus
Druck: Ferrari Auer
Vorwort des Direktors 3
Allgemeine Informationen zur Ausbildungsstätte
und zu den Ausbildungen 4
Die Aus- und Weiterbildungen 8
Die Geschichtliche Entwicklung 16
Inhalt
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Sich anderer
annehmen bedeutet,
dem Leben einen
Sinn geben.
Hannah Arendt
An der Landesfachschule für Sozialberufe bilden wir seit vielen
Jahren Menschen aus, die in der Begleitung und Pfl ege von
Menschen in sozialer Notlage tätig sein werden – Sozialbetreuer-
Innen, Pfl egehelferInnen und WerkerzieherInnen.
Neu dazugekommen ist ein Zweig, der auf die zeitgemäße und
professionelle Begleitung und Betreuung von Kindern vorbe-
reitet: Wir freuen uns, nun auch die Ausbildungen zur/zum
Tages mutter/-vater und zur/zum KinderbetreuerIn anbieten zu
können.
Nicht zuletzt kann an unserer Ausbildungsstätte der Beruf der
ZahnarzthelferIn erlernt werden. Auch in diesem Arbeitsfeld
steht der Mensch im Mittelpunkt.
Eine Besonderheit aller Ausbildungen an der »Hannah Arendt«
stellt die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis dar, die
eine optimale Vorbereitung auf die anspruchsvollen Berufe, für
die wir befähigen, garantiert. Fundiertes Wissen, professionel-
les Können und die humanistische Werthaltung unserer Stu-
dierenden liegen uns am Herzen, sie spielen eine zentrale
Rolle in ihrer zukünftigen Arbeit mit Menschen.
Aus diesem Grunde verfolgen wir das Ziel, unsere Ausbildungs-
stätte zu einem Ort der Bildung und der Be gegnung für Men-
schen in sozialen Berufen auszubauen. Für unsere Absolven-
tInnen bieten wir weiterführende berufl iche Spe zialisierungen
und über 60 Weiterbildungsseminare jährlich an.
Der Abschluss einer Grundausbildung an der Landesfachschule
für Sozialberufe ermöglicht einen guten Start ins Berufsleben:
Die berufl iche Kompetenz unserer AbsolventInnen wird in den
Sozialdiensten sehr geschätzt, viele Türen stehen offen.
Der Direktor
Dr. Luigi M. Loddi
Vorwort des Direktors
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Hauptsitz
Der Hauptsitz der Landesfachschule für Sozial-
berufe verfügt seit Jänner 2000 über ein eige-
nes Schulgebäude. Im Zentrum von Bozen
gelegen, ist es Teil des kürzlich renovierten
Kapu zi nerklosters. Die alte Bausubstanz wur-
de erhalten und mit einem neuen Anbau er-
gänzt. Der Standort ist geschichtlich bedeut-
sam: Erstmals urkundlich erwähnt wurde die
ehemalige Burg Wendelstein um 1242, sie ist
eines der ältesten Bauwerke Bozens.
Die Schule verfügt über helle, geräumige Klas-
senzimmer, Praxis- und Seminarräume, eine Bibliothek, eine
Lehrküche, eine Turnhalle, eine Aula Magna und eine schöne
Gartenanlage.
Sie fi nden sie in der Wolkensteingasse 1, vom Bahnhof aus in
fünf Minuten zu erreichen. Eine gute Parkmöglichkeit bietet
das nahe gelegene »Parkhaus Bozen-Mitte«.
Landesfachschule für Sozialberufe »Hannah Arendt«
I-39100 Bozen, Wolkensteingasse 1
Tel. (+39) 0471 973 494, Fax (+39) 0471 980 728
lfs.bz-sozialberufe@schule.suedtirol.it
Sekretariat
Parteienverkehr ist von Montag bis Freitag
von 9.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich am Don-
nerstag von 15.00 bis 16.30 Uhr. Auskünfte
und allgemeine Informationen erhalten Sie
von unseren MitarbeiterInnen telefonisch von
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
und von 14.00 bis 16.30 Uhr.
Außenstellen
Die Landesfachschule verfügt über je eine Au-
ßenstelle in Brixen und Meran, wo verschie-
dene Ausbildungen und Fachseminare ange-
boten werden.
Allgemeine Informationen zur Ausbildungsstätte und zu den Ausbildungen
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Die Außenstelle Brixen ist im Jakob Steiner Haus in Milland,
Vintlerstraße 34, untergebracht; jene von Meran befi ndet sich
im ehemaligen Hotel Paradiso, in der Verdistraße 34.
Wohnheim
Studierende haben die Möglichkeit, während der Ausbildungs-
zeit in einem zentral und ruhig gelegenen Wohnheim (Elisabe-
thinium, Runkelsteinstraße) günstig zu wohnen. 40 Betten für
Männer und 40 Betten für Frauen stehen zur Verfügung. Es
handelt sich um Einbettzimmer, wobei jeweils zwei Zimmer
über ein Bad und eine kleine Teeküche verfügen. Das Haus
bietet ein Frühstücksbüffet an.
Praktikum
Eine Besonderheit der Grundausbildungen ist die enge Ver-
knüpfung der theoretischen Ausbildung mit der Praxis. Zwi-
schen 30 und 50% der Ausbildungszeit verbringen die Studie-
renden am »Lernort Praxis« – in fachspezifi schen Einrichtungen.
Durch diese Verbindung von theoretischem Fachwissen und
praktischer Erfahrung werden Wissen, Können und Haltungen
in optimaler Weise gefördert. Eine Lehrperson der Schule be-
gleitet und bewertet das Praktikum nach den von der Schule
vorgesehenen Modalitäten. In den sozialen Einrichtungen wer-
den die Studierenden von einer Bezugsperson angeleitet.
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Finanzielle Unterstützung
Einkommensabhängig werden folgende Beiträge vergeben:
PendlerInnen, die öffentliche Verkehrsmittel benützen, können
um die Rückvergütung der Fahrtkosten ansuchen. Wer im
Heim oder außerhalb der Familie wohnt, kann um Studienbei-
hilfe ansuchen. Die Studierenden der Vollzeitausbildungen er-
halten ein Taschengeld für die effektiv geleisteten Praktikums-
stunden während der Ausbildung. Während der Praktika
übernimmt die Landesverwaltung bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze die Fahrtspesen und die Spesen für Unterkunft
und Verpfl egung. Während des Theorieunterrichts haben alle
Studierenden Anspruch auf das verbilligte Mittagessen.
Die Kriterien für die fi nanzielle Unterstützungen zugunsten der
Studierenden werden jährlich von der Landesregierung fest-
gelegt.
Beratung für Studierende
Eine Ausbildung, die nicht nur Inhalte vermitteln, sondern letzt-
endlich zu einem »Beziehungsberuf« befähigen will, stellt
hohe Ansprüche an die Entwicklungsfähigkeit der Studieren-
den. Das kann manchmal mit Konfl ikten und Krisen einherge-
hen. Der Schulalltag, die Konfrontation mit der Praxis oder die
Auseinandersetzung mit der eigenen Person werfen oft Fragen
auf, die allein nicht ausreichend beleuchtet werden können.
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Eine eigens dafür eingerichtete Anlaufstelle zur Beratung steht
den Studierenden zur Verfügung. Sie können sich nach Verein-
barung für kurz- und mittelfristige Beratung an die zuständi-
gen MitarbeiterInnen wenden.
Vernetzung mit europäischen Schulen
Seit 1995 ist die Landesfachschule als einzige Ausbildungsstät-
te Italiens Mitglied der europäischen Vereinigung ACE-Europa
(Association of Care-Educators in Europe). Der »Arbeitskreis
Europa«, ein Gremium, das VertreterInnen aus den verschiede-
nen Schulen der Mitgliedsländer zum ständigen Austausch
nutzen, befasst sich mit dem Vergleich der Lehrpläne und mit
den Ausbildungs- und Arbeitsmarktbedingungen. Seit 2005
beteiligt sich die Landesfachschule für Sozialberufe an der
jährlichen Europäischen Projektwoche. Während dieser Woche
öffnen alle teilnehmenden Schulen ihren Unterricht für Gast-
studentInnen und ermöglichen diesen einen Einblick in ihre
Realitäten. Ziel von ACE-Europe ist es, eine gemeinsame euro-
päische Identität im Bereich der Berufsbildung für die soziale,
sozialpädagogische sowie sozialpfl egerische Begleitung von
Menschen zu entwickeln.
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Die Landesfachschule für Sozialberufe sieht
ihre Schwerpunkte in zwei Bereichen: traditio-
nell als Aus- und Weiterbildungseinrichtung
für die Begleitung von Menschen in sozialen
Notlagen; seit einigen Jahren zusätzlich im
Bereich der professionellen Begleitung und
Betreuung von Kindern.
Neben Fachausbildungen werden auch spezi-
fi sche Spezialisierungen und Weiterbildungs-
seminare angeboten.
Die Landesfachschule bemüht sich um eine
fachlich fundierte Ausbildung und fördert mit
verschiedenen Lehrangeboten die persönliche
und soziale Kompetenz, um verantwortungs-
bewusstes Handeln auf der Grundlage einer refl ektierten Be-
rufsethik anzuregen. Erwachsenengerechtes, erkenntnisorien-
tiertes Lernen steht im Vordergrund. Offene Lernformen und
Projektwochen fördern die Eigenverantwortung und die Sozial-
kompetenz der Studierenden.
Die Aus- und Weiterbildungen
Ausbildung zur/zum SozialbetreuerIn
Das landesgesetzlich geregelte Berufsbild des/der Sozialbe-
treuers/in orientiert sich an Menschen in sozialen Notlagen. Es
handelt sich um eine Grundausbildung für Sozialdienste.
Der Einsatz erfolgt vorrangig in Einrichtungen des sozialen
und sanitären Bereichs, unter anderem in Alten- und Pfl ege-
heimen, Hauspfl egediensten, Wohn- und Arbeitseinrichtungen
für Menschen mit Behinderung, Wohn- und Arbeitseinrichtun-
gen für psychisch kranke Menschen (mit Zusatzausbildung),
Familien sowie familienähnlichen Einrichtungen, Schulen und
Kindergärten.
Um eine Grundausbildung für den Beruf als SozialbetreuerIn
zu erhalten, gibt es an der Fachschule grundsätzlich zwei Mög-
lichkeiten: die Vollzeitausbildung und die berufsbegleitende
Ausbildung.
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Vollzeitausbildung
Aufnahmebedingungen:
• 4 Wochen Vorpraktikum, Mittelschulabschluss
und Mindest alter von 18 Jahren oder
• 2 Jahre Oberschule bzw. 2 Jahre Vollzeitberufs-
bildung oder abgeschlossene Lehre.
Die Ausbildung dauert drei Jahre, jeweils von
September bis Juni. Der Unterricht ist auf ca.
38 Wochenstunden verteilt. Die Fachpraxis
erfolgt in schulbegleitenden Praktikumsein-
sätzen in Einrichtungen der Sozialdienste (Al-
tersheimen, Hauspfl egediensten, Wohn- und
Ar beits einrichtungen für Menschen mit Behin-
derung usw.).
Berufsbegleitende Ausbildung
Aufnahmebedingungen:
• Abschlussdiplom der Mittelschule
• Mindestalter 25 Jahre (vollendet innerhalb des Schuljahres)
• Die BewerberInnen müssen eine einjährige Tätigkeit in Ein-
richtungen des sozialen oder sanitären Bereichs aufweisen
können oder
• das Diplom als Sozialhilfskraft besitzen und 6 Monate Dienst
in oben genannten Einrichtungen belegen.
• Für Sozialhilfskräfte mit 12 Monaten Dienst in Einrichtungen
des sozialen oder sanitären Bereichs besteht die Möglich-
keit, nach einem bestandenen Vorgespräch in das zweite
Ausbildungsjahr einzusteigen.
Die Fachausbildung beginnt jeweils im Herbst, dauert vier Jah-
re und wird in Blockveranstaltungen durchgeführt. Die 1500
Stunden Theorie werden in circa 10 Unterrichtsblöcke pro Jahr,
von Montag bis Samstagmittag, aufgeteilt. Das Praktikum um-
fasst 1500 Stunden in Einrichtungen der Sozialdienste sowie
der Kindergärten und Schulen. Die Arbeitstätigkeit wird zum
Teil als Praktikum anerkannt.
Der Abschluss der berufsbegleitenden Ausbildung ist jenem
der Vollzeitausbildung gleichgestellt.
Wenn wir auch
nur einem Menschen
geholfen haben
zu hoffen, war unser
Leben nicht umsonst.
Martin Luther King
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Ausbildung zur/zum Pfl egehelferIn
Die Ausbildung zur/zum Pfl eghelferIn wird von
der Landesfachschule ebenfalls als Vollzeit-
sowie als berufsbegleitende Ausbildung ange-
boten. Pfl egehelferInnen sind in Einrichtungen
des sozialen und sanitären Bereichs tätig.
Vollzeitausbildung
Aufnahmebedingungen:
• Mittelschulabschluss, Mindestalter von 17
Jahren; ein Vorpraktikum wird empfohlen.
Die Ausbildung dauert 1 Jahr. Der Unterricht
ist auf ca. 36 Wochenstunden verteilt, die
Fachpraxis erfolgt in schulbegleitenden Prakti-
kumseinsätzen in Einrichtungen des sozialen
und sanitären Bereichs (Altersheimen, Haus-
pfl egediensten, Krankenhäusern).
Berufsbegleitende Ausbildung
Aufnahmebedingungen:
• Abschlussdiplom der Mittelsschule
• Vollendung des 25. Lebensjahres innerhalb der Ausbildungs-
zeit
• Vorrang haben Personen, die sechs Monate Dienst in Ein-
richtungen des sozialen oder sanitären Bereichs aufweisen
können.
Die Fachausbildung beginnt jeweils im Herbst, dauert zwei
Jahre und wird in berufsbegleitender Form durchgeführt. Sie
umfasst insgesamt 1.100 Unterrichtsstunden.
Die 650 Stunden Theorie werden in ca. 9–10 Unterrichtsblöcke
pro Jahr, von Montag bis Samstagmittag, aufgeteilt.
Das Praktikum umfasst 450 Stunden in Einrichtungen des so-
zialen und sanitären Bereichs. Die Arbeitstätigkeit wird zum
Teil als Praktikum anerkannt.
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Ausbildung zur/zum WerkerzieherIn
Die Ausbildung zur/zum WerkerzieherIn richtet
sich an Per sonen, die in Einrichtungen der
sozialen Dienste sowie im Bereich der Arbeits-
eingliederung mit und für Menschen in sozia-
ler Notlage tätig sind (Menschen mit geistiger,
Sinnes- und/oder Körperbehinderung, psy-
chisch Kranke, Ex-Alkoholabhängige, Ex-Dro-
genabhängige, Haft entlassene, einkommens-
schwache Menschen, Einwanderer usw.).
Aufnahmebedingungen:
• Meisterbrief oder
• die Bescheinigung über die berufl iche Eig-
nung mit anschließender fünfjähriger Berufs-
erfahrung in den Bereichen Handwerk und
Industrie oder,
• falls für ein Handwerk keine Eignungsbeschei-
nigung vorgesehen ist, eine achtjährige Be-
rufserfahrung in dieser Tätigkeit oder
• das Reifezeugnis der Kunstschule, der Ge-
werbeoberschule sowie der Frauenober-
schule.
BewerberInnen mit einer einjährigen Berufs-
praxis als WerkerzieherIn in einer öffentlichen
oder privaten Körperschaft haben Vorrang.
Die Fachausbildung dauert drei Jahre und wird
in Blockveranstaltungen durchgeführt. Die
1000 Stunden Theorie werden auf zirka 8–9
Unterrichtsblöcke pro Jahr, die in der Regel
von Montag bis Samstagmittag abgehalten
werden, aufgeteilt.
Das Praktikum umfasst, auf die Gesamtdauer
der Ausbildung verteilt, 800 Stunden und wird
in verschiedenen Einrichtungen absolviert.
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Ausbildung zur/zum Tagesmutter/-vater
Die Tagesmütter und -väter erhalten an der Landesfachschule
für Sozialberufe eine Ausbildung, die in Unterrichtsblöcken auf
eineinhalb Jahren verteilt ist. Sie ermöglicht die reguläre Aus-
übung des Berufes in der eigenen Wohnung.
Aufnahmebedingungen:
• Abschluss der Mittelschule
• Interessierte müssen über eine Wohnung verfügen, die den
vorgesehenen räumlichen und hygienisch-gesundheitlichen
Richtlinien entspricht.
Die Ausbildung umfasst insgesamt ca. 400 Stunden, inklusive
90 Stunden Praktikum. Der Unterricht erfolgt an der Landes-
fachschule für Sozialberufe in Bozen beziehungsweise an den
Außenstellen. Das Praktikum sieht vor, dass die Teilnehmer-
Innen zwei unterschiedliche Einrichtungen (Kinderhort, Kinder-
garten) und eine Tagesmutter jeweils eine Woche lang besu-
chen, anschließend werden die Erfahrungen in der Gruppe
refl ektiert.
Ausbildung zum/zur KinderbetreuerIn
Die Landesfachschule für Sozialberufe führt
eine Vollzeitausbildung zum/zur Kinderbetreu-
erIn für Personen durch, die in Kin derhorten
sowie stationären und teilstationären Einrich-
tungen für Kinder tätig sein wollen.
Zugang zu dieser Ausbildung haben:
• AbsolventInnen der Pädagogischen Gymna-
sien, der Lehranstalten für Soziales und der
Fachoberschule für Soziales – allgemeine
Richtung
• Dipl. SozialbetreuerInnen
• InhaberInnen des Diploms der 3-jährigen
Fachschulen für Hauswirtschaft
• Dipl. Tagesmütter/-väter mit nachgewiesener 8-jähriger Be-
rufserfahrung
Für alle BewerberInnen dieser Ausbildung wird ein Aufnahme-
verfahren durchgeführt, in dem die Berufserfahrung im sozial-
pädagogischen Bereich bzw. in der Betreuung und Erziehung
von Kindern sowie die grundsätzliche Eignung für diesen Beruf
geprüft und bewertet werden.
Wenn das Leben
keine Vision hat,
nach der man sich sehnt,
die man verwirklichen
möchte, dann gibt es
auch kein Motiv,
sich anzustrengen.
Erich Fromm
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Die Ausbildung dauert 1 Jahr. Der Unterricht ist auf ca. 32 Wo-
chenstunden verteilt; die schulbegleitenden Praktikumseinsät-
ze fi nden in Kinderhorten beziehungsweise in stationären und
teilstationären Einrichtungen für Kinder statt.
Ausbildung zur/zum ZahnarzthelferIn
Die Landesfachschule für Sozialberufe führt die 3-jährige Lehr-
lingsausbildung zur ZahnarzthelferIn durch, die nach Vollen-
dung des 15. Lebensjahres mit Lehrvertrag besucht werden
kann.
Aufnahmebedingungen:
• Lehrverhältnis in einer Zahnarztpraxis
• Vollendetes 15. Lebensjahr.
Die theoretische Ausbildung dauert drei Jahre. In jedem Jahr
wird ein Block zu neun Wochen Unterricht (zu je 36 Wochen-
stunden) abgehalten. Nach einer Prüfung am Ende der Aus-
bildung erhalten die angehenden ZahnarzthelferInnen das
Lehrabschlussdiplom. Der Einsatz erfolgt in privaten sowie öf-
fentlichen Zahnarztpraxen.
Ergänzungsausbildung zur/zum Pfl egehelferIn für Sozialhilfskräfte
Die Landesfachschule für Sozialberufe bietet eine Ergänzungs-
ausbildung für Sozialhilfskräfte an, welche das Berufsdiplom
als Pfl egehelferInnen erlangen wollen.
Aufnahmebedingungen:
• Die BewerberInnen müssen das Diplom als Sozialhilfskraft
besitzen.
Die Fachausbildung dauert 2 Jahre und wird in berufsbeglei-
tender Form durchgeführt.
Die 350 Stunden Theorie werden in circa 9 Unterrichtsblöcke
pro Jahr aufgeteilt, die in der Regel von Donnerstag bis Sams-
tagmittag abgehalten werden.
Das Praktikum umfasst 450 Stunden (auf zwei Jahre verteilt) in
Einrichtungen der sozialen und sanitären Dienste. Die Arbeits-
tätigkeit wird zum Teil als Praktikum anerkannt.
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Ergänzungsausbildung zur/zum SozialbetreuerIn
für Altenpfl egerInnen und FamilienhelferInnen
Die Landesfachschule für Sozialberufe bietet
eine berufsbegleitende Ergänzungsausbildung
für Altenpfl egerInnen und Fami lien hel ferInnen
an, welche das Berufsdiplom als Sozialbetreuer-
Innen erlangen wollen.
Aufnahmebedingungen:
• Die BewerberInnen müssen das Diplom als
Altenpfl egerInnen und FamilienhelferInnen
besitzen und
• eine 2-jährige Tätigkeit in Einrichtungen der
Sozialdienste aufweisen können.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und wird in
Blockveranstaltungen durchgeführt. Die 400
Stunden Theorie werden auf 10 Unterrichtsblöcke pro Jahr auf-
geteilt, die in der Regel von Donnerstag bis Samstagmittag
abgehalten werden.
Das Praktikum umfasst mindestens 240 Stunden – über zwei
Jahre verteilt – in Einrichtungen der Sozialdienste bzw. in Kin-
dergärten und Schulen (Betreuung von Menschen mit Behinde-
rung).
Zusatzqualifi kationen
Für jene, die bereits eine Grundausbildung im
sozialen Bereich abgeschlossen haben und
sich berufl ich weiterbilden möchten, bietet
die Landesfachschule für Sozialberufe ein
breites Angebot an Weiterbildung und Zusatz-
qualifi kationen an.
Zusatzqualifi kationen sind mittelfristige, be-
rufsbegleitende Weiterbildungsangebote, die
den AbsolventInnen der Landesfachschule
und den im Sozialbereich Tätigen eine vertief-
te Auseinandersetzung mit spezifi schen The-
men ermöglichen. Zurzeit werden folgende
Spezialisierungen angeboten: »Sterbebeglei-
tung und Trauerarbeit«, »Zusatzqualifi kation
zur Pfl ege und Betreuung von Menschen mit Demenz«, »Sozial-
psychiatrie«, »Animation und Aktivierung in Betreuung und
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Pfl ege«, »Suchtarbeit – Lehrgang für Fachkräfte der sozialen
Dienste«.
Zusatzqualifi kationen fi nden blockweise über mindestens ein
Jahr verteilt statt und schließen mit einem Zertifi kat ab.
Qualifi zierungslehrgänge
Für Führungskräfte von sozialen Dienstleistungsbetrieben so-
wie von Dienstleistungsbereichen (Mittlere Führungskräfte wie
z. B. StrukturleiterInnen, Pfl egedienstleiterInnen, Bereichsleiter-
Innen, u. a.) bietet die Landesfachschule für Sozialberufe den
»Qualifi zierungslehrgang für Führungskräfte von sozialen
Dienstleistungsbetrieben bzw. -bereichen (Mittlere Führungs-
kräfte)« an.
Weiterbildungsseminare
Das Seminarangebot der Landesfachschule ist in der Broschü-
re »Berufl iche Weiterbildung« der deutschen und ladinischen
Berufsbildung zusammengefasst und kann auch über die Inter-
netadresse der Schule (www.sozialberufe.berufsschule.it) ein-
gesehen werden. Es handelt sich um Kurse von unterschiedli-
cher Dauer. ReferentInnen der Landesfachschule, Fachkräfte
aus der Praxis und ExpertInnen aus dem In- und Ausland wer-
den dazu eingeladen, ihr Wissen und Können an Personen zu
vermitteln, die in Sozialeinrichtungen tätig sind, aber auch an
Interessierte. Halbjährlich wird ein neues Programm erstellt,
das folgende Schwerpunkte beinhaltet: fachspezifi sche Weiter-
bildung im Bereich der Arbeit mit Kindern, mit Menschen in
sozialen Notlagen, wie etwa Pfl ege, Betreuung und Beglei-
tung; berufsbezogene Themen, wie beispielsweise die Organi-
sation der Arbeit und die Zusammenarbeit im Team sowie
persönlichkeitsorientierte Aspekte der Psychohygiene und An-
gebote der Freizeitgestaltung.
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Das Inspektorat für Berufsbildung bot 1984
erstmals eine zweijährige Vollzeitausbildung
für Altenpfl egerInnen und FamilienhelferInnen
an. In den folgenden Jahren kamen vielfältige
Ausbildungen dazu: die berufsbegleitende Aus-
bildung für BetreuerInnen für Menschen mit
Behinderung; die Vollzeitausbildung für Erzie-
herInnen im Heim und in der Jugendarbeit;
die berufsbegleitende Ausbildung für Erziehe-
rInnen und WerkerzieherInnen für Menschen
mit Behinderung und eine Vollzeitausbildung
für BetreuerInnen für Menschen mit Behinderung.
Aufgrund der großen Nachfrage und der wachsenden organisa-
torischen Erfordernisse wurde 1991 die Landesfachschule für
Sozialberufe gegründet.
Im Jahr 1994 wurde die berufsbegleitende Ausbildung für Al-
tenpfl egerInnen und FamilienhelferInnen und die vom Landes-
sozialplan vorgesehene neue polyvalente Grundausbildung für
die Sozialdienste, genannt »Fachausbildung zur Sozialbetreue-
rIn«, initiiert. Seit 1995 werden zusätzlich Weiterbildungsange-
bote und Spezialisierungen für das Fachpersonal der Sozial-
dienste angeboten. Neue Ausbildungen kamen hinzu: jene für
Sozialhilfskräfte, Pfl egehelferinnen, Tagesmütter und -Väter,
Kin derbetreuerInnen sowie die Ergänzungsausbildungen zur
Pfl egehelferIn. 2003 wurde die Landesfachschule nach der
deutsch-jüdischen Philosophin und Sozialwissenschaftlerin
Hannah Arendt benannt.
Die Geschichtliche Entwicklung der Landes fachschule für Sozialberufe »Hannah Arendt«
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Hannah Arendt
Zentrale Bedeutung in Hannah Arendts Philosophie haben jene
Gedanken, die die Grundlage des Berufes darstellen, auf den
die Ausbildungsstätte vorbereitet:
Der Mensch kann als Einzelner nicht überleben, er benötigt in
seinem ganzen Leben immer wieder die Unterstützung und
Hilfe anderer, von der Geburt bis zum Tode: »Sich anderer
annehmen bedeutet, dem Leben einen Sinn geben«.
Hannah Arendt wurde 1906 in Hannover geboren. Sie studierte
Philosophie, Theologie und Griechisch in Marburg, Freiburg
und Heidelberg. 1941 emigrierte sie mit ihrem Ehemann Hein-
rich Blücher und ihrer Mutter in die USA, wo sie bis zu ihrem
Tode lebte. Sie lehrte Philosophie an mehreren angesehenen
Universitäten Amerikas. 1963 erschien ihre Reportage über den
Eichmann-Prozess, die sie schlagartig bekannt machte. Sie er-
hielt zahlreiche Preise und insgesamt wurden ihr zehn Ehren-
doktorwürden verliehen. 1975 starb Hannah Arendt in New
York.
Struktur und Organisation
Die Landesfachschule für Sozialberufe ist eine öffentliche Insti-
tution der Südtiroler Landesverwaltung und untersteht der
Abteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung. Der Ab-
teilungsdirektor übt die Aufsichtspfl icht über alle Berufsschu-
len des Landes aus und ist weisungsberechtigt. Politische In-
stanz ist der Landesrat für die deutsche und ladinische Schule
und Berufsausbildung.
Direktor
Der Ausbildungsstätte steht ein Direktor vor, der die vereinbar-
ten Ziele umsetzen und die Vorgaben der Landesverwaltung
einhalten muss. Er koordiniert, überprüft und entscheidet in
relativer Autonomie über die Abläufe und die Tätigkeiten der
Lehrpersonen, des Verwaltungs- und Reinigungspersonals.
In der Koordination und Zusammenarbeit sind Grundsätze wie
Klarheit und Transparenz als Werthaltung im Leitbild der Schu-
le verankert.
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Lehrende
Die Landesfachschule untersteht der allgemeinen Personalord-
nung der Landesverwaltung und bezieht ihre MitarbeiterInnen
– Lehrende und Verwaltungspersonal – über eine Rangord-
nung. Die unterschiedlich ausgebildeten Fachkräfte arbeiten in
den verschiedenen Bereichen zusammen. Um ein förderliches
Arbeitsklima zu gewährleisten, sind sie bemüht, in ständigem
Dialog die Beziehungs- und Konfl iktfähigkeit zu stärken. In der
Umsetzung ihres Auftrages richten sie sich nach gesetzlichen
Vorgaben, den Lehrplänen und den Grundwerten der Instituti-
on, die im Leitbild beschrieben sind. Demnach ist jede Lehr-
person dazu angehalten, ihren Unterricht im Rahmen des gel-
tenden Lehrplanes und im Sinne der Lehrfreiheit zu gestalten,
wobei Klassenzusammensetzung und Lernvoraussetzungen be-
rücksichtigt werden müssen. Sie fördert die im Lehrplan fest-
gelegten Kompetenzen und begleitet den Lern- und Entwick-
lungsprozess.
LehrerInnenfortbildung
Ein wichtiges Element des Lehrbetriebes ist die LehrerInnen-
fortbildung. Im Bewusstsein, ständig auf dem Weg zu sein,
bemühen sich die Lehrenden, ihre fachliche und persönliche
Kompetenz zu erweitern.
Neue Lehrende an der Schule werden von erfahrenen Lehrper-
sonen in Seminaren in die Struktur und Organisation einge-
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führt. Als Begleitung erhalten alle Lehrenden das Angebot ei-
ner Supervision, zur Erweiterung der Wahrnehmung und der
Handlungskompetenz.
Schulgremien
Damit der Schulbetrieb funktionieren kann, stehen den Leh-
renden und Studierenden gesetzlich vorgesehene Gremien zur
Verfügung. Das LehrerInnenkollegium ist die Vollversammlung
aller LehrerInnen und berät über wichtige schulische Belange.
Die Klassenräte, Versammlung der Lehrenden einer Klasse,
koordinieren die Lehrinhalte und besprechen die Belange der
Studierenden. Der Direktionsrat versteht sich als ein den Di-
rektor beratendes Gremium. Lehrende desselben Unterrichtsfa-
ches schließen sich zu Fachgruppen zusammen und die Grup-
pe der PraktikumslehrerInnen berät über die Modalitäten des
Praktikumseinsatzes.
Die Gremien der Studierenden vermitteln den Schulverantwort-
lichen ihre Anliegen. Jede Klasse wählt zwei VertreterInnen, die
an Klassenratsitzungen teilnehmen können, um Vorschläge
einzubringen und Stellungnahmen, insbesondere zu den sie
betreffenden Schulangelegenheiten, abzugeben. Die Vertrete-
rInnen der Studierenden in den Klassenräten bilden den Schü-
lerInnenrat der Schule. Die Versammlung der Studierenden
wird vom/von der Vorsitzenden des SchülerInnenrates, auch
auf Antrag der Mehrheit des Rates, einberufen.
Alles Leben
ist Begegnung
Martin Buber
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