Post on 12-Aug-2019
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Preisliste Nr. 12
gültig ab 1.1.2019
HUSS-VERLAG GmbH
80912 München
www.huss-verlag.de www.profi-werkstatt.net
AMF 1: Titelporträt 2 – 3
AMF 2: Auflagen- und Verbreitungsanalyse 4AMF 3-E: Empfänger-Struktur-Analyse 5AMF P: Preise und Formate 6 – 8AMF T: Termin- und Themenplan 9Marktplatz / Wandkalender 10Parts4Fleets / Vorankündigung Beste Marke 11Beilagen, aufgeklebte Werbemittel 12Online-Werbung 13
Newsletter 14AGB 15
Mediadaten 2019April 2018
84292 ISSN 2195-2604 HUSS-VERLAG GmbH · 80912 München · Einzelpreis 7,– Euro 2www.profi-werkstatt.net
16 BUSSERVICE
KVG Braunschweig
erinnert an Gründer und
testet Sileo-Busse
42 INTERVIEW
Dirk Fritzsch, Service-
direktor Scania
Deutschland
35 MESSE
Die Reifenschau
„The Tire Cologne“
feiert Premiere
Dirk Fritzsch, Service-
10 Werkstattporträt
Allrounder
beim Service
6 x jährlich direkt an
Entscheider
Liebe Media-Entscheider,
die PROFI Werkstatt hat sich in den vergangenen elf Jahren von einer bescheidenen Beilage der HUSS-Publikationen busplaner, LOGISTRA und Transport zu einer festen Größe im Nutzfahrzeug-Aftermarket entwickelt. Dabei konnte die Fachzeitschrift stetig an Akzeptanz, Relevanz und Professionalität hinzugewinnen. Die Printausgabe erhielt 2017 ein frischeres Heftlayout mit einer klareren Struktur. Der Newsletter fasst einmal pro Woche die interessantesten Nachrichten der Werkstatt- und Nutzfahrzeugwelt zusammen. Im Frühsommer 2018 erfolgte ein Relaunch der Webseite: noch nutzerfreundlicher, mehr Darstellungsmöglichkeiten sowie interaktive Elemente. Zudem wurde der mobile Zugriff auf www.profi-werkstatt.net via Smartphone oder Tablet-Computer verbessert.Die Leser und Nutzer profitieren somit von einem Plus an Service und Leistung. Das macht die PROFI Werkstatt zu einem äußerst attraktiven Werbeumfeld. Das Fachmagazin erreicht mit Inhabern, Geschäfts-
führern, sowie Führungskräften im Nfz-Service die richtigen Adres-
saten – also exakt die Entscheidungsträger in den Kfz-Betrieben, die Leistungen der Aftersales-Abteilungen von Herstellern, Zulieferern, Servicedienstleistern und Aftermarket-Lieferanten nachfragen. Im Heft finden sich Hintergrundinformationen, Analysen und Beiträge zu Ideen, Innovationen und technischen Trends im Nfz-Reparatur-markt. Alleinstellungsmerkmale sind zudem Werkstattporträts, Reportagen sowie Interviews mit einflussreichen Branchenvertretern, zu Themen, die die Branche umtreibt. Wir wenden uns online wie offline an Betriebsinhaber, Serviceleiter, Kfz-Meister sowie Personal im Zubehörverkauf und im Teilelager.Herzlichst IhrTorsten Buchholztorsten.buchholz@huss-verlag.de
Juni 201884292 ISSN 2195-2604 HUSS-VERLAG GmbH · 80912 München · Einzelpreis 7,– Euro
3www.profi-werkstatt.net
16 MESSE
Nachbericht von der Reifen- und Service-messe The Tire Cologne
46 TECHNOLOGIE
Augmented Reality: Mehr Durchblick mit Datenbrille?
10 Werkstattporträt
Besuch bei Mosolf-
Transporte
32 REPARATURDATEN
Alexander Haid und
Erik Luntoft: Daten
für den freien Markt
Titelporträt 12019
Online
Torsten Buchholz
PROFI Werkstatt
www.profi-werkstatt.net
1 Titel: PROFI Werkstatt 2 Kurzcharakteristik: Die Zeitschrift PROFI Werkstatt informiert in Analysen
und Beiträgen über den Nfz-Reparaturmarkt sowie über die Ersatzteilbranche.
www.profi-werkstatt.net
3 Zielgruppe: Entscheider in Nutzfahrzeugwerk stätten und Werk-stätten gewerblicher sowie kommunaler Unterneh-
men, markengebundene Werk stätten, Teilehandel im Erstausrüster- und Aftermarket-Umfeld.
4 Erscheinungsweise: 6 x im Jahr 5 Heftformat: 210 x 297 mm, DIN A4 6 Jahrgang: 12. Jahrgang 2019 7 Bezugspreis: Jahresabonnement Inland € 42,-
(inkl. MwSt. zzgl. € 5,10 Versandspesen) Einzelverkaufspreis € 8,-
(inkl. MwSt. zzgl. € 1,85 Versandspesen) ISSN-Nr. 2195-2604 8 Organ: –
9 Mitgliedschaften: –
10 Verlag: HUSS-VERLAG GmbH
Telefon: +49 89 32391-0
Telefax: +49 89 32391-163 Internet: www.huss-verlag.de
11 Herausgeber: Christoph Huss, Wolfgang Huss12 Anzeigen/Vertrieb: Eberhard Göhrum -257 (verantwortlich)
eberhard.goehrum@huss-verlag.de Berit Nell -313
leserservice@huss-verlag.de 13 Redaktion: Torsten Buchholz -220 (verantwortlich)
14 Umfangs-Analyse: 2017 = 6 Ausgaben Gesamtumfang: 321 Seiten = 100,00 % Redaktioneller Teil: 247 Seiten = 77,00 %
Anzeigenteil: 74 Seiten = 23,00 % davon: Gelegenheitsanzeigen – Einhefter 1 Seite = 1,36 % verlagseigene Anzeigen 18 Seiten = 24,33 % Beilagen: 4 Stück
15 Inhalts-Analyse des Redaktionsteils: 2017 = 247 Seiten
15a Themen Seiten %
Werkstattporträts 44,5 18,02 Werkstattausrüstung 22 8,91 Ersatzteile, Teilehandel, Nfz-Technik 29,5 11,94 Marktgeschehen Nachrichten, Messe, Events) 59 23,89 Marktgeschehen (Interviews) 41,5 16,80 Reinigung (Fahrzeuge, Werkstatt) 8 3,24 Technologie (Telematik, Vernetzung, Digitalisierung) 10,5 4,25 Management (Recht, Software, Weiterbildung) 8 3,24 Alternative Antriebe 4,5 1,82 Sonstiges 19,5 7,89 Gesamt 247 100,00
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Auflagen- und
Verbreitungs-Analyse 22019
Gliederung der Inlands-Auflage nach den Postleitzonen:
Anteil tatsächlich verbreiteter Inlands-Auflage
PLZ 0 8,64 % 609 Exemplare
PLZ 1 6,93 % 488 Exemplare
PLZ 2 12,04 % 849 Exemplare
PLZ 3 11,79 % 831 Exemplare
PLZ 4 11,55 % 814 Exemplare
PLZ 5 11,02 % 777 Exemplare
PLZ 6 8,05 % 568 Exemplare
PLZ 7 9,60 % 677 Exemplare
PLZ 8 9,56 % 674 Exemplare
PLZ 9 10,82 % 763 Exemplare
Tatsächlich verbreitete Inlands-Auflage 7.050 Exemplare
16 Auflagenkontrolle:
17 Auflagen-Analyse: Exemplare pro Ausgabe im Jahresdurchschnitt von 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018
Druckauflage: 7.500 Tatsächlich verbreitete
Auflage (tvA): 7.087 davon Ausland: 37 Verkaufte Auflage: 557 davon Ausland: 4 - Abonnierte Exemplare/
sonstiger Verkauf: 557 davon Mitgliederstücke: – - Einzelverkauf: – Freistücke: 6.530 Rest-, Archiv- und
Belegexemplare: 413
18 Geografische Verbreitungs-Analyse:
Informationsgemeinschaftzur Feststellung der Verbreitungvon Werbeträgern e. V. (IVW)
Wirtschaftsraum Anteil an tatsächlich
verbreiteter Auflage % ExemplareInland 99,48 7.050Ausland 0,2 37
Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA) 100 7.087
Kurzinformation zur Erhebungsmethode 2 + 3-E
1 Untersuchungsmethode: Auflagen- und Verbreitungsanalyse, Basis: Empfängerdatei mit Grundgesamtheit 12.889
Verbreitungsanalyse durch Dateiauswertung – Total-Erhebung2 Grundgesamtheit: Die Erstellung der Grundgesamtheit erfolgte auf Basis der tvA im
Jahresdurchschnitt (1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018).
Die Untersuchung repräsentiert eine Grundgesamtheit von tvA 7.087 (= 100 %).3 Zeitraum der Untersuchung: Juli 20184 Durchführung der Untersuchung: HUSS-VERLAG GmbH
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19 Branchen/Wirtschaftszweige/Fachrichtungen/Berufsgruppen:
1.1. Branchen/Wirtschaftszweige:
Empfänger-
Struktur- Analyse 3-E
1.2 Größe der Wirtschaftseinheit Speditionen mit
angeschlossener eigener Nutzfahrzeugwerkstatt
Anzahl Beschäftigte Anzahl
1 – 19 92
20 – 199 619mehr als 200 125ohne Angabe 18
1.3 Größe der Wirtschaftseinheit Omnibusunter-
nehmen mit angeschlossener eigener Werkstatt
Anzahl Beschäftigte Anzahl
1 – 19 43420 – 199 455mehr als 200 48ohne Angabe 50
1.4 Fuhrparkstruktur Omnibusunternehmen
mit angeschlossener eigener Werkstatt
Anzahl Busse Anzahl
1 – 10 31411 – 50 535mehr als 50 108
ohne Angabe 31
Nr. der Klassifikation
WZ 2008 Stand 2009
Empfängergruppen
(lt. Klassifikation der Wirtschaftszweige)Stückzahl
45.19 Handel und Teilehandel mit Kraftwagen von mehr als 3,5 t GG 3.018
45.20.4 Instandhaltung / Reparatur von Kraftwagen mit mehr als 3,5 t GG 1.422
52.29.1 Speditionen mit angeschlossener eigener Nutzfahrzeugwerkstatt
854
49.39.1 Omnibusunternehmen mit angeschlossener
eigener Werkstatt987
49.31.0Städtische Fuhrparkbetriebe / Autobahn-
und Straßenmeistereien mit angeschlossener Nfz-Werkstatt / Bundeswehr
806
Rest-, Beleg- und Messeexemplare 413
Druckauflage 7.500
Kurzfassung der Erhebungsmethode zur Empfänger-Struktur-Analyse siehe Seite 4.
2019
1 Auflage:
Druckauflage 7.500
Tatsächlich verbreitete Auflage im Jahresdurchschnitt
(lt. Schema 2, Ziffer 17): 7.087
2 Zeitschriftenformat:
210 mm breit x 297 mm hoch, DIN A4 Satzspiegel:
185 mm breit x 270 mm hoch
3 Druck- und Bindeverfahren, Druckunterlagen:
Bogenoffset (Euroskala) Klammerheftung
Digitale Anzeigen-Druckunterlagen
Datenformat: Bitte liefern Sie Ihre Druckunterlage als PDF-Datei (maximal pdf 1.3). Wir empfehlen die internationale Norm PDF/X-1a. Farbraum: Der Druck erfolgt nach der Euroskala im Prozessstandard Offsetdruck mit den Grundfarben Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz. Sonderfarben sind nur nach Absprache möglich und werden ansonsten in unserer Druckvorstufe in 4c umgewandelt. Profile: ISOcoated_v2_300_eci.icc oder ISOcoated_v2_eci.icc
können unter www.eci.org heruntergeladen werden. Proof: Eine verbindliche Farbwiedergabe im Druck kann nur mit einem Proof mit Ugra/Fogra-Medienkeil gewährleistet werden. Ein farbiger Ausdruck kann lediglich zur Kontrolle dienen.Datenübertragung bis 5 MB per E-Mail an anzeigen@profi-werkstatt.net, ansonsten per FTP (auf Anfrage)Erstellung von Druckunterlagen auf Anfrage (zum Selbstkostenpreis)
4 Termine: siehe Termin- und Themenplan auf Seite 9 Erscheinungsweise: 6 x im Jahr
5 Verlag: HUSS-VERLAG GmbH
Hausanschrift: Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München Postanschrift: 80912 München, Deutschland Internet: www.profi-werkstatt.net Anzeigendispo: Silvio Mende, Tel.: +49 89 32391-282, Fax -163 E-Mail: anzeigen@profi-werkstatt.net
6 Zahlungsbedingungen:
Zahlung innerhalb von 5 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder 14 Tage netto ohne Abzug
Bankverbindung:
Deutsche Bank, München, Konto-Nr. 0 213 132 00, BLZ 700 700 10
SWIFT CODE: DEUTDEMMXXX
IBAN: DE45 7007 0010 0021 3132 00
BIC: DEUTDEMMXXX
7 Anzeigenformate und Preise:
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Format Breite x Höhe (in mm) Preis hoch norm quer 4c
1/1 Seite 185 x 270 € 4.180,- Junior Page 137 x 185 € 2.280,- 1/2 Seite 90 x 270 185 x 128 € 2.280,- 1/3 Seite 58 x 270 185 x 85 € 1.680,- 1/4 Seite 43 x 270 90 x 128 185 x 62 € 1.080,- 1/8 Seite 43 x 128 90 x 62 185 x 30 € 780,-
Abweichende Formate auf Anfrage
2019 PAnzeigen-Preisliste Nr. 12
gültig ab 1. Januar 2019
14 Beilagen*: nicht rabattierbar
Lose eingelegt, maximale Größe 200 x 280 mm Preise bis 25 g Gesamtgewicht: € 240,- je tausend Exemplare 26 g bis 50 g Gesamtgewicht: € 360,- je tausend Exemplare
Teilbeilagen (nach PLZ möglich) Benötigte Liefermenge: 7.850 Exemplare
Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage eines verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters mit Größen- und Gewichtsangabe, erforderlich.
15 Aufgeklebte Werbemittel (Postkarten, CD/DVDs, Booklets) bei Maschinenklebung*:
Klebegebühr bis 25 g: € 100,- je tausend Exemplare Klebegebühr von 26 bis 50 g: € 150,- je tausend Exemplare (Klebegebühr nicht rabattierbar) Benötigte Liefermenge: 7.850 Exemplare
Höhere Gewichte und andere Werbeformen, wie Warenmuster a. A. Aufgeklebte Werbemittel nur in Verbindung mit einer Trägeranzeige
16 Versandanschrift für Position 13 – 15: BAVARIA-DRUCK GmbH
Joseph-Dollinger-Bogen 5
80807 München
Telefon +49 89 32391-413
Liefervermerk: Für PROFI Werkstatt-Ausgabe Nr. xx/2019 Liefertermin: 1 Woche nach Anzeigenschluss
* Weitere Informationen und technische Daten siehe Informationsblatt „Beilagen, aufgeklebte Werbemittel“, S. 12
8 Zuschläge: -
8.1 Farbzuschläge: -
Sonderfarben auf Anfrage
8.2 Vorzugsplatzierungen:
Bild Titelseite € 4.980,- 4. Umschlagseite (4c) € 4.390,- 2. und 3. Umschlagseite (4c) jeweils € 4.280,- Editorial (1/3 Seite hoch, rechts) € 1.780,-
1/2 Seite hoch neben Inhaltsverzeichnis € 2.380,- Sonstige bindende Platzierungsvorschriften: ab 1/2 Seite und größer jeweils 10 % Aufschlag vom Grundpreis
9 Half-Cover-Flappe (Titel) Fläche Vorderseite, 105 mm x 210 mm hoch Fläche Innenseite, 105 mm x 297 mm hoch Preis für Half-Cover-Flappe € 4.980,-
10 Rubrikanzeigen/Marktplatz:
Spaltenzahl: 4, Spaltenbreite: 43 mm
• Stellenangebote: € 0,90 pro mm und Spalte • Stellengesuche € 0,90 pro mm und Spalte
• An-/Verkäufe/Sonstiges (s/w-mm-Preis): € 0,90 pro mm und Spalte
11 Sonderwerbeformen:
Preise und Zuschläge für Sonderwerbeformen auf Anfrage
12 Rabatte: Bei Abnahme innerhalb eines Jahres
Malstaffel Mengenstaffel 3 Anzeigen 3 % 2 Seiten 5 % 6 Anzeigen 5 % 4 Seiten 10 % 8 Anzeigen 8 % 6 Seiten 15 %
13 Einhefter:
2-seitig € 4.060,- 4-seitig € 7.980,- mehrseitig auf Anfrage
Benötigte Liefermenge: 7.800 Exemplare
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
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Über 3 Mio. Direktmarketing-Adressen aus 5.000 Branchen für Ihren Werbeerfolgwww.huss-adressen.de Beratung +49 89 323 91 – 319
Alle Preise zzgl. MwSt. Formate: Breite x Höhe * zzgl. 3 mm Beschnitt an allen Heftaußenkanten. NEU! Half-Cover-Flappe (siehe Seite 7)
2019 PFormate und Preise
Ergänzung zur Preisliste Nr. 12, gültig ab 1.1. 2019
1/1 Seite
185 x 270 mm 210 x 297 mm*
€ 4.180,-
im Satzspiegel
im Anschnitt
4c-Preis
im Satzspiegel
im Anschnitt
4c-Preis
1/2 Seite hoch
90 x 270 mm
103 x 297 mm*
€ 2.280,-
1/3 Seite hoch 58 x 270 mm
71 x 297 mm*
€ 1.680,-
1/2 Seite quer
185 x 128 mm 210 x 144 mm*
€ 2.280,-
1/3 Seite quer185 x 85 mm
210 x 101 mm*
€ 1.680,-
1/4 Seite norm
90 x 128 mm
103 x 144 mm*€ 1.080,-
1/4 Seite quer
185 x 62 mm 210 x 78 mm*
€ 1.080,-
Junior Page
137 x 185 mm 150 x 201 mm*
€ 2.280,-
1/4 Seite hoch
43 x 270 mm 56 x 297 mm*
€ 1.080,-
1/8 Seite quer
185 x 30 mm–
€ 780,-
1/8 Seite hoch
43 x 128 mm–
€ 780,-
1/8 Seite norm
90 x 62 mm–
€ 780,-
Ausgabe Anzeigen- schluss
Erscheinungs - tag Redaktionelle Schwerpunkte Messen
1 07.02. 27.02. • Mobile und stationäre Achsmessanlagen: neue Technik, Wartung und Service• Filter-Spezial: Aktuelles aus der Filtertechnik• Immer sauber: mobile und stationäre Nfz-Waschanlagen• Werkzeug aktuell: Spezialwerkzeuge und neues Equipment für die Nfz-Werkstatt• Messe-Nachbericht AutoZum
AutoZum, Salzburg, 16. – 19.01.
2 04.04. 26.04. • Ersatz- und Austauschteile der Systemlieferanten• Wer liefert was?: Nfz-Teilehandel• Hoch hinaus: Hebebühnen, Grubenheber und Drucklufttechnik
Autopromotec, Bologna, 22. – 26.05.
3 04.06. 26.06. • EDV und IT in der Nfz-Werkstatt; Werkstattsoftware• Fahrzeugdiagnose in der Praxis• Schmierstoffe und Öle• Klima-Spezial: Klimaservice, Klimatechnik, Standklimatisierung
ADAC Truck-Grand-Prix, Nürburgring, 19. – 21.07.
4 22.08. 11.09. • Mobil unterwegs: Fahrzeugausbauten und -einrichtungen• Start your Engines: Nfz-Batterien, Fahrzeugelektronik, Elektro- und Hybridantriebe• Fahrzeugreinigung und -pflege• Messe-Vorbericht NUFAM
NUFAM, Karlsruhe, 26. – 29.09.
5 07.10. 25.10. • Extrem im Einsatz – Achsen, Bremsen und Retarder• Reifen-Spezial: Technik, Runderneuerung, Wuchten, Montieren, Reparieren• Messe-Nachbericht NUFAM
6 25.11. 13.12. • Winter-Service: Batterien, Standheizung, Schneeketten, Winterreifen• Karosserie-Instandsetzung: Werkzeuge, Rahmen, Neuheiten, Lackiertechnik• Neues aus der Lichttechnik• Service: Fahrzeug- und Gebäudereinigung, Fahrzeugpflege
mit Wandkalender 2020
2019 TTermin- und
Themenplan
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Ständige Themen: • Werkstattporträts • Verschleißteile • Ersatzteile • Werkstattausrüstung • Nutzfahrzeug-Nachrichten
JANUAR FEBRUAR MÄRZ APRIL MAI JUNI
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Valentinstag
Neujahr
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Nikolaus
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Christi Himmelfahrt
Tag der Arbeit
Muttertag
Pfi ngstmontag
Pfi ngstsonntag
Mariä Himmelfahrt
Allerheiligen
Buß- und Bettag
1. Weihnachtstag
2. Weihnachtstag
Silvester
3. Advent
4. Advent / Heiligabend
2. Advent
1. Advent
Reformationstag
Ende der Sommerzeit
Rosenmontag
Fastnacht
Aschermittwoch
Fronleichnam
Tag der Dt. Einheit
Ostermontag
Karfreitag
Ostersonntag
Beginn der Sommerzeit
AutoZum
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Autopromotec
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Autopromotec
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CARAT Leistungsmesse
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Mai 2014
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84292 ISSN 2195-2604 HUSS-VERLAG GmbH · 80912 München · Einzelpreis 7,– Euro
WerkstattporträtZimmermann TTS: Die Problemlöser 20
WerkstattsoftwareGroße Marktübersicht der Organisatoren 32
Messen
Reifen und Amitec öffnen in Kürze ihre Tore 41
PROFIWerkstattDie Zeitschrift für den Nutzfahrzeug-Aftermarkt
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Stolle Nutzfahrzeugtechnik 16
Erzwungener Neustart
April 2015
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Ersatzteile
Gespräch mit Alexander
Wagner, Knorr-Bremse 26
Reinigen und Pflegen
Geräte zur Fahrzeug-
und Gebäudereinigung 32
Management
Neue Steuerregeln
für Betriebsfeste 39
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Wolfsburgs ÖPNV-
Werkstatt im Porträt
April 2016
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Werkstattporträt
BVG-Centerwerkstatt
löst die kniffligen Fälle 10
Aus aller Welt
Rallye Dakar mit
dem X-Raid-Team 30
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Interview mit Alexander
Geis, SAF-Holland 34
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Christi Himmelfahrt
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Mariä Himmelfahrt
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Heiligabend
1. Weihnachtstag
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Ende der Sommerzeit
Reformationstag
Beginn der Sommerzeit 1. Advent
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Rosenmontag
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Aschermittwoch
Muttertag
Fronleichnam
Tag der Dt. Einheit
Karfreitag
Ostersonntag
Gründonnerstag
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Buß- und Bettag
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Amitec
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Amitec
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Reifen
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Automechanika
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IAA Nutzfahrzeuge
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Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage eines verbindlichen Musters mit Größen- und Gewichtsangabe bis spätestens Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe erforderlich. Beilagen dürfen nur für das Verkaufs programm eines Werbung treibenden werben. Sie müssen den Postbestimmungen ent-sprechend so gestaltet sein, dass sie nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können. Die Platzierung von Beilagen erfolgt den technischen Möglichkeiten entsprechend.
Technische Daten:
Beilagen werden lose eingelegt. Maximalformat: 200 x 280 mm
Sie müssen so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Be-
arbeitung entfällt. Erschwernisse und zusätzliche Arbeiten (z.B. Falzen) werden gesondert in Rechnung gestellt.
Beilagen, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach Vorlage eines verbindlichen Musters und vorheriger Zustimmung des Verlages und der Post angenommen werden.
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bis 25 g Gesamtgewicht € 240,- je tausend Exemplare höhere Gewichte auf Anfrage Teilbeilagen-Zuschlag pro PLZ-Split € 50,- Teilbeilagen (nach PLZ) auf Anfrage
Berechnete Auflage: 7.800 Exemplare
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Anlieferungstermin: Bis spätestens drei Tage nach Anzeigenschluss.
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15 Aufgeklebte Werbemittel, Postkarten (CD/DVDs, Booklets) bei Maschinenklebung:
Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage des Anzeigen motivs mit aufgeklebter Postkarte (Stand muster) erforderlich. Warenmuster können nur nach Vorlage eines verbind lichen Musters und vorheriger vom Verlag bei der Post einzuholender Zustimmung angenommen werden.
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Benötigte Liefermenge: 8.000 Exemplare
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Liefervermerk: Für PROFI Werkstatt-Ausgabe Nr. xx/2019
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2 Kurzcharakteristik: profi-werkstatt.net ist ein Internetangebot mit News, Fachartikeln, Fotostrecken, Terminen und Trends zu speziellen Themen aus der Nutzfahrzeugwerkstatt.
3 Zielgruppe: Freie und markengebundene Nutzfahrzeugwerkstätten, gewerbliche und kommunale Unternehmen mit angeschlossener Nfz-Werkstatt sowie der Teilehandel im Erstausrüster- und Aftermarkt-Umfeld
4 Verlag: HUSS-VERLAG GmbH, Postanschrift: 80912 München 5 Ansprechpartner: Anzeigenabteilung: Eberhard Göhrum Tel. +49 89 32391-257, Fax +49 89 32391-163 E-Mail: eberhard.goehrum@huss-verlag.de 6 Zugriffskontrolle: dfp, Google Analytics 7 Zugriffe: Monatsdurchschnitt April bis Juni 2018 (Verlagsangabe)
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8 Datenanlieferung: Drei Werktage vor Schaltung an anzeigen@profi-werkstatt.de als GIF (statisch oder animiert), JPG, 3rd-Party JavaScript-Redirect, HTML5 (nur per Redirect) mit einer max. Größe von 200 KB (HTML5-Subload bis max. 500 KB). Bitte keine Flash-Banner anliefern, da diese von aktuellen Browsern nicht mehr ausgespielt werden.
9 Externer AdServer-Einsatz: dfp10 Werbeformen und Preise: Siehe Tabelle rechts
11 Rabatte: Auf Anfrage
12 Zahlungsbedingungen:
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Konto-Nr. 0 213 132 00, BLZ 700 700 10
SWIFT CODE: DEUTDEMMXXX, IBAN: DE45 7007 0010 0021 3132 00, BIC: DEUTDEMMXXX
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2019Newsletter O
1 PROFI Werkstatt-Newsletter 2 Kurzcharakteristik:
Der PROFI Werkstatt-Newsletter berichtet wöchent-lich über Technik, Instandhaltung und Service von Transportern, Lkw und Omnibussen.
3 Zielgruppe:
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4 Verlag:
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Postanschrift: 80912 München
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Fax +49 89 32391-163 E-Mail eberhard.goehrum@huss-verlag.de
Internet www.profi-werkstatt.net
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(max. 240 x 160 Pixel) 350 Zeichen € 380,-
10 Erscheinungsweise:
Wöchentlich, dienstags
11 Rabatte: Nach Rücksprache
12 Zahlungsbedingungen:
Zahlung innerhalb von 5 Tagen abzüglich 2 % Skonto, oder 14 Tage netto ohne Abzug.
Bankverbindung:
Deutsche Bank, München Konto-Nr. 0 213 132 00, BLZ 700 700 10
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Anzeigen, Fremdbeilagen und Online-Werbung 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen und Fremdbeilagen in
einer Druckschrift sowie über Online-Werbung zum Zweck der Verbreitung. Ein Abschluss erfolgt unter Beachtung der gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte. Rechtsverbindliche Anzeigenaufträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags zustande.
2. Abruf: Anzeigen und Fremdbeilagen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen bzw. nach Preisliste abzurufen.
4. Online-Werbung (d. h. Homepage, Newsletter etc.) bestimmt sich nach dem gebuchten Zeitraum. Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Webseiten bzw. Dokumente, auf die von der Online-Werbung verlinkt werden soll, aufrecht zu erhalten. Vorbehaltlich entgegenstehender Individual-vereinbarungen sind die vom Bannersystem des Verlags genannten Werte bei den Visits und Page Impressions maßgeblich.
5. Ablehnung von Aufträgen: Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtauftrages – nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom deutschen Werberat in einem Beschwerde-verfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Beilagen durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung, der Zeitschrift oder des verlagseigenen Online-Angebots erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung des betreffenden Inhalts mitgeteilt. Online-Werbeformen, die im Widerspruch zu diesen Bestimmungen stehen, können auch nachträglich aus dem Online-Angebot entfernt werden.
6. Anzeigenschluss: Die in den Preislisten angegebenen Anzeigenschlüsse sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, Anzeigenschlusstermine kurzfristig, dem Produktionsablauf entsprechend, anzupassen.
7. Das Storno von bereits gebuchten Aufträgen durch den Auftraggeber ist bis 14 Tage vor Anzeigenschluss (Print) bzw. Beginn der Kampagne (Online) möglich. Danach fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des Bruttopreises an. Bei Stornierungen nach Anzeigenschluss werden 100 % Stornogebühr vom Gesamtpreis fällig. Kündigungen und Rücktritte, die nach dem Anzeigenschluss bzw. dem Beginn der Kampagne eingehen, werden frühestens für die nächste Print-Ausgabe bzw. Online-Kampagne wirksam. Allerdings können Anzeigenaufträge nach Anzeigenschluss bzw. dem Beginn der Kampagne grundsätzlich nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für die Kündigung reichen Telefax oder E-Mail.
8. Platzierung von Anzeigen: Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Druckschrift oder den Online-Medien veröffentlicht, wenn dies bei der Auftragserteilung schriftlich, auch per Telefax und E-Mail vereinbart und vom Verlag bestätigt wird. Rubrikanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht. Sofern keine eindeutigen Platzierungsvorgaben gemacht werden, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen.
9. Haftung für die Inhalte der Anzeige: Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige und/oder der Online-Werbeform sowie hinsichtlich der hierfür zur Verfügung gestellten Materialien. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang etwa geltend gemacht werden (inklusive der Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung), auch wenn der Auftrag storniert sein sollte. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu.
10. Druckunterlagen: Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung des Anzeigentextes in Druckunterlagen, Beilagen sowie in der Online-Werbung ist der Auftrag geber verantwortlich. Die Schlusstermine für Druckunterlagen sind der jeweiligen Anzeigenpreisliste des Verlages zu entnehmen.
Gefahrübergang ist mit Eingang der Unterlagen beim Verlag oder der Online-Werbeformen. Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termin-gerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus.
Soweit möglich, wird der Verlag jedoch für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen unverzüglich Ersatz anfordern. Rücksendung: Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Wochen nach
der Veröffentlichung der Anzeige. An den Verlag übermittelte Datenträger mit Druckvorlagen gehen in das Eigentum des Verlages über. Sie werden nur auf ausdrück-lichen Wunsch und gegen eine Versandgebühr von 5,00 € an den Auftraggeber auf dessen Risiko zurück gesendet.
Abdruckhöhe von Anzeigen: Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart oder vorgegeben, wird die Anzeige mit der für eine solche Anzeige üblichen Höhe abgedruckt und berechnet. Weicht bei einer fertig angelieferten Druckunterlage die Abdruckhöhe von der bestellten Abdruckhöhe im Auftrag ab, gilt das Maß der in Abdruck gebrachten Anzeigenhöhe. Angefangene Millimeter werden dabei auf volle Millimeter nach oben gerundet.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
Werden Druckvorlagen oder Online-Werbung digital (z. B. Diskette, CD-ROM) oder durch Fernübertragung (z. B. ISDN, E-Mail) papierlos an den Verlag übermittelt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:
Dateiformat: Bei digitaler Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden. Anzeigenvorlagen sollten nur mit geschlossenen Dateien digital übertragen werden, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag kann offene Dateien (z. B. unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand gespeicherte Dateien) ablehnen. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzeigen (Print), die mit offenen Dateien übermittelt werden.
Online-Werbung darf nach Absprache mit dem Verlag nur in geeigneten Dateiformaten angeliefert werden. Die Vorgaben des Verlags sind zu beachten. Der Verlag haftet nicht für fehlerhaft angelieferte Dateien.
Farbanzeigen: Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen ist vom Auftraggeber ein Farb-Proof mitzuliefern. Digital erstellte Prüfdrucke müssen zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA/UGRA-Medienkeil in der aktuellen Version enthalten. Andrucke müssen einen offiziellen Druckkontrollstreifen aufwei-sen. Ohne Farb-Proof des Auftraggebers sind Farbabweichungen unvermeidbar. Diese können keine Ersatzansprüche des Auftraggebers auslösen. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax an den Verlag zu senden, um die sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Auftraggeber ausdrücklich angefordert werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet.
Computerviren: Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten bzw. gespeicherten Dateien frei von Computerviren sind. Der Verlag ist berechtigt, Dateien mit Computerviren zu löschen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche entstünden. Der Verlag behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierten Computerviren dem Verlag Schaden entstanden ist.
11. Anzeigenbeleg: Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg in Kopie. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigen-ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
12. Chiffreanzeigen: Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen zur Abholung aufbewahrt bzw. dem Auftraggeber auf dem normalen Postweg weitergeleitet, auch wenn es sich um Einschreibesendungen und Eilbriefe handelt. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Ansonsten werden nicht abgeholte Zuschriften vernichtet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschal-tung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Der Auftraggeber kann den Verlag berechtigen, Zuschriften auf Ziffernanzeigen zu öffnen.
13. Errechnung Abnahmemenge: Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.14. Zusätzliche Satzkosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen
ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Gleiches gilt für vom Auftraggeber gelieferte Druckvorlagen, deren Behandlung oder nach-trägliche Änderung zusätzliche Kosten verursachen.
15. Nachlässe: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
16. Preisänderungen: Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge – sofern keine anders lautende, schriftliche Verein-barung getroffen wurde – mit dem Einführungstermin des neuen Tarifs in Kraft.
17. Abweichende Preise: Für Anzeigen in Verlagsbeilagen und redaktionell gestaltete Anzeigen, Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven sowie für die Onlinewerbung und für Anzeigen, welche nach Anzeigenschluss verkauft werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen.
18. Auflagenminderung: Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn die in der Preisliste garantierte verkaufte Auflage im Gesamtdurchschnitt des vergangenen Insertionsjahres laut IVW-Meldungen um 30 % unterschritten wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Änderungen des Heftumfangs behält sich der Verlag vor, ohne dass hieraus der Auftraggeber Ansprüche herleiten kann.
19. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Verlag ist berechtigt, fehlerhafte Rechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren.
20. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen, im kaufmännischen Geschäftsverkehr in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages, sowie einer Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40,00 € berechnet, die auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen ist, soweit der Schaden nachweislich höher ist (z. B. wegen Kosten der Rechtsverfolgung). Die Pauschale fällt auch bei verspäteten Abschlags- oder Ratenzahlungen an. (§ 288 BGB n. F.) Zahlungsfristen betragen im kaufmännischen Geschäftsverkehr längstens 60 Tage, es sei denn, darüber hinaus-gehende Zahlungsfristen sind für den Gläubiger nicht grob unbillig. Ist der Auftraggeber Verbraucher liegt der Zinssatz im Verzugsfall bei 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dies gilt auch im Fall der Stundung. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich der Verlag gegenüber Unternehmern und Verbrauchern vor. Den Vertragspartnern bleibt es jedoch vorbehalten, im einzelnen einen niedrigeren oder einen höheren Schaden nachzuweisen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug von Unternehmern und Verbrauchern die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
21. Gewährleistung: Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen und rechtzeitiger Reklamation kann der Auf-traggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) oder Minderung des Anzeigenpreises in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt ist, verlangen.
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst bei der Produktion deutlich, so hat der Auftraggeber bei unge-nügendem Abdruck keine Gewährleistungsansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Druck-legung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Die Gewährleistung bei Online-Werbung ist auf solche Fehler in der Wiedergabe der Online-Werbeform beschränkt, die in der Einflusssphäre des Verlags, d. h. insbe-sondere auf dem Server des Verlags entstehen bzw. begründet sind. Die Gewährleistung gilt ferner nicht für unwesentliche Fehler, z. B. dann, wenn die Beeinträchti-gung bei der Wiedergabe der Online-Werbeform deren Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe der Online-Werbeform zu ermöglichen. Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeit-raum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird der Verlag versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des Auftraggebers nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten Insertion bzw. nach Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen liegt ein Fehler nicht vor bei einen Ausfall des vom Verlag genutzten Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Beachtet der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen oder die Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen und Online-Werbung nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu.
Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeige im Rahmen der durch die Druckvorlagen gegebenen Möglichkeiten. Reklamationen offensichtlicher Mängel müssen vom Auftraggeber spätestens innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung schriftlich geltend gemacht werden.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf des 31. Dezember des auf die Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage folgenden Jahres.22.a) Zur Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlungen, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit Schäden (1) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch den Verlag in eine das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise
verursacht werden oder (2) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem Verlag zurückzuführen sind.22.b) Haftet der Verlag gemäß Ziffer a) (1) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist die
Haftung von dem Vertrag auf die vereinbarten Anzeigenpreise beschränkt.22.c) Haftet der Verlag gemäß Ziffer a) (1) oder (2) für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Organe oder leitende Angestellte des Verlags sind, ist
die Haftung des Verlags ebenfalls auf die vereinbarten Anzeigenpreise begrenzt.22.d) Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet der Verlag nicht, sofern diese nicht auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des Verlags zurückzuführen sind.22.e) Ansonsten ist jede Haftung des Verlages auf solche typischen Schäden beschränkt, mit deren Eintritt der Verlag nach den ihm bei Vertragsabschluss bekannten
Umständen vernünftigerweise rechnen konnte.22.f) Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gem. den vorstehenden Ziffern a) bis e) schließt Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Verlags ein.22.g) Eine Haftung des Verlages wegen Personenschäden, Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.22.h) Keine Ansprüche des Auftraggebers bestehen für den Fall, dass die Nichtverfügbarkeit auf Arbeiten oder Wartungsaufgaben beruht, die lediglich im Interesse des
Auftraggebers erfolgen.22.i) Der Verlag übernimmt keine Haftung für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art. Eine Haftung wird auch nicht übernommen, wenn
sich Mängel an der Vorlage erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Der Auftraggeber hat dann bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Die eventuell entstehenden Mehrkosten z. B. zur Nachbesserung der Druckunterlagen oder für Maschinenstillstand müssen weiterberechnet werden.
22.j) Fälle höherer Gewalt wie z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, Beschlagnahme, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung oder Betriebsstörungen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Kann der Verlag dennoch die Aufträge mit 80 % der verkauften Auflage erfüllen, so hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten verkauften Auflage zu bezahlen.
23. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags, soweit hierüber eine Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Auf den Vertrag findet deutsches Recht An wendung, wobei zwingendes Verbraucherrecht des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, anwendbar bleibt.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlagsa) Die allgemeinen und unsere zusätzlichen Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auftrag maßgebend.
Abweichende Geschäftsbedingungen werden erst gültig durch schriftliche Bestätigung des Verlags.b) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des
Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.c) Bei Auftraggebern/Werbeagenturen, die zum ersten Mal mit dem Verlag in Geschäftsverbindung treten, kann Vorauskasse bis zum Anzeigenschlusstermin verlangt
werden.d) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art (inklusive Internet) erforderlichen urheberrecht-
lichen Nutzungs- und sonstigen Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt in dem für die Durchführung der Aufträge notwendigen Umfang. Der Auftraggeber garantiert, dass er diese Nutzungsrechte frei von Rechten Dritten an den Verlag überträgt, andernfalls er den Verlag von allen Rechten Dritter freistellt, einschließlich der Kosten für die Rechtsverfolgung.
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Im digitalen AufbruchIAA NUTZFAHRZEUGE VDA-Präsident Mattes
sieht in Vernetzung und automatisiertem Fahren
sowie in emissionsfreien Antrieben die Schwer-
punkte der Messe.
Bei einem Presseworkshop des Verbandes der Automobilindu-strie (VDA) im Juli in Frankfurt am Main blickte Verbandspräsi-dent Bernhard Mattes nach vorn und sieht die Felder Digitalisie-rung, Vernetzung und automa-tisiertes Fahren als prägende Themen der IAA Nutzfahrzeu-ge, die vom 20. bis 27. September in Hannover stattfindet. „Digi-talisierung im Verkehr eröffnet ganz neue Möglichkeiten, Mo-bilität in städtischen Ballungs-räumen und darüber hinaus flüssiger und effizienter zu gestalten. Das senkt die Emis-sionen“, sagte Mattes bei der Eröffnung der Veranstaltung. So würden durch Automatisierung beim Platooning, bei dem zwei oder mehr vernetzte Lkw in ei-nem dichten Konvoi fahren, der Spritverbrauch und CO2-Aus-stoß um bis zu zehn Prozent gesenkt werden können.
Elektromobilität im Fokus
Auch die Elektromobilität werde ein zentrales Thema der IAA sein. Vor allem für Vertei-ler- und Busverkehr sieht Mat-tes Chancen für die Technik. Er wies allerdings darauf hin, auch die Möglichkeiten des Erdgas-antriebs für umweltfreundliche Verkehre nicht zu vergessen. Im Rahmen des VDA-Presse-workshops zur IAA betonte Martin Daum, als Mitglied des Vorstandes der Daimler AG
verantwortlich für den Bereich Trucks & Buses, dass es bei In-novationen nicht entscheidend sei, Visionen und Schlagzeilen zu generieren, sondern „Tech-nologien ganz konkret auf die Straße zu bringen und Geschäft zu generieren.“ Bei dem Weg zur Serienreife gehe „Seriosität vor Schnelligkeit“. Daum warnte vor übereiligem Handeln, das dem Kunden am Ende nichts nützt. Dass man in der kons truktiven Phase bis zur Serienreife von Herstellern nicht so viel hört, wäre dabei ganz normal.
Um die gigantischen Trans-portmengen auf den Straßen weiter meistern zu können, sei ein drastisches Umdenken notwendig. „Wir brauchen al-so neue Logistikkonzepte, und zwar jetzt. Und wir brauchen massive Investitionen in un-sere mittlerweile in die Jahre gekommene Infrastruktur“, sagte Renschler, Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG sowie CEO Volkswagen Truck & Bus. Zu berücksichtigen sei,
dass sich das Wertesystem der Menschen geändert habe. Ren-schler: „Wir alle wollen heute saubere und nachhaltige Lö-sungen. Nachteile von exten-sivem Verkehr werden nicht mehr akzeptiert.“
Renschler wies auf die „un-geahnten Möglichkeiten“ der digitalen Vernetzung und auf neue Antriebstechnologien hin. Es sei die Arbeit an dem gesam-ten Ökosystem, „das weit über die bisherige Definition eines Nutzfahrzeugherstellers hin-ausreiche“. Die Veränderungen seien zu groß und zu komplex, „als dass wir einen neuen ‚One-Size-Fits-All‘-Ansatz wie bisher beim Dieselkraftstoff erwarten dürfen“, so Renschler.
Fahrer fehlen immer mehr
„Der demografische Wan-del ist die tickende Zeitbom-be der Industrie!“ – mit diesen drastischen Worten leitet Gero Schulze Isfort, Geschäftsfüh-rer beim Fahrzeugwerk Bernard Krone, seinen Vortrag in Frank-furt ein und richtet damit die Aufmerksamkeit auf einen weiteren wichtigen Aspekt, der auf der IAA ein heißes Thema sein dürfte. Laut Schulze Isfort sind aktuell eine Million Berufs-
kraftfahrer älter als 45 Jahre. Und bereits jetzt fehlten 45.000 Fahrer. Diesen in Zukunft also noch drastisch zunehmenden Fahrermangel könne die Lo-gistik nur durch die Chancen der Digitalisierung ausgleichen. Vor allem das autonome Fahren sieht der Trailer-Fachmann hier als gute Möglichkeit.
Aber auch der CO2-Ausstoß im Verkehr könne durch die
Digitalisierung verbessert werden. „Kommunizierende Ampelanlagen, Apps, die uns Handlungsanweisungen geben – die Möglichkeiten sind viel-fältig“, so Schulze Isfort. Audi etwa gehe in China von etwa 15 Prozent an CO2 aus, dass durch einen flüssigen Verkehr einge-spart werden könne.
Mehr zum VDA-Pressework-shop lesen Sie auf Seite 3. tbu
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„Digitalisierung im Verkehr eröffnet ganz
neue Möglichkeiten, Mobilität flüssiger
und effizienter zu gestalten.“
VDA-Präsident Bernhard Mattes
Podiumsdiskussion
Eine Expertenrunde fragt, welche Auswirkungen das autonome Fahren auf den Fahrerberuf hat.
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Steigerungen
Im ersten Halbjahr 2018 hat der Hersteller Kögel seinen Absatz gegenüber dem Vor-jahr fast verdoppelt.
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Bußgeld
Arbeitet ein Fahrer aus einem Nicht-EU-Staat in Deutschland, muss sein Führerschein rechtzeitig umgeschrieben werden.
Seite 10
Elektromobilität
Mit dem eSprinter will Daim-ler 2019 sämtliche Bedarfe im Segment abdecken.
Seite 11
Iveco Stralis XP 480
Eine leichte, schnelle Zugma-schine für den Fernverkehr.
Seite 13
Lebensmittellogistik
Mit DPD Food bietet DPD einen neuen Transportser-vice für Onlinehändler.
Seite 17
Fuhrparkmanagement
Im September soll das neue Kundenportal von Volvo Trucks starten. Seite 21
Veranstaltung
Trucker, Spediteure und Lkw-Fans haben sich beim ADAC Truck-Grand-Prix auf dem Nürburgring getroffen.
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Nr. 14 | 20. Juli 2018 | 28 . Jhg. | HUSS-VERLAG GmbH | www.transport.de B 11694 D
DIE ZEITUNG FÜR DEN GÜTERVERKEHR
Themen in dieser Ausgabe
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Stark auf allen RoutenHALBJAHRESZAHLEN Der Hafen Antwerpen meldet bei einem Gemsamtumschlag von 118,6 Millionen
Tonnen ein Wachstum von 6,5 Prozent. Haupttreiber sind dabei die Containerverkehre.
Nach dem Rekordstart ins Jahr 2018 setzt sich der Wachstums-trend am Hafen Antwerpen mit einem sehr guten zweiten Quartal fort. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres seien insgesamt 118.648.143 Tonnen Güter umgeschlagen worden, heißt es in einer Mitteilung des Hafenbetreibers Antwerp Port Authority. Damit erzielte der Seehafen gegenüber dem Ver-gleichszeitraum ein Wachstum von 6,5 Prozent.
Haupttreiber ist nach wie vor der Containerverkehr, der im Vergleich zum ersten Halb-jahr 2017 mit einem Plus von 8,2 Prozent stark zugelegt hat.
Die Frachtzahlen in diesem Segment stiegen den Angaben zufolge auch im zweiten Quar-tal deutlich an. Das Container-volumen verzeichnete von Ja-nuar bis Juni im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von 8,2 Prozent auf 66,3 Millionen Tonnen oder, gemessen in TEU (20-Fuß-Standardcontainer), um 8,3 Prozent auf 5,6 Millionen TEU. Rekordmonat war der Mai, mit einem Spitzenvolumen von mehr als einer Million TEU der bisher beste Monat aller Zeiten am Hafen Antwerpen.
Zuwächse vermeldet der Hafen auch beim Breakbulk. Die Zahl der über Antwerpen
umgeschlagenen Pkw stieg um 1,4 Prozent, die Zahl der umge-schlagenen Nutzfahrzeuge um 6,5 Prozent. Das RoRo-Volumen legte damit insgesamt um 5,2 Prozent auf 2,7 Millionen Ton-nen zu. Beim konventionellem Breakbulk allerdings sank die Gesamtmenge um 6,5 Prozent auf 5,05 Millionen Tonnen. Eine Rolle spielte dabei der starke Rückgang der Eisen- und Stahl-einfuhren um 8,5 Prozent, den der Hafenbetreiber hauptsäch-lich auf die Antidumping-Maß-nahmen zurückführt, die die EU gegenüber chinesischem Stahl eingeführt hat.
Wachsen in jede Region
Das Schüttgut stieg gegen-über dem Vergleichszeitraum 2017 um 3,1 Prozent. Dies ist vor allem auf um 14,4 Prozent höhere Importe von Düngemit-teln sowie die um 57 Prozent ge-stiegene Menge Sand und Kies zurückzuführen. Die übrigen Materialien erwiesen sich in den vergangenen sechs Mona-ten als volatil und sind derzeit rückläufig.
Das Wachstum habe auf allen Handelsrouten, sowohl im Im-port als auch im Export, stattge-funden. Wie der Hafenbetreiber bilanziert, führte ein günstiges Wirtschaftsklima zu einem
starken Anstieg bei Konsum-gütern, Fahrzeugen und Chemi-kalien. Der Handel mit Europa verzeichnete mit einem Plus von 14,2 Prozent das stärkste Wachstum. Die Antwerp Port Authority führt dies unter an-derem darauf zurück, dass Ant-werpen Transshipment-Fracht zurückgewinnen konnte. Der Handel mit Nordamerika nahm in der ersten Jahreshälfte um 10,3 Prozent zu, wobei der Vor-jahreszeitraum eher schwach war. Für den asiatischen Markt konnte ein Wachstum von drei Prozent erzielt werden.
Jacques Vandermeiren, CEO der Antwerp Port Authority, sieht in den Wachstumszahlen zwar die globale Bedeutung des Hafens bestätigt und wertet sie als Beleg für dessen Attraktivi-tät, weißt aber zugleich auf die Herausforderungen für die Zu-kunft hin. „Sie bestätigen aber auch die Prognosen, dass wir bald unsere maximale Contai-nerkapazität erreichen werden. In der zurückliegenden Zeit ha-ben wir den optimalen Auslas-tungsgrad für die Terminals vor den Schleusen deutlich über-schritten, was sich negativ auf die Effizienz auswirken kann.“ Der Hafen bräuchte daher zu-sätzliche Containerkapazitäten vor den Schleusen. ha
Die Containerkapazitäten des Hafens Antwerpen sind derzeit fast
ausgereizt.
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