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mediadaten 2014nr. 1, gültig ab 1.1.2014
InhaltsverzeIchnIs 2 titelporträt 3 Basisdaten 8 auflage (IvW), Wirtschaftlichkeit 9 redaktionelle schwerpunkte 10 themenplan 12 termine 13 anzeigenpreise, rabattstaffeln 14 anzeigenformate 15 Oversize-Beileger 16 Beilagen, Beihefter, Beikleber 18 cash.extra 19 advertorial 20 technische Daten 22 aGB 24 Kontakt, verlagsangaben
FLUGZEUGFONDSMegaliner versus Regionalflieger
FINANZBERATUNGHonorar oder Provision Neuer Schwung
durch neue Regeln
IMMOBILIENFONDS
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Dr. Bert Flossbach, Vorstand Flossbach von Storch: „Wir haben die Aktienquote sukzessive um Titel mit hoher Qualität ausgebaut.“
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TiTelporTräT
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Überzeugen sie sich auf den nächsten seiten...
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Finanzwelt
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20 Jahre
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* Quelle: Cash. Leserumfrage GESS GROUP 2013 und IVW II/2013
Eine vollständige Präsentation der Ergebnisse aus der Cash.-Leserumfrage stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.
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Versicherungen
Investmentfonds
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Immobilien
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Finanzvertriebe17 %
230.000 Leser
basisdaTenreichweite
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* Quelle: MRTK-Studie 2012, ** Quelle: HBS Medien- und Markenstudie 2013/2014
Unsere leser – Ihre zIelGrUPPecash. erzielt bei Maklern und Mehrfachagenten eine herausragende reichweite unter den Fachzeitschriften der Finanzbranche.*
cash. gehört in die spitzengruppe derjenigen Fachmagazine, die am häufigsten von unabhängigen Finanzberatern gelesen werden.**
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Portfolio International
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basisdaTenLesehäufigkeit und -intensität
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* Quelle: Cash. Leserumfrage GESS GROUP 2013
Unsere leser – Ihre zIelGrUPPe
etwa zwei Drittel und damit über 140.000 lesen mindestens die hälfte der seiten einer cash.-ausgabe.*
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lese alle, fast alle seiten
lese etwa drei viertel
lese etwa die hälfte
lese etwa ein viertel
Knapp 60 Prozent lesen mehr als die hälfte aller cash.-ausgaben eines Jahres.*
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10 bis 12 ausgaben
7 bis 9 ausgaben
4 bis 6 ausgaben
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basisdaTenLeseraffin ität
Unsere leser – Ihre zIelGrUPPehohe Wahrnehmung für alle ressorts.*
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* Quelle: Cash. Leserumfrage GESS GROUP 2013
Folgende Ressorts in Cash. sind mir „wichtig“ oder „sehr wichtig“*:
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versicherungen
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auflage (iVW), WirTschafTlichkeiT
IVW-Auflagen und Tausender-Auflagen-Preise (TAP) im Vergleich: Cash. AssCompact Das Investment portfolio internationalDruckauflage 50.000 expl. 40.867 expl. 46.000 expl. 16.300 expl. verbreitete Auflage 45.130 expl. 40.429 expl. 43.242 expl. 15.729 expl. verkaufte Auflage 43.999 expl. 0 expl. 18.829 expl. 0 expl.
taP* Druckauflage 155,80 € 183,52 € 164,13 € 478,53 € taP* verbreitete auflage 172,61 € 185,51 € 174,60 € 495,90 € taP* verkaufte auflage 177,05 € – 400,98 € –
* tausender-auflage-Preis, Basis: anzeigenpreis 1/1 seite in 2013, IvW II/2013
cash. weist den günstigsten tausender-auflage-Preis (taP) im vergleich zu den genannten Wettbewerbstiteln auf. Damit ist cash. am wirtschaftlichsten auf Basis der Druckauflage, der verbreiteten und der verkauften auflage.
cash. erhöht die Druckauflage in 2014 auf 54.000 exemplare.
Unsere vertrIeBsstärKe – Ihr vOrteIl
redakTionelle schWerpunkTe
FUnDIert UnD qUalIFIzIertcash. berichtet fundiert, sorgfältig recherchiert und aufbereitet von einer hochqualifizierten Fachredaktion über die entscheidenden trends, Produkte und entwicklungen in den Märkten.
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Regelmäßig publiziert Cash. große Marktübersichten:hitliste der Finanzvertriebe (ausgabe 8/2014)hitliste der Maklerpools (ausgabe 9/2014)hitliste der Initiatoren von sachwertanlagen (special 1/2014)Marktübersicht sachwertanlagen (ausgabe 11/2014)
Versicherungen: vorsorge-Produkte, Policen und tarife, sachversicherungenInvestmentfonds: Fonds, alternative Investments, zertifikate, PerformanceübersichtenImmobilien: Kapitalanlage mit Immobilien, sanierung und Finanzierung, Bausparen, Wohn-riester, BeteiligungenSachwertanlagen: Fonds- und Beteiligungsmodelle, ratings- und leistungsbilanzenFinanzberater: service rund um die leistungen von freien vermittlern, Makler, bankenunabhängige Finanzberater und Bankberater; Messereports, Porträts, termineRecht & Steuern: Beraterhaftung, vermittlungsrichtlinien, expertenrat
Außerdem erscheinen fünfmal im Jahr monothematische Cash.Specials, fokussiert auf die Themenkomplexe:special sachwertanlagenspecial Investmentfondsspecial Immobilienspecial versicherungenspecial vermögensverwaltende Fonds
Themenplan
DIe theMenschWerPUnKte IM ÜBerBlIcK
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Deutschland-Fonds: Weiteres Potenzial beim europäischen Platzhirsch
titelthema: rohstofffonds – Gold, Öl, Kupfer & co. auf dem Prüfstand
Dividendenfonds: von den Gewinnen der Unternehmen profitieren
titelthema: Unterneh-mensanleihen – zins- gewinne mit corporateBonds
emerging Markets: comeback von BrIcs und next 11?
titelthema: BU-Policen – neue Bausteine im Kampf um Kunden
Unisex-tarife: Produkte auf dem Prüfstand
Fondspolicen: Innovative Konzepte für mehr rendite
Pflegeversicherungen: zunehmende Bedeutung der privaten absicherung
titelthema: PKv – Unverzichtbarer Baustein der privaten vorsorge
Infrastrukturfonds: Konzepte mit substanz exkurs: lokomotiven
regulierung: neuaufstellung in der KaGB-Welt – plus hitliste der Initiatoren
Gewerbeimmobilienfonds: Profitieren von Büro- und einzelhandelsmärkten
Multi-asset-Fonds: Besseres rendite- risiko-Profil durch Diversifizierung
Freier vertrieb: erfolgreich in der regulierten Welt
Wohnimmobilienmarkt Deutschland: Die zukunft des Betongoldes
Offene Immobilienfonds: erfolgreich in der regulierten Welt
titelthema: Baufinanzie-rung/Bausparen – neue trends, beste angebote
Denkmalimmobilien: Die letzte steuersparbastion
Us-Immobilien: comeback des Marktes nach der Krise?
honorarberatung: Wo die reise hingeht
Der gläserne Berater: erfahrungswerte der registrierung
Makler-Pools: Konzepte auf dem Prüfstand
Frauen: erfolgreich in einer Männer-Domäne
§34 f GewO: eine Bestandsaufnahme
Ausgabe Investmentfonds Versicherungen Sachwertanlagen Immobilien Finanzberater
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3-2014EVT 20.02.14
4-2014EVT 20.03.14
5-2014EVT 24.04.14
6-2014EVT 22.05.14
Special SachwertanlagenEVT 13.03.14
Special InvestmentfondsEVT 08.05.14
Themenplan
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Ausgabe Investmentfonds Versicherungen Sachwertanlagen Immobilien Finanzberater
7-2014EVT 18.06.14
8-2014EVT 17.07.14
9-2014EVT 14.08.14
10-2014EVT 11.09.14
11-2014EVT 16.10.14
12-2014EVT 13.11.14
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technologie-Fonds: lukrative hightech-trends
etFs: Mit Indexfonds kostengünstig erfolgreich
titelthema: vermögens-verwaltende Fonds – ertrag und sicherheit
nachhaltigkeit: rendite mit ethischen und öko- logischen Investments
titelthema: Mulit-asset-Fonds – erfolgreich und sicher durch anlagemix Flaggschiff-Fonds: Profitieren von globalen schwergewichten
titelthema: rentenfonds – herausforderung staatsanleihen
Biometrie: Potenzial bei der absicherung von lebensrisiken
titelthema: bav – noch nachholbedarf bei der rente vom chef
Kapitalanlagestrategien: herausforderungen in der niedrigzinsphase
Betriebliche Kv: Der Kampf und Kunden und Konditionen
Kfz-Policen: harter Wettbewerb und Internet-Konkurrenz nachwuchs: Policen für Kinder, schüler und auszubildende
cyberpolicen: soziale netzwerke eröffnen chancen für versicherer
Private-equity-Fonds: erfolgsbeteiligung an Unternehmen
Forst- und agrarfonds: rendite mit nachwach-senden rohstoffen
Wohnimmobilienfonds: neue trends im Wachs-tumsmarkt nummer eins
titelthema: Flugzeug-fonds – Die Konzepte der neuen Generation
Marktübersicht: alle anbieter, alle Fonds titelthema: erneuerbare energien – rendite mit sonne, Wind und Biogas
zweitmarkt: erfolgreich mit secondhand-Fonds
titelthema: Ferienimmo- bilien – renditeträchtige reiseziele im check
Immobilienaktien: strategien für aktionäre
Indirekte Immobilien- anlagen: Potenziale und Konzepte
anlageimmobilien: Die große Marktübersicht der Direktinvestments
Immobilien- versicherungen: schutz für haus und hof zinshäuser: Wo sich der einstieg noch lohnt
Wohntrends: Welche Faktoren die Immobilien der zukunft bestimmen
Weiterbildung: Die aktuellen angebote im check
hitliste der vertriebe: Die Branche in zahlen
hitliste und Marktüber-sicht der Maklerpools: Die auf- und absteiger
social Media: Potenziale bei Facebook, Xing & co.
nachfolgeregelung: erfolgsfaktoren des recht-zeitigen stabwechsels leads: vertriebserfolge durch qualifizierte Daten
nachwuchs: attraktivität des Maklerberufs steigern
Special ImmobilienEVT 28.08.14
Special VersicherungenEVT 28.10.14
Termine
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Heftinhalte: Vier Wochen vor Anzeigenschluss jeder Ausgabe wird ein ausführlicher Themenplan der Cash.-Redaktion veröffentlicht. Auf Wunsch kann die regelmäßige Zustellung per E-Mail bestellt werden unter: verkauf@cash-online.de
Ausgabe Erstverkaufstag Anzeigenschluss Druckvorlagenschluss
01-2014 12.12.2013 20.11.2013 22.11.201302-2014 23.01.2014 02.01.2014 03.01.201403-2014 20.02.2014 29.01.2014 31.01.2014Special Sachwertanlagen 13.03.2014 19.02.2014 21.02.201404-2014 20.03.2014 26.02.2014 28.02.201405-2014 24.04.2014 02.04.2014 04.04.2014Special Investmentfonds 08.05.2014 09.04.2014 11.04.201406-2014 22.05.2014 28.04.2014 30.04.201407-2014 18.06.2014 26.05.2014 28.05.201408-2014 17.07.2014 25.06.2014 27.06.201409-2014 14.08.2014 23.07.2014 25.07.2014Special Immobilien 28.08.2014 06.08.2014 08.08.201410-2014 11.09.2014 20.08.2014 22.08.201411-2014 16.10.2014 24.09.2014 26.09.2014Special Versicherungen 28.10.2014 06.10.2014 08.10.201412-2014 13.11.2014 22.10.2014 24.10.201401-2015 11.12.2014 18.11.2014 21.11.2014
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Dr. Bert Flossbach,
Vorstand Flossbach von Storch:
„Wir haben die Aktienquote
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Formate Satzspiegel in mm Anschnitt in mm Preise 4c in Euro Breite x Höhe Breite x Höhe2/1 386 x 252 424 x 280 16.000,–1/1 178 x 252 212 x 280 8.000,–2/3 117 x 252 136 x 280 6.000,–1/2 hoch 104 x 280 4.950,–1/2 quer 178 x 124 212 x 138 4.950,–1/3 hoch 56 x 252 75 x 280 3.800,–1/3 quer 178 x 81 212 x 93 3.800,–1/4 87 x 124 3.500,–Fokus 110 x 124 6.150,–2. Umschlagseite 178 x 252 212 x 280 9.900,–3. Umschlagseite 178 x 252 212 x 280 9.400,–4. Umschlagseite 212 x 280 9.900,–editorial (1/3 hoch) 56 x 252 75 x 280 4.300,–Inhaltsverzeichnis 56 x 252 75 x 280 4.300,–
Malstaffel* Rabatte Mengenstaffel* Rabatte 3x 3 % 3 seiten 5 % 6x 5 % 6 seiten 10 % 9x 7 % 9 seiten 15 % 12x 10 % 12 seiten 20 % 15x 15 % 15 seiten 25 %
rabatte/Preisnachlässe (innerhalb eines Insertionsjahres)
* es kann nur eine der beiden staffeln angewendet werden. rabattstaffeln sind nur auf abschlüsse anzuwenden. Grundlage für die rabattberechnung ist der jeweilige anzeigen-Grundpreis.
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FONDSPOLICENNeue Konzepte, stabile Erträge FINANZBERATUNGDie neuen Regeln
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Dr. Bert Flossbach, Vorstand Flossbach von Storch: „Wir haben die Aktienquote sukzessive um Titel mit hoher Qualität ausgebaut.“
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Beikleber werden auf eine trägeranzeige so aufgeklebt, dass sie von Interessenten abgelöst werden können. Postkarten, Booklets, cDs (in Papierhülle) und Klappkarten müssen eine geschlossene, rechtwinklige Kante besitzen. Produkte mit zickzack-Falz können maschinell nicht verarbeitet werden! Die leimspur liegt parallel zum Bund des trägerobjektes.
Bitte senden sie uns im vorwege eine Platzierungsvorgabe (Position des Beiklebers auf der trägeranzeige). Mindestabstand zum Bund: 30 mm, zu seitenrändern: 10 mm. Formatvorgaben Breite x höhe:min. 105 mm x 148 mm, max. 190 mm x 190 mm, stärke max. 1 mm
Beilagen sind der zeitschrift lose beigefügt. Das Druckgut muss maschinell verarbeitungs-fähig und termingerecht vom auftraggeber zur verfügung gestellt werden.Formatvorgabe standard-Beilagen Breite x höhe: min. 105 mm x 148 mm, max. 190 mm x 260 mm
Beihefter sind fest in die zeitschrift eingeheftete Drucksachen.Formatvorgabe Breite x höhe:max.: 212 mm x 280 mm
satzspiegel min. 8 mm vom Beschnitt entfernt anlegen (seitenvorschub); Kopfbeschnitt: 10 mm; Fußbeschnitt: 3-14 mm; seitenbeschnitt: 3 mm. Falz: nachfalz für Kopfanlage 10 mm, ab 8 seiten Umfang am Kopf geschlossen.anlieferform: am Kopf geschlossen; Positionierung: heftmitte. sonderformate oder besonders umfangstarke Beiheftungen nur nach vorheriger anfrage und Prüfung möglich. achtung: verarbeitungsbedingt kann eine Produktion mit Fußanlage/Fuß geschlossen erforderlich werden. vor Produktion bitte anfragen.
Die bestellte auflage plus 3 Prozent verarbeitungszuschuss
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standard-Beilagen bis 25 g: 150,– euro pro 1.000 exemplare. Oversize-Beilagen: 180,– euro pro 1.000 exemplare.Mehrgewicht: 0,70 euro pro Gramm und 1.000 exemplare.Mindestauflage 25.000 exemplare; Preise zuzüglich Umsatzsteuer und Postgebühren.
Preis pro 1.000 exemplare:bis 4 seiten: 165,– eurobis 8 seiten: 195,– eurobis 12 seiten: 225,– eurobis 16 seiten: 250,– euroweitere Umfänge auf anfrageMindestauflage 25.000 exemplare; Preise zuzüglich Umsatzsteuer und Postgebühren.
Die anlieferung für das cash.-Magazin erfolgt zum angemeldeten termin, mindestens 21 Kalendertage vor dem erstverkaufstag kostenfrei bei Firma:
Dierichs Druck + Media Gmbh & co. KG, tor 2 / versand, herrn armin lamsbach/Frau annette husen, Frankfurter straße 168 · 34121 Kassel
näheres entnehmen sie bitte der richtlinie für die anlieferung und verpackung der Beilagen auf anfrage beim verlag.
Der auftrag wird erst nach vorlage eines verbindlichen Musters in Größe, Gewicht und verarbeitung und dessen Prüfung verpflichtend. verbindliche Muster (je 5-fach) und Platzierungsvorgabe (Beikleber) spätestens bis zum anzeigenschluss an:
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Technische Angaben:n Format: 189 mm x 265 mm (Breite x höhe)
n Umfang: Je nach anzahl der Medienpartner
Geplante Themen in 2014:nBaufinanzierung
nBerufsunfähigkeitsversicherung
nBetriebliche altersvorsorge
nBetriebliche Krankenversicherung
nBiometrie
nDenkmalschutzimmobilien
nDividendenfonds
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Mehr Wachstum in der bAV über alle
Wirtschaftssparten und Firmengrößen● MARKT-REPORT
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BetriebsrenteAbgabenfrei vorsorgen
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Cash.Extra Baufinanzierungin Kooperation mit:
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nMarkt-report Biometrie-Produkte werden das Geschäft der Versicherer dominieren
n experten-gespräch Zukünftige Chancen von BU- und Pflegepolicen im Vertrieb
Cash.Extra Biometrie in Kooperation mit:
Die genauen Terminierungen werden unterjährig festgelegt.
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Wenn sIe Mehr zU saGen haBenstellen sie Ihre Produkt-, Markt- oder Unternehmensstrategie vor. hierfür steht Ihnen eine Doppelseite (oder 1/1 seite) exklusiv zur veröffentlichung Ihrer Inhalte zur verfügung. Bei der Gestaltung unterstützt sie auf Wunsch unser Grafik-team.
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Leistungsumfang:n Die uneingeschränkten nutzungsrechte des verlags-specials für nachdrucke und veröffentlichung im Internet als PDF-Datei
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Cash. 1/2013 75
74 Cash. 1/2013
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Deutsche Sachwert Emissionshaus AG
So erreichen Sie das Unternehmen:
Anschrift: Kumpfmühler Straße 3
93047 Regensburg
Telefon: 0941 / 640 8995 10
Fax: 0941 / 640 8995 20
E-Mail: info@dsw-gruppe.de
Internet: www.dsw-gruppe.de
Warum haben Sie sich für die Vario-Produkte entschieden?
Pabst: Herkömmliche Anlagestrategien bieten Anlegern kaum noch
verlässliche und planbare Chancen. Man muss sich von Währungsrisiken
lösen, Stichwort Eurokrise. Eine Investition in Sachwerte wie Immobilien
ist für den Kunden nachvollziehbar und bietet eine echte Substanz. Diese
einfache und verständliche Investition in Kombination mit einer direkten
Besicherung für den Kunden haben mich persönlich überzeugt.
Wo liegen für Sie die Vorteile?
Pabst: Die Vario-Produkte bieten feste Zinszusagen, klare und nachvoll-
ziehbare Investmentstrategien, eine werthaltige Besicherung, eine hohe
Flexibilität im Beratungseinsatz sowie geringe und transparente Kosten
bei einer über dem Markt liegenden Verzinsung.
Wie nutzen Sie das Vario Prinzip, wie passt es in Ihre Firmenphilosophie?
Pabst: Die Vario-Produkte passen hervorragend in unsere Firmenphilo-
sophie, sich mit exklusiven Finanzprodukten von der breiten Masse abzu-
heben. Diese Produktreihe ist unsere Antwort auf die Turbulenzen an den
Märkten. Das Fahrwasser an den Börsen wird immer unruhiger und die
Kunden sind auf der Suche nach einer einfachen Anlageform mit festen
Zinszusagen. Hier bietet sich dem Kunden die ideale Möglichkeit, sich von
unrentablen Geldanlagen zu trennen und auf den Sachwert Immobilie zu
setzen, bei dem der Kunde zusätzlich die Möglichkeit hat, monatlich oder
vierteljährlich einen festen Betrag zu entnehmen. Über diesen Weg kann
beispielsweise eine Berufsunfähigkeitspolice bedient werden.
Unternehmen: Die Deutsche Sachwert Emissionshaus AG (DSW AG) im Unternehmens-
verbund der S&K Unternehmensgruppe versteht sich als innovativer Konzeptionär, der sich
auf den Bedarf sich stetig ändernder Kapitalmärkte und somit Kundenbedürfnisse ausgerichtet
hat. Daniel Fritsch, Vorstand DSW AG, hat hierzu ein in Deutschland einzigartiges Konzept –
das Vario Prinzip – umgesetzt, bei dem Sparer wie Anleger eine auf die eigenen Bedürfnisse
angepasste Investitionschance erhalten, die über einen Treuhänder immobilienbesichert ist
und gleichzeitig Zinsen deutlich über Kapitalmarktniveau bietet. Die Laufzeiten und
Einzahlungsarten sind dabei äußerst flexibel.
Die neue Dimension der
kundengerechten Beratung (5)
stimmen des Vertriebs Nichts ist so aussagekräftig für einen Produktanbieter wie
die Qualität seiner Berater und angebundenen Partner. Aus diesem Grund lässt die
Deutsche Sachwert Emissionshaus AG die Menschen der Unternehmen zu Wort
kommen, die sich für eine engere Zusammenarbeit entschieden haben.
FSV AG
Unternehmensgruppe
Die FSV AG wurde vor mittlerweile knapp
16 Jahren gegründet und bietet seitdem eine von Anbieterinteressen
gänzlich unabhängige Konzeptberatung an. Oberstes Ziel ist die Verbes-
serung der Lebensqualität der Klienten. Diese erhalten ein individuell
optimiertes Vorsorge-, Absicherungs- und Anlagekonzept. Helmut Rufe,
Vorstand der FSV AG, mit langjähriger Erfahrung in der Finanzberatung:
„Es geht uns ausschließlich darum, den Klienten Lebensmehrwerte zu
schaffen. Dem müssen sich alle sonstigen Entscheidungen unterordnen.
Hierzu bieten wir bedarfsgerechte Konzepte an.“ Produktseitig empfiehlt
das in Kaiserlautern ansässige Unternehmen renommierte, kundenorien-
tierte Versicherer ebenso wie Finanzdienstleister sowie junge, innovative
überdurchschnittlich leistungsfähige Nischenanbieter. Die Beratung
erfolgt dabei am Firmensitz sowie über 12 Direktionen mit eigenen Büros
in ganz Deutschland.
Warum haben Sie sich für die Vario-Produkte entschieden?
Rufe: Im Sinne einer bedarfsgerechten Beratung stoßen wir der-
zeit bei bestimmten Produktlinien an Grenzen. Wir sind daher
ständig auf der Suche nach Alternativen. Das Vario Prinzip hat
uns vor diesem Hintergrund sofort überzeugt, da es wie kaum
einen andere Vorsorge- oder Absicherungsanlage äußerst flexi-
bel einsetzbar ist und die Vorteile einer vom Klienten gewollten
Sachwertbesicherung bietet.
Wo liegen für Sie die Vorteile?
Rufe: Es ist der DSW AG zusammen mit der S&K Unterneh-
mensgruppe aus unserer Sicht zum ersten Mal gelungen, die
Vorteile von Immobilieninvestitionen in eine Anlageform zu
gießen, die einschätzbare Risiken mit planbaren Laufzeiten
und dennoch überdurchschnittlichen Zinsen verbindet. Gerade
in der heutigen Zeit, die bestimmt ist von der Eurokrise und
begleitet wird durch historisch niedrige Zinsen, kommen diese
Vorteile der Vario-Produkte im Vertrieb sehr gut an.
Wie nutzen Sie das Vario Prinzip, wie passt es in Ihre Firmen-
philosophie?
Rufe: Bei uns steht der Mensch mit seinen Wünschen im
Mittelpunkt, dem wir unter Berücksichtigung seines Budgets
sinnvolle Perspektiven eröffnen. Die Vario-Produkte passen
insofern hervorragend in diese Strategie, da sie Bedarfslösun-
gen darstellen und wir somit unserem Anspruch an eine seriöse
Beratung entsprechen.
VIALOG Unternehmensgruppe
Der Grundstein für die heutige VIALOG wurde
im Jahr 2004 gelegt. Als kleiner Maklervertrieb
entwickelte das Unternehmen zum damaligen
Zeitpunkt eine der ersten onlinebasierten Abwick-
lungsplattformen und zählte somit zu den Pionie-
ren in diesem Bereich. Zunächst blieb der „Fi-
nanzmarktplatz“ ausschließlich der eigenen Orga-
nisation vorbehalten. Durch die Einführung erster
Exklusivkonzepte wurde das Interesse freier Ver-
mittler geweckt und die ersten Makler schlossen
sich an. „Um mit diesem Wachstum mithalten zu
können, stellten wir bald den eigenen Maklerver-
trieb ein und gründeten 2007 die via IMPULS
GmbH, die wir 2008 VIALOG getauft haben“,
erklärt Stefan Pabst, Gründer und Geschäftsführer
der VIALOG Unternehmensgruppe. Es kristalli-
sierten sich die Schwerpunkte private Kranken-
versicherung sowie Investmentsparen heraus. Im
Jahr 2010 rundeten die Sparten Policenaufwertung
und die iv® Individualvereinbarung für diverse
BU-Tarife die Produktpalette ab. Neben diesen
Schwerpunkten wurden in der Vergangenheit zu-
dem acht Großprojekte realisiert. VIALOG ist
heute Produktanbieter und Service-Plattform in
einem.
Stefan Pabst
Gründer und Geschäftsführer
der VIALOG Unternehmens-
gruppe
Helmut Rufe
Vorstand der FSV AG
Cash. 2/2013 103
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Der Leadmarkt hat Zukunft
POWERLEADS Versicherungs- und Vorsorgevermittler greifen für die Gewinnung
von Klienten gern auf Leads aus Online-Vergleichsportalen zurück.
Der deutsche Leadmarkt hat eine echte
Zukunft, denn beim Einkauf von Leads
sind Vermittler von Versicherungen, Vor-
sorge- und Finanzprodukten darauf ange-
wiesen, qualitativ hochwertige Datensätze
zu erhalten. Die Entwicklung auf dem
Versicherungs-, Vorsorge- und Finanz-
markt ist eindeutig: Eine immer größere
Anzahl von Verbrauchern wendet sich
heutzutage nicht mehr mit einer direkten
Anfrage an einen Vermittler, sondern in-
formiert sich erst einmal online über das
jeweils gewünschte Produkt. Dass die betreffenden Verbraucher
dann oft auch gleich eine entsprechende
Vergleichsanfrage auf der jeweiligen On-
line-Plattform stellen, also einen eindeuti-
gen Beratungswunsch äußern, liegt dabei
auf der Hand.Verbraucheranfragen steigen
Da sich nun also ein großer Teil der In-
formation zum Versicherungs- und Fi-
nanzhandel im Internet abspielt und dort
eben auch die entsprechenden Datensätze
Oliver Hanke: „Mit POWERLEADS haben
Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.“
FOtO
: AN
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Kontakt POWERLEADSSo erreichen Sie das Unternehmen:
Anschrift: PowerLeads & Mister Finance
Hamburger Finanz Cor GmbH
Dorotheenstraße 48 · 22301 Hamburg
Telefon: 040 / 30 39 79 79E-Mail: service@powerleads.de
Internet: www.powerleads.de
Leadpreis
69 Euro
Leadpreis inklusive 19 % MwSt. 82 Euro
Reklamationsquote
25 Prozent
Anzahl der Leads nach Reklamation 25
Gesamtkosten Leads
2.053 Euro
Abschlussquote
35 Prozent
Anzahl der Abschlüsse
8,75
Monatsbeitrag
75 Euro
Laufzeit in Jahren
30
Bewertungssumme
27.000 Euro
Provisionssatz
4,3 %o
Provisionsertrag pro Vertrag 1.161 Euro
Provisionsertrag für alle Abschlüsse 10.159 Euro
abzügliche Leadskosten
2.053 Euro
Gesamtertrag aus dem Leadskauf 8.106 Euro
Basisrechnung BU
Leadskauf BerufsunfähigkeitEin Vermittler erwirbt 25 BU-Leads für 82 Euro pro
Stück. Bei einer Abschlussquote von 35 Prozent liegt
sein Ertrag aus dem Leadkauf bei 8.106 Euro.
Quelle: Powerleads.de
generiert werden, ist es kein Wunder,
dass Vermittler, die ihr Beratungsvolu-
men und somit auch ihr Geschäft erwei-
tern, durch den Kauf von Leads erheblich
gegenüber jenen, die dies nicht tun, im
Vorteil sind. Durch den Kauf von Leads können
sich Vermittler nämlich bezüglich ihrer
Abschlusszahlen und damit auch beim
Umsatz weit von der Konkurrenz abset-
zen. Wie überall im Geschäftsleben steht
auch, wenn es um den Kauf von Leads
geht, gegenseitiges Vertrauen zwischen
Vermittler und Leadanbieter im Vorder-
grund. Ein Vertrauen, das viele Vermittler
inzwischen POWERLEADS schenken.
Und das zu Recht, denn mit dem Hambur-
ger Unternehmen POWERLEADS haben
Vermittler einen Leadlieferanten, dem sie
uneingeschränkt vertrauen können. Die
große Anzahl zufriedener Geschäftspart-
ner von POWERLEADS steigt also aus
gutem Grund Jahr für Jahr stetig an.Qualität und Schnelligkeit
Die von POWERLEADS gelieferten
Leads werden auf firmeneigenen Portalen
generiert und so schnell als möglich beim
Vermittler eingeliefert. Das Spektrum
der von POWERLEADS gelieferten
Leads ist groß, ob private Krankenversi-
cherung, Berufsunfähigkeitsversiche-
rung, Altersvorsorge oder Pflegeversiche-
rung, POWERLEADS hat aus diesen
Sparten Leads im Sortiment.
Ein großer Vorteil für Vermittler liegt
dabei auch in der Geschäftsphilosophie
von POWERLEADS. Denn der Qualitäts-
anspruch, den POWERLEADS an die
vom Unternehmen verkauften Leads
stellt, ist sehr hoch. Jeder Lead wird nach
seinem Eingang von Mitarbeitern des Un-
ternehmens gesichtet, überprüft, wenn
gewünscht auch qualifiziert und an einen
Vermittler, der im selben Raum wie der
anfragende Verbraucher seinen Sitz hat,
weitergegeben. So wird es für den Ver-
mittler möglich, oft schon wenige Stunden
nach der Online-Anfrage des Interessen-
ten mit seiner Beratung am Kunden-
wunsch anzuknüpfen.Der Leadmarkt reguliert
sich selbstEin Grund für den Erfolg von POWER-
LEADS liegt auch darin begründet, dass
sich der Leadmarkt regelmäßig selbst re-
guliert. Leadverkäufer, die Leads von
minderer Qualität an ihre Geschäftspart-
ner weitergeben oder ein und denselben
Datensatz mehr als einmal verkaufen,
haben keine Zukunft am Markt.
Der von POWERLEADS-Geschäfts-
führer Oliver Hanke ausgegebene Wahl-
spruch „Qualität setzt sich durch“ bewahr-
heitet sich also. Eine Qualität, mit der
POWERLEADS seine Geschäftspartner
Tag für Tag überzeugt.
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Heftformat: 212 mm x 280 mmSatzspiegel: 178 mm x 252 mmDruckverfahren: rollenoffset, rückendrahtheftungAuflösung: 60er-rasterFarben: euroskalaBelichtung: computer to Plate (ctP)Farbprofile: Umschlag: IsO coated v2 (39l) Inhalt: lWc_improved_45l
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Dr. Rainer Reitzler vom Versicherer Münchener Verein fordert Rahmenbedingungen, die „innovative und
nachhaltige Lösungen im Pflegemarkt“ ermöglichen.
001_Titel_Cash05_2013_ddm_Korr1__ 04.04.13 11:03 Seite 1
Digitale Druckvorlagen: Digitale Druckunterlagen separiert Offset (euro-standard DIn 16539). es können bedingt durch das ctP-verfahren ausschließlich digitale Druckvorlagen verwendet werden. es können keine rGB-Daten verwendet werden. sonderfarben müssen in cMYK umgewandelt werden. Bilddaten benötigen eine auflösung von mindestens 300 dpi.
Proof: von den gelieferten Daten nach euro-standard DIn 16539. Bitte senden sie uns mit den Daten ein farbverbindliches Proof Ihrer anzeige, da wir sonst nur ein eingeschränktes reklamationsrecht gewähren.
Offene Dateiformate: Bei anlieferung von offenen Daten immer verwendete schriften und Bilder mitschicken. Bei Bildern keine rGB-Farbräume, keine JPG-Formate und keine Dcs-Dateien, Mindestauflösung 300 dpi.
n quarkXPress/version bis 8.0n Illustrator bis cs5n Photoshop bis cs5n InDesign bis cs5
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Geschlossene Dateiformate:hochaufgelöste, druckfähige composite-PDFs mit Beschnittmarken, cMYK, schriften eingebettet, keine rGB-, laB- oder Icc-Farbräume einbetten, ePs-Dateien.
Datenanlieferung:Daten und Proof müssen mit folgenden angaben gekennzeichnet werden: titel (cash.), ausgabe, name des anzeigenmotivs, name des Kunden, telefonnummer, name des Datenversenders/-herstellers inklusive eines Datenprotokolls, telefon- und Faxnummer des Datenversenders/-herstellers.
Datenträger:cD (Mac/IsO hybrid), weitere Datenträger auf anfrage
Datenversand:cash.Print Gmbh, anzeigendisposition stresemannstraße 163, 22769 hamburgtel.: 040/51444-253Fax: 040/51444-269e-Mail: babur@cash-online.de verkauf@cash-online.de
Ihre ansprechpartnerin für rückfragen: Frau sevil Babur
Wichtige Hinweise:
n Bitte beachten sie die hinweise zur Datenanlieferung, damit eine einwandfreie Identifizierung Ihrer anzeige rechtzeitig gewährleistet werden kann.
nzur Gewährleistung des Druckergebnisses Ihrer anzeige benötigen wir ein farbverbindliches Proof.
nBei anzeigen, die über den satzspiegel hinaus gehen, müssen umseitig je 3 mm Beschnittzugabe berücksichtigt werden.
ntextinhalte bei anzeigen, die über den satzspiegel hinaus gehen, müssen, um nicht durch den Beschnitt beschädigt zu werden, wie folgt vom heftrand abgesetzt werden: Bund: 5 mm Seitenrand: 5 mm Kopf: 5 mm Fuß: 5 mm
allgemeine geschäfTsbedingungen
cash. aGBallgemeine Geschäfts- bedingungen für anzeigen und andere Werbemittel in zeitungen und zeitschriften
Cash. Preislistenr. 1, gültig ab 1.1. 2014 22
ber anspruch auf zahlungsminderung oder eine einwandfreie ersatz-anzeige bzw. ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem ausmaß, in dem der zweck der anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der auftragnehmer hat das recht, eine ersatzanzeige bzw. ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn– diese einen aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des schuldverhältnisses und der Gebote von treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem leistungsinteresse des auftraggebers steht, oder– diese für den auftragnehmer nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. lässt der auftragnehmer eine ihm für die ersatzanzeige oder der ver-öffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die ersatzanzeige/ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der auftraggeber ein recht auf zahlungsmin-derung oder rückgängigmachung des auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der anzeige oder der veröffentlichung des anderen Werbe-mittels ist die rückgängigmachung des auftrags ausgeschlossen. reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen ei-nes Jahres ab dem gesetzlichen verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der auftragnehmer haftet für sämtliche schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässig-keit beschränkt sich die haftung im kaufmännischen verkehr auf den ersatz des typischen vorhersehbaren schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der schaden durch gesetzliche vertreter oder leiten-de angestellte des auftragnehmers verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die haftung auf den typischen vorhersehbaren schaden beschränkt. Bei ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer verletzung von leben, Körper oder Gesundheit haftet der auftragnehmer nach den gesetzlichen vorschriften. reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – unverzüglich nach eingang von rechnung und Beleg geltend gemacht werden, spätestens jedoch sieben tage nach erhalt des Belegs. alle gegen den auftragnehmer gerichteten ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzli-chem verhalten beruhen.
Ziffer 1 Mit der erteilung eines anzeigenauftrages erkennt der auf-traggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste der cash.Print Gmbh (nachfolgend auch „auftrag-nehmer“ genannt) als verbindlich an.Ziffer 2 „anzeigenauftrag“ im sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der vertrag zwischen auftragnehmer und auftraggeber über die veröffentlichung einer oder mehrerer anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nach-folgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Druck-schrift zum zweck der verbreitung.Ziffer 3 ein „abschluss“ ist ein vertrag über die veröffentlichung mehrerer anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden rabatte, wobei die jeweiligen veröf-fentlichungen auf abruf des auftraggebers erfolgen. rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame rabattierung zu beanspruchen. Ist im rahmen eines abschlusses das recht zum abruf einzelner anzeigen eingeräumt, so ist der auftrag innerhalb eines Jahres seit erscheinen der ersten anzeige abzuwickeln, sofern die erste anzeige innerhalb eines Jahres nach vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.Ziffer 4 Der vertrag zwischen auftraggeber und auftragnehmer
kommt zustande, wenn der auftragnehmer den auftrag schriftlich be-stätigt. Bei einwendungen hat der auftraggeber innerhalb von 3 tagen nach zugang der auftragsbestätigung dieser schriftlich zu widerspre-chen. nach ablauf der obigen Frist gilt das schweigen des auftragge-bers als zustimmung zu den Bedingungen der auftragsbestätigung. Platzierunganweisungen des auftraggebers sind nur gültig, wenn sie vom auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.Ziffer 5 Werden einzelne oder mehrere abrufe eines abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so hat der auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer rechts-pflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tat-sächlichen abnahme entsprechenden nachlass dem auftragnehmer zu erstatten. Der auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend anspruch auf den seiner tatsächlichen abnahme von anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden nachlass. Die Kündigung eines abschlusses vor ablauf der vereinbarten Dauer ist nur aus wichtigem Grund und nur bis zum anzeigenschluss des fol-genden Druckerzeugnisses möglich. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.Ziffer 6 aufträge für anzeigen, die nur in bestimmten heftnummern, bestimmten ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim auftragneh-mer eingehen, dass dem auftraggeber noch vor anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der auftrag auf diese Weise nicht aus-zuführen ist.Ziffer 7 anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom auftragnehmer mit dem Wort „anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. textteil-anzeigen sind anzeigen, die mit mindestens drei seiten an text und nicht an andere anzeigen angrenzen.Ziffer 8 Der auftragnehmer behält sich vor, anzeigen – auch einzelne abrufe im rahmen eines abschlusses – abzulehnen, wenn – deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen ver-stößt oder– deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdever-fahren beanstandet wurde oder deren veröffentlichung für den auf-tragnehmer wegen des Inhalts, der Gestaltung, der herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder– anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.
aufträge für andere Werbemittel sind für den auftragnehmer erst nach vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. anzeigen, die Wer-bung Dritter oder für Dritte enthalten (verbundwerbung), bedürfen in jedem einzelfall der vorherigen schriftlichen annahmeerklärung des auftragnehmers. Diese berechtigt den auftragnehmer zur erhebung eines verbundaufschlages. Die ablehnung einer anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.Ziffer 9 Für die rechtzeitige lieferung und die einwandfreie Beschaf-fenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der auftraggeber verantwortlich. Bei farbigen anzeigen, die ohne ein farbverbindliches Proof angeliefert werden (betrifft auch per IsDn und FtP übermittelte Daten), kann keine regressforderung für fehlerhafte Farbwiedergabe akzeptiert werden. Bei der anlieferung von Druckun-terlagen ist der auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbeson-dere dem Format oder den technischen vorgaben des auftragnehmers entsprechende vorlagen für anzeigen, Beilagen, Beihefter und Beikle-ber, Umhefter und adressträger rechtzeitig bis zum Druckunterlagen-schluss anzuliefern. liegen dem auftragnehmer die Druckunterlagen bis zu diesem zeitpunkt nicht vor, so wird bei einem abschluss das vor-her geschaltete Motiv wiederholt, bei einem einzelanzeigenschaltung der gesamte einzelpreis berechnet. sollte sich ein neuer auftraggeber finden, so wird der rechnungsbetrag um den Betrag, den dieser für die anzeige zahlt, gekürzt. entstehen dem auftragnehmer durch die nicht rechtzeitige ablieferung von Druckunterlagen aufwendungen oder ein schaden, so hat der auftraggeber ersatz zu leisten. Kosten des auf-tragnehmers für vom auftraggeber gewünschte oder zu vertretende änderungen der Druckvorlagen hat der auftraggeber zu tragen. ver-einbart ist die für den belegten titel nach Maßgabe der angaben in der Preisliste sowie in der auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der anzeigen oder anderen Werbemittel im rahmen der durch die Druck-unterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der auftraggeber die vorgaben des auftragnehmers zur erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.Ziffer 10 Druckunterlagen werden nur auf besondere anforderung an den auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen verbreitung der anzeige.Ziffer 11 entspricht die veröffentlichung der anzeige nicht der vertrag-lich geschuldeten Beschaffenheit bzw. leistung, so hat der auftragge-
Cash. Preislistenr. 1, gültig ab 1.1. 2014 23
Ziffer 24 Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, verkehrsstörungen, allge-meiner rohstoff- oder energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des auftragnehmers als auch in fremden Betrieben, derer sich der auftragnehmer zur erfüllung seiner verbindlichkeiten bedient – hat der auftragnehmer anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten anzei-gen, wenn das verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier IvW-quartale verkauften auflage vom auftragnehmer ausgeliefert worden ist. Bei geringeren verlagsauslieferungen wird der rechnungsbetrag im gleichen verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesi-cherte auflage zur tatsächlich ausgelieferten auflage steht. es erlischt jede verpflichtung des auftragnehmers auf erfüllung von aufträgen und leis-tungen von schadenersatz, insbesondere wird auch kein schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte anzeigen geleistet.Ziffer 25 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder von teilen ein-zelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. zusätzliche Bedingungen des auftragnehmers:a) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des auf-tragnehmers gelten sinngemäß auch für aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische sonderausführungen.b) nach anzeigenschluss sind sistierungen, änderungen von Größen, For-maten und der Wechsel von Farben nicht mehr möglich. Bei fernmündlich aufgegebenen anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen haftet der auftragnehmer nicht für die richtigkeit der Wiedergabe. eine haftung wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der vorlage erst bei der re-produktion oder beim Druck zeigen. Der Werbungtreibende hat bei unge-nügendem abdruck dann keine ansprüche. evtl. entstehende Mehrkosten müssen weiter berechnet werden.c) Der auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, wenn durch eine ver-spätete anlieferung der Druckunterlagen vereinbarte Platzierungen nicht eingehalten werden können und eine Minderung der Druckqualität eintritt.d) Bei neuaufnahme einer Geschäftsverbindung erhält der auftragnehmer eine vorauszahlung des rechnungsbetrages zum anzeigenschlusstermin.
Ziffer 12 Wenn ein periodisches Druckerzeugnis, in welchem die an-zeige des auftraggebers vertragsgemäß zu erscheinen hatte, später als zu dem dem auftraggeber mitgeteilten termin erscheint, ist dies nicht als verzug des auftragnehmers anzusehen.Ziffer 13 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch bei auftragserteilung geliefert. Der auftraggeber trägt die verantwortung für die richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der auftragneh-mer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum anzeigen-schluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Der dem auftraggeber übermittelte Probeabzug gilt als genehmigt, wenn der auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist dem korrigierten Probeabzug zurücksendet oder dem abdruck schriftlich widerspricht.Ziffer 14 rechnungen sind binnen 18 tagen ab rechnungsdatum ohne abzug zur zahlung fällig. Geht die zahlung dem auftragnehmer binnen 11 tagen ab rechnungsdatum zu, erhält der auftraggeber ein skonto von 2 % des rechnungsbetrages. Bei Gewährung von son-derpreisen oder sonderrabatten ist ein zusätzlicher abzug von skonto allerdings ausgeschlossen.Ziffer 15 Bei zahlungsverzug oder stundung werden zinsen in höhe von 8 (acht) % über dem Basiszinssatz erhoben sowie die einzie-hungskosten berechnet. Der auftragnehmer kann bei zahlungsverzug die weitere ausführung des laufenden auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen anzeigen vorauszahlung verlangen. Bei vorliegen begründeter zweifel an der zahlungsfähigkeit des auf-traggebers ist der auftragnehmer berechtigt, auch während der lauf-zeit eines anzeigenabschlusses das erscheinen weiterer anzeigen ohne rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes zahlungsziel von der vorauszahlung des Betrages zum anzeigenschlusstermin und von dem ausgleich offen stehender rechnungsbeträge abhängig zu machen.Ziffer 16 Der auftragnehmer liefert einen anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine stelle eine rechts-verbindliche Bescheinigung des auftragnehmers über die veröffentli-chung und verbreitung der anzeige.Ziffer 17 aus einer auflagenminderung kann ein anspruch auf Preis-minderung nur hergeleitet werden, wenn die tatsächliche auflage die aus den Media-Daten ersichtliche auflage um mehr als 30 % unter-schreitet. eine Unkenntnis der Media- Daten des auftragnehmers geht zu lasten des auftraggebers, es sei denn, der auftragnehmer hat dem
auftraggeber die Media-Daten trotz schriftlicher anforderung vor ertei-lung des anzeigenauftrages nicht übersandt. eine auflagenminderung aus Gründen der ziffer 24 bleibt unberücksichtigt. zudem sind bei abschlüssen Preisminderungsansprüche ganz ausgeschlossen, wenn der auftragnehmer dem auftraggeber von dem absinken der auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor erscheinen der anzeige vom vertrag zurücktreten konnte.Ziffer 18 Bei chiffreanzeigen wendet der auftragnehmer für die ver-wahrung und rechtzeitige Weitergabe der angebote die sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Die eingänge auf chiffreanzeigen werden auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Dem auftragnehmer kann einzelvertraglich als vertreter das recht eingeräumt werden, die ein-gehenden angebote anstelle und im erklärten Interesse des auftrag-gebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIn a 4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. eine entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.Ziffer 19 erfüllungsort ist der sitz des auftragnehmers. Im Ge-schäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen rechts oder bei öffentlich-rechtlichen sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der sitz des auftragnehmers. soweit ansprüche des auftragnehmers nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche aufenthalt des auftrag-gebers, auch bei nicht-Kaufleuten, im zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der auftraggeber nach vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der sitz des auftragnehmers vereinbart.Ziffer 20 Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren angeboten, verträgen und abrechnungen mit den Wer-bungtreibenden an die Preisliste des auftragnehmers zu halten. Die vom auftragnehmer gewährte Mittlungsvergütung darf an die auftrag-geber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.Ziffer 21 Preisänderungen für erteilte anzeigenaufträge sind gegen-über Unternehmern wirksam, wenn sie vom auftragnehmer mindes-tens einen Monat vor veröffentlichung der anzeige oder des anderen
Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem auftraggeber ein rücktrittsrecht zu. Das rücktrittsrecht muss in-nerhalb von 14 tagen in textform nach erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Ziffer 22 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemein-same rabattierung beansprucht, ist der schriftliche nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbun-dene Unternehmen im sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 % besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch vorlage eines handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der nachweis muss spä-testens bis zum abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. ein späterer nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Kon-zernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den auftragnehmer. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.Ziffer 23 Der auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur schaltung der anzeige erforderlichen rechte besitzt. Der auftraggeber trägt allein die verantwortung für den Inhalt und die rechtliche zulässigkeit der für die Insertion zur verfügung gestellten text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. er stellt den auftragnehmer im rahmen des anzeigenauftrags von allen ansprüchen Dritter frei, die wegen der verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der auftragnehmer von den Kosten zur notwendigen rechtsverteidi-gung freigestellt. Der auftraggeber ist verpflichtet, den auftragnehmer nach treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der auftrag-geber überträgt dem auftragnehmer sämtliche für die nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen nutzungs-, leistungsschutz- und sonstigen rechte, insbesondere das recht zur vervielfältigung, ver-breitung, Übertragung, sendung, öffentliche zugänglichmachung, ent-nahme aus einer Datenbank und abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des auftrags notwendigen Umfang. vor-genannte rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
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