Post on 18-Oct-2020
transcript
MaritimerKulturgüterschutz
Von
Nadine Christina Pallas
Duncker & Humblot • Berlin
Inhaltsverzeichnis
Einführung 25
Kapitel 1
Kulturgüter 29
I. Definition von Kulturgut 291. Schwierigkeiten bei der Definition 29
a) Das Fehlen einer einheitlichen Kulturgüterdefinition 29b) Der Kulturgutbegriff als „dynamischer Begriff 30c) Die Bedeutung der Kulturgutdefinition für einen effizienten Kultur-
güterschutz 31d) Das Bedürfnis nach allgemeinen Kriterien für Kulturgüter 32
2. Der Begriff „Kulturgüter" in internationalen Verträgen 32a) Internationale Verträge zum Schutz von Kulturgut im bewaffneten
Konflikt 33(1) Code for the Government of Armies, der sog. „Lieber Code" . . . 33(2) (IV.) Haager Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche
des Landkrieges vom 18. Oktober 1907 nebst Anlage Ordnungder Gesetze und Gebräuche des Landkriegs (Haager Land-kriegsordnung 1907 - HLKO 1907) 34
(3) (IX.) Haager Abkommen betreffend die Beschießung durchSeestreitkräfte von 1907 38
(4) Treaty on the Protection of Artistic and Scientific Institutionsand Historie Monuments vom 15. April 1935 (sog. Roerich-Pakt) 38
(5) Die Entwürfe des Internationalen Museumsbüros 40(6) Die Haager Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz der
Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten 41(7) Das I. Genfer Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 47
b) Internationale Verträge zum Schutz der Kulturgüter im Frieden mitweltweiter Geltung 49(1) Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur
Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignungvon Kulturgut vom 14.11.1970 49
(2) Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes derWelt vom 23.11.1972 54
Inhaltsverzeichnis
(3) UNIDROIT-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig aus-geführte Kulturgüter vom 24. Juni 1995 57
c) Internationale Verträge zum Schutz der Kulturgüter im Friedenmit regionaler Geltung (Amerika) 59(1) Treaty on the Protection of Movable Property of Historie
Value vom 15.4.1935 (sog. Washingtoner Vertrag) 59(2) Convention on the Protection of the Archaeological,
Historical and Artistic Heritage of the American Nations vom16.6.1976 (sog. San Salvador Konvention) 61
d) Internationale Verträge zum Schutz der Kulturgüter im Friedenmit regionaler Geltung (Europa) 63(1) Europäisches Kulturabkommen vom 19.12.1954 63(2) Europäisches Übereinkommen zum Schutz archäologischen
Kulturguts vom 6.5.1969 und Europäisches Übereinkommenzum Schutz des archäologischen Erbes vom 16.1.1992 64
(3) Europäisches Übereinkommen vom 23.6.1985 über strafrecht-liche Vergehen an Kulturgut 68
(4) Übereinkommen zum Schutz des architektonischen ErbesEuropas vom 3.10.1985 (sog. Granada Konvention) 72
e) Recht der Europäischen Gemeinschaft 73(1) Art. 30 EG-Vertrag 73(2) Verordnung über die Ausfuhr von Kulturgütern vom 9.12.1992.. 75(3) Richtlinie über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem
Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgüternvom 15.3.1993 81
3. Definitionstypen 83a) Enumeration 84b) Klassifikation 84c) Kategorisierung 85d) Kombination von Definitionstypen 87
4. Merkmale von Kulturgütern 88a) Gegenständlichkeit 88
(1) Materielle und immaterielle Kulturgüter als Ausdrucksformender Kultur des Menschen 88
(2) Beschränkung des Kulturgüterbegriffs auf materielle Kulturgüter 88b) Bezug zur Kultur 89
(1) Abgrenzung gegenüber Naturgütern 89(2) Abgrenzung zu Zivilisationsgut? 92
c) Bewegliche und unbewegliche Kulturgüter 93(1) Erstreckung des Kulturgüterbegriffs auf bewegliche und
unbewegliche Kulturgüter 93(2) Schwierigkeiten einer Trennung zwischen beweglichen und
unbeweglichen Kulturgütern 94d) Räumliche Erweiterung des Kulturgutbegriffs 96
Inhaltsverzeichnis 9
(1) Ensembles und Stätten als Kulturgüter 96(2) Einbeziehung der Umgebung 98
e) Originalität 99(1) Originalität als Merkmal für die Kulturguteigenschaft 99(2) Sonderfall: Reproduktionen als Kulturgüter 100
f) Alter 101(1) Altersbeschränkungen für Kulturgüter 101(2) Zweckmäßigkeit einer Altersbeschränkung in den Kulturgut-
definitionen 103g) Bedeutung, Wert 104
(1) Die Bedeutung eines Objekts als Kriterium für seine Kultur-guteigenschaft 104
(2) Ermittlung der Bedeutung 106(3) Der Marktwert als Kriterium für die Bedeutung von Kultur-
gütern? 107h) Eigentumsverhältnisse 108
(1) Unabhängigkeit der Kulturguteigenschaft von den Eigentums-verhältnissen 108
(2) Kulturgüter im Privateigentum und im Staatseigentum 108i) Herkunft/territoriale Bindung von Kulturgütern 111
(1) Unabhängigkeit der Kulturguteigenschaft von der Herkunft 111(2) Bedeutung der territorialen Bindung von Kulturgütern 112(3) Kriterien zur Bestimmung der territorialen Bindung von
Kulturgütern 113(4) Zuordnungskriterien nach Merryman 116
j) Handelbare Ware oder res extra commercium? 117(1) Kulturgüter als res extra commercium in nationalen Rechts-
vorschriften 117(2) Die gegenseitige Anerkennung von nationalen Exportvor-
schriften in völkerrechtlichen Verträgen 119(3) Neuer Ansatz im Völkerrecht: Extrakommerzialität des
Unterwasserkulturerbes 121
II. Kulturerbe 1221. Der Begriff „Kulturerbe" 122
a) Kritik am Begriff „cultural property" 122b) Definition des Begriffs „Kulturerbe" 124c) Kritische Anmerkungen zum Begriff „Kulturerbe" 126
2. Kulturerbe der Menschheit 127a) Die Zusammensetzung des „Erbes der Menschheit" 127b) Das Prinzip des Gemeinsamen Kulturerbes der Menschheit 130
10 Inhaltsverzeichnis
Kapitel 2
Unterwasserkulturgüter 136
I. Unterwasserkulturgüter 1361. Schiffwracks und andere Verlustgegenstände 1362. Reste menschlicher Besiedlungen 1383. Bauwerke des Fluß- und Seeverkehrs 138
D". Unterwasserarchäologie 1391. Archäologie 139
a) Definition und Fundgegenstände 139b) Arbeitsweise der Archäologie 140
2. Unterwasserarchäologie 141a) Definition der Unterwasserarchäologie 141b) Geschichte der Unterwasserarchäologie 142c) Besonderheiten der unterwasserarchäologischen Arbeitsweise
und ihre technischen Hilfsmittel 143d) Teilgebiete der Unterwasserarchäologie 145
3. Maritime Archäologie 146
HI. Bedeutung der Unterwasserarchäologie 1481. Günstige Erhaltungsbedingungen 1482. „Zeitkapseln" 1493. An das Wasser gebundene Funde, insbesondere Schiffe 1504. Zukünftige Entwicklung der Unterwasserarchäologie 151
IV. Gefahren für die Unterwasserkulturgüter 1511. Jagd nach Schätzen 1512. Weitere Gefahrenquellen 155
V. Hauptziele des Unterwasserkulturgüterschutzes 1561. Substanzerhaltung von Unterwasserkulturgütern 1562. Erhaltung des Erkenntnisgehalts von Unterwasserkulturgütern 157
a) Erhaltung der Befunde 157b) in situ-Erhaltung 158c) Keine Trennung von Sammlungen 159d) Bekämpfung des illegalen Handels 159
3. Zugänglichkeit 160a) Zugang für die Wissenschaft 160b) Zugang für die Öffentlichkeit 160
VI. Schutz von Unterwasserkulturgütern in bestehenden Verträgenzum Kulturgüterschutz 1611. Allgemeine Verträge zum Kulturgüterschutz 161
a) Gegenständlicher Anwendungsbereich 161b) Räumlicher Anwendungsbereich 162
Inhaltsverzeichnis 11
c) Bewertung 1672. Internationale Verträge zum Schutz von Unterwasserkulturgut im
Mittelmeer und in der Karibik 168a) Protokoll vom 3. April 1982 über besonders geschützte Gebiete
im Mittelmeerraum 168b) Protokoll vom 18. Januar 1990 über besonders geschützte
Gebiete und wildlebende Arten im karibischen Raum 1693. Völkerrechtliche Verträge bezüglich bestimmter Schiffwracks 170
a) Agreement between the Netheriands and Australia concerningOld Dutch Shipwrecks vom 6. November 1972 171
b) CSS Alabama 172c) HMS Birkenhead 173d) MS Estonia 173e) Bewertung 174
4. Ergebnis 174
Kapitel 3
Seerechtsübereinkommen 175
I. Einführung 1751. Bedeutung des SRÜ für den Schutz von Unterwasserkulturgütern 1752. Kodifikationen des internationalen Seerechts 1763. Anwendung des „consensus"-Verfahrens und des „package
deal"-Prinzips bei den Verhandlungen des SRÜ 1784. Die verschiedenen Meereszonen nach dem SRÜ 1795. Überblick: Nationale Hoheitsbefugnisse hinsichtlich des Schutzes
von Unterwasserkulturgütern 180
II. Schutzgegenstände des SRÜ: „Gegenstände archäologischer oderhistorischer Art" 1811. Schwierigkeiten der Terminologie „Gegenstände archäologischer
oder historischer Art" 1812. Schutz von Unterwasserfundstätten und unbeweglichen Kulturgütern... 1823. Das Verhältnis der Adjektive „archäologisch" und „historisch" 1844. Alter der Gegenstände 1855. Ausschluß von Gegenständen, die dem Bergungsrecht unterfallen? 1906. Ausschluß von Gegenständen mit feststellbaren Eigentümern? 1927. Keine Beschränkung auf Gegenstände von Bedeutung 192
III. Die Bestimmungen für Gegenstände archäologischer oderhistorischer Art in Art. 303 SRÜ 1931. Schutz- und Kooperationsverpflichtung der Staaten (Art. 303 Abs. 1
SRÜ) 193a) Anwendungsbereich von Art. 303 SRÜ 193b) Inhalt der Schutz- und KooperationsVerpflichtung 194
12 Inhaltsverzeichnis
c) Keine Zuweisung von Hoheitsbefugnissen in Art. 303 Abs. 1 SRÜ 1952. Vorbehalt zugunsten der Rechte feststellbarer Eigentümer, des
Bergungsrechts und der Gesetze auf dem Gebiet des Kultur-austausches (Art. 303 Abs. 3 SRÜ) 196a) Verhältnis zu den Rechten feststellbarer Eigentümer 196
(1) Feststellung des Eigentümers 196
(2) Eigentumsaufgabe 197(3) Regelungsgehalt des Vorbehalts zugunsten der Rechte
feststellbarer Eigentümer 199
b) Verhältnis zum Bergungsrecht 200(1) Widerspruch zwischen Bergungsrecht und Kulturgüterschutz... 200
(2) Anwendbarkeit des Bergungsrechts auf Gegenständearchäologischer oder historischer Art 202
(3) Regelungsgehalt des Vorbehalts zugunsten des Bergungsrechts. 206
c) Verhältnis zu den Gesetzen und Verhaltensweisen auf demGebiet des Kulturaustausches 208
3. Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkünften zum Schutzvon Gegenständen archäologischer oder historischer Art(Art. 303 Abs. 4 SRÜ) 209
IV. Meeresgebiete unter der Souveränität des Küstenstaates 211
1. Innere Gewässer 211a) Definition und Abgrenzung der inneren Gewässer 211b) Rechtsstatus der inneren Gewässer 211
(1) Souveränität des Küstenstaats über die inneren Gewässer 211(2) Hoheitsgewalt des Küstenstaats über fremde Schiffe 212
c) Ausschließliche und umfassende Regelungsbefugnis des Küsten-staates für Unterwasserkulturgüter 212
d) Durchsetzungsbefugnis gegenüber fremden Schiffen 213(1) Ahndung von Rechtsverstößen, die in den inneren Gewässern
begangen wurden 213(2) Ahndung von Rechtsverstößen, die im Küstenmeer begangen
wurden 213(3) Ahndung von Handlungen, die jenseits des Küstenmeeres
begangen wurden 2142. Küstenmeer 216
a) Definition und Abgrenzung 216b) Rechtsstatus 217
(1) Souveränität des Küstenstaats über das Küstenmeer 217(2) Hoheitsgewalt über fremde Schiffe 218
c) Regelungsbefugnis des Küstenstaats 218(1) Ausschließliche und umfassende Regelungsbefugnis des
Küstenstaats für Unterwasserkulturgüter 218
Inhaltsverzeichnis 13
(2) Keine Zulässigkeit von unterwasserarchäologischen Tätig-keiten im Rahmen des Rechts der friedlichen Durchfahrt 218
(3) Sperrung eines Bereichs des Küstenmeers zur Durchführungeines unterwasserarchäologischen Vorhabens 221
d) Durchsetzungsbefugnis 2223. Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen 224
a) Definition und Rechtsstatus 224b) Regelungsbefugnis des Küstenstaats 226
(1) Ausschließliche und umfassende Regelungsbefugnis desKüstenstaats für Unterwasserkulturgüter 226
(2) Keine Zulässigkeit von unterwasserarchäologischen Tätig-keiten im Rahmen des Rechts der Transitdurchfahrt 226
(3) Sperrung eines Bereichs der Meerenge zur Durchführungeines unterwasserarchäologischen Vorhabens 228
c) Durchsetzungsbefugnis des Küstenstaats 2284. Archipelgewässer 230
a) Definition 230b) Rechtsstatus 231c) Regelungsbefugnis des Küstenstaats 232
(1) Ausschließliche und umfassende Regelungsbefugnis desKüstenstaats für Unterwasserkulturgüter 232
(2) Keine Zulässigkeit von unterwasserarchäologischen Tätig-keiten im Rahmen des Rechts der Durchfahrt auf Archipel-schiffahrtswegen 232
(3) Sperrung eines Archipelschiffahrtswegs zur Durchführungeines unterwasserarchäologischen Vorhabens 233
d) Durchsetzungsbefugnis des Küstenstaats 2335. Verpflichtung der Staaten zum Schutz von Unterwasserkulturgut 234
a) Pflicht der Staaten zum Schutz von Unterwaserkulturgut 234b) Überblick: Nationale Rechtsvorschriften zum Schutz von
Unterwasserkulturgütern 235
V. Meeresgebiete, in denen einzelne Rechte und Befugnisse desKüstenstaats bestehen 2361. Anschlußzone 237
a) Überblick: Konzept der Anschlußzone 237(1) Definition und Rechtsstatus 237(2) Überblick: Historische Entwicklung des Konzepts der
Anschlußzone 238b) Befugnisse des Küstenstaats für Unterwasserkulturgüter gem.
Art. 33 Abs. 1 SRÜ 240(1) Rechtsnatur und Umfang der küstenstaatlichen Befugnisse
nach Art. 33 Abs. 1 SRÜ 240
14 Inhaltsverzeichnis
(2) Bedeutung der küstenstaatlichen Befugnisse nach Art. 33SRÜ für den Schutz von Unterwasserkulturgütern 245
c) Befugnisse des Küstenstaats für Unterwasserkulturgüter nachArt. 303 Abs. 2 SRÜ 247(1) Grammatische und systematische Auslegung von Art. 303
Abs. 2 SRÜ 248(2) Teleologische Auslegung von Art. 303 Abs. 2 SRÜ 252(3) Berücksichtigung der traveaux preparatoires von Art. 303
Abs. 2 SRÜ 255(4) Spätere Übung der Vertragsparteien 262(5) Ergebnis: Umfang der küstenstaatlichen Befugnisse nach
Art. 303 Abs. 2 SRÜ 263(6) Proklamation einer Anschlußzone als Voraussetzung für die
küstenstaatlichen Befugnisse nach Art. 303 Abs. 2 SRÜ 264(7) Verhältnis zu Art. 303 Abs. 3 und 4 265
2. Festlandsockel 267a) Regime des Festlandsockels 267
(1) Definition und Abgrenzung des Festlandsockels 267(2) Souveräne Rechte des Küstenstaats am Festlandsockel 268
b) Ausschließliche und umfassende Hoheitsbefugnisse desKüstenstaats für Unterwasserkulturgüter? 270(1) Ausbeutung der natürlichen Ressourcen 270(2) Erforschung des Festlandsockels/Wissenschaftliche Meeres-
forschung 272(3) Völkergewohnheitsrecht 275
c) Regelungsbefugnis des Küstenstaats im Zusammenhang mitTätigkeiten, die seiner Genehmigung bedürfen 277(1) Zustimmung zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen 277(2) Bohrarbeiten 278(3) Künstliche Inseln und Anlagen 279
d) Ergebnis: Umfang der Regelungsbefugnis des Küstenstaats 280e) Recht aller Staaten zur Suche, Erforschung und Bergung von
Unterwasserkulturgütern 280(1) Begründung eines Rechts aller Staaten 280(2) Regelungsbefugnisse 281
3. Ausschließliche Wirtschaftszone 282a) Überblick: Regime der Ausschließlichen Wirtschaftszone 282
(1) Definition und Rechtsstatus 282(2) Souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse des Küstenstaats 283(3) Rechte anderer Staaten und sog. residual rights 283
b) Ausschließliche und umfassende Hoheitsbefugnisse des Küsten-staats für Unterwasserkulturgüter? 284(1) Erforschung und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen 284
Inhaltsverzeichnis 15
(2) Andere Tätigkeit zur wirtschaftlichen Erforschung undAusbeutung 284
(3) Wissenschaftliche Meeresforschung 286(4) Andere im SRÜ vorgesehene Rechte und Pflichten 286(5) Völkergewohnheitsrecht 286(6) Ergebnis 287
c) Recht aller Staaten zur Suche, Erforschung und Bergung vonUnterwasserkulturgütern 287(1) Begründung eines Rechts aller Staaten 287(2) Lösung von Konflikten über die Zuweisung dieses Rechts 289(3) Regelungsbefugnisse 292
VI. Hohe See 2931. Überblick: Regime der Hohen See 293
a) Definition 293b) Freiheiten der Hohen See 294
2. Recht aller Staaten zur Suche, Erforschung und Bergung vonUnterwasserkulturgütern 294a) Suche, Erforschung und Bergung von Unterwasserkulturgütern
als Freiheit der Hohen See 294b) Vorübergehende Schutzzone zur Erforschung und Bergung von
Unterwasserkulturgütern 2963. Regelungsbefugnisse 298
a) Flaggenhoheit 299(1) Regelungsbefugnis des Flaggenstaats des gesunkenen Schiffes . 299(2) Regelungsbefugnis des Flaggenstaats des bergenden Schiffes .. 302
b) Personalhoheit 306c) Gebietshoheit 308
(1) Regelungsbefugnis des Hafenstaates 308(2) Regelungsbefugnis des Importstaats 311
VH. Gebiet 3131. Überblick: Regime des Gebiets 313
a) Definition des Gebiets 313b) Überblick über die historische Entwicklung 313c) Das Gebiet als gemeinsames Erbe der Menschheit 314
2. Entstehungsgeschichte des Art. 149 SRÜ 3153. Regelungsbefugnis 322
a) Regelungsbefugnis der Internationalen Meeresbodenbehörde? 323b) Gebietshoheit 326c) Flaggenhoheit 327d) Personalhoheit 328
4. Regelung des Art. 149 SRÜ 328a) Schwierigkeiten bei der Auslegung von Art. 149 SRÜ 328
16 Inhaltsverzeichnis
b) Verpflichtung zur Bewahrung oder Verwendung der Gegenständearchäologischer oder historischer Art zum Nutzen der gesamtenMenschheit 329(1) Adressat der Verpflichtung 329(2) Nutzen der gesamten Menschheit 330(3) Erhaltung und Verwendung zum Nutzen der gesamten
Menschheit 331c) Vorzugsrechte der Ursprungsstaaten 334
(1) Rechtsnatur und Inhalt der Vorzugsrechte 334(2) Bestimmung der Ursprungsstaaten 337(3) Verhältnis der Ursprungsstaaten untereinander 342
d) Verhältnis Art. 149 SRÜ zu Art. 303 SRÜ 342e) Bewertung von Art. 149 SRÜ 343
VIII. Sonderfall: Bergung untergegangener Kriegsschiffe 3451. Einführung 3452. Definition von Kriegsschiff 3483. Eigentumsverhältnisse 3504. Kriegsgräber 354
IX. Ergebnis und Bewertung der Vorschriften des SRÜ zum Schutzvon Unterwasserkulturgütern 3551. Ergebnis 3552. Bewertung der Vorschriften zum Schutz von Unterwasserkultur-
gütern 358
Kapitel 4
UNESCO-Übereinkommen zum Schutzdes Unterwasserkulturerbes 360
I. Erste Initiativen und Entwürfe für einen internationalen Vertragzum Schutz des Unterwasserkulturerbes 3601. Entwurf des Europarates 361
a) Empfehlung 848 (1978) 361b) Entwurf des Europarates für ein Übereinkommen zum Schutz
des Unterwasserkulturerbes 362c) Bewertung des Vertragsentwurfs 366
2. Buenos Aires Draft Convention on the Protection of the UnderwaterCultural Heritage der ILA 367a) Entstehung des Vertragsentwurfs der ILA 367b) Schutzmechanismen des Entwurfs der ILA 368c) Bewertung des ILA-Vertragsentwurfs 374
II. UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Unterwasserkulturerbes... 3751. Entstehungsgeschichte 375
Inhaltsverzeichnis 17
a) Entscheidung der UNESCO zur Schaffung eines internationalen f W^Vertrags zum Schutz des Unterwasserkulturerbes
b) Der UNESCO-Vertragsentwurf 1998c) Das erste Treffen von Regierungsexperten 1998 381d) Das zweite Treffen der Regierungsexperten 1999 383e) Resolution der 30. Generalkonferenz (1999) 387f) Das dritte Treffen der Regierungsexperten 2000 388g) Das vierte Treffen der Regierungsexperten 2001 390h) Beschluß des Unterwasserkulturerbe-Übereinkommens durch die
31. Generalkonferenz 2001 392i) Bewertung des Verhandlungsprozesses 392
2. Die Regelungen des Unterwasserkulturerbe-Übereinkommens 393a) Verhältnis zum SRÜ 393
(1) Grundsätzliche Vereinbarkeit eines völkerrechtlichen Vertrageszum Schutz des Unterwasserkulturerbes mit dem SRÜ 394
(2) Zulässigkeit von Abweichungen von Vorschriften des SRÜ 395(3) Die Regelungen im Unterwasserkulturerbe-Übereinkommen
zum Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und demSRÜ 398
b) Anwendungsbereich des Vertrages 401(1) Das Unterwasserkulturerbe 401(2) Art der geregelten Tätigkeit 406(3) Räumlicher Anwendungsbereich 408
c) Ausschluß des Bergungsrechts und des Fundrechts 409(1) Die Regelung des Art. 4 409(2) Vereinbarkeit von Art. 4 mit dem SRÜ 412(3) Vereinbarkeit von Art. 4 mit dem Internationalen Überein-
kommen über Bergung 413d) Allgemeine Prinzipien des Vertrags 415
(1) Verpflichtung zur Zusammenarbeit und zur Erhaltung desUnterwasserkulturerbes zum Nutzen der Menschheit(Art. 2 Abs. 2 und 3) 415
(2) Vorrang der in situ-Erhaltung 419(3) Sicherstellung der langfristigen Erhaltung des gehobenen
Unterwasserkulturerbes 420(4) Verbot der kommerziellen Verwertung des Unterwasser-
kulturerbes 420(5) Achtung der Totenruhe 426(6) Zugang zum in situ befindlichen Unterwasserkulturerbe 427
e) Die Regeln des Anhangs 428(1) Archäologischer und technischer Standard für Aktivitäten,
die auf das Unterwasserkulturerbe gerichtet sind 428(2) Änderung der Regeln des Anhangs 429
2 Pallas
18 Inhaltsverzeichnis
f) Schutz des Unterwasserkulturerbes in den inneren Gewässern,in den Archipelgewässern und im Küstenmeer 430(1) Regelungsbefugnis des Küstenstaats für das Unterwasser-
kulturerbe 430(2) Verpflichtung zum Schutz des Unterwasserkulturerbes 430
g) Schutz des Unterwasserkulturerbes in der Anschlußzone 431(1) Wortlaut von Art. 8 431(2) Verstoß einer umfassenden küstenstaatlichen Regelungs-
befugnis gegen das SRÜ 432(3) Restriktive Auslegung von Art. 8 434
h) Schutz des Unterwasserkulturerbes in der AusschließlichenWirtschaftszone und auf dem Festlandsockel 435(1) Das Konzept zum Schutz des Unterwasserkulturerbes in
der AWZ und auf dem Festlandsockel 435(2) Berichts- und Notifizierungsverfahren (Art. 9) 437(3) Konsultationsverfahren und Durchführung vereinbarter
Schutzmaßnahmen (Art. 10 Abs. 3 und 5) 440(4) Befugnis zum Ergreifen von Sofortmaßnahmen
(Art. 10 Abs. 4) 441(5) Befugnis des Küstenstaats nach Art. 10 Abs. 2 443(6) Bewertung der Rolle des Küstenstaats als Koordinierungsstaat. 447
i) Schutz des Unterwasserkulturerbes im Gebiet 448(1) Überblick 449(2) Berichts- und Notifizierungsverfahren, Art. 11 449(3) Konsultationsverfahren und Durchführung vereinbarter
Schutzmaßnahmen (Art. 12 Abs. 2 und 4) 450(4) Ergreifen von Sofortmaßnahmen 451(5) Bewertung der Rolle des Koordinierungsstaats/Rechte der
Ursprungsstaaten (Art. 12 Abs. 6) 453(6) Die Rolle der UNESCO und der Internationalen Meeres-
bodenbehörde 454j) Sonderfall: Schutz gesunkener Kriegsschiffe 456
(1) Anwendbarkeit des Übereinkommens auf Kriegsschiffe 456(2) Status gesunkener Kriegsschiffe, Art. 2 Abs. 8 457(3) Sonderregelungen über den Umgang mit gesunkenen
Kriegsschiffen in bestimmten Meereszonen 458(4) Bewertung 461
k) Durchsetzung der Regelungen zum Schutz des Unterwasser-kulturerbes 461(1) Einfuhrkontrolle, Art. 14 462(2) Kontrolle der Nutzung des Staatsgebiets, Art. 15 463(3) Kontrolle im Rahmen der Personal- und Flaggenhoheit,
Art. 16 463(4) Sanktionen, Art. 17 464
Inhaltsverzeichnis 19
(5) Beschlagnahme von illegal gehobenen Unterwasserkultur-gütern, Art. 18 465
1) Weitere Regelungen des Unterwasserkulturerbe-Übereinkommenszum Schutz des Unterwasserkulturerbes (Art. 19-22) 468(1) Art. 19 468(2) Art. 20 469(3) Art. 21 470(4) Art. 22 471
m) Zulässigkeit anderer internationaler Übereinkommen zum Schutzdes Unterwasserkulturerbes 471
n) Streitbeilegungsverfahren 472o) Weitere Vorschriften des Unterwasserkulturerbe-Übereinkommens .. 472
3. Bewertung des Unterwasserkulturerbe-Übereinkommens 473
Literaturverzeichnis 477
Dokumentenverzeichnis 5011. Internationale Verträge und andere Rechtsinstrumente (Auswahl) 5012. Vertragsmaterialien (Auswahl) 505
Stichwortverzeichnis 511