Post on 06-Apr-2015
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Mandanteninformationsveranstaltungzum Jahreswechsel 2014/2015
Inhaltsübersicht
1. Neue Vorhaben im Überblick
2. Neuerungen für Unternehmer
3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5. Neuerungen für Hausbesitzer
6. Neuerungen für Kapitalanleger
7. Neuerungen für alle Steuerzahler
8. Ausblick
Seite 2
1. Neue Vorhaben im Überblick
Vorschau:
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher VorschriftenMindestlohngesetzLohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015Jahressteuergesetz 2015GoBDGesetz zur Bekämpfung des ZahlungsverzugsÄnderungen beim Kirchensteuerabzug 2015Entscheidung zum ErbStG
Seite 3
Inhaltsübersicht
2. Neuerungen für Unternehmer
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
2.2 Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs
2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer
2.4 Angemessene Repräsentationskosten
2.5 Neues zum Investitionsabzugsbetrag
2.6 Änderungen bei den GoBD
2.7 Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.8 Steuertipps
Seite 4
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Chaos im Bau-/Baunebengewerbe
Steuerschuldnerschaft bei Tablet-PCs, Spielekonsolen und Metallen
Einführen eines Schnellreaktionsmechanismus
Mini-One-Stop-Shop
Vorsteuerabzug
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2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:
Umkehr der Steuerschuldnerschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Seite 6
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:
Seite 7
-nur für im Inland ansässige Unternehmer, die keine Kleinunternehmer sind
-nur für bestimmte Leistungen
-im Bau-/Baunebengewerbe, wenn der Leistungs- empfänger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt!
Umkehr der SteuerschuldnerschaftUmkehr der Steuerschuldnerschaft
Streitpunkt!
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:
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Gesamtbezogene Betrachtung(Finanzverwaltung)
wenn mehr als 10 % der gesamten Umsätze des Vorjahres mit Bauleistungen erzielt werden
Umsatzbezogene Betrachtung(Bundesfinanzhof)
wenn die empfangene Leistung wiederum zur Erbringung einer Bauleistung verwendet wird
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:
Änderung gilt bereits seit Februar 2014!
Seite 9
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:
Besonderheit bei Abschlagsrechnungen ohne gesonderten Steuerausweis
Korrektur der Abschlagsrechnungen oder
Schlussrechnung mit Umsatzsteuer erstellen, inklusive Umsatzsteuer auf Abschlagsrechnungen
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2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Chaos im Bau-/Baunebengewerbe:
Gesetzesänderung mit Wirkung zum 01.10.2014
Rückkehr zur Ansicht des BMF
Nachweis der 10%-Grenze mittels einer amtlichen Bescheinigung
einvernehmliche Verständigung zulässig
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2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Seit 01.10.2014 gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auch für
Tablet-Computer und Spielekonsolen, soweit • Leistungsempfänger Unternehmer ist und• die Summe der in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines
wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 € beträgt
bestimmte Metalle• Mindestbetrag / Bagatellgrenze von 5.000 €• auch bei Erwerb durch Unternehmer für privaten Bereich
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2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Einführung eines Schnellreaktionsmechanismus ab 2015:
zeitnahe Bekämpfung von Betrugsfällen
Rechtsverordnung für maximal neun Monate
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2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS-Verfahren):
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Anwendungsbereich:
- elektronische Dienstleistungen
- Telekommunikation
- Rundfunk
- Fernsehen
Ab 01.01.2015Ab 01.01.2015
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS-Verfahren):
Teilnahme freiwillig auf Antrag
Erklärungspflicht im Inland
Meldung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern
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Registrierung noch 2014
WichtigWichtig
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug:
Eine Rechnung muss strenge formale Kriterien erfüllen.
Seite 16
Bei Rechnungseingangskontrolle auf Formfehler achten!
WichtigWichtig
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug:
Seite 17
2.1 Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug:
Seite 18
Eingangsrechnungen für allgemeine Aufwendungen
Aufteilung der Vorsteuer nach den Verhältnissen der Gesamtumsätze im Kalenderjahr
Unterjährig, wenn Gesamtumsätze noch unbekannt
Schätzung auf Vorjahresbasis
Korrektur in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung
2.2 Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Anhebung der gesetzlichen Verzugszinsen von 8% auf 9%
Einführung einer Pauschale im Verzugsfall von 40 €
abweichende Vereinbarungen sind unzulässig
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Gilt nur für Handelsgeschäfte.
WichtigWichtig
2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer
Abgrenzung Reisekosten – Entfernungspauschale:
Seite 20
Fahrt zur ersten Betriebsstätte Einfache Fahrt Entfernungspauschale
Fahrt zu weiteren Betriebsstätten Reisekosten
2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer
Bestimmung als erste Betriebsstätte:
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Besuch der Arbeitsstätte:
- arbeitstäglich
- pro Woche an zwei Arbeitstagen
- zu einem Drittel der regelmäßigen Arbeitszeit
KriterienKriterien
Im Zweifel gilt die näher gelegene Betriebsstätte als erste Betriebstätte.
2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer
Beispiel 1:
Der Unternehmer wohnt in Essen und betreibt in Köln und Düsseldorf sein
Einzelunternehmen. Er fährt täglich nach Düsseldorf, aber nur einmal pro
Woche in die Filiale nach Köln.
Lösung 1:
Die erste Betriebsstätte ist Düsseldorf (Entfernungspauschale).
Die Fahrten nach Köln sind nach Reisekostengrundsätzen voll absetzbar.
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2.3 Neues zu den Reisekosten für Unternehmer
Beispiel 2:
Der Unternehmer bereitet in seinem häuslichen Arbeitszimmer in Essen
seine Dozententätigkeit vor, die er an drei Tagen in einer Schule in Köln und
an zwei Tagen in einer Schule in dem näher gelegten Düsseldorf ausübt.
Lösung 2:
Die Schule in Düsseldorf stellt als die näher gelegene Betriebsstätte die
erste Betriebsstätte dar. Die Fahrten zur Schule nach Köln sind nach den
Reisekostengrundsätzen absetzbar.
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2.4 Angemessene Repräsentationskosten
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Kriterien:
- Größe des Unternehmens
- Bedeutung der Repräsentation für den Geschäftserfolg
- Üblichkeit in vergleichbaren Betrieben
RepräsentationskostenRepräsentationskosten
2.5 Neues zum Investitionsabzugsbetrag
Größenmerkmale:
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Art des Unternehmens Kriterium Grenze bis
bilanzierende Gewerbebetriebe/Betriebe mit selbständigen Einkünften
Betriebsvermögen 235.000 €
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Ersatz-) Wirtschaftswert
125.000 €
Gewerbetreibende und selbständige Einkünfte bei Erstellung einer Einnahme-/Überschussrechnung
Gewinn 100.000 €
BFH: Definition von Betrieb i.Z.m.
Investitionsabzugsbetrag
2.5 Neues zum Investitionsabzugsbetrag
Einsatz des anzuschaffenden Wirtschaftsguts in zwei Betrieben:
Einstellung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Betrieb zulässig
Aber: Zur Bestimmung der Größenmerkmale müssen beide Betreibe zusammengerechnet werden.
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Vereinfachung bei unterschiedlicher Gewinnermittlung:
BFH erlaubt simple Addition!
HinweisHinweis
2.5 Neues zum Investitionsabzugsbetrag
Frage: Kann ein Investitionsabzugsbetrag für ein in nachfolgenden Jahren bereits angeschafftes Wirtschaftsgut nachträglich gewinnmindernd eingestellt werden?
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„Ausgangspunkt der Betrachtung ist das Wirtschaftsjahr, in dem der Abzugsbetrag erstmals gebildet werden soll. Die bereits erfolgte Anschaffung in den nachfolgenden Jahren ist aus Sicht dieses Wirtschaftsjahres als künftig zu bezeichnen.“
WortlautWortlaut
Endgültige Entscheidung steht noch aus.
2.6 Änderungen bei den GoBD
Zusammenführung und Anpassung an neue Technik:
Seite 28
2.6 Änderungen bei den GoBD
Die wichtigsten Änderungen:
Frist von 10 Tagen für die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle
Erleichterungen bei der Vollständigkeit der Buchführung
bei elektronischen Rechnungen entfällt die Aufbewahrung der E-Mail
Aufbewahrung elektronischer Handels- und Geschäftsbriefe in elektronischer Form in ihrem ursprünglichen Format
Seite 29
2.7 Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Seite 30
2.8 Steuertipps
Seite 31
2.8 Steuertipps
Fakten zum Kleinunternehmerstatus:
Kostenersparnis, da keine Umsatzsteuererklärungen mehr abzugeben sind
kein Ausweis von Umsatzsteuer in den Rechnungen
Gesamtbruttoumsatz 2014 darf 17.500 € nicht übersteigen
Wechsel nur zum Jahresbeginn zulässig
Seite 32
2.8 Steuertipps
Fakten zur Ist-Versteuerung:
Umsatzgrenze von 500.000 €
Abführen der Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang
Seite 33
2.8 Steuertipps
Gewinnminderung durch Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Anschaffung noch im Jahr 2014 minimiert den Gewinn
voller Abzug als Betriebsausgaben zulässig
Seite 34
Inhaltsübersicht
1. Neue Vorhaben im Überblick
2. Neuerungen für Unternehmer
3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5. Neuerungen für Hausbesitzer
6. Neuerungen für Kapitalanleger
7. Neuerungen für alle Steuerzahler
8. Ausblick
Seite 35
Inhaltsübersicht
3.1 Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
3.2 Zufluss von Arbeitslohn
3.3 Jahresabschluss: Passivierung trotz Rangrücktritt?
3.4 Steuertipps
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3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Kirchensteuerabzug ab 2015
Erdienbarkeit bei Pensionserhöhung
Option zur tariflichen Besteuerung
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3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen ab 2015:
Seite 38
Jährliche Regelabfrage der Kirchensteuerabzugs-merkmale (KiStAM) auf den 31.08. des Vorjahres im September und Oktober des Vorjahres
=> Auswirkung auf das Folgejahr
PflichtPflicht
Achtung! Gilt grds. auch für Einmann-GmbH.
Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen ab 2015:
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Seite 39
- Einmann-GmbH, bei der der einzige Gesellschafter konfessionslos ist
- GmbH, an der keine inländischen natürlichen Personen beteiligt sind
- Es steht fest, dass im Folgejahr keine Ausschüttung erfolgen wird.
AusnahmenAusnahmen
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen ab 2015:
Voraussetzungen für die Regelabfrage:
Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum der inländischen Gesellschafter
aufwändige Registrierung des Unternehmens beim Bundeszentralamt für Steuern für Zwecke des KiStAM-Abrufs
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3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen ab 2015:
Hinweispflicht der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern über:
jährliche Regelabfrage
Möglichkeit bis zum 30.06. des Vorjahres einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern zu setzen
Seite 41
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Erdienbarkeit bei Pensionserhöhung:
Seite 42
Pension muss erdienbar sein.
Das gilt auch für Erhöhung der Pensionszusage!
Grundsatz
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Option zur tariflichen Besteuerung:
Seite 43
Ziel: Abgeltungsteuer so niedrig wie möglich zu halten
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Option zur tariflichen Besteuerung:
Voraussetzungen des Optionsrechts:
Beteiligung ab 25 % an der Gesellschaft oder
Beteiligung von mindestens 1 % und berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft
Seite 44
3.1 Neuerungen bei Ausschüttungen
Option zur tariflichen Besteuerung:
Seite 45
Beteiligung ist fremdfinanziert
Schuldzinsen sind Werbungskosten
Sinnvoll, wenn …
Termin:Einreichung
ESt-Erklärung
Termin:Einreichung
ESt-Erklärung
3.2 Zufluss von Arbeitslohn
Beispiel:
Jährlicher Zufluss von überzahltem Arbeitslohn an Gesellschafter-
Geschäftsführer (z.B. 2008 bis 2012). Im Jahr 2013 Erstattung der
überzahlten Beträge in einer Summe durch den Gesellschafter an die
Gesellschaft.
Lösung:
- Zufluss des überhöhten Arbeitslohns im Zahlungsjahr
- Rückzahlung 2013: negativer Arbeitslohn im Jahr 2013
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3.3 Jahresabschluss: Passivierung trotz Rangrücktritt?
Ziel eines Rangrücktritts:
Vermeiden einer Überschuldung
Verbessern des Bilanzbilds durch Entfernen der Verbindlichkeit aus der Bilanz
Seite 47
3.3 Jahresabschluss: Passivierung trotz Rangrücktritt?
Kein Ansatz von Verbindlichkeiten in der Bilanz, wenn die
Verpflichtung nur zu erfüllen ist, wenn künftig Einnahmen oder
Gewinne anfallen.
Die Verknüpfung mit dem künftigen Handelsbilanzgewinn und etwaigen
Liquiditätsüberschüssen genügt nicht!
Bei Abstellen auf den Handelsbilanzgewinn verbleibt es bei der Passivierung der Verbindlichkeit.
Seite 48
Auf den Wortlaut des Rangrücktritts achten!
AchtungAchtung
3.4 Steuertipps
Umfirmierung der UG in eine GmbH
Seite 49
- Bildung der jährlichen Rücklage nicht mehr notwendig
- Namenszusatz „haftungsbeschränkt“ entfällt
- Namenszusatz „GmbH“ darf verwendet werden
VorteileVorteile
Nachteil: Gebühren und Kosten
3.4 Steuertipps
Teilwertabschreibung:
Seite 50
Voraussichtlich dauernde WertminderungVoraussetzung
Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen
Inhaltsübersicht
1. Neue Vorhaben im Überblick
2. Neuerungen für Unternehmer
3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5. Neuerungen für Hausbesitzer
6. Neuerungen für Kapitalanleger
7. Neuerungen für alle Steuerzahler
8. Ausblick
Seite 51
Inhaltsübersicht
4.1 Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
4.1 Risiko Mindestlohn
4.2 Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015
4.3 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen
4.4 Neues zur Abgabe von Lohnsteuerjahresmeldungen
4.5 Neues zu Betriebsveranstaltungen
4.6 Neues zu den Reisekosten
4.7 Steuertipps
Seite 52
Seite 53 von 43
4.1 Risiko Mindestlohn
Seite 53
4.1 Risiko Mindestlohn
Ausnahmen:
Übergangszeit bis spätestens 31.12.2017 bei Tarifverträgen, die niedrigere Lohnuntergrenze vorsehen
Auszubildende
ehrenamtlich Tätige
Langzeitarbeitslose und Minijobber in den ersten sechs Monaten
Praktikanten bei Pflichtpraktika oder Praktika bis zu drei Monaten
Seite 54
4.1 Risiko Mindestlohn
Berechnung des Mindestlohns:
Bruttolohn pro ArbeitsstundeEinbeziehung von Sachleistungenggf. Berücksichtigen von variablen Gehaltsbestandteilen
Seite 55
Keine klare Regelung für ...
-Urlaubs- und Weihnachtsgeld
-Boni
-Provisionen
AchtungAchtung
Trinkgeldkein Mindestlohn
Trinkgeldkein Mindestlohn
4.1 Risiko Mindestlohn
Berechnung des Mindestlohns erfolgt auf Basis des Steuerrechts!
Ausnahme: Zum Steuerbruttolohn sind Zahlungen in die betriebliche Altersvorsorge hinzuzuaddieren.
Seite 56
-regelmäßige wöchentliche Stundenzahl von 40 Stunden
-pro Monat durchschnittlich 4,35 Wochen
SteuerrechtSteuerrecht
Beispiel:
Das Monatsgehalt für eine Vollzeitkraft beträgt 2.400 €. Davon erfolgt eine Entgeltumwandlung in Höhe von 100 € für die betriebliche Altersvorsorge.
Lösung:
Bruttolohn: 2.400 €
Arbeitszeit: 40 Stunden
Monatsarbeitszeit: 40 Stunden x 4,35 = 174 Stunden
Stundenlohn: 2.400 € : 174 = 13,79 € pro Stunde
4.1 Risiko Mindestlohn
Seite 57
Vorsicht: Abweichende Berechnung auf Basis von 21,66 Werktagen pro Monat denkbar.
Alternative Lösung:
Bruttolohn: 2.400 €
Arbeitszeit: 40 Stunden
Monatsarbeitszeit: 21,66 Werktage x 8 Stunden = 173,28 h
Stundenlohn: 2.400 € : 173,28 = 13,85 € pro Stunde
Nach beiden Berechnungsmöglichkeiten ist der Mindest-
lohn eingehalten!
4.1 Risiko Mindestlohn
Seite 58
4.1 Risiko Mindestlohn
Seite 59
Sozialversicherungsprüfung
Anspruch auf Mindestlohn entscheidend!
Bei Nichteinhaltung entsteht eine Nachzahlungspflicht!
4.1 Risiko Mindestlohn
Neue Aufzeichnungspflichten ab 01.01.2015:
Seite 60
Beginn
Ende
Dauer
A r b
e i t s z e i t
4.1 Risiko Mindestlohn
Seite 61
4.1 Risiko Mindestlohn
Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht:
Arbeitnehmer mit ausschließlich mobiler Tätigkeit müssen lediglich die Dauer der täglichen Arbeitszeit ohne weitere Details aufzeichnen.
Z.B. Zeitungszusteller und Kurierfahrer
Vorsicht: Gilt explizit nicht für die Baubranche und Gaststätten!
Seite 62
4.1 Risiko Mindestlohn
Vorsicht! In bestimmten Branchen wird Aufzeichnungspflicht auf alle Arbeitnehmer ausgedehnt:
Gastronomie
Baugewerbe
Gebäudereinigung
Messebau
Fleischwirtschaft
Seite 63
4.2 Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015
Neuerungen:
Einheitliche Sachbezugswerte für Mahlzeiten, Aufmerksamkeiten und Geschenke bei Betriebsveranstaltungen, jetzt 60 € statt 40 €.
Kein Bewertungsabschlag von 4 % bei Sach-Gutscheinen, wenn als Endpreis der günstigste Preis am Markt angesetzt, ein Sachbezugswert durch eine (zweckgebundene) Geldleistung des Arbeitgebers verwirklicht oder ein Warengutschein mit Betragsangaben hingegeben wird.
...
Seite 64
Die 44 €-Freigrenze gilt nicht für Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers.
AchtungAchtung
4.2 Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015
Neuerungen:
...
Steuerfreier Kindergartenzuschuss ist bis zur Einschulung zulässig.
Reinigungskosten typischer Berufskleidung sind keine Instandhaltungskosten.
Bei Änderung des Lohnsteuerabzugs nach Ablauf des Kalenderjahres ist die nachträglich einzubehaltende Lohnsteuer für den Anmeldungszeit-raum abzuführen, in dem sie tatsächlich einbehalten wurde.
Seite 65
4.3 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen
Seite 66
Geschenke an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde sind steuerpflichtig.
RegelRegel
Ausnahme: Geschenke aus besonderem persönlichen Anlass, wenn Grenze nicht überschritten wird.
Grenze ab 2015: 60 € (bisher 40 €)
4.3 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen
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4.3 Lohnsteuerpauschalierung bei Sachzuwendungen
Voraussetzung der Pauschalsteuer:
betrieblich veranlasste Zuwendung, die beim Empfänger zu einkommen-
steuerbaren und -pflichtigen Einkünften führt.
Seite 68
-Empfänger ist Steuerausländer
-Zuwendung erfolgt überwiegend im Interesse des Arbeitgebers
AusnahmenAusnahmen
4.4 Neues zur Abgabe von Lohnsteuerjahresmeldungen
Seite 69
4.5 Neues zu Betriebsveranstaltungen
Bisherige Gesetzeslage:
Freigrenze pro Arbeitnehmer für Zuwendungen des
Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebs-
veranstaltung:
von 110 € p.a.
bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr üblich
Seite 70
Streitpunkt:
Berechnung des
Wertes der ZuwendungStreitpunkt:
Berechnung des
Wertes der Zuwendung
4.5 Neues zu Betriebsveranstaltungen
Berechnung des Wertes der Zuwendung:
Seite 71
+ -
BFH: Kosten, die beim Arbeit-nehmer zu geldwerten Vorteilen führen, z.B. Speisen oder Getränke
Kosten des äußeren Rahmens der Veranstaltung, z.B. Tischschmuck
Kosten für eine Begleitperson
BMF: alle Kosten einschließlich Begleitperson
Lösungsansatz der Finanzverwaltung:
Jahressteuergesetz 2015
Lösungsansatz der Finanzverwaltung:
Jahressteuergesetz 2015
4.5 Neues zu Betriebsveranstaltungen
Jahressteuergesetz 2015:
Aus der Freigrenze wird ein Freibetrag. Ansicht der Finanzverwaltung erlangt Gesetzeskraft.
Seite 72
4.6 Neues zu den Reisekosten
Ausgangsfall:
Arbeitnehmer A wird zeitlich befristet im Ausland eingesetzt. Seine Ehefrau
E verbleibt in Deutschland. A fährt jedes Wochenende nach Hause zu
seiner Frau.
Steuerliche Behandlung:
Die wöchentlichen Familienheimfahrten sind im Rahmen der doppelten
Haushaltsführung steuerlich abzugsfähig.
Seite 73
4.6 Neues zu den Reisekosten
Abwandlung:
A ist auch am Wochenende im Ausland unabkömmlich. E beschließt ihn zu
besuchen.
Steuerliche Behandlung:
Das FG hat den Abzug der Fahrtkosten anerkannt (sog. umgekehrte
Familienheimfahrten). Darüber muss nun der BFH entscheiden.
Seite 74
Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit!
TippTipp
4.7 Steuertipps
Seite 75
4.7 Steuertipps
Seite 76
Wechsel von der 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode nur zum Jahreswechsel zulässig!
AchtungAchtung
4.7 Steuertipps
Kombination von Pauschalbesteuerung bei Sachbezügen und der Freigrenze von 44 €:
Seite 77
Steuerfreier Arbeitslohn im Sinne der 44 € Grenze zählt nicht zur Bemessungsgrundlage für die Pauschalbesteuerung.
TippTipp
4.7 Steuertipps
Eheleute und eingetragene Lebenspartner:
Seite 78
Prüfen Sie, ob ein Lohnsteuerklassenwechsel zum nächsten Jahr Sinn macht.
TippTipp
Inhaltsübersicht
1. Neue Vorhaben im Überblick
2. Neuerungen für Unternehmer
3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5. Neuerungen für Hausbesitzer
6. Neuerungen für Kapitalanleger
7. Neuerungen für alle Steuerzahler
8. Ausblick
Seite 79
Inhaltsübersicht
5.1 Neuerungen für Hausbesitzer
5.1 Aufteilung des Gesamtkaufpreises
5.2 Schuldzinsenabzug nach Verkauf
5.3 Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf
5.4 Maklerprovision als Werbungskosten
5.5 Eheleute: Werbungskosten oder Drittaufwand?
5.6 Steuertipps
Seite 80
5.1 Aufteilung des Gesamtkaufpreises
So wurde gerechnet:
Wert für Grund und Boden ermitteln, indem der Bodenrichtwert mit der Grundstücksfläche multipliziert wird.
Der Restbetrag des Gesamtkaufpreises verbleibt für das Gebäude.
Seite 81
5.1 Aufteilung des Gesamtkaufpreises
Konkretisierung der Aufteilung:
1. Separate Ermittlung des Werts für Grund und Boden
2. Separate Ermittlung des Gebäudewerts
3. Aufteilung des Gesamtkaufpreises im Verhältnis der Werte zu 1. und 2.
Seite 82
Streit mit der Finanzverwaltung durch Aufteilung des Kaufpreises im Kaufvertrag vermeiden!
TippTipp
5.2 Schuldzinsenabzug nach Verkauf
Beispiel:
A erwirbt am 02.01.2010 eine vermietete Immobilie für 800.000 €, finanziert
über ein endfälliges Darlehen über 800.000 €. Am 14.04.2014 verkauft er die
Immobilie für 600.000 €.
Rechtsfolge:
A kann das Darlehen nur auf 200.000 € reduzieren.
A kann weiterhin einen nachträglichen Schuldzinsenabzug in Form von
negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beim Finanzamt
erklären.
Seite 83
5.2 Schuldzinsenabzug nach Verkauf
Schuldzinsenabzug möglich:
wenn die Immobilie außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist zu gleichen Bedingungen verkauft wird
bei einer Umschuldung des Restdarlehens für die auf das neue Darlehen gezahlten Schuldzinsen
für Darlehen für Erhaltungsaufwendungen bei Verkäufen der Immobilie ab dem 01.01.2014
Seite 84
5.3 Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf
Ablösen von Darlehen für einen schuldenfreien Immobilienverkauf:
(-) Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung
(+) Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung
Vorfälligkeitsentschädigung bei Umschuldung eines vermieteten
Objekts:
(+) Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Seite 85
5.4 Maklerprovision als Werbungskosten
Maklerprovision aus dem Immobilienverkauf sind Werbungskosten aus
Vermietung und Verpachtung,
wenn nach der Darlehenstilgung der verbleibende Veräußerungserlös von vornherein zur Finanzierung eines anderen Objektes bestimmt war und
dafür auch tatsächlich verwendet wird und
bei der Veräußerung anhand objektiver Umstände der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen feststeht, mit dem aus dem Verkauf erzielten Erlös auf einem anderen Vermietungsobjekt lastende Kredite abzulösen.
Seite 86
5.5 Eheleute: Werbungskosten oder Drittaufwand?
Beispiel:
Ehefrau E erwirbt ein Grundstück. Ehemann M bebaut das
Grundstück mit einem Gebäude und nutzt dieses auch.
Lösung:
M kann die AfA für das Gebäude beanspruchen. Entscheidend ist, wer die
Kosten für das Gebäude trägt.
Seite 87
5.5 Eheleute: Werbungskosten oder Drittaufwand?
Seite 88
Bei Drittaufwand scheidet Werbungskostenabzug aus!
Um steuerlichen Abzug nicht zu gefährden, sollte derjenige die Kosten tragen, der aus Objekt die Einkünfte erzielt.
5.6 Steuertipps
Interessante Tipps zum Jahresende
Vorziehen von Erhaltungsaufwand in das aktuelle Jahr
Option zur Umsatzsteuer
Seite 89
5.6 Steuertipps
Seite 90
Vorziehen von Erhaltungs-aufwand in das aktuelle Jahr
Steuerlich sofort abzugsfähige Werbungskosten
Vorsicht bei anschaffungs-nahem Herstellungsaufwand, wenn der Immobilienerwerb noch keine drei Jahre her ist
5.6 Steuertipps
Erwerb oder Herstellung einer Immobilie: Macht die Option zur
Umsatzsteuer Sinn?
Seite 91
Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten
VorteilVorteil
Vermietung mit Umsatzsteuer an Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind
EinschränkungEinschränkung
Optionsrecht im Kaufvertrag ausüben
WichtigWichtig
Inhaltsübersicht
1. Neue Vorhaben im Überblick
2. Neuerungen für Unternehmer
3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5. Neuerungen für Hausbesitzer
6. Neuerungen für Kapitalanleger
7. Neuerungen für alle Steuerzahler
8. Ausblick
Seite 92
Inhaltsübersicht
6.1 Neuerungen für Kapitalanleger
6.1 Kirchensteuerabzug ab 2015
6.2 Altverlustverrechnung auch über 2013 hinaus?
6.3 Neues zum Werbungskostenabzug
6.4 Steuertipps
Seite 93
6.1 Kirchensteuerabzug ab 2015
Regelabfrage der KiStAM zum 31.08.2014 durch die Bank:
Seite 94
Bank wird über einen Austritt nach dem 31.08.2014 nicht informiert.
Anlassabfrage noch im Jahr 2014!
6.2 Altverlustverrechnung auch über 2013 hinaus?
Altspekulationsverluste:
Seite 95
Bis einschließlich 2013 Verrechnung mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen zulässig.
ÜbergangsfristÜbergangsfrist
Entscheidung, ob Verrechnung über den Stichtag hinaus zulässig ist, ist offen.
6.3 Neues zum Werbungskostenabzug
Die Abgeltungsteuer sieht ein Werbungskostenabzugsverbot vor:
Es gilt nur ein Sparerpauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 €.
Seite 96
verfassungskonform?
verfassungskonform?
6.3 Neues zum Werbungskostenabzug
Seite 97
Ansatz der Werbungskosten, soweit sie den Sparer- pauschbetrag übersteigen.
Tipp
6.4 Steuertipps
Drei Steuertipps für Kapitalanleger
Seite 98
Verlusttopfbescheinigung
Freistellungsvolumen
ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung
6.4 Steuertipps
Rechtzeitig die Verlusttopfbescheinigung bei der Bank beantragen:
Antragsfrist: 15.12.
Folge: Bank bescheinigt die aufgelaufenen Verluste und startet im nächsten Jahr mit null
Vorlage der Verlusttopfbescheinigung beim Finanzamt zur Verrechnung mit anderweitig gezahlter Abgeltungsteuer
Anwendungsfall: Gewinne bei Zweitbanken oder Auszahlung einer kapitalertragsteuerpflichtigen Lebensversicherung
Seite 99
6.4 Steuertipps
Freistellungsvolumen nutzen
Seite 100
Nachträglicher Freistellungauftrag oder Erhöhung desselben führt unmittelbar zu einer Steuererstattung durch die Bank.
LiquiditätsvorteilLiquiditätsvorteil
Höhe:
801 € (Alleinstehende)
1.602 € (Ehegatten und Lebenspartner)
6.4 Steuertipps
Ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung zum Jahresende durch die Bank:
Verluste des Ehemannes werden u.U. mit den Gewinnen der Ehefrau verrechnet.
Eine bereits einbehaltene Abgeltungsteuer wird von der Bank erstattet.
Voraussetzung ist ein gemeinsamer Freistellungsauftrag.
Handlungsbedarf: Gegebenenfalls einen gemeinsamen Freistellungsauftrag noch vor dem Jahresende nachreichen.
Seite 101
Gemeinsamer Freistellungsauftrag auch über null Euro zulässig!
HinweisHinweis
Inhaltsübersicht
1. Neue Vorhaben im Überblick
2. Neuerungen für Unternehmer
3. Neuerungen für GmbH-Geschäftsführer
4. Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5. Neuerungen für Hausbesitzer
6. Neuerungen für Kapitalanleger
7. Neuerungen für alle Steuerzahler
8. Ausblick
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Inhaltsübersicht
7.1 Neuerungen für alle Steuerzahler
7.1 Neues zur Erbschaftsteuer
7.2 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
7.3 Handwerkerleistungen
7.4 Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen?
7.5 Darlehensverträge unter Angehörigen
7.6 Verschärfung der Selbstanzeige
7.7 Steuertipps
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7.1 Neues zur Erbschaftsteuer
Entscheidung des BVerfG vom 17.12.2014:
Partielle Verfassungswidrigkeit der Regelungen betreffend das Betriebsvermögen
Übergangsfrist für den Gesetzgeber zur Änderung des ErbStG bis zum 30.06.2016
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7.1 Neues zur Erbschaftsteuer
Rechtsfolgen aus der Entscheidung:
Keine Auswirkungen auf vor dem 17.12.2014 erfolgte Schenkungen bzw. Erbfälle => Bescheide werden für endgültig erklärt.
Geplante Übertragung von Privatvermögen: keine Auswirkungen; aber: neues ErbStG günstiger?
Geplante Übertragungen von Betriebsvermögen: Risiko bei Ausnutzung der günstigen Betriebsvermögensfreibeträge
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7.1 Neues zur Erbschaftsteuer
Unser Tipp für geplante Übertragungen:
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Aufnahme einer „Steuerklausel“ in den Schenkungsvertrag!
VorsorgeVorsorge
7.2 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Berücksichtigung bei der Einkommensteuererklärung
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-Minijob: 510 € p.a.
- Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis: 4.000 € p.a.
GrenzenGrenzen
Voraussetzung: unbare Zahlungsweise?Bei Minijobs
Barzahlung
zulässig!Bei Minijobs
Barzahlung
zulässig!
7.3 Handwerkerleistungen
Anerkennung:
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Begünstigt - Erweiterung der Wohnfläche
- Winterdienst
- Kehren und Reparaturarbeiten durch Schornsteinfeger
Nicht begünstigt - Neubau
- Messungen durch Schornsteinfeger
7.4 Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen?
Prozesskosten sind ab 2013 nur noch als außergewöhnliche
Belastungen abzugsfähig, wenn Steuerpflichtiger Gefahr läuft,
Existenzgrundlage zu verlieren und lebensnotwendige Bedürfnisse
nicht mehr befriedigen zu können.
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Ob Scheidungskosten vom Abzug ausgeschlossen sind, ist aktuell umstritten.
ScheidungskostenScheidungskosten
7.5 Darlehensverträge unter Angehörigen
Maßgebend für steuerliche Anerkennung ist Fremdvergleichsmaßstab!
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Bei Darlehensverträgen zwischen Angehörigen müssen Sie sich stets die Frage stellen, ob der Vertrag der Bankenpraxis entspricht.
FremdvergleichFremdvergleich
Auch das Interesse des Darlehensgebers an einer gut verzinslichen Geldanlage ist zu berücksichtigen.
7.5 Darlehensverträge unter Angehörigen
Weitere Voraussetzungen für die Anerkennung:
Schriftform
tatsächliche Durchführung wie vereinbart
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7.6 Verschärfung der Selbstanzeige
Wirksamkeit der Selbstanzeige:
Vollständige Nacherklärung über einen Zeitraum von fünf bzw. zehn Jahren
fristgerechte Zahlung der Steuer plus 5%-iger Strafzuschlag bei hinterzogenen Steuern ab 50.000 €
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7.6 Verschärfung der Selbstanzeige
Wesentliche Eckpunkte der Neuregelung ab 2015:
Verlängerung des Nacherklärungszeitraums auf allgemein zehn Jahre Neue Staffelung des Strafzuschlags:
10 % bei einer hinterzogenen Steuer von 25.000 bis 100.000 €
15 % bei einer hinterzogenen Steuer ab 100.001 €
20 % bei einer hinterzogenen Steuer ab 1 Mio. € Zahlung der Hinterziehungszinsen als Wirksamkeitsvoraussetzung der
Selbstanzeige
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7.6 Verschärfung der Selbstanzeige
Klarstellung:
Abgabe einer korrigierten Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung beinhaltet eine wirksame Teilselbstanzeige.
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7.7 Steuertipps
Überblick
Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen
Spenden nach 2014 vorziehen
bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Maximalbeträge ausschöpfen
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7.7 Steuertipps
Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen in 2014 für 2015
Vorauszahlungen sind bis zum 2,5-fachen des Jahresbeitrags als Sonderausgaben im Jahr der Zahlung abzugsfähig.
Im Folgejahr keine Zahllast: Damit verbleibt Raum für den steuerlichen Ansatz von sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
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Abstimmung mit der Krankenkasse!AchtungAchtung
7.7 Steuertipps
Spenden in 2014 vermindern die Steuerbelastung für 2014
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Abflussprinzip beachten!
AchtungAchtung
7.7 Steuertipps
Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen
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Leistungen Maximalbetrag Höchster Rechnungsbetrag
Haushaltsnahe Dienstleistungen
4.000 € p.a. 20.000 € p.a.
Handwerkerleistungen 1.200 € p.a. 6.000 € p.a.
Überlegung: Vorziehen der Leistungen nach 2014 oder
bewusstes Verschieben in das Jahr 2015Überlegung: Vorziehen der Leistungen nach 2014 oder
bewusstes Verschieben in das Jahr 2015
8. Ausblick
In der Diskussion:
Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Erhöhung der Einkommensteuer?
Ausweitung des Jahressteuergesetzes 2015
Ausweitung der elektronischen Übermittlungspflichten
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit