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Lärmkartierung gem. § 47 c Bundes-
Immissionsschutzgesetz
zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
für die Stadt Pinneberg
Auftraggeber:
Stadt Pinneberg
Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen
Fachdienst Planung
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Auftragnehmer:
LÄRMKONTOR GmbH
Altonaer Poststraße 13b
22767 Hamburg
31. August 2012
Projektnummer: LK 2012.062
LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg
Bekannt gegebene Messstelle nach §§ 26,28 BImSchG
Geschäftsführer: Christian Popp / Ulrike Krüger / Bernd Kögel AG Hamburg HRB 51 885
Telefon: 0 40 - 38 99 94.0 Telefax: 0 40 - 38 99 94.44 E-Mail: Hamburg@laermkontor.de http://www.laermkontor.de
Lärmkartierung gem. § 47 c Bundes-
Immissionsschutzgesetz
zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
für die Stadt Pinneberg
Auftraggeber:
Stadt Pinneberg
Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen
Fachdienst Planung
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Auftragnehmer:
LÄRMKONTOR GmbH
Altonaer Poststraße 13b
22767 Hamburg
Berichtsstand: 31.08.2012
Berichtsumfang: 13 Seiten sowie 10 Anlagen
Projektnummer: LK 2012.062
Projektleitung: Marion Krüger
Projektbearbeitung: Oliver Riek
Lärmkartierung Pinneberg 2012
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Inhaltsverzeichnis
1 Aufgabenstellung ...................................................................................................... 4
2 Beschreibung des Untersuchungsraumes ................................................................. 4
3 Eingangsdaten .......................................................................................................... 5
3.1 Gebäude- und Einwohnerdaten .......................................................................... 5
3.2 Verkehrsbelastungen .......................................................................................... 5
3.3 Lärmarmer Straßenbelag .................................................................................... 6
3.4 Lärmschutzeinrichtungen .................................................................................... 6
4 Modellaufbereitung .................................................................................................... 7
5 Berechnungsmodell .................................................................................................. 8
6 Ergebnisse ................................................................................................................ 9
7 Anlagen ....................................................................................................................12
8 Quellenverzeichnis ...................................................................................................13
Lärmkartierung Pinneberg 2012
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1 Aufgabenstellung
Gemäß der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Umge-
bungslärmrichtlinie [ULR]) /1/ (2002/49/EG) (Umgebungslärmrichtlinie, im Weiteren be-
zeichnet mit ULR) ist die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten für
Ballungsräume sowie Hauptverkehrswege zu ermitteln. Die Erhebung der Lärmbelastung
dient unter anderem auch der Information der Öffentlichkeit. Aufbauend auf den Ergebnis-
sen der Lärmkartierung, sind Aktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem
Ziel zu erstellen, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern.
Die LÄRMKONTOR GmbH wurde von der Stadt Pinneberg beauftragt, die Lärmkartierung
des Straßennetzes für die Stadt Pinneberg als Teil des Ballungsraums Hamburg nach
Maßgabe der Anforderungen des § 47 c BImSchG mit der Verordnung über die Lärmkar-
tierung – 34. BImSchV /2/ sowie der ULR /1/ durchzuführen. Maßgeblich sind darüber
hinaus die vorläufigen Berechnungsmethoden VBEB /3/ und VBUS /4/ sowie die Hinweise
zur Lärmkartierung des LAI vom März 2011 /5/.
2 Beschreibung des Untersuchungsraumes
Die Stadt Pinneberg ist Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises und befindet sich im
Norden der Bundesrepublik Deutschland, im Bundesland Schleswig-Holstein. Die nord-
westlich von der Freien und Hansestadt Hamburg gelegene Stadt Pinneberg gehört zur
Metropolregion Hamburg. Zudem gehört Pinneberg dem Ballungsraum Hamburg im Sinne
der Umgebungslärmrichtlinie /1/ an.
Die Stadt Pinneberg ist von den Gemeinden Prisdorf, Kummerfeld und Borstel-
Hohenraden im Norden, von der Gemeinde Rellingen im Osten, von den Gemeinden
Halstenbek und Waldenau, sowie den Städten Hamburg und Schenefeld im Süden und
der Gemeinde Appen im Westen umgeben.
In der Stadt Pinneberg leben ca. 42.500 Einwohner in 21.300 Wohnungen (Stand:
31.12.2010). Die durch die Stadtgrenze eingeschlossene Fläche umfasst ca. 21,5 km2.
Durch die BAB A 23 sowie den Bahnverbindungen existieren gute Verkehrsverbindungen
zur Metropole Hamburg.
Lärmkartierung Pinneberg 2012
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3 Eingangsdaten
Aufbauend auf dem schalltechnischen Modell aus der Lärmkartierung 2007 wurden die
Gebäude- und Einwohnerdaten, die Verkehrsbelastungen des Kartierungsstraßennetzes
sowie die Lärmschutzeinrichtungen aktualisiert.
Alle Daten wurden in die in Schleswig-Holstein verwendete Georeferenzierung nach UTM
(ETRS_89 / UTM 32) übertragen.
3.1 Gebäude- und Einwohnerdaten
Die Gebäude- und Einwohnerdaten für die Stadt Pinneberg wurden aus dem in der Lärm-
kartierung des Landes Schleswig-Holstein im Jahr 2012 verwendeten Datensatz entnom-
men. Diese vom LLUR zur Verfügung gestellten Daten wurden durch aktuellere Informati-
onen des Auftraggebers ergänzt. Hierfür wurde eine aktuelle städtische Liegenschaftskar-
te (ALK) mit enthaltenen Gebäudegrundrissen mit den Landesdaten abgeglichen und ggf.
wurden Ergänzungen vorgenommen. Dabei wurden die Gebäudehöhen und spezifischen
Einwohnerzahlen durch eine Abschätzung anhand des räumlichen Umfeldes ermittelt.
Die Fassaden der Gebäude wurden als reflektierend mit einem Absorptionsverlust von
1 dB(A) in den Berechnungen berücksichtigt. Die Lage von Schulen und Krankenhäusern
wurde über die entsprechende vom Auftraggeber gelieferte Gebäudeinformation identifi-
ziert.
In der Gesamtheit sind 43.577 Gebäude in das Berechnungsmodell eingegangen, davon
21.653 auf dem Stadtgebiet von Pinneberg und 21.924 Gebäude außerhalb des Stadtge-
bietes. Die Gebäude außerhalb des Stadtgebiets wurden aufgenommen, da sie Einfluss
auf die Schallausbreitung am Rande des Stadtgebietes haben können.
3.2 Verkehrsbelastungen
Die für die Berechnung notwendigen Angaben zu dem zu kartierenden Straßennetz wur-
den von der Stadt Pinneberg bereitgestellt. Die Straßenverkehrsbelastungen wurden aus
dem aktualisierten Verkehrsmodell der Stadt Pinneberg entnommen. Sie sind mit folgen-
den Parametern in das Modell eingegangen:
Verkehrsstärke (DTV)
Lkw-Anteil (> 3,5 Tonnen)
Regelquerschnitt
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Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Straßenkategorie
Straßenoberfläche
Längsneigung.
Von diesem städtischen Verkehrsmodell 2012 wurde in der Sachlage der BAB A 23 ab-
gewichen, da dieses Modell nur den städtischen Verkehrsanteil am Gesamtverkehrsauf-
kommen der Autobahn berücksichtigt. Aus diesem Grund wurden die Angaben über die
Verkehrsbelastung und die der Lkw-Anteile sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit
aus dem Datensatz der Lärmkartierung Schleswig-Holstein 2012 in das Pinneberger Mo-
dell übertragen.
Im Lageplan (vgl. Anlage 1) sind die Lage der Hauptverkehrsstraßen (> 3 Millionen
Kfz / Jahr) sowie die Straßen des gesamten kartierten Straßennetzes abgebildet.
3.3 Lärmarmer Straßenbelag
Entsprechend der Angaben des Auftraggebers wurde für einen Teilabschnitt der Mühlen-
straße (L 106) ein lärmoptimierter Asphalt in das Berechnungsmodell aufgenommen. Die-
ser Straßenabschnitt liegt zwischen dem Wedeler Weg und dem Kirchhofsweg und wurde
mit -3 dB(A) berücksichtigt.
3.4 Lärmschutzeinrichtungen
Die Lagebeschreibung von Lärmschutzeinrichtungen an Straßen und Schienen wurde
durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Es wurden den Schallschutzeinrichtungen
eigenschaftsspezifische Absorptionswerte vom Auftragnehmer zugeordnet, die im Fol-
genden in ihren Möglichkeiten genannt sind:
Hochabsorbierende Wände (Absorptionsverlust 8 dB)
Absorbierende Wände (Absorptionsverlust 4 dB)
Wände mit gering strukturierten Oberflächen (Absorptionsverlust 1 dB)
Wälle (Erdwall) (keine Reflexion).
Nach einer Datenprüfung wurden in Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der
Lage und Höhe der Wände Korrekturen vorgenommen. Lärmschutzwälle wurden direkt in
das Geländemodell integriert und somit nicht separat als Lärmschutzeinrichtungen aus-
gewiesen, allerdings mit einer Schallschutzwirkung berücksichtigt.
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4 Modellaufbereitung
Die Daten wurden nach erfolgter Aufbereitung in die Software IMMI in der Version 2012-1
eingelesen und zur weiteren Plausibilitätsprüfung dreidimensional begutachtet (vgl. Abbil-
dung 1). Beispielsweise wurden die modellierten Lärmschutzwälle im Gelände überprüft
und ggf. in der Höhe und Lage angepasst.
Abbildung 1: Prüfung des topografischen Modells
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5 Berechnungsmodell
Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten mit dem Programm IMMI der Firma Wölfel
Meßsysteme · Software GmbH + Co. KG in der Version 2012-1.
Bei der Berechnung wurden zur Verringerung der Berechnungszeit Vereinfachungen ge-
troffen. Dabei wurden Reflexionen nur an Hindernissen berechnet, die nicht weiter als
200 m von der Quelle oder dem jeweiligen Immissionspunkt entfernt sind. Der Mindestpe-
gelabstand für die Reichweite der Quellen wurde auf 25 dB(A) gesetzt und auf die Projek-
tion von Linien- und Flächenquellen verzichtet. Die hierdurch möglichen Abweichungen in
den errechneten Schallpegeln befinden sich innerhalb der vom LAI /5/ geforderten Ge-
samtgenauigkeit von 2 dB(A).
Die Berechnungen erfolgten entsprechend den Anhängen IV und VI der ULR /1/ sowie
nach der 34. BImSchV /2/ für eine Höhe von 4 Metern über Gelände in einem Rasterab-
stand von 10 Metern unter Berücksichtigung von Abschirmung und Reflexion. Zudem
wurden die Hinweise zur Lärmkartierung des LAI vom März 2011 /5/ herangezogen.
Es wurden die jeweiligen Umgebungslärmpegel für die Analyse, ausgedrückt durch die
Lärmindizes LDEN und LNight, berechnet. Die Pegelraster wurden in 5-dB(A) Sprüngen dar-
gestellt.
Die für die Berechnung der Lärmkarten verwendeten Daten wurden dem Auftraggeber im
QSI-Format als zusammenhängende Datensätze zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wur-
den alle übrigen aufbereiteten Datensätze sowie die berechneten Lärmkarten und Fassa-
denpunkte mit den anteiligen Betroffenen und Pegeln zusammengestellt und dem Auf-
traggeber zur Verfügung gestellt.
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6 Ergebnisse
6.1 Lärmkarten
Die Ergebnisse werden gemäß ULR /1/ für die Beurteilungszeiträume DEN (Mittelungs-
zeitraum über 24 h mit unterschiedlicher Gewichtung der Zeiträume Day [Tag 06:00-18:00
Uhr (+0 dB(A))] / Evening [Abend 18:00-22:00 Uhr (+5 dB(A))] / Night [Nacht 22:00-06:00
Uhr (+10 dB(A))] und Night dargestellt.
Es wurden Lärmkarten für das kartierte Straßennetz gemäß der 34. BImSchV /2/ mit den
Farben nach DIN 18005 Teil 2 (Ausgabe September 1991) erstellt. Die Lärmkarten wur-
den zum einen für das Hauptverkehrsstraßennetz (HVS) der Stadt Pinneberg und zum
anderen für das Gesamtverkehrsstraßennetz erstellt. In Anlage 1 ist das kartierte Stra-
ßennetz unterschieden nach Hauptverkehrsstraßen und dem erweiterten Straßennetz
dargestellt.
Den folgenden Anlagen sind die Ergebnisse für die Rasterberechnungen zu entnehmen:
Anlage 2a
Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Hauptverkehrsstraßennetz) LDEN
Anlage 2b
Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Hauptverkehrsstraßennetz) LNight
Anlage 3a
Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Gesamtstraßennetz) LDEN
Anlage 3b
Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Gesamtstraßennetz) LNight
Zudem wurden die Überschreitungen der Schwellen für potenzielle Gesundheitsgefähr-
dung von LDEN > 65 dB(A) und LDEN > 55 dB(A) erstellt (siehe Anlagen 5a und b).
Für den Vergleich der schalltechnischen Belastung gegenüber der Lärmkartierung 2007
wurde des Weiteren ein Differenzpegelplan erstellt (siehe Anlage 6). Die Beurteilung DEN
beinhaltete hierbei den Tag und die Nacht, sodass eine differenzierte Betrachtung nicht
notwendig ist.
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6.2 Belastetenzahlen
Die Lärmkartierung gibt neben der kartographischen Darstellung der von Lärm betroffe-
nen Bereiche auch Auskunft über die Zahl der lärmbetroffenen Menschen in Pinneberg in
vordefinierten Pegelbereichen. Mit der „Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung
der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)“ /3/ können die Zahl der lärmbelas-
teten Menschen sowie die lärmbelasteten Flächen und die Zahl der lärmbelasteten Woh-
nungen, Schulen und Krankenhäuser abgeschätzt werden, die nach der 34. BImSchV /2/
anzugeben sind.
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 der 34. BImSchV /2/ erfolgt die Angabe über die geschätzte
Zahl der Menschen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb der Isophonen-Bänder nach
§ 4 Abs. 4 Satz 1 der 34. BImSchV /2/ liegen, für LDEN und LNight getrennt in tabellarischer
Form. Die Belastetenzahlen wurden, wie in der 34. BImSchV /2/ gefordert, auf die Hun-
derterstelle gerundet. Weiterhin sind tabellarische Angaben über lärmbelastete Flächen
sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen (auf die Hunderterstelle gerundet), Schu-
len und Krankenhäuser für LDEN anzugeben. Die Ergebnisse der Berechnungen für das
berechnete Hauptverkehrsstraßennetz (BAB, B, L > 3 Mio Kfz/a) zeigt die Tabelle 1 und
die Ergebnisse für das kartierte Gesamtstraßennetz sind der Tabelle 2 zu entnehmen.
Tabelle 1: Geschätzte Zahl der von Lärm an den Hauptverkehrsstraßen in Pinneberg
belasteten Menschen, Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
Geschätzte Zahl der von Lärm an den Hauptverkehrsstraßen in Pinneberg belas-teten Menschen
LDEN
[dB(A)] Belastete Menschen
LNight
[dB(A)] Belastete Menschen
über 55 bis 60 2.800 über 50 bis 55 1.500
über 60 bis 65 1.000 über 55 bis 60 900
über 65 bis 70 800 über 60 bis 65 200
über 70 bis 75 200 über 65 bis 70 0
über 75 0 über 70 0
Summe 4.800 Summe 2.600
Geschätzte Zahl der von Lärm am Hauptverkehrsstraßennetz in Pinneberg belas-teten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern
LDEN
[dB(A)] Fläche [km²]
Wohnungen Schulen* Kranken-
häuser*
> 55 dB(A) LDEN 6,1 2.400 3 0
> 65 dB(A) LDEN 1,5 500 0 0
> 75 dB(A) LDEN 0,3 0 0 0
* Anzahl der belasteten Einzelgebäude
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Tabelle 2: Geschätzte Zahl der von Lärm des Gesamtstraßennetzes in Pinneberg belas-
teten Menschen, Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz in Pinneberg belasteten Menschen
LDEN
[dB(A)] Belastete Menschen
LNight
[dB(A)] Belastete Menschen
über 55 bis 60 6.500 über 50 bis 55 3.600
über 60 bis 65 3.100 über 55 bis 60 1.600
über 65 bis 70 1.500 über 60 bis 65 300
über 70 bis 75 200 über 65 bis 70 0
über 75 0 über 70 0
Summe 11.300 Summe 5.500
Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz in Pinneberg belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern
LDEN
[dB(A)] Fläche [km²]
Wohnungen Schulen* Kranken-
häuser*
> 55 dB(A) LDEN 8,6 5.700 14 1
> 65 dB(A) LDEN 2,2 900 0 0
> 75 dB(A) LDEN 0,4 0 0 0
* Anzahl der belasteten Einzelgebäude
Für die räumliche Darstellung der Lärmschwerpunkte auf Grundlage der Lärmkartierungs-
ergebnisse erfolgte zudem eine räumliche Betroffenheitsanalyse. Hierfür wurden die
Lärmbetroffenen über einem bestimmten Wert (hier LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A))
verortet. Die Darstellung der Betroffenen erfolgte flächenbezogen. Die Betroffenen wer-
den für die Zeiträume DEN und Night ermittelt und sind in den Anlagen 4a und 4b darge-
stellt.
Hamburg, den 31. August 2012
i.V. Marion Krüger i.A. Oliver Riek
LÄRMKONTOR GmbH LÄRMKONTOR GmbH
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7 Anlagen
Anlage 1: Lageplan Straßennetz
Anlage 2a: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Hauptverkehrsstraßennetz)/
Schallimmissionsplan LDEN 2012
Anlage 2b: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Hauptverkehrsstraßennetz)/
Schallimmissionsplan LNight 2012
Anlage 3a: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Gesamtstraßennetz)/
Schallimmissionsplan LDEN 2012
Anlage 3b: Strategische Lärmkarte Straßenverkehr (Gesamtstraßennetz)/
Schallimmissionsplan LNight 2012
Anlage 4a: Belastete in Rasterdarstellung LDEN ≥65 dB(A) (Gesamtstraßennetz)
Straßenverkehr 2012
Anlage 4b: Belastete in Rasterdarstellung LNight ≥55 dB(A) (Gesamtstraßennetz)
Straßenverkehr 2012
Anlage 5a: Überschreitungskarte LDEN >65 dB(A) (Gesamtstraßennetz)
Straßenverkehr 2012
Anlage 5b: Überschreitungskarte LNight ≥55 dB(A) (Gesamtstraßennetz)
Straßenverkehr 2012
Anlage 6: Differenzpegelplan LDEN 2007 / 2012 (Gesamtstraßennetz)
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8 Quellenverzeichnis
/1/ Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002
/2/ Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BIm-
SchV) vom 6. März 2006
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März
2006
/3/ Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch
Umgebungslärm – VBEB
vom 9. Februar 2007
(Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belaste-
tenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S.
4.137)
/4/ Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen – VBUS
vom 15. Mai 2006
/5/ LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz, Hinweise zur
Lärmkartierung
in der Fassung des Beschlusses der 121. Sitzung der LAI vom 2. und 3. März 2011
in Stuttgart