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LEHRPLANZUR
GRUNDAUSBILDUNG
Perspektiven.Werte.Kompetenzen
LEHRPLAN ZURGRUNDAUSBILDUNG
Ausgabe 2012
Perspektiven.Werte.Kompetenzen
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AUSBILDUNGSICHERHEITSAKADEMIEDie Sicherheitsakademie ist die Bildungs- und Forschungseinrichtung für die Bediens-teten des Bundesministeriums für Inneres. Ihr obliegt die Bereitstellung der Grundaus-bildung für die Polizistinnen und Polizisten und sie steuert die Tätigkeit der Bildungs-zentren.
BILDUNGSZENTRENDie Bildungszentren der Sicherheitsakademie legen den Grundstein für die Ausbildung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Bildungsperspektive ist der Mensch, der mit Wissen, Kenntnissen und Fertigkeiten sowie sozialer Kompetenz und Konflikt-bereitschaft in der Gesellschaft demokratischer Rechtsstaaten Vertrauen in die staatli-che Autorität und die öffentliche Sicherheit garantiert.
AUSBILDUNGSZIELEDie Ausbildung soll den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes durch praxis-bezogene Lehre unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Metho-den, die soziale Kompetenz sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln. Schwerpunkte liegen in der Vermittlung von Rechtsmaterien, Kriminalistik, sozialkommunikativer Kompetenz und im Bereich des Handlungstrainings und Einsatz-trainings.
BERUFSFELDBerufsfelder für die Absolventinnen und Absolventen eines Ausbildungslehrganges fin-den sich überall dort, wo Schwerpunkte sicherheits-, verkehrs-, und kriminalpolizeili-cher oder ordnungsdienstlicher Einsätze liegen.
METHODIK / DIDAKTIKDie Ausbildung zielt inhaltlich und methodisch nicht nur auf die Vermittlung von Sach-wissen, sondern vermehrt auch auf den Erwerb von Methoden- und Handlungswissen ab. Sachverhalts- und themenbezogene wie auch fächerübergreifende Behandlung der Lehrinhalte soll dies ermöglichen. Der nach Fächern gegliederte Unterricht wird im Ausbildungsverlauf durch ganzheitliche und vernetzte Themen- und Projektarbeiten ergänzt.
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MENSCHDer Mensch steht im Mittelpunkt der Exekutivausbildung. Die Menschen im sicher-heitspolizeilichen Exekutivdienst erwerben Qualifikationen, um ihren beruflichen Alltag in seiner Vielschichtigkeit wahrzunehmen und den Anforderungen professionell und verantwortungsvoll nachzukommen.
GESELLSCHAFTBürgerinnen und Bürger wurden nach dem Platz der Polizei in der Gesellschaft und dem Idealbild einer Polizistin und eines Polizisten befragt. Es galt herauszufinden, wel-chen Beitrag die polizeiliche Bildung leisten kann um dem Idealbild der Polizei mög-lichst nahe zu kommen. Die Menschen im sicherheitspolizeilichen Exekutivdienst sollen anhand von 17 definier-ten Leitsätzen, persönliche, kommunikative und soziale Kompetenzen entwickeln. Sie sollen sich ihrer eigenen Situation innerhalb der Exekutive und ihrer gesellschaftlichen Stellung bewusst werden.
RECHTDie Menschen im sicherheitspolizeilichen Exekutivdienst sollen Verständnis und Fähig-keiten erwerben um polizeiliches Handeln und rechtsstaatliche Grundsätze in Bezug zu setzen. Der Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde bildet dafür die Basis.Diese Leitsätze schaffen den Rahmen für die Ausbildung. Die Weite dieses Rahmens überträgt besondere Verantwortung an die Leiter der Bildungszentren und an die Leh-renden.
SICHER MIT BILDUNGWelchen Platz nimmt die Polizei in der Gesellschaft ein und welche Aufgaben fallen ihr dabei zu? In 17 Leitsätzen, die sich alle im Curriculum widerspiegeln, wurden die Ansprüche an die Polizei und die polizeiliche Bildung zusammengefasst. Die in den Leitsätzen formulierten Ansprüche sollen über eine vermehrte Identifikation mit der Einrichtung Polizei zu mehr Verantwortungsgefühl jedes einzelnen Polizisten und jeder einzelnen Polizistin sich selbst, den Menschen und der Institution Polizei gegenüber führen.
UMFELD
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Die Polizeigrundausbildung gliedert sich in:
ABSCHNITT I – 12 MonateDie Polizeibediensteten sollen ein rechtstheoretisches Basiswissen und einsatztakti-sche- und einsatztechnische Grundfertigkeiten erwerben. Die Organisation der Sicher-heitsverwaltung und Exekutive, die zukünftigen Aufgaben und Befugnisse sollen so vermittelt werden, dass sich anschließende Ausbildungsteile gedanklich und praktisch anknüpfen lassen. Der Abschnitt I soll ermöglichen, die Erfahrungen im anschließen-den Praktikum zu verarbeiten und exekutives Handeln einzuordnen.
PRAKTIKUM I – 2 MonateDie Ausbildung im Praktikum ergänzt die Inhalte des Abschnittes I und ist zugleich be-sonderer Bestandteil der Grundausbildung.Beamte des exekutiven Außendienstes begleiten die Bediensteten im Praktikum, er-möglichen ihnen Erfahrungen im exekutiven Einschreiten und machen sie mit der Or-ganisation und den Organisationsabläufen vertraut.Die Bediensteten sollen ein breites Spektrum des praktischen Exekutivdienstes kennen lernen.
ABSCHNITT II – 7 MonateDieser Abschnitt soll die Polizeibediensteten für exekutivdienstliche Rechtsmaterien sensibilisieren. Sie sollen die Intentionen des Gesetzgebers kennen, Gesetze und Ver-ordnungen ihrer Bedeutung nach erfassen, um sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätig-keit eigenständig orientieren und sie vollziehen zu können.Die Bediensteten sollen darüber hinaus einsatztaktische und –technische Instrumenta-rien kennen lernen und beherrschen.Sie sollen soziale Spannungsfelder und menschlichen Konfliktsituationen erkennen und damit umgehen können.
PRAKTIKUM II – 3 MonateDieser Abschnitt soll den Bediensteten nach erfolgreich abgelegter Dienstprüfung eine Vertiefung der praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglichen und so den über-gangslosen Berufseinstieg erleichtern.
ABSCHLUSSNach erfolgreichem Abschluss aller für die Grundausbildung maßgeblichen Prüfungen und der bestandenen kommissionellen Dienstprüfung, erfolgt mit der Beendigung der Ausbildungsphase – nach 24 Monaten – die Ernennung in die Verwendungsgruppe E2b. Der Amtstitel „Inspektor“ wird verliehen.
STRUKTUR
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BZS BurgenlandNeusiedler Straße 847000 Eisenstadt059133/10/6666
BZS KärntenHauptstraße 1939201 Krumpendorf059133/20/6010
BZS NiederösterreichKirchengasse 12-143370 Ybbs / Donau059133/30/6666
BZS OberösterreichLiebigstraße 304010 Linz059133/40/6113
BZS SalzburgKneippstraße 3185084 Großgmain059133/50/6001
BZS SteiermarkStraßganger Straße 2808021 Graz059133/60/6666
BZS TirolWalder Straße 266067 Absam Wiesenhof059133/70/6302
BZS VorarlbergHämmerle Straße 46805 Feldkirch-Gisingen059133/80/6110
BZS WienMarokkanergasse 41030 Wien01/71722/99/51002
BZ TraiskirchenAkademiestraße 32514 Traiskirchen059133/92/2220
BILDUNGSZENTREN DER SICHERHEITSAKADEMIE
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LEHRGEGENSTAND 1. Einführung - Einführung - Reflexion
2. Persönlichkeitsbildung- Angewandte Psychologie - Kommunikation und Konfliktmanagement - Berufsethik - Gesellschaftslehre- Menschenrechte
3. Rechtsmaterien- Dienstrecht- Privatrecht- Sicherheitspolizeiliche Handlungslehre- Strafrecht- Verfassungsrecht und Europäische Union- Verkehrsrecht- Verwaltungsrecht
4. Einsatztraining- Handlungstraining- Einsatztechnik- Einsatztaktik- Schießausbildung und Waffenkunde- Informationstechnik- Fahrtechnik- Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst- Sport- Erste Hilfe- Interaktives Training
5. Kriminalistik- Kriminologie und Kriminalistik
6. Bürokommunikation- Bürokommunikation und EDV- Fremdsprachen
7. Methodenunterricht- Themenzentrierter Unterricht und Projektarbeiten
8. Berufspraktikum
SUMME
I
80
2424
82540
4620
160110
35130125
404830
1106
2450
10816
8
110
15024
40
II
012
1624
42516
2010
11060236255
40301454
00
4060
824
84
7416
44
GESAMT
208
12
2064048125056
9666630
270170
58192180
710807844
1646
2490
1682432
194194
264224
40
8484
292
2736
STUNDENTAFEL
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EINFÜHRUNG 1
EINFÜHRUNGDie Exekutivbediensteten sollen einen Überblick über ihre Ausbildung erhalten.
Leitsatz 1:
Wir, die Polizei in Österreich, geben den Menschen Vertrauen in ihre Sicherheit und Freiheit.
„Unsere Aufgabe als Polizei ist es, die Sicherheit und Freiheit der Menschen zu gewährleisten. Durch vertrauensfördernde Kommunikation stärkt die Polizei das Vertrauen der Menschen in ihre Sicherheit und Freiheit.“
Leitsatz 2:
Wir, die Polizei in Österreich, nehmen Anliegen der Menschen ernst, sind jederzeit ansprech-bar, gehen aktiv und offen auf die Menschen zu.
„Im Umgang mit Menschen ist die Polizei offen und zeigt, dass sie ihnen stets mit Hilfe und Schutz zur Seite steht. Verständnis und Einfühlungsvermögen sind wichtige Voraussetzungen für unsere kommunikative Kompetenz und unerlässlich für eine zeitgemäße Polizeiarbeit.“
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
EXEKUTIVLAUFBAHN- Ausbildungsablauf- Lehrplan- Ziele
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EINFÜHRUNG 1
REFLEXIONDie Exekutivbediensteten sollen im Praktikum I Erlebtes durch Erfahrungsaustausch, Diskussion und Information aufarbeiten können.
Leitsatz 10:
Wir, die Polizei in Österreich, nützen Reflexion zur persönlichen Weiterentwicklung und organisatorischen Mitgestaltung.
„Eine ständige Weiterentwicklung ist das Ergebnis gelungener Reflexionsprozesse, denn sie findet nur dann statt, wenn Erfolge und Misserfolge kritisch hinterfragt wurden. Jede und jeder Einzelne ist so in die Mitgestaltung eingebunden und profitiert davon auf persönlicher Ebene.“
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
PRAKTIKUM- Arbeitsplatz- Vorgesetzte und Mitarbeiter- Arbeitsfeld
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PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2
ANGEWANDTE PSYCHOLOGIEDie Exekutivbediensteten sollen• sich selbst und andere besser wahrnehmen können,• ihre Kompetenz in zwischenmenschlichen Handlungsabläufen optimieren,• im Umgang mit psychisch kranken Menschen sensibel werden und• mögliche Spannungsfelder des menschlichen Zusammenlebens kennen und mit
Stresssituationen umgehen lernen
Leitsatz 8:
Wir, die Polizei in Österreich, stellen einen hohen Anspruch an unsere persönliche, soziale und fachliche Kompetenz.
„Die Polizei ist eng an den Wandel gesellschaftlicher Strukturen gebunden und diese Dynamik wirkt sich auch auf die Polizeiarbeit aus. Wissensvermittlung alleine kann die neuen Herausfor-derungen nicht bewältigen. Denn erst wenn beides – fachliche und soziale Kompetenz – aufein-ander treffen, ist gute Polizeiarbeit möglich.“
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
- Grundlagen- Wahrnehmung- Macht – Autorität – Gehorsam- Entmenschlichung und mögliche Gefahren- Aggression- Stress- Mobbing und Stalking- Randgruppen- Umgang mit Schwerverletzten- Überbringen schockierender Nachrichten
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
EMOTIONALE AUSNAHMEZUSTäNDE- Umgang mit Menschen- Sensibilität beim Einschreiten
PEER SUPPORT- Betreuung nach einem Schuss- waffengebrauch und ähnlich be- lastenden Situationen- Psychische Problematik
ANGEWANDTE PSYCHOLOGIE- Sicherheitspolizeiliche Handlungs- lehre, Einsatztraining, GSOD, Krimi- nalistik, etc.
Leitsatz 9:
Wir, die Polizei in Österreich, reflektieren kritisch unser Denken und Handeln.
„Nur die Reflexion des eigenen Denkens und Handelns führt zu Fortschritt. Deshalb ist die Be-reitschaft zur ehrlichen und selbstkritischen Auseinandersetzung ein unverzichtbarer Bestand-teil der Polizeiarbeit und gleichzeitig Garant für den Erfolg.“
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PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2
KOMMUNIKATIONSTECHNIK UND KONFLIKTMANAGEMENTDie Exekutivbediensteten sollen ihre sozialkommunikative Kompetenz durch Training entwickeln und optimieren.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
RHETORIK- Grundlagen- Lernen und Prüfungsverhalten- Feedbackregeln- Johari-Fenster- Präsentationstechnik- Körpersprache
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
KOMMUNIKATION UND KONFLIKTE- Kommunikationsmodelle- Konfliktmanagement- Gesprächstechnik- Zeugenverhalten- Interviewverhalten
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PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2
BERUFSETHIKDie Exekutivbediensteten sollen• sich mit ethischen Aspekten polizeilicher Aufgaben und Handlungen
auseinandersetzen,• dasBerufsbilddesExekutivdiensteskritischreflektieren,• eigene Erwartungen, spätere Aufgaben und die Erwartungen der Bevölkerung
diskutieren können.
Leitsatz 17:
Wir in der polizeilichen Bildung sind uns unserer Vorbildwirkung stets bewusst und verpflichten uns diesem gemeinsamen Berufsbild.
„Alle Maßnahmen der polizeilichen Bildung sind von der Motivation getragen, Sicherheit zu geben. Fühlen sich die Polizistinnen und Polizisten sicher, fühlen sich auch diejenigen sicher, die von Polizeiarbeit betroffen sind. Dafür braucht es Menschen, die die Gedanken dieses Leitbildes glaubwürdig vorleben. Wir sind uns bewusst, dass diese Arbeit nur bei uns selbst beginnen kann.“
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
ANGELOBUNG - Bedeutung
GRUNDLAGEN- Begriffsvermittlung- Zielbestimmungen
BERUFSBILD- Erwartungen des Bürgers- Erwartungen der Dienstbehörde- Eigenerwartungen
SPANNUNGSFELD- Beruf – Privatbereich
ETHIK DES EXEKUTIVBERUFES- Allgemeine Vorstellungen
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT EXEKUTIVE UND GESELLSCHAFT
- Quellen unserer Legitimation
ROLLENKONFLIKTE- Ursachen und Handhabung- Spannungsfeld verschiedener Ansprüche
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PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2
GESELLSCHAFTSLEHREDie Exekutivbediensteten sollen• ein zeitgeschichtliches und soziologisches Grundverständnis entwickeln,• sich der Bedeutung ihrer Rolle in einem demokratischen Rechtsstaat bewusst
werden und • diesekritischreflektierenkönnen.
Leitsatz 3:
Wir, die Polizei in Österreich, nehmen gesellschaftliche Verantwortung wahr und leisten einen wichtigen Beitrag für ein friedliches Zusammenleben.
„Die Polizeiarbeit stellt sich den Herausforderungen einer dynamischen Gesellschaft, um nahe an den Bedürfnissen der Menschen dran zu bleiben. Nur so kann die Polizei ihren Teil zu einem friedlichen Zusammenleben beitragen.“
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
ZEITGESCHICHTE- Monarchie- I. Republik- Österreich in der NS-Zeit- II. Republik
GRUNDLAGEN DER SOZIOLOGIE- Begriff „Gesellschaft“- Soziale Bewegungen- Devianz – Extremismus – Radikalis- mus
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
GESELLSCHAFT „HEUTE“- Medien und Meinungsbildung- Werbung und Manipulation- Umweltschutz und Energieeinsatz- Arbeit – Freizeit – Konsum
GESELLSCHAFTLICHE VERäNDERUNGEN- Österreich und die EU- Erweiterung der EU- Migration- Sicherheitssysteme
Leitsatz 6:
Wir, die Polizei in Österreich, sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung und Vor-bildwirkung bewusst.
„Es gibt keine höhere moralische Verantwortung als jene gegenüber den Menschen. Es sind die Worte und Taten jeder einzelnen Polizistin und jedes einzelnen Polizisten, die unsere gesell-schaftliche Verantwortung und Vorbildwirkung widerspiegeln.“
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PERSÖNLICHKEITSBILDUNG 2
MENSCHENRECHTEDieExekutivbedienstetensollenaufGrundlageeinesreflektiertenBerufsbildesdesExekutivdienstes• ein Bewusstsein über die Bedeutung der Menschenrechte als Grundlage und
Zielsetzung des Exekutivdienstes entwickeln,• sich Wissen über Menschenrechte aneignen,• die Fähigkeiten zur Analyse von Praxissituationen aus menschlicher Perspektive
entwickeln und • die Menschenwürde in ihrem gesamten Handeln respektieren.
Leitsatz7:
Wir, die Polizei in Österreich, achten die Würde jedes Menschen, schützen und respektieren die Menschenrechte.
„Einerseits dient die Wahrung der Menschenrechte stets als Kriterium für polizeiliche Hand-lungen. Andererseits ist es Aufgabe der Polizei, die Rechte der Menschen zu schützen. In diesem Sinne versteht sich die Polizei auch als Menschenrechtsorganisation.“
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
THEORIE DER MENSCHENRECHTE- geschichtliche Entwicklung- Menschenrechtsdokumente im nationalen und internationalen Bezug (AMRK, EMRK)- MRSG und Kontrollmechanismen im nationalen und internationalen Bezug (UNO, Europarat, EGMR, CPT, MR-Beirat, NGOs)
MENSCHENRECHTSANALYSE- Fallbeispiele unter Anwendung des menschenrechtlichen Analyse- Schemas
GASTVORTRAGENDE- Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen mit Bezug zum Menschenrechtsschutz (MR-Beirat, amnesty)
REFLEXION PERSÖNLICHER HALTUNGEN- Seminar ADL (Anti-Defamation League)
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
- Vertiefung der Menschenrechtsanalyse unter Einbeziehung eigener prak- tischer Erfahrungen- Fallbeispiele unter Anwendung des menschenrechtlichen Analyse- Schemas- Kontakt und Besuch von Zentren wie z.B. Interdisziplinäres Forum, Roma- Zentrum, Geschützte Werkstätten- Zeitzeugen
UNTERRICHT MIT MENSCHENRECHTSBEZUG
- Erörterung der MR-Thematik in den einzelnen Unterrichtsfächern. Bezug zu Verfassungsrecht, SHL, Ethik, Gesellschaftslehre, sowie Handlungs training.
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RECHTSMATERIEN 3
DIENSTRECHTDie Exekutivbediensteten sollen • RechteundPflichten,diesichaufihrDienstverhältnisbeziehen,wissenund• die Bedeutung des Disziplinarrechtes erkennen.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
ÖFFENTLICHER DIENST- Verfassungsrechtliche Grundlagen des österreichischen Beamtentums- Dienst- und besoldungsrechtliche Stellung- Personalvertretung- Gleichbehandlung
VERTRAGSBEDIENSTETENVERHäLTNIS- Geltungsbereich- Begründung des Dienstverhältnisses- Dienstpflichten- Beendigung des Dienstverhältnisses
BESOLDUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
- Gehalt- Bezüge- Zulagen- Nebengebühren- Reisegebühren- Massa- und Naturalwirtschaft- Pensionsrecht – Überblick
SONSTIGE DIENSTRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
- Mutterschutz- Karenz- Bundesgleichbehandlungsgesetz- Bundesbedienstetenschutzgesetz- Wachebediensteten – Hilfeleistungs gesetz
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
BEAMTENVERHäLTNIS- Geltungsbereich- Begründung des Dienstverhältnisses- Provisorisches und definitives Dienstverhältnis- Veränderungen des Dienstver- hältnisses- Dienstliche Ausbildung- Beendigung des Dienstverhältnisses- Allgemeine Dienstpflichten des Beamten- Sonstige Dienstpflichten- Dienstzeit- Rechte des Beamten
DIENSTLICHE BEURTEILUNG- Leistungsfeststellungsverfahren- Beurteilungskriterien, Kalküle
VERANTWORTLICHKEIT DES BEAMTEN- Disziplinäre Verantwortlichkeit- Strafrechtliche Verantwortlichkeit- Zivilrechtliche Verantwortlichkeit (Amtshaftung, Organhaftung, Dienstnehmerhaftung)
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RECHTSMATERIEN 3
PRIVATRECHT
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
EINFÜHRUNG- Strafgerichtsbarkeit, Zivilgerichts- barkeit- Auslegung von Rechtsnormen- Klagemöglichkeiten
PERSONENRECHT- Rechts- und Handlungsfähigkeit- Gesetzliche Vertreter
SACHENRECHT- Einteilung und Begriffe- Inhaber, Besitzer, Eigentümer- Eigentumsbeschränkungen- Fundvorschriften
PFANDRECHT - Rechtsmittel zur Erhaltung des Besitzstandes bei dringender Gefahr
RECHTSGESCHäFT- Grundbegriff: Was ist ein Vertrag
SCHADENERSATZ- Voraussetzungen- Umfang
VERJäHRUNG, ERSITZUNG- Fristen, Wirkung
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
PERSONENRECHT- Rechtsverhältnisse Ehe und Familie- Namensführung
SACHENRECHT- Störung der Besitzverhältnisse
RECHTSGESCHäFT- Grundbegriff: Was ist ein Vertrag- Abschluss, Erfüllung, Rücktritt
Leitsatz 11:
Wir, die Polizei in Österreich, leben Wertschätzung, Achtung und Respekt in der täglichen Zusammenarbeit.
„Respekt und Wertschätzung leiten unsere Handlungen gegenüber allen anderen Mitmen-schen. Die Anerkennung, die wir unseren Mitmenschen entgegenbringen, erfahren wir auch von ihnen und das wiederum stärkt unser Selbstvertrauen und festigt uns in unserer Haltung.“
Die Exekutivbediensteten sollen • zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht unterscheiden und daraus ableitend
Abgrenzungen vornehmen können. Grund: Strafrecht und für den Polizeidienst relevante Teilbereiche des Privatrechts sind eng miteinander verbunden und somit unumgänglich im Rechtsgegenstand Strafrecht mit zu behandeln.
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RECHTSMATERIEN 3
SICHERHEITSPOLIZEILICHE HANDLUNGSLEHREDie Exekutivbediensteten sollen • ihre sicherheitspolizeilichen Aufgaben, ihre Aufgaben im Bereich der Kriminalpo-
lizei, der Verwaltungspolizei und Aufgaben aus anderen Normen erfüllen, sowie • Befugnisse wissen und ausüben können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
ORGANISATION DER SICHERHEITSVERWALTUNG
- Sicherheitspolizei - Besorgung der Sicherheitsverwaltung - Aufbau Sicherheitsbehörden – Wachkörper Bundespolizei - Besorgung des Exekutivdienstes - Örtlicher Wirkungsbereich - Sprengelüberschreitung
GRUNDSäTZE DES POLIZEILICHEN EINSCHREITENS
- Legalitätsprinzip - Offizialprinzip - Ultima-Ratio-Prinzip - Prinzip der Verhältnismäßigkeit - Rechte von Betroffenen - Richtlinien für das Einschreiten - Grund- und Freiheitsrechte
ANLASS DES EINSCHREITENS - Auftrag - Anordnung- Ersuchen / Anzeige- aus eigenem Antrieb - Einschreiten außer Dienst
SICHERHEITSPOLIZEI, KRIMINALPOLIZEI, VERWALTUNGSPOLIZEI
- Aufgaben - Begriffsbestimmungen - Wirkungsbereiche- Befugnisse - Eingriffe in die persönliche Freiheit - Formvorschriften - Dokumentation - Verwenden personenbezogener Daten - Unmittelbare Zwangsgewalt - Verwaltungsübertretungen im Sicher heitspolizeigesetz - Abgrenzungen - Vernetzungen
WAFFENGEBRAUCH - Waffengebrauchsrecht - Durchführungsbestimmungen - Maßnahmen nach einem Waffen- gebrauch
Leitsatz 4:
Wir, die Polizei in Österreich, bieten Schutz in Gefahrensituationen und nehmen die Bedürf-nisse von Opfern und Betroffenen wahr.
„Die Arbeit der Polizei zielt darauf ab, Menschen nicht zu Opfern werden zu lassen. Wird ein Mensch dennoch Opfer einer kriminellen Handlung, so erschüttert diese Erfahrung sein Ver-trauen in das Sicherheitsgefühl. Die Polizei stellt sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und bietet den Opfern Unterstützung an.“
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ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
EINGRIFFE IN DIE PERSÖNLICHE FREIHEIT
- Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit - Voraussetzungen für die Zulässigkeit / gelindere Mittel / Verhältnismäßigkeit- Rechte von Festgenommenen
EINGRIFFE IN DAS HAUSRECHT UND EIGENTUM
- Gesetz zum Schutz des Hausrechtes - Voraussetzungen für die Zulässigkeit - Formvorschriften - Dokumentation - Sicherstellung / Beschlagnahme
GEWALT IN DER PRIVATSPHäRE- Bestimmungen nach dem Sicher- heitspolizeigesetz- Einschreiten nach der Exekutions- ordnung
RECHTE VON BETROFFENEN - Menschenrechte - Rechtsschutz
EINSCHREITEN IN BESONDEREN FäLLEN
- Spezifische Personen - Spezifische Örtlichkeiten - Spezifische Ereignisse - Amtshilfe und Inanspruchnahme - Verhalten gegenüber Medien
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RECHTSMATERIEN 3
STRAFRECHTDie Exekutivbediensteten sollen • die Bedeutung des Strafrechtes und der Strafprozessordnung in der österreichi-
schen Rechtsordnung verstehen und• Sachverhalte den jeweiligen Tatbildern zuordnen und den Justizbehörden anzei-
gen können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
ALLGEMEINER TEIL - Stellung des Strafrechts im System der Rechtsordnung (öffentliches Recht, bürgerliches Recht)- Geltungsbereich- Begriff Strafrecht
- Straftheorien- Gliederung des StGB- Nebenstrafrecht- Materielles/formelles Strafrecht
- Begriff „strafbare Handlung“ an Hand des Fallprüfungsschemas
- Willkürlichkeit (Handlungsbegriff)- Tatbestandsmäßigkeit- Rechtswidrigkeit- Schuld
- Rechtfertigungsgründe- Schuldausschließungs- bzw. Aufhebungsgründe- Irrtumsregelung im StGB- Beteiligung- Versuch- Rücktritt vom Versuch, tätige Reue- Unrechtsfolgen
- Strafen- Vorbeugende Maßnahmen- Rechtsfolgen- Diversion- Konkurrenz
- Begriffsbestimmungen
BESONDERER TEIL- Gliederung- Strafbare Handlungen gegen
- Leib und Leben- Freiheit- Fremdes Vermögen- Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen
- Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt- Strafbare Verletzungen gegen die Amtspflicht
STRAFPROSSORDNUNG - Organisation der Justizbehörden und Gerichte
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ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
BESONDERER TEIL –STRAFGESETZBUCH
- Gemeingefährliche strafbare Hand- lungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt- Strafbare Handlungen gegen
- Sittlichkeit- Staatsgewalt- öffentlichen Frieden- Rechtspflege- Ehre
- Strafbare Verletzungen der Amts- pflicht und verwandte strafbare Handlungen- weitere strafbare Handlungen gegliedert nach den geschützten Rechtsgütern
NEBENSTRAFRECHT- Bestimmungen in anderen Gesetzen,
die gerichtlich strafbare Handlungen beinhalten
STRAFPROZESSORDNUNG- Zuständigkeiten- Diversion
VERBOTSGESETZ
NOTZEICHENGESETZ
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RECHTSMATERIEN 3
Die Exekutivbediensteten sollen • die Grundzüge des Verfassungsrechtes und seine Bedeutung im Stufenbau der
Rechtsordnung und • die Organe der Europäischen Union und ihre Funktionen kennen lernen.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
ALLGEMEINER TEIL BEHÖRDENORGANISATION
- Stufenbau der Rechtsordnung- Sicherheitsbehörden- Organe des öffentlichen Sicherheits dienstes
ÖSTERREICHISCHES VERFASSUNGSRECHT
- Verfassungsgeschichte- Staatselemente- Aufgaben des Staates- Gewaltentrennung- Regierungsformen
VERFASSUNGSRECHTLICHE GARANTIEN DER GRUND- UND FREIHEITSRECHTE
- Konvention zum Schutz der Menschenrechte- Übereinkommen gegen Folter- Staatsgrundgesetz- Schutz der persönlichen Freiheit- Schutz des Hausrechtes
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
B-VG-VERTIEFUNG- Grundprinzipien- Gesetzgebung- Stellung der Mitglieder der gesetz- gebenden Körperschaften- Mitwirkung des Volkes an der Gesetz gebung- Vollziehung- Wahlen- Kontrolleinrichtungen
EUROPäISCHE UNION- Zielsetzung des Zusammenschlusses- Gremien der Europäischen Union- Entscheidungen und Auswirkungen
VERFASSUNGSRECHT UND EUROPÄISCHE UNION
Leitsatz 5:
Wir, die Polizei in Österreich, agieren stets im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnis-mäßigkeit.
„Polizeiliche Arbeit, die in die Grundrechtsphäre von Menschen eingreift, wird erst dann ausgeübt, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Ist ein solcher Eingriff unabwendbar, orientiert sich die Polizeiarbeit immer an jenen Methoden, die die Rechte der betroffenen Menschen auf geringste Weise beschneiden.“
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RECHTSMATERIEN 3
VERKEHRSRECHTDie Exekutivbediensteten sollen • die Grundlagen des Verkehrsrechts sowie der Verkehrspolizei kennen lernen,• Rechtsvorschriften verknüpfen und die Überwachung und Kontrolle des Verkehrs-
raumes, der Verkehrsmittel und der Verkehrsteilnehmer präventiv und repressiv durchführen können, und
• mit Nebenrechten und Verordnungen entsprechend ihres Zuständigkeitsberei-ches vertraut gemacht werden.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
GELTUNGSBEREICH- Gesetze und Verordnungen- Zusammenhänge
ORGANE DER STRASSENAUFSICHT- Behördenzuständigkeit- Handhabung der Verkehrspolizei
VERKEHRSREGELUNG- Grundsätze- Zeichengebung (Arm- und Hilfszei-
chen)- Fahrzeuganhaltungen
UNFALLBEARBEITUNG- Verhalten bei Verkehrsunfällen- Unaufschiebbare Maßnahmen- Verkehrsunfall mit Sachschaden- Verkehrsunfall mit Personenschaden- Vermessen und Zeichnen- Einsatz im Gleisbereich
ALKOHOL UND SUCHTGIFT IM STRASSENVERKEHR
- Besondere Sicherungsmaßnahmen beim Lenken von Fahrzeugen unter Einfluss von Alkohol oder Suchtgift
DIENST- UND EINSATZFAHRTEN- Ausnahmebestimmungen für Einsatz fahrzeuge und KFZ im öffentlichen Sicherheitsdienst
STVO 1960 UND VERORDNUNGEN
KFG 1967 UND KDV
FSG 1997 UND VERORDNUNGEN- Geltungsbereich- Begriffsbestimmungen- Mitwirkungsbestimmungen- Strafbestimmungen und Zwangsmittel- Aufgaben und Befugnisse
EG-VO/RICHTLINIEN- Rechtsnormen und Umsetzung bzw. Anwendung von EWR und EU-Recht
NEBENRECHTE UND VERORDNUNGEN- Sozialvorschriften (EG-VO 3820/85 und 3821/85 sowie internationale Abkommen) etc.
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ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
- Kraftfahrliniengesetz 1952- Gelegenheitsverkehrs-Gesetz- Betriebsordnung für den nichtlinien mäßigen Personenverkehr BO 1994- Güterbeförderungsgesetz- GGBG u. ADR
- Eisenbahngesetz und EKVO- Tiertransportgesetz – Straße- Containersicherheitsgesetz- Bundesstraßenmautgesetz- Mautordnung
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RECHTSMATERIEN 3
VERWALTUNGSRECHTDie Exekutivbediensteten sollen • die Bedeutung des Verwaltungsrechts und das Zusammenspiel von formellem und
materiellem Verwaltungsrecht im Rahmen ihrer Zuständigkeit verstehen, sowie • Sachverhalte den jeweiligen Tatbildern zuordnen und den Verwaltungsbehörden
anzeigen können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
EINFÜHRUNG- Verwaltungsrechtliche Grund- prinzipien und Grundbegriffe- Einteilung des Verwaltungsrechts- Inkrafttreten des Verwaltungsrechts- Verwaltungsbehörden und Organe der Verwaltungsbehörden- Mitwirkung der Organe des öffent- lichen Sicherheitsdienstes
FORMELLES VERWALTUNGSRECHT- Einführungsgesetz zu den Verwal- tungsverfahrensgesetzen- Verwaltungsstrafgesetz- Allgemeines Verwaltungsverfahrens- gesetz- Verwaltungsvollstreckungsgesetz- Zustellgesetz- Regelungsumfang- Begriffsbestimmungen- Rechtspflichten der Normadressaten
MATERIELLES VERWALTUNGSRECHT- Einführungsgesetz zu den Verwal- tungsverfahrensgesetzen (Verwal- tungsübertretungen)- Abzeichengesetz- Sicherheitspolizeigesetz (Verwal- tungsübertretungen)- Passgesetz
- Meldegesetz- Fremdenpolizeigesetz- Schengener Durchführungsüberein kommen mit Visa- und Grenzkodex- Niederlassungs- und Aufenthalts- gesetz- Asylgesetz- Ausländerbeschäftigungsgesetz- Grenzkontrollgesetz- Staatsbürgerschaftsgesetz- weitere Bundesgesetze unter Berück sichtigung regionaler Bedürfnisse- Landesgesetze unter Berücksichti gung regionaler Bedürfnisse- Regelungsumfang- Begriffsbestimmungen- Rechtspflichten der Normadressaten- Strafbestimmungen- Mitwirkungsbestimmungen
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ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
MATERIELLES VERWALTUNGSRECHT- Waffengesetz- Kriegsmaterialgesetz- Sprengmittelgesetz- Pyrotechnikgesetz- Mediengesetz (Verwaltungsüber- tretungen)- Vereinsgesetz- Versammlungsgesetz- Gewerbeordnung- Forstgesetz- Abfallwirtschaftsgesetz
- Glücksspielgesetz- Bundestierschutzgesetz- weitere Bundesgesetze unter Berück- sichtigung regionaler Bedürfnisse- Landesgesetze unter Berücksichti gung regionaler Bedürfnisse
- Regelungsumfang- Begriffsbestimmungen- Rechtspflichten der Normadressaten- Strafbestimmungen- Mitwirkungsbestimmungen
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EINSATZTRAINING 4
HANDLUNGSTRAININGDie Exekutivbediensteten sollen • polizeiliches Handeln in praxisnahen Situationen üben und damit Sicherheit im
Einschreiten entwickeln,• Theorie und Praxis verbinden können und • Deeskalationsmöglichkeiten im polizeilichen Handeln anwenden können.
ABSCHNITT I UND II – THEMA & INHALT
Die im Handbuch für Handlungstraining vorgesehenen Themenbereiche (z.B. Not-fall, Diebstahl, Rauferei, Lärmerregung, Minderjährige, Wohnung, Streitschlich-tung und Straßenverkehr) sind vernetzt (Unterricht – Videosequenz – Rollenspie-le – Reflexion) zu bearbeiten.
Leitsatz 14:
Wir in der polizeilichen Bildung fördern die Entwicklung zur Eigenverantwortung, Selbst-ständigkeit und Teamfähigkeit.
„Polizeiliche Bildung ist eine Arbeit mit Menschen für Menschen. Eine gute polizeiliche Aus-bildung ist der Grundstein für kompetentes, teamorientiertes, selbstständiges und eigenver-antwortliches polizeiliches Handeln. Lehren bedeutet deshalb nicht nur zu fördern, sondern die Schülerinnen und Schüler auch zu fordern.“
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Die Exekutivbediensteten sollen • die Zwangsbefugnisse mit physischen Mitteln durchsetzen und• die Technik der Selbstverteidigung anwenden können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
FALLSCHULE- Rolle- Fall
TECHNIKEN- Schutzstellungen- Befreiungstechniken- Blocktechniken- Hebeltechniken- Transporttechniken
ANLEGEN VON FESSELN- Handfesseln- Fußfesseln- Einwegfesseln
EINSATZSTOCK- Techniken
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
Vertiefung der Inhalte des Abschnittes I mit praktischen und theoretischen Über-prüfungen.
EINSATZTECHNIK
Leitsatz 15:
Wir in der polizeilichen Bildung fordern und fördern den konstruktiven Austausch zwischen Theorie und Praxis.
„Wir legen bei der polizeilichen Bildung großen Wert darauf, dass sich die theoretischen und die praktischen Felder in einem konstruktiven Austausch befinden. Denn nur so können wir gemeinsam unsere Leistungen optimieren und werden den gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht.“
EINSATZTRAINING 4
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Die Exekutivbediensteten sollen • nach den Grundsätzen der Eigensicherung handeln,• die einsatztaktische Waffenhandhabung beherrschen und• die Einsatzmittel einsetzen können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
EIGENSICHERUNG- Grundsätze- Gefahreneinschätzung- Zusammenarbeit- Einsatz von technischen Hilfsmitteln
WAFFENHANDHABUNG- Sicherungshaltung- Schießhaltung
EINSCHREITEN- Personenkontrolle- Festnahmen- Kfz-Anhaltungen- Verhalten in Stiegenhäusern und Räumen- Diensthunde- Gelände- Objektannäherung
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
EIGENSICHERUNG- Grundsätze- Gefahreneinschätzung- Zusammenarbeit- Besondere Gefahren (Sprengstoff, psychisch kranke Menschen, Lokale, Dienststellen, etc.)
WAFFENHANDHABUNG- Sicherungshaltung- Schießhaltung
EINSCHREITEN- Gelände, Objektannäherung, Verhalten in Stiegenhäusern und Räumen- Personenkontrolle- Täteransprache- Kfz-Anhaltungen- Alarm- und Großfahndungen- Diensthunde
EINSATZMITTEL- Geschoßschutzweste- Autostoppgurte
EINSATZTAKTIK
EINSATZTRAINING 4
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SCHIESSAUSBILDUNGUND WAFFENTECHNIKDie Exekutivbediensteten sollen• sich der besonderen Verantwortung als Waffenträger bewusst werden und• Dienstwaffen handhaben und dabei Bewegungsabläufe automatisieren.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
SICHERHEIT UND WAFFENHANDHABUNG
- Grundsätze- Sicherheitsbestimmungen- Motorik- Grundanschlag mit Faustfeuerwaffen
WAFFENTECHNIK- Funktionsbeschreibung- Wartung- Reinigung- Störungsbehebung
PRAKTISCHES SCHIESSEN- Training - scharfe Munition- Basisprogramm I (Schießtest- Limit 1)- Variable Schusspositionen- Gezielte und kontrollierte Schussfolgen- Parcoursschießen- Waffenhandhabung mit Schutzweste- Waffenwirkung- Beschussdemonstration- Beschusshemmende Konstruktionen- Basisprogramm II (Schießtest- Limit 2)
EINSATZMITTEL- Pfefferspray, Tränengas, Schutz- maske etc.
FREMD- UND SONDERWAFFEN- Funktion- Wirkung
EINSATZTRAINING 4
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
TAKTISCHES BASISTRAINING- Automatisierte Bewegungsabläufe- Zeitstress im Parcoursschießen- Situationsbewältigung mit scharfer Munition- Reaktionstraining- Belastungstraining – Extrem- situationen
PRAKTISCHES SCHIESSEN- Training mit scharfer Munition- Gezielte Schussfolgen- Physiologische Wirkung – Geschoss- treffer- Beschussdemonstration- Beschusshemmende Konstruktionen- Trefferanalyse- Waffengebrauchsanalyse- Basisprogramm III (Schießtest- Limit 3)
WAFFENTECHNIK (DIENSTWAFFEN)- Funktionsbeschreibung- Wartung- Reinigung- Störungsbehebung
EINSATZMITTEL- Pfefferspray, Tränengas, Schutz- maske, etc.
FREMD- UND SONDERWAFFEN- Funktion- Wirkung
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Die Exekutivbediensteten sollen die technischen Kommunikationsmittel nützen können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
FUNKAUSBILDUNG UNDFUNKTECHNIK
- Gerätetypen- Handhabung
FERNSPRECHWESEN- Nachrichtenübermittlung
TELEFON, ALARMANLAGEN- Funktion
INFORMATIONSTECHNIK
EINSATZTRAINING 4
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Die Exekutivbediensteten sollen Dienst- und Einsatzfahrzeuge auch in kritischen Situationen beherrschen können.
ABSCHNITT I UND II – THEMA & INHALT
DIENSTFAHRZEUGE- Interne Vorschriften
FAHRTRAINING- Überprüfung
PRAKTISCHER AUSBILDUNGSTEIL- Fahrtechnische Basisausbildung- Überprüfung- Exekutivspezifische Fahrausbildung- Überprüfung
FAHRTECHNIK
EINSATZTRAINING 4
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Die Exekutivbediensteten sollen sich in Uniform allgemein und in geschlossenen Einheiten auftrags- und situationsorientiert verhalten können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
EINSCHREITEN ALLGEMEIN- Auftreten und Umgangsformen- Uniformierung- Verhalten in Uniform
EINSCHREITEN IN GESCHLOSSENEN EINHEITEN
- Grundbegriffe und Formen- Einsatzkräfte- Einsatzmittel
EXERZIEREN- Einheit, Ehrenformation, Kondukt, etc.
GESCHLOSSENE EINHEITEN- Grundformationen- Einschreiten in Formation- Besondere Überwachungsdienste, Einsatzanalyse (Fußballveranstal- tungen, Demonstrationen, Staats- besuche, Konzerte, etc.)
- Räume- Durchsuchen- Personen- und Objektschutz- Absperrmaßnahmen- Vor- und Nachsicherung
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
KARTEN- UND GELäNDEKUNDE- Orientierung
GROSSER SICHERHEITS-UND ORDNUNGSDIENST
EINSATZTRAINING 4
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SPORTDie Exekutivbediensteten sollen• ihre sportliche Leistungsfähigkeit durch gezieltes Training verbessern, • die eigene physische Belastbarkeit einschätzen können,• Stress, durch sportliche Betätigung als präventives und therapeutisches Mittel,
abbauen und seine schädliche Wirkungen eindämmen und• für die Grundsätze der Trainings- und Ernährungslehre sensibilisiert werden.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
THEORIE- Ernährungslehre- Trainingslehre
LEISTUNGSÜBERPRÜFUNG- Iststandsanalyse- Trainingskontrolle – Leistungs- nachweis- Leistungstest – Erfüllen der Limits
GRUNDLAGENTRAINING- Verbesserung der konditionellen Fähigkeiten
- Kraft- Schnelligkeit- Ausdauer- Beweglichkeit
- Verbesserung der koordinativen Fähigkeiten
- Reaktion- Orientierung- Rhythmus etc.
SPORTART- Laufen - Schwimmen- Rettungsschwimmen- Rad fahren - Sportspiele- Schifahren etc.
EINSATZTRAINING 4
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
AUSDAUER- Laufen- Schwimmen - Rad fahren etc.
KRAFT- Allgemeine Kräftigung- Kraftraumtraining- Krafttraining mit und ohne Geräten etc.
SCHNELLIGKEIT- Aktionsschnelligkeit- Reaktionsschnelligkeit
KOORDINATION- Beweglichkeit- Gleichgewicht- Komplexe Übungsformen
ALLGEMEINE KÖRPERAUSBILDUNG- Sportspiele- Ballspiele - Rettungsschwimmen- Schifahren- Langlaufen- Wandern etc.
LEISTUNGSÜBERPRÜFUNG- Trainingskontrolle – Leistungs- nachweis - Leistungstests – Erfüllen der Limits
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ERSTE HILFEDie Exekutivbediensteten sollen• verschiedene Notfälle erkennen,• in Unfallsituationen Erstmaßnahmen ergreifen,• lebensrettende Sofortmaßnahmen setzen und • bei der Anwendung einsatzbezogener Körperkraft auf eingeschränkte Atembeweglichkeit Betroffener reagieren können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
NOTFäLLE - Arten- Notruf- Rettungskette (Rettungs-, Notarzt- wagen, Rettungshubschrauber)
GEFAHRENSTELLE - SZENARIEN- Absicherung- Lagerung von Verletzten- Kontrolle der Vitalfunktionen- Lebensrettende Sofortmaßnahmen- Sturzhelmabnahme- Bergetechnik
EINSATZTRAINING 4
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
NOTFALLSITUATIONEN – SZENARIEN- Bewusstlosigkeit- Atemstillstand- Kreislaufstillstand- Starke Blutungen- Schock- Positionelle Asphyxie- Vergiftungen- Verätzungen- Unfälle mit gefährlichen Stoffen
RETTUNGSMITTEL- Beatmungshilfsmittel- Stabilisierungsbehelfe bei Verdacht von Wirbelsäulenverletzungen- Verbandsmaterialien- Erste Hilfe Koffer
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INTERAKTIVES TRAININGDie Exekutivbediensteten sollen durch realitätsnahe Szenarien auf Einsatzsituatio-nen vorbereitet werden.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
SZENARIENTRAINING- Selbstwahrnehmung- Umgebungskontrolle- Eigensicherung- Einsatztaktik- Motorik- Waffenhandhabung- Täteransprache- Teamverhalten- Aufgabenerfüllung- Rechtmäßigkeit- Reflexion- Scheibenszenario/Videoanalyse
EINSATZTRAINING 4
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
Vertiefung der Inhalte des Abschnittes I mit praktischen und theoretischen Über-prüfungen.
Leitsatz 12:
Wir in der polizeilichen Bildung vermitteln die notwendigen Kompetenzen und Haltungen für die professionelle Erfüllung der Aufgaben.
„Polizeiliche Bildung bedeutet nicht nur den Transfer von Wissen. Denn nur, wenn den ange-henden Polizistinnen und Polizisten Kompetenzen und Werte vermittelt werden, entwickeln sie die notwendige Handlung, um auf die umfassenden Anforderungen der Polizeiarbeit vorbereitet zu sein.“
Leitsatz 13:
Wir in der polizeilichen Bildung entwickeln gemeinsam diese Kompetenzen und Haltungen fächerübergreifend, handlungsorientiert und praxisnah.
„Polizeiliche Bildung versteht sich als Zusammenwirken von ineinander greifenden Disziplinen, die auf ein gemeinsames Ziel zusteuern. Polizeiliche Bildung orientiert sich am polizeilichen Handeln und schafft praxisnahe Gelegenheiten, um Kompetenzen und Werte zu erleben und zu hinterfragen.“
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KRIMINALISTIK 5
KRIMINOLOGIE UND KRIMINALISTIKDie Exekutivbediensteten sollen • Grundzüge der Kriminologie und der Kriminalistik kennen lernen,• kriminaltechnische Methoden einsetzen und• sich bei der Vorbeugung, Bearbeitung und Klärung von Straftaten kriminaltaktisch
richtig verhalten können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
KRIMINOLOGIE- Ursachen- Entstehung
KRIMINALISTIK- Kriminaltaktik- Kriminaltechnik- Allgemeine Beweislehre- Ermittlungsverlauf
TATORT- Bedeutung- Spurenkunde- Erster Angriff
ERMITTLUNGEN- Eigentumskriminalität- Kriminalität gegen Leib und Leben- Sittlichkeitskriminalität- Suchtmittelkriminalität
FAHNDUNG- Wesen und Zweck- Personenfahndung- Sachenfahndung- EKIS-Applikationen- Sofortfahndung- Großfahndung- Alarmfahndung- Sirene- SDÜ
KRIMINALPOLIZEILICHE KOMMUNIKATION
- Wesen der Berichterstattung
Erkennungsdienst- Gesetzliche Grundlagen- Aufgaben, Organisation, Einrichtung- Daktyloskopie- DNA, MHA- Personenfeststellung
KRIMINALTECHNIK- Schusswaffen- Urkunden- Werkzeugspuren- Brand- Verkehrsunfälle- Diebsfallen- Umwelt
FAHNDUNG - SDÜ- SIRENE- EUROPOL- INTERPOL
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ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
VERNEHMUNG- Vernehmungstechnik und -taktik- Sonderformen der Vernehmung- Verhalten vor Gericht- Zeugenschutz
TATORT- Sachverhaltsmappe- Fotografie- Fotogrammetrie- Tatort - Vermessen und Zeichnen
ERMITTLUNGEN- Betrugs-, Wirtschafts-, Fälschungs- und Umweltkriminalität- Computerkriminalität- Organisierte Kriminalität- Illegale Migration- Korruption
ASSISTENZDIENSTE- Analysen- Kriminalstatistik- VICLAS – Täterprofiling- Datensicherung- Verdeckte Ermittlung – Vertrauensperson- Observation
GERICHTSMEDIZIN- Obduktion
KRIMINALPRäVENTION- Kriminalpolizeiliche Beratung- Eigentumsprävention- Gewaltprävention- Suchtprävention- Prävention – Sexualdelikte
STAATSSCHUTZ- Grundsätze- Extremismus- Terrorismus
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BÜROKOMMUNIKATION 6
BÜROKOMMUNIKATIONDie Exekutivbediensteten sollen • die Grundzüge der Bürokommunikation verstehen und anwenden können, • das EDV-System unter Beachtung des Datenschutzes nützen lernen und • denfachspezifischenSchriftverkehrführenkönnen.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
KANZLEIORDNUNG- Aktenbestehung- Aktenbezeichnung- Aktenanlage- Aktenverwaltung- Aktenablage
SCHRIFTVERKEHR- Anzeige- Bericht- Aktenvermerk- Amtsvermerk- Protokoll- Meldung- Mitteilung- Niederschrift- Ansuchen
ELEKTRONISCHE DATENVERABEITUNG- Windows 7- Word- BAKS/PAD- Datenschutz- VStV
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
BAKS UND SCHRIFTVERKEHR- Persönliche Ansuchen- Anzeigenerstattung- Verwaltungsanzeigen- Gerichtsanzeigen- Verkehrsunfallsanzeigen- Berichtverfassung- Meldungslegung- Berichterstattung- PAD- EDD
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FREMDSPRACHENDie Exekutivbediensteten sollen• in der jeweiligen Fremdsprache Dialoge führen,• Auskünfte erteilen und• Befragungen durchführen können.
ABSCHNITT I – THEMA & INHALT
ENGLISCH- Auskunftsbegehren- Verkehrsangelegenheiten- Kriminalität
ABSCHNITT II – THEMA & INHALT
ENGLISCH- Fremdenwesen- Dokumente- Erste Hilfe
ANDERE SPRACHEN
Leitsatz 16:
Wir in der polizeilichen Bildung setzen Impulse für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Organisation.
„Polizeiliche Bildung erzeugt Impulse für die Zukunft der Polizei. Wir scheuen uns nicht vor der Konfrontation von Traditionen mit dem Neuen, denn dadurch entstehen Ideen und Innovationen, die der Polizei nützlich sein können.“
BÜROKOMMUNIKATION 6
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IMPRESSUM:Herausgeber: Bundesministerium für Inneres, Abteilung I/9 – Sicherheitsakademie – Zentrum für Grundausbil- dung – 1014 Wien, Herrengasse 7 • Verantwortlicher: Karl-Heinz Grundböck • Redaktion: Beate Lorenz • Kontakt: http://siak.bmi.gv.at – www.siak.gv.at – grundausbildung@bmi.gv.at • Coverfoto: BMI-Abteilung I/8 – Alexander Tuma • Grafik und Layout: BMI-Abteilung I/8 – Bernhard Pucher • Druck: Paul Gerin GmbH & Co KG, 2120 Wolkersdorf, Gerinstraße 1-3.
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LEHRPLANZUR
GRUNDAUSBILDUNG
Perspektiven.Werte.Kompetenzen