Landkreis Uecker-Randow in Mecklenburg-Vorpommer Landkreis Uecker-Randow in Mecklenburg-Vorpommer.

Post on 06-Apr-2015

107 views 0 download

transcript

Landkreis Uecker-Randow in Landkreis Uecker-Randow in Mecklenburg-VorpommerMecklenburg-Vorpommer

Landkreis Uecker-RandowLandkreis Uecker-Randow

Wappen der Städte und GemeindenWappen der Städte und Gemeinden

Eggesin Heinrichswalde Löcknitz Jatznick

FerdinandshofStrasburg

Heinrichsruh

Rothenklempenow Penkun

Torgelow

LiepgartenUeckermünde

Moenkebude Pasewalk

Landkreis Uecker-Randow

Landkreis Uecker-RandowLandkreis Uecker-Randow

„„In Silber ein aus blauem, mit zwei silbernen In Silber ein aus blauem, mit zwei silbernen Wellenbalken belegtem Wellenschildfuß Wellenbalken belegtem Wellenschildfuß hervorkommender, sich nach oben verjüngender, hervorkommender, sich nach oben verjüngender, gezinnter roter Backsteinrundturm mit gezinnter roter Backsteinrundturm mit abgeflachtem Spitzdach und zwei baklenweise abgeflachtem Spitzdach und zwei baklenweise angeordneten schwarzen Fenstern, begleitet: angeordneten schwarzen Fenstern, begleitet: rechts von einem goldbewehrten riten Greif, links rechts von einem goldbewehrten riten Greif, links von einem goldbewehrten roten Adler.“von einem goldbewehrten roten Adler.“

(Haupsatzung § 2 Abs.1)(Haupsatzung § 2 Abs.1)

In Silber ein blauer Sparren, zwischen den Schenkeln des Sparrens eine gezinnte rote Mauer mit aufgesetztem Zinnenturm und geschlossenemGoldenen Tor; über dem Turm schwebend ein roterGreif mit goldener Bewehrung. (Hauptsatzung § 1 Abs.2); „Der blaue Sparren steht für den Zusammenfluss der Flüsse Ücker und Randow in der Stadtgemarkung, Mauer und Zinnenturm stehen für die einst zahlreichen Ziegeleien und zugleich für das verliehene Stadtrecht.(Vgl.:Flaggenkurier Nr.21-22 2006,Bl.6“)

Eggesin

Eggesin

LöcknitzLöcknitz

„„Über grünem Schildfuß, darin ein silberner Über grünem Schildfuß, darin ein silberner Wellenbalken, in Silber eine rote Burg mit einem Wellenbalken, in Silber eine rote Burg mit einem Rechtsstehenden eckigen Turm mit offenem Rechtsstehenden eckigen Turm mit offenem schwarzen Tor und einer linksstehenden Mauer schwarzen Tor und einer linksstehenden Mauer mit vier Zinnentürmen, die zwei mittleren erhöht mit vier Zinnentürmen, die zwei mittleren erhöht und zwei offenen schwarzen Toren; über der und zwei offenen schwarzen Toren; über der Burgmauer ein schräglinks schwebendes grünes Burgmauer ein schräglinks schwebendes grünes Eichenblatt.“Eichenblatt.“

(Hauptsatzung § 1 Abs.2)(Hauptsatzung § 1 Abs.2)

PasewalkPasewalk

„„In Blau drei (2:1) rote Greifenköpfe mit In Blau drei (2:1) rote Greifenköpfe mit geöffnetem goldenem Schnabel und geöffnetem goldenem Schnabel und ausgeschlagener roter Zunge.ausgeschlagener roter Zunge.

(Hauptsatzung § 1 Abs.2)(Hauptsatzung § 1 Abs.2)

PenkunPenkun

„„In Silber, auf einer goldenen Krone stehend, ein In Silber, auf einer goldenen Krone stehend, ein aufgerichteter goldbewehrter roter Greif“aufgerichteter goldbewehrter roter Greif“

(Hauptsatzung §1 Abs.2)(Hauptsatzung §1 Abs.2)

RothenklempenowRothenklempenow

Unter Dreigezinntem grünem Schildhaupt in Gold Unter Dreigezinntem grünem Schildhaupt in Gold zwei schwarze Balken, der obere belegt mit zwei zwei schwarze Balken, der obere belegt mit zwei goldenen Rosen, der untere mit einer goldenen goldenen Rosen, der untere mit einer goldenen RoseRose

(Haupsatzung §1 Abs.2)(Haupsatzung §1 Abs.2)

Strasburg (Uckermark)Strasburg (Uckermark)

In Blau über Wasser eine goldene Burg mit In Blau über Wasser eine goldene Burg mit ungezinnter Mauer und drei gezinnten Türmen, ungezinnter Mauer und drei gezinnten Türmen, der mittlere Turm stärker als die beiden äußeren, der mittlere Turm stärker als die beiden äußeren, alle drei Türme mit rotem Spitzdach, goldenem alle drei Türme mit rotem Spitzdach, goldenem Kanuf und schwarzer Fensteröffnung; auf der Kanuf und schwarzer Fensteröffnung; auf der Torstelle ein silberer Schild, goldenen bewehrtem Torstelle ein silberer Schild, goldenen bewehrtem rotem Adler.rotem Adler.

(Haupsatzung § 1 Abs.5)(Haupsatzung § 1 Abs.5)

UeckermündeUeckermünde

In Silber einen aufgerichteten roten Greif mit In Silber einen aufgerichteten roten Greif mit goldener Bewehrung. Das große Wappen zeigt goldener Bewehrung. Das große Wappen zeigt außerdem“ im oberen Teil einen Spangenhelm außerdem“ im oberen Teil einen Spangenhelm mit Halsschmuck, rotsilberner Helmdecke und mit Halsschmuck, rotsilberner Helmdecke und zwei goldenen nebeneinander stehende zwei goldenen nebeneinander stehende lateinische „U“ als Helmzier.lateinische „U“ als Helmzier.

(Haupsatzung §2 Abs.2) (Haupsatzung §2 Abs.2)

Die Abbildung und Die Abbildung und Benutzung der Wappen Benutzung der Wappen durch dritte bedarf der durch dritte bedarf der Genehmigung durch den Genehmigung durch den Landrat oder des Landrat oder des Bürgermeisters der Bürgermeisters der jeweiligen jeweiligen Stadt/GemeindeStadt/Gemeinde