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Ökonomische Analyse von Schadenersatzregeln bei Umweltschäden
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Literaturhinweise
• Endres, Alfred (2013): Umweltökonomie, Kohlhammer (4. Auflage)
• Endres, Rehbinder, Schwarze (1992): Haftung und Versicherung für Umweltschäden aus ökonomischer und juristischer Sicht, Springer
• Endres, Alfred: Ökonomische Grundlagen des Haftungsrechts. Physica, 1991
• Faure, M.G. (2009): Regulatory Strategies in Environmental Liability. In: The Regulatory Function of European private Law. Hrsg.: Cafaggi u.a., Cheltenham
Es gibt auch einige empirische Studien, auf die Endres u.a. (1992, S.2) hinweisen.
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Begriffe
Haftung
Verschuldenshaftung
Der Schaden muß nur ersetzt werden, wenn „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ nicht gewährleistet
wurde. Die Beweislast liegt meist beim Geschädigten.
Gefährdungshaftung
Der Schaden muß unabhängig vom Verschulden ersetzt werden. Die Beweislast kann unterschiedlich
geregelt sein.
Vorbeugung Emittent Immissionsgeschädigter
Vorsorge Verschmutzer
Sorgfalt Verletzer Opfer
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Verteilung der Pflichten zur Vorbeugung
Schäden
unilaterale
Nur der Emittent ist wirtschaftlich in der Lage, sinnvolle Vorbeugungsaktivitäten zu ergreifen.
Der geschädigte hat also keinen Einfluß auf die Höhe des Schadens
Umweltschäden werden oft als unilateral behandelt.
bilaterale
Auch der Geschädigte kann Vorbeugung betreiben. Also hat auch der Geschädigte Einfluß auf die Höhe des
Schadens.
Schäden im Straßenverkehr werden oft als bilateral behandelt.
Was tue ich am besten gegen
einen Atom-GAU?
vgl. Endres, 2013, S. 80 ff.
Bevor Sie vom Gehweg auf die Straße treten, müssen Sie nach
links und rechts schauen.
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vgl. Endres, 2013, S. 84 ff.
Kosten der Vorbeugung
erwartete Schäden
Niveau der Vorbeugung
gesamte Kosten
Bereich der Relevanz derGesamtkostenkurve
Relevanz derKosten der Vorbeugung
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Ökonomisches Grundmodell der Umwelthaftungim Fall der Verschuldenshaftung
vgl. Endres, 2013, S. 84 ff.
Kosten der Vorbeugung
erwartete Schäden
Niveau der Vorbeugung durch den Verschmutzer
gesamte Kosten
Bereich der Relevanz derGesamtkostenkurve
Relevanz derKosten der Vorbeugung
Hält der Verschmutzer nichtmindestens das Niveau A derVorbeugung, muß er damitrechnen, die Kosten der Vor-beugung und die Schadens-kosten tragen zu müssen
A
Sorgt der Verschmutzer für einüber A liegendes Niveau derVorsorge, trägt er nur dieKosten der Vorsorge.
Der rationale Verschmutzer wählt das Niveau A derVorbeugung, weil er so die Kosten minimiert. Dieminimalen Kosten sind die Vorbeugungskosten an der Stelle A.
Verschmutzer-Gleichgewicht
Das Niveau A derVorbeugung ist ein vom
Staat gesetzter Standard.Beispiel: Grenzwert
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Annahmen des Grundmodells des Haftungsrechts
• Die Beteiligten (Verschmutzer, Immissionsgeschädigter, Staat) sind voll informiert.
• Es herrschen Konkurrenzmarktverhältnisse
• Die Beteiligten sind risikoneutral.
• Für alle Schäden existieren Geldäquivalente.
• Verschmutzer und Geschädigte werden zweifelsfrei und kostenlos identifiziert
• Verschmutzer und Geschädigter gehen bei ihren Entscheidungen davon aus, daßder jeweils andere auf eine Änderung des Sorgfaltsverhaltens nicht mit einer Änderung seines Sorgfaltsverhaltens reagiert.
Die Information betrifft Haftungsregeln, das Sorgfaltsniveau des jeweils anderen Beteiligten, die Zusammenhänge zwischen Sorgfalt und Schaden sowie Sorgfalt und Kosten. Außerdem kennt der normsetzende Staat das pareto-optimale Niveau der
Sorgfaltsaktivitäten.
vgl. Endres, 2013, S. 89 f.
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Ökonomisches Grundmodell der Umwelthaftungim Fall der Verschuldenshaftung
vgl. Endres, 2013, S. 84 ff.
Kosten der Vorbeugung
erwartete Schäden
Niveau der Vorbeugung durch den Immissionsgeschädigten
gesamte Kosten
Der Immissionsgeschädigte strebt nach Kostenminimierung. Mit einem Ersatz der Schäden kann er nicht rechnen, wenn der Verschmutzer den Standard einhält. Daher muß er selbst vorsorgen. Er trägt die Kosten aus seinen Vorbeugeaktivitäten und den erwarteten Schäden. Der rationale Immissionsgeschädigte wählt sein Vorbeuge-
Niveau daher dort, wo die Gesamtkosten im Minimum sind.
A
Opfer-Gleichgewicht
Das Niveau A derVorbeugung ist ein vom
Staat gesetzter Standard.Beispiel: Grenzwert
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Ist die Verschuldenshaftung eine Internalisierungsstrategie?
Nicht im strengen Sinne, denn die Immissionsgeschädigten müssen die Schädenselbst tragen, wenn der Emittent die zulässige Grenze nicht überschreitet.
Also werden jedenfalls in diesem Fall die Kosten nicht von dem Emittenten getragen,sondern von den Geschädigten.
Bei etwas saloppem Sprachgebrauch wird aber auch bei der Verschuldenshaftung von einer Internalisierungsstrategie gesprochen.
vgl. Endres, 2013, S. 87
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Ökonomisches Grundmodell der Umwelthaftungim Fall der Gefährdungshaftung
vgl. Endres, 2013, S. 84 ff.
Kosten der Vorbeugung
erwartete Schäden
Niveau der Vorbeugung durch den Verschmutzer
gesamte Kosten
Der Verschmutzer haftet unabhängig von seinem Vorsorgeniveaufür den Schaden.Unabhängig von seiner Wahl der Vorbeuge-Aktivitäten trägt erdie Kosten dieser Aktivitäten und muß den Schaden ersetzen.
A
Der rationale Verschmutzer wählt das Niveau A derVorbeugung, weil er so die Kosten minimiert. Dieminimalen Kosten sind die Vorbeugungskosten an der Stelle A.
Verschmutzer-Gleichgewicht
Der Immissions-Geschädigte wird für seinen Schaden voll kompensiert, unabhängig von seinen Aktivitäten der Vorbeugung. Er wird daher bei Gefährdungshaftung auf Vorbeugung verzichten.
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Ist die Gefährdungshaftung eine Internalisierungsstrategie?
Ja, auch im strengen Sinne, denn die Immissionsgeschädigten müssen die Schädennicht selbst tragen. Der Emittent muß für alle Schäden aufkommen.
vgl. Endres, 2013, S. 87
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Vergleich von Verschuldens- und Gefährdungshaftung
Allokation Verteilung
Beide führen im ersten Schritt zu demselben Ergebnis.
Die Gefährdungshaftung ist unter Verteilungsaspekten für
den Immissionsgeschädigten viel günstiger.
Wenn die Schadenskosten von einer emittierenden Industrie nicht
getragen werden müssen, führt das c.p. bei Wettbewerbsmärkten zu niedrigeren Preisen und damit zu höheren Mengen und im zweiten Schritt doch zu einer allokativen
Wirkung
vgl. Endres, 2013, S. 88
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Wirkung eines Mitverschuldens-Standards
vgl. Endres, 2013, S. 84 ff.
Kosten der Vorbeugung
erwartete Schäden
Niveau der Vorbeugung durch den Verschmutzer
gesamte Kosten
Bereich der Relevanz derGesamtkostenkurve
Relevanz derKosten der Vorbeugung
Hält der Immissionsgeschädigte nicht mindestens das Niveau A der Vorbeugung
A
Sorgt der Verschmutzer für einüber A liegendes Niveau derVorsorge, trägt er nur dieKosten der Vorsorge.
Der rationale Verschmutzer wählt das Niveau A derVorbeugung, weil er so die Kosten minimiert. Dieminimalen Kosten sind die Vorbeugungskosten an der Stelle A.
Verschmutzer-Gleichgewicht
Das Niveau A derVorbeugung ist ein vom
Staat gesetzter Standard.Beispiel: Grenzwert
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Vergleich von Schaden und Schadenersatz
Erwarteter Schadenersatz ist geringer
Schadensdiskontierung
Erwarteter Schadenersatz ist höher
Überhöhung
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Ursachen für eine „Schadensdiskontierung“
• Informationsprobleme
• Motivationsprobleme (auch durch Transaktionskosten)
• unvollständige Eigentumsrechte (Schäden in der Natur, für die kein Eigentumsrecht wahrgenommen werden kann)
• Begrenzung der Haftung des Emittenten (z.B. durch Wahl der Rechtsform)
vgl. Endres, 2013, S. 91 f.
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Abweichung zwischen Schaden und Schadenersatzzahlungbei Gefährdungshaftung
Endres, 2013, S. 94, Abb. 9
Annahme: Die Schadenersatzzahlung ist geringer als der Schaden.
Vermeidungskosten + Schaden
Vermeidungskosten + Schadenersatz 1
Vermeidungskosten + Schadenersatz 2
Vermeidungskosten
Schaden
Durch die „Diskontierung“(unter dem Schaden liegendeSchadenersatzzahlung)ergibt sich ein über dem volks-wirtschaftlichen Optimumliegendes Emissionsniveau.
In der Abbildung sind zwei verschieden starke „Diskontierungen“ dargestellt. Je stärker die „Diskontierung“,desto größer die Differenz zum eigentlichen Optimum.
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Folgen einer „Diskontierung“ des Schadens
Liegt die (erwartete) Schadenersatzzahlung unter dem Schaden, wird das Ziel derInternalisierung verfehlt.
Je größer die Differenz ist, desto stärker liegt das Emissionsniveau über dem volkswirtschaftlichen Optimum (vollständige Internalisierung).
Die (erwartete) Schadenersatzzahlung führt aber zu einer gewissen Begrenzung der Emission.
vgl. Endres, 2013, S. 93 f.
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Begrenzung der Haftung – partielle Diskontierung des Schadens
Endres, 2013, S. 96, Abb. 10
Höchstgrenze der Haftung
Schaden
Vermeidungskosten Vermeidungskosten + Höchstgrenze Schadenersatz
Vermeidungskosten + Schaden
Schaden > HöchstgrenzeSchaden geringer als Höchstgrenze
Die Grafik stimmt offenbarim Maßstab nicht ganz, denndie orange gekennzeichnetenVK sind deutlich geringerals der Abstand zw. S und derSummenkurve VK+S.
Der Emittent wird versuchen, in beiden Bereichen das Minimum zu identifizieren, und dann wählt er das Vorsorge-niveau, das durch das niedrigere Minimum gegeben ist. Hier liegt das Minimum bei x* deutlich niedriger als bei x**
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Begrenzung der Haftung – partielle Diskontierung des Schadens
Im vorstehenden Fall der Haftungsbegrenzung reduziert sich die Entscheidung des Emittenten auf den Vergleich a) der Höhe der maximalen Schadenersatzzahlung, wenn er völlig auf Vermeidungskosten verzichtet und b) der Höhe von Vermeidungskosten und Schaden im Minimum; letzteres ist gleichzeitig das soziale Optimum.
Wir folgern daraus, daß die Haftungsbegrenzung hoch genug liegen muß, um den Emittenten dazu zu veranlassen, optimale Vermeidungskosten in Kauf zu nehmen und das Emissionsniveau x** zu realisieren.
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Sonstige Probleme
• Monokausalität des Schadens, Multikausalität
• Der Staat verfehlt mit dem Emissionsstandard das volkswirtschaftlich optimale Niveau (suboptimaler Sorgfaltsstandard)
• Vielzahl von Sorgfalts- bzw. Vermeidungsaktivitäten (Mix) machen es unmöglich, für jede Aktivität einen Standard zu setzen
vgl. Endres, 2013, S. 97 ff.