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Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Neunkirchen
Informationen für Schüler,
Eltern und Betriebe
Unten am Steinwald
66538 Neunkirchen
www.kbbz-neunkirchen.de
KBBZ Neunkirchen
Unten am Steinwald
66538 Neunkirchen
INHALTSÜBERSICHT Seite
Sekretariat KBBZ Neunkirchen 4
Organigramm 5
Schulleitung 6
Qualitätsmanagement 8
Qualitätsziele des KBBZ Neunkirchen 9
Funktionsträger 10
Krisenteam / Integrationsbeauftragte 11
Vertrauenslehrer und Mediatoren 12
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsorgane 13
Schulbuchausleihe 14
Bildungsangebote am KBBZ Neunkirchen 15
• Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie der Fachrichtung Wirtschaft 16
• Handelsschule 18
• Fachoberschule, Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung 20
• Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung 22
• Berufsschule 24
• Ausbildung im Dualen System 25
• Ihre Ansprechpartner für die Ausbildungsberufe 25
• Voraussetzungen zur Erreichung des Mittleren Bildungsabschlusses 26
Schulordnung 27
Schulordnungsgesetz: Information früherer Erziehungsberechtiger 29
Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik 30
Informationen zum Infektionsschutzgesetz 33
Unterrichts- und Pausenzeiten KBBZ Neunkirchen 35
Verhalten im Notfall 36
Beratungsstellen 37
Runde Tische am KBBZ Neunkirchen 38
Firmentage am KBBZ Neunkirchen 39
Das Projekt im Seminarfach des Oberstufengymnasiums 40
Afrika-Projekt des KBBZ Neunkirchen 42
Projekte am KBBZ Neunkirchen 43
GoSpecial 44
Kiosk am KBBZ Neunkirchen 46
Sekretariat KBBZ Neunkirchen Anschrift: Unten am Steinwald, 66538 Neunkirchen Karin Eckert Telefon: 06821 9228 0
Fax: 06821 922830
E-Mail: info@kbbz-neunkirchen.de
Homepage: www.kbbz-neunkirchen.de
Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag bis Freitag
07:30 Uhr – 13:00 Uhr
Nachmittagstermine nach Vereinbarung
Anmeldezeiträume für die jeweilige Schulform
Die jeweils aktuellen Zeiträume befinden sich auf
unserer Homepage.
www.kbbz-neunkirchen.de/Termine_Aktuelles.htm
Sprechzeiten für Schüler während der Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag während den Pausen
1. Pause: 09:10 Uhr – 09:25 Uhr
2. Pause: 10:55 Uhr – 11:10 Uhr
Hausmeister
Bernhard Schäfer
Telefon: 06821 9228 17
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Organigramm
Schulleiter Rainer Hemminger, OStD
Stellvertretender Schulleiter Heiko Staub, OStR
Sekretariat
Karin Eckert
Hausmeister
Bernhard Schäfer
Qualitätsmanagementbeauftragte
Simone Groh, OStRin Jürgen Hänsgen, OStR Kai Schumann, StR
Örtlicher Personalrat Simone Groh, OStRin
Anja Martin-Angresius, StRin
Ingeborg Meisberger, Ass.d.L.
Vertrauenslehrer Udo Nilius, Pfarrer
Elisabeth Karakuş, StRin
Mediatoren Frank-Michael Hau, OStR
Nicole Brill, StRin
Abteilung
Tanja Becker, StRin
Lern-Team-Berater Frank-Michael Hau, OStR
Medienpädagoge Oliver Henkes, OStR
EDV-Administratoren Josef Dörr, OStR
Oliver Henkes, OStR
Sicherheitsbeauftragter Jürgen Hänsgen, OStR
Homepage Yaşam Kirbayir Çetin, StRin
OG Leiter Hans-Werner Backes, OStR Stellv. Abteilungsleiterin Elisabeth Karakuş, StRin
Abteilung Abteilung FOS/HS HBFS/BS Leiter Leiter NN Hermann Schmit, OStR Stellv. Abteilungsleiter/in Stellv. Abteilungsleiterin
Monika Boczek, Ass.d.L Willi Werner, Ass.d.L. Yaşam Kirbayir Çetin, StRin
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Schulleitung
Schulleitung Schulleiter: Rainer Hemminger Stellv. Schulleiter: Heiko Staub
r.hemminger@kbbz-neunkirchen.de h.staub@kbbz-neunkirchen.de
Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie der Fachrichtung Wirtschaft Leiter: Hans-Werner Backes Stellv. Leiterin: Lisa Karakuş
h-w.backes@kbbz-neunkirchen l.karakus@kbbz-neunkirchen.de
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Fachoberschule und Handelsschule Leiter: NN
Stellv. Leiterin: Yaşam Kirbayir Çetin Stellv. Leiter: Willi-Otto Werner
y.cetin@kbbz-neunkirchen.de w.werner@kbbz-neunkirchen.de
Berufsschule und Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung Leitung: Hermann Schmit Stellv. Leiterin: Monika Boczek
h.schmit@kbbz-neunkirchen.de monika.boczek@kbbz-neunkirchen.de
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Qualitätsmanagement
Jürgen Hänsgen Simone Groh Kai Schumann
j.haensgen@kbbz-neunkirchen.de s.groh@kbbz-neunkirchen.de k.schumann@kbbz-neunkirchen.de
Das KBBZ Neunkirchen versteht sich als moderne Schule, die ihre Tätigkeiten an den
Wünschen der Kunden ausrichtet. Kunden sind Schüler, Eltern und Betriebe. Durch Zu-
sammenarbeit mit den Kunden, anderen Schulen, Behörden, Kammern, Verbänden und
sozialen Einrichtungen sieht sich die Schule als wichtigen Bildungsträger in der Region.
Beim Qualitätsmanagement geht es in erster Linie darum, die Kundenanforderungen zu
ermitteln, sie durch wirksame Durchführung und Überwachung der wichtigsten Prozesse
zu erfüllen und das Ergebnis, die Kundenzufriedenheit, zu messen. Qualitätsentwicklung
und Qualitätsmanagement sind zu Schlüsselbegriffen in der Schulpolitik geworden.
Dies gilt in besonderem Maße für die beruflichen Schulen als Ausbildungspartner der
Wirtschaft. Aus diesem Grund werden an allen beruflichen Schulen im Saarland Quali-
tätsmanagementsysteme (QMS) nach den Kriterien der international anerkannten Norm
ISO 9001:2000 aufgebaut. Durch die jährlichen Audits des Ministeriums für Bildung, Kul-
tur und Wissenschaft (MBKW) oder durch akkreditierte externe Zertifizierer werden die
qualitätsorientierte Arbeit, die Funktionsfähigkeit der QMS sowie die Nachhaltigkeit und
kontinuierliche Verbesserung nachgewiesen.
Seit April 2008 ist das KBBZ Neunkirchen durch die Certqua ex-
tern zertifiziert. In jährlich stattfindenden Überwachungsaudits
durch die Certqua wird die Nachhaltigkeit überprüft und die Quali-
tätsverbesserung dokumentiert.
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Qualitätsziele des KBBZ Neunkirchen
• Schaffung aller organisatorischen und sachlichen Voraussetzungen für eine opti-
male Lehr- und Lernkultur,
• Zusammenarbeit und Kooperation mit Ausbildungs- und Praktikumsbetrieben,
• Zusammenarbeit und Kooperation mit Institutionen zur Verbesserung der persön-
lichen Situation des Schülers bzw. seiner Vermittelbarkeit in Ausbildung und Ar-
beit,
• Angebot von Veranstaltungen und Aktivitäten über den Unterricht hinaus, die den
Erfahrungshorizont des Schülers, seine Zugangsmöglichkeiten zum Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt sowie seine humanen und sozialen Kompetenzen erweitern,
• zeitnahe Versorgung des Schülers sowie der Erziehungsberechtigten mit allen
den schulischen Ablauf betreffenden Informationen,
• zielgruppenspezifische pädagogisch-didaktische Darbietung des Unterrichts,
• an der Arbeitswelt und den regionalen Bedürfnissen ausgerichteter Unterricht,
• Ausrichtung des Anspruchniveaus an den Forderungen der Abschlussprüfungen.
Die Kolleginnen und Kollegen des KBBZ Neunkirchen wollen
• mit hoher Leistungsbereitschaft ihre Aufgaben erfüllen,
• freundlich, hilfsbereit und mit positiver Ausstrahlung die Schüler betreuen,
• flexibel auf Wünsche und Probleme eingehen,
• gemeinsam und partnerschaftlich im Kollegium agieren,
• einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zeigen,
• mithelfen, ein menschen- und umweltfreundliches Umfeld zu schaffen,
• Schülern ein Vorbild sein,
• Schüler zu verantwortungsvollen, selbständigen Mitbürgern erziehen,
• sich gegen Gewalt, Drogen, Alkoholmissbrauch und Mobbing einsetzen,
• sich durch Fort- und Weiterbildung auf dem aktuellen Stand der Pädagogik und
des Fachwissens halten,
• eine moderne Schulausstattung.
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Funktionsträger Lern-Team-Berater Frank-Michael Hau Der Lern-Team-Berater (LTB) unterstützt im Rahmen des Qualitätsmana-
gements an saarländischen Schulen eine kontinuierliche und systematische
Unterrichtsentwicklung. Hierbei ist sein Aufgabenbereich breit gefächert.
Dieser umfasst exemplarisch Aufgaben der Fortbildungskoordination bis hin
zu begleitenden Maßnahmen von Schulentwicklungsprozessen.
f-m.hau@kbbz-neunkirchen.de
Medienpädagoge Oliver Henkes Die Medienpädagogik umfasst das kreative und sozialverantwortliche Han-
deln im Zusammenhang mit Medien. Für eine aktive Teilnahme am schuli-
schen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben wird eine reflektierte Me-
diennutzung zunehmend wichtiger. Gerade auf die neuen Medien, die oft
wesentlicher Bestandteil der Lebenswelt von Jugendlichen sind, muss die
Schule reagieren. Der Medienpädagoge unterstützt Lehrer in Umgang ins-
besondere mit den neuen Medien und integriert entsprechende E-Learning-
Elemente.
o.henkes@kbbz-neunkirchen.de
EDV-Administratoren Oliver Henkes und Josef Dörr Die EDV-Administratoren sorgen für den störungsfreien Be-
trieb der Arbeitsstationen und Server. Momentan stehen im
Unterrichtsnetzwerk 130 Arbeitsstationen in acht EDV-Sälen
zur Verfügung, Darüber hinaus sind 20 Unterrichtssäle jeweils
mit einer PC-Beamer-Drucker-Kombination ausgestattet. Wei-
tere acht Säle werden zukünftig mit dieser Kombination mo-
dernisiert. In vier Klassenräumen stehen zudem Activboards
(elektronische Tafeln) zur Verfügung.
admin@kbbz-neunkirchen.de
Homepage Yaşam Kirbayir Çetin Konzeption und Realisation der Website
y.cetin@kbbz-neunkirchen.de
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Krisenteam
Um schulische Krisensituationen erfolgreich bewältigen zu können, wurde am KBBZ
Neunkirchen ein schuleigenes Krisenteam gebildet. Das Krisenteam bereitet sich
konkret auf Krisensituationen vor, um für den Ernstfall ein größtmögliches Maß an
Handlungssicherheit gewährleisten zu können.
Die Arbeit eines schuleigenen Krisenteams und insbesondere die Bewältigung von
Krisensituationen erfordert hierbei eine schulinterne und –externe Vernetzung ver-
schiedenster Akteure.
Integrationsbeauftragte
Integration geschieht vor allem durch Bildung.
Bildung ist die Schlüsselressource für ein gelingendes Leben in der Wissensgesell-
schaft und ist damit wesentliche Voraussetzung für systemische Inklusion und le-
bensweltliche Integration.
Interkulturelle Bildung ist eine Schlüsselkompetenz für alle Schülerinnen und Schüler
in einer pluralisierten Gesellschaft und globalisierten Welt und eine Querschnittsauf-
gabe in allen Bereichen des Bildungswesens.
Zu den Hauptaufgaben der Integrationsbeauftragten gehören
Organisation und Durchführung der Integration förderlicher Maßnahmen und
Veranstaltungen
Kooperation mit anderen Institutionen
Schullaufbahnberatung
Integrationsbeauftragte Yaşam Kirbayir Çetin
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Vertrauenslehrer und Mediatoren
Vertrauenslehrer: Lisa Karakuş Udo Nilius
Email: kbbzneunkirchen_vertrauen@web.de
Der/Die Vertrauenslehrer/in wird alle zwei Jahre von den Klassensprechern am Anfang des Schuljah-
res gewählt. In den folgenden Fällen könnt Ihr Euch an den/die Vertrauenslehrer/in wenden.
Vermittler/in zwischen Schülern und Lehrern Manchmal gibt es Probleme zwischen Schülern und Lehrern. Können diese Probleme durch ein
Gespräch nicht gelöst werden, so könnt Ihr Euch an den/die Vertrauenslehrer/in wenden. Ziel ist
es, dass der/die Vertrauenslehrer/in versucht als neutrale Person zwischen beiden Seiten zu ver-
mitteln und somit den Konflikt löst.
Ansprechpartner/in für sonstige Probleme Auch für andere Probleme, wie z. B. Drogenprobleme, Gewalt in der Familie, kann der/die Vertrau-
enslehrer/in Ansprechpartner für Euch sein. Ziel ist es, für Euch professionelle Hilfe zu finden.
Außerdem beteiligt sich der/die Vertrauenslehrer/in als Berater/in an Sitzungen der Schüler-vertretung.
Die Gespräche zwischen Euch und dem/der Vertrauenslehrer/in werden natürlich streng vertraulich
behandelt! Vermittelnde Gespräche zwischen dem/der Vertrauenslehrer/in und einem betroffenen
Lehrer finden nur dann statt, wenn Ihr dies auch möchtet.
Mediatoren: Nicole Brill Frank-Michael Hau Tanja Becker
Die Mediatoren unserer Schule haben eine spe-
zielle Ausbildung absolviert, um bei Problemen
zwischen Schülern zu vermitteln.
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Mitwirkungs- und Mitbestimmungsorgane
Schülervertretung
Die Schülervertretung gibt den Schülern die Möglichkeit, an der Gestaltung des
Schullebens mitzuwirken. Die Klassenschülersprecher/innen der verschiedenen
Schulformen wählen den Schülersprecher und seinen Vertreter.
Namen der Schülervertretung: siehe Aushang am Schwarzen Brett
Elternvertretung
Die Elternvertretung dient der Vertretung von Erziehungsinteressen der Erziehungs-
berechtigten in der von ihren Kindern besuchten Schule und der Beteiligung an den
schulischen Gremien.
Namen der Elternvertretung: siehe Aushang am Schwarzen Brett
Sicherheitsbeauftragter Jürgen Hänsgen
Dem Sicherheitsbeauftragten sind alle Unfälle (auch Unfallgefahren) unverzüglich zu
melden (auch Unfälle auf dem Schulweg). Alle Schüler sind gegen Unfälle versichert,
die sich bei Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg (direkter Hin- und Rück-
weg) ereignen. Der Unfallschutz kann entfallen, wenn Schüler mutwillig oder grob
gegen die Hausordnung verstoßen.
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Schulbuchausleihe
Im Saarland ist ein Schulbuchleihsystem eingeführt, das Eltern wirksam von Kosten entlastet
und dennoch die Qualität der vermieteten Schulbücher gewährleistet. Die Förderung der
Schulbuchausleihe soll das bisherige System der Schulbuchförderung, das Zuschüsse zu
den Schulbuchkosten für bedürftige Eltern vorsieht, ersetzen.
Die Schulbuchausleihe unterliegt folgenden Rahmenbedingungen:
• Um das Verfahren zu vereinfachen, können die Bücher und Arbeitshefte nur im Paket
ausgeliehen werden.
• Es wird ein Elternbeitrag pro Schüler/in pro Jahr erhoben (schulformabhängig).
• Auch künftig wird es für Förderberichtigte Möglichkeiten der Kostenfreistellung geben.
• Die Nutzungsdauer der verliehenen Bücher wird beschränkt, das heißt in der Regel sol-
len Bücher dreimal ausgeliehen werden.
• Die Ausleihe wird an allen Schulen, die bisher in die Schulbuchförderung einbezogen
waren, eingeführt werden.
• Das Ausleihsystem kann an allen allgemeinbildenden und beruflichen saarländischen
Schulen mit Ausnahme der Schulform der Berufsschule eingeführt werden.
• Die Teilnahme an dem entgeltlichen Ausleihverfahren ist freiwillig, d. h. alle Schüler/-
innen können – unabhängig vom Wohnort - gegen die Entrichtung eines jährlichen Ent-
gelts an dem Verfahren teilnehmen.
• Wer an dem Verfahren nicht teilnehmen will, muss alle Schulbücher wie bisher selbst
beschaffen.
Die Höhe des Leihentgeltes hängt auch in Zukunft von den Schulbuchkosten ab. Daher wird
das Land die Leihentgelte jedes Jahr neu festlegen.
Schulbuchkoordinatorin Frieda Judt Anmeldung über Sekretariat
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Bildungsangebot am KBBZ Neunkirchen
Das KBBZ Neunkirchen bietet ein vielfältiges Angebot an beruflicher Aus- und Weiterbildung
an. Dieses Angebot umfasst berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge.
Zusammen mit beruflichen Abschlüssen werden wichtige Abschlüsse allgemein bildender
Schulen einschließlich beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt:
• Hauptschulabschluss
• Mittlerer Bildungsabschluss
• Fachhochschulreife
• Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
• Staatlich geprüfte/r Internationale/r Wirtschaftsassistent/in (HBFS)
Schulformen am KBBZ Neunkirchen
Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie der Fachrichtung Wirtschaft Anmeldung: Die aktuellen Zeiträume befinden sich auf unserer Homepage.
www.kbbz-neunkirchen.de/Termine_Aktuelles.htm
Vollzeitschulen • Handelsschule
• Fachoberschule, Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
o zweijährige Fachoberschule
o einjährige Fachoberschule
• Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung
Berufsschulen: Teilzeit (Duales System) • Industriekaufmann/-frau
• Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
• Bürokaufmann/-frau für Bürokommunikation
• Kaufmann/-frau im Einzelhandel
• Verkäufer/in
• Medizinische/r Fachangestellte/r
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Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie der Fachrichtung Wirtschaft
An die einjährige Einführungsphase (Klasse 11) schließt sich die zweijährige Qualifikationsphase
(Klasse 12 und 13) an, an deren Ende die landeseinheitliche Abiturprüfung steht. Am Standort Neun-
kirchen wird das berufliche Oberstufengymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie
der Fachrichtung Wirtschaft angeboten. Bei der Anmeldung entscheidet sich der Schüler für eine
Fachrichtung.
Abschluss Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Aufnahmevoraussetzungen
1. Aufnahme in die Klassenstufe 11
a) ohne zusätzliche Voraussetzungen
• Schüler des achtjährigen Gymnasiums, die in die Klasse 10 versetzt sind
• Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule, die einen Übergangsvermerk für die Klasse 11
des Gymnasiums haben
• Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule mit nur einer Fremdsprache mit dem Über-
gangsvermerk für die Klasse 11 eines beruflichen Oberstufengymnasiums
• Absolventen der Fachoberschule Sozialwesen (Übergang in die Stufe 12 siehe weiter unten)
• Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft (Übergang in die Stufe 12 siehe weiter unten)
b) mit bestimmten Voraussetzungen
• Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittleren Bildungsabschluss und durchge-
hender zweiter Fremdsprache (ab Klasse 7):
- Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen mindestens 2,5
(2,75)* und kein Fach unter ausreichend
- Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine
mangelhafte Note
• Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittlerem Bildungsabschluss und nur einer
Fremdsprache:
- Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache mindestens 2,3 (2,6)*
und kein Fach unter ausreichend
- Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine
mangelhafte Note
c) Sonderregelung für Absolventen der ERS, die den A-Kurs absolviert haben
*Näheres regelt die entsprechende Übergangsverordnung
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d) Absolventen der Handelsschule und der Sozialpflegeschule
Neben dem erforderlichen Notendurchschnitt auf dem Abschlusszeugnis muss die erste Fremd-
sprache ab der Klasse 5 durchgehend unterrichtet worden sein.
Handelsschule
• Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens
2,5, dabei kein Fach unter befriedigend. Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindes-
tens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note.
• Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens
2,0 dabei höchstens ein Fach ausreichend, Notendurchschnitt in den übrigen Fächern min-
destens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note.
Sozialpflegeschule
• Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Biologie und Fremdsprache mindestens 2,5, dabei
kein Fach unter befriedigend. Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, da-
bei höchstens eine mangelhafte Note.
• Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Biologie und Fremdsprache mindestens 2,0, dabei
höchstens ein Fach ausreichend und Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens
2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note.
2. Aufnahme in die Klassenstufe 12
Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft bzw. Soziales, die vor Eintritt in die Fachoberschule an
der zum mittleren Bildungsabschluss führenden Schule in einer 2. Fremdsprache durchgehend unter-
richtet worden sind, am Unterrichtsangebot der Fachoberschule in dieser zweiten Fremdsprache teil-
genommen haben und hierfür im Zeugnis der Fachhochschulreife mindestens die Note "befriedigend"
erhalten haben.
Der Übergang ist nur in den jeweiligen Schwerpunkt möglich.
Besonderheiten des beruflichen Oberstufengymnasiums
In das berufliche Oberstufengymnasium können auch Schüler eintreten, die bis zum Erwerb des mitt-
leren Bildungsabschlusses nur in einer Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind. Die
zweite Fremdsprache ist aber Voraussetzung für eine allgemeine Hochschulreife und muss dann wäh-
rend der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt werden.
Die Schule beginnt mit der Klasse 11, d.h. alle Schüler treten in neu gebildete Klassen ein.
Mit der Entscheidung für eine Fachrichtung liegt ein praxisorientiertes Leistungsfach für die Hauptpha-
se fest: "Betriebswirtschaftslehre" in der Fachrichtung Wirtschaft bzw. "Gesundheit" oder "Pädago-
gik/Psychologie" in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales.
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Handelsschule
Bildungsziel Die Handelsschule ist eine zweijährige Berufsfachschule in den Klassenstufen 10 und 11.
Sie hat das Ziel, den Schülern die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie für einen
späteren Beruf in Wirtschaft und Verwaltung benötigen.
Aufnahmevoraussetzungen
• Hauptschulabschluss mit einem bestimmten Notenprofil
• Entsprechender Berechtigungsvermerk auf einem dem Hauptschulabschlusszeugnis
gleichgestellten Zeugnis
Abschluss Mittlerer Bildungsabschluss
Dauer 2 Jahre (Vollzeitunterricht)
Berechtigungen • Berufsausbildung (1 Jahr Anrechnung)
• Fachoberschule (alle Fachrichtungen)
• Wirtschaftsgymnasium (Klasse 11 mit Notenprofil)
• Mittlere nichttechnische Beamtenlaufbahn
• Fachschule für Sozialpädagogik (nach entsprechendem Praktikum)
• Schulen des Gesundheitswesens
• Wegfall der Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis begründet wird
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Stundentafel
Erw. RealschuleGesamtschule
(Versetzung nach Klasse 10)Berufsgrundbildungsjahr
Gymnasium(Versetzung nach Klasse 10)
erforderliche Empfehlung der abgebenden Schule
Berufsfeld-bezogene Fächer
Deutsch Mathe
Notendurchschnitt3,0
Notendurchschnitt3,0
Deutsch MatheErdkundeGeschichte
Notendurchschnitt4,0
in Deutsch und Mathe keine 6in Deutsch und Mathe nur eine 5
Fächer Wochenstunden
Klasse 10 Klasse 11
1. Allgemeine Fächer 17 18 Religion 2 1 Deutsch 4 4 Französisch oder Englisch 4 4 Mathematik 4 4 Chemie oder Physik - 2 Sozialkunde 1 1 Sport 2 2
2. Fachbezogene Fächer 13 12 Wirtschaftslehre 4 4 Rechnungswesen 4 4 Datenverarbeitung 2 2 Arbeits- und Präsentationstechnik 1 - Textverarbeitung 2 2
Gesamtpflichtstundenzahl 30 30
3. Wahlbereich 2 2 Englisch, 2 2 Französisch oder 2 2 Angewandte Datenverarbeitung 2 2
AbschlussprüfungSchriftliche Prüfung: Mathematik, Wirtschaftslehre, Rechnungswesen, Deutsch,
FremdspracheMündliche Prüfung: je nach Notenbild
Mittlerer Bildungsabschluss
Berufsausbildung(1 Jahr Anrechnung)
FachoberschuleBerufliches Gymnasium
(Klasse 12, im jeweiligen Profilfach)
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Fachoberschule Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
Bildungsziel Die Fachoberschule führt in zwei Jahren über die Klassen 11 und 12 zum Erwerb der Fach-
hochschulreife.
Abschluss Fachhochschulreife
Berechtigungen
• Höhere Berufsfachschule (alle Fachbereiche)
• Fachhochschule (alle Fachrichtungen)
• Wirtschaftsgymnasium (Klasse 12)
• Gehobener nichttechnischer Dienst als Beamtenanwärter
Zweijährige Fachoberschule
Aufnahmevoraussetzungen
• Mittlerer Bildungsabschluss und Praktikantenstelle für die fachpraktische Ausbildung
• Versetzung nach Klasse 10 eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule
Dauer 2 Jahre
Schulische Ausbildung
• Klassenstufe 11: Teilzeitunterricht an zwei Wochentagen
• Klassenstufe 12: Vollzeitunterricht
Fachpraktische Ausbildung (in Klasse 11):
• Schüler kümmert sich selbst um Praktikantenstelle in kaufmännischen Betrieben, Be-
hörden oder entsprechenden Einrichtungen
• Besuch des Praktikantenbetriebes an drei Wochentagen
• Umfang: 52 Wochen Praktikum (6 Wochen Urlaub)
• Schüler muss ein Berichtsheft führen
• Voraussetzung für Versetzung in Klasse 12: erfolgreiche fachpraktische Ausbildung
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Einjährige Fachoberschule
Aufnahmevoraussetzungen • Mittlerer Bildungsabschluss und eine dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung zu-
zuordnende abgeschlossene Berufsausbildung
• Mittlerer Bildungsabschluss und ein zweijähriges Praktikum in dem Berufsfeld Wirt-
schaft und Verwaltung
• Mittlerer Bildungsabschluss und eine mindestens vierjährige hauptberufliche, dem
Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung zuzuordnende Tätigkeit
Dauer 1 Jahr (Klasse 12, Vollzeitunterricht)
Stundentafel Mittlerer Bildungsabschluss
PraktikantenstelleKlasse 11: 2 Tage Unterricht/Woche
3 Tage Betriebspraktikum
Fächer Wochenstunden
Klasse 11 Klasse 12
1. Pflichtbereich 1.1 Allgemeiner Lernbereich 7 18 Religion 1 1 Deutsch 2 4 Französisch oder Englisch 2 4 Mathematik 2 4 Chemie oder Physik - 2 Sozialkunde - 1 Sport - 2
1.2. Fachbezogener Lernbereich 5 12 Betriebswirtschaftslehre 2 4 Betriebliches Rechnungswesen 2 4 Volkswirtschaftslehre - 3 Datenverarbeitung - 1 Arbeitstechnik 1 -
Gesamtpflichtstundenzahl 12 32
2. Wahlpflichtbereich - 2 zweite Fremdsprache Englisch/Französisc
h - 2 oder Angewandte Datenverarbeitung - 2
AbschlussprüfungSchriftliche Prüfung: Mathematik, Betriebswirtswirtschaftslehre, Rechnungswesen,
Deutsch, FremdspracheMündliche Prüfung: je nach Notenbild
Fachhochschulreife
Fachhochschule
abgeschlossene Berufsausbildungoder 2-jähriges Praktikumoder 4-jährige Berufstätigkeit
Berufliches Gymnasium(Klasse 12, im jeweiligen
Profilfach)
/Spanisch
Höhere Berufsfachschule- für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung- für Wirtschaftsinformatik- für Automatisierungs- und Computertechnik- Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe- ABU
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Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung
Bildungsziel Ziel der HBFS-FWV ist die Ausbildung von Hochschulberechtigten zu Internationalen Wirtschaftsas-
sistenten / Wirtschaftsassistentinnen für den mittleren Funktionsbereich international orientierter sowie
multinationaler Unternehmen. Die Kombination von kaufmännischer und wirtschaftsorientierter fremd-
sprachlicher Ausbildung gewährleistet die unmittelbare und universelle Verwendbarkeit der Absolven-
ten im mittleren Managementbereich.
Aufnahmevoraussetzungen
• Allgemeine Hochschulreife
• Fachhochschulreife
• Höhere Handelsschule mit Zusatzbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife und eine min-
destens zweijährige intensive und erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in Englisch und Fran-
zösisch bzw. Spanisch
Abschluss Staatlich geprüfter Internationaler Wirtschaftsassistent (HBFS)
Staatlich geprüfte Internationale Wirtschaftsassistentin (HBFS)
Dauer 3 Jahre
Schulische Ausbildung 2 Jahre (Vollzeitunterricht)
Fachpraktische Ausbildung • 1 Jahr, 2 x 6 Monate in zwei verschiedenen Zielländern
• Praktika sind integraler Bestandteil der Ausbildung
• Praktika werden von der Schule überwacht
• Teilnahme an einem qualifizierten fremdsprachlichen Abschlussgespräch
Berechtigungen Direkter Berufseinstieg im mittleren bzw. gehobenen Managementbereich (national/international)
Homepage www.sprachen-hbfs.de
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Stundentafel
Wochenstunden Lernbereich / Fächer
Unterstufe Oberstufe
14 14 1 Lernbereich Wirtschaft
Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
4 4 - Deutsch
2 2 - Englisch
2 2 - Französisch 1)
1 1 Rechnungswesen
3 3 Multimediale Ausbildung
3 3
19 19 2 Lernbereich Kommunikation
Englisch
- Mündliche Kommunikation 3 3
- Schriftliche Kommunikation 2 2
- Landes- und Kulturkunde 2 2
Französisch 1)
- Mündliche Kommunikation 3 3
- Schriftliche Kommunikation 2 2
- Landes- und Kulturkunde 2 2
Spanisch 2) 3 3
Deutsch
- Mündliche Kommunikation 1 1
1 1 - Schriftliche Kommunikation
Gesamtstundenzahl 33 33
1) Die Fremdsprache Französisch kann durch die Fremdsprache Spanisch ersetzt werden, wenn die
Einrichtung einer entsprechenden Gruppe von mindestens 12 Teilnehmern/Teilnehmerinnen mög-
lich ist. In diesem Fall gelten die Vorschriften der Verordnung für Spanisch entsprechend.
2) Wird gemäß Fußnote 1 Französisch durch Spanisch ersetzt, tritt ‚Französisch‘ als dritte Fremdspra-
che an die Stelle von ‚Spanisch‘.
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Berufsschule
• Abschluss eines Ausbildungsvertrages • Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung (erfolgreicher Abschluss)
• Hauptschule, • Realschule, • Gymnasium, • Sekundarschule, • Gesamtschule, • sonstige
Berufsfachschule
Kaufmännische Berufsfachschule:
• Handelsschule, • Fachoberschule
Grundstufe (Klasse 10)Fachstufe I (Klasse 11)Fachstufe II (Klasse 12)
Eingangsvoraussetzungen für den Besuch der Berufsschule
Dauer 2 bis 3 Jahre
Berechtigungen Fachoberschule (Klasse 12 einjährige FO)
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Ausbildung im Dualen System
Zwischen-prüfung
Kaufmannsgehilfenprüfung:
• Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung) • Praktische Übungen an Hand von Situationsaufgaben
(Fertigkeitsprüfung)
Ausbildungsbetrieb Praktische Ausbildung in verschiedenen Bereichen des Betriebes gemäß Ausbildungsrahmen- lehrplan
Berufsschule - 12 Stunden pro Woche - Zwei Berufsschultage pro Woche allgemeine und fach- theoretische Ausbildung: Grundstufe Klasse 10
Fachstufe I Klasse 11
Fachstufe II Klasse 12
Ihre Ansprechpartner für die Ausbildungsberufe
Bürokommunikation Karl Mattheis
Einzelhandel, Verkäufer Hedi Schäffer
Groß- und Außenhandel Herbert Karl
Industrie Simone Groh
Medizinische Fachangestellte Frank-Michael Hau
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Voraussetzungen zur Erreichung des Mittleren Bildungsabschlusses
Abschlusszeugnis der Berufsschule, Notendurchschnitt (außer Sport):
3,0
Zeugnis über Bestehen der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Kaufmannsgehilfenbrief)
Zeugnisse, die eine 5-jährige Teilnahme am Fremd-sprachenunterricht einer öffentlichen Schule nachweisen mit zuletzt erteilter Fachnote:
ausreichend oder besser
Abschlusszeugnis .
Dieses Zeugnis schließt die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses ein.
+ +
Seit 20. Mai 1994 kann bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung der mittlere Bildungsabschluss zuerteilt werden.
Die Berufsschule bestätigt auf dem Original des Abschlusszeugnisses:
Diese Regelung gilt auch für Abschlusszeugnisse, die ab 1. August1974 von einer Berufsschule im Saarland erteilt wurden. Für Berufs-ausbildungsgänge, die vor dem 1. August 1974 beendet wurden,muss der Antrag vom Kultusministerium entschieden werden.
Die Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses muss bei der Berufsschule beantragt werden.
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Schulordnung Beschluss der Schulkonferenz 1. Jeder Schüler ist verpflichtet, am Unterricht regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, im
Unterricht mitzuarbeiten, die ihm im Rahmen seiner schulischen Ausbildung gestellten Aufgaben auszuführen und die Regeln des Zusammenlebens in der Schule einzuhalten (§ 30 Abs. 4 SchoG).
2. Für Vollzeitschüler (HS, FOS12, HBFS-FWV, BG) gilt:
Bei Schulversäumnissen müssen die zwingenden Gründe des Fehlens der Schule spä-testens bis zum dritten Tag des Fehlens schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
3. Für Teilzeitschüler (Berufsschule, FOS11) gilt:
Bei Schulversäumnissen müssen die zwingenden Gründe des Fehlens der Schule inner-halb einer Woche schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
4. Für alle Schüler gilt zusätzlich:
Bei Fehlzeiten bis zu zwei Wochen ist die schriftliche Entschuldigung über das Gesamt-versäumnis spätestens am Tag der Rückkehr in der Schule vorzulegen. Darüber hinaus-gehende Fehlzeiten sind sofort mit einer ärztlichen Bescheinigung/mit einem ärztlichen Attest zu belegen. Bei minderjährigen Schülern ist die Unterschrift eines Erziehungsbe-rechtigten, bei Auszubildenden die Unterschrift des Ausbildungsbetriebes erforderlich. In Zweifelsfällen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Eventuell entstehende Kosten gehen zu Lasten des Schülers.
5. Am vierten Tage unentschuldigten Fehlens von Bafög-Empfängern wird die Bafög-Stelle
durch die Schule benachrichtigt. 6. Das Fehlen während einer Klassenarbeit ist grundsätzlich nur mit ärztlicher Bescheini-
gung/ärztlichem Attest bzw. in besonders begründeten Ausnahmefällen zu entschuldi-gen. Unentschuldigtes Fehlen während einer Klassenarbeit gilt als Leistungsverweige-rung. Eine auf Leistungsverweigerung beruhende "nicht feststellbare Leistung" ist bei der Bildung der Zeugnisnote wie die Note "ungenügend" zu behandeln.
7. Bei entschuldigtem Fehlen bei einer Klassenarbeit muss sich der Schüler selbst um ei-
nen Nachtermin bemühen. Ein Anspruch auf einen Nachtermin besteht nicht. 8. Für wiederholtes unentschuldigtes Fehlen von Berufsfachschülern und Schülern
der Fachoberschule gilt: Nach drei unentschuldigten Fehltagen oder fünf unentschuldigten Verspätungen oder fünf unentschuldigten Versäumnissen von Einzelstunden im lfd. Schulhalbjahr erfolgt ei-ne schriftliche Mahnung durch den Klassenlehrer an die Erziehungsberechtigten bzw. an den volljährigen Schüler mit Hinweis auf § 30 Abs. 5 SchoG und bei Fachoberschü-lern/innen eine Mitteilung an die Praktikumsstelle. Nach sechs unentschuldigten Fehltagen oder zehn unentschuldigten Verspätungen oder zehn unentschuldigten Versäumnissen von Einzelstunden im lfd. Schulhalbjahr informiert der Klassenlehrer die Schulleitung. Die Schulleitung prüft, ob ein Ausschluss von der Schule angebracht ist. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters.
9. Für wiederholtes unentschuldigtes Fehlen von Berufsschülern gilt:
Nach drei unentschuldigten Fehltagen oder fünf unentschuldigten Verspätungen oder fünf unentschuldigten Versäumnissen von Einzelstunden im lfd. Schulhalbjahr erfolgt ei-ne Mitteilung an den Ausbildungsbetrieb.
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10. Urlaub vom Besuch der Schule wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Er ist rechtzeitig beim Klassenlehrer bzw. der Schulleitung zu beantragen. Urlaub unmittelbar vor oder nach den Ferien wird nicht gewährt.
11. Im Rahmen des Schulverhältnisses hat der Schüler den Anordnungen der Lehrer und
des Hausmeisters zu folgen. 12. Schülern ist der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel sowie das
Rauchen in der gesamten Schulanlage untersagt. Die Schulanlage ist rauchfreie Zone. 13. Schülern ist politische Werbung durch Worte, Schriften, Bilder, Embleme und das Tragen
von Parteiabzeichen in der gesamten Schulanlage verboten. 14. Die Benutzung von Mobiltelefonen und ähnlichen Einrichtungen ist im Unterricht unter-
sagt. Bei Prüfungen ist das Mitbringen von Telekommunikationsmitteln verboten. 15. Das Befahren des Schulhofes mit Kraftfahrzeugen ist nur Bediensteten der Schule ges-
tattet. 16. Vor dem Unterricht und während der Pausen sind die Unterrichtsräume abgesperrt und
die Flure und Treppen geräumt. Die Schüler können sich in der Pausenhalle aufhalten. Die Windfänge an den Eingängen sind nur Durchgänge und keine Aufenthaltsräume.
17. Bei einem Lehrerwechsel zwischen zwei Unterrichtsstunden ohne Pause bleiben die
Schüler im Unterrichtsraum, wenn der folgende Unterricht im selben Raum stattfindet. 18. Schüler dürfen das Lehrerzimmer grundsätzlich nicht betreten. 19. Offene Getränke dürfen nur in den Pausenhallen und auf dem Schulhof verzehrt werden. 20. Abfälle sind in die aufgestellten Abfallbehälter zu werfen. Auf die getrennte Abfallsamm-
lung ist zu achten. 21. Schuldhafte Verunreinigungen und Sachbeschädigungen verpflichten den Verursacher
zum Schadenersatz und können Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben. 22. Die Schule haftet nicht für das Abhandenkommen von Schülereigentum. 23. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. 24. Die Änderungen persönlicher Daten sind dem Schulsekretariat umgehend zu melden. 25. Schülerunfälle im Schulbereich, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen außer-
halb der Schulanlage sind dem Schulsekretariat umgehend zu melden. 26. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Ordnungsmaßnahmen geahndet werden. 27. Jeder Schüler hat das Recht zur Beschwerde. Der Schüler kann seine Beschwerde ei-
nem Lehrer seines Vertrauens oder dem Schulleiter vortragen. Stand: 12. Februar 2009
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Schulordnungsgesetz Information der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler
Auszug aus dem Schulordnungsgesetz
§ 20 f
Information der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler
(1) Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schüler, welche das 21. Le-
bensjahr noch nicht vollendet haben, können mit Zustimmung des Schülers
generell über ihn betreffende schulische Angelegenheiten informiert wer-
den. Über eine Verweigerung dieser Zustimmung sind die früheren Erzie-
hungsberechtigten schriftlich zu unterrichten.
(2) Auch ohne Zustimmung des Schülers sollen dessen frühere Erziehungsbe-
rechtigte von der Schule über das drohende Verfehlen des Klassen- oder
Jahrgangsziels, die Pflicht zum Verlassen der Schule wegen Leistungs-
mängeln, die Beendigung des Schulverhältnisses durch den Schüler, die
Behandlung seines unentschuldigten Fernbleibens als Austrittserklärung,
seine Nichtzulassung zur Abschlussprüfung, seine Nichtteilnahme an der
Abschlussprüfung oder deren Nichtbestehen, den Ausschluss aus der
Schule und dessen Androhung unterrichtet werden. Der betroffene Schüler
ist zu der beabsichtigten Unterrichtung anzuhören.
Bedeutung
Schüler, die mit der Information der früheren Erziehungsberechtigten nicht einver-
standen sind, haben Ihre Verweigerung schriftlich der Schulleitung vorzulegen.
In begründeten Fällen soll die Schulleitung jedoch nach Anhörung des betroffenen
Schülers die Erziehungsberechtigen benachrichtigen, laut § 20 f Abs. 2 SchoG.
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Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik
A. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikations-technik (z. B. von Computereinrichtungen, Internet, E-Mail) durch Schülerinnen und Schüler und die sonstigen Angehörigen der Schule (z. B. Lehrer, Hausmeister) im Rahmen des Unterrichts, der Gre-mienarbeit sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltun-gen außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung. Das Kaufmännische Berufsbildungszentrum Neunkirchen gibt sich für den Umgang mit diesem Medi-um die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C er-gänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichtes. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, die Bestandteil der Schulordnung ist. B. Regeln für jede Nutzung Weisungsberechtigung Weisungsberechtigt sind die Schulleitung, die Systembetreuer, die Lehrer und sonstige mit dieser Aufgabe beauftragte Personen. Passwörter Alle Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie sich an den Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule anmelden können. Das nur dem Benutzer bekannte Passwort sollte mindestens 8 Stellen umfassen, nicht leicht erratbar sein und eine beschränkte Gültigkeit von 12 Monaten haben. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und ggf. zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es Unbefugten zur Kenntnis gelangt ist. Vor der ersten Be-nutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden; ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung ist eine Abmeldung vorzunehmen. Die Nutzer sind für die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen verantwortlich. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses dem Lehrer mitzuteilen. Verbotene Nutzungen Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutz-rechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die An-wendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Eine private Nutzung kostenpflichtiger Verbindungen durch die Schüler ist nicht zulässig. Datenschutz und Datensicherheit Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres, gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. Die Schule und ihre Nutzer sind berechtigt, die vorhandene Software für Ausbildungszwecke zu nut-zen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) un-terliegen dem Zugriff der Netzadministratoren.
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Im Netz sollen der Systembereich sowie die persönlichen Arbeitsbereiche durch Passwörter gegen unbefugten Zugriff gesichert werden. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet oder per E-Mail übertragen werden, kann grundsätzlich nicht gewährleistet werden. Die Bereitstellung von Informationen im Internet kommt damit einer Veröffentlichung gleich. Die besondere Funktionalität von Suchmaschinen erlaubt es, sol-che Daten in unterschiedlichen Angeboten zu finden und gegebenenfalls zu einem Persönlichkeitspro-fil zu verknüpfen. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen. Insbesondere ist eine E-Mail aus technischen Gründen mit einer Postkarte gleichzusetzen, die von jedem gelesen, verfälscht oder gelöscht werden kann. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hard- und Softwareausstattung sowie das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (z. B. Peripheriegeräte wie externe Laufwerke, Scanner und Digitalkameras) dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsführenden an Computern oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch La-den und Versenden von großen Dateien (z. B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berech-tigt, diese Daten zu löschen. Schutz der Geräte Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb sind während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten. Nutzung von Informationen aus dem Internet Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet ver-antwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen, noch ohne Erlaubnis kosten-pflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungs-rechte zu beachten. Versenden von Informationen in das Internet, Homepage, Gästebuch, Foren, Chats Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Der Internet-Zugang und die Mail-Funktion dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen könnten. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Um Haftungsfragen auszuschließen, werden gegebenenfalls Gästebücher, Foren und Chats durch dafür bestimmte Moderatoren überwacht. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitali-sierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Min-derjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.
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Das Kopieren von Texten aus erhaltenen Briefen oder E-Mails bedarf der Zustimmung des Absen-ders. Oberster Grundsatz ist die Achtung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen. Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen können neben dem Entzug der Nutzungs-berechtigung auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Die Kommunikation in jeglichen Netzdiensten (E-Mail, Chat, Newsgroups usw.) unter Verwendung von anderen Namen als dem eigenen ist verboten. Als Aliasnamen sind nur die zugelassenen bzw. einge-tragenen Aliasnamen zu verwenden. Das Ausfüllen von Online-Formularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der aufsichtführenden Lehrperson untersagt. C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes Nutzungsberechtigung Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht ge-währt werden. Die Entscheidung darüber, welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schullei-tung in Absprache mit den Netzbetreuern. Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anla-ge), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung. Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich. Aufsichtspersonen Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen, die im Aufsichtsplan einzutragen ist. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden. D. Schlussvorschriften Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung durch die DV-Fachlehrer statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechti-gung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Stand: 4. September 2006
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Informationen zum Infektionsschutzgesetz Information und Belehrung über die Pflichten der Erziehungsberechtigten im Rahmen der Be-stimmungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz -IfSG; veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 33 Seite 45 ff) Zum 1. Januar 2001 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Es enthält auch für Schulen neue Vorschriften. Ziel dieser Gesetzesneufassung im Bereich der Schule ist, die Prävention übertrag-barer Krankheiten zu stärken und besser als bisher die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten innerhalb der jeweiligen Schule sowie die Übertragung auf weitere Kontaktpersonen zu verhindern. Dies soll erreicht werden durch mehr Information in den Schulen sowie durch engere Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternhaus und Gesundheitsamt beim Auftreten von Erkrankungen. Gemäß § 34 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes muss die Schule die Sorgeberechtigten ihrer Schüler/innen sowie alle volljährigen Schüler/innen über ihre Pflichten im Rahmen des vorgenannten Gesetzes belehren. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf 1. wenn es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht
wird. Dies sind nach dem Infektionsschutzgesetz Diphtherie, Cholera, Typhus, Paratyphus, Tuber-kulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor. Außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden.
2. wenn eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen
kann. Dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-lnfektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr.
3. wenn ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Hände-hygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und anstecken-de Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten oder Schule besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Ge-sundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infek-tionskrankheit vorzubeugen.
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Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang aus-geschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch be-steht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektions-schutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektions-krankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufge-nommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen eine Reihe von Krankheiten, die nach dem Infektionsschutzgesetz ein Besuchsverbot rechtfer-tigen, stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Dies sind die Impfungen gegen Diphtherie, Keuch-husten, die durch Hib-Bakterien bedingte Hirnhautentzündung, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Typhus sowie Hepatitis A. Liegt ein Impfschutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Die Impfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hib-Bakterien bedingte Erkran-kungen, Masern, Mumps sowie zusätzlich die Impfungen gegen Tetanus, Röteln und Hepatitis B sind von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut als Regelimpfungen im Kindes- und Jugendalter empfohlen. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Ge-sundheitsamt. Die Schulleitung
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Unterrichtsbeginn: 07.40 Uhr
Stunde von bis
1. Stunde 07.40 Uhr 08.25 Uhr
2. Stunde 08.25 Uhr 09.10 Uhr
Pause 15 Minuten
09.10 Uhr 09.25 Uhr
3. Stunde 09.25 Uhr 10.10 Uhr
4. Stunde 10.10 Uhr 10.55 Uhr
Pause 15 Minuten
10.55 Uhr 11.10 Uhr
5. Stunde 11.10 Uhr 11.55 Uhr
6. Stunde 11.55 Uhr 12.40 Uhr
7. Stunde 12.40 Uhr 13.25 Uhr
Nachmittagsunterricht Unterrichtsbeginn: 13.25 Uhr
Stunde von bis
1. Stunde 13.25 Uhr 14.10 Uhr
2. Stunde 14.10 Uhr 14.55 Uhr
Pause 10 Minuten
14.55 Uhr 15.05 Uhr
3. Stunde 15.05 Uhr 15.50 Uhr
4. Stunde 15.50 Uhr 16.35 Uhr
Pause 10 Minuten
16.35 Uhr 16.45 Uhr
5. Stunde 16.45 Uhr 17.30 Uhr
6. Stunde 17.30 Uhr 18.15 Uhr
Unterrichts- und Pausenzeiten KBBZ Neunkirchen
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Verhalten im Notfall
bei Feuer: bei Unfall:
• Alarm melden (Sekretariat und Feu-
erwehr 112)
• Sofortmaßnahmen durch Ersthelfer
• evtl. Unfallopfer zum Sekretariat be-
gleiten • Ruhe bewahren
• Fenster und Türen schließen • Erste-Hilfe-Raum 319 (neben Kiosk)
• Gefährdete Personen warnen, Hilfe-
bedürftige mitnehmen
• Gekennzeichnetem Fluchtweg folgen
(siehe Hinweisschilder)
• Zwischentüren schließen
• Aufzüge nicht benutzen
• Auf Anweisungen der LehrerInnen
achten
• Sammelplatz aufsuchen (siehe Hin-
weisschilder)
bei Amok: • Amok melden (Sekretariat + Polizei 110 + Rettung 112)
• Anweisungen der Lehrer befolgen
• Ruhe bewahren
• Schule nicht über allgemeine Fluchtwege verlassen
• Tür verschließen + ggf. verbarrikadieren
• Von Fenstern und Türen fernhalten, auf den Boden legen
• Entwarnung durch Polizei abwarten
Wichtige Informationen für den Notfall
Polizei 110 Krankenhäuser Städtisches Klinikum Neunkirchen Feuerwehr 112
Notarzt (Handy: 0681 vorwählen) 19222 Brunnenstr. 20
06821 18 – 0 Rettungs- (Handy: 0681 vorwählen) 19222 hubschrauber
Gift-Notruf 06841/19240 St. Josef-Krankenhaus
Bombendrohung 06821/2030 oder 110 Langenstrichstr. 44
Amok 06821/2030 oder 110 06821 1 04 - 0
(Waffenbedrohung)
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Jugendamt Ottweiler (Landkreis NK) 06824 906 7300
Schulpsychologischer Dienst 06824 906-8867 (Schülertelefon, gebührenfrei)
Ecstasy – Hotline 06853 40600 (Fachklinik Schaumberger Hof)
Gesundheitsamt Neunkirchen 06824 906-8828
Schuldnerberatung 06824/906-2520
Telefonseelsorge (Täglich, 0 bis 24 Uhr, kostenfrei) 0800 111 0 111
Diakonisches Werk (Ausländerfrage) 0681 77803
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle 0681 9623535
Jugendgemeinschaftswerk 0681 61604
Kreisjugendamt Neunkirchen(Jugendarbeit, Jugendschutz) 06824 906-7145
Jugendbüro Neunkirchen 06821 202-420
Die Brigg
Beratungs- und Behandlungsstelle für Jungendliche und junge Erwachsene für Suchtpräven-
tion und Frühintervention
Die Fachstelle arbeitet im Vorfeld von Suchterkrankungen. Die vielfältigen Angebote sollen
dazu beitragen, vor Sucht zu schützen und auf mögliche Gefährdungen hinzuweisen und
frühzeitig zu intervenieren, d.h. zur Veränderung anzuleiten.
Kontakt
Hüttenbergstraße 42 Telefon: 06821 / 920 940
66538 Neunkirchen Fax: 06821 / 920 944
www.die-brigg-de
Beratungsstellen
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Runde Tische am KBBZ Neunkirchen
Am 29.4.2010 setzte das KBBZ Neunkirchen seine Reihe „Runder Tisch: Schule und Wirtschaftsun-
ternehmen" mit der ersten Veranstaltung dieser Art für Praktikumsbetriebe der Fachoberschule Wirt-
schaft fort, nachdem bereits entsprechende „Runde Tische" für die Bereiche Großhandel sowie In-
dustrie eingerichtet sind. Das KBBZ verwirklicht damit konsequent eines seiner Leitziele, nämlich die
aktive Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben seiner Schülerinnen und Schüler.
Verschiedene Praktikumsbetriebe aus dem
Bankenwesen, der Industrie, dem Gesund-
heitswesen und dem sozialen Bereich wurden
von Herrn Rainer Hemminger, dem Leiter des
KBBZ Neunkirchen, begrüßt und zunächst mit
der Struktur des Kaufmännischen Berufsbil-
dungszentrums Neunkirchen (fünf Schulformen:
Handelsschule, Fachoberschule Fachrichtung
Wirtschaft und Verwaltung, Höhere Berufsfach-
schule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung, Berufsschule, Oberstufengymnasium Fach-
richtung Wirtschaft/ Fachrichtung Gesundheit und Soziales) und wichtigen Kennzahlen (Schü-
ler/Auszubildende, Klassen, Kollegiumsgröße, umfangreiche, technische Ausstattung der drei Gebäu-
detrakte, etc.) vertraut gemacht.
Anschließend konnten sich die Teilnehmer
während eines Rundgangs durch verschie-
dene Unterrichtsräume einen nachhaltigen
Eindruck von der EDV-Ausstattung (EDV-
Säle mit Computerarbeitsplätzen, Rechner
mit Deckenbeamer sowie Active-Boards zu
Unterrichts- und Präsentationszwecken) und
deren variablen Einsatzmöglichkeiten ver-
schaffen, die von Herrn Josef Dörr (System-
Administrator) vorgestellt wurden.
Auf der Grundlage einer PowerPoint-Präsentation (durch die Abteilungsleitung der Fachoberschule
Wirtschaft: H. Ahnert, H. Werner) wurden wesentliche Fragen zu schul- bzw. praktikumsrechtlichen
Vorgaben für die Klassenstufe 11 (Stundentafel und Prüfungsfächer, Bedingungen der Versetzung in
Klassenstufe 12 unter Berücksichtigung des Ausbildungserfolg des Praktikums, Führung des Be-
richtsheftes, Ferien- und Urlaubszeiten, etc.) sowie Einzelheiten bei der Umsetzung dieser dualen
Ausbildungsform diskutiert. Als Ansätze der weiteren Zusammenarbeit zwischen den Praktikums-
betrieben und dem KBBZ Neunkirchen wurden gegenseitige Unterrichts- und Betriebsbesuche und die
Ausweitung der Verlinkung der Homepages angeregt.
Die Veranstaltung bot gegen Ende Raum für individuelle Gespräche zwischen den „Praktikerin-
nen/Praktikern", der Schulleitung, Fachlehrern und allen Klassenleitern/innen FOS-11-Klassen des
KBBZ Neunkirchen, das weitere Gesprächsrunden gemäß seinen Leitzielen anbieten will.
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Firmentage am KBBZ Neunkirchen Vom 20. bis 22. September 2010 veranstalteten die Firmen Eberspächer GmbH & Co. KG, Sparkasse
Neunkirchen und die Debeka Versicherung erstmals dreitägige Firmentage im KBBZ Neunkirchen.
Im Foyer präsentierten sich alle drei Unternehmen mit einem Infostand. Hier hatten die Schüler/Innen
ausreichend Gelegenheit sich über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten näher zu informie-
ren. Zudem konnte sich jeder Interessierte verschiedene Broschüren mit Rahmenbedingungen und
Inhalten der Ausbildung und des Studiums mitnehmen und Fragen an Vertreter der einzelnen Firmen
stellen; wovon auch rege Gebrauch gemacht wurde. Während der Unterrichtszeit präsentierten alle
drei Unternehmen in einem visuellen Vortrag ihre Firma sowie ihr Ausbildungsprogramm, mit dem
Ziel, neue Auszubildende zu werben. Dazu standen den beteiligten Firmen jeweils zwei Unterrichts-
stunden für zwei Klassen im Mediensaal zur Verfügung.
Zusätzlich wurden den Schülern Tipps für ihre Bewerbung vermittelt. Insgesamt nahmen 18 Klassen
der Fachoberschule, der Handelsschule und des Wirtschaftsgymnasiums an der dreitägigen Veran-
staltung teil. Nach der sechsten Stunde wurde auch eine individuelle Berufsberatung durch die Ausbil-
dungsleiter der drei Unternehmen in Form eines Einzelgesprächs angeboten. Viele Schüler/Innen
interessierten sich für die vorgestellten Ausbildungsberufe und einige waren auch einem dualen Stu-
dium nicht abgeneigt. Für die erste Veranstaltung dieser Art gab es viele positive Rückmeldungen
seitens der Schüler/Innen, der beteiligten Unternehmen und der Schule. Die Unternehmen hoffen,
einige der Schüler bei einem Vorstellungsgespräch wieder zu sehen. Abgeschlossen wurden die Fir-
mentage mit der Aushändigung von attraktiven Preisen, die im Rahmen eines Gewinnspiels ausgelobt
wurden. So gewannen zwei Schülerinnen und ein Schüler je eine eintägige Fahrt nach Paris.
Auch in diesem Schuljahr haben wir wieder einen Firmentag durchgeführt.
Stand Sparkasse Neunkirchen Stand Debeka
Stand Eberspächer
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Das Projekt im Seminarfach des Oberstufengymnasiums
Das Projekt „Förderung der Integration sowie Abbauen möglicher Konfliktpotenziale unter
dem Aspekt des interreligiösen sowie interkulturellen Austauschs zwischen den beiden Län-
dern“ startete im Seminarfach des Oberstufengymnasiums des KBBZ Neunkirchen zu Be-
ginn dieses Schuljahres 2009/2010 und wird von Yaşam Kirbayir Cetin und Nicole Veit be-
treut.
Bei diesem Projekt werden die Erfahrungen und der Lebenswirklichkeit der SchülerInnen in
den Vordergrund gestellt, um Eigeninitiative, Eigenaktivität, Eigenverantwortung und vor al-
lem das interkulturelle Lernen zu fördern und anzuregen.
Die Schüler erarbeiten in Projektgruppen nach selbst gewählten Unterthemen zum Dach-
thema ein Handlungsprodukt, das tatsächlich praktisch umgesetzt wird. Beispielsweise er-
stellt eine Gruppe „Fit for integration“ einen Informationsabend über das Schulsystem im
Saarland für Eltern mit Migrationshintergrund oder eine weitere Gruppe „Gegen Rassismus
und Vorurteile" führt ein Interview mit einer Integrationsbeauftragten, um Maßnahmen zur
Förderung der Integration kennenzulernen. Dabei findet interkulturelles Lernen statt. Eine
dritte Gruppe um noch eine weitere zu nennen, beschäftigt sich mit Religionen in Deutsch-
land und organisiert einen Besuch in einer Moschee, Kirche und Synagoge. Insgesamt sind
die beiden Kurse des Seminarfaches der K12 einbezogen, sodass jeweils sechs Gruppen
existieren, die parallel arbeiten.
Interkulturelles Lernen zeigt den SchülerInnen, dass kulturelle, weltanschauliche und religiö-
se Werte, Normen und Lebensformen in Bewegung sind. Sie sind dem Einfluss anderer Kul-
turen ebenso ausgesetzt wie dem Einfluss der jeweiligen örtlichen Gewohnheiten, der ge-
sellschaftlichen Anforderungen und biographischen Entwicklungen. Jede Konfrontation mit
anderen Kulturen und Lebensformen bietet den Schülern die Möglichkeit, über eigene
Standpunkte nachzudenken.
Vor allem die Schule sollte - als Teil der Gesellschaft und unter Mitwirkung ihres sozialen
und kulturellen Umfelds - interkulturelles Lernen in diesem Sinne ermöglichen. Ihr kommt
eine wichtige Rolle zu, junge Menschen in ein vernünftiges Zusammenleben von ethnischen,
kulturellen und religiösen Mehrheiten und Minderheiten einzuführen. Die interkulturelle Kom-
petenz ist eine Schlüsselqualifikation für alle Jugendlichen, trägt zur privaten und beruflichen
Lebensplanung bei und hilft, die Lebenschancen der nachfolgenden Generationen zu si-
chern.
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Durch das Projekt erarbeiten sich die Schüler Wege zur Begegnung und erkennen Gemein-
samkeiten und Unterschiede. Ebenso wird Neugier und Verständnis für andere kulturelle
Orientierungen geweckt und ein selbstverständlicher, von Akzeptanz, Toleranz und Respekt
bestimmter Umgang mit sprachlicher, kultureller und religiöser Heterogenität im Rahmen
dieses Projektes gefördert.
Das Projektthema zielt darauf ab, eine Veränderung der Sichtweise auf die eigene und auf
die fremde Kultur zu bieten. Das Projekt sollte die Jugend beider Länder in Freundschaft
einander näher bringen um Land, Menschen, Geschichte, Kultur und Religion besser kennen
zu lernen und ihre Erfahrungen mit fremden Menschen, Sprachen, Bräuchen und Sitten auf
der Basis ihrer eigenen Kultur zu machen, vor allem Vorurteile abzubauen.
Bei dem Projekt wird handlungsorientiert gearbeitet. Handlungsorientierung wird durch den
Einsatz der Projektmethode erreicht. Die Schüler arbeiten selbstständig, eigenverantwortlich
und selbstgesteuert in Projektgruppen. Die praktisch umgesetzten Handlungsprodukte jeder
Gruppe als Ergebnis der Projektarbeit werden abschließend dokumentiert, bewertet und eva-
luiert. Es findet eine Reflexion des Lernprozesses anhand eines Lerntagebuches statt.
Der Lernprozess der Schüler wird somit anhand des Zyklus der vollständigen Handlung
durchgeführt, sodass die Schüler ihren Lernprozess planen, durchführen, kontrollieren und
bewerten.
In ständigen Feedbacksitzungen der gesamten Klasse im Plenum geben die Projektgruppen
sich gegenseitig konstruktive Kritik, z. B. zu ihrem geplanten Handlungsprodukt, sodass sie
ihre Position aus mehreren Perspektiven betrachtet rückgemeldet bekommen.
Die Gruppenergebnisse werden in der letzen Schulwoche im Foyer des KBBZ Neunkirchen
ausgestellt.
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Afrika-Projekt des KBBZ Neunkirchen
Auch in diesem Jahr haben sich viele berufsbildende Schulen im Saarland an einem Projekt
im Fach Sozialkunde beteiligt, darunter auch wir, das KBBZ Neunkirchen. Der Fokus lag in
diesem Jahr auf Afrika, das nicht zuletzt wegen der Austragung der Fußballweltmeisterschaft
durch Südafrika vermehrt im öffentlichen Interesse steht.
In den Projektwochen haben sich die Schüler
mit der Geschichte und der heutigen Politik
der einzelnen afrikanischen Länder ausein-
ander gesetzt, beispielsweise auch mit der
deutschen Kolonialpolitik in den ehemaligen
deutschen Kolonien. Die dabei entstandenen
Plakate sind am „Afrikatag“, dem letzten Tag
des Projekts, in der Schule ausgestellt wor-
den.
Der Abschlusstag fand wie jedes Jahr am „Europatag“, dem 20. Mai, statt. Zu diesem Ereig-
nis haben die teilnehmenden Schulen ein gemeinsames Programm verabredet, um den
Schülern Afrika näher zu bringen. Dazu sind die Klassen mit einem Frühstück in den Tag
gestartet, das aus Nahrungsmitteln zusammengestellt worden ist, die wir aus Afrika importie-
ren (Kaffee, Kakaobohnen, Bananen, Datteln, Orangen usw.). So gestärkt erwartete die
Schüler ein Wissensquiz, das ihnen geographische und vor allem Kenntnisse über wirt-
schaftliche Zusammenhänge zwischen Afrika und Europa abverlangte. Dieses „Afrikaspiel“
ist speziell für dieses Projekt entwickelt und als Brettspiel hergestellt worden. Bevor sich die
Teilnehmer beim Torwandschießen auf die WM einstimmen konnten, gab es noch im Film-
saal einen Film über Afrika zu sehen.
Insgesamt war das Projekt ein voller Erfolg. Die
Schüler haben sich während der Projektwochen
rege beteiligt und dabei manches Interessante
über Afrika erfahren. Sie sind sensibilisiert wor-
den für die Probleme dieses Kontinents. Der
Spaß am Lernen ist dabei auch nicht zu kurz
gekommen, wie die tollen Plakate beweisen
und der Elan, mit dem die Schüler ihre Fähig-
keiten im „Afrikaspiel“ und beim Torwandschießen aneinander gemessen haben.
Dank der Spende der Schulleitung konnte auch das leckere Frühstück an die Schüler kos-
tenlos verteilt werden.
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Projekte am KBBZ Neunkirchen
Internet-Insel und Digitales Schwarzes Brett für Schüler Auf der Internet-Insel im Foyer stehen unseren Schülerinnen und Schülern ab sofort sechs kostenlose Internetzugänge zur Verfü-gung. Die Internet-Insel mit fünf Terminals ist in das Unterrichts-netzwerk integriert. Stundenplanänderungen und andere wichtige Hinweise werden unseren Schülern über ein 42-Zoll-Display im Foyer mitgeteilt.
Adventscafé Das Adventscafé gehört zu einem festen Projekt am KBBZ Neunkir-chen und wird seit Jahren von Udo Nilius organisiert und wird dabei von
zahlreichen engagierten Schüler-innen und Schülern unserer Schule unterstützt.
a gespendet.
Der Erlös aus dem Verkauf von Kaf-fee und Kuchen sowie aus der Tombola wird je zur Hälfe an einegemeinnützige Einrichtung im Saar-land und für Patenkinder in Ruand
Landesdiktatwettbewerb 2010 In der schulinternen Entscheidungsrunde des dies-jährigen Landesdiktatwettbewerbs haben vier Schülerinnen und Schüler die Spitzenplätze inner-halb ihrer Leistungsgruppe belegt. Sie behaupteten sich damit gegenüber den teilnehmenden Mitschü-lern am KBBZ Neunkirchen, die allesamt die Her-ausforderung angenommen hatten, anhand eines Diktattextes zum Thema „Lesen“ ihre orthogra-phischen Fertigkeiten unter Beweis zu stellen. Ca-rina Pirrong und Laura Jäger haben sich als Best-platzierte mit ihrem Erfolg am KBBZ Neunkirchen für das Finaldiktat im Bildungsministerium qualifiziert, in dem die Landesbesten um die ausgesetzten Geldpreise wetteifern.
Wirtschaftsquiz/Planspielbörse Wie in jedem Schuljahr nehmen viele Schüler am Wirtschaftsquiz der Jungen Wirtschafts-pädagogen Saarland und am Planspiel Börse, durchgeführt von der Sparkasse Neunkirchen, teil. Beim Wirtschaftsquiz belegte Regina Fischer landesweit den 10. Platz und gewann ei-nen iPod Nano und je einen Gutschein von Pieper Saarlouis und vom Erlebnisbad Calypso in Saarbrücken. Die "Börsencrasher" konnten beim Börsenspiel für den zweiten Rang einen Scheck über 200 € in Empfang nehmen und räumten zusätzlich für den besten EuroStoxx50 Tipp weitere 100 € ab.
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GoSpecial - der etwas andere Gottesdienst
Im Jahr 1995 wurde in der ev. Andreasgemeinde in Niederhöchstadt bei Frankfurt - inspiriert
von der Willow Creek Gemeinde bei Chicago - zum ersten Mal ein sog. GoSpecial-
Gottesdienst durchgeführt. GoSpecial steht für „spezieller Gottesdienst.“ Dr. Klaus Douglass,
der frühere Pfarrer der Andreasgemeinde in Niederhöchstadt und geistiger Vater von
GoSpecial, schreibt auf seiner Homepage http://www.douglass.de/pfarrer/gospecial.php :
„Die Idee von GoSpecial ist, einen Gottesdienst für Menschen anzubieten, die mit Gott,
Glaube und Gemeinde sonst nicht viel „am Hut“ haben. Wir glauben, dass Gott eine große
Sehnsucht auch und gerade nach diesen Menschen hat. Wir glauben auch, dass diese Men-
schen eine tiefe Sehnsucht nach Gott haben, auch wenn ihnen das nicht bewusst ist. Diese
Sehnsucht versuchen wir behutsam freizulegen, indem wir uns in diesen Gottesdiensten und
auch sonst in der Gemeinde radikal auf die Kultur der Menschen in unserem Umfeld einlas-
sen. In vielen Fällen ist es nämlich durchaus so, dass Menschen ein Interesse an Gott ha-
ben, aber die ihnen fremde kirchliche Kultur hindert sie daran, der Frage nach Gott weiter
nachzugehen.“
In der Praxis bedeutet dies, dass es in Niederhöchstadt im GoSpecial statt Orgelmusik
Bandmusik gibt, statt der normalen Eingangsliturgie eine Anmoderation und ein kurzes Thea-
terstück, das auf das Thema des Gottesdienstes hinführt. Was es wie in jedem anderen Got-
tesdienst auch gibt, sind: Predigt, Fürbitten, Vaterunser, Segen.
In Niederhöchstadt wird der GoSpecial nicht nur seit 1995 sehr erfolgreich einmal im Monat
durchgeführt, sondern er wurde auch von dort in rund 200 Gemeinden „exportiert“, teilweise
mit demselben Namen, teilweise unter anderer Bezeichnung. In der Gemeinde des Saarbrü-
cker Superintendenten Christian Weyer auf dem Eschberg wird z.B. zwei bis drei mal im Jahr
ein sog. GoAlive-Gottesdienst durchgeführt, der vom Niederhöchstädter GoSpecial-
Gottesdienst inspiriert wurde.
Seit 2009 führe ich selbst mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern
unserer Schule 1-2 mal im Jahr GoSpecial-Gottesdienste durch. Die Termine werden recht-
zeitig am elektronischen schwarzen Brett sowie per Aushang in der Schule bekanntgegeben.
Vielleicht sehen wir uns dann. Das GoSpecial-Team würde sich freuen!
Udo Nilius
Schulpfarrer am KBBZ Neunkirchen
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Kiosk am KBBZ Neunkirchen
Seit dem Schuljahr 2009/2010 betreibt die Bäckerei Günter Kurz den Betrieb des Kiosks am KBBZ Neunkirchen. Öffnungszeiten Montag bis Freitag 7:15 Uhr – 12:00 Uhr Mittwoch 7:15 Uhr – 14:00 Uhr Angebot • Brötchen mit warmem Fleischkäse • Belegte Weck mit Fleischkäse, Salami,
Schinken • Sandwichs mit Fleischkäse Käse und
Salat, Tomaten, Gurken, Ei • Kaffeestückchen (Hefe, Plunder, Blät-
terteig) • Laugenbrezeln, Laugencroissant, Käse-
Schinken-Stangen • Diverse alkoholfreie Getränke Das Verkaufsteam:
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